Stadt Wesel Vorbericht ÜBERÖRTLICHE PRÜFUNG. Vorbericht der Stadt Wesel im Jahr Seite 1 von 16

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1 Stadt Wesel Vorbericht ÜBERÖRTLICHE PRÜFUNG Vorbericht der Stadt Wesel im Jahr 2016 Seite 1 von 16

2 Stadt Wesel Vorbericht INHALTSVERZEICHNIS Ergebnisse der überörtlichen Prüfung der Stadt Wesel 3 Managementübersicht 3 Kommunalindex für Wirtschaftlichkeit (KIWI) 5 Ausgangslage der Stadt Wesel 7 Strukturelle Situation 7 Überörtliche Prüfung 10 Grundlagen 10 Prüfbericht 10 Prüfungsmethodik 12 Kennzahlenvergleich 12 Strukturen 12 Benchmarking 13 Konsolidierungsmöglichkeiten 13 GPA-Kennzahlenset 13 Prüfungsablauf 15 Seite 2 von 16

3 Stadt Wesel Vorbericht Ergebnisse der überörtlichen Prüfung der Stadt Wesel Managementübersicht Die Haushaltssituation ist im betrachteten Zeitraum 2009 bis 2016 ausgeglichen. Während 2009, 2010 und 2013 jeweils ein struktureller Haushaltsausgleich erzielt werden konnte, weisen die übrigen Jahresabschlüsse einen fiktiven Haushaltsausgleich aus. Das bedeutet, dass der Haushaltsausgleich in diesen Jahren nur durch die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage gelang Die Verschuldung der Stadt Wesel im Kernhaushalt entspricht mit 243,2 Mio. Euro (davon rund zehn Mio. Euro Kassenkredite) etwa dem 1,5-fachen der ordentlichen Aufwendungen und der Finanzaufwendungen Sie ist seit 2009 um rund 13,7 Mio. Euro gewachsen. Die Stadt Wesel plant jedoch vorwiegend risikobewusst. Dies gilt auch für den Planungszeitraum der mittelfristigen Finanzplanung. Neben allgemeinen Planungsrisiken sieht die GPA NRW in den Planungen der Stadt kein zusätzliches Risiko. Die Konsolidierung des Haushalts kann gelingen, wenn sowohl auf der Ertrags-, als auch auf der Aufwandsseite alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden. Die Stadt Wesel verfügt 2014 über eine weit überdurchschnittliche Selbstfinanzierungskraft. Sie konnte einen positiven Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit erzielen. Die Realsteuerhebesätze wurden für 2016 angehoben. Sie erreichen bei der Gewerbesteuer und der Grundsteuer B nun 448 Prozent, die Grundsteuer A ist auf 265 Prozent angehoben worden. Mit diesen Hebesätzen liegt die Stadt im Vergleich zu den anderen Kommunen des Kreises Wesel immer noch unterhalb der Durchschnittswerte. Bei der Grundsteuer B und bei der Gewerbesteuer sind hiernach weitere Erhöhungen möglich, ohne in Vergleich zu den anderen Kommunen des Kreises in einen vermeintlichen Nachteil zu geraten. Ertragspotenziale sieht die GPA NRW auch bei den Beiträgen für die Straßenbaumaßnahmen. Die möglichen Mehreinnahmen haben wir exemplarisch dargestellt. Die Stadt Wesel sollte neben der bereits vorhandenen KAG-Satzung in einer separaten Satzung gesonderte Beitragssätze für die Abrechnung von Wirtschaftswegen festlegen. Auf der Aufwandsseite hat die GPA NRW in den verschiedenen Teilberichten Hinweise auf Konsolidierungsbeiträge gegeben: Einen hohen Aufwand verursachen die städtischen Gebäude. Dies haben wir im Berichtsteil zum Gebäudeportfolio dargestellt. Die Potenziale, die in einer restriktiven Gebäudebewirtschaftung liegen, werden an der folgenden Kennzahl deutlich: Unter Berücksichtigung von 100 Euro Vollkosten pro m² Bruttogrundfläche (BGF) verursachen alle Gebäude der Stadt Wesel rund 25,7 Mio. Euro Kosten pro Jahr. Der Verzicht auf nicht mehr benötigte Gebäude kann somit zur Konsolidierung des Haushaltes beitragen. Die Altersstruktur des Gebäude-, Straßen- und Kanalvermögens lässt aus bilanzieller Sicht langfristig weitergehende Investitionen erwarten. Bei den Kindergärten, Schulen und Geschäftsgebäuden sieht die Stadt Wesel lange Nutzungsdauern vor. Doch durchschnittlich mehr Seite 3 von 16

4 Stadt Wesel Vorbericht als die Hälfte der Nutzungsdauer ist abgelaufen. Der Instandhaltungs- und Sanierungsplanung kommt daher sukzessive eine höhere Bedeutung zu. Dabei geht es jedoch auch um die Frage, welche Gebäude langfristig für die Aufgaben der Stadt benötigt werden. Die Stadt Wesel hat bereits heute erhebliche Flächenüberhänge. In den Weseler Grundschulen gehen die Schülerzahlen kontinuierlichen zurück. Die bisher eingeleiteten und geplanten Maßnahmen (Schließung von zwei Grundschulstandorten bzw. Teilstandorten) reichen zu nicht aus, um die Flächenüberhänge abzubauen. Die Stadt Wesel sollte nach Möglichkeit dringend weitere Grundschulstandorte aufgeben. Die Hauptschule und eine Realschule laufen aus und nehmen ab dem Schuljahr 2016/17 keine neuen Schüler mehr auf. Die Stadt hat damit auf die rapide zurückgehenden Schülerzahlen reagiert. Die verbleibende Realschule und die beiden Gymnasien haben weitere Flächenüberhänge. Die geplanten Maßnahmen zur Umnutzung von Flächen reichen jedoch ebenfalls nicht aus. Lediglich die Gesamtschule ist im Vergleichsjahr flächenmäßig gut ausgelastet. Bei den Schulturnhallen besteht im Vergleichsjahr eine Überkapazität von fünf Hallen. Die Stadt Wesel sollte nach Möglichkeit einzelne Hallen aufgeben. Die Stadt Wesel wird durch die zwischenzeitlich durchgeführten und bisher geplanten Maßnahmen bis 2020/21 bzw. 2021/22 bei allen betrachteten Schulformen insgesamt eine Flächenreduzierung um ca m² erreichen. Dies entspricht rund 40 Prozent des von der GPA NRW ausgewiesenen Potenzials für das Vergleichsjahr 2014/15. Die Aufgabe von Schulstandorten kann dazu führen, dass mehr Schülerinnen und Schüler zu den Schulen befördert werden müssen. Die Stadt Wesel hat im Jahr 2014 insgesamt rund Euro für die Schülerbeförderung aufgewendet. Davon entfallen 80 Prozent auf den Schulweg, die übrigen 20 Prozent auf Fahrten zu Sportstätten und Sonderveranstaltungen. Handlungsmöglichkeiten ergeben sich bei den mit den Verkehrsunternehmen getroffenen Vereinbarungen. Diese haben zur Folge, dass die Stadt höhere Beträge zahlt als den eigentlichen Ticketpreis. Die Stadt sollte eine Modifizierung der Vereinbarung anstreben. Soweit eine Subvention des ÖPNV beabsichtigt ist, sollte diese transparent und von den Schülerbeförderungskosten getrennt verbucht sein. Wesel ist eine flächenmäßig sehr große Kommune. Im interkommunalen Vergleich sind die Park- und Gartenanlagen der Größe nach jedoch unterdurchschnittlich. Auch die Pflegeaufwendungen sind unterdurchschnittlich. Anders ist es bei den Spiel- und Bolzplätzen. Die Stadt hält überdurchschnittliche viele Plätze vor, die einzelnen Plätze sind relativ klein. Die Stadt Wesel hat einen Spielflächenbedarfsplan Nach den dortigen Empfehlungen wurden sieben Spielplätze stillgelegt bzw. aufgegeben. Die Aufwendungen für die Pflege der Spiel- und Bolzplätze sollten reduziert werden, die GPA NRW sieht hier ein Potenzial mehr als Euro jährlich auch nach der erfolgten Schließung von sieben Spielplätzen. Das Stadtbild der Innenstadt ist durch großzügig begrünte Ringstraßen geprägt. Dieser wird dem Straßenbegleitgrün zugerechnet. Dadurch liegt Wesel bei den Aufwendungen für das Straßenbegleitgrün im interkommunalen Vergleich hoch. Die Stadt Wesel sollte die Pflegeaufwendungen beim Straßenbegleitgrün verringern. Möglichkeiten dazu liegen in der Reduzierung der Pflegestandards und die Einbeziehung der Bürger in die Pflegearbeiten. Weiterhin sollte sie Seite 4 von 16

5 Stadt Wesel Vorbericht die Flächen reduzieren oder teilweise in eine andere Nutzung überführen, die keine kommunale Unterhaltung erfordert. Positiv fiel auf, dass die Stadt Wesel alle Aufgaben zentral und ohne Nebenstellen im Rathaus erledigt. Die moderaten Öffnungszeiten tragen zur wirtschaftlichen Aufgabenerfüllung bei. Positiv fiel auch eine umfangreiche Formularsammlung für einige Verwaltungsbereiche zum Herunterladen auf, die es den Bürgern ermöglicht viele Sachverhalte bereits vor dem Besuch des Rathauses zu recherchieren. Wir haben in dieser Prüfung die Personalaufwendungen für die Bereiche Einwohnermeldeaufgaben, Personenstandswesen und Gewerbe- und Gaststättenangelegenheiten untersucht. Hier konnten keine nennenswerten Potenziale für Aufwandsreduzierungen gefunden werden. Die Stadt Wesel leistet gemessen an den ordentlichen Aufwendungen höhere Transferaufwendungen als die Vergleichskommunen. Neben der Kreisumlage, den Gewerbesteuerumlagen und sozialen Leistungen sind dies insbesondere Aufwendungen im Bereich der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe. In dieser Prüfung hat die GPA NRW die Tagesbetreuung für Kinder geprüft. Die Aufwendungen je Einwohner in der Zielgruppe der unter sechsjährigen Kinder liegen interkommunal am Durchschnitt. Die Servicestelle Kinderbetreuung berät und koordiniert Anfragen zur Tagesbetreuung. Der Anteil der von Tagesmüttern betreuten Kinder ist in Wesel höher, als im Durchschnitt der geprüften Kommunen. Diese Betreuungsform ist sehr flexibel, erfordert aber viel Koordinierungs- und Steuerungsaufwand. Auffallend ist die hohe Zahl an Plätzen mit der höchsten Betreuungszeit von 45 Stunden wöchentlich. Hier ergeben sich Handlungsmöglichkeiten beispielsweise durch eine gezielte Bedarfsabfrage bei den Eltern. Die Folgen des demografischen Wandels werden sich bei der Zahl der Kinder unter sechs Jahren ab 2025 deutlich einstellen. Hieraus sollte sich die Stadt Wesel frühzeitig mit ihrer sehr differenzierten- Kindergartenbedarfsplanung einstellen. Kommunalindex für Wirtschaftlichkeit (KIWI) Im KIWI bewertet die GPA NRW Handlungsfelder, die in der Prüfung analysiert wurden. In den Teilberichten ermittelt und analysiert die GPA NRW für jedes Handlungsfeld verschiedene Kennzahlen. Diese Kennzahlen sowie strukturelle Rahmenbedingungen und Steuerungsaspekte begründen zusammen die KIWI-Bewertung. Die KIWI-Bewertung zeigt, in welchen Bereichen die Kommune Verbesserungsmöglichkeiten hat. Diese beziehen sich auf Möglichkeiten zur Haushaltskonsolidierung ebenso wie auf Verbesserungen in der Steuerung. Im Prüfgebiet Finanzen bewertet die GPA NRW hingegen allein die Haushaltssituation. Die KIWI-Bewertung spiegelt hier den Konsolidierungsbedarf wider. Sie zeigt damit auch, wie groß der Handlungsbedarf ist, die von uns aufgezeigten Verbesserungsmöglichkeiten umzusetzen. Seite 5 von 16

6 Stadt Wesel Vorbericht KIWI-Merkmale Index Haushaltssituation Erheblicher Handlungsbedarf Handlungsbedarf Kein Handlungsbedarf Weitere Handlungsfelder Weitreichende Handlungsmöglichkeiten Handlungsmöglichkeiten Geringe Handlungsmöglichkeiten Die Indexierung ist als Balken, bezogen auf die geprüften Aufgabenfelder, dargestellt. Wie die Bewertung zustande kommt, beschreibt die GPA NRW in den Teilberichten. KIWI Seite 6 von 16

7 Stadt Wesel Vorbericht Ausgangslage der Stadt Wesel Strukturelle Situation Das folgende Netzdiagramm zeigt die strukturellen Rahmenbedingungen der Stadt Wesel. Diese prägen die Ausgangslage der Kommune. Die Strukturmerkmale wurden aus allgemein zugänglichen Datenquellen ermittelt 1. Das Diagramm enthält als Indexlinie den Mittelwert der Kommunen im jeweiligen Prüfsegment, hier den großen kreisangehörigen Kommunen. Eine Ausnahme bildet das Merkmal Bevölkerungsentwicklung. Hier ist der Indexwert der heutige Bevölkerungsstand der abgebildeten Kommune. Ein über die Indexlinie hinausgehender Wert zeigt eine eher entlastende Wirkung an, ein darunter liegender Wert weist auf eine eher belastende Situation hin. Die Strukturmerkmale liegen bei der Stadt Wesel alle am Index oder sie liegen darunter. Aus Sicht der GPA NRW wirken sie eher belastend: Die Bevölkerungsentwicklung ist rückläufig. Die Prognosen von IT.NRW weisen aus, dass die Stadt Wesel im Jahr 2040 nur noch ca. 91 Prozent der heutigen Einwohnerzahl hat. Der Alten- und der Jugendquotient beziehen sich auf das Verhältnis der unter 20-jährigen bzw. der über 65-jährigen Menschen bezogen auf die demografische Mitte der 20- bis 64-Jährigen. Der Altenquotient ist in Wesel überdurchschnittlich hoch. Der Jugendquotient zeigt, dass die Zahl der Jugendlichen bezogen auf die Vergleichskommu- 1 IT.NRW, Bertelsmann-Stiftung, Gesellschaft für Konsumforschung (GfK) Seite 7 von 16

8 Stadt Wesel Vorbericht nen durchschnittlich hoch ist. Insgesamt ist sie deutlich rückläufig. Wesel ist hier jedoch nicht stärker betroffen als die Vergleichskommunen. Drei Indikatoren vergleichen Wesel hinsichtlich der Wirtschaft- und Finanzkraft: Die Stadt selbst liegt mit ihren allgemeinen Deckungsmitteln nahe am Durchschnitt der hier verglichenen 35 großen kreisangehörigen Kommunen in NRW. Die Kaufkraft der Bevölkerung ist mit rund Euro je Einwohner ebenfalls durchschnittlich. Das Bruttoinlandsprodukt je Erwerbstätigem liegt unter dem Durchschnitt der Vergleichskommunen. Die SGB II-Quote ist überdurchschnittlich hoch. Ein Grund hierfür ist die hohe Anzahl an alleinerziehenden Frauen, die überdurchschnittliche Anzahl an Minijobbern (auch in der Altersgruppe über 65 Jahren). In der Folge ist auch die Zahl der Aufstocker in Wesel überdurchschnittlich hoch. Die SGB II Quote ist aus Sicht der Stadt nur schwer zu beeinflussen. Sie ist geprägt von einem hohen Anteil von Langzeitarbeitslosen und wenig Qualifizierten, die nur schwer in den Arbeitsprozess integriert werden können. Hinzu kommt ein hoher Anteil von Kindern und Jugendlichen, die von SGB II Leistungen leben. 2 Fachspezifische Strukturmerkmale In den Fachprüfungen steht im Vordergrund, ob und wie sich fachbezogene Strukturmerkmale auf die jeweilige Aufgabenerledigung auswirken. Die im vorigen Abschnitt beschriebene strukturelle Situation hat Auswirkungen auf die Aufgaben der Stadt Wesel. Die hohe Zahl von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund bedarf einer besonderen Förderung. Die Stadt legt daher eine besondere Priorität auf die Bildungsangebote der Kinder und Jugendlichen. Deutlich wird dies z.b. im Bereich der Kindertagesbetreuung. Über das Stadtgebiet verteilt gibt es acht Familienzentren, jeweils an Kindertagesstätten angegliedert sind. In den letzten Jahren wurden vier neue Kindertagesstätten errichtet. Kinder aus Flüchtlingsfamilien sollen vor dem Schulbesuch mindestens ein Jahr in den Kindergarten gehen, um Sprachkenntnisse zu erwerben. Die wirtschaftlichen Auswirkungen der sozialen Situation und der Angebotsstruktur der Kindertagesstätten wird im Teilbericht Tagesbetreuung für Kinder näher dargestellt. Von den zwölf Grundschul(standort)en wird an zehn die offene Ganztagschule angeboten. Das veränderte Schulwahlverhalten und der inklusive Unterricht haben auch Auswirkungen auf das Schulangebot. Eine Hauptschule und eine Realschule sind auslaufend und werden geschlossen. Dennoch ist die Stadt bemüht, möglichst alle Schulen zu erhalten. Der Vergleich des Schulflächenangebotes mit anderen großen kreisangehörigen Städten sowie aktuelle und perspektivisch entstehende Flächenüberhänge werden im Teilbericht Schulen dargestellt. 2 Vgl. hierzu z.b. Sozialbericht für die Stadt Wesel, Seite 8 von 16

9 Stadt Wesel Vorbericht Demografische Entwicklung Die Folgen des demografischen Wandels sind für die Kommunen eine strategische Herausforderung. Die GPA NRW erhebt die Situation vor Ort und beschreibt die gewählten Strategien im Umgang mit dem demografischen Wandel. Dabei gilt der Blick insbesondere den Themen, die durch kommunale Entscheidungen mittelbar oder unmittelbar beeinflusst werden können. Diese haben wir in Gesprächen mit den unterschiedlichen Ansprechpartnern während der Prüfung erläutert. Die Stadt Wesel setzt sich intensiv mit der demografischen Entwicklung auseinander. In enger Zusammenarbeit mit der Weseler demografischen Gesellschaft e.v. sucht die Stadt nach geeigneten Umgangsweisen mit dem demografischen Wandel. Ziele der demografischen Gesellschaft sind: Bereicherung der öffentlichen Diskussion, Wissensaustausch, die Förderung bürgerschaftlichen Engagements, die Unterstützung von Modellprojekten (z.b. Mehrgenerationenhause in Trägerschaft des Sozialdienstes katholischer Frauen) und Verbindungen zwischen den Generationen fördern. Dem starken Anstieg der Zahl älterer Menschen von fast 40 Prozent bis 2040 versucht die Stadt Wesel zum Beispiel mit dem Projekt Quartiersentwicklung in Blumenkamp zu begegnen. Im Stadtteil Blumenkamp ist der Anteil der älteren Bevölkerung höher als in anderen Stadtteilen. Dazu mussten die Bewohner des Stadtteils in den letzten Jahren große infrastrukturelle Veränderungen bewältigen, wie z. B. den Wegfall eines Lebensmittelgeschäftes. Unterschiedliche Akteure versuchen exemplarisch, nach dem Konzept des Kuratoriums Deutsche Altenhilfe, den Prozess der Quartiersentwicklung zu gestalten. 3 Bezogen auf die Kinder und Jugendlichen liegt Wesel interkommunal im Durchschnitt: Landesweit geht die Zahl der Kinder und Jugendlichen im Vergleich zur demografischen Mitte zurück. In den Prognosen ist allerdings die aktuelle Zuwanderungsentwicklung und daraus resultierende Aufnahme von Flüchtlingen durch die Kommunen nicht berücksichtigt. Es kann sich hier demnach nur um Orientierungswerte handeln, denen derzeit noch keine verlässlicheren Daten gegenübergestellt werden können. 3 S. Seite 9 von 16

10 Stadt Wesel Vorbericht Überörtliche Prüfung Grundlagen Zu den Aufgaben der GPA NRW gehört es zu prüfen, ob die Kommunen des Landes NRW rechtmäßig, sachgerecht und wirtschaftlich handeln. Die finanzwirtschaftliche Analyse steht dabei im Vordergrund. Grund dafür ist die äußerst schwierige Finanzlage der Kommunen und der gesetzliche Anspruch, den kommunalen Haushalt stets auszugleichen. Schwerpunkt der Prüfung sind Vergleiche von Kennzahlen. Die Prüfung stützt sich auf 105 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW). Bei der Auswahl der Prüfungsschwerpunkte lässt sich die GPA NRW von ihren Zielen leiten, einen Beitrag zur Haushaltskonsolidierung zu leisten, die strategische und operative Steuerung zu unterstützen und auf Risiken hinzuweisen. Dabei sind wir bestrebt, einerseits die ganze Bandbreite der kommunalen Aufgaben und andererseits deren finanzielle Bedeutung zu berücksichtigen. Die Auswahl stimmt die GPA NRW vor der Prüfung mit kommunalen Praktikern ab. In der aktuellen überörtlichen Prüfung vergleicht die GPA NRW die großen kreisangehörigen Kommunen miteinander Der Prüfbericht richtet sich an die für die Gesamtsteuerung Verantwortlichen der Kommunen in Rat und Verwaltung. Er zielt darauf ab, diesen Personenkreis insbesondere in Haushaltskonsolidierungsprozessen zu unterstützen und so einen Beitrag zur Sicherung der Zukunftsfähigkeit der Kommune zu leisten. Prüfbericht Der Prüfbericht besteht aus dem Vorbericht und den Teilberichten: Der Vorbericht informiert über die wesentlichen Ergebnisse der Prüfung. Zudem enthält er Informationen über die strukturellen Rahmenbedingungen der Kommune, die Handlungsfelder des KIWI 4, zum Prüfungsablauf sowie zur Prüfungsmethodik. Die Teilberichte beinhalten die ausführlichen Ergebnisse der einzelnen Prüfgebiete. Das GPA-Kennzahlenset für die Stadt Wesel stellen wir im Anhang zur Verfügung. Die Berichte der überörtlichen Prüfungen sind auf der Internetseite der GPA NRW veröffentlicht. Grundsätzlich verwendet die GPA NRW im Prüfbericht geschlechtsneutrale Begriffe. Gerade in der Kennzahlendefinition ist dies jedoch nicht immer möglich. Werden Personenbezeichnungen aus Gründen der besseren Lesbarkeit lediglich in der männlichen oder weiblichen Form verwendet, so schließt dies das jeweils andere Geschlecht mit ein. 4 Kommunalindex für Wirtschaftlichkeit Seite 10 von 16

11 Stadt Wesel Vorbericht Ergebnisse von Analysen bezeichnet die GPA NRW im Prüfbericht als Feststellung. Damit kann sowohl eine positive als auch eine negative Wertung verbunden sein. Feststellungen, die eine Korrektur oder eine weitergehende Überprüfung oder Begründung durch die Kommune erforderlich machen, sind Beanstandungen im Sinne des 105 Abs. 6 GO NRW. Hierzu muss die Kommune eine gesonderte Stellungnahme abgeben. Dies wird im Prüfbericht mit einem Zusatz gekennzeichnet. In der Stadt Wesel hat die GPA NRW keine Feststellung getroffen, die eine Stellungnahme erforderlich macht. Bei der Prüfung erkannte Verbesserungspotenziale weist die GPA NRW im Prüfbericht als Empfehlung aus. Die in dem Bericht genannten Rechtsgrundlagen wurden in der Fassung angewendet, die zum Zeitpunkt des geprüften Sachverhaltes galten. Seite 11 von 16

12 Stadt Wesel Vorbericht Prüfungsmethodik Kennzahlenvergleich Der Kennzahlenvergleich ist die prägende Prüfungsmethodik der GPA NRW. Unterhalb der Produktbereichsebene gibt es keine landeseinheitliche Festlegung, so dass die Produktgruppen häufig unterschiedliche Produkte und die Produkte unterschiedliche Leistungen enthalten. Um einen landesweiten Vergleich zu ermöglichen, haben wir Aufgabenblöcke mit den dazu gehörenden Grunddaten einheitlich definiert. Die Kommune soll ihren Kennzahlenwert gut einordnen können. Deshalb stellen wir im GPA- Kennzahlenset mit Hilfe statistischer Größen die Extremwerte sowie den Mittelwert und für die Verteilung der Kennzahlenwerte auch drei Quartile dar. Quartile werden auch Viertelwerte genannt. Sie teilen eine nach Größe geordnete statistische Reihe in vier Viertel. Das erste Quartil teilt die vorgefundenen Werte so, dass 25 Prozent darunter und 75 Prozent darüber liegen. Das zweite Quartil (entspricht dem Median) liegt in der Mitte der statistischen Reihe, d.h. 50 Prozent der Werte liegen unterhalb und 50 Prozent oberhalb dieses Wertes. Das dritte Quartil teilt die vorgefundenen Werte so, dass 75 Prozent darunter und 25 Prozent darüber liegen. Ebenfalls nennen wir die Anzahl der Werte, die in den Vergleich eingeflossen sind. In den interkommunalen Vergleich hat die GPA NRW die Werte der großen kreisangehörigen Kommunen einbezogen. Die Anzahl der Vergleichskommunen wird im Verlauf der Prüfung dieses Segments mit der Zahl der geprüften Städte wachsen. In der Finanzprüfung erfassen und analysieren wir die wichtigsten materiellen und formellen Rahmenbedingungen der Haushaltswirtschaft. Der haushaltsbezogene Handlungsbedarf wird transparent gemacht. Die Prüfung setzt dabei auf den Ergebnissen der örtlichen Prüfung auf. Strukturen Die Haushaltswirtschaft in den Kommunen hängt von verschiedenen externen und internen Einflussfaktoren ab. Diese sind zum Teil unmittelbar steuerbar, zum Teil aber auch struktureller Natur und somit nicht oder nur langfristig beeinflussbar. Die Ergebnisse der vergleichenden Prüfung müssen sich deshalb immer wieder der Vermutung stellen, dass die unterschiedlichen kommunalen Strukturen einem Vergleich entgegenstehen. Unter Strukturmerkmalen versteht die GPA NRW zunächst grundsätzlich die von außen auf die Kommune einwirkenden Einflussfaktoren. Faktoren, die aufgrund kommunalpolitischer Beschlüsse auf die Kommune einwirken, zählen nicht dazu, da diese ausdrücklich der Willensbildung unterliegen. Dennoch beeinflussen diese das Gesamtbild einer Kommune, so dass - soweit möglich und erforderlich in den Teilberichten sowie unter Ausgangslage der Kommune darauf eingegangen wird. Seite 12 von 16

13 Stadt Wesel Vorbericht Benchmarking Die GPA NRW nutzt als Prüfungsinstrument das Benchmarking. Benchmarking ist die Suche nach guten Werten durch eine vergleichende Analyse und die Beantwortung der Frage, warum das so ist. Als Benchmark wird ein Wert definiert, der von einer bestimmten Anzahl von Kommunen mindestens erreicht worden ist. Diese Kommunen erfüllen ihre Aufgaben vollständig und rechtmäßig. Der Benchmark ist grundsätzlich das Ergebnis gezielter Steuerung. Dies schließt die Prüfung mit ein, inwieweit die Kommune selbst Einfluss auf die Verbesserung ihrer Rahmenbedingungen nimmt. Basis für das Benchmarking sind die Kennzahlenvergleiche und die Analysen des jeweiligen Handlungsfeldes. Soweit die GPA NRW weitere Kriterien zugrunde legt, stellt sie diese in den Teilberichten dar. Konsolidierungsmöglichkeiten Die GPA NRW versteht sich als Einrichtung, die den unterschiedlichen Ressourceneinsatz im Vergleich der Kommunen transparent macht und Ansätze für Veränderungen aufzeigt. Der in den Kommunen festgestellte Ressourceneinsatz weicht teilweise erheblich von den Benchmarks ab. Die GPA NRW errechnet aus der Differenz des Kennzahlenwerts der Kommune zum Benchmark jeweils einen Betrag, der die monetäre Bedeutung aufzeigt (Potenzial). Dadurch können die einzelnen Handlungsfelder im Hinblick auf einen möglichen Beitrag zur Haushaltskonsolidierung eingeordnet werden. Nicht jeden der so ermittelten Beträge kann die Kommune durch die konkreten Handlungsempfehlungen kurzfristig vollständig verwirklichen: Personalkapazitäten sollen sozialverträglich abgebaut werden, die Reduzierung kommunaler Gebäudeflächen erfordert ggf. Vermarktungschancen und energetische Einsparungen setzen vielfach Investitionen voraus. Die im Prüfbericht ausgewiesenen Potenziale sind deshalb als Orientierungsgrößen zu verstehen. Die GPA NRW möchte damit die Kommunen unterstützen, in Kenntnis der finanziellen Tragweite ihre eigene Praxis zu überdenken. In der Folge sollte die Kommune nach dem Beispiel vorgefundener effizienter Alternativen in anderen Kommunen versuchen, ihre eigene Praxis zu ändern oder zu überdenken. Unter Berücksichtigung ihrer spezifischen Rahmenbedingungen können die Kommunen auf dieser Grundlage konkrete Konsolidierungsbeiträge für ihre Haushaltsplanungen ableiten. Weitere Handlungsoptionen zur Konsolidierung weist die GPA NRW im Prüfbericht auf der Grundlage individueller Möglichkeiten der Kommunen aus. Der Prüfung lag keine vollständige Betrachtung von Kernverwaltung, Sondervermögen und Beteiligungen zugrunde. Es ist daher möglich, dass in anderen Bereichen weitere Verbesserungsmöglichkeiten bestehen, die über in diesem Prüfbericht beschriebenen Handlungsempfehlungen und ggfls. dargestellten monetären Potenziale hinausgehen. GPA-Kennzahlenset Steuerungsrelevante Kennzahlen der von der GPA NRW betrachteten kommunalen Handlungsfelder stellen wir im GPA-Kennzahlenset dar. Die Übersicht enthält Kennzahlen aus den aktuellen Prüfungen und aus Handlungsfeldern, die in vorangegangenen Prüfungen betrachtet wurden. Seite 13 von 16

14 Stadt Wesel Vorbericht Die Fortschreibung der örtlichen Kennzahlen sowie der interkommunalen Vergleichswerte ermöglicht den Kommunen eine aktuelle Standortbestimmung. Zusammen mit den aus früheren Prüfungen bekannten Analysen, Handlungsempfehlungen sowie Hinweisen auf mögliche Konsolidierungsmöglichkeiten können die Kommunen sie für ihre interne Steuerung nutzen. Das beigefügte Kennzahlenset enthält die interkommunalen Vergleiche zum Stichtag Die Teilberichte wurden bereits zu einem früheren Zeitpunkt erstellt. Sie enthalten daher ggf. andere Vergleichswerte, die auf einer kleineren Datenbasis beruhen. Die jeweils aktuellste Fassung des GPA-Kennzahlensets ist im Internet unter abrufbar. Seite 14 von 16

15 Stadt Wesel Vorbericht Prüfungsablauf Die Prüfung in Wesel wurde von Februar bis November 2016 durchgeführt. Zunächst hat die GPA NRW die erforderlichen Daten und Informationen zusammengestellt und mit der Stadt Wesel hinsichtlich ihrer Vollständigkeit und Richtigkeit abgestimmt. Auf dieser Basis haben wir die Daten analysiert. Für den interkommunalen Vergleich wurden in der Stadt Wesel die Daten des Jahres 2014 verwendet. Stellenvergleiche im Teilbericht Sicherheit und Ordnung wurden anhand der Daten des Jahres 2015 durchgeführt. Neben den Daten früherer Jahre haben wir ebenfalls Aktuelles berücksichtigt, um Aussagen für die Zukunft machen zu können. Geprüft haben: Leitung der Prüfung Finanzen Personalwirtschaft und Demografie Sicherheit und Ordnung Tagesbetreuung für Kinder Schulen Grünflächen Friederike Wandmacher Mario Deckers Michael Neumann Michael Neumann Friederike Wandmacher Mathilde Winkelhorst Mathilde Winkelhorst Das Prüfungsergebnis haben die Prüfer mit den beteiligten Beschäftigten in den betroffenen Organisationseinheiten erörtert. Darüber hinaus wurde das Prüfergebnis einem Gesamtabschlussgespräch dem Verwaltungsvorstand am vorgestellt. Herne, den gez. Dagmar Klossow Abteilungsleitung gez. Friederike Wandmacher Projektleitung Seite 15 von 16

16 Stadt Wesel Vorbericht Kontakt Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen Heinrichstraße 1, Herne Postfach , Herne t / f / e info@gpa.nrw.de i Seite 16 von 16

17 Stadt Wesel Finanzen ÜBERÖRTLICHE PRÜFUNG Finanzen der Stadt Wesel im Jahr 2016 Seite 1 von 50

18 Stadt Wesel Finanzen INHALTSVERZEICHNIS Inhalte, Ziele und Methodik 3 Haushaltssituation 5 Haushaltsausgleich 5 Strukturelle Haushaltssituation 7 Gesamtbetrachtung der Haushaltssituation 13 Haushaltswirtschaftliche Risiken 17 Risikoszenario 17 Haushaltskonsolidierung 19 Kommunaler Steuerungstrend 19 Kommunale Abgaben 21 Gesamtbetrachtung Beiträge und Gebühren 24 Haushalts- und Jahresabschlussanalyse 27 Vermögenslage 27 Schulden- und Finanzlage 32 Ertragslage 38 Gebäudeportfolio 43 Seite 2 von 50

19 Stadt Wesel Finanzen Inhalte, Ziele und Methodik Die Finanzprüfung der GPA NRW beantwortet folgende Fragen sowohl unter wirtschaftlichen als auch unter rechtlichen Gesichtspunkten: Wie ist die Haushaltssituation? Inwieweit besteht ein nachhaltiger Konsolidierungsbedarf? Welche haushaltswirtschaftlichen Risiken sind erkennbar? Welche Möglichkeiten zur Haushaltskonsolidierung gibt es? Ist die Haushaltswirtschaft der Kommune nachhaltig ausgerichtet? Eine nachhaltige Haushaltswirtschaft vermeidet insbesondere den Verzehr von Eigenkapital, begegnet einem grundlegenden Konsolidierungsbedarf mit geeigneten Maßnahmen und setzt sich mit den haushaltswirtschaftlichen Risiken systematisch auseinander. Durch eine nachhaltige Haushaltswirtschaft können Kommunen Handlungsspielräume langfristig erhalten oder wiedererlangen. In der Finanzprüfung analysiert die GPA NRW Jahres- und Gesamtabschlüsse sowie Haushaltspläne: Haushaltspläne, Jahresabschlüsse und Gesamtabschlüsse Haushaltsjahr Haushaltsplan (HPl) Jahresabschluss (JA) Gesamtabschluss (GA) in dieser Prüfung berücksichtigt 2009 bekannt gemacht festgestellt nicht erforderlich HPl / JA 2010 bekannt gemacht festgestellt bestätigt HPl / JA / GA 2011 bekannt gemacht festgestellt noch offen HPl / JA 2012 bekannt gemacht festgestellt noch offen HPl / JA 2013 bekannt gemacht festgestellt noch offen HPl / JA 2014 bekannt gemacht festgestellt noch offen HPl / JA 2015 bekannt gemacht noch offen noch offen HPl 2016 bekannt gemacht noch offen noch offen HPl In der letzten überörtlichen Prüfung lag bereits der Jahresabschluss 2008 im Entwurf vor. Deshalb beginnt die Zeitreihe dieser Prüfung mit dem Jahr Die im Haushalt 2016 enthaltene mittelfristige Ergebnisplanung bis einschließlich 2019 hat die GPA NRW ebenfalls berücksichtigt. Seite 3 von 50

20 Stadt Wesel Finanzen Ergänzend bezieht die GPA NRW die Berichte der örtlichen Prüfung der Jahresabschlüsse ein. Um Doppelarbeiten zu vermeiden, setzt sie mit ihren Analysen auf den Ergebnissen der örtlichen Prüfung auf. Die Rechtmäßigkeitsprüfung beschränkt sich auf wesentliche und erfahrungsgemäß fehleranfällige Positionen. Die Prüfung der GPA NRW stützt sich methodisch auf Kennzahlen aus dem NKF-Kennzahlenset NRW sowie zur vertiefenden Analyse auf weitere Kennzahlen. Die GPA NRW prüft sowohl durch Zeitreihenvergleiche als auch durch geeignete interkommunale Vergleiche. In die Analysen bezieht sie zudem die strukturellen Rahmenbedingungen ein, die sich direkt auf die Haushaltssituation auswirken und sich in der Prüfung identifizieren lassen. Grundlage dieses Berichtes ist die Analyse der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage. Seite 4 von 50

21 Stadt Wesel Finanzen Haushaltssituation Die Haushaltssituation bestimmt den Handlungsspielraum der Kommune zur Gestaltung ihres Leistungsangebots. Sie zeigt, ob und in welcher Intensität ein Handlungsbedarf zu einer nachhaltig ausgerichteten Haushaltskonsolidierung besteht. Die GPA NRW beurteilt die Haushaltssituation anhand der folgenden Fragen: Erreicht die Kommune den gesetzlich geforderten Haushaltsausgleich? Wie stellt sich die strukturelle Haushaltssituation der Kommune dar? Haushaltsausgleich Nachfolgend stellt die GPA NRW die haushaltswirtschaftlichen Rahmenbedingungen der Stadt Wesel dar. Dazu analysiert sie die rechtliche Haushaltssituation, die Jahresergebnisse und die Entwicklung der Rücklagen. Rechtliche Haushaltssituation Haushaltsstatus Haushaltsstatus fiktiv ausgeglichener Haushalt X X X X X X X X Feststellung Die Stadt Wesel hat den Jahresabschluss 2015 sowie die Gesamtabschlüsse 2011 bis 2015 noch nicht aufgestellt. Hierdurch fehlen ihr wesentliche Informationen für die Haushaltsführung und Steuerung. Jahresergebnisse und Rücklagen Entwicklung der Jahresergebnisse und Rücklagen (Ist) in Tausend Euro Jahresergebnis Höhe der allgemeinen Rücklage Veränderung der allgemeinen Rücklage gem. 43 Abs. 3 GemHVO (Verrechnungssaldo) Verringerung der allgemeinen Rücklage des Vorjahres in Prozent keine Verringerung Höhe der Ausgleichsrücklage Seite 5 von 50

22 Stadt Wesel Finanzen Fehlbetragsquote in Prozent positives Ergebnis 4,8 8,5 positives Ergebnis 2,4 Bei den Daten 2014 handelt es sich hier und im Folgenden jeweils nicht um die Daten des festgestellten Jahresabschlusses, sondern um die Daten des Entwurfs der Jahresrechnung. Die allgemeine Rücklage berichtigt die Stadt gemäß 92 GO NRW in 2010 um 0,5 Mio. Euro. Im Jahresabschluss 2012 führt sie gemäß Artikel NKF-Weiterentwicklungsgesetz (NKFWG) 5,3 Mio. Euro der Ausgleichsrücklage zu. Die Ergebnisrechnungen 2009 bis 2014 weisen Jahresüberschüsse und Jahresfehlbeträge aus. Bis 2014 verringert sich das Eigenkapital der Stadt hierdurch um insgesamt 10,3 Mio. Euro. Die Ausgleichsrücklage weist zum Ende des Haushaltsjahres 2014 einen Bestand von rund 13 Mio. Euro aus. Eine Inanspruchnahme der allgemeinen Rücklage zur Deckung von Jahresfehlbeträgen war bisher nicht erforderlich. Die allgemeine Rücklage hat zum 31. Dezember 2014 einen Bestand von rund 100 Mio. Euro. Entwicklung der Jahresergebnisse und Rücklagen (Plan) in Tausend Euro Jahresergebnis Höhe der allgemeinen Rücklage* Veränderung der allgemeinen Rücklage gem. 43 Abs. 3 GemHVO (Verrechnungssaldo) Verringerung der allgemeinen Rücklage des Vorjahres in Prozent keine Verringerung Höhe der Ausgleichsrücklage* Fehlbetragsquote in Prozent 2,2 4,1 1,0 1,0 0,9 * Die Höhe der allgemeinen Rücklage und Ausgleichsrücklage ist entsprechend der geplanten Ergebnisse fortgeschrieben. Die GPA NRW nimmt den Beschluss über die Verwendung des Jahresergebnisses vorweg. Sie hat die jeweiligen Jahresfehlbeträge direkt mit der Ausgleichsrücklage verrechnet. Die Stadt Wesel plant ab 2015 negative Jahresergebnisse. Eine Inanspruchnahme der allgemeinen Rücklage wird nicht erforderlich. Die Ausgleichsrücklage reduziert sich aufgrund der Jahresfehlbedarfe bis zum Ende des mittelfristigen Finanzplanungszeitraums sukzessiv bis auf einen Bestand von rund drei Mio. Euro. Das Eigenkapital der Stadt verringert sich 2015 bis 2019 planmäßig um weitere rund zehn Mio. Euro. Insgesamt hat die Stadt Wesel ausgehend vom Eröffnungsbilanzstichtag bis 2019 rund 21 Prozent des Eigenkapitals verzehrt. Feststellung Die Stadt Wesel verzehrt in den Planungen ihre Ausgleichsrücklage auf rund drei Mio. Euro. Ein weiterer Verzehr schränkt die zukünftigen Handlungsmöglichkeiten der Stadt ein. Seite 6 von 50

23 Stadt Wesel Finanzen Empfehlung Die Stadt sollte die derzeitigen Rahmenbedingungen nutzen und durch freiwillige Konsolidierungsmaßnahmen die Ausgleichsrücklage auffüllen. Jahresergebnis je Einwohner in Euro 2014 Wesel Minimum Maximum Mittelwert 1. Quartil 2. Quartil (Median) 3. Quartil Anzahl Werte Die Stadt Wesel erwirtschaftet im Jahr 2014 ein Jahresdefizit, das niedriger ist als im Durchschnitt der Vergleichskommunen. Mehr als 50 Prozent der Vergleichskommunen weisen ein höheres Defizit aus. Strukturelle Haushaltssituation Die Kommunen sind verpflichtet, dauerhaft einen ausgeglichenen Haushalt zu erreichen. Nur dann können sie eigene Handlungsspielräume wahren oder wiedererlangen. Ist ein Haushalt defizitär, muss die Kommune geeignete Maßnahmen für den Haushaltsausgleich finden und umsetzen. Der Umfang der Maßnahmen wird dabei durch die Höhe des Defizits bestimmt (Konsolidierungsbedarf). Die GPA NRW stellt zum einen die aktuelle strukturelle Haushaltssituation auf Basis von Ist- Ergebnissen dar. Zum anderen hinterfragt sie, wie die Kommune wesentliche haushaltswirtschaftliche Rahmenbedingungen im Planungszeitraum plant. Strukturelles Ergebnis Die in den Ergebnisrechnungen ausgewiesenen Jahresergebnisse geben nur bedingt einen Hinweis auf die strukturelle Haushaltssituation. Die Jahresergebnisse werden oft durch die schwankenden Erträge bei der Gewerbesteuer, des Finanzausgleichs und der allgemeinen Kreisumlage beeinflusst. Zudem überdecken häufig Sondereffekte den Konsolidierungsbedarf. Erst das strukturelle Ergebnis zeigt die Höhe des tatsächlichen Konsolidierungsbedarfs. Die GPA NRW definiert das strukturelle Ergebnis wie folgt: Vom vorläufigen Jahresergebnis 2014 werden die Erträge und Aufwendungen der Gewerbesteuer, des Finanzausgleichs und der allgemeinen Kreisumlage abgezogen. Diese Werte ersetzt die GPA NRW durch die Durchschnittswerte der Jahre 2010 bis Zusätzlich bereinigt sie Sondereffekte sind dies Erträge aus Anlagenverkäufen mit rund 1,1 Mio. Euro und Erträge aus der Auflösung/Herabsetzung von Rückstellungen mit rund 2,2 Mio. Euro. Strukturelles Ergebnis in Tausend Euro 2014 Wesel Jahresergebnis /. Bereinigungen (Gewerbesteuer, Kreisumlage, Finanzausgleich) Seite 7 von 50

24 Stadt Wesel Finanzen Wesel./. Bereinigungen Sondereffekte = bereinigtes Jahresergebnis Hinzurechnungen (Mittelwerte Gewerbesteuer, Kreisumlage und Finanzausgleich) = strukturelles Ergebnis Feststellung Das strukturelle Ergebnis 2014 beträgt minus 10,7 Mio. Euro bei einem Haushaltsvolumen von 153,8 Mio. Euro. In Höhe des strukturellen Ergebnisses besteht bei unveränderten Rahmenbedingungen ein Konsolidierungsbedarf der Stadt Wesel. Die Stadt hat allerdings immer positivere Ergebnisse erzielt als das strukturelle Ergebnis. Auch die Planungen sind deutlich besser als das strukturelle Ergebnis. Insbesondere der hinzugerechnete Durchschnittswert der Schlüsselzuweisungen liegt mit rund 21,2 Mio. Euro um rund 5 Mio. Euro unter den Ist-Werten 2013 und Für 2016 bis 2019 plant die Stadt mit Schlüsselzuweisungen bis zu 27,2 Mio. Euro. Gemeindeanteile an den Gemeinschaftssteuern plant die Stadt mit bis zu 32,6 Mio. Euro ein. Der hinzugerechnete Durchschnittswert 2014 liegt bei lediglich 23,1 Mio. Euro. Die Ergebnisse 2012 bis 2014 mit bis zu 25,7 Mio. Euro lagen weit darüber. Haushaltsplanung Um die strukturelle Haushaltssituation der Stadt bewerten sowie ihren künftigen Konsolidierungsbedarf einschätzen zu können, bezieht die GPA NRW die Haushaltsplanung der Stadt ein. Sie hinterfragt, ob die Planungsgrundlagen der Stadt plausibel und nachvollziehbar sind. Ausgangspunkt für die GPA NRW ist dabei das strukturelle Ergebnis. Die GPA NRW will aufzeigen, welche haushaltswirtschaftlichen Rahmenbedingungen und wesentlichen Parameter die Stadt Wesel ihrer Planung zu Grunde legt und mit welchen Risiken diese Annahmen gegebenenfalls verbunden sind, inwieweit eigene Konsolidierungsmaßnahmen zur Verbesserung des Ergebnisses beitragen, inwieweit sich nach dem strukturellen Ergebnis 2014 und der weiteren Haushaltsplanung Konsolidierungsbedarfe ergeben. Vergleich strukturelles Ergebnis 2014 und Planergebnis wesentliche Veränderungen in Tausend Euro Differenz Durchschnittliche jährliche Änderung in Prozent Erträge Seite 8 von 50

