08. Mai Integrationssprachkurse in KURSNET Transparenz über verfügbare Kursplätze Eine Eingabehilfe für BAMF-zertifizierte Bildungsanbieter

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1 08. Mai 2017 Integrationssprachkurse in KURSNET Transparenz über verfügbare Kursplätze Eine Eingabehilfe für BAMF-zertifizierte Bildungsanbieter

2 Impressum Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Frankenstraße Nürnberg Bundesagentur für Arbeit Regensburger Straße Nürnberg

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4 Vorbemerkungen... 7 Voraussetzungen für die Veröffentlichung von Sprachkursen in BAMF-Förderung (Integrationskurse und Berufssprachkursen) in KURSNET Zulassung als Anbieter Nutzung eines Bildungsanbieter-Accounts in KURSNET... 8 Verfahren Eingabe-Verfahren Qualitätssicherung durch die BA Aktualisierung der Angebote und Termine... 9 Eingabe der Angebote zu Integrationskursen und berufsbezogenen Sprachkursen Anlage des Bildungsangebots Bezeichnung des Bildungsangebots Bildungsinhalte Auswahl der Bildungsart und Kennzeichnung als Angebot in BAMF-Förderung Schulart Reha-Träger Förderung Zielgruppe Zugang Abschlussart Abschlussbezeichnung Anrechnung Berechtigungen Zusatzqualifikationen Link Systematik zuordnen Mehrfachzuordnung Freie Suchworte Anlage Veranstaltungstermine Beginndatum Enddatum Anmeldeschlussdatum Erster Tag der Veröffentlichung Letzter Tag der Veröffentlichung individueller Einstieg Hinweis: Zusammenhang der Datumsfelder... 32

5 3.3.6 Unterrichtsform Unterrichtszeiten Bemerkungen Gesamtkosten Kostenbemerkung Zulassung Integrationsförderung Gebuchte Teilnehmerzahl Maximale Teilnehmerzahl Hinweis: Ermittlung der freien Plätze Prüfende Stelle Veranstaltungsablauf Veranstaltungsort Suche / Ergebnislisten Schnellsuche für Bildungssuchende mit Migrationshintergrund Erweiterte Suche Ergebnislisten Anzeige der Bildungsveranstaltungen Kurzinfo-Anzeige Veranstaltungsdetailanzeige Integrationssprachkurse in KURSNET Bundesagentur für Arbeit 5

6 Änderungshistorie Version Verantwortlicher Hinweis 1.0 vom BAMF und Bundesagentur für Neuanlage Arbeit 1.1 vom BAMF und Bundesagentur für Überarbeitung nach Einführung Arbeit von Berufssprachkurse nach 45a AufenthG

7 Vorbemerkungen Die vorliegende Anleitung soll die durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zertifizierten Bildungsanbieter von Integrationskursen und berufsbezogenen Sprachkursen (Berufssprachkurse nach 45a AufenthG und ESF-BAMF-Kurse) dabei unterstützen, die Angebote in KURSNET zu veröffentlichen. Daher wird hier vor allem auf die Besonderheiten eingegangen, die im Zusammenhang mit der Veröffentlichung dieser Bildungsangebote zu beachten sind. Insbesondere betrifft dies die Einrichtung und die Pflege des Accounts und die Eingabe und Pflege der Bildungsangebote. Für das allgemeine Verständnis von KURSNET, dem Portal für Aus- und Weiterbildung der Bundesagentur für Arbeit (BA), und die Veröffentlichung von Bildungsangeboten werden die Bildungsanbieter aufgefordert, die Informationen im KURSNET-Portal, insbesondere das Redaktionshandbuch (Stand: ) zu konsultieren. Im Dokument wird an einigen Stellen gezielt auf das Handbuch verwiesen. Das Handbuch finden Sie unter: Durch klicken auf den Link Redaktionshandbuch auf der rechten Seite gelangen Sie dorthin. Integrationssprachkurse in KURSNET Bundesagentur für Arbeit 7

8 Voraussetzungen für die Veröffentlichung von Sprachkursen in BAMF-Förderung (Integrationskurse und Berufssprachkursen) in KURSNET 1.1 Zulassung als Anbieter Nur vorab durch das BAMF zertifizierte Bildungsanbieter dürfen Integrationskurse, Berufssprachkurse nach 45a AufenthG und ESF-BAMF-Kurse in KURSNET veröffentlichen. Berechtigte Bildungsanbieter stellen ihre Bildungsangebote in einen bestimmten Bildungsanbieter-Account (Bildungsanbieter-ID) ein. 1.2 Nutzung eines Bildungsanbieter-Accounts in KURSNET Zur Veröffentlichung von Angeboten in KURSNET ist ein Bildungsanbieter verpflichtet, einen entsprechenden Account in KURSNET zu nutzen und die Nutzungsbedingungen zu befolgen (vgl. Prinzipiell sind alle Bildungsanbieter berechtigt, einen Account zu haben. Die Nutzung eines bereits vorhandenen Accounts ist für die Pflege von Sprachkursangeboten mit BAMF- Förderung grundsätzlich möglich. Für Bildungsanbieter, die über das XML-Upload-Verfahren große Volumina liefern und dieses Verfahren auch für die Eingabe und Pflege dieser Angebote nutzen, kann die Anlage weitere(r) Account(s) zur Reduzierung der Datenpaketgröße gemäß Nutzungsbedingungen und bestehender Regelungen und Absprachen sinnvoll sein. * Bildungsanbieter, die bislang über keinen Account in KURSNET verfügen, müssen sich neu registrieren und einen Account anlegen. Verfahren 2.1 Eingabe-Verfahren Grundsätzlich stehen zwei Eingabeverfahren zur Erfassung dieser Angebote zur Verfügung: Sie können zwischen der Online-Eingabe oder einem XML-Upload-Verfahren wählen (vgl. Redaktionshandbuch, S. 19). Zur Eingabe und Aktualisierung der Integrationskurse, Berufssprachkurse nach 45a AufenthG und ESF-BAMF-Kurse wird die Nutzung der Online- Eingabe empfohlen. Unabhängig davon können Sie prüfen, welches Eingabeverfahren Sie (z.b. abhängig von der Menge Ihrer Angebote) wählen wollen. Über die obige Empfehlung hinausgehende unterstützende Hinweise finden Sie auf den KURSNET-Portalseiten für Bildungsanbieter unter * Wenn Sie bereits in der Vergangenheit entsprechende Absprachen mit der BA zu separaten Accounts und spezifischen Lieferzeiten getroffen haben, verwenden Sie mindestens einen eigenen zusätzlichen Account, über den Sie exklusiv die Integrationssprachkurse einliefern.

9 Die Eingabe erfolgt durch die Kursträger selbst. Die Nutzung des Eingabe-Service der Bundesagentur für Arbeit ist für diesen Angebots-Bereich nicht möglich. Sollten Sie sich für das XML-Upload-Verfahren entscheiden, wird das Starterkit zur Prüfung der Daten zum XML-Upload ab dem auf folgenden Seiten zum Download bereit stehen: Beachten Sie in diesem Zusammenhang bitte auch die Hinweise unter 1.2 zur Nutzung unterschiedlicher Accounts. Die in dieser Anleitung beschriebenen inhaltlichen und fachlichen Vorgaben anhand des Beispiels der Online-Eingabe gelten übergreifend für die Datenqualität unabhängig vom Eingabeverfahren. 2.2 Qualitätssicherung durch die BA Die Veröffentlichung aller Bildungsangebote in KURSNET unterliegt einer Qualitätssicherung. Entsprechen Bildungsangebote nicht den Aufnahmevoraussetzungen oder treffen Ausschlusskriterien zu, so kann dies zur Ablehnung der Veröffentlichung führen. Darüber erhält der Bildungsanbieter eine Information. Vor Veröffentlichung erfolgt die technische Qualitätssicherung entweder durch Prüfung während der Eingabe im Online-Verfahren oder während des XML-Uploads. Zur Vorab- Prüfung Ihres Upload-Katalogs können Sie das unter 2.1 genannte Starterkit nutzen. Nach erfolgreichem Durchlauf durch die technische Prüfung gelangen die Angebote zu den Sprachkursen in BAMF-Förderung Integrationskurse, Berufssprachkurse nach 45a AufenthG und ESF-BAMF-Kurse direkt in die Veröffentlichung. Die intensive redaktionelle Prüfung der Angebote erfolgt nicht. Es erfolgt aber eine Stichprobenprüfung hinsichtlich der Aufnahmegrundsätze, Ausschlusskriterien, Systematikzuordnung und der weiteren fachlichen Vorgaben gemäß allgemeiner KURSNET-Regelungen und der vorliegenden Eingabehilfe. Für die erforderliche hohe Datenqualität (insb. Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität) gemäß der Vorgaben des BAMF und der BA ist der eingebende Kursträger verantwortlich. 2.3 Aktualisierung der Angebote und Termine Die Bildungsangebote zu Integrationskursen (BAMF), Berufssprachkurse nach 45a AufenthG und berufsbezogener Sprachförderung (ESF-BAMF) sind wöchentlich zu aktualisieren. Bei der Nutzung des XML-Upload-Verfahrens soll bei Aktualisierungen das Verfahren der Differenzlieferung genutzt werden (Übersendung sog. Update-Kataloge). In diese Differenzlieferungen sind nur diejenigen Bildungsangebote aufzunehmen, für die wirklich Datenänderungen vorgenommen werden sollen. Integrationssprachkurse in KURSNET Bundesagentur für Arbeit 9

