Kontonummer. Beruf bzw. derzeitige Beschäftigung. Beginn

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1 WIENER STÄDTISCHE Versicherung AG VIENNA INSURANCE GROUP Wien 1, Schottenring Wien, Postfach 80 Telefon Eingang in LD EA GK Polizzennummer Kontonummer Name LIMITED EDITION Vorsorgeplan GARANT 2008 Antrag auf eine INDEXGEBUNDENE LEBENSVERSICHERUNG und eine RENTENVERSICHERUNG nach den jeweils dafür geltenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen. VERSICHERUNGSNEHMER und VERSICHERTE PERSON Telefonnummer: Familienname Titel, Vorname Beruf bzw. derzeitige Beschäftigung Straße, Hausnummer Ort Bitte deutlich schreiben! Zutreffendes bitte ankreuzen! Geschlecht m w Geburtsdatum T M J Postleitzahl ALLGEMEINE VERTRAGSDATEN INDEXGEBUNDENE LEBENSVERSICHERUNG RENTENVERSICHERUNG Gesamtprämie EUR , VERTRAGSFORMEN INDEXGEBUNDENE LEBENSVERSICHERUNG Beginn Ablauf MIT GARANTIERTER ERLEBENSLEISTUNG einmalige Prämie EUR 6.250, Die Veranlagung der Deckungsrückstellung erfolgt in die Anleihe BOND GARANT 2008 der ERSTE GROUP BANK (ISIN: AT000B002175). Garantiezusagen sind ausschließlich in der Anleihe abgebildet. Die WIENER STÄDTISCHE Versicherung AG VIENNA INSURANCE GROUP übernimmt weder die Garantie für im Rahmen des Investments abgegebene Zusagen noch für die Solvenz des Garantiegebers. Das Ausfallrisiko einer solchen Garantiezusage trägt der Versicherungsnehmer. ABLEBENSLEISTUNG: Im Ablebensfall leisten wir den Geldwert der Deckungsrückstellung, zuzüglich 10% der Einmalprämie. ERLEBENSLEISTUNG: Im Erlebensfall erhalten Sie den aktuellen Wert der Anleihe (Geldwert der Deckungsrückstellung), mindestens jedoch 160% (maximal 200%) der Einmalprämie inklusive Versicherungssteuer. Bezugsrecht zur indexgebundenen Lebensversicherung Im Erlebensfall: der Versicherungsnehmer SONDERREGELUNG FÜR DEN ABLEBENSFALL: namentliches Bezugsrecht (Vorname, Familienname, Geburtsdatum) Im Ablebensfall: die Erben RENTENVERSICHERUNG MIT ELF JÄHRLICHEN RENTENZAHLUNGEN Beginn einmalige Prämie EUR 3.750, Die Veranlagung der Deckungsrückstellung erfolgt in unserem klassischen Deckungsstock nach VAG-Richtlinien. RENTENLEISTUNGEN: Die Rentenzahlungen erfolgen ab nachschüssig mit Gewinnbeteiligung in Form einer Bonusrente*). Die für Sie gültige Rente aufgrund Alter und Geschlecht entnehmen Sie bitte der Tabelle in diesem Antrag. ABLEBENSLEISTUNG: Im Ablebensfall zahlen wir die Einmalprämie exklusive Vers.Steuer abzüglich der bereits ausgezahlten Rentenleistungen. ANTRAG AUF BARGELDLOSE RENTENZAHLUNG (Bitte unbedingt ausfüllen!) Kreditinstitut: Konto Nr.: Bankleitzahl: Ich ersuche um Überweisung der mir zustehenden Rentenleistungen auf das oben angeführte Konto. Ich bin damit einverstanden, dass alle nach meinem Tod dem genannten Konto zu Unrecht gutgeschriebenen Rentenleistungen der WIENER STÄDTISCHE Versicherung AG VIENNA INSURANCE GROUP von dem kontoführenden Geldinstitut an die anweisende Stelle rücküberwiesen werden. Bezugsrecht zur Rentenversicherung Für die Rentenzahlungen: der Versicherungsnehmer SONDERREGELUNG FÜR DEN ABLEBENSFALL: namentliches Bezugsrecht (Vorname, Familienname, Geburtsdatum) Im Ablebensfall: die Erben *) Da die in künftigen Jahren erzielbaren Überschüsse nicht vorausgesehen werden können, beruhen Zahlenangaben über die Gewinnbeteiligung (Bonusrente) auf Schätzungen, denen die gegenwärtigen Verhältnisse zugrunde gelegt sind. Solche Angaben sind daher unverbindlich. PRÄMIENZAHLUNG Zahlschein Einzug über Ihr VISA-Konto laut beiliegendem Auftrag Abbuchungsauftrag für Lastschriften neu (siehe Schlusserklärung): Kreditinstitut: Konto Nr.: Bankleitzahl: Der Antragsteller und die zu versichernden Personen stimmen zu wobei diese Zustimmung verweigert oder widerrufen werden kann, dass der Versicherer Personenidentifikations- und Vertragsdaten (z. B. Art des Vertrages, Laufzeit, Versicherungssumme; keinesfalls sensible Daten) zu ihrer Betreuung und Beratung auch hinsichtlich anderer Finanzdienstleistungsprodukten verwendet oder durch Konzern und Partnerunternehmen verwenden lässt, und dass ihnen, auch telefonisch, per Fax, usw. Vorschläge für Vertragsanpassungen und andere Produkte unterbreitet werden. Die aktuellen Konzern- und Partnerunternehmen sind im Internet auf unserer Homepage ( zu finden oder können über die Servicehotline ( ) erfragt werden. ja, ich stimme zu nein 95AL103 (08.09) DVR:

2 MODELLRECHNUNG FÜR DIE INDEXGEBUNDENE LEBENSVERSICHERUNG Einmalprämie: EUR 6.250, Entwicklung der Wertstände bei einer angenommen Performance von zum 0% 3% 6% , 5.533, 5.694, , 5.699, 6.036, , 5.870, 6.398, , 6.046, 6.782, , 6.227, 7.189, , 6.414, 7.620, , 6.606, 8.077, , 6.804, 8.562, , 7.008, 9.076, , 7.218, 9.621, , 7.435, , , , , Entwicklung der Rückkaufswerte bei einer angenommen Performance von zum 0% 3% 6% , 5.767, 5.919, , 5.797, 6.117, , 5.832, 6.333, , 5.871, 6.570, , 5.916, 6.830, , 6.093, 7.239, , 6.276, 7.673, , 6.464, 8.134, , 6.658, 8.622, , 6.857, 9.140, , 7.063, 9.688, Bei den Rückkaufswerten wurde ein Abschlag von 5% berücksichtigt. Etwaige steuerliche Konsequenzen sind in der Modellrechnung nicht berücksichtigt. RENTENLEISTUNG FÜR DIE RENTENVERSICHERUNG Einmalprämie: EUR 3.750, Die Rentenzahlungen erfolgen jährlich nachschüssig in Form der Bonusrente. Erstmals also per und letztmalig am Der garantierten Rente liegt ein Rechnungszins von 2,25% zugrunde. Die Bonusrente wurde mit einem Zinssatz von 4,5% berechnet. Alter 1 ) garantierte Rente Rente mit Bonusrente*) Alter 1 ) garantierte Rente Rente mit Bonusrente*) Alter 1 ) garantierte Rente Rente mit Bonusrente*) ,55 352,56 352,58 352,59 352,61 352,62 352,64 352,66 352,68 352,70 352,44 352,44 352,44 352,46 352,46 352,47 352,48 352,49 352,50 352,51 352,52 352,53 398,76 398,76 398,77 398,79 398,82 398,85 398,82 398,88 398,87 398,89 398,92 398,71 398,72 398,68 398,69 398,71 398,68 398,69 398,74 398,73 398,73 398,75 398,74 398,75 398,78 398,79 398, ,72 352,76 352,78 352,80 352,82 352,85 352,87 352,89 352,91 352,95 352,97 352,99 353,01 353,03 353,06 353,09 353,12 353,22 353,28 353,35 352,55 352,58 352,59 352,60 352,61 352,62 352,63 352,64 352,65 352,66 352,68 352,68 352,69 352,70 352,71 352,72 352,74 352,76 352,81 352,85 398,92 398,94 398,98 398,97 398,97 399,03 399,02 399,05 399,05 399,11 399,11 399,14 399,12 399,17 399,17 399,22 399,24 399,30 399,36 399,42 398,81 398,82 398,84 398,85 398,83 398,84 398,87 398,89 398,87 398,88 398,88 398,91 398,90 398,92 398,90 398,94 398,94 399,00 399, ,43 353,51 353,61 353,72 353,97 354,12 354,28 354,46 354,67 354,92 355,21 355,56 355,98 357,06 357,77 358,63 359,67 360,93 352,88 352,93 352,98 353,03 353,10 353,26 353,36 353,48 353,61 353,76 353,94 354,16 354,42 354,72 355,10 356,13 356,83 357,70 399,48 399,56 399,63 399,69 399,88 400,02 400,17 400,29 400,46 400,64 400,90 401,18 401,52 402,43 403,01 403,71 404,57 405,67 399,03 399,07 399,14 399,18 399,23 399,33 399,45 399,51 399,63 399,75 399,89 400,07 400,28 400,54 400,83 401,66 402,26 402,96 1 ) Das technische Alter (Abschlussalter) errechnet sich aus der Differenz von Beginn- und Geburtsjahr. *) Da die in künftigen Jahren erzielbaren Überschüsse nicht vorausgesehen werden können, beruhen