Statistik. Methodische Erläuterungen zu Statistiken über Fahrzeugzulassungen
|
|
- Hansi Heinrich
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Datengrundlage Methodische Erläuterungen zu en über Fahrzeugzulassungen Die statistischen Auswertungen umfassen alle nach der Fahrzeug-Zulassungs-Verordnung (FZV) in Deutschland zugelassenen bzw. angemeldeten Fahrzeuge, denen ein Kennzeichen zugeteilt wurde. Mit einbezogen sind Fahrzeuge, die ein Versicherungskennzeichen führen, sowie Fahrzeuge der Bundespolizei und des Technischen Hilfswerkes (THW). Dagegen sind nicht einbezogen die Fahrzeuge der Bundeswehr sowie Fahrzeuge mit rotem bzw. Kurzzeitkennzeichen und mit Ausfuhrkennzeichen. Dem KBA obliegt die statistische Bearbeitung der Datenmeldungen der Zulassungsbehörden und der Haftpflichtversicherungen (Kfz mit Versicherungskennzeichen) sowie des Bestandes im Zentralen Fahrzeugregister (ZFZR). Es handelt sich dabei um Sekundärstatistiken, denen die gemeldeten Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger mit deren teilweise verschlüsselten Zuordnungsmerkmalen und Halterangaben zugrunde liegen (Auszug siehe nachstehendes Muster). Europäische Gemeinschaft Bundesrepublik Deutschland Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) D A Amtliches Kennzeichen B Datum der Erstzulassung des Fahrzeugs C.3.1 Name oder Firmenname C.6.1 C.3.2 Vorname(n) C.6.2 Anschrift zum Zeitpunkt C.3.3 der Ausstellung der C.6.3 Bescheinigung (1) Anzahl der Vorhalter D.1 Marke Typ D.2 Variante D.3 (2) (2.1) E J (5) R P.1 P.3 K (17) (25) Version Handelsbezeichnung(en) Hersteller- Kurzbezeichnung Code zu (2) Fahrzeug-Identifizierungsnummer Fahrzeugklasse Bezeichnung der Fahrzeugklasse und des Aufbaus Farbe des Fahrzeugs Hubraum in cm 3 Kraftstoffart oder Energiequelle Nummer der EG-Typgenehmigung oder ABE Merkmal zur Betriebserlaubnis Zusätzliche Vermerke der Zulassungsbehörde: Code zu D.2 (2.2) mit Prüfziffer P.2 P.4 (4) Art des Aufbaus Nennleistung in KW Nenndrehzahl bei min -1 (3) Datum (6) zu K Prüfziffer zur Fahrzeug- Identifizierungsnr. Code (11) zu R Code (10) zu P.3 Methodik der Aufbereitung und Auswertung Die Zählungen des Fahrzeugbestandes werden jeweils mit dem Stichtag des 1.1. eines Jahres durchgeführt. Die Zählungen der Veränderungen des Fahrzeugbestandes (Neuzulassungen, Umschreibungen, Außerbetriebsetzungen u. a.) sind zeitraumbezogen. Für die amtliche Berichterstattung werden monatliche und jährliche sowie kumulierte Ergebnisse erzeugt. Im Rahmen der kostenpflichtigen Auftragsstatistiken sind darüber hinaus auch weitere individuelle Zeiträume möglich. Seite: 1
2 Für die statistische Auswertung wird ein fest definierter Datenkranz des ZFZR herangezogen. Die wichtigsten Erhebungsmerkmale bei den Aufbereitungen sind: - Fahrzeugklasse und Art des Aufbaus (gemäß Verzeichnis zur Systematisierung von Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern) - Hersteller und Typ (gemäß Hersteller-/Typ-Schlüsselsystematik) bzw. Marken und Modelle - Regionale Kennziffer (Bundesland, Zulassungsbezirk, Gemeinde) - Haltergruppe/Wirtschaftszweig (gemäß entspr. Schlüsselsystematik) - Kraftstoffart bzw. Energiequelle (Benzin, Diesel, Erdgas u. a.) Der Inhalt und die Gliederung der Tabellen, Übersichten und Zeitreihen erfolgen nach sachlichen, räumlichen und zeitlichen Gesichtspunkten sowie nach Themenschwerpunkten. Besonderheiten der Erhebung, Auswertung oder Darstellung Bei regionaler Gliederung erfolgt die Zuordnung von Fahrzeugen der Bundespolizei und des THW zusammen mit den nicht eindeutig zuordnungsfähigen Fahrzeugen unter Sonstige. Bei regionaler Gliederung ist der Wohnort des Halters bzw. der Firmensitz, die Niederlassung oder die Dienststelle maßgebend. Mit dem Ziel einer übersichtlichen Darstellung werden im Bedarfsfall Abschneidegrenzen gebildet. Fahrzeuge mit zu geringen Anteilen erscheinen dann ebenfalls unter Sonstige. Beim Veränderungswert wird ein '.' gesetzt, wenn eine der beiden zu vergleichenden Zahlen kleiner als 100 ist. Rechtsgrundlagen Das Kraftfahrt-Bundesamt führt nach 2 Abs. 1 Nr. 3 KBAG (Gesetz über die Errichtung eines Kraftfahrt- Bundesamtes vom ) im Rahmen der für die Bundesstatistik geltenden Bestimmungen die Erstellung, Auswertung und Veröffentlichung von en aus. Die Führung des ZFZR erfolgt auf der Grundlage von 2 Nr. 2 KBAG, Straßenverkehrsgesetz (StVG) sowie der Fahrzeug-Zulassungs-Verordnung (FZV). Die Fahrzeugmeldungen der Zulassungsbehörden werden gemäß 33 FZV übermittelt, für die Versicherungen besteht eine Meldepflicht gemäß 26 Abs. 3 FZV. Weitere Informationen Sollten Sie weitere Fragen, Wünsche oder Anregungen haben, können Sie gerne mit uns Kontakt aufnehmen: Telefon: Telefax: fahrzeugstatistik@kba.de Seite: 2
3 Begriffsbestimmungen zu en über Fahrzeugzulassungen Bestand: Summe aller im Zentralen Fahrzeugregister gespeicherten Kraftfahrzeuge und -anhänger (ausschließlich der außer Betrieb gesetzten Fahrzeuge) zum angegebenen Zählzeitpunkt. Neuzulassung: Erstmalige Zulassung und Registrierung eines fabrikneuen Fahrzeugs mit einem Kennzeichen in Deutschland. Es handelt sich hier also nicht um Fahrzeuge, die bereits im Ausland eine Straßenzulassung hatten, oder um solche, die in Deutschland schon registriert waren und außer Betrieb gesetzt wurden (siehe hierzu Alt- und Wiederzulassungen ). Altzulassung: Erstmalige Zulassung eines gebrauchten Fahrzeugs in Deutschland. Wiederzulassung: Zulassung eines Fahrzeugs, das außer Betrieb gesetzt war. Besitzumschreibung: Halterwechsel zugelassener Fahrzeuge. Nicht mit einbezogen in diese werden die Fahrzeuge, deren Halter umziehen (lediglich regionale Veränderung in der Bestandsführung) oder ihren Namen ändern. Die Abgabe eines gebrauchten Fahrzeugs an einen Händler (z. B. bei Erwerb eines Neufahrzeugs) wird erst bei Weiterverkauf an einen neuen Halter als Umschreibung registriert, wenn der Händler dieses Fahrzeug, wie es üblich ist, nicht für sich zulässt. Außerbetriebsetzung: Abmeldung eines Fahrzeugs (z. B. zur Verschrottung, Ausfuhr ins Ausland oder Nutzung ausschließlich auf nicht