Österreich (A) Ostermontag 1.5. Christi Himmelfahrt Pfingstmontag Fronleichnam /26.12.

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1 Österreich (A) Feiertage: Handelssprache: Uhrzeit: Währung: Bevölkerung: Ostermontag 1.5. Christi Himmelfahrt Pfingstmontag Fronleichnam / deutsch MEZ Sommerzeit: 1 EURO = 100 Cent 7,8 Mio. Einwohner EL 33 Januar

2 Verkehrsgewerbliche Genehmigungen 1. Genehmigungsfreie Verkehre 2. Genehmigungspflichtige Verkehre 3. Personenbeförderungsrechtliche Dokumente Reisehinweis In Österreich besteht derzeit ein Einfuhrverbot für Rindfleischprodukte aus Deutschland! Dieses Verbot gilt auch für die Einfuhr von Lebensmitteln zum privaten Gebrauch (Reiseproviant). Bei Zuwiderhandlungen können Bußgelder verhängt werden. Kontrollen werden nicht nur an den Grenzübergangsstellen, sondern auch im Hinterland durchgeführt. Merkblätter über die Einfuhrbestimmungen von Rindfleischprodukten nach Österreich sind an den Grenzübergangsstellen erhältlich. 4. Genehmigungsverfahren 5. Bezugsstelle für Fahrtenblätter und sonstige Dokumente Siehe Abschnitt 2 unter EU/EWR (S. 27 ff.) Hinweis: Soweit Anträge auf Genehmigungen an die zuständige österreichische Behörde zu richten sind, ist dies das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie Sektion II/3 Radetzkystraße 2 A-1031 Wien Tel.: 0043/1/ Fax: 0043/1/ Rechtsgrundlagen Siehe Abschnitt 2 unter EU/EWR ; zusätzlich Verwaltungsabkommen über den grenzüberschreitenden gewerblichen Straßenpersonenverkehr Hinweis: Nach Österreich müssen die Omnibusfahrer nach wie vor ein persönliches Kontrollbuch vorzeigen können. (Wenn ein Fahrer krank war bzw. Urlaub hatte, muß dies im Kontrollbuch vermerkt sein und es ist ebenfalls ratsam, wenn dies der Unternehmer noch zusätzlich formlos schriftlich bestätigt.) 128 EL 29 Februar 2001 EL 30 Mai

3 Steuern und Abgaben 1. Kraftfahrzeugsteuer Gegenseitige Steuerbefreiung gemäß Abkommen vom (BGBl. II, 1970, 1320), in Kraft getreten am , bei Einfuhr zum vorübergehenden Aufenthalt in Österr e i c h. 2. Umsatzsteuer Deutsche Busunternehmen müssen bei grenzüberschreitenden Busfahrten nach und durch Österreich folgende Verfahrensweisen berücksichtigen: 1. Fahrt durch Österreich in einen Nicht-EU-Mitgliedstaat Wird bei einer Fahrt durch Österreich eine Drittstaatsgrenze überschritten (z.b. Fahrt Deutschland Österreich Ungarn, Deutschland Österreich Slowenien, Deutschland Österreich Schweiz), so ist wie bisher die entsprechende auf Österreich anfallende Beförderungssteuer bei der an der Drittstaatengrenze ansässigen österreichischen Zolldienststelle zu entrichten. Dabei ist ein Durchschnittsbeförderungsentgelt von 60 Groschen für jeden in Österreich zurückgelegten Personenkilometer zugrundezulegen. Da Personenbeförderungsleistungen in Österreich einem Steuersatz von 10% unterliegen, beträgt die Umsatzsteuer 6 Groschen für jeden in Österreich zurückgelegten Personenkilometer. 2. Fahrt nach und durch Österreich ohne Überschreitung einer Drittstaatsgrenze Wird bei einer Fahrt nach oder durch Österreich eine Drittstaatsgrenze nicht überschritten (z.b. Fahrt Deutschland Österreich oder Deutschland Österreich Italien), ist die auf Österreich anfallende Beförderungssteuer nicht mehr an den Grenzstellen zu entrichten. Vielmehr muß die Personenbeförderungsleistung nach den allgemeinen Vorschriften des österreichischen Umsatzsteuergesetzes anteilig mit einem Steuersatz von 10% versteuert werden. Zuständig für die Besteuerung ist das Finanzamt Graz Stadt Conrad-von Hötzendorf-Straße A-8018 Graz Tel.: 0043/316/88 10 Fax: 0043/316/ Hinweis: Die Bearbeitung der Anträge erfolgt in den einzelnen Ausländerreferaten nach dem Anfangsbuchstaben des Firmennamens. Es muß für die Erhebung der Steuer beim Finanzamt in Graz eine Steuernummer beantragt werden. Zusätzlich sind deutsche Busunternehmen zum Zwecke der korrekten Besteuerung der unter Punkt 2 aufgeführten grenzüberschreitenden Busverkehre dazu verpflichtet, einen Fiskalvertreter (z.b. Rechtsanwälte, Notare, Wirtschaftstreuhänder ) in Österreich zu beauftragen. Der österreichische Fiskalvertreter hat danach alle abgaben- rechtlichen Rechte und Pflichten des Vertretenen also des deutschen Busunternehmers zu erfüllen und haftet gegenüber dem österreichischen Finanzamt für die Umsatzsteuerschulden des deutschen Unternehmers, die ab dem Zeitpunkt der Beauftragung entstehen. Die Kammer der Wirtschaftstreuhänder in Wien hat mitgeteilt, daß es ein Verzeichnis über in Österreich zugelassene Wirtschaftstreuhänder gibt, das derzeit neu aufgelegt wird. Nach Auskunft des Bundesministeriums für Finanzen in Österreich beträgt der Erhebungszeitraum für die Steuer bis zu einem Umsatz von Österreichischen Schilling ein viertel Jahr. Umsätze, die Österreichische Schilling überschreiten, unterliegen einer monatlichen Steuerpflicht. Ein Merkblatt für umsatzsteuerliche Behandlung von Beförderungen von Personen im grenzüberschreitenden Gelegenheitsverkehr mit nicht in Österreich zugelassenen Kraftfahrzeugen ist abgedruckt in Abschnitt 7. Informationen über die Besteuerung ausländischer Busunternehmer in Österreich sind auch im Internet unter folgender Adresse abrufbar: (unter Steuern / Umsatzsteuer ) 3. Einfuhrumsatzsteuern und sonstige Verbrauchssteuern Eine in Österreich existierende Einfuhrumsatzsteuer ist hinsichtlich der grenzüberschreitenden Personenbeförderungen in der Praxis nicht relevant. Bei der Einfahrt von Straßenfahrzeugen nach Österreich kann der sich in den gewöhnlichen, mit der Antriebsmaschine in Verbindung stehenden, Kraftstoffbehältern befindliche Treibstoff abgabenfrei eingeführt werden. 4. Erstattungsbehörde Finanzamt Graz-Stadt Referat für ausländische Unternehmer Conrad-von-Hötzendorfstr Tel.: (0043) A-8018 Graz Fax: (0043) Hinweise Umsatzsteuerformulare ZA 52 sind zu beziehen bei: 1. Verlag Kitzler Uraniastraße 4 A-1011 Wien Tel.: (0043) Österreichische Staatsdruckerei Drucksortenverlag Rennweg 12a A-1037 Wien Tel.: (0043) oder igp Interessengemeinschaft Personenverkehr e.g. Dornierstraße 3 Tel.: (07031) Böblingen Fax: (07031) Preis: DM 0,80/Stück + MwSt. + Versand Kein Copyright, aber Form und Farbe müssen wie das Original sein. 132 EL 33 Januar 2002 EL 33 Januar

