EMISSIONEN UND IMMISSIONEN IM BEREICH TRIERER HAFEN

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1 EMISSIONEN UND IMMISSIONEN IM BEREICH TRIERER HAFEN Umsetzung von Maßnahmen zur Reduzierung von Emissionen in Betrieben im Trierer Hafen. Darstellung der Immissionsbelastung.

2 IMPRESSUM Herausgeber: Bearbeitung: Landesamt für Umwelt, Wasserwirtschaft und Gewerbeaufsicht Rheinland-Pfalz Kaiser-Friedrich-Straße Mainz Dipl.-Ing. Wolfgang Klein Dipl.-Ing. Manfred Göbel Auftraggeber: Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord Regionalstelle Gewerbeaufsicht Trier Hinweis: Der Bericht enthält zahlreiche Einzelheiten zu Geschäfts- und Betriebsverhältnissen der Firmen Theo Steil GmbH und TSW Trierer Stahlwerk GmbH, die unter die behördliche Verschwiegenheitspflicht fallen. Anmerkung der SGD Nord, Abt. Gewerbeaufsicht: Daher wurde im Vorfeld der Inhalt des Zeus-Berichtes mit den betroffenen Firmen besprochen. Die Veröffentlichung erfolgte mit Zustimmung der betroffenen Betriebe. Seitenzahl: 84 Mainz, 15. September Nachdruck und Wiedergabe nur mit Genehmigung des Herausgebers LANDESAMT FÜR UMW ELT, W ASSERW IRTSCHAFT UND GEWERBEAUFSICHT RHEINLAND-PFALZ 2

3 INHALTSVERZEICHNIS 1 Veranlassung und Zielsetzung 5 2 Überprüfung der Umsetzung vorgeschlagener Verbesserungsmaßnahmen Vorgehensweise Firma Theo Steil GmbH Darstellung der Umsetzung vorgeschlagener Verbesserungsmaßnahmen Sonstige Feststellungen Ergebnis der Revision Firma TSW Trierer Stahlwerk GmbH Darstellung der Verbesserungsmaßnahmen Darstellung der Umsetzung vorgeschlagener Verbesserungsmaßnahmen Sonstige Feststellungen Ergebnis der Revision 26 3 Durchführung von Staubmessungen auf dem Betriebsgelände Vorgehensweise Firma Steil GmbH Beschreibung der Messpunkte Darstellung der Ergebnisse Bewertung Firma TSW Trierer Stahlwerk GmbH Beschreibung der Messpunkte Darstellung der Ergebnisse Bewertung 35 4 Sonstige Messungen 37 LANDESAMT FÜR UMW ELT, W ASSERW IRTSCHAFT UND GEWERBEAUFSICHT RHEINLAND-PFALZ 3

4 4.1 Staubniederschlagsmessungen (Immissionsseite) Externe Emissionsmessungen Firma Steil TSW Analyse der Schredderleichtfraktion bei Firma Steil Auswertungen der Messungen (Fingerprint) Grundlagen Emissionsmessungen am Trierer Stahlwerk Emissionen durch den Kondirator, Sichter und Schredder der Firma Steil Abgesiebte Leichtfraktion Kehrproben 52 5 Literaturrecherche zum Thema PCDD/F und copcb Aus Schredderanlagen 57 6 Zusammenfassung und Bewertung 61 7 Literatur 69 8 Anhang 72 LANDESAMT FÜR UMW ELT, W ASSERW IRTSCHAFT UND GEWERBEAUFSICHT RHEINLAND-PFALZ 4

5 1 VERANLASSUNG UND ZIELSETZUNG Im Rahmen eines Immissionsmessprogrammes in den Jahren 2004 und 2005 wurden durch das Messinstitut, Zentrallabor des Landesamtes für Umwelt, Wasserwirtschaft und Gewerbeaufsicht (LUWG) hohe Depositionsbelastungen durch einige Schwermetalle, insbesondere Blei und Cadmium, sowie durch Dioxine und Furane sowie PCB im Bereich des Trierer Hafens festgestellt. Nach Durchführung von Umbaumaßnahmen der betroffenen Unternehmen sowie Umsetzung von Verbesserungsmaßnahmen, welche die Zentrale Expertengruppe Umweltschutz (ZEUS) im LUWG vorgeschlagen hatte, hat das Messinstitut in den Jahren 2007 bis 2008 zur Überprüfung der Wirksamkeit der getroffenen Sanierungsmaßnahmen erneut Staubniederschlagsmessungen durchgeführt. Dabei wurde festgestellt, dass es an den Messpunkten in Wohngebieten keine Überschreitungen der Grenzwerte bei Schwermetalldepositionen mehr gibt. An Messpunkten außerhalb von Wohngebieten, im nahen Umfeld der untersuchten Betriebe, liegen jedoch teilweise erhebliche Überschreitungen von Depostionsgrenzwerten bei Schwermetallen vor. Die Depositionswerte für Dioxine und Furane (PCDD/F) sowie für dioxinähnliche coplanare PCB (copcb) stiegen außerhalb von Wohngebieten gegenüber den Messungen im Zeitraum 2004/2005 um bis zu 100 % an. Grenzwerte der TA Luft waren in Wohngebieten nicht überschritten. Mit Schreiben vom hat daraufhin die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord (SGD Nord) der ZEUS den Auftrag erteilt die damaligen Untersuchungen, insbesondere vor dem Hintergrund der festgestellten PCDD/F und copcb Belastungen, fortzuführen. In einem Abstimmungsgespräch zwischen Vertretern der zuständigen Überwachungsbehörden (SGD Nord), dem Ministerium für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz (MUFV) und der ZEUS am wurden folgende Teilaufgaben für die Untersuchungen der ZEUS definiert: Überprüfung vor Ort, inwieweit die im Jahre 2006 von der ZEUS vorgeschlagenen Verbesserungsmaßnahmen zur Verringerung der diffusen Staubemissionen umgesetzt wurden. Maßnahmen, die nicht umgesetzt wurden, sollen hinsichtlich ihrer Relevanz für die bestehende Immissionssituation bewertet werden. Durchführung einer Literaturrecherche zum Thema PCDD/F- und copcb-emissionen aus Schredder- oder Kondiratoranlagen. LANDESAMT FÜR UMW ELT, W ASSERW IRTSCHAFT UND GEWERBEAUFSICHT RHEINLAND-PFALZ 5

6 Unterstützung des Messinstitut, Zentrallabor im LUWG bei der erneuten Probenahme von Staubproben auf dem Betriebsgelände verursachensrelevanter Betriebe und Bewertung der daraus resultierenden Analyseergebnisse hinsichtlich Schwermetallen und insbesondere PCDD/F sowie copcb. Dabei ist vorgesehen, die Rückstellproben der Staubproben aus dem Jahre 2006 nachträglich ebenfalls auf PCDD/F und copcb zu analysieren. Untersuchungen zu Boden- und Lebensmittelbeprobungen sowie Fragen zur abfallwirtschaftlichen Entsorgung sind nicht Bestandteil des vorliegenden Berichtes. LANDESAMT FÜR UMW ELT, W ASSERW IRTSCHAFT UND GEWERBEAUFSICHT RHEINLAND-PFALZ 6

