Statistik. Methodische Erläuterungen zu Statistiken über Fahrzeugzulassungen

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1 Datengrundlage Methodische Erläuterungen zu en über Fahrzeugzulassungen Die statistischen Auswertungen umfassen alle nach der Fahrzeug-Zulassungs-Verordnung (FZV) in Deutschland zugelassenen bzw. angemeldeten Fahrzeuge, denen ein Kennzeichen zugeteilt wurde. Mit einbezogen sind Fahrzeuge, die ein Versicherungskennzeichen führen, sowie Fahrzeuge der Bundespolizei und des Technischen Hilfswerkes (THW). Dagegen sind nicht einbezogen die Fahrzeuge der Bundeswehr sowie Fahrzeuge mit rotem bzw. Kurzzeitkennzeichen und mit Ausfuhrkennzeichen. Dem KBA obliegt die statistische Bearbeitung der Datenmeldungen der Zulassungsbehörden und der Haftpflichtversicherungen (Kfz mit Versicherungskennzeichen) sowie des Bestandes im Zentralen Fahrzeugregister (ZFZR). Es handelt sich dabei um Sekundärstatistiken, denen die gemeldeten Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger mit deren teilweise verschlüsselten Zuordnungsmerkmalen und Halterangaben zugrunde liegen (Auszug siehe nachstehendes Muster). Europäische Gemeinschaft Bundesrepublik Deutschland Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) D A Amtliches Kennzeichen B Datum der Erstzulassung des Fahrzeugs C.3.1 Name oder Firmenname C.6.1 C.3.2 Vorname(n) C.6.2 Anschrift zum Zeitpunkt C.3.3 der Ausstellung der C.6.3 Bescheinigung (1) Anzahl der Vorhalter D.1 Marke Typ D.2 Variante D.3 (2) (2.1) E J (5) R P.1 P.3 K (17) (25) Version Handelsbezeichnung(en) Hersteller- Kurzbezeichnung Code zu (2) Fahrzeug-Identifizierungsnummer Fahrzeugklasse Bezeichnung der Fahrzeugklasse und des Aufbaus Farbe des Fahrzeugs Hubraum in cm 3 Kraftstoffart oder Energiequelle Nummer der EG-Typgenehmigung oder ABE Merkmal zur Betriebserlaubnis Zusätzliche Vermerke der Zulassungsbehörde: Code zu D.2 (2.2) mit Prüfziffer P.2 P.4 (4) Art des Aufbaus Nennleistung in KW Nenndrehzahl bei min -1 (3) Datum (6) zu K Prüfziffer zur Fahrzeug- Identifizierungsnr. Code (11) zu R Code (10) zu P.3 Methodik der Aufbereitung und Auswertung Die Zählungen des Fahrzeugbestandes werden jeweils mit dem Stichtag des 1.1. eines Jahres durchgeführt. Die Zählungen der Veränderungen des Fahrzeugbestandes (Neuzulassungen, Umschreibungen, Außerbetriebsetzungen u. a.) sind zeitraumbezogen. Für die amtliche Berichterstattung werden monatliche und jährliche sowie kumulierte Ergebnisse erzeugt. Im Rahmen der kostenpflichtigen Auftragsstatistiken sind darüber hinaus auch weitere individuelle Zeiträume möglich. Seite: 1

