Rundschreiben Nr. 2/2010 des Thüringer Landesverwaltungsamtes zu allgemeinen Fragen des Vergaberechts

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Rundschreiben Nr. 2/2010 des Thüringer Landesverwaltungsamtes zu allgemeinen Fragen des Vergaberechts"

Transkript

1 Thüringer Landesverwaltungsamt Postfach Weimar Bearbeiter: Tom Daniss Telefon: (03 61) An alle Landkreise, kreisfreien Städte und in der Rechtsaufsicht des Thüringer Landesverwaltungsamtes stehende Zweckverbände Unser Zeichen Ihr Zeichen/Ihre Nachricht vom Datum / WE Öffentliche Auftragsvergabe Rundschreiben Nr. 2/2010 des Thüringer Landesverwaltungsamtes zu allgemeinen Fragen des Vergaberechts hier: Inkrafttreten der VOB 2009, VOL 2009 und VOF 2009 / Eignungsprüfung bei Beschränkten Ausschreibungen / Kosten für den elektronischen Versand der Vergabeunterlagen bei Einschaltung Dritter bei Öffentlicher Ausschreibung Inkrafttreten der VOB/A - Ausgabe 2009 und VOL/A - Ausgabe 2009 für Auftragsvergaben unterhalb der EU-: Mit diesem Rundschreiben weisen wir darauf hin, dass die Neubekanntmachung der Richtlinie zur Vergabe öffentlicher Aufträge im Thüringer Staatsanzeiger Nr. 28/2010 vom verkündet worden ist. Somit sind ab sofort die Abschnitte 1 der VOB/A - Ausgabe 2009 und VOL/A - Ausgabe 2009 bei Vergabeverfahren unterhalb der EU- verbindlich anzuwenden. Hinsichtlich der im Oberschwellenbereich anzuwendenden aktuellen Vorschriften verweisen wir auf unser Rundschreiben Nr. 1/2010 vom , welches im Internet unter: zum Download verfügbar ist. Eignungsprüfung bei Beschränkten Ausschreibungen und Freihändigen Vergaben: Bei Durchführung einer Beschränkten Ausschreibung oder Freihändigen Vergabe ist auftraggeberseitig gemäß 6 Abs. 3 Nr. 6 VOB/A vor der Aufforderung zur Angebotsabgabe die Eignung der Bewerber zu prüfen. Weimarplatz Weimar / Telefon: (03 61) Telefax: (03 61) / nachpruefungsstelle@tlvwa.thueringen.de (Die genannte -Adresse dient nur für den Empfang einfacher Mitteilungen ohne Signatur und/oder Verschlüsselung) Landesbank Hessen Thüringen (HELABA) Kto.-Nr.: BLZ:

2 Hierbei sind die Bewerber auszuwählen, deren Eignung die für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen notwendige Sicherheit bietet; dies bedeutet, dass sie die erforderliche Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit besitzen und über ausreichende technische und wirtschaftliche Mittel verfügen. Im Zuge der Angebotsprüfung sind nach 16 Abs. 2 Nr. 2 VOB/A bei Beschränkter Ausschreibung und Freihändiger Vergabe nur solche Umstände zu berücksichtigen, die nach Aufforderung zur Angebotsabgabe Zweifel an der Eignung des Bieters begründen. Das Ergebnis der Eignungsprüfung ist entsprechend der aus 20 Abs. 1 Nr VOB/A resultierenden Dokumentationspflichten nachvollziehbar festzuhalten. Die wiederholt im Zusammenhang mit Beschränkten Ausschreibungen und Freihändigen Vergaben aufgetretene Praxis, insbesondere das Fehlen einer nachvollziehbaren Eignungsprüfung im Vorfeld der Aufforderung zur Angebotsabgabe bzw. die Abforderung von Eignungsnachweisen mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe steht nicht im Einklang mit der auftraggeberseitigen Verpflichtung zur Eignungsprüfung im Vorfeld der Aufforderung zur Angebotsabgabe und ist insofern unzulässig. Kostenerstattung für die Vergabeunterlagen: Bei der Vergabe von Bauleistungen kann bei Durchführung einer Öffentlichen Ausschreibung gemäß 8 Abs. 7 Nr. 1 VOB/A eine Erstattung der Kosten für die Vervielfältigung der Leistungsbeschreibung und der anderen Unterlagen sowie für die Kosten der postalischen Versendung verlangt werden. Bei der Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen darf bei Durchführung einer Öffentlichen Ausschreibung gemäß 8 Abs. 2 VOL/A bei direkter oder postalischer Übermittlung für die Vervielfältigung der Vergabeunterlagen Kostenersatz gefordert werden. Die Höhe des Kostenersatzes ist in der Bekanntmachung anzugeben. Entgelte für die Durchführung der Vergabeverfahren dürfen von den Bewerbern und Bietern nach 6 Abs. 2 VOL/A nicht erhoben werden. Die Kostenerstattung durch die Bewerber ist grundsätzlich auf den durch die VOB/A bzw. VOL/A gesetzten Rahmen zu begrenzen. Gegenüber den Bewerbern ist eine darüber hinausgehende Umlegung von Kosten, die durch die auftraggeberseitige Einbeziehung externer Dienstleister oder Erfüllungsgehilfen zur Erfüllung eigener Aufgaben im Rahmen eines Vergabeverfahren (z.b. Bereitstellung, Auskünfte zu den Vergabeunterlagen o. ä.) entstehen, mangels vergaberechtlicher Grundlage unzulässig. Seite 2 von 3

3 Wir bitten darum, alle mit der Vergabe und der Nachprüfung von Vergabeverfahren befassten Stellen in Ihrem Zuständigkeitsbereich entsprechend zu unterrichten. Im Auftrag Scheid Anlage Seite 3 von 3