7 2 ÜBERPRÜFUNG DER UMSETZUNG VORGESCHLAGENER VERBESSERUNGSMAßNAHMEN 2.1 Vorgehensweise Im Abschlussbericht der ZEUS Immissionsbelastung im Bereich Trierer Hafen, Untersuchung der Emissionssituation vom wurden eine Reihe von Maßnahmen vorgeschlagen um die Immissionssituation im Bereich Trierer Hafen zu verbessern. Darüber hinaus haben die emissionsrelevanten Betriebe zum Teil aufwändige Umbaumaßnahmen vorgenommen. Im nachstehenden Teil der Untersuchung wird eine Gegenüberstellung der betrieblichen Verhältnisse im Jahre 2006 mit der aktuellen Situation vorgenommen. Basis sind die Vorschläge aus o.a. Abschlussbericht der ZEUS und die Ergebnisse aus aktuell durchgeführten Betriebsrevisionen. 2.2 Firma Theo Steil GmbH Am und wurde der Stand der Umsetzung von Verbesserungsmaßnahmen im Rahmen von Betriebsrevisionen gemeinsam mit der zuständigen Überwachungsbehörde überprüft Darstellung der Umsetzung vorgeschlagener Verbesserungsmaßnahmen Nachstehend werden die Vorschläge der ZEUS zur Emissionsminderung entsprechend Kapitel 6 des Abschlussberichtes vom behandelt. Vorschlag 1: Nach 5 Abs. 1 Nr. 2 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes sollten zur Vorsorge gegen schädliche Umwelteinwirkungen die schon abgeschiedenen schwermetallhaltigen Filterstäube und Schlämme nicht wieder der Schredderleichtfraktion (SLF) zugegeben werden. Dies bezieht sich auf LANDESAMT FÜR UMW ELT, W ASSERW IRTSCHAFT UND GEWERBEAUFSICHT RHEINLAND-PFALZ 7

8 Wäscherschlamm Kondirator Mühlenentstaubung Filterstaub Kondirator Schlauchfilteranlage Wäscherschlamm Nasswäscher Schredder-Altanlage Filterstaub Abluftreinigung Extruder Inhalt der Saug-Kehrmaschine Ebenso sollten diese Stoffe auch nicht mehr in der Schredderleichtfraktion enthalten sein, die von externen Betrieben (z.b. Eschweiler) bei Firma Steil in Trier weiterverarbeitet wird. Ergebnis: 1. Wäscherschlamm Kondirator Mühlenentstaubung In Abstimmung mit der Überwachungsbehörde wurde diese Empfehlung nicht umgesetzt. Im Schreiben vom legt der Betreiber dar, dass die Staubexpositionen aufgrund des Wassergehaltes des Schlammes eher unwahrscheinlich sind. Darüber hinaus sei der technische Aufwand zur Umrüstung der Anlage bei einem Schlammanfall von < 5 to am Tag wirtschaftlich nicht zumutbar. Ergebnis: Bezogen auf den Zeitpunkt der Revision am wird diese Empfehlung als nicht umgesetzt bewertet, da damals der Stoffstrom Schredderleichtfraktion eine Reihe von weiteren Transport- und Umschlagvorgänge (Extruderanlage und biologische Aufbereitung) durchlaufen musste und dabei diffuse Staubemissionen nicht auszuschließen sind. Mit Vorlage einer Änderungsanzeige nach 15 Abs. 1 BImSchG vom (erhalten am ) teilt der Betreiber die Stilllegung der Extruderanlage sowie der biologischen Aufbereitung mit. Nach seinen Angaben seien beide Anlagen seit Mai 2010 nicht mehr in Betrieb. Da damit die oben angegebenen Transport- und Umschlagvorgänge entfallen und die Verladestelle der Schreddderleichtfraktion des Kondiratos, wie später beschrieben, erheblich verbessert wurde, kann diese Empfehlung aus heutiger Sicht vor dem Hintergrund der Vermeidung von diffusen Emissionen entfallen. Inwieweit die abfallrechtlichen Pflichten des Anlagenbetreibers dabei eingehalten sind, ist durch die zuständige Behörde zu prüfen. Das uns vorliegende Schreiben mit Analyseergebnisse bezieht sich nur auf die Staubfraktion LANDESAMT FÜR UMW ELT, W ASSERW IRTSCHAFT UND GEWERBEAUFSICHT RHEINLAND-PFALZ 8

9 des Kondirators (Windsichter und Schlauchfilter) und nicht auf die Schlämme des Kondirators. 2. Filterstaub Kondirator Schlauchfilteranlage Zum Zeitpunkt der Revision am lag eine Anzeige der Firma Steil nach 15 BImSchG vom vor, wonach die Stäube der Schlauchfilterentstaubung und die Leichtfraktion aus dem Schwerteilauslöser einer Abwurfbox zugeführt werden und von dort mittels Radlader der Lagerhalle für biologische Behandlung zugeführt werden. Mit Datum vom hat der Betreiber nach 15 BImSchG angezeigt: Die Stäube der Schlauchfilterentstaubung werden einer Big-Bag-Befüllstation zugeführt, die wechselseitig jeweils einen Big-Bag befüllt. Ein kontinuierlicher Betrieb der Anlage ist somit gegeben. Die max. Kapazität an der Befüllung liegt bei 1,5 to/h. Die Big-Bags werden einer getrennten Entsorgung (und nicht mehr der biologischen Behandlung) zugeführt. Ergebnis: Mit der Vorlage der Änderungsanzeige vom und der getrennten Entsorgung der abgeschiedenen Stäube des Kondirators wird diese Empfehlung als umgesetzt erachtet. 3. Wäscherschlamm Nasswäscher Schredder-Altanlage Es gelten die gleichen Aussagen wie zum Wäscherschlamm Kondirator Mühlenentstaubung (1. Spiegelstrich). Die Empfehlung kann aus heutiger Sicht entfallen, wenn die Schutzmaßnahmen gegen Staubemissionen bei der Schredderanlage vergleichbar wirksam sind wie bei der Kondiratoranlage. Auch hier sollte die weitere Behandlung der Wäscherschlämme bezüglich der Einhaltung der abfallrechtlichen Pflichten des Anlagenbetreibers durch die zuständige Behörde geprüft werden. 4. Filterstaub Abluftreinigung Extruder Zum Zeitpunkt der Revision am war die Extruderanlage noch im Betrieb. Der Filterstaub wurde entsprechend Genehmigungsbescheid entsorgt. Damit war die Empfehlung umgesetzt. Mit der Außerbetriebnahme der Extruderanlage und der damit verbundenen Abgasreinigung entfällt diese Empfehlung LANDESAMT FÜR UMW ELT, W ASSERW IRTSCHAFT UND GEWERBEAUFSICHT RHEINLAND-PFALZ 9

10 5. Inhalt der Saug-Kehrmaschine Am Revisionstag wurde der Inhalt der Saug-Kehrmaschine der biologischen Behandlung zugeführt. Aus Sicht der Unterzeichner war die Empfehlung daher nicht umgesetzt. Mit der Außerbetriebnahme der biologischen Behandlungsanlage kann diese Empfehlung entfallen, wenn sichergestellt ist, dass ein hinreichender Feuchtegrad des Kehrgutes gewährleistet ist und Staubemissionen bei der weiteren Verbringung des Kehrgutes wirksam verhindert werden. Vorschlag 2: Im Bereich der Extruderanlage sollte geprüft werden, ob aus Arbeitsschutzgründen eine Einleitung der entstaubten Luft in die Extruderhalle zulässig ist. Ergebnis: Umgesetzt Die gereinigte Abluft der neu errichteten Entstaubungsanlage der Extruderanlage wird ins Freie abgeleitet (Stand am Revisionstag). Nach Außerbetriebnahme der Extruderanlage entfällt diese Empfehlung. Vorschlag 3: Festgestellte Schäden bzw. Mängel an der Funktion des Rolltores der Austragshalle der Kondiratorleichtfraktion sind zu beheben. Ergebnis: Umgesetzt Mängel sind behoben. Vorschlag 4: Containerbe- und entladestellen sollten vorzugsweise in geschlossenen Hallen untergebracht werden. Ist das nicht möglich, sollten Staubschutzeinrichtungen (z.b. Lamellenvorhänge) so angeordnet sein, dass ein Windangriff nur von einer Seite erfolgen kann und nicht wie beobachtet von drei Seiten. Dabei könnte diejenige Seite, durch die der Container in die Verladestelle eingeschoben wird, durch ein Rolltor verschlossen werden. LANDESAMT FÜR UMW ELT, W ASSERW IRTSCHAFT UND GEWERBEAUFSICHT RHEINLAND-PFALZ 10