4 5. Autobahnvignetten für Österreich Die Vignettenpreise für Busse (ab 3,5 t) lauten ab 2001/2002: Vignettentyp ATS DM 10-Tages-Vignette 1.350, 1.750, 25,44 (gültig ab dem Tag der Lochung Uhr 10 Tage lang, d. h. bis zum 9. Folgetag Uhr) 2-Monats-Vignette 1.750, 1.250, 127,18 (gültig 2 Monate ab Ausstellungsdatum) Jahresvignette 8.000, 1.140, 581,38 (gültig vom 1. Dez. des Vorjahres bis zum des Folgejahres) Omnibusanhänger dürfen kostenlos mitgeführt werden. Wer ohne Vignette angetroffen wird, muß ein Bußgeld zahlen. Der Mindestbetrag für Busse über 3,5 t beträgt ös 3.300,. Der Bußgeldbescheid berechtigt 24 Stunden lang zur weiteren Benutzung der Autobahnen und Schnellstraßen. Bei Nichtbezahlung drohen Geldstrafen bis zu ös ,. In der Bundesrepublik können Autobahnvignetten für Busse und Pkw bei der IGP und IPO erworben werden. IGP = Interessengemeinschaft des Personenverkehrsgewerbes in Baden-Württemberg eg Dornierstr. 3 Tel.: (07031) Fax: (07031) Böblingen IPO = Interessengemeinschaft privater Omnibusunternehmer eg Im Schaufsfeld 2 Tel.: (02173) 14132/14155 Fax: (02173) Langenfeld Vignettenpflichtig sind folgende Autobahnen und Schnellstraßen: Autobahnen: A 1 West Autobahn A 2 Süd Autobahn A 3 Südost Autobahn A 4 Ost Autobahn A 7 Mühlkreis Autobahn A 8 Innkreis Autobahn A 9 Phyrn Autobahn *** A 10 Tauernautobahn *** A 11 Karawanken Autobahn *** A 12 Inntal Autobahn 134 EL 32 September 2001 EL 28 November a

5 A 14 Rheintal Autobahn A 21 Wiener Außenring-Autobahn A 22 Donauufer Autobahn A 23 Südosttangente Wien A 25 Linzer Autobahn Schnellstraßen: S 4 Mattersburger Schnellstraße S 6 Semmering Schnellstraße S 16 Arlberg Schnellstraße *** S 18 Bodensee Schnellstraße S 31 Burgenland Schnellstraße S 33 Kremser Schnellstraße S 35 Brucker Schnellstraße S 36 Murtal Schnellstraße *** mit Ausnahme der bereits bemauteten Abschnitte. D.h., für diese Abschnitte ist weiterhin zusätzlich Maut zu bezahlen. 1) Innsbruck Schönberg 2) Matrei Brenner 134b EL 13 Januar

6 Brenner-Autobahn (A 13) Länge 38,0 km Gesamtstrecke: Innsbruck/Ost oder West Staatsgrenze Brenner; Schönberg Matrei auch in Verbindung mit Teilstrecken oder der Kurzstrecke Teilstrecken: Innsbruck/Ost oder West Schönberg und Teilabschnitte davon bzw. Matrei Staatsgrenze Brenner (auch Teilstrecken davon) Kurzstrecke: Brennersee Staatsgrenze Brenner Kategorie C Busse mit mehr als 3 Achsen Einzelkarte Uhr ös 1.390, ös 310, 1) /460, 2) ös 80, Uhr ös 2.080, ös 310, 1) /460, 2) ös 80, Wertkarte (ös 4.000, ) 1 Fahrt Uhr ös 1.390, ös 310, 1) /460, 2) ös 80, Uhr ös 2.080, ös 310, 1) /460, 2) ös 80, Kategorie F Kategorie C, jedoch lärm- und schadstoffarm, nur bei Vorlage des COP-Ausweises, Euronorm) Einzelkarte Uhr ös 1.040, ös 310, 1) /460, 2) ös 80, Uhr ös 2.080, ös 310, 1) /460, 2) ös 80, Wertkarte (ös 4.000, ) 1 Fahrt Informationen Brenner-Autobahn: Alpenstraße AG Innsbruck, Tel. (0043) Mautstelle Schönberg, Tel. (0043) Tauernautobahn-Scheitelstrecke ( m) (A 10) Länge 46,0 m Verbindung Flachau (S) Rennweg (K) Teilstrecken: Flachau Zederhaus / Flachau St. Michael / St. Michael Rennweg Gesamt- Teil- Kurz- Kategorie B Busse bis zu 3 Achsen strecke strecke strecke Einzelkarte ös 300, ös 150, ös 50, Wertkarte (ös 4.000, ) 1 Fahrt ös 240, ös 120, ös 40, Gesamt- Teil- Einzelkarte strecke strecke Mehrspurige Fahrzeuge mit einer Fahrzeughöhe von mehr als 1,3 m auf Höhe der Vorderachse bis 3 Achsen (z.b. Busse) ös 270, ös 135, Mehrspurige Fahrzeuge mit einer Fahrzeughöhe von mehr als 1,3 m auf Höhe der Vorderachse mit mehr als 3 Achsen (z.b. Busse) ös 600, ös 300, Wertkarte (gesamt ös 4000,, gültig 2 Jahre ab Ausstellung) Mehrspurige Fahrzeuge ( ) bis 3 Achsen ös 240, ös 120, Mehrspurige Fahrzeuge ( ) mit mehr als 3 Achsen ös 480, ös 240, Österreichische Autobahnen- und Schnellstraßen-Aktiengesellschaft Alpenstr. 94, A-5020 Salzburg, Tel.: (0662) , Fax: (0662) Dw Mautstelle: A-5582 St. Michael, Tel.: (06477) , Fax: (06477) 7694 Felbertauernstraße ( m) (B 108) Länge 5,3 km Verbindung Mittersill (S) Matrei (Ost-T) Bus bis 30 Sitze (inkl. Hänger) Einzelkarte ös 300, Wertkarte D ös 4.000, (4000 Pkt. à 1, ös) pro Fahrt (auch WK B, C, F) 260 Pkt. Bus ab 30 Sitze (inkl. Hänger) Einzelkarte ös 500, Wertkarte D ös 4.000, (4000 Pkt. à 1, ös) pro Fahrt (auch WK B, C, F) 440 Pkt. Information über Tel. 0043/4875/8806-7, Fax: 0043/4875/ oder Felbertauernstraße AG Tel.: 0043/4852/ Albin-Egger-Straße 17 Fax: 0043/4852/ A-9900 Lienz Großglockner-Hochalpenstraße ( m) (B 107) Länge 40,0 km Verbindung Fusch (S) Heiligenblut (K) Wintersperre: zumindest vom bis Nachtfahrverbot: von Uhr bis 5.00 Uhr Preis pro Person* Normaltarif Mindestgebühr Höchstgebühr Busgruppe ÖS 60, ÖS 360, ÖS 3.900, Seniorengruppe (über 60 Jahre) ÖS 50, ÖS 360, ÖS 3.250, Schülergruppe (bis 18 Jahre) ÖS 30, ÖS 360, ÖS 1.950, *Alle Tarife inklusive 20% Mehrwertsteuer. Die Rückfahrt am selben Tag ist kostenlos. Es gelten auch die Wertkarten für Arlberg-Straßentunnel, Brenner Autobahn, Felbertauernstraße, Karawankentunnel Nord, Phyrnautobahn und Tauernautobahn. Hinweis:

7 Der Buspreis richtet sich nach den tatsächlich beförderten Personen, wobei der Lenker und ein Reiseleiter unberücksichtigt bleiben. Bedingung hierfür ist, dass für das Kassenpersonal die Möglichkeit der Überprüfung dieser Angaben besteht. Stimmt die angegebene Personenzahl nicht mit den tatsächlich beförderten Personen überein, wird der Gruppenpreis für die im Zulassungsschein angegebene Sitzplatzzahl in Rechnung gestellt. Die Ermäßigung für Gruppenfahrten von Senioren wird nur gegen Vorlage einer schriftlichen Bestätigung durch den Veranstalter gewährt. Die Schülerermäßigung wird für Jugendliche bis zur Vollendung des 19. Lebensjahres gewährt. Bei mehr als einer erwachsenen Begleitperson pro zehn Jugendliche gilt für die Gruppe der Normaltarif. Max. Steigung: 12%, für Busse unbegrenzt befahrbar, Wintersperre von Mitte Oktober bis Anfang Mai Informationen Großglockner Hochalpenstraße: Fusch, Kasse Ferleiten: Tel. (06546) 650, Fax (06546) 6504 Heiligenblut, Kasse Roßbach: Tel. (04824) 2212, Fax (04824) Straßenzustandsbericht Tonbanddienst: Tel. (04824) 2606 Gerlosstraße, Scheitelstrecke ( m) (B 165) Länge 11,0 km Verbindung Gerlosplatte Krimml (S) Barzahlung* (ös) Wertkarte** (ös) Bus mit Personen 200, 160, Bus mit Personen 400, 320, Bus mit Personen 600, 480, Bus ab 41 Personen 800, 640, *, ** und Hinweis siehe Großglockner Hochalpenstraße Max. Steigung: 8 %, keine Tonnen-Beschränkung, Seniorenermäßigung bei Busgruppen (50%) Informationen Gerlos Alpenstraße: Kasse Krimml: Tel. (08564) 261, Fax (08564) oder Großglockner Hochalpenstraßen AG Nockalmstraße, Kärnten Bus pro Person ös 40, Höchsttarif pro Bus ös 1.400, (Stand: April 1996) Informationen Nockalmstraße: Kasse Innerkrems: Tel. (04736) 265 oder Großglockner Hochalpenstraßen AG (0662) , Fax (0662) siehe auch S. 144 Arlbergtunnel (1200 m) (S 16) Länge 13,9 km Verbindung Klösterle (VO) St. Jakob (T) Einzelkarte Mehrspurige Fahrzeuge mit einer Fahrzeughöhe von mehr als 1,3 m auf Höhe der Vorderachse bis 3 Achsen (z.b. Busse) ös 270, Mehrspurige Fahrzeuge mit einer Fahrzeughöhe von mehr als 1,3 m auf Höhe der Vorderachse mit mehr als 3 Achsen (z.b. Busse) ös 600, Wertkarte (ös 4000,, gültig 2 Jahre ab Ausstellung) Mehrspurige Fahrzeuge ( ) bis 3 Achsen ös 240, Mehrspurige Fahrzeuge ( ) mit mehr als 3 Achsen ös 480, Information: Alpen Straßen AG Arlberg Straßentunnel, Tel. (0043) 512/52012 Mautstelle St. Jakob, Tel. (0043) 5446/2066, Fax (0043) 5446/2066, -61 Pyhrn-Autobahn Gleinalmtunnel (A 9) Länge 24,0 km Verbindung St. Michael Übelbach (St) Einzelkarte Mehrspurige Fahrzeuge mit einer Fahrzeughöhe von mehr als 1,3 m im Bereich der Vorderachse bis 3 Achsen (z.b. Busse) ös 250, Mehrspurige Fahrzeuge mit einer Fahrzeughöhe von mehr als 1,3 m im Bereich der Vorderachse mit mehr als 3 Achsen (z.b. Busse) ös 480, Wertkarte (ös 4000,, gültig 2 Jahre ab Ausstellung) Mehrspurige Fahrzeuge ( ) bis 3 Achsen ös 200, Mehrspurige Fahrzeuge ( ) mit mehr als 3 Achsen ös 400, (siehe auch S. 146d) Information über Tel. 0043/316/6073, Fax 0043/316/ Bosrucktunnel (A 9) Länge 11,0 km Verbindung Spital (OÖ) Gesäuse-Bundesstraße (St) Einzelkarte Mehrspurige Fahrzeuge mit einer Fahrzeughöhe von mehr als 1,3 m im *) Ermäßigter Tarif für die Gesamtstrecke Gleinalm und Bosruck nur dann, wenn an der ersten Mautstelle ein Vorticket verlangt wird und dieses an der zweiten Mautstelle vor Abbuchung der Kreditkarte abgegeben wird. 138 EL 15 Juli

8 Bereich der Vorderachse bis 3 Achsen und bis 30 Sitze (z.b. Busse) ös 120, Mehrspurige Fahrzeuge mit einer Fahrzeughöhe von mehr als 1,3 m im Bereich der Vorderachse mit mehr als 3 Achsen und ab 30 Sitze ös 270, Wertkarte (ös 4000,, gültig 2 Jahre ab Ausstellung) Mehrspurige Fahrzeuge ( ) bis 3 Achsen ös 120, Mehrspurige Fahrzeuge ( ) mit mehr als 3 Achsen ös 240, Gesamtstrecke Gleinalmautobahn und Bosrucktunnel (innerhalb von 2 Tagen)*) Wertkarte (ös 4000,, gültig 2 Jahre ab Ausstellung) Mehrspurige Fahrzeuge ( ) bis 3 Achsen ös 240, Mehrspurige Fahrzeuge ( ) mit mehr als 3 Achsen ös 480, Gruppenermäßigungen: 50% Entgeltermäßigung für Gruppenreisen von Schülern und Jugendlichen bis 19 Jahre (für je 10 Schüler oder Jugendliche kann eine erwachsene Begleitperson an dieser Fahrt teilnehmen). 50% Entgeltermäßigung für Gruppenreisen von Kriegsopfer-, Körperbehinderten- und Pensionistenverbänden. Die Teilnehmer an dieser Fahrt müssen sich durch Vorlage einer schriftlichen Bestätigung bzw. durch Vorlage von amtlichen Personalausweisen einwandfrei ausweisen können. Ermäßigung bei Unterbesetzung: 50% Entgeltermäßigung bei Auslastung des Omnibusses unter der Hälfte der zugelassenen Sitzplätze. (Stand: ; im August 1997 unverändert gültig; siehe auch S. 146d) Information über: Pyhrn Autobahn AG Wilhelm-Raabe-Gasse 24 Tel.: (0316) Graz Fax: (0316) oder: Mautstelle Tel.: (03843) St. Michael i.o. Fax: (03843) 2313 oder: Mautstelle Tel.: (03612) 24105, Ardning Fax: (03612) Silvretta-Hochalpenstraße (2036 m) von Galtür über Bielerhöhe nach Partenen (22,3 km) Busse (jeweils ohne Fahrer und Reiseleiter) bis 8 Personen ös 340, bis 32 Personen ös 1.280, bis 15 Personen ös 600, bis 42 Personen ös 1.600, bis 22 Personen ös 900, bis 52 Personen ös 1.900, über 52 Personen ös 2.200, Die Tarife beinhalten die Rückfahrt am gleichen Tag. Gästen des Montafon bzw. Paznauns wird eine Ermäßigung gewährt (Wohnsitznachweis bzw. Gästekarte erforderlich). Max. Steigung 10%, Wintersperre von November bis Mai, Nachtparkverbot! Information: Einhebestelle Galtür, Tel. (0043) 5443/8218 Einhebestelle Partenen, Tel. (0043) 5558/8307 Vorarlberger Illwerke, Tel. (0043) 5556/ Karawankentunnel Mehrspurige Fahrzeuge über 1,3 m Höhe im Bereich der Vorderachse mit 2 Achsen ös 135, mit 3 Achsen ös 180, mit mehr als 3 Achsen ös 320, Die Mautentrichtung ist auch mittels Karten DKV, Euroshell oder UTA möglich. Ab ös 5000, Mautumsatz pro Kunde und Kalenderjahr 10% Rabatt gegenüber Einzelkarte. (Stand: , unverändert gültig im Mai 2001) Auskunft erteilen: 1. Österreichische Autobahnen- und Schnellstraßen-Aktiengesellschaft Alpenstraße 94 Tel.: (0662) Fax: (0662) A-5020 Salzburg Mautstelle Tel.: (06477) DW. Fax: (06477) 7694 A-5582 St. Michael Mautstelle Tel.: (04253) 2660 Fax: (04253) A-9183 Rosenbach 2. Alpenstraßen AG Rennweg 10a Tel.: (0512) Fax: (0512)

9 A-6021 Innsbruck Mautstelle St. Jakob Tel.: (05446) 2066 Fax: (05446) A-6580 St. Anton am Arlberg Bahnverladung Tauernschleuse (Fahrzeit 10 Minuten): Länge 8,5 km Verbindung Böckstein (S) Mallnitz (K) einfach retour Busse bis 32 Sitzplätze ös 400, ös 600, Busse ab 33 Sitzplätze ös 700, ös 1000, Höchstmaße Breite ,5 m Höhe ,8 m Länge ,5 m Gewicht ,0 t (Stand: 1995) Reiseauskunft der Österreichischen Bundesbahn: 0043/1/ Böckstein Tel.: 0043/6434/ Mallnitz Tel.: 0043/4784/ Kärnten Kanzel-Bergstraße Treffen Kanzelhöhe ( m) Busse bis 5 Personen ös 100, jede weitere Person ös 12, Kleinbusse ös 70, Max. Steigung: 14%; für Autobusse bis 8 Meter Länge; keine Seniorenermäßigung; keine Wintersperre Information: Tourismusbüro Sattendorf, Tel. (0043) 4248/2336 Bodensdorf Gerlitzen ( m) Kleinbus und Fahrer ös 60, jede weitere Person ös 20, Autobus bis 20 Sitzplätze ös 250, jede weitere Person ös 12, Max. Steigung: 13%; für Busse keine Gewichtsbeschränkung; bei Voranmeldung 10% Seniorenermäßigung; keine Wintersperre; Maut ab Mitte Mai!

