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1 1/14 Information und Hilfe zur Handhabung und Bestellung mit dem bargeldlosen Bestell- und Abrechnungssystem an nachfolgenden Göttinger Ganztagsschulen: Felix-Klein-Gymnasium, Hainberg-Gymnasium, Max-Planck-Gymnasium, Theodor-Heuss-Gymnasium, Geschwister-Scholl-Gesamtschule, Neue IGS Göttingen, Voigt-Realschule. Stadt Göttingen FD 40.3 Küchenbetriebe Zentrale Abrechnungsstelle für Verpflegung in städtischen Schulen Tel.: 0551 / o schulessen@goettingen.de Web: Sprechzeit: Mo Fr, Uhr

2 2/14 Übersicht: I. Erklärung des bargeldlosen Bestell- und Abrechnungssystem S. 3 I.1. Die wichtigsten Merkmale S. 3 I.2. Registrieren / Anmelden / persönliches Essengeldkonto / Kundenbrief und PIN S. 4 I.2.1. Registrieren S. 4 I Persönliches Essengeldkonto S. 4 I Kundenbrief und PIN S. 4 I.2.2. Anmelden S. 4 I.3. Essenpreis / Möglichkeit der Teilnahme an der Schulverpflegung / Bestellfristen S. 5 I.3.1. Essenpreis S. 5 I.3.2. Teilnahme an der Schulverpflegung S. 6 I.3.3. Bestellfristen S. 6 I.4. Chip / Einrichtungsgebühr / Chipverlust S. 6 I.4.1. Chip S. 6 I.4.2. Einrichtungsgebühr S. 6 I.4.3. Chipverlust S. 7 I.5. Zuzahlung zur Schulverpflegung / Zuschuss / Rabatt S. 7 I.5.1. Empfänger von Leistungen nach dem SGBII / SGBXII / Kinderzuschlag / Wohngeldgesetz / Asylbewerberleistungsgesetz S. 7 I.5.2. Pflegekinder in Pflegefamilien S. 7 I.5.3. Rabatt für Familien mit mehr als drei Kindern S. 7 I.5.4. Beantragung Zuzahlung/Zuschuss/Rabatt S. 7 I.6. Vorgehensweise für die Einzahlung auf das Essengeldkonto S. 7 I.6.1. Anleitung zur Überweisung S. 8 I.7. Kontokündigung/Kontoauflösung S. 8 II. Sonderregelung für Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 5-10 der Geschwister-Scholl-Gesamtschule und der Jahrgänge 5 9 der Neuen IGS Göttingen S. 9 II.1. Essenteilnahme / Chip S. 9 II.2. Bestellung / Abrechnung S. 10 II.3. Erstattung von Essengeldern S. 10 II.4. Zuzahlung zur Schulverpflegung / Zuschuss / Rabatt S. 10 II.5. Kündigung / Kontoauflösung S. 10 III. Wiederkehrende Antworten und Fragen (FAQ) S. 11 ff

3 3/14 I. Erklärung des bargeldlosen Bestell- und Abrechnungssystem 1. Die wichtigsten Merkmale: Das Essen wird bargeldlos bezahlt. Nach Registrierung über die Internetplattform erhält jeder Essenteilnehmer ein persönliches Essengeldkonto. Die Zugangsberechtigung zum Essen wird durch einen Chip gewährleistet (elektronische Essensmarke). Der Chip wird nach der Registrierung zusammen mit einem Kundenbrief im Schulsekretariat ausgeben. Für die Ausgabe des Chips wird eine Einrichtungsgebühr in Höhe von 5,-- erhoben. Diese wird vom persönlichen Essengeldkonto abgebucht. Bei Verlust wird für die Ausstellung eines Ersatzchips erneut die Einrichtungsgebühr berechnet. Das persönliche Essengeldkonto wird durch Überweisung/Dauerauftrag selbstständig von den Schülern/Erziehungsberechtigten aufgefüllt. Eine Bestellung kann nur bei einem Guthaben auf dem Essengeldkonto erfolgen. Ab einem Mindestbestand von 15,-- (Standardeinstellung) werden Sie per informiert und gebeten, Ihr Essengeldkonto wieder aufzuladen. Bei jeder Bestellung wird Ihr Konto um den Essengeldbetrag belastet und der Betrag von Ihrem Guthaben abgezogen. Eine Bestellung ist nur bei ausreichendem Guthaben möglich. Der aktuelle Kontenstand wird im persönlichen Essengeldkonto angezeigt. Über die Internetplattform kann jede(r) EssenteilnehmerIn die hinterlegten Speisenpläne einsehen, Bestellungen tätigen sowie bereits erfolgte Bestellungen und das persönliche Guthaben in dem persönlichen Essensgeldkonto einsehen und ausdrucken. Bestellungen können mit jedem internetfähigen Medium (PC, Handy, Tablet, etc.) erfolgen, z. B. von zu Hause oder über die PCs mit Internetzugang in den Schulen. Der Zugang ist HTML5-basiert. Einzig für die einmalige Registrierung ist derzeit noch ein PC mit installiertem Flashplayer zwingend notwendig. EssenteilnehmerInnnen können über das Internetbestellsystem nur eine Bestellung pro Tag buchen. An Ausgaben mit Verkaufssystem in den Gymnasien können dagegen Mehrfachbestellungen ausgelöst werden. Speisen müssen zwingend bis 07:45 Uhr eines Tages über das Internet unter bestellt / abbestellt werden! Ausnahme: Für Schülerinnen und Schüler mit verpflichtender Essenteilnahme an der Geschwister-Scholl-Gesamtschule und der Neuen IGS Göttingen gelten ausschließlich die Regelungen unter II.