Zahlenangaben über die Gewinnbeteiligung auf Schätzungen, denen die gegenwärtigen Verhältnisse zugrunde gelegt sind. Solche Angaben sind daher unverbindlich. Ab Beginn der Rentenzahlungen wird ein Teil der zu erwartenden Gewinnzuteilungen zur Finanzierung einer Bonusrente herangezogen. Die Summe aus garantierter Rente und Bonusrente bildet die anfängliche Gesamtrente. Die Gewinnzuteilungen, welche über das für die Bonusrente erforderliche Ausmaß hinausgehen, bewirken eine laufende Erhöhung der Gesamtrente. Sollten die Gewinnzuteilungen unter das für die Finanzierung der Bonusrente erforderliche Ausmaß sinken, wird diese nach versicherungsmathematischen Grundsätzen gekürzt.

3 ERKLÄRUNG DES VERSICHERUNGSNEHMERS ZUM BERATUNGSGESPRÄCH zur indexgebundenen Lebensversicherung Verfügen Sie über Kenntnisse bzw. Erfahrungen auf dem Gebiet der Veranlagung in Wertpapieren? Ja Nein Ihr Berater informiert Sie über alle Chancen und Risiken dieser Veranlagungsform. Bitte beachten Sie insbesondere unser umfangreiches Informationsmaterial und verlangen Sie Auskunft über alle Unklarheiten! Ziele persönliche Vorsorge Kreditabdeckung andere: Information: Ich bestätige, dass mit mir ein Informationsgespräch geführt wurde und ich über die Punkte des Informationsblattes; z. B. mögliche Kursschwankungen, Rücktrittsrechte, Versicherungssteuernachzahlung bei vorzeitigem Ausstieg innerhalb von 10 Jahren bei Einmalerlägen; aufgeklärt wurde. Sicherheit: Höhe der regelmäßigen monatlichen Einkünfte: EUR... (persönliche Verhältnisse) Höhe des frei zur Verfügung stehenden Veranlagungskapitals monatlich einmalig: EUR... Ich bin über die Veranlagung umfassend aufgeklärt worden und bestätige, dass meine Veranlagungsauswahl meinen Vorstellungen und die Höhe der Prämie meinen finanziellen Verhältnissen entspricht. Ich bin nicht bereit, Ihnen über meine persönlichen Verhältnisse Auskunft zu geben und bin mir bewusst, dass deshalb eine umfassende Beratung nicht möglich ist. Die Veranlagung tätige ich daher auf eigene Verantwortung. Alle gewünschten Auskünfte habe ich erhalten. Meine Veranlagungsauswahl tätige ich ohne bzw. entgegen der Beratung auf meine eigene Verantwortung. Ich nehme zur Kenntnis, dass die WIENER STÄDTISCHE Versicherung AG VIENNA INSURANCE GROUP auf die Wertentwicklung von Anlageprodukten keinen Einfluss hat und deshalb für die Ergebnisse nicht haftbar gemacht werden kann. Die Veranlagung erfolgt daher auf meine eigene Verantwortung und auf mein eigenes Risiko. SCHLUSSERKLÄRUNG Versicherungsanträge sowie sämtliche Anzeigen und Erklärungen des Versicherungsnehmers und des Versicherten müssen schriftlich erfolgen. Der Antragsteller übernimmt durch seine Unterschrift die Verantwortung für die Richtigkeit und Vollständigkeit aller Angaben auch dann, wenn er diese nicht eigenhändig geschrieben hat. UMFANG DER VERTRETUNGSMACHT DES VERMITTLERS: Die Vollmacht der mit der Vermittlung von Versicherungsverträgen betrauten Person bestimmt sich nach 43 Versicherungsvertragsgesetz; demnach ist der Vermittler nur berechtigt, Anträge und Erklärungen des Versicherungsnehmers entgegenzunehmen, die Polizze auszuhändigen und Prämien anzunehmen, sofern er sich im Besitz einer vom Versicherer unterzeichneten Prämienrechnung befindet. Der Vermittler ist daher nicht berechtigt, mündliche Erklärungen für den Versicherer abzugeben. Die Befugnisse des Vermittlers sind in der vom Versicherer ausgestellten Vollmachtsurkunde angeführt; der Vermittler ist zu deren Vorweisung verpflichtet. Der Antragsteller nimmt zur Kenntnis, dass das Aufgeben einer bestehenden Versicherung