25 Stadt Wesel Finanzen Differenz Durchschnittliche jährliche Änderung in Prozent Gewerbesteuern (4013) * ,4 Gemeindeanteil an den Gemeinschaftssteuern (402) * ,1 Ausgleichsleistungen (405) * ,7 Schlüsselzuweisungen (4111) * ,1 Sonstige Transfererträge (42) ,0 Erträge aus Anlagenverkäufen ,0 Erträge Herabsetzung/Auflösung Rückst ,0 Aufwendungen Steuerbeteiligungen (534) * ,4 Allgemeine Umlagen (5371 und 5372) * ,0 Personalaufwendungen (50) ,8 Versorgungsaufwendungen (51) ,5 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen (52) Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen (55) , ,8 * Durchschnittswerte Gewerbesteuer Bis 2019 rechnet die Stadt Wesel mit einem leichten Rückgang der Gewerbesteuererträge von durchschnittlich 0,4 Prozent. Für 2016 kalkuliert die Stadt mit 28,7 Mio. Euro. Dieser Betrag wird als guter Mittelwert aus den tatsächlichen Entwicklungen der Vorjahre angesehen. Die Fortschreibung bis 2019 erfolgt ohne Steigerungen. Der Ansatz liegt um rund Euro unter dem Durchschnittswert. Zumindest bis zum Ende des mittelfristigen Finanzplanungszeitraums werden seitens der Stadt keine wesentlichen Veränderungen erwartet. Größere freie Gewerbeflächen sind derzeit nicht vorhanden. Lediglich kleinere Einzelflächen stehen der Stadt Wesel aktuell noch für eine Vermarktung zur Verfügung. Der Flächennutzungsplan weist weitere gewerblich nutzbare Flächen in einer Größenordnung von rund zehn Hektar aus. Die Stadt hat diese Flächen bisher allerdings noch nicht überplant. Empfehlung Die Stadt Wesel sollte für die laut Flächennutzungsplan gewerblich nutzbaren Flächen Baurecht schaffen. Durch die Vermarktung dieser Flächen können mittel- bis langfristig weitere Gewerbesteuererträge generiert und die Haushaltssituation weiter verbessert werden. Die Stadt unterschreitet durch die unveränderte Fortschreibung des Haushaltsansatzes 2016 auf die Folgejahre die prognostizierten Steigerungsraten der Orientierungsdaten vom 08. Juli Die GPA NRW sieht daher in den Planungen der Stadt kein zusätzlich in Kauf genommenes Risiko. Seite 9 von 50

26 Stadt Wesel Finanzen Gemeindeanteile an den Gemeinschaftssteuern Die Gemeindeanteile an den Gemeinschaftssteuern wurden für 2016 entsprechend den Orientierungsdaten mit insgesamt 28,7 Mio. Euro veranschlagt. Sie leisten somit neben der Gewerbesteuer einen erheblichen Beitrag zur Verbesserung der Haushaltssituation. In den Folgejahren erfolgt die Fortschreibung des Anteils an der Einkommensteuer teilweise unterhalb der Orientierungswerte. Zudem hat die November-Steuerschätzung, und somit weitere Verbesserungen, bei den bisherigen Planungen noch keine Berücksichtigung gefunden. In den Planungen des Gemeindeanteils an der Umsatzsteuer sind die Entlastungen des Bundes für die Kosten der Eingliederungshilfe enthalten. Die Stadt Wesel berücksichtigt diese Entlastungsleistungen in der Planung auf der Grundlage der Vorgaben des Erlasses des MIK NRW vom 10. Dezember 2014 bis einschließlich Die GPA NRW sieht in den Planungen der Gemeindeanteile an den Gemeinschaftssteuern ein hohes allgemeines Planungsrisiko. Es besteht individuell durch Veränderung der Schlüsselzahlen. In der Vergangenheit hat die Stadt allerdings von der Neufestsetzung der Schlüsselzahlen profitieren können. Die Erträge aus der Einkommenssteuer und der Umsatzsteuer sind zusätzlich stark konjunkturell abhängig. Die Stadt Wesel liegt mit ihren Planungen unter den Orientierungsdaten des Landes. Aus diesen Gründen sieht die GPA NRW neben den allgemeinen Planungsrisiken keine zusätzlich in Kauf genommenen Risiken bei der Planung. Ausgleichsleistungen Die Kompensationszahlung für die Verluste aus der Neuregelung des Familienleistungsausgleichs plant die Stadt für 2016 mit 2,4 Mio. Euro ein. Für die Folgejahre plant sie mit Steigerungen von jeweils Euro. Die Orientierungsdaten weisen hier höhere Steigerungen aus. Die GPA NRW sieht daher in dieser Ertragsposition kein zusätzliches Risiko. Schlüsselzuweisungen Die Stadt Wesel plant für 2017 mit einem Zuwachs gegenüber der Planung 2016 von 6,7 Prozent. Dieser Wert wird für die Folgejahre der mittelfristigen Finanzplanung bis 2019 unverändert fortgeschrieben. Bei den Planungen berücksichtigt die Stadt die Entwicklung der eigenen Finanzkraft. So sind beispielsweise in der zweiten Hälfte des Referenzzeitraums für das Jahr 2016 deutlich höhere Steuererträge geflossen als in der ersten Hälfte des Referenzzeitraums für die Finanzkraft Die Arbeitskreis-Rechnung zu den Eckpunkten des GFG 2017 weist für die Stadt Wesel Schlüsselzuweisungen von rund 28,4 Mio. Euro aus. Diese liegen um rund 1,2 Mio. Euro über dem bisher für 2017 eingeplanten Wert der Stadt. In der Position Schlüsselzuweisungen sieht die GPA NRW keine zusätzlich in Kauf genommenen Risiken. Die Stadt Wesel plant hier durch die unveränderte Fortschreibung für 2018 und 2019 konservativ. Die Orientierungsdaten sehen Steigerungen von 4,1% für 2018 und 4,6% für 2019 vor. Ungeachtet dessen bestehen allgemeine Planungsrisiken beispielsweise in einer sich verschlechternden konjunkturellen Entwicklung, Änderungen an den Grundsätzen der Verteilung der Schlüsselzuweisungen und einer Verschlechterung der Haushaltslage des Landes. Seite 10 von 50

27 Stadt Wesel Finanzen Sonstige Transfererträge Die Stadt plant ab 2016 bis 2019 mit einem zusätzlichen Ertrag von rund 3,8 Mio. Euro. Hierbei handelt es sich um die Erstattung des Landes von familienersetzenden Hilfen für unbegleitete Flüchtlinge. Den zweckgebundenen Erträgen stehen Transferaufwendungen gegenüber. Zusätzliche Risiken sieht die GPA NRW hier nicht. Kreisumlage Die Kreisumlage wird beeinflusst durch die Änderungen der Steuerkraft der Gemeinde, der Steuerkraft der anderen kreisangehörigen Gemeinden und der Haushaltssituation des Kreises. Bei der Prognose der Kreisumlage berücksichtigt die Stadt Wesel die Entwicklung der eigenen Steuerkraft einschließlich der geplanten Schlüsselzuweisungen. Hierauf wendet die Stadt die soweit bekannten Hebesätze der Kreisumlage an. Nach dem Beschluss über den Haushaltsplanentwurf des Kreises wurde der Hebesatz 2016 von 41,8 Prozent auf 42,25 Prozent erhöht. Ab 2017 berücksichtigt die Stadt Wesel Steigerungen in Höhe von jeweils rund zwei Prozent. Bezüglich der Haushaltssituation des Kreises existieren diverse Unsicherheitsfaktoren. Der Kreis hatte für 2016 ursprünglich einen Hebesatz von 43,1 Prozentpunkten vorgesehen. Grund für die geplante Erhöhung war unter anderem die Verlagerung der Förderschulträgerschaft von den Kommunen auf den Kreis ab Die Stadt Wesel hat für 2016 mit einem unveränderten Hebesatz von 41,8 Prozent geplant. Die jetzige Erhöhung um 0,45 Prozentpunkte führt zu einem Mehraufwand von rund Euro. Die Landschaftsumlage könnte aufgrund der perspektivisch steigenden Aufwendungen für die Eingliederungshilfe ansteigen. Die bereits beschlossenen Entlastungen der im Koalitionsvertrag vereinbarten Beteiligung des Bundes sind in den Planungen des Kreises und der Stadt enthalten. Somit besteht ein allgemeines Planungsrisiko, dass die Aufwendungen für die Kreisumlage perspektivisch deutlich ansteigen. Zusätzliche Risiken ist die Stadt Wesel bei der Planung jedoch nicht eingegangen. Personal- und Versorgungsaufwendungen Bei der Planung der Personal- und Versorgungsaufwendungen berücksichtigt die Stadt alle verfügbaren Informationen bezüglich der individuellen Veränderungen bei den Beschäftigten (z.b. Stufensteigungen, altersbedingte Fluktuation, Einstellungen). Der Rat der Stadt Wesel hat in 2015 beschlossen, dass durch personalpolitische Maßnahmen eine Begrenzung der Personalkostensteigerung auf die Hälfte der Tarifanpassungen/Besoldungssteigerungen pro Jahr erreicht werden soll. Die Anpassung der Aufwendungen plant die Stadt Wesel mit jeweils rund 0,9 Prozent pro Jahr. Diese liegt unterhalb der Orientierungsdaten von zwei Prozent in 2016 und jeweils ein Prozent in 2017 bis Künftige Tarifanpassungen/Besoldungssteigerungen stellen ein allgemeines Risiko für den städtischen Haushalt dar. Wenn die personalpolitischen Maßnahmen jedoch eingehalten werden, sieht die GPA NRW keine zusätzlichen Risiken in der Planung der Personal- und Versorgungsaufwendungen der Stadt. Seite 11 von 50

28 Stadt Wesel Finanzen Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Der Ansatz der Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen ergibt sich im Wege eines Mittelanmeldungsverfahrens von den zuständigen Organisationseinheiten. Die Anmeldung erfolgt auch für die Jahre des mittelfristigen Finanzplanungszeitraumes unter Berücksichtigung künftiger Preissteigerungen. Die Sach- und Dienstleistungen werden für 2016 mit insgesamt 33,6 Mio. Euro kalkuliert. Dies ist eine Steigerung von rund 3,4 Prozent zu den Planungen Die Aufwendungen für die Unterbringung und Integration von Flüchtlingen erfordern den Anstieg. In den Folgejahren sollen die Aufwendungen sinken, obwohl die Orientierungsdaten von steigenden Aufwendungen ausgehen. Zurückzuführen ist dies in erster Linie auf den Bereich der Gebäudeunterhaltung. Hier sollen in den Jahren der mittelfristigen Planung Instandhaltungsmaßnahmen in geringerem Umfang durchgeführt werden. Die Stadt Wesel nimmt aufgrund der detaillierten Planung in den Fachbereichen unter der Berücksichtigung von Preissteigerungen keine zusätzlichen Risiken in Kauf. Gewerbesteuerumlagen Die Planwerte der Stadt Wesel stimmen mit der Berechnungsmethode des 6 Gemeindefinanzreformgesetz überein. Die Planungen der Gewerbesteuerumlagen 2017 bis 2019 beruhen auf unveränderten Haushaltsansätzen bei den Gewerbesteuererträgen gegenüber Aufgrund des Solidarpakts II werden die Kosten der deutschen Einheit unter anderem durch einen von den Kommunen zu leistenden Zuschlag zur Gewerbesteuerumlage finanziert. Mit dem Jahr 2019 läuft diese Regelung aus. Die Erhöhung des Landesvervielfältigers nach 6 Absatz 5 Gemeindefinanzreformgesetz liegt für 2019 laut Orientierungsdaten voraussichtlich bei vier Prozentpunkten. Die Stadt Wesel plant für 2019 weiterhin mit der bis 2018 vorgesehenen Erhöhungszahl von fünf Prozentpunkten. Der Unterschied beträgt rund Euro. Die GPA NRW sieht bei der Planung der Gewerbesteuerumlagen kein Risiko. Zinsaufwendungen Eine Maßnahme zur Haushaltskonsolidierung ist die Senkung der Zinsaufwendungen. Dabei reduzieren die derzeit günstigen Zinsen und auch die erbrachten Tilgungsleistungen der Stadt die Zinsaufwendungen. Die Stadt Wesel hat zum 31. Dezember 2015 einen Bestand an Investitionskrediten von 120,4 Mio. Euro. Die Zinsaufwendungen für Investitionskredite sinken von 2009 bis 2014 um rund 2,2 Mio. Euro. Die Planung für 2015 bis 2019 berücksichtigt Zinsaufwendungen von rund 3,2 Mio. Euro bis rund 3,5 Mio. Euro. Hierin enthalten ist eine geplante Netto-Neuverschuldung bis 2019 von rund 9,1 Mio. Euro. Die Zinssätze schreibt die Stadt kurz-, mittel- und langfristig fest. Für ein Volumen von rund 24 Mio. Euro wurden die Zinssätze für die gesamte Restlaufzeit vereinbart. Damit streut die Stadt Wesel die Zeitpunkte der Zinsfestschreibungen und reduziert das Zinsrisiko für eine Vielzahl von Investitionskrediten. Von 2018 bis 2021 laufen allerdings Zinsfestschreibungen für Kredite mit einem Volumen (Stand 31. Dezember 2015) von rund 65 Mio. aus. Dies entspricht einem Anteil am Gesamtvolumen von rund 53,8 Prozent. Für diese Kredite wurden ursprünglich Zinssätze von durchschnittlich 2,9 Prozent vereinbart. Diese liegen über dem heutigen Zinsniveau von rund 1,0 bis 1,2 Prozent für eine Seite 12 von 50

29 Stadt Wesel Finanzen Zinsfestschreibung von zehn Jahren. Die GPA NRW sieht hier deshalb kein besonderes Risiko. Dennoch sollte auch hier eine breitere Streuung angestrebt werden. Der Bestand an Krediten zur Liquiditätssicherung beträgt zum 31. Dezember Mio. Euro. Die Aufnahme dieser Kredite erfolgt seit 2009 ausschließlich im kurzfristigen Bereich. Der Zinsaufwand für Kredite zur Liquiditätssicherung wird in der mittelfristigen Finanzplanung steigend berücksichtigt. Das derzeit historisch niedrige Zinsniveau lässt allgemein erwarten, dass mit steigenden Zinsen gerechnet werden muss. Inwiefern die Annahmen der Stadt das Risiko steigender Zinsen vollständig abdecken, entzieht sich jedoch einer sicheren Prognose. Zusätzliche Planungsrisiken sieht die GPA NRW aufgrund der Planungsgrundlagen jedoch nicht. Feststellung Die Stadt Wesel plant vorwiegend risikobewusst. Dies gilt auch für den Planungszeitraum der mittelfristigen Finanzplanung. Neben allgemeinen Planungsrisiken sieht die GPA NRW in den Planungen der Stadt kein zusätzliches Risiko. Gesamtbetrachtung der Haushaltssituation Kennzahlen im interkommunalen Vergleich Das NKF-Kennzahlenset NRW sowie einwohnerbezogene Kennzahlen geben einen Überblick über die Vermögens-, Schulden-, Finanz- und Ertragslage der Kommune. NKF-Kennzahlenset NRW in Prozent 2014 Kennzahl Minimum Maximum Mittelwert Wesel Haushaltswirtschaftliche Gesamtsituation Aufwandsdeckungsgrad 87,9 102,8 96,6 100,2 Eigenkapitalquote 1-9,3 45,6 28,4 22,9 Eigenkapitalquote 2 17,2 70,8 46,4 46,8 Vermögenslage Infrastrukturquote 0,0 48,5 31,7 42,0 Abschreibungsintensität 2,9 22,6 8,1 7,1 Drittfinanzierungsquote 18,4 79,9 50,8 51,1 Investitionsquote 14,2 299,9 47,3 32,5 Finanzlage Anlagendeckungsgrad 2 66,3 102,5 80,9 81,6 Liquidität 2. Grades 4,1 288,4 32,2 44,6 Kurzfristige Verbindlichkeitsquote 2,6 27,7 13,1 5,8 Zinslastquote 0,3 7,4 2,1 2,3 Seite 13 von 50

30 Stadt Wesel Finanzen Kennzahl Minimum Maximum Mittelwert Wesel Ertragslage Netto-Steuerquote 33,5 65,2 50,7 43,5 Zuwendungsquote 9,6 40,7 23,2 27,5 Personalintensität 15,9 29,7 22,0 19,5 Sach- und Dienstleistungsintensität 10,8 28,4 16,2 20,0 Transferaufwandsquote 37,6 50,8 43,7 46,3 Zur Fehlbetragsquote und zum dynamischen Verschuldungsgrad liegen noch nicht ausreichend Vergleichswerte vor. Einwohnerbezogene Kennzahlen in Euro 2014 Kennzahl Minimum Maximum Mittelwert Wesel Jahresergebnis je Einwohner -244,4 74,4-95,8-47,5 Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit je Einwohner -122,6 252,1 17,2 112,0 Allgemeine Deckungsmittel je Einwohner 1.235, , , ,6 Zu den Gesamtverbindlichkeiten liegen noch nicht ausreichend Vergleichswerte vor. Haushaltswirtschaftliche Gesamtsituation Die Stadt Wesel war in den vergangenen Jahren mehrmals in der Lage, die ordentlichen Aufwendungen durch die ordentlichen Erträge zu decken. Dies gelang der Stadt auch zuletzt in Aufgrund des negativen Finanzergebnisses von 3,2 Mio. Euro reicht dies 2014 jedoch nicht aus, um ein positives Jahresergebnis zu erwirtschaften. Die Eigenkapitalquote 1 sinkt seit 2009 von ursprünglich 26,2 Prozent auf 22,9 Prozent in Auch die Eigenkapitalquote 2, die zusätzlich die Sonderposten berücksichtigt, unterliegt in Wesel keinen großen Schwankungen lag dieser Wert bei 46,8 Prozent und damit um lediglich drei Prozent unter dem Wert aus Das Jahresergebnis je Einwohner stellt sich positiver dar als der Mittelwert der Vergleichswerte. Vermögenslage Das Investitionsverhalten der Stadt Wesel ist stark schwankend. Während die Investitionsquote 2013 noch bei 101 Prozent lag, beträgt diese in 2014 lediglich 33 Prozent. Dies ist in Wesel zudem der niedrigste Wert seit Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements investieren 75 Prozent der Vergleichskommunen mehr als 35 Prozent ihres Abschreibungsaufwandes. Die Stadt Wesel unterschreitet diesen Wert. Das Infrastrukturvermögen umfasst mit 42 Prozent des Anlagevermögens mehr als bei 75 Prozent der Vergleichskommunen. Demgegenüber liegt die Abschreibungsintensität mit 7,1 Prozent unter dem Wert von 50 Prozent der Vergleichskommunen. Dies ist auf die örtlich festgelegten langen Gesamtnutzungsdauern zurückzuführen. Die Stadt Wesel profitiert von den in der Vergangenheit geflossenen Zuwendungen. Dies in einem durchschnittlichen Maß. Die Drittfinanzierungsquote liegt mit 51,1 Prozent am Mittelwert von 50,8 Prozent. Die Altersstruktur des Gebäude-, Straßen- und Kanalvermögens Seite 14 von 50

31 Stadt Wesel Finanzen lässt aus bilanzieller Sicht langfristig weitergehende Investitionen erwarten. Diese werden die Selbstfinanzierungskraft der Stadt beanspruchen. Finanzlage Die Stadt Wesel erreicht 2014 einen positiven Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit von 6,7 Mio. Euro. Damit kann die Stadt aus eigener Kraft Tilgungsleistungen und Investitionen vornehmen. Die Selbstfinanzierungskraft ist höher als bei 75 Prozent der Vergleichskommunen. Der Saldo bleibt den Planungen nach positiv. Ertragslage Kennzahlen zur Ertragslage Kennzahl Wesel Minimum Maximum Mittelwert 1. Quartil 2. Quartil (Median) 3. Quartil Anzahl Werte Personalintensität 19,5 15,9 29,7 22,0 20,5 22,6 23,0 15 Sach- und Dienstleistungsintensität 20,0 10,8 28,4 16,2 13,8 15,6 17,4 15 Die Stadt Wesel ist keine steuerstarke Stadt. Sie ist mehr als die Vergleichskommunen von Zuwendungen abhängig. Die der Stadt zur Verfügung stehenden allgemeinen Deckungsmittel liegen 2014 mit Euro je Einwohner knapp unter dem Mittelwert. Die Kennzahl Personalintensität der Anteil der Personalaufwendungen an den ordentlichen Aufwendungen ist geringer als bei 75 Prozent der Vergleichskommunen. Nicht berücksichtigt sind hierbei die Aufwendungen des ASG Wesel, Betrieb für kommunale Dienstleistungen der Stadt Wesel. Die Sach- und Dienstleistungsintensität überschreitet dagegen die Grenze der 75 Prozent mit den niedrigsten Quoten. Hierin enthalten sind auch die Leistungsentgelte an die ASG Wesel. Die Stadt Wesel leistet gemessen an den ordentlichen Aufwendungen höhere Transferaufwendungen als die Vergleichskommunen. Neben der Kreisumlage, den Gewerbesteuerumlagen und sozialen Leistungen sind dies insbesondere Aufwendungen im Bereich der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe. Die Haushaltssituation stellt sich insgesamt wie folgt dar: Die Stadt Wesel kann ihre Haushalte im Betrachtungszeitraum 2009 bis 2016 über eine Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage fiktiv ausgleichen. Den Jahresabschluss 2015 sowie die Gesamtabschlüsse 2011 bis 2015 hat die Stadt noch nicht aufgestellt. Seite 15 von 50

32 Stadt Wesel Finanzen Für 2010 wurde erstmals ein Gesamtabschluss aufgestellt und vom Rat bestätigt. Der Jahresabschluss 2014 ist festgestellt. Der Haushalt 2016 wurde bekannt gemacht. Das strukturelle Ergebnis 2014 weist einen nachhaltigen Konsolidierungsbedarf von 10,7 Mio. Euro aus und in den Folgejahren plant die Stadt negative Jahresergebnisse. Die Planungen erfolgen grundsätzlich konservativ. Die GPA NRW sieht in den Planungen keine zusätzlich in Kauf genommenen Risiken. Die Ausgleichsrücklage reduziert sich planmäßig bis Ende 2019 auf rund 3,2 Mio. Euro. Bis Ende 2014 sind 13 Prozent des Eigenkapitals verzehrt. Die Verschuldung der Stadt Wesel (Kernhaushalt) entspricht mit 243,2 Mio. Euro etwa dem 1,5-fachen der ordentlichen Aufwendungen und der Finanzaufwendungen Sie wächst seit 2009 um rund 13,7 Mio. Euro. Die Stadt Wesel verfügt 2014 über eine weit überdurchschnittliche Selbstfinanzierungskraft von 112 Euro je Einwohner. Zum 31. Dezember 2014 beläuft sich der Bestand an Liquiditätskrediten auf zehn Mio. Euro. Die Altersstruktur des Gebäude-, Straßen- und Kanalvermögens lässt aus bilanzieller Sicht langfristig weitergehende Investitionen erwarten. Diese werden die Selbstfinanzierungskraft der Stadt beanspruchen. KIWI-Bewertung Die GPA NRW bewertet die Haushaltssituation der Stadt Wesel mit dem Index 3. Seite 16 von 50

33 Stadt Wesel Finanzen Haushaltswirtschaftliche Risiken Haushaltswirtschaftliche Risiken zu erkennen und mit ihnen umzugehen sind wesentliche Bestandteile der Haushaltssteuerung. Die GPA NRW empfiehlt Kommunen, sich mit den haushaltswirtschaftlichen Risiken systematisch auseinanderzusetzen. Jede Stadt sollte ihre Risiken individuell identifizieren und bewerten. Darauf aufbauend sollte sie entscheiden, ob und wie sie einzelne Risiken minimiert und inwieweit sie insgesamt eine Risikovorsorge trifft. Dies geschieht zum Beispiel, indem sie weitere Konsolidierungsmaßnahmen vorbereitet. Für 2016 kann die Stadt Wesel die verpflichtende Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes erneut vermeiden. Um das zu erreichen, wurde der Gewerbesteuerhebesatz von 440 Prozent auf 448 Prozent angehoben. Ebenso ist der Hebesatz der Grundsteuer B von 423 Prozent auf 448 Prozent und der Hebesatz der Grundsteuer A von 220 Prozent auf 265 Prozent angehoben worden. Die Stadt Wesel erkennt trotz Vermeidung eines Haushaltssicherungskonzeptes, dass weiterhin ein strukturelles Defizit besteht. Die laufenden Erträge reichen nicht aus, um die laufenden Aufwendungen zu decken. Die Stadt will die künftigen Haushaltsplanungen darauf ausrichten, zu konstant positiven und weiter verbesserten Ergebnissen zu kommen. Dies soll verbunden werden mit weiteren Konsolidierungsmaßnahmen. Die Stadt schließt auch Veränderungen am Aufgabenbestand und an den Leistungsstandards zur weiteren Verbesserung der Haushaltssituation nicht aus. Steigende Belastungen des städtischen Haushalts beobachtet die Stadt intensiv und greift wenn möglich gegensteuernd ein. Hierzu zählen folgende wesentliche Bereiche: Aufwendungen im Bereich der Jugend- und Familienhilfe; insbesondere im Bereich der stationären Unterbringung. Kosten der Kindertagesbetreuung und weiterer kommunaler Beteiligungen an der Bildungsinfrastruktur. Unterhaltungsaufwand zur Werterhaltung des städt. Infrastrukturvermögens sowie Investitionen in den Erhalt der Qualität der Infrastruktur. Die Flüchtlingssituation, die auch in Wesel zu einer deutlichen Steigerung der Flüchtlingszahlen führt. Risikoszenario Planungswerte unterliegen naturgemäß Risiken. Das Risikoszenario der GPA NRW zeigt, wie sich zukünftige Jahresergebnisse entwickeln könnten, wenn Risiken tatsächlich eintreten und Seite 17 von 50

34 Stadt Wesel Finanzen die Ist-Ergebnisse schlechter ausfallen als zurzeit absehbar. Um dieses beispielhaft darzustellen, hat die GPA NRW einzelne, erfahrungsgemäß besonders risikoanfällige Haushaltspositionen ausgewählt: Gewerbesteuer, Gemeindeanteile an den Gemeinschaftssteuern, Schlüsselzuweisungen, Gewerbesteuerumlage einschl. Fonds Deutsche Einheit. Auf diese Positionen setzt die GPA NRW einen pauschalen Risikoabschlag von fünf Prozent an: Die GPA NRW hat ausgewertet, wie sich diese Positionen in den letzten 25 Jahren landesweit entwickelt haben. Die Auswertung zeigt, dass ein konjunkturbedingter Rückgang von fünf Prozent nicht ungewöhnlich ist. Zum Teil sanken die Erträge landesweit wesentlich stärker. Den Risikoabschlag wendet die GPA NRW auf die Planwerte der Stadt im zweiten Jahr des mittelfristigen Planungszeitraums an. Die Auswirkung auf die geplanten Jahresergebnisse bis 2019 stellt sich wie folgt dar. Haushaltsplanung und Risikoszenario 2015 bis 2019 in Tausend Euro Bereits ein Rückgang von fünf Prozent hat erhebliche Auswirkungen für künftige Haushaltsjahre. Zudem können sich Verschlechterungen auch bei vielen anderen Haushaltspositionen ergeben. Für die Stadt ist es deshalb wichtig, sich auf solche Situationen vorzubereiten. Seite 18 von 50

35 Stadt Wesel Finanzen Haushaltskonsolidierung Hält die Stadt freiwillige Leistungen und Standards vor? Gehen diese über das rechtlich notwendige Maß hinaus? Ihr Angebot hat die Stadt regelmäßig auf den Prüfstand zu stellen. Dies bedarf einer kritischen Aufgabenanalyse und Prioritätensetzungen. Insbesondere gilt dies für Kommunen, die ihre Ausgleichsrücklage verbraucht haben und haushaltsrechtlichen Einschränkungen unterliegen. Die Kommune kann im Rahmen ihres Selbstverwaltungsrechts zwar entscheiden, freiwillige Leistungen weiter zu erbringen. In diesen Fällen hat sie jedoch über Kompensationsmaßnahmen einen strukturell ausgeglichenen Haushalt sicherzustellen. Möglichkeiten aus diesem Teilbericht, die Aufwendungen zu reduzieren und die Erträge zu steigern, sind in der folgenden Tabelle zusammengefasst. Weitere Empfehlungen zur Haushaltskonsolidierung können den anderen Teilberichten entnommen werden. Konsolidierungsmöglichkeiten im Überblick Konsolidierungsmöglichkeiten Anteile der Beitragspflichtigen am Aufwand der straßenbaulichen Maßnahmen (KAG) nach pflichtgemäßen Ermessen erhöhen Realsteuerhebesätze unter Beachtung der Grundsätze der Finanzmittelbeschaffung gemäß 77 Abs. 2 GO weiter erhöhen Erzielung von Haushaltskonsolidierungsbeiträgen aus den Erkenntnissen und Empfehlungen des Sportplatzkonzeptes Bäderschließung Verkauf der Niederrheinhalle Fundstelle (Berichtsabschnitt) Beiträge Steuern Gebäudeportfolio Gebäudeportfolio Gebäudeportfolio Kommunaler Steuerungstrend Die Jahresergebnisse werden wesentlich durch schwankende Erträge und Aufwendungen bei der Gewerbesteuer, der Kreisumlage und dem Finanzausgleich beeinflusst. Die Jahresergebnisse geben im Zeitverlauf damit nur bedingt einen Hinweis auf die Erfolge von eigenen Konsolidierungsbemühungen. Der kommunale Steuerungstrend wird überlagert. Um diesen Steuerungstrend wieder offenzulegen, bereinigt die GPA NRW die Jahresergebnisse um die Erträge und Aufwendungen der Gewerbesteuer, der Kreisumlage und des Finanzausgleichs. Sondereffekte, die sich aus der Ertragsanalyse ergeben haben, werden ebenfalls bereinigt. Die folgende Grafik macht die Auswirkungen des eigenen kommunalen Handelns und die Ergebnisse von Konsolidierungsmaßnahmen deutlich. Seite 19 von 50

36 Stadt Wesel Finanzen Kommunaler Steuerungstrend 2009 bis bis 2014 (Ist), 2015 bis 2019 (Plan) Im Eckjahresvergleich verschlechtert sich der Trend um rund 6,2 Mio. Euro. Die kommunale Steuerung der Stadt Wesel erzielt ab 2010 nicht die gewünschte Wirkung. Der Saldo der Erträge und Aufwendungen, die einer kommunalen Steuerung zugänglich sind, verschlechtert sich bis Wesentliche Einflussfaktoren sind die Transferaufwendungen mit einem Anstieg von 2009 bis 2019 um rund 34 Mio. Euro. Der größte Anteil entfällt dabei auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und auf Leistungen im Kinder-, Jugend- und Familienbereich. Ab 2015 kompensieren unter anderem geringere Personalaufwendungen und höhere Erträge bei der Grundsteuer B ein weiteres Absinken des Trends kommen zusätzlich höhere sonstige Transfererträge (Erstattung von Flüchtlingshilfen rund 3,8 Mio. Euro) hinzu. Dass die Jahresergebnisse der Stadt in der Planung stark von dem Verlauf des Steuerungstrends differieren, ist in steigenden Erträgen bei den Gemeindeanteilen an den Gemeinschaftssteuern und bei den Schlüsselzuweisungen begründet. Feststellung Der Verlauf des kommunalen Steuerungstrends im Vergleich zum Verlauf der Jahresergebnisse verdeutlicht, dass vorwiegend die Erträge und Aufwendungen, die sich einer direkten Steuerung entziehen, zur Verbesserung der Haushaltssituation beitragen. Der Steuerungstrend ist in der Planung gleichbleibend bis minimal steigend. Die Stadt Wesel sollte zusätzlich weitere Konsolidierungsbemühungen aufgreifen, um die Verbesserungen unabhängiger von konjunkturellen Einflüssen zu gestalten. Soweit Einsparungen nicht ausreichen, sind Ertragspotenziale bei den Beiträgen und Gebühren auszuschöpfen und ggf. die Steuern anzuheben. Seite 20 von 50

37 Stadt Wesel Finanzen Kommunale Abgaben Beiträge Beiträge sind ein wichtiger Bestandteil der Finanzierung von Straßenbaumaßnahmen. Der Gesetzgeber verpflichtet die Bürger, sich in angemessenem Umfang am Erhalt des Infrastrukturvermögens zu beteiligen 1. Die Kommunen sind nicht berechtigt, auf diesen Finanzierungsbeitrag zu verzichten (Beitragserhebungspflicht). In welchem Umfang davon Gebrauch gemacht wurde, veranschaulicht die Drittfinanzierungsquote. Drittfinanzierungsquote 2009 bis Erträge aus der Auflösung von Sonderposten für Straßenbeiträge Abschreibungen auf das Straßennetz Drittfinanzierungsquote aus Beiträgen ,5 26,0 45,6 42,4 47,1 40,9 Bei der Stadt Wesel sind 2014 rund 41 Prozent der Abschreibungen durch die Erträge aus der Auflösung von Beiträgen finanziert. Dies entspricht in etwa dem Mittelwert der Vergleichskommunen. Eine wesentliche Ursache für die Deckung der Abschreibungen liegt in der Ausgestaltung der Straßenbaubeitragssatzung nach 8 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG). Hier analysiert die GPA NRW nachfolgend die satzungsrechtlichen Möglichkeiten für die Stadt Wesel. Die Drittfinanzierungsquoten aus Beiträgen zeigen vorwiegend die Entwicklungen der Vergangenheit. Wie sich diese Quote in Zukunft entwickeln wird, verdeutlicht das Verhältnis aus den Beitragseinzahlungen zu den Investitionsauszahlungen im Straßenbau. Beitragsfinanzierte Investitionsauszahlungen im Straßenbau in Prozent Einzahlungen aus Beiträgen für Straßen Bauinvestitionsauszahlungen für Straßen Auszahlung für Grunderwerb im Straßenbau Beitragsfinanzierte Investitionsauszahlungen im Straßenbau in Prozent 53,7 53,6 39,1 19,6 30,6 Mit einer durchschnittlichen Quote der beitragsfinanzierten Investitionsauszahlungen im Straßenbau der Jahre bis 2019 von 39,3 Prozent kündigt sich tendenziell eine Verschlechterung der Drittfinanzierungsquote an. Dabei hängt diese Entwicklung jedoch mit der nachfolgend ff. Baugesetzbuch (BauGB) und 8, 9 Kommunalabgabengesetz NRW (KAG) Seite 21 von 50

38 Stadt Wesel Finanzen beschriebenen Zusammenarbeit mit den Erschließungsträgern zusammen. Hierdurch entstehen keine Beitragseinzahlungen, sondern die Sonderposten werden bei Anlagenübergang gebildet. Erschließungsbeiträge Die Stadt Wesel verfügt über eine Erschließungsbeitragssatzung nach dem BauGB aus Die Satzung regelt, dass 10 Prozent des beitragsfähigen Aufwands von der Stadt Wesel getragen wird. Wenn die Stadt Grundstücke selber erschließt, nutzte sie in der Vergangenheit das Instrument der Vorausleistungen zur Vorfinanzierung der Baumaßnahmen. Aktuell verzichtet die Stadt auf Vorausleistungen. Sie begründet dies mit Personalknappheit und derzeit kaum zu erzielende Zinserträge. Für die Erschließung der Neubaugebiete werden häufig mit den Erschließungsträgern Verträge geschlossen. Nach Fertigstellung werden dann die Verkehrsanlagen der Stadt kostenfrei übertragen. Feststellung Durch die Vereinbarung von Erschließungsverträgen sichert sich die Stadt eine hohe Drittfinanzierung bei dem Neubau der Verkehrsanlagen. Straßenbaubeiträge Die Satzung der Stadt Wesel über die Erhebung von Beiträgen nach 8 des KAG wurde zuletzt am 31. Oktober 2007 aktualisiert. Der in 1 der Satzung verwendete weiter gehende Anlagenbegriff des KAG erfasst grundsätzlich auch Straßen im Außenbereich und Wirtschaftswege. Gesonderte Beitragssätze für die Abrechnung von Wirtschaftswegen enthält die Satzung jedoch nicht. Die Unterhaltung der Wirtschaftswege erfolgt über die ASG Wesel aus der Gesamtdeckung des Haushaltes. Für Investitionsmaßnahmen an den Wirtschaftswegen plant die Stadt Wesel in 2016 und den Folgejahren keine Mittel ein. Sie beschränkt sich ausschließlich auf die Unterhaltung der Wege. Es erfolgt momentan und wohl auch zukünftig kein Ausbau der eine Beitragspflicht initiieren könnte. Empfehlung Die Stadt Wesel sollte neben der bereits vorhandenen KAG-Satzung in einer separaten Satzung gesonderte Beitragssätze für die Abrechnung von Wirtschaftswegen festlegen. Die von der Stadt Wesel angesetzten Anteile der Beitragspflichtigen für Straßenbaumaßnahmen orientieren sich jeweils etwa zehn bis 20 Prozentpunkte unter dem Maximalwert des in der Mustersatzung vorgesehenen Korridors. So ermöglicht die Mustersatzung bei Anliegerstraßen einen Höchstsatz von 80 Prozent für die Fahrbahn, die Satzung der Stadt sieht hier 70 Prozent vor. Empfehlung Die Stadt Wesel sollte die in der Satzung festgelegten Anteile der Beitragspflichtigen dahingehend überprüfen, ob sie im richtigen Verhältnis zu den besonderen wirtschaftlichen Vorteilen stehen, die den Beitragspflichtigen durch die Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtung geboten werden. Sie sollte die Anteile der Beitragspflichtigen nach pflichtgemäßem Er- Seite 22 von 50

39 Stadt Wesel Finanzen messen anheben, um auch eine größtmögliche Refinanzierung zukünftiger Straßenerneuerungsmaßnahmen zu erreichen. Höhere Beiträge führen zwangsläufig zu höheren Belastungen für die Beitragszahler. Die allgemeinen Anteile der Investitionen werden jedoch über die Gesamtdeckung des Haushaltes finanziert und damit letztendlich auch über die Erträge aus Realsteuern. Feststellung Die Finanzierung der Investitionen im Straßenvermögen aus der allgemeinen Deckung des Haushaltes entspricht nicht den in 1 KAG und in 77 Abs. 2 GO festgeschriebenen Subsidiaritätsgrundsatz. Gerade im Hinblick auf die Herstellung und Unterhaltung öffentlicher Einrichtungen und Anlagen hat die Finanzierung durch Gebühren und Beiträgen Vorrang vor der Steuerfinanzierung. Die GPA NRW stellt in der nachfolgenden Tabelle am Beispiel bereits abgerechneter Maßnahmen die möglichen Auswirkungen einer Anpassung der Beiträge auf die Höchstsätze dar. Finanzielle Auswirkungen einer Beitragserhöhung in Euro Straße Beiträge aktuell Straßenart Nutzung derzeitiger Prozentsatz Höchstsatz Beiträge bei Höchstsatz Franz- Etzel-Platz Haupterschließungsstraße Fahrbahn Parkstreifen und Gehwege unselbständige Grünanlagen Oberflächenentwässerung Stettiner Straße Anliegerstraße Fahrbahn unselbständige Grünanlagen Beleuchtung Oberflächenentwässerung sonstige Kosten Werftstraße Haupterschließungsstraße Fahrbahn Gehweg Parkstreifen unselbständige Grünanlagen Beleuchtung Oberflächenentwässerung Summe Potenzial Eine Erhöhung der Beitragssätze würde sich danach wie folgt auf die Haushaltssituation der Stadt Wesel auswirken: Rund Euro mehr liquide Mittel für weitere Investitionen in das Straßenvermögen der Stadt. Die Ergebnisrechnung wird entlastet. Durch die Beitragseinzahlungen bildet die Stadt Sonderposten für Beiträge. Diese werden über die Dauer der Nutzung des Anlagegutes Straße ertragswirksam aufgelöst. Darüber hinaus verringern sich Fremdkapitalkosten bei einer höheren Finanzierungsquote durch die Anlieger. Seite 23 von 50

40 Stadt Wesel Finanzen Gebühren Bereits in der überörtlichen Prüfung 2004 hat die GPA NRW die Gebührenhaushalte intensiv analysiert. Seinerzeit wurde empfohlen, einen einheitlichen Zinssatz für die Verzinsung des Anlagekapitals der kostenrechnenden Einrichtungen in Betracht zu ziehen. Die Verzinsung des Anlagekapitals für den Bereich der Stadtentwässerung wurde für 2016 auf 6,94 Prozent festgesetzt. Der Betrieb für kommunale Dienstleistungen der Stadt Wesel (ASG Wesel) legt bei der Verzinsung des Anlagekapitals einen gegenüber 2004 unveränderten Zinssatz von 6 Prozent zu Grunde. Dies gilt für die Bereiche Abfall, Straßen, Grünflächen und Friedhöfe. Empfehlung Die Stadt Wesel sollte im Zusammenhang mit künftigen Neuberechnungen der kalkulatorischen Zinssätze weiterhin einen einheitlichen Zinssatz für die Verzinsung des Anlagekapitals der kostenrechnenden Einrichtungen in Betracht ziehen. Die Abschreibungen erfolgen in allen Bereichen auf der Basis von Wiederbeschaffungszeitwerten. Die Stadt Wesel und die ASG arbeiten in den nach 6 des KAG NRW zu beurteilenden Aufgabenbereichen weitgehend kostendeckend. Kostenüberdeckungen und Unterdeckungen in den kostenrechnenden Einrichtungen berücksichtigen sie bei den Gebührenkalkulationen der Folgejahre entsprechend den Regelungen in 6 Abs. 2 Satz 3 des KAG NRW. Weitere Anhaltspunkte, die eine erneute eingehende Betrachtung erforderlich machen, haben sich nicht ergeben. Auf eine lediglich wiederholende Darstellung wird verzichtet. Gesamtbetrachtung Beiträge und Gebühren Nachfolgend stellt die GPA NRW die Analyseergebnisse und wesentlichen Handlungsempfehlungen aus den zuvor betrachteten Bereichen zusammenfassend dar: Die Stadt Wesel sollte die Beitragsanteile für die Straßenbaumaßnahmen nach pflichtgemäßem Ermessen erhöhen, um dem Subsidiaritätsgrundsatz gerecht zu werden und eine höhere Drittfinanzierung zu erzielen. Die Stadt Wesel sollte neben der bereits vorhandenen KAG-Satzung in einer separaten Satzung gesonderte Beitragssätze für die Abrechnung von Wirtschaftswegen festlegen. Im Zusammenhang mit künftigen Neuberechnungen der kalkulatorischen Zinssätze sollte die Stadt weiterhin einen einheitlichen Zinssatz für die Verzinsung des Anlagekapitals der kostenrechnenden Einrichtungen in Betracht ziehen. KIWI-Bewertung Die GPA NRW bewertet das Handlungsfeld Beiträge und Gebühren der Stadt Wesel mit dem Index 4. Seite 24 von 50

41 Stadt Wesel Finanzen Steuern Das strukturelle Defizit 2014 beträgt 10,7 Mio. Euro. Das entspricht zusätzlichen 482 Hebesatzpunkten der Grundsteuer B. Mit einem Hebesatz von 895 v. H. wäre der Haushalt strukturell ausgeglichen. Die Grundsteuer B anzuheben ist insbesondere dann eine wesentliche Konsolidierungsmöglichkeit, wenn die Stadt nicht ausreichend anderen Konsolidierungsmaßnahmen umsetzt oder umsetzen konnte sowie keine sonstigen Verbesserungen eintreten. Aber wäre eine so deutliche Erhöhung der Grundsteuer B rechtlich überhaupt zulässig? Ja. Das hat die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf mit Urteilen vom 9. Mai 2016 entschieden und damit die Klagen von Duisburger Bürgern gegen die Erhöhung der Grundsteuer abgewiesen. Das Gericht ist in der Begründung seiner Urteile der bisherigen, auch in anderen Bundesländern vorherrschenden Rechtsprechung gefolgt. Danach besitzt der Rat bei Grundsteuererhöhungen einen weiten Ermessenspielraum. Die besondere Höhe des Hebesatzes von 855 v.h. sei unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt zu beanstanden. Realsteuerhebesätze 2015 im Vergleich Wesel Kreis Wesel Regierungsbezirk Düsseldorf gleiche Größenklasse fiktive Sätze Grundsteuer A Grundsteuer B Gewerbesteuer Mit der Haushaltssatzung 2016 hat die Stadt Wesel ab 2016 die Realsteuerhebesätze wie folgt angehoben: Grundsteuer A auf 265 Punkte Grundsteuer B auf 448 Punkte Gewerbesteuer auf 448 Punkte Mit diesen Hebesätzen liegt die Stadt im Vergleich zu den anderen Kommunen des Kreises Wesel immer noch unterhalb der Durchschnittswerte. Bei der Grundsteuer B und bei der Gewerbesteuer sind hiernach weitere Erhöhungen möglich, ohne in Vergleich zu den anderen Kommunen des Kreises in einen vermeintlichen Nachteil zu geraten. Hundesteuer Die Stadt Wesel hat auch die Hundesteuer ab 2016 angehoben. Dabei erhebt die Stadt für den ersten Hund einen Steuersatz von 94 Euro. Die Haushaltsumfrage des Städte- und Gemeinde- Seite 25 von 50

42 Stadt Wesel Finanzen bundes 2016 zeigt, dass Kommunen mit einer Einwohnerzahl von bis Einwohnern einen Steuersatz von bis zu 120 Euro für den ersten Hund festgelegt haben. Auch im Kreis Wesel liegt der Höchstsatz bei 120 Euro. Die Stadt Wesel liegt hier mit 94 Euro oberhalb des Durchschnittswertes von 84 Euro. Vergnügungssteuer Die Stadt Wesel hat nach 2014 ab 2016 erneut die Vergnügungssteuer-Satzung aktualisiert. Der überwiegende Anteil wird aus der Besteuerung von Apparaten mit Gewinnmöglichkeit erzielt. Hierbei erhebt die Stadt von dem Einspielergebnis 20 Prozent. Dies ist der höchste Wert sowohl im Kreis Wesel als auch in der Größenklasse bis Einwohner. Seite 26 von 50

43 Stadt Wesel Finanzen Haushalts- und Jahresabschlussanalyse Vermögenslage Aus der Vermögensstruktur der Kommune können sich Belastungen für die Ertragslage und Liquidität zukünftiger Haushaltsjahre ergeben. Die GPA NRW untersucht daher die Entwicklung der Vermögenswerte, die Vermögensstruktur und wesentliche Einzelpositionen des Anlagevermögens. Vermögen in Tausend Euro Anlagevermögen Umlaufvermögen Aktive Rechnungsabgrenzung Bilanzsumme Anlagenintensität in Prozent 97,6 95,8 97,2 97,6 96,2 95,6 Das Anlagevermögen sinkt im Eckjahresvergleich um 17,6 Mio. Euro und damit 3,6 Prozent. Seit 2012 wächst das Umlaufvermögen um rund 8 Mio. Euro an. Dabei ergibt sich die bedeutendste Wertveränderung bei den öffentlich-rechtlichen und den privatrechtlichen Forderungen. Anlagevermögen in Tausend Euro Immaterielle Vermögensgegenstände Sachanlagen Finanzanlagen Anlagevermögen gesamt Die Finanzanlagen steigen im Eckjahresvergleich um 3,6 Mio. Euro. Bei den Sachanlagen findet ein Werteverzehr statt. Sachanlagen in Tausend Euro Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte Kinder-und Jugendeinrichtungen Schulen Seite 27 von 50