4 4/14 I.2. Registrieren / Anmelden / persönliches Essengeldkonto / Kundenbrief und PIN: I.2.1. Registrieren (= erstmaliges Anmelden) Zum Registrieren für die Teilnahme an der Schulverpflegung der Stadt Göttingen wenden Sie sich bitte an Ihr Schulsekretariat. Sie erhalten dort einen Registriercode, mit dem Sie sich im Internet unter der Adresse wie folgt registrieren: Auf Registrieren! klicken, den Code eingeben und den Anweisungen folgen. (Bitte beachten Sie, dass für die Registrierung ein PC mit installiertem Flashplayer notwendig ist.) Bei der Registrierung werden die notwendigen Vertragsdaten der Essenteilnehmerin/ des Essenteilnehmers sowie bei Minderjährigen zusätzlich Daten der Erziehungsberechtigten abgefragt. Die Angaben der Bankverbindung sind bei Guthabenkonen nicht notwendig und können einfach durch Klick auf den Weiterbutton übersprungen werden. Mit dem Bestätigen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird die Registrierung beendet. Nach Prüfung Ihrer Daten durch das Schulsekretariat erfolgt die Freigabe mit einer Bestätigungs- an Ihre, bei der Registrierung hinterlegte, -Adresse. I Persönliches Essengeldkonto Mit der Freigabe der Daten durch das Schulsekretariat wird das persönliche Essengeldkonto aktiviert. Das Konto bleibt grundsätzlich - auch bei einem Schulwechsel innerhalb Göttingens - bestehen, bis dieses schriftlich durch Sie bzw. bei minderjährigen von den Erziehungsberechtigten gekündigt wird. Das Konto wird nicht mit Ende des Schul(halb)jahres gelöscht, auch Guthaben bleiben bestehen! Die Zugangsdaten für das persönliche Essengeldkonto werden vom Schulsekretariat mit dem Kundenbrief ausgehändigt. I Kundenbrief und PIN Den persönlichen Essenchip und einen Kundenbrief mit der Kundennummer, der persönlichen Identifikationsnummer (PIN) sowie den Überweisungsdaten erhalten die registrierten Essenteilnehmer bei Vorsprache im Schulsekretariat. I.2.2. Anmelden Für Einsicht in das persönliche Essengeldkonto oder das Buchen von Speisen, müssen Sie sich jeweils auf der Internetseite wie folgt anmelden: Eingabe der Kundennummer und der PIN und Klick auf den Button "Anmelden". Sie können dann die eigenen Essenbestellungen auf den hinterlegten Speisenplänen vornehmen und den Stand des persönlichen Essengeldkontos kontrollieren. Vor einer Bestellung müssen Sie Ihr persönliches Essengeldkonto durch Überweisung erst aufladen! Die Registrierung ist nur für die erstmalige Anmeldung zur Teilnahme am bargeldlosen Bestell- und Abrechnungssystem der genannten Schulen notwendig. Danach erreichen Sie Ihr persönliches Essengeldkonto über den Button Anmelden unter Eingabe der Kundennummer und der persönlichen Identifikationsnummer (PIN).