2 Für die statistische Auswertung wird ein fest definierter Datenkranz des ZFZR herangezogen. Die wichtigsten Erhebungsmerkmale bei den Aufbereitungen sind: - Fahrzeugklasse und Art des Aufbaus (gemäß Verzeichnis zur Systematisierung von Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern) - Hersteller und Typ (gemäß Hersteller-/Typ-Schlüsselsystematik) bzw. Marken und Modelle - Regionale Kennziffer (Bundesland, Zulassungsbezirk, Gemeinde) - Haltergruppe/Wirtschaftszweig (gemäß entspr. Schlüsselsystematik) - Kraftstoffart bzw. Energiequelle (Benzin, Diesel, Erdgas u. a.) Der Inhalt und die Gliederung der Tabellen, Übersichten und Zeitreihen erfolgen nach sachlichen, räumlichen und zeitlichen Gesichtspunkten sowie nach Themenschwerpunkten. Besonderheiten der Erhebung, Auswertung oder Darstellung Bei regionaler Gliederung erfolgt die Zuordnung von Fahrzeugen der Bundespolizei und des THW zusammen mit den nicht eindeutig zuordnungsfähigen Fahrzeugen unter Sonstige. Bei regionaler Gliederung ist der Wohnort des Halters bzw. der Firmensitz, die Niederlassung oder die Dienststelle maßgebend. Mit dem Ziel einer übersichtlichen Darstellung werden im Bedarfsfall Abschneidegrenzen gebildet. Fahrzeuge mit zu geringen Anteilen erscheinen dann ebenfalls unter Sonstige. Beim Veränderungswert wird ein '.' gesetzt, wenn eine der beiden zu vergleichenden Zahlen kleiner als 100 ist. Rechtsgrundlagen Das Kraftfahrt-Bundesamt führt nach 2 Abs. 1 Nr. 3 KBAG (Gesetz über die Errichtung eines Kraftfahrt- Bundesamtes vom ) im Rahmen der für die Bundesstatistik geltenden Bestimmungen die Erstellung, Auswertung und Veröffentlichung von en aus. Die Führung des ZFZR erfolgt auf der Grundlage von 2 Nr. 2 KBAG, Straßenverkehrsgesetz (StVG) sowie der Fahrzeug-Zulassungs-Verordnung (FZV). Die Fahrzeugmeldungen der Zulassungsbehörden werden gemäß 33 FZV übermittelt, für die Versicherungen besteht eine Meldepflicht gemäß 26 Abs. 3 FZV. Weitere Informationen Sollten Sie weitere Fragen, Wünsche oder Anregungen haben, können Sie gerne mit uns Kontakt aufnehmen: Telefon: Telefax: fahrzeugstatistik@kba.de Seite: 2

3 Begriffsbestimmungen zu en über Fahrzeugzulassungen Bestand: Summe aller im Zentralen Fahrzeugregister gespeicherten Kraftfahrzeuge und -anhänger (ausschließlich der außer Betrieb gesetzten Fahrzeuge) zum angegebenen Zählzeitpunkt. Neuzulassung: Erstmalige Zulassung und Registrierung eines fabrikneuen Fahrzeugs mit einem Kennzeichen in Deutschland. Es handelt sich hier also nicht um Fahrzeuge, die bereits im Ausland eine Straßenzulassung hatten, oder um solche, die in Deutschland schon registriert waren und außer Betrieb gesetzt wurden (siehe hierzu Alt- und Wiederzulassungen ). Altzulassung: Erstmalige Zulassung eines gebrauchten Fahrzeugs in Deutschland. Wiederzulassung: Zulassung eines Fahrzeugs, das außer Betrieb gesetzt war. Besitzumschreibung: Halterwechsel zugelassener Fahrzeuge. Nicht mit einbezogen in diese werden die Fahrzeuge, deren Halter umziehen (lediglich regionale Veränderung in der Bestandsführung) oder ihren Namen ändern. Die Abgabe eines gebrauchten Fahrzeugs an einen Händler (z. B. bei Erwerb eines Neufahrzeugs) wird erst bei Weiterverkauf an einen neuen Halter als Umschreibung registriert, wenn der Händler dieses Fahrzeug, wie es üblich ist, nicht für sich zulässt. Außerbetriebsetzung: Abmeldung eines Fahrzeugs (z. B. zur Verschrottung, Ausfuhr ins Ausland oder Nutzung ausschließlich auf nicht öffentlichem Gelände, z. B. Firmengelände). Hersteller: Person oder Stelle, die gegenüber der Genehmigungsbehörde für alle Belange des Typgenehmigungsverfahrens sowie für die Sicherstellung der Übereinstimmung der Produktion verantwortlich ist. Es ist nicht von Bedeutung, dass sie direkt an allen Herstellungsphasen des Fahrzeugs, Systems, Bauteils oder der selbständigen technischen Einheit beteiligt ist, das bzw. die Gegenstand des Genehmigungsverfahrens ist. Die Herstellerangabe befindet sich auf dem Fabrikschild des Fahrzeugs und in dem dazugehörigen Zulassungsdokument. Marke: Handelsüblicher Name, unter dem die Hersteller ihre Modellreihen auf dem Fahrzeugmarkt anbieten. Er entspricht in der Regel dem Schriftzug bzw. dem Emblem am Fahrzeug. Die Markenzuordnung erfolgt aufgrund der im Zulassungsdokument aufgeführten Herstellernummer unter Einbeziehung aktueller Referenzdaten. Eine Abweichung zur typgenehmigungsbezogenen Herstellerbezeichnung ist möglich. Modell: Verkaufsbezeichnung, mit der ein Fahrzeugtyp oder eine Typgruppe einer Marke im Handel benannt wird. Sie entspricht in der Regel dem Schriftzug am Fahrzeug. Die Modellzuordnung erfolgt aufgrund der im Zulassungsdokument aufgeführten Typschlüsselnummer unter Einbeziehung aktueller Referenzdaten. Seite: 3