44 Stadt Wesel Finanzen sonstige Bauten (incl. Bauten auf fremdem Grund und Boden) Infrastrukturvermögen davon Straßenvermögen davon Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen sonstige Sachanlagen Summe Sachanlagen Die Investitionsquote bei den Kinder- und Jugendeinrichtungen liegt bei 280 Prozent wurden für insgesamt rund Euro die Kindertagesstätten Regnitstrolche, Sonnenblumenhaus und Waldkindergarten erweitert bzw. weiter ausgebaut. Bei den sonstigen Sachanlagen erzielt die Stadt eine Investitionsquote von 146 Prozent. Die Investitionsquote 2014 insgesamt erreicht 32 Prozent. Die gemittelte Investitionsquote der Jahre 2009 bis 2014 beträgt 70 Prozent. Werterhaltende Investitionen sollten das Ziel sein. Temporär kann es jedoch gerechtfertigt sein, den Werterhalt nicht zu reinvestieren. Dies zum Beispiel wegen Haushaltskonsolidierung oder Rückbau von Infrastruktur aus Gründen der demografischen Entwicklung. Nachfolgend analysiert die GPA NRW die Altersstruktur des Infrastrukturvermögens auf Basis der bilanziellen Daten. Altersstruktur des Vermögens Das durchschnittliche Alter des Vermögens und die festgelegten Gesamtnutzungsdauern bestimmen aufgrund der hohen Anlagenintensität wesentliche Aufwandsgrößen. Hohe Anlagenabnutzungsgrade signalisieren perspektivisch anstehende Reinvestitionsbedarfe, die Chancen und Risiken bieten. Um die Abschreibungen und Unterhaltungsaufwendungen für das Vermögen zu beeinflussen, benötigt die Kommune eine langfristige Investitionsstrategie. Sie muss die Altersstruktur des vorhandenen Vermögens berücksichtigen. Vermögenswerte je Einwohner in Euro 2014 Vermögensbereich Minimum Maximum Mittelwert Wesel Abwasservermögen Straßenvermögen* Finanzanlagen * Grund und Boden, Brücken und Tunnel sowie Straßen, Wege und Plätze Die Gemeindefläche der Stadt Wesel beträgt 123 qkm. Der Durchschnittswert der Vergleichskommunen liegt bei 97 qkm. Trotz der großen Gemeindefläche im Vergleich zeigt sich beim Straßenvermögen ein unterdurchschnittlicher Vermögenswert. Das Abwasservermögen weist einen höheren Vermögenswert als die Vergleichskommunen auf. Die GPA NRW analysiert daher die Altersstruktur des Straßenvermögens und des Abwasservermögens. Seite 28 von 50

45 Stadt Wesel Finanzen Anlagenabnutzungsgrad in Prozent Vermögensgegenstand Gesamtnutzungsdauer Rahmentabelle Gesamtnutzungsdauer Wesel Durchschnittl. Restnutzungsdauer Wesel Anlagenabnutzungsgrad von bis Straßen 30 60* ,00 Abwasserkanäle ,00 * Mit dem NKFWG wurde die Nutzungsdauer auf 25 bis 50 Jahre reduziert. Dies gilt jedoch nur für neu zu bilanzierende Straßen frühestens im Haushaltsjahr Die Stadt orientiert sich bei den Nutzungsdauern an der oberen Grenze der Spannbreite nach der NKF-Rahmentabelle. Die langen Nutzungszeiten belasten den Haushalt in den Abschreibungsjahren weniger, bergen jedoch das Risiko einer vorzeitig notwendigen Ersatzinvestition. Die Anlagenabnutzung bei den Abwasserkanälen erreicht in Wesel gemessen an der durchschnittlichen Restnutzungsdauer die Hälfte der Gesamtnutzungsdauer. In einem Umfang von rund 10,2 Mio. Euro werden Vermögenswerte im Bereich der Abwasserkanäle in den nächsten 40 Jahren abgeschrieben sein. Dies entspricht einem Anteil am Gesamtrestwert der Abwasserkanäle von rund 15 Prozent. Hiervon entfallen lediglich rund Euro auf Kanalvermögen, das bereits einer Abschreibung in den nächsten zehn Jahren unterliegt. Der Großteil des Kanalvermögens wird somit erst im Zeitraum ab 40 Jahren vollständig abgenutzt sein. Bei den Straßen geht die Anlagenabnutzung gemessen an der durchschnittlichen Restnutzungsdauer über die Hälfte hinaus. Hier entfallen mit rund 29,4 Mio. Euro 49 Prozent auf Straßenabschnitte, deren Vermögenswerte in den nächsten 25 Jahren abgeschrieben sein werden. Abnutzungen von rund 2,5 Mio. Euro fallen in den nächsten zehn Jahren an. Mit 31,1 Mio. Euro werden rund 51 Prozent der Straßenvermögenswerte im Zeitraum ab 25 Jahren vollständig abgenutzt sein. Die Investitionsquoten im Bereich Straßen lagen in der Vergangenheit im Mittel der Jahre 2009 bis 2014 nur 58 Prozent. Die Stadt Wesel plant im Zeitraum 2015 bis 2019 Investitionen im Straßenbau von insgesamt rund 22 Mio. Euro. In den Jahren 2017 bis 2019 liegen die eingeplanten Investitionstätigkeiten deutlich über den Werten der in diesem Bereich zu erbringenden Abschreibungen. Weitere Hinweise und Analysen zur Altersstruktur beinhaltet das Kapitel Gebäudeportfolio. Feststellung Die Stadt Wesel begegnet dem Umstand, dass das Straßenvermögen überwiegend kurz- bis mittelfristig abgenutzt sein wird, mit einem hohen Investitionsvolumen in diesem Bereich im Zeitraum der mittelfristigen Finanzplanung. Seite 29 von 50

46 Stadt Wesel Finanzen Finanzanlagen Finanzanlagen in Tausend Euro Anteile an verbundenen Unternehmen Beteiligungen Sondervermögen Wertpapiere des Anlagevermögens Ausleihungen Summe Finanzanlagen Finanzanlagen je Einwohner in Euro Die Finanzanlagen der Stadt Wesel umfassen lediglich 17,2 Prozent der Bilanzsumme. Der einwohnerbezogene interkommunale Vergleich verdeutlicht, dass die Stadt mit Euro je Einwohner weniger Finanzanlagen vorhält als die Vergleichskommunen. Hier liegt der Mittelwert bei Euro je Einwohner. Verbundene Unternehmen Den verbundenen Unternehmen sind die Bauverein Wesel AG, die Städtische Bäder Wesel GmbH mit der Stadtwerke Wesel GmbH, die Wesel Marketing GmbH, die Entwicklungsgesellschaft Hafen Wesel mbh und der Volkshochschul-Zweckverband zugeordnet. Die Bauverein Wesel AG, an die die Stadt mit 59,52 Prozent beteiligt ist, hat 2014 einen Jahresüberschuss von Euro erwirtschaftet Euro werden davon der Bauerneuerungsrücklage zugeführt, so dass ein Bilanzgewinn von Euro verbleibt, der als Bardividende an die Aktionäre ausgezahlt wird. Die Stadt Wesel hat für 2014 unter Verrechnung der Kapitalertragssteuer und des Solidaritätszuschlages erhalten: für den Anteil der Stadt Wesel Euro für den Anteil Wesel hilft sich selbst Euro für den Anteil der Hohehaus-Stiftung Euro Die Beteiligung der Stadt an der Städtischen Bäder Wesel GmbH liegt bei 100 Prozent. Bis einschließlich 1998 hat die Stadt den von der Städtischen Bäder Wesel GmbH erwirtschafteten Verlust durch Verlustausgleichzahlungen gedeckt wurden die Anteile der Stadt Wesel am Stammkapital der Stadtwerke Wesel GmbH (78,1 Prozent) in die Städtische Bäder Wesel GmbH eingebracht. Das hat ermöglicht, dass seit 1998 durch die Stadtwerke erwirtschaftete Gewinne an die Bädergesellschaft ausgeschüttet und mit Seite 30 von 50

47 Stadt Wesel Finanzen den dort entstehenden Verlusten aus dem Bäderbetrieb verrechnet wurden. Einschließlich der damit einhergehenden steuerlichen Verrechnungsmöglichkeiten bis 2000 hat die Städtische Bäder Wesel GmbH erstmals 1999 einen Gewinn erzielt, der an die Stadt Wesel abgeführt wurde. Eine Gewinnabführung 2014 erfolgt nicht. Seit 1998 erfolgt die Gewinnablieferung der Stadtwerke Wesel GmbH (Beteiligung der Stadt 78,1 Prozent über die Städtische Bäder Wesel GmbH) entsprechend dem Anteil am Stammkapital an der Städtische Bäder Wesel GmbH wurden an den geborenen Verlustbetrieb Städtische Bäder Wesel GmbH Euro ausgeschüttet und der städtische Haushalt entlastet hat die Stadtwerke Wesel GmbH rund Euro Konzessionsabgaben an die Stadt Wesel gezahlt. Der Zuschuss 2014 an die WeselMarketing GmbH, an der die Stadt mit 51 Prozent beteiligt ist, betrug Euro. Zudem wurden darüber hinausgehende Aufwendungen von rund Euro bereitgestellt. Der zahlungswirksame Gesamtzuschussbedarf des Produktes lag in 2014 bei circa Euro. Gegenstand des Unternehmens ist die Werbung und die Förderung der Stadt Wesel zur Verbesserung der wirtschaftlichen und soziokulturellen Struktur. Die Stadt Wesel hat ihr Stammkapital für die Entwicklungsgesellschaft Hafen Wesel mbh (Beteiligung der Stadt 50 Prozent sowie 0,5 Prozent über die Stadtwerke Wesel GmbH) in 2001 voll einbezahlt. Die laufenden Haushalte tragen die Geschäftskostenanteile von jährlich Euro. Nach Gründung der neuen DeltaPort GmbH & Co. KG wurde die ehw Entwicklungsgesellschaft Hafen Wesel mbh zum aufgelöst. Beteiligungen Unter den Beteiligungen bilanziert die Stadt ihre Anteile an DeltaPort GmbH & Co.KG NIAG Niederrheinische Verkehrsbetriebe AG Wasserwerke Wittenhorst DeltaPort VerwaltungsGmbH KoPart eg Volksbank Der Wert der DeltaPort GmbH & Co. KG wurde aus dem Wert der eingebrachten Rhein-Lippe- Hafen GmbH übernommen, welcher nach dem Substanzwert ermittelt wurde. Die Stadt Wesel ist mit 27,6 Prozent an der DeltaPort GmbH & Co. KG beteiligt. Durch die Einlage von städtischen Grundstücken zum Verkehrswert von 6,9 Mio. Euro hat sich der Wert der Beteiligung 2013 erhöht. Aufgrund des 2013 entstandenen Jahresfehlbetrages der DeltaPort GmbH & Co.KG von circa Euro erfolgte in 2014 keine Ausschüttung zugunsten des städtischen Haushaltes. Der Seite 31 von 50

48 Stadt Wesel Finanzen erwirtschaftete Jahresüberschuss von ,83 Euro soll mit dem bestehenden Verlustvortrag verrechnet werden. Auch in 2015 ist kein Ertrag für den städtischen Haushalt zu erwarten. Der städtische Anteil an der NIAG beträgt 1,107 Prozent. Der Bilanzgewinn der NIAG 2014 von 3,9 Mio. Euro wurde vollständig ausgeschüttet. Dem städtischen Haushalt flossen Euro zu. Die Beteiligung an den Wasserwerken Wittenhorst hat keine negativen Auswirkungen auf den städtischen Haushalt. Für 2014 liegt die an die Stadt entrichtete Konzessionsabgabe bei Euro. Der für 2014 an die Stadt Wesel ausgeschüttete Jahresgewinn beläuft sich auf Euro. Sondervermögen Das Sondervermögen der Stadt setzt sich zusammen aus der ASG Wesel, der Hohehaus- Stiftung und der Schmitz-von-Mallinckrodt-Stiftung. Wertpapiere des Anlagevermögens Hier wird der Anteil der Stadt Wesel an der als gemeinschaftliches Fondsvermögen durch die Rheinische Versorgungskasse verwalteten gesetzlichen Versorgungsrücklage für Beamte nachgewiesen. Das Fondsvermögen ist in KVR Kommunaler Versorgungsrücklagen-Fonds - Investmentfondsanteilen angelegt. Der Bestand stellt den Anschaffungswert dar. Die Wertverbesserung (31. Dezember 2014: Euro) wird nach Niederstwertprinzip nicht bilanziert. Schulden- und Finanzlage Finanzrechnung Der Saldo aus Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit zeigt, inwieweit die Kommune im laufenden Geschäft liquide Mittel erwirtschaften kann. Diese Mittel können Kredite oder Vermögensveräußerungen für Investitionen und Darlehenstilgungen ersetzen. Ein negativer Saldo erhöht durch die erforderlichen Liquiditätskredite die Schulden. Salden der Finanzrechnung in Tausend Euro (Ist) Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit Saldo aus Investitionstätigkeit = Finanzmittelüberschuss /-fehlbetrag Saldo aus Finanzierungstätigkeit = Änderung des Bestandes an eigenen Finanzmitteln Seite 32 von 50

49 Stadt Wesel Finanzen Anfangsbestand an Finanzmitteln Änderung des Bestandes an fremden Finanzmitteln = Liquide Mittel Salden der Finanzrechnung in Tausend Euro (Plan) Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit Saldo aus Investitionstätigkeit = Finanzmittelüberschuss /-fehlbetrag Saldo aus Finanzierungstätigkeit = Änderung des Bestandes an eigenen Finanzmitteln Anfangsbestand an Finanzmitteln Änderung des Bestandes an fremden Finanzmitteln = Liquide Mittel Der Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit stellt sich im Planungszeitraum bis zum Ende der mittelfristigen Finanzplanung durchweg positiv dar. Die Stadt Wesel kann somit die Auszahlungen aus der laufenden Verwaltungstätigkeit durch Einzahlungen aus der laufenden Verwaltungstätigkeit decken. In 2017 ist zudem unter Einbeziehung des Saldos aus Investitionstätigkeit ein Finanzmittelüberschuss geplant. Damit wird deutlich, dass die Stadt den Handlungsspielraum für zukünftige Generationen nicht durch die Aufnahme von Krediten verringert. Die planmäßigen positiven Finanzergebnisse eröffnen die Chance, zukünftig notwendige Investitionen ganz oder zum Teil aus Eigenmitteln zu finanzieren und 2019 wird dagegen planmäßig trotz des positiven Saldos aus laufender Verwaltungstätigkeit die Aufnahme von Investitionskrediten erforderlich. Feststellung Die Stadt Wesel plant ausschließlich positive Salden aus laufender Verwaltungstätigkeit. In der Ergebnisplanung hat die GPA NRW keine wesentlichen zusätzlichen Risiken festgestellt. Wenn die Ergebnisrechnung annähernd so verläuft wie geplant, wird es auch in der Finanzrechnung zu keinen großen Abweichungen kommen. Hiervon ausgenommen sind die im Bericht dargestellten Risiken, wie etwa die Zahlungsverpflichtungen für künftig entstehende Pensionszahlungen. Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit je Einwohner in Euro im interkommunalen Vergleich 2014 Wesel Minimum Maximum Mittelwert 1. Quartil 2. Quartil (Median) 3. Quartil Anzahl Werte Seite 33 von 50

50 Stadt Wesel Finanzen Im Vergleichsjahr 2014 übersteigt der Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit je Einwohner die Werte, die von 75 Prozent der Vergleichskommunen erreicht werden. In den Folgejahren plant die Stadt weiterhin einen positiven Saldo in Höhe von bis zu 105 Euro je Einwohner im Jahr Den Saldo aus Investitionstätigkeit plant die Stadt Wesel im mittelfristigen Finanzplanungszeitraum deutlich negativ. Folgende größere Investitionen plant die Stadt: Für den Neubau von Straßen werden 2017 bis 2019 insgesamt 16,7 Mio. Euro eingeplant. Baumaßnahmen im Bereich der Abwasserbeseitigung sind 2017 mit 10,6 Mio. Euro veranschlagt. Hiervon entfallen 5,5 Mio. Euro auf die Kanalbaumaßnahme Umgehung B58n, Südumgehung. Baumaßnahmen an der Aula der Gesamtschule 3,2 Mio. Euro. Restfinanzierung des Neubaus einer Kindertageseinrichtung mit 2,3 Mio. Euro in 2018 und Die Gesamtinvestitionssumme ist mit 4,8 Mio. Euro veranschlagt. Insgesamt plant die Stadt Investitionen mindestens in Höhe des Werteverzehrs. Den Saldo aus Finanzierungstätigkeit plant die Stadt seit 2015 ausschließlich positiv. Die liquiden Mittel steigen hierdurch deutlich an. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten gehören wie die Rückstellungen und Sonderposten für den Gebührenausgleich wirtschaftlich zu den Schulden. Die folgende Übersicht zeigt die Entwicklung der Schulden im Kernhaushalt: Schuldenübersicht Kernhaushalt in Tausend Euro Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Verbindlichkeiten aus Transferleistungen Sonstige Verbindlichkeiten (bis Jahresergebnis 2012 inkl. Erhaltene Anzahlungen) Seite 34 von 50

51 Stadt Wesel Finanzen Erhaltene Anzahlungen (ab Jahresergebnis 2012) Verbindlichkeiten gesamt Rückstellungen Sonderposten für den Gebührenausgleich Schulden gesamt davon Verbindlichkeiten in Euro je Einwohner Bei den Verbindlichkeiten haben sich keine wesentlichen Veränderungen ergeben. Feststellung Die Stadt Wesel hat ihre Investitionstätigkeit auf die eigene Finanzkraft abgestimmt. Über alle Ist-Jahre hinweg ergibt sich kein Finanzmittelbedarf aus Investitionen. Aus diesem Grund bleibt auch der Bestand der Investitionskredite relativ konstant. Diese konnte die Stadt seit 2009 um rund 4,1 Mio. Euro reduzieren. Kennzahlen zur Finanzlage in Prozent Anlagendeckungsgrad 2 67,6 70,0 75,4 83,1 82,4 81,6 Liquidität 2. Grades 22,5 47,6 24,8 11,9 24,7 44,6 Dynamischer Verschuldungsgrad Kurzfristige Verbindlichkeitenquote negatives Ergebnis ,6 5,8 6,9 8,2 8,3 5,8 Zinslastquote 4,0 3,3 3,0 2,8 2,5 2,3 Die Stadt kann ihr Anlagevermögen nicht aus langfristig gebundenem Kapital decken. 60 Prozent des langfristigen Vermögens sind über Eigenkapital und Sonderposten für Zuwendungen und Beiträge finanziert. Die Liquidität 2. Grades steigt 2014 um 19,9 Prozent auf 44,6 Prozent. Die Stadt Wesel hat für einen erheblichen Anteil der kurzfristigen Verbindlichkeiten eine mittelfristige Zinsbindung vereinbart. Dennoch unterschreitet die Kennzahl die 100 Prozent-Marke deutlich. Damit reichen die liquiden Mittel und kurzfristigen Forderungen nicht aus, um die kurzfristigen Verbindlichkeiten zu decken. Der Anteil der liquiden Mittel an der Liquidität 2. Grades beträgt 12 Prozent. Der Anteil der kurzfristigen Forderungen liegt bei 88 Prozent. 75 Prozent der Vergleichskommunen weisen eine geringere Liquidität 2. Grades aus. Die Schuldentilgungsfähigkeit der Stadt hat sich 2014 im Vergleich zu 2013 verringert. Zum 31. Dezember 2014 wäre es in rund 34 Jahren unter theoretisch gleichen Bedingungen möglich, die Effektivverschuldung aus den zur Verfügung stehenden Finanzmitteln vollständig zu tilgen. Seite 35 von 50

52 Stadt Wesel Finanzen Die kurzfristige Verbindlichkeitenquote hat sich ausgehend von der Eröffnungsbilanz bis zur Schlussbilanz 2014 um 1,5 Prozent auf 5,8 Prozent verringert. Die Kredite zur Liquiditätssicherung umfassen mit 10 Mio. Euro 35 Prozent der kurzfristigen Verbindlichkeiten. Positiv für die Stadt ist, dass die Zinslastquote gesunken ist. Der Anteil der Zinsaufwendungen an den ordentlichen Aufwendungen hat sich reduziert. Die Stadt profitiert hierbei von dem derzeit historisch niedrigen Zinsniveau. Feststellung Die Stadt Wesel verfügt über eine niedrige Zinslastquote im Vergleich. Auch die kurzfristige Verbindlichkeitsquote liegt deutlich unter dem Mittelwert der Vergleichskommunen (12,3 Prozent). Lediglich 35 Prozent basieren hierbei auf Liquiditätskrediten. Die Liquidität 2. Grades ist seit 2012 deutlich angestiegen. Tendenziell sind das gute finanzielle Rahmenbedingungen. Um den unterschiedlichen Ausgliederungsgraden Rechnung zu tragen, sind in den interkommunalen Vergleich die Verbindlichkeiten der verbundenen Unternehmen, Sondervermögen und Mehrheitsbeteiligungen einzubeziehen. Die GPA NRW nimmt hierzu die im Gesamtabschluss ausgewiesenen Verbindlichkeiten. Die Gesamtverbindlichkeiten der Stadt Wesel belaufen sich 2010 auf Euro je Einwohner. Bei neun Vergleichskommunen liegt Wesel mit diesem Wert über dem Mittelwert. Da aktuell noch nicht genügend Vergleichswerte vorliegen, wird die GPA NRW zu einem späteren Zeitpunkt Vergleichsdaten auf ihrer Homepage zur Verfügung stellen. Rückstellungen Rückstellungen in Tausend Euro Pensionsrückstellungen Rückstellungen Deponien und Altlasten Instandhaltungsrückstellungen sonstige Rückstellungen nach 36 Abs. 4 und 5 GemHVO Summe der Rückstellungen Die Stadt Wesel hat für die zukünftigen Pensionslasten Rückstellungen gebildet. Unter den Wertpapieren des Anlagevermögens bilanziert die Stadt zum 31. Dezember 2014 rund 4,2 Mio. Euro Fondsvermögen der Rheinischen Versorgungskasse. Weitere Finanzanlagen wurden nicht erworben. Die Pensionsrückstellungen werden daher bei entstehenden Pensionszahlungen nur die Aufwandsseite über die ertragswirksame Auflösung kompensieren. Die Zahlungsverpflichtungen werden die zukünftige Selbstfinanzierungskraft der Stadt belasten und Kreditmittel zur Finanzierung erfordern. Dies stellt ein Haushaltsrisiko dar. Seite 36 von 50

53 Stadt Wesel Finanzen Seit 2009 hat die Stadt die Höhe der sonstigen Rückstellungen deutlich erhöhen müssen. Insgesamt hat sie zum 31. Dezember 2014 rund 5,3 Mio. Euro für die Übernahme von Versorgungslasten gemäß 107b Beamtenversorgungsgesetz zurückgestellt. Die Stadt hat zudem Rückstellungen von rund 3,1 Mio. Euro für nicht genommenen Urlaub und Überstunden gebildet. Sonderposten Sonderposten in Tausend Euro (Ist) Sonderposten davon Sonderposten für Zuwendungen/Beiträge davon sonstige Sonderposten Die Sonderposten entwickeln sich seit 2009 insgesamt leicht rückläufig. Die Sonderposten für Zuwendungen und Beiträge verlaufen konstant. Bei den sonstigen Sonderposten handelt es sich mit rd. 10,3 Mio. Euro um Beträge des Stiftungsvermögens der Hohehaus-Stiftung. Zweck der Hohehaus-Stiftung ist die Förderung der Altenhilfe und die Hilfe für Bedürftige, die infolge ihrer wirtschaftlichen Lage oder wegen ihres körperlichen oder geistigen Zustandes der Hilfe bedürfen. Bei Änderung des Stiftungsvermögens passt die Stadt auch den Sonderposten an. Eigenkapital Je mehr Eigenkapital eine Kommune hat, desto weiter ist sie von der gesetzlich verbotenen Überschuldung entfernt. Das Eigenkapital ist ein Gradmesser für die wirtschaftliche Situation einer Kommune. An der Entwicklung der allgemeinen Rücklage orientieren sich folgerichtig haushaltsrechtliche Regelungen zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes oder eines Sanierungsplanes. Entwicklung des Eigenkapitals in Tausend Euro (Ist) Eigenkapital Sonderposten davon Sonderposten für Zuwendungen/Beiträge Rückstellungen Verbindlichkeiten Seite 37 von 50

54 Stadt Wesel Finanzen Passive Rechnungsabgrenzung Bilanzsumme Eigenkapitalquoten in Prozent Eigenkapitalquote 1 26,2 26,7 26,0 24,0 23,9 22,9 Eigenkapitalquote 2 49,8 49,7 50,4 48,5 47,8 46,8 Eigenkapitalquoten 1 und 2 in Prozent im interkommunalen Vergleich 2014 Wesel Minimum Maximum Mittelwert 1. Quartil 2. Quartil (Median) 3. Quartil Anzahl Werte Eigenkapitalquote 1 Eigenkapitalquote 2 22,9-9,3 45,6 22,5 11,0 28,4 32, ,8 17,2 70,8 46,4 40,8 46,8 59,4 15 Die Stadt Wesel erzielt im Vergleichsjahr 2014 eine Eigenkapitalquote 1 die geringer ist, als bei 50 Prozent der Vergleichskommunen. Auch unter Berücksichtigung der Sonderposten bleibt das wirtschaftliche Eigenkapital geringer als bei 50 Prozent. Die GPA NRW hat im Berichtsteil Jahresergebnisse und Rücklagen die weitere Entwicklung auf Basis der geplanten Jahresergebnisse beschrieben. Feststellung Der Verbrauch an Eigenkapital ist nicht mit dem Grundsatz der intergenerativen Gerechtigkeit vereinbar. Ziel der Stadt muss es sein, das Eigenkapital langfristig wieder zu erhöhen. Die Wiederherstellung des Haushaltsausgleichs muss daher oberste Priorität für das gesamtstädtische Handeln haben. Ertragslage Erträge Die GPA NRW analysiert die Ertragsarten und geht auf wesentliche Besonderheiten ein. Erträge (Ist) in Tausend Euro Steuern und ähnliche Abgaben Zuwendungen und allgemeine Umlagen Sonstige Transfererträge Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte Seite 38 von 50

55 Stadt Wesel Finanzen Privatrechtliche Leistungsentgelte Kostenerstattungen und Kostenumlagen Sonstige ordentliche Erträge Aktivierte Eigenleistungen Ordentliche Erträge Finanzerträge Die ordentlichen Erträge konnte die Stadt Wesel im Eckjahresvergleich um rund 11,4 Mio. Euro steigern. So erreicht die Stadt im Jahr 2014 nach 2013 erneut die Situation, dass die ordentlichen Aufwendungen über die ordentlichen Erträge gedeckt werden können. Dabei gehen die wesentlichen Veränderungen von den Ertragsarten aus, die von der GPA NRW den allgemeinen Deckungsmitteln zugeordnet werden. Allgemeine Deckungsmittel Die GPA NRW versteht unter allgemeinen Deckungsmitteln die Realsteuereinnahmen, die Gemeinschaftssteuern, die sonstigen Steuern und steuerähnlichen Erträge, die Ausgleichsleistungen nach dem Familienleistungsgesetz sowie die Schlüsselzuweisungen. Die Höhe der allgemeinen Deckungsmittel dient als Ausgangsbasis für die Beurteilung der Ertragskraft der geprüften Kommunen. Seite 39 von 50

56 Stadt Wesel Finanzen Allgemeine Deckungsmittel 2009 bis 2019 Die Stadt Wesel erzielt ab 2012 leicht steigende allgemeine Deckungsmittel. Dabei geht der größte Zuwachs von den Schlüsselzuweisungen und den Gemeindeanteilen an den Gemeinschaftssteuern aus. Auf die Risiken in der Planung ist die GPA NRW bei der Analyse der Haushaltsplanung eingegangen. Allgemeine Deckungsmittel je Einwohner in Euro 2014 Wesel Minimum Maximum Mittelwert 1. Quartil 2. Quartil (Median) 3. Quartil Anzahl Werte Die Stadt Wesel erzielt 2014 einwohnerbezogen durchschnittlich hohe allgemeine Deckungsmittel. Aufwendungen Des Weiteren analysiert die GPA NRW die Aufwandsarten. Auf wesentliche Besonderheiten geht sie ein. Aufwendungen (Ist) in Tausend Euro Personalaufwendungen Versorgungs-aufwendungen Seite 40 von 50

57 Stadt Wesel Finanzen Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Bilanzielle Abschreibungen Transferaufwendungen Sonstige ordentliche Aufwendungen Ordentliche Aufwendungen Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen Die Stadt Wesel hat ihre Personalaufwendungen bei summarischer Betrachtung mit den Versorgungsaufwendungen von 2009 bis 2014 um rund 2,9 Mio. Euro erhöht. Die Personalintensität liegt jedoch mit 19,5 Prozent deutlich unter dem Mittelwert der Vergleichskommunen (22,3 Prozent). Ab 2011 verbucht die Stadt die Erstattungen an Land, Gemeinden, Unternehmen/Beteiligungen und an sonstige öffentliche Sonderrechnungen nicht mehr bei den sonstigen ordentlichen Aufwendungen sondern bei den Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen. Daneben ist der Zuwachs der ordentlichen Aufwendungen 2014 in Höhe von 5,3 Mio. Euro gegenüber 2013 im Wesentlichen auf die Transferaufwendungen zurückzuführen. Diese steigen im Eckjahresvergleich um 16,8 Mio. Euro und damit 31,9 Prozent an. Mit rund sechs Mio. Euro geht der Anstieg von der allgemeinen Kreisumlage aus. Rund elf Mio. Euro entfallen auf einen Anstieg bei den Transferaufwendungen im Bereich Kinder-, Jugend- und Familienhilfe. Bilanzielle Abschreibungen Die Abschreibungen sind ein wesentlicher Aufwandsposten in der Ergebnisrechnung. Die Kennzahl Abschreibungsintensität zeigt an, in welchem Umfang die Abnutzung des Anlagevermögens den Kommunalhaushalt belastet. Den Abschreibungen stehen im Regelfall erhebliche Erträge aus der Auflösung von Sonderposten gegenüber. Die Kennzahl Drittfinanzierungsquote weist das prozentuale Verhältnis von Erträgen aus Sonderposten zu den Abschreibungen aus. Abschreibungsintensität und Drittfinanzierungsquote in Prozent Ordentliche Aufwendungen Abschreibungen auf Anlagevermögen Erträge aus der Auflösung von Sonderposten Netto-Ergebnisbelastung Seite 41 von 50

58 Stadt Wesel Finanzen Abschreibungsintensität 8,9 7,4 7,3 7,6 8,8 7,1 Drittfinanzierungsquote 51,7 44,6 46,2 49,6 36,4 51,1 Die Abschreibungsintensität der Jahre 2009 bis 2014 beträgt durchschnittlich acht Prozent. Damit belasten die Abschreibungen brutto die Stadt Wesel weniger als bei den Vergleichskommunen. Der Mittelwert der Abschreibungsintensität bei den Vergleichskommunen beträgt in ,1 Prozent. Durch Investitionszuwendungen erzielt die Stadt 2014 Erträge aus der Auflösung von Sonderposten von 5,5 Mio. Euro. Hiermit kann sie die Netto-Ergebnisbelastung durch Abschreibungen im Haushalt abmildern. Dies gegenüber den Vergleichskommunen in einem durchschnittlichen Umfang. Die Drittfinanzierungsquote übersteigt mit 51,1 Prozent den Mittelwert von 50,8 Prozent leicht. Seite 42 von 50

59 Stadt Wesel Finanzen Gebäudeportfolio Kommunen verfügen aufgrund ihres vielfältigen Aufgabenspektrums in der Regel über ein erhebliches Gebäudevermögen. Es ist durch eine hohe Kapitalbindung gekennzeichnet und verursacht zudem erhebliche Folgekosten. Gleichwohl sind die Flächenbestände in den vergangenen Jahren erfahrungsgemäß stetig gestiegen. Die GPA NRW hinterfragt den Umfang und die Notwendigkeit des kommunalen Gebäudebestandes für die Aufgabenerledigung - insbesondere im Hinblick auf die demografischen Veränderungen. Neben den kommunalen (bilanzierten) Objekten werden auch angemietete Objekte berücksichtigt. Der interkommunale Vergleich zeigt in einem ersten Schritt, bei welchen Gebäudearten die Stadt Wesel über größere Flächenressourcen verfügt als die Vergleichskommunen. Hohe Kennzahlenwerte sowie Gebäudearten, die andere Kommunen überwiegend nicht vorhalten, bieten Anlass für eine kritische Betrachtung. Darüber hinaus entwickelt die GPA NRW Aussagen zu Risiken und Chancen der zukünftigen Haushaltswirtschaft, die sich aus dem Gebäudeportfolio ergeben. Schulgebäude und Schulturnhallen untersucht die GPA NRW in einem gesonderten Berichtsteil (Schulen). Bruttogrundfläche in m² absolut nach Nutzungsarten Nutzungsart BGF absolut in m² BGF in m² je Einwohner Anteil an der Gesamtfläche in Prozent Schulen ,5 49,1 Jugend ,6 5,7 Sport und Freizeit ,2 6,1 Verwaltung ,6 7,0 Feuerwehr / Rettungsdienst ,2 2,3 Kultur ,5 11,4 Soziales ,2 1,0 sonstige Nutzungen ,4 17,3 Gesamtsumme ,2 100 BGF je Nutzungsart in m² je Einwohner im interkommunalen Vergleich Nutzungsart Minimum Maximum Mittelwert Wesel Schulen Jugend Sport und Freizeit Verwaltung Feuerwehr / Rettungsdienst Kultur Seite 43 von 50

60 Stadt Wesel Finanzen Nutzungsart Minimum Maximum Mittelwert Wesel Soziales sonstige Nutzungen Gesamtfläche Insgesamt beträgt der Flächeneinsatz m² Bruttogrundfläche. Die GPA NRW schätzt im Bereich der Schulgebäude die Vollkosten je m² Bruttogrundfläche und Jahr auf 100 Euro. Erfahrungswerte aus der Gebäudewirtschaft gehen von Vollkosten für die betriebenen Flächen zwischen 100 und 200 Euro je m² BGF aus. Dieser Betrag beinhaltet den Personalaufwand in der Gebäudewirtschaft, die Bauunterhaltung, die Bewirtschaftung sowie Abschreibungen und Kapitalkosten. Die GPA NRW orientiert sich damit bewusst konservativ am unteren Ende der tatsächlichen Spannbreite. Feststellung Unter Berücksichtigung von 100 Euro Vollkosten pro m² BGF verursachen alle Gebäude der Stadt Wesel rund 25,7 Mio. Euro Kosten pro Jahr. Der Gebäudeservice der Stadt Wesel ist in einen technischen und einen kaufmännischen Service aufgeteilt. Der technische Gebäudeservice umfasst die technischen Sachbearbeiter und den Hausmeisterpool. Zum kaufmännischen Gebäudeservice gehören die Objektverwaltung sowie die Poststelle. Die Stadt Wesel optimiert den Hausmeisterpool, indem sie nach und nach handwerkliche Fachkräfte verschiedener Fachrichtungen hierfür auswählt. Hierdurch können viele Facharbeiten durch eigenes Personal ausgeführt werden. Durch die Hausmeister erfolgt auch die regelmäßige Begehung der Objekte. Der laufende Instandhaltungsbedarf wird hierdurch weitestgehend erkannt. Über einen Instandhaltungs- und Sanierungsplan, der auch mittel- und langfristig durchzuführende Maßnahmen enthält, verfügt die Stadt Wesel nicht. Der Fachbereich Gebäudeservice verfügt nach eigenen Aussagen für die Erstellung eines solchen Plans nicht über ausreichend Personal. Regelmäßige Begehungen zum Zwecke der Feststellung des Zustandes und der Priorisierung von Instandhaltungs- und Sanierungsmaßnahmen finden nicht statt. Die Verantwortung liegt in erster Linie bei den jeweiligen Betreibern. Vermögenswerte je Einwohner in Euro 2014 Vermögensbereich Minimum Maximum Mittelwert Wesel unbebaute Grundstücke Kinder- und Jugendeinrichtungen Schulen sonstige Bauten* * Wohnbauten, sonstige Dienst- und Geschäftsgebäude und sonstige Bauten auf fremdem Grund und Boden Seite 44 von 50

61 Stadt Wesel Finanzen Anlagenabnutzungsgrad in Prozent Vermögensgegenstand Gesamtnutzungsdauer Rahmentabelle Gesamtnutzungsdauer Wesel Durchschnittl. Restnutzungsdauer Wesel Anlagenabnutzungsgrad von bis Kindergärten ,00 Schulen ,25 Geschäftsgebäude ,25 Bei den Kindergärten, Schulen und Geschäftsgebäuden sieht die Stadt Wesel lange Nutzungsdauern vor. Durchschnittlich mehr als die Hälfte der Nutzungsdauer ist abgelaufen. Der Instandhaltungs- und Sanierungsplanung kommt daher sukzessive eine höhere Bedeutung zu. Empfehlung Die Stadt sollte die Sanierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen erheben und priorisieren. Auch sollte sie die Investitionen mit der zukünftig beabsichtigten Nutzung der Gebäude abstimmen. Schulen Der Flächenverbrauch für die Schulen in Wesel liegt über dem Mittelwert. Ausführliche Angaben zu den Schulflächen inklusive einer Analyse (zum Beispiel Fläche je Klasse in m²) und einer Potenzialdarstellung enthält der Teilbericht Schulen. Jugend Die Nutzungsart Jugend umfasst bei der Stadt Wesel 12 Kindertageseinrichtungen und drei Jugendhäuser / Jugendeinrichtungen. Die Kindertageseinrichtungen befinden sich im Eigentum der Stadt und werden an freie Träger vermietet. Die Höhe der Miete richtet sich hierbei nach dem Kinderbildungsgesetz. Für eine Kindertageseinrichtung erfolgt eine teilweise unentgeltliche Überlassung von Räumlichkeiten. Die Stadt hat mit den Trägern Betriebskostenverträge abgeschlossen. Danach müssen die freien Träger die Betriebskosten übernehmen. Die Stadt Wesel hingegen übernimmt für die Gebäude die Instandhaltungs- und Unterhaltungsaufwendungen sowie die Bewirtschaftungsaufwendungen. Weitere Analyseergebnisse enthält der Bericht Tagesbetreuung für Kinder. Eine Jugendeinrichtung befindet sich ebenfalls im städtischen Eigentum. Zwei Einrichtungen sind angemietet worden. Die Fläche der eigenen Einrichtung beläuft sich auf m². Angemietet sind lediglich weitere rund 100 m². Insgesamt liegt die Stadt Wesel bei der Nutzungsart Jugend mit 244 m² leicht über dem Mittelwert der Vergleichskommunen von 228 m². Seite 45 von 50

62 Stadt Wesel Finanzen Sport und Freizeit Auch der Flächenverbrauch für Sport und Freizeit liegt in der Stadt Wesel über dem Mittelwert. Es handelt sich hier um Flächen, die nicht schulischen Zwecken dienen. Die Sportflächen der überwiegend schulischen Nutzung sind unter der Nutzungsart Schulen erfasst und werden gesondert im Teilbericht Schulen analysiert. Unter die Sport- und Freizeitflächen fallen bei der Stadt Wesel überwiegend Sport- und Umkleidegebäude sowie drei Bäder. Diese sind das HeubergBad, das RheinBad und das BislichBad. Die von der GPA NRW berücksichtigten Sportplatzgebäude werden überwiegend von den Weseler Sportvereinen genutzt. Für die Sportanlagen werden Nutzungsentgelte erhoben. Die Entgeltordnung für die Sportplätze, Sporthallen und Turnhallen der Stadt Wesel vom 22. Dezember 2010 wurde zuletzt mit Änderungssatzung vom 16. Dezember 2015 zum 01. Januar 2016 angepasst. Das Nutzungsentgelt für Sportplätze beträgt für Weseler Vereine und Gruppen 2,50 Euro pro Stunde. Ortsfremde Nutzer zahlen ein Nutzungsentgelt von 11,00 Euro pro Stunde. Das Entgelt bezieht sich hierbei auf die Sportfläche und die dazugehörigen Umkleide-, Waschund Duschräume. Die Bereitstellung, die Instandhaltung, die Unterhaltung und die Bewirtschaftung übernimmt die Stadt Wesel hat das Produkt Bereitstellung und Betrieb von Sport- und Freizeitanlagen mit einem Defizit von rund 1,9 Mio. Euro abgeschlossen. Für eine genaue Analyse des derzeit vorhandenen Sportflächenangebotes hat die Stadt Wesel die externe Erstellung eines Sportplatzkonzeptes in Auftrag gegeben. Empfehlung Die Stadt Wesel sollte bestrebt sein, aus den Erkenntnissen und Empfehlungen des Sportplatzkonzeptes einen weiteren Haushaltskonsolidierungsbeitrag zu erzielen. Die Sportvereine werden zusätzlich über Zuschüsse gefördert belief sich das Defizit des Produktes Sportförderung auf rund Euro. Die Zuschüsse werden nach den Richtlinien zur Förderung des Sports in der Stadt Wesel vom 24. September 1996 geleistet. Die Stadt Wesel verfügt über drei Bäder. Die Unterhaltung und der Betrieb der Bäder obliegen der Städtische Bäder Wesel GmbH. Das HeubergBad und das BislichBad befinden sich in einem schlechten baulichen Zustand. Für das HeubergBad besteht ein gutachterlich festgestellter Sanierungsbedarf. Die Kosten einer die Restnutzungsdauer des HeubergBades wesentlich verlängernden Komplettsanierung werden auf über fünf Mio. Euro geschätzt. Die Sanierungsmaßnahmen können nur mit einer von der Gesellschafterin Stadt Wesel gestellten 100 prozentigen Sicherheitsleistung den Banken gegenüber durchgeführt werden. Kurzfristig können nur Sicherungsmaßnahmen zur Gewährleistung des Badbetriebes im HeubergBad angestellt werden. Die Stadt Wesel erstattet der Städtischen Bäder Wesel GmbH die für die Inanspruchnahme der Bäder durch die Schulen entstehenden Kosten (Eintrittspreise gemäß Vertrag in Anlehnung an die Preise für die Öffentlichkeit). Wie bereits im Kapitel Haushalts- und Jahresabschlussanalyse erwähnt, werden durch die Stadtwerke Wesel GmbH erwirtschaftete Gewinne an die Bädergesellschaft ausgeschüttet und mit den dort entstehenden Verlusten aus dem Bäderbetrieb verrechnet. Die Städtische Bäder Wesel GmbH hat 2014 einen Jahresüberschuss von rund Euro und 2013 einen Fehl- Seite 46 von 50

63 Stadt Wesel Finanzen betrag von rund Euro erwirtschaftet. Hierin enthalten sind Ausschüttungen der Stadtwerke Wesel GmbH von rund 1,8 Mio. Euro bzw. 1,1 Mio. Euro. Die GPA NRW vertritt die Rechtsauffassung, dass das Vorhalten von Schwimmbädern eine freiwillige Leistung ist. In der Vergangenheit haben die Kommunen vielfach aus Konsolidierungsgründen und bei Sanierungsstaus ihr Bäderangebot sukzessive verringert. Feststellung Die Städtische Bäder Wesel GmbH ist ein geborener Verlustbetrieb. Ohne die Ausschüttungen der Stadtwerke Wesel GmbH betragen die Verluste 2014 rund 1,5 Mio. Euro und 2013 rund 1,3 Mio. Euro. Zudem besteht am HeubergBad ein Investitionsbedarf von rund fünf Mio. Euro. Weiterer Sanierungsbedarf besteht am BislichBad. Empfehlung Die Stadt Wesel sollte insbesondere bei den anstehenden und zukünftigen Sanierungs- und Investitionsentscheidungen berücksichtigen, dass das Vorhalten von Bädern eine freiwillige Leistung darstellt. Die Schließung eines Bades würde zu einer Entlastung der Jahresergebnisse des Bäderbetriebs und somit der Stadt beitragen. Verwaltung Der Flächenverbrauch für die Nutzungsart Verwaltung liegt in der Stadt Wesel am Mittelwert der Vergleichskommunen. Die hier vorgehaltenen Flächen setzen sich aus dem Rathaus, dem Rathausanbau, einer Verwaltungsaußenstelle und dem Archiv zusammen. Die Gebäude befinden sich in städtischem Eigentum. Im Rathausanbau sind derzeit Verwaltungsräumlichkeiten vermietet. Hierbei handelt es sich um Räumlichkeiten, die ursprünglich von der ASG Wesel genutzt wurden. Nach dem Neubau eines Gebäudes für die ASG Wesel waren diese Flächen entbehrlich. Feststellung Durch die entgeltliche Vermietung der Verwaltungsräumlichkeiten die für städtische Zwecke entbehrlich sind erzielt die Stadt einen Beitrag zur Deckung der Gebäudekosten. Empfehlung Die Stadt Wesel sollte dennoch den Raumbedarf regelmäßig überprüfen. Bei Eigenbedarf an den bisher vermieteten Flächen sollte das Mietverhältnis beendet werden. Hierdurch kann die Anmietung von Fremdobjekten vermieden werden. Flächen lassen sich noch durch die Einführung alternativer Arbeitsformen reduzieren. So werden beispielsweise alternative Arbeitsformen, wie non-territoriale Büros und Desksharing noch nicht praktiziert. Tele-/Heimarbeit mit zeitweiser Präsenzpflicht ist für zwei Arbeitsplätze eingerichtet. Auch Arbeitsprozesse (z.b. Rechnungseingangsprozess IT-gestützt) können in diesem Zusammenhang untersucht und ihre Ausrichtung auf alternative Arbeitsformen sukzessive vorbereitet werden. Seite 47 von 50

64 Stadt Wesel Finanzen Empfehlung Die Stadt Wesel sollte bei künftigen Raum-Belegungsplanungen die Möglichkeit alternativer Arbeitsformen berücksichtigen. Der Flächenbedarf lässt sich hierdurch gegebenenfalls reduzieren. Feuerwehr und Rettungsdienst Die Flächen dieser Nutzungsart liegen in der Stadt Wesel mit 99 m² unter dem Vergleichswert anderer Kommunen von 132 m². Die Stadt Wesel verfügt über eine hauptamtlich besetzte Feuerwache. Derzeit hält die Stadt eine Hauptfeuerwache und vier Feuerwehrgebäude in Büderich, Ginderich, Obrighoven und Bislich vor. Die Stadt beabsichtigt keine Zusammenlegung von Standorten. Zur Erreichung der Schutzziele sind die bestehenden Standorte notwendig. Bei Teilen der Hauptfeuerwache (Fahrzeughalle und Parkdeck) besteht ein dringender Sanierungsbedarf. Zudem bereitet der Platz in den Fahrzeughallen Probleme im Hinblick auf die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften. Kultur Die Fläche je Einwohner im kulturellen Bereich ist bei der Stadt Wesel im Vergleich zu anderen Kommunen überdurchschnittlich. Die Flächenanteile an der Gesamtfläche des kulturellen Bereiches setzen sich hauptsächlich wie folgt zusammen: Centrum / Städtisches Bühnenhaus mit m² Niederrheinhalle mit m² Musik- und Kunstschule mit m² Der Produktbereich 04, der neben dem Archivwesen insbesondere die Bereiche Städtisches Museum, Städtisches Bühnenhaus und die Musik- und Kunstschule abbildet, schließt 2014 insgesamt mit einem Fehlbetrag von rund 4,4 Mio. Euro ab. Die Planungen 2015 bis 2019 weisen Fehlbedarfe von durchschnittlich rund 4,8 Mio. Euro aus. Die Stadt Wesel legt großen Wert auf das Vorhalten dieser freiwilligen Kultureinrichtungen. Das Städtische Bühnenhaus wird zudem als Aula für das Andreas-Vesalius-Gymnasium genutzt. Empfehlung Die Stadt Wesel sollte die festgelegten Entgelte der Nutzer städtischer Kultureinrichtungen regelmäßig dahingehend überprüfen, ob sie im richtigen Verhältnis zu den in Anspruch genommenen Kulturangeboten stehen. Sie sollte die Entgelte gegebenenfalls anheben, um künftige Fehlbeträge im Kulturbereich abzumildern. Die Verpachtung der Niederrheinhalle erfolgt über einen Betrieb gewerblicher Art im Haushalt der Stadt Wesel. Die Halle ist stark sanierungsbedürftig und wird ausschließlich für externe Veranstaltungen genutzt. Dies sind beispielsweise Konzerte, Comedy- und Kabarettveranstaltungen, Familien- und Betriebsfeiern sowie Veranstaltungen eines Schützenvereins. Es handelt sich um eine freiwillige Vorhaltung der Stadt. Die für die Halle entstehenden Aufwendungen werden durch Pachten und Betriebskostenerstattungen nur anteilig gedeckt. Der Aufwandsdeckungsgrad liegt hier bei rund 80 Prozent. Seite 48 von 50