öffentlichem Gelände, z. B. Firmengelände). Hersteller: Person oder Stelle, die gegenüber der Genehmigungsbehörde für alle Belange des Typgenehmigungsverfahrens sowie für die Sicherstellung der Übereinstimmung der Produktion verantwortlich ist. Es ist nicht von Bedeutung, dass sie direkt an allen Herstellungsphasen des Fahrzeugs, Systems, Bauteils oder der selbständigen technischen Einheit beteiligt ist, das bzw. die Gegenstand des Genehmigungsverfahrens ist. Die Herstellerangabe befindet sich auf dem Fabrikschild des Fahrzeugs und in dem dazugehörigen Zulassungsdokument. Marke: Handelsüblicher Name, unter dem die Hersteller ihre Modellreihen auf dem Fahrzeugmarkt anbieten. Er entspricht in der Regel dem Schriftzug bzw. dem Emblem am Fahrzeug. Die Markenzuordnung erfolgt aufgrund der im Zulassungsdokument aufgeführten Herstellernummer unter Einbeziehung aktueller Referenzdaten. Eine Abweichung zur typgenehmigungsbezogenen Herstellerbezeichnung ist möglich. Modell: Verkaufsbezeichnung, mit der ein Fahrzeugtyp oder eine Typgruppe einer Marke im Handel benannt wird. Sie entspricht in der Regel dem Schriftzug am Fahrzeug. Die Modellzuordnung erfolgt aufgrund der im Zulassungsdokument aufgeführten Typschlüsselnummer unter Einbeziehung aktueller Referenzdaten. Seite: 3
4 Segment: Mit dem Ziel einer besseren statistischen Vergleichbarkeit wurde eine Gliederung der Pkw-Modelle nach Segmenten geschaffen. Die Eingruppierung der Modelle erfolgt anhand optischer, technischer und marktorientierter Merkmale. Die Bildung der Klassifizierungsmerkmale und die Zuordnung wird in enger Abstimmung mit Vertretern der Automobilindustrie vorgenommen. Im Zulassungsdokument sind diesbezügliche Merkmale nicht enthalten. Emissionsklasse: Die Zuordnung der Emissionsklasse basiert auf Grundlage des geltenden Typgenehmigungsrechts und dient dem Zulassungsverfahren. Zum besseren Verständnis werden, dem allgemeinen Sprachgebrauch folgend, Begriffe wie z. B. EURO 3 verwendet. (siehe hierzu auch Erläuterungen zu den Emissionsklassen) CO 2 -Emission: Wert des Kohlendioxidausstoßes (g/km), der im Rahmen des Typgenehmigungsverfahrens in einem auf dem Rollenprüfstand absolvierten Fahrzyklus ermittelt wurde. Kraftstoffverbrauch: Gem. Richtlinie 80/1268/EWG i.d.f. 93/116/EG wird der Kraftstoffverbrauch aus der Kohlendioxidemission mit folgenden Umrechnungsfaktoren berechnet. Benzin: Faktor 23,7 (bei der Verbrennung von 1 L Benzin entstehen 2370 Gramm CO 2 ) Diesel : 26,5 CNG : 17,9 LPG : 16,3 Nationale Fahrzeugarten bzw. EG-Fahrzeugklassen (z. B. M 1 ) (gemäß Verzeichnis zur Systematisierung von Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern) Kraftfahrzeug: (gemäß Systematik der Straßenfahrzeuge - DIN ) Maschinell angetriebenes Straßenfahrzeug. Kraftrad (L) (gemäß Richtlinie 2002/24/EG): Dazu gehören zwei- und dreirädrige sowie leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge. Im Einzelnen sind das: Zulassungsfreies Kraftrad mit Versicherungskennzeichen (gesonderte Auswertung) Kleinkraftrad (L1e, L2e) - 2-rädrig (bis 50 cm³ und bis 45 km/h) (Klasse L1e) - Mofa (bis 25 km/h) (Klasse L1e) - Leichtmofa (bis 30 cm³, bis 0,5 kw und bis 20 km/h) (Klasse L1e) - 3-rädrig (bis 50 cm³ und bis 45 km/h) (Klasse L2e) Leichtkraftfahrzeug (L6e) - 4-rädrig (unter 350 kg Leermasse, bis 45 km/h und bis 50 cm³ bei Fremdzündungsmotoren bzw. bis 4 kw bei anderen Motortypen) Zulassungspflichtiges/-freies Kraftrad mit amtlichem Kennzeichen Kraftrad (L3e, mit Beiwagen L4e) (zulassungspflichtig) - ohne Leistungsbeschränkung (2-rädrig, über 50 cm³ und/oder über 45 km/h) - mit Leistungsbeschränkung (2-rädrig, über 50 cm³ und/oder über 45 km/h, bis 25 kw und bis 0,16 kw/kg) Seite: 4
5 Kraftrad (L3e, mit Beiwagen L4e und Aufbauart B) (zulassungsfrei) - Leichtkraftrad (2-rädrig, bis 125 cm³ und bis 11 kw) Drei- und leichtes vierrädriges Kraftfahrzeug (L5e, L7e) (zulassungspflichtig) - 3-rädrig (über 50 cm³ und/oder über 45 km/h) (Klasse L5e) - 4-rädrig zur Personenbeförderung (bis 400 kg Leermasse und bis 15 kw) (Klasse L7e) - 4-rädrig zur Güterbeförderung (bis 550 kg Leermasse und bis 15 kw) (Klasse L7e) Personenkraftwagen (M 1 ): (gemäß Richtlinie 70/156/EWG i. d. F. 2001/116/EG) Kraftfahrzeug zur Personenbeförderung mit mindestens vier Rädern und mit höchstens acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz. Gemäß dem Aufbautyp erfolgt eine Unterteilung der M 1 -Fahrzeuge in Personenkraftwagen und Fahrzeuge mit besonderer Zweckbestimmung: Personenkraftwagen (M 1 ) - Limousine - Schräghecklimousine - Kombilimousine - Coupe - Cabrio-Limousine - Mehrzweckfahrzeug - Sonstige (Schwimmwagen, Amphibienfahrzeug, zulassungspflichtiger Krankenfahrstuhl und Motorschlitten) Fahrzeug mit besonderer Zweckbestimmung (M 1 ) - Wohnmobil - Krankenwagen, Notarzteinsatzfahrzeug - Leichenwagen - Beschussgeschütztes Fahrzeug - Sonstige Kraftomnibus: (gemäß Systematik der Straßenfahrzeuge - DIN ) Nutzfahrzeug, das nach seiner Bauart und Einrichtung zur Beförderung von mehr als 9 Personen (einschl. Fahrzeugführer) und ihres Reisegepäcks bestimmt ist. Er kann ein oder zwei Decks (Benennung: Doppeldeckerbus ) haben. Nutzfahrzeug: Kraftfahrzeug, das auf Grund seiner Bauart zum Transport von Personen, Gütern und/oder zum Ziehen von Anhängefahrzeugen bestimmt ist. Personenkraftwagen und Krafträder sind ausgeschlossen. Lastkraftwagen: (gemäß Systematik der Straßenfahrzeuge - DIN ) Nutzfahrzeug, das nach seiner Bauart und Einrichtung zum Transport von Gütern bestimmt ist. Zugmaschine: (gemäß Systematik der Straßenfahrzeuge - DIN ) Nutzfahrzeug, das ausschließlich oder überwiegend zum Mitführen von Anhängefahrzeugen bestimmt ist. Sattelzugmaschine: (gemäß Systematik der Straßenfahrzeuge - DIN ) Zugmaschine, die eine besondere Vorrichtung zum Mitführen von Sattelanhängern hat, wobei ein wesentlicher Teil des Gewichtes des Sattelanhängers von der Sattelzugmaschine getragen wird. Seite: 5
