Die Kfz-Werkstatt-Police.

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1 Die Kfz-Werkstatt-Police. Unser neues Konzept mit speziellen Lösungen für alle Risiken. Die Kfz-Werkstatt-Police ist ein Versicherungskonzept speziell für Kfz-Werkstätten. Hier gibt es zahlreiche, sehr unterschiedliche Risiken, die alle mit diesem neuen Produkt abgedeckt werden. Es besteht aus Sachversicherungen mit der Betriebshaftpflicht in einer Police gebündelt Handel-Handwerk-Deckung aus Kraftfahrt in einer separaten Police Die Kfz-Werkstatt-Police gilt für Kfz-Werkstätten, in denen hauptsächlich Arbeiten an fremden Kraftfahrzeugen und Anhängern gegen Entgelt ausgeführt werden. Hierzu gehören z. B.: Kfz-Reparaturwerkstätten mit gelegentlichem Anund Verkauf von Neu- und Gebrauchtfahrzeugen Auspuffservice, Bremsendienste Kfz-Elektrikbetriebe Kfz-Spenglereien und Kfz-Flaschnereien (mit Lackiererei) Kfz-Glasereien und Kfz-Sattlereien Die Kfz-Werkstatt-Police gilt nicht für: Gemischte Kfz-Handels- und Handwerksbetriebe mit Schwerpunkt An- und Verkauf von Gebraucht- oder Neufahrzeugen Reinen Kfz-Handel und Kfz-Zubehörhandel Kfz-Herstellungsbetriebe sowie Recyclingbetriebe Service-Unternehmen ohne Reparaturarbeiten wie z.b. Waschanlagen, Kfz-Pflegebetriebe Spezialisierte Betriebe wie z.b. Oldtimer-Restaurationsbetriebe, reiner Reifenhandel, Kfz-Verleih und Kfz- Abschleppdienste sowie Kfz-Sachverständige Tankstellen (mit und ohne Werkstattbereich) Die Pluspunkte unserer Kfz-Werkstatt-Police. Kfz-Werkstatt-Betriebe als klar definierte Zielgruppe der Württembergischen. Explizit genannter und damit transparenter Versicherungsschutz. Klare Deckungsabgrenzung zwischen Kfz-Handel-Handwerk und Betriebs-Haftpflichtversicherung (BHV). Wunschrisiko mit attraktiven Preisen. Geringer Mindestbeitrag. Sachversicherung und BHV in einer Police bündelfähig. Vorteil durch Bündelung wird als Nachlass an Kunden weitergegeben [2] 6/2014

2 Die Kfz-Werkstatt-Police. Inhaltsversicherung: Umfassend und leistungsstark. Individueller Gefahren- Katalog bis hin zur Allgefahren-Deckung, auch für die Werkstatteinrichtung. In einer Werkstatt stecken viele Sachwerte: Hebebühnen, technische Prüfgeräte, Werkzeuge etc. Durch Feuer oder Einbruch kann die gesamte Betriebseinrichtung inklusive Waren und Vorräte zerstört werden oder abhandenkommen. Schlimmstenfalls steht die Existenz des Inhabers auf dem Spiel. Schadenbeispiel Einbruch : In der Nacht wird in die Werkstatt eingebrochen. Die Diebe entwenden nicht nur Werkzeuge, Ersatzteile und Bargeld aus dem Büro; auch die Container auf dem Firmengelände mit eingelagerten Kundenrädern werden aufgebrochen und leergeräumt. Schadenbeispiel Feuer : Durch einen Schwelbrand nach Schweißarbeiten kommt es in den Werkstatträumen zu einem Feuer, das schnell auf den gesamten Betrieb übergreift. Alles wird zerstört bzw. unbrauchbar gemacht. Der Baustein Inhaltsversicherung in der Kfz-Werkstatt-Police sorgt dafür, dass das erforderliche Kapital für Wiederbeschaffungen, Reparaturen usw. zur Verfügung steht. Unser Gefahren-Komplettschutz umfasst: Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel, Einbruchdiebstahl/Vandalismus, Raub Elementargefahren: Erdbeben, Erdfall, Erdrutsch, Überschwemmung, Rückstau, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch Innere Unruhen, böswillige Beschädigung, Streik oder Aussperrung, Fahrzeuganprall, Rauch und Überschalldruckwellen Transport er Sachen im eigenen Fahrzeug Glasbruch Allgefahrenversicherung für Werkstatt-Technik und sonstige Einrichtung Die richtige Versicherungssumme. Bei Verwendung unseres Ermittlungsschemas verzichtet die Württembergische im Schadensfall auf eine Überprüfung der Versicherungssumme (Unterversicherungsverzicht). Die Höchstentschädigung ist auf die Versicherungssumme begrenzt. Die Pluspunkte des Bausteins Inhaltsversicherung. Inhalt von Containern (z.b. Kundenräder) auf dem Versicherungsgrundstück bis % beitragsfreie Vorsorge-Versicherungssumme für saisonal erhöhte Bevorratung von Ersatzteilen für Frühjahrs-/Wintercheck (Oktober bis April). Bestimmungsgemäß in Gebrauch befindliche und ordnungsgemäß instand gehaltene Sachen werden stets zum Neuwert entschädigt. Allgefahrenversicherung für die komplette Werkstatteinrichtung (z.b. Hebebühnen, Diagnosestände, Abgasprüfgeräte, Lackieranlagen, Reifenmontieranlagen ). Schäden durch grobe Fahrlässigkeit sind bis mit.