4 Segment: Mit dem Ziel einer besseren statistischen Vergleichbarkeit wurde eine Gliederung der Pkw-Modelle nach Segmenten geschaffen. Die Eingruppierung der Modelle erfolgt anhand optischer, technischer und marktorientierter Merkmale. Die Bildung der Klassifizierungsmerkmale und die Zuordnung wird in enger Abstimmung mit Vertretern der Automobilindustrie vorgenommen. Im Zulassungsdokument sind diesbezügliche Merkmale nicht enthalten. Emissionsklasse: Die Zuordnung der Emissionsklasse basiert auf Grundlage des geltenden Typgenehmigungsrechts und dient dem Zulassungsverfahren. Zum besseren Verständnis werden, dem allgemeinen Sprachgebrauch folgend, Begriffe wie z. B. EURO 3 verwendet. (siehe hierzu auch Erläuterungen zu den Emissionsklassen) CO 2 -Emission: Wert des Kohlendioxidausstoßes (g/km), der im Rahmen des Typgenehmigungsverfahrens in einem auf dem Rollenprüfstand absolvierten Fahrzyklus ermittelt wurde. Kraftstoffverbrauch: Gem. Richtlinie 80/1268/EWG i.d.f. 93/116/EG wird der Kraftstoffverbrauch aus der Kohlendioxidemission mit folgenden Umrechnungsfaktoren berechnet. Benzin: Faktor 23,7 (bei der Verbrennung von 1 L Benzin entstehen 2370 Gramm CO 2 ) Diesel : 26,5 CNG : 17,9 LPG : 16,3 Nationale Fahrzeugarten bzw. EG-Fahrzeugklassen (z. B. M 1 ) (gemäß Verzeichnis zur Systematisierung von Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern) Kraftfahrzeug: (gemäß Systematik der Straßenfahrzeuge - DIN ) Maschinell angetriebenes Straßenfahrzeug. Kraftrad (L) (gemäß Richtlinie 2002/24/EG): Dazu gehören zwei- und dreirädrige sowie leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge. Im Einzelnen sind das: Zulassungsfreies Kraftrad mit Versicherungskennzeichen (gesonderte Auswertung) Kleinkraftrad (L1e, L2e) - 2-rädrig (bis 50 cm³ und bis 45 km/h) (Klasse L1e) - Mofa (bis 25 km/h) (Klasse L1e) - Leichtmofa (bis 30 cm³, bis 0,5 kw und bis 20 km/h) (Klasse L1e) - 3-rädrig (bis 50 cm³ und bis 45 km/h) (Klasse L2e) Leichtkraftfahrzeug (L6e) - 4-rädrig (unter 350 kg Leermasse, bis 45 km/h und bis 50 cm³ bei Fremdzündungsmotoren bzw. bis 4 kw bei anderen Motortypen) Zulassungspflichtiges/-freies Kraftrad mit amtlichem Kennzeichen Kraftrad (L3e, mit Beiwagen L4e) (zulassungspflichtig) - ohne Leistungsbeschränkung (2-rädrig, über 50 cm³ und/oder über 45 km/h) - mit Leistungsbeschränkung (2-rädrig, über 50 cm³ und/oder über 45 km/h, bis 25 kw und bis 0,16 kw/kg) Seite: 4