11 Ergebnis: Weitestgehend umgesetzt Bis auf die Verladestelle für fertiges Rottematerial die noch an 3 Seiten durch Lamellen geschützt ist, sind alle Umschlagplätze weitestgehend so gestaltet, dass ein Windangriff nur noch von einer (durch Lamellen geschützte) Seite erfolgen kann. Diese Bereiche werden darüber hinaus durch großzügig ausgelegte Bedüsungseinrichtungen geschützt. Mustergültig ist dabei die neu gestaltete Containerbeladestelle für Kondiratorleichtfraktion. Hier ist die komplette Beladung ins Halleninnere verlegt worden und nur noch an einer Seite erfolgt die durch Lamellen und Wasserbedüsung geschützte Containerentnahme (s. Bild 2.2). Bild 2.1 Bild 2.2 Alte Beladestelle (Stand 2006) Neue Beladestelle Vorschlag 5: Die Zwischenlagerung / Pufferung von Schredderleichtfraktion (Mineralik) im Freien vor der Extruderhalle sollte unterbunden werden. Ergebnis: Umgesetzt Eine Zwischenlagerung vor der Extruderhalle findet nicht mehr statt. Vorschlag 6: Die Zwischenlagerung von Schredderleichtfraktion (Hochkalorik) im Freien neben der Extruderhalle sollte unterbunden werden. LANDESAMT FÜR UMW ELT, W ASSERW IRTSCHAFT UND GEWERBEAUFSICHT RHEINLAND-PFALZ 11

12 Ergebnis: Umgesetzt Nach Betreiberangaben ist die damals festgestellte Zwischenlagerung unterbunden und wurde auch am Revisionstermin nicht mehr festgestellt. Vorschlag 7: Für die Positionen 5) und 6) sollte eine kritische Prüfung erfolgen, inwieweit hier eine Lagerung vorliegt, die nach Nr TA Luft Besondere Inhaltsstoffe geschlossen sein müsste. Ergebnis: Entfällt, da keine Zwischenlagerung / Pufferung mehr im Freien stattfindet. Vorschlag 8: Das Aufgabeband der Extruderanlage sollte windgeschützt in einer Halle angeordnet werden. Ergebnis: Umgesetzt Das Aufgabeband, welches früher von drei Seiten dem Windangriff ausgesetzt war, ist (Revisionstag am ) in einem geschlossenen nur nach einer Seite offenen Hallenbereich angeordnet, welcher durch einen Lamellenvorhang geschützt ist (s. Bild 2.4). Diese Empfehlung entfällt nach Außerbetriebnahme der Extruderanlage im Frühjahr LANDESAMT FÜR UMW ELT, W ASSERW IRTSCHAFT UND GEWERBEAUFSICHT RHEINLAND-PFALZ 12

13 Bild 2.3 Bild 2.4 Aufgabeband Extruderanlage (Stand 2006) Eingehauster Bereich des Aufgabebandes der Extruderanlage Vorschlag 9: Verladevorgänge von Schredderleichtfunktion im Freien sollten vorzugsweise mit möglichst geschlossenen Greifern anstatt mit Radladern durchgeführt werden. Ergebnis: Umgesetzt Verladevorgänge erfolgen jetzt mit Radladern, deren Schaufeln mit einem Deckel verschlossen werden können (s. Bild 2.5). Bild 2.5 Geschlossene Radladerschaufel LANDESAMT FÜR UMW ELT, W ASSERW IRTSCHAFT UND GEWERBEAUFSICHT RHEINLAND-PFALZ 13

14 Vorschlag 10: Container- und LKW-Transporte von Schredderleichtfraktionen sollten nur mit verschließbaren Abdeckungen erfolgen. Ergebnis: Umgesetzt Laut Betreiberaussage wird großen Wert darauf gelegt, dass die Transportbehälter abgedeckt werden. Bei den Revisionen wurden keine Transportvorgänge ohne Abdeckung beobachtet (s.a. Bild 2.6). Bild 2.6 Abgedeckter Container für Siebmaterial Vorschlag 11: Das Konzept der Verhinderung von Emissionen an den Rotteboxen der biologischen Behandlungsanlage sollte kritisch auf Einhaltung der nach 4 der 30. BImSchV geforderten emissionsbezogenen Anforderungen überprüft werden. Es sollte nachgewiesen werden inwieweit die in der Änderungsgenehmigung vom formulierte Nebenbestimmung Nr. 3.11, wonach die Luftschleieranlagen an den Boxen so zu errichten sind, dass keine Luft aus der Box beim Befüllen entweichen kann, erfüllt ist. Festgestelle Schäden an den Schlitzdüsen der Luftwand sollten umgehend behoben werden. Ergebnis: Zum Zeitpunkt der Revision teilweise umgesetzt*. Die verschiebbare Luftschleieranlage wurde aufgerüstet. Jetzt erfolgt die Bedüsung von beiden Seiten (vorher nur von einer Seite). Die für die Funktionstüchtigkeit notwendigen LANDESAMT FÜR UMW ELT, W ASSERW IRTSCHAFT UND GEWERBEAUFSICHT RHEINLAND-PFALZ 14

15 Luftleitbleche sind aber auch nach Umbau der Anlage an mehreren Stellen wieder ausgebrochen. Bild 2.7 Bild 2.8 Luftschleieranlage Luftschleieranlage mit ausgebrochenen Leitblechen Ein Nachweis des Betreibers, inwieweit die o.a. Nebenbestimmung, wonach keine Luft aus der Box beim Befüllen entweichen darf, erfüllt ist, liegt nicht vor. Nach der Stilllegung der biologischen Behandlungsanlage im Frühjahr 2010 entfällt diese Empfehlung. Vorschlag 12: Fehlende Staubschutzeinrichtungen an der Verladestelle für Schredderleichtfraktion am Schredder der Altanlage sollten installiert werden. Ergebnis: Umgesetzt Staubschutzeinrichtungen in Form von Lamellenvorhängen und insbesondere einer großzügigen Wasserbedüsung sind realisiert. Das Abkippen von SLF in Container ohne Schutzmaßnahmen im Freien wurde nicht mehr beobachtet. LANDESAMT FÜR UMW ELT, W ASSERW IRTSCHAFT UND GEWERBEAUFSICHT RHEINLAND-PFALZ 15

16 Vorschlag 13: Staubablagerungen auf dem Betriebsgelände, auch außerhalb der gereinigten Hof- und Transportflächen sollten regelmäßig entfernt werden. Quellen, die dazu führen, sollten abgestellt werden. Parallel zu den aufgeführten Maßnahmen sollte geprüft werden, ob durch eine externe thermische Behandlung der Schredderleichtfraktion ein Großteil der betriebsinternen Verlade-, Transport- und Bearbeitungsvorgänge und in der Folge die damit verbundenen E- missionen entfallen bzw. erheblich reduziert werden könnten. Ergebnis: Umgesetzt Es erfolgt eine regelmäßige Reinigung durch ein Kehrfahrzeug. Alle Flächen wirken wesentlich sauberer und gereinigt. Durch die Vielzahl an Sprühregnern wird eine permanente Reinigung erzielt. Wesentliche Staubquellen wie z.b. durch die Einführung der verschließbaren Schaufelradlader sind entschärft. Bestrebungen zur thermischen Verwertung von SLF an anderen Standorten sind im Gange. Umsetzung der Abfallwirtschaftlichen Empfehlungen (Kapitel 6.6 des ZEUS-Berichtes vom ) Die abfallrechtlichen Empfehlungen sind im wesentlichen unter Vorschlag 1) behandelt. Zu den im Schreiben der SGD Nord vom angekündigten Analysen der getrennt ausgetragenen Materialien liegen uns nur Analysen zu den Stäuben des Kondirators (Windsichtung und Schlauchfilter) sowie die eigenen Messungen aus einer Probe des Kerichts der Saug-Kehrmaschine vor. Umsetzung der Sonstigen Vorschläge zu Beseitigung festgestellter Mängel (Kapitel 6.7 des ZEUS-Berichtes vom ) LANDESAMT FÜR UMW ELT, W ASSERW IRTSCHAFT UND GEWERBEAUFSICHT RHEINLAND-PFALZ 16