3 Versicherbare Gefahren: Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion, Anprall oder Absturz von Luftfahrzeugen, ihrer Teile oder ihrer Ladung Leitungswasser Sturm, Hagel Weitere Sachgefahren: Innere Unruhen, böswillige Beschädigung, Streik oder Aussperrung, Fahrzeuganprall, Rauch und Überschalldruckwellen Einbruchdiebstahl, Raub, Vandalismus nach einem Einbruch Glasbruch Weitere Elementargefahren: Erdbeben, Erdfall, Erdrutsch, Überschwemmung, Rückstau, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch Technische Gefahren (Elektronik) Unbenannte Gefahren Transporte im Werkverkehr Zusätzlich sind mit: Inhalt von Containern (wie z. B. eingelagerte Kundenräder, Cabriodächer ) auf dem Versicherungsgrundstück bis EUR beitragsfrei auf Erstes Risiko (erhöhbar auf max EUR gegen Beitrag). Container sind im Rahmen der Betriebseinrichtung zu berücksichtigen. Beschädigungen am Container anlässlich Einbruchdiebstahl sind innerhalb der Poosition Gebäudebeschäden mitgedeckt. 25% beitragsfreie Vorsorge-Versicherungssumme für saisonal erhöhte Bevorratung von Ersatzteilen für Frühjahrs-/Wintercheck. Schäden durch grobe Fahrlässigkeit bis Zusätzlich sind summarisch bis zur Versicherungssumme mindestens , höchstens jedoch im Grundschutz, Einbruchdiebstahl, weitere Elementar-, technische und unbenannte Gefahren: Aufräumungs-, Abbruch-, Absperrkosten, Feuerlösch-, Bewegungs- und Schutzkosten Abbruch-, Aufräumungs-, Abfuhr- und Isolierkosten für durch radioaktive Isotope verseuchte e Sachen Aufwendungen für die Dekontamination von Erdreich aufgrund behördlicher Anordnungen Mehrkosten infolge Preissteigerungen zwischen dem Eintritt des Versicherungsfalles und der Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung (Preisdifferenz-Versicherung) Mehrkosten durch behördliche Wiederherstellungsbeschränkungen Sachverständigenkosten, sofern der Schaden übersteigt An der Außenseite des Gebäudes angebrachte Antennen-, Gefahrenmelde-, Beleuchtungs- und Leuchtröhrenanlagen. Markisen, Schilder und Transparente, Überdachungen. Schutz- und Trennwände, soweit der Versicherungsnehmer dafür die Gefahr trägt. Mehrkosten durch Technologiefortschritt Kosten zur Feststellung und Ermittlung eines vom Versicherers zu ersetzenden Schadens im Grundschutz, Einbruchdiebstahl, weitere Elementargefahren: Wiederherstellungskosten von Geschäftsunterlagen, serienmäßig hergestellten Standardprogrammen, individuellen Programmen und individuellen Daten Kosten des Aufgebotsverfahrens und der Wiederherstellung von Wertpapieren und sonstigen Urkunden für Feuer: Überspannungsschäden durch Blitz (Selbstbehalt 500 ) Zusätzlich sind mit Entschädigungsgrenzen im Grundschutz, Einbruchdiebstahl, weitere Elementar-, technische und unbenannte Gefahren: Verkehrssicherungsmaßnahmen bis Mehrkosten durch Eil-, Express- und Luftfrachten, Überstunden, Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeiten, soweit notwendig, um eine beschleunigte Wiederherstellung er und vom Schaden betroffener Sachen zu erreichen bis im Grundschutz, Einbruchdiebstahl, weitere Elementargefahren: Bargeld, Urkunden in verschlossenen Geldschränken bis Bargeld, Urkunden in verschlossenen Schränken, Schreibtischen usw. bis Bargeld offen bis 500 Bargeld in Warenautomaten bis 250 Muster, Anschauungsmodelle, Prototypen und Ausstellungsstücke, ferner typengebundene, für die laufende Produktion nicht mehr benötigte Fertigungsvorrichtungen (Zeitwert) bis Warenautomaten samt Wareninhalt (bei einem vereinbarten Selbstbehalt von 250 ) bis Grundschutz