5 5/14 I.3. Essenpreis / Möglichkeit der Teilnahme an der Schulverpflegung / Bestellfristen: I.3.1. Essenpreis 1 Essenpreise in der Schulverpflegung der Stadt Göttingen Stand: Essenteilnahme im Abonnement (nicht an Schulen mit Internetbestellsystem) Grundschüler Schüler Lehrer / Mitarbeiter im Einzelmarkenkauf (nur an Schulen mit entsprechender Kasse möglich), bzw. als Selbstbesteller (an Schulen mit Internetbestellung) Grundschüler Schüler Lehrer / Mitarbeiter Preis je Mahlzeit 3,32 3,43 4,34 3,54 3,66 4,56 bei nachgewiesenem Anspruch auf Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket des Bundes (BuT) im Abonnement und als Selbstbesteller (nicht beim Einzelmarkenkauf!) Grundschüler und Schüler 1,00 Einrichtungsgebühr für Internetbestellsystem, sowie Ersatztransponder bei Verlust (nur an den Schulen GSG, VRS, NIG, HG, MPG, THG und FKG) 5,00 Buchung Es wird monatlich rückwirkend für die Schultage, an denen ein Essen zur Verfügung gestellt wurde, gebucht. Damit variieren die Abrechnungs-/ Abbuchungsbeträge von Monat zu Monat. Beispiel: Essenteilnahme an 5 Tagen/Woche Schüler (Abo) Grundschüler (Abo) Februar Schul(essen)tage x 3,43 = 68,60 EUR 20 Schul(essen)tage x 3,32 = 66,40 EUR März Schul(essen)tage x 3,43 = 78,89 EUR 23 Schul(essen)tage x 3,32 = 76,36 EUR April Schul(essen)tage x 3,43 = 34,30 EUR 10 Schul(essen)tage x 3,32 = 33,20 EUR etc. Fehl- und Ausfallzeiten / Erstattung von Essengeldern Fehlzeiten (Erkrankung, Schulverweis, etc.) Für ABO-Essenteilnehmer erfolgt die Erstattung der Essengelder wegen Nichtteilnahme an der Schulverpflegung auf Antrag über das Schulsekretariat und ist für die erste Woche (7 Tage) ausgeschlossen. Ab der darauffolgenden Woche (8. Tag) erfolgt eine Gutschrift/Erstattung, sofern der Schule die Nichtteilnahme bekannt ist. Den Antrag erhalten Sie im Schulsekretariat oder unter dem Link Formulare auf der Internetseite Ausfallzeiten Bei schulischen Veranstaltungen (z.b. Praktika, Klassenfahrt, etc.) ist die Abmeldung von Essenteilnehmern im Abonnement bis spätestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn durch die Erziehungsberechtigten / Schule schriftlich an die Stadt Göttingen, Fachdienst Küchenbetriebe, Abrechnungsstelle für Schulverpflegung, Göttingen oder per unter schulessen@goettingen.de vorzunehmen. Zum 01. Februar eines jeden Jahres werden die Essenpreise angepasst, sie erhöhen sich jährlich um drei Prozent! 1 derzeit gültige Preistabelle, Preisänderungen bleiben vorbehalten!