10 Information: Tourismusbüro Bodensdorf, Tel. (0043) 4243/ Arriach Gerlitzen bis Gipfel ( m) Kleinbus mit Fahrer ös 90, (max. 130, ) zusätzlich für jede weitere Person ös 10, (max. 130, ) Omnibus mit Fahrer ös 250, (max. 130, ) jede weitere Person ös 10, (max. 130, ) Max. Steigung: 15%; für Busse von Tonnen befahrbar; keine Seniorenermäßigung; Wintersperre von November bis April Arriach Wöllanernock ( m) Kleinbus bis 30 Personen ös 300, jede weitere Person ös 5, Autobus bis 50 Personen ös 500, jede weitere Person ös 5, Omnibus für Behinderte ös 400, Bus 8-Sitzer ös 80, pro Person ös 5, Max. Steigung: 15%; für Busse von Tonnen befahrbar; keine Seniorenermäßigung; Wintersperre von November bis Pfingsten Afritz Wieseralm ( m) Kleinbus (8-Sitzer) ös 90, Bus bis 30 Personen ös 135, Max. Steigung: 10%; für Busse bis 30 Personen befahrbar; keine Seniorenermäßigung; Wintersperre je nach Wetterlage Information: Tourismusbüro Afritz, Tel. (0043) 4247/2126 Feld am See Feldpannalm ( m) Bus bis 20 Personen ös 80, Bus über 20 Personen ös 160, Max. Steigung: 10%; für Busse bis 11 Meter Länge befahrbar; Wintersperre je nach Wetterlage; keine Seniorenermäßigung; Auffahrt mit Invalidenausweis gratis Information: Tourismusbüro Feld am See, Tel. (0043) 4246/2273 Feld am See Wöllanernock ( m) Bus bis 20 Personen ös 80, Autobus über 20 Personen ös 160,

11 Max. Steigung: 10%; für Busse bis 11 Meter Länge; keine Seniorenermäßigung; Wintersperre je nach Wetterlage Feld am See Mirnock ( m) Bus bis 30 Personen ös 160, Max. Steigung: 10%, für Busse bis 11 Meter Länge; keine Seniorenermäßigung; Wintersperre je nach Wetterlage Villacher Alpenstraße-Dobratsch (2166 m) HS NS Autobus Mindesttarif ös 320, 320, Autobus Maximaltarif ös 1400, 1200, Autobus/Person ös 40, 30, Max. Steigung: 10%; Seniorenermäßigung auf Anfrage; im Winter keine Mautgebühr, keine Wintersperre; für Busse unbeschränkt befahrbar Information: Villacher Alpenstraßen-Fremdenverkehrs-GesmbH, Tel. (0043) 424 2/ Mauthaus Möltschach, Tel. (0043) 424 2/ Malta-Hochalm-Straße (1920 m) Autobus pro Person ös 40, Kinder von 6 15 Jahren ös 25, Senioren ös 35, Mit der Kärnten-Card GRATIS! (Lenker und Reiseleiter sind mautfrei) Max. Steigung: 14%; Autobusse bis max. 14 m/ 3,70 m hoch; Wintersperre: Oktober bis Mitte Mai Info-Tel. (0043) 4783/2504 Oberebriach/Eisenkappel, Hochobir Güterweg zur Eisenkampler Hütte ( m) Kleinbus bis 9 Personen ös 60, Bus 10 bis 25 Personen inkl. Fahrer ös 100, jede weitere Person ös 10, Bus ab 26 Personen ös 150, jede weitere Person ös 10, Max. Steigung: 10%; für Busse bis 10 m Länge; Wintersperre Information: Tourismusbüro Bad Eisenkappel, Tel. (0043) 4238/8686 Goldeck Panoramastraße Zlan Stockenboi ( m) Autobus-Maximaltarif ös 1400, Bus/pro Person ös 40, Autobus (6-Fahrten-Block) ös 6000, Max. Steigung: 11,8%; für Busse keine Gewichtsbeschränkung; keine Seniorenermäßigung; keine Wintersperre; Invalidenermäßigung: ös 120,, im Winter mautfrei Information: Mautstelle, Tel. (0043) 4762/ Tourismusbüro Spittal, Tel. (0043) 4762/3420 Nockalmstraße ( m) Nationalpark Nockberge / Eintritt in das Erlebnisgebiet Bus/pro Person ös 40, Höchsttarif pro Bus ös 1400, Ermäßigungen gegen Vorlage einer Bestätigung Senioren ös 35, Schüler ös 20, Unter die Kategorie B (Omnibus) fallen alle Fahrzeuge zur gewerblichen Personenbeförderung (Taxi, Mietwagen, Hotelbus usw.), die mit mehr als 4 Personen (außer dem Lenker) besetzt sind. Max. Steigung: 10%; Wintersperre von Ende Oktober bis Mitte Mai; für Busse unbegrenzt befahrbar Information: Kasse Innerkrems, Tel. (0043) 4736/265 Mölltaler Gletscher/Panoramastraße Autobus (Hin- und Rückfahrt): bis 9 Sitze ös 210, bis 30 Sitze ös 410, bis 50 Sitze ös 720, ab 51 Sitze ös 1130, Für Autobusse bis max. 4 m Höhe befahrbar; Wintersperre von Dezember bis März. Millstatt Lammersdorf Lammersdorfer Alm ( m) Autobus/Person und Fahrtrichtung ös 10, Max. Steigung: 15%; für Autobusse bis 10 m befahrbar; Wintersperre: vom 1. November bis 30. April (je nach Witterung) Information: Tourismusbüro Millstatt, Tel. (0043) 4766/ a

12 Millstatt Schweiger Alm ( m) Autobus/Person und Fahrtrichtung ös 10, Max. Steigung: 12%; für Autobusse bis 10 m Länge befahrbar; Wintersperre: 1. November bis 30. April (je nach Witterung) Millstatt Sappl Sappler Alm ( m) Autobus/Person (einfache Fahrt) ös 10, Max. Steigung: 11%; nur für Kleinbusse befahrbar (30 Sitze); Seniorenermäßigung; Wintersperre: 1. November bis Ostern (je nach Witterung) Seeboden Mautstraße Tschiernock Autobus bis 50 Personen pro Person ös 20, Max. Steigung: 10%; Wintersperre je nach Witterung Information: Tourismusbüro Seeboden, Tel. (0043) 4762/81210 Zell Pfarre; Koschutastraße Koschutahaus ( m) Mautfrei! Max. Steigung: 12%; für Autobusse gesperrt; keine Seniorenermäßigung; Wintersperre Niederösterreich St. Anton an der Jeßnitz, Hochbärneck-Straße Keine Gebühren; freiwillige Spende Max. Steigung: 12%; keine Wintersperre Göstling an der Ybbs, Hochkar-Alpenstraße Autobus pro Person ös 40, (Fahrer und Reiseleiter frei) Max. Steigung: 12%; keine Wintersperre (ausgenommen extreme Schneelage); Mauttarife in Liftkarte inkludiert Hohe Wand (Bergstraße) Autobus ös 67, Mautgebühren werden derzeit nur an Samstagen, Sonn- und Feiertagen erhoben. + Eintrittsgebühr für Naturpark Hohe Wand pro Person ös 20, Kinder bis 14 Jahre Max. Steigung: 16%; keine Wintersperre (ausgenommen extreme Schneelage) Info-Tel. (0043) 2638/88307 Furt an der Triesting, Hocheck Autobus ös 100, bis 200, Max. Steigung: 12%; keine Seniorenermäßigung; keine Wintersperre; bei extremer Schneelage Kettenpflicht Oberösterreich Altmünster Großalmlandesstraße (bis 829 m) keine Mautgebühren Bad Goisern, Predigtstuhlstraße (bis 1000 m) Keine Mautgebühren; Autobusse bis 50 Sitzplätze; max. Steigung: 11% Grünau im Almtal, Kasbergalmstraße (1600 m) Kasbergalm ist immer gesperrt! Grünau Farrenau (bis 1200 m) Mautstraße, nur für Gäste des Hochberghauses. Keine Mautgebühren. Für Autobusse bis ca. 60/70 Sitzplätze erlaubt. Max. Steigung: 12%; Wintersperre je nach Wetterlage Hinterstoder Höß Panoramastraße ( m) Autobus pro Person ös 35, (Fahrer und Reiseleiter frei) Max. Steigung: 10-11%; Wintersperre nur bei extremer Wetterlage Salzburger Land frei Badgastein (Sportgastein), Gasteiner-Alpenstraße ( m) 146b 146c

