Informationen und Tipps des Zweckverbandes JenaWasser

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1 Zweckverband der Abwasserentsorgung und Wasserversorgung Startseite > Trinkwasser > Informationen & Tipps Informationen und Tipps des Zweckverbandes JenaWasser Richtiger Umgang mit der Wasserhärte Um einer Verkalkung Ihrer Wasch- und Spülmaschine vorzubeugen, sollten Sie sich nicht auf die im Waschmittel bzw. Tabs enthaltenen Enthärter verlassen, sondern ein Baukastensystem verwenden. Auf diese Art werden die einzelnen Komponenten abgestimmt auf die Wasserbeschaffenheit dosiert, was Ihrem Gerät und Ihrem Geldbeutel zugute kommt. Zudem wird die Umwelt geschont und durch weniger belastetes Abwasser der Aufwand unserer Kläranlage vermindert, was sich wiederum positiv auf die Abwassergebühren auswirkt. Etwa ab 60 C fällt bei härterem Wasser Kalk in größeren Mengen aus. Es ist daher empfehlenswert, die Wassertemperatur in Waschmaschinen, Boilern ect. nach Möglichkeit unter 60 C zu halten. Informationen zur Wasserhärte in Ihrem Versorgungsgebiet finden Sie hier. Uran im Trinkwasser Uran kommt in löslicher Form natürlicherweise in bestimmten Gesteinsschichten vor. Abhängig von den geologischen Bedingungen kann es in unterschiedlichen Mengen durch den Boden ins Grundwasser gelangen. Uran ist als Schmermetall toxisch, eine mögliche Strahlenbelastung durch die Radioaktivität von Uran spielt in den vorhandenen Größenordnungen dabei keine Rolle. Seit 01. November 2011 gibt die novellierte Trinkwasserverordnung einen Grenzwert von 10 Mikrogramm je Liter vor. Auf Grund einer diffusen Verteilung an uranhaltigem Gestein im Grundwassereinzugsgebiet tritt Uran auch im Grundwasser des Jenaer Umlandes auf und gerät damit in geringen Konzentrationen auch ins Trinkwasser. Der Grenzwert wird jedoch im gesamten Versorgungsgebiet deutlich unterschritten.

2 Legionellen im Trinkwasser * Neue Pflichten für Hausbesitzer Am trat die novellierte Trinkwasserverordnung in Kraft, die Ende 2012 noch einmal geändert wurde. Es ist nun für alle Vermieter von Mehrfamilienhäusern Pflicht, bei Warmwassersystemen mit einem Speicher von über 400 Litern und/oder einer Leitungslänge von mindestens 3 Litern alle drei Jahre Untersuchungen des Warmwassers auf Legionellen durch ein akkreditiertes Labor vornehmen zu lassen. Die Untersuchungen müssen mindestens Probenahmen am Speicherausgang, am Rücklauf der Zirkulation und an der entlegensten Zapfstelle beinhalten. Treten dabei Auffälligkeiten auf, muss das zuständige Gesundheitsamt informiert und dessen Auflagen erfüllt werden. Ein- und Zweifamilienhäuser sowie Häuser mit dezentralen Anlagen zur Trinkwassererwärmung (z.b. Durchlauferhitzer) sind von der Regelung ausgenommen und fallen nicht unter die Untersuchungspflicht. Hauswasserfilter Insbesondere bei metallischen Rohrleitungen in der Hausinstallation, aber auch bei Kunsstoffleitungen ist der Einbau eines Hauswasserfilters direkt nach dem Wasserzähler zu empfehlen. Diese halten Feststoffe zurück, deren Eintrag mit dem Wasser sich nach Rohrbrüchen oder Druckschwankungen nicht immer vermeiden lassen und die korrosionsfördernd wirken und Brauseköpfe u.ä. verstopfen können. Wichtig hierbei ist die regelmäßige Rückspülung bzw. bei nichtrückspülbaren Filtern der Wechsel des Filtereinsatzes. Lassen Sie sich hierzu von Ihrem Installateur beraten. Rückflussverhinderer Der Zweckverband Jenawasser steht für Trinkwasser in hygienisch einwandfreier Qualität. Dafür investieren wir viel Geld und Zeit in das weit verzweigte öffentliche Leitungsnetz und die Erzeugung in den Wasserwerken. Damit das Lebensmittel Nummer 1 wie gewohnt sauber aus den Wasserhähnen aller Kunden sprudelt, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: Was gehört zur ordnungsgemäßen Errichtung der Hausinstallation (Kundenanlage)? Das öffentliche Leitungsnetz und der Hausanschluss bis zur Hauptabsperrarmatur sind Eigentum von JenaWasser. Alle nachgeschalteten Leitungs- und Anlagenteile - ausgenommen der Wasserzähler gehören zur Kundenanlage. Seit 1992 gilt die DIN 1988 Teil 4 i.v.m. der AVBWasserV, der Verordnung über die

