Programm. Vortrag des Leitenden Oberarztes Herold der Gerontopsychiatrie des Kreiskrankenhauses Gummersbach

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2 Programm Begrüßung durch die Direktorin des Amtsgerichts Gummersbach Frau Saul-Krickeberg Grußwort des Dezernenten des OBK Dr. Nürmberger Vortrag der Betreuungsrichterin Krieger: Die rechtlichen Aspekte des Werdenfelser Wegs Kurzvorstellung einiger bislang eingesetzter Verfahrenspfleger Vortrag des Leitenden Oberarztes Herold der Gerontopsychiatrie des Kreiskrankenhauses Gummersbach Ca Uhr: Pause (etwa 15 Minuten) Vortrag des Leiters des Seniorenzentrums Theresienau in Bonn, Herr Thelen: Freiheitsentziehende Maßnahmen sind Führungsaufgaben im Pflegeheim Diskussion unter Moderation der Leiterin der AGewis, Frau Kriesten Ausblick und Verabschiedung Ende: ca Uhr

3 Eine Gemeinschaftsinitiative des Amtsgerichts Gummersbach und des Oberbergischen Kreises

4 Der Werdenfelser Weg: GEMEINSAM Verantwortung gegen Fixierungen übernehmen

5 Der Werdenfelser Weg besteht aus drei Elementen: 1. Bekenntnis zu einer veränderten Pflegekultur 2. Schutz bei Nichtfixierung 3. Kommunikation aller beteiligten Professionen

6 1. Bekenntnis Der Werdenfelser Weg ist ein gemeinsames Bekenntnis aller beteiligten Professionen und Entscheidungsträger in einer Region, den Weg des bewussten Verzichtes auf vermeidbare Fixierungen und damit einer anderen Pflegekultur einzuschlagen. Und dabei insbesondere der staatlichen Institutionen in einer Vorreiterrolle.

7 2. Schutz Der Werdenfelser Weg ist ein verfahrensrechtlicher Weg, verantwortungsvoll Pflegenden wirksamen Schutz vor Haftungsängsten zu gewähren. Fixierungsentscheidungen müssen verantwortungsvoll, insbesondere frei von irrationalen Haftungsängsten getroffen werden.

8 3. Kommunikation Der Werdenfelser Weg ist eine gemeinsame Anstrengung, in einer schwierigen gesellschaftlichen Frage die optimale und intensive Kommunikation und den inhaltlichen Austausch aller beteiligten Professionen zu suchen. Und als staatliche Institutionen sind wir kraft der uns zugewiesenen Aufgaben auch insoweit in einer herausgehobenen Rolle.

9 Rechtliche Vorgaben Art. 1 Grundgesetz: Die Würde des Menschen ist unantastbar.

10 Rechtliche Vorgaben Art. 2 Abs.2 Grundgesetz: Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich, In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.

11 Rechtliche Vorgaben 1906 Bürgerliches Gesetzbuch Wenn Fixierungsmaßnahmen durch den Betreuer oder Vollmachtnehmer angeordnet werden, muss dieser eine Genehmigung des Gerichts einholen Richtervorbehalt => Verfahrensschritte

12 Verfahrensschritte I. Feststellung Fixierungsbedarf Fixierende Maßnahmen sind (nur) zum Schutz eines Bewohners zulässig zur Vermeidung von Stürzen und Sturzfolgen zur Verhinderung krankheitsbedingter Selbstschädigung und Selbstgefährdung nur bei konkreter Gefahr bloß latente Sturzneigung reicht nicht ebenso wenig Fremdgefährdung und Störung der Ordnung im Heim!