13 Autobus pro Person ös 40, (Fahrer und Reiseleiter frei) Kinder ab 10 Jahre ös 25, Kinder bis 10 Jahre frei Max. Steigung: 6%; Busse bis max. 35 t; keine Seniorenermäßigung Filzmoos Hofalm ( m) Autobus mit mehr als 5 Personen ös 250, Max. Steigung: 15%; Busse bis max. 25 t Rauris, Bodenhaus Lenzanger, Mautstraße Kolm-Saigurn ( m) Autobus pro Person ös 15, Strobl Abersee Niedergaden, Bleckwandstraße ( m) Pkw ös 50, Kinder ös 10, Autobus nur nach Voranmeldung Strobl, Postalmstraße ( m) Autobus Grundgebühr ös 300, bzw. pro Erwachsene (ab 15 Personen) ös 20, pro Kind (ab 20 Kinder) ös 10, Max. Steigung: 9%; keine Tonnenbeschränkung für Busse St. Kolomann/Sommerau Vordertrattbergalm ( m) Nordöstlich Golling, erst ab Horn gebührenpflichtig Autobus ös 80, Busse bis max. 50 Sitze; keine Seniorenermäßigung St. Martin bei Lofer Kirchental ( m) Kleinbus ös 50, Autobus (max. 30 Personen) ös 150, Zederhaus, Riedingtalstraße ( m) Kleinbus ös 80, Autobus (Großbusse nur bis Schliereralm) ös 150, Abtenau, Postalmstraße ( m) Autobus Grundgebühr ös 300, bzw. pro Erwachsenem (ab 15 Personen) ös 20, pro Kind (ab 20 Kinder) ös 10, Max. Steigung: 10%; keine Tonnenbeschränkung für Busse Steiermark Admont, Admonter Kalbling Höhenstraße ( m) Autobus ös 500, Maximale Steigung: 12%; für Busse unbeschränkt befahrbar; keine Wintersperre; keine Seniorenermäßigung Aflenz-Kurort, Bürgeralmstraße (Privatstraße 1510 m) Taxi (Bus, Kleinbus) pro Person ös 10, mindestens ös 60, privater Bus ös 120, Maximale Steigung: 11%; für Busse und Wohnwagen ungeeignet; Wintersperre bei Liftbetrieb; keine Seniorenermäßigung Aflenz-Land, Schießlingstraße ( m) Kinder bis 15 Jahre mautfrei Kleinbus (bis 10 Personen) ös 150, Großbus (bis 20 Personen) ös 300, Großbus (bis 30 Personen) ös 400, Maximale Steigung: 8-10%; für Wohnwagen und kleinere Busse bis 30 Personen geeignet; Wintersperre je nach Witterung (Ende September bis Anfang Mai) Aich Gössenberg Steirischer Bodensee Haus/Ennstal Petersberg Steirischer Bodensee ( m) Gruppen (ab ca. 20 Personen) pro Person ös 25, Kinder bis 14 Jahre ös 12, Maximale Steigung: 9%; für Busse keine Gewichtsbeschränkung; Wintersperre je nach Witterung; keine Seniorenermäßigung Altausee, Loser Straße, Salzkammergut-Panoramastraße ( m) Autobus, Hin- und Rückfahrt in Gruppen pro Person (Fahrer und Reiseleiter mautfrei) ös 50, 146d 146e

14 Autobus, Hin- und Rückfahrt für Kinder bis 15 Jahre ös 25, Schülergruppen bis 18 Jahre, Hin- und Rückfahrt ös 25, Max. Steigung: 10%; für Busse keine Gewichtsbeschränkung; Wintersperre teilweise je nach Witterung (November bis April); Seniorenermäßigung Bad Mitterndorf, Tauplitzalm Alpenstraße ( m) Autobus pro Person ös 35, Max. Steigung: 9%; für Busse keine Gewichtsbeschränkung; keine Wintersperre Gaishorn, Mödlinger Hütte-Straße (1521 m) Bus bis max. 40 Sitzplätze ös 35, und pro Person ös 10, Max. Steigung: 14%; für Wohnwagen und Busse nicht geeignet; Wintersperre von Weihnachten bis 1. Mai; keine Seniorenermäßigung Gröbming, Stoderzinken-Alpenstraße (1850 m) Autobus pro Person ös 35, Kinder bis 15 Jahre ös 20, Kriegsopfer ös 30, Max. Steigung: 9%; für Busse bis 16 Tonnen befahrbar; Wintersperre je nach Witterung; Seniorenermäßigung für Busgruppen Hohentauern, Scheibelalm-Edelrauhütte, Rottenmanner Tauern (1724 m) Autobus (über 40 Personen) ös 800, Autobus pro Person (bis 40 Personen) (Fahrer und Reiseleiter mautfrei) ös 20, Kinder von 6-14 Jahre ös 10, Kleinbus pro Person ös 20, mit Kindern von 6-14 Jahre pro Person ös 10, Winterzuschlag auf alle Preise: Erwachsene ös 10, Kinder ös 5, Max. Steigung: 16%; für Busse befahrbar; keine Wintersperre; keine Seniorenermäßigung Mönichwald, Hochwechselstraße (bis Wetterkoglerhaus, m) Kleinbus (bis 5 Personen) ös 50, jede weitere Person ös 10, Autobus pro Person ös 10, Kinder bis 15 Jahre 50% Ermäßigung Nur Bus und Fahrer: Kleinbus (bis 20 Sitzplätze) ös 50, Autobus (über 20 Sitzplätze) ös 120, Wintersperre von Allerheiligen bis Mai, je nach Witterung; für Busse keine Gewichtsbeschränkung; keine Seniorenermäßigung Oberzeiring, Höhenstraße zur Klosterneuburger Hütte (1902 m) Pkw pro Person ös 20, Busse ab 30 Personen ös 500, Max. Steigung: 20%; für Busse befahrbar; keine Seniorenermäßigung Rohrmoos Untertal, Hochwurzenstraße ( m) Keine Mautgebühr! Max. Steigung: 12%; befahrbar nur zwischen und Uhr; für Busse keine Gewichtsbeschränkung; wegen Unterführung keine Stockbusse; Wintersperre von Dezember bis April Neuberg an der Mürz, Schneealpenstraße (1500 m) Autobus pro Person ös 10, Auffahrt bis Kohlebnerstand möglich. Auskunft: Tel.: 03857/8457 Max. Steigung: 10%; für Busse bis max. 10 m Länge befahrbar; Wintersperre je nach Schneelage Ende November bis Ende Februar Pfaffensattel, Stuhleckstraße (1368 m) Autobus pro Person ös 10, Max. Steigung: 20%; für Busse befahrbar; Wintersperre je nach Wetterlage. Auskunft: Tel.: 03853/300 oder Pichl an der Enns, Reiteralmstraße (Privatstraße, m) 146f 146g