6 6/14 I.3.2. Teilnahme an der Schulverpflegung: Für die Teilnahme an der Schulverpflegung mit dem Internetbestellsystem müssen Sie selbst aktiv werden, das bedeutet: Essenbuchungen sind anhand der hinterlegten Speisepläne im persönlichen Essengeldkonto selbst vorzunehmen. Bestellungen können jederzeit auf allen hinterlegten Wochenspeisenplänen durchgeführt werden! LehrerInnen und MitarbeiterInnen der Schule haben auch die Möglichkeit an der Mittagsverpflegung zu den aktuell gültigen Preisen teilzunehmen. I.3.3. Bestellfristen: Bestellungen, Abbestellungen, Umbuchungen sind bis spätestens 07:45 Uhr noch für den lfd. Tag über das persönliche Essengeldkonto im Internet möglich! Die Bestellungen werden erst nach Betätigung des Wareneinkaufs im Warenkorb gespeichert! Zur Ihrer Unterstützung haben wir eine automatische -Mitteilung auf den Kontostand von 15,-- eingestellt. Das heißt, Sie erhalten bei Erreichen Ihres Kontostandes eine , mit der Bitte Ihr Konto baldmöglichst wieder aufzuladen. I.4. Chip / Einrichtungsgebühr / Chipverlust: I.4.1. Chip Der Chip ist in den Schulmensen der Gymnasien eine elektronische Essenmarke und wird bei der Speisenausgabe an das Lesegerät gehalten. Das Display des Lesegerätes zeigt dem Mensapersonal an, ob und welches Essen für den Tag bestellt wurde. An den Schulmensen der Geschwister-Scholl-Gesamtschule, der Neuen IGS Göttingen und der Voigtrealschule besteht eine Free-flow-Ausgabe mit einer mechanischen Zugangskontrolle (Drehsperre). Der Chip dient dabei als elektronischer Schlüssel für die Zugangskontrolle zum Betreten der Mensa während der Speisenausgabezeit. Die Zugangskontrolle prüft über den Chip das Vorliegen einer Bestellung und gibt bei Bestellung den Zugang frei. Liegt für den Tag keine Bestellung vor, ist der Zugang zur Mensa während der Speisenausgabezeit nicht möglich! Der Chip enthält keine persönlichen Daten und kein Geld, sondern dient lediglich der Übermittlung der auf dem persönlichen Essengeldkonto gespeicherten Bestelldaten. Eine Essenausgabe bzw. ein Mensazugang ohne Chip ist grundsätzlich nicht möglich! I.4.2. Einrichtungsgebühr Für die Ausgabe des Chips wird eine Einrichtungsgebühr in Höhe von 5,-- erhoben. Diese wird vom persönlichen Essengeldkonto abgebucht.

7 7/14 I.4.3. Chipverlust Ein Verlust des Chips ist umgehend dem Schulsekretariat zu melden. Der Chip wird dann für die weitere Nutzung gesperrt. Für die Ausstellung eines Ersatzchips bei Verlust wird erneut die Einrichtungsgebühr erhoben. I.5. Zuzahlung zur Schulverpflegung / Zuschuss / Rabatt I.5.1. Empfänger von Leistungen nach dem SGBII / SGBXII / Kinderzuschlag / Wohngeldgesetz / Asylbewerberleistungsgesetz Seit dem ist das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) der Bundesregierung in Kraft getreten. Essenteilnehmer die Arbeitslosengeld II (SGBII), Sozialhilfe (SGB XII), Kinderzuschlag, Wohngeld oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, haben einen Rechtsanspruch auf Zuzahlung nach dem BuT für das gemeinsame Mittagessen in der Schule. Der von den Essenteilnehmern zu zahlende Eigenanteil beträgt 1,-- pro täglicher Mahlzeit. I.5.2. Pflegekinder in Pflegefamilien Pflegekinder in Pflegefamilien für die ein Pflegegeld gezahlt wird erhalten einen Zuschuss der Stadt Göttingen ohne Rechtsanspruch für das Mittagessen in der Schule. Der verbleibende Eigenanteil beträgt 1,-- pro täglicher Mahlzeit. I.5.3. Rabatt für Familien mit mehr als drei Kindern in der Schulverpflegung Seit dem wird für Familien mit 3 oder mehr Kindern an Göttinger Ganztagsschulen in der Schulverpflegung der Stadt Göttingen ab dem dritten Kind ein Rabatt von 50 v. H. auf