Themenpapier zum Zukunftsprogramm Niederrhein (ZPN) Gesetzliche Grundlagen. Danach ist der Hochwasserschutz (Deichbau und Deichunterhaltung)
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- Richard Lorenz
- vor 6 Jahren
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1 Schutzverband Niederrhein e. V. (SVN) Erhalt des Lebensraumes gegen Benachteiligung Vorsorge überparteilich kooperativ Schutzgemeinschaft Bergbau (SGB) Rheinberg e.v. Der Rhein ist der wasserreichste Fluss West-Europas! deshalb: müssen hier die sichersten Deiche stehen muss Hochwasserschutz auch am Niederrhein eine Staatsaufgabe sein muss der Erhalt und Schutz unseres Lebensraumes Vorrang haben Themenpapier zum Zukunftsprogramm Niederrhein (ZPN) Die wirtschaftliche Entwicklung Deutschlands war ohne den Ausbau der Flüsse und ohne die Ausbeutung der Rohstoffe (u. a. Kohle) an Rhein und Ruhr nicht möglich. Infolge dieser Maßnahmen tragen jedoch nur die Bewohner am Niederrhein die Kosten 3) für Hochwasser-Schutzmaßnahmen und sind die Risikoträger der Hochwasser- und Bergbaufolgen! Diese Lasten und Risiken wirken sich auf das Leben, die Gesundheit und das persönliche und kommunale Eigentum und auf den niederrheinischen Lebensraum insgesamt nachhaltig und gesamtschädigend aus und verzerren zunehmend die Lastenverteilung in Deutschland. Die Bewohner am Niederrhein wollen und dürfen die Risiken und Belastungen nicht weiter akzeptieren und fordern die Solidarität aller Beteiligten in Deutschland. Ein politisch/gesellschaftlicher und rechtlicher Umdenkprozess wurde eingeleitet, den es gilt, weiter mit Leben zu füllen! Diese Kernaussage hat der SVN und die SGB bei seinen unterschiedlichen Aktionen verdeutlicht und stoßen dabei auf eine zunehmende Akzeptanz bei den Bewohnern am (unteren) Niederrhein. Der SVN und die SGB informiert über diese Verursachungen, schärft den Blick für die Betroffenheit und das Rechtsbewusstsein in der Bevölkerung. 1) Durch die gezielte Anwendung des NRW- Landeswassergesetzes (u.a ), wurden nur den Anrainern und Kommunen am Niederrhein die hoheitliche Aufgabe und Kosten-Verantwortung für den Hochwasserschutz an der Bundes- Wasserstrasse übertragen. (Anlage 2) Infolge der Ausbaumaßnahmen am Rhein und den Nebenflüssen, der großräumigen Vernichtung von Wasserrückhalteräumen, aber auch durch die Geländeabsenkungen sind die Deiche als Ufer zur Sicherstellung des Wasserabflusses und der Berufs-Schifffahrt unerlässlich geworden. Die Deichhöhe (lt. BHW 77 ) bestimmt das Gebiet der Zwangsmitgliedschaft für Anrainer. Das gilt aber nicht generell. Die s. g. Schutzpflichtigen Wasser- und Gesetzliche Grundlagen Fluss-Gebiets-Einheit Wasserabfluss + Schifffahrt = Staatliche, internationale Aufgabe! Geländeoberkante Bodenverbände, Deichverbände haben als Körperschaften des öffentlichen Rechts die alleinige fach- und sachgerechte Verfügungsgewalt über Hochwasserschutzmaßnahmen und die Kostenverantwortung in ihrem Verbandsgebiet. Das ist einmalig in der BRD! (Das gilt sinngemäß auch für die größeren stromnahen Gemeinden am Niederrhein in NRW.) (BHW 77 = Bemessungshochwasser von 1977) Danach ist der Hochwasserschutz (Deichbau und Deichunterhaltung)
