Österreichische Akademie für Psychologie (AAP)
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- Björn Maurer
- vor 6 Jahren
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1 Überblick über Fördermöglichkeiten Österreichische Akademie für Psychologie (AAP) Vom Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur anerkannter Qualitätsanbieter in der Erwachsenenbildung (Ö-Cert) Stand Änderungen und Irrtümer vorbehalten Stand / Seite 1 / 8
2 Bildungsförderungen für AkademikerInnen Fördereinrichtung Bildungsförderung des Landes Niederösterreich Bildungskonto des Landes Oberösterreich Qualifikationsförderungszuschuss aus der Arbeitnehmerförderung Burgenland Aus- und Weiterbildung für Kurse bei einem zert. Bildungsträger. (auch AAP) Rückerstattung bis zu 80% der Kurskosten, max ,- Sonderprogramm NÖ Bildungsdarlehen für tertiäre Lehrgänge im Gesundheitsbereich! Kursförderung bis zu 50%, max ,- bzw. für WiedereinsteigerInnen oder Personen mit Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld) bis zu 70%, max ,- Diese Weiterbildung hat Qualifikationen zu vermitteln, die im Berufsleben zur Anwendung gelangen oder Voraussetzung für eine Höherqualifizierung sind. WiedereinsteigerInnen ohne AMS-Bezug (Personen mit einer familienbedingten Berufsunterbrechung) Hauptwohnsitz NÖ seit mind. 6 Monaten vor Kursbeginn WiedereinsteigerInnen ohne AMS-Bezug (Personen mit einer familienbedingten Berufsunterbrechung) AkademikerInnen sofern monatliches Einkommen nicht mehr als 2.200,- beträgt Hauptwohnsitz zu Kursbeginn in OÖ Arbeitslose Arbeitssuchende Hauptwohnsitz Bgld. Max. monatliches Familieneinkommen 4.602,- bzw. Alleineinkommen 2.876,- Amt der NÖ Landesregierung Abt. Allgemeine Förderung-Arbeitnehmerförderung Landhausplatz 1, Haus 8, 3109 St. Pölten Tel.: 02742/ bildungsfoerderung@noel.gv.at Amt der OÖ. Landesregierung Direktion Bildung und Gesellschaft Bahnhofplatz Linz Telefon ( ) bildungskonto@ooe.gv.at foerderungs-zuschuss/ Burgenländische Landesregierung, Arbeitnehmerförderung, Abt. II Förderwesen Europaplatz 1, 7000 Eisenstadt Tel. 057/ bianca.stifter-koo@bgld.gv.at Änderungen und Irrtümer vorbehalten Stand / Seite 2 / 8
3 Fördereinrichtung WAFF Bildungskonto plus WAFF Weiterbildungskonto WAFF Spezielle Förderprojekte Waff-FRECH Waff-NOVA Waff-PISA PLUS Bildungsförderungsprogram m des Landes Kärnten, Abteilung 6 Bildung, Wissenschaft, Kultur und Sport bzw. Unterabteilung Arbeitsmarkt und Lehrlingswesen, Fachhochschulwesen Förderung bis zu 1.000,- oder doppelter Weiterbildungstausender (Nettoeinkommen max ,-) Förderung bis zu 2.500,- Beschäftigte bis max. Einkommen 1.800,- monatlich netto Siehe Beschreibung förderbarer Personenkreis Hauptwohnsitz Wien auch für neu Zugewanderte! Informationen unter erfoerderung gv.at Nordbahnstraße 36, 1020 Wien Tel.: 01 / bbe@waff.at Ebenfalls: Amt der Kärntner Landesregierung Bildungsförderung / Arbeitnehmerförderung Völkermarkter Ring Klagenfurt Tel.: abt6.alw@ktn.gv.at Bildungsgeld update des Landes Tirol Bis zu 500,-, freie DienstnehmerInnen, öffentlich-rechtlich Bedienstete Arbeitslose und Arbeitsuchende Wiedereinsteiger/innen Personen mit Hauptwohnsitz in Tirol geld/ Tiroler Landesregierung Heiliggeiststraße 7-9, 6020 Innsbruck Tel oder arbeitsmarktfoerderung@tirol.gv.at Änderungen und Irrtümer vorbehalten Stand / Seite 3 / 8
4 Fördereinrichtung Zuschüsse der Landesregierung Vorarlberg Bildungsprämie für ArbeitnehmerInnen/ UnternehmerInnen Startkapital bei Wiedereinstieg Bis zu 2.200,- ArbeitnehmerInnen UnternehmerInnen WiedereinsteigerInnen Spezielle Möglichkeiten über den Qualifizierungsverbund beim LG Klinische Psychologie Arbeiterkammer Vorarlberg Bildungszuschuss Widnau 2-4, 6800 Feldkirch Tel.: Der gesamte Lehrgang Klinische Psychologie und Gesundheitspsychologie in Vorarlberg wird zudem vom Qualifizierungsverbund (QV) des AMS gefördert. Darin werden u.a. über 45 Jährige Männer und Frauen unabhängig von deren Qualifikation gefördert. Zusätzlich zur Kurskostenförderung, die 60% der Kurskosten (bzw. für Personen ab dem 50. Lebensjahr 70%) beträgt, können Personalkosten in der gleichen Höhe gefördert werden, wenn der Kurs während der bezahlten Arbeitszeit stattfindet. Eine andere Fördermöglichkeit besteht über die einzelbetriebliche Förderung (Qualifizierungsförderung für Beschäftigte (QfB), bei der Männer und Frauen ab 45 Jahren eine Förderung erhalten können, ähnlich den Förderrichtlinien des QV ( Fördereinrichtung Bildungsscheck des Landes Salzburg Bis zu EUR 830,- Hauptwohnsitz oder Arbeitsstätte in Salzburg AkademikerInnen nur bei Wiedereinstieg oder Studienabschluss im Ausland Land Salzburg, Abteilung Soziales (Bildungsscheck) Südtirolerplatz Salzburg Tel.: Fördereinrichtung Förderungen der SVA Gefördert werden Vorträge oder Seminare unter anderem aus den Pflichtversicherte der gewerblichen Krankenversicherung, die Info unter zu finden unter: >> Vorsorge, Fit zu mehr Erfolg, SVA-Gesundheitshunderter Änderungen und Irrtümer vorbehalten Stand / Seite 4 / 8