10 Eingabe der Angebote zu Integrationskursen und berufsbezogenen Sprachkursen Bei der Eingabe eines Bildungsangebots in KURSNET ist zwischen MUSS-Feldern, Pflichtfeldern, die unbedingt ausgefüllt werden müssen, und KANN-Feldern zu unterscheiden (vgl. hierzu Kapitel II.5 Eingabebereich Bildungsangebote und II.6 Eingabebereich Veranstaltungstermine im KURSNET-Redaktionshandbuch). Andererseits wird vorgegeben, welche der KANN-Felder für die Angebote zu Integrationskursen und berufsbezogenen Sprachkursen ebenfalls obligatorisch sind bzw. die im Folgenden gemachten Vorgaben unbedingt zu beachten sind. Diese Felder sind gekennzeichnet als Muss-Feld für Integrationssprachkurse. Grundsätzlich gibt es Felder mit Dropdown-Menüs, bei denen die Kategorien durch das System KURSNET automatisch vorgegeben sind, und Freitextfelder, in die ein selbstgewählter Text eingegeben werden kann bzw. soll. Für die Erfassung von Bildungsangeboten in KURSNET zu Integrationskursen und berufsbezogenen Sprachkursen in Förderung des BAMF muss zwingend beachtet werden, dass pro Angebotstyp nur ein Angebot / Kurs angelegt wird. Für die Anlage z.b. eines Integrationskurses bedeutet dies, dass hierbei sämtliche Kursbestandteile (Orientierungskurs, Sprachkurs, Test) mit allen Kursen enthalten sind und nicht einzeln eingegeben werden dürfen. Die Veranstaltungstermine eines Angebots bilden dann die einzelnen Kurstermine ab, zu denen das Bildungsangebot durchgeführt wird. NEU!! Bis wurden Berufssprachkurse nach 45a AufenthG übergangsweise im Bereich der berufsbezogenen Sprachförderung (ESF-BAMF) eingetragen. Bitte tragen Sie diese im Zuge der regelmäßigen Aktualisierung ihres Bildungsangebots um in den korrekten Bereich der Systematik. Weiterhin sind seit dem Integrationskurse für Zweitschriftlernende (Zweitschriftlernerkurs) durch Integrationskursträger in KURSNET einzutragen. Bitte folgen Sie den entsprechenden Angaben in den folgenden Kapiteln der Eingabehilfe. Durch die Anlage und Pflege der Angebote und Veranstaltungen führt in der Online- Eingabevariante der Bearbeitungsassistent (vgl. Abb. 1). Erfolgreich beendete Eingabeschritte werden grün hinterlegt und mit einem Haken gekennzeichnet (vgl. Abb. 3). 3.1 Anlage des Bildungsangebots Im Eingabebereich Bildungsangebote erfassen Sie im Wesentlichen die grundlegenden inhaltlichen Aspekte Ihrer Bildungsveranstaltung (vgl. hierzu Kapitel II.5 Eingabebereich Bildungsangebote im KURSNET-Redaktionshandbuch).

11 Abb. 1: Eingabebereich Bildungsangebot Integrationssprachkurse in KURSNET Bundesagentur für Arbeit 11

12 3.1.1 Bezeichnung des Bildungsangebots KURSNET Muss-Feld, Freitext In diesem Freitextfeld wird der Titel / die Bezeichnung des Angebotes erfasst. Bitte verwenden Sie je nach Bildungsangebot eine der nachfolgenden Bezeichnungen: Allgemeiner Integrationskurs Integrationskurs für junge Erwachsene (Jugendintegrationskurs) Integrationskurs für Eltern Integrationskurs für Frauen Integrationskurs mit Alphabetisierung Integrationskurs für Zweitschriftlernende Integrationskurs für Personen mit besonderem sprachpädagogischem Förderbedarf (Förderkurs) Integrationskurs für Personen mit guten Lernvoraussetzungen (Intensivkurs) Allgemeine und branchenspezifische berufsbezogenen Sprachförderung (ESF- BAMF) Berufsbezogener Sprachkurs mit Zielsprachniveau A2 Berufsbezogener Sprachkurs mit Zielsprachniveau B1 Berufsbezogener Sprachkurs mit Zielsprachniveau B2 Berufsbezogener Sprachkurs mit Zielsprachniveau C1 Berufsbezogener Sprachkurs mit Zielsprachniveau C2 Berufsfachspezifischer Sprachkurs Fachsprache zur Anerkennung von Berufsabschlüssen Folgende Bildungsangebote werden nicht in KURSNET veröffentlicht: Integrationskurse für Gehörlose Sonstige spezifische Integrationskurse Integrationskurse ohne Sprachkursanteil, d.h. reine Orientierungskurse Berufssprachkurse für Menschen mit besonderen Bedürfnissen (Gehörlose, Behinderte) werden nicht in KURSNET veröffentlicht Die allgemeine Beschreibung zu Bezeichnung des Bildungsangebots befindet sich im Redaktionshandbuch (Stand: ) auf Seite Bildungsinhalte KURSNET Muss-Feld, Freitext Hier werden die wesentlichen Inhalte des Angebotes kurz und in strukturierter Form, ggf. in Stichpunkten oder mit Schlagworten, beschrieben. Bitte verwenden Sie je nach Bildungsangebot einen der nachfolgenden Texte: Für den allgemeinen Integrationskurs: Der allgemeine Integrationskurs umfasst 700 Unterrichtsstunden und hat zum Ziel, in 600 Unterrichtsstunden Deutschkenntnisse auf dem Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER) sowie in 100 Unterrichtsstunden Kenntnisse der Rechtsordnung, Kultur und Geschichte in Deutschland zu vermitteln. Der Erwerb der Deutschkenntnisse geschieht anhand von alltagsbezogenen Inhalten wie Arbeit, Wohnen, Gesundheit oder Ämter und Behörden. Im 100 Unterrichtsstunden umfassenden Orientierungskurs werden die Themenbereiche Politik in der Demokratie, Geschichte und Verantwortung sowie

13 Mensch und Gesellschaft behandelt. Der allgemeine Integrationskurs schließt mit den beiden skalierten Abschlusstests Deutsch-Test für Zuwanderer (DTZ) und Leben in Deutschland (LiD) ab. Für den Jugendintegrationskurs: Im Integrationskurs für junge Erwachsene (Jugendintegrationskurs) werden in bis zu 1000 Unterrichtsstunden neben Deutsch auch fachsprachliche, berufsorientierende und allgemeinbildende Inhalte vermittelt. Themen sind hier zum Beispiel das Bildungssystem, der Arbeitsmarkt, Berufsprofile, Gesundheitsvorsorge, Drogen- und Gewaltprävention oder auch Freizeitgestaltung. Alle Inhalte sollen praxisorientiert und auch außerhalb des Klassenraumes vermittelt werden. Dazu dient auch eine Praxisphase gegen Ende des Kurses. Die selbstständige Arbeit in wechselnden Sozialformen (z.b. Gruppen- und Einzelarbeit) und der Einsatz von modernen Medien tragen zu einem lebendigen Unterricht bei. Wie im allgemeinen Integrationskurs werden auch im Jugendintegrationskurs der Erwerb von Deutschkenntnissen auf dem Niveau B1 entsprechend dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER) sowie von Kenntnissen über die Rechtsordnung, Kultur und Geschichte in Deutschland angestrebt. Der 100 Unterrichtsstunden umfassende Orientierungskurs ist integraler Bestandteil des Jugendintegrationskurses und dient der Vermittlung von Kenntnissen der Rechtsordnung, Kultur und Geschichte in Deutschland. Im Orientierungskurs werden die Themenbereiche Politik in der Demokratie, Geschichte und Verantwortung sowie Mensch und Gesellschaft behandelt. Der Jugendintegrationskurs schließt mit den beiden skalierten Abschlusstests Deutsch-Test für Zuwanderer (DTZ) und Leben in Deutschland (LiD) ab. Für den Elternintegrationskurs: Inhaltlicher Schwerpunkt des bis zu 1000 Unterrichtsstunden umfassenden Elternintegrationskurses ist die Erziehung, Bildung und Ausbildung der Kinder. Der Elternintegrationskurs soll zugewanderten Müttern und Vätern die Möglichkeit geben, das deutsche Bildungssystem und die Bildungseinrichtungen ihrer Kinder kennen zu lernen. So können die Eltern das Bildungssystem aus erster Hand erleben. Sie bekommen so die Möglichkeit, den Bildungsweg ihrer Kinder aktiv mitzugestalten. Wie im allgemeinen Integrationskurs werden auch im Elternintegrationskurs der Erwerb von Deutschkenntnissen auf dem Niveau B1 entsprechend dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER) sowie von Kenntnissen über die Rechtsordnung, Kultur und Geschichte in Deutschland angestrebt. Der 100 Unterrichtsstunden umfassende Orientierungskurs ist integraler Bestandteil des Elternintegrationskurses und dient der Vermittlung von Kenntnissen der Rechtsordnung, Kultur und Geschichte in Deutschland. Im Orientierungskurs werden die Themenbereiche Politik in der Demokratie, Geschichte und Verantwortung sowie Mensch und Gesellschaft behandelt. Der Elternintegrationskurs schließt mit den beiden skalierten Abschlusstests Deutsch-Test für Zuwanderer (DTZ) und Leben in Deutschland (LiD) ab. Für den Frauenintegrationskurs: Im bis zu 1000 Unterrichtsstunden umfassenden Frauenintegrationskurs werden inhaltliche Schwerpunkte auf die Erziehung und Ausbildung der Kinder, Besuch von Behörden und Einrichtungen vor Ort, die für die Zielgruppe relevant sind, sowie Auseinandersetzung mit den Geschlechterrollen in Deutschland und den jeweiligen Heimatländern gelegt. Wie im allgemeinen Integrationskurs werden auch im Frauenintegrationskurs der Erwerb von Deutschkenntnissen auf dem Niveau B1 entsprechend dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER) sowie von Kenntnissen über die Rechtsordnung, Kultur und Geschichte in Deutschland angestrebt. Der 100 Unterrichtsstunden umfassende Orientierungskurs ist integraler Bestandteil des Frauenintegrationskurses und dient der Vermittlung von Kenntnissen der Integrationssprachkurse in KURSNET Bundesagentur für Arbeit 13

