Notar Dr. Tobias Timo Weitz Darmstadt

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1 Notar Dr. Tobias Timo Weitz Darmstadt FRAGEBOGEN: EHEVERTRAG Ein Ehevertrag kann vor Eheschließung, unmittelbar danach oder auch noch zu einem späteren Zeitpunkt während der Ehe geschlossen werden. Im Gegensatz zu reinen Scheidungsfolgenvereinbarung können sich Eheleute in einem Ehevertrag sowohl Regeln für die Ehe als auch für den Fall einer eventuellen Scheidung geben. Regelmäßiger Inhalt eines Ehevertrag sind Vereinbarungen zu einem vom gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft abweichenden Güterstand (z.b. Gütertrennung, Gütergemeinschaft oder modifizierte Zugewinngemeinschaft) Vereinbarungen zur Erfüllung etwaiger Zugewinnausgleichsansprühe im Scheidungsfall Regelungen zur Vermögensauseinandersetzung im Scheidungsfall Vereinbarungen mit Blick auf einen etwaigen späteren Versorgungsausgleich im Scheidungsfall Unterhaltsregelungen Erbrechtliche Regelungen (vom Erb- und/oder Pflichtteilsverzicht bis zur Verbindung mit einem gemeinschaftlichen Testament oder Erbvertrag) Vereinbarungen zur Kinderbetreuung, zur nsführung und zur sonstigen Lebensführung Bei Eheleuten mit Auslandsbezug kann ferner eine Rechtswahl in Betracht kommen. Ein Ehevertrag bedarf dabei nach deutschem Recht in jedem Fall der notariellen Beurkundung bei gleichzeitiger Anwesenheit beider Vertragsparteien; Stellvertretung ist jedoch möglich. Für einen Partnerschaftsvertrag eingetragener Lebenspartner gilt das Vorstehende entsprechend. 1. PERSÖNLICHE DATEN /ANGABEN ZUR EHE Geburtsdatum/Ort Geburtsregister-Nummer Telefon/Fax Anwaltlich vertreten/beraten Existiert bereits ein Ehevertrag und/oder eine Rechtswahl Datum/Ort der Eheschließung (zukünftige) Ehefrau o ja, durch: o ja (bitte Ehevertrag vorlegen) (zukünftiger) Ehemann o ja, durch: 2. GEMEINSAME KINDER

2 2 Geburtsdatum Steuerl. Ident.-Nr. Regelung zum Sorgebzw. Umgangsrecht Kind 1 Kind 2 Kind 3 o gewünscht o gewünscht o nicht gewünscht o nicht gewünscht Adoption o ja o ja o ja o gewünscht o nicht gewünscht 3. WEITERE KINDER a) Ehemann Kind 1 Kind 2 Kind 3 Geburtsdatum Steuerl. Ident.-Nr. Adoption o ja o ja o ja b) Ehefrau Kind 1 Kind 2 Kind 3 Geburtsdatum Steuerl. Ident.-Nr. Adoption o ja o ja o ja 4. VERMÖGEN UND VERMÖGENSAUSEINANDERSETZUNG Immobilien in Dtl. Ehewohnung Weitere Amtsgericht Grundbuchblatt Gemarkung Flur Flurstück Anschrift Eigentümer Wertangaben /-frau im Verhältnis / bei Haus: - Baujahr: /-frau im Verhältnis / bei Haus: - Baujahr:

3 3 - Brandversicherungswert: - Preis bei Erwerb: - Brandversicherungswert: - Preis bei Erwerb: Belastungen / Verbindlichkeiten Immobile übernimmt im Fall der Scheidung Ausgleichszahlung im Fall der Scheidung Übernahme von Verbindlichkeiten Auslandsimmobilien Immobile übernimmt im Fall der Scheidung Ausgleichszahlung im Fall der Scheidung Übernahme von Verbindlichkeiten im Fall der Scheidung Gesellschaftsbeteiligungen bei Wohnungseigentum - Fläche: qm - Anzahl der Zimmer: - Preis bei Erwerb: o ja, in Höhe von o ja, folgende: Wert: o ja in Höhe von o ja folgende: (bitte letzte Bilanz vorlegen) bei Wohnungseigentum - Fläche: qm - Anzahl der Zimmer: - Preis bei Erwerb: o ja, in Höhe von o ja, folgende: Wert: o ja in Höhe von o ja folgende: (bitte letzte Bilanz vorlegen) Sonstige Vermögen Ehemann Ehefrau (ggf. bereinigtes) Nettoeinkommen Barvermögen Bausparvermögen Depotvermögen Wertgegenstände (Kfz, Münzen, Briefmarken, Kunstgegenstände etc.) mit Wertangabe Lebensversicherungen Kurzfristig zu erwartendendes zukünftiges Vermögen o ja, folgende o ja, bei: o ja (Erbschaft, Schenkung etc.), in Höhe von: o ja, folgende o ja, bei: o ja (Erbschaft, Schenkung etc.), in Höhe von:

4 4 Sonstige Verbindlichkeiten Ehemann Ehefrau gemeinsam Bisherige ehebedingte Zuwendungen und/oder Schenkungen an Ehemann an Ehefrau Altersversorgung Ehemann Ehefrau o gesetzlich, voraussichtliche Rente: o Rentenversicherung, Kapitalwert der Anwartschaften: o Lebensversicherung, Kapitalwert der Anwartschaften: o Versorgungswerkmitgliedschaften, voraussichtliche Rente : o Sonstiges o gesetzlich, voraussichtliche Rente: o Rentenversicherung, Kapitalwert der Anwartschaften: o Lebensversicherung, Kapitalwert der Anwartschaften: o Versorgungswerkmitgliedschaften, voraussichtliche Rente : o Sonstiges 5. REGELUNGEN ZUR EHE Güterrecht (Vermögensausgleich im Scheidungsfall) o es bleibt bei der gesetzlichen Regelung der Zugewinngemeinschaft d.h.: jeder Partner hat eigenes Vermögen; bei Beendigung der Ehe (Tod oder Scheidung) findet ein Ausgleich des während der Ehe erwirtschafteten Vermögens (Zugewinn) statt o modifizierte Zugewinngemeinschaft o Ausschluss des Zugewinns bei Scheidung o Herausnahme bestimmter Gegenstände aus dem Zugewinn o folgende Gesellschaftsbeteiligungen: o folgende Immobilien: o Sonstiges: o Besondere Ausgestaltung der Zugewinnausgleichsforderung (z.b. Höchstgrenze, Festbetrag etc.) o Gütertrennung, d.h. genereller Ausschluss des Zugewinnausgleichs o Gütergemeinschaft (nicht empfohlen) d.h. alles gehört beiden Partnern gemeinsam o ergänzende Vereinbarung einer Gegenleistung für den Ausschluss des Zugewinnausgleichs (z.b. Verpflichtung zur Einzahlung in eine Lebensversicherung, Vermögensaufbau): Nachehelicher Unterhalt o es bleibt bei der gesetzlichen Regelung o vollständiger Unterhaltsverzicht o (nur) Verzicht auf o Betreuungsunterhalt o Unterhalt wegen Alters o Unterhalt wegen Krankheit oder Gebrechen o Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit o Aufstockungsunterhalt o Vereinbarung zur Dauer/Höhe der Unterhaltspflicht, und zwar: Vereinbarungen zum Trennungsunterhalt Bereinigtes Nettoeinkommen Ehemann: Ehefrau:

5 5 Inhalt der Vereinbarung: Versorgungsausgleich Erbrechtliche Regelungen Sonstiges o es bleibt bei der gesetzlichen Regelung o vollständiger Ausschluss des Versorgungsausgleichs o mit Gegenleistung (z.b. Verpflichtung zur Einzahlung in eine Rentenversicherung), und zwar: o ohne Gegenleistung o teilweiser Ausschluss, und zwar o einseitiger Ausschluss, o Ausschluss bestimmter Versorgungsrechte o Sonstiges: teilweiser Ausschluss o mit Gegenleistung (z.b. Verpflichtung zur Einzahlung in eine Rentenversicherung), und zwar: o ohne Gegenleistung o nicht erwünscht o Erbverzicht o Pflichtteilsverzicht o Verbindung m. einem Erbvertrag/gemeinschaftl. Testament Kinderbetreuung soll übernehmen o Vereinbarung zur nsführung: o Mitarbeit o des Ehemannes o der Ehefrau im Betrieb des Partners o Sonstige geplante Lebensführung/Rollenverteilung: o Krankheiten/Behinderungen: o Selbstständige Tätigkeiten: o Betreuung von Angehörigen: o Sonstiges: 6. SONSTIGES Aktuelle Schwangerschaft der Ehefrau Verhandlungsungleichgewicht o ja o ja 7. AUFTRAG AN DEN NOTAR Zum Zwecke der Terminsvorbereitung wird der Notar beauftragt: o bei Vorhandensein von Grundbesitz einen unbeglaubigten Grundbuchauszug einzuholen o einen Entwurf zu erstellen und bis spätestens zum zu übersenden o per Post o per Fax Nr.: o per an o alle Beteiligten o nur an Ehemann o nur an Ehefrau o sonstige: Die Erhebung und Speicherung personenbezogener Daten erfolgt nach 12 ff. Bundesdatenschutzgesetz zu dienstlichen Zwecken; in diese wird eingewilligt. Notar Dr. Tobias Timo Weitz Rechtsanwälte Lankau, Dr. Weitz & Collegen Partnerschaftsgesellschaft mbb Hilpertstraße 3

6 Darmstadt Fax: 06151/ Tel.: 06151/

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