65 Stadt Wesel Finanzen Empfehlung Die Stadt Wesel sollte insbesondere bei zukünftigen Sanierungs- und Investitionsentscheidungen berücksichtigen, dass die Niederrheinhalle lediglich für freiwillige Leistungen vorgehalten wird. Die Stadt sollte die Möglichkeiten einer Veräußerung überprüfen. Ein Verkauf der Halle würde zu einer weiteren Entlastung der Jahresergebnisse der Stadt beitragen. Soziales Unter diese Nutzungsart fallen Flächen für Asylbewerber-, Übergangs- und Obdachlosenunterkünfte. Die Flächen der Stadt Wesel liegen unter dem Mittelwert und verteilen sich auf zwei Standorte. Die Unterbringung erfolgt in zwei Gebäuden, Herzogenring 34 und 36. Die Gebäude werden gemischt genutzt. Neben der sozialen Nutzung erfolgt in beiden Fällen eine Nutzung zu Verwaltungszwecken. Sonstige Nutzungen Im Wesentlichen finden sich folgende Flächen unter dieser Nutzungsart: Parkhaus Karl-Jatho-Straße mit m² Betriebshof Werner-von-Siemens-Straße mit m² Parkhaus Martinistraße mit m² Wohnungen mit m² Die restlichen Flächen sind von untergeordneter Bedeutung für den Gesamtflächenanteil. Das Parkhaus Karl-Jatho-Straße ist derzeit an den Kreis Wesel vermietet. Die Stadt Wesel strebt einen Verkauf des Objektes an den Kreis an. Beim Betriebshof an der Werner-von-Siemens-Straße handelt es sich um die Gebäudeflächen des ASG Wesel. Die Parkentgelte für das Parkhaus Martinistraße wurden letztmals 2007 angepasst. Aufgrund mangelnder Auslastung des Parkhauses hat die Stadt die Entgelte seinerzeit gesenkt. Die Akzeptanz ist seither gestiegen und die Parkmöglichkeiten sind weitestgehend belegt. Für das Parkdeck erhebt die Stadt ein einheitliches Entgelt. Zwecks Festsetzung differenzierter Entgelte ist deshalb die Anschaffung eines neuen Parkautomaten vorgesehen. Insgesamt hat die Stadt Wesel 2015 Parkentgelte von rund Euro erzielt. Demgegenüber stehen Aufwendungen für Instandhaltung, Sanierung und Bewirtschaftung von rund Euro. Für die vermieteten Wohnungen werden Mieten nach dem Mietspiegel erhoben. Bei Dienstwohnungen werden Dienstwohnungsvergütungen erhoben. Seite 49 von 50

66 Stadt Wesel Finanzen Kontakt Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen Heinrichstraße 1, Herne Postfach , Herne t / f / e info@gpa.nrw.de i Seite 50 von 50

67 Stadt Wesel Personalwirtschaft und Demografie ÜBERÖRTLICHE PRÜFUNG Personalwirtschaft und Demografie der Stadt Wesel im Jahr 2016 Seite 1 von 11

68 Stadt Wesel Personalwirtschaft und Demografie INHALTSVERZEICHNIS Inhalte, Ziele und Methodik 3 Personalwirtschaftliches Handeln 4 Personalmanagement und demografische Ziel- und Maßnahmenplanung 4 Verwaltungsorganisation optimieren 6 Altersstruktur analysieren und Personalbedarf planen 7 Attraktivität als Arbeitgeber sicherstellen 8 Wissen speichern und weitergeben 9 Seite 2 von 11

69 Stadt Wesel Personalwirtschaft und Demografie Inhalte, Ziele und Methodik Im Handlungsfeld Personalwirtschaft und Demografie prüft die GPA NRW, ob sich die Kommunen aus personalwirtschaftlicher Sicht ausreichend mit den demografischen Folgen beschäftigen. Fraglich ist beispielsweise, ob bereits eine systematische Strategie vorhanden ist, dieses Thema zu bewältigen. Hierzu wertet die GPA NRW ein standardisiertes Interview zu den wesentlichen demografischen Handlungsfeldern des Personalmanagements aus. Seite 3 von 11

70 Stadt Wesel Personalwirtschaft und Demografie Personalwirtschaftliches Handeln Personalwirtschaftliches Handeln wirkt im Hinblick auf die demografische Entwicklung in zwei Richtungen: nach außen durch Aufgabenanalyse, Aufgabenkritik und Aufgabenorganisation sowie nach innen durch Analyse der Verwaltungsorganisation und personalwirtschaftlicher Aspekte. In der öffentlichen Verwaltung scheidet vermehrt Personal altersbedingt aus, Nachwuchskräfte sind schwieriger zu gewinnen. Außerdem muss das kommunale Leistungsangebot an die künftige Bevölkerung angepasst werden. Aufgaben ändern sich, entfallen oder kommen hinzu. Deshalb ist eine strukturierte Aufgabenanalyse und Aufgabenplanung notwendig. Auf dieser Basis sollten die Kommunen anschließend organisatorische und personalwirtschaftliche Prozesse einleiten. Auf Handlungsfelder mit grundsätzlicher demografischer Bedeutung geht die GPA NRW im Vorbericht ein. Dort werden Themen wie die Verwertung demografischer Informationen als Basis für Ziel- und Maßnahmenplanung, ressortübergreifende Demografieplanung, bürgerschaftliches Engagement usw. behandelt. In diesem Teilbericht werden personalwirtschaftliche Handlungsfelder im engeren Sinne thematisiert. Diese Handlungsfelder wurden in einem strukturierten Interview mit der Stadt Wesel erörtert. Personalmanagement und demografische Ziel- und Maßnahmenplanung Im Zeitverlauf wandeln sich demografische Strukturen. So werden beispielsweise die Kinderzahlen voraussichtlich insgesamt zurückgehen, während die Zahl von Senioren erheblich steigt. Dies wirkt sich auf das Aufgabenspektrum und auf den Personaleinsatz der Stadtverwaltung aus. Unter anderem werden die Bereiche Kindertagesbetreuung, Offener Ganztag, Jugendhilfe, Seniorenarbeit, Soziales oder auch der Baubereich davon nennenswert beeinflusst. Für die Stadt Wesel prognostiziert die letzte von IT.NRW veröffentlichte Gemeindemodellrechnung 1 erwartungsgemäß eine Abnahme der Einwohnerzahl bei den unter 65jährigen. Dabei fällt auf, dass mit der Zahl der Menschen im Alter zwischen 20 und 64 Jahren insbesondere die demografische Mitte deutlich abnimmt. Der Entwicklungsindex für den Zeitraum 2015 bis 2040 zeigt für die Altersgruppe ab dem 65. Lebensjahr hingegen einen Bevölkerungszuwachs von fast 40 Prozent. In den Prognosen ist allerdings die aktuelle Zuwanderungsentwicklung und daraus resultierende Aufnahme von Flüchtlingen durch die Kommunen nicht berücksichtigt. Es kann sich hier demnach nur um Orientierungswerte handeln, denen derzeit noch keine verlässlicheren Daten gegenübergestellt werden können. 1 Die aktuellen Daten zur Gemeindemodellrechnung für die kreisangehörigen Kommunen wurden von IT.NRW im September 2015 veröffentlicht und umfassen Prognosen bis zum Jahr Seite 4 von 11

71 Stadt Wesel Personalwirtschaft und Demografie Bevölkerungsentwicklung nach Altersgruppen Altersgruppe Einwohnerzahl am prognostizierte Einwohnerzahl Bevölkerungs-Entwicklungsindex bis unter 20 Jahre ,3 20 bis unter 65 Jahre ,2 65 Jahre und älter ,6 Quelle: IT.NRW (Landesdatenbank) Doch unabhängig von der individuellen Entwicklung in der jeweiligen Kommunen sind die Verwaltungen gefordert, sich intensiv mit ihrem zukünftigen Aufgabenportfolio auseinandersetzen. Ziel ist, zur Wahrnehmung dieser Aufgaben zeitgerecht die angemessene Personalausstattung vorzuhalten. Maßstab der Angemessenheit sind dabei sowohl die quantitative Stellenausstattung als auch qualitative Aspekte, also die fachliche Qualifizierung. Dem Personalmanagement kommt an dieser Stelle eine elementare Bedeutung zu. Es ist die entscheidende Schnittstelle zwischen Aufgabenanalysen und den darauf basierenden personalwirtschaftlichen Maßnahmen. Es ist verantwortlich für die Lieferung der personalwirtschaftlichen Daten auf Grundlage der Altersstrukturanalysen und Fluktuationsprognosen. Diese Aufgaben kann das Personalmanagement nur erfüllen, wenn es von Anfang an kontinuierlich in den demografischen Entwicklungsprozess eingebunden ist und eine mitgestaltende Rolle einnimmt. Zu dieser Rolle gehört, bereits bei der Formulierung übergreifender Ziele für die Gesamtverwaltung nach dem spezifischen Beitrag des Personalmanagements zu fragen. Die Stadt Wesel thematisiert die demografische Ziel- und Maßnahmenplanung punktuell in bestimmten Bereichen, so etwa im Kontext von Stadtplanung und -entwicklung, Arbeitsmarkt und Bildung. Es besteht eine enge Kooperation zwischen der Stadt und dem Verein Weseler Demografische Gesellschaft e.v., dessen Vorsitzender der Kämmerer der Stadt Wesel ist. Im Rahmen dieser Kooperation werden weitere Themenfelder, z.b. Migration, Unternehmenswandel sowie Kinder und Jugend behandelt. Das Personalmanagement in der Verwaltung ist in diese Kooperation aktiv eingebunden, soweit personalwirtschaftliche Themen betroffen sind. Eine formalisierte Beteiligung auf Grundlage schriftlich fixierter Vereinbarungen oder formeller politischer Beschlüsse findet allerdings nicht statt. Feststellung Das Personalmanagement der Stadt Wesel betreibt in Bereichen, die personalwirtschaftlich bedeutsam sind, eine aktive demografische Ziel- und Maßnahmenplanung. Die Verwaltung kooperiert dabei mit dem Verein Weseler Demografische Gesellschaft e.v. Seite 5 von 11

72 Stadt Wesel Personalwirtschaft und Demografie Verwaltungsorganisation optimieren Auch die Verwaltungsorganisation ist vor dem Hintergrund des demografischen Wandels ein maßgebliches Handlungsfeld. Neben der Personalgewinnung ist die Veränderung organisatorischer Prozesse und Strukturen eine Stellschraube, um auf Personalfluktuation zu reagieren. Aufgabe der Verwaltungen ist es demnach, ihre Aufbau- und Ablauforganisation regelmäßig auf mögliche Optimierungspotenziale zu untersuchen. Ziel ist, die Aufgaben auch in Zukunft effektiv und wirtschaftlich erfüllen zu können. Aufbauorganisatorisch hat die Stadt Wesel ihre Kernverwaltung in vier Dezernate aufgegliedert. Bürgermeisterin, Kämmerer und zwei Beigeordnete bilden den Verwaltungsvorstand. In der Leitung des ASG Betrieb für kommunale Dienstleistungen der Stadt Wesel sowie in Geschäftsführung der Städtische Bäder Wesel GmbH sind die Mitglieder des Verwaltungsvorstands nicht tätig. Innerhalb der Dezernate setzt sich die Aufbauorganisation aus sieben Fachbereichen zusammen. Der Leiter des Dezernats IV leitet in Personalunion Leiter den unterstellten Fachbereich 7, Bürgerdienste, Personal und Feuerschutz. Die Organisationseinheiten auf der Ebene unterhalb der Fachbereiche werden als Teams bezeichnet. In den vergangenen 15 Jahren hat die Verwaltung die Anzahl der Teams durch Zusammenlegung und Neuorganisation um etwa zehn reduziert. Nach heutigem Stand gibt es in der Stadt Wesel noch 25 Teams (ohne Stabsstellen). Feststellung Die Organisationsstruktur der Stadt Wesel ist nach Gliederungsbreite und -tiefe für die Verwaltungsgröße angemessen. Insbesondere bei fachbereichsübergreifenden Aufgaben setzt die Stadt als flexibles Organisationsmodell Methoden des Projektmanagements ein. Beispielhaft sind hier das Projekt Bußgeldstelle und das Projekt Kommunikation zu nennen. Organisationsuntersuchungen werden ebenfalls mit Elementen des Projektmanagements geplant und durchgeführt. Dementsprechend werden sie im internen Sprachgebrauch als Organisationsprojekte definiert und formalisiert: Die dokumentierten Projektergebnisse werden durch den Organisationsdezernenten (Dezernat IV) und die Leitung des projektbeteiligten Dezernats gemeinsam unterzeichnet. Feststellung Die Stadt Wesel arbeitet bei Bedarf mit Instrumenten des Projektmanagements. Organisationsuntersuchungen werden im Regelfall als Projekte definiert, geplant und umgesetzt. Eine angemessene Formalisierung schafft Verbindlichkeit in Bezug auf die Umsetzung der erarbeiteten Projektergebnisse. Ein weiteres wichtiges Organisationsinstrument sind Anforderungsprofile. Diese sollen insbesondere abbilden, welche fachlichen Qualifikationen und sozialen Fähigkeiten auf den einzelnen Stellen benötigt werden. Sie bilden damit eine verlässliche und verbindliche Grundlage für Stellenausschreibungen und Mitarbeiterauswahl, für Beförderungen und damit verbundene Leistungsbeurteilungen sowie für Personalentwicklungsmaßnahmen. Mit ihrer Hilfe kann ein transparenter Abgleich zu den Kompetenzen und Leistungen der jeweiligen Bewerber bzw. Mitarbeiter erfolgen. Seite 6 von 11

73 Stadt Wesel Personalwirtschaft und Demografie Feststellung Anforderungsprofile im engeren Sinne erstellt die Stadt Wesel derzeit nur als Bestandteil interner und externer Ausschreibungen bei Stellenbesetzungen. Empfehlung Die Stadt sollte unter Abwägung von Aufwand und Nutzen langfristig für alle Stellen in der Verwaltung Anforderungsprofile erstellen. Altersstruktur analysieren und Personalbedarf planen Mit der Personalbedarfsplanung werden die Aktivitäten zur Personalentwicklung und Personalbeschaffung gesteuert. Sie dient der Bereitstellung aller relevanten Informationen über den mittel- bis langfristigen Personalbedarf in den einzelnen Tätigkeits- und Berufsgruppen. Ein gut geeignetes Instrument ist die Altersstrukturanalyse. Häufig ist die Planung des Personalbedarfs kurz- bis mittelfristig angelegt, weil sie sich an den gängigen Ausbildungszyklen von drei bis fünf Jahren (Ausbildungsdauer mit vorhergehendem Ausschreibungsverfahren) orientiert. Um den Aspekt des demografischen Wandels hinreichend einzukalkulieren sollte der Planungszyklus länger ausfallen. Gleichzeitig muss die Personalbedarfsplanung dem qualitativen Bedarf Rechnung tragen. Die Planung setzt damit Ergebnisse um, die sich ergeben aus einer systematischen Aufgabenkritik, organisationspolitischen Entscheidungen (z.b. zur interkommunalen Zusammenarbeit oder externen Vergabe), Verbesserungen der Aufbau- oder Ablauforganisation und den künftigen Anforderungen an die Fähigkeiten der Beschäftigten. In der Stadt Wesel wird die Personalbedarfsplanung bei jedem Stellenwechsel obligatorisch mit Aufgabenkritik verbunden. Für die Jahre 2011 bis 2014 wurde seinerzeit ein Personalentwicklungskonzept erstellt, das nach eigener Einschätzung der Verwaltung hinsichtlich der heute erforderlichen personalwirtschaftlichen Maßnahmen jedoch überholt ist. Den aktuellen Herausforderungen wird mit einem neuen Konzept, das derzeit in der Entwurfsphase ist, begegnet. Altersstrukturanalysen im engeren Sinne als Informationsbasis für verwaltungsweite und aufgaben- bzw. stellenbezogene Personalbedarfsplanung erarbeitet die Stadt Wesel gegenwärtig nicht. Allerdings sind entsprechende Überlegungen für die zukünftige Personalbedarfsplanung Bestandteil im Entwurf des neuen Organisations- und Personalentwicklungskonzeptes. Planbare Fluktuation wird durch die Verwaltung einmal jährlich für die Klausurtagung des Verwaltungsvorstands dokumentiert. Dabei handelt es sich um einen pragmatischen Ansatz, der sich auf Nennung der Mitarbeiter und jeweiligen Jahres des Ausscheidens auf Basis der Regelaltersgrenze bzw. Eintritt der Altersteilzeit-Freistellungsphase beschränkt. Der Zeithorizont der Personalbedarfsplanung umfasst dabei vier Jahre. Seite 7 von 11

74 Stadt Wesel Personalwirtschaft und Demografie Nach Angaben der Stadt Wesel stellt ohnehin die nicht planbare Abwanderung von Personal ein wesentlich größeres Problem als die planbare Fluktuation dar. Feststellung Die Stadt Wesel erstellt derzeit ein aktualisiertes Organisations- und Personalentwicklungskonzept. Personalwirtschaftliche Instrumente zur Ermittlung und Deckung des Personalbedarfs werden nach pragmatischen Grundsätzen eingesetzt. Empfehlung Die Verwaltung sollte prüfen, ob sich mit differenzierterer Personalbedarfsplanung auf Basis personenscharfer Altersstrukturanalysen die Planungsqualität sinnvoll verbessern lässt. Als mögliche Betrachtungsebene wird die nachfolgend abgebildete langfristige Analyse nach Altersjahren vorgeschlagen. Attraktivität als Arbeitgeber sicherstellen Innerhalb des Wettbewerbs auf dem Arbeitsmarkt besteht die Herausforderung für die Stadt Wesel darin, ein attraktiver Arbeitgeber für grundsätzlich geeignete Bewerber zu sein. Dabei sind die Möglichkeiten des Personalmarketings im kommunalen Sektor eingeschränkt: Das Entgelt- und Besoldungsniveau ist relativ starr, die Aufstiegsmöglichkeiten sind eher begrenzt. Trotzdem gibt es genug Attraktivitätsfaktoren für eine erfolgreiche Personalgewinnung im Wettbewerb innerhalb der öffentlichen Verwaltung sowie zwischen öffentlichem und privatwirtschaftlichem Sektor. Denn neben finanziellen Aspekten sind weiche Faktoren ausschlaggebende Entscheidungskriterien bei der Berufs- bzw. Arbeitgeberwahl, etwa Sinngehalt der Arbeit flexible Arbeitszeiten und -formen qualitativ hochwertige Personalführung Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Soweit die Ordnung der betrieblichen Abläufe gewährleistet ist, bietet die Stadt Wesel ihren Beschäftigten vielfältige Möglichkeiten der Arbeitszeitgestaltung. Darüber hinausgehende flexible Formen der Arbeitsorganisation namentlich Telearbeit sind möglich, werden gegenwärtig aber nur vereinzelt in Anspruch genommen. Zur Gewinnung von Nachwuchskräften setzt die Stadt auf unterschiedliche Maßnahmen. So wird in Schulen aktiv über Ausbildungsmöglichkeiten bei der Stadtverwaltung informiert und zielgruppenorientierten Marketing an Ausbildungsplatzbörsen betrieben. Informationen rund um das Thema Bewerbung und Ausbildung sind auf der städtischen Internetseite verfügbar. Zudem kann den potenziellen Bewerbern eine gute Perspektive geboten werden: Da Wesel nicht über Bedarf ausbildet, können Nachwuchskräfte im Regelfall unbefristet übernommen werden. Der Personalbedarf für den allgemeinen Verwaltungsdienst lässt sich bisher problemlos decken. Allerdings bestehen nach Angaben der Stadt zunehmend Schwierigkeiten, beispielsweise technische Spezialisten für bestimmte Aufgabenbereiche zu gewinnen. Seite 8 von 11

75 Stadt Wesel Personalwirtschaft und Demografie Feststellung Die Deckung des Personalbedarfs kann die Stadt Wesel meist aus eigenem Ausbildungsbzw. Aufstiegspersonal sicherstellen. Für Stellen mit hoher Spezialisierung gestaltet sich die Personalgewinnung dagegen häufig schwierig. Empfehlung Die Stadt Wesel sollte die Entwicklungen auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt weiterhin aufmerksam verfolgen und rechtzeitig aktive Maßnahmen zur Personalgewinnung planen. Ebenfalls von Bedeutung für die Attraktivität als Arbeitgeber sind die Aktivitäten einer Kommune in Bezug auf ihre Personalentwicklung. Die Stadt Wesel hat unter anderem ein zentrales Fortbildungskonzept entwickelt, ermittelt systematisch Schulungsbedarfe und berücksichtigt diese mit entsprechender Budgetplanung. Leistungsorientierte Bezahlung wird als Instrument der Personalentwicklung eingesetzt; die dazu geltenden Rahmenbedingungen sind in einer Dienstvereinbarung festgelegt. In Kooperation mit Krankenkassen und Krankenhäusern werden Themen des Gesundheitsmanagements behandelt und Gesundheitstage für die Beschäftigten veranstaltet. Zudem weist die Stadt Wesel dadurch, dass sie sich nicht in der Haushaltssicherung befindet, einen monetären Attraktivitätsfaktor auf: Beförderungsperspektiven können in aller Regel ohne haushaltsrechtliche Restriktionen verwirklicht werden. Feststellung Die Stadt Wesel praktiziert unterschiedliche Maßnahmen, um Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbelangen möglichst vielfältig und umfassend Rechnung zu tragen. Wissen speichern und weitergeben Mit dem Weggang von Mitarbeitern droht der Verlust von Wissensquellen. Gerade wenn ältere Beschäftigte in den Ruhestand gehen, verlässt mit ihnen umfassende Berufs- und Lebenserfahrung sowie fachliches Knowhow die Verwaltung. Vor allem auf einzelne Mitarbeiter konzentriertes Spezial- oder Schlüsselwissen ( single source ) verursacht Probleme wenn es zu Personalausfällen kommt. Das Wissen der Menschen in der Stadtverwaltung zu bewahren und in einem geordneten Prozess weiterzugeben ist daher von essenzieller Bedeutung. Die Notwendigkeit ein funktionierendes Wissensmanagement aufzubauen, ist in der Stadt Wesel vollem Umfang erkannt worden. Insgesamt wird die Erhaltung und Weitergabe betriebsnotwendigen Wissens noch nicht als strategisches Gesamtkonzept verfolgt, doch sind pragmatische, gute Lösungsansätze vorhanden. Um das Bewusstsein für das Thema in der Breite zu schärfen, wurden Seminare für alle Führungskräfte zum Thema Wissenstransfer und Notfallmanagement mit Teilnahmeverpflichtung durchgeführt. Auf operativer Ebene sind punktuell sinnvolle Lösungen geschaffen worden: Für bestimmte Aufgabenbereiche sind strukturierte Systeme und Dokumentationen zur Unterstützung der laufenden, regelmäßigen Workflows vorhanden. Als technische Wissensplattform wurde ein intra- Seite 9 von 11

76 Stadt Wesel Personalwirtschaft und Demografie netbasiertes Wiki 2 eingerichtet. Nach gegenwärtigem Stand wird diese Plattform zwar überwiegend als Wissenssammlung für die IT genutzt; jedoch wächst das Wiki kontinuierlich und soll auf möglichst viele Bereiche ausgeweitet werden. Ebenfalls auf der operativen Ebene haben sich als pragmatische Lösungen in mehreren Aufgabengebieten Checklisten bewährt, um bei Notfällen, kurzfristige Personalausfällen sowie bei Stellenwechsel oder -neubesetzung den Knowhow-Transfer sicherzustellen. Künftige Maßnahmen der Stadt Wesel zum Wissensmanagement sollten darauf abzielen, ein abgestimmtes Konzept zur Dokumentation zumindest aller betriebskritischen Aufgaben und Arbeitsprozessen der Verwaltung (Inselarbeitsplätze, elementare Aufgaben der Daseinsvorsorge) zu erstellen. Ein solches Konzept sollte bestimmte Mindestanforderung erfüllen. Es müssen die notwendigen Informationen zur Verfügung stehen, die für alle relevanten Kernaufgaben kurzfristige Vertretungseinsätze ermöglichen. Dies muss in geeigneter Form geschehen, etwa durch entsprechende Prozessdiagramme, Arbeitsablaufbeschreibungen oder Handlungsanweisungen. Der Detaillierungsgrad dieser Informationen sollte sich dabei an dem maßgeblichen Zweck eines Notfallplans orientieren: Ausfälle sind so zu kompensieren, dass die ordnungsgemäße Erfüllung der betroffenen Aufgaben nicht gefährdet ist. Gleichwohl ist es vertretbar, dabei minimalistische Maßstäbe anzulegen. Feststellung Der grundsätzliche Bedarf zur systematischen Erhaltung und Weitergabe fachspezifischen Wissens ist der Stadt Wesel bewusst. Ein methodisches Wissensmanagement ist in der Verwaltung nach heutigem Stand in Grundzügen vorhanden. Empfehlung Die Stadt sollte die Dokumentation von Aufgaben und Arbeitsprozessen konsequent weiterverfolgen. Hohe Priorität sollten kritische Bereiche haben: Entscheidend ist, dass alle elementare Aufgaben der Verwaltung auch im Notfallbetrieb ordnungsgemäß aufrechterhalten werden können. 2 Ein Wiki [...] ist ein Hypertextsystem für Webseiten, deren Inhalte von den Benutzern nicht nur gelesen, sondern auch online direkt im Webbrowser geändert werden können [...]. Das Ziel ist häufig, Erfahrung und Wissen im Sinne kollektiver Intelligenz gemeinschaftlich zu sammeln und in für die Zielgruppe verständlicher Form zu dokumentieren. (Auszug aus der Begriffsdefinition in Stand Juni 2015) Seite 10 von 11

77 Stadt Wesel Personalwirtschaft und Demografie Kontakt Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen Heinrichstraße 1, Herne Postfach , Herne t / f / e info@gpa.nrw.de i Seite 11 von 11

78 Stadt Wesel Sicherheit und Ordnung ÜBERÖRTLICHE PRÜFUNG Sicherheit und Ordnung der Stadt Wesel im Jahr 2016 Seite 1 von 20

79 Stadt Wesel Sicherheit und Ordnung INHALTSVERZEICHNIS Inhalte, Ziele und Methodik 3 Einwohnermeldeaufgaben 5 Rahmenbedingungen der Aufgabenerfüllung 5 Personaleinsatz 5 Steuerung der Leistungsprozesse 8 Personenstandswesen 10 Rahmenbedingungen der Aufgabenerfüllung 10 Personaleinsatz 11 Gestaltungsmöglichkeiten in den Arbeitsprozessen 12 Gewerbe- und Gaststättenangelegenheiten 13 Rahmenbedingungen der Aufgabenerfüllung 13 Erträge aus Gebühren 15 Ausgestaltung und Steuerung der Leistungsprozesse 16 Gesamtbetrachtung Sicherheit und Ordnung 17 Anlage: Gewichtung der Fallzahlen 19 Seite 2 von 20

80 Stadt Wesel Sicherheit und Ordnung Inhalte, Ziele und Methodik Die GPA NRW prüft innerhalb des Produktbereiches Sicherheit und Ordnung folgende Handlungsfelder: Einwohnermeldeaufgaben, Personenstandswesen und Gewerbe- und Gaststättenangelegenheiten. Ziel der GPA NRW ist es, auf Steuerungs- und Optimierungspotenziale hinzuweisen. Leistungsbezogene Kennzahlen sind dabei Indikator im Hinblick auf eine angemessene Stellenausstattung. Auf der Basis von Benchmarks ermittelt die GPA NRW Potenziale. Der interkommunale Vergleich und die Potenzialausweisung helfen den Kommunen, Prioritäten für mögliche Veränderungs- und Entwicklungsprozesse zu setzen. Dafür vergleicht und analysiert die GPA NRW den jeweiligen Personaleinsatz und die erbrachten Leistungsmengen. Strukturierte Interviews unterstützen die Analyse. In jedem Handlungsfeld vergleicht die GPA NRW erst die Kennzahl Personalaufwendungen je Fall interkommunal. Danach vergleichen wir den Personaleinsatz in der Sachbearbeitung auf Basis von Leistungskennzahlen. Weitere Kennzahlen wie der Deckungsgrad der Personalaufwendungen und Fallintensitäten können die Prüfung ergänzen. Für die Ermittlung der Personalaufwendungen legt die GPA NRW Durchschnittswerte 1 zugrunde. Die Fallzahlen gewichten wir, um den unterschiedlichen Bearbeitungszeiten Rechnung zu tragen. In den Tabellen am Ende des Teilberichts ist dargestellt, wie die GPA NRW die Gewichtung berechnet. Die Aufgaben der großen kreisangehörigen Kommunen in den betrachteten Handlungsfeldern sind grundsätzlich identisch. Die GPA NRW definiert die untersuchten Aufgaben, so dass die Vergleichskommunen ihr Personal, die Fallzahlen und ihre Erträge unabhängig von der bestehenden Organisationsstruktur zuordnen können. Das Personal wird dabei entsprechend der GPA-Definitionen getrennt nach Sachbearbeitung und Overhead erfasst. So konzentriert sich der Leistungsvergleich auf die Sachbearbeitung und wird nicht durch Overheadtätigkeiten verfälscht. Auch Besonderheiten der Kommune wie spezielle Ansprüche und individuelle Standards können den Personaleinsatz prägen. Organisationsbetrachtungen oder Überprüfungen der Stellenausstattung sollen diese bestehenden Standards kritisch analysieren. Deshalb bereinigt die GPA NRW den Stellenvergleich nicht um solche Besonderheiten. Sofern die höhere Personalausstattung das Ergebnis höherer Standards ist, müsste die Kommune daher zunächst diese Rahmenbedingungen anpassen, um den Personaleinsatz optimieren zu können. Daher ist es sinnvoll, dass die Kommune die individuellen Potenziale weiter untersucht, z.b. durch eine aufgabenkritische Betrachtung und eine analytische Stellenbemessung. 1 Für die Kennzahlen 2015 ist Grundlage der KGSt-Bericht M19/2014 Kosten eines Arbeitsplatzes 2014/2015 Seite 3 von 20

81 Stadt Wesel Sicherheit und Ordnung Organisatorische Einordnung der geprüften Aufgabenbereiche Die in der Prüfung betrachteten Aufgaben aus dem Bereich Sicherheit und Ordnung werden in der Stadt Wesel im Dezernat IV, Fachbereich 7 Bürgerdienste, Personal und Feuerschutz wahrgenommen. Auf der nachgeordneten Organisationsebene ist für Einwohnermeldeaufgaben und Angelegenheiten des Personenstandswesens das Team 74 (Bürgerdienste / Standesamt) zuständig. Der Aufgabenbereich Gewerbe und Gaststätten fällt in die Verantwortung des Teams 71 (Ordnungsangelegenheiten). Seite 4 von 20

82 Stadt Wesel Sicherheit und Ordnung Einwohnermeldeaufgaben Rahmenbedingungen der Aufgabenerfüllung Einwohnermeldeaufgaben bearbeitet in der Stadt Wesel der Bürgerservice (Bürgerbüro/Meldestelle) im Rathaus am Klever-Tor-Platz. Außenstellen werden nicht vorgehalten. Mit 30 Stunden pro Woche hat die Stadt die kürzesten Öffnungszeiten der bis geprüften großen kreisangehörigen Kommunen. An den Arbeitsplätzen für den direkten Bürgerkontakt erfolgt der Personaleinsatz bedarfsabhängig. Grundsätzlich wird immer eine mindestens dreiköpfige Besetzung vorgehalten. Zur Erledigung der Sachbearbeitung im Hintergrund steht ein Back-Office-Arbeitsplatz zur Verfügung. Personaleinsatz Im Jahr 2015 entfielen auf die Sachbearbeitung im Einwohnermeldewesen 5,50 Vollzeit-Stellen. Zusätzlich bildeten 0,20 Vollzeit-Stellen den Overhead. Mit 3,5 Prozent des Stellenvolumens für diesen Aufgabenbereich bildet der Overheadanteil im interkommunalen Vergleich der großen kreisangehörigen Kommunen derzeit das Minimum (Mittelwert = 7,1 Prozent). Der Overhead der Einwohnermeldeaufgaben wird bei den Personalaufwendungen mit berücksichtigt. Aufgrund des Aufgabenspektrums im Bürgerbüro nimmt das Personal auch Aufgaben wahr, die nicht unter die Definition der GPA NRW zur Bemessung des Personaleinsatzes im Einwohnermeldewesen fallen. Solche Aufgabenbereiche wurden in der Datenerhebung sorgfältig abgegrenzt und werden nachfolgend nicht mit betrachtet. Die Kennzahlen für das Vergleichsjahr 2015 wurden auf Basis von gewichteten Fällen berechnet. Mit welchen Gewichtungsfaktoren die tatsächlichen Fallzahlen jeweils berücksichtigt wurden, ist detailliert in der Anlage zu diesem Berichtsteil aufgeführt. Personalaufwendungen je Fall Einwohnermeldeaufgaben in Euro 2015 Wesel Minimum Maximum Mittelwert 1. Quartil 2. Quartil (Median) 3. Quartil Anzahl Werte 21,50 17,91 40,30 26,46 21,77 25,34 29,73 16 Die Personalaufwendungen je Fall werden von der Zahl der bearbeiteten Fälle je Vollzeit-Stelle (Leistungskennzahl) sowie von den Stellenwertigkeiten beeinflusst. Bei der Leistungskennzahl erreicht die Stadt Wesel zwar nicht den Benchmark, je Vollzeit-Stelle wird dennoch eine überdurchschnittliche Fallzahl bearbeitet: Seite 5 von 20

83 Stadt Wesel Sicherheit und Ordnung Fälle je Vollzeit-Stelle Einwohnermeldeaufgaben 2015 Wesel 1. Quartil 2. Quartil (Median) 3. Quartil Anzahl Werte Mit KGSt-Personalaufwendungen von Euro je Vollzeit-Stelle positioniert sich die Stadt Wesel in einem günstigen Bereich zwischen dem Minimum ( Euro) und dem 1. Quartil 2 ( Euro); das Maximum liegt bei fast Euro. Feststellung Die Stadt Wesel setzt weniger Personal je Fall ein als die Mehrzahl der Vergleichskommunen. Finanzwirtschaftlich wirkt sich zudem das moderate Besoldungs- bzw. Entgeltgefüge positiv aus. Daraus resultieren Personalaufwendungen je Fall, die im interkommunalen Vergleich das 1. Quartil unterschreiten. Für das Vergleichsjahr 2015 und auch für 2014 errechnet sich aus der Differenz zwischen den Fällen je Vollzeit-Stelle und dem Benchmark jeweils ein Potenzial. Damit die Angemessenheit der Personalausstattung im Einwohnermeldewesen richtig bewertet werden kann, sollten mehrere Jahre sowie aktuelle Entwicklungen betrachtet werden. Dazu sind in der nachstehenden Tabelle die Fallzahlen in der Zeitreihe 2011 bis 2015 dargestellt. Eine unterschiedliche Gewichtung nach Falltypen ist für den interkommunalen Vergleich relevant, bei Betrachtungen innerhalb der Kommune aber verzichtbar. Für die Stadt Wesel zeigt sich keine eindeutige Tendenz: Während die An-, Um- und Abmeldungen insgesamt leicht angestiegen sind, ist die Zahl der Anträge auf Ausstellung von Ausweisdokumenten von 2011 bis 2013 um fast 20 Prozent gesunken und bewegt sich seitdem auf etwa gleichbleibendem Niveau. Die nicht gewichteten Fallzahlen fielen damit insgesamt zur Mitte des Fünf-Jahres-Zeitraums deutlich ab, steigen aber inzwischen wieder an: 2 Unter dem 1. Quartil liegt das Viertel der geprüften Kommunen mit den niedrigsten Personalaufwendungen je Fall. Seite 6 von 20

84 Stadt Wesel Sicherheit und Ordnung Fallzahlenentwicklung 2011 bis 2015 (nicht gewichtet) Fallzahlen Summe der An-, Um- und Abmeldungen Summe der Anträge auf Ausstellung von Ausweisdokumenten Summe der Fallzahlen (ungewichtet) Betrug das Potenzial für 2014 noch fast eine halbe Vollzeit-Stelle, verringerte sich der Spielraum für Personalanpassungen durch den Anstieg der Fallzahlen 2015 auf rund 0,3 Stellen. Im Verlauf der Prüfung kam es in der Meldestelle zur Stellenreduzierung im Zuge einer Teilzeitlösung. Unter der Annahme gleicher Fallzahlen wie 2015 reduziert sich das Potenzial ab August 2016 auf weniger als 0,1 Vollzeit-Stellen. In der Leistungskennzahl für die Einwohnermeldeaufgaben nähert sich die Stadt Wesel damit zunehmend dem Benchmark an. Schließlich ist noch zu berücksichtigen, dass im Bürgerservice nach Angaben der Verwaltung in den letzten Jahren eine relativ starke Personalfluktuation herrschte. Stellenwechsel und damit einhergehende Übergabe- und Einarbeitungszeiten verursachen im Regelfall eine vorübergehend verringerte Leistungsfähigkeit einer Organisationseinheit verbunden. Auch unter diesem Aspekt wird der Handlungsbedarf hinsichtlich der Personalausstattung relativiert. Feststellung Das Stellenvolumen für Einwohnermeldeaufgaben in der Stadt Wesel ist im interkommunalen Vergleich angemessen. Zwar bestand 2014 noch ein nennenswertes Potenzial, doch wird der Benchmark inzwischen fast erreicht. Empfehlung Die Stadt Wesel sollte den Personaleinsatz im Einwohnermeldewesen weiterhin unter Beachtung der Fallzahlenentwicklung steuern. Ein maßgeblicher Faktor für die Stellenausstattung in Bürgerbüros sind die Erwartungen an das Dienstleistungsniveau dies vor allem in Bezug auf zeitliche und örtliche Erreichbarkeit. Naturgemäß erfordern umfangreiche Öffnungszeiten und das Vorhalten von Verwaltungsaußenstellen einen höheren Personaleinsatz. Dabei gilt es abzuwägen zwischen dem berechtigten Interesse Einwohner an Serviceorientierung der Behörde einerseits und finanzwirtschaftlichen Restriktionen, denen die Kommunen ausgesetzt sind, andererseits. Die Stadt Wesel hat sich bereits vor rund zehn Jahren entgegen dem seinerzeit verbreitetem Trend dazu entschieden, das Rathaus nicht mehr an Samstagen für bestimmte Dienstleistungen zu öffnen. Ausschlaggebend waren explizit Wirtschaftlichkeitsüberlegungen, in denen unter anderem geringe Besucherzahlen im Verhältnis zum Aufwand für Samstags-Öffnungen (Beheizen des Rathauses, Besetzung des Empfangsbereichs) eine Rolle spielten. Heute fallen die Öffnungszeiten der Meldestelle im Vergleich der bisher geprüften Kommunen mit 30 Stunden pro Woche sparsam aus. Seite 7 von 20

85 Stadt Wesel Sicherheit und Ordnung Mit 494 Einwohner/km² hat Wesel eine der geringsten Bevölkerungsdichten der großen kreisangehörigen Städte und ist damit eine typische Flächenkommune; im Mittel liegt die Bevölkerungsdichte der Kommunen in diesem Segment mit 980 Einwohner/km² fast doppelt so hoch. Häufig ist das Strukturmerkmal Flächenkommune Anlass, mit dem Argument der Bürgerfreundlichkeit eine oder mehrere Außenstellen zu unterhalten. Die Stadt Wesel verortet trotz ihrer großen Katasterfläche von rund 123 km² ihr kommunales Leistungsangebot konsequent im Rathaus in der Innenstadt. Zusätzlicher Personalaufwand durch Wege- und Rüstzeiten zur Bereitstellung von Services in Außenstellen wird so vermieden. Feststellung Moderate Öffnungszeiten und die Zentralisierung ohne Nebenstellen und tragen in Wesel maßgeblich zur wirtschaftlichen Aufgabenerfüllung bei. Steuerung der Leistungsprozesse Im Allgemeinen sind im Meldewesen zyklusförmige Verläufe bei den Fallzahlen erkennbar. Die GPA NRW empfiehlt daher, die Fallzahlen in der Zeitreihe fortzuschreiben und so den Personaleinsatz zu steuern. Um die Qualität der Datengrundlagen für diese Steuerungszwecke zu erhöhen, kann beispielsweise die Dauer der Gültigkeit von Ausweisdokumenten einbezogen werden. In Jahren niedriger Fallzahlen kann Personal temporär für andere Aufgaben eingesetzt oder es kann vorübergehend auf die Nachbesetzung von Vakanzen verzichtet werden. Grundvoraussetzung für eine aktive Steuerung über Fallzahlen ist eine verlässliche Datenbasis. Die von der GPA NRW zur Prüfung des Bereichs Einwohnermeldeaufgaben erhobenen Daten konnte die Stadt Wesel vollständig und zeitgerecht bereitstellen. Die Voraussetzung, auch für interne Steuerungszwecke mit angemessenem Aufwand notwendige Informationen beschaffen zu können, ist damit erfüllt. Für die operative Steuerung des Besucheraufkommens bewähren sich in der kommunalen Praxis häufig Aufrufanlagen mit Wartezeitenerfassung. Der Funktionsumfang einfacherer Anlagen beschränkt sich auf den Hinweis, wie viele Wartende aktuell noch zu bedienen sind und weist jeweils den nächsten freien Schalter zu. Leistungsfähige Aufrufanlagen können zudem Informationen zur Verfügung stellen, mit denen sich die operative Steuerung weiter verbessern lässt. Beispielsweise wären Prognosen auf Basis von Erfahrungswerten (z.b. stark steigende Zahl von Anträgen auf Ausstellung bzw. Verlängerung von Ausweisdokumenten und Reisepässen vor den Sommerferien) möglich. Durch präzisere Daten ist der Personaleinsatz so auch unterjährig besser planbar, um Belastungsspitzen aufzufangen bzw. in Phasen absehbar niedrigen Besucheraufkommens Personal stärker in anderen Aufgabenbereichen einsetzen zu können. Ob der zusätzliche Nutzen unter Abwägung mit den Kosten insgesamt zu einer wirtschaftlich sinnvollen Investition führen würde, müssen die Meldeämter der Städte jeweils unter Beachtung der örtlichen Gegebenheiten und Steuerungsanforderungen letztendlich selbst bewerten. Die Stadt Wesel setzt eine Aufrufanlage mit Ausgabe von Wartemarken und Zuweisung an einen der mindestens drei besetzen Arbeitsplätze ein. Auf Erfassung und Auswertung von Besucherströmen und Wartezeiten zur Steuerung der Leistungsprozesse wurde bewusst verzichtet. Feststellung Zur Besuchersteuerung im Bürgerbüro setzt die Stadt Wesel eine Aufrufanlage ein. Auswertungen zu Besucheraufkommen im Zeitverlauf und Wartezeiten sind nicht möglich. Seite 8 von 20

86 Stadt Wesel Sicherheit und Ordnung Neben der Besuchersteuerung vor Ort im Bürgerbüro haben Art und Umfang der vor dem Besuch verfügbaren Information erheblichen Einfluss auf den Ablauf der Bürgerkontakte und die Effizienz der Bearbeitung. Je genauer der Antragsteller in Bezug auf sein Anliegen weiß, wer seine Ansprechpartner sind, welche Unterlagen vorzulegen sind und welche Gebühren anfallen, umso reibungsloser werden im Regelfall Antragsaufnahme und -bearbeitung erfolgen. Zudem sollten idealerweise downloadfähige Formulare zur Verfügung stehen. Feststellung Positiv fallen die übersichtlichen und aussagefähigen Informationen auf der Internetseite der Stadt Wesel auf, die den Kommunikationsaufwand bei der Antragstellung verringern. Es ist eine umfangreiche Formularsammlung (einschließlich Vollmachten, Verlusterklärungen für Personaldokumente u.ä.) zum Herunterladen verfügbar. Insbesondere unter ordnungsrechtlichen Gesichtspunkten sollten die Kommunen regelmäßig Maßnahmen zur Verringerung ungültiger Ausweisdokumente durchführen. Auch dies kann mit zur aktiven Steuerung des Antragsaufkommens beitragen. Erfahrungsgemäß steigt etwa vor den großen Schulferien die Zahl der Anträge auf Verlängerungen eventuell schon abgelaufener Dokumente stark an. Viele Kommunen initiieren möglichst frühzeitig vor Reisestoßzeiten redaktionelle Beiträge in der Lokalpresse mit entsprechenden Informationen. Das hohe Antragsaufkommen in derartigen Phasen wird damit aber nur bedingt entzerrt: Unter Umständen lösen einschlägige Zeitungsberichte erst recht für eine gewisse Zeit eine Antragswelle aus. Eine bessere Steuerungswirkung wird erzielt, wenn Bürger mit ungültigen Ausweisdokumenten angeschrieben und zur rechtzeitigen Verlängerung aufgefordert werden. In Fällen, in denen auf ein solche Erinnerung nicht oder unangemessen spät reagiert würde, wäre es aus Sicht der GPA NRW sachgerecht ein Buß- oder ggf. Zwangsgeldverfahren einzuleiten. Als fiskalischer Nebeneffekt der Verfolgung der Ordnungswidrigkeiten könnten zusätzliche Erträge vereinnahmt werden. Bevor ein Personaldokument ungültig wird, benachrichtigt die Stadt Wesel den betroffenen Bürger mit individuellem Anschreiben. Diese Infopost wird aus dem Meldeverfahren heraus durch das Rechenzentrum generiert und versendet. Viele Antragsteller geben nach Angaben der Verwaltung positive Rückmeldungen zu diesem Service. Aus organisatorischer Sicht sorgt diese Praxis für eine gewisse Kontinuität im Fallaufkommen. Zudem verringert sich die Notwendigkeit vorläufige Dokumente auszustellen der damit verbundene Mehraufwand entfällt bei jedem Antragsteller, der auf das Erinnerungsschreiben rechtzeitig reagiert. Explizite Verstöße gegen melderechtliche Bestimmungen sanktioniert die Stadt Wesel konsequent mit Bußgeldern. Feststellung Die Stadt Wesel benachrichtigt ihre Bürger und Einwohner aktiv über den bevorstehenden Ablauf von Personaldokumenten. Auf Verstöße gegen das Melderecht wird mit Bußgeldern reagiert. Diese Praxis im Umgang mit ablaufenden oder bereits ungültig gewordenen Personaldokumente bewertet die GPA NRW positiv. Seite 9 von 20