6 Land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschine auf Rädern (T): (gemäß Richtlinie 74/150/EWG i. d. F. 2003/37/EG bzw. gemäß Systematik der Straßenfahrzeuge - DIN ) Zugmaschine, die nach ihrer Bauart und Ausrüstung auch zum Schieben, Tragen oder Antreiben von auswechselbaren Geräten bestimmt ist. Dazu gehören T-Fahrzeuge sowie Ackerschlepper und Geräteträger. Sonstiges Kraftfahrzeug: (gemäß Verzeichnis zur Systematisierung von Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern) - Feuerwehrkraftfahrzeug und Ähnliches - Krankenfahrstuhl (zulassungsfrei, zulassungspflichtig je nach Fahrzeugart bzw. -klasse z. B. M 1 ) - Polizeikraftfahrzeug - Post-, Funk- und Fernmeldefahrzeug - Zivilschutzfahrzeug - Sonstiges Kraftfahrzeug, soweit nicht aufgeführt Selbstfahrende Arbeitsmaschine - Arbeitsmaschine und Arbeitsgerät für Land- und Forstwirtschaft - Arbeitsmaschine für Erdarbeiten und Straßenbau - Sonstige Arbeitsmaschine Kraftfahrzeuganhänger: oder Anhängefahrzeug (gemäß Systematik der Straßenfahrzeuge - DIN ) Nicht selbstfahrendes Straßenfahrzeug, das nach seiner Bauart dazu bestimmt ist, von einem Kraftfahrzeug mitgeführt zu werden. Seite: 6
7 Erläuterungen zu den Emissionsklassen Pkw (Kfz der Klasse M 1 und M 1 G einschließlich der Fahrzeuge mit besonderer Zweckbestimmung und Aufbauart SA über 2,8 t, SC und SD) 1) Leichte Pkw und Nutzfahrzeuge (Kfz der Klasse M 1, M 1 G, M 2, M 2 G, N 1, N 1 G, N 2 und N 2 G einschließlich der Fahrzeuge mit besonderer Zweckbestimmung) 2) Emissionsgruppe Klartext/Grundlage Schlüsselnummer EURO 5 EURO5;A;PI/CI; M, N1 I 35A0 EURO5;B;CI;M1sozE ohnem1g 3) 35B0 EURO5;C,CI;M1G soze 3) 35C0 EURO5;D;PI/CI; N1 II 35D0 EURO5;E;PI/CI; N1 III, N2 35E0 EURO5;F;PI/CI; M, N1 I 35F0 EURO5;G;CI;M1sozE ohnem1g 3) 35G0 EURO5;H;PI/CI; N1 II 35H0 EURO5;I;PI/CI;N1 III, N2 35I0 EURO5;J;PI/CI; M, N1 I 35J0 EURO5;K;CI;M1sozE ohnem1g 3) 35K0 EURO5;L;PI/CI; N1 II 35L0 EURO5;M;PI/CI; N1 III, N2 35M0 EURO 4 EURO /69/EG I; B 0465, 0466, /96/EG; B1; B2; C; EEV 1), 4) /96/EG; B1; B2 0680, 0681, 0683, /96/EG; C; EEV 4) 0690, 0691 EURO 3 S-ARM D4/ D4 I 0432, 0433, 0438, 0439, 0443 EURO , 0445, /69/EG I, A 0447, 0448, 0634 EURO 3/D4 0453, 0454, /69/EG I-III; A/D4 I /69/EG II-III, B , 0645, /96/EG; A 0472, 0670, 0671 EURO 2 Schadstoffarm EURO , 0426, 0435, /69/EG I 0427 S-ARM D3/ D3 I 0430, 0431, 0436, 0437, /69/EG II-III; A /542/EWG; B 0471 SKL: S SKL: S2, GKL: G SKL: S2, GKL: G1 OEST /69/EG I /69/EG II; A /69/EG III; A /12/EG (M) /12/EG (M), GKL: G Seite: 7
8 Fortsetzung: Pkw (Kfz der Klasse M 1 und M 1 G einschließlich der Fahrzeuge mit besonderer Zweckbestimmung und Aufbauart SA über 2,8 t, SC und SD) 1) Leichte Pkw und Nutzfahrzeuge (Kfz der Klasse M 1, M 1 G, M 2, M 2 G, N 1, N 1 G, N 2 und N 2 G einschließlich der Fahrzeuge mit besonderer Zweckbestimmung) 2) Emissionsgruppe Klartext/Grundlage Schlüsselnummer EURO 1 Anlage XXIII US-Norm 0401, 0402, 0412 SCHADSTOFFARM E1 0411, 0413 Schadstoffarm E2 0414, 0416, 0421, 0434, 0440, 0477 S-ARM:93/59/I,G:92/ /69/EG II-III 0428, 0429, 0653 SKL: S SKL: S1, GKL: G SKL: S1, GKL: G1 OEST /59/EWG I-III 0630, 0640, /59/I GKL: G /59/I GKL: G1 OEST /59/II GKL: G /59/II GKL: G1 OEST /69/EG II /59/III GKL: G /59/III GKL: G1 OEST 0652 S-ARM:93/59/EWG I 0418, 9991 (03, 04, 09 mit GKAT) Sonstige Nicht bzw. bedingt schadstoffreduziert, Emissionsklasse unbekannt und Oldtimer Seite: 8
9 Nutzfahrzeuge (Kfz der Klasse M 2, M 2 G, M 3, M 3 G und N einschließlich Fahrzeuge mit besonderer Zweckbestimmung sowie teilweise T-Fahrzeuge 5) ) S5 1999/96/EG; B2 0683, 0684 S4 98/69/EG I; B /96/EG; B1 0680, 0681 S3 98/69/EG I; A /69/EG II; B /69/EG III; B /96/EG; A 0670, 0671 S2 SKL: S SKL: S2, GKL: G1 0621, /69/EG I /69/EG II; A /69/EG III; A /12/EG (M) 0660, 0661 S1 SKL: S SKL: S1, GKL: G1 0611, /59/EWG I-III 0630, 0640, /59/I GKL: G1 0631, /69/EG II-III 0643, /59/II GKL: G1 0641, /59/III GKL: G1 0651, 0652 Sonstige Nicht bzw. bedingt schadstoffreduziert, Emissionsklasse unbekannt und Oldtimer Krafträder (2-rädrige Kfz der Klasse L3e und L4e) Emissionsgruppe Klartext/Grundlage Schlüsselnummer EEV 4) 1999/96/EG; C; EEV 0690, 0691 Emissionsgruppe Klartext/Grundlage EURO /51: B: unter 150 cm³ /51: B: ab 150 cm³ /72; C; unter 130 km/h /72; C; ab 130 km/h 0214 Schlüsselnummer EURO /51: A: unter 150 cm³ /51: A: ab 150 cm³ 0210 EURO 1 97/24: über cm³; 4-T /24: über 175 cm³; 4-T 0206 Sonstige Nicht bzw. bedingt schadstoffreduziert, Emissionsklasse unbekannt und Oldtimer Seite: 9
10 Krafträder (3- und leichte 4-rädrige Kfz der Klasse L5e und L7e) Emissionsgruppe Klartext/Grundlage EURO /51; A:FZM.3-4RAED /51; A:SZM.3-4RAED Schlüsselnummer EURO 1 97/24:4-TAKT; o. Zuschlag /24:2-TAKT; m. Zuschlag /24:4-TAKT; m. Zuschlag 0308 Sonstige Nicht bzw. bedingt schadstoffreduziert, Emissionsklasse unbekannt und Oldtimer 1) EURO 1 bis 4 gilt für Fahrzeuge, die die Abgasvorschriften nach 70/220/EG ff erfüllen (Schlüsselnummer beginnend mit 04.. oder 06..).- 2) Die Abgasvorschrift 70/220/EG wird durch die VO (EG) 715/2007 abgelöst und gilt für leichte Pkw und Nutzfahrzeuge mit einer Bezugsmasse (= Masse fahrbereites Fzg. abzgl. Pauschalmasse d. Fahrers von 75 kg u. zzgl. Pauschalmasse von 100 kg) bis zu kg (auf Antrag des Herstellers bis max kg möglich). EURO 5 gilt für Fahrzeuge, die die Abgasvorschrift VO (EG) 715/2007 und die Durchführungsmaßnahmen (VO (EG)./2008) erfüllen (Schlüsselnummer beginnend mit 3 ).- 3) Nationale Abkürzung für die Begriffsbestimmung Fahrzeuge für besondere soziale Erfordernisse (s. Kap. I, Artikel 3 Nr. 2 VO (EG) 715/2007).- 4) Zu EEV (= Enhanced Environmentally Friendly Vehicle = besonders umweltfreundliches Fzg.) gehören Fahrzeuge, die freiwillig die Stufe C der Abgasvorschrift 1999/96/EG nachweisen und damit automatisch auch die SKL:S 5 (=EURO V) erfüllen. Die Zuordnung dient der emissionsbezogenen Besteuerung von Kraftfahrzeugen.- 5) T-Fahrzeuge müssen die Abgasvorschrift 2000/25/EG i. V. m. d. 97/68/EG erfüllen. Im Jahr 2006 wurden für T-Fahrzeuge eigene Schlüsselnummern beginnend mit 08.. eingeführt (vorher wurden die Schlüsselnummern der Nutzfahrzeuge verwendet). Da keine Eurostufenzuordnung erfolgen kann, wurden diese Schlüsselnummern nicht abgedruckt. Seite: 10