2 am Niederrhein von dem zu händeln, der sie errichtet hat! Also, keine staatliche 1), Anlage 2 Aufgabe, sondern ein kostenpflichtiger Selbstschutz der Anrainer! Im Rahmen ihrer Aufgaben sind die Deichverbände (lt. Satzung) zur Sicherstellung der Verbandsgebiete gegen Überschwemmung bei grobfahrlässiger Handlungsweise straf- und zivilrechtlich persönlich haftbar, obwohl sie ehrenamtlich tätig sind. Diese Feststellung (Scheiben der Bezirksregierung vom Az ) wurde am in Xanten nochmals bestätigt. Ist aber rechtlich sehr bedenklich! Die Übertragung staatlicher Verantwortung auf die Anrainer, für die wasser- und verkehrsreichste Bundeswasserstraße, ist ein Präzedenzfall in Deutschland! Anlage 2: Gesetzliche Grundlagen WHG, WVG, LWG, BBergG (Auszug) Der Kohle- und Salzbergbau hat seit über 100 Jahren die Landschaft an der Rheinschiene nachhaltig verändert. Das ursprüngliche Geländeniveau wurde bis weit über 10 m, unabhängig von der Wasserspiegellage des Rheins, abgesenkt. 2) Infolge der Geländeabsenkungen müssen immer höhere Deiche gebaut werden! Derzeit bis 15 m über Geländeniveau. Diese Deiche unterliegen bereits beim Mittelwasserstand einem Dauerstau. Selbst an neuen Deichkörpern sind Rissbildungen deutlich erkennbar (10 cm in Mehrum). Vom Bergwerksbetreiber wird öffentlich (Orsoy) zugegeben, dass plötzliche Gebirgsschläge 4) nicht vermeidbar sind. Bereits vor 20 Jahren hatte der Deichverband Orsoy vor dem Bergbau unter den Deichen gewarnt! Heute hat man Bauchschmerzen, weil das enorme Risiko mit dem damit verbundenen Schadenspotential, nicht mehr tragbar und zu verheimlichen ist! Weite Gebiete sind erst durch die Bergbautätigkeit in eine Überflutungsgefahr von bis zu 14 m geraten (Bsp.: Anlage 1) Hinzu kommt, dass Absenkungsmaße nicht der Öffentlichkeit zugänglich sind. Nur durch aufwendige und dauernde technische Maßnahmen ist der Grundwasser- Folgen des Rohstoffabbaus Flurabstand in diesem Gebiet von rd. 400 km 2 Größe für die menschliche Besiedlung und Nutzung noch möglich. (z. B. Moers) Derzeit unterhält die LINEG 176 Grundwasser- und 82 Gewässerpumpanlagen. Die dauernde Vernichtung von Grundwasser ist ein weiteres Problem! Minderungen der Immobilien-Werte sind weitere Folgeerscheinungen. Ebenfalls ohne technische Hilfe ist die Funktion der stromnahen Wasserläufe zur Oberflächenentwässerung und der auentypische natürliche Charakter nicht mehr gegeben. Sinngemäß gilt das auch für den Abwasserbereich. Die Schäden und Folgekosten am Straßenverkehrsnetz sind nicht zu übersehen. Sie sind u. a. ein ständiges Ärgernis für Verkehrsteilnehmer. Bergbaurechte werden vergeben, ohne dass die rechtlichen, sicherheitlichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen gegeben sind. Wir verweisen besonders auf die 1(1,3),13(2) 55(3, 9) und 56 des Bundesberggesetzes. (Anlage 2) Umweltfolgenprüfungen werden vorrangig für Fauna, Flora und Habitate durchgeführt. Einflüsse auf die Erhaltung des menschlichen
3 Lebensraumes und der Eigentumssicherung werden über wenige Seiten abgehandelt. Eine kostenmäßige Bewertung der Bergbaufolgen, ökonomisch gesehen, wird u. E. wegen der Weiterführung des Abbaus, nicht von den Behörden gefordert. Wie lange noch müssen sich die Bergbau- Geschädigten, zur Wahrung ihrer Eigentumsrechte, noch ihr Recht erkämpfen? (Nach EU-Recht ist bei zu erwartenden Schädigungen, vor der Genehmigung der Maßnahme, mit dem Geschädigtem Einvernehmen herzustellen!) Die Allgemeinheit trägt zunehmend die Kosten von Renaturierungsmaßnahmen, die durch die Gelände- und Grundwasser- Absenkung erforderlich werden! Bsp.: Plan zur Grundwassereinspeisung aus Kamp-Lintfort in die Wasserläufe zum Xantener Altrhein. Schädigungen des Eigentums, Nachteile für die Wirtschaftskraft der Region, erhebliche Sicherheitsrisiken durch den Abbau unter den Deichen und die nachhaltigen Folgelasten werden nur dieser Region aufgebürdet. Weite, dichtbesiedelte Gebiete, (z. B. Moers) wären