87 Stadt Wesel Sicherheit und Ordnung Personenstandswesen Rahmenbedingungen der Aufgabenerfüllung In der Stadt Wesel sind vier Standesbeamtinnen für alle Angelegenheiten des Personenstandswesens zuständig. Das Standesamt befindet sich im Rathaus am Klever-Tor-Platz und verfügt über zwei Trauzimmer eines im Rathaus selbst und eines in der Zitadelle in den Räumlichkeiten der städtischen Musik- und Kunstschule. Im Betrachtungsjahr 2015 lag die allgemeine Öffnungszeit des Standesamtes mit 23 Stunden pro Woche rund eine Stunde unter dem Durchschnitt der Vergleichskommunen. Inzwischen hat die Stadt Wesel die regelmäßige Öffnungszeit auf 15 Stunden pro Woche reduziert. Dies führt jedoch faktisch nicht zu Serviceeinschränkungen: Hinzuzurechnen sind Eheschließungen an je einem Freitagnachmittag und Samstagvormittag pro Monat sowie die Möglichkeit, für sonstige personenstandsrechtliche Angelegenheiten Termine grundsätzlich jederzeit innerhalb der gesamten Kernarbeitszeit zu vereinbaren. Neben den für jede Eheschließung anfallenden Verwaltungsgebühren stellt die Stadt außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeiten einen Gebührenaufschlag in Rechnung. Für eine Trauung am Freitagnachmittag oder Samstagvormittag fallen 80 Euro zusätzlich an. Als Trauungsort wird die Zitadelle besonders nachgefragt: Von insgesamt knapp 240 Eheschließungen im Jahr 2015 fanden mehr als zwei Drittel dort statt. Eine Zusatzgebühr oder Raummiete wird dafür von der Stadt Wesel nicht erhoben. Häufig verursachen solche Ambiente-Trauungen jedoch erhöhten Aufwand etwa für die Bereitstellung des Raumes (Hausmeisterdienst, Heizkosten u.ä.) oder durch Wege- und Rüstzeiten der Standesbeamten. Solche Mehraufwendungen sollten sachgerecht in die Kalkulation von Gebühren und Aufwandsentschädigungen einfließen. Zusätzliche Leistungen der Stadt werden so verursachungsgerecht den Brautpaaren in Rechnung gestellt, die diese Angebote in Anspruch nehmen. Im Umkehrschluss wird verhindert, dass diese Mehraufwendungen den allgemeinen Haushalt belasten. Feststellung Die Stadt Wesel bietet mit dem Trauzimmer in der Zitadelle eine besondere Örtlichkeit für die Eheschließung als individuelle Serviceleistungen an, von der Einzelne profitieren. Daraus sollte keinerlei Belastung des allgemeinen Haushalts resultieren. Empfehlung Die Stadt sollte prüfen, ob ebenso wie für Trauungen außerhalb der Kernarbeitszeiten für Ambiente-Trauungen in der Zitadelle eine Zusatzgebühr bzw. Nutzungsentschädigung erhoben werden sollte. Kostenpositionen wie zusätzlich notwendige Raumbeheizung oder Hausmeisterdienste sollten dabei einkalkuliert werden. Seite 10 von 20

88 Stadt Wesel Sicherheit und Ordnung Personaleinsatz Für die Sachbearbeitung im Personenstandswesen wurden in der Stadt Wesel im Jahr ,40 Vollzeit-Stellen eingesetzt. Daneben bildeten drei Prozent einer Vollzeit-Stelle den Overhead. Der Kennzahlenberechnung liegen 813 gewichtete Fälle zu Grunde. Mit welchen Gewichtungsfaktoren die tatsächlichen Fallzahlen jeweils berücksichtigt wurden, ist detailliert in der Anlage zu diesem Berichtsteil aufgeführt. Personalaufwendungen je Fall Personenstandswesen in Euro 2015 Wesel Minimum Maximum Mittelwert 1. Quartil 2. Quartil (Median) 3. Quartil Anzahl Werte Die Personalaufwendungen je Fall sind in der Stadt Wesel sehr günstig; sie liegen mit 254 Euro zwischen dem Minimum und dem 1. Quartil 3. Bei den Personalaufwendungen je Vollzeit-Stelle bildet Wesel im Personenstandswesen mit weniger als Euro das Minimum und positioniert sich weit unter dem Mittelwert von Euro. Diese sehr guten Werte korrespondieren mit einem relativ hohen Personalaufwandsdeckungsgrad aus Gebühren, der mit 41,4 Prozent fast das 3. Quartil 4 (43,3 Prozent) erreicht. Positiv fällt zudem der prozentuale Anteil des Overheads am Gesamt-Stellenvolumen im Personenstandswesen auf auch in diesem Punkt liegt das Standesamt Wesel mit nur 2,9 Prozent am Minimum. Feststellung Die Stadt Wesel erreicht im Personenstandswesen bei den Personalaufwendungen insgesamt sehr gute Kennzahlenausprägungen. Fälle je Vollzeit-Stelle Personenstandswesen 2015 Wesel 1. Quartil 2. Quartil (Median) 3. Quartil Anzahl Werte Wesel gehört damit zu den 25 Prozent der geprüften Kommunen mit den niedrigsten Personalaufwendungen je Fall. 4 Oberhalb des 3. Quartils liegt das Viertel der geprüften Kommunen mit den höchsten Personalaufwandsdeckungsgraden. Seite 11 von 20

89 Stadt Wesel Sicherheit und Ordnung Im Vergleichsjahr 2015 resultiert aus dem Abstand von nur einem Fall je Vollzeit-Stelle zum Benchmark ein lediglich rechnerisches Stellenpotenzial. Faktisch wird der Benchmark erreicht; dies gilt auch für das Jahr Als belastender Faktor ist zudem zu berücksichtigen, dass etwa seit Mitte 2015 fluktuationsbedingt nur zwei Standesbeamtinnen alle Aufgaben des Personenstandswesens erledigt haben. Inzwischen sind zwei Stellen nachbesetzt und das Soll von 3,4 Vollzeit-Stellen wieder erreicht; die Einarbeitungsphase ist aber noch nicht abgeschlossen. Feststellung Mit dem nominalen Stellenvolumen erreicht die Stadt Wesel im Personenstandswesen fast genau den Benchmark. Trotz der wirtschaftlichen Personalausstattung konnte eine rund einjährige Phase mit Stellenvakanzen durch die Standesbeamtinnen aufgefangen werden. Gestaltungsmöglichkeiten in den Arbeitsprozessen Mit Blick auf die Personalsituation bestehen aus Sicht der GPA NRW einige Möglichkeiten, eine Entlastung durch optimierte Arbeitsabläufe zu erreichen. So könnte der Einsatz technischer Unterstützung insbesondere in zwei Punkten verbessert werden: Der bargeldlose Zahlungsverkehr vor Ort (EC-Cash) sollte deutlich ausgeweitet, die Entgegennahme von Bargeld auf ein Mindestmaß reduziert werden. Insbesondere die Abwicklung des Bargeldverkehrs ist für die Verwaltung generell mit nennenswertem Zusatzaufwand verbunden. Der Informationsumfang auf der Internetseite der Stadt Wesel zu den Leistungen des Standesamtes ist gegenwärtig noch recht gering. Eine Vielzahl von Fragen wird nach derzeitiger Praxis durch die Standesbeamtinnen individuell telefonisch oder bei persönlicher Vorsprache beantwortet. Mit besseren Vorabinformationen lässt der erhebliche Aufwand für Auskünfte voraussichtlich deutlich reduzieren. Sinnvoll verknüpft werden könnten diese beiden Aspekte, indem bereits auf der Internetpräsenz des Standesamtes darauf hingewiesen wird, dass Gebühren grundsätzlich bargeldlos bei Vorsprache per EC-Cash, ansonsten per Banküberweisung zu entrichten sind. Eine gute Lösung stellt aus Sicht der GPA NRW die Steuerung fast aller Angelegenheiten über konsequente Terminvergabe dar; davon ausgenommen ist lediglich die Beurkundung von Sterbefällen. Feststellung Die Leistungsprozesse im Standesamt werden bedarfsgerecht gesteuert. Gleichwohl gibt es Möglichkeiten, die Art und Weise der Aufgabenerledigung günstiger auszugestalten. Empfehlung Die Stadt Wesel sollte im Standesamt einen möglichst weitgehenden Verzicht auf Bareinnahmen anstreben. Die Vorabinformationen auf der Internetpräsenz der Stadt zum Personenstandswesen sollten verbessert werden, damit der Aufwand für individuelle Auskünfte verringert wird. Seite 12 von 20

90 Stadt Wesel Sicherheit und Ordnung Gewerbe- und Gaststättenangelegenheiten Rahmenbedingungen der Aufgabenerfüllung Der zentralen Ansiedlung aller Verwaltungsstellen folgend werden auch die Gewerbe- und Gaststättenangelegenheiten im Rathaus Wesel bearbeitet, Nebenstellen werden nicht vorgehalten. Fachlich zuständig sind für diesen Aufgabenbereich vier Personen. Aufgrund von Langzeiterkrankungen wurde das vollzeitverrechnete Stellenvolumen bereinigt, so dass im Vergleichsjahr 2015 für die Sachbearbeitung nur etwas mehr als zwei Stellen zu Grunde gelegt wurden. Mit einer recht kurzen Öffnungszeit von 16 Stunden pro Woche liegt Wesel zwischen dem Minimum und dem 1. Quartil 5 der Vergleichskommunen. Nach Angaben des Fachamtes steht die Öffnungszeit in einem angemessenen Verhältnis zum Besucheraufkommen; Anlass zur Ausweitung besteht damit nicht, zudem wird bei Bedarf mit Terminvergabe gearbeitet. Personaleinsatz Die für die Gewerbe- und Gaststättenangelegenheiten definierten Tätigkeiten erledigte die Stadt Wesel mit 2,10 Vollzeit-Stellen in der Sachbearbeitung. Zusätzlich bildeten vier Prozent einer Vollzeit-Stelle den Overhead. Soweit Tätigkeiten wahrgenommen werden, die nicht explizit unter die Aufgabendefinition für Gewerbe- und Gaststättenangelegenheiten fallen, wurden diese sorgfältig abgegrenzt. Bezugsgröße zur Ermittlung der Kennzahlen sind gewichtete Fälle im Jahr Zur Gewichtung der einzelnen Fallzahlen wird auf die Anlage zu diesem Berichtsteil verwiesen. Personalaufwendungen je Fall Gewerbe- und Gaststättenangelegenheiten in Euro 2015 Wesel Minimum Maximum Mittelwert 1. Quartil 2. Quartil (Median) 3. Quartil Anzahl Werte Die Personalaufwendungen je Fall werden von den Stellenwertigkeiten und von der Zahl der bearbeiteten Fälle je Stelle beeinflusst. Für die Positionierung im interkommunalen Vergleich spielen jedoch die Konstellationen der mit berücksichtigten Kommunen eine entscheidende Rolle. Feststellung Die Personalaufwendungen je Fall Gewerbe- und Gaststättenangelegenheiten liegen knapp unter dem 1. Quartil 6 und sind damit im interkommunalen Vergleich günstig. 5 Unter dem 1. Quartil liegt das Viertel der geprüften Kommunen mit den kürzesten Öffnungszeiten Prozent der geprüften Kommunen haben höhere Personalaufwendungen je Fall als die Stadt Wesel. Seite 13 von 20

91 Stadt Wesel Sicherheit und Ordnung Bei den Personalaufwendungen (KGSt) je Vollzeit-Stelle Gewerbe- und Gaststättenangelegenheiten liegt die Stadt Wesel mit Euro leicht unter dem Mittelwert von Euro. Die Leistungskennzahl zeigt ebenfalls ein Ergebnis im Mittelfeld, hier unterschreitet Wesel den Mittelwert und zeigt einen Abstand zum Benchmark, aus dem ein Stellenpotenzial resultiert: Fälle je Vollzeit-Stelle Gewerbe- und Gaststättenangelegenheiten 2015 Wesel 1. Quartil 2. Quartil (Median) 3. Quartil Anzahl Werte hat die Stadt Wesel mit gleicher Personalausstattung noch den Benchmark erreicht. Das im Vergleichsjahr 2015 entstehende Potenzial ergibt sich also aus einer Abnahme der Fallzahlen und fällt mit 0,14 Vollzeit-Stellen noch vergleichsweise gering aus. Fraglich ist, ob die Stadt Wesel rechtzeitiger mit einer Anpassung des Stellenvolumens auf Fallzahlentendenzen hätte reagieren können. Im Drei-Jahres-Zeitraum 2012 bis 2015 sind mit Ausnahme des Bestandes der Gaststättenbetriebe und Spielhallen sämtliche in der Prüfung erhobenen Fallzahlen teilweise erheblich gesunken. Zudem muss der Umstand berücksichtigt werden, dass wegen Langzeiterkrankungen das eigentliche Stellenvolumen für Gewerbe- und Gaststättenangelegenheiten in der Prüfung bereinigt wurde. Ein grundsätzlicher Handlungsbedarf in Bezug auf Stellenausstattung ist daher erkennbar; denn wäre der Personalbestand in vollem Umfang berücksichtigt worden, lägen die Fälle je Vollzeit-Stelle jetzt deutlich unter dem Benchmark. Eine Vergleichsrechnung hat gezeigt, dass bei vollem Personalbestand schon 2012 trotz des seinerzeit höheren Arbeitsaufkommens ein Potenzial von mehr als 0,3 Vollzeit-Stellen bestanden hätte. Feststellung Nachdem sich die Fallzahlen im Gewerbe- und Gaststättenbereich über mehrere Jahre verringert haben, ergibt sich 2015 ein Potenzial. Bei unveränderter Tendenz der Fallzahlenentwicklung würde sich dieses Potenzial in den Folgejahren erhöhen. Empfehlung Die Stadt Wesel sollte die Fallzahlen aufmerksam beobachten und auf deren weitere Entwicklung mit einer angemessenen Anpassung des Stellenvolumens reagieren. Seite 14 von 20

92 Stadt Wesel Sicherheit und Ordnung Erträge aus Gebühren Aus dem Gefüge von Stellenwertigkeit, Personalausstattung und Gebührenerträgen resultiert für Gewerbe- und Gaststättenangelegenheiten in Wesel ein Personalaufwandsdeckungsgrad von 37 Prozent. Dieser Wert liegt knapp über dem 3. Quartil 7. Unter den Ordnungsbehörden im Kreis Wesel wurde eine einheitliche Vorgehensweise zur Gebührenkalkulation abgestimmt. Ziel war, eine der Tarifstelle 12 der Landesgebührenordnung in Verbindung mit der EU-Dienstleistungsrichtlinie 8 entsprechende Verwaltungsgebühr zu erheben. Damit wird die Gebührenfestsetzung auf den Verwaltungsaufwand begrenzt, soll aber innerhalb dieses Rahmens kostendeckend ausfallen. Es findet eine jährliche Überprüfung und gegebenenfalls Neukalkulation aufwandsabhängiger Gebühren statt. Gegenstand der Prüfung war nicht die Gebührenkalkulation selbst. Wie die Erträge aus Verwaltungsgebühren für Gewerbemeldungen, Genehmigungen, Gestattungen, Erlaubnisse im Gewerbewesen und Gaststättenangelegenheiten im interkommunalen Vergleich ausfallen, zeigt die nachfolgende Tabelle: Erträge Wesel Minimum Maximum Mittelwert 1. Quartil 2. Quartil (Median) 3. Quartil Anzahl Werte Ertrag je Vollzeit-Stelle Gewerbe- und Gaststättenangelegenheiten Ertrag je Fall Gewerbeund Gaststättenangelegenheiten ,33 5,27 40,43 25,05 20,95 25,92 31,37 17 Auffällig ist die erhebliche Spannweite zwischen Minimum und Maximum: Hier zeigen sich drastische Unterschiede zwischen den geprüften Kommunen. Die Ursache liegt einerseits im Verhältnis von Stellenausstattung zum Fallaufkommen, das in diesem Bericht mit der Leistungskennzahl Fälle je Vollzeit-Stelle dargestellt wird. Zu einem wesentlich größeren Teil wirkt sich aber offenbar aus, ob und wie weit der gesetzliche Rahmen der Gebührengestaltung ausgeschöpft wird: Anders ist nicht zu erklären, dass der Maximalertrag je Stelle fast vierzehnmal und je Fall fast achtmal so hoch ausfällt wie das jeweilige Minimum. Die Stadt Wesel erreicht stellenbezogen fast das 3. Quartil 9 und liegt fallbezogen über Mittelwert und Median. Feststellung Die Stadt Wesel kalkuliert ihre Verwaltungsgebühren im Bereich Gewerbe- und Gaststättenangelegenheiten nach einem im Kreis Wesel einheitlich angewendeten Verfahren. Es werden Erträge erwirtschaftet, die im interkommunalen Vergleich angemessen erscheinen. 7 Die Stadt Wesel gehört also zum Viertel der Kommunen mit den höchsten Deckungsgraden. 8 Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt. 9 Die Stadt Wesel liegt damit knapp unter dem Viertel der Kommunen mit dem höchsten Gebührenertrag je Vollzeit-Stelle. Seite 15 von 20

93 Stadt Wesel Sicherheit und Ordnung Ausgestaltung und Steuerung der Leistungsprozesse Wichtige Voraussetzung für eine aktive Steuerung der Leistungsprozesse ist eine gute Datenqualität bezüglich der Fallzahlen und deren Entwicklung im Zeitverlauf. In der Stadt Wesel konnten alle für die Prüfung abgefragten Daten vollständig bereitgestellt werden. Zum Einwohnermeldewesen wurde bereits ausgeführt, dass der Ablauf der Bürgerkontakte und die Effizienz der Bearbeitung erheblich von Umfang und Qualität der zuvor verfügbaren Informationen abhängig sind. Auch für Gewerbe- und Gaststättenangelegenheiten gilt, dass Antragsteller wissen sollten, wer die richtigen Ansprechpartner sind, welche Unterlagen vorzulegen sind und welche Gebühren anfallen. Downloadfähige Formulare sollten auch hier obligatorisch sein. Auch dem Daten- und Informationsaustausch mit anderen Stellen und Behörden wie Finanzverwaltung, Industrie- und Handelskammern, Amtsgerichten usw. kommt eine nicht zu unterschätzende Bedeutung zu. Hier bestehen in der Stadt Wesel punktuelle Verbesserungsmöglichkeiten: So müssen Gewerbetreibende Anschriften- oder Namensänderungen derzeit noch selbst der Gewerbestelle mitteilen; hier ließe sich der Austausch mit Bürgerbüro und Standesamt optimieren. Die Stadt Wesel verfügt noch nicht über eine E-Akte. Mit deren Einführung würde die Gewerbemeldung gescannt, eine Papierakte würde nicht mehr existieren. Der Fall würde einer elektronischen Akte zugeordnet. Aus den Akten heraus können standardisierte Anschreiben automatisch erzeugt werden. Auch für ein Bußgeldverfahren wäre der Fall aus der E-Akte nutzbar. Feststellung Zu einem großen Teil der Gewerbe- und Gaststättenangelegenheiten stellt die Stadt Wesel auf ihrer Internetseite übersichtliche und umfangreiche Informationen zur Verfügung, zudem ist eine umfassende Formularsammlung zum Herunterladen vorhanden. Verbesserungsspielraum besteht noch in Bezug auf Daten- und Informationsaustausch mit anderen Dienststellen. Empfehlung Die Stadt Wesel sollte unter Abwägung von Kosten und Nutzen prüfen, welche Arbeitsabläufe im Gewerbe- und Gaststättenbereich im Detail günstiger ausgestaltet werden können. Seite 16 von 20

94 Stadt Wesel Sicherheit und Ordnung Gesamtbetrachtung Sicherheit und Ordnung Die Analyseergebnisse und wesentlichen Handlungsempfehlungen zusammengefasst: Einwohnermeldeaufgaben Durch ein moderates Besoldungs- bzw. Entgeltgefüge liegen die Personalaufwendungen je Fall im 1. Quartil. Eine Stellenreduzierung ab August 2016 im Zuge einer Teilzeitlösung verringert das Potenzial auf weniger als 0,1 VZ-Stellen (unter der Annahme gleicher Fallzahlen wie 2015). Die Zentralisierung ohne Nebenstellen und moderate Öffnungszeiten tragen zur wirtschaftlichen Aufgabenerfüllung bei. Übersichtliche und aussagefähige Informationen auf der Internetseite der Stadt verringern Kommunikationsaufwand mit den Antragstellern. Es ist eine umfangreiche Formularsammlung zum Herunterladen verfügbar; dazu gehören auch Vollmachten und Verlusterklärungen für Personaldokumente. Bevor ein Personaldokument ungültig wird, benachrichtigt die Stadt ihre Bürger aktiv. Dies sichert eine gewisse Kontinuität im Fallaufkommen und senkt die Notwendigkeit, vorläufige Dokumente auszustellen. Die Rechtmäßigkeit und Aktualität des Melderegisters werden durch konsequentes Verhängen von Verwarnungs- bzw. Bußgeldern bei Verstößen gefördert. Personenstandswesen Die Personalaufwendungen je Fall liegen sehr günstig zwischen Minimum und 1. Quartil und 2015 gibt es ein marginales, rein rechnerisches Potenzial; praktisch wird der Benchmark erreicht. Die Besuchersteuerung erfolgt mit Ausnahme der Beurkundung von Sterbefällen durchgängig über Terminvergaben. Die allgemeine Öffnungszeit fällt mit nur 15 Stunden pro Woche kurz aus, Termine können aber generell innerhalb der gesamten Kernarbeitszeit vereinbart werden. Mehr als zwei Drittel der Eheschließungen finden als Ambiente-Trauungen in der Zitadelle statt. Die Gebühren für diese individuellen Leistungen sollten überprüft und ggf. angepasst werden. Ambiente-Trauungen sollen als individuelle Serviceleistungen der Stadt nicht den allgemeinen Haushalt belasten, vereinnahmte Erträge sollten kostendeckend sein. Zur wirtschaftlicheren Gestaltung der Leistungsprozesse sollte das Standesamt den Anteil bargeldloser Zahlungen deutlich erhöhen und Bareinnahmen weitestgehend reduzieren Seite 17 von 20

95 Stadt Wesel Sicherheit und Ordnung Bessere Vorabinformationen auf Internetseite könnten den Aufwand für telefonische Auskünfte nennenswert verringern. Gewerbe- und Gaststättenangelegenheiten Die Personalaufwendungen je Fall sind niedrig und liegen unter dem 1. Quartil. Der Personalaufwandsdeckungsgrad überschreitet das 3. Quartil. Es findet eine jährliche Überprüfung und bei Bedarf Neukalkulation aufwandsabhängiger Gebühren statt. Auch in Gewerbe- und Gaststättenangelegenheiten werden Antragsteller auf der Internetseite der Stadt Wesel gut informiert und können Vordrucke im PDF-Format abrufen. Operativ und (ablauf-)organisatorisch besteht wenig Verbesserungsspielraum; beispielweise ist der Datenaustausch mit Bürgerbüro und Standesamt ausbaufähig. Gesamtpotenzial Sicherheit und Ordnung Handlungsfeld Stellenpotenzial 2014 Stellenpotenzial 2015 Einwohnermeldeaufgaben 0,48 0,31 Personenstandswesen - - Gewerbe- und Gaststättenangelegenheiten - 0,14 Gesamtpotenzial 0,48 0,45 Die GPA NRW hat auf Basis ihrer Prüfungsergebnisse die Personalaufwendungen je Vollzeit- Stelle auf Euro festgelegt. Für das Vergleichsjahr 2015 errechnet sich aus der vorgenannten Stellenbetrachtung so ein monetäres Gesamtpotenzial von Euro; im Vorjahr fiel es geringfügig höher aus. Im Bereich Einwohnermeldeaufgaben hat sich Mitte 2016 im Zuge einer Teilzeitlösung das Potenzial auf weniger als 0,1 Vollzeit-Stellen reduziert. Bei den Gewerbe- und Gaststättenangelegenheiten wurde der Fallzahlen-Benchmark 2014 erreicht und 2015 etwas unterschritten. Auch wenn das Potenzial hier mit 0,14 Stellen relativ gering ausfällt, besteht dennoch grundsätzlicher Handlungsbedarf in Bezug auf Stellenausstattung; denn wegen Langzeiterkrankungen wurde das diesem Aufgabenbereich ursprünglich zugewiesene Stellenvolumen bereinigt. Für das Standesamt ergab sich für beide Betrachtungsjahre rein rechnerisch ein Potenzial; dies fällt jedoch marginal aus und ist daher in der vorstehenden Tabelle nicht ausgewiesen. KIWI-Bewertung Die GPA NRW bewertet das Prüfgebiet Sicherheit und Ordnung der Stadt Wesel mit dem Index 4. Seite 18 von 20

96 Stadt Wesel Sicherheit und Ordnung Anlage: Gewichtung der Fallzahlen Einwohnermeldeaufgaben Bezeichnung Gewichtung Anzahl 2014 Anzahl 2015 gewichtet 2014 gewichtet 2015 Anmeldung, Ummeldung und Abmeldung 0, Personalausweis ,0 Reisepass Gesamt Personenstandswesen Bezeichnung Gewichtung Anzahl 2014 Anzahl 2015 gewichtet 2014 gewichtet 2015 Beurkundung Geburt Beurkundung Sterbefall Eheschließung: Anmeldung + Trauung Eheschließung: nur Trauung 0,2 1, Eheschließung: nur Anmeldung 0, Gesamt Gewerbe- und Gaststättenangelegenheiten Bezeichnung Gewichtung Anzahl 2014 Anzahl 2015 gewichtet 2014 gewichtet 2015 Anmeldungen ,0 Ummeldungen Abmeldungen 0, gewerberechtliche Erlaubnisse 8, Reisegewerbekarte 4, Spielhallenerlaubnis 10, erteilte Gestattungen nach GastG erteilte Gaststättenerlaubnisse Gewerbeuntersagungen 12, , , Gesamt Seite 19 von 20

97 Stadt Wesel Sicherheit und Ordnung Kontakt Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen Heinrichstraße 1, Herne Postfach , Herne t / f / e info@gpa.nrw.de i Seite 20 von 20

98 Stadt Wesel Tagesbetreuung für Kinder ÜBERÖRTLICHE PRÜFUNG Tagesbetreuung für Kinder der Stadt Wesel im Jahr 2016 Seite 1 von 23

99 Stadt Wesel Tagesbetreuung für Kinder INHALTSVERZEICHNIS Inhalte, Ziele und Methodik 3 Strukturen in der Tagesbetreuung für Kinder 4 Bevölkerungs- und Angebotsentwicklung 4 Steuerung der Tagesbetreuung für Kinder 8 Organisation 8 Steuerungsinstrumente 8 Fehlbetrag der Tagesbetreuung für Kinder 10 Einflussfaktoren und Wirkungszusammenhänge 11 Gesamtbetrachtung Tagesbetreuung für Kinder 22 Seite 2 von 23

100 Stadt Wesel Tagesbetreuung für Kinder Inhalte, Ziele und Methodik Die GPA NRW untersucht, wie das Jugendamt die Tagesbetreuung für Kinder organisiert und steuert. Dabei richtet sie den Blick schwerpunktmäßig auf den Ressourceneinsatz und nicht auf die Qualität der Aufgabenerledigung. Ziel der Prüfung ist es, mögliche Handlungsoptionen aufzuzeigen, mit denen die Kommune ihre Ergebnisse verbessern kann. Die GPA NRW bildet Kennzahlen auf der Grundlage der Rechnungsergebnisse und weiterer Daten des Jugendamtes 1. Wir steigen in die Analyse ein, indem wir die Werte in der Zeitreihe und interkommunal vergleichen. Interviews unterstützen die Analyse. 1 Die Datenerfassungen, mit denen die GPA NRW die erforderlichen Finanz- und Falldaten erhebt, orientieren sich an den Zuordnungsvorschriften zum Produktrahmen, den Zuordnungsvorschriften Produktgruppen (ZOVPG), den statistischen Erhebungen von IT.NRW (Statistik der Kinder- und Jugendhilfe) sowie der Gliederung des Sozialgesetzbuches VIII (SGB VIII). Seite 3 von 23

101 Stadt Wesel Tagesbetreuung für Kinder Strukturen in der Tagesbetreuung für Kinder Bevölkerungs- und Angebotsentwicklung Die demografische Entwicklung beeinflusst den zukünftigen Bedarf an Betreuungsplätzen für Kinder unter 6 Jahren. Die Altersgruppen, die für die Nachfrage entscheidend sind, definiert die GPA NRW von 0 bis unter 3 Jahren und von 3 bis unter 6 Jahren. Bevölkerungsentwicklung nach Altersgruppen Anzahl der Einwohner gesamt Anzahl 0 bis unter 6 Jahre Anzahl 0 bis unter 3 Jahre Anzahl 3 bis unter 6 Jahre Quelle: IT.NRW (2014 zum des Jahres nach Zensus, Prognosedaten ab 2020 zum ) Die Bevölkerungsentwicklung in der Stadt Wesel ist deutlich rückläufig. Während für die Gesamtzahl der Einwohner ein Rückgang von rund 7,8 Prozent prognostiziert wird, ist der Rückgang bei den 0- bis unter 6jährigen Kindern deutlich und liegt bei rund 19 Prozent. Nicht berücksichtigt sind in diesen Prognosezahlen die Zuwächse aus der Zuweisung von Flüchtlingen. Feststellung Bis 2025 sind keine wesentlichen Veränderungen bei der Zahl der Kinder unter 6 Jahren prognostiziert. Deutliche Einschnitte sind für die Jahre ab 2030 zu erwarten. Die Stadt Wesel stellt folgendes Angebot an Betreuungsplätzen zur Verfügung: Angebot in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege 2011/ / / / /2016 Anzahl der Betreuungsplätze gesamt* davon Anzahl der Plätze in Kindertageseinrichtungen davon Anzahl der Plätze in der Kindertagespflege *Kindergartenjahr bis Die Stadt Wesel erstellt eine umfangreiche Kindergartenbedarfsplanung. Darin setzt sie sich mit der Bevölkerungsentwicklung und der zu erwartenden Zahl der benötigten Betreuungsplätze auseinander. Die Prognosen werden auch quartiersbezogen erhoben und ausgewertet. Zurzeit Seite 4 von 23

102 Stadt Wesel Tagesbetreuung für Kinder wird eine Studie über die demografische Entwicklung und damit verbunden weitere Indikatoren (Wanderung, Wohnungsbau etc.) durch ein externes Institut erarbeitet. Die Ergebnisse fließen in die Kindergartenbedarf- und Schulentwicklungsplanung ein. Eine Besonderheit ergibt sich in Wesel aus der Stationierung von Nato-Truppen. Die Soldaten werden mit ihren Familien kurzfristig zugewiesen und brauchen dann u.u. Kinderbetreuungsangebote. Pro Jahr kann dies zu einem Bedarf von bis zu zehn zusätzlichen Plätzen führen. Die Stadt Wesel hat in den Jahren von 2011 bis 2016 die Zahl der Betreuungsplätze von auf erhöht. Das entspricht einem Anstieg von rd. 21 Prozent. Dieser Ausbau war notwendig, um der steigenden Nachfrage nach Betreuungsplätzen und dem Rechtsanspruch auch für die unter dreijährigen Kinder (U-3-Kinder) gerecht zu werden. Für die Betreuung der U-3-Kinder steigt die Zahl der Plätze von 2011 bis 2015 an. Ebenso steigend ist auch die Zahl der Kinder im gleichen Zeitraum. Entwicklung Einwohnerzahl U-3jährige und Versorgung mit Betreuungsplätzen Feststellung Die Stadt Wesel hat die Zahl der Betreuungsplätze im U-3-Bereich bedarfsorientiert ausgebaut. Der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz konnte bisher stets erfüllt werden. Anders ist die Situation bei den 3 bis U-6jährigen Kindern: Seite 5 von 23

103 Stadt Wesel Tagesbetreuung für Kinder Entwicklung Einwohnerzahl der 3- bis U-6-Kinder und Betreuungsplätze Feststellung In Wesel ist die Zahl der Plätze für Ü-3-Kinder deutlich höher, als die Zahl der Kinder in der Altersgruppe. Die Versorgungsquote liegt im Ü-3-Bereich bei über 100 Prozent. Empfehlung Wir empfehlen der Stadt Wesel die Höhe der Versorgungsquote kritisch zu beobachten. Die aktuelle Flüchtlingssituation ist für viele Kommunen eine weitere Herausforderung, der sie sich stellen müssen. Unter den aufgenommenen Flüchtlingen sind viele Familien mit Kindern. Das Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes NRW (MFKJKS) bejaht den Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz nach Aussagen der Landesjugendämter Rheinland und Westfalen-Lippe mit Bezug auf das Haager Kinderschutzübereinkommen (KSÜ) 2 mit folgender Position: Sobald eine Familie nach ihrem Aufenthalt in der Erstaufnahmeeinrichtung einer Kommune zugewiesen wurde, haben auch Kinder aus asylsuchenden Familien ab der Vollendung des 1. Lebensjahres einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz. 3 Die aktuelle Flüchtlingsentwicklung erschwert es den Kommunen deutlich, ihre Angebote für die Kindertagesbetreuung zu planen. Umso wichtiger ist es, dass die Kommune ihre Bedarfsplanung zeitnah aktualisiert und fortschreibt. Nur so kann sie ihr Angebot zielgerichtet steuern. Auch kann sie dann ihre Haushaltsmittel in diesem Rahmen wirtschaftlich einsetzen. Die Flüchtlingsentwicklung und deren Auswirkungen lassen sich ortsspezifisch nur schwer prognostizieren. Kommunen können zukünftige Bedarfe bei einem anhaltenden Flüchtlingsstrom mittelfristig nicht valide planen. 2 Übereinkommen über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung, Vollstreckung und Zusammenarbeit auf dem Gebiet der elterlichen Verantwortung und der Maßnahmen zum Schutz von Kindern 3 sh. auch > Integration-von-Kindern-aus-Flüchtlingsfamilien Seite 6 von 23

104 Stadt Wesel Tagesbetreuung für Kinder Im Wege der Zuweisung von Flüchtlingen durch das Land NRW werden die Familien mit Kindern auf die Kommunen verteilt. Diese bedürfen altersabhängig u. a. eines vorschulischen Betreuungsplatzes, z. B. in einer Kindertageseinrichtung. Auf diese Situation müssen sich die Kommunen einstellen. Sie müssen geeignete Konzepte entwickeln, um kurzfristig auftretenden Bedarfen mit angemessenen Angeboten begegnen zu können. Die Stadt Wesel hat zurzeit ca. 100 Flüchtlingskinder im Alter von 0 bis unter 6 Jahre, die teilweise in den Tageseinrichtungen betreut werden. Der Besuch einer Tageseinrichtung kann ein wichtiger Beitrag zur Integration der Kinder sein. Ziel der Stadt Wesel ist es, allen Flüchtlingskindern zumindest im letzten Jahr vor der Einschulung den Besuch eines Kindergartens zu ermöglichen. Ein steigender Bedarf an Betreuungsplätzen wird perspektivisch zu höheren Kosten in der Tagesbetreuung für Kinder führen und somit die Haushalte der Kommunen belasten. Seite 7 von 23

105 Stadt Wesel Tagesbetreuung für Kinder Steuerung der Tagesbetreuung für Kinder Die rechtlichen Rahmenbedingungen haben sich in den letzten Jahren u. a. erheblich verändert durch das zum 1. Januar 2005 in Kraft getretene Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG), das Kinderförderungsgesetz (KiFöG) und das Kinderbildungsgesetz (KiBiz), das zum 1. August 2008 das Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder (GTK) in NRW abgelöst hat. Wesentliche Veränderungen stellen die Einführung des Rechtsanspruches auf einen Betreuungsplatz für unter dreijährige Kinder, die Gleichstellung der Betreuung in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege, die Forderung nach mehr Ganztagsbetreuung und die Umstellung der Finanzierung der Betriebskosten für Kindertageseinrichtungen auf Kindpauschalen dar. Insbesondere die fristgerechte Umsetzung des Rechtsanspruches für Kinder unter drei Jahren zum 1. August 2013 stellte die Kommunen nicht nur finanziell, sondern auch organisatorisch vor große Herausforderungen. Organisation Die Kindertagesbetreuung ist in der Stadt Wesel im Dezernat III und dort im Fachbereich Jugend, Schule und Sport angesiedelt. Zuständig ist dort das Team 51 Kinder- und Jugendförderung. Die Stadt Wesel hat keine eigenen Tageseinrichtungen und arbeitet mit freien Trägern zusammen (s.u.). Im Segment der großen kreisangehörigen Kommunen ist dies eher selten: Nur fünf von 35 Kommunen haben keine eigenen Einrichtungen. Vorteil der gewählten Lösung ist, dass die Stadt kein eigenes Personal einsetzen muss, um die Einrichtungen zu betreiben. Eigene Einrichtungen haben jedoch den Vorteil flexibler auf Änderungen reagieren und Steuerungsinstrumenten testen zu können. Steuerungsinstrumente Insgesamt werden in Wesel 32 Kindertageseinrichtungen von unterschiedlichen Trägern betrieben. Zu den Trägern gehören die evangelische und die katholische Kirche sowie Arbeiterwohlfahrt, Caritas, Deutsches Rotes Kreuz, die Lebenshilfe, der Sozialdienst katholischer Frauen und Elterninitiativen. Seite 8 von 23

106 Stadt Wesel Tagesbetreuung für Kinder Das Anmeldeverfahren wurde zum Kindergartenjahr 2016/17 auf das Anmeldeprogramm Kita- Online umgestellt, um die Belegung besser steuern zu können. Kita-Online ermöglicht die direkte Aufnahme der Daten in der jeweiligen Tageseinrichtung. Die Eltern können ihre Wunscheinrichtung angeben und zwei Alternativen benennen. Doppelanmeldungen und andere Abstimmungsnotwendigkeiten können so zentral im Jugendamt erkannt werden. Koordinierende Funktion hat in Wesel die Servicestelle Kinderbetreuung. Diese berät über Betreuungsmöglichkeiten für Kinder bis 14 Jahre und gibt Unterstützung und Beratung in allen Fragen der Kinderbetreuung. Insbesondere obliegt der Servicestelle die Koordinierung der Tagepflege, zu der auch die Gewinnung von Tagespflegepersonen gehört. In Wesel sind 64 Tagepflegepersonen tätig. Im September 2016 wurde die Kindergartenbedarfsplanung für das Kindergartenjahr 2016/2017 im Jugendhilfeausschuss vorgestellt. Der Jugendhilfeausschuss lässt sich jeweils zum und zum unterjährig über die Entwicklung der wesentlichen Finanzdaten berichten. Die Steuerung der Tagesbetreuung für Kinder ist in Wesel zentral organisiert. Mangels eigener Einrichtungen liegt ein wichtiger Aufgabenschwerpunkt in der Steuerung der Angebotsstruktur durch koordinierte Planung in Zusammenarbeit mit den Trägern. Die Stadt Wesel schreibt die jährlichen Planungen durch unterjährige Planungsinformationen fort und passt diese bei Bedarf an. Feststellung Die GPA NRW stellt positiv fest, dass der Haushaltsplan der Stadt Wesel steuerungsrelevante Kennzahlen enthält, die die Entwicklung der Aufwendungen und Fallzahlen erkennen lässt. Seite 9 von 23

107 Stadt Wesel Tagesbetreuung für Kinder Fehlbetrag der Tagesbetreuung für Kinder Für die folgenden Ausführungen beziehen wir uns auf die Daten aus der Ergebnisrechnung für das Produkt Datenbasis sind die Jahresrechnungen der Stadt Wesel. Für das Jahr 2015 wurde der Wert vom Jugendamt genannt, die Jahresrechnung lag noch nicht vor. In der Stadt Wesel hat sich der Fehlbetrag der Tagesbetreuung für Kinder in den letzten Jahren wie folgt entwickelt: Fehlbetrag Tagesbetreuung für Kinder (einschließlich Kindertagespflege) in Euro Produkt Der Fehlbetrag verdeutlicht, dass nicht alle Aufwendungen in Wesel durch Erträge von außen gedeckt sind. In dieser Höhe setzt die Kommune eigene Ressourcen in der Tagesbetreuung für Kinder ein (In der Regel ist das der Nettoaufwand ohne Investitionen). Fehlbetrag Tagesbetreuung für Kinder je Einwohner in Euro Aussagekräftiger wird dieser Fehlbetrag für die Kindertageseinrichtungen und die Kindertagespflege jedoch, wenn man ihn zunächst auf die Altersgruppe der Bevölkerung bezieht, die die Leistung in Anspruch nimmt. Fehlbetrag Tagesbetreuung für Kinder je Einwohner von 0 bis unter 6 Jahren in Euro Fehlbetrag Tagesbetreuung für Kinder je Einwohner von 0 bis unter 6 Jahren in Euro 2014 Wesel Minimum Maximum Mittelwert 1. Quartil 2. Quartil (Median) 3. Quartil Anzahl Werte Seite 10 von 23

108 Stadt Wesel Tagesbetreuung für Kinder Einflussfaktoren und Wirkungszusammenhänge Verschiedene Einflussfaktoren prägen den Fehlbetrag der Tagesbetreuung für Kinder. Die folgende Grafik zeigt die Ausprägung der wesentlichen Einflussfaktoren mit den Kennzahlenwerten für die Stadt Wesel. Der Index bildet die entsprechenden Mittelwerte der im interkommunalen Vergleich berücksichtigten Kommunen der gleichen Größenklasse ab. Einflussfaktoren Tagesbetreuung für Kinder 2014 Die einzelnen Indikatoren erläutern wir nachfolgend: Versorgungsquoten Die GPA NRW definiert als Versorgungsquote den prozentualen Anteil der vorhandenen Betreuungsplätze nach der Bedarfsplanung an der Zahl der Kinder in einer entsprechenden Altersgruppe der Bevölkerung. Die Altersgruppen differenziert die GPA NRW nach U-3 für Kinder von 0 bis unter 3 Jahren und Ü-3 für Kinder von 3 Jahren bis unter 6 Jahren. Als Betreuungsplätze zählen sowohl die Plätze in den Tageseinrichtungen für Kinder als auch die in der Kindertagespflege. Die GPA NRW berücksichtigt nur öffentlich geförderte Betreuungsplätze. Für die Bevölkerungszahlen legen wir die Einwohnerstatistik von IT.NRW zum Stichtag zugrunde. Schwerpunktmäßig betrachtet die GPA NRW die Altersgruppe U-3. Seite 11 von 23

109 Stadt Wesel Tagesbetreuung für Kinder Seit Beginn des Kindergartenjahres 2013/2014 besteht ein Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für unter dreijährige Kinder. Daher mussten die Kommunen ihr Betreuungsangebot für diese Altersgruppe zeitnah und bedarfsgerecht ausbauen. Als bedarfsgerecht und ausreichend legten seinerzeit Bund, Länder und Kommunen bundesweit eine Versorgungsquote von im Durchschnitt 35 Prozent fest. Bezogen auf das Land NRW hält das zuständige Ministerium eine Quote von 32 Prozent für ausreichend. Der tatsächliche Bedarf schwankt regional deutlich. Er hängt davon ab, wie viele Plätze örtlich im Zuständigkeitsbereich des jeweiligen öffentlichen Trägers der Jugendhilfe tatsächlich nachgefragt werden. Die Kommunen mit einem eigenen Jugendamt müssen demnach zunächst den Bedarf an Betreuungsplätzen ermitteln. In der Kindergartenbedarfsplanung müssen sie diesen Bedarf dokumentieren. Dann muss die Kommune ein bedarfsgerechtes Angebot schaffen. Die Stadt Wesel hat das Betreuungsangebot für U-3-Kinder stark ausgebaut. Die Versorgungsquote steigt deutlich von 17,3 auf 31,0 Prozent an. Die Kindertagespflege hat einen Anteil von knapp sieben Prozentpunkten an der Versorgungsquote. U-3 Betreuung in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege Kindergartenjahr 2011/ / / / /2016 Anzahl der Betreuungsplätze U-3 gesamt Anzahl der Einw. unter 3 Jahren zum Versorgungsquote U-3 in Prozent gesamt 17,3 21,0 25,0 28,4 31,0 Versorgungsquote U-3 in Kindertageseinrichtungen in Prozent 15,1 15,4 18,2 21,2 24,1 Quellen: Einwohnerdaten lt. IT.NRW nach Zensus; Betreuungsplätze lt. Kindergartenbedarfsplanung Wesel Minimum Maximum Mittelwert 1. Quartil 2. Quartil (Median) 3. Quartil Anzahl Werte 28,4 25,7 40,2 32,4 29,6 33,3 35,0 16 Feststellung Die Stadt Wesel hat den U-3-Bereich nachfrageorientiert ausgebaut. Nach Auskunft des Jugendamtes konnten allen nachfragenden Eltern Betreuungsangebote in der Tagespflege o- der in Tageseinrichtungen gemacht werden. Empfehlung Wir empfehlen der Stadt Wesel den Ausbau der U-3-Plätze weiterhin streng an der Nachfrage zu orientieren. Auf die überdurchschnittliche Versorgungsquote für die Ü-3 Kinder wurde bereits hingewiesen. Eine deutlich über 100 Prozent liegende Versorgungsquote Ü-3 weist möglicherweise auf freie Platzkapazitäten/ein Überangebot hin. Dieses könnte vom Jugendamt, z.b. zur Umwandlung von Gruppen für den U-3-Ausbau oder für Gruppenschließungen genutzt werden. Seite 12 von 23