3 Allgemeinen Bedingungen für die Versorgung mit Wasser. Danach ist die Installation des Rückflussverhinderers (Bild) zwingend vorgeschrieben. Welche Aufgabe hat ein Rückflussverhinderer? Rückflussverhinderer sind Armaturen u.a. zur Verhütung von Trinkwasserverunreinigungen durch Rückfließen von Nicht-Trinkwasser in das öffentliche Leitungsnetz. Nicht-Trinkwasser deshalb, weil sofern Wasser über längere Zeit nur wenig oder gar nicht verbraucht wird (z.b. Urlaubszeit), es in den Leitungen stagniert. Folge: Die Temperatur des stehenden Wassers steigt. Dadurch können sich gelöste Stoffe konzentrieren und Mikroorganismen bilden. Die Intensität der Beeinträchtigung hängt von den verwendeten Materialien, der Temperatur und der Dauer der Stagnation ab. Ist kein Rückflussverhinderer installiert oder ist dieser defekt, kann dieses abgestandene Wasser bei Druckschwankungen oder Druckabfall in das Leitungsnetz von JenaWasser zurückfließen (z.b. bei Reparaturarbeiten am öffentlichen Netz). Damit wird die Wasserqualität im öffentlichen Netz gefährdet und letztlich die Gesundheit aller Kunden! Welche Arten von Rückflussverhinderern gibt es? Der Rückflussverhinderer ist eine der wichtigsten Sicherungseinrichtungen in der Trinkwasserinstallation. Handelsüblich ist dieser in verschiedenen Bauformen z.b. als Einzelarmatur oder auch als Schrägsitzventil mit integriertem Rückflussverhinderer. Je nach Größe des Wasseranschlusses ist eine solche Armatur ab ca. 30 Euro zu haben. Wie funktioniert ein Rückflussverhinderer? Ein Rückflussverhinderer erlaubt den Wasserzufluss nur in eine Richtung: vorwärts. Fließt Wasser aus der Kundenanlage zurück, schließt er selbsttätig und öffnet sich bei erlaubter Durchflussrichtung ebenfalls wieder selbsttätig. Wer ist für den Rückflussverhinderer nach dem Wasserzähler verantwortlich? Der Anschlussnehmer (Kunde) und in aller Regel der Grundstückseigentümer. Wer darf die Installation vornehmen? Den Einbau darf nur der Fachmann vornehmen, der in einem Installateurverzeichnis von JenaWasser eingetragen ist. Fragen Sie bei Bedarf dazu bei uns nach. Gibt es vorgeschriebene Inspektions- und Wartungszyklen? Ja. Die ordnungsgemäße Funktion von Rückflussverhinderern ist mindestens einmal jährlich zu prüfen. Dies kann durch ein Vertragsinstallationsunternehmen, den Wasserversorger oder den Anlagenbetreiber selbst geschehen. In nachfolgender Tabelle sind entsprechend der DIN auszugsweise für weitere Anlagenteile und Armaturen Inspektions- und Wartungszyklen sowie Hinweise zur Durchführung zusammengestellt.