Statistik. Methodische Erläuterungen zur Fahrzeugstatistik
Datengrundlage Methodische Erläuterungen zur Fahrzeugstatistik Die statistischen Auswertungen umfassen alle nach der Fahrzeug-Zulassungs-Verordnung (FZV) in Deutschland zugelassenen bzw. angemeldeten Fahrzeuge,
MehrKraftfahrt-Bundesamt. Methodische Erläuterungen zur Fahrzeugstatistik KBA. Datengrundlage
KBA Kraftfahrt-Bundesamt Methodische Erläuterungen zur Fahrzeugstatistik Datengrundlage Die statistischen Auswertungen umfassen alle nach der Fahrzeug-Zulassungs-Verordnung (FZV) in Deutschland zugelassenen
MehrStatistik. Methodische Erläuterungen zu Statistiken über Fahrzeugzulassungen
Datengrundlage Methodische Erläuterungen zu en über Fahrzeugzulassungen Die statistischen Auswertungen umfassen alle nach der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) in Deutschland zugelassenen bzw. angemeldeten
MehrKBA. Kraftfahrt-Bundesamt. Ihr zentraler Informationsdienstleister rund um das Kraftfahrzeug und seine Nutzer - Statistik - Fahrzeugzulassungen
Kraftfahrt-Bundesamt Ihr zentraler Informationsdienstleister rund um das Kraftfahrzeug und seine Nutzer - Statistik - Fahrzeugzulassungen Bestand Marken 1. Januar 2009 I n h a l t s v e r z e i c h n i
MehrSTATISTISCHES LANDESAMT. Statistik nutzen. H I - j/13 Kennziffer: H ISSN:
STATISTISCHES LANDESAMT 2013 Statistik nutzen 1. Januar 2013 H I - j/13 Kennziffer: H1033 201300 ISSN: Vorbemerkungen Die statistischen Auswertungen umfassen alle nach der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung
MehrStatistische Berichte
Hessisches Statistisches Landesamt Statistische Berichte Kennziffer: H I 2 - j/2010 Bestand an Kraftfahrzeugen mit amtlichem Kennzeichen in Hessen am 1. Januar 2010 April 2010 Hessisches Statistisches
MehrMethodische Erläuterungen zu Statistiken über Fahrzeugzulassungen
Methodische Erläuterungen zu Statistiken über Fahrzeugzulassungen Datengrundlage Die statistischen Auswertungen umfassen alle nach der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) in Deutschland zugelassenen bzw.
MehrSTATISTISCHES LANDESAMT. Statistik nutzen. H I - j/14 Kennziffer: H ISSN:
STATISTISCHES LANDESAMT 2014 Statistik nutzen 1. Januar 2014 H I - j/14 Kennziffer: H1033 201400 ISSN: Vorbemerkungen Die statistischen Auswertungen umfassen alle nach der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung
MehrSTATISTISCHES LANDESAMT. Statistik nutzen. H I - j/15 Kennziffer: H ISSN:
STATISTISCHES LANDESAMT 2015 Statistik nutzen 1. Januar 2015 H I - j/15 Kennziffer: H1033 201500 ISSN: Inhalt Informationen zur Statistik... 3 Glossar... 4 Seite Tabellen T 1 Entwicklung des Bestandes
MehrStatistik. Methodische Erläuterungen zu Statistiken über Fahrzeugzulassungen
Methodische Erläuterungen zu en über Fahrzeugzulassungen Datengrundlage Die statistischen Auswertungen umfassen alle nach der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) in Deutschland zugelassenen bzw. angemeldeten
MehrMethodische Erläuterungen zu Statistiken über Fahrzeugzulassungen
Methodische Erläuterungen zu Statistiken über Fahrzeugzulassungen Stand: Januar 2016 Datengrundlage Die statistischen Auswertungen umfassen alle nach der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) in Deutschland
MehrMethodische Erläuterungen zu Statistiken über Fahrzeugzulassungen
Methodische Erläuterungen zu Statistiken über Fahrzeugzulassungen Stand: Juni 2016 Datengrundlage Die statistischen Auswertungen umfassen alle nach der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) in Deutschland
MehrMethodische Erläuterungen zu Statistiken über Fahrzeugzulassungen
Methodische Erläuterungen zu Statistiken über Fahrzeugzulassungen Stand: Januar 2017 Datengrundlage Die statistischen Auswertungen umfassen alle nach der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) in Deutschland
MehrMethodische Erläuterungen zu Statistiken über Fahrzeugzulassungen
Methodische Erläuterungen zu Statistiken über Fahrzeugzulassungen Stand: Juli 2017 Datengrundlage Die statistischen Auswertungen umfassen alle nach der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) in Deutschland
MehrSTATISTISCHES LANDESAMT
STATISTISCHES LANDESAMT Inhalt Seite Vorbemerkungen 3 Ergebnisdarstellung 4 Tabellenteil 1. Entwicklung des Bestandes an Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern 2008 bis 2011 nach ausgewählten Fahrzeugarten
MehrSTATISTISCHES LANDESAMT
STATISTISCHES LANDESAMT Inhalt Seite Vorbemerkungen 3 Ergebnisdarstellung 4 Tabellen 1. Entwicklung des Bestandes an Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern 2013 bis 2016 nach ausgewählten Fahrzeugarten
MehrMethodische Erläuterungen zu Statistiken über Fahrzeugzulassungen
Methodische Erläuterungen zu Statistiken über Fahrzeugzulassungen Stand: Januar 2014 Datengrundlage Die statistischen Auswertungen umfassen alle nach der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) in Deutschland
MehrSTATISTISCHES LANDESAMT
STATISTISCHES LANDESAMT Inhalt Seite Vorbemerkungen 3 Ergebnisdarstellung 4 Tabellen 1. Entwicklung des Bestandes an Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern 2009 bis 2012 nach ausgewählten Fahrzeugarten
MehrKraftfahrt-Bundesamt KBA - Wir punkten mit Verkehrssicherheit - Statistik -
Kraftfahrt-Bundesamt KBA - Wir punkten mit Verkehrssicherheit - Statistik - Fahrzeugzulassungen (FZ) Besitzumschreibungen und Außerbetriebsetzungen von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern nach Fahrzeugalter
MehrIhr zentraler Informationsdienstleister rund um das Kraftfahrzeug und seine Nutzer - Statistik -
KBA Kraftfahrt-Bundesamt Ihr zentraler Informationsdienstleister rund um das Kraftfahrzeug und seine Nutzer - Statistik - Fahrzeugzulassungen (FZ) Neuzulassungen und Besitzumschreibungen von Personenkraftwagen
MehrH I 2 - j/16 Fachauskünfte: (0711)
Artikel-Nr. 3563 16001 Verkehr H I 2 - j/16 Fachauskünfte: (0711) 641-27 39 16.12.2016 in Baden-Württemberg 2016 Die statistischen Auswertungen umfassen alle nach der Fahrzeug-Zulassungsverordnung www.gesetze-im-internet.