4 Zusätzlich sind mit Entschädigungsgrenzen (Fortsetzung) im Grundschutz: Weltweite Außenversicherung für außerhalb des Versicherungsortes befindliche Sachen sowie auf neu hinzukommenden Betriebsgrundstücken für Einbruchdiebstahl, technische Gefahren: 10 % der VS, mind max Weltweite Außenversicherung für außerhalb des Versicherungsortes befindliche Sachen (in der Einbruchdiebstahlversicherung, jedoch nicht in Containern sowie auf Baustellen und in Baubuden) bis für Feuer: Verderb von Waren und Vorräten in Kühl- und Gefrieranlagen bis für Einbruchdiebstahl: Reparaturkosten für provisorische Maßnahmen zum Schutz er Sachen nach einem Schaden bis Gebäudeschäden, Schäden an Schaukästen und Vitrinen ausgenommen Schaufenster, Schaukästen- und Vitrinenverglasungen bis Schlossänderungskosten, verursacht durch Einbruchdiebstahl oder Raub bis Aufwendungen infolge Abhandenkommens von Geldschrankschlüsseln bis Am Schaufensterinhalt bis In Schaukästen und Vitrinen auf dem Versicherungsgrundstück bis Raub innerhalb des Versicherungsortes und auf Transportwegen bis Firmenschilder gegen Entwendung durch Diebstahl oder Beschädigung bis Geschäftsfahrräder bis für Leitungswasser: Bruchschäden an vom Versicherungsnehmer als Mieter / Pächter eingebrachten Rohren und Anlagen der Wasserversorgung für Glasbruch: im Rahmen der VS Zusätzliche Leistungen, Kran- und Gerüstkosten; Kosten für die Erneuerung von Anstrich, Malereien, Schriften, Verzierungen, Lichtfilterlacken und Folien bis Kosten für das Beseitigen und Wiederanbringen von Schutzgittern, Schutzstangen, Markisen usw. bis Kosten für die Beseitigung von Schäden an Umrahmungen, Beschlägen, Mauerwerk, Schutz- und Alarmeinrichtungen bis Kosten für die Beseitigung von Schäden an Waren und Dekorationsmitteln bis Künstlerisch bearbeitete Scheiben, Platten und Spiegel aus Glas oder Kunststoff, Blei-, Messing- oder Eloxalverglasungen, transparentes Glasmosaik bis für die technischen Gefahren: Kosten für Erd-, Pflaster-, Maurer- und Stemmarbeiten; Kosten für Gerüstgestellung, Bergungsarbeiten oder Bereitstellung eines Provisoriums bis bei Transporten im Werkverkehr: Bergungs- und Beseitigungskosten bis Mehrkosten infolge Preissteigerungen zwischen dem Eintritt des Versicherungsfalles und der Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung (Preisdifferenz-Versicherung) bis Mehrkosten durch Eil-, Express- und Luftfrachten, Überstunden, Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeiten, soweit notwendig, um eine beschleunigte Wiederherstellung er und vom Schaden betroffener Sachen zu erreichen bis für Einbruchdiebstahl; Sturm, Hagel; weitere Elementargefahren; weitere Sachgefahren; Unbenannte Gefahren: In Containern eingelagertes Kundeneigentum, und zwar Kundenräder (Reifen, auch auf Felgen), Cabriodächer und Hardtops sowie Handelsware bis