zum Zwecke des Abschlusses einer Versicherung bei einem anderen Versicherungsunternehmen für den Versicherungsnehmer im Allgemeinen unzweckmäßig und für den Versicherer unerwünscht ist. RÜCKTRITTSRECHT NACH 3 KONSUMENTENSCHUTZGESETZ: Der Antragsteller, für den die beantragte Versicherung nicht zum Betrieb seines Unternehmens gehört, ist sofern der Antrag außerhalb der vom Versicherer dauernd benützten Räume unterfertigt wurde berechtigt, von seinem Versicherungsantrag oder vom Vertrag zurückzutreten. Dieser Rücktritt kann bis zum Zustandekommen des Vertrages oder danach binnen einer Woche erklärt werden; der Rücktritt bedarf zu seiner Rechtswirksamkeit der Schriftform; es genügt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb des genannten Zeitraumes abgesendet wird. Das Rücktrittsrecht steht dem Antragsteller jedoch nicht zu, wenn er die geschäftliche Verbindung zwecks Schließung des Vertrages selbst angebahnt hat. PRÄMIEN UND GEBÜHREN: Die Prämie beinhaltet bereits die Versicherungssteuer. An Nebenleistungen berechnen wir keine zusätzlichen Gebühren, außer für Mehraufwendungen, die von Ihnen veranlasst werden (z.b. Mahngebühren bei Prämienverzug). VERSICHERUNGSBEDINGUNGEN: Für diesen Antrag gelten die dem gewählten Tarif entsprechenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen. BEGINN DES VERSICHERUNGSSCHUTZES: Wir weisen darauf hin, dass Sie erst mit Zugang der Polizze, nicht jedoch vor dem beantragten Versicherungsbeginn, vollen Versicherungsschutz erlangen. ERKLÄRUNG ZUM ABBUCHUNGSAUFTRAG FÜR LASTSCHRIFTEN: Das kontoführende Kreditinstitut wird hiermit widerruflich beauftragt, die von der WIENER STÄDTISCHEN ausgefertigten und zum Einzug über mein/unser Konto bestimmten Lastschriften durchzuführen. Die vom Konto abzubuchenden Beträge unterliegen keiner betragsmäßigen Beschränkung. Das kontoführende Kreditinstitut ist berechtigt, Lastschriften zurückzuleiten, insbesondere dann, wenn das Konto nicht die erforderliche Deckung aufweist. Teilzahlungen sind nicht zu leisten. Ich nehme zur Kenntnis, dass der Einspruch gegen Belastungen, die im Rahmen dieses Auftrages erfolgen, dem kontoführenden Kreditinstitut gegenüber nicht möglich ist. Einwendungen, die sich auf das der Lastschrift zugrunde liegende Rechtsgeschäft beziehen, sind zwischen mir und der WIENER STÄDTISCHEN direkt zu regeln. Ein Widerruf dieses Auftrages gilt ab dem Zeitpunkt des Einlangens bei der kontoführenden Stelle. Vom Widerruf werde ich die WIENER STÄDTISCHE gleichzeitig benachrichtigen. Im Übrigen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Bankgeschäfte. Ich übernehme durch meine Unterschrift die Verantwortung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben; dies auch dann, wenn die Angaben nicht eigenhändig, sondern von einer anderen Person geschrieben wurden. Die Schlusserklärung enthält u.a. Informationen über den Umfang der Vertretungsmacht des Vermittlers, Ermächtigungen zur Entbindung von der Schweigepflicht und die ausdrückliche Zustimmung zur Übermittlung von Daten. Die Schlusserklärung, die Leistungsübersicht mit der Tabelle der Rückkaufswerte und die Kostenregelung im Informationsblatt habe ich gelesen. Schlusserklärung und Kostenregelung sind Teile des Antrages. Mit meiner Unterschrift stimme ich diesen ausdrücklich zu. An diesen Antrag hält sich der Antragsteller durch sechs Wochen gebunden. Für die beantragte Versicherung gilt österreichisches Recht. Die Übernahme einer Antragsdurchschrift mit Tarifbeschreibung, Modellrechnung und des Informationsblattes wird bestätigt. DIE 2. DURCHSCHRIFT DIESES ANTRAGES VERBLEIBT BEIM KUNDEN! Ort, Datum Unterschrift des Vermittlers Unterschrift des Versicherungsnehmers (bei Minderjährigen ist auch die Unterschrift des gesetzlichen Vertreters erforderlich) Unterschrift der zu versichernden, volljährigen Person (wenn abweichend vom Versicherungsnehmer) Identifizierungspflicht des Versicherungsnehmers für die LV gem. 18 a VAG Art und Nummer eines amtlichen Lichtbildausweises (bei juristischen Personen zusätzlich die Firmenbuchnummer) ausstellende Behörde Ausstellungsdatum