ohne eine ständige Grund- Wasserabsenkung nicht mehr lebensfähig. Ein Ende des Bergbaus an der Rheinschiene, ist trotz der zunehmenden Überschwemmungsgefahr mit erheblichen Gefahren für Leben und Sachgüter; den bleibenden Risiken und Folgelasten, auch derzeit nicht endgültig festgelegt! Gesamtstaatliche Regelungen für Ausgleichsmaßnahmen, besonders nach Einstellung der Bergbauaktivitäten, sind mit den betroffenen Kommunen am Niederrhein zu finden und rechtlich abzusichern. Die Regelungen zum Verursacherprinzip dürfen nicht zu Lasten der nachfolgenden Generationen verändert werden. Es ist staatlich, nicht politisch, sicherzustellen, dass ausreichende Rückstellungen beim Verursacher bestehen. Das öffentliches Interesse ist dafür sehr groß! Ansätze zu einer Aufweichung der Verursacherverantwortung (siehe LINEG- Jahresbericht von 1997), sind angekündigt. Diesem Ansinnen gilt es, entschieden entgegen zu wirken! 8) Schutz vor Gefahren
4 Das Düsseldorfer Umweltministerium hat im
5 Rahmen ihrer Zuständigkeiten Maßnahmen für den beschleunigten Ausbau der Hochwasserschutzeinrichtungen und mehr Raum für den Fluss am gesamten Niederrhein forciert. Ob dieses Maßnahmenbündel zu spät gestartet wurde, wird sich zeigen. Notfälle passen in keinen Zeitrahmen! Erkennbar ist, dass die noch erforderlichen Sanierungsmaßnahmen an rd. 100 km langen Deichabschnitten, gemessen an dem möglichen Schadenspotential von über 250 Mrd. DM, durch haushaltspolitische Zwänge gestreckt werden muss. Ist die Beseitigung der Sicherheits- Defizite, bei dem Schadenspotential, gegenüber dem Sanierungsaufwand von rd. 1 Mrd. DM nicht dringlich? Es ist aber auch zu erkennen, dass geplante Wasserrückhaltemaßnahmen an den Oberläufen im Rheineinzugsgebiet nicht den Effekt bringen können oder nur in etlichen Jahren bringen werden. Wir verweisen auf die Kommentare im Kölner Hochwasserschutzkonzept und auf die Aussagen der IKSR. 7) Zieht man daraus die Konsequenz, dann haben die Niederrheiner = Unterlieger das zunehmende Problem auf lange Sicht ständig vor ihrer Haustür! Zur Sache: Mehr Raum für den Fluss, Harmonisierung des Abflussprofils. Vernünftige und akzeptable Regelungen für die betroffenen Bewohner, Offenheit, mit nachvollziehbaren Aussagen für den öffentlichen Belang mit staatlicher Kostenträgerschaft für alle Hochwasser- Verhandlungsziele: schutzanlagen und Querriegel am Niederrhein. Kein Bergbau unter Deiche. Einstellung auf die Abflussmenge von m 3 /s bei Lobith. 7) Betroffenenschutz: Staatlicher Risikoschutz für die Bewohner der potentiellen Überschwemmungs-Gebiete. 4) Fraglich ist, ob das Land NRW, als Unterlieger, ihren Handlungsspielraum gegenüber den Oberliegern wirklich nutzt. Was ist mit der Solidarität aller Wassereinleiter und Nutznießer der Bundeswasserstraße? Nach den Kostenanteilen trägt das Land NRW mit den Anrainern alleine über 45 % der gesamten Hochwasserschutzkosten. Ebenso ist die Errichtung der angedachten, schadensbegrenzenden Taschenpolder (Querriegel in den weiträumigen potentiellen Überflutungsgebieten am unteren Niederrhein), fraglich. Das Bundesverkehrsministerium verweist bereits auf Katastrophenpolder = Notüberläufe! Derzeit haben noch rd. 100 km lange Deichabschnitte am Niederrhein noch nicht die Sicherheitslinie (BHW m Freibord) erreicht bzw. nicht das vorgesehene Deichkörperprofil. Gerade die Einstaudauer wirkt sich auf die Standfestigkeit der Deiche negativ aus! Die Prognosen der Klimaforscher besagen, dass zur Mitte dieses Jahrhunderts um bis zu 5-8 % höhere Bemessungshochwässer (BHW) zu erwarten sind.