5 Die Kfz-Werkstatt-Police. Ertragsausfall: Ein Risiko das häufig unterschätzt wird. Wir zahlen Ihnen den Ertragsausfallschaden bis zu 24 Monate. Oft gehen mit einem Sachschaden erhebliche Umsatzeinbußen einher. Löhne und Gehälter, Miete, Zinsen müssen weiterbezahlt werden, auch wenn der Betrieb stillsteht. Schadenbeispiel Brand : Nach einem Feuerschaden muss die Werkstatt für 12 Monate schließen. Die Folge: Einnahmeverluste und weiterlaufende Kosten für Miete und Gehälter. Schadenbeispiel Fahrlässigkeit : Durch Fahrlässigkeit wird während des Werkstattbetriebes die Hebebühne derart beschädigt, dass diese nicht mehr funktionsfähig ist und neu angeschafft werden muss. Während dieser Zeit können keine Fahrzeugreparaturen mehr angenommen werden. Die Ertragsausfallversicherung übernimmt: alle fortlaufenden Kosten wie Löhne und Gehälter, Miete oder Zinsen den entgangenen Gewinn die Kosten zur Schadenminderung, z. B. die Anmietung von Räumen und Gebäuden, Beschaffung von Ersatzgeräten und Einrichtung durch Sonderschichten Ausreichende Haftzeit vereinbaren. Bis der normale Betrieb nach einem Großschaden wieder aufgenommen werden kann, vergehen oft viele Monate. Schäden müssen behoben, Einrichtungsgegenstände neu angeschafft werden, häufig sind aufwändige Restaurationsarbeiten notwendig. Um gegen die schlimmsten Eventualitäten geschützt zu sein, kann in der Werkstatt- Police eine verlängerte Haftzeit bis zu 24 Monate vereinbart werden. Die richtige Versicherungssumme. Eine Ermittlung der Versicherungssumme entfällt. Die Entschädigung richtet sich nach der Summe, die für die Inhaltsversicherung ermittelt wurde. Dabei haften wir für Ertragsausfallschäden auf Erstes Risiko mit der doppelten Versicherungssumme des Bausteins Inhaltsversicherung. Auch für höhere Versicherungssummen können wir eine maßgeschneiderte Lösung bieten. Die Pluspunkte des Bausteins Ertragsausfall. Ertragsausfall durch Beschädigung der Werkstatt-Technik (z. B. durch Bedienungsfehler, Fahrlässigkeit, Kurzschluss ) sind bis zur Versicherungssumme mit. Ersatz von Schadenminderungskosten (z. B. Anmietung von Ersatz- oder Leihmaschinen), damit der Betrieb schnell fortgeführt werden kann. Haftzeit bis 24 Monate möglich. Beitragsfreie Vorsorgeversicherung für unerwartete Ertragssteigerungen.

6 Versicherbare Gefahren: Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion, Anprall oder Absturz von Luftfahrzeugen, ihrer Teile oder ihrer Ladung Leitungswasser Sturm, Hagel Weitere Sachgefahren: Innere Unruhen, böswillige Beschädigung, Streik oder Aussperrung, Fahrzeuganprall, Rauch und Überschalldruckwellen Einbruchdiebstahl inklusive Vandalismus nach einem Einbruch, Raub Weitere Elementargefahren: Erdbeben, Erdfall, Erdrutsch, Überschwemmung, Rückstau, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch Technische Gefahren (einschließlich Werkstatt-Technik) Unbenannte Gefahren Betriebsschließungsversicherung Grundschutz

7 Die Kfz-Werkstatt-Police. Gebäudeversicherung: Individuell und flexibel. Maßgenauer Versicherungsschutz, der zu Ihrem Gebäude passt. Für viele Betriebe ist das Werkstattgebäude das wichtigste Betriebskapital. Doch das Herzstück eines Unternehmens ist vielen Gefahren ausgesetzt von außen wie von innen, vom Unwetter bis zum Rohrbruch. Wie schnell ein Schadenereignis zu einer kostspieligen Angelegenheit werden kann, zeigen folgende Beispiele. Schadenbeispiel Starkregen : Nach starken Regenfällen kann die Kanalisation die Wassermengen nicht mehr aufnehmen. Dadurch kommt es zu einem Rückstau und das im Gebäude 20 cm hoch stehende Wasser durchnässt den Bodenbelag und das Mauerwerk. Schadenbeispiel Brand : In der Werkstatt bricht Feuer aus, das auf das Gebäude übergreift. Teile