MehrKraftfahrt-Bundesamt KBA - Wir punkten mit Verkehrssicherheit
KBA Kraftfahrt-Bundesamt KBA - Wir punkten mit Verkehrssicherheit Fahrzeugzulassungen (FZ) Neuzulassungen und Besitzumschreibungen von Personenkraftwagen und Krafträdern nach Marken oder Herstellern Jahr
MehrKraftfahrt-Bundesamt Ihr zentraler Informationsdienstleister rund um das Kraftfahrzeug und seine Nutzer - Statistik -
KBA Kraftfahrt-Bundesamt Ihr zentraler Informationsdienstleister rund um das Kraftfahrzeug und seine Nutzer - Statistik - Fahrzeugzulassungen (FZ) Neuzulassungen und Besitzumschreibungen von Nutzfahrzeugen
MehrWie lese ich den neuen KFZ-Schein?
Vorher Ab 1. Oktober 2005 Inhalt Fahrzeugschein Fahrzeugbrief Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) Alle Daten zur Fahrzeugbeschreibung Nur wichtige
MehrKraftfahrt-Bundesamt KBA - Wir punkten mit Verkehrssicherheit - Statistik -
Kraftfahrt-Bundesamt KBA - Wir punkten mit Verkehrssicherheit - Statistik - Fahrzeugzulassungen (FZ) Bestand an Personenkraftwagen und Krafträdern nach Marken oder Herstellern 1. Januar 2011 FZ 17 I n
MehrH I 2 - j/14 Fachauskünfte: (0711) Bestand an Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern am 1. Januar 2014
Artikel-Nr. 3563 14001 Verkehr H I 2 - j/14 Fachauskünfte: (0711) 641-27 39 28.10.2014 Bestand an n und Kraftfahrzeuganhängern am 1. Januar 2014 Die Zahlen des vorliegenden Berichts beziehen sich auf Fahrzeuge
MehrIhr zentraler Informationsdienstleister rund um das Kraftfahrzeug und seine Nutzer - Statistik -
KBA Kraftfahrt-Bundesamt Ihr zentraler Informationsdienstleister rund um das Kraftfahrzeug und seine Nutzer - Statistik - Fahrzeugzulassungen (FZ) Neuzulassungen und Besitzumschreibungen von Nutzfahrzeugen
MehrFahrzeugzulassungen (FZ) Bestand an Personenkraftwagen und Krafträdern nach Marken oder Herstellern 1. Januar 2016
Kraftfahrt- Bundesamt Fahrzeugzulassungen (FZ) Bestand an Personenkraftwagen und Krafträdern nach Marken oder Herstellern 1. Januar 2016 FZ 17 Statistik Nutzungshinweis Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) veröffentlicht
MehrFahrzeugzulassungen (FZ) Neuzulassungen und Besitzumschreibungen von Personenkraftwagen und Krafträdern nach Marken oder Herstellern Jahr 2014
Kraftfahrt- Bundesamt Fahrzeugzulassungen (FZ) Neuzulassungen und Besitzumschreibungen von Personenkraftwagen und Krafträdern nach Marken oder Herstellern Jahr 2014 FZ 18 Statistik Nutzungshinweis Das
MehrFahrzeugzulassungen (FZ) Besitzumschreibungen von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern - Monatsergebnisse März 2017
Kraftfahrt- Bundesamt Fahrzeugzulassungen (FZ) Besitzumschreibungen von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern - Monatsergebnisse März 2017 FZ 9 Statistik Nutzungshinweis Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)
MehrFahrzeugzulassungen (FZ) Besitzumschreibungen von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern - Monatsergebnisse März 2017
Kraftfahrt- Bundesamt Fahrzeugzulassungen (FZ) Besitzumschreibungen von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern - Monatsergebnisse März 2017 FZ 9 Statistik Nutzungshinweis Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)
MehrMethodische Erläuterungen zu Statistiken über Fahrzeugzulassungen
Methodische Erläuterungen zu Statistiken über Fahrzeugzulassungen Stand: Januar 2015 Datengrundlage Die statistischen Auswertungen umfassen alle nach der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) in Deutschland
MehrFahrzeugzulassungen (FZ) Besitzumschreibungen von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern - Monatsergebnisse März 2016
Kraftfahrt- Bundesamt Fahrzeugzulassungen (FZ) Besitzumschreibungen von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern - Monatsergebnisse März 2016 FZ 9 Statistik Nutzungshinweis Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)
MehrFahrzeugzulassungen (FZ) Neuzulassungen und Besitzumschreibungen von Nutzfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern nach Herstellern Jahr 2012
Kraftfahrt- Bundesamt Fahrzeugzulassungen (FZ) Neuzulassungen und Besitzumschreibungen von Nutzfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern nach Herstellern Jahr 2012 FZ 20 Statistik Nutzerinformation Die Zulassungsstatistiken
Mehr12. Änderung des Verzeichnisses zur Systematisierung von Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern
Flensburg im Dezember 2013 Az. 322-405 12. Änderung des Verzeichnisses zur Systematisierung von Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern 1 Änderungen im Abschnitt A:...2 1.1 Aufnahme der neuen Fahrzeuggruppe
MehrÜbersicht über die Fahrerlaubnisklassen
Übersicht über die n Übersicht n Es gibt in der Besrepublik Deutschland folgende n: ab 2013 Fahrzeugdefinition bis 2013 AM Zweirädrige Kleinkrafträder (Mopeds) mit bis 45 km/h einer elektrischen Antriebsmaschine
MehrBis zum Jahr 2033 sind zusätzlich alle bisher unbefristet ausgestellte Führerscheindokumente erstmalig umzutauschen.