4 Anlagenteil, Apparat Inspektion Wartung Zeitraum Durchführung Zeitraum Durchführung Rückflussverhinderer einmal jährlich o x Filter, rückspülbar alle 2 Monate o x alle 2 Monate o x Filter, nicht rückspülbar alle 2 Monate o x alle 6 Monate o x Kaltwasserzähler einmal monatlich o alle 6 Jahre x Durchführung: o Betreiber x Vertragsinstallationsunternehmen, Netzbetreiber, Hersteller Trinkwasser - Mineralwasser Für das Wasser aus der Leitung legt die geltende Trinkwasserverordnung die Qualitätsanforderungen fest. Damit gelten für ganz Deutschland die gleichen Maßstäbe, so dass das Leitungswasser bis auf wenige lokale Ausnahmen überall von jeder Bevölkerungsgruppe verwendet werden kann. Für Mineralwasser dagegen gilt die Mineral- und Tafelwasserverordnung. Diese beinhaltet weitaus weniger Grenzwerte für Inhaltsstoffe und unterscheidet außerdem ihre Vorgaben nach den unterschiedlich ausgewiesenen Wässern. Beispielsweise werden für als "Zur Zubereitung von Säuglingsnahrung geeignet" deklarierte Mineralwässer strenge Anforderungen hinsichtlich Nitrat, Nitrit und Uran gestellt, für alle anderen sind diese Parameter mit keinem Grenzwert belegt. Überwachung der Trinkwasserqualität Die Trinkwasserverordnung regelt neben den Qualitätsanforderungen an das Trinkwasser auch deren Überwachung. So sind Umfang und Häufigkeit der Wasseruntersuchungen je nach Abgabemenge in einem Versorgungsgebiet festgelegt. Die Probenahmen an den Anlagen und im Versorgungsnetz sowie die entsprechenden Analysen führt ein vom Zweckverband beauftragtes Prüflabor durch, das für Trinkwasseruntersuchungen akkreditiert ist. Gemeinsam mit dem zuständigen Gesundheitsamt als Überwachungsbehörde wird der jährliche Probenplan abgestimmt. Zudem werden insbesondere an den Trinkwasseraufbereitungsanlagen zusätzlich regelmäßig Eigenkontrollen durchgeführt, um den Aufbereitungserfolg zu überwachen. Auch nach Leitungserneuerungen, größeren Rohrbrüchen, Behälterreinigungen und Neuerrichtung/Sanierung von Versorgungsanlagen finden vorsorglich Laborkontrollen statt. Treten irgendwo Auffälligkeiten auf, wird sofort die Gesundheitsbehörde unterrichtet und bei den weiteren Maßnahmen einbezogen. Bleifrei genießen Früher wurden bei Bau von Trinkwasseranschlüssen oder in der Hausinstallation häufig Bleirohre eingesetzt, bis 1973 aufgrund der gesundheitsgefährdenden Eigenschaften von Blei die Verwendung eingestellt wurde. Insbesondere bei Säuglingen und Kleinkindern kann die regelmäßige Aufnahme von Blei die Gesundheit nachteilig beeinflussen. Derzeit gilt ein Grenzwert von 0,025mg/l im Trinkwasser, ab 01.Dezember 2013 dürfen höchsten

5 0,01mg/l Blei enthalten sein. Aus diesem Grund ist es notwendig, noch vorhandene Bleirohre auszutauschen. Im Auftrag des Zweckverbandes wurden bereits flächendeckend alte Bleianschlussleitungen erneuert, die Kosten auf dem Grundstück muss dabei der Eigentümer (Anschlussnehmer) tragen. Auch für alte Installationsleitungen im Haus ist der Eigentümer verantwortlich. Frostschutz Während andere Versorgungsleitungen in frostsicherer Tiefe verlegt sind, besteht in den Hausanschlussleitungen beim Übergang in die Hausinstallation die Gefahr des Einfrierens. Besonders gefährdet sind natürlich Wasserzähler in außenliegenden Schächten hier muss der Zähler durch Einlegen von Isoliermaterial oder beispielsweise Strohsäcken geschützt und der Schacht abgedeckt werden. In Gebäuden geht die größte Gefahr von offenen Fenstern und Türen oder schlecht isolierten Kellerräumen aus. Hier sollte jeder auf das dichte Schließen aller Öffnungen (außer Zugluftöffnungen für Heizungsanlagen) und im Zweifelsfall auf die Isolierung freiliegender Leitungsteile beispielsweise mit Holz- oder Glaswolle, Sägespänen, Säcken oder Stroh achten. Bei leerstehenden Gebäuden oder Wohnungen bzw. bei Abwesenheit sollte eine vorhandene Heizung mindestens auf Frostschutz eingestellt sein oder ansonsten die Leitungen entleert werden. Wenn es trotz allem zum Einfrieren von Wasserleitungen kommt, helfen Heizlüfter oder warme Tücher beim Auftauen. Vorsicht bei Kunststoffleitungen! Sicherheitshalber kann hier auch ein Installateur als Fachmann zu Rate gezogen werden. Auf jeden Fall muss im Falle des Einfrierens schnell gehandelt werden denn sonst kann es neben der Unterbrechung der Wasserversorgung zu einem Platzen der Leitungen oder des Wasserzählers und damit auch zu finanziellen Schäden kommen. Denn die Reparaturkosten müssen grundsätzlich vom Haus- bzw. Grundstückseigentümer getragen werden. Tritt ein Schaden an einer Anschlussleitung oder dem Zähler auf, ist unverzüglich die zentrale Leitstelle der Stadtwerke Energie Jena-Pößneck zu informieren (Tel.: ), die dann die Reparatur veranlasst.

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