13 Verfahrensschritte II. Feststellung des Genehmigungsbedarfs: Bettgitter, Leibgurte, Schutzdecken, Therapie-/ Geriatrietische am (Roll-) Stuhl, Gurte am (Roll-) Stuhl, Hand-, Fuß- oder Bauchfesseln zeitweises Absperren des Zimmers, Trickschlösser gezieltes Sedieren durch Medikamente

14 Aber: Keine Genehmigungspflicht (nach AG Gummersbach) Einwilligung des Betroffenen, natürlicher Wille reicht! Wenn Betroffener keinen auf Ortsveränderung gerichteten Willen mehr entwickeln kann, beispielsweise Koma Bei Bewegungsunfähigkeit: nur Rollschutz (Dann auch kein Genehmigungsverfahren, nur Attest zu Unterlagen in der Einrichtung)

15 Verfahrensschritte III. Rücksprache mit Betreuer oder Vollmachtnehmer (Voraussetzung Aufgabenkreis unterbringungsähnliche Maßnahme oder Gesundheitsfürsorge in Verbindung mit Aufenthaltsbestimmungsrecht, bei Vollmachtnehmern ausdrücklicher Aufgabenkreis): Konsens über Erforderlichkeit der Fixierung? Wenn Betreuer/Vollmachtnehmer nicht einverstanden: Fixierung darf nicht durchgeführt werden Wenn Konsens bzw. Betreuer/Vollmachtnehmer ordnet Fixierung ohne Empfehlung der Einrichtung an: nächster Schritt

16 Verfahrensschritte IV. Einholung eines ärztlichen Attests: Vgl. bereits an Einrichtungen übersandtes Formular Frei formulierte Atteste teils wenig aussagekräftig/ unvollständig, dadurch (zeitaufwändige) Rückfragen erforderlich

17 Verfahrensschritte V. Antrag auf Genehmigung an das Betreuungsgericht: Anordnung des Betreuers oder Vollmachtnehmer wird vom Gericht genehmigt, das Gericht ordnet nicht selbst die Fixierung an In Einzelfällen ist gerichtlicher Genehmigungsbeschluss von Krankenkassen als Anordnung der Fixierung verstanden worden Pflegekraft muss bei jeder Fixierungsmaßnahme eigenverantwortlich prüfen, ob diese überhaupt noch erforderlich ist

18 Verfahrensschritte VI. Beschluss des Gerichts: Bestellung eines Verfahrenspflegers, ggf. vorläufige kurzfristige Genehmigung im Wege der einstweiligen Anordnung: Verfahrenspfleger = Pflegeerfahrene mit Schulung im Werdenfelser Weg

19

20 Verfahrensschritte VII. Verfahrenspfleger erörtert mit Heimeinrichtung und Betreuer/Vollmachtnehmer Alternativen zur Fixierung Ergebnis: Fixierung erforderlich => Bericht an das Gericht Fixierung ist dank bestehender Alternativen überflüssig => Kurzbericht an Gericht und Rücknahme des Fixierungsantrags durch Betreuer oder Zurückweisung des Genehmigungsantrags/ Einstellung des Verfahrens

21 Verfahrensschritte VIII. Wenn keine Alternativen: Durch Richter anberaumter Anhörungstermin: erneute Erörterung von Alternativen: Genehmigung oder Betreuer/ Heim können von Alternativen überzeugt werden: Fixierung überflüssig

22 Was zum Schutz des Bewohners gedacht ist, hat aber als regelmäßige Nebenfolgen: Dramatische Beschleunigung des Abbauprozesses Beibehaltung des Gefahrenpotentials Erhebliche Abnahme der Lebensqualität

23 Gesundheitsgefahren durch Fixierung Abbau der Körperfunktionen Durchblutungsstörungen Herz-Kreislauf-Belastung Inkontinenz & Infektionen Muskelabbau & Dekubitus Agitiertheit & Soziale Isolation Psychiatrische Erkrankungen Schwere Verletzungen und Tod Valerie, T. Cotter, Lois K- Evans: Avoiding restraints in patients with dementia; MedSurgNursing (6/2006)

24 Fixierung ist keine Sturzprophylaxe Stürze werden nicht vermieden Fixierung führt zu Immobilität und damit zu erhöhter Sturzgefahr 100 % Sicherheit weder mit noch ohne Fixierung

25 Was fehlt bislang im System? 1. Ausdrückliches gemeinsames Bekenntnis zu einer veränderten Pflegekultur 2. Schutz der Einrichtungen vor (vermeintlicher) Haftung bei Verzicht auf Fixierungen 3. Unvoreingenommene Kommunikation und ein gemeinsames Ziel

26 Wir als Gericht, Heimaufsicht und Betreuungsbehörde wollen den Gedanken eines Klimawandels und einer veränderten Pflegekultur aktiv anschieben, um eine verantwortungsvolle Reduzierung von Fixierungen zu erreichen.