15 Autobus mit 50 Personen ös 500, Max. Steigung: 10%; für Busse keine Gewichtsbeschränkung; Wintersperre von Ende Oktober bis 1./15. Juni; keine Seniorenermäßigung Ramsau (Seilbahn-Talstation), Dachsteinstraße ( m) Autobus mit max. 30 Personen ös 670, mit Gästekarte ös 570, Autobus mit max. 40 Personen ös 870, mit Gästekarte ös 740, Autobus mit Kindergruppe halber Tarif Autobus bis max. 50 Personen ös 980, mit Gästekarte ös 840, Max. Steigung: 10-15%; für Busse keine Gewichtsbeschränkung; keine Wintersperre; keine Seniorenermäßigung Ratten, Pretulstraße ( m) Kleinbus ös 80, Autobus bis 10 Sitzplätze ös 80, bis 20 Sitzplätze ös 160, bis 30 Sitzplätze ös 240, bis 40 Sitzplätze ös 320, über 40 Sitzplätze ös 400, Max. Steigung: 18%; für Gelenkbusse nicht erlaubt; Wintersperre von ca. 1. Nov. bis 15. Mai und je nach Schneelage; keine Seniorenermäßigung Auskunft: Tel.: 03173/2734 St. Michael-Übelbach, Gleinalmtunnel ( m) Kleinbus bis 8 Personen ös 130, 80 Punkte Karte ös 800, pro Fahrt 9 Punkte ös 90, Autobus bis 3 Achsen ös 250, 100 Punkte Karte ös 4000, pro Fahrt 5 Punkte ös 200, Autobus mit Anhänger bzw. mehr als 3 Achsen ös 480, 100 Punkte Karte ös 4000, pro Fahrt 10 Punkte ös 400, Für Busse keine Gewichtsbeschränkung; keine Wintersperre; keine Seniorenermäßigung Knoten Selzthal bis Spital am Pyhrn, Bosrucktunnel ( m) Kleinbus bis 8 Personen ös 70, 80 Punkte Karte ös 800, pro Fahrt 5 Punkte ös 50, Autobus bis 3 Achsen ös 120, 100 Punkte Karte ös 4000, pro Fahrt 3 Punkte ös 120, Autobus mit Anhänger bzw. mehr als 3 Achsen ös 270, 100 Punkte Karte ös 4000, pro Fahrt 6 Punkte ös 240, Für Busse keine Gewichtsbeschränkung; keine Wintersperre; keine Seniorenermäßigung Schladming Planai (ab Gasthof-Pension Hochjager, 1300 m) Autobus bis 20 Personen, pro Person ös 36, Kinder ös 21, Pauschalbertrag für 30-Sitz-Bus ös 920, 40-Sitz-Bus ös 1150, 50 Sitze oder mehr ös 1450, Planai Hochwurzen + Bus Als Beitrag zur Verkehrsberuhigung steht die Seilbahn auf die Planai zur Verfügung. Die Seilbahn ist vom bis durchgehend in Betrieb bzw. vom bis an Wochenenden. Parkplätze für Pkw und Busse sind bei der Talstation vorhanden. Erlebnis-Umweltticket Planai Hochwurzen + Bus/6 Tage, Erwachsene ös 1020, Kinder ös 550, Max. Steigung: 10%; für Busse keine Gewichtsbeschränkung; keine Wintersperre Wa l d b a c h Breitenbrunn, Hochwechselstraße (Wetterkoglerhaus, m) Kleinbus (bis 5 Personen) ös 50, für jede weitere Person ös 10, Autobus pro Person ös 10, Nur Bus und Fahrer: Kleinbus (bis 20 Sitzplätze) ös 50, Autobus (über 20 Sitzplätze) ös 120, 146h 146i

16 Max. Steigung: 12%; für Busse keine Gewichtsbeschränkung; Wintersperre von Allerheiligen bis Mai; je nach Witterung Tirol Absam/Hall in Tirol, Eichat-Halltal (bis 1300 m) Kleinbus (bis 8 Sitzplätze) ös 50, Für Autobusse nicht zugelassen! Maut von Hackl bis Parkplatz oberhalb St. Magdalena. Wintersperre: ca. Ende Oktober bis Mai (je nach Schneelage) Max. Steigung: 32% Dornauberg Ginzling/Mayrhofen, Breitlahner Schlegeistausee (1784 m) Kleinbus (5-9 Sitzplätze) ös 120, Autobus (10-20 Sitzplätze) ös 260, Sitzplätze ös 380, Sitzplätze ös 530, Sitzplätze ös 700, 20 Punkte für Busse ab 10 Personen ös 2200, 10er Block für Kleinbus (5-9 Sitzplätze) ös 940, Die Gebühren verstehen sich für Hin- und Rückfahrt. Von Mitte Mai bis Ende Oktober befahrbar (je nach Witterung) Max. Steigung: 12%; max. Höhe für Busse: 3,40 m, keine Tonnenbeschränkung Elmau Wochenbrunner Alm (1084 m) Zugelassen für Pkw und Kleinbusse ös 35, (kann als Verzehr-Bon im Gasthaus Wochenbrunn geltend gemacht werden) Steigung: 12%, keine Tonnenbeschränkung Gnadenwald Hinterhornalm (1520 m) Kleinbus (bis 9 Personen) ös 60, Autobus (bis 45 Sitzplätze) ös 300, Autobus (bis 30 Sitzplätze) ös 200, Autobus (bis 20 Sitzplätze) ös 150, Straße von Mai bis Oktober befahrbar (je nach Schneelage), am Sonntag generelles Fahrverbot Max. Steigung: 11-12%; Busse dürfen nicht länger als 10 Meter sein Grinzens Kemater Alm (1646 m) Hinterriß Eng (1218 m) Autobus (nur über Lenggries) pro Person ös 8,20 Straße von Mai bis Ende Oktober befahrbar, keine Tonnenbeschränkung Max. Steigung: 7% Information: Mautstelle Hinterriß, Tel. (0043) 5245/247 Westendorf Windautal (1286 m=krumbach) ab Jägerhäusl pro Bus ös 120, Keine Wintersperre bis Steinberghaus. Im Winter mautfrei. Max. Steigung: 2% Information: Gemeinde Westendorf, Tel. (0043) 5334/6203 Kals am Großglockner/Osttirol Lucknerhaus im Ködnitztal (1984 m) Autobus und Kleinbus pro Person ös 14, Die Gebühren verstehen sich für Hin- und Rückfahrt. Mautstraße ist im Winter mautfrei (ca. Ende Oktober bis Mitte Mai). Max. Steigung: 11% Information: Mautstelle, Tel. (0043) 4876/8354 Kaunertal-Gletscherstraße, Feichten-Weißseeferner (2750 m) Postbus und Autobus, Erwachsene pro Person ös 75, Skifahrer mit gültigem Skipaß genießen Mautfreiheit. Max. Steigung: 13%; ganzjährig von Uhr geöffnet Kelchsau Kurzer und Langer Grund (1439 m=tiefentalalm) Kleinbus ös 60, Saisonkarte ös 500, Autobus ös 150, Wintersperre ab Moderstock: ca. Dez. bis März je nach Schneelage Max. Steigung: 5%; keine Tonnenbeschränkung Kirchberg Unterer Grund (1300 m) Kleinbus und Pkw ös 55, Kleinbus/Autobus nicht erlaubt! 146j 146k

17 Busse ös 110, Saisonkarte ös 490, Wintersperre von Nov. bis April; Steigung max. 12% Kirchdorf Kaiserbachtal Griesener Alm (1100 m) Kleinbus bis 8 Sitzplätze ös 63, Autobus (14-24 Sitzplätze) ös 105, (25-35 Sitzplätze) ös 190, (ab 36 Sitzplätze) ös 245, Mautstraße von April bis Oktober befahrbar. Max. Steigung: 15% Kitzbühel, Alpenstraße Kitzbüheler Horn (1669 m) Autobus ös 100, pro Person (kann als Verzehr-Bon im Alpengasthof geltend gemacht werden) ös 20, Mautstraße vom 19. Mai bis Anfang November geöffnet Max. Steigung: 16% Busse bitte im Alpenhaus anmelden: Tel. (0043) 5356/64761 Leisach/Osttirol Bannberger Alm (1262 m) Kleinbus ös 140, Bus (bis 20 Sitzplätze) ös 250, Bus (bis 40 Sitzplätze) ös 400, Geöffnet vom 1. Mai bis 31. Oktober Max. Steigung: 11% Lienz/Osttirol Thurn Zettersfeld (1900 m) Kleinbus bis 8 Personen ös 150, Bus bis 20 Sitzplätze ös 200, Bus ab 20 Sitzplätze pro Person (bis max. 11 Meter Länge) ös 10, Wintersperre Dezember bis Mai; max. Steigung 16% Matrei am Brenner Maria Waldrast (1640 m) Kleinbus ös 60, Autobus bis 20 Personen ös 120, jede weitere Person ös 6, Im Winter mautfrei! Kettenpflicht! Max. Steigung: 12% Matrei in Osttirol Matreier Tauernhaus Innergschlöß (1690 m) Fahrverbot aufgrund des Nationalparks. Transfer mit der Pferdekutsche möglich: Erwachsene ös 60, Kinder ös 40, Mindestpreis pro Fahrt ös 200, Max. Steigung: 14%; Info-Tel. (0043) 4875/8820 Mayrhofen Stausee Zillergründl Gasthof Bärenbad (1450 m) Autobus pro Person ös 17, Befahrbar von Juni bis Oktober; keine Tonnenbeschränkung Max. Steigung: 12% Pertisau Falzthurnalm Gramaialm ( m) bzw. Pertisau Pletzachalm Gernalm (1172 m) Autobus pro Person ös 7, Kleinbus ös 45, Mautstraße ist von Anfang Mai bis Ende Oktober befahrbar. Wochenkarte 1 Woche ös 120, 2 Wochen ös 180, 3 Wochen ös 240, Prägraten am Großvenediger Umballfälle (1175 m) Straße mautfrei, jedoch gebührenpflichtiger Parkplatz: Busse bis 30 Sitzplätze pro Tag ös 150, Busse über 30 Sitzplätze pro Tag ös 300, St. Jakob in Defereggen, Erlsbach Oberhausalm (1793 m) Autobus pro Person ös 10, Saisonkarte ös 200, Mautstraße ist von Juli bis September befahrbar. Max. Steigung: 16% Sölden Rettenbachferner Ti e f e n b a c h f e r n e r, Ötztaler Gletscherstraße (2800 m) Autobus pro Person ös 65, Mautstraße von Mai bis Anfang Dezember (je nach Schneelage) befahrbar. Mit gültigem Skipaß mautfrei. Alle Preise gelten für Hin- und Rückfahrt. Max. Steigung: 11% 146l 146m