5 Kraftrad (L3e, mit Beiwagen L4e und Aufbauart B) (zulassungsfrei) - Leichtkraftrad (2-rädrig, bis 125 cm³ und bis 11 kw) Drei- und leichtes vierrädriges Kraftfahrzeug (L5e, L7e) (zulassungspflichtig) - 3-rädrig (über 50 cm³ und/oder über 45 km/h) (Klasse L5e) - 4-rädrig zur Personenbeförderung (bis 400 kg Leermasse und bis 15 kw) (Klasse L7e) - 4-rädrig zur Güterbeförderung (bis 550 kg Leermasse und bis 15 kw) (Klasse L7e) Personenkraftwagen (M 1 ): (gemäß Richtlinie 70/156/EWG i. d. F. 2001/116/EG) Kraftfahrzeug zur Personenbeförderung mit mindestens vier Rädern und mit höchstens acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz. Gemäß dem Aufbautyp erfolgt eine Unterteilung der M 1 -Fahrzeuge in Personenkraftwagen und Fahrzeuge mit besonderer Zweckbestimmung: Personenkraftwagen (M 1 ) - Limousine - Schräghecklimousine - Kombilimousine - Coupe - Cabrio-Limousine - Mehrzweckfahrzeug - Sonstige (Schwimmwagen, Amphibienfahrzeug, zulassungspflichtiger Krankenfahrstuhl und Motorschlitten) Fahrzeug mit besonderer Zweckbestimmung (M 1 ) - Wohnmobil - Krankenwagen, Notarzteinsatzfahrzeug - Leichenwagen - Beschussgeschütztes Fahrzeug - Sonstige Kraftomnibus: (gemäß Systematik der Straßenfahrzeuge - DIN ) Nutzfahrzeug, das nach seiner Bauart und Einrichtung zur Beförderung von mehr als 9 Personen (einschl. Fahrzeugführer) und ihres Reisegepäcks bestimmt ist. Er kann ein oder zwei Decks (Benennung: Doppeldeckerbus ) haben. Nutzfahrzeug: Kraftfahrzeug, das auf Grund seiner Bauart zum Transport von Personen, Gütern und/oder zum Ziehen von Anhängefahrzeugen bestimmt ist. Personenkraftwagen und Krafträder sind ausgeschlossen. Lastkraftwagen: (gemäß Systematik der Straßenfahrzeuge - DIN ) Nutzfahrzeug, das nach seiner Bauart und Einrichtung zum Transport von Gütern bestimmt ist. Zugmaschine: (gemäß Systematik der Straßenfahrzeuge - DIN ) Nutzfahrzeug, das ausschließlich oder überwiegend zum Mitführen von Anhängefahrzeugen bestimmt ist. Sattelzugmaschine: (gemäß Systematik der Straßenfahrzeuge - DIN ) Zugmaschine, die eine besondere Vorrichtung zum Mitführen von Sattelanhängern hat, wobei ein wesentlicher Teil des Gewichtes des Sattelanhängers von der Sattelzugmaschine getragen wird. Seite: 5

6 Land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschine auf Rädern (T): (gemäß Richtlinie 74/150/EWG i. d. F. 2003/37/EG bzw. gemäß Systematik der Straßenfahrzeuge - DIN ) Zugmaschine, die nach ihrer Bauart und Ausrüstung auch zum Schieben, Tragen oder Antreiben von auswechselbaren Geräten bestimmt ist. Dazu gehören T-Fahrzeuge sowie Ackerschlepper und Geräteträger. Sonstiges Kraftfahrzeug: (gemäß Verzeichnis zur Systematisierung von Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern) - Feuerwehrkraftfahrzeug und Ähnliches - Krankenfahrstuhl (zulassungsfrei, zulassungspflichtig je nach Fahrzeugart bzw. -klasse z. B. M 1 ) - Polizeikraftfahrzeug - Post-, Funk- und Fernmeldefahrzeug - Zivilschutzfahrzeug - Sonstiges Kraftfahrzeug, soweit nicht aufgeführt Selbstfahrende Arbeitsmaschine - Arbeitsmaschine und Arbeitsgerät für Land- und Forstwirtschaft - Arbeitsmaschine für Erdarbeiten und Straßenbau - Sonstige Arbeitsmaschine Kraftfahrzeuganhänger: oder Anhängefahrzeug (gemäß Systematik der Straßenfahrzeuge - DIN ) Nicht selbstfahrendes Straßenfahrzeug, das nach seiner Bauart dazu bestimmt ist, von einem Kraftfahrzeug mitgeführt zu werden. Seite: 6