5 Bereichen Gesundheitsförderung, Gesundheitschecks, Bewegung, Stressmanagement, Ernährung >> Gesundheitshunderter mindestens drei gesundheitsfördernde Maßnahmen um mind. 100 setzen. AMS österreichweit Aus- und Weiterbildung Höherqualifikation Spezielle Förderprogramme: Berufliche Mobilität Regionale Mobilität Unternehmensgründungsprogramm Arbeitserprobung und - training Arbeitslose Arbeitssuchende Ein-Personen- Unternehmen Personen in Eltern oder Bildungskarenz Neue Selbständige WiedereinsteigerInnen Regionale Geschäftsstellen des AMS österreichweit Änderungen und Irrtümer vorbehalten Stand / Seite 5 / 8
6 Förderungen für Unternehmen Fördereinrichtung AMS österreichweit Aus- und Weiterbildung Höherqualifikation Qualifzierungsmaßnahmen Europäischer Sozialfonds ESF-Ziel 2 für ArbeitnehmerInnen ab 45 Jahren Arbeitslose Arbeitssuchende Ein-Personen- Unternehmen Personen in Eltern oder Bildungskarenz Neue Selbständige WiedereinsteigerInnen Regionale Geschäftsstellen des AMS österreichweit WAFF Unternehmensförderung Unternehmensförderungen Standortförderungen Innovationsassistenz Förderungen für Personalentwicklungen Soft Skills Interkulturelle Kompetenz Berufliche Kompetenz in Sachgüterproduktion im Bereich produktionsnaher Dienstleistungen Bildungskarenz Plus Wiener klein- und Mittelständische Unternehmen, die seit 12 Monaten erfolgreich bestehen ein Innovationsprojekt umsetzen Weiterbildungsmaßnahm en durchführen Änderungen und Irrtümer vorbehalten Stand / Seite 6 / 8
7 Steuerliche Begünstigungen von Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen Für Privatpersonen (steuerpflichtige Erwerbstätige) Werbungskosten Bildungsaufwendungen Wie? Was? Einreichen einer Einkommenssteuerveranlagung oder Arbeitnehmerveranlagung die Bemessungsgrundlage für die Steuerleistung reduziert sich um den Betrag der Weiterbildungskosten als Werbungskosten nur in dem Jahr absetzbar, in dem sie tatsächlich bezahlt wurden. Für Unternehmen Bei allen steuerlich relevanten Bildungsaufwendungen können geltend gemacht werden: unmittelbare Kosten (Kurs-, Studiengebühren, Kursunterlagen, Skripten, Fachliteratur, Kosten des PC s bei einer Computerausbildung) Fahrtkosten zur Fortbildungsstätte, wenn nicht bereits durch Verkehrsabsetzbetrag oder Pendlerpauschale abgegolten Tagesgelder, sofern eine Reise vorliegt Kosten auswärtiger Nächtigung in tatsächlicher Höhe bis zur Höchstgrenze von 81,45 (Österreich) Externer Bildungsfreibetrag Interner Bildungsfreibetrag Bildungsprämie Lehrlingsausbildungsprämie Änderungen und Irrtümer vorbehalten Stand / Seite 7 / 8
8 Tipp! Datenbank zur Weiterbildungsförderung Hier können Sie eine einfache Abfrage für Ihre persönliche Situation durchführen lassen. Sie erhalten alle Fördermöglichkeiten österreichweit aufgelistet. Die Datenbank zur Weiterbildungsförderung Das öibf - österreichisches Institut für Berufsbildungsforschung betreibt unter einen Überblick über alle Förderungen für Weiterbildung in Österreich - in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Unterricht und Kunst. Auch interessant: Hinweis! Die Informationen über die hier angeführten Förderungen wurden aus unterschiedlichen Quellen (wie Förderstellen, Internet, Informationen) erhoben und nach bestem Wissen zusammengestellt. Da das Förderungsangebot und dessen Modalitäten einem ständigen Wandel unterworfen sind, kann keine Garantie für Vollständigkeit Richtigkeit und Aktualität der Angaben übernommen werden. Webeadressen dienen lediglich der Information und als Wegweiser. Die Haftung für Inhalte dieser Webseite wird ausdrücklich ausgeschlossen. Beachten Sie bitte auch, dass Sie auf die Leistung einer Förderung keinen Rechtsanspruch haben. Bei jedem Förderantrag müssen entweder der Förderungswerber oder der Arbeitgeber eng mit der Förderstelle zusammenarbeiten! Änderungen und Irrtümer vorbehalten Stand / Seite 8 / 8
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