des Gebäudes müssen abgerissen und neu aufgebaut werden. Die Gebäudeversicherung der Württembergischen übernimmt die entstehenden Kosten, die bei Beschädigung oder Zerstörung des Gebäudes entstehen. Flexibler Gefahrenschutz. Unsere Gebäudeversicherung in der Werkstatt-Police bietet Versicherungsschutz gegen die Folgen von Schäden durch: Feuer Leitungswasser Sturm, Hagel Elementargefahren: Erdbeben, Erdfall, Erdrutsch, Überschwemmung, Schneedruck, Lawinen Innere Unruhen, böswillige Beschädigung, Streik, oder Aussperrung, Fahrzeuganprall, Rauch und Überschalldruckwellen Glasbruch Technische Gefahren (Haustechnik) Unbenannte Gefahren Die richtige Versicherungssumme. Die Versicherungssumme ist richtig bemessen, wenn sie dem Betrag entspricht, den man aufwenden muss, um das Gebäude in gleicher Art und Güte zum ortsüblichen Neubauwert wiederherzustellen. Auch Architektengebühren sowie Konstruktions- und Planungskosten werden dabei berücksichtigt. Mit Hilfe unseres Wertermittlungsschemas ist die Ermittlung ganz einfach. Die Pluspunkte des Bausteins Gebäudeversicherung. Der Gefahrenkatalog lässt sich nach Bedarf individuell bis hin zur Allgefahrendeckung zusammenstellen. Übernahme von Mietausfallschäden nach einem Sachschaden bei Wohn- und Gewerberäumen bis zu 24 Monate. Bruch- und Frostschäden an Zuleitungsrohren außerhalb des Gebäudes sind mit. Viele Extras sind mit, z.b. Aufräumungs-, Abbruch-, Bewegungs- und Schutzkosten, Mehrkosten infolge behördlicher Auflagen, Wiederherstellungskosten für Programme und Daten von technischen Gebäudebestandteilen bis

8 Versicherte Gefahren: Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion, Anprall oder Absturz von Luftfahrzeugen, ihrer Teile oder ihrer Ladung Leitungswasser Sturm, Hagel Weitere Sachgefahren: Innere Unruhen, böswillige Beschädigung, Streik oder Aussperrung, Fahrzeuganprall, Rauch und Überschalldruckwellen Weitere Elementargefahren: Erdbeben, Erdfall, Erdrutsch, Überschwemmung, Schneedruck, Lawinen Glasbruch Technische Gefahren (Haustechnik) Unbenannte Gefahren Grundschutz Zusätzlich sind summarisch bis zur Versicherungssumme 1) mindestens , höchstens jedoch im Grundschutz, weitere Elementargefahren, technische und unbenannte Gefahren: Aufräumungs-, Abbruch-, Absperrkosten, Feuerlösch-, Bewegungs- und Schutzkosten sowie Isolierungskosten für durch radioaktive Isotope verseuchte e Sachen Aufwendungen für die Dekontamination von Erdreich aufgrund behördlicher Anordnungen Mehrkosten infolge Preissteigerungen zwischen dem Eintritt des Versicherungsfalles und der Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung (Preisdifferenz-Versicherung) Mehrkosten durch behördliche Wiederherstellungsbeschränkungen Sachverständigenkosten, sofern der Schaden übersteigt Mehrkosten durch Technologiefortschritt Kosten zur Ermittlung und Feststellung eines vom Versicherer zu ersetzenden Schadens im Grundschutz, weitere Elementargefahren: Mietausfall Haftzeit 24 Monate Gebäudebeschädigungen, die dadurch entstehen, dass unbefugte Dritte in e Gebäude einbrechen, einsteigen oder eindringen für Feuer: Überspannungsschäden durch Blitz (Selbstbehalt 500 ) für Leitungswasser: Bruchschäden an Rohren der Gasversorgung 1) In der gleitenden Neuwertversicherung die Versicherungssumme 1914 multipliziert mit dem im Zeitpunkt des Versicherungsfalles geltenden Anpassungsfaktor.