Wesentliche Änderungen auszugsweise: Befristung des Führerscheindokumentes Ab dem 19.01.2013 ausgestellte Führerscheindokumente, die bisher unbefristet erteilt wurden, werden auf die nach EU-Recht maximal
MehrKFZ-Steuertabellen. Befreiungen gem. 3 b
KFZ-Steuertabellen Befreiungen gem. 3 b Euro 3 Schlüsselnummern: 30, 31, 44, 47, 67, 69 Voraussetzung: erstmalige Zulassung vor dem 1.1.2001 Höhe 250,00 DM Otto DM Diesel aber: Befristung wirkt sich aber
MehrLeitfaden zur Ermittlung der Schadstoffklassen schwerer Nutzfahrzeuge
Leitfaden zur Ermittlung der Schadstoffklassen schwerer Nutzfahrzeuge Stand: 1. Oktober 2006 1. In Deutschland zugelassene LKW und Sattelzugmaschinen (keine PKW): Bei in Deutschland zugelassenen Kraftfahrzeugen
MehrEU-Fahrerlaubnisklassen
EU-Fahrerlaubnisklassen AM - Zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen) mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine
MehrZulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) EG-Übereinstimmungsbescheinigung. der KFZ-Steuer (kann bei der Zulassung
Checkliste: Welche Dokumente sind für Amtshandlungen in der KFZ-Zulassungsstelle des Landkreises Harburg vorzulegen? Bitte beachten Sie, dass die Liste nur Anhaltspunkte gibt und in besonderen Fällen weitere
MehrKlasse B. PKW ( ab 17 / 18 Jahre )
Klasse B PKW ( ab 17 / 18 Jahre ) Kraftwagen bis 3,5 t zg Mitführen von Anhängern Alle Anhänger bis 750 kg zg, bei Anhängern mit einer zg von mehr als 750 kg ist die zg zg der Kombination auf 3.500 kg
MehrÜbersicht über die Fahrerlaubnisklassen ab dem
Übersicht über die n ab 2013 Klasse D1 Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A1, A2 und A) - gebaut und ausgelegt zur eförderung von mehr als acht, aber nicht mehr als 16 Personen außer dem Fahrzeugführer
Mehr18. Änderung des Verzeichnisses zur Systematisierung von Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern (SV 1)
Flensburg im April 2015 Az.: 322-405 18. Änderung des Verzeichnisses zur Systematisierung von Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern (SV 1) 1 Änderungen im Abschnitt A...2 1.1 Teil A 1A EG-Fahrzeugklassen"...2
MehrDie neuen Fahrerlaubnisklassen im einzelnen
Die neuen Fahrerlaubnisklassen im einzelnen Die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr mit einem Kraftfahrzeug setzt regelmäßig eine gültige Fahrerlaubnis voraus. Nur für wenige besondere Fahrzeugarten
MehrKFZ-Steuer-Übersicht 2009
KFZ-Steuer-Übersicht 2009 Die Kfz-Steuer wird nach der Schadstoffklasse eines PKWs berechnet. Die dazugehörige Schlüsselnummer findet man in der neuen Zulassungsbescheinigung im Feld 14.1 bzw. im "alten"
MehrFahrzeugzulassungen (FZ) Bestand an Kraftfahrzeugen nach Umwelt-Merkmalen 1. Januar 2013
Kraftfahrt- Bundesamt Fahrzeugzulassungen (FZ) Bestand an Kraftfahrzeugen nach Umwelt-Merkmalen 1. Januar 2013 FZ 13 Statistik Nutzerinformation Die Zulassungsstatistiken gehören zu den begehrtesten Informationen
MehrNeue Fahrerlaubnisklassen ab Alte Fahrerlaubnisklassen bis (Änderungen in ROT) Mindestalter: 16 Jahre
Klasse AM M Zweirädrige Kleinkrafträder (Mopeds) mit - bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h und - einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht
Mehr2. KBA-Bekanntmachung zur Fahrzeugsystematik (SV 1) Flensburg im Januar 2012 Az. 322-405
2. KBA-Bekanntmachung zur Fahrzeugsystematik (SV 1) Flensburg im Januar 2012 Az. 322-405 9. Änderung des Verzeichnisses zur Systematisierung von Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern 1. Änderungen im Abschnitt
MehrVorbesitz: keine Klasse erforderlich Mindestalter: 25 Jahre Befristet: Nein Einschluss der Klassen: keine Untersuchungen: Nur Sehtest
Fahrerlaubnisklassen Nach der 2. EU-Führerscheinrichtlinien mussten von den Mitgliedstaaten entsprechend den Vorgaben die Hauptklassen A, B, BE, C, CE, D und DE eingeführt werden. Daneben ermöglicht die
MehrFahrzeugzulassungen (FZ) Neuzulassungen und Besitzumschreibungen von Nutzfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern nach Herstellern Jahr 2015
Kraftfahrt- Bundesamt Fahrzeugzulassungen (FZ) Neuzulassungen und Besitzumschreibungen von Nutzfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern nach Herstellern Jahr 2015 FZ 20 Statistik Nutzungshinweis Das Kraftfahrt-Bundesamt
MehrFahrerlaubnisklassen seit dem
Fahrerlaubnisklassen seit dem 19.01.2013 Pkw - Klassen,, 96, E - Kraftwagen bis 3,5 t zg Mitführen von Anhängern Alle Anhänger bis 750 kg zg bei Anhängern mit einer zg von mehr als 750 kg ist die zg der
MehrZur 17. Änderung des Verzeichnisses zur Systematisierung von Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern (SV 1)
Flensburg im Dezember 2014 Az. 322-405 Zur 17. Änderung des Verzeichnisses zur Systematisierung von Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern (SV 1) 1 Änderungen im Abschnitt A... 2 1.1 Teil A 1A EG-Fahrzeugklassen"...
Mehr16. Änderung des Verzeichnisses zur Systematisierung von Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern (SV 1)
Flensburg im September 2014 Az. 322-405 16. Änderung des Verzeichnisses zur Systematisierung von Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern (SV 1) 1 Änderungen im Abschnitt A... 2 1.1 Teil A 2 Emissionsklassen...