110 Stadt Wesel Tagesbetreuung für Kinder Empfehlung Wir empfehlen der Stadt Wesel die Situation bei den Ü-3-Plätzen weiter kritisch zu beobachten. Die Gründe, die für eine leicht überdurchschnittliche Versorgungsquote sprechen haben wir bereits dargelegt. Der weitere Ausbau von Tageseinrichtungen und die Vertragslaufzeiten mit den Trägern sollten vor dem Hintergrund insgesamt trotz der Flüchtlingssituation- langfristig rückläufiger Kinderzahlen moderat erfolgen. Elternbeitragsquote Die Elternbeiträge sind ein weiterer wichtiger Bestandteil, um den Fehlbetrag der Kindertagesbetreuung zu reduzieren. Die Elternbeitragsquote bildet das prozentuale Verhältnis der ertragswirksamen Elternbeiträge zu den ordentlichen Aufwendungen für die Kindertageseinrichtungen ab. Sie ist damit nicht unmittelbar vergleichbar mit dem im Gesamtfinanzierungsmodell des Landes vorgesehenen fiktiven Elternbeitrag von 19 Prozent. Elternbeiträge sind die Erträge aus den Elternbeiträgen zuzüglich der Zuweisungen des Landes NRW zum Ausgleich für die gesetzliche Beitragsbefreiung im dritten Kindergartenjahr 4. Die Elternbeiträge sind in der Satzung der Stadt Wesel über die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der Betreuung in Kindertageseinrichtungen und Offenen Ganztagsschulen im Primarbereich (Elternbeitragssatzung) vom festgesetzt. Die Elternbeitragssatzung wurde zum 1. August 2016 überarbeitet. Die Beiträge wurden um rund sechs Prozent erhöht. In der Berechnungstabelle für die Beitragshöhe in den einzelnen Altersgruppen und Betreuungszeiten gibt es neun Einkommensstufen. Verglichen mit den Nachbarkommunen hat die Stadt Wesel mehr Beitragsstufen und ordnet sich hinsichtlich der Beitragshöhe im Mittelfeld ein. Bis zu einem Jahreseinkommen von Euro besteht Beitragsbefreiung; zudem reduziert sich der Beitrag für Geschwisterkinder nach 8 Abs. 1 der Elternbeitragssatzung. Die Staffelung zwischen den Einkommensstufen verläuft in Schritten von Euro. Oberhalb eines Einkommens von Euro pro Jahr bleibt der Beitrag unverändert. Einige der großen kreisangehörigen Kommunen haben die höchste Einkommensstufe bei Euro festgelegt. Feststellung Die höchste Einkommensstufe ist in Wesel mit Euro im interkommunalen Vergleich hoch. Es ist sachgerecht und auch unter sozialen Gesichtspunkten vertretbar, hohe Elterneinkommen angemessen mit entsprechend höheren Beiträgen zu belasten. 5 Das Beitragsaufkommen ist naturgemäß auch von der absoluten Höhe der einzelnen Beiträge abhängig. Im interkommunalen Vergleich liegen die Beitragssätze in der Stadt Wesel eher im 4 Ab dem Kindergartenjahr 2011/2012 besteht landesweit für das Kindergartenjahr vor der Einschulung eine gesetzliche Beitragsbefreiung (vgl. 23 Abs. 3 KiBiz). Der hierfür vom Land den Jugendämtern erstattete Einnahmeausfall ist als Elternbeitrag zu berücksichtigen. 5 Nach 23 Abs. 5 KiBiz sind explizit eine soziale Staffelung, die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und die Betreuungszeiten bei der Elternbeitragsbemessung zu berücksichtigen. Seite 13 von 23

111 Stadt Wesel Tagesbetreuung für Kinder unteren Bereich. So liegen die Beiträge für die 45-Stundenbetreuung eines vierjährigen Kindes dessen Eltern der Einkommensstufe bis 47 Tausend Euro zugerechnet werden bei 104 Euro monatlich, der Mittelwert der verglichenen Kommunen liegt bei rund 137 Euro und damit deutlich höher. Die nächste Erhöhung der Beiträge ist zum 1. August 2018 geplant. Letztlich spielen für die Höhe des Beitragsaufkommens strukturelle Rahmenbedingungen der Kommune eine übergeordnete Rolle. Als belastender Faktor ist in Wesel die relativ hohe SGB II-Quote zu nennen (siehe hierzu auch die Ausführungen im Vorbericht). Die Höhe der Elternbeiträge wird regelmäßig überprüft. Das gewählte Verfahren ist geeignet die satzungsgemäßen Beiträge zu erheben. Änderungen in den Einkommensverhältnissen werden unterjährig eingepflegt. Die Gewährung von Ermäßigungen geschieht auf Antrag. Dazu werden alle Eltern angeschrieben und um Vorlage der Einkommensnachweise gebeten, die eine Ermäßigung rechtfertigen. Belastend wirkt sich aus, dass Eltern oft erst auf die zweite Erinnerung mit der Androhung der Höchstbeitragseinstufung reagieren. Im Folgenden stellen wir die Elternbeiträge zu den ordentlichen Aufwendungen gegenüber. Die Elternbeiträge sind in Wesel im Betrachtungszeitraum kontinuierlich gestiegen. Die Aufwendungen stiegen jedoch im gleichen Zeitraum Stadt Wesel stärker, so dass die Elternbeitragsquote rückläufig ist. Ermittlung der Elternbeitragsquote (nur Kindertageseinrichtungen) Elternbeiträge in Euro* ordentliche Aufwendungen in Euro Elternbeitragsquote in Prozent 14,3 14,0 14,0 13,0 12,4 *Elternbeiträge ab 2011 einschließlich Ausgleichszahlung für die Beitragsbefreiung des dritten Kindergartenjahres Anteil der Elternbeiträge an den Aufwendungen der Tageseinrichtungen für Kinder (Elternbeitragsquote) in Prozent 2014 Wesel Minimum Maximum Mittelwert 1. Quartil 2. Quartil (Median) 3. Quartil Anzahl Werte 13,0 8,5 17,1 13,1 12,7 13,5 13,9 16 Die Elternbeitragsquote liegt am Mittelwert. Dies ist angesichts der Sozialstruktur Wesels positiv zu bewerten. Schaut man auf die Strukturdaten im Vorbericht, so fällt auf, dass die Kaufkraft trotz hoher SGB II-Quote am interkommunalen Mittelwert liegt. Daraus folgt, dass der Gestaltung der Elternbeitragssatzung bei den hohen Einkommen eine hohe Bedeutung zukommt. Plätze in kommunaler Trägerschaft Der Anteil der Plätze in kommunalen Kindertageseinrichtungen beeinflusst den Fehlbetrag für die Tagesbetreuung für Kinder. Das Land NRW gewährt dem öffentlichen Träger der Jugendhilfe für kommunale Plätze im Vergleich zu den Plätzen in Tageseinrichtungen freier Träger einen Seite 14 von 23

112 Stadt Wesel Tagesbetreuung für Kinder geringeren Zuschuss. 6 Ferner ist bei kommunaler Trägerschaft der höchste Trägeranteil aufzubringen. 7 Die angesetzten Kindpauschalen entsprechen zudem nicht den tatsächlichen Aufwendungen für den Betrieb von Kindertageseinrichtungen unter Berücksichtigung aller Gebäude-, Sach-, und Personalkosten. Angebot in Kindertageseinrichtungen Kindergartenjahr 2011/ / / / /2016 Anzahl der Kita-Plätze gesamt Anzahl der Kita-Plätze in kommunaler Trägerschaft Anteil Kita-Plätze in kommunaler Trägerschaft in Prozent Anzahl der Kita-Plätze in freier Trägerschaft Anteil Kita-Plätze in freier Trägerschaft in Prozent ,0 0,0 0,0 0,0 0, ,00 100,00 100,00 100,00 100,00 Anteil KiTa-Plätze bei kommunalen Trägern an den Gesamtplätzen in Prozent Wesel Minimum Maximum Mittelwert 1. Quartil 2. Quartil (Median) 3. Quartil Anzahl Werte 0,0 0,0 68,3 27,9 12,3 26,6 38,8 16 In Wesel wie in vier weiteren großen kreisangehörigen Kommunen- werden Tageseinrichtungen für Kinder ausschließlich von freien Trägern betrieben. An dieser grundsätzlichen und gewachsenen Ausrichtung will die Stadt Wesel festhalten. Dies entspricht grundsätzlich auch dem Subsidiaritätsprinzip in 4 Abs. 2 SGB VIII, das den freien Trägern grundsätzlich einen Vorrang einräumt. Eine kommunale Trägerschaft kommt somit erst dann in Betracht, wenn freie Träger die Aufgabe nicht (mehr) wahrnehmen können oder wollen. Anteile der Kindpauschalen nach Betreuungszeiten Das KiBiz fördert die Betriebskosten der Tageseinrichtungen für Kinder in Form von Kindpauschalen. Deren Höhe richtet sich nach den in der Anlage zu 19 KiBiz festgelegten Gruppenformen und Betreuungszeiten. 8 Die Höhe der Kindpauschalen beträgt je nach Wochenbetreuungsstunden und Alter der Kinder zwischen rund Euro und Euro jährlich. Welche Betreuungszeiten/Wochenbetreuungsstunden die Eltern buchen, prägt die Kostenstruktur wesentlich. Insbesondere der Anteil der Kindpauschalen für die 45 Stunden Wochenbetreuung beeinflusst aufgrund der Höchstsätze bei den Kindpauschalen deutlich das Finanzergebnis. 6 vgl. 20, 21 KiBiz 7 vgl. 20 Abs. 1 KiBiz 8 19 KiBiz in Verbindung mit der Anlage zu 19 KiBiz Seite 15 von 23

113 Stadt Wesel Tagesbetreuung für Kinder Der 45 Wochenstundenbetreuung kommt daher im Rahmen der Bedarfsermittlung und Angebotsplanung eine besondere Steuerungsrelevanz zu. Nachfolgend bildet die GPA NRW die zum jeden Jahres dem Landesjugendamt durch das Jugendamt der Stadt Wesel auf der Basis der örtlichen Jugendhilfeplanung gemeldeten Kindpauschalen ab (Quelle: KiBiz web, d-nrw Besitz-GmbH & Co. KG). Kindpauschalen nach Betreuungszeiten Kindergartenjahr 2011/ / / / /2016 Anzahl der Kindpauschalen gesamt Anzahl der Kindpauschalen für 25 Stunden Wochenbetreuung Anteil Kindpauschalen für 25 Stunden Wochenbetreuung in Prozent 6,1 6,3 5,0 4,4 3,4 Anzahl der Kindpauschalen für 35 Stunden Wochenbetreuung Anteil Kindpauschalen für 35 Stunden Wochenbetreuung in Prozent 52,1 46,9 44,6 46,2 43,0 Anzahl der Kindpauschalen für 45 Stunden Wochenbetreuung Anteil Kindpauschalen für 45 Stunden Wochenbetreuung in Prozent 41,8 46,8 50,4 49,5 53,6 Quelle: Kindpauschalen d-nrw Entwicklung der Anteile der belegten Betreuungszeiten Seite 16 von 23

114 Stadt Wesel Tagesbetreuung für Kinder Auffallend ist in Wesel der hohe Anteil an 45 Stundenbetreuungsplätzen. Dieser steigt im Betrachtungszeitraum an und liegt im Kindergartenjahr 2015/2016 bei 53,6 Prozent. Der Anteil der 25- und 35-Stundenbetreuungsplätze ist rückläufig, der Anteil der 45 Stundenbetreuungsplätze steigt kontinuierlich an. Feststellung Die Verteilung der Betreuungszeiten wirkt sich im Vergleich negativ auf den Fehlbetrag aus. Auffällig ist die Zahl der 45-Stundenbelegungen in der Gruppenform II. Belegungen in der Gruppenform II Kindergartenjahr 2011/ / / / /2016 Gruppenform II wöchentl. 25 Std Gruppenform II wöchentl. 35 Std Gruppenform II wöchentl. 45 Std Quelle: KiBiz.web Feststellung Die 45-Stundenbelegung steigt in der Gruppenform II (U3-Kinder) stark an. Diese Entwicklung wird sich künftig auf die Ü3-Kinder ausdehnen. Daher ist mit einem deutlichen Anstieg der Aufwendungen für die Tagesbetreuung zu rechnen. Entwicklung der belegten Betreuungszeiten in der Gruppenform II (U3-Kinder) Seite 17 von 23

115 Stadt Wesel Tagesbetreuung für Kinder Empfehlung Wir empfehlen der Stadt Wesel die Gründe für die starke 45-Stundenbelegung bei den U3- Kindern zu analysieren. Die Zahl der anzubietenden Plätze je Betreuungszeit wird vom Jugendamt der Stadt Wesel für jeden Träger festgelegt. Das Jugendamt versucht über das hohe Angebot an 45 Stundenbetreuungsplätzen ein attraktives Angebot zu schaffen, das es berufstätigen Eltern ermöglicht ihre Kinder angemessen unterzubringen. Weiterhin wird die Kitabetreuung als präventives Angebot für Kinder aus sozial schwierigen Familien verstanden. Kinder aus diesen Familien erhalten in der 45 Stunden währenden Betreuung beispielsweise Angebote zur Sprachförderung, die sie sich familiären Umfeld nur schwer realisieren ließen. Hier wird eng mit dem Allgemeinen Sozialen Dienst des Jugendamtes zusammengearbeitet. Empfehlung Die Stadt Wesel sollte den Betreuungsbedarf stärker mit dem Ziel hinterfragen nur die notwendige Zahl der Betreuungsplätze mit diesem Stundenkontingent anzubieten. Ein Mittel dazu könnte sein, von den Eltern Bedarfsnachweise für die 45 Stundenbetreuung einzufordern. Anteile der Kindpauschalen nach Betreuungszeiten in Prozent 2014/2015 Kommune Minimum Maximum Mittelwert 1. Quartil 2. Quartil (Median) 3. Quartil Anzahl Werte 25 Stunden Wochenbetreuung 4,4 0,3 22,4 7,9 2,9 6,5 10, Stunden Wochenbetreuung 46,2 24,1 68,4 47,1 40,2 46,7 53, Stunden Wochenbetreuung 49,5 26,8 70,9 45,0 37,4 43,6 52,0 35 Freiwillige Zuschüsse an freie Träger Das Subsidiaritätsprinzip aus 4 Abs. 2 SGB VIII garantiert eine möglichst vielfältige Trägerstruktur. Der öffentliche Träger der Jugendhilfe soll demnach erst tätig werden, wenn die freien Träger den Bedarf an Betreuungsplätzen nicht bereitstellen können. In der Praxis stellen in NRW überwiegend freie Träger der Jugendhilfe 9 Betreuungsplätze in Kindertageseinrichtungen zur Verfügung. Der öffentliche und die freien Träger müssen zusammenwirken. Nur so 9 konfessionelle Träger/Kirchen, andere freie Träger, Elterninitiativen i.s. von 20 Abs. 3 KiBiz Seite 18 von 23

116 Stadt Wesel Tagesbetreuung für Kinder können sie die Betreuungsplätze in Kindertageseinrichtungen bedarfsgerecht bereitstellen und den Rechtsanspruch erfüllen. Viele Städte gewähren neben den gesetzlichen Betriebskostenzuschüssen nach dem KiBiz zusätzlich freiwillige Zuschüsse zum Betrieb von Kindertageseinrichtungen. Diese zahlen sie aus kommunalen Haushaltsmitteln an freie Träger. Den Ressourceneinsatz hierfür bildet die Kennzahl freiwilliger Zuschuss je Kindergartenplatz in freier Trägerschaft ab. Die Stadt Wesel gewährt einigen freien Trägern Zuschüsse in Höhe der im KiBiz vorgesehenen Trägeranteile. Neben diesen freiwilligen Zuschüssen zu den Betriebskosten leistet die Stadt Wesel freiwillige Investitionskostenzuschüsse für den Ausbau der Betreuungsplätze für Kinder unter 3 Jahren. Die Investitionskostenzuschüsse sind bei der Bildung der Kennzahl Freiwilliger Zuschuss je Kindergartenplatz in freier Trägerschaft generell nicht berücksichtigt. Nähere Ausführungen dazu haben wir zu Beginn dieses Berichtes gemacht. Freiwillige Zuschüsse für Kindertageseinrichtungen Freiwillige Zuschüsse in Euro Davon freiwillige Zuschüsse an den Betriebskosten in Euro Anzahl der Kita-Plätze in freier Trägerschaft Freiwillige Zuschüsse je Kita-Platz in freier Trägerschaft in Euro Freiwillige Zuschuss zu den Betriebskosten je Kita-Platz in freier Trägerschaft in Euro ,04 330,97 355,80 905,80 867,72 322,81 290,02 281,01 311,39 392,45 In den Fehlbeträgen sind Zuschüsse an freie Träger für Investitionen enthalten. Im interkommunalen Vergleich betrachten wir lediglich die freiwilligen Zuschüsse an den Betriebskosten. Freiwilliger Zuschuss je Betreuungsplatz in Tageseinrichtungen für Kinder freier Träger in 2014 Wesel Minimum Maximum Mittelwert 1. Quartil 2. Quartil (Median) 3. Quartil Anzahl Werte Investitionskostenzuschüsse Die Stadt Wesel hat in den Jahren 2014 und 2015 zum Teil erhebliche Zuschüsse für Investitionen an die freien Träger geleistet. Damit verbunden ist die Zusage der Träger, Tageseinrichtungen zu betreiben. Die Buchung der Zuschüsse erfolgte im jeweiligen Haushaltsjahr und ist in die Finanzrechnung im Haushalt eingegangen. Seite 19 von 23

117 Stadt Wesel Tagesbetreuung für Kinder Aus Sicht der GPA NRW sollten für die gewährten Zuschüsse Gegenleistungsverpflichtungen vereinbart werden, die auch die erwartete Laufzeit der Leistungserbringung (Betrieb von Kindertagesstätte) beinhaltet. Für die Zuschüsse sollten dann aktive Rechnungsabgrenzungsposten gebildet werden, die über die Dauer der vereinbarten Leistungserbringung abgeschrieben werden. Diese Buchungssystematik würde dem Ressourcenverbrauchskonzept des NKF entsprechen. Feststellung Die Zuschüsse an freie Träger für Investitionen im Bereich der Tageseinrichtungen für Kinder sind in den Haushaltsjahren bis 2014 im Jahr des Zuflusses gebucht und nicht ratierlich über die Laufzeit der Vereinbarung aufgelöst worden. Empfehlung Wir empfehlen der Stadt Wesel, künftig weiter für alle Investitionszuschüsse Gegenleistungsverpflichtungen mit den Trägern abzuschließen. Die Zuschüsse sollten dann über die vereinbarte Laufzeit abgeschrieben werden. Kindertagespflege Das Gesetz und die Rechtsprechung haben die Kindertagespflege mit der institutionellen Kindertagesbetreuung gleichgestellt10. Dadurch hat die Kindertagespflege als Betreuungsangebot einen gleichrangigen Stellenwert erhalten. In der Praxis bietet die Kindertagespflege deutlich flexiblere Betreuungszeiten an als die Kindertageseinrichtungen. Sie ist damit eine wichtige alternative Betreuungsform insbesondere im Rahmen der U-3 Betreuung. Hier kann sie beachtlich dazu beitragen, den Rechtsanspruch zu gewährleisten. Die Tagespflege hat einen hohen Stellenwert in Wesel. Die Servicestelle Kinderbetreuung kann Tagespflegeplätze bei insgesamt 64 Tagespflegepersonen anbieten. Der Anteil der Kindertagespflegeplätze an den Tagesbetreuungsplätzen gesamt zeigt, in welchem Umfang die Kindertagespflege das institutionelle Betreuungsangebot der Stadt Wesel ergänzt. Plätze in der Kindertagespflege Kindergartenjahr 2011/ / / / /2016 Anzahl der Plätze in der Kindertagespflege* davon für unter dreijährige Kinder Anzahl der Tagesbetreuungsplätze gesamt* Anteil der Plätze in der Kindertagespflege in Prozent Anteil Plätze in der Kindertagespflege für unter dreijährige Kinder in Prozent 3,4 6,9 7,1 10,2 10,1 1,7 4,2 5,1 5,0 4,9 *Platzangebot lt. Kindergartenbedarfsplanung Abs. 2 SGB VIII, sh. auch Urteil OVG NRW 12 B 793/13 Seite 20 von 23

118 Stadt Wesel Tagesbetreuung für Kinder Der Anteil der Tagespflegeplätze ist in Wesel mit mehr als zehn Prozent hoch. Interkommunal liegt er nahe am Maximum. Die Tagespflege ist ein gutes Instrument, um flexibel auf Betreuungsnachfragen reagieren zu können. Wir haben festgestellt, dass der Fehlbetrag Kindertagesbetreuung insgesamt durch den hohen Anteil der Tagepflege beeinflusst wird. Er steigt unter Einbeziehung der Tagespflege deutlich an (s. hierzu Ausführung zu Beginn des Berichtes). Eine genaue Analyse der Aufwendungen der Tagespflege ist aufgrund ihrer Struktur (Belegungszeiten und dauer) aufwendig. Seite 21 von 23

119 Stadt Wesel Tagesbetreuung für Kinder Gesamtbetrachtung Tagesbetreuung für Kinder Nachfolgend stellt die GPA NRW die Analyseergebnisse und wesentlichen Handlungsempfehlungen aus den zuvor betrachteten Bereichen zusammenfassend dar: Der Fehlbetrag je Einwohner von 0 bis unter 6 Jahren ist in der Stadt Wesel unterdurchschnittlich. Der Haushaltsplan der Stadt Wesel enthält steuerungsrelevante Kennzahlen, die die Entwicklung der Aufwendungen und Fallzahlen erkennen lässt. Der Jugendhilfeausschuss wird regelmäßig auch unterjährig über die Entwicklung der wichtigsten Kennzahlen informiert. Die Stadt Wesel hat die Zahl der Betreuungsplätze im U-3-Bereich bedarfsorientiert ausgebaut. Der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz konnte bisher stets erfüllt werden. Auffallend ist der starke Anstieg des Anteils der 45-Stundenbetreuung bei den U3- Kindern. Dies wird auch zu einem Anstieg dieser Betreuungsform bei den Ü3-Kindern führen.die Stadt Wesel sollte den Betreuungsbedarf stärker mit dem Ziel hinterfragen nur die notwendige Zahl der Betreuungsplätze mit 45-Stundenkontingent anzubieten. Ein Mittel dazu könnte sein, von den Eltern Bedarfsnachweise für die 45 Stundenbetreuung einzufordern. In Wesel ist die Zahl der Plätze für Ü-3-Kinder höher, als die Zahl der Kinder in der Altersgruppe. Die Versorgungsquote liegt im Ü-3-Bereich bei über 100 Prozent. Wir empfehlen der Stadt Wesel die Höhe der Versorgungsquote kritisch zu beobachten. Der Anteil der Tagespflegeplätze ist in Wesel mit mehr als zehn Prozent hoch. Interkommunal liegt er nahe am Maximum. Die Zuschüsse an freie Träger für Investitionen im Bereich der Tageseinrichtungen für Kinder sind in den Haushaltsjahren des Zuflusses gebucht und nicht ratierlich über die Laufzeit der Vereinbarung aufgelöst worden. Für alle Investitionszuschüsse sollten Gegenleistungsverpflichtungen mit den Trägern abgeschlossen werden. Die Höhe der Elternbeiträge sollte erneut überprüft werden. Dies soll nach Auskunft des Jugendamtes mit einer Beitragserhöhung zum erfolgen. Die Stadt Wesel beschränkt die freiwilligen Zuschüsse auf die Trägeranteile nach dem KiBiz. KIWI-Bewertung Die GPA NRW bewertet das Handlungsfeld Tagesbetreuung für Kinder der Stadt Wesel mit dem Index 3. Seite 22 von 23

120 Stadt Wesel Tagesbetreuung für Kinder Kontakt Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen Heinrichstraße 1, Herne Postfach , Herne t / f / e info@gpa.nrw.de i Seite 23 von 23

121 Stadt Wesel Schulen ÜBERÖRTLICHE PRÜFUNG Schulen der Stadt Wesel im Jahr 2016 Seite 1 von 31

122 Stadt Wesel Schulen INHALTSVERZEICHNIS Inhalte, Ziele und Methodik 3 Flächenmanagement Schulen und Turnhallen 4 Grundschulen 4 Weiterführende Schulen (gesamt) 8 Hauptschulen 8 Realschulen 9 Gymnasien 11 Schulturnhallen 16 Turnhallen (gesamt) 17 Gesamtbetrachtung 18 Schulsekretariate 20 Organisation und Steuerung 21 Schülerbeförderung 23 Organisation und Steuerung 24 Anlagen: Ergänzende Grafiken/Tabellen 27 Seite 2 von 31

123 Stadt Wesel Schulen Inhalte, Ziele und Methodik Das Prüfgebiet Schulen umfasst folgende Handlungsfelder: Flächenmanagement der Schulen (ohne Förderschulen) und Turnhallen, Schulsekretariate, Schülerbeförderung. Ziel der GPA NRW ist es, auf Steuerungs- und Optimierungspotenziale hinzuweisen. Indem wir die Gebäudeflächen analysieren, sollen die Kommunen für einen bewussten und sparsamen Umgang mit ihrem Gebäudevermögen sensibilisiert werden. Die Prüfung der Schulsekretariate gibt Hinweise auf eine angemessene Stellenausstattung. Die Optimierung der Schülerbeförderung ist Voraussetzung für einen effizienten Mitteleinsatz. Gleichzeitig zeigt die GPA NRW Strategien und Handlungsmöglichkeiten auf, mit denen die Kommunen vorhandene Potenziale sukzessive umsetzen können. Die GPA NRW führt interkommunale Kennzahlenvergleiche durch und betrachtet die Organisation und Steuerung. Wir haben Benchmarks für die Kennzahlen zu den Schulflächen ermittelt. Auf der Basis dieser Benchmarks berechnen wir Potenziale für jede Schulform. Die Flächen- und Schülerzahlen beziehen sich auf das Schuljahr 2014/2015. Bezugsgröße ist die Bruttogrundfläche 1 (BGF) der Gebäude. Die Nutzungsfläche 2 (NF) als detailliertere Bezugsfläche wurde von der GPA NRW abgefragt, konnte jedoch nur von wenigen Städten geliefert werden. Ein interkommunaler Vergleich auf dieser Basis ist daher nicht möglich. Die BGF liegt üblicherweise durch die Bewertung der Eröffnungsbilanz bei allen Kommunen vor. Ein Flächenüberhang bei der BGF ist nicht in jedem Fall auf die konkrete Raumsituation übertragbar. Bei einigen Gebäuden ist ein erhöhter Wert durch die ineffiziente Gebäudestruktur begründet (z.b. überdimensionierte Nebenflächen wie große Flur- und Eingangsbereiche sowie Kellerflächen). 1 Die Bruttogrundfläche ist die Summe aller Grundflächen aller Grundrissebenen eines Gebäudes. 2 Die Nutzungsfläche (ehemalige Nutzfläche) eines Schulgebäudes ist die Fläche, die theoretisch für Unterrichtszwecke genutzt werden könnte. Eventuelle Lagerflächen sind eingeschlossen. Sie beträgt bei Schulen typischerweise rund 60 bis 75 Prozent der BGF. Seite 3 von 31

124 Stadt Wesel Schulen Flächenmanagement Schulen und Turnhallen Ein vorausschauendes Flächenmanagement ist für Städte und Kommunen ein wichtiges Werkzeug, um den Haushalt zu konsolidieren. Es muss sich am Bedarf sowie der finanziellen Leistungsfähigkeit orientieren. Ebenso muss die Kommune berücksichtigen, wie sich der demografische Wandel auswirken wird. Unter diesen Vorgaben analysiert die GPA NRW die Flächen der Schulen und Turnhallen der Stadt Wesel mit Ausnahme der Förderschulen. Die Benchmarks berücksichtigen zunächst alle für den Regelschulbetrieb notwendigen Unterrichts- und Fachräume. Zudem gewährt die GPA NRW in ihren Benchmarks unter anderem Zuschläge für Lehrerarbeitsplätze und weitere notwendige Räume. Flächen für die Offene Ganztagsschule (OGS) an Grundschulen sowie für Ganztagsunterricht an weiterführenden Schulen rechnen wir entsprechend der individuellen Situation in den Benchmarks an. Bisher gibt es keine verbindlichen Vorschriften für Raumstandards an Schulen mit inklusivem Unterricht. Dennoch geht auch die GPA NRW davon aus, dass für die Inklusion weitere Flächen benötigt werden. Dieser zusätzliche Flächenbedarf wird jedoch an den meisten Schulstandorten nur einen geringen Anteil der errechneten Flächenüberhänge rechtfertigen. Insbesondere ist der Flächenbedarf für diese Zwecke davon abhängig, ob die Kommune Schwerpunktschulen bildet, an denen sie die erforderlichen Rahmenbedingungen für die einzelnen Förderschwerpunkte schafft. Daher ist es grundsätzlich erforderlich, dass die Kommune den Bedarf für jede Schule individuell konkretisiert und das Raumprogramm entsprechend anpasst. Vor diesem Hintergrund sind in den Benchmarks keine zusätzlichen Flächen für die inklusive Beschulung förderbedürftiger Kinder eingerechnet. Grundschulen Wie in den meisten Kommunen ist die Zahl der Grundschüler auch in Wesel gesunken. Im Vergleich der Schuljahre 2000/01 mit 2014/15 hat sich die Zahl der Grundschüler um 913 verringert. Dies entspricht rund 30 Prozent. Im letzten Prüfungsturnus hat die GPA NRW bereits die Kennzahl Bruttogrundfläche je Grundschüler erhoben. Für das Vergleichsjahr 2007 errechnete sich für die Stadt Wesel ein Wert von 13,23 m² je Schüler. Dieser lag interkommunal auf leicht überdurchschnittlichem Niveau. Dabei wurden sowohl die Schulgebäude als auch die Turnhallen einkalkuliert. Bezogen auf das Vergleichsjahr 2014 hat sich dieser Wert auf 20,08 m² je Schüler erhöht.. In der aktuellen Prüfung betrachten wir Schulgebäude und Turnhallen getrennt voneinander. Bezugsgröße für die Flächenkennzahlen sind nicht mehr die Schülerzahlen, sondern die gebildeten Klassen. Im Vergleichsjahr 2014 gab es in Wesel zwölf Grundschulstandorte, davon ein Teilstandort. Von den Grundschulen verfügen zehn über ein OGS-Angebot. Der Anteil der Schüler, die ein sol- Seite 4 von 31

125 Stadt Wesel Schulen ches Ganztagsangebot in Anspruch nahmen, lag bei 40 Prozent. Dieser wurde bei der Bemessung des Benchmarks berücksichtigt. Flächensituation Grundschulen der Stadt Wesel 2014/15 Namen der Grundschule bzw. Standorte BGF(a) in m² Schülerzahl gebildete Klassen Zahl der Eingangsklassen Fläche je Klasse in m² BGF GS Bislich GS Büderich GS Ginderich* GS Theodor-Heuss Flüren GS Konrad-Duden Obrighoven GS Am Buttendick Wittenberg GS Feldmark GS Innenstadt GS Quadenweg GS Fusternberg GS Blumenkamp GS Brüner Tor* *Schule auslaufend und daher im Vergleichsjahr 2014 nicht mehr vollzügig in Betrieb Aus der Tabelle ist ersichtlich, dass die beiden auslaufenden Grundschulen sehr hohe Kennzahlenwerte aufweisen. Weitere signifikant hohe Kennzahlenwerte zeigen sich bei den folgenden drei Grundschulen: GS Bislich, GS Blumenkamp und GS Quadenweg. Der hohe Flächenwert der Grundschule Bislich resultiert u.a. aus der großen Pausenhalle (1.766 m²). Der Umstand, dass das Gebäude über ein nicht genutztes Dachgeschoss verfügt und die Grundschule teilweise unterkellert ist, wirkt sich zusätzlich ungünstig auf den Flächenwert aus. Diese Flächen werden in die Bruttogrundfläche eingerechnet. Auch bei den Grundschulen Blumenkamp und Quadenweg sind die Gebäude unterkellert und die Schulen besitzen ungenutzte Dachgeschosse. Außerdem sind in der Grundschule Blumenkamp große Flurflächen vorhanden. Die Stadt Wesel konnte uns auch die Nutzungsflächen der Schulgebäude liefern. Somit haben wir diese ergänzend betrachtet. Ein Indiz für die Flächeneffizienz eines Gebäudes ist das Verhältnis Anteil NF zu BGF. Es beträgt bei Schulgebäuden typischerweise 60 bis 70 Prozent. Bei den o.a. Grundschulen mit den sehr hohen Kennzahlenwerten ist der Verhältniswert NF zu BGF Seite 5 von 31

126 Stadt Wesel Schulen auffallend gering: GS Bislich 23 Prozent, GS Bumenkamp 30 Prozent und GS Quadenweg 36 Prozent. Bei alle anderen Grundschulen liegt der Verhältniswert ebenfalls unter 60 Prozent. Lediglich bei der GS Buttendick Wittenberg beträgt er 60 Prozent. Somit kann bei fast allen Grundschulen von einer ineffizienten Gebäudestruktur ausgegangen werden. Der Grund für diese Abweichung konnte in der Prüfung nicht geklärt werden. BGF Grundschulen je Klasse in m² 2014 BGF Grundschulen je Klasse in m² 2014 Wesel Minimum Maximum Mittelwert 1. Quartil 2. Quartil (Median) 3. Quartil Anzahl Werte Im Vergleichsjahr 2014 beträgt die Bruttogrundfläche aller Grundschulen 436 m² je Klasse. Der von der GPA NRW ermittelte Benchmark liegt bei 293 m² je Klasse. Die arithmetisch ermittelten Flächenüberhänge im Vergleich zum Benchmark betragen 143 m² je Klasse. Dies entspricht m² für alle Grundschulen. Die aktuellen Prognosen gehen davon aus, dass die Schülerzahl weiter geringfügig absinken wird. Hierauf hat die Stadt Wesel reagiert und zwischenzeitlich die Grundschule Brüner Tor (2.742 m²) zum aufgelöst. Das Gebäude wird inzwischen als Kindergarten genutzt. Bis zum Schuljahr 2020/21 sind noch folgende schulorganisatorischen Maßnahmen geplant: Der Teilstandort Ginderich (2.093 m²) des Grundschulverbundes Büderich-Ginderich wird zum als Schulstandort aufgegeben und eine Vermietung ist avisiert. Der Rat der Stadt Wesel hat am beschlossen, einen Schulverbund aus der Grundschule Theodor-Heuss als Hauptstandort (zweizügig) und der Grundschule Bislich als Teilstandort (einzügig) einzurichten, und zwar bereits zum An der Grundschule Innenstadt wird ein Anbau (882 m²) errichtet. Er soll im Jahr 2016 fertig gestellt sein. Seite 6 von 31

127 Stadt Wesel Schulen Die Hausmeisterwohnung (154 m²) in der Grundschule Büderich wird für die Nutzung der Schule umgebaut. Darüber hinaus wird das Dachgeschoss für schulische Zwecke ausgebaut. Auch diese Maßnahmen sollen im Jahr 2016 fertiggestellt sein. Bei Umsetzung aller geplanten bzw. bereits durchgeführten Maßnahmen der Stadt Wesel unter Aufgabe der Schulen und Wegfall der schulischen Nutzung für den Primarbereich würden sich die Grundschulflächen auf ca m² verringern. Im Vergleichsjahr betrugen die Grundschulflächen rund m². Feststellung Die Auflösung von zwei Schulstandorten bzw. Teil-Standorten sowie die Umbaumaßnahmen bewirken eine Flächenreduzierung um m². Anhand der Prognosen der Stadt Wesel ist voraussichtlich davon auszugehen, dass sich die Grundschülerzahl für das Prognosejahr 2020/21 auf verringern wird. Ab dem Jahr 2015 stellt dies einen geringen Rückgang von ca. einem Prozent dar. Auf der Basis von Schülern und einer durchschnittlichen Klassenstärke von 22,5 Schülern würden sich 91 Klassen errechnen. Im Vergleichsjahr 2014 waren es noch 93 Klassen. Die Schulverwaltung erwartet, dass der Anteil der Schüler, die das Ganztagsangebot in Anspruch nehmen, auf ca. 60 Prozent ansteigen wird. Dieser Anteil differenziert sich sehr stark nach den Ortsteilen. Die GPA NRW geht bei dieser OGS-Quote von einem Benchmark von 301 m² je Klasse aus. Sofern bis zum Schuljahr 2020/21 keine weiteren Standorte aufgegeben werden, ergäbe sich in der Prognoseberechnung ein rechnerischer Flächenüberhang von rund m². Feststellung Bei Realisierung der vorgenannten Annahmen wird sich der im Vergleichsjahr festgestellte Flächenüberhang bis zum Jahr 2020/21 um fast 30 Prozent reduzieren. Die Stadt Wesel legt für die Versorgung mit Grundschulen das Prinzip Kurze Beine Kurze Wege zugrunde. Wesel hat mit 123 km² gegenüber dem Mittelwert der großen kreisangehörigen Kommunen von 97 km² eine große Gemeindefläche. Gleichzeitig ist die Bevölkerungsdichte mit 490 Einwohner je km² eher gering (Mittelwert der großen kreisangehörigen Kommunen: 969 Einwohner je km²). Aufgrund dieser Struktur unterhält die Stadt Wesel viele kleine Grundschulen, die teilweise am Stadtrand gelegen sind. Bereits acht von zehn Grundschulen (ohne die beiden auslaufenden Schulen) wurden im Schuljahr 2014/15 ein- bzw. zweizügig geführt. Die Aufrechterhaltung kleiner Schulstandorte stellt sich unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten ungünstig dar. Häufig wirft sie zudem schulorganisatorische Schwierigkeiten auf, z.b. beim Ausfall von Lehrkräften und bei Ganztagsangeboten. Nur eine räumliche Zusammenlegung der Schulstandorte würde den städtischen Haushalt nennenswert entlasten. Aufgrund der hohen Bevölkerungsdichte der Stadt Wesel sind die Entfernungen zwischen den Schulstandorten oft nur gering, sodass die Wege für die Schüler zumutbar sind. Z.B. könnte die Grundschule Bislich, die Schule mit dem größten Flächenwerte je Seite 7 von 31

128 Stadt Wesel Schulen Klasse, aufgegeben werden. Die Schüler könnten dann die Grundschule Theodor-Heuss in Flüren besuchen. Empfehlung Die Stadt Wesel erreicht den Maximalwert, daher sollte sie dringend unter Wirtschaftlichkeitsgesichtspunkten die Grundschulgebäude auf ihre Nutzungseffizienz überprüfen. Zum Abbau der bestehenden Flächenüberhänge sollte die Stadt Grundschulstandorte unter Berücksichtigung der sonstigen Einflüsse (z.b. höhere Schülerfahrtkosten) nach Möglichkeit aufgeben. Sie sollte ihren Immobilienbestand verringern, und zwar in erster Linie durch Vermarktung der freigezogenen Objekte. Als Folgenutzungen oder ergänzende Teilnutzungen eines Schulstandortes kämen z.b. Verkauf und Umbau zu Wohnraum, gewerbliche Nutzung oder Seniorenwohnungen in Frage. Weiterführende Schulen (gesamt) In Wesel gab es 2014/2015 folgende weiterführenden Schulen: eine Hauptschule, zwei Realschulen, zwei Gymnasien, eine Gesamtschule, eine Förderschule (in Trägerschaft des Kreises) und ein Berufskolleg (in Trägerschaft des Kreises). Hiervon betrachtet die GPA NRW im Folgenden nur die Schulen der Stadt Wesel. Hauptschulen Die Zahl der Hauptschüler in Wesel ist seit dem Schuljahr 2002/03 stetig rückläufig. Im Vergleich der Schuljahre 2000/01 mit dem Vergleichsjahr 2014/15 hat sich die Anzahl der Grundschüler um 475 verringert. Dies entspricht rund 52 Prozent. Damit ist die Hauptschule die Schulform mit dem stärksten Schülerrückgang. Die sinkenden Schülerzahlen sind nicht nur demografisch bedingt, sondern auch auf das veränderte Schulwahlverhalten zurückzuführen. Diese Entwicklung stellt sich in vielen Städten ähnlich dar. Die Hauptschule nutzt auch Räumlichkeiten des Paulinums. Diese Flächen (rund 250 m²) wurden bei der Betrachtung der Hauptschule berücksichtigt. Die Hauptschule Martini wird als Ganztagsschule geführt. Der Benchmark liegt für Ganztagshauptschulen bei 370 m² je Klasse. Seite 8 von 31

129 Stadt Wesel Schulen BGF Hauptschulen je Klasse 2014 BGF Hauptschulen je Klasse 2014 Wesel Minimum Maximum Mittelwert 1. Quartil 2. Quartil (Median) 3. Quartil Anzahl Werte Im Jahr 2014 beträgt die Bruttogrundfläche der Martini-Hauptschule 437 m² je Klasse. Der Flächenüberhang im Vergleich zum Benchmark liegt bei 67 m² je Klasse. Somit ergibt sich ein geringes Flächenpotenzial von m². Die Stadt Wesel hat auf die sinkenden Schülerzahlen reagiert und zwischenzeitlich die Hauptschule mit Ratsbeschluss vom auslaufend gestellt. Sie nimmt ab dem Schuljahr 2016/17 keine neuen Jahrgänge mehr auf. Das Hauptschulgebäude wird an den Gebäudeservice zurückgegeben. Damit wird die Schulform Hauptschule in Wesel entfallen. Feststellung Mit der Schließung der Hauptschule wären unter der Voraussetzung, dass das Hauptschulgebäude aus der schulischen Nutzung entfällt, keine Hauptschulflächen mehr vorhanden. Realschulen Die Schülerzahlen an den Realschulen sind seit dem Schuljahr 2002/03 stetig rückläufig. Im Vergleich der Schuljahre 2000/01 mit 2014/15 hat sich die Zahl der Realschüler um 558 verringert. Dies entspricht rund 41 Prozent. Beide Realschulen verfügen über ein Ganztagsangebot. Der Ganztagsanteil liegt insgesamt bei 13 Prozent. Für Realschulen mit einem Ganztagsanteil bis 20 Prozent berücksichtigt die GPA NRW einen Benchmark von 283 m² je Klasse. Seite 9 von 31

130 Stadt Wesel Schulen BGF Realschulen je Klasse 2014 BGF Realschulen je Klasse in m² 2014 Wesel Minimum Maximum Mittelwert 1. Quartil 2. Quartil (Median) 3. Quartil Anzahl Werte Im Jahr 2014 beträgt die Bruttogrundfläche der beiden Realschulen 554 m² je Klasse und liegt damit nahe am Maximalwert. Der gesamte Flächenüberhang im Vergleich zum Benchmark beträgt 271 m² je Klasse. Das sich dadurch ergebende Flächenpotenzial beträgt rechnerisch m². Die Stadt Wesel hat auf die sinkenden Schülerzahlen reagiert und zwischenzeitlich die Realschule Wesel-Mitte mit Ratsbeschluss vom auslaufend gestellt. Sie nimmt ab dem Schuljahr 2016/17 keine neuen Jahrgänge mehr auf. Das Gebäude der Realschule Wesel-Mitte soll dann von der Gesamtschule genutzt werden. Durch die Auflösung der Realschule Mitte würden sich die Realschulflächen auf ca m² reduzieren. Im Vergleichsjahr waren es noch m² Feststellung Durch die Auflösung der Realschule Mitte wird es bei den Realschulflächen zu einem Flächenabbau kommen. Bis zum Schuljahr 2021/22 wird voraussichtlich ein Rückgang der Schülerzahlen auf 564 Schüler erwartet. Dies entspricht 41 Prozent. Erwähnt werden müsste noch, dass die Nachbarkommunen auslaufend gestellte Realschulen haben. Das kann zur Folge haben, dass ein Zustrom von Nachbarschülern folgt. Auf Basis einer durchschnittlichen Klassenstärke von 28 Schülern ergäben sich 20 Klassen. Im Schuljahr 2014/15 waren es noch 31 Klassen und im Schuljahr 2015/16 nur noch 30 Klassen. Für die Realschule Konrad-Duden geht die Schulverwaltung davon aus, dass der Ganztagsanteil auf ca. 20 Prozent ansteigen wird. Die GPA NRW berücksichtigt somit einen Benchmark von 283 m² je Klasse. Danach geht die GPA NRW für die Realschule von einem rechnerisch prognostizierten Flächenbedarf von rund m² aus. Seite 10 von 31

131 Stadt Wesel Schulen Feststellung Aufgrund der Auflösung der Realschule-Mitte wird sich der im Vergleichsjahr festgestellte Flächenüberhang bis zum Jahr 2021/22 um fast 42 Prozent reduzieren. Nach der Prognoseberechnung 2021/22 verbleibt ein rechnerisches Potenzial, das fast die Hälfte der gesamten Realschulflächen hat. Bei der Konrad-Duden-Realschule kann davon ausgegangen werden, dass eine ineffiziente Gebäudestruktur vorliegt, da das Verhältnis Anteil NF zu BGF nur bei 40 Prozent liegt. Empfehlung Die Stadt Wesel sollte über eine effizientere Nutzung des Realschulgebäudes nachdenken (Umbau bzw. Neubau oder Verlagerung sind anhand von langfristigen Wirtschaftlichkeitsberechnungen zu prüfen). Des Weiteren sollte sie anstreben, in den vorhandenen Objekten weitere Nutzungsmöglichkeiten parallel unter einem Dach zusammenzufassen (z.b. Erwachsenenbildung, oder Sprachkurse). Dies sollte allerdings nur unter der Bedingung durchgeführt werden, wenn an anderer Stelle angemietete Flächen aufgegeben werden. Gymnasien Die Zahl der Gymnasiasten in Wesel ist seit dem Schuljahr 2000/01 bis zum aktuellen Jahr 2014/15 schwankend, jedoch insgesamt um acht Prozent gesunken. Seit dem Schuljahr 20011/12 sind die Schülerzahlen stetig rückläufig. Im Vergleichsjahr 2014/15 besuchten Schüler die städtischen Gymnasien. Davon entfielen 58 Prozent auf die Sekundarstufe I. Im Jahr 2014 gab es in Wesel zwei Gymnasien. Das Konrad-Duden-Gymnasium hat in der Sekundarstufe I einen Ganztagsanteil von 100 Prozent (gebundener Ganztag), das Andreas- Versalius-Gymnasium einen Ganztagsanteil von drei Prozent. Da viele Gymnasiasten durch die verkürzte Abiturzeit (G 8) am Nachmittag noch Unterricht haben, berücksichtigt der Benchmark Flächen für Mensen und Ganztagsbereiche für 60 Prozent der Schüler der Sekundarstufe I. Die GPA NRW setzt somit für die Sekundarstufe I einen Benchmark von 317 m² je Klasse an. Der Benchmark für Gymnasien mit einer Ganztagsquote von 100 Prozent für die Sekundarstufe I liegt bei 338 m² je Klasse. Für die Sekundarstufe II wird ein Benchmark von 236 m² je Kurs zugrunde gelegt. Daraus errechnet sich auf der Grundlage der gebildeten Klassen und Kurse der Stadt Wesel ein gesamter Benchmark für die beiden Gymnasien von 287 m² je Klasse/Kurs. Das Gymnasium nutzt auch Räumlichkeiten des Paulinums. Diese Fläche (862 m²) wurde bei der Betrachtung der Gymnasien berücksichtigt. Seite 11 von 31