4 INFORMATIONSBLATT Informationen zum Unternehmen (Name, Sitz und Rechtsform) WIENER STÄDTISCHE Versicherung AG VIENNA INSURANCE GROUP, A-1011 Wien, Schottenring 30, Postfach 80, Telefon: Aktiengesellschaft mit Sitz in Wien 1, Schottenring 30, registriert beim Handelsgericht Wien unter FN 75687f. Tarifbeschreibung und Leistungsübersicht Indexgebundene Lebensversicherung Der Tarif (siehe Begriffsbestimmungen) LIMITED EDITION Vorsorgeplan GARANT 2008 ist eine indexgebundene Lebensversicherung gegen Einmalerlag mit einer fixen Laufzeit. Sie bietet Versicherungsleistungen im Ab- und Erlebensfall. Die Sparprämien werden in einem speziellen Deckungsstock veranlagt und bilden die Deckungsrückstellung (siehe Begriffsbestimmungen) Ihres Vertrages. Die Veranlagung der Deckungsrückstellung erfolgt in Wertpapieren, deren Performance sich u. a. aus der Wertentwicklung von Börsen- oder vergleichbaren Indizes ergibt. Kurssteigerungen, der im Deckungsstock enthaltenen Wertpapiere führen zu Wertzuwächsen, Kursrückgänge zu Wertminderungen. Modellrechnungen über zukünftige Wertentwicklungen beruhen auf der Annahme gleich bleibender Wertsteigerungen über die gesamte Dauer bzw. auf Backtests. Sie dienen ausschließlich zu Illustrationszwecken. Aus vergangenen Wertentwicklungen kann die zukünftige Performance nicht abgeleitet werden. Die tatsächlichen Leistungen können höher oder niedriger sein als die angegebenen Werte. Solche Angaben sind daher unverbindlich. Im Ablebensfall leisten wir den Geldwert der Deckungsrückstellung (siehe Begriffsbestimmungen), zuzüglich 10 % der Einmalprämie. Im Erlebensfall erhalten Sie den Geldwert der Deckungsrückstellung, mindestens jedoch 160% (maximal 200%) des einbezahlten Kapitals. Die Garantiezusagen sind ausschließlich in der Anleihe abgebildet. Die WIENER STÄDTISCHE Versicherung AG VIENNA INSURANCE GROUP übernimmt weder die Garantie für im Rahmen des Investments abgegebene Zusagen noch für die Solvenz des Garantiegebers. Das Ausfallrisiko einer solchen Garantiezusage trägt der Versicherungsnehmer. Informationen zur Prämie Die Prämie ist eine Einmalprämie, die für uns kostenfrei zu bezahlen ist. Sie beinhaltet bereits die Versicherungssteuer, die wir an das Bundesministerium für Finanzen abführen müssen. Ihre individuelle Prämie entnehmen Sie bitte dem Antrag bzw. der Polizze. Kostenvereinbarung und Sterbetafel Die Versicherungssteuer, die wir an das Bundesministerium für Finanzen abführen müssen, beträgt 4%. Die Prämie exklusive Versicherungssteuer ergibt die Nettoprämie (siehe Begriffsbestimmungen). Eine nachträgliche Versicherungssteuer in Höhe von 7% der Prämie wird insbesondere vorgeschrieben, wenn eine Kapitalversicherung oder Rentenversicherung gegen Einmalprämie innerhalb von 10 Jahren ab Vertragsabschluss rückgekauft wird. Die Abschlusskosten betragen 5,0 % der Nettoprämie. Die Verwaltungskosten betragen 0,13 % und für die Abwicklung der Veranlagung 0,13 % der Nettoprämie p.a. Ihrem Vertrag liegt die Sterbetafel ÖVM 2000/02 zugrunde. Die Risikoprämie beträgt 2,42% der