MehrKorrektur zur 11. KBA-Bekanntmachung zur Fahrzeugsystematik (SV 1)
Flensburg im November 2014 Az. 322-405 - Um Beachtung der Kurzinfo zu 011 aus Dezember 2014 wird gebeten! 17. Änderung des Verzeichnisses zur Systematisierung von Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern (SV
MehrVon Feinstaub bis Schadstoffgruppe wichtige Infos und Tipps im Überblick
Informationsdienst der GTÜ aus dem Bereich der amtlichen Fahrzeugüberwachung Ermitteln Sie schnell und einfach auf der GTÜ-Homepage www.gtue.de Ihre Schadstoffplakette und Ihre Nachrüstmöglichkeiten: Von
MehrFahrzeugzulassungen (FZ) Bestand an Kraftfahrzeugen nach Umwelt-Merkmalen 1. Januar 2014
Kraftfahrt- Bundesamt Fahrzeugzulassungen (FZ) Bestand an Kraftfahrzeugen nach Umwelt-Merkmalen 1. Januar 2014 FZ 13 Statistik Nutzungshinweis Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) veröffentlicht seine Statistiken
MehrNeue EU-Fahrerlaubnisklassen ab
Neue EU-Fahrerlaubnisklassen ab 19.01.2013 Klasse B: direkter Erwerb / beinhaltet AM und L - Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder der Klassen AM, A, A1 und A2 - mit einer zulässigen Gesamtmasse bis
MehrVerkehrssicherheitsarbeit. Herzlich Willkommen zur Veranstaltung. Huppertz. Zulassungsfreie Fahrzeuge. Bernd Huppertz 1
Herzlich Willkommen zur Veranstaltung Zulassungsfreie Fahrzeuge 1 Zulassungspflicht 1 FZV 3 I FZV 3 II Nr. 1 FZV 3 II Nr. 2 FZV Kennzeichen Namensschild Versicherungskennzeichen Geschwindigkeitsschild
MehrVon Feinstaub bis Schadstoffgruppe wichtige Infos und Tipps im Überblick
Informationsdienst der GTÜ aus dem Bereich der amtlichen Fahrzeugüberwachung Ermitteln Sie schnell und einfach auf der GTÜ-Homepage www.gtue.de Ihre Schadstoffplakette und Ihre Nachrüstmöglichkeiten: Von
MehrVerkehrssicherheitsarbeit. Herzlich Willkommen zur Veranstaltung. Huppertz. Kennzeichen. Bernd Huppertz 1
Herzlich Willkommen zur Veranstaltung Kennzeichen Bernd 1 Zulassung 8 FZV Kfz und ihre Anhänger, die auf öffentlichen Straßen in Betrieb gesetzt werden sollen, müssen von der Zulassungsbehörde zum Verkehr
MehrInfo der Zulassungsbehörde Ebersberg. Plaketten zur Kennzeichnung emissionsarmer Fahrzeuge (Feinstaubplaketten)
Info der Zulassungsbehörde Ebersberg Plaketten zur Kennzeichnung emissionsarmer Fahrzeuge (Feinstaubplaketten) Mit der Verordnung zum Erlass und zur Änderung von Vorschriften über die Kennzeichnung emissionsarmer
MehrÜbersicht über die Fahrerlaubnisklassen
Übersicht über die Fahrerlaubnisklassen Es gibt in der esrepublik Deutschland folgende Fahrerlaubnisklassen: Fahrerlaubnisklasse ab 2013 Klasse AM Fahrzeugdefinition Zweirädrige Kleinkrafträder (Mopeds)
MehrÜbersicht der Fahrerlaubnisklassen gültig ab
Übersicht der Fahrerlaubnisklassen gültig ab 19.01.2013 Fahrerlaubnisklasse Klasse AM Mindestalter 16 Jahre Zweirädrige Kleinkrafträder (Mopeds) mit - bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h
MehrÄnderung der Fahrerlaubnisverordnung zum
Änderung der Fahrerlaubnisverordnung zum 19.01.2013 Die neuen Karten-Führerscheine ändern sich hinsichtlich der Fahrerlaubnisklassen und des Fälschungsschutzes. Die ab dem 19.01.2013 ausgestellten Karten-Führerscheine
MehrZulassung Steuer Versicherung. Fahrerlaubnis
Zulassung Steuer Versicherung Fahrerlaubnis LiQuad.pdf A) Art der Fahrzeugklassen Rechtliche Grundlage: Richtlinie 2002/24 EG über die Typgenehmigung zweirädriger (Doppelrad = 1 Rad) oder dreirädriger
MehrMindestalter: Vorbesitz: Ärztliche Bescheinigungen: Gültigkeit Ausbildung: zwei Wochen eigenem Übungsgelände
A Mindestalter: 18 / 25 Jahre Gültigkeit: unbefristet gültig für Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit
MehrRICHTLINIE 2003/127/EG DER KOMMISSION vom 23. Dezember 2003 zur Änderung der Richtlinie 1999/37/EG des Rates über Zulassungsdokumente für Fahrzeuge
16.1.2004 L 10/29 RICHTLINIE 2003/127/EG R KOMMISSION vom 23. Dezember 2003 zur Änderung der Richtlinie 1999/37/EG des Rates über Zulassungsdokumente für Fahrzeuge (Text von Bedeutung für den EWR) DIE
MehrÜbersicht über die EU-Führerscheinklassen
Übersicht über die EU-Führerscheinklassen Klasse Beschreibung A unbeschränkt Direkteinstieg ab 25 Jahre für Krafträder mit und ohne Beiwagen über 25 kw (34 PS) oder einer Leermasse von weniger als 6,25
MehrKfz-Steuer. Für die Ermittlung des jeweiligen Steuersatzes sind die Eintragungen in den Fahrzeugpapieren
Mitgliedermitteilung für Vertragsanwälte Nr. V.1/2017 PM Kfz-Steuer Das Halten von Fahrzeugen zum Verkehr auf öffentlichen Straßen unterliegt der Kraftfahrzeugsteuer. Die Höhe der zu entrichtenden Kraftfahrzeugsteuer
MehrVerkehrssicherheitsarbeit. Herzlich Willkommen zur Veranstaltung. Huppertz. Erlöschen der Betriebserlaubnis. Bernd Huppertz 1
Herzlich Willkommen zur Veranstaltung Erlöschen der Betriebserlaubnis Bernd 1 Bernd 2 Zulassungsvoraussetzung 19 II Die Zulassung erfolgt auf Antrag bei Vorliegen einer Betriebserlaubnis oder einer EG-Typgenehmigung
MehrFahrschule Weinrank Inh. Ralf Herrmann Neunkirchen - Furpach - Wellesweiler - Wiebelskirchen. Information zur Prüfbescheinigung
Information zur Prüfbescheinigung Mofas und zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 25 km/h a) einspurige Fahrräder mit Hilfsmotor - auch ohne Tretkurbeln -, maximal 25 km/h bbh, Verbrennungsmotor bis
MehrFahrzeugzulassungen (FZ) Bestand an Nutzfahrzeugen, Kraftfahrzeugen insgesamt und Kraftfahrzeuganhängern nach Herstellern 1.
Kraftfahrt- Bundesamt Fahrzeugzulassungen (FZ) Bestand an Nutzfahrzeugen, Kraftfahrzeugen insgesamt und Kraftfahrzeuganhängern nach Herstellern 1. Januar 2015 FZ 19 Statistik Nutzungshinweis Das Kraftfahrt-Bundesamt
MehrKfz-Steuer. Für die Ermittlung des jeweiligen Steuersatzes sind die Eintragungen in den Fahrzeugpapieren
Mitgliedermitteilung für Vertragsanwälte Nr. V.1/2014 Dö Kfz-Steuer Das Halten von Fahrzeugen zum Verkehr auf öffentlichen Straßen unterliegt der Kraftfahrzeugsteuer. Die Höhe der zu entrichtenden Kraftfahrzeugsteuer
MehrKfz-Steuer. Für die Ermittlung des jeweiligen Steuersatzes sind die Eintragungen in den Fahrzeugpapieren
Mitgliedermitteilung Nr. V.1/2014 Dö Kfz-Steuer Das Halten von Fahrzeugen zum Verkehr auf öffentlichen Straßen unterliegt der Kraftfahrzeugsteuer. Die Höhe der zu entrichtenden Kraftfahrzeugsteuer wird
MehrTechnische Mitteilungen zu AU + HU
Technische Mitteilungen zu AU + HU FREIE WERKSTATT veröffentlicht sämtliche Auszüge aus dem Verkehrsblatt (Amtsblatt des Bundesverkehrsministeriums) nach 29 und 47 StVZO, die zur Durchführung von AU +
MehrDie Feinstaubplakette
Die Feinstaubplakette Ausgabe von Feinstaubplaketten ab dem 01.03.2007 durch Zulassungsbehörden (im Kreis Offenbach ab dem 07.05.2007 auch durch das Bürgerbüro im Foyer des Kreishauses), TÜV, DEKRA, GTÜ,
Mehr1994L0078 DE
1994L0078 DE 20.01.1995 000.001 2 RICHTLINIE 94/78/EG DER KOMMISSION vom 21. Dezember 1994 zur Anpassung der Richtlinie 78/549/EWG des Rates betreffend die Radabdeckungen von Kraftfahrzeugen an den technischen
Mehrzur Ausfüllung der Zulassungsbescheinigung
Kraftfahrt-Bundesamt Leitfaden zur Ausfüllung der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II Stand: 10.05.2005 Änderungsübersicht Leitfaden zur Ausfüllung der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II
MehrVerzeichnis der Arten der Verkehrsbeteiligung
Anhang 1 (zu Ziffer I Nr. 6) Anlage 2 (zu Ziffer III Nr. 2 Buchst. b) lfd. Nr. Beschreibung Verzeichnis der Arten der Verkehrsbeteiligung 01 Fahrräder mit Hilfsmotor (Mopeds) und Kleinkrafträder (Mokicks
MehrDieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationsquelle, für deren Richtigkeit die Organe der Gemeinschaften keine Gewähr übernehmen
1999L0100 DE 31.12.1999 000.001 1 Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationsquelle, für deren Richtigkeit die Organe der Gemeinschaften keine Gewähr übernehmen "B RICHTLINIE 1999/100/EG DER KOMMISSION
MehrDer aktuelle. Tipp. Der kraftfahrzeugsteuerliche Begriff des Pkw. Der Finanzminister informiert: MERKBLATT. zur Besteuerung von Kraftfahrzeugen
1 Der aktuelle Der Finanzminister informiert: Tipp INFORMATIONEN ZUR AKTUELLEN RECHTSLAGE BEI DER KRAFTFAHRZEUGSTEUER MERKBLATT zur Besteuerung von Kraftfahrzeugen Mit dem Kraftfahrzeugsteueränderungsgesetz
MehrArbeitssicherheit. Deshalb wird im folgenden auf Maßnahmen verwiesen, die in dieser Situation aus straf-und zivilrechtlicher Sicht erforderlich sind.