18 Tannheim Vilsalpsee (1168 m) Postbus pro Person, einfache Fahrt ös 24, Für den allgemeinen Verkehr täglich von bis Uhr gesperrt; Postbus verkehrt vom Max. Steigung: 2% Information: Postbusstellen Reutte, Tel. (0043) 5672/62558 Thal Assling Bamberg/Osttirol Hochsteinstraße (1262 m Schutzhütte) Kleinbus (20 Sitzplätze) ös 250, Autobus (59 Sitzplätze) ös 400, Thiersee/Landl Ackeralm (1350 m) Kleinbus (10 Sitzplätze) ös 80, Autobus bis 30 Sitzplätze ös 240, Mautstraße ist nur im Sommer befahrbar (1. Mai bis Ende Oktober) und nur für Pkw und Kleinbusse zugelassen. Max. Steigung: 10%; für Busse über 30 Sitzplätze gesperrt Timmelsjoch-Hochalpenstraße (2509 m) Busse bis 30 Sitzplätze (hin und zurück) ös 290, Busse über 30 Sitzplätze ohne Lenker (hin und zurück) ös 580, Saisonkarte Bus ös 350, Nach den derzeit geltenden italienischen Bestimmungen sind auf dem italienischen Straßenteil nur Kleinbusse, die maximal 4 m hoch und 1,80 m breit sind, zugelassen. Max. Steigung: 13%, Wintersperre von November bis Anfang Juni (je nach Witterung) Information: Hochgurgler Liftgesellschaft mbh & Co. KG, Tel. (0043) 5256/6265 Tristach/Osttirol, Kreithof Dolomitenhütte (1620 m) Kleinbus für 9 Personen: bis zu 5 Personen ös 75, jede weitere Person ös 15, Autobus (Leerfahrt) ös 100, jeder Mitfahrer ös 15, Schülerbus ös 100, Mautstraße ist im Winter nicht gebührenpflichtig. Max. Steigung: 14% Waidring Höhenstraße Steinplatte (1350 m) Autobus und Kleinbus pro Fahrzeug ös 100, Gebührenpflichtig im Sommer und im Winter, außer Liftkartenbesitzer Max. Steigung: 14% Bei Einkehr in einer der Gaststätten auf der Steinplatte erhält man gegen Vorlage der Mautkarte eine Rückvergütung von ös 30, Zillertaler Höhenstraße, Hippach Zellberg Aschau Kaltenbach Ried (2020 m) Kleinbus ös 180, Autobusse (12 bis 30 Personen) ös 250, Seniorenermäßigung bei Gruppenreisen, Auskunft Gemeinde Kaltenbach, Tel. (0043) 5283/2218 Großbusse nicht zugelassen Mautstraße von Mitte Mai bis Ende Oktober befahrbar (je nach Schneelage) Max. Steigung: 16% Vorarlberg Bizau-Schönenbach Autobus 9 bis 22 Sitzplätze ös 200, ab 23 Sitzplätze ös 400, Max. Steigung: 13%; Wohnwagen nicht erlaubt; Busse bis 20 t Blons-Leu Pkw und Kleinbus ös 70, * Fahrten mit Megalinern (15-m-Busse) müssen bei der zuständigen Landesregierung beantragt werden, wo der Grenzübertritt nach Österreich stattfindet. Der Antrag gilt in Folge für die gesamte in Österreich gefahrene Strecke. ** bei straßenschonender Bauweise (Luftfederung) 146n EL 21 Februar

19 Mautkarten sind im Gasthof Adler und bei Armin Türtscher, Blons 40, erhältlich. Steigung: max. 12%; Wohnwagen und Busse nicht erlaubt. Hittisau-Bolgenach-Lecknertal Autobus (bis 12 t) Pro Person ös 7, Steigung: bis 16%; Beschränkung: bis 12 t Lech, Zug-Spullersee und Formarinsee Pkw ös 100, Straße zwischen 8.00 und Uhr für Individualverkehr gesperrt. Zwischen 9.00 und Uhr verkehrt mehrmals täglich ein Wanderbus. Benützung für Lecher Gäste mit Aktiv-Inclusiv Card gratis. Mellau-Doseggweg Pkw ös 40, Tagesschein ös 140, Sommerkarte ös 300, Steigung: bis 16%; für Wohnwagen und Busse gesperrt Raggal, Marul-Alpe Laguz Pkw und Kleinbus ös 100, Max. Steigung: 12%; Wohnwagen nicht erlaubt, Busse nur mit Sondergenehmigung Sonntag, Buchboden-Metzgertobelalpe Kleinbus ös 120, Max. Steigung: 12%; Wohnwagen und Busse nicht erlaubt Mautkarten im Café Zum Jäger in Buchboden erhältlich Parkgebühren in Innsbruck Der Busparkplatz am Hofgarten in Innsbruck ist gebührenpflichtig. Die Stadt Innsbruck und die Tourismusbetriebe gewähren Zuschüsse in Höhe von 100 ÖS für Busse bis 34 Sitzplätze 200 ÖS für Busse mit mehr als 34 Sitzplätzen Auskünfte erteilt: Tourismusverband Innsbruck Fax: (0043) 512/ Regelungen für Reisebusse in Salzburg Die Zufahrt für Reisebusse in die Stadt Salzburg ist nur mit einer besonderen Parkkarte möglich. Grundsätzlich besteht ein Fahrverbot für Busse zwischen 8.00 und Uhr. Die Parkkarte ist zum Preis von 500, ÖS pro Tag erhältlich und stellt eine Ausnahmegenehmigung vom Fahrverbot dar. Die Anzahl der zur Verfügung stehenden Parkkarten ist auf 220 Stück/Tag begrenzt. Aus diesem Grund empfiehlt sich eine Vorausbuchung. Reisebusse mit einer Reservierung in Hotels, Restaurants oder bei Fremdenführern der Stadt Salzburg erhalten die Parkkarten kostenlos. Die Ausgabe der Parkkarten ist wie folgt geregelt: 1) IM VORAUS für Reisebusse ohne Reservierung bei den Fremdenverkehrsbetrieben der Stadt Salzburg Auerspergstraße 7 A-5020 Salzburg Tel.: (0043) 662/ Fax: (0043) 662/ tourist@salzburginfo.or.at. * mit Anhänger über 750 kg 60 km/h 148 EL 24 Oktober 1999 EL 33 Januar