7 Erläuterungen zu den Emissionsklassen Pkw (Kfz der Klasse M 1 und M 1 G einschließlich der Fahrzeuge mit besonderer Zweckbestimmung und Aufbauart SA über 2,8 t, SC und SD) 1) Leichte Pkw und Nutzfahrzeuge (Kfz der Klasse M 1, M 1 G, M 2, M 2 G, N 1, N 1 G, N 2 und N 2 G einschließlich der Fahrzeuge mit besonderer Zweckbestimmung) 2) Emissionsgruppe Klartext/Grundlage Schlüsselnummer EURO 5 EURO5;A;PI/CI; M, N1 I 35A0 EURO5;B;CI;M1sozE ohnem1g 3) 35B0 EURO5;C,CI;M1G soze 3) 35C0 EURO5;D;PI/CI; N1 II 35D0 EURO5;E;PI/CI; N1 III, N2 35E0 EURO5;F;PI/CI; M, N1 I 35F0 EURO5;G;CI;M1sozE ohnem1g 3) 35G0 EURO5;H;PI/CI; N1 II 35H0 EURO5;I;PI/CI;N1 III, N2 35I0 EURO5;J;PI/CI; M, N1 I 35J0 EURO5;K;CI;M1sozE ohnem1g 3) 35K0 EURO5;L;PI/CI; N1 II 35L0 EURO5;M;PI/CI; N1 III, N2 35M0 EURO 4 EURO /69/EG I; B 0465, 0466, /96/EG; B1; B2; C; EEV 1), 4) /96/EG; B1; B2 0680, 0681, 0683, /96/EG; C; EEV 4) 0690, 0691 EURO 3 S-ARM D4/ D4 I 0432, 0433, 0438, 0439, 0443 EURO , 0445, /69/EG I, A 0447, 0448, 0634 EURO 3/D4 0453, 0454, /69/EG I-III; A/D4 I /69/EG II-III, B , 0645, /96/EG; A 0472, 0670, 0671 EURO 2 Schadstoffarm EURO , 0426, 0435, /69/EG I 0427 S-ARM D3/ D3 I 0430, 0431, 0436, 0437, /69/EG II-III; A /542/EWG; B 0471 SKL: S SKL: S2, GKL: G SKL: S2, GKL: G1 OEST /69/EG I /69/EG II; A /69/EG III; A /12/EG (M) /12/EG (M), GKL: G Seite: 7

8 Fortsetzung: Pkw (Kfz der Klasse M 1 und M 1 G einschließlich der Fahrzeuge mit besonderer Zweckbestimmung und Aufbauart SA über 2,8 t, SC und SD) 1) Leichte Pkw und Nutzfahrzeuge (Kfz der Klasse M 1, M 1 G, M 2, M 2 G, N 1, N 1 G, N 2 und N 2 G einschließlich der Fahrzeuge mit besonderer Zweckbestimmung) 2) Emissionsgruppe Klartext/Grundlage Schlüsselnummer EURO 1 Anlage XXIII US-Norm 0401, 0402, 0412 SCHADSTOFFARM E1 0411, 0413 Schadstoffarm E2 0414, 0416, 0421, 0434, 0440, 0477 S-ARM:93/59/I,G:92/ /69/EG II-III 0428, 0429, 0653 SKL: S SKL: S1, GKL: G SKL: S1, GKL: G1 OEST /59/EWG I-III 0630, 0640, /59/I GKL: G /59/I GKL: G1 OEST /59/II GKL: G /59/II GKL: G1 OEST /69/EG II /59/III GKL: G /59/III GKL: G1 OEST 0652 S-ARM:93/59/EWG I 0418, 9991 (03, 04, 09 mit GKAT) Sonstige Nicht bzw. bedingt schadstoffreduziert, Emissionsklasse unbekannt und Oldtimer Seite: 8