17 Vorschlag zu 1): Schäden an Stahlbetonböden mit zum Teil herausstehenden Armierungseisen (z.b. im Bereich der alten Schredderanlage) sollten beseitigt werden. Ergebnis: Teilweise umgesetzt Diese Schäden sind auch weiterhin erkennbar, was mit dem rauen Betrieb auf den Flächen begründet wird. Nach Mitteilung des Betreibers sei eine hundertprozentige Erfüllung zu keinem Zeitpunkt möglich. Fremdfirmen und der firmeneigene Bautrupp seien stetig im Einsatz, um die Bodenbefestigung in mängelfreiem Zustand zu halten. Vorschlag zu 2): Ein fehlender Anfahrschutz sowie der bemängelte Umgang mit einer nicht ausreichend dimensionierten Auffangwanne für Altöl in der Halle zur Trockenlegung von Pkw s sind zu beheben. Ergebnis: Die Mängel waren am Revisionstag nicht behoben. Nach Mitteilung des Betreibers wurden sie nach der Revision im Jahr 2009 direkt abgestellt. Vorschlag zu 3) Festgestellte Mängel am Brennplatz beim Umgang mit austretendem Motoröl und sonstigen flüssigen Stoffen sind abzustellen. Ergebnis: Bei der Revision wurden erneut Flächen mit austretenden Flüssigkeiten z.b. Transformatorenöl festgestellt. Die Zwischenlagerung von demontierten, nässenden Transformatoren, wie in Bild 2.9 dargestellt, sollte unterbunden werden. Auch diese Mängel wurden nach Mitteilung des Betreibers nach der Revision direkt abgestellt. LANDESAMT FÜR UMW ELT, W ASSERW IRTSCHAFT UND GEWERBEAUFSICHT RHEINLAND-PFALZ 17

18 Bild 2.9 Demontierte und nässende Transformatoren Vorschlag zu 4): Den Grenzwertüberschreitungen an Schwermetallkonzentrationen im Abwasserablauf ist nachzugehen. Entsprechende Maßnahmen zur Einhaltung der Abwassergrenzwerte sind zu ergreifen. Ergebnis: Teilweise umgesetzt Die Abwasseraufbereitungsanlage wurde um eine Sandfanganlage ergänzt. Die Einleitegrenzwerte werden im Durchschnitt eingehalten. Bei Zink sind Kurzzeitwerte teilweise ü- berschritten. Bezüglich dieser Überschreitungen ist von Seiten der oberen Wasserbehörde bereits entsprechend reagiert worden. Die Intervalle für die Spühlung der Dyna-Filter sollen verkürzt werden. Entsprechende Maßnahmen sind mit dem Betreiber bereits vereinbart. Umsetzung der Geplanten Maßnahmen des Betreibers (Kapitel 6.8 des ZEUS-Berichtes vom ) Die vom Betreiber geplanten Maßnahmen sind umgesetzt worden. LANDESAMT FÜR UMW ELT, W ASSERW IRTSCHAFT UND GEWERBEAUFSICHT RHEINLAND-PFALZ 18

19 Sonstige Feststellung An einer Zellradschleuse der Austragsstelle des Kondirator-Filterstaubs fehlte ein Abdeckblech. Hier traten deutlich erkennbare Filterstäube aus (s. Bild 2.10.) Bild 2.10 Fehlendes Abdeckblech an Zellradschleuse Kondirator Filterstaub Nach Mitteilung des Betreibers wurde die fehlende Revisionsklappe am Tag der Betriebsrevision montiert Ergebnis der Revision Die Gegenüberstellung der betrieblichen Verhältnisse bei Firma Steil hat ergeben, dass seit den Revisionen im Jahr 2006 umfangreiche Maßnahmen zur Emissionsminderung realisiert wurden. Hier sind insbesondere Maßnahmen zur Kapselung und Einhausung von Verlade- und Bearbeitungseinrichtungen, zur Lagerung von Stoffen im Freien, zur Befeuchtung und Reinigung von Verkehrswegen und Behandlungsschritten zu nennen. Besonders hervorzuheben ist die getrennte Entsorgung der Filterstäube der Schlauchfilter der Kondiratoranlage und die Außerbetriebnahme der Extruder sowie der biologischen Behandlungsanlage. Mit diesen Maßnahmen entfallen wesentliche Quellen diffuser Staubemissionen insbesondere aus Transport- und Verladevorgängen auf dem Betriebsgelände sowie zwischen den beiden Betriebsbereichen des Betreibers. LANDESAMT FÜR UMW ELT, W ASSERW IRTSCHAFT UND GEWERBEAUFSICHT RHEINLAND-PFALZ 19

20 Es ist aber auch festzuhalten, dass die beiden letztgenannten Maßnahmen erst im Frühjahr 2010 realisiert wurden. Die im Juni 2006 angezeigte Ausschleusung der Stäube der Schlauchfilteranlage und die Zuführung zur biologischen Behandlungsanlage waren dabei ein erster Schritt zur Verminderung von Staubemissionen jedoch unterlagen diese Fraktionen dabei noch den Verlade- und Transportvorgängen, die mit der biologischen Behandlungsanlage verbunden waren und der damit möglichen diffusen Emissionen. Aus Sicht der Unterzeichner waren, wie im Abschnitt beschrieben, zum Zeitpunkt des Revisionstermins am eine Reihe von Empfehlungen nicht oder nur teilweise umgesetzt. Dies waren: 1. Der Wäscherschlamm der Kondirator-Mühlenentstaubung wurde weiterhin der Schredderleichtfraktion / biologische Behandlungsanlage zugeführt. 2. Der Filterstaub Kondirator Schlauchfilteranlage wurde zwar getrennt erfasst aber weiterhin der biologischen Behandlungsanlage zugeführt. 3. Der Wäscherschlamm des Nasswäschers der Schredder-Altanlage wurde nach wie vor der SLF zugeschlagen. 4. Der Inhalt der Saug-Kehrmaschine wurde nach wie vor zur biologischen Behandlung transportiert. 5. Die Luftschleieranlage der Rotteboxen der biologischen Behandlungsanlage wurde erheblich aufgerüstet, wies aber zum Revisionstag erneut Schäden auf. Ein Nachweis des Betreibers, dass beim Befüllen der Boxen keine Luft entweichen darf, wurde nicht vorgelegt. 6. Festgestellte Mängel (fehlender Anfahrschutz an einem Altölbehälter und nicht ausreichend dimensionierte Auffangwanne) waren am Revisionstag nicht behoben. 7. Mängel beim Umgang mit demontierten, nässenden Transformatoren bei Zwischenlagerung im Freien. 8. Fehlendes Abdeckblech an Zellradschleuse mit Austrag von Filterstaub. Aus heutiger Sicht und nach Vorlage von Stilllegungsanzeigen, die wir im August 2010 erhielten, ergibt sich, dass alle Empfehlungen der ZEUS weitestgehend umgesetzt sind. LANDESAMT FÜR UMW ELT, W ASSERW IRTSCHAFT UND GEWERBEAUFSICHT RHEINLAND-PFALZ 20

21 Folgende Empfehlungen sind noch nachzubessern: - Nachweis, dass die bestehende Praxis, die Schlämme der Kondirator- und Schredderanlage der Schredderleichtfraktion zuzuschlagen, den abfallrechtlichen Pflichten des Anlagenbetreibers genügt. - Es sollte sichergestellt sein, dass ein hinreichender Feuchtegrad des Kehrgutes der Saug-Kehrmaschine gewährleistet ist und Staubemissionen bei der weiteren Verbringung des Kehrgutes wirksam verhindert werden. 2.3 Firma TSW Trierer Stahlwerk GmbH Am und wurde der Stand der Umsetzung von Verbesserungsmaßnahmen im Trierer Stahlwerk im Rahmen einer Betriebsbesichtigung gemeinsam mit der zuständigen Überwachungsbehörde überprüft Darstellung der Verbesserungsmaßnahmen Im Rahmen der durchgeführten Modernisierung des Stahlwerkes wurde neben einer Kapazitätserweiterung eine umwelttechnische Sanierung umgesetzt, mit dem Ziel eine erhebliche Verbesserung der Emissionssituation zu erreichen. Die durchgeführten Maßnahmen beziehen sich auf die - Schrottanlieferung und lagerung, - Ofen- und Gießhalle, - Abgasreinigungsanlage, - Wasserversorgung, -kreisläufe sowie - Nebeneinrichtungen. Die Maßnahmen sind im einzelnen in den Antrags- und Genehmigungsunterlagen beschrieben. Wesentliche für die vorliegende Untersuchung relevante Veränderungen sind: LANDESAMT FÜR UMW ELT, W ASSERW IRTSCHAFT UND GEWERBEAUFSICHT RHEINLAND-PFALZ 21