Antrag rückwirkend gewährt. Voraussetzung für die Rabattgewährung ist für Monate in denen drei und mehr Kinder der beantragenden Familie an Göttinger Ganztagsschulen an der Schulverpflegung der Stadt Göttingen im Abonnement teilgenommen haben und die Kosten für die Schulverpflegung gezahlt wurden. Auf den Rabatt besteht kein Rechtsanspruch. I.5.4. Beantragung der Zuzahlung, des Zuschusses/Rabatts Die Zuzahlung, der Zuschuss/Rabatt wird auf Antrag gewährt. Einen formlosen Antragsvordruck finden Sie auf dem Internetportal unter dem Link Formulare, oder erhalten Sie im Schulsekretariat, oder per unter schulessen@goettingen.de. Drucken Sie bitte diesen Antrag aus, fügen Sie für eine Zuzahlung eine Kopie des aktuellen Bewilligungsbescheides bei und reichen Sie die Unterlagen bei der Stadt Göttingen, Fachdienst 40.3 Abrechnungsstelle -, Hiroshimaplatz 1-4, Göttingen ein. I.6. Vorgehensweise für die Einzahlung auf das Essengeldkonto: Essengelder überweisen Sie bitte nur auf das Schulessengeldkonto der Stadt Göttingen: KontoNr.: 4044, IBAN: DE bei der Sparkasse Göttingen, Bankleitzahl , SWIFT/BIC: NOLADE21GOE Kundennummer / Verwendungszweck: geben Sie hier bitte immer die Kundennummer und Vor- und Zunamen des Essenteilnehmers - ohne weitere Angaben an (Bsp.: Max Müller)

8 8/14 Bei anderen Angaben besteht die Gefahr das der Betrag dem persönlichen Essengeldkonto nicht korrekt zugeordnet werden kann! Bei Geschwisterkindern füllen Sie bitte für jeden Essenteilnehmer eine einzelne Überweisung aus. Nur so kann der Betrag genau dem jeweiligen persönlichen Essengeldkonto zugewiesen werden! Beachten Sie bitte die erforderliche Bearbeitungszeit für Überweisungen bei den Banken. Daher ist es wichtig frühzeitig zu überweisen! (Empfehlung: Ca. 1 Woche vor der erstmaligen Nutzung). I.6.1. Anleitung zur Überweisung: S t a d t G ö t t i n g e n D E N O L A D E 2 1 G O E 50,00 Kundennummer, Vorname und Name des Essenteilnehmers Bitte nur: Kundenummer, Vorname und Name des Essenteilnehmers erfassen! von Ihnen gewünschten Betrag eintragen Überweisung auf das Mensakonto Kto. Nr. : 4044 IBAN: DE BLZ: BIC: NOLADE21GOE Sparkasse Göttingen Ihre Kundennummer:. (erhalten Sie im Kundenbrief) Ihre Name:. Wichtig ist die Kundennummer, sowie Vor- und Zuname des Essenteilnehmers. Bitte keine anderen oder weiteren Eintragungen! Die Angaben in dieser Form werden benötigt, um den Geldbetrag Ihrem persönlichen Essengeldkonto zuordnen zu können. Sie erhalten Ihre Kundennummer mit dem Kundebrief durch das Schulsekretariat. I.7. Kontokündigung/Kontoauflösung: Eine Kündigung bzw. Auflösung des persönlichen Essengeldkontos erfolgt schriftlich über die Schule. Bereits bestellte Essen werden nicht erstattet. Das vorhandene Restguthaben wird innerhalb von 4 Wochen unbar auf Ihr Konto überwiesen. Ein hierzu notwendiges Formular finden Sie auf der Internetplattform unter dem Link Formulare.

9 9/14 II. Sonderregelung für Schülerinnen und Schüler der Geschwister-Scholl-Gesamtschule - Jahrgänge 5-10, Neuen IGS Göttingen - Jahrgänge 5-9. Für die Schülerinnen und Schüler der Geschwister-Scholl-Gesamtschule in den Jahrgängen 5-10 und der Neuen IGS Göttingen in den Jahrgängen 5-9 ist die verpflichtende Teilnahme an der Schulverpflegung an allen Schultagen Bestandteil des pädagogischen Schulkonzeptes. II.1. Essenteilnahme / Chip Das Nutzungsverhältnis beginnt bei diesen Schülerinnen und Schülern mit der Schulanmeldung sowie der Aufnahme an der Schule und endet mit Beendigung o der Klasse 10 in der Geschwister-Scholl-Gesamtschule, o der Klasse 9 in der Neuen IGS Göttingen, mit Schulabgang / Schulwechsel. Die Teilnahme an der Schulverpflegung