9 Nutzfahrzeuge (Kfz der Klasse M 2, M 2 G, M 3, M 3 G und N einschließlich Fahrzeuge mit besonderer Zweckbestimmung sowie teilweise T-Fahrzeuge 5) ) S5 1999/96/EG; B2 0683, 0684 S4 98/69/EG I; B /96/EG; B1 0680, 0681 S3 98/69/EG I; A /69/EG II; B /69/EG III; B /96/EG; A 0670, 0671 S2 SKL: S SKL: S2, GKL: G1 0621, /69/EG I /69/EG II; A /69/EG III; A /12/EG (M) 0660, 0661 S1 SKL: S SKL: S1, GKL: G1 0611, /59/EWG I-III 0630, 0640, /59/I GKL: G1 0631, /69/EG II-III 0643, /59/II GKL: G1 0641, /59/III GKL: G1 0651, 0652 Sonstige Nicht bzw. bedingt schadstoffreduziert, Emissionsklasse unbekannt und Oldtimer Krafträder (2-rädrige Kfz der Klasse L3e und L4e) Emissionsgruppe Klartext/Grundlage Schlüsselnummer EEV 4) 1999/96/EG; C; EEV 0690, 0691 Emissionsgruppe Klartext/Grundlage EURO /51: B: unter 150 cm³ /51: B: ab 150 cm³ /72; C; unter 130 km/h /72; C; ab 130 km/h 0214 Schlüsselnummer EURO /51: A: unter 150 cm³ /51: A: ab 150 cm³ 0210 EURO 1 97/24: über cm³; 4-T /24: über 175 cm³; 4-T 0206 Sonstige Nicht bzw. bedingt schadstoffreduziert, Emissionsklasse unbekannt und Oldtimer Seite: 9

10 Krafträder (3- und leichte 4-rädrige Kfz der Klasse L5e und L7e) Emissionsgruppe Klartext/Grundlage EURO /51; A:FZM.3-4RAED /51; A:SZM.3-4RAED Schlüsselnummer EURO 1 97/24:4-TAKT; o. Zuschlag /24:2-TAKT; m. Zuschlag /24:4-TAKT; m. Zuschlag 0308 Sonstige Nicht bzw. bedingt schadstoffreduziert, Emissionsklasse unbekannt und Oldtimer 1) EURO 1 bis 4 gilt für Fahrzeuge, die die Abgasvorschriften nach 70/220/EG ff erfüllen (Schlüsselnummer beginnend mit 04.. oder 06..).- 2) Die Abgasvorschrift 70/220/EG wird durch die VO (EG) 715/2007 abgelöst und gilt für leichte Pkw und Nutzfahrzeuge mit einer Bezugsmasse (= Masse fahrbereites Fzg. abzgl. Pauschalmasse d. Fahrers von 75 kg u. zzgl. Pauschalmasse von 100 kg) bis zu kg (auf Antrag des Herstellers bis max kg möglich). EURO 5 gilt für Fahrzeuge, die die Abgasvorschrift VO (EG) 715/2007 und die Durchführungsmaßnahmen (VO (EG)./2008) erfüllen (Schlüsselnummer beginnend mit 3 ).- 3) Nationale Abkürzung für die Begriffsbestimmung Fahrzeuge für besondere soziale Erfordernisse (s. Kap. I, Artikel 3 Nr. 2 VO (EG) 715/2007).- 4) Zu EEV (= Enhanced Environmentally Friendly Vehicle = besonders umweltfreundliches Fzg.) gehören Fahrzeuge, die freiwillig die Stufe C der Abgasvorschrift 1999/96/EG nachweisen und damit automatisch auch die SKL:S 5 (=EURO V) erfüllen. Die Zuordnung dient der emissionsbezogenen Besteuerung von Kraftfahrzeugen.- 5) T-Fahrzeuge müssen die Abgasvorschrift 2000/25/EG i. V. m. d. 97/68/EG erfüllen. Im Jahr 2006 wurden für T-Fahrzeuge eigene Schlüsselnummern beginnend mit 08.. eingeführt (vorher wurden die Schlüsselnummern der Nutzfahrzeuge verwendet). Da keine Eurostufenzuordnung erfolgen kann, wurden diese Schlüsselnummern nicht abgedruckt. Seite: 10

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