22 - Neukonzeption des Elektroofens mit kontinuierlichem Schrottchargiersystem - Verbesserung der Ablufterfassung - Errichtung einer neuen Abgasreinigungsanlage mit vorgeschalteter Quenche - Freisetzung der Abgase über einen neuen Kamin - Nachträgliche Installation einer Braunkohlekoksstaub-Bedüsungsanlage - Stilllegung der Brecheranlage der Schlackeaufbereitung - Neukonzeption des Schackeplatzes Durch die Umbaumaßnahmen wurde eine wesentliche Quelle für diffuse Emissionen über offene Dachreiter der Stahlwerkhalle entschärft. Das Problem bestand darin, dass bei bestimmten Produktionsschritten, wie z.b. dem Befüllen des Elektroofens mit Schrott, die Abluftreinigung nicht voll wirksam werden konnte, weil technisch bedingt, eine Einhausung wegen der durchführenden Kranseile nicht ganz geschlossen werden konnte. Dabei traten erhebliche Mengen an staubbelasteten Abgasen in die Ofenhalle aus und wegen der hohen Thermik wurden sie über die offenen Dachreiter ungefiltert ins Freie geleitet. Durch die Neukonzeption des Elektroofens wurde dieser Effekt, der zu weit sichtbaren bläulichen Abgasemissionen führte, weitestgehend beseitigt. Der Schrott wird jetzt kontinuierlich von der Seite über ein Schrottchargiersystem in den Elektroofen eingefahren. Damit kann der Deckel des Ofens währen der Beschickung geschlossen bleiben. Die Abgase werden dabei über diesen Zuführkanal abgesaugt, einer neu installierten Quenche zugeführt und über die Entstaubungsanlage zum neu errichteten Abgaskamin geleitet (s. Bilder 2.11 und 2.12). Abgase die dennoch innerhalb der Schmelzhalle anfallen werden über eine ertüchtigte Abgasabsaugung (Sekundärabsaugung) unterhalb des Daches erfasst und ebenfalls der Abgasreinigung zugeführt. Die ehemals offen stehenden Dachreiter sind auf der halben Länge des Daches geschlossen worden. LANDESAMT FÜR UMW ELT, W ASSERW IRTSCHAFT UND GEWERBEAUFSICHT RHEINLAND-PFALZ 22

23 Bild 2.11 Bild 2.12 Abgasreinigungsanlage mit Kamin Seitenansicht Entstaubungsanlage mit Kamin Darstellung der Umsetzung vorgeschlagener Verbesserungsmaßnahmen Einzelne der in Kapitel 7.4 des ZEUS-Berichtes vom vorgeschlagenen Emissionsminderungsmaßnahmen sind durch die Modernisierung der Anlagen weitestgehend erfüllt bzw. nicht mehr relevant. Dies bezieht sich auf die Voschläge 1 bis 3, welche durch die Neukonzeption des Elektroofens bzw. der Abluftführung hinfällig sind. Vorschlag 4: Die regelmäßige Reinigung der Hof- und Fahrwege auf dem Betriebsgelände sollte mit einer Saug-Kehrmaschine mit Wasserbedüsung erfolgen. Ergebnis: Umgesetzt Es wurde ein eigenes Kehrgerät mit Nassreinigung neu beschafft, welches 2-3 mal pro Tag die Reinigung der Hof- und Fahrwege vornimmt (s. Bild 2.13). Darüber hinaus wurden die Verkehrswege betoniert bzw. asphaltiert wodurch sich eine bessere Reinigungsmöglichkeit ergibt. LANDESAMT FÜR UMW ELT, W ASSERW IRTSCHAFT UND GEWERBEAUFSICHT RHEINLAND-PFALZ 23

24 Bild 2.13 Neu beschaffte Nassreinigungskehrmaschine Vorschlag 5: Der Betrieb der Brecheranlage der Schlackeaufbereitung sowie der Umschlag an gebrochener Schlacke sollte bei hohen Windgeschwindigkeiten eingeschränkt werden. Ergebnis: Weitestgehend umgesetzt Die Brecheranlage der Schlackeaufbereitung wird nicht mehr betrieben. Der Austrag der flüssigen Schlacke erfolgt innerhalb der Schmelzhalle. Abkühlung und Aufbruch der Schlacke werden in einem neuen speziell hergerichteten Schlackenabkühlplatz vor der Produktionshalle vorgenommen. Dieser Platz, in dem auch die LKW-Verladung erfolgt, ist von einer Stahlknüppelpalisade umschlossen und, zur Reduzierung von Staubemissionen, mit einer fest installierten Wasserbedüsung versehen (s. Bilder 2.14 und 2.15). LANDESAMT FÜR UMW ELT, W ASSERW IRTSCHAFT UND GEWERBEAUFSICHT RHEINLAND-PFALZ 24

25 Bild 2.14 Bild 2.15 Schlackenabkühlplatz im Hintergrund Tor zur Schmelzhalle Schlackenabkühlplatz mit Stahlknüppel- palisade und Wasserbedüsungsrohren Sonstige Feststellungen Feststellung 1: Am wurden während der Revision von einem Nachbargrundstück aus bläuliche Abgasemissionen über der neu umgebauten Schmelzhalle der Firma TSW deutlich wahrgenommen (s. Bild 2.16). Bild 2.16 Abgasemission über der Schmelzhalle TSW am LANDESAMT FÜR UMW ELT, W ASSERW IRTSCHAFT UND GEWERBEAUFSICHT RHEINLAND-PFALZ 25

26 Der Betreiber erklärt diesen Effekt wie folgt: Zur Schonung der Ausmauerung des Elektroofens muss einmal am Tag der erste Korb mit Schrott in den leeren Ofen eingesetzt werden. Dabei muss der Ofendeckel geöffnet sein und es treten über einen begrenzten Zeitraum Emissionen in die Schmelzhalle aus, welche wiederum über die verbleibenden offenen Dachreiter ins Freie gelangen können. Erst danach kann die kontinuierliche Schrottchargierung bei geschlossenem Deckel mit wirksamer Primärabsaugung erfolgen. Dieser Effekt ließe sich auch durch die aufgerüstete Hallenluftabsaugung (Sekundärabsaugung) nicht ganz vermeiden. Feststellung 2: Die über Dachreiter abgeleiteten Emissionen aus der Stranggussanlage, die in Intensität und Umweltrelevanz bei weitem nicht mit den Emissionen aus dem Schmelzprozess im Elektroofen vergleichbar sind, sind durch Abdeckung der Pfannen weitgehend unterbunden. Es wird zur Zeit an einer weiteren Verbesserung der Erfassung durch aktive Absaugung gearbeitet. Feststellung 3: Der ursprüngliche Schlackenlagerplatz ist vollständig abgetragen worden. Für den Pfannenausbruch (Verwendung als Thomasmehl) wurde ein Lagerplatz ausgewiesen. Dieser Lagerplatz soll auf zwei Seiten mittels einer Wand abgegrenzt werden. Die Errichtung der Wand ist bereits genehmigt, wurde jedoch noch nicht realisiert. Durch diese Wand kann die Abtrift von Schlackenmaterial reduziert werden Ergebnis der Revision Durch den Umbau des Stahlwerkes sind nahezu alle der in 2006 von der ZEUS vorgeschlagenen emmissionsmindernden Maßnahmen umgesetzt bzw. nicht mehr relevant. Sichtbare Emissionen treten aus der Stahlwerkshalle beim Setzen des ersten Korbes in den leeren Elektroofen (ca. 1 x pro Tag) sowie beim Anfahren der Stranggussanlage auf. LANDESAMT FÜR UMW ELT, W ASSERW IRTSCHAFT UND GEWERBEAUFSICHT RHEINLAND-PFALZ 26

