Einladung. zur 21. Sitzung des Hauptausschusses am Dienstag, den um 16:00 Uhr im Sitzungssaal des Hauses Burgstraße 8.
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1 Einladung zur 21. Sitzung des Hauptausschusses am Dienstag, den um 16:00 Uhr im Sitzungssaal des Hauses Burgstraße 8. Radevormwald, Dr. Josef Korsten Bürgermeister Tagesordnung: (Öffentlicher Teil) 1. Niederschrift über die 20. Sitzung des Hauptausschusses vom (öffentlicher Teil) 2. Shared Services - Personalwesen - Kasse 3. Erwerb von Aktien der OVAG durch die Stadt Radevormwald Nachtragshaushaltssatzung 2009 hier: Änderung des 3 der Haushaltssatzung Verpflichtungsermächtigungen - 5. Änderung der 3, 8 und 9 der Satzung über die Bereitstellung von Wohnraum für die vorläufige Unterbringung von Aussiedlern und asylbegehrenden Ausländern 6. Einführung der getrennten Abwassergebühr 6. Bericht 7. Mitteilungen und Fragen (Nichtöffentlicher Teil) 8. Niederschrift über die 20. Sitzung des Hauptausschusses vom (nichtöffentlicher Teil) 9. Mitteilungen und Fragen
2 Vorlage zu Tagesordnungspunkt Nr. 2 der 21. Sitzung des Hauptausschusses am Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Tagesordnungspunkt: Shared Services Teilprojekte Kasse und Personal Beratungsfolge: Sitzungstermin: Hauptausschuss Rat Beschlussentwurf: -siehe unter Erläuterungen- Finanzielle Auswirkungen des Beschlusses: ja nein noch nicht zu übersehen Kosten Produkt Haushaltsjahr Vorgesehen im Ergebnisplan Finanzplan Haushaltsmittel stehen zur Verfügung stehen nicht zur Verfügung Erläuterung: Im 1. Halbjahr 2009 wurden im Rahmen des Projektes "Shared Services" die Bereiche Kasse und Personal untersucht. Die schriftlichen Berichte hierzu sind als Anlage beigefügt. Herr Prof. Deckert von Deckert Management Consultants (DMC) wird in der Sitzung die Ergebnisse noch einmal zusammenfassen und erläutern. Die Fraktionen sollten danach die vorgestellten Ergebnisse und Empfehlungen beraten, sodass in der nächsten Sitzung des Rates eine Beschlussfassung erfolgen kann.
3 Federführendes Dezernat: Beteiligtes Dezernat: Der Bürgermeister Unterschrift Datum Unterschrift Datum Unterschrift Datum
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67 Vorlage zu Tagesordnungspunkt Nr. 3 der 21. Sitzung des Hauptausschusses am Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Tagesordnungspunkt: Erwerb von Aktien der OVAG durch die Stadt Radevormwald Beratungsfolge: Sitzungstermin: Rat Hauptausschuss Beschlussentwurf: Der Hauptausschuss lehnt das Angebot der Stadt Gummersbach zum Erwerb von 1 % der OVAG-Aktien zum Preis von ab und beauftragt die Verwaltung, entsprechend den Erläuterungen preisgünstigere Möglichkeiten des Aktienerwerbs zu prüfen. Finanzielle Auswirkungen des Beschlusses: ja nein noch nicht zu übersehen Kosten Produkt Haushaltsjahr Vorgesehen im Ergebnisplan Finanzplan Haushaltsmittel stehen zur Verfügung stehen nicht zur Verfügung Erläuterung: Auf Antrag der CDU-Fraktion wurde die Verwaltung beauftragt, Gespräche zu führen über einen möglichen Erwerb von Aktien an der OVAG. Hierüber wurde - wie bereits im Hauptausschuss berichtet - sowohl mit der OVAG-Geschäftsführung als auch mit der Stadt Gummersbach gesprochen. Als Ergebnis dieser Gespräche hat die Stadt Gummersbach den Erwerb eines 1-prozentigen Aktienanteils zum Preis von ,-- angeboten. Diese Summe ergibt sich aus dem Substanzwert der OVAG nach NKF.
68 Aufgrund dieser Größenordnung hat die Verwaltung mit der OVAG beraten, ob eine günstigere Möglichkeit des Aktienerwerbs besteht, zumal nach Ausführungen der OVAG der Nominalwert des Unternehmens nur bei ,-- bis ,-- (ein Prozent) liegt. Mit der OVAG wurde folgendes weitere Vorgehen vereinbart: Zunächst fragt die OVAG im Kreis ihrer Aktionäre ab, ob es einen Aktionär gibt, der bereit ist, einen Aktienanteil zum Nominalwert abzugeben. Sollte dies nicht der Fall sein, wird die OVAG eine Kapitalerhöhung ins Auge fasen. Aus dieser Kapital... könnte dann auch die Stadt bedient werden. Allerdings muss einer solchen Kapital... auch der Kreistag zustimmen. Die Verwaltung schlägt vor, das Angebot der Stadt Gummersbach anzunehmen und zunächst die weiteren Ergebnisse der Gespräche zwischen OVAG, Aktionären und Stadtverwaltung abzuwarten, bevor entschieden wird, ob und zu welchen Konditionen die Stadt einen Aktienanteil an der OVAG erwirbt. Federführendes Dezernat: Beteiligtes Dezernat: Der Bürgermeister Unterschrift Datum Unterschrift Datum Unterschrift Datum
69 Vorlage zu Tagesordnungspunkt Nr. 4 der 21.. Sitzung des Hauptausschusses am zu Tagesordnungspunkt Nr. der 21.. Sitzung des Rates der Stadt am Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Tagesordnungspunkt: 1.Nachtragshaushaltssatzung 2009 hier: Änderung des 3 der Haushaltssatzung- Verpflichtungsermächtigungen- Beschlussentwurf: Der Hauptausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt im Rahmen eines Nachtragshaushalts den Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen gemäß 3 der Haushaltssatzung von auf zur erhöhen. Finanzielle Auswirkungen des Beschlusses: ja nein noch nicht zu übersehen Kosten Produkt / Haushaltsjahr 2010,2011,2012 Vorgesehen im Ergebnisplan Finanzplan Haushaltsmittel stehen zur Verfügung stehen nicht zur Verfügung Erläuterung: Der Rat der Stadt hat im Rahmen der Beschlußfassung zur Haushaltssatzung 2009 am den Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf beschlossen. Hierin enthalten waren auch die Erschließungsmaßnahmen des Kanal- und Straßenbaus des Bebauungsgebietes Loh'sche Weide in Höhe von Davon entfallen auf den Straßenbau und auf den Kanalbau für das Jahr Aufgrund der bisherigen Planung waren diese Haushaltsmittel für den 1. Bauabschnitt vorgesehen. Bezüglich der großen Nachfrage bei den Wohnbaugrundstücken des Bebauungsgebietes Loh'sche Weide soll gegenüber der bisherigen Planung nicht nur der 1. sondern auch der 2. Bauabschnitt für die Erschließung einschließlich des Straßenendausbaus im September 2009 ausgeschrieben und vergeben werden. Die zusätzlichen Haushaltsmittel für die Investitions-Auszahlung in den Jahren 2010 in Höhe von , 2011 von , 2012 von müßten als zusätzliche
70 Verpflichtungsermächtigung in der Haushaltssatzung 2009 berücksichtigt werden. Diesbezüglich wird die 1. Nachtragssatzung 2009 erforderlich. Federführendes Dezernat: Beteiligtes Dezernat: Der Bürgermeister Unterschrift Datum Unterschrift Datum Unterschrift Datum
71 1. Nachtragssatzung zur Haushaltssatzung der Stadt Radevormwald für das Haushaltsjahr 2009 Aufgrund des 81 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV.NRW. S. 666), geändert durch Gesetz vom 24.Juni 2008, hat der Rat der Stadt Radevormwald mit Beschluss vom... folgende Nachtragssatzung zur Haushaltssatzung erlassen: 1 Der bisher festgesetzte Gesamtbetrag der Erträge und Aufwendungen des Ergebnisplans, der bisher festgesetzte Gesamtbetrag der Einzahlungen und Ausgaben aus laufender Verwaltungstätigkeit und der bisher festgesetzte Gesamtbetrag der Einzahlungen und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und Finanzierungstätigkeit wird nicht geändert. Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen wird nicht geändert. 2 3 Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der zur Leistung von Investitionsauszahlungen in künftigen Jahren erforderlich ist, wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von um erhöht und damit auf festgesetzt. 4 Die bisher festgesetzte Verringerung der Ausgleichsrücklage und der allgemeinen Rücklage zum Ausgleich des Ergebnisplans wird nicht geändert. Der bisher festgesetzte Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird nicht geändert. 5
72 6 Die bisherige Wertgrenze für die Veranschlagung und Abrechnung einzelner Investitionsmaßnahmen gemäß 41 Abs. 1 Buchstabe h) GO NW in Verbindung mit 4 Abs. 4 der Gemeindehaushaltsverordnung (Gesamtauszahlungsbedarf) wird nicht geändert. Die Steuersätze werden nicht geändert. 7 Die bisherige Regelung zu den über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen wird nicht geändert. 8 Radevormwald, Aufgestellt: Festgestellt: Rainer Meskendahl Dr. Josef Korsten Stadtkämmerer Bürgermeister
73 Anlage 2 Übersicht über die aus Verpflichtungsermächtigungen voraussichtlich fällig werdenden Auszahlungen Verpflichtungsermächtigungen Voraussichtlich fällige Auszahlungen (Angabe in T ) im Haushaltsplan des Jahres Summe Nachrichtlich: Im Finanzplan vorgesehene Kreditaufnahmen Maßnahmen (HPL 2009) Straßenbau Lohsche Weide( ) Kanalbau Lohsche Weide( ) Löschfahrzeug( ) Kanalbau Gewerbegebiet Ost/ Feldmannshaus( ) Raumerweiterung Kita Sprungbrett
74 Vorlage zu Tagesordnungspunkt Nr. 5 der 21. Sitzung des Hauptausschusses am zu Tagesordnungspunkt Nr. der 21. Sitzung des Rates am Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Tagesordnungspunkt: Änderung der 3, 8 und 9 der Satzung über die Bereitstellung von Wohnraum für die vorläufige Unterbringung von Aussiedlern und asylbegehrenden Ausländern Beschlussentwurf: Der Rat der Stadt beschließt die Änderung der 3, 8 und 9 der Satzung über die Bereitstellung von Wohnraum für die vorläufige Unterbringung von Aussiedlern und asylbegehrenden Ausländern Erläuterung: Die Benutzungsgebühren und die Nebenkosten haben sich geändert. Für die Benutzung der Räumlichkeiten in den Übergangswohnheimen ist monatlich eine Benutzungsgebühr in Höhe von 133,81 (vorher 185,09 ) pro Person zu zahlen. Für die nutzungsabhängigen Nebenkosten ist monatlich eine Pauschale in Höhe von 85,72 (vorher 117,27 ) pro Person zu zahlen. Der Gebührenkalkulation liegt eine optimale Belegung mit 28 Personen zugrunde. Möglich ist eine Belegung mit 38 Personen. Die Gebührenkalkulation und die Berechnung der Nebenkosten sind als Anlage zur Kenntnisnahme beigefügt. Gegen die Heranziehung zu Benutzungsgebühren und Nebenkosten ist nicht mehr der Widerspruch zulässig, sondern nur noch das Klageverfahren vor dem Verwaltungsgericht. Die Änderung der Satzung über die Bereitstellung von Wohnraum zur vorläufigen Unterbringung von Aussiedlern und asylbegehrenden Ausländern tritt am in Kraft.
75 Federführendes Dezernat: Beteiligtes Dezernat: Der Bürgermeister Unterschrift Datum Unterschrift Datum Unterschrift Datum
76 Satzung über die Bereitstellung von Wohnraum für die vorläufige Unterbringung von Aussiedlern und asylbegehrenden Ausländern Aufgrund des 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) vom (GV.NW.S. 270) in der zur Zeit geltenden Fassung, der 2,4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NW) vom (GV.NW.S.712) hat der Rat der Stadt in seiner Sitzung am folgende neunte Änderung beschlossen: 1 Zweck- und Rechtsform Zur vorläufigen Unterbringung von Aussiedlern und asylbegehrenden Ausländern werden durch die Stadt Radevormwald Räumlichkeiten bereitgestellt. Es handelt sich um angemieteten Wohnraum in der Herderstraße 4, Goethestraße 6, 8, 12, 16 und Lessingstraße 3. Das Nutzungsverhältnis ist öffentlich-rechtlich. Der Bürgermeister kann bei Bedarf im Sinne von 1 Abs.1 dieser Satzung zusätzlichen Wohnraum anmieten. 2 Aufsicht und Ordnung Die für die Unterbringung zur Verfügung gestellten Räume unterstehen der Aufsicht und Verwaltung des Bürgermeisters. Dieser kann sich eines Dritten bedienen. Die Ordnung in den Räumlichkeiten wird durch eine Benutzungsordnung geregelt, die der Bürgermeister erlässt. Das Benutzungsverhältnis wird durch die Zuweisung in ein Übergangsheim begründet oder aufgehoben. Die Einweisung kann sowohl schriftlich als auch mündlich erfolgen. Ein Rechtsanspruch auf die Zuweisung bestimmter Räume besteht nicht. Logierbesuch ist grundsätzlich nicht zulässig. Soweit es zur ordnungsgemäßen Aufrechterhaltung der Zweckbestimmung der Übergangsheime notwendig ist, sind städtische Beauftragte berechtigt, die Unterkunftsräume zu betreten, wenn schwerwiegende Verstöße gegen die Hausordnung vorliegen oder wenn Instandhaltungsarbeiten, Beseitigung von Schäden und ähnliches ein Betreten der Unterkunftsräume erforderlich machen.
77 3 Benutzungsgebühr und Nebenkosten Für die Benutzung der Räumlichkeiten in den Übergangswohnheimen ist monatlich eine Benutzungsgebühr in Höhe von 133,81 pro Person zu zahlen. Für die nutzungsabhängigen Nebenkosten ist eine monatliche Pauschale zu zahlen pro Person in Höhe von 85,72. Für die angemieteten Wohnungen gemäß 1 Abs.4 wird die zu zahlende Gebühr (Benutzungsgebühr und Nebenkosten) auf die Höhe des von der Stadt zu zahlenden Mietzinses sowie sonstiger anfallender Nebenkosten festgesetzt. 4 Berechnung der Benutzungsgebühr und der Nebenkosten Beginnt oder endet die Benutzung des Übergangsheimes im Laufe des Monats, so wird für jeden Benutzungstag 1/30 der monatlichen Benutzungsgebühr und der Nebenkosten berechnet. Vorübergehende Abwesenheit entbindet nicht von der Pflicht zur Zahlung der Benutzungsgebühr und der Nebenkosten. Bei einer Verlegung zählt der Tag der Verlegung nur bei der Nebenkostenberechnung für das neu zugewiesene Übergangsheim. 5 Gebührenpflichtige Zur Zahlung der Gebühren sind die Benutzer verpflichtet. Mitglieder einer Haushaltsgemeinschaft haften als Gesamtschuldner, soweit sie volljährig sind. 6 Fälligkeit Die Gebühr ist jeweils spätestens zum 05. eines jeden Monats im voraus an die Stadtkasse Radevormwald zu zahlen. 7 Beitreibung Bei Zahlungsverzug wird die Beitreibung nach den Bestimmungen des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom (GV.NW.S.510/SGV.NW.2010) in der jeweils geltenden Fassung durchgeführt.
78 8 Rechtsbehelf Gegen die Heranziehung zu Benutzungsgebühren und Nebenkosten ist die Klage zulässig. Diese ist beim Verwaltungsgericht in Köln, Appellhofplatz 1, einzureichen oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle zu erklären. Die Klage hat keine aufschiebende Wirkung. 9 Inkrafttreten / Außerkrafttreten Die Änderung der Satzung über die Bereitstellung von Wohnraum zur vorläufigen Unterbringung von Aussiedlern und asylbegehrenden Ausländern tritt am in Kraft.
79 Nebenkosten 2009 für die Asylbewerberunterkünfte Mietnebenkosten GWG 7.872,00 Heizkosten 8.254,00 Stromkosten ,00 Reinigungskosten und Schädlingsbekämpfung 1.000,00 Gesamtnebenkosten ,00 +Kostenausgleich (2007) 2.514,57 - Kostenausgleich (2008) ,30 Gesamtbetrag , ,27 : 12 Monate : 28 Personen = 85,72 85,72 pro Person/monatlich für das Jahr 2009
80 Benutzungsgebühren 2009 für die Asylbewerberunterkünfte Mietkosten GWG ,00 Hausmeisterkosten 3.083,82 Öffentliche Bekanntmachungen 50,00 Kosten für Schönheistsreparaturen 467,00 m² x 8, ,50 Kalkulatorische Abschreibung für Geräte und Einrichtungsgegenstände 2.500,00 Ersatzbeschaffung Hausrat 300,00 Gesamtkosten ,32 +Kostenausgleich (2007) 6.453,49 - Kostenausgleich (2008) ,11 Gesamtbetrag , ,70 : 12 Monate : 28 Personen = 133,81 133,81 pro Person/monatlich für das Jahr 2009
81 Vorlage zu Tagesordnungspunkt Nr. 6 der. Sitzung des Hauptausschusses am Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Tagesordnungspunkt: Einführung der getrennten Abwassergebühr - 6. Bericht Beratungsfolge: Sitzungstermin: Hauptausschuss Beschlussentwurf: Finanzielle Auswirkungen des Beschlusses: ja nein noch nicht zu übersehen Kosten Produkt Haushaltsjahr Vorgesehen im Ergebnisplan Finanzplan Haushaltsmittel stehen zur Verfügung stehen nicht zur Verfügung Erläuterung: Die vom Fachbereich Tiefbau durchgeführte Kontrolle der rd. 830 zu überprüfenden Fälle mit nicht nachvollziehbaren Angaben zur Entwässerungssituation seitens der Grundstückseigentümer wurde Anfang Juli d.j. vorerst beendet. 480 Fälle konnten endgültig abgeklärt werden. Bei rd. 350 Fällen erfolgt eine Kontrolle im kommenden Jahr, so dass die betreffenden Grundstückseigentümer mit einer Korrektur der Veranlagung durch die Verwaltung rechnen müssen. Zeitliche Zwänge ließen eine abschließende Kontrolle der verbliebenen Fälle nicht zu. Die Hansa Luftbild hat die Auswertung aller vorliegenden Erhebungsbögen durchgeführt und die Ergebnisse der Flächenermittlung an die mit der Gebührenkalkulation beauftragte Gesellschaft für kommunale Entwicklung, Schneider & Zajontz, Heilbronn weitergeleitet. Die
82 von Schneider & Zajontz darüber hinaus angeforderten Unterlagen hat die Verwaltung zusammengestellt und übersandt. Das Ergebnis der Flächenermittlung durch die Hansa Luftbild war für die Verwaltung eine erfreuliche Bestätigung der bisherigen Arbeitsgrundlagen. Die den bisherigen Gebührenkalkulationen zugrunde liegenden Flächendaten haben sich durch die Überfliegung des Stadtgebietes und der anschließenden Auswertung weitestgehend bestätigt. Hat die Verwaltung bisher die Größe der versiegelten Flächen (Straßen und Grundstücke) mit insgesamt qm berücksichtigt, so ergibt sich nach Auswertung durch die Hansa Luftbild eine versiegelte Fläche von insgesamt qm, also lediglich eine Differenz in Höhe von qm bzw. 2,2%. Nach Rücksprache mit Schneider & Zajontz liegt das Ergebnis der Gebührenkalkulation ca. Ende September vor. Federführendes Dezernat: Beteiligtes Dezernat: Der Bürgermeister Unterschrift Datum Unterschrift Datum Unterschrift Datum
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