Nettoprämie. Laufzeit und Beendigung des Vertrages, Vertragsänderungen Der Vertrag ist auf bestimmte Zeit abgeschlossen und endet mit dem Ableben der versicherten Person oder durch Erleben. Jede Vertragsänderung, ausgenommen Bezugsrechtsänderung oder Rückkauf ist nur mit unserer Zustimmung möglich. Kündigung (Rückkauf) Sie können Ihren Vertrag jederzeit auf den Schluss des laufenden Versicherungsjahres oder innerhalb eines Versicherungsjahres auf den Monatsschluss, frühestens jedoch auf den Schluss des ersten Versicherungsjahres, schriftlich kündigen. Eine Teilkündigung ist nicht möglich. Bei Kündigung zahlen wir den Rückkaufswert. Dieser entspricht dem Geldwert der Deckungsrückstellung (siehe Begriffsbestimmungen) abzüglich eines Abschlages von fünf Prozent. Bei Rückkauf oder Prämienfreistellung innerhalb der ersten 5 Jahre wird 176 Abs. 5 VersVG berücksichtigt. Rentenversicherung Die Renten sind sofort beginnende, temporäre (für einen definierten Zeitraum zu zahlende) Rentenleistungen. Die Rentenzahlungen erfolgen nachschüssig (jeweils nach dem Ende der Rentenzahlungsperiode) mit Gewinnbeteiligung in Form einer Bonusrente (siehe Gewinnbeteiligung). Die Veranlagung der Deckungsrückstellung erfolgt in unserem klassischen Deckungsstock nach VAG-Richtlinien (siehe Gewinnbeteiligung). Im Ablebensfall zahlen wir die Einmalprämie exklusive Vers.Steuer abzüglich der bereits ausgezahlten Rentenleistungen. Gewinnbeteiligung Die Gewinne der Rentenversicherer setzen sich aus dem Kapitalanlageergebnis, dem Risikoergebnis und dem Kostenergebnis zusammen. Der Zinsgewinn stammt aus den den Rechnungszins übersteigenden Erträgen der Kapitalanlagen. Die Rentenversicherer sind zu vorsichtiger Kalkulation verpflichtet, damit die vertraglichen Leistungen auch dann erfüllt werden können, wenn sich die Sterblichkeit ungünstig entwickelt. Ist der tatsächliche Sterblichkeitsverlauf günstiger als kalkuliert, so entstehen Risikogewinne. Die Gesamtverzinsung Ihres Rentenversicherungsvertrages setzt sich aus zwei Komponenten zusammen: dem garantierten Rechnungszins, auf Basis dessen sich Ihre garantierte Versicherungsleistung errechnet und der variablen Gewinnbeteiligung. Garantiezins (Rechnungszins) Dieser Rechnungszinssatz, der der sogenannten Höchstzinsverordnung unterliegt, wird bereits im Vorhinein vom Vorstand unseres Unternehmens festgelegt und bildet die Basis zur Berechnung des Ablösekapitals und somit der Garantierente. Diese in Ihrer Polizze dokumentierten Leistungen sind ebenso wie der Rechnungszins bereits bei Abschluss des Vertrages garantiert. Bitte entnehmen Sie den für Ihren Vertrag gültigen Zinssatz der Leistungsübersicht. Grundsätze für die Berechnung der variablen Gewinnbeteiligung Sie nehmen weiters im Wege der Gewinnbeteiligung an den von uns erzielten Überschüssen teil. Die Aufteilung der Überschüsse erfolgt über Gewinn- und Abrechnungsverbände, in denen alle gleichartigen Versicherungsverträge zusammengefasst sind. Der für Ihren Versicherungsvertrag geltende Gewinnverband bzw. Abrechnungsverband ist in Ihrer Polizze ausgewiesen. In Ihrem Vertrag erfolgt die Gewinnbeteiligung in Form der Bonusrente. Ab Beginn der Rentenzahlungen wird ein Teil der zu erwartenden Gewinnzuteilungen zur Finanzierung einer Bonusrente herangezogen. Die Summe aus garantierter Rente und Bonusrente bildet die anfängliche Gesamtrente. Die Gewinnzuteilungen, welche über das für die Bonusrente erforderliche Ausmaß hinausgehen, bewirken eine laufende Erhöhung der Gesamtrente. Sollten die Gewinnzuteilungen unter das für die Finanzierung der Bonusrente