27 3 DURCHFÜHRUNG VON STAUB- MESSUNGEN AUF DEM BETRIEBS- GELÄNDE 3.1 Vorgehensweise Analog der Vorgehensweise im Jahr 2006 wurden erneut Staubproben an relevanten Stellen im Betriebsbereich genommen und analysiert. Die Probenahme erfolgte jeweils am durch das Messinstitut, Zentrallabor des LUWG im Beisein von Vertretern des Betreibers, der Überwachungsbehörden sowie der ZEUS. Es wurden dabei jeweils Staubkehrproben einer Fläche von ca. 1 m² erfasst. Jeweils eine weitere Probe bezieht sich auf Filterstaub an Entstaubungsanlagen. Die Analysen auf Blei, Cadmium und Zink wurden durch das Messinstitut, Zentrallabor des LUWG durchgeführt. Analysen auf Dioxine und Furane PCDD/F sowie auf coplanare PCB wurden an die Landwirtschaftliche Untersuchungs- und Forschungsanstalt Speyer (LUFA) vergeben. Noch vorhandene Rückstellproben aus dem Jahre 2006 wurden nachträglich auf Dioxine und Furane sowie auf coplanare PCB untersucht. Das Ziel der Untersuchungen bestand darin, festzustellen, inwieweit sich die Staubbelastung in den betroffenen Betrieben nach Umsetzung der Umbaumaßnahmen sowie Realisierung von Emissionsminderungsmaßnahmen verändert hat. Die Beschreibung der Probenaufarbeitung zu den Metallanalysen enthält Kapitel 4.4 des ZEUS-Berichtes von Die Analytik zu den Dioxinen und Furanen sowie den coplanaren PCB ist in /1/ beschrieben. 3.2 Firma Steil GmbH Staubproben wurden aus den drei folgenden als emissionsrelevant angesehenen Bereichen entnommen. Die Kennziffer R am Ende des Probennamens kennzeichnet jeweils die Rückstellprobe aus den Messungen des Jahres 2006 an gleicher Stelle. Die Kennziffer N weist auf die Probenahme im August 2009 hin. LANDESAMT FÜR UMW ELT, W ASSERW IRTSCHAFT UND GEWERBEAUFSICHT RHEINLAND-PFALZ 27

28 Beschreibung der Messpunkte ST 1R und ST 1N: Kehrprobe (1m²) aus der Hoffläche gegenüber der biologischen Behandlungsanlage für den mineralischen Stoffstrom der Schredderleichtfraktion (Mineralik) vor der Containerschutzwand. Der Messpunkt befindet sich auf derjenigen Betriebsseite der Firma Steil, auf der auch der Kondirator angeordnet ist. ST 7R und ST 7N: Kehrprobe (1m²) am Eingang zur Extruderanlage. Dieser Messpunkt befindet sich auf der Betriebsseite der Firma Steil, auf der auch die Schredderanlage angeordnet ist. ST 9R und ST 9N: Abgeschiedener Filterstaub an der Absaugung der Extruderanlage. Aufgrund einzelner vom Betreiber umgesetzter emissionsmindernder Maßnahmen ergaben sich geringfügige Änderungen an den Probenahmestellen gegenüber Ref. R und Ref. N: Referenz-Vergleichsprobe Parkplatz an der Kyllbrücke, Kyllstraße für relativ unbelasteten Außenbereich. LANDESAMT FÜR UMW ELT, W ASSERW IRTSCHAFT UND GEWERBEAUFSICHT RHEINLAND-PFALZ 28

29 Darstellung der Ergebnisse Proben Entnahmeort Bild Blei Cadmium Zink Dioxine copcb Name mg/kg mg/kg mg/kg Furane ng/kg ng/kg ST 1R Kehrprobe ,2 565 ST 1N Kehrprobe ,2 211 ST 7R ,5 572 ST 7N ST 9R Containerschutzwand Containerschutzwand Kehrprobe Eingang Extruderanlage Kehrprobe Eingang Extruderanlage Absaugung Extruder Filterstaub Staubprobe , ,5 550 LANDESAMT FÜR UMW ELT, W ASSERW IRTSCHAFT UND GEWERBEAUFSICHT RHEINLAND-PFALZ 29

30 ST 9N Absaugung Extruder neue Filteranlage ,7 643 Staubprobe Ref. R Referenzprobe nicht nicht Kyllbrücke unter- unter- sucht sucht Ref. N Referenzprobe 31 < 0, nicht nicht Kyllbrücke unter- unter- sucht sucht Tabelle 3.1: Staubproben Firma Steil, Probenahme 2006 und Bewertung Bis auf den Bereich Eingang Extruderanlage (ST 7N) sind die Werte bezüglich der Schwermetalle und auch für Zink zwischen den Messungen 2006 und 2009 signifikant gesunken (s. a. Anhang 8.1 ff). Hier sind Reduzierungen im Bereich Faktor 2-3 deutlich erkennbar. Dies korreliert ebenso mit den entsprechenden Messungen an der Referenzprobe Kyllbrücke (Ref. N). Eine ähnliche hohe Reduzierung im Bereich Eingang Extruderanlage ist nicht festzustellen. Die Werte für Blei sind zwar um ca. 20 % gesunken, dafür stieg die Belastung für Cadmium und Zink hier bis zu 50% deutlich an. Tendenziell ähnlich verhalten sich die Werte für Dioxine und Furane (s. Anhang 8.4), auch hier wieder bis auf den Bereich Eingang Extruderanlage. Es ist eine geringfügige Reduzierung zwischen den Messungen 2006 und 2009 um ca % erkennbar. Im Bereich Eingang Extruderanlage ist dagegen eine leichte Erhöhung von ca. 20 % festzustellen. LANDESAMT FÜR UMW ELT, W ASSERW IRTSCHAFT UND GEWERBEAUFSICHT RHEINLAND-PFALZ 30

31 Keine Korrelation zeigt sich bei den Messwerten für copcb (s. Anhang 8.5). An der Messstelle Containerschutzwand (ST 1N) sinkt der Wert ähnlich wie bei den Schwermetallen um einen Faktor von ca. 2,5. Am Eingang Extruderanlage reduziert er sich um ca. 20 % während er für die Staubprobe Absaugung Extruderanlage (ST 9N) um den gleichen Wert steigt (s. Tabelle 3.1). Wichtig ist festzuhalten, dass die angegebenen Messwerte wegen ihrer begrenzten Anzahl und der üblichen Streuungen solcher Messungen keine belastbare Bewertung erlauben. Auffallend ist dennoch der hohe Anteil an copcb in den Kehrproben gegenüber denjenigen Werten, die im Stahlwerk gemessen wurden (s. a. Anhang 8.5 und Abschnitt 3.3.3). Ebenso deutlich auffallend ist der höhere Anteil an Blei in den Kehrproben auf den Flächen im Freien gegenüber den Werten, die im Stahlwerk ermittelt wurden (s. a. Anhang 8.1). Bei den dargestellten Messergebnissen ist zu berücksichtigen, dass sich die Verhältnisse aus heutiger Sicht (2010), nach der Stilllegung einzelner Anlagen bei Firma Steil wie z.b. dem Extruder und der biologischen Behandlungsanlage, voraussichtlich anders darstellen werden. 3.3 Firma TSW Trierer Stahlwerk GmbH An drei verschiedenen Stellen wurden Kehrproben (jeweils 1m²) genommen. Zusätzlich wurde der Filterstaub der Entstaubungsanlage beprobt. Auch hier bezieht sich die Kennziffer R am Ende des Probennamens auf die Rückstellprobe aus 2006 und die Kennziffer N auf die Probenahme in Beschreibung der Messpunkte TSW 1R: Kehrprobe im Bereich Verladeplatz neue Walzwerkhalle ehemalige WR-Halle. TSW 1N: Kehrprobe vor ehemaliger WR-Halle. LANDESAMT FÜR UMW ELT, W ASSERW IRTSCHAFT UND GEWERBEAUFSICHT RHEINLAND-PFALZ 31