findet für die Schülerinnen und Schüler in der schulpädagogischen Essenteilnahme an der Geschwister-Scholl-Gesamtschule an allen Schultagen Neuen IGS Göttingen an vier von der Schule vorgegebenen Wochentagen statt. Die Schulverpflegung wird für alle Schultage nach Schulvorgabe bestellt. Für den Mensazutritt und damit zur Essenteilnahme benötigen die Schülerinnen und Schüler einen Chip. Dieser wird zusammen mit dem Kundenbrief von der Schule ausgegeben. Der Mensazutritt erfolgt während der Essenzeit durch eine mechanische Zugangskontrolle (Drehsperre). Der Chip dient als elektronischer Schlüssel für die Zugangskontrolle zum Betreten der Mensa während der Essenzeit. An der Zugangskontrolle wird über den Chip das Vorliegen einer Bestellung geprüft und bei Vorliegen einer Bestellung der Zugang freigegeben. Liegt für den Tag keine Bestellung vor, wird der Zugang zur Mensa nicht freigegeben. Ohne Chip ist der Zutritt zur Mensa während der Essenzeiten grundsätzlich ausgeschlossen! Für die erstmalige Anmeldung und Bereitstellung des Ausgabechips fällt bei jedem Nutzer einmalig eine Einrichtungspauschale in Höhe von 5,-- an, die per Lastschrift mit abgebucht wird. Bei Verlust des Chips ist das zuständige Schulsekretariat umgehend zu benachrichtigen. Der bestehende Chip wird dann durch das Schulsekretariat gesperrt. Für den ausgestellten Ersatzchip ist erneut die Einrichtungsgebühr zu entrichten. Der Chip enthält keine persönlichen Daten und kein Geld. Der Chip ist nicht übertragbar. Das Schulessen in der Mensa erfolgt nach dem Free-flow-System. Das bedeutet, dass die Schülerinnen und Schüler sich unabhängig von bereits gebuchten Bestellungen erst vor Ort für eine der angebotenen Speisen entscheiden müssen. Es kann daher vereinzelt dazu kommen, dass eine über das Internetportal bestellte Speise nicht mehr verfügbar ist und durch eine andere Speise ersetzt wird. Die Bereitstellung einer Ersatzspeise, sowie die Möglichkeit auf andere angebotene Speisen auszuweichen, schließt einen Anspruch auf Kostenerstattung aus.

10 10/14 II.2. Bestellung / Abmeldung / Abrechnung Die Essenbestellung erfolgt bei der verpflichtenden Essenteilnahme automatisch für alle Schultage. Eine Abmeldung von verpflichtenden Essenteilnehmern bei schulischen Veranstaltungen (z.b. Praktika, Klassenfahrt, etc.) oder privaten planbaren Abwesenheiten (z.b. Kur, Krankenhausaufenthalt, etc.) ist bis spätestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn durch die Erziehungsberechtigten / Schule schriftlich an die Stadt Göttingen, Fachdienst Küchenbetriebe, Abrechnungsstelle für Schulverpflegung, Göttingen oder per unter schulessen@goettingen.de vorzunehmen. Die Abrechnung erfolgt hierbei im SEPA-Lastschriftmandat monatlich rückwirkend. Mit der Anmeldung erfolgt die Vorabinformation zur monatlichen Buchung. Weitere Informationen zur Buchung erfolgen während der Vertragslaufzeit nicht. II.3. Erstattung von Essengeldern wegen Nichtteilnahme an der Verpflegung Eine Erstattung wegen Nichtteilnahme an der Schulverpflegung, z.b. wegen Krankheit, erfolgt nur auf Antrag der Erziehungsberechtigten mit Bestätigung des Schulsekretariats und ab einer Abwesenheitszeit von mehr als einer vollen Schulwoche. Beträge werden bei Berücksichtigung ab der zweiten Ausfallwoche erstattet. Der Antrag ist über das Schulsekretariat oder unter dem Link Formulare auf erhältlich. II.4. Zuzahlung zur Schulverpflegung / Zuschuss / Rabatt siehe hierzu unter I.5. II.5. Kündigung Eine Kündigung der Teilnahme an der Schulverpflegung im Rahmen des pädagogischen Schulkonzeptes durch die Vertragspartner ist nur über die jeweilige Schulleitung möglich!