9 Zusätzlich sind mit Entschädigungsgrenzen : in oder % der Versicherungssumme 1) im Grundschutz, weitere Elementargefahren: Verkehrssicherungsmaßnahmen 1 % Weiteres Gebäudezubehör sowie Grundstücksbestandteile, und zwar: Schilder, Transparente, Bänke, Beläge, Carports, Einbauschränke, eingebrachte Küchen- und Badezimmereinrichtungen, Gemeinschaftswaschmaschinen und Gemeinschaftswäschetrockner, Fahnenstangen, Dienstfahrräder, Flüssiggastanks, Gartenhäuser, Spielhäuser und Spielplatzanlagen, Pergolen und Überdachungen, Hof-, Terrassen- und Gehsteigbefestigungen, elektrische Freileitungen, Beleuchtungs- und Briefkastenanlagen, Lampen, Leuchtreklamen und Markisen (auch soweit gewerblich genutzt), Ständer, Masten, Hundehütten, Müllbehälter und -boxen, Papierkörbe, Einfriedungen sowie Antennenanlagen 10 % für Feuer, Sturm: Aufräumungskosten für umgestürzte Bäume 1 % Aufwendungen für die Wiederaufforstung von Bäumen und Sträuchern bis für Leitungswasser: Aufwendungen für den Austausch von Wasserhähnen, Geruchsverschlüssen und bei Wassermessern nach einem Rohrbruch bis Aufwendungen für den Verlust von Wasser, wärmetragenden Flüssigkeiten sowie Gas infolge Rohrbruch bis Bruchschäden, auch durch Frost, an außerhalb er Gebäude a) auf dem Versicherungsort verlegten Zuleitungsrohren der Wasserversorgung, Rohren der Warmwasser- oder Dampfheizung oder Klima-, Wärmepumpen- oder Solarheizungs- oder stationär installierte Wasserlöschanlagen, soweit diese nicht der Versorgung er Gebäude oder er Anlagen dienen b) außerhalb des Versicherungsortes verlegten Zuleitungsrohren der Wasserversorgung, Rohren der Warmwasser- oder Dampfheizung oder Klima-, Wärmepumpen- oder Solarheizungs- oder stationär installierte Wasserlöschanlagen, soweit der Versicherungsnehmer die Gefahr dafür trägt und die Reparaturkosten nicht durch das Versorgungsunternehmen zu tragen sind im Rahmen der VS für Feuer, Leitungswasser: Reparaturkosten für provisiorische Maßnahmen bis 500 für Glasbruch: Zusätzliche Leistungen, Kran- und Gerüstkosten; Kosten für die Erneuerung von Anstrich, Malereien, Schriften, Verzierungen, Lichtfilterlacken und Folien; Kosten für das Beseitigen und Wiederanbringen von Schutzgittern, Schutzstangen, Markisen usw.; Kosten für die Beseitigung von Schäden an Umrahmungen, Beschlägen, Mauerwerk, Schutz- und Alarmeinrichtungen; Kosten für die Beseitigung von Schäden an Waren und Dekorationsmitteln bis Künstlerisch bearbeitete Scheiben, Platten und Spiegel aus Glas oder Kunststoff, Blei-, Messing- oder Eloxalverglasungen, transparentes Glasmosaik bis für die technischen Gefahren: Kosten für Erd-, Pflaster-, Maurer- und Stemmarbeiten; Kosten für Gerüstgestellung bis Kosten für die Wiederherstellung oder Reproduktion von Programmen, Daten und Datenträgern der technischen Gebäudebestandteile bis ) In der gleitenden Neuwertversicherung die Versicherungssumme 1914 multipliziert mit dem im Zeitpunkt des Versicherungsfalles geltenden Anpassungsfaktor.

10 Die Kfz-Werkstatt-Police. Betriebs-Haftpflichtversicherung: Unentbehrlich für jeden Unternehmer. Versicherungssumme bis 5 Mio. pauschal für Personen- und Sachschäden. So will es das Gesetz. Die Betriebs-Haftpflichtversicherung springt ein, wenn einem Dritten durch die betriebliche Tätigkeit eines Unternehmers schuldhaft ein Schaden zugefügt wurde. Das gesetzliche Haftungsrisiko besteht sowohl für das Unternehmen als juristische Person wie auch für die einzelnen Mitarbeiter. Der Unternehmer haftet mit seinem gesamten Geschäftsvermögen, unter Umständen auch mit seinem Privatvermögen. Schon eine kleine Ursache kann zu einem großen Schaden führen. Schadenbeispiel Fahrlässigkeit : Beim Montieren der Räder vergisst ein Mitarbeiter bei einem Rad die Sicherheitsmuttern anzuziehen. Dieses Rad löst sich während der Fahrt. Das Fahrzeug kommt von der Straße ab und wird beschädigt. Damit nicht genug. Das Rad rollt einem Radfahrer in den Weg, der stürzt und sich verletzt. Schadenbeispiel Öllache : Beim Verlassen der Werkstatt rutscht ein Kunde auf einer Öllache aus und bricht sich den Arm. Umwelthaftpflicht-Basisversicherung und Umweltschadens-Basisversicherung inklusive. Es sind nicht nur große Umweltschäden, die einen Betrieb an die Existenzgrenze bringen können. Ein Leck in einem Altöl-Fass genügt, um einen erheblichen finanziellen Verlust herbeizuführen. Deshalb sind in unserer Betriebs- Haftpflichtversicherung die Umwelthaftpflicht-Basisversicherung sowie die Umweltschadens-Basisversicherung enthalten. Bei der Umweltschadens-Basisversicherung sind folgende Schäden mit: am eigenen Boden bei Gefahr für die menschliche Gesundheit an eigenen Gewässern und am Grundwasser an besonders geschützten Tier- und Pflanzenarten auf dem eigenen Grundstück Besondere Risiken erfordern besonderen Schutz. Es sollte geprüft werden, ob und inwieweit der Inhaber zusätzlich für Schäden durch Produktfehler haftet und ob Sie eine Umwelthaftpflicht- und Umweltschadensversicherung benötigen. Die Pluspunkte des Bausteins Betriebs-Haftpflichtversicherung. Hohe Versicherungssummen bis 5 Mio. pauschal für Personen- und Sachschäden. Mit sind z. B. auch: Schäden durch die Durchführung von Abgasuntersuchungen, Sicherheitsprüfungen, Gasanlagenprüfungen. Schäden an zur Reparatur übernommenen Fahrzeugen und Fahrzeugteilen (z. B. Kompletträder). Versicherungssumme für Schäden an Kundenfahrzeugen und Fahrzeugteilen: 1 Mio. je Schadenereignis, 3 Mio. je Versicherungsjahr. Tätigkeitsschäden, Abwasserschäden, erweiterter Strafrechtsschutz.