32 TSW 2R: Kehrprobe im Innenhof gegenüber der Entstaubungsanlage. TSW 2N: Kehrprobe ehemaliger Innenhof Entstaubung, heute hinter Schlackenaustrag. TSW 3R: Staubprobe Filterstaub alte Entstaubungsanlage. TSW 3N: Staubprobe Filterstaub neue Entstaubungsanlage. TSW 4R: Kehrprobe im Bereich alte Ofenhalle gegenüber der Einhausung des Elektroofens. TSW 4N: Kehrprobe im Bereich neue Ofenbühne. Ref. R und Ref. N: Referenz-Vergleichsprobe Parkplatz an der Kyllbrücke (Kyllstraße) für relativ unbelasteten Außenbereich. Wegen der umfangreichen Umbaumaßnahmen des Betreibers ergaben sich Änderungen an der Lage der Probenahmestellen. LANDESAMT FÜR UMW ELT, W ASSERW IRTSCHAFT UND GEWERBEAUFSICHT RHEINLAND-PFALZ 32

33 Darstellung der Ergebnisse Proben Entnahme- Bild Blei Cad- Zink Dioxine/ copcb Name ort mg/kg mium mg/kg Furane ng/kg mg/kg ng/kg TSW 1R Kehrprobe vor WR- Halle ,1 8,0 TSW 1N Kehrprobe vor ehem. WR-Halle ,7 13,1 TSW 2R Kehrprobe Innenhof Enstaubung ,1 15,2 TSW 2N Kehrprobe hinter Schlackenaustrag ,0 11,4 TSW 3R Staubprobe nicht nicht Filterstaub unter- unter- Entstau- sucht sucht bungsanla- ge (alt) LANDESAMT FÜR UMW ELT, W ASSERW IRTSCHAFT UND GEWERBEAUFSICHT RHEINLAND-PFALZ 33

34 TSW 3N Staubprobe nicht nicht Filterstaub unter- unter- Entstau- sucht sucht bungsanla- ge (neu) TSW 4R Kehrprobe alte Ofenhalle ,0 22,0 TSW 4N Kehrprobe neue Ofenbühne ,0 17,7 Ref. R Referenz nicht nicht probe unter- unter- Kyllbrücke sucht sucht Ref. N Referenz- 31 < 0, nicht nicht probe unter- unter- Kyllbrücke sucht sucht Tabelle 3.2: Staubproben Firma TSW, Probenahme 2006 und 2009 LANDESAMT FÜR UMW ELT, W ASSERW IRTSCHAFT UND GEWERBEAUFSICHT RHEINLAND-PFALZ 34

35 Bewertung Die Werte für Blei (s. a. Anhang 8.1) sind bis auf den Bereich Kehrprobe neue Ofenbühne (TSW 4N) größenordnungsmäßig um die Hälfte gesunken. In der Kehrprobe neue Ofenbühne ist ein Anstieg um den Faktor 1,7 festzustellen. Der Anteil von Cadmium im Staub (s. a. Anhang 8.2) ist dagegen generell gestiegen. In den Außenbereichen um den Faktor 2 und im Filterstaub (s. Anhang 8.7) sowie in der geschlossenen Ofenhalle bis zum Faktor 4. Die Werte für Zink (s. a. Anhang 8.3) sind im Außenbereich teilweise gleich geblieben im Bereich Kehrprobe hinter Schlackenaustrag (TSW 2N) um ca. 20 % gesunken. Signifikant ist allerdings die Steigerung in der geschlossenen Ofenhalle um annähernd den Faktor 4 und gegenläufig dazu die Reduzierung des Anteils an Zink im Filterstaub der Entstaubungsanlage (TSW 3N) (s.anhang 8.8) auf ca. die Hälfte. Der Anteil an Dioxinen und Furanen (s. a. Anhang 8.4) ist im Außenbereich auf ca. das doppelte gestiegen; in der geschlossenen Ofenhalle dagegen um ca. 25 % gesunken. Die coplanaren PCB (s. a. Anhang 8.5) verhalten sich uneinheitlich. Im Bereich Kehrprobe WR-Halle (TSW 1N) stiegen sie um den Faktor 1,6 an, in den anderen Bereichen ist eine Reduzierung um ca. 20 % erkennbar. Auch bei Firma TSW lassen die festgestellten Messergebnisse wegen ihrer begrenzten Anzahl und der üblichen Streuungen solcher Messungen keine belastbare Bewertung zu. Auffallend ist dennoch der geringe Anteil an copcb bei den Kehrproben im Vergleich zu den bei Firma Steil gemessenen Werten (s. a. Anhang 8.5 und Abschnitt 3.2.3). Ebenso fällt der geringere Anteil an Blei in den Kehrproben auf den Flächen im Freien gegenüber den Werten die bei Firma Steil ermittelt wurden auf (s. a. Anhang 8.1). Die Aussagekraft der Messwerte zu den Kehrproben 2009 als Vergleichswerte für die Messungen in 2006 ist aus folgenden Gründen eingeschränkt: Die Probenahme erfolgte am kurz nachdem die Braunkohlekoksstaub- Bedüsungsanlage (am ) in Betrieb ging. Es wird später dargestellt, dass die Kohlestaub-Eindüsung zu einer erheblichen Reduzierung der PCDD/F und PCB-Emissionen im Abgas des Stahlwerkes führt. Ebenso signifikant sinken die Konzentrationen an Schwermetallen im Abgas. LANDESAMT FÜR UMW ELT, W ASSERW IRTSCHAFT UND GEWERBEAUFSICHT RHEINLAND-PFALZ 35

36 Da die Kehrproben aber auch Staubniederschläge aus der Zeit vor der Inbetriebnahme der Kohlestaub-Eindüsung enthalten können, ist nicht auszuschließen, dass auch ggf. höhere Belastungen an den genannten Stoffen erfasst worden sind. Bei den dargestellten Messergebnissen ist daher zu berücksichtigen, dass sich die Verhältnisse aus heutiger Sicht (2010), bei permanentem Betrieb der Kohlestaub-Eindüsung, voraussichtlich anders darstellen werden. LANDESAMT FÜR UMW ELT, W ASSERW IRTSCHAFT UND GEWERBEAUFSICHT RHEINLAND-PFALZ 36

37 4 SONSTIGE MESSUNGEN 4.1 Staubniederschlagsmessungen (Immissionsseite) Das Messinstitut, Zentrallabor des LUWG hat immissionsseitige Staubniederschlagsmessungen im Zeitraum Juni 2004 bis Oktober 2005 (s. Bericht Nr /05 vom ) /13/ durchgeführt. Nach Umsetzung der von der ZEUS vorgeschlagenen Maßnahmen wurde ein zweites Messprogramm in der Zeit vom bis zum durchgeführt (s. Bericht Nr /09 vom ) /14/. Dieses 2. Messprogramm wurde in zwei Zeitabschnitte unterteilt: Phase 1 vom bis und Phase 2 vom bis In der ersten Phase war das TSW wegen des Umbaus abgeschaltet und dann in der zweiten Phase wieder angefahren worden. Die Staubdepositionsmessungen wurden im gesamten o.a. Zeitraum durchgeführt, während die Stoffniederschläge von polychlorierten Dibenzo-Dioxinen und Furanen (PCDD/F) sowie der coplanaren polychlorierten Biphenyle (copcb), die auch als dioxinähnliche PCB bezeichnet werden, im Zeitraum vom bis zum und vom bis zum bestimmt wurden. Während der ersten Messphase war das TSW nicht in Betrieb, im zweiten Zeitabschnitt (im Jahr 2008) war das Hochfahren der neuen Anlage bereits vollständig abgeschlossen. Überschreitungen der Grenz- und Orientierungswerte bei den Staubniederschlagsmessungen des Messprogrammes 2007/2008 sind in nachstehender Tabelle dargestellt. Eine Übersicht der Messpunkte enthält Bild 4.1. Eine ausführliche Bewertung der Messergebnisse ist in /14/ enthalten. Die Beurteilung der Lage einzelner Messpunkte, insbesondere vor dem Hintergrund der Diskussion inwieweit Messwertverfälschungen durch ggf. erneute Aufwirbelung schon deponierter Stäube und damit wiederholtes Ablagern in den Bergerhoff-Gefäßen infolge des Fahrzeugverkehs in der Nähe einzelner Messpunkte möglich sind, ist nicht im Prüfauftrag enthalten. Es wird aber empfohlen diesen Aspekt bei zukünftigen Messungen (z.b. durch Aufnahme von Messpunkten, die vom Fahrzeugverkehr nicht tangiert sind) abzusichern. LANDESAMT FÜR UMW ELT, W ASSERW IRTSCHAFT UND GEWERBEAUFSICHT RHEINLAND-PFALZ 37