20 Die gebuchten Parkkarten werden den Busunternehmern sofort nach Bezahlung der ÖS 500, zugesandt. Um die Abwicklung zu erleichtern, wird empfohlen, gleich bei der schriftlichen Vorbuchung einen Euroscheck ausgestellt in österreichischen Schillingen beizulegen! 2) IM VORAUS gratis bei den jeweils gebuchten Hotels oder Restaurants der Stadt Salzburg bzw. auch nach Absprache mit dem gebuchten Fremdenführer. 3) AM TAG DER ANREISE auf den Busparkplätzen Nord, Süd und Hellbrunn. Bei Abholung der Parkkarten auf den Busparkplätzen sind in jedem Fall die ÖS 500, zu entrichten. Bei Inanspruchnahme einer Hotel-, Restaurant- oder Fremdenführerleistung werden die ÖS 500, vom jeweiligen Hotel, Restaurant oder Fremdenführer erstattet. Die Fremdenverkehrsbetriebe der Stadt Salzburg übersenden auf Anfrage einen Busplan, der alle Regelungen über Parkkarten, Busparkplätze und Sperrzonen enthält. Abmessungen und Gewichte Im grenzüberschreitenden Verkehr mit Österreich dürfen Kraftomnibusse die folgenden Normen nicht überschreiten: 1. Höhe 4 m 2. Breite 2,55 m 3. Länge Kraftomnibusse mit 2 Achsen 12 m* Kraftomnibusse mit 3 Achsen 12 m* Gelenkomnibusse 18 m 4. Gesamtgewicht Kraftomnibusse mit 2 Achsen Kraftomnibusse mit 3 Achsen Gelenkomnibusse Für Fahrzeuge, die das Normalmaß oder -gewicht überschreiten, kann das Bundesministerium für Wissenschaft, Verkehr und Kunst Verwaltungsbereich Verkehr Radetzkistraße 2 A-1030 Wien 18/19 t** 25/26 t** 28 t** eine Ausnahmegenehmigung erteilen. Unter bestimmten Voraussetzungen wird die Ausnahmegenehmigung für ein höchstzulässiges Gesamtgewicht bei zweiachsigen Kraftomnibussen von 17,6 t erteilt. Anträge zur Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für Fahrten mit Bussen über 12 m Länge sind zu richten an: Vorarlberg: Tirol: Amt der Vorarlberger Landesregierung Neues Landhaus, Römerstr. 15 A-6900 Bregenz Tel.: (0043) Fax: (0043) Amt der Tiroler Landesregierung, Abt. IIb2 Neues Landhaus, Landhausplatz 1 A-6020 Innsbruck Tel.: (0043) Fax: (0043) Salzburg: Amt der Salzburger Landesreg., Abt. 6/55 Michael-Pacher-Str. 36, A-5020 Salzburg Postfach 527, A-5010 Salzburg Tel.: (0043) Fax: (0043) Oberösterreich: Niederösterreich: Amt der Oberösterreichischen Landesreg. Abteilung Straßenbau (Bau S) Kärntner Str. 12 A-4020 Linz Tel.: (0043) (-2931) Fax: (0043) Amt der Niederösterreichischen Landesreg. Linzer Str. 106, Postfach 18 A-3101 St. Pölten Tel.: (0043) Fax: (0043) Besondere Verkehrsbestimmungen 1. Höchstgeschwindigkeiten Höchstgeschwindigkeit Autobahnen Schnellstraßen 80 km/h* ohne und mit Anhänger bis 750 kg 100 km/h* Sonstige Straßen 80 km/h* mit Anhänger über 750 kg 80 km/h* Innerorts 50 km/h* 2. Vorfahrtregelungen Grundsatz rechts vor links, auch im Kreisverkehr. Verkehr auf Hauptstraßen hat Vo r r a n g. 3. Weitere Bestimmungen Überholen ist durch Blinkzeichen anzuzeigen. In Ortschaften ist mit Abblendlicht zu fahren. Bei Überschreiten der 0,8 Promille-Grenze Mindeststrafe 500 ös oder 1 Woche Arrest, unabhängig davon, ob ein Dritter gefährdet wurde oder nicht. In ganz Österreich besteht für Busse in der Zeit von bis 6.00 Uhr morgens ein 150 EL 30 Mai 2001 EL 33 Januar a

21 Nachtparkverbot in einem Umkreis von 25 Metern zu Wohnhäusern. Die Stadt Wien stellt besondere Busparkplätze zur Verfügung, auf denen auch nachts geparkt werden kann. Auskünfte erteilt Wien Tourismus unter der Tel.-Nr. 0130/2544. Promillegrenze: 0,5 Fahrzeugpapiere, Paß, Visum Fahrzeugschein deutscher Führerschein internationale grüne Versicherungskarte empfehlenswert Reisepaß oder Personalausweis kein Visumzwang Fahrgastmeldepflicht Seit gilt ein neues Meldegesetz in Österreich. Für Reiseveranstalter gibt es zwei Möglichkeiten, die Gäste zu melden: a) Erstellen einer Fahrgastsammelliste (mindestens 8 Personen). b) Jeder Fahrgast meldet sich einzeln an der Hotelrezeption innerhalb von 24 Stunden nach Ankunft. Die Fahrgastsammelliste muß folgende Daten enthalten: Name des Reisegastes Geburtsdatum Staatsangehörigkeit Art des Reisedokuments (Personalausweis/Paß) Paß-/Personalausweisnummer Ausstellungsbehörde des Reisedokumentes Devisenvorschriften Österreich hat zum 1. Januar 2002 den EURO eingeführt (vgl. Abschnitt 7). Krankenversicherung/Medizinische Vorsorge 1. In allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) haben Touristen, die gesetzlich krankenversichert sind (Pflichtversicherte und auch freiwillig Versicherte), Anspruch auf ärztliche Versorgung. Gesetzliche Grundlage dieses Sozialversicherungsschutzes ist die Verordnung (EWG) Nr. 1408/71. Reisende sollten sich vor der Abreise bei ihrer Krankenkasse eingehend informieren und beraten lassen. Für Österreich ist eine Anspruchsbescheinigung bzw. ein sog. Auslandskrankenschein (Vordruck E111 s. Abschn. 8, S. 97) der jeweiligen Krankenkasse erforderlich. In dieser Bescheinigung steht auch, an wen sich der Rei- sende im Urlaubsland wenden muß, um die notwendigen Krankenversicherungsleistungen zu erhalten. Die Anspruchsbescheinigung ist auf der Reise unbedingt mitzunehmen. Nur dann bereiten die Krankenbehandlung und die Kostenübernahme in den meisten Fällen keine Schwierigkeiten. Die nachträgliche Erstattung einer Arztrechnung aus dem Ausland wird von den gesetzlichen Krankenkassen in aller Regel abgelehnt. Zuständige Krankenkasse in Österreich: Gebietskrankenkasse für Arbeiter und Angestellte. 2. Reisende, die einer privaten Krankenversicherung angehören, sind in allen europäischen Ländern versichert. Dennoch sollte sich auch dieser Personenkreis vor der Abreise bei dem jeweiligen Krankenversicherer informieren. Bei der Erstattung von Arztrechnungen ist die Vorlage von Originalbelegen besonders wichtig. 3. Sowohl die gesetzlichen Krankenkassen als auch die privaten Krankenversicherer haben in den letzten Jahren ihre Leistungen eingeschränkt bzw. verlangen von den Versicherten Eigenbeteiligungen. Mitunter ist der Abschluß einer privaten Auslands-Krankenversicherung und einer Rückholversicherung (Rückholdienste s. Ab - schnitt 7, Seite 52) sinnvoll. 4. Wer im Ausland erkrankt, kann sich auch telefonisch Ratschläge beim gemeinsamen medizinischen Auskunftsdienst von AOK und ADAC in München einholen: Telefon-Nummer 089/ aus Osterreich: / Der Auskunftsdienst steht jedem zur Verfügung, unabhängig davon, ob er AOKoder ADAC-Mitglied ist. 5. Telefon-Nummer für die Unfallrettung in Österreich: Vorsorgliche Impfungen Für einzelne Regionen Österreichs wird Impfung gegen FSME (Zeckenbiß-Krankheit) empfohlen. Auskünfte erteilen die örtlich zuständigen Gesundheitsämter. Mitnahme von Tieren Für Hunde und Katzen ist ein tierärztliches Tollwutimpfzeugnis erforderlich. Im Impfzeugnis müssen genannt sein: Name und Anschrift des Tierhalters sowie eine Beschreibung des Tieres nach Rasse, Alter, Geschlecht und Farbe. Weiterhin müssen aus dem Zeugnis der Impfstoff, der Hersteller des Impfstoffes und die Chargenbezeichnung hervorgehen. Die Impfung muß mindestens 30 Tage vor der Einreise erfolgt sein und darf höchstens 12 Monate zurückliegen. Maulkorb und Leine müssen mitgeführt werden. A n s c h r i f t e n / Te l e f o n 1. Österreichische Botschaft in der Bundesrepublik Deutschland 150b EL 25 Januar 2000 EL 33 Januar c

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