132 Stadt Wesel Schulen BGF Gymnasien je Klasse 2014 BGF Gymnasien je Klasse 2014 Wesel Minimum Maximum Mittelwert 1. Quartil 2. Quartil (Median) 3. Quartil Anzahl Werte Im Jahr 2014 beträgt die Bruttogrundfläche der beiden Gymnasien 333 m² je Klasse/Kurs und liegt auch hier nahe am Maximalwert. Der gesamte Flächenüberhang bei den Gymnasien beträgt 46 m² je Klasse/Kurs. Das sich dadurch ergebende Flächenpotenzial liegt rechnerisch bei m². Für die Prognoseberechnung 2020/21 haben wir die gleichen Flächenwerte wie 2014 abzüglich der genutzten Flächen im Paulinum zugrunde gelegt ( m²). Die Stadt Wesel prognostiziert für die Gymnasien für das Schuljahr 2020/21 nur noch Schüler (Rückgang um elf Prozent). Unter den gleichen Voraussetzungen wie 2014/15 entfallen davon 58 Prozent auf die Jahrgangsstufe der Sekundarstufe I. Dies entspricht Schülern. Ausgehend von einer durchschnittlichen Klassenstärke von 26 Schülern ergäbe dies 39 Klassen. Im Vergleichsjahr 2014 und im Schuljahr 2015/16 waren es noch 42 Klassen. Die GPA NRW geht hier von einem Benchmark von 328 m² je Klasse aus. Unter Berücksichtigung einer durchschnittlichen Klassenstärke von 19,5 bei der Sekundarstufe II (733 Schüler) ergäbe dies 38 Klassen/Kurse. Die GPA NRW setzt hier einen Zielwert von 236 m² je Klasse/Kurse an (39 x 328 m²/klasse + 38 x 236 m²/klasse = m²). Bei Zugrundelegung der o.a. Flächen wäre für das Schuljahr 2020/21 von einem rechnerischen Flächenüberhang von rund m² auszugehen. Auch bei den beiden Gymnasien kann von einer wenig effizienten Gebäudestruktur ausgegangen werden. Der Anteil NF zu BGF beträgt bei dem Andreas-Versalius-Gymnasium 54 Prozent und bei dem Konrad-Duden-Gymnasium 49 Prozent. Feststellung Der Flächenüberhang in der Prognoseberechnung für das Jahr 2020/21 steigert sich gegenüber dem Vergleichsjahr 2014/15. Grund ist der langfristig prognostizierte Schülerrückgang. Seite 12 von 31

133 Stadt Wesel Schulen Empfehlung Die Stadt Wesel sollte versuchen, die Flächen für die Schulnutzung zu optimieren. Sie sollte anstreben, Teilflächen für andere mit dem Schulbetrieb verträgliche Zwecke zu nutzen. Dies allerdings nur dann, wenn andere Flächen dafür aufgegeben werden. Gesamtschule Die Zahl der Gesamtschüler ist seit dem Jahr 2008/09 stetig gestiegen. Bis zum Schuljahr 2014/15 ist die Schülerzahl von 949 auf gewachsen. Davon entfielen für das Vergleichsjahr Prozent auf die Jahrgangsstufen der Sekundarstufe 1. Die Gesamtschule Lauerhaas wurde fünfzügig und durchweg als Ganztagsschule geführt. BGF Gesamtschulen je Klasse 2014 BGF Gesamtschulen je Klasse 2014 Wesel Minimum Maximum Mittelwert 1. Quartil 2. Quartil (Median) 3. Quartil Anzahl Werte Im Jahr 2014 beträgt die Bruttogrundfläche der Gesamtschule 282 m² Klasse und bildet daher den Minimalwert. Der von der GPA ermittelte Benchmark liegt bei 306 m² je Klasse; die Gesamtschule ist gut ausgelastet. Bis zum Schuljahr 2021/22 sind folgende schulorganisatorische Maßnahmen geplant: Die Gesamtschule Lauerhaas wurde per Ratsbeschluss vom mit Wirkung vom achtzügig und bildet zum eine Dependance für die Jahrgänge fünf und sechs aufbauend am Standort der Realschule Wesel-Mitte. Das Paulinum (1.112 m²) wird von der Gesamtschule genutzt. Für die Gesamtschule wird eine neue Aula (ca. 800 m²) erstellt. Nach Umsetzung der geplanten Maßnahmen der Stadt Wesel würden sich die Gesamtschulflächen auf ca m² erhöhen. Seite 13 von 31

134 Stadt Wesel Schulen Für die Prognoseberechnung 2021/22 geht die GPA NRW bei der Gesamtschule von einer Fläche von m² aus. Aus den Prognosen der Stadt Wesel ist ersichtlich, dass die Schülerzahlen bis zum Schuljahr 2021/22 drastisch auf anzeigen werden. Dies ist ein Zuwachs von 45 Prozent - insoweit deutlich höher als im Vergleichsjahr 2014/15 (1.138). Die GPA NRW setzt wie im Vergleichsjahr voraus, dass 78 Prozent auf die Jahrgangsstufen der Sekundarstufe 1 fallen. Dies entspricht Schülern. Ausgehend von einer durchschnittlichen Klassenstärke von 26 Schülern ergäbe dies 49 Klassen. Die GPA legt bei der Sekundarstufe I für Gesamtschulen einen Benchmark von 336 m² je Klasse zugrunde. Ausgehend von einer durchschnittlichen Klassenstärke von 19,5 Schülern bei der Sekundarstufe II (358 Schüler) ergäben sich 18 Klassen/Kurse. Die GPA NRW setzt hier einen Zielwert von 236 m² je Klasse an (49 x 336 m²/kurse + 18 x 236 m²/klasse = m²). Aufgrund der oben aufgeführten schulorganisatorischen Maßnahmen wird sich für das Jahr 2020/21 nur noch ein geringer Flächenüberhang von rund 700 m² ergeben. Potenzialberechnung Schulgebäude für das Schuljahr 2014/15 (Vergleichsjahr) Schulart BGF je Klasse in m² Benchmark je Klasse in m² BGF Flächenpotenzial je Klasse in m² BGF Anzahl Klassen Potenzial in m² BGF (gerundet) Grundschulen Hauptschule Realschulen Gymnasien Gesamt Die Flächenüberhänge je Klasse werden mit der Anzahl der Klassen im Schuljahr 2014/15 multipliziert. Hieraus ergibt sich zum Vergleichsjahr ein rechnerisches Flächenpotenzial von rund m² für die gesamte Stadt Wesel. Potenzialberechnung Schulgebäude für das Schuljahr 2015/16 Schulart BGF je Klasse in m² Benchmark je Klasse in m² BGF Flächenpotenzial je Klasse in m² BGF Anzahl Klassen Potenzial in m² BGF (gerundet) Grundschulen Hauptschule Realschulen Gymnasien Gesamt Seite 14 von 31

135 Stadt Wesel Schulen Feststellung Das Flächenpotenzial hat sich verringert, da die Grundschule Brüner Tor zum Ende des Schuljahres 2014/15 aufgelöst wurde. Sie ist nicht mehr in der Potenzialberechnung für das Schuljahr 2015/16 enthalten, da das Gebäude nicht mehr schulisch genutzt wird. Grundsätzlich geht die GPA NRW davon aus, dass ein m² BGF jährliche Kosten von rund 100 Euro verursacht (inklusive Aufwand für Personal im Gebäudemanagement, Bauunterhaltung, Bewirtschaftung sowie Abschreibungen und Kapitalkosten). Erfahrungswerte aus der Gebäudewirtschaft gehen von Vollkosten für die betriebenen Flächen zwischen 100 und 200 Euro je m² BGF aus. Die GPA NRW orientiert sich damit bewusst konservativ am unteren Ende der tatsächlichen Spannbreite. Dies reicht aus, um die Kommunen für die besondere Bedeutung des Themas zu sensibilisieren und ihnen adäquate Konsolidierungspotenziale für den Haushalt aufzuzeigen. Bei einem Flächenabbau im errechneten Umfang könnte die Stadt Wesel eine Haushaltsentlastung von rund 2,7 Mio. Euro (Schuljahr 2014/15) jährlich erreichen. Dies setzt allerdings voraus, dass die Flächen aus der kommunalen Nutzung entfallen. Setzt die Kommune den inklusiven Unterricht um, so können zusätzliche Flächen (z.b. für Differenzierungsräume; Therapie- oder Rückzugsräume, Pflege-/Hygieneräume) notwendig sein. Diese Räume benötigen mit m² BGF allerdings wesentlich weniger Fläche als Klassenräume. Ausgehend von einem zusätzlichen Differenzierungsraum je Zug ergibt sich beispielsweise für eine vierzügige Grundschule, die die Förderschwerpunkte Lernen, Sprache sowie emotionale und soziale Entwicklung aufnimmt, ein Mehrbedarf von ca m² BGF. Aktuell erschwert eine stark gestiegene Zahl von zugewanderten Kindern und Jugendlichen es zudem den Kommunen, die Schulflächen zu planen. Die Kinder und Jugendlichen müssen zunächst die nötigen Deutschkenntnisse erlangen, damit sie am Unterricht teilnehmen können. In Wesel betraf dies zum Zeitpunkt der Prüfung 146 Schüler. Die für diese Zwecke erforderlichen Räume können bei den meisten Standorten nur einen geringen Anteil der errechneten Flächenüberhänge rechtfertigen. Auch unter Berücksichtigung des Mehrbedarfs durch Inklusion und Zuwanderung verbleibt ein Flächenüberhang, der entsprechende Gegensteuerungsmaßnahmen dringend erforderlich macht. Feststellung Die Stadt Wesel wird durch die zwischenzeitlich durchgeführten und bisher geplanten Maßnahmen bis 2020/21 bzw. 2021/22 bei allen betrachteten Schulformen insgesamt eine Flächenreduzierung um ca m² erreichen. Dies sind lediglich 40 Prozent des oben ausgewiesenen Potenzials für das Vergleichsjahr 2014/15. Da die Schülerzahlen in den nächsten Jahren voraussichtlich - außer bei der Gesamtschule - weiter sinken werden, wird sich auch der Flächenbedarf kontinuierlich verringern. Die bisher geplanten Optimierungsmaßnahmen der Stadt Wesel reichen nicht aus, um ein weiteres Anwachsen der Flächenüberhänge in den nächsten Jahren zu verhindern. Seite 15 von 31

136 Stadt Wesel Schulen Prognose Potenzialberechnung Schulgebäude für das Schuljahr 2020/21 bzw. 2021/2022 Schulart BGF je Klasse in m² Benchmark je Klasse in m² BGF Flächenpotenzial je Klasse in m² BGF Anzahl Klassen Potenzial in m² BGF (gerundet) Grundschulen Realschulen Gymnasien Gesamtschulen Gesamt Feststellung Sofern die Stadt Wesel keine weiteren Gebäude aufgibt bzw. Flächeneinsparungen erzielt, wird der Flächenüberhang im Schuljahr 2020/21 bzw. 2021/22 voraussichtlich lediglich um m² geringer sein als im Vergleichsjahr 2014/15. Empfehlung Eine weitere Reduzierung der Schulstandorte bzw. Flächenoptimierung der Einzelstandorte ist daher dringend erforderlich. Schulturnhallen Hier betrachten wir lediglich die Sport- und Turnhallen, die für den Schulsport der städtischen Grundschulen und weiterführenden Schulen (ohne Berufskollegs und Förderschulen) genutzt werden. Bei schulübergreifender Nutzung sind die Halleneinheiten und Flächen anteilig berücksichtigt. Sehr kleine Hallen und Gymnastikräume wurden als 0,5 Übungseinheiten angesetzt. Bruttogrundfläche Schulturnhallen je Klasse in m² 2014 Wesel Minimum Maximum Mittelwert 1. Quartil 2. Quartil (Median) 3. Quartil Anzahl Werte Der interkommunale Wert belegt, dass die Stadt Wesel über ein flächenmäßig vergleichsweise großes Angebot an Schulturnhallen verfügt. Die Turnhallen sind mit einer durchschnittlichen Hallenfläche von 832 m² relativ groß. Die GPA NRW geht davon aus, dass jeweils zwölf Klassen eine Turnhallen-Einheit benötigen. Dem so ermittelten Bedarf für Wesel stellt sie den aktuellen Bestand gegenüber: Seite 16 von 31

137 Stadt Wesel Schulen Vergleich Bedarf und Bestand Turnhallen-Einheiten für Schulen 2014 Bedarf bei 12 Klassen je Halleneinheit Bestand Halleneinheiten Saldo Grundschulen 7,8 12,0 4,3 Hauptschulen 1,5 2,0 0,5 Realschulen 2,6 5,0 2,4 Gymnasien 7,0 5,0-2,0 Gesamtschulen 3,7 4,0 0,3 Gesamt 22,5 28,0 5,5 Hieraus ergeben sich für Wesel rechnerisch fünf überzählige Halleneinheiten. Die Turnhallen sind nach der oben durchgeführten Berechnung mit dem Schulsport nicht ausgelastet. Der Vereinssport wurde bei dieser Betrachtung nicht berücksichtigt. Die Turnhallen verteilen sich ungünstig. In der Innenstadt gibt es eine Unterdeckung, dagegen sind die Turnhallen an den Grundschulen in der Regel nicht ausgelastet. Fast jede Grundschule hat eine Turnhalle. Empfehlung Die Stadt Wesel sollte für eine Realisierung des Flächenpotenzials einzelne Hallen aufgeben. Vorab sollte dabei geklärt werden, welche Schulstandorte langfristig erhalten bleiben sollen. Der Erhalt von Turnhallen ausschließlich für Vereinszwecke sollte vermieden werden. Als Folgenutzungen der Turnhallen kommen z.b. die Übertragung an Sportvereine und/ oder der Verkauf an Dritte (etwa für Fitness-Studio, Soccer-Halle usw.) in Betracht. Feststellung Der Bestand an Schulturnhallen übersteigt den erforderlichen Bedarf um fünf Einheiten. Bei einer durchschnittlichen Hallenfläche von 832 m² errechnet sich im Vergleichsjahr 2014/15 ein Flächenüberhang von m² BGF. Monetär ausgedrückt bedeutet dies ein weiteres Potenzial von Euro jährlich. Durch die sinkenden Schülerzahlen wird der schulische Hallenbedarf noch weiter zurückgehen und das Flächenpotenzial stetig ansteigen. Die Stadt Wesel hat Ende März 2016 den Auftrag zur Erstellung eines Sportstättenentwicklungskonzepts an einen Gutachter vergeben. Im Vordergrund steht dabei u.a. die Frage nach der Sportkapazität. An dieser Stelle verweisen wir auf die Ausführungen im Teilbericht Grünflächen unter der Rubrik Sportaußenanlagen. Turnhallen (gesamt) Die GPA NRW vergleicht an dieser Stelle, wie viele Turnhallen den Einwohnern für sportliche Aktivitäten zur Verfügung stehen. Zu den vorstehend aufgeführten Schulsporthallen sind Halleneinheiten von Förderschulen sowie Hallen mit teils reiner Vereinsnutzung hinzuzurechnen. Dazu gehören nicht nur Hallen, die im Eigentum der Stadt stehen oder von ihr angemietet sind, sondern auch sämtliche Objekte, Seite 17 von 31

138 Stadt Wesel Schulen deren Unterhaltung bzw. Bewirtschaftung von der Kommune unterstützt wird (z. B. durch Vereinszuschüsse). Hinzu kommen noch weitere Turnhallen ohne finanzielle Beteiligung der Stadt Wesel. Dies sind: die Leichtathletikhalle des Weseler Turnvereins e.v. und die Dreifachhalle des Berufskollegs des Kreises Wesel Dementsprechend sind für die Stadt Wesel 32 Halleneinheiten in die Kennzahlenberechnung eingeflossen: Bruttogrundfläche Turnhallen je Einwohner in m² 2014 einschließlich Turnhallen ohne finanzielle Beteiligung der Stadt Wesel Wesel Minimum Maximum Mittelwert 1. Quartil 2. Quartil (Median) 3. Quartil Anzahl Werte Die Stadt Wesel hat für den Vereinssport ein durchschnittliches Angebot. Die Nutzer der Turn- und Sporthallen der Stadt Wesel beteiligen sich an den Aufwendungen. Nach der Entgeltordnung vom werden folgende Nutzungsentgelte erhoben: Einfachturnhalle: 2,50 Euro je Stunde für die Weseler Vereine/Gruppen und 11 Euro je Stunde für ortsfremde Nutzer, Zweifachsporthalle: 5,00 Euro je Stunde für die Weseler Vereine/Gruppen und 22,00 Euro je Stunde für ortsfremde Nutzer und Dreifachsporthalle: 7,50 Euro je Stunde für die Weseler Vereine/Gruppen und 33,00 Euro je Stunde für ortsfremde Nutzer. Die Einnahmen für das Jahr 2014 betragen Euro und im Jahr Euro. Feststellung Die GPA hält eine angemessene Kostenbeteiligung für die Nutzung der Turn- und Sporthallen für sinnvoll und geboten. Gesamtbetrachtung Nachfolgend stellt die GPA NRW die Analyseergebnisse und wesentlichen Handlungsempfehlungen aus den zuvor betrachteten Bereichen zusammengefasst dar: In den Weseler Grundschulen kommt es durch den kontinuierlichen Schülerrückgang im Vergleichsjahr zu einem erheblichen Flächenüberhang. Die bisher eingeleiteten und geplanten Maßnahmen (Schließung von zwei Grundschulstandorten bzw. Teilstandorten) reichen zu einer dauerhaften Reduzierung nicht aus. Die Stadt Wesel sollte nach Möglichkeit dringend weitere Grundschulstandorte aufgeben. Seite 18 von 31

139 Stadt Wesel Schulen Bei der Hauptschule waren im Vergleichsjahr geringe Flächenüberhänge vorhanden. Die Stadt Wesel hat auf die rapide zurückgehenden Schülerzahlen reagiert und schließt die Hauptschule. Damit wird die Schulform Hauptschule in Wesel enden. Unter der Voraussetzung, dass das Hauptschulgebäude aus der schulischen Nutzung entfällt, wären keine Hauptschulflächen mehr vorhanden. Auch die beiden Realschulen waren im Jahr 2014/15 nicht ausgelastet. Aufgrund der rückläufigen Schülerzahlen hat die Stadt Wesel eine Realschule auslaufend gestellt. Diese Maßnahme reicht nicht aus, um den Flächenüberhang dauerhaft zu reduzieren. Die Stadt sollte die Flächen für die Schulnutzung optimieren und anstreben, Teilflächen für andere mit dem Schulbetrieb verträgliche Zwecke zu nutzen Auch bei den beiden Gymnasien waren im Vergleichsjahr Flächenüberhänge festzustellen. Die geplante Maßnahme, die genutzten Flächen im Paulinum der Gesamtschule zur Verfügung zu stellen, reicht nicht aus, um das Flächenpotenzial zu reduzieren. Die Stadt Wesel sollte auch hier die Flächen für die schulische Nutzung optimieren. Die Gesamtschule ist im Vergleichsjahr gut ausgelastet. Aufgrund der enorm gestiegenen Schülerzahlen hat die Stadt Maßnahmen zur Flächenerweiterung geplant (Gebäude der Realschule-Mitte, das Paulinum und eine neu zu erstellende Aula). Aufgrund der erhöhten Schülerzahl wird die Gesamtschule dauerhaft gut ausgelastet sein. Die Potenzialberechnung aufgrund der Prognosedaten der Stadt Wesel zeigt, dass ohne zusätzliche Optimierungsmaßnahmen zukünftig bei den Grundschulen und der Realschule sowie den Gymnasien hohe Flächenüberhänge verbleiben werden. Die Stadt Wesel sollte daher die Schließung weiterer Grundschulstandorte in Betracht ziehen bzw. eine Flächenoptimierung anstreben. Bei den Schulturnhallen besteht im Vergleichsjahr eine Überkapazität von fünf Hallen. Die Stadt Wesel sollte nach Möglichkeit einzelne Hallen aufgeben. KIWI-Bewertung Die GPA NRW bewertet das Handlungsfeld Flächenmanagement Schulen und Turnhallen der Wesel mit dem Index 2. Seite 19 von 31

140 Stadt Wesel Schulen Schulsekretariate Die Anforderungen an die Schulsekretariate haben sich in den vergangen Jahren verändert durch die sinkende Schülerzahlen, die gebildeten Schulverbünde, die ausgeweiteten Betreuungsangebote und den Ganztagsunterricht, das Bildungs- und Teilhabepaket sowie die zunehmende Integration und Inklusion., Dies wirkt sich zwangsläufig auf den Personalbedarf in den Schulsekretariaten aus. Die Stadt Wesel hatte 2014 insgesamt 11,80 Vollzeit-Stellen in den Schulsekretariaten. Für die Kennzahlenbildung ermittelt die GPA NRW die Personalaufwendungen anhand der KGSt- Durchschnittswerte 3. Dadurch wirken sich personenbezogene Einflussgrößen, wie zum Beispiel das Alter der Beschäftigten, nicht aus. Personalaufwendungen für Schulsekretariate je Schüler in Euro 2014 Wesel Minimum Maximum Mittelwert 1. Quartil 2. Quartil (Median) 3. Quartil Anzahl Werte Die Höhe der Personalaufwendungen ist abhängig vom quantitativen Personaleinsatz und vom Vergütungsniveau. Die Vergütung in Wesel liegt unterhalb des ersten Quartils der Vergleichskommunen ( Euro je Vollzeit-Stelle gegenüber dem ersten Quartil von Euro). Ein Indikator für die Stellenausstattung ist die Anzahl der zu betreuenden Schüler: Schüler je Vollzeit-Stelle Sekretariat 2014 Wesel Minimum Maximum Mittelwert 1. Quartil 2. Quartil (Median) 3. Quartil Anzahl Werte Gutachten Kosten eines Arbeitsplatzes (Stand 2012/13) Seite 20 von 31

141 Stadt Wesel Schulen Feststellung Das relativ geringe Vergütungsniveau und die niedrige Stellenausstattung führen in diesem Bereich zu einer interkommunal leicht unterdurchschnittlichen Positionierung bei den gesamten Personalaufwendungen für die Schulsekretariate. Die Kennzahlenwerte für die einzelnen Schulformen sind der Tabelle 1 am Ende dieses Teilberichts zu entnehmen. Daraus ist ersichtlich, dass die Personalaufwendungen je Schüler der Stadt Wesel bei allen Schulformen unter den Medianwerten liegen. Die Gesamt- und Förderschulen bilden Ausnahmen und überschreiten diese Werte. Organisation und Steuerung Eingruppierung der Sekretariatskräfte Die meisten Kommunen ordnen die Sekretariatsstellen den Entgeltgruppen 5 und 6 zu. Oft erhalten die Beschäftigten aktuell die Entgeltgruppe 6, weil sie nach dem früher geltenden Bundesangestelltentarifvertrag so eingruppiert waren und dieser Besitzstand zu wahren ist. Qualitatives Stellenniveau 2014 Entgeltgruppe / Besoldungsgruppe Wesel: Vollzeit-Stellen Wesel: Anteil in Prozent Interkommunale Verteilung in Prozent E 9 0,0 E 8 0,43 3,6 0,5 E 6 6,62 56,1 54,0 E 5 3,52 29,9 44,4 E 4 0,0 E 3 1,22 10,3 1,0 E 2 0,0 Summen 5,83 100,0 100,0 In Wesel ist im Vergleichsjahr der vorhandene Anteil der Stellen in den Entgeltgruppe 6, 8 höher als im interkommunalen Vergleich. Der vorhandene Anteil in der Entgeltgruppe 3 auffällig hoch. Die Sekretariatskräfte, die nach E 6 vergütet werden, befinden sich in den Grundschulen, den Gymnasien, in der Gesamt- und der Förderschule. Die Entgeltgruppe 8 ist den Sekretariatskräften der Gesamtschule zugeordnet. In größeren Schuleinheiten sind die Sekretariate häufig mit mehreren Kräften besetzt. Nimmt eine Stelleninhaberin dort zusätzlich Koordinierungsaufgaben wahr, ist eine höhere Bewertung möglich. In den Grundschulen werden vier Sekretärinnen nach der Entgeltgruppe 3 vergütet. An dieser Stelle verweisen wir auf den KGSt-Bericht Bemessung des Stellenbedarfs in Schulsekretariaten, wonach eine Bezahlung nach der Entgeltgruppe 5 vorgenommen werden sollte. Seite 21 von 31

142 Stadt Wesel Schulen Feststellung Der Anteil der Sekretariatskräfte in höheren Entgeltgruppen ist in Wesel größer als in den Vergleichskommunen. Verfahren zur Stellenbemessung In Wesel wird das Stundenkontingent der Schulsekretariate differenziert für jede einzelne Schulform ermittelt. Als Berechnungsgrundlage dienen die Schülerzahlen. Es folgt ein Beispiel für die Grundschule: Für verschiedene Gruppen bis 150 bzw. bis 400 Grundschüler wird eine Pauschale von 7,5 bis 20 Stunden angesetzt. Hinzu kommen Zuschläge für Ganztagsunterricht, ausländische Schüler und Schüler aus Familien mit nicht deutscher Verkehrssprache sowie für Kinder mit sonderpädagogischem Unterstützungsaufwand. Der Stellenbedarf wird jährlich zum auf der Grundlage der amtlichen Schulstatistik der Schülerzahlen vom Oktober des Vorjahres überprüft. Die Arbeitsverträge ermöglichen bei Bedarfsänderungen eine Anpassung der Stundenzahl. Nach Auswertung der Angaben der Stadt Wesel ist zunächst nicht von einem hohen Anteil an Sonderaufgaben auszugehen. Es werden keinerlei Aufgaben übernommen, die nicht zugleich dem üblichen Betätigungsfeld eines Schulsekretariates entsprechen. Bei Aufgaben im Zusammenhang mit der Schülerbeförderung oder im Zusammenhang mit den Ganztagsangeboten werden die Schulsekretariate nicht eingebunden. Feststellung Das Stellenbemessungsverfahren der Stadt Wesel führt im Vergleichsjahr insgesamt zu unterdurchschnittlichen Personalaufwendungen in den Schulsekretariaten. Seite 22 von 31

143 Stadt Wesel Schulen Schülerbeförderung Bei der Schülerbeförderung liegt der Schwerpunkt der Prüfung in der Beurteilung, ob und inwieweit sich die Kommunen bereits mit Optimierung der Schülerbeförderung befassen. Die Stadt Wesel hat im Jahr 2014 insgesamt rund Euro für die Schülerbeförderung aufgewendet. Davon entfallen 80 Prozent auf den Schulweg, die übrigen Euro auf Fahrten zu Sportstätten und Sonderveranstaltungen. Kennzahlen Schülerbeförderung 2014 Kennzahl Kommune einfügen Minimum Maximum Mittelwert 1. Quartil 2. Quartil (Median) 3. Quartil Anzahl Werte Aufwendungen je Schüler in Euro Aufwendungen (Schulweg) je befördertem Schüler in Euro Anteil der beförderten Schüler an der Gesamtschülerzahl in Prozent Einpendlerquote in Prozent Aufwendungen je Einwohner in Euro ,5 16,8 52,9 27,7 20,7 26,8 29, ,3 5,1 16,9 9,0 6,3 8,9 10, ,99 9,17 25,99 17,97 17,07 18,25 20,41 18 Die Kennzahlenwerte für die einzelnen Schulformen sind der Tabelle 2 am Ende dieses Teilberichts zu entnehmen. Aufgrund der Struktur der Kommune: große Gemeindefläche und relativ geringe Bevölkerungsdichte, ergeben sich bei der Schülerbeförderung erschwerende strukturelle Bedingungen für die Stadt Wesel. Die Aufwendungen für die Schülerbeförderung je Schüler werden unmittelbar durch die Aufwendungen für den Schulweg und mittelbar durch das Angebot an Schulstandorten geprägt. Weitere Faktoren sind der Anteil der tatsächlich beförderten Schüler und die Einpendlerquote. Die Einpendlerquote bildet das Verhältnis der auswärtigen Schüler an der Schülerzahl insgesamt. Dabei führt die Optimierung bzw. Verringerung von Schulstandorten häufig zu Mehraufwendungen bei der Schülerbeförderung. Die Kennzahlenwerte für die Schülerbeförderung insgesamt machen deutlich, dass die Stadt Wesel für die Beförderungskosten für den Schulweg im Verhältnis zu den beförderten Schülern mehr aufwendet als über 75 Prozent der Vergleichskommunen. Dies gilt auch für alle anderen Schulformen - mit Ausnahme der Förderschulen. Auffällig hoch ist der Wert bei der Grundschule. Die Stadt Wesel bildet hier den neuen Maximalwert. Dies könnte u.a. darin begründet sein, Seite 23 von 31

144 Stadt Wesel Schulen dass fast alle Schüler mit Schulspezialverkehr (Schulbus) befördert werden, da in diesen entsprechenden Ortsteilen kein Linienbusverkehr vorhanden ist. Hinzu kommt, dass der Anteil der zu befördernden Schüler sehr gering ist (in Höhe des ersten Quartils). Trotz der großen Gemeindefläche und relativ geringen Bevölkerungsdichte liegt die Quote der zu befördernden Schüler in Wesel unterhalb des Medians. Das bedeutet, dass über 50 Prozent der Vergleichskommunen einen höheren Anteil der Schüler zur Schule befördern müssen. Die differenzierte Betrachtung zeigt, dass das Ergebnis in Wesel im Wesentlichen durch die niedrigen Beförderungsquoten der Grundschulen, der Hauptschule und den Realschulen geprägt sind. Dies ist u.a. auf das große Angebot an Schulstandorten zurückzuführen. Die weit überdurchschnittliche Einpendlerquote insgesamt belastet die Aufwendungen. Insbesondere bei den Gymnasien sind die Quoten sehr hoch und liegen über dem dritten Quartil. Feststellung In der Gesamtbetrachtung befördert die Stadt Wesel im Vergleich zu den meisten anderen Kommunen weniger Schüler mit höheren Aufwendungen je Schüler. Organisation und Steuerung Die Stadt Wesel nutzt für die Schülerbeförderung überwiegend den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Jedoch die Grundschüler werden mit Schülerspezialverkehr (Schulbus) angefahren. Das Team Schule und Sport ermittelt die anspruchsberechtigten Schüler. Sie werden dem örtlichen zuständigen Verkehrsunternehmen RVN Regionalverkehr Niederrhein GmbH benannt. Dieses stellt den Schülern ermäßigte Schoko-Tickets zur Verfügung, die eine Nutzung des ÖPNV rund um die Uhr ermöglichen. Die Stadt Wesel zahlt an das Verkehrsunternehmen monatlich (elf Monate/Jahr) pauschale Abgeltungsbeträge. Grundlage hierfür ist ein Vertrag zwischen der Stadt Wesel und dem Regionalverkehr Niederrhein GmbH (RVN). Dieser trat am mit der Einführung des Schoko- Tickets in Kraft. Für die Bemessung des Abgeltungsbetrages wurde die Zahl der im Oktober 2011 ausgegebenen Fahrkarten zu Grunde gelegt und festgeschrieben. Diese pauschalen Abgeltungsbeträge werden jährlich angepasst. Sie berücksichtigen die jeweiligen Tarifanpassungen sowie die Entwicklung der gesamten Schülerzahlen (Verhältnis der Entwicklung der Gesamtschülerzahl zu den tatsächlich abgenommenen Tickets für anspruchsberechtige Schüler).Die Zahlung basiert somit nicht auf der Zahl der tatsächlich ausgegebenen Schoko-Tickets. Im Jahr 2014 hatten in Wesel Schüler Anspruch auf ein Schoko-Ticket. Die monatliche Zahlung an die Verkehrsunternehmen belief sich in diesem Jahr auf Euro. Daraus errechnet sich ein fiktiver Ticket-Preis von rund 59,00 Euro monatlich. Im Jahr 2015 wurden mit weniger Schoko-Tickets ausgegeben. Die Monatspauschale wurde auf Euro gesenkt. Dennoch ist der von der Stadt Wesel gezahlte Ticket-Preis rechnerisch auf rund 60,65 Euro monatlich gestiegen. Die Schoko-Tickets ermöglichen eine Nutzung des ÖPNV über den Schulweg hinaus. Daher kann der Schulträger von den Eltern bzw. von volljährigen Schülern einen Eigenanteil von bis Seite 24 von 31

145 Stadt Wesel Schulen zu zwölf Euro erheben. Den Anspruch auf diesen Eigenanteil hat die Stadt Wesel an das Verkehrsunternehmen abgetreten. Die Beträge werden von dort in voller Höhe eingezogen. Grundsätzlich sollen diese Eigenanteile die Zahlungen des Schulträgers verringern. In Wesel reduzieren sie wegen der Abtretung jedoch nicht die von der Stadt zu zahlenden Beträge erhielten die Verkehrsunternehmen somit für ein Schoko-Ticket bei einem anspruchsberechtigten Schüler monatlich bis zu 72,65 Euro (60,65 Euro zuzüglich zwölf Euro Eigenanteil der Eltern). Ein nicht anspruchsberechtigter Schüler zahlte im Jahr 2015 für das gleiche Ticket nur 33,35 Euro monatlich. Feststellung Die mit den Verkehrsunternehmen getroffenen Vereinbarungen haben zur Folge, dass die Stadt höhere Beträge zahlt als den eigentlichen Ticketpreis. Die Eigenanteile der Eltern bzw. Schüler führen für die Stadt Wesel zu keiner finanziellen Entlastung. Durch diese Zahlungen für die Schülerbeförderung wird faktisch der allgemeine ÖPNV subventioniert. Empfehlung Die Stadt sollte eine Modifizierung der Vereinbarung anstreben. Soweit eine Subvention des ÖPNV beabsichtigt ist, sollte diese transparent und von den Schülerbeförderungskosten getrennt verbucht sein. Der Schülerspezialverkehr wird in Wesel über einen Pauschalvertrag abgerechnet. Die Zuteilung zu den einzelnen Transportarten erfolgt prozentual. Dabei entfallen 33 Prozent auf den Schülerspezialverkehr für den Schulweg der Grundschulen, 65 Prozent auf die Sportfahrten aller Schulformen und 2 Prozent auf die Unterrichtsfahrten aller Schulformen. Die Sportfahrten und die Unterrichtsfahrten werden dann wiederum prozentual auf die einzelnen Schulformen umgerechnet. Ein Schülerspezialverkehr wird in Wesel in den ländlichen Außenbereichen und für die Beschulung von Seiteneinsteigern an einer Schwerpunktgrundschule eingesetzt. Die Stadt Wesel handelt hier regelmäßig Konditionen eines Rahmenvertrages aus. Der Schülerspezialverkehr muss nach 25 GemHVO ausgeschrieben werden. Nach 4 Abs. 1 Satz 4 VOL/A dürfen Rahmenverträge aus vergaberechtlichen Gründen eine Laufzeit von vier Jahren nur überschreiten, wenn der Auftragsgegenstand oder anderen besondere Umstände dies rechtfertigen. Anderenfalls könnten Aufträge dem Wettbewerb zu lange entzogen werden. Empfehlung Aus vergaberechtlicher Sicht muss die Stadt Wesel den Schülerspezialverkehr neu ausschreiben. Spätestens alle vier Jahre ist der Schülerspezialverkehr erneut auszuschreiben. Die Beförderungskosten übernimmt die Stadt Wesel nur für anspruchsberechtigte Schüler. Zusätzliche Fahrten, die nicht als Schulweg bzw. Unterrichtsfahrt gelten, finanziert sie nicht. Bei der Übernahme der Fahrtkosten beachtet die Stadt den in der Schülerfahrkostenverordnung festgelegten Höchstbetrag von 100 Euro/Monat. Anträge zur Kostenübernahme von Selbstfah- Seite 25 von 31

146 Stadt Wesel Schulen rern wurden bisher nicht gestellt. Anreize zum Verzicht auf Fahrkarten gewährt sie nicht, da dies beim Schoko-Ticket keinen finanziellen Vorteil für die Kommune hätte. Empfehlung Die Nutzer des Schülerspezialverkehrs würde ein Anreiz zum Selberfahren, auch bis zur nächsten RVN-Haltestelle, der Stadt Wesel ggf. Wege des Schülerspezialverkehrs ersparen. Die Kommunen haben keine Beförderungspflicht, sondern lediglich eine Kostentragungspflicht. Bei einer unzureichenden Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) besteht für den Schulträger keine Verpflichtung zur Einrichtung eines Schülerspezialverkehrs. In Betracht kommen kann auch eine pauschalierte Wegstreckenentschädigung für die Beförderung mit Privatfahrzeugen. Eine Aufwandspauschale zum Erreichen einer ÖPNV-Haltestelle (z.b. Fahrradpauschale ) entlastet beispielsweise den Schülerspezialverkehr. Seite 26 von 31

147 Stadt Wesel Schulen Anlagen: Ergänzende Grafiken/Tabellen Tabelle 1: Kennzahlen Schulsekretariate differenziert nach Schulformen 2014 Kennzahl Wesel Minimum Maximum Mittelwert 1. Quartil 2. Quartil (Median) 3. Quartil Anzahl Werte Grundschulen Personalaufwendungen für Schulsekretariate je Schüler in Euro Schüler je Vollzeit-Stelle Sekretariat Personalaufwendungen je Vollzeit-Stelle in Euro Hauptschulen Personalaufwendungen für Schulsekretariate je Schüler in Euro Schüler je Vollzeit-Stelle Sekretariat Personalaufwendungen je Vollzeit-Stelle in Euro Realschulen Personalaufwendungen für Schulsekretariate je Schüler in Euro Schüler je Vollzeit-Stelle Sekretariat Personalaufwendungen je Vollzeit-Stelle in Euro Gymnasien Personalaufwendungen für Schulsekretariate je Schüler in Euro Schüler je Vollzeit-Stelle Sekretariat Personalaufwendungen je Vollzeit-Stelle in Euro 85, Gesamtschulen Personalaufwendungen für Schulsekretariate je Schüler in Euro Schüler je Vollzeit-Stelle Sekretariat Personalaufwendungen je Vollzeit-Stelle in Euro 87, Seite 27 von 31

148 Stadt Wesel Schulen Kennzahl Wesel Minimum Maximum Mittelwert 1. Quartil 2. Quartil (Median) 3. Quartil Anzahl Werte Förderschulen Personalaufwendungen für Schulsekretariate je Schüler in Euro Schüler je Vollzeit-Stelle Sekretariat Personalaufwendungen je Vollzeit-Stelle in Euro Gemeinschafts-/Sekundarschulen Personalaufwendungen für Schulsekretariate je Schüler in Euro Schüler je Vollzeit-Stelle Sekretariat Personalaufwendungen je Vollzeit-Stelle in Euro Seite 28 von 31

149 Stadt Wesel Schulen Tabelle 2: Kennzahlen Schülerbeförderung differenziert nach Schulformen 2014 Kennzahl Wesel Minimum Maximum Mittelwert 1. Quartil 2. Quartil (Median) 3. Quartil Anzahl Werte Grundschulen Aufwendungen (gesamt) je Schüler in Euro Aufwendungen (nur Schulweg) je befördertem Schüler in Euro Anteil der beförderten Schüler (Schulweg) an der Schülerzahl insgesamt in Prozent ,1 0,0 15,9 5,3 2,6 3,6 7,0 16 Einpendlerquote in Prozent 0,2 0,0 3,2 0,5 0,0 0,0 0,3 15 Hauptschulen Aufwendungen (gesamt) je Schüler in Euro Aufwendungen (nur Schulweg) je befördertem Schüler in Euro Anteil der beförderten Schüler (Schulweg) an der Schülerzahl insgesamt in Prozent ,1 0,0 76,4 37,9 21,6 30,1 61,7 16 Einpendlerquote in Prozent 7,8 0,0 16,5 5,5 1,9 3,1 8,3 15 Realschulen Aufwendungen (gesamt) je Schüler in Euro Aufwendungen (nur Schulweg) je befördertem Schüler in Euro Anteil der beförderten Schüler (Schulweg) an der Schülerzahl insgesamt in Prozent ,0 0,0 77,0 31,8 20,0 27,1 39,5 16 Einpendlerquote in Prozent 5,9 0,0 23,6 7,2 1,0 5,9 10,2 15 Gymnasien Aufwendungen (gesamt) je Schüler in Euro Aufwendungen (nur Schulweg) je befördertem Schüler in Euro Anteil der beförderten Schüler (Schulweg) an der Schülerzahl insgesamt in Prozent ,2 0,0 77,5 36,7 24,6 36,6 45,6 16 Einpendlerquote in Prozent 23,0 0,0 38,4 13,5 3,9 8,9 21,9 15 Gesamtschulen Aufwendungen (gesamt) je Schüler in Euro Aufwendungen (nur Schulweg) je befördertem Schüler in Euro Seite 29 von 31

150 Stadt Wesel Schulen Kennzahl Wesel Minimum Maximum Mittelwert 1. Quartil 2. Quartil (Median) 3. Quartil Anzahl Werte Anteil der beförderten Schüler (Schulweg) an der Schülerzahl insgesamt in Prozent 35,5 0,0 79,1 43,7 33,7 39,0 52,4 16 Einpendlerquote in Prozent 10,6 0,0 30,1 12,6 6,2 11,1 20,1 15 Förderschulen Aufwendungen (gesamt) je Schüler in Euro Aufwendungen (nur Schulweg) je befördertem Schüler in Euro Anteil der beförderten Schüler (Schulweg) an der Schülerzahl insgesamt in Prozent ,5 0,0 73,6 41,1 29,6 41,0 54,6 11 Einpendlerquote in Prozent 17,7 0,0 51,6 11,4 1,7 5,1 16,2 12 Gemeinschafts-/Sekundarschulen Aufwendungen (gesamt) je Schüler in Euro Aufwendungen (nur Schulweg) je befördertem Schüler in Euro Anteil der beförderten Schüler (Schulweg) an der Schülerzahl insgesamt in Prozent ,3 55,3 55,3 55,3 55,3 55,3 1 Einpendlerquote in Prozent 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 1 Seite 30 von 31

151 Stadt Wesel Schulen Kontakt Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen Heinrichstraße 1, Herne Postfach , Herne t / f / e info@gpa.nrw.de i Seite 31 von 31

152 Stadt Wesel Grünflächen ÜBERÖRTLICHE PRÜFUNG Grünflächen der Stadt Wesel im Jahr 2016 Seite 1 von 25

153 Stadt Wesel Grünflächen INHALTSVERZEICHNIS Inhalte, Ziele und Methodik 3 Grünflächen allgemein 4 Organisation und Steuerung 4 Strukturen 6 Park- und Gartenanlagen 7 Strukturen 7 Wirtschaftlichkeitsbetrachtung 8 Spiel- und Bolzplätze 10 Strukturen 10 Wirtschaftlichkeitsbetrachtung 11 Straßenbegleitgrün 14 Strukturen 14 Wirtschaftlichkeitsbetrachtung 14 Gesamtbetrachtung Grünflächen 17 Sportaußenanlagen 19 Organisation und Steuerung 19 Strukturen 21 Seite 2 von 25

154 Stadt Wesel Grünflächen Inhalte, Ziele und Methodik Die GPA NRW untersucht in diesem Prüfgebiet, wie die Kommunen mit ihren Grünflächen umgehen und analysiert bestimmte Nutzungsformen. Was unter dem Begriff Grünflächen zu verstehen ist, welche Nutzungsformen also darunter zu fassen sind, ist nicht allgemeingültig definiert. Aus diesem Grund legt die GPA NRW die nachfolgenden Nutzungsformen fest, die Grundlage für die Darstellung kommunaler Grünflächen in diesem Prüfgebiet sind: Park- und Gartenanlagen, Sonderanlagen (wie z. B. Kurpark, botanischer Garten), Spiel- und Bolzplätze, Straßenbegleitgrün, Außenanlagen an städtischen Gebäuden, Friedhöfe, Biotope, Ausgleichsflächen, Gewässer, Forste und Kleingartenanlagen. Ziel der Prüfung ist es, Handlungsmöglichkeiten und Potenziale aufzuzeigen, um den Haushalt zu konsolidieren und das Grünflächenmanagement zu optimieren. Dazu untersucht die GPA NRW zum einen, wie die Kommune ihre kommunalen Grünflächen steuert und organisiert. Zum anderen beleuchten wir die örtlichen Strukturen. Außerdem analysieren wir die Nutzungsformen Park- und Gartenanlagen, Spiel- und Bolzplätze sowie Straßenbegleitgrün in Bezug auf die vorgehaltenen Flächen und auch deren Pflege und Unterhaltung. Basis für die interkommunalen Kennzahlenvergleiche sind die gesamten Aufwendungen (vollständiger Ressourcenverbrauch) bzw. die Vollkosten. Anhand von Benchmarks ermittelt die GPA NRW für die Kennzahl Aufwendungen für Unterhaltung und Pflege dieser drei Nutzungsformen Potenziale. Die Sportaußenanlagen sind zwar grundsätzlich auch zu den kommunalen Grünflächen zu zählen. Die GPA NRW betrachtet sie in dieser Prüfung aber separat. Hier steht die Analyse der Steuerung und Organisation sowie der Flächensituation und Auslastung im Vordergrund. Seite 3 von 25

155 Stadt Wesel Grünflächen Grünflächen allgemein Organisation und Steuerung Die GPA NRW analysiert die Organisation und Steuerung anhand des Erfüllungsgrades Grünflächenmanagement. Diese Kennzahl zeigt, ob und inwieweit die Stadt Wesel ihre Grünflächen und deren Bewirtschaftung effizient steuert. Der Erfüllungsgrad beruht auf einer Nutzwertanalyse. Hierzu stellt die GPA NRW einheitliche Fragen und ordnet die Antworten auf einer Skala von 0 bis 3 1 ein. Danach gewichtet sie diese Bewertung entsprechend ihrer Bedeutung für eine wirtschaftliche und erfolgreiche Steuerung der Grünflächen. Hieraus ergeben sich Punkte, deren Summe ins Verhältnis zur maximal erreichbaren Punktzahl gesetzt wird. Die in Prozenten ausgedrückte Verhältniszahl bildet den Erfüllungsgrad. Erfüllungsgrad Grünflächenmanagement Fragen Bewertung/ Skalierung erreichte Punkte Erfüllungsgrad Gewichtung Optimalwert Erfolgt die Aufgabenerledigung im Bereich der Grünflächen zentral? Liegt ein Freiflächenentwicklungskonzept vor? Gibt es Informationen zur Einwohnerzufriedenheit? Bestehen Zielvorgaben durch die Verwaltungsführung? Wurden operative Ziele für die Unterhaltung der Grünflächen gesetzt und dokumentiert? Gibt es ein zentrales (produktübergreifendes) Grünflächeninformationssystem (GIS/GRIS)? Sind Standards für die Unterhaltung der Grünflächen definiert? Ist eine Kostenrechnung implementiert? Werden Kennzahlen (u. a. zur Wirtschaftlichkeit) erhoben? Ist ein Berichtswesen vorhanden? Besteht ein eindeutiges Auftraggeber- Auftragnehmer-Verhältnis? Werden die Aufwendungen des Bauhofes als Leistungspreise verrechnet? vollständig erfüllt ansatzweise erfüllt ansatzweise erfüllt überwiegend erfüllt überwiegend erfüllt vollständig erfüllt vollständig erfüllt vollständig erfüllt überwiegend erfüllt vollständig erfüllt ansatzweise erfüllt überwiegend erfüllt nicht erfüllt = 0; ansatzweise erfüllt = 1; überwiegend erfüllt = 2; vollständig erfüllt = 3 Seite 4 von 25