Fahren mit Kraftfahrzeugen, selbstfahrenden Arbeitsmaschinen und Staplern im öffentlichen Verkehrsraum oder im öffentlichen Privatgelände In vielen Unternehmen ist man der Meinung, dass Betriebsgelände
MehrBesondere Sitze für die Mitnahme von Kindern unter sieben Jahren dürfen angebracht sein
Führerscheinklassen Die Fahrerlaubnis wird in folgenden Klassen erteilt: Klasse Mofa-Prüfbescheinigung ( Führerscheinklasse ) Einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor auch ohne Tretkurbeln, wenn
MehrSchadstoff- "Schlüsselnummern"/ Steuersätze / Befristete Steuerbefreiungen
šxžâ @Ίžškš ä  Â@xÎx@ Âäk ÅÎk kâ ers. Stand 5/99 Stand 01/00 Schadstoff- ""/ Steuersätze / Befristete Steuerbefreiungen Seit dem 01.07.97 wird die Kfz.-Steuer nicht nur nach dem Hubraum bemessen, sondern
MehrKBA. Kraftfahrt-Bundesamt Ihr zentraler Informationsdienstleister rund um das Kraftfahrzeug und seine Nutzer
Kraftfahrt-Bundesamt Ihr zentraler Informationsdienstleister rund um das Kraftfahrzeug und seine Nutzer Leitfaden für die EG-Kleinserien-Typgenehmigung nach der Richtlinie 2007/46/EG als Ergänzung zum
MehrKraftfahrzeugbestand steigt weiter
Kraftfahrzeugbestand steigt weiter Von Peter Lübbers Rheinland-Pfalz ist eines der Bundesländer mit der höchsten Pkw- Dichte und dem dichtesten Straßennetz des überörtlichen Verkehrs. Viele Rheinland-Pfälzer
MehrDie Besteuerung von Kraftfahrzeugen
Die Besteuerung von Kraftfahrzeugen ab 1. Juli 2009 Stand: Juni 2 0 0 9 Der Gesetzgeber hat im Rahmen der Konjunkturpakete I und II wichtige Änderungen der Kraftfahrzeugsteuer bei Personenkraftwagen (Pkw)
MehrNeue Fahrerlaubnisklassen ab 19. Januar 2013
Fahrschule Kolaschnik Neue Fahrerlaubnisklassen ab 19. Januar 2013 Klasse Bemerkung Mindestalter AM Zweirädrige Kleinkrafträder mit: Einschluss: keine 16 Jahre Verbrennungsmotor Zusammenfassung Leistung
MehrKfz-Steuer für Pkw: Weniger Schadstoffe - weniger Steuern
Kfz-Steuer für Pkw: Weniger Schadstoffe - weniger Steuern 1 Weniger Schadstoffe - weniger Steuern Personenkraftwagen (Pkw) mit niedrigen Emissionen oder niedrigem Verbrauch ermittelt Erwerb von Pkw sein,
MehrIhr zentraler Informationsdienstleister rund um das Kraftfahrzeug und seine Nutzer - Statistik -
KBA Kraftfahrt-Bundesamt Ihr zentraler Informationsdienstleister rund um das Kraftfahrzeug und seine Nutzer - Statistik - Fahrzeugzulassungen (FZ) Bestand an Nutzfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern nach
MehrEin Service des Bundesministeriums der Justiz in Zusammenarbeit mit der juris GmbH - 1 Anwendungsbereich
Ein Service des Bundesministeriums der Justiz in Zusammenarbeit mit der juris GmbH - www.juris.de Fünfunddreißigste Verordnung zur Durchführung des Bundes- Immissionsschutzgesetzes (Verordnung zur Kennzeichnung
MehrAvD Wissen DER EU-FÜHRERSCHEIN. Wissenswertes rund um den neuen Führerschein VERTRAUENS- RECHTSANWÄLTE
AvD Wissen DER EU-FÜHRERSCHEIN Wissenswertes rund um den neuen Führerschein VERTRAUENS- Der EU-Führerschein Änderungen, die ab dem Jahr 2013 für Führerscheine in Deutschland gelten, hat der AvD für Sie
MehrFahrzeugzulassungen (FZ) Bestand an Nutzfahrzeugen, Kraftfahrzeugen insgesamt und Kraftfahrzeuganhängern nach Herstellern 1.
Kraftfahrt- Bundesamt Fahrzeugzulassungen (FZ) Bestand an Nutzfahrzeugen, Kraftfahrzeugen insgesamt und Kraftfahrzeuganhängern nach Herstellern 1. Januar 2014 FZ 19 Statistik Nutzungshinweis Das Kraftfahrt-Bundesamt
MehrNeuzulassungen 2015 nach Fahrzeugarten Absolut und Veränderung zum Jahr 2014
Neuzulassungen 2015 nach Fahrzeugarten Tabelle 1 Fahrzeugart 2015 2014 Veränderung Anteil Anteil Personenkraftwagen 308.555 71,4 76,9 303.318 71,4 76,7 1,7 davon Benzin inkl. Flex-Fuel 122.832. 39,8 126.503.
MehrGegenstand und Geltungsbereich
Verordnung über die Anerkennung von EU-Genehmigungen und über technische Anforderungen an Motorräder, Leicht-, Kleinund dreirädrige Motorfahrzeuge sowie Motorfahrräder (TAFV 3) vom 1. MMMM 016 Der Schweizerische
MehrFahrzeugzulassungen (FZ) Bestand an Personenkraftwagen und Krafträdern nach Marken oder Herstellern 1. Januar 2013
Kraftfahrt- Bundesamt Fahrzeugzulassungen (FZ) Bestand an Personenkraftwagen und Krafträdern nach Marken oder Herstellern 1. Januar 2013 FZ 17 Statistik Nutzerinformation Die Zulassungsstatistiken gehören
MehrVerordnung. vom 16. November 2016
Verordnung über die Anerkennung von EU-Genehmigungen und über technische Anforderungen an Motorräder, Leicht-, Klein- und dreirädrige Motorfahrzeuge sowie Motorfahrräder (TAFV 3) vom 16. November 2016
Mehr