14 Rechtsordnung, Kultur und Geschichte in Deutschland. Im Orientierungskurs werden die Themenbereiche Politik in der Demokratie, Geschichte und Verantwortung sowie Mensch und Gesellschaft behandelt. Der Frauenintegrationskurs schließt mit den beiden skalierten Abschlusstests Deutsch-Test für Zuwanderer (DTZ) und Leben in Deutschland (LiD) ab. Für den Integrationskurs mit Alphabetisierung: Der 1000 bzw Unterrichtsstunden umfassende Integrationskurs mit Alphabetisierung richtet sich an Migranten, die das lateinische oder ihr eigenes Alphabet nicht oder nicht ausreichend beherrschen und daher zu Beginn des Spracherwerbsprozesses einer besonderen (schrift-)sprachlichen und methodischdidaktischen Förderung bedürfen. Im Alphabetisierungskurs wird angestrebt, dem Ziel der funktionalen Alphabetisierung der Teilnehmenden möglichst nah zu kommen und gleichzeitig Deutschkenntnisse auf dem Niveau der elementaren Sprachverwendung zu erwerben. Diesen Zielen dienen eine konsequent teilnehmerorientierte Methodik, die auch soziale, interkulturelle sowie psychologische Ziele berücksichtigt sowie ein durch Binnendifferenzierung und offene bzw. Lernerautonomie fördernde Methoden gekennzeichneter Unterricht. Der 100 Unterrichtsstunden umfassende Orientierungskurs ist integraler Bestandteil des Integrationskurses mit Alphabetisierung und dient der Vermittlung von Kenntnissen der Rechtsordnung, Kultur und Geschichte in Deutschland. Im Orientierungskurs werden die Themenbereiche Politik in der Demokratie, Geschichte und Verantwortung sowie Mensch und Gesellschaft behandelt. Der Integrationskurs mit Alphabetisierung schließt mit den beiden skalierten Abschlusstests Deutsch-Test für Zuwanderer (DTZ) und Leben in Deutschland (LiD) ab. Für den Integrationskurs für Zweitschriftlernende: Der bis zu Unterrichtseinheiten umfassende Integrationskurs für Zweitschriftlernende (Zweitschriftlernerkurs) richtet sich an Migranten, die den Schrifterwerb in einer bzw. mehreren Sprache(n) mit einem nicht-lateinischen Schriftsystem durchlaufen haben und in diesen Sprachen alphabetisiert sind. Das lateinische Alphabet müssen sie nun als weiteres Schriftsystem erwerben, um die deutsche Sprache erfolgreich erlernen zu können. Im Zweitschriftlernerkurs erwerben sie zunächst das lateinische Alphabet, woran sich der Sprachkurs mit bis zu 900 Unterrichtseinheiten und der Orientierungskurs mit 100 Unterrichtseinheiten anschließen. Im Sprachkurs erwerben die Teilnehmenden Deutschkenntnisse auf dem Sprachniveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmans (GER) und im Orientierungskurs werden die Themenbereiche Politik in der Demokratie, Geschichte und Verantwortung sowie Mensch und Gesellschaft behandelt. Der Zweitschriftlernerkurs schließt mit den beiden skalierten Abschlusstests Deutsch-Test für Zuwanderer (DTZ) und Leben in Deutschland (LiD) ab. Für den Förderkurs: Der Integrationskurs für Personen mit besonderem sprachpädagogischen Förderbedarf (Förderkurs) richtet sich an Zuwanderer, die bereits länger in Deutschland leben, ihre Deutschkenntnisse jedoch meist nicht im Unterricht erworben haben. Bei dieser Zielgruppe ist häufig eine Kombination aus relativ hoher kommunikativer Kompetenz und starker Abweichung von der Sprachnorm zu beobachten. Im Gegensatz dazu sind die schriftsprachlichen Fähigkeiten, das Leseverstehen und das Schreiben meist eher schwach ausgeprägt. Ziele des Förderkurses sind daher sowohl das "Neu-Lernen" als auch das Umlernen von sprachlichen Strukturen hin zu normgerechtem Sprachgebrauch. Dafür stehen insgesamt bis zu 1000 Unterrichtsstunden zur Verfügung. Wie im allgemeinen Integrationskurs werden auch im Förderkurs der Erwerb von Deutschkenntnissen auf dem Niveau B1 entsprechend dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen

15 (GER) sowie von Kenntnissen über die Rechtsordnung, Kultur und Geschichte in Deutschland angestrebt. Der 100 Unterrichtsstunden umfassende Orientierungskurs ist integraler Bestandteil des Förderkurses und dient der Vermittlung von Kenntnissen der Rechtsordnung, Kultur und Geschichte in Deutschland. Im Orientierungskurs werden die Themenbereiche Politik in der Demokratie, Geschichte und Verantwortung sowie Mensch und Gesellschaft behandelt. Der Förderkurs schließt mit den beiden skalierten Abschlusstests Deutsch-Test für Zuwanderer (DTZ) und Leben in Deutschland (LiD) ab. Für den Intensivkurs: Der Intensivkurs ist ein Integrationskurs für besonders schnell lernende und hochqualifizierte Teilnehmer. Er umfasst 430 Unterrichtsstunden. Im Intensivkurs können die Teilnehmenden das Sprachniveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens bereits in 400 Stunden Sprachkurs erreichen, statt wie im allgemeinen Integrationskurs in 600 Stunden. Auch der Orientierungskurs ist kürzer und umfasst nicht 60, sondern nur 30 Unterrichtsstunden. Er ist integraler Bestandteil des Intensivkurses und dient der Vermittlung von Kenntnissen der Rechtsordnung, Kultur und Geschichte in Deutschland. Im Orientierungskurs werden die Themenbereiche Politik in der Demokratie, Geschichte und Verantwortung sowie Mensch und Gesellschaft behandelt. Der Intensivkurs schließt mit den beiden skalierten Abschlusstests Deutsch-Test für Zuwanderer (DTZ) und Leben in Deutschland (LiD) ab. Für die berufsbezogene Sprachförderung (ESF-BAMF): Die Berufsbezogene Deutschförderung setzt sich aus folgenden Kursen zusammen: o Berufsbezogener Sprachunterricht Der berufsbezogene Sprachunterricht bildet den Schwerpunkt des Lehrgangs. Ziel ist es, fachbezogene und berufliche Sprachkenntnisse praxisorientiert zu vermitteln, um so eine dauerhafte berufliche Integration zu ermöglichen. o Fachunterricht Im Rahmen des Fachunterrichts werden neben EDV-Kenntnissen u.a. auch Themen wie Arbeitsrecht und Bewerbungstraining bearbeitet. o Betriebliches Praktikum Das betriebliche Praktikum bietet die Chancen, Erlerntes in der Praxis umzusetzen und berufliche Erfahrungen zu sammeln. Für die Berufssprachkurse mit Zielsprachniveau A2: Der Kurs A2 umfasst in der Regel 300 Unterrichtseinheiten und hat zum Ziel das Sprachniveau A2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER) zu erreichen. Der Sprachunterricht hat eine allgemeine berufsbezogene Ausrichtung. Dieser Kurs richtet sich an Teilnahmeberechtigte, die trotz einer ordnungsgemäßen Teilnahme an einem Integrationskurs das Sprachniveau B1 nicht erreicht haben. Der Kurs schließt mit einer Zertifikatsprüfung ab. Für die Berufssprachkurse mit Zielsprachniveau B1: Der Kurs B1 umfasst in der Regel 300 Unterrichtseinheiten und hat zum Ziel das Sprachniveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER) zu erreichen. Der Sprachunterricht hat eine allgemeine berufsbezogene Ausrichtung. Dieser Kurs richtet sich an Teilnahmeberechtigte, die trotz einer ordnungsgemäßen Teilnahme an einem Integrationskurs das Sprachniveau B1 nicht erreicht haben. Der Kurs schließt mit einer Zertifikatsprüfung ab. Integrationssprachkurse in KURSNET Bundesagentur für Arbeit 15

16 Für die Berufssprachkurse mit Zielsprachniveau B2: Der Kurs B2 umfasst 300 Unterrichtseinheiten und hat zum Ziel das Sprachniveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER) zu erreichen. Der Sprachunterricht hat eine allgemeine berufsbezogene Ausrichtung. Der Kurs schließt mit einer Zertifikatsprüfung ab. Für die Berufssprachkurse mit Zielsprachniveau C1: Der Kurs C1 umfasst 300 Unterrichtseinheiten und hat zum Ziel das Sprachniveau C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER) zu erreichen. Der Sprachunterricht hat eine allgemeine berufsbezogene Ausrichtung. Der Kurs schließt mit einer Zertifikatsprüfung ab.