erforderliche Ausmaß sinken, wird diese nach den geschäftsplanmäßigen Bestimmungen gekürzt. Da die in künftigen Jahren erzielbaren Überschüsse nicht vorausgesehen werden können, beruhen Zahlenangaben über die zu erwartende Gewinnbeteiligung (Bonusrente) auf Schätzungen, denen die gegenwärtigen Verhältnisse zugrunde gelegt sind. Solche Angaben sind daher unverbindlich. Die tatsächlich zur Auszahlung gelangende Gewinnbeteiligung bzw. die Höhe der Bonusrente hängt allein von den während der Laufzeit des Vertrages erzielten Überschüssen ab. Für die Höhe des Gewinnanteiles sind die von unseren Unternehmensorganen diesbezüglich jeweils gefassten Beschlüsse maßgeblich. Informationen zur Prämie Die Prämie ist eine Einmalprämie, die für uns kostenfrei zu bezahlen ist. Sie beinhaltet bereits die Versicherungssteuer, die wir an das Bundesministerium für Finanzen abführen müssen. Ihre individuelle Prämie entnehmen Sie bitte dem Antrag bzw. der Polizze. Kostenvereinbarung und Sterbetafel Die Versicherungssteuer, die wir an das Bundesministerium für Finanzen abführen müssen, beträgt 4%. Die Prämie exklusive Versicherungssteuer ergibt die Nettoprämie (siehe Begriffsbestimmungen). Die Abschlusskosten betragen 5% der Nettoprämie. Die Verwaltungskosten betragen 1% der jeweiligen Rente. Ihrem Vertrag liegt die Sterbetafel AVÖ 05R/M bzw. /F zugrunde.

5 Laufzeit und Beendigung des Vertrages Der Vertrag endet mit Fälligkeit der letzten Rentenzahlung oder mit dem Ableben der versicherten Person. Kündigung (Rückkauf) Die Kündigung eines Rentenvertrages mit sofort beginnender Rentenzahlung ist nicht möglich. Rücktrittsrechte des Versicherungsnehmers Sie können unter folgenden Voraussetzungen vom Vertrag zurücktreten: 3 KSchG Der Antragsteller, für den die beantragte Versicherung nicht zum Betrieb seines Unternehmens gehört, ist sofern der Antrag außerhalb der vom Versicherer dauernd benützten Räume unterfertigt wurde berechtigt, von seinem Versicherungsantrag oder vom Vertrag zurückzutreten. Dieser Rücktritt kann bis zum Zustandekommen des Vertrages oder danach binnen einer Woche erklärt werden; der Rücktritt bedarf zu seiner Rechtswirksamkeit der Schriftform; es genügt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb des genannten Zeitraumes abgesendet wird. Das Rücktrittsrecht steht dem Antragsteller jedoch nicht zu, wenn er die geschäftliche Verbindung zwecks Schließung des Vertrages selbst angebahnt hat. 3a KSchG Sie können binnen einer Woche zurücktreten, wenn maßgebliche Umstände, die bei Abschluss vom Versicherer als wahrscheinlich dargestellt wurden, nicht eintreten oder nur in erheblich geringerem Maße eintreten. Die Frist beginnt ab Kenntnis des Umstandes zu laufen. Das Rücktrittsrecht erlischt spätestens einen Monat nach Zustandekommen des Vertrages. 5b VersVG Wenn Sie die Allgemeinen Versicherungsbedingungen nicht vor Unterzeichnung des Antrags erhielten oder Ihnen keine Kopie Ihrer Vertragserklärung ausgehändigt worden ist, bzw. den Mitteilungspflichten nach VAG nicht nachgekommen wurde, haben Sie das Recht binnen zweier Wochen schriftlich vom Vertrag zurückzutreten. Dieses Rücktrittsrecht gilt auch für den Fall, dass die Vermittlung durch einen Versicherungsvermittler in der Form,Versicherungsagent erfolgt ist, und Sie die in den 137f Abs. 7 bis 8 und 137g GewO 1994 unter Beachtung des 137h GewO 1994 vorgesehenen Mitteilungen nicht erhalten haben. Die Rücktrittsfrist beginnt, wenn Sie die Versicherungspolizze und die Versicherungsbedingungen erhalten haben und Ihnen eine Belehrung über Ihr Rücktrittsrecht ausgehändigt wurde. Das Rücktrittsrecht erlischt spätestens einen Monat nach Zugang der Polizze. 