11 Mit ist unter anderem Ihre gesetzliche Haftpflicht aus Personen- und Sachschäden durch fehlerhafte Produkte und Leistungen Schäden an Fahrzeugen und Fahrzeugteilen mit einer Versicherungssumme von 1 Mio. Selbstbehalt 250 1) Durchführung von Abgasuntersuchungen gem. Ziff Anlage VIII a StVZO Sicherheitsprüfungen gem. 29 StVZO Gasanlagenprüfungen bzw. Gassystemeinbauprüfungen gem. 41 a StVZO Prüfungen der Fahrtschreiber oder EG-Kontrollgeräte gem. 57 b StVZO. Beauftragung von Subunternehmen bis zu 10 % der Gesamtumsatzsumme (nicht ist die persönliche Haftpflicht der Subunternehmer selbst) Teilnahme an und Veranstaltung von Ausstellungen und Messen Bauarbeiten bis zu Bausumme Besitz und Betrieb von Solaranlagen und Photovoltaikanlagen Vermögensschäden mit einer Versicherungssumme von Tätigkeitsschäden mit einer Versicherungssumme von Selbstbehalt 250 Mietsachschäden anlässlich von Geschäftsreisen an betrieblich genutzten Gebäuden/Räumen durch Brand, Explosion, Leitungs- und Abwasser an betrieblichen Gebäuden/Räumen durch sonstige Ursachen Selbstbehalt 250 Abhandenkommen von fremden Schlüsseln/Keycards Selbstbehalt 250 Halten und Gebrauch von nicht versicherungspflichtigen Kraftfahrzeugen und Arbeitsmaschinen sowie nicht zulassungspflichtigen und/oder nicht versicherungspflichtigen Anhängern der Beschädigung von Fahrzeugen und Containern beim oder infolge Be- und Entladen Sachschäden durch Abwässer Auslandsschäden aus Anlass von Geschäftsreisen oder aus der Teilnahme an Ausstellungen, Kongressen, Messen und Märkten durch Erzeugnisse, die ins Ausland gelangt sind, ohne dass der Versicherungsnehmer dorthin geliefert hat oder hat liefern lassen durch Dienstleistungen des Versicherungsnehmers, die im Inland erbracht wurden Mit ist ebenfalls Vorsorgeversicherung mit den Versicherungssummen des Vertrages Belegschaftshabe Erweiterter Straf-Rechtsschutz Umwelthaftpflicht-Basisversicherung und Umwelthaftpflicht-Regressversicherung Umweltschadens-Basisversicherung mit Zusatzbaustein I Privat-Haftpflichtversicherung PremiumSchutz Platinum für den Inhaber oder Geschäftsführer mit 50 Mio. Versicherungssumme pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden (max. 15 Mio. je Person für Personenschäden) Für diese Risiken ist ein besonderer Beitrag zu vereinbaren: Schäden an zur Reparatur übernommenen Lkw über 7,5 t zulässigem Gesamtgewicht 1) Betrieb von Tankstellen, Waschanlagen Umwelthaftpflichtgefahren durch umweltrelevante Anlagen Umweltschadensversicherung Sonstige Auslandsaktivitäten 1) Nicht sind Ansprüche wegen Schäden, die über die Kraftfahrtversicherung für Handel/Handwerk werden können.