17 Für die Berufssprachkurse mit Zielsprachniveau C2: Der Kurs C2 umfasst in der Regel 300 Unterrichtseinheiten und hat zum Ziel das Sprachniveau C2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER) zu erreichen. Der Sprachunterricht hat eine allgemeine berufsbezogene Ausrichtung. Der Kurs schließt mit einer Zertifikatsprüfung ab. Für die Berufssprachkurse mit berufsfachspezifische Ausrichtung: Der Kurs hat eine fachspezifische Ausrichtung. Der Unterricht ist für einzelnen Berufsgruppen oder Bereiche ausgerichtet. Der Kurs umfasst in der Regel 300 Unterrichtseinheiten. Der Kurs schließt mit einer Teilnahmebescheinigung ab. Für die Berufssprachkurse mit Fachsprache zur Anerkennung von Berufsabschlüssen: Der Kurs sollte in der Regel 600 Unterrichtseinheiten nicht überschreiten. Die Ausrichtung ist spezifisch auf einzelne Berufsgruppen bezogen, die ein bestimmtes Sprachniveau im Zusammenhang mit Verfahren zur Berufsanerkennung oder den Zugang zum Beruf benötigen. Der Kurs schließt mit dem Zertifikat, welches für die Berufsanerkennung oder für den Zugang zum Beruf vorgeschrieben ist, ab. Die allgemeine Beschreibung zu Bildungsinhalte befindet sich im Redaktionshandbuch (Stand: ) auf den Seiten Auswahl der Bildungsart und Kennzeichnung als Angebot in BAMF-Förderung KURSNET-Muss-Feld, Drop-Down Die Kennzeichnung des Bildungsangebots als Integrationskurs oder als berufsbezogene Sprachförderung in BAMF-Förderung erfolgt über die Angabe der Bildungsart: Hier ist unbedingt Integrationssprachkurse (BAMF) auszuwählen, da ansonsten die Eingabe eines solchen Angebots nicht möglich ist. Dabei ist ausschlaggebend, dass der Kursträger als Anbieter des jeweiligen Kurstyps vom BAMF zertifiziert wurde (vgl. Kap. 1.1) und das Angebot selber förderfähig ist. Dies ist zugleich Voraussetzung zur Zuordnung der entsprechenden Systematikbereiche MB oder ME (vgl. Kap. 3.2). Integrationssprachkurse in KURSNET Bundesagentur für Arbeit 17

18 Für die Eingabe anderer Bildungsangebote in KURSNET darf diese Bildungsart nicht gewählt werden. Abb. 2: Auswahl der Bildungsart Integrationssprachkurse (BAMF)

19 3.1.4 Schulart KURSNET Muss-Feld, Radiobutton Als anzugebende Schulart dürfen die mit (R) gekennzeichneten Auswahlmöglichkeiten im Fall der Bildungsart Integrationssprachkurse (BAMF) nicht verwendet werden. Treffen Sie je nach Bildungsangebot folgende Auswahl: bei Integrationskursen: Auswahl durch Kursträger bei ESF-BAMF-Kursen: Einrichtung der beruflichen Weiterbildung bei Berufssprachkurse nach 45a AufenthG: Auswahl durch Kursträger Die allgemeine Beschreibung zu Schulart findet sich im Redaktionshandbuch (Stand ) auf Seiten Reha-Träger KURSNET Muss-Feld für Integrationssprachkurse, Drop-Down Die Eingabe als gleichzeitiges Reha-Angebot für die Bildungsart Integrationssprachkurse (BAMF) ist ausgeschlossen. Daher ist hier zwingend der Wert kein Reha-Träger auszuwählen Förderung KURSNET Muss-Feld für Integrationssprachkurse, Freitext Bitte verwenden Sie je nach Bildungsangebot (Integrationskurs, Berufssprachkurse nach 45a AufenthG oder ESF-BAMF-Kurs) einen der folgenden Texte: Für den Integrationskurs: Der Integrationskurs wird staatlicherseits aus Mitteln des Bundeshaushalts finanziert. Kursteilnehmer müssen einen eigenen Kostenbeitrag in Höhe von 1,55 Euro pro Unterrichtsstunde bezahlen. Kursteilnehmer können auf Antrag von der Zahlung des Kostenbeitrages befreit werden, wenn sie Arbeitslosengeld II oder Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe) bekommen oder wenn ihnen die Zahlung wegen ihres geringen Einkommens besonders schwer fällt. Der Antrag ist bei der örtlich zuständigen Regionalstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge zu stellen. Dem Antrag ist ein Nachweis über die finanzielle Bedürftigkeit beizufügen. Für den ESF-BAMF-Kurs: Die ESF-BAMF-Sprachkurse werden durch Mittel aus dem Europäischen Sozialfond gefördert. Eine Teilnahme ist kostenfrei. Ausnahme: Beschäftigte müssen einen Kostenbeitrag in Höhe von 3,20 Euro pro Unterrichtseinheit selbst tragen. Die allgemeine Beschreibung zu Förderung findet sich im Redaktionshandbuch (Stand ) auf Seite 146. Für die Berufssprachkurse nach 45a AufenthG: Die Kurse werden aus Mitteln des Bundeshaushalts finanziert. Eine Teilnahme ist kostenfrei. Ausnahme: Beschäftigte müssen einen Kostenbeitrag i.h.v. 50% des Kostenerstattungssatzes leisten. Integrationssprachkurse in KURSNET Bundesagentur für Arbeit 19

20 3.1.7 Zielgruppe KURSNET Muss-Feld für Integrationssprachkurse, Freitext In dem Freitextfeld Zielgruppe sind die für die zutreffende Kursart des Integrationskurses, Berufssprachkurses nach 45a AufenthG bzw. im Falle der berufsbezogenen Sprachförderung (ESF-BAMF) Angaben zur jeweiligen Personengruppe zu machen, an die sich das Angebot richtet. Die Angabe muss der Auswahl des Systematikendpunkts entsprechen.

21 Bitte verwenden Sie je nach Angebot einen der nachfolgenden Texte. Für den allgemeinen Integrationskurs: Der Integrationskurs richtet sich an dauerhaft in Deutschland lebende Ausländer (insbesondere auch: Asylbewerber mit guter Bleibeperspektive), an Unionsbürger und an deutsche Staatsangehörige, die nicht über ausreichende deutsche Sprachkenntnisse verfügen. Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die noch eine Schule besuchen, dürfen nicht teilnehmen. Für den Jugendintegrationskurs: Der Integrationskurs richtet sich allgemein an dauerhaft in Deutschland lebende Ausländer (insbesondere auch: Asylbewerber mit guter Bleibeperspektive), an Unionsbürger und an deutsche Staatsangehörige, die nicht über ausreichende deutsche Sprachkenntnisse verfügen. Der Jugendintegrationskurs richtet sich speziell an junge Erwachsene, die bei Kursbeginn das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die noch eine Schule besuchen, dürfen nicht teilnehmen. Für den Elternintegrationskurs: Der Integrationskurs richtet sich allgemein an dauerhaft in Deutschland lebende Ausländer (insbesondere auch: Asylbewerber mit guter Bleibeperspektive), an Unionsbürger und an deutsche Staatsangehörige, die nicht über ausreichende deutsche Sprachkenntnisse verfügen. Der Elternintegrationskurs richtet sich speziell an Eltern minderjähriger Kinder. Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die noch eine Schule besuchen, dürfen nicht teilnehmen. Für den Frauenintegrationskurs: Der Integrationskurs richtet sich allgemein an dauerhaft in Deutschland lebende Ausländer (insbesondere auch: Asylbewerber mit guter Bleibeperspektive), an Unionsbürger und an deutsche Staatsangehörige, die nicht über ausreichende deutsche Sprachkenntnisse verfügen. Am Frauenintegrationskurs dürfen nur Frauen teilnehmen. Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die noch eine Schule besuchen, dürfen nicht teilnehmen. Für den Alphabetisierungskurs: Der Integrationskurs richtet sich allgemein an dauerhaft in Deutschland lebende Ausländer (insbesondere auch: Asylbewerber mit guter Bleibeperspektive), an Unionsbürger und an deutsche Staatsangehörige, die nicht über ausreichende deutsche Sprachkenntnisse verfügen. Der Alphabetisierungskurs richtet sich speziell an Personen, die noch nicht richtig lesen und schreiben können. Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die noch eine Schule besuchen, dürfen nicht teilnehmen. Für den Zweitschriftlernerkurs: Der Integrationskurs richtet sich allgemein an dauerhaft in Deutschland lebende Ausländer (insbesondere auch: Asylbewerber mit guter Bleibeperspektive), an Unionsbürger und an deutsche Staatsangehörige, die nicht über ausreichende deutsche Sprachkenntnisse verfügen. Integrationskurs für Zweitschriftlernende richtet sich speziell an Personen, die den Schrifterwerb in einer bzw. mehreren Sprache(n) mit einem nicht-lateinischen Schriftsystem durchlaufen haben und in diesen Sprachen alphabetisiert sind. Integrationssprachkurse in KURSNET Bundesagentur für Arbeit 21