27 Grundbedingung Auf behördlicher Ebene ziehen alle Ansprechpartner an einem Strang Einheitliches Konzept wird von allen behördlichen Beteiligten mitgetragen

28 Angehörige (oft zugleich Betreuer) Richter Pflegespezialist als neutraler Fachmann berät fachlich sucht den Ausgleich setzt sich für den Betroffenen ein nimmt Ängste Pflegefachkraft Verfahrenspfleger Arzt Betreuungsbehörde Betreuer

29 Was bringt ein pflegeerfahrener Verfahrenspfleger? 1. Er ist Botschafter des gemeinsamen Bekenntnisses zu einer veränderten Pflegekultur 2. Er bietet als Teil des gerichtlichen Verfahrens Schutz vor (vermeintlicher) Haftung 3. Er hilft bei der Optimierung der Kommunikation der unterschiedlichen Professionen und Beteiligten

30 Verfahrenspfleger nach Werdenfelser Weg: Kenntnis der rechtlichen Kriterien Kennt aufgrund Praxiserfahrung Probleme des Pflegealltags Fachliches Wissen über Vermeidungsstrategien

31 Alternativen Statt Bettgitter: Niederflurbett Sturzmatten Sensormatten Sturzprophylaxe: Protektoren, Sturzhelm, rutschfeste Matte Bewegen statt Fixieren: Muskelaufbau statt Muskelabbau

32 Vorgehen des Verfahrenspflegers: Kommunikation mit Pflegekraft und dem Betreuer mit dem Ziel einvernehmlicher Regelung Anregung der Erprobung von Alternativen Schriftlicher Bericht: sorgfältige Abwägung des Verletzungsrisikos gegenüber Verschlechterung des Gesamtbildes und Verlust an Lebensqualität

33 Exkurs: Haftung Obergerichtliche Rechtsprechung: Stets Abwägung im Einzelfall Konkretes Gefahrenpotential einerseits und Grundrechte des Betroffenen andererseits Hinreichende Dokumentation dieser Abwägung => Ziel: in Zukunft auch ohne gerichtliches Genehmigungsverfahren Verzicht auf Fixierungen ohne Haftungsrisiko

34 Win- Win- Situation Alle Beteiligten gewinnen: Mehr Lebensqualität für Bewohner Von Pflegekräften ungeliebte Fixierungen mit dem damit verbundenen Mehraufwand durch Aufsicht und Dokumentation entfallen (Kostenfaktor) Fixierungsfreie Einrichtung = Marktfaktor

35 Nordfriesland Wismar Pasewalk Aurich Cuxhaven Gifhorn Leer Oldenburg Salzgitter Osnabrück Nienburg Braunschweig Cloppenburg Goslar Stolzenau Vechta Holzminden Hamm Essen Witten Mönchengladbach Bochum Märkischer Kreis Geilenkirchen Bergisch Gladbach Kerpen Bonn Gummersbach Saarbrücken Pforzheim Waldshut Fulda Wetzlar Kusel Donnersbergkreis Kaiserslautern Dillingen Donau-Ries (Nördlingen) Landsberg Augsburg Oberallgäu und Kempten Ostallgäu und Kaufbeuren Dachau Fürstenfeldbruck Weilheim Starnberg Garmisch- Partenkirchen Aschaffenburg Nürnberg Salzwedel Nordhausen Haßberge Bayreuth Ingolstadt