12 Die Kfz-Werkstatt-Police. Die Kfz-Handel-Handwerk-Versicherung: Die wichtige Ergänzung. Ein Muss bei Probefahrten. Autoreparatur und Autokauf sind Vertrauenssache. Der Kunde vertraut seiner Werkstatt. Trotzdem kann z. B. bei Probefahrten schnell etwas passieren. Für Schäden an und mit Kundenfahrzeugen braucht der Werkstattbesitzer zusätzlich zur Betriebshaftpflicht eine Kfz-Handel- Handwerk-Versicherung. Schadenbeispiel Probefahrt : Ein Mitarbeiter unternimmt nach der Reparatur eine Probefahrt. Es kommt zu einem Unfall, bei dem nicht nur das Fahrzeug des Kunden beschädigt, sondern auch ein Fußgänger verletzt wird. Mit der Kfz-Handel-Handwerk-Versicherung ist man auf der sicheren Seite: Sie enthält die Kfz-Haftpflichtversicherung. Diese bietet Schutz für Schäden durch den Gebrauch der Kundenfahrzeuge insbesondere bei Probe- und Überführungsfahrten. Die Kaskoversicherung kommt für Schäden an den Kundenfahrzeugen selbst auf, z.b. bei Unfall durch Eigenverschulden, Diebstahl, Brand, Sturm, Hagel Schadenbeispiel Hebebühne : Ein Kundenfahrzeug fällt bei der Reparatur von der Hebebühne und wird beschädigt. Schadenbeispiel Einbruch : In der Werkstatt wird nachts eingebrochen. Auch Kundenfahrzeuge werden gestohlen. Die Pluspunkte des Bausteins Kfz-Handel-Handwerk-Versicherung. Versicherungssumme in der Kfz-Haftpflicht: 100 Mio. je Schadenereignis 8 Mio. je geschädigte Person. Höchstentschädigung in Kasko: bis zu je Schadenereignis bis zu je Fahrzeug. Alle durch Marderbiss verursachten Schäden und Folgeschäden bis

13 Leistungsmerkmale: Kfz-Haftpflicht Deckungssumme 100 Mio. Selbstbehalt wählbar Tageszulassung wählbar Voll- und Teilkasko Keine Mehrwertberechnung bei eigenen und fremden zulassungspflichtigen oder nicht zulassungspflichtigen Fahrzeugen Schneelawinen (auch Dachlawinen) und Schneedruck Tierschadenklausel/Tiere aller Art Folgeschäden durch Kurzschluss an Aggregaten bis Marderbiss Neuwertentschädigung in der Fahrzeugvollversicherung Entsorgungskosten bei Totalschaden oder Zerstörung Verzicht auf Abzüge neu für alt bei eigenen, zulassungspflichtigen, aber nicht zugelassenen Fahrzeugen Alle Schäden, die unmittelbar durch Marderbiss verursacht werden inklusive der Folgeschäden bis Bei Pkw 12 Monate, bei Krafträder bis 6 Monate; bei Totalschaden durch Unfall oder Brand und bei Totalentwendung Höchstzahlung je Schadenereignis (Leistungsgrenze) Höchstentschädigung je Fahrzeug Vorsorgeversicherung bei Überschreitung der Höchstzahlung Maximaler Selbstbehalt je Schadenereignis Maximaler Selbstbehalt bei Elementarschadenereignissen Kein SB-Abzug bei Reparatur der Windschutzscheibe Verzicht auf Einwand grobe Fahrlässigkeit Havarieschutz auf Fähre in der Fahrzeugvollversicherung Abschleppkosten bei Totalschaden Welche Deckung für welchen Fall? Tatbestandbeschreibung Schäden am Kundenfahrzeug in Werkstattobhut. Wichtig ist die Ursache (Unfall, Brand, Hagel etc.)! Schäden am Kundenfahrzeug durch fehlerhafte Tätigkeiten nach Werkstattobhut. Drittschäden durch den Gebrauch der Kundenfahrzeuge in Werkstattobhut (z. B. Probefahrt). Drittschäden durch den Gebrauch der Kundenfahrzeuge nach Rückgabe an den Kunden. Achtung: Schäden bei reinen Abschleppleistungen (ohne Reparaturauftrag). Zuordnung der Deckung Bei Kasko-Ursachen wie Unfall : K-Vollkasko. Bei Betriebs-, Brems-, Bruch- und Tätigkeitsschäden: Zusatzdeckung im Rahmen der Betriebshaftpflichtversicherung. Ausschließlich zuständig: Zusatzdeckung im Rahmen der Betriebshaftpflichtversicherung. K-Haftpflichtversicherung Handel-Handwerk sofern nicht beide Kfz Gegenstand desselben KH-Vertrages sind. Geschädigter Dritter hat Direktanspruch gegen KH-Versicherung des Halters. Für Regress besteht Deckung über Betriebshaftpflichtversicherung der Werkstatt. Deckung nur über eine Hakenlastversicherung (Abschlepphaftung).

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