165a VersVG Es besteht ein Rücktrittsrecht binnen 30 Tagen nach der Verständigung vom Zustandekommen des Vertrags. 8 FernFinG Wurde der Vertrag ausschließlich im Wege des Fernabsatzes (d. h. z. B. über Internet, , direct-mail) abgeschlossen, haben Sie die Möglichkeit innerhalb von 30 Tagen schriftlich zurückzutreten, die Frist beginnt ab Erhalt der Vertragsunterlagen. Alle Rücktrittsrechte sind immer schriftlich geltend zu machen. Abgabenrechtliche Vorschriften, die für die Versicherung gelten: Versicherungssteuer Alle Versicherungen sind versicherungssteuerpflichtig, wenn der Versicherungsnehmer bei Zahlung der Prämie seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich hat. Die Versicherungssteuer beträgt derzeit grundsätzlich 4% der Prämie. Einer Versicherungssteuer von 11% unterliegt die Kapitalversicherung, wenn der Vertrag gegen Einmalprämie und mit einer Laufzeit unter zehn Jahren abgeschlossen wurde. Eine nachträgliche Versicherungssteuer in Höhe von 7% der Prämie wird insbesondere vorgeschrieben, wenn eine Kapitalversicherung oder Rentenversicherung gegen Einmalprämie innerhalb von zehn Jahren ab Vertragsabschluß rückgekauft wird. Besteuerung der Versicherungsleistung Im Erlebensfall ist der Bezug der Versicherungsleistung einkommensteuerfrei. Im Ablebensfall sind die Versicherungsleistungen für die bezugsberechtigte Person einkommensteuerfrei. Wird die Leistung an einen anderen als den Versicherungsnehmer erbracht, sind wir verpflichtet dies dem Finanzamt zu melden. Wichtiger Hinweis: Es ist nicht möglich, auf alle Steuerfragen im Zusammenhang mit der Lebensversicherung einzugehen. Offene Fragen richten Sie bitte an uns oder an Ihren Steuerberater. Information zum anwendbaren Recht Der von Ihnen beantragte Versicherungsvertrag unterliegt österreichischem Recht. Bezeichnung und Anschrift der Versicherungsaufsichtsbehörde Finanzmarktaufsicht (FMA), Praterstraße 23, 1020 Wien Begriffsbestimmungen Deckungsrückstellung Geldwert der Deckungsrückstellung Nettoprämie Nettoprämiensumme Tarif/Geschäftsplan ist die Summe der Ihrer fondsgebundenen Lebensversicherung zu Grunde liegenden Investmentfondsanteile. ermittelt sich durch Multiplikation der Fondsanteile mit dem gültigen Rechenwert. ist die Summe der in einem Versicherungsjahr einzuzahlenden Prämien bzw. die Einmalprämie ohne Versicherungssteuer. ist die Summe der über die Prämienzahlungsdauer einzuzahlenden Prämien ohne Versicherungssteuer. ist eine der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) übermittelte detaillierte Aufstellung der versicherungsmathematischen Berechnungsgrundlagen Ihres Versicherungsvertrages. ANHANG Auszug aus dem VersVG idf der VersRÄG Abs. 5 VersVG (5) Wird eine kapitalbildende Lebensversicherung vor dem Ablauf von fünf Jahren oder einer vereinbarten kürzeren Laufzeit beendet, so dürfen bei der Berechnung des Rückkaufswerts die rechnungsmäßig einmaligen Abschlusskosten höchstens mit jenem Anteil berücksichtigt werden, der dem Verhältnis zwischen der tatsächlichen Laufzeit und dem Zeitraum von fünf Jahren oder der vereinbarten kürzeren Laufzeit entspricht. Ebenso sind diese Kosten bei der Umwandlung in eine prämienfreie Versicherung für die Berechnung der Grundlage der prämienfreien Versicherungsleistung höchstens nach dem Verhältnis zwischen der tatsächlichen Prämienzahlungsdauer und dem Zeitraum von fünf Jahren oder einer vereinbarten kürzeren Prämienzahlungsdauer zu berücksichtigen.

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