4 Nr. 28/2010 Thüringer Staatsanzeiger Seite 919 Neubekanntmachung der Richtlinie zur Vergabe öffentlicher Aufträge Im Einvernehmen mit dem Innenministerium, dem Ministerium für Bau, Landesentwicklung und Verkehr und dem Finanzministerium gibt das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Technologie die Richtlinie zur Vergabe öffentlicher Aufträge vom (ThürStAnz Nr. 28/2004 S. 1737), zuletzt geändert durch die Dritte Änderung der Richtlinie zur Vergabe öffentlicher Aufträge vom (ThürStAnz Nr. 29/2009 S. 1257), wie folgt neu bekannt: Inhaltsübersicht 1 Anzuwendende Vorschriften 1.1 Vergabe öffentlicher Aufträge ab Erreichen der EU- 1.2 Vergabe öffentlicher Aufträge unterhalb der EU-, haushaltsrechtliche Regelungen 2 Ergänzende Bestimmungen 2.1 Förderung von Innovation, Umweltverträglichkeit und Energieeinsparung 2.2 Auftragsberatung Thüringen 2.3 Präqualifikation von Unternehmen 2.4 VOB/VOL-Beschwerdestelle Nachprüfung öffentlicher Aufträge ab Erreichen der EU Nachprüfung öffentlicher Aufträge unterhalb der EU- 2.5 Zusammenarbeit mit der Landeskartellbehörde 3 Weitere Richtlinien 4 Inkrafttreten, Außerkrafttreten 1 Anzuwendende Vorschriften Das Vergaberecht ist durch eine Zweiteilung gekennzeichnet; die Vergabe öffentlicher Aufträge ab Erreichen der EU-, die bundesgesetzlich geregelt ist, und die Vergabe öffentlicher Aufträge unterhalb der EU-, die haushaltsrechtlich bzw. landesrechtlich geregelt ist. Diesem Umstand tragen die Vergabe- und Vertragsordnungen durch die Einteilung in verschiedene Abschnitte Rechnung. Aufgrund der Verordnung zur Anpassung der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung VgV) sowie der Verordnung über die Vergabe von Aufträgen im Bereich des Verkehrs, der Trinkwasserversorgung und der Energieversorgung (Sektorenverordnung SektVO) vom 7. Juni 2010 (BGBl. I S. 724) sind bei Vergaben öffentlicher Aufträge ab Erreichen der EU- die Bestimmungen des Abschnitts 2 der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) Teil A in ihrer Neufassung vom 31. Juli 2009 (BAnz. Nr. 155 a vom ), geändert durch Bekanntmachung vom 19. Februar 2010 (BAnz. Nr. 36 vom S. 940), und des Abschnitts 2 der Vergabeund Vertragsordnung für Leistungen (VOL) Teil A in ihrer Neufassung vom 20. November 2009 (BAnz. Nr. 196 a vom ), geändert durch Bekanntmachung vom 19. Februar 2010 (BAnz. Nr. 32 vom S. 755), sowie die Bestimmungen der Vertragsordnung für freiberufliche Leistungen (VOF) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. November 2009 (BAnz. Nr. 185 a vom ) anzuwenden. Der Deutsche Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen (DVA) hat eine Neufassung der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen VOB Teile A und B beschlossen mit dem Ziel, das Vergaberecht zu vereinfachen, den Regelungsumfang zu reduzieren und die Transparenz auch bei Vergaben nach Abschnitt 1 zu erhöhen. Einzelheiten der Änderungen ergeben sich aus den dem Text der VOB/A vorangestellten Hinweisen zur VOB/A Ausgabe Der Deutsche Vergabe- und Vertragsausschuss für Lieferungen und Dienstleistungen (DVAL) hat die Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen VOL Teil A neu gefasst. Neben einer Neuaufteilung der Bestimmungen in zwei Abschnitten (Abschnitt 1: Bestimmungen für die Vergabe von Leistungen unterhalb der EU- und Abschnitt 2: Bestimmungen für die Vergabe von Leistungen nach der Richtlinie 2004/18/EG, die den EU-Schwellenwert erreichen oder übersteigen) wurden europarechtliche Vorgaben berücksichtigt. Näheres ist den Erläuterungen im Anhang IV zur VOL/A Ausgabe 2009 zu entnehmen. Die Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen VOF wurde ebenfalls neu gefasst und an die Struktur der VOB/A und VOL/A angepasst. Der Einführungstext zur VOF Ausgabe 2009 erläutert den Umfang der Änderungen. Die neugefassten Vergabeordnungen sowie die zugehörigen Hinweise sind im Bundesanzeiger unter den vorgenannten Fundstellen bekannt gemacht sowie im Internet unter einsehbar. 1.1 Vergabe öffentlicher Aufträge ab Erreichen der EU- Ab Erreichen der EU- sind somit als unmittelbar geltendes Recht zu beachten, - das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Juli 2005 (BGBl. I S. 2114) in seiner jeweils geltenden Fassung, - die Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung VgV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. Februar 2003 (BGBl. I S. 169) in ihrer jeweils geltenden Fassung, - die Verordnung über die Vergabe von Aufträgen im Bereich des Verkehrs, der Trinkwasserversorgung und der Energieversorgung (Sektorenverordnung SektVO) vom 23. September 2009 (BGBl. I S. 3110) in ihrer jeweils geltenden Fassung. Die EU- sind der Vergabeverordnung und der Sektorenverordnung zu entnehmen. 1.2 Vergabe öffentlicher Aufträge unterhalb der EU-, haushaltsrechtliche Regelungen Aufgrund von 55 Abs. 2 der Thüringer Landeshaushaltsordnung (ThürLHO) vom 19. September 2000 (GVBl. S. 282) in ihrer jeweils geltenden Fassung und 31 Abs. 2 der Thüringer Verordnung über das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen der Gemeinden (Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung ThürGemHV ) vom 26. Januar 1993 (GVBl. S. 181) bzw. 24 Abs. 2 der Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung Doppik vom 11. Dezember 2008 (GVBl. S. 504) in ihrer jeweils geltenden Fassung haben - die Dienststellen der Landesverwaltung und die Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, soweit sie der Aufsicht des Landes unterstehen, und - die Gemeinden, Landkreise und kommunalen Körperschaften (z. B. Zweckverbände)

5 Seite 920 Thüringer Staatsanzeiger Nr. 28/2010 bei der Vergabe öffentlicher Aufträge - die Bestimmungen des Abschnitts 1 der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) Teile A und B in ihrer Neufassung vom 31. Juli 2009 (BAnz. Nr. 155 a vom ), geändert durch Bekanntmachung vom 19. Februar 2010 (BAnz. Nr. 36 vom S. 940) und - die Bestimmungen des Abschnitts 1 der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL) Teil A in ihrer Neufassung vom 20. November 2009 (BAnz. Nr. 196 a vom ), geändert durch Bekanntmachung vom 19. Februar 2010 (BAnz. Nr. 32 vom S. 755) und Teil B, Fassung 2003, in ihrer Neufassung vom 5. August 2003 (BAnz. Nr. 178 a vom ) anzuwenden. Dies gilt für Vergabeverfahren, die nach Inkrafttreten dieser Neubekanntmachung beginnen. 2 Ergänzende Bestimmungen 2.1 Förderung von Innovation, Umweltverträglichkeit und Energieeinsparung Alle öffentlichen Auftraggeber werden gebeten, bei ihren Ausschreibungen und Auftragsvergaben innovativen Gesichtspunkten sowie den Belangen der Umweltverträglichkeit als auch der Energieeinsparung besonderes Gewicht beizumessen. Hierbei sollen die in der VOB/A und VOL/A enthaltenen Möglichkeiten voll ausgeschöpft werden, um den Anbietern innovativer und umweltfreundlicher Produkte den Marktzutritt zu erleichtern. Nebenangebote/Änderungsvorschläge (vgl. 8 Abs. 2 Nr. 3 VOB/A, 8 Abs. 4 VOL/A) sollen daher nicht ausgeschlossen werden. 2.2 Auftragsberatung Thüringen Beratungsstellen für das Öffentliche Auftragswesen in Thüringen sind die Thüringer Industrie- und Handelskammern und Handwerkskammern. Sie haben im Gesamtinteresse einer freien Wirtschaft die angemessene Beteiligung der Unternehmen aus Industrie, Handel und Handwerk des Freistaats Thüringen an öffentlichen Aufträgen zu fördern. Die zentrale Stelle für die Zubenennung der Auftragsberatung Thüringen ist die Industrie- und Handelskammer Erfurt (IHK Erfurt). Diese benennt auf Anforderung den öffentlichen Auftraggebern geeignete Bewerber bei einem Auftragswert über Dabei ist auf eine angemessene Beteiligung kleiner und mittlerer Unternehmen, auf die Berücksichtigung der durch Rechts- und Verwaltungsvorschriften bevorzugten Bewerber, auf regionale Streuung im Freistaat Thüringen und auf einen Wechsel des Bewerberkreises zu achten. Die IHK Erfurt darf nur fachkundige, leistungsfähige und zuverlässige Bewerber benennen. Die Firmenvorschläge dürfen nicht von der Zugehörigkeit der Firmen zu Organisationen oder zu Verbänden der gewerblichen Wirtschaft abhängig gemacht werden. Die IHK Erfurt darf keine Aufschlüsse gebenüber Vorgänge, die nach Natur der Sache Vertraulichkeit oder Geheimhaltung erfordern. Für die öffentlichen Auftraggeber erfolgt die Zubenennung kostenfrei. 2.3 Präqualifikation von Unternehmen Gemäß 6 Abs. 4 und 7 Abs. 4 EG VOL/A wird die Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (PQ-VOL) zum Nachweis der Eignung des Bieters bzw. Bewerbers zugelassen. Die zentrale Online-Präqualifikations- und Auskunftsdatenbank für die Präqualifikation (PQ-VOL) im VOL-Bereich wird deutschlandweit angeboten. Die PQ-Datenbank enthält alle Unternehmen, die von Auftragsberatungsstellen oder von Industrie- und Handelskammern auf ihre Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit) im VOL-Bereich überprüft worden sind. Öffentliche Auftraggeber haben nach einmaliger Registrierung kostenfrei die Möglichkeit, die vorgelagerte und auftragsunabhängige Zertifizierung von Eignungsnachweisen präqualifizierter Unternehmen einzusehen. Auf diese Weise soll der Aufwand für Auftraggeber sowie Auftragnehmer und insbesondere der Ausschluss von Angeboten aufgrund formaler Fehler (fehlende Eignungsnachweise) reduziert werden. Die zuständige Zertifizierungsstelle für Thüringen ist innerhalb dieses Präqualifizierungssystems die Auftragsberatungsstelle Sachsen-Anhalt. Anträge zur Aufnahme in das System können interessierte Unternehmen bei den Thüringer Industrie- und Handelskammern stellen ( Auf der Internetadresse ist nach einer Registrierung einsehbar, welche Einzelnachweise zur Eignung des Bieters von der Präqualifizierung abgedeckt werden. Die Gültigkeit der Präqualifikation ergibt sich aus dem aktuellen Internetauszug. Ist ein Bieter oder Bewerber in das Präqualifikationsverzeichnis eingetragen, können weiterhin zusätzliche, auf den konkreten Auftrag bezogene Eignungsnachweise verlangt werden. Ebenso umfasst das Präqualifikationsverzeichnis keine durch landesrechtliche Vorschriften (z. B. Landesvergabegesetz) statuierten zusätzlichen Eignungsnachweise. Da die Teilnahme an dem Präqualifizierungssystem freiwillig ist, bleibt ein Nachweis der Eignung durch Einzelnachweise und Erklärungen durch die Bieter und Bewerber weiterhin möglich. Für den Bereich der Bauleistungen ist gemäß 6 Abs. 3 Nr. 2 VOB/A die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis), abrufbar unter zum Nachweis der Eignung des Bieters bzw. Bewerbers zugelassen. 2.4 VOB/VOL-Beschwerdestelle Nachprüfung öffentlicher Aufträge ab Erreichen der EU- Für öffentliche Aufträge, die aufgrund des Erreichens der EU- europaweit auszuschreiben sind, richtet sich das Nachprüfungsverfahren nach - dem Vierten Teil des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Juli 2005 (BGBl. I S. 2114) in seiner jeweils geltenden Fassung, - der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung VgV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. Februar 2003 (BGBl. I S. 169) in ihrer jeweils geltenden Fassung, - die Verordnung über die Vergabe von Aufträgen im Bereich des Verkehrs, der Trinkwasserversorgung und der Energieversorgung (Sektorenverordnung SektVO) vom 23. Sep-

6 Nr. 28/2010 Thüringer Staatsanzeiger Seite 921 tember 2009 (BGBl. I S. 3110) in ihrer jeweils geltenden Fassung, - der Thüringer Verordnung zur Regelung der Einrichtung, Organisation und Besetzung der Vergabekammern (Thüringer Vergabekammerverordnung ThürVkV ) vom 10. Juni 1999 (GVBl. S. 417) in ihrer jeweils geltenden Fassung. Auf der Grundlage der Thüringer Vergabekammerverordnung wurde im Thüringer Landesverwaltungsamt eine Vergabekammer eingerichtet. Nach 14 Abs. 1 VgV, 12 Abs. 5 SektVO ist bei europaweiten Ausschreibungen in der Vergabebekanntmachung und den Vergabeunterlagen die Anschrift der Vergabekammer anzugeben, der die Nachprüfung obliegt. Die Prüfungsmöglichkeiten der Fach- und Rechtsaufsichtsbehörden bzw. nächsthöheren Behörden bleiben davon unberührt. 4 Inkrafttreten, Außerkrafttreten Diese Richtlinie tritt rückwirkend am 11. Juni 2010 in Kraft und mit Ablauf des 30. Juni 2015 außer Kraft. Erfurt, den Matthias Machnig Minister für Wirtschaft, Arbeit und Technologie Nachprüfung öffentlicher Aufträge unterhalb der EU- Beschwerden gegen öffentliche Auftraggeber, die der Fachoder Rechtsaufsicht des Landes unterstehen, wegen Nichtbeachtung der Vergabebestimmungen (VOB/VOL- Beschwerden) sind an die für die auftraggebende Stelle jeweils zuständige Aufsichtsbehörde bzw. der auftraggebenden Stelle unmittelbar vorgesetzte Stelle (Nachprüfungsstelle) zu richten. Beschwerden gegen private Auftraggeber unterliegen grundsätzlich nicht der Nachprüfung durch eine Behörde. Bei überwiegend mit öffentlichen Mitteln geförderten Maßnahmen ist bei privaten Auftraggebern die Beschwerde der Bewilligungsbehörde zuzuleiten. Die jeweils zuständige Stelle ist bei der Vergabe von Bauleistungen in den Vergabeunterlagen anzugeben (vgl. 21 VOB/A). Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Technologie Erfurt, Az.: 3295/ ThürStAnz Nr. 28/2010 S Zusammenarbeit mit der Landeskartellbehörde Um wettbewerbsbeschränkende Verhaltensweisen zu bekämpfen ( 2 Abs. 1 Nr. 2 VOB/A) und um Schäden für die öffentliche Hand abzuwenden, ist eine enge Zusammenarbeit der Vergabestellen mit der Landeskartellbehörde, Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Technologie, Max-Reger-Straße 4 8, Erfurt, sowie den Strafverfolgungsbehörden erforderlich. Die Vergabestellen und alle anderen Stellen, die an Vergabeverfahren beteiligt sind, werden deshalb gebeten, Anfangsverdachtskenntnisse von wettbewerbsbeschränkenden Absprachen unverzüglich den zuständigen Stellen mitzuteilen. In der Mitteilung sind der vorgesehene Zuschlagstermin und die Gründe für den Verdacht eines Wettbewerbsverstoßes anzugeben. Auf besondere Anforderung sind den zuständigen Stellen die für die Beurteilung der Wettbewerbsbeschränkung maßgebenden Ausschreibungsunterlagen auszuhändigen. Darüber hinaus wird den staatlichen Zuwendungsgebern empfohlen, in ihren Zuwendungsbedingungen eine Klausel aufzunehmen, wonach öffentlich-rechtliche Zuwendungsnehmer verpflichtet werden, vermutetes oder bekanntgewordenes wettbewerbsbeschränkendes Verhalten, insbesondere Absprachen, bei den zuständigen Stellen anzuzeigen. 3 Weitere Richtlinien Von der vorliegenden Richtlinie bleiben weitere zur Vergabe öffentlicher Aufträge erlassenen Richtlinien bzw. Verwaltungsvorschriften unberührt.

Neubekanntmachung der Richtlinie zur Vergabe öffentlicher Aufträge

Neubekanntmachung der Richtlinie zur Vergabe öffentlicher Aufträge Neubekanntmachung der Richtlinie zur Vergabe öffentlicher Aufträge Im Einvernehmen mit dem Innenministerium, dem Ministerium für Bau, Landesentwicklung und Verkehr und dem Finanzministerium gibt das Ministerium

Mehr

Öffentliches Auftragswesen; Bewerbererklärung und Präqualifizierung RdErl. des MW vom /2, - im Einvernehmen mit MI, MF, MS, MK -

Öffentliches Auftragswesen; Bewerbererklärung und Präqualifizierung RdErl. des MW vom /2, - im Einvernehmen mit MI, MF, MS, MK - Öffentliches Auftragswesen; Bewerbererklärung und Präqualifizierung RdErl. des MW vom 9. 8. 2006-42-32570/2, - im Einvernehmen mit MI, MF, MS, MK - Bezug: RdErl. des MW vom 5.3.2003 (MBI. 1.SA S. 215)

Mehr

Die Vergabearten werden in nationale und europaweite Vergabearten unterschieden. Abbildung 2.1.: Nationale und europaweite Vergabeverfahren

Die Vergabearten werden in nationale und europaweite Vergabearten unterschieden. Abbildung 2.1.: Nationale und europaweite Vergabeverfahren KAPITEL 2 Die Vergabearten Die Vergabearten werden in nationale und europaweite Vergabearten unterschieden. Offenes Verfahren Nicht Offenes Verfahren EU-weite Verfahren Verhandlungsverfahren Wettbewerblicher

Mehr

Rechtsgrundlagen für Ausschreibungen bibliotheksrechtliche Sicht

Rechtsgrundlagen für Ausschreibungen bibliotheksrechtliche Sicht Rechtsgrundlagen für Ausschreibungen bibliotheksrechtliche Sicht Ausschreibungen im Erwerbungsbereich Leipzig 19. 03. 2007 Dr. Harald Müller 97 GWB Allgemeine Grundsätze (1) Öffentliche Auftraggeber beschaffen

Mehr

55 Öffentliche Ausschreibungen, Verträge

55 Öffentliche Ausschreibungen, Verträge 55 Öffentliche Ausschreibungen, Verträge (1) Dem Abschluß von Verträgen über Lieferungen und Leistungen muß eine öffentliche Ausschreibung vorausgehen, sofern nicht die Natur des Geschäfts oder besondere

Mehr

Präqualifizierung VOL Regelungen in den Bundesländern

Präqualifizierung VOL Regelungen in den Bundesländern Bundes-land Umsetzungsgrundlage Wortlaut/ Erläuterungen Baden- Württemberg Verwaltungsvorschrift der Ministerien über die Anwendung der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil A (VOL/A), Ausgabe

Mehr

Land Berlin (Sondervermögen Immobilien des Landes Berlin) c/o BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH Warschauer Str. 41/42

Land Berlin (Sondervermögen Immobilien des Landes Berlin) c/o BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH Warschauer Str. 41/42 Veröffentlichung einer Bekanntmachung nach VOB/ A 1.) Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle) Name Straße PLZ; Ort Telefon Telefax E-Mail Land Berlin (Sondervermögen Immobilien des Landes Berlin) c/o

Mehr

Öffentliches Auftragswesen. Bewerbererklärung und Präqualifizierung

Öffentliches Auftragswesen. Bewerbererklärung und Präqualifizierung Öffentliches Auftragswesen Bewerbererklärung und Präqualifizierung RdErl. des MW vom 21.11.2008 41-32570/3 - im Einvernehmen mit MI,MF, MK, MS, MLV Bezug: RdErl. des MW vom 9.8.2006 (MBl.LSA S.597) 1.

Mehr

Die neuen Schwellenwerte ab 2012

Die neuen Schwellenwerte ab 2012 Die neuen Schwellenwerte ab 2012 Die EU-Schwellenwerte für die Auftragsvergabe ab 2012 für öffentliche Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge Thomas Ferber 4. Dezember 2011 Agenda Die neuen Schwellenwerte

Mehr

Hinweise für die Vergabe öffentlicher Aufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte bei Beschaffungen nach der VOL/A und der VOB/A

Hinweise für die Vergabe öffentlicher Aufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte bei Beschaffungen nach der VOL/A und der VOB/A Hinweise für die Vergabe öffentlicher Aufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte bei Beschaffungen nach der VOL/A und der VOB/A Gem. RdErl. des Finanzministeriums (Az: I C 2-0055-3/H 4030-1-IV A 3), des

Mehr

Bekanntmachung einer Öffentlichen Ausschreibung nach 12 Abs. 1 VOB/A

Bekanntmachung einer Öffentlichen Ausschreibung nach 12 Abs. 1 VOB/A Bekanntmachung einer Öffentlichen Ausschreibung nach 12 Abs. 1 VOB/A Vergabenummer: 5314.004:002 Projekt-Nr.: 5314_004 Datum: 11.05.2016 Bekanntmachung einer Öffentlichen Ausschreibung a) Name, Anschrift

Mehr

Vergabeordnung der Stadt Sprockhövel vom Der Rat der Stadt Sprockhövel hat am folgende Vergabeordnung beschlossen.

Vergabeordnung der Stadt Sprockhövel vom Der Rat der Stadt Sprockhövel hat am folgende Vergabeordnung beschlossen. Vergabeordnung der Stadt Sprockhövel vom 15.12.2011 Der Rat der Stadt Sprockhövel hat am 15.12.2011 folgende Vergabeordnung beschlossen. 1 Geltungsbereich und Grundlagen 1.1 Diese Vergabeordnung gilt für

Mehr

Wertgrenzen für beschränkte Ausschreibung / freihändige Vergabe (Stand: 6. April 2011)

Wertgrenzen für beschränkte Ausschreibung / freihändige Vergabe (Stand: 6. April 2011) Wertgrenzen für beschränkte / freihändige (Stand: 6. April 2011) Bundesland/ Bund Bund 10.000 Euro Ausbaugewerke, Landschaftsbau, Straßenausstattung bis 50.000 Euro Übrige Gewerke bis Keine Keine Angaben

Mehr

Das neue Tariftreue- und Vergabegesetz NRW

Das neue Tariftreue- und Vergabegesetz NRW Das neue Tariftreue- und Vergabegesetz NRW Die Auswirkungen des neuen TVgG auf die öffentliche Auftraggeber Harald Hetman, Finanzministerium NRW 24. April 2012, IHK Nord Westfalen, Münster 1 Ziele des

Mehr

e121 (Bekanntmachung Öffentliche Ausschreibung) Stand April 2016 Vergabestelle:

e121 (Bekanntmachung Öffentliche Ausschreibung) Stand April 2016 Vergabestelle: Vergabestelle: Gemeinde Noer vertreten durch das Amt Dänischenhagen Sturenhagener Weg 14 24229 Dänischenhagen Tel.: 04349 809 305 Fax: 04349 809 925 email: info@amt-daenischenhagen.de Datum: 13.09.2016

Mehr

1. Welche gesetzlichen Regelungen gibt es für Öffentliche Aufträge? Welche gesetzlichen Regelungen gibt es oberhalb der Schwellenwerte?

1. Welche gesetzlichen Regelungen gibt es für Öffentliche Aufträge? Welche gesetzlichen Regelungen gibt es oberhalb der Schwellenwerte? 1. Welche gesetzlichen Regelungen gibt es für Öffentliche Aufträge? Welche gesetzlichen Regelungen gibt es oberhalb der Schwellenwerte? In Deutschland wird das Öffentliche Auftragswesen oberhalb der EU-Schwellenwerte

Mehr

Inhaltsverzeichnis Vergabeordnung

Inhaltsverzeichnis Vergabeordnung Vergabeordnung 31/01 HdO 1 ---------------------------------------------------------------------------------------------------- Vergabeordnung 31/01 90. Erg. Lief. 5/ 2015 HdO ----------------------------------------------------------------------------------------------------

Mehr

VOB/A VOL/A VOF. Vergaberechtskonforme Planung und Umsetzung städtebaulicher Projekte

VOB/A VOL/A VOF. Vergaberechtskonforme Planung und Umsetzung städtebaulicher Projekte VOB/A VOL/A VOF Vergaberechtskonforme Planung und Umsetzung städtebaulicher Projekte 13.10.2015 2015 Junge 2 Vergabegrundsätze 13.10.2015 2015 Junge 3 VOB/A VOL/A VOF Rechtsgrundlagen Vergaberecht - Definition

Mehr

Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes Vergabeverfahren gemäß Abschnitt 1 der VOB/A

Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes Vergabeverfahren gemäß Abschnitt 1 der VOB/A Vergabestelle: Stiftung Naturlandschaften Brandenburg Schlosshof 1 15868 Lieberose Vergabestelle Vergabenummer.: VG-10/2014-NLB Tel.: FAX: Ust.-ID-Nr.: Lieberose 10.07.2014 033671 / 327-88 033671 / 327-89

Mehr

121 - Bekanntmachung Öffentliche Ausschreibung

121 - Bekanntmachung Öffentliche Ausschreibung Bau2134T 121 - Bekanntmachung Öffentliche Ausschreibung a) Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle) Name: Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg Straße: Adalbert-Stifter-Str. 105 Postleitzahl:

Mehr

Vergabe-Leitfaden. Inhaltsübersicht. Stand: 29.07.2014. 1 Allgemeine Erläuterungen 2

Vergabe-Leitfaden. Inhaltsübersicht. Stand: 29.07.2014. 1 Allgemeine Erläuterungen 2 Stand: 29.07.2014 Vergabe-Leitfaden Inhaltsübersicht 1 Allgemeine Erläuterungen 2 1.1 Einführung 2 1.2 Form des Angebotes 2 1.3 Nebenangebote 2 1.4 Übersendung des Angebotes 3 1.5 Zustelladresse 3 1.6

Mehr

Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Planen Bauen Wohnen Natur Verkehr Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Frauen

Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Planen Bauen Wohnen Natur Verkehr Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Frauen Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Planen Bauen Wohnen Natur Verkehr Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Frauen Planen Senatsverwaltung für Stadtentwicklung - D-10702 Berlin VI A 1 Senatsverwaltung

Mehr

MERKBLATT. Richtig ausschreiben. Checkliste für öffentliche Auftraggeber

MERKBLATT. Richtig ausschreiben. Checkliste für öffentliche Auftraggeber MERKBLATT Richtig ausschreiben Checkliste für öffentliche Auftraggeber Dieses Merkblatt wurde mit viel Sorgfalt erarbeitet. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit kann keine Gewähr übernommen werden.

Mehr

L 2110 (Aufforderung zur Abgabe eines Angebots - VOL)

L 2110 (Aufforderung zur Abgabe eines Angebots - VOL) Vergabestelle Datum der Versendung Vergabeart Öffentliche Ausschreibung Beschränkte Ausschreibung Beschränkte Ausschreibung nach öffentlichem Teilnahmewettbewerb Freihändige Vergabe Freihändige Vergabe

Mehr

Leitfaden für das Öffentliche Auftragswesen

Leitfaden für das Öffentliche Auftragswesen Leitfaden für das Öffentliche Auftragswesen Inhaltsverzeichnis: 1. Öffentliches Auftragswesen...2 2. Rechtliche Grundlagen...2 3. Vergabearten...2 4. Schwellenwerte...3 5. Wahl der Vergabeart...4 6. Öffentliche

Mehr

Vorhabensbezogene Einnahmen-Ausgaben-Rechnung

Vorhabensbezogene Einnahmen-Ausgaben-Rechnung Anlage (gemäß Ziffer 5 des Antrages) Vorhabensbezogene Einnahmen-Ausgaben-Rechnung Hinweis: Die nachgenannten Angaben dienen der Ermittlung der zu erwartenden Nettoeinnahmen, da diese Einfluss auf die

Mehr

Wettbewerblicher Dialog Absendung an EU-Amtsblatt am Einreichungstermin. Ort siehe Vergabestelle. Raum Zuschlagsfrist endet am

Wettbewerblicher Dialog Absendung an EU-Amtsblatt am Einreichungstermin. Ort siehe Vergabestelle. Raum Zuschlagsfrist endet am Vergabestelle Land Hessen, vertreten durch die Hessische Zentrale für Datenverarbeitung Mainzer Straße 29 65185 Wiesbaden Deutschland Tel.: +49 611/340-1237 Fax: +49 611/340-1150 Datum der Versendung 14.06.2016

Mehr

Ausschreibungs- und Vergabeordnung der Stadt Lauenburg/Elbe

Ausschreibungs- und Vergabeordnung der Stadt Lauenburg/Elbe Ausschreibungs- und Vergabeordnung der Stadt Lauenburg/Elbe Unter Bezugnahme auf den Beschluss des Magistrats der Stadt Lauenburg/Elbe vom 12. März 1996, das Mittelstandsförderungsgesetz (MFG) vom 17.

Mehr

MERKBLATT. Öffentliche Aufträge in Deutschland

MERKBLATT. Öffentliche Aufträge in Deutschland MERKBLATT Öffentliche Aufträge in Deutschland Dieses Merkblatt wurde mit viel Sorgfalt erarbeitet. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit kann keine Gewähr übernommen werden. Name der Verfasser: Hantschel

Mehr

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung. Hessisches Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG)

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung. Hessisches Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung Hessisches Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) Agenda 1. Initiative 2. Anwendungsbereich 3. Allgemeine Grundsätze 4. Nachhaltigkeit

Mehr

Vergabe von Postdienstleistungen. Dr. Ute Jasper Rechtsanwältin. Postmarktforum der Bundesnetzagentur Berlin

Vergabe von Postdienstleistungen. Dr. Ute Jasper Rechtsanwältin. Postmarktforum der Bundesnetzagentur Berlin Vergabe Dr. Ute Jasper Rechtsanwältin Postmarktforum der Bundesnetzagentur 20.05.2014 Berlin Inhalt 2 Postmarkt früherer Monopolmarkt Regulierung Vergabe / Wettbewerb 3 Nationales Vergaberecht Impulse

Mehr

Checkliste Dokumentation für nationale Vergabeverfahren nach Abschnitt 1 der VOL/A ( 20 VOL/A)

Checkliste Dokumentation für nationale Vergabeverfahren nach Abschnitt 1 der VOL/A ( 20 VOL/A) Checkliste Dokumentation für nationale Vergabeverfahren nach Abschnitt 1 der VOL/A ( 20 VOL/A) 20 VOL/A bestimmt, dass das Vergabeverfahren von Anbeginn fortlaufend zu dokumentieren ist, so dass die einzelnen

Mehr

Deutschland-Braunschweig: Softwarepaket und Informationssysteme 2016/S 066-114681. Auftragsbekanntmachung. Lieferauftrag

Deutschland-Braunschweig: Softwarepaket und Informationssysteme 2016/S 066-114681. Auftragsbekanntmachung. Lieferauftrag 1 / 5 Diese Bekanntmachung auf der TED-Website: http://ted.europa.eu/udl?uri=ted:notice:114681-2016:text:de:html Deutschland-Braunschweig: Softwarepaket und Informationssysteme 2016/S 066-114681 Auftragsbekanntmachung

Mehr

211 EU (Aufforderung zur Abgabe eines Angebots EU Einheitliche Fassung)

211 EU (Aufforderung zur Abgabe eines Angebots EU Einheitliche Fassung) Vergabestelle 211 EU Datum der Versendung Vergabeart Offenes Verfahren Nichtoffenes Verfahren Wettbewerblicher Dialog Verhandlungsverfahren nach öffentlicher Vergabebekanntmachung Verhandlungsverfahren

Mehr

Vergabe von Rettungsdienstleistungen

Vergabe von Rettungsdienstleistungen Vergabe von Rettungsdienstleistungen Rechtsanwalt Dr. Martin Ott Hamburger Vergabetag 2013 31. Januar 2013 Kurzportrait Menold Bezler Menold Bezler Rechtsanwälte ist eine unabhängige, partnerschaftlich

Mehr

9. Forum Gebäudemanagement am 07.-08. März 2015: Vergabe im Gebäudemanagement. Einführung. Hannover, den 07. März 2016 Ralf Tegtmeyer

9. Forum Gebäudemanagement am 07.-08. März 2015: Vergabe im Gebäudemanagement. Einführung. Hannover, den 07. März 2016 Ralf Tegtmeyer 9. Forum Gebäudemanagement am 07.-08. März 2015: Vergabe im Gebäudemanagement Einführung Hannover, den 07. März 2016 Ralf Tegtmeyer Vergabe im GM: Wirtschaftliche Bedeutung Summe für Fremdvergaben in Hochschulen

Mehr

Gesetz über die Vergabe öffentlicher Aufträge im Freistaat Sachsen (Sächsisches Vergabegesetz - SächsVergabeG) Vom 8. Juli 2002

Gesetz über die Vergabe öffentlicher Aufträge im Freistaat Sachsen (Sächsisches Vergabegesetz - SächsVergabeG) Vom 8. Juli 2002 Gesetz über die Vergabe öffentlicher Aufträge im Freistaat Sachsen (Sächsisches Vergabegesetz - SächsVergabeG) Vom 8. Juli 2002 Der Sächsische Landtag hat am 13. Juni 2002 das folgende Gesetz beschlossen:

Mehr

3.4 Vergabe- und Vertragsordnungen

3.4 Vergabe- und Vertragsordnungen Seite 1 Der ehemalige Begriff Verdingungsordnungen stellt den Oberbegriff für die einzelnen dar. Sie enthalten die für die Vergabe von Aufträgen maßgeblichen Regelungen und sind so die materiellen Grundprinzipien

Mehr

Gesetz über die Vergabe öffentlicher Aufträge in Mecklenburg-Vorpommern (Vergabegesetz Mecklenburg-Vorpommern - VgG M-V) Vom 7.

Gesetz über die Vergabe öffentlicher Aufträge in Mecklenburg-Vorpommern (Vergabegesetz Mecklenburg-Vorpommern - VgG M-V) Vom 7. 703-2 Gesetz über die Vergabe öffentlicher Aufträge in Mecklenburg-Vorpommern (Vergabegesetz Mecklenburg-Vorpommern - VgG M-V) Fundstelle: GVOBl. M-V 2011, S. 411 Vom 7. Juli 2011 Geltungsbeginn: 30.6.2012,

Mehr

Begründung Dritte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV)

Begründung Dritte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV) Begründung Dritte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV) A. Allgemein 1. Sachverhalt Der europäische Gesetzgeber hat am 31. März 2004 die

Mehr

b) Unterteilung in Lose (Neben Einzellosen können auch mehrere oder alle Lose angeboten werden): Eine Losaufteilung ist nicht vorgesehen.

b) Unterteilung in Lose (Neben Einzellosen können auch mehrere oder alle Lose angeboten werden): Eine Losaufteilung ist nicht vorgesehen. Implementierung Intranet MS SharePoint Dienstleistungsauftrag 1. Auftraggeber: BundesInnungskrankenkasse Gesundheit, kurz BIG direkt gesund (Körperschaft des öffentlichen Rechts) Charlotten-Carree Markgrafenstr.

Mehr

Vergabe öffentlicher Aufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte in Bayern

Vergabe öffentlicher Aufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte in Bayern Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie Vergabe öffentlicher Aufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte in Bayern Leitfaden www.stmwivt.bayern.de Vergabe öffentlicher

Mehr

Deutschland-Bad Segeberg: Papierhandtücher 2015/S 184-333750. Auftragsbekanntmachung. Lieferauftrag

Deutschland-Bad Segeberg: Papierhandtücher 2015/S 184-333750. Auftragsbekanntmachung. Lieferauftrag 1/6 Diese Bekanntmachung auf der TED-Website: http://ted.europa.eu/udl?uri=ted:notice:333750-2015:text:de:html Deutschland-Bad Segeberg: Papierhandtücher 2015/S 184-333750 Auftragsbekanntmachung Lieferauftrag

Mehr

Ausschreibungs- und Vergabeordnung des Amtes Eiderkanal, seiner amtsangehörigen Gemeinden sowie des Schulverbandes Schacht-Audorf

Ausschreibungs- und Vergabeordnung des Amtes Eiderkanal, seiner amtsangehörigen Gemeinden sowie des Schulverbandes Schacht-Audorf Ausschreibungs- und Vergabeordnung des Amtes Eiderkanal, seiner amtsangehörigen Gemeinden sowie des Schulverbandes Schacht-Audorf Aufgrund der Beschlussfassung des Amtsausschusses vom 24.02.2011 wird folgende

Mehr

für die 67. Tagung der Lindauer Psychotherapiewochen im April 2017

für die 67. Tagung der Lindauer Psychotherapiewochen im April 2017 Vergabestelle Stadt Lindau (B), Geschäftsstelle IHL, c/o LTK GmbH Brettermarkt 2 88131 Lindau (B) +49 8382918640 +49 8382918391 Aufforderung zur Abgabe eines Angebots (Vergabeverfahren gemäß Abschnitt

Mehr

Vergaberechtliche Rahmenbedingungen der nachhaltigen Beschaffung

Vergaberechtliche Rahmenbedingungen der nachhaltigen Beschaffung Vergaberechtliche Rahmenbedingungen der nachhaltigen Beschaffung Fachtagung Nachhaltige Öffentliche Beschaffung Rechtsanwältin Iris Falke Schnutenhaus & Kollegen Drakestraße 49, 12205 Berlin Tel.: (030)

Mehr

Rechtliche Aspekte der energieeffizienten Straßenbeleuchtung. Betrieb - Erneuerung - Vergabe

Rechtliche Aspekte der energieeffizienten Straßenbeleuchtung. Betrieb - Erneuerung - Vergabe Rechtliche Aspekte der energieeffizienten Straßenbeleuchtung Martin Brück von Oertzen Rechtsanwalt Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht Wirtschaftsmediator Betrieb - Erneuerung - Vergabe 26.

Mehr

Qualität fängt bei der Ausschreibung an. Vergaberecht in der Schulverpflegung

Qualität fängt bei der Ausschreibung an. Vergaberecht in der Schulverpflegung Qualität fängt bei der Ausschreibung an Vergaberecht in der Schulverpflegung Fachtagung am 26. September 2012 in Düsseldorf Ministerium für Inneres und Kommunales NRW 1 Qualität fängt bei der Ausschreibung

Mehr

Rechtliche Anforderungen an die Vergabe von Energiespar-Contracting- Aufträgen

Rechtliche Anforderungen an die Vergabe von Energiespar-Contracting- Aufträgen Prof. Dr. Jürgen F. Baur/Philip Matthey Rechtliche Anforderungen an die Vergabe von Energiespar-Contracting- Aufträgen Nomos Verlagsgesellschaft Baden-Baden Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis 9 Vorwort

Mehr

73-I Beschleunigung von Vergabeverfahren in den Jahren 2009 und 2010

73-I Beschleunigung von Vergabeverfahren in den Jahren 2009 und 2010 73-I Beschleunigung von Vergabeverfahren in den Jahren 2009 und 2010 Bekanntmachung der Bayerischen Staatsregierung vom 3. März 2009 Az.: B II 2-6004-143-12 Um eine zügige Umsetzung von Maßnahmen zur Überwindung

Mehr

Rechtsanwältin Dr. Susanne Mertens Schönefeld, 1. Dezember 2010

Rechtsanwältin Dr. Susanne Mertens Schönefeld, 1. Dezember 2010 3. Vergaberechtstag Brandenburg Verschärfte Anforderungen an die Wertungsmatrix nach neuem Vergaberecht Rechtsanwältin Dr. Susanne Mertens Schönefeld, 1. Dezember 2010 Telefon: 030/318675-36 www.hfk.de

Mehr

Seminare zum Öffentlichen Auftragswesen Gesamtjahr 2015

Seminare zum Öffentlichen Auftragswesen Gesamtjahr 2015 Seminare zum neuen Vergaberecht (Umsetzung der EU-Richtlinien) erst nach Beschluss der Bundesregierung zu den neuen Verordnungen (geplant Herbst 2015) Seminare zum Öffentlichen Auftragswesen Gesamtjahr

Mehr

Thüringer Verwaltungsvorschrift zur Vergabe öffentlicher Aufträge

Thüringer Verwaltungsvorschrift zur Vergabe öffentlicher Aufträge Thüringer Verwaltungsvorschrift zur Vergabe öffentlicher Aufträge Vom 16. September 2014 Inhaltsübersicht Vorbemerkung 1. 1 ThürVgG - Sachlicher Anwendungsbereich 1.1 Geltungsbereich 1.1.1 Oberhalb und

Mehr

Fachtagung Korruptionsprävention am

Fachtagung Korruptionsprävention am fachkompetent fachkompetent wirtschaftlich wirtschaftlich Fachtagung Korruptionsprävention am 18.06.2014 Korruptionsgefahr bei der Oliver Schubert Leiter der Fachgruppe Vergabe- und Vertragswesen, Justiziariat

Mehr

3. Vergabekammer. des Landes Sachsen-Anhalt. Beschluss

3. Vergabekammer. des Landes Sachsen-Anhalt. Beschluss 3. Vergabekammer des Landes Sachsen-Anhalt Beschluss AZ: 3 VK LSA 44/15 Halle, 16.06.2015 19 Abs. 2 Satz 4 LVG LSA, 10 Abs. 3 LVG LSA, 13 Abs. 3 VOL/A und 16 Abs. 3 lit. a VOL/A. - unvollständige Erklärung

Mehr

D-Biberach: Elektrizität 2012/S 150-251063. Auftragsbekanntmachung. Lieferauftrag

D-Biberach: Elektrizität 2012/S 150-251063. Auftragsbekanntmachung. Lieferauftrag 1/6 Diese Bekanntmachung auf der TED-Website: http://ted.europa.eu/udl?uri=ted:notice:251063-2012:text:de:html D-Biberach: Elektrizität 2012/S 150-251063 Auftragsbekanntmachung Lieferauftrag Richtlinie

Mehr

2007 2013 CCI: 2007 DE 05 1 PO

2007 2013 CCI: 2007 DE 05 1 PO Leitfaden für das Öffentliche Auftragswesen für die Umsetzung des Europäischen Sozialfonds im Land Brandenburg in der Förderperiode 2007 2013 CCI: 2007 DE 05 1 PO 001 Version 1.1 Stand: 14.07.2009 Leitfaden

Mehr

V 1210 F (Bekanntmachung Öffentliche Ausschreibung)

V 1210 F (Bekanntmachung Öffentliche Ausschreibung) Vergabestelle Vivantes GmbH Aroser Allee 72-76 13407 Berlin Datum 11.5.2015 Maßnahmenummer P - 0226-2015 Vergabenummer P - 0226 Baumaßnahme Klinikum am Urban Station 83 Leistung/CPV Miet - Container Bekanntmachung

Mehr

2. Verfahrensart: Öffentliche Ausschreibung, 22 Abs. 1 SVHV i. V. m. VOL/A 1. Abschnitt.

2. Verfahrensart: Öffentliche Ausschreibung, 22 Abs. 1 SVHV i. V. m. VOL/A 1. Abschnitt. Arbeitsschutz- und Arbeitssicherheitsdienstleistungen Dienstleistungsauftrag 1. Auftraggeber: BundesInnungskrankenkasse Gesundheit, kurz BIG direkt gesund (Körperschaft des öffentlichen Rechts) Charlotten-Carree

Mehr

Beschleunigung von Vergabeverfahren kommunaler Auftraggeber in den Jahren 2009 und 2010

Beschleunigung von Vergabeverfahren kommunaler Auftraggeber in den Jahren 2009 und 2010 Beschleunigung von Vergabeverfahren kommunaler Auftraggeber in den Jahren 2009 und 2010 Das zweite Konjunkturpaket des Bundes enthält Instrumente, durch die Auftragsvergaben und damit Investitionsmaßnahmen

Mehr

- Motivation und Arbeit -

- Motivation und Arbeit - Öffentliche Ausschreibung nach 1 i. V. m. 3 Abs. 1 S. 1 VOL/A Vergabe von Leistungen der Aktivierung und beruflichen Eingliederung Bekanntmachung vom 04.04.2016 Termin für die Einreichung der Angebote:

Mehr

Leitfaden zur Angebotserstellung

Leitfaden zur Angebotserstellung Inhaltsübersicht 1 Allgemeine Erläuterungen...2 1.1 Einführung...2 1.2 Form des Angebots...2 1.3 Nebenangebote...3 1.4 Übersendung des Angebots...3 1.5 Zustelladressen...3 1.6 Angebotserstellungskosten...4

Mehr

Deutschland-Dorfen: Bau von Sporthallen 2015/S Auftragsbekanntmachung. Bauauftrag

Deutschland-Dorfen: Bau von Sporthallen 2015/S Auftragsbekanntmachung. Bauauftrag 1/5 Diese Bekanntmachung auf der TED-Website: http://ted.europa.eu/udl?uri=ted:notice:114843-2015:text:de:html Deutschland-Dorfen: Bau von Sporthallen 2015/S 066-114843 Auftragsbekanntmachung Bauauftrag

Mehr

Die Umsetzung der neuen EU-Vergaberichtlinien. 10 Thesen und Forderungen aus Sicht des DStGB

Die Umsetzung der neuen EU-Vergaberichtlinien. 10 Thesen und Forderungen aus Sicht des DStGB Norbert Portz, Deutscher Städte- und Gemeindebund Die Umsetzung der neuen EU-Vergaberichtlinien 10 Thesen und Forderungen aus Sicht des DStGB I. Vereinfachung des Vergaberechts erfordert umfassende Vereinheitlichung

Mehr

Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge. Vergabeverordnung (VgV) vom 9. Januar 2001

Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge. Vergabeverordnung (VgV) vom 9. Januar 2001 Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge Vergabeverordnung (VgV) vom 9. Januar 2001 (Stand: 15.10.2013) Konsolidierte Fassung: Geändert durch das Gesetz über Rahmenbedingungen für elektronische

Mehr

Rechtliche Grundlagen des Vergaberechts und der elektronischen Vergabe

Rechtliche Grundlagen des Vergaberechts und der elektronischen Vergabe Rechtliche Grundlagen des Vergaberechts und der elektronischen Vergabe Frankfurt(Oder), 15. März 2016 Rechtsanwältin Anja Theurer Geschäftsführerin Auftragsberatungsstelle Brandenburg e.v. eine Gemeinschaftseinrichtung

Mehr

Wertgrenzen* für beschränkte Ausschreibung / freihändige Vergabe (Stand: 23.04.2013)

Wertgrenzen* für beschränkte Ausschreibung / freihändige Vergabe (Stand: 23.04.2013) Wertgrenzen* für beschränkte Ausschreibung / freihändige (Stand: 23.04.2013) Bundesland/ Bund Bund 10.000 Euro Ausbaugewerke, Beschränkte Ausschreibung Keine Angaben Keine Angaben Aber: Direktkauf bis

Mehr

Thüringer Gesetz über das Blindengeld (Thüringer Blindengeldgesetz - ThürBliGG)

Thüringer Gesetz über das Blindengeld (Thüringer Blindengeldgesetz - ThürBliGG) Thüringer Gesetz über das Blindengeld (Thüringer Blindengeldgesetz - ThürBliGG) in der Fassung vom 9. März 2006 (GVBl. S. 66), zuletzt geändert durch Artikel 8 des Thüringer Haushaltsbegleitgesetzes 2008/2009

Mehr

1 von 7 20.02.2013 13:37

1 von 7 20.02.2013 13:37 Bayerisches Verwaltungsportal: Bürgerservice BAYERNRECHT Onlin... http://www.gesetzebayern.de/jportal/portal/page/bsbayprod.psml;jsess... 1 von 7 20.02.2013 13:37 Zum Ausgangs oder Titeldokument 73I Vergabe

Mehr

Fristen bei Vergabeverfahren. Thomas J. Ferber, Juli 2010,

Fristen bei Vergabeverfahren. Thomas J. Ferber, Juli 2010, Fristen bei Vergabeverfahren Thomas J. Ferber, Juli 2010, http://www.ferber-scientific.com Berechnung der Fristen Die Berechnung der Fristen erfolgt nach der Verordnung EWG/-Euratom Nr. 1182/71 vom 3.

Mehr

Bayerisches Staatsministerium des Innern

Bayerisches Staatsministerium des Innern Bayerisches Staatsministerium des Innern Bayerisches Staatsministerium des Innern 80524 München Regierungen mit Kopien für die Kreisverwaltungsbehörden Bezirke nachrichtlich Bayerischer Städtetag Prannerstraße

Mehr

BEKANNTMACHUNG. Dienstleistungsauftrag

BEKANNTMACHUNG. Dienstleistungsauftrag Seite 1 von 7 BEKANNTMACHUNG Dienstleistungsauftrag ABSCHNITT I: ÖFFENTLICHER AUFTRAGGEBER I.1) Name, Adressen und Kontaktstelle(n): Stadt Burg, Der Bürgermeister, SG Wirtschaftsförderung, Tourismus, Vergaben,

Mehr

Hiermit erfolgt der elektronische Austausch zum Stand April Für Baumaßnahmen des Bundes werden die Formulare direkt versendet.

Hiermit erfolgt der elektronische Austausch zum Stand April Für Baumaßnahmen des Bundes werden die Formulare direkt versendet. Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit, B17, 11055 Berlin nur per E-Mail Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung Bauverwaltungen der Länder Günther Hoffmann - Ministerialdirektor

Mehr

Richtlinien für die Vergabe von Aufträgen durch das Städtische Gebäudemanagement Bonn (Vergabeordnung SGB)

Richtlinien für die Vergabe von Aufträgen durch das Städtische Gebäudemanagement Bonn (Vergabeordnung SGB) 85.2 Richtlinien für die Vergabe von Aufträgen durch das Städtische Gebäudemanagement Bonn (Vergabeordnung SGB) 1 Allgemeines 1.1 Die nachstehenden Richtlinien sind, sofern nicht im Einzelfall abweichende

Mehr

Richtlinie der Deutschen Rentenversicherung Bund über

Richtlinie der Deutschen Rentenversicherung Bund über Richtlinie der Deutschen Rentenversicherung Bund über Vergabesperren Inhaltsverzeichnis: Richtlinie der Deutschen Rentenversicherung Bund über Vergabesperren...1 Präambel...1 I. Definition und Rechtsgrundlage...1

Mehr

Deutschland-Viersen: Wasserkraftmaschinen 2016/S 087-153495. Auftragsbekanntmachung. Bauauftrag

Deutschland-Viersen: Wasserkraftmaschinen 2016/S 087-153495. Auftragsbekanntmachung. Bauauftrag 1 / 5 Diese Bekanntmachung auf der TED-Website: http://ted.europa.eu/udl?uri=ted:notice:153495-2016:text:de:html Deutschland-Viersen: Wasserkraftmaschinen 2016/S 087-153495 Auftragsbekanntmachung Bauauftrag

Mehr

Der Regierungsentwurf eines neuen Vergaberechts als Vollzug EU-rechtlicher Vorgaben

Der Regierungsentwurf eines neuen Vergaberechts als Vollzug EU-rechtlicher Vorgaben Der Regierungsentwurf eines neuen Vergaberechts als Vollzug EU-rechtlicher Vorgaben enreg. Institut für Energie- und Regulierungsrecht Berlin Workshop zum Vergaberecht am 31. August 2015 in Dresden Dr.

Mehr

Offenes Verfahren nach VOL/A Abschnitt 2 Europaweite Ausschreibung - Lieferleistung

Offenes Verfahren nach VOL/A Abschnitt 2 Europaweite Ausschreibung - Lieferleistung Offenes Verfahren nach VOL/A Abschnitt 2 Europaweite Ausschreibung - Lieferleistung 1.1) Name und Anschrift des öffentlichen Auftraggebers: Technisches Polizeiamt Sachsen-Anhalt August-Bebel-Damm 19 39126

Mehr

Zweckverband Nahverkehr Amberg-Sulzbach Körperschaft des öffentlichen Rechts

Zweckverband Nahverkehr Amberg-Sulzbach Körperschaft des öffentlichen Rechts Zweckverband Nahverkehr Amberg-Sulzbach Körperschaft des öffentlichen Rechts Schloßgraben 3, Postfach 17 54, 92207 Amberg Eine Kooperation des Landkreises Amberg-Sulzbach und der Stadt Amberg Geschäftsstelle:

Mehr

Newsletter zum aktuellen Vergaberecht

Newsletter zum aktuellen Vergaberecht Auftragsberatungsstelle Sachsen e.v. Mügelner Str. 40, Haus G 01237 Dresden Telefon: 0351 2802-402 Telefax: 0351 2802-404 post@abstsachsen.de www.abstsachsen.de Newsletter zum aktuellen Vergaberecht Ausgabe

Mehr

LANGUAGE: NO_DOC_EXT: 2016-081113 SOFTWARE VERSION: 9.1.8

LANGUAGE: NO_DOC_EXT: 2016-081113 SOFTWARE VERSION: 9.1.8 LANGUAGE: DE CATEGORY: ORIG FORM: F02 VERSION: R2.0.9.S01 SENDER: ENOTICES CUSTOMER: TremmelS NO_DOC_EXT: 2016-081113 SOFTWARE VERSION: 9.1.8 ORGANISATION: ENOTICES COUNTRY: EU PHONE: / E-mail: stefan.tremmel@muenchen.de

Mehr

Rechtssichere Vergabe bei Planung, Bau und Gründung Erfahrungsaustausch Kommunale Geothermieprojekte 13./14. April 2010, Augsburg

Rechtssichere Vergabe bei Planung, Bau und Gründung Erfahrungsaustausch Kommunale Geothermieprojekte 13./14. April 2010, Augsburg Rechtssichere Vergabe bei Planung, Bau und Gründung Erfahrungsaustausch Kommunale Geothermieprojekte 13./14. April 2010, Augsburg Dr. Peter Neusüß Rechtssichere Vergabe bei Planung, Bau und Gründung 1

Mehr

3. Vergabekammer des Landes Sachsen-Anhalt. Beschluss

3. Vergabekammer des Landes Sachsen-Anhalt. Beschluss 3. Vergabekammer des Landes Sachsen-Anhalt Beschluss Az: 3 VK LSA 60/2015 Halle, 07.09.2015 19 Abs. 2 Satz 4 LVG LSA, 3 Abs. 4 i.v. mit 16 Abs. 5 VOL/A - Eignung der Bieter ist bei der Beschränkten Ausschreibung

Mehr

Vergabeordnung der Kommunalen Betriebe Soest AöR. 1 Geltungsbereich

Vergabeordnung der Kommunalen Betriebe Soest AöR. 1 Geltungsbereich Vergabeordnung der Kommunalen Betriebe Soest AöR vom 01.09.2010 Der Verwaltungsrat der Kommunalen Betriebe Soest AöR hat in seiner Sitzung am 26.08.2010 folgende Vergabeordnung beschlossen: 1 Geltungsbereich

Mehr

VERÖFFENTLICHUNG EINER BEKANNTMACHUNG NACH VOL/A 12

VERÖFFENTLICHUNG EINER BEKANNTMACHUNG NACH VOL/A 12 VERÖFFENTLICHUNG EINER BEKANNTMACHUNG NACH VOL/A 12 Leistungsgegenstand: Vergabenummer: Lieferung von 7 Fahrzeugen 2015-14-IIC14 Auftraggeber: Los Nr. Auftraggebende Stelle 1 Freie Universität Berlin,

Mehr

Schnelleinstieg Vergaberecht

Schnelleinstieg Vergaberecht Haufe Fachbuch Schnelleinstieg Vergaberecht Regelungen rechtssicher umsetzen Bearbeitet von Dr. Annette Rosenkötter, Aline Fritz, Dr. Anne-Carolin Seidler 1. Auflage 2016. Buch. 192 S. Softcover ISBN 978

Mehr

HKW MÜHLHAUSEN Erw. biolog. Stufe 6. BA Umbau Gebläsehaus 02 Projekt-Nr: I Vergabeeinheit VE: 112,113,115,303,306,315,316,319,348,392,394

HKW MÜHLHAUSEN Erw. biolog. Stufe 6. BA Umbau Gebläsehaus 02 Projekt-Nr: I Vergabeeinheit VE: 112,113,115,303,306,315,316,319,348,392,394 HKW MÜHLHAUSEN Erw. biolog. Stufe 6. BA Umbau Gebläsehaus 02 Projekt-Nr: I.97.6212. Vergabeeinheit VE: 112,113,115,303,306,315,316,319,348,392,394 Anlage 21 6.12.2006 Vergabestelle Stadt Kassel Zentrales

Mehr

Newsletter zum aktuellen Vergaberecht

Newsletter zum aktuellen Vergaberecht Auftragsberatungsstelle Sachsen e.v. Mügelner Str. 40, Haus G 01237 Dresden Telefon: 0351 2802-402 Telefax: 0351 2802-404 post@abstsachsen.de www.abstsachsen.de Newsletter zum aktuellen Vergaberecht Ausgabe

Mehr

Vergaberecht im Rahmen der Projektdurchführung

Vergaberecht im Rahmen der Projektdurchführung NBank Engagement für Niedersachsen Matthias Kater Vergabeteam NBank Vergaberecht im Rahmen der Projektdurchführung I. Grundlage der Verpflichtung II. Das Vergabeverfahren III. Häufige Fehler IV. Rechtsfolgen

Mehr

OBERLANDESGERICHT DÜSSELDORF BESCHLUSS

OBERLANDESGERICHT DÜSSELDORF BESCHLUSS OBERLANDESGERICHT DÜSSELDORF BESCHLUSS Verg 48/02 In dem Vergabenachprüfungsverfahren pp hat der Vergabesenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf durch den Vorsitzenden Richter am OLG J... und die Richter

Mehr

Handkommentar zur VOB. Teile A und B, Rechtsschutz im Vergabeverfahren

Handkommentar zur VOB. Teile A und B, Rechtsschutz im Vergabeverfahren Handkommentar zur VOB Teile A und B, Rechtsschutz im Vergabeverfahren Von Wolfgahg Heiennann Rechtsanwalt in Frankfurt am Main Honorarprofessor Dr. jur. Richard Riedl Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht

Mehr

Vom 19. Juli Ausschreibungen

Vom 19. Juli Ausschreibungen Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Förderung von Frauen und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Frauenförderverordnung FFV) Vom 19. Juli 2011

Mehr

BEKANNTMACHUNG. Lieferauftrag

BEKANNTMACHUNG. Lieferauftrag Seite 1 von 5 BEKANNTMACHUNG Lieferauftrag ABSCHNITT I: ÖFFENTLICHER AUFTRAGGEBER I.1) Name, Adressen und Kontaktstelle(n): Stadt Wolmirstedt August-Bebel-Straße 25 Vergabestelle z. Hd. von Dr. Ringhard

Mehr

Deutschland-München: Sterilisierungs-, Desinfektions- und Reinigungsausrüstung 2013/S Auftragsbekanntmachung.

Deutschland-München: Sterilisierungs-, Desinfektions- und Reinigungsausrüstung 2013/S Auftragsbekanntmachung. 1/5 Diese Bekanntmachung auf der TED-Website: http://ted.europa.eu/udl?uri=ted:notice:295894-2013:text:de:html Deutschland-München: Sterilisierungs-, Desinfektions- und Reinigungsausrüstung 2013/S 171-295894

Mehr

Nachweise nach Formblatt 124

Nachweise nach Formblatt 124 Nachweise nach Formblatt 124 Z 502 Aktuelle Änderungen im Vergabe- und Vertragswesen 10.07.2012 Brandmüller Auszug überarbeitet 23.07.2012, Christiane Gollnhofer EIGNUNG Präqualifizierung Registriernummer

Mehr

Stadtverwaltung Cottbus: Das Zentrale Vergabemanagement stellt sich vor

Stadtverwaltung Cottbus: Das Zentrale Vergabemanagement stellt sich vor Stadtverwaltung Cottbus: Das Zentrale Vergabemanagement stellt sich vor Wie hat die Stadtverwaltung Cottbus die Durchführung von Vergabeverfahren organisiert und warum? 1. Struktur 1. 1. Vergabeorganisation

Mehr

Viertes Gesetz. zur Änderung des Energieeinsparungsgesetzes 1. Vom 4. Juli Artikel 1. Änderung des. Energieeinsparungsgesetzes

Viertes Gesetz. zur Änderung des Energieeinsparungsgesetzes 1. Vom 4. Juli Artikel 1. Änderung des. Energieeinsparungsgesetzes Haftungsausschluss: Bei den im Internetangebot Info-Portal Energieeinsparung des Bundesinstituts für Bau-, Stadt und Raumforschung enthaltenen Verordnungs- und Gesetzestexten handelt es sich um unverbindliche

Mehr

Deutschland-Berlin: Bauarbeiten für Wasser- und Abwasserrohrleitungen 2014/S 111-195428. Auftragsbekanntmachung. Bauauftrag

Deutschland-Berlin: Bauarbeiten für Wasser- und Abwasserrohrleitungen 2014/S 111-195428. Auftragsbekanntmachung. Bauauftrag 1/5 Diese Bekanntmachung auf der TED-Website: http://ted.europa.eu/udl?uri=ted:notice:195428-2014:text:de:html Deutschland-Berlin: Bauarbeiten für Wasser- und Abwasserrohrleitungen 2014/S 111-195428 Auftragsbekanntmachung

Mehr

Vergabevermerk anhand einer Checkliste (V. 1.3) Dokumentation gem. 20 VOL/A bzw. 24 EG

Vergabevermerk anhand einer Checkliste (V. 1.3) Dokumentation gem. 20 VOL/A bzw. 24 EG , den (Vergabestelle) Tel.: (Bearbeiter/in) Ablauf der Zuschlagsfrist Vergabevermerk anhand einer Checkliste (V. 1.3) Dokumentation gem. 20 VOL/A bzw. 24 EG am Ablauf der Bindefrist am ggf. Ablauf der

Mehr

Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P)

Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) Die ANBest-P enthalten Nebenbestimmungen (Bedingungen und Auflagen) i.s. des 36 des Hessischen Verwaltungsverfahrensgesetzes

Mehr