38 Bild 4.1: Lage der Messpunkte und der möglichen Emittenten (E) LANDESAMT FÜR UMW ELT, W ASSERW IRTSCHAFT UND GEWERBEAUFSICHT RHEINLAND-PFALZ 38

39 Stoff Grenzwert Phase 1 Phase 2 Wohnbebauung MP Mittelwert MP Mittelwert Staub 0,35 g/(m 2 xd) 8 0, Blei 100 µg/(m 2 xd) Cadmium 2 µg/(m 2 xd) ,1 372,8 2,96 4, ,7 214,2 310,7 4,09 5,70 Arsen 4 µg/(m 2 xd) 8 4,97 8 4,78 - Nickel 15 µg/(m 2 xd) Eisen Zink Kein Grenzwert, VDI (städtisch): 1-4 mg/(m 2 xd) gewählt 4 mg/(m 2 xd) Kein Grenzwert, VDI (städtisch): µg/(m 2 xd) gewählt 1000 µg/(m 2 xd) ,1 19,6 33,1 189,5 5,6 7,6 11,6 24,1 1029,1 2084, ,2 24,3 55,4 71,4 6,6 9,6 21,9 24,4 6,0 1246,0 1958,6 PCDD/F 15 pg/(m 2 xd) 1) PCDD/F + copcb 3) 4 pg/(m 2 xd) 2) ,8 21, ,4 37, X - - X (MP2) - - Tabelle 4.1: Staubniederschlagsmessungen Trier Hafen Überschreitungen Messprogramm 2007/2008 Quelle: Messbericht des Messinstitut, Zentrallabor des LUWG, Bericht Nr.: /09 1) Ehemaliger Orientierungswert für die Sonderfallprüfung nach TA Luft. Dieser bisherige Beurteilungswert des LAI (1994) von 15 pg I-TE/ (m² x d) für PCDD/F exklusive dioxinähnliche PCB ist seit 2004 nicht mehr gültig. 2) Zielwert für die langfristige Luftreinhaltung. 3) Ein Immissionswert der TA Luft für PCDD/F inklusive copcb existiert nicht. Auch liegt z.zt. kein LAI-Orientierungswert vor, welcher dem Charakter eines Immissionswertes entspricht und der bei der Sonderfallprüfung nach Nr. 4.8 TA Luft verwendet werden kann. LANDESAMT FÜR UMW ELT, W ASSERW IRTSCHAFT UND GEWERBEAUFSICHT RHEINLAND-PFALZ 39

40 Für PCDD/F und dioxinähnliche PCB existiert zwar ein immissionsbegrenzender Wert des LAI in Form eines Depositionswertes von 4 pg WHO-TEQ/ (m² x d). Dieser ist aber als Zielwert für die langfristige Luftreinhalteplanung und nicht als vorhabenbezogener Wert (Orientierungswert) definiert. Der bisherige Beurteilungswert des LAI (1994) von 15 pg I-TE/ (m² x d) für PCDD/F exklusive dioxinähnliche PCB ist seit 2004 nicht mehr gültig. Zur Zeit wird im LAI die Einführung eines Orientierungswertes / vorhabenbezogener Wert von 9 pg WHO-TEQ/ (m² x d) für PCDD/F inklusive copcb vorbereitet (s.a. /2/). 4.2 Externe Emissionsmessungen Im Nachgang zur Feststellung erhöhter Belastungen an PCDD/F und copcb in den immissionsseitigen Staubniederschlagsmessungen haben die Überwachungsbehörden zusätzliche Messungen dieser Stoffe an den gefassten Quellen der Firmen Steil und TSW im Rahmen der erstmaligen bzw. wiederkehrenden Messungen bei genehmigungsbedürftigen Anlagen gefordert Firma Steil Mit Datum vom wurde ein Messbericht der Firma Eurofins /3/ vorgelegt. Dieser Bericht bezieht sich auf die Abluft folgender Kamine: Kondirator, Sichter am Kondirator, Schredder und Extruderanlage. Bis auf die Extruderanlage weist der Messbericht neben den üblichen klassischen Messkomponenten auch Werte für Dioxine und Furane aus. TE WHO 98 (PCCD/F) - Kondirator 0,137 ng/m³ - Sichter (Kondirator) 0,004 ng/m³ - Schredder 0,018 ng/m³ Ergänzend wurden die dioxinähnlichen copcb mit Messbericht vom von Firma Eurofins /4/ dargestellt. Es ergeben sich folgende Anteile an copcb: TE WHO 98 (PCB): - Kondirator 0,459 ng/m³ - Sichter (Kondirator) 0,019 ng/m³ - Schredder 0,437 ng/m³ LANDESAMT FÜR UMW ELT, W ASSERW IRTSCHAFT UND GEWERBEAUFSICHT RHEINLAND-PFALZ 40

41 In der Summe ergibt sich daraus: TE WHO 98 (PCCD/F und PCB): - Kondirator 0,596 ng/m³ - Sichter (Kondirator) 0,023 ng/m³ - Schredder 0,455 ng/m³ Alle Werte jeweils inklusive Bestimmungsgrenze und erweiterter Messunsicherheit TSW Nach Durchführung der Umbaumaßnahmen im Stahlwerk und Wiederinbetriebnahme wurden Emissionsmessungen im Abgas des Elektroofens durchgeführt. Entsprechend Messbericht vom von SGS/TÜV /5/ war der zulässige Grenzwert für PCDD / PCDF von 0,1 ng/m³ mit gemessenen 1,60 ng/m³ weit überschritten. Nach Installation einer zusätzlichen Abgasreinigungseinrichtung (Braunkohlekoksstaub- Eindüsung) unmittelbar vor die vorhandene Gewebefilteranlage wurden erneut Emissionsmessungen durchgeführt. Dieses mal auf Veranlassung der Überwachungsbehörde auch für die dioxinähnlichen PCB. Der Messbericht von SGS/TÜV /6/ vom weist folgende Werte aus: a) Messung ohne Braunkohlekoksstaub-Eindüsung vom : TE nach WHO 98 (PCDD/F) max * 2,54 ng/m³ TE nach WHO 98 (PCB) max* 0,38 ng/m³ TE nach WHO 98 gesamt (PCDD/F und PCB) 2,92 ng/m³ b) Messung mit Braunkohlekoksstaub-Eindüsung am : TE nach WHO 98 (PCDD/F) max* 0,0056 ng/m³ TE nach WHO 98 (PCB) max* 0,0012 ng/m³ TE nach WHO 98 (PCDD/F und PCB) 0,0068 ng/m³ * Maximalwerte der TE inklusive der Nachweisgrenzen von nicht nachweisbaren Kongeneren. LANDESAMT FÜR UMW ELT, W ASSERW IRTSCHAFT UND GEWERBEAUFSICHT RHEINLAND-PFALZ 41

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