6 Dadurch sind unsere Deiche präventiv um weitere 1-2 m aufzuhöhen. In Bergbaugebieten befinden sich bereits (mit Schüttgut, z. T. mit Waschbergen! gebaute) Deiche, von 15 m über dem Geländeniveau! Maßnahmen zur Geländeentwässerung werden sich weiter erhöhen. (z.b. bei Rees) Nach wie vor gilt: Sicherheitsstandards beweisen sich erst im Notfall! Daher ist eine Forderung des SVN: Keine Abstriche bei der Sicherheit! Oder lassen wir es darauf ankommen? Schadensfaktor >250 : 1 Erläuterung: Schadenspotential >250 Mrd. DM, Kosten für die Deichsanierung in NRW rd. 1 Mrd. DM (laut NRW-Umweltministerium) Der SVN und die SGB schlägt vor, gemeinsam mit allen gesellschaftlichen Gruppen ein zu schmieden. Zukunftsprogramm Niederrhein Mit dem Ziel, dass die Umsetzung der Sicherheitsziele, sowie die Belastungen und Risiken bei den betroffenen Niederrheinern vorrangig im Rahmen gesamtstaatlicher Verantwortung gesehen werden müssen. Gesellschaftliche Gruppen wie auch Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens sind aufgerufen hierbei mitzuwirken. Der SVN und die SGB informiert über diese Verursachungen, schärft den Blick für die Betroffenheit und das Rechtsbewusstsein in der Bevölkerung. 1) Wir gehen davon aus, dass der Leser dieser Zeilen die aufgeführten Problemkreise in ihren Wechselbeziehungen sieht und vorrangig Handlungsbedarf bei der Risikominderung 6) und Rückdelegation der Verantwortlichkeit erkennt. Wenn Sie sich eingestehen, dass man bei diesen Sachverhalten die Augen nicht verschließen darf, dann unterstützen auch Sie unsere Arbeit. Werden auch Sie Mitglied beim SVN! Beachten Sie bitte auch die Anlagen!
7 (H.-Peter Feldmann, Vorsitzender) (Werner Raue, Vorsitzender) Stand: Xanten/Rheinberg, 6. November 2001 Bilddokumente sind u.a. aus öffentlichen Publikationen der Landesregierung und dem IKSR entnommen. Erläuterungen: 1) Wichtiger Ratgeber: Hochwasserfibel, Bauvorsorge in hochwassergefährdeten Gebieten des Landes NRW 2) In keiner öffentlich erhältlichen topographischen Karte sind die Geländeveränderungen enthalten (Stand wie vor über 100 Jahren) 3) Das Land NRW garantiert keinerlei Zuschüsse für den Deichbau. Derzeit werden, je nach Haushaltslage, bis zu 80 % gewährt. 4) Gebirgsschlag ist ein schroff und plötzlich erfolgendes Niederbrechen von Gebirgsschichten im Anschluss an das Schaffen weiterer Hohlräume durch Hereingewinnen von Kohle/Salz. 5) Weder Bund, Land noch die Gemeinden haften für Schäden an privaten Gebäuden und Grundstücken, die durch Hochwasser hervorgerufen werden. Zur Zeit existieren keine gesetzlichen Vorschriften für den gebäudebezogenen Hochwasserschutz. Lt. Hochwasserfibel NRW, Seite 7. 6) Bei den Zwangsmitgliedern werden sich Zahlbeträge von 4-6 Promille/Jahr vom Einheitswert über 2-3 Jahrzehnte einstellen. 7) IKSR= Internationale Kommission zum Schutz des Rheins. Umsetzung des Aktionsplans Hochwasser bis ) weitere Belastungen auf kommunale/private Haushalte folgen, wenn die Folgeregelungen zur Verursacherverantwortung ausgehebelt werden
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