11 11/14 III. Wiederkehrende Antworten und Fragen (FAQ) Was mache ich bei Chipverlust? Bei Verlust des Chips melden Sie sich umgehend im Sekretariat, damit dieser gesperrt werden kann. Bei Ausgabe eines neuen Chips (Ersatzchip) wird erneut eine Einrichtungsgebühr in Höhe von 5,-- erhoben. Ist die Chipnummer wichtig? Nein, die Chipnummer ist nur eine Seriennummer. Wie kann ich mein persönliches Essengeldkonto einsehen? Unter die Eingabe der persönlichen Kundennummer (nicht die Chipnummer) und der PIN. Das Guthaben wird auf allen Seiten angezeigt. Wie kann ich die Kontoeinzahlungen und Abbuchungen einsehen und ausdrucken? Eine detaillierte Kontobewegung erhalten Sie: Durch einen Klick unter Mein Konto Den gewünschten Zeitraum mit dem Anfangsdatum angeben und auf den Suchen - Button klicken. Sie erhalten eine Gesamtübersicht über alle bisher getätigten Kontobuchungen ab dem von Ihnen gewünschten Datum. Wie kann ich erkennen, ob und welche Essen bestellt wurden? Im Speiseplan gesetzte Haken kennzeichnen ein bestelltes Essen. Unter Mein Konto erhalten Sie einen Bericht über die detaillierten Essenbestellungen: o Den gewünschten Zeitraum mit dem Anfangsdatum angeben und auf den Suchen - Button klicken. Sie erhalten eine Gesamtübersicht über alle bisher getätigten Essenbestellungen. Achtung: Im Speiseplan durch einen Warenkorb angezeigte Essen sind noch nicht bestätigt und damit noch nicht gekauft worden. In diesen Fällen werden Sie beim Verlassen der Internetseite auf offene und noch nicht von Ihnen bestätigte Bestellungen hingewiesen! Wann wird das Geld vom persönlichen Essengeldkonto abgebucht? Mit der Bestätigung des Warenkaufs im Warenkorb wird das Geld vom persönlichen Essengeldkonto abgebucht. Muss ich regelmäßig Geld auf das Konto überweisen? Das Essengeldkonto sollte immer über ein entsprechendes Guthaben (Empfehlung: mind. 1 Monatsbetrag per Dauerauftrag). Die Überweisung kann z. B. einmalig zum Schuljahresbeginn mit dem Halbjahresbetrag erfolgen, monatlich mit einem monatlichen Essenbetrag, oder individuell. Beachten Sie hierbei jedoch: Eine Essenbestellung ohne Guthaben ist nicht möglich! Verfallen die Guthaben auf dem Konto? Nein, alle Guthaben am Monats-, Jahres- oder Schuljahresende verfallen nicht, sondern bleiben auf dem Konto bestehen. Die aktuelle Kontoübersicht können Sie jederzeit auf dem persönlichen Essengeldkonto einsehen.

12 12/14 Was passiert, wenn ich länger nicht zur Schule komme oder die Schule verlasse? Guthaben verfallen nicht. Es wird für jeden Essenteilnehmer ein persönliches Essengeldkonto geführt. Bei Verlassen der Schule werden Guthaben auf Antrag unbar (Überweisung) zurückerstattet. Einen Antrag hierzu erhalten Sie unter dem Link Formulare auf der Internetplattform Sofern Sie über einen längeren Zeitraum nicht zur Schule kommen, teilen Sie uns dieses bitte unter mit, damit Ihr Konto für weitere Bestellungen gesperrt werden kann. Welche Möglichkeiten der Essenteilnahme habe ich und was kostet es? Essen - Teilnehmer SchülerInnen Standard - Preis siehe Preistabelle Seite 5 Selbstbesteller-Schüler - Bestellen, Um-, Zu-, Abbestellen bis morgens 07:45 Uhr noch für denselben Tag möglich. LehrerInnen / MitarbeiterInnen - Preis siehe Preistabelle Seite 5 Selbstbesteller- Lehrer/Mitarbeiter - Bestellen, Um-, Zu-, Abbestellen bis morgens 07:45 Uhr noch für denselben Tag möglich. Warum bekomme ich trotz Chip kein Essen? o Es wurde keine Bestellung getätigt (kein Häkchen in der gewünschten Speisen auf dem Speiseplan im persönlichen Essengeldkonto). o Die Bestellung wurde nicht im Warenkorb bestätigt. Im Speiseplan ist daher anstatt eines Häkchens ein Warenkorbsymbol. Wie kann ich z.b. über Kontoaufladung unterrichtet werden? Bei der Anmeldung ist eine -Adresse anzugeben. Über diese -Adresse werden Sie bei Erreichen von 15,-- auf Ihrem persönlichen Essengeldkonto unterrichtet. Zusätzlich sehen Sie bei jeder Buchung über das Internetbestellsystem den aktuellen Kontostand.