156 Stadt Wesel Grünflächen Fragen Bewertung/ Skalierung erreichte Punkte Erfüllungsgrad Gewichtung Optimalwert Wird die Aufgabenerledigung einer regelmäßigen Wirtschaftlichkeitsbetrachtung unterzogen? überwiegend erfüllt Punktzahl gesamt Erfüllungsgrad in Prozent 74 Zusammenfassung der Ist-Situation und Handlungsempfehlungen Die Stadt Wesel erreicht insgesamt einen Erfüllungsgrad von 74 Prozent. Dies zeigt, dass bei der Steuerung der Grünflächen noch geringes Optimierungspotenzial besteht. Die Aufgabenwahrnehmung für Neubau und Unterhaltung aller Grünflächen erfolgt zentral im Betrieb für kommunale Dienstleistungen der Stadt Wesel - Abfall, Straßen, Grünflächen - (ASG). Planung und Unterhaltung greifen abgestimmt ineinander. Die Stadt Wesel sollte auf der Grundlage von derzeitigen Teilplanungen, z.b. Grünachse durch den Siedlungsbereich (Bebauungsplan 152 und 154) und Ausgleichsflächen für Eingriffsplanungen (Bebauungsplan 79), das Stadtentwicklungskonzept der Stadt Wesel in einem Freiflächenentwicklungskonzept bündeln. In dem gesamtstädtischen Konzept sollte die Stadt Wesel festlegen, wie sie ihre Flächen langfristig strategisch entwickeln möchte. Die Planung sollte insbesondere die demografische Entwicklung und die daraus resultierenden Bedürfnisse der Altersgruppen berücksichtigen sowie andere Fachplanungen integrieren. Dabei sind auch finanzielle Restriktionen zu beachten. Ziele sind die Feststellung des aktuellen und zukünftigen Flächenverbrauchs sowie die Optimierung des Flächenbestandes hinsichtlich Größe, Gestaltung und Nutzung. Beschwerden der Bürger und Mängel können online oder telefonisch über die Zentrale beim ASG gemeldet werden. Die eingehenden Beschwerden werden ausgewertet und bearbeitet. Der Beschwerdeeingang ist sehr gering. Die Stadt Wesel sollte regelmäßig Bürgerbefragungen durchführen und entsprechende Handlungskonzepte daraus entwickeln. Beispielsweise könnte sie im Rahmen von Stadtfesten Fragebögen an die Besucher verteilen. Auch bietet es sich z.b. bei Veranstaltungen in der Niederrheinhalle an, direkt mit den Besuchern zu sprechen. Die eigenbetriebsähnliche Einrichtung ASG betreibt eine eigenständige Wirtschaftsführung. Im Rahmen ihrer Tätigkeit bekommt sie pauschale Haushaltsmittel von der Stadt Wesel übertragen. Eine Steuerung erfolgt über Zielvorgaben im Rahmen der eigenständigen Wirtschaftsführung. Ziele werden daher von der Betriebsleitung vorgegeben und vom Betriebsausschuss beschlossen. Der ASG hat sich operative Ziele auf Basis der vorhandenen Ressourcen gesetzt, z.b. Anzahl, Kontrolle und Arbeitsgänge. Aus dem gerade aufgebauten GRIS werden zurzeit neue operative Ziele definiert. Das GRIS wurde in Wesel im Jahr 2014 aufgebaut. Es enthält detailliert und differenziert Informationen zu sämtlichen Grünflächen. Seite 5 von 25

157 Stadt Wesel Grünflächen Der ASG hat Standards für die Unterhaltung der Grünflächenpflege definiert. Eine Kostenrechnung ist implementiert. Über Kennzahlen wird die Auslastung und Wirtschaftlichkeit von z.b. Maschinen und Fahrzeugen dokumentiert. Ein Berichtswesen ist vorhanden; Berichte werden quartalsweise erstellt. Sie lassen Abweichungen erkennen und begründen diese. Die Berichte werden auch der Betriebsleitung und dem Betriebsausschuss vorgelegt. Mit der Stadt ist ein pauschales Leistungsentgelt vereinbart. Beim ASG liegen Leistungspreise im Rahmen der Kostenaufstellung für die zu erbringenden Leistungen vor und werden für Rechnungen an Externe (z.b. Stadtwerke) und andere Fachbereiche sowie Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen und Vergleiche genutzt. Der ASG führt Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen für die wesentlichen Aufgabenbereiche durch. Strukturen Die örtlichen Strukturen sind nicht ausschließlich von kommunalen Flächen geprägt. Deshalb stellt die GPA NRW an dieser Stelle die Erholungs- und Grünflächen 2 dar. Darunter hat die GPA NRW die Erholungsflächen, landwirtschaftliche Flächen, Waldflächen, Wasserflächen, Flächen mit anderen Nutzungen und das Straßenbegleitgrün summiert. Hier fließen alle Flächen unabhängig davon ein, ob es sich um kommunale Flächen handelt oder nicht. Strukturkennzahlen Grünflächen allgemein 2014 Kennzahl Wesel Minimum Maximum Mittelwert 1. Quartil 2. Quartil (Median) 3. Quartil Anzahl Werte Bevölkerungsdichte in EW je km² Erholungs- und Grünfläche je EW in m² Anteil Erholungs- und Grünfläche an Gemeindefläche in Prozent ,1 44,6 84,7 67,7 60,4 69,6 75,3 35 Kommunale Grünflächen Kommunale Grünfläche je EW in m² Anteil kommunale Grünfläche an Gemeindefläche in Prozent ,0 1,2 17,9 6,4 2,9 4,0 7, Auswertung lt. IT-NRW, Katasterfläche nach der tatsächlichen Art der Nutzung Seite 6 von 25

158 Stadt Wesel Grünflächen Die Hansestadt Wesel liegt am unteren Niederrhein und ist mit Einwohnern (Jahr 2014) eine große kreisangehörige Stadt des Kreises Wesel im Regierungsbezirk Düsseldorf. Die Fläche des Stadtgebiets umfasst rund 123 km². Der Mittelwert liegt in diesem Segment bei 97 km². Damit gehört sie im Vergleich der großen kreisangehörigen Kommunen zu den dünn besiedelten Gebieten in Nordrhein-Westfalen. Bei der Stadt Wesel werden trotz des überdurchschnittlichen Anteils an Erholungs- und Grünflächen einwohnerbezogen insgesamt relativ ausgedehnte kommunale Grünflächen angeboten. Park- und Gartenanlagen Als Park- und Gartenanlagen gelten hier die Freiflächen einer Kommune, die einer wenn auch nur geringen Pflege unterliegen. Ausgenommen davon sind Flächen, die einem Gebäude, einem Gewässer oder dem Straßenkörper zuzuordnen sind, einer bestimmten Nutzung dienen (z. B. Sportplätze, Spiel- und Bolzplätze), land- und forstwirtschaftlich genutzt werden sowie sonstige Parkanlagen (z. B. Kurpark, botanischer Garten). Strukturen Im Vergleichsjahr 2014 unterhält die Stadt Wesel in ihren fünf Stadteilen insgesamt 12 Parkund Gartenanlagen mit einer Gesamtfläche von rund m². In der Stadt Wesel hat jede einzelne Park- und Gartenanlagen eine Fläche von mindestens 500 m². Große einheitlich angelegte Flächen sind durch zusammenhängende Arbeitsabläufe wirtschaftlicher zu pflegen bzw. zu unterhalten und bieten zudem einen besseren Naherholungswert. In Wesel befinden sind zwei sehr große Parkanlagen: Dorotheenpark ( m²) und Heubergpark ( m²). Hinzu kommen die großen Außenanlagen an der Niederrheinhalle ( m²). Von der Gesamtfläche der Park- und Gartenanlagen entfallen rund 66 Prozent auf Rasenflächen und acht Prozent auf Sträucher/Gehölze. Mit einem hohen Pflegeaufwand verbundene Beete mit Wechselbepflanzung sind nur in geringem Umfang (0,1 Prozent) vorhanden. Strukturkennzahlen Park- und Gartenanlagen 2014 Kennzahl Wesel Minimum Maximum Mittelwert 1. Quartil 2. Quartil (Median) 3. Quartil Anzahl Werte Fläche Park- und Gartenanlagen je Einwohner in m² 5,2 3,3 16,6 9,3 7,1 8,9 11,0 15 Seite 7 von 25

159 Stadt Wesel Grünflächen Kennzahl Wesel Minimum Maximum Mittelwert 1. Quartil 2. Quartil (Median) 3. Quartil Anzahl Werte durchschnittliche Größe der Park- und Gartenanlagen in m² Weniger als 25 Prozent der Vergleichskommunen halten eine geringere Gesamtfläche an Parkund Gartenanlagen vor. Wie bereits aufgeführt, hat jede einzelne Park- und Gartenanlagen eine Fläche von mindestens 500 m². Dies wirkt sich positiv auf die durchschnittliche Größe aus. Wirtschaftlichkeitsbetrachtung Im Jahr 2014 hat die Stadt Wesel für die Unterhaltung und Pflege der Park- und Gartenanlagen rund Euro aufgewendet. Die Arbeiten wurden fast ausschließlich vom ASG der Stadt Wesel durchgeführt. Die Abschreibungen der Park- und Gartenanlagen können nicht beziffert werden, da diese Anlagen nicht bilanziert sind. Daher kann die Kennzahl Aufwendungen für die Pflege der Park- und Gartenanlagen nicht dargestellt werden. Die GPA NRW hat für die Aufwendungen für die Unterhaltung und Pflege der Park- und Gartenanlagen einen Benchmark von 1,20 Euro je m² festgelegt. Bei der Stadt Wesel betragen die Pflegeaufwendungen (Aufwendungen ohne Abschreibungen) im Vergleichsjahr ,96 Euro je m² und im Jahr ,02 Euro je m². Im Vergleich mit den großen kreisangehörigen Kommunen positionieren sich diese Werte unterdurchschnittlich (Median 1,07 Euro je m²). Das gute Kennzahlenergebnis für die Pflegeaufwendungen ist in Wesel auf mehrere Faktoren zurückzuführen: Wie bereits erwähnt, sind große einheitlich angelegte Flächen durch zusammenhängende Arbeitsabläufe wirtschaftlicher zu pflegen bzw. zu unterhalten. In Wesel wirkt sich die große Fläche des Stadtgebiets ungünstig auf die Höhe der Aufwendungen aus, da die Rüstzeiten deutlich höher sind. Deshalb werden beim ASG die Arbeitsabläufe ständig optimiert und es erfolgt ein gezielter Einsatz von Maschinen und Geräten. Aufgrund der Personaleinsparung bei der ASG und der somit knappen Personalausstattung wird ein Schwerpunkt auf gute Maschinen- und Geräteausstattung gelegt. Beispielsweise wurde im Jahr 2016 einen Heckenmulcher angeschafft, der in nur einem Arbeitsgang die Hecke schneidet, und das Schnittgut direkt in Mulch- Seite 8 von 25

160 Stadt Wesel Grünflächen qualität zerkleinert. Es kann zumeist an Ort und Stelle verbleiben. Lediglich bei Verkehrsflächen muss das Mulch weggeblasen werden. Somit entstehen nahezu keine Kosten für die Schnittguträumung und -entsorgung. Das GRIS wurde im Jahr 2014 in Wesel eingeführt. Die ersten Buchungen der Betriebsdaten erfolgten im Jahr Aus diesem Grund konnte uns der ASG differenzierte Kennzahlen für das Jahr 2015 liefern. Somit ist eine weitere Analyse der Pflegeleistungen für die Park- und Gartenanlagen möglich. Die folgenden Vergleichskennzahlen dienen zur Orientierung, sie stammen aus den Auswertung der mittleren kreisangehörigen Kommunen. Für die großen kreisangehörigen Kommunen liegen noch nicht ausreichend Vergleichswerte vor. Kennzahlen zu Leistungswerten Kennzahl Wesel Minimum Maximum Mittelwert 1. Quartil 2. Quartil (Median) 3. Quartil Anzahl Werte Aufwendungen für die Rasenpflege je m² Rasenfläche in Euro Aufwendungen für die Bäume je Baum in Euro Aufwendungen für die Pflege der Sträucher/Gehölze je m² Sträucher-/Gehölzfläche in Euro Aufwendungen für die Pflege der Beete/Wechselbepflanzung je m² Beetfläche in Euro Aufwendungen für die Pflege der Wege und Plätze je m² Wege- und Platzfläche in Euro 0,40 0,08 3,51 0,72 0,31 0,44 0, ,75 0,00 90,53 23,89 10,47 17,29 35, ,78 0,41 21,37 2,46 0,81 1,03 2, ,06 0,53 222,17 70,75 13,65 23,89 112, ,15 0,01 13,09 1,89 0,19 0,37 2,36 23 Die Aufwendungen für die Rasenpflege sind in Wesel niedriger als bei ca. 50 Prozent der Vergleichskommunen. Den größten Anteil (66 Prozent) an der Gesamtfläche von Park- und Gartenanlagen bilden Rasenflächen. Die relativ hohen Aufwendungen für die Bäume sind auf den großen Pflegeaufwand für die zahlreichen Platanen und Eichen in Wesel zurückzuführen. Zur Bekämpfung der Eichen-Prozessionsspinner mit Pflanzenschutzmitteln wurden z.b. Hubschrauber eingesetzt. Künftig werden die Aufwendungen für die Pflege der Sträucher und Gehölze aufgrund der Anschaffung des Heckenmulchers geringer. 3 Für die großen kreisangehörigen Kommunen liegen noch nicht ausreichend Vergleichswerte vor, daher stellen wir die Stadt Wesel hier in den Vergleich mit den mittleren kreisangehörigen Kommunen Seite 9 von 25

161 Stadt Wesel Grünflächen Der Anteil der Beete mit Wechselbepflanzung ist in Wesel sehr gering (0,1 Prozent). Die höheren Aufwendungen für die Pflege der Wege und Plätze sind auf den hohen Standard in Wesel zurückzuführen. Die Unkrautbekämpfung der Wege und Plätze erfolgt mittels Heißluft und Heißwasser. Es sind ständig zwei entsprechende Geräte im Einsatz. Feststellung Die Stadt Wesel verfügt über eine unterdurchschnittliche Fläche an Park- und Gartenanlagen. Der ASG pflegt diese Flächen mit einem verhältnismäßig geringen Aufwand. Spiel- und Bolzplätze Die GPA NRW betrachtet hier die öffentlich zugänglichen kommunalen Spiel- und Bolzplätze. Somit bleiben solche an Schulen und Kindergärten unberücksichtigt. Strukturen Im Jahr 2014 betreibt die Stadt Wesel 90 öffentliche Spiel- und Bolzplätze. Sie haben eine Fläche von insgesamt rund m². Die Flächen werden überwiegend vom ASG unterhalten und überwacht. Strukturkennzahlen Spiel- und Bolzplätze 2014 Kennzahl Wesel Minimum Maximum Mittelwert 1. Quartil 2. Quartil (Median) 3. Quartil Anzahl Werte Fläche der Spiel- und Bolzplätze je Einwohner unter 18 Jahre in m² Anzahl der Spiel- und Bolzplätze je Einwohner unter 18 Jahre 13,8 5,8 19,0 13,4 11,7 13,2 15, ,6 3,3 13,4 8,1 6,1 7,9 10,0 17 Anzahl der Spielgeräte je m² Spielplatzfläche 4,7 2,3 11,3 4,8 3,7 4,6 5,5 17 durchschnittliche Größe der Spiel- und Bolzplätze Die Stadt Wesel besitzt größere Flächen an Spiel- und Bolzplätzen als über 50 Prozent der Vergleichskommunen. Die einzelnen Spiel- und Bolzplätze sind relativ klein, jedoch sind sehr viele vorhanden. Seite 10 von 25

162 Stadt Wesel Grünflächen Viele kleine Spiel- und Bolzplatzanlagen verursachen in der Regel höhere Kosten als wenige große Anlagen. Daher sollten insbesondere kleine Anlagen auf ihre tatsächliche Nutzung hin untersucht werden und ggf. geschlossen werden. Für die Stadt Wesel werden voraussichtlich rückläufige Einwohnerzahlen prognostiziert (bis 2040 minus 7,8 Prozent), wobei sich der Rückgang der unter 18-jährigen mit minus 16,3 Prozent weitaus größer darstellen wird. Aufgrund der Flüchtlingssituation könnte sich diese Tendenz geringfügig verbessern. Anhand der Prognosen ist davon auszugehen, dass sich die Zahl der unter 18-jährigen Einwohner bis zum Jahr 2040 voraussichtlich auf verringern wird. Im Jahr 2014 waren es noch Einwohner unter 18 Jahren. Damit würde sich die Kennzahl Fläche der Spiel- und Bolzplätze in m² je Einwohner unter 18 Jahren bei gleichbleibendem Angebot weiter erhöhen. Im Jahr 2040 würde die Flächenkennzahl auf 16,46 m² Spiel- und Bolzplätze je Einwohner unter 18 Jahren ansteigen. Zukünftig ist von einer geringeren Nutzung der Spiel- und Bolzplätze auszugehen. Dabei kann sich die oben aufgeführte Entwicklung in den einzelnen Stadtteilen durchaus unterschiedlich darstellen. Durch den demografischen Wandel ändern sich auch die Ansprüche der Bevölkerung in Bezug auf Anzahl, Fläche und Ausstattung der Spiel- und Bolzplätze. Diese Entwicklung ist bei der zukünftigen Gestaltung und Struktur der Spielanlagen zu berücksichtigen. Den Spielflächenbedarfsplan für die Jahre 2012 bis 2015 hat der Jugendhilfeausschuss der Stadt Wesel am beschlossen. Zurzeit wird der Spielplatzbedarfsplan weitergeschrieben. Gemäß Beschlüsse vom und wurden sieben Spielplätze mit einer Gesamtfläche von m² stillgelegt bzw. aufgegeben. Die Flächen sollen einer anderen Nutzung zugeführt werden. Damit würden sich die nachfolgenden Kennzahlen verringern: Fläche der Spiel- und Bolzplätze je EW unter 18 Jahren von 13,78 m² auf 13,39 m² und Anzahl der Spiel- und Bolzplätze je EW unter 18 Jahren von 11,62 auf 8,54. Feststellung Die Stadt Wesel hat ihren Bestand an Spiel- und Bolzplätzen reduziert. Dies trägt zur Verringerung der hierfür erforderlichen Aufwendungen bei. Empfehlung Angesichts der finanziellen Lage und der voraussichtlich sinkenden Zahl der Einwohner unter 18 Jahren sollte die Stadt Wesel eine weitere Reduzierung der Spiel- und Bolzplätze anstreben. Wirtschaftlichkeitsbetrachtung Für die Unterhaltung und Pflege der Spiel- und Bolzplätze hat die Stadt Wesel im Jahr 2014 rund Euro aufgewendet. Darin sind Euro für Abschreibungen enthalten. Die Arbeiten wurden fast ausschließlich vom ASG durchgeführt. Seite 11 von 25

163 Stadt Wesel Grünflächen Der Kennzahlenwert für die Aufwendungen Unterhaltung und Pflege der Spiel- und Bolzplätze für das Jahr 2014 beträgt 4,02 Euro je m². Für das Jahr 2015 kann der Kennzahlenwert Aufwendungen nicht gebildet werden, da zu den Abschreibungen keine Angaben gemacht werden können. Der Jahresabschluss ist noch nicht endgültig erstellt. Aufgrund der differenzierten Kennzahlen für das Jahr 2015 ist eine weitere Analyse der Pflegeleistungen für Spiel- und Bolzplätze möglich: Kennzahlen zu Leistungswerten Kennzahl Wesel Minimum Maximum Mittelwert 1. Quartil 2. Quartil (Median) 3. Quartil Anzahl Werte Aufwendungen für die Grünflächenpflege je m² Spielanlage in Euro Aufwendungen für die Spielgeräte insgesamt je m² Spielplatz in Euro Aufwendungen für die Kontrolle der Spielgeräte je m² Spielplatz in Euro Aufwendungen für die Wartung/Reparatur der Spielgeräte je m² Spielplatz in Euro Aufwendungen für die Spielgeräte insgesamt je Spielgerät in Euro 1,71 0,20 2,02 1,02 0,63 0,99 1, ,46 0,17 3,33 1,14 0,72 0,98 1, ,27 0,03 2,19 0,53 0,29 0,44 0, ,19 0,06 2,26 0,65 0,29 0,52 1, Aufwendungen für die Kontrolle der Spielgeräte insgesamt je Spielgerät in Euro Für die großen kreisangehörigen Kommunen liegen noch nicht ausreichend Vergleichswerte vor, daher stellen wir die Stadt Wesel hier in den Vergleich mit den mittleren kreisangehörigen Kommunen Seite 12 von 25

164 Stadt Wesel Grünflächen Kennzahl Wesel Minimum Maximum Mittelwert 1. Quartil 2. Quartil (Median) 3. Quartil Anzahl Werte Aufwendungen für die Wartung/Reparatur der Spielgeräte je Spielgerät in Euro Mehr als 75 Prozent der Vergleichskommunen geben für die Grünflächenpflege weniger aus als die Stadt Wesel. Die höheren Aufwendungen resultieren aus dem hohen Standard. Die Aufwendungen für die Spielgeräte insgesamt (Kontrolle, Wartung und Reparatur) je m² Spielplatz liegen in Wesel unter dem ersten Quartil. Dies bedeutet, dass weniger als 25 Prozent der Vergleichskommunen dafür geringere Aufwendungen haben als Wesel. Hier muss berücksichtigt werden, dass die Anzahl der Spielgeräte bezogen auf die Fläche relativ gering ist. Die Aufwendungen für die Spielgeräte insgesamt (Kontrolle, Wartung und Reparatur) je Spielgerät sind ebenfalls sehr gering. Die Überprüfung der Spielgeräte wird mittels Handheld durchgeführt. Dadurch wird der Aufwand reduziert. In Wesel erfolgt die Visuelle Routine-Inspektion erfolgt wöchentlich, die operative Inspektion quartalsweise und die Hauptinspektion jährlich. Bei der Wartung und Reparatur der Spielgeräte muss bedacht werden, dass die Spielgeräte teilweise 20 bis 25 Jahre alt sind und nicht mehr repariert werden können. Es kommt daher zunehmend zu einem Abbau der Geräte. Potenziale Die GPA NRW hat für die oben dargestellte Kennzahl einen Benchmark festgelegt. Dieser liegt bei 3,15 Euro je m². Die Stadt Wesel überschreitet den Benchmark um 0,87 Euro. Auf der Basis der Fläche der Spiel- und Bolzplätze von m² ergibt sich ein monetäres Potenzial von rund Euro jährlich. Empfehlung Die Stadt Wesel sollte die Aufwendungen im Bereich der Pflege und Unterhaltung der Spielund Bolzplätze verringern. Dies ist möglich, indem die pflegeintensiven Flächen der bestehenden bleibenden Anlagen verkleinert werden und der Pflegestandard reduziert wird. Seite 13 von 25

165 Stadt Wesel Grünflächen Straßenbegleitgrün Unter Straßenbegleitgrün versteht die GPA NRW alle unbefestigten Randbereiche innerhalb der Straßenparzelle. Hierzu gehören insbesondere Grünflächen innerhalb von Verkehrskreiseln, Bankette und Böschungen, Straßenbäume, Pflanzbeete sowie Pflanzkübel. Strukturen Im Vergleichsjahr 2014 beträgt die Fläche des Straßenbegleitgrüns in Wesel insgesamt rund m². Von dieser Gesamtfläche entfällt der überwiegende Teil auf Rasenflächen (65 Prozent) und Sträucher bzw. Gehölze (32 Prozent). Mit einem hohen Pflegeaufwand verbundene Beete mit Wechselbepflanzung werden nur in geringem Umfang (0,004 Prozent) vorgehalten. Strukturkennzahlen Straßenbegleitgrün 2014 Kennzahl Wesel Minimum Maximum Mittelwert 1. Quartil 2. Quartil (Median) 3. Quartil Anzahl Werte Fläche Straßenbegleitgrün je Einwohner in m² 17,6 1,1 17,6 5,5 3,0 4,0 5,7 14 Die Stadt Wesel stellt den Bürgern sehr viel Straßenbegleitgrün zur Verfügung, sie bildet den Maximalwert. Wirtschaftlichkeitsbetrachtung Für die Unterhaltung und Pflege des Straßenbegleitgrüns im Jahr 2014 hat die Stadt Wesel rund Euro aufgewendet. Die erforderlichen Unterhaltungs- und Pflegeleistungen werden überwiegend vom ASG erbracht. Die entsprechenden Abschreibungsbeträge konnten im Rahmen der Prüfung nicht ermittelt werden, da das Straßenbegleitgrün nicht als separater Vermögensgegenstand bilanziert, sondern der Straßenkörper als gesamte Einheit aktiviert wurde. Somit können die Kennzahlen Aufwendungen zur Unterhaltung und Pflege des Straßenbegleitgrüns nicht dargestellt werden. Seite 14 von 25

166 Stadt Wesel Grünflächen Die ermittelte Kennzahl Pflegeaufwendungen (Aufwendungen ohne Abschreibungen) für das Straßenbegleitgrün der Stadt Wesel beträgt 1,44 Euro je m². Im Vergleich der großen kreisangehörigen Kommunen positioniert sich dieser Wert unterdurchschnittlich (Median 2,64 Euro je m²). Im Jahr 2015 hat die Stadt Wesel weniger für die Unterhaltung und Pflege des Straßenbegleitgrüns aufgewendet. Die Kennzahl für die Pflegeaufwendungen ist somit geringer und beträgt 1,39 Euro je m². Aufgrund der differenzierten Kennzahlen ist in Wesel eine weitere Analyse der Pflegeleistungen des Straßenbegleitgrüns für das Jahr 2015 möglich: Kennzahlen zu Leistungswerten Kennzahl Wesel Minimum Maximum Mittelwert 1. Quartil 2. Quartil (Median) 3. Quartil Anzahl Werte Aufwendungen für die Rasenpflege je Rasenfläche in Euro Aufwendungen für die Bäume je Baum in m² in Euro Aufwendungen für die Pflege der Sträucher/Gehölze je m² Sträucher-/Gehölzfläche in Euro Aufwendungen für die Pflege der Beete/ Wechselbepflanzung je m² Beetpflege in Euro 0,46 0,05 4,09 0,87 0,19 0,55 1, ,08 9,68 117,14 26,24 16,93 21,32 30, ,74 0,04 10,02 2,97 1,19 2,12 3, ,78 0,03 341,29 78,45 2,94 41,36 106,29 11 Die Aufwendungen für die Rasenpflege sind in Wesel niedriger als bei über 50 Prozent der Vergleichskommunen. 5 Für die großen kreisangehörigen Kommunen liegen noch nicht ausreichend Vergleichswerte vor, daher stellen wir die Stadt Wesel hier in den Vergleich mit den mittleren kreisangehörigen Kommunen Seite 15 von 25

167 Stadt Wesel Grünflächen Jedoch sind die Aufwendungen für die Bäume relativ hoch. Hier verweisen wir auf die Ausführungen im Kapitel Park- und Gartenanlagen. Aufgrund des geringen Standards sind die Aufwendungen für die Pflege der Sträucher und Gehölze relativ niedrig. Beete mit Wechselbepflanzung haben auch beim Straßenbegleitgrün nur einen sehr kleinen Anteil. Hinsichtlich der Übernahme der Pflegearbeiten für Kleinstflächen des Straßenbegleitgrüns hat die Stadt mit Anliegern bzw. Bürgern Patenschaften geschlossen. Feststellung Die GPA NRW stellt fest, dass die Beteiligung der Bürger zu einer Entlastung des kommunalen Haushalts führt. Potenziale Die GPA NRW hat für die oben dargestellte Kennzahl einen Benchmark festgelegt. Dieser liegt bei 1,50 Euro je m². Die Stadt Wesel unterschreitet ohne die Berücksichtigung der Abschreibungswerte den Benchmark leicht. Die Berücksichtigung der zu erwartenden Abschreibungswerte würde zu einer Überschreitung des Benchmarks und damit zu rechnerischen Potenzialen führen. Empfehlung Die Stadt Wesel sollte die Abschreibungen für das Straßenbegleitgrün ermitteln und in die Berechnung der Aufwendungen einbeziehen. Empfehlung Die Stadt Wesel sollte die Aufwendungen im Bereich Pflege und Unterhaltung des Straßenbegleitgrüns verringern. Dies kann erreicht werden, indem Flächen bzw. Teilflächen pflegeleichter gestaltet werden und/oder der Pflegestandard reduziert wird. Die Stadt Wesel sollte die Flächen reduzieren oder teilweise in eine andere Nutzung überführen, die keine kommunale Unterhaltung erfordert. Hier sind Flächenverpachtungen und - verkäufe möglich. Nach Möglichkeit könnten Flächen auch als Parkplätze in Wohngebieten genutzt werden. Seite 16 von 25

168 Stadt Wesel Grünflächen Gesamtbetrachtung Grünflächen Nachfolgend stellt die GPA NRW die Analyseergebnisse und wesentlichen Handlungsempfehlungen aus den zuvor betrachteten Bereichen zusammenfassend dar: Die GPA NRW analysiert die Organisation und Steuerung anhand des Erfüllungsgrades Grünflächenmanagement. Die Stadt Wesel erreicht hier einen Erfüllungsgrad von 74 Prozent. Sie kann dieses Ergebnis noch verbessern, indem sie u. a. die derzeitigen Teilplanungen und das Stadtentwicklungskonzept in einem Freiflächenentwicklungskonzept bündelt. Des Weiteren sollte sie regelmäßig Bürgerbefragungen durchführen und daraufhin entsprechende Handlungskonzepte aufstellen. Der interkommunale Vergleich zeigt, dass die Stadt Wesel unterdurchschnittliche Flächen an Park- und Gartenanlagen vorhält. Jede einzelne Anlage hat eine Fläche von mindestens 500 m². Dies wirkt sich positiv auf die durchschnittliche Größe aus. Die Kennzahl Aufwendungen Park- und Gartenanlagen je m² können nicht gebildet werden, da die Abschreibungen nicht beziffert werden können. Die Pflegeaufwendungen (Aufwendungen ohne Abschreibungen) positionieren sich im Vergleich zum Median der großen kreisangehörigen Kommunen unterdurchschnittlich. Die Stadt Wesel hält im interkommunalen Vergleich überdurchschnittliche Flächen an Spiel- und Bolzplätzen vor. Die einzelnen Plätze sind relativ klein, es sind aber sehr viele vorhanden. Die Stadt Wesel hat einen Spielflächenbedarfsplan für die Jahre 2012 bis Zurzeit wird der Spielflächenbedarfsplan weitergeschrieben. Gemäß Beschlüsse vom und wurden sieben Spielplätze stillgelegt bzw. aufgegeben. Der Benchmark Aufwendungen für die Pflege der Spiel- und Bolzplätze je m² wird hier überschritten. Die GPA NRW sieht hier ein Potenzial von Euro jährlich. Die Stadt Wesel sollte eine weitere Reduzierung der Spiel- und Bolzplätze anstreben und so die Aufwendungen verringern. Die Stadt Wesel stellt den Bürgern deutlich mehr Straßenbegleitgrün zur Verfügung als die Vergleichskommunen. Die Kennzahlen Aufwendungen für das Straßenbegleitgrün je m² können nicht gebildet werden, da die Abschreibungen nicht beziffert werden können. Die Pflegeaufwendungen (Aufwendungen ohne Abschreibungen) liegen knapp unterhalb des Benchmarks. Mit einer Addition der Abschreibungswerte würde sich der Wert entsprechend erhöhen. Die Stadt Wesel sollte die Abschreibungen wertmäßig ausweisen und in die Berechnungen einfließen lassen. Die Stadt Wesel sollte die Pflegeaufwendungen verringern. Weiterhin sollte sie die Flächen reduzieren oder teilweise in eine andere Nutzung überführen, die keine kommunale Unterhaltung erfordert. Seite 17 von 25

169 Stadt Wesel Grünflächen KIWI-Bewertung Die GPA NRW bewertet das Handlungsfeld Grünflächen der Stadt Wesel mit dem Index 4. Seite 18 von 25

170 Stadt Wesel Grünflächen Sportaußenanlagen Die GPA NRW betrachtet hier zunächst kommunale also in der Bilanz ausgewiesene - Sportplatzanlagen im Sinne der DIN (Sportplätze, Teil 1: Freianlagen für Spiele und Leichtathletik, Planung und Maße). Wir beziehen auch Sportanlagen ein, deren Pflege und Unterhaltung ganz oder teilweise an die Vereine übertragen worden sind. Stadien ebenso wie Spiel- und Bolzplätze finden an dieser Stelle keine Berücksichtigung. Auch Sportanlagen im Eigentum von Vereinen oder Dritten fließen nicht in die Kennzahlen ein. Die GPA NRW nimmt sie jedoch nachrichtlich mit auf. Organisation und Steuerung Die Analyse der Organisation und Steuerung der Sportaußenanlagen erfolgt auf der Basis des mit der Stadt Wesel abgestimmten Fragenkatalogs. Die Gesamtverantwortung und die Belegung der Sportanlagen übernimmt der FB 5 (Jugend, Schule und Sport). Der Bau, die Unterhaltung und die erforderliche Pflege von Flächen obliegen der ASG. Der Fachbereich Gebäudeservice ist für den Bau, die Unterhaltung und die nötige Pflege der Gebäude zuständig. Die Stadt Wesel besitzt einen guten Überblick über ihren Bestand an Sportanlagen. Dabei werden folgende Parameter detailliert erfasst: Anzahl, Fläche, Spielfeldgröße, Ausstattung und Platzart, zudem die nutzenden Vereine sowie Mannschaften mit ihren jeweils belegten Zeiten. Die aktuelle Belegung wird in regelmäßigem Austausch abgestimmt und angepasst, sodass nur geringe Abweichungen zwischen der Belegung und der tatsächlichen Nutzung auftreten. Ob die durch die Vereine reservierten Nutzungszeiten aber auch in vollem Umfang der faktischen Belegung entsprechen, ist der Verwaltung allerdings nicht bekannt. Empfehlung Für die Beurteilung der tatsächlichen Auslastung der Anlagen sollte die Stadt Wesel auch die tatsächlichen Nutzungszeiten erfassen. Die reale Frequentierung könnte beispielsweise durch ausgelegte Listen nachgewiesen werden. Die Stadt Wesel hat Ende März 2016 den Auftrag zur Erstellung eines Sportstättenentwicklungskonzepts an einen Gutachter vergeben. Dieser Vertrag beinhaltet auch die Erhebung von Informationen zum Sportverhalten der Einwohner und Vereine. Solche Informationen können eine wertvolle Grundlage für eine Sportstättenbedarfsplanung bilden, denn die demografische Entwicklungstendenz einer älter werdenden Gesellschaft führt auch zu einem veränderten Sportverhalten. Zugleich bewirken schulische Nachmittagsangebote und die kleiner werdenden jüngeren Bevölkerungsgruppen in der Regel rückläufige Mitgliederzahlen in Vereinen. Dies hat zwangsläufig eine geringere Auslastung der vorhandenen Anlagen zur Folge. Die Stadt Wesel hat keine Entscheidungen zur Aufgabe von Sportanlagen getroffen. Auch sind Eigentumsübertragungen von Sportanlagen auf die Vereine bislang nicht erfolgt. Seite 19 von 25

171 Stadt Wesel Grünflächen Eigentümerin aller kommunalen Sportanlagen ist die Stadt Wesel. Lediglich das Gebäude der Sportanlage Sparkassenstadion PSV Wesel ist vereinseigen und der SV Ginderich besitzt eine eigene Anlage. Für die Aufwendungen der Bewirtschaftung und Unterhaltung sowie bei investiven Maßnahmen wird dieser Verein von der Stadt unterstützt. Die Nutzer der Sportplätze der Stadt Wesel sollten sich an den Aufwendungen beteiligen. Nach der Entgeltordnung vom sollten ab dem folgende geringe Nutzungsentgelte erhoben werden: Sportplatz (Rasen oder Tenne): 2,50 Euro je Stunde für die Weseler Vereine/Gruppen und 11 Euro je Stunde für ortsfremde Nutzer, Kleinspielfeld: 2,50 Euro je Stunde für die Weseler Vereine/Gruppen und 11,00 Euro je Stunde für ortsfremde Nutzer und Übrigen Anlagen: 2,50 Euro je Stunde für die Weseler Vereine/Gruppen und 11,00 Euro je Stunde für ortsfremde Nutzer. Bislang hat die Stadt Wesel für die Sportplätze jedoch noch keine Nutzungsentgelte erhoben. Für die Turn- und Sporthallen der Stadt Wesel wurden bereits geringe Einnahmen erzielt. An dieser Stelle verweist die GPA NRW auf die Ausführungen im Teilbericht Schule unter dem Kapitel Turnhallen. Gesamtaufwendungen der Stadt Wesel für die Sportanlagen für das Jahr 2015 Aufwendungen in Euro Bewirtschaftungsaufwand Energiekosten (Strom und Gas) Wasser Reinigung der Gebäude Unterhaltung Sportaußenanlagen Gebäude Abschreibungen Grundbesitzabgaben Sonstiges Zwischensumme abzüglich Einnahmen aus Entgeltordnung 488 abzüglich Sportpauschale (anteilig - die Hälfte) abzüglich sonstige Einnahmen Gesamtaufwendungen für die Sportanlagen Seite 20 von 25

172 Stadt Wesel Grünflächen Feststellung Die Stadt Wesel gibt fast Euro jährlich für die Sportanlagen aus. Empfehlung Die Stadt Wesel sollte Maßnahmen ergreifen, um die Belastung des kommunalen Haushalts zu reduzieren. Beispielsweise könnten bestimmte Pflegeleistungen unentgeltlich von den Vereinen durchgeführt oder das Eigentum an Sportanlagen auf die Vereine übertragen werden. Ansonsten sollten kostendeckende Entgelte erhoben werden. Strukturen Im Bezugsjahr 2014 verfügt die Stadt Wesel über insgesamt acht kommunale Sportaußenanlagen mit 23 Sportplätzen. Dabei handelt es sich um 16 Sportrasen- und sieben Tennenplätze. Die Gesamtfläche der Anlagen addiert sich auf rund m²; die Sportnutzfläche auf insgesamt m². Ein vereinseigener Rasensportplatz ist in Ginderich vorhanden. Der Sportaußenanlage Ost ist nicht in die Kennzahlenberechnung eingeflossen, da die Anlage ausschließlich von der Gesamtschule genutzt wird. Die flächenmäßig größte Sportstätte ist das RWE-Auestadion mit rund m² und die kleinste der Sportplatz Ginderich mit rund m². Strukturkennzahlen Sportaußenanlagen nur auf die kommunalen Anlagen bezogen Kennzahl Wesel Minimum Maximum Mittelwert 1. Quartil 2. Quartil (Median) 3. Quartil Anzahl Werte Fläche Sportaußenanlagen je Einwohner in m² Sportnutzfläche Sportplätze je Einwohner in m² 5,95 2,31 9,59 4,64 3,03 4,27 5, ,64 1,00 4,10 1,96 1,26 1,83 2,25 16 Feststellung Den Bürgern der Stadt Wesel steht ein vergleichsweise großes kommunales Angebot an Sportaußenanlagen zur Verfügung. Bei Berücksichtigung aller Sportaußenanlagen - also im Eigentum von Kommune, Vereinen und Dritten - erhöht sich der Kennzahlwert geringfügig: Fläche Sportaußenanlagen je Einwohner 6,20 m² und Fläche Sportnutzfläche Sportplätze je Einwohner 2,76 m². Zur Einschätzung, inwieweit das derzeitige Angebot an Sportplätzen gerechtfertigt ist, können die Kennzahl Sportnutzfläche je Mannschaft sowie die Anteile der tatsächlichen sowie der belegten Nutzungszeiten an den verfügbaren Nutzungszeiten herangezogen werden. Seite 21 von 25

173 Stadt Wesel Grünflächen Die kommunalen Sportplätze der Stadt Wesel wurden in 2014 von 14 Vereinen mit insgesamt 118 Mannschaften genutzt. Den Mannschaften in Wesel steht im interkommunalen Vergleich eine große Sportnutzfläche (Sportplätze) zur Verfügung. Sportnutzfläche je Mannschaft in m² 2014 Wesel Minimum Maximum Mittelwert 1. Quartil 2. Quartil (Median) 3. Quartil Anzahl Werte Die Sportplätze der Stadt Wesel wurden in 2014 von den Vereinen mit rund Stunden belegt. Diesen belegten Nutzungszeiten standen entsprechend der möglichen Nutzungsintensität insgesamt Stunden verfügbare Nutzungszeiten gegenüber. Die Nutzungsintensität ist abhängig von der Art des Platzbelags. Die Beläge von Sportplätzen unterscheiden sich nach Sportrasen, Tennenflächen und Kunstrasenplätzen. Für die Berechnung der verfügbaren Nutzungszeiten geht die GPA NRW von folgenden Nutzungsintensitäten aus: Sportrasen: 800 Stunden pro Jahr Tennenflächen: Stunden pro Jahr und Kunstrasen: Stunden pro Jahr. Zu berücksichtigen ist, dass auf dem Sportplatz Büderich aufgrund von Anwohnerbeschwerden nur eine begrenzte Nutzungszeit angesetzt werden kann. Daher wird der Platz weder in zeitlichem Umfang noch von der Anzahl der Mannschaften her so stark genutzt, wie es eigentlich möglich und beabsichtigt wäre. Auch für den kommunalen Tennenplatz in Ginderich wurde nur eine geringe Stundenzahl angesetzt, da der Verein in Ginderich einen eigenen Rasenplatz hat. Der Tennenplatz wird deshalb nur ergänzend genutzt. Anteil der belegten Nutzungszeiten der Vereine an den verfügbaren Nutzungszeiten in Prozent 2014 Wesel Minimum Maximum Mittelwert 1. Quartil 2. Quartil (Median) 3. Quartil Anzahl Werte 104,5 32,6 104,5 67,1 51,2 65,8 72,8 13 Nach der vorstehenden Auswertung liegen keine Anhaltspunkte für eine mangelhafte Auslastung der Sportplätze vor. Auffällig ist vielmehr, dass bei drei Sportaußenanlagen (Sparkassenstadion PSV Wesel, Waldstadion Füren und Sportplatz Bislich/ Frankenstraße) die belegten Nutzungszeiten höher sind Seite 22 von 25

174 Stadt Wesel Grünflächen als die planmäßig verfügbaren. Diese Überschreitungen bergen das Risiko, dass diese Plätze frühzeitig erneuert werden müssen. Allein die Belegungszeiten der Anlagen machen allerdings noch nicht deutlich, in welchem Umfang die Sportplätze tatsächlich genutzt werden. Nicht selten werden von den Vereinen Belegungszeiten angemeldet, die später aufgrund fehlender Nachfrage gar nicht genutzt werden, so dass die tatsächliche Nutzung teilweise womöglich weit unter der belegten Nutzungszeit liegt. In Wesel existieren keine Daten über die tatsächlichen Nutzungszeiten. Aus diesem Grund kann keine Aussage getroffen werden, zu wie viel Prozent die belegten Nutzungszeiten tatsächlich ausgeschöpft wurden. An dieser Stelle verweisen wir auf die vorstehenden Ausführungen zum Thema Organisation und Steuerung der Sportaußenanlagen. Anteil der Sportnutzungsfläche Sportfläche an der Gesamtfläche Sportaußenanlagen in Prozent Wesel Minimum Maximum Mittelwert 1. Quartil 2. Quartil (Median) 3. Quartil Anzahl Werte 44,5 28,2 59,7 43,3 39,8 42,3 46,5 16 Bedarfsberechnung Eine Bedarfsberechnung ist ein wichtiger Bestandteil einer Sportstättenentwicklungsplanung. Der Bedarf muss bekannt sein, um letztendlich beurteilen zu können, welche Sportanlagen in welcher sportfunktionellen und baulichen Ausgestaltung mit welcher Ausstattung und an welchen Standorten für die heutige und zukünftige Bevölkerung vorzuhalten sind. Er muss für jede Art von Sportstätten, z. B. Bäder, Sporthallen, Sportplätze, separat berechnet werden. Als Einstieg in die Thematik Sportstättenbedarfsberechnung berechnet die GPA NRW anhand einer vereinfachten Formel den Bedarf an Sportaußenanlagen für den organisierten Fußballsport. Weitere Nutzer der Sportaußenanlagen, wie z. B. Hobbymannschaften und Leichtathletikvereine, können nur in einer vertieften Sportstättenentwicklungsplanung bzw. Bedarfsberechnung berücksichtigt werden. Dies gilt auch für den Schulsport. Hier steht die Stadt Wesel selbst in der Verantwortung für eine umfassende Berücksichtigung. Die Bedarfsberechnung soll neben der Auslastung der einzelnen Sportaußenanlagen einen ersten Hinweis darauf geben, ob Bestand und Bedarf übereinstimmen. Die Stadt Wesel besitzt für die Jahre 2012 bis 2015 insgesamt pro Jahr 21 kommunale Großspielfelder und wettkampfgeeignete Felder. Die Bedarfsberechnung geht nur von aktiven Mitgliedern aufgrund des durchschnittlichen Aktivenanteils aus. Aus diesem Grunde berücksichtigen wir 60 Prozent der Mitgliedszahlen in den Fußballvereinen aus der jährlichen Bestandserhebung des LSB. Die weiteren Annahmen wurden dem Fachbereich 5 (Jugend, Schule und Sport) erläutert. Auf dieser Grundlage berechnet die GPA NRW einen Bedarf von rund 18 Anlageneinheiten bzw. Großspielfelder für die Jahre 2012 bis Daraus ergeben sich rechnerisch drei überzählige Großspielfelder. Seite 23 von 25

175 Stadt Wesel Grünflächen Feststellung Die Stadt Wesel verfügt im interkommunalen Vergleich über ein überdurchschnittliches Angebot an Sportaußenanlagen. Auch die durchgeführte Bedarfsberechnung der GPA NRW ergibt, dass die Stadt ein Überangebot an Großspielfeldern hat. Für die Stadt Wesel werden rückläufige Einwohnerzahlen prognostiziert (bis 2040 minus 7,8 Prozent), wobei sich der Rückgang der unter 18-Jährigen mit minus 16,3 Prozent weitaus größer darstellen wird. Für Wesel bedeutet dies, dass sich die o. a. Strukturkennzahlen zukünftig erhöhen werden. Der Bevölkerungsrückgang wird sich auch auf die Vereine auswirken. Diese Tendenz dürfte sich zukünftig noch verstärken. Mit dieser demografischen Entwicklung kommen auch im Hinblick auf die Sportstättenbedarfsplanung neue Herausforderungen auf die Städte und Gemeinden zu. Mit dem Rückgang der bis zu 40-Jährigen und einem Zuwachs der 60- bis 75-Jährigen verlagert sich das Sportverhalten der Bevölkerung beispielsweise von Fußball in Richtung Wandern oder Fitness/Gesundheit. Die Stadt Wesel hat die gegebenen Handlungsmöglichkeiten erkannt und Ende März 2016 den Auftrag zur Erstellung eines Sportstättenentwicklungskonzepts an einen Gutachter vergeben. Im Vordergrund steht dabei die Frage, ob die Anzahl der vorhandenen Sportstätten ausreicht bzw. ob es sogar zu viele Sportstätten gibt. Empfehlung Die Stadt Wesel sollte sich intensiv mit dem Sportstättenentwicklungskonzept auseinandersetzen und ihr entsprechendes Angebot rechtzeitig den demografischen Entwicklungen anpassen.. Seite 24 von 25

176 Stadt Wesel Grünflächen Kontakt Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen Heinrichstraße 1, Herne Postfach , Herne t / f / e info@gpa.nrw.de i Seite 25 von 25

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