22 Für den Förderkurs: Der Integrationskurs richtet sich allgemein an dauerhaft in Deutschland lebende Ausländer (insbesondere auch: Asylbewerber mit guter Bleibeperspektive), an Unionsbürger und an deutsche Staatsangehörige, die nicht über ausreichende deutsche Sprachkenntnisse verfügen. Der Förderkurs richtet sich speziell an Personen mit einem besonderen sprachpädagogischen Förderbedarf. Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die noch eine Schule besuchen, dürfen nicht teilnehmen. Für den Intensivkurs: Der Integrationskurs richtet sich allgemein an dauerhaft in Deutschland lebende Ausländer (insbesondere auch: Asylbewerber mit guter Bleibeperspektive), an Unionsbürger und an deutsche Staatsangehörige, die nicht über ausreichende deutsche Sprachkenntnisse verfügen. Der Intensivkurs richtet sich an Personen, die besonders schnell lernen können. Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die noch eine Schule besuchen, dürfen nicht teilnehmen. Für die berufsbezogene Sprachförderung (ESF-BAMF): Die berufsbezogene Sprachförderung (ESF-BAMF) richtet sich an Personen mit Migrationshintergrund bei berufsbezogenem Sprachförderbedarf. Im Einzelnen sind dies: SGBII-, SGBIII-Bezieher, Asylbewerber mit nachrangigem Zugang zum Arbeitsmarkt, Arbeitssuchende und Beschäftigte. Für die Berufssprachkurse nach 45a AufenthG: Die Berufssprachkurse bauen auf den Integrationskursen auf. Sie dienen dem fortgeschrittenen Spracherwerb, um die Chancen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt zu verbessern. Die Berufssprachkurse richten sich an dauerhaft in Deutschland lebende Ausländer (insbesondere auch: Asylbewerber mit guter Bleibeperspektive), an Unionsbürger und an deutsche Staatsangehörige, die nicht über ausreichende deutsche Sprachkenntnisse verfügen. Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die noch eine Schule besuchen, dürfen nicht teilnehmen. Die allgemeine Beschreibung zu Zielgruppe findet sich im Redaktionshandbuch (Stand ) auf Seite Zugang KURSNET Muss-Feld für Integrationssprachkurse, Freitext In diesem Freitextfeld sind Angaben zu den Zugangsvoraussetzungen, die für eine Teilnahme an der Bildungsmaßnahme erforderlich sind, zu machen. Bitte verwenden Sie einen der drei nachfolgenden Texte, je nachdem, um welchen Kurs es sich handelt: 1. Folgende Personengruppen haben Zugang zu einer staatlich finanzierten Teilnahme am Integrationskurs: Ausländer, denen erstmals ein dauerhafter Aufenthaltstitel erteilt wird, haben einen gesetzlichen Anspruch auf Teilnahme am Integrationskurs. Sie erhalten eine Bestätigung über die Teilnahmeberechtigung von der Ausländerbehörde, die den Aufenthaltstitel erteilt hat. Sofern keine einfachen bzw. in bestimmten Fällen keine ausreichenden deutschen Sprachkenntnisse vorliegen, spricht die Ausländerbehörde für diese Personen zusätzlich eine Verpflichtung zur Kursteilnahme aus.

23 Bereits länger in Deutschland lebende Ausländer können von der Ausländerbehörde zur Kursteilnahme verpflichtet werden, wenn sie besonders integrationsbedürftig sind. Ausländer, die Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (Arbeitslosengeld II) beziehen, können vom Träger der Grundsicherung für Arbeitssuchende zur Kursteilnehme verpflichtet werden. Spätaussiedler und ihre Familienangehörige haben einen gesetzlichen Anspruch auf Teilnahme am Integrationskurs. Sie erhalten vom Bundesverwaltungsamt eine Bestätigung über die Teilnahmeberechtigung. Darüber hinaus können folgende Personen auf Antrag durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge im Rahmen verfügbarer Kursplätze zur Teilnahme am Integrationskurs zugelassen werden: o Ausländer, die keinen gesetzlichen Anspruch auf Teilnahme besitzen. Hierunter fallen auch Personen mit einer Aufenthaltsgestattung, wenn bei ihnen ein rechtmäßiger und dauerhafter Aufenthalt in Deutschland zu erwarten ist. o Freizügigkeitsberechtigter Unionsbürger o Deutsche Staatsangehörige, bei denen ein besonderer Integrationsbedarf vorliegt 2. Für die Teilnahme an einem ESF-BAMF-Kurs bestehen folgende Zugangsvoraussetzungen: Um an ESF-BAMF-Kursen teilnehmen zu können, muss mindestens ein Sprachniveau von A1 vorliegen. Eine Integrationskursberechtigung muss ausgeschöpft sein. 3. Für die Teilnahme an den Berufsbezogenen Sprachkursen nach 45a AufenthG bestehen folgende Zugangsvoraussetzungen: Absolvierter Integrationskurs und/oder Deutschsprachkenntnisse auf A1, A2, B1, B2 oder C1 Niveau nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER). Für einen Besuch der Kurse mit Zielsprachniveau A2 und B1 ist der vorherige Integrationskursbesuch inkl. abgelegtem Deutschtest für Zuwanderer erforderlich. Personen mit Migrationshintergrund und Bedarf an sprachlicher Weiterqualifizierung, die arbeitssuchend gemeldet sind und/oder Leistungen nach SGB II (Hartz IV) oder SGB III (Arbeitslosengeld) beziehen Azubis, bzw. Ausbildungssuchende mit Migrationshintergrund und Bedarf an sprachlicher Weiterqualifizierung Personen, mit Migrationshintergrund und Bedarf an sprachlicher Weiterqualifizierung, die das Anerkennungsverfahren für Ihren Berufs- bzw. Ausbildungsabschluss durchlaufen Migrationshintergrund umfasst: o Zugewanderte, einschließlich der Geflüchteten, die sich im Anerkennungsverfahren befinden und eine gute Bleibeperspektive haben (letzteres gilt vor allem für die vier Herkunftsländer Syrien, Iran, Irak und Eritrea). Ausgeschlossen sind Flüchtlinge aus sicheren Herkunftsländern. o Bürgerinnen und Bürger der EU, o Deutsche mit Migrationshintergrund Die allgemeine Beschreibung zu Zugang findet sich im Redaktionshandbuch (Stand ) auf Seite 148. Integrationssprachkurse in KURSNET Bundesagentur für Arbeit 23

24 3.1.9 Abschlussart KURSNET Muss-Feld für Integrationssprachkurse, Freitext In diesem Freitextfeld tragen Sie bitte je nach Bildungsangebot (Integrationskurs, Berufssprachkurse nach 45a AufenthG oder ESF-BAMF-Kurs) einen der nachfolgenden Texte ein: Im Falle eines Integrationskurses: Nach erfolgreichem Abschluss des Integrationskurses (Sprachtest Deutsch-Test für Zuwanderer und Test Leben in Deutschland ) erhält der Teilnehmer durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge das Zertifikat Integrationskurs. War die Teilnahme nicht erfolgreich, erhält der Teilnehmer eine Bescheinigung über das tatsächliche erreichte Ergebnis in den Abschlusstests. Im Falle eines ESF-BAMF-Kurses: Jeder Teilnehmer erhält eine Teilnahmebescheinigung, bei Teilnahme an einer Sprachprüfung zusätzlich ein entsprechendes Zertifikat. Im Falle eines Berufssprachkurses nach 45a AufenthG: Nach erfolgreichem Abschluss der allgemein berufsbezogenen Kurse A2, B1, B2, C1 bzw. C2 (Sprachtest) erhält der Teilnehmer durch den Träger ein Zertifikat nach dem GER. War die Teilnahme nicht erfolgreich, erhält der Teilnehmer eine Bescheinigung über das tatsächlich erreichte Ergebnis in den Abschlusstest. Nach erfolgreichem Abschluss eines Kurses mit fachspezifischer Ausrichtung erhält der Teilnehmer durch den Träger Nachweis über die erlangten berufsspezifischen Sprachkenntnisse. Nach erfolgreichem Abschluss eines Kurses mit Fachsprache zur Anerkennung von Berufsabschlüssen erhält der Teilnehmer durch den Träger ein Zertifikat. War die Teilnahme nicht erfolgreich, erhält der Teilnehmer eine Bescheinigung über das tatsächlich erreichte Ergebnis in den Abschlusstest. Die allgemeine Beschreibung zu Abschlussart findet sich im Redaktionshandbuch (Stand ) auf Seite Abschlussbezeichnung KURSNET Muss-Feld für Integrationssprachkurse In diesem Feld sind keine Eintragungen zu machen Anrechnung KURSNET Muss-Feld für Integrationssprachkurse In diesem Feld sind keine Eintragungen zu machen Berechtigungen KURSNET Muss-Feld für Integrationssprachkurse, Freitext In diesem Freitextfeld tragen Sie bitte je nach Bildungsangebot (Integrationskurs, Berufssprachkurse nach 45a AufenthG oder ESF-BAMF-Kurs) einen der nachfolgenden Texte ein: Im Falle eines Integrationskurses:

25 Ausländer aus einem Land außerhalb der Europäischen Union müssen einige Voraussetzungen erfüllen, wenn sie ein unbefristetes Aufenthaltsrecht in Deutschland erhalten wollen. Unter anderem müssen Sie ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache sowie Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland haben. Mit dem erfolgreichen Abschluss des Integrationskurses sind diese Voraussetzungen erfüllt. Außerdem können Sie dann gegebenenfalls früher eingebürgert werden. Darüber hinaus erleichtern die in den Integrationskursen erworbenen Deutschkenntnisse den Alltag in Deutschland und erhöhen die Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Im Falle eines ESF-BAMF-Kurses: In diesem Feld sind keine Eintragungen zu machen. Im Falle eines Berufssprachkurses nach 45a AufenthG: Die bundesweite berufsbezogene Deutschsprachförderung nach 45a AufenthG richtet sich an Menschen im arbeitsfähigen Alter mit Deutsch als Zweitsprache und Zugang zum Arbeitsmarkt, welche im Rahmen einer beruflichen Perspektive ihre allgemeinen und/oder berufsbezogenen Deutschkenntnisse verbessern wollen. Übergreifendes Ziel der berufsbezogenen Deutschsprachförderung ist die schnelle und nachhaltige Integration der Teilnehmenden in den Arbeitsmarkt oder in weiterführende Bildungs- und Ausbildungsinstitutionen durch Schaffung bzw. Erhaltung der Ausbildungs- und Beschäftigungsfähigkeit. Die allgemeine Beschreibung zu Berechtigungen findet sich im Redaktionshandbuch (Stand ) auf Seite Zusatzqualifikationen KURSNET Muss-Feld für Integrationssprachkurse In diesem Feld sind keine Eintragungen zu machen Link KURSNET Muss-Feld für Integrationssprachkurse, Freitext In diesem Freitextfeld können Links auf vertiefendes Material eingegeben werden, die sich auf das beschriebene Bildungsangebot beziehen. Tragen Sie je nach Bildungsangebot einen der beiden nachfolgenden Lins ein: Im Falle eines ESF-BAMF-Kurses: Im Falle eines Berufssprachkurses nach 45a AufenthG: Im Falle eines Integrationskurses: a/bundesprogramm-45a.html Die allgemeine Beschreibung zu Link findet sich im Redaktionshandbuch (Stand ) auf Seite 154. Integrationssprachkurse in KURSNET Bundesagentur für Arbeit 25

26 3.2 Systematik zuordnen KURSNET Muss-Feld Da in KURSNET eine große Anzahl an Angeboten veröffentlicht ist, ist eine klare Struktur / Kategorisierung der Angebote erforderlich, auf die im Folgenden als Systematik referenziert wird. Die Systematik ist ein Ordnungssystem aus hierarchisch gegliederten Systematik-Positionen, das es ermöglicht, innerhalb von KURSNET inhaltlich vergleichbare Bildungsangebote thematisch in Gruppen zusammenzufassen. Einem Angebot muss bei der Erfassung eine korrekte Systematik-Position zugewiesen werden. Die Zuordnung der Systematik erfolgt durch die Kursträger selbst. Der Service der KURSNET-Redaktion zur Zuordnung ist hier nicht zu nutzen. Die allgemeine Beschreibung zu Systematik zuordnen findet sich im Redaktionshandbuch (Stand ) auf Seiten Abb. 3: Zuordnung Systematik erforderlich Für die Bildungsangebote Integrationskurse und berufsbezogene Sprachkurse in Förderung des BAMF wurden im Systematikbereich M Besondere Bildungsangebote für Menschen mit Migrationshintergrund drei eigene Systematikbereiche eingeführt: Integrationskurse (BAMF), Berufssprachkurse nach 45a AufenthG und allg. und branchenspez. berufsbezogene Sprachförderung (ESF-BAMF).

27 Wenn ein Angebot der Bildungsart Integrationssprachkurse (BAMF) in KURSNET angelegt wird, ist eine Position aus dem Systematikbereich M zu wählen. M Besondere Bildungsangebote für Menschen mit Migrationshintergrund (BAMF-Förderung und Anerkennungsmaßnahmen) MB MC ME MB 01 Allgemeiner Integrationskurs MB 02 Jugendintegrationskurs MB 03 Elternintegrationskurs MB 04 Frauenintegrationskurs MB 05 Alphabetisierungskurs MB 06 Förderkurs MB 07 Intensivkurs MB 08 Zweitschriftlernerkurs Integrationskurse (BAMF-Förderung) Berufsbezogene Sprachkurse gem. 45a AufenthG/ DeuFöV MC 01 Allgemeine berufsbezogene Sprachkurse MC 01 1 Berufsbezogener Sprachkurs mit Zielsprachniveau A2 MC 01 2 Berufsbezogener Sprachkurs mit Zielsprachniveau B1 MC 01 3 Berufsbezogener Sprachkurs mit Zielsprachniveau B2 MC 01 4 Berufsbezogener Sprachkurs mit Zielsprachniveau C1 MC 01 5 Berufsbezogener Sprachkurs mit Zielsprachniveau C2 MC 02 Berufsfachspezifische Sprachkurse MC 03 Fachsprache zur Anerkennung von Berufsabschlüssen allg. und branchenspez. berufsbezogene Sprachförderung (ESF-BAMF) Tabelle 1: KURSNET-Systematikbereich für Bildungsart Integrationssprachkurse (BAMF) Im Fall eines Integrationskursangebots ist die eindeutige Zuordnung zu einem Endpunkt im Systematikbereich MB erforderlich. Dieser Systematikendpunkt entspricht den Integrationskurstypen laut Integrationskursverordnung (IntV), vgl. Tab. 1. Ein Angebot zu einem berufsbezogenen Sprachkurs ist die Systematik-Position ME und dem Angebot für Berufssprachkurse nach 45a AufenthG ist die Systematik-Position MC zuzuordnen. Erläuterung für ESF-BAMF-Kurse und Maßnahmen nach 45a AufenthG: in beiden Fällen Auswahl des Systematikbereichs ME verpflichtend, bereits in anderen Systematikbereichen im KURSNET zugeordneten Angebote sind anzupassen. Die Bezeichnungen dieser Systematik-Positionen werden in Ergebnislisten der Suchen als Bildungsziel angezeigt (vgl. Abb. 13). Integrationssprachkurse in KURSNET Bundesagentur für Arbeit 27

28 Abb. 4: Systematikposition MB02 Jugendintegrationskurs ist einem Angebot zugeordnet Dabei ist ausschlaggebend, dass der Kursträger als Anbieter des jeweiligen Kurstyps vom BAMF zertifiziert wurde und das Angebot selber förderfähig ist (vgl. Kap 1.1) Mehrfachzuordnung Es darf pro Angebot nur eine exakt passende Systematik-Position zugewiesen werden. Weder für Integrationskurse (BAMF) noch für die berufsbezogene Sprachförderung (ESF-BAMF) oder die Berufssprachkurse nach 45a AufenthG ist eine Mehrfachzuordnung zulässig. Angebote, die bereits vor dem eine Systematik-Mehrfachzuordnung besessen haben, bleiben unverändert im System bestehen. Werden Änderungen am Bildungsangebot vorgenommen, greifen die neuen Validierungen und das Angebot muss korrigiert werden. Dies gilt sowohl für Kombinationen innerhalb der M-Systematikzweige als auch für Kombinationen über die gesamte KURSNET-Systematik hinweg Freie Suchworte KURSNET Kann-Feld, Freitext Suchworte erleichtern es Bildungsinteressierten, über die schlagwortbasierte Schnellsuche die passenden Bildungsangebote in KURSNET zu finden. Suchworte werden zum einen in KURSNET automatisch vergeben (abgeleitet aus der Systematik-Position und dem Veranstaltungstitel). Diese Suchworte sind nicht änderbar. Des Weiteren können Sie bis zu 30 zusätzliche Suchworte (sog. freie Suchworte) zuweisen. Bei den fachsprachlichen und fachspezifischen Berufssprachkursen nach 45a AufenthG sind folgende freie Suchworte einzutragen: Ärztinnen und Ärzte Zahnärztinnen und Zahnärzte Apothekerinnen und Apotheker Pflege Pädagogik Gewerbe/Technik Handel Die allgemeine Beschreibung zu Suchworte findet sich im Redaktionshandbuch (Stand ) auf Seiten

29 3.3 Anlage Veranstaltungstermine Im Eingabebereich Veranstaltungstermine erfassen Sie im Wesentlichen die terminlichen Aspekte Ihrer Bildungsveranstaltung, (vgl. hierzu Kapitel II.6 Eingabebereich Veranstaltungstermine im KURSNET-Redaktionshandbuch). Zu einem Bildungsangebot muss zur Veröffentlichung mindestens ein Veranstaltungstermin angegeben werden. Im Veröffentlichungstermin werden die konkreten Angaben in Ergänzung zu einem Angebot gemacht. Die Anlage mehrerer Veranstaltungstermine (Kurse) zu einem Angebot ist möglich und wird im Falle der Gleichartigkeit des Angebots auch aufgrund der geringeren redaktionellen Pflegeintensität dringend empfohlen. Hierbei ist darauf zu achten, dass in der Regel der Veranstaltungstermin / einzelne Kurs wiederum die inhaltlichen Bestandteile des Angebots abdecken muss. Für jeden konkreten Kurs ist vor Kursbeginn ein eigener Veranstaltungstermin zum Angebot anzulegen. Die erneute Nutzung bereits ausgelaufener Veranstaltungstermine durch Korrektur des Beginn-Termins ist nicht zulässig. Die nachfolgenden Angaben zu den einzelnen Veranstaltungsterminen (Kursen) sind wöchentlich zu aktualisieren. Die Funktionalität Serien in KURSNET ist in Bezug auf Integrationskurse (BAMF) und berufsbezogene Sprachförderung (BAMF) und Berufssprachkurse nach 45a AufenthG nicht zu verwenden. Integrationssprachkurse in KURSNET Bundesagentur für Arbeit 29