13 13/14 Warum wurde ich nicht bzw. nicht rechtzeitig informiert das kein Geld mehr auf meinen Essengeldkonto verfügbar ist? o Die -Adresse ist nicht korrekt, neue -Adresse bitte unter schulessen@goettingen.de zusenden. o Der Sicherheitsschutz Ihres -Postfaches lässt eine des Absenders NoReply@goettingen.de nicht durch den Spamfilter. An wen wende ich mich bei Problemen? Vor Ort sind jeweils die Schulsekretariate und die Ausgabekräfte in den Schulmensen Ansprechpartner für Probleme. In der Stadtverwaltung sind die MitarbeiterInnen der Abrechnungsstelle für die Mittagsverpflegung an Göttinger Ganztagsschulen Ansprechpartner. Persönlich und schriftlich zu erreichen ist die Abrechnungsstelle von Uhr in Raum 618 des Neuen Rathauses, Hiroshimaplatz 1-4, Göttingen. Erreichbarkeit per unter schulessen@goettingen.de, oder telefonisch unter 0551 / o Ich habe keine -Adresse, wie kann ich eine bekommen? Im Internet unter der Suche kostenlose Adresse erhalten Sie Anbieter einer kostenlosen angezeigt. Auf den Seiten der Anbieter ist beschrieben, wie Sie weiter vorgehen müssen, um eine kostenlose -Adresse zu erhalten. Die Schulsekretariate sind Ihnen hierbei gern behilflich. Wo kann ich meine Systembenachrichtigungen ( s) abrufen? Von jedem PC, Handy, Tablet mit Internetzugang, z. B. von zuhause, in der Firma (sofern genehmigt), in der Schule, im Internet-Cafe, etc. Warum muss bei der erstmaligen Anmeldung eine Registrierung erfolgen? Vor einer Anmeldung müssen Ihre Daten registriert, vom Schulsekretariat geprüft und bestätigt werden. Sie erhalten dazu einen notwendigen Registrierungscode im Schulsekretariat bzw. auf der Schulhomepage. Für eine Registrierung klicken Sie bitte den Button Registrieren! auf der Seite Geben Sie dann den Registrierungscode ein und folgen Sie den Hinweisen. Nach erfolgreicher Registrierung erhalten Sie vom Schulsekretariat die Kundennummer und die Zugangs-PIN, mit welcher Sie sich dann im Internet auf der o.a. Seite anmelden können. Achtung: Für die Registrierung wird ein PC mit Internetzugang und installiertem Flashplayer benötigt. Was passiert, wenn ich mich erneut registriere? Durch die erneute Registrierung kann es zur Anlage eines Doppelfalles kommen. Das heißt für Sie wird ein neues Konto angelegt. Von Ihnen überwiesene Gelder können dann nicht mehr automatisch korrekt zugeordnet werden. Muss ich die PIN bei der Überweisung mit angeben? Nein, die PIN (Persönliche Identifikationsnummer) ist in Verbindung mit der Kundennummer eine Zugangsnummer zum persönlichen Essengeldkonto und sollte daher nicht anderen bekannt sein.

14 14/14 Kann ich für meinen Gastschüler mitbestellen? Die persönlichen Internetessenkonten sind so eingestellt, dass nur eine Bestellung pro Tag und Kunde möglich ist. Die Essenteilnahme von Schulgästen regelt grundsätzlich das Schulsekretariat. Bei längerfristigem Gastaufenthalt empfiehlt es sich ein Kundenkonto für den Gast anzulegen. Was bedeuten im Speiseplan gesetzte Häkchen bzw. Warenkorbsymbole? o Häkchen bedeuten: bestellte und im Warenkorb durch Bestätigung gekaufte Speisen. o Warenkorbsymbole bedeuten: ausgesuchte, aber nicht im Warenkorb bestätigte Speisen. Hier hat noch kein Kauf stattgefunden, es wird keine Ware geliefert! Hinweis: Haben Sie eine Speise angeklickt, so erscheint ein Warenkorbsymbol. Wenn Sie diese Speise nicht im Warenkorb bestätigen (kaufen), erscheint zusätzlich beim Verlassen des Programms ein Warnhinweis! Wie kann ich weitere Speiseinformationen (z.b. Allergene und Zusatzstoffe) im Speiseplan einsehen? Durch einen Klick auf das i-symbol der entsprechenden Speise werden die Informationen angezeigt. Warum sind im Speiseplan angezeigte Speisen dunkelfarbig und nicht bestellbar? o Die Bestellfrist (07.45 Uhr) ist bereits abgelaufen. o Die angezeigten Speisepläne gelten für mehrere Schulen. An Ihrer Schule findet an diesem Tag / diesen Tagen aufgrund schulischer Veranstaltung(en) kein Essen statt.

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