30 Abb. 5: Eingabebereich Veranstaltungstermin

31 3.3.1 Beginndatum KURSNET Muss-Feld, Datumsfunktion In diesem Feld wird das Startdatum der konkreten Veranstaltung / des Kurses eingetragen. Die Daten können entweder nach dem Schema TT.MM.JJJJ direkt in das Feld eingegeben, oder im Kalender-Element daneben ausgewählt werden. Da die Anlage der Kurse vor Kursbeginn erfolgt, liegt das Beginndatum bei Eingabe in der Zukunft. Die Auswahl auf Anfrage ist für die Bildungsart Integrationssprachkurse (BAMF) nicht zulässig. Somit können auch keine Angaben bei Zeitrahmen erfolgen. Die allgemeine Beschreibung zu Beginndatum befindet sich im Redaktionshandbuch (Stand: ) auf Seite Enddatum KURSNET Muss-Feld, Datumsfunktion In diesem Feld wird das Enddatum der konkreten Veranstaltung / des Kurses eingetragen. Die Daten können entweder nach dem Schema TT.MM.JJJJ direkt in das Feld eingegeben oder im Kalender-Element daneben ausgewählt werden. Die allgemeine Beschreibung zu Enddatum befindet sich im Redaktionshandbuch (Stand: ) auf Seite Anmeldeschlussdatum KURSNET Muss-Feld für Integrationssprachkurse, Freitext In diesem Feld sind für Integrationskurse und ESF-BAMF-Kurse keine Eintragungen zu machen. Für Berufssprachkurse sind folgende Eintragungen vorzunehmen: o o Bei Vollzeitkursen: 1 Woche nach Kursbeginn Bei Teilzeitkursen: 2 Wochen nach Kursbeginn Erster Tag der Veröffentlichung KURSNET Muss-Feld, Datumsfunktion In das Feld erster Tag der Veröffentlichung wird eingegeben, ab welchem Datum der Veranstaltungstermin auf dem KURSNET-Portal veröffentlicht wird. Die Daten können entweder nach dem Schema TT.MM.JJJJ direkt in das Feld eingegeben oder im Kalender- Element daneben ausgewählt werden. Ein inaktiver Veranstaltungstermin, kann erneut veröffentlicht werden, wenn wieder freie Plätze zum Späteinstieg in den laufenden Kurs verfügbar sind, indem ein Erster Tag der Veröffentlichung in der Zukunft eingetragen wird. Hierbei ist zu beachten, dass gleichzeitig verfügbare Plätze zu erfassen sind. (siehe auch 3.3.5, 3.3.6, Hinweis zum Zusammenhang der Datumsfelder und ) Die allgemeine Beschreibung zu Erster Tag der Veröffentlichung befindet sich im Redaktionshandbuch (Stand: ) auf Seite 170. Integrationssprachkurse in KURSNET Bundesagentur für Arbeit 31

32 3.3.5 Letzter Tag der Veröffentlichung KURSNET Muss-Feld, Datumsfunktion In das Feld Letzter Tag der Veröffentlichung ist einzugeben, bis zu welchem Datum der Veranstaltungstermin auf dem KURSNET-Portal veröffentlicht wird. Die Daten können entweder nach dem Schema TT.MM.JJJJ direkt in das Feld eingegeben oder im Kalender- Element daneben ausgewählt werden. Technischerseits läuft die Veröffentlichung mit dem Beginndatum eines Angebots ab. Allerdings kann der maximal mögliche Zeitraum der Veröffentlichung im Fall der Aktivierung des Feldes Individueller Einstieg (Späteinstieg in laufende Kurse möglich) bis zum Kursende verlängert werden. Bei Integrationssprachkursen ist daher immer das Datum des Kursendes einzutragen. Bei den Berufsbezogenen Sprachkursen sind folgende Eintragungen vorzunehmen: o Bei Vollzeitkursen: 1 Woche nach Kursbeginn o Bei Teilzeitkursen: 2 Wochen nach Kursbeginn. Falls im Kursverlauf die Kurskapazitäten erschöpft sein sollten, ist der Veröffentlichungszeitraum zu verkürzen und das Angebot aus der Veröffentlichung zu nehmen ( inaktiver Veranstaltungstermin). Wenn im Kursverlauf ein Späteinstieg von Teilnehmenden nicht mehr sinnvoll erscheint, kann dies ebenso geschehen. Die allgemeine Beschreibung zu Letzter Tag der Veröffentlichung befindet sich im Redaktionshandbuch (Stand: ) auf Seite individueller Einstieg KURSNET Muss-Feld für Integrationssprachkurse, Checkbox Ein individueller Einstieg ist dann in einer Veranstaltung möglich, wenn auch nach Beginn der Veranstaltung / des Kurses noch Teilnehmer/innen beginnen können. Der Haken bei individueller Einstieg ist immer zu setzen. Die Veranstaltung bleibt dann bis zum Ablauf des Enddatums veröffentlicht und ist bearbeitbar (z.b. zur Anpassung von Teilnehmerzahlen und Aktualisierung offener Plätze). Die allgemeine Beschreibung zu individueller Einstieg befindet sich im Redaktionshandbuch (Stand: ) auf Seite 168. Hinweis: Zusammenhang der Datumsfelder Die Felder Beginn- und Enddatum bestimmen die Laufzeit des Angebots. Die Felder erster / letzter Tag der Veröffentlichung bestimmen den Zeitraum der Veröffentlichung des Termins in KURSNET. Bei Angeboten ohne individuellen Einstiegstermin kann der letzte Tag der Veröffentlichung bis maximal vor dem Beginndatum des Termins eingegeben werden. Bei Angeboten mit individuellem Einstieg kann der letzte Tag der Veröffentlichung frei eingestellt werden bis maximal bis zum Enddatum des Termins. Das Beginndatum kann im Fall erneut veröffentlichter Termine (z.b. wenn während der Kurslaufzeit erneut Plätze frei geworden sind) auch vor dem ersten Tag der Veröffentlichung liegen bei individuellem Einstieg. Voraussetzung für eine erneute Veröffentlichung / Anpassung ist, dass Sie den Termin bei Inaktivierung nicht physisch im System vor Ablauf der Veranstaltung löschen.

33 3.3.6 Unterrichtsform KURSNET Muss-Feld, Dropdown Im Feld Unterrichtsform wird eingetragen, in welcher Form der Integrationskurs stattfindet. KURSNET gibt unterschiedliche Auswahlmöglichkeiten vor, die Angabe ist zwingend erforderlich. Abb. 6: Auswahl Unterrichtsform Es sind nur folgende Auswahlmöglichkeiten zulässig: Vollzeit Teilzeit Die allgemeine Beschreibung zu Unterrichtsform befindet sich im Redaktionshandbuch (Stand: ) auf Seiten Unterrichtszeiten KURSNET Muss-Feld für Integrationssprachkurse, Freitext In diesem Feld sind die Unterrichtszeiten sowohl mit Angabe der Wochentage als auch der Uhrzeiten von / bis einzutragen. Des Weiteren ist die durchschnittliche Stundenzahl des Unterrichts pro Woche einzutragen. Die allgemeine Beschreibung zu Unterrichtszeiten befindet sich im Redaktionshandbuch (Stand: ) auf Seite Bemerkungen KURSNET Muss-Feld für Integrationssprachkurse, Freitext Im Falle eines Integrationskurses geben Sie in diesem Feld an, mit welchem Kursabschnitt des Sprachkurses der Integrationskurs beginnt. Reine Orientierungskurse werden in KURSNET nicht veröffentlicht. Im Falle eines ESF-BAMF-Kurses tragen Sie bitte eine aussagekräftige Projektbeschreibung ein. Für den Berufssprachkurs nach 45a AufenthG tragen Sie bitte ein, um welchen allgemein berufsbezogenen Kurses sich handelt und ob ein Praxisschwerpunkt gewählt wurde. Bei den Kursen mit fachspezifischer Ausrichtung oder mit Fachsprache zur Anerkennung von Berufsabschlüssen tragen Sie bitte die Branche und eine aussagekräftige Projektbeschreibung ein. Die allgemeine Beschreibung zu Bemerkungen befindet sich im Redaktionshandbuch (Stand: ) auf Seiten Integrationssprachkurse in KURSNET Bundesagentur für Arbeit 33

34 3.3.9 Gesamtkosten KURSNET Muss-Feld für Integrationssprachkurse In diesem Feld sind keine Eintragungen zu machen Kostenbemerkung KURSNET Muss-Feld für Integrationssprachkurse In diesem Feld sind keine Eintragungen zu machen Zulassung Integrationsförderung KURSNET Muss-Feld für Integrationssprachkurse, Drop-Down Aus dem Drop-Down-Menü ist für die Bildungsart Integrationssprachkurse (BAMF) zwingend der entsprechende Wert auszuwählen. Es besteht ein direkter Zusammenhang mit der Systematikzuordnung, diese wird technisch abgeglichen. Zulässig ist für die Systematikzuordnung aus dem Bereich MB die Auswahl Integrationskurse (BAMF). Bei Zuordnung der Systematik-Position ME ist die Auswahl berufsbezogene Sprachförderung (ESF-BAMF) und bei Berufssprachkurse gem. 45a AufenthG ist die Systematik-Position MC zu treffen Gebuchte Teilnehmerzahl KURSNET Muss-Feld für Integrationssprachkurse, Freitext In diesem Feld ist die Anzahl der bereits bekannten Teilnehmerinnen und Teilnehmer einzutragen (gebuchte, reservierte Plätze bzw. nach Kursbeginn belegte Plätze). Bitte stellen Sie sicher, dass diese wichtige Angabe im Rahmen der wöchentlichen Aktualisierung angepasst wird. Die allgemeine Beschreibung zu Teilnehmeranzahl befindet sich im Redaktionshandbuch (Stand: ) auf Seite Maximale Teilnehmerzahl KURSNET Muss-Feld für Integrationssprachkurse, Freitext In diesem Freitextfeld muss die maximale Teilnehmeranzahl für das jeweilige Bildungsangebot eingetragen werden. Tragen Sie daher folgende Werte ein: Für den Allgemeiner Integrationskurs: 25 Für den Jugendintegrationskurs: 20 Für den Elternintegrationskurs: 23 Für den Frauenintegrationskurs: 23 Für den Integrationskurs mit Alphabetisierung: 14 Für den Integrationskurs für Zweitschriftlernende: 25 Für den Integrationskurs für Personen mit besonderem sprachpädagogischen Förderbedarf (Förderkurs): 23 Für den Integrationskurs für Personen mit guten Lernvoraussetzungen (Intensivkurs): 20 Allgemeine und branchenspezifische berufsbezogene Sprachförderung (ESF-BAMF): 25 Berufssprachkurse gem. 45a AufenthG: 25

35 Die allgemeine Beschreibung zu Teilnehmeranzahl befindet sich im Redaktionshandbuch (Stand: ) auf Seite 183. Hinweis: Ermittlung der freien Plätze Aus den Angaben zur gebuchten und maximalen Teilnehmerzahl wird technisch zur Anzeige in der Detailansicht der Veranstaltung in KURSNET Finden die Anzahl der offenen Plätze ermittelt. Die Anzeige erfolgt unter aktuell gebuchte Teilnehmer: x von maximal y (noch [y-x] Plätze frei) vgl. Abb Prüfende Stelle KURSNET Muss-Feld für Integrationssprachkurse In diesem Feld sind keine Eintragungen zu machen Veranstaltungsablauf KURSNET Muss-Feld für Integrationssprachkurse In diesem Feld sind keine Eintragungen zu machen Veranstaltungsort KURSNET Muss-Feld Im Eingabebereich Veranstaltungsorte ordnen Sie die Adressen der Orte aus Ihrem Account zu, an denen Ihre Bildungsveranstaltungen stattfinden. Auch die im Bereich Bildungsanbieterdaten eingetragene Hauptadresse muss hier noch einmal separat erscheinen, wenn dort Bildungsveranstaltungen stattfinden. Abb. 7: Veranstaltungsort zugeordnet Die allgemeine Beschreibung zum Eingabebereich Veranstaltungsorte befindet sich im Redaktionshandbuch (Stand ) auf den Seiten Integrationssprachkurse in KURSNET Bundesagentur für Arbeit 35

36 Suche / Ergebnislisten Die vom BAMF geförderten Angebote der Bildungsart Integrationssprachkurse (BAMF), die Integrationskurse, Berufssprachkurse nach 45a AufenthG sowie die ESF-BAMF-Kurse der berufsbezogenen Sprachförderung können gezielt im KURSNET-Portal gesucht werden. Die folgenden Abschnitte erklären diese Möglichkeiten. 4.1 Schnellsuche für Bildungssuchende mit Migrationshintergrund Für eine schnelle Einstiegsmöglichkeit in die Suche nach Integrationskursen (BAMF), Berufssprachkurse nach 45a AufenthG und nach berufsbezogener Sprachförderung (ESF- BAMF) steht die Schnellsuche nach Anwahl des Menüpunktes Migrationshintergrund im Bereich für Bildungssuchende zur Verfügung. Abb. 8: Einstieg für Bildungssuchende

37 Abb. 9: Auswahl und Start der Schnellsuche nach Integrationskursen oder ESF-BAMF-Kursen Durch die Auswahl des Radiobuttons bei Integrationskurse (BAMF-Förderung), Berufssprachkurse nach 45a AufenthG oder bei Berufsbezogene Sprachförderung (ESF- BAMF) erfolgt von vornherein eine Einschränkung auf die Angebote, denen eine entsprechende Systematik-Position (MB, MC oder ME) zugeordnet ist. Somit werden je nach Vorauswahl alle Angebote angezeigt, die in den entsprechenden Systematik-Bereichen mit BAMF-Förderung bestehen. Das Suchergebnis kann durch ein Suchwort und / oder einen Veranstaltungsort zusätzlich präzisiert werden. D.h. es werden aus der möglichen Gesamtergebnismenge nur die Veranstaltungen angezeigt, die das entsprechende Suchwort enthalten und / oder denen der entsprechende Veranstaltungsort zugewiesen ist. Wird kein Suchbegriff und kein Veranstaltungsort eingetragen, zeigt die Ergebnisliste alle zum Zeitpunkt der Suche veröffentlichten Bildungsveranstaltungen an. Integrationssprachkurse in KURSNET Bundesagentur für Arbeit 37

38 4.2 Erweiterte Suche Die erweiterte Suche ist zusätzlich zum Einstieg über die Startseite analog zur Schnellsuche über den Schnelleinstieg für Bildungssuchende mit Migrationshintergrund erreichbar. Abb. 10: Auswahl Erweiterte Suche aus Schnelleinstieg für Bildungssuchende mit Migrationshintergrund Durch die Auswahl des jeweiligen Bildungsbereichs Integrationskurse (BAMF-Förderung ), Berufssprachkurse nach 45a AufenthG oder allg. und branchenspez. berufsbezogene Sprachförderung (ESF-BAMF) kann der Bildungssuchende das Ergebnis auf Angebote mit Fördermöglichkeit durch das BAMF aus den Systematikbereichen MB oder ME einschränken. Abb. 11: Auswahl des Bildungsbereichs zur Einschränkung in erweiterter Suche

39 Durch die Auswahl der Bildungsart Integrationssprachkurse (BAMF) unter Sonstiges in der erweiterten Suche kann eine allgemeine Suchwortabfrage in KURSNET auf die Bildungsangebote eingeschränkt werden, die durch die vom BAMF zertifizierten Kursträger für Integrationskurse, Berufssprachkurse nach 45a AufenthG und ESF-BAMF-Kurse veröffentlicht sind. Abb. 12: Auswahl Bildungsart Integrationssprachkurse (BAMF) zur Einschränkung in erweiterter Suche 4.3 Ergebnislisten Jede Suche erzeugt ein spezifisches Suchergebnis. Jedes Suchergebnis kann durch Sortierfilter in unterschiedlicher Weise angezeigt werden. Gibt es in der Ergebnisliste Abb. 13: Ergebnisliste mit Sortierungsfiltern Bereiche, die mehr als 200 Veranstaltungen beinhalten, werden bei Klick auf den Link nicht alle Ergebnisse in einer Kurzansichtstliste dargestellt, sondern in einer Vorsortierung nach Orten. Die Sortierfilter sind im Feld oberhalb der Suchergebnisliste bedienbar. Integrationssprachkurse in KURSNET Bundesagentur für Arbeit 39

40 Anzeige der Bildungsveranstaltungen 5.1 Kurzinfo-Anzeige Die Kurzinfo-Anzeige erscheint nach Auswahl der Veranstaltung in der Trefferliste der Suchergebnisanzeige (vgl. Abb. 13). Falls die Trefferanzahl über 200 Einträgen liegt, muss vor der Anzeige der Kurzinfo noch der Veranstaltungsort ausgewählt werden. Abb. 14: Trefferliste zur Auswahl einer Bildungsveranstaltung Die Kurzinfo zeigt den Titel der Bildungsveranstaltung, die Angaben zum Bildungsveranstalter, zum Veranstaltungsort, zum Beginn und zur Unterrichtsform (vgl. Abb. 15). In der Kurzinfo wird auch angezeigt, dass es sich um ein Angebot der Bildungsart Integrationssprachkurse (BAMF) handelt. Abb. 15: Kurzinfo zu einer Bildungsveranstaltung

41 5.2 Veranstaltungsdetailanzeige Die Veranstaltungsdetailanzeige enthält alle Informationen zum Bildungsangebot und dem konkreten Veranstaltungstermin. Abb. 16: Veranstaltungsdetailanzeige Im Anzeigenfeld Sonstiges werden die Angaben zu Teilnehmerzahlen (vgl. Kap & 3.3.9) besetzte und verfügbare Kapazitäten angezeigt, z.b.: aktuell gebuchte Teilnehmer: 6 von maximal 20 (noch 14 Plätze) frei Integrationssprachkurse in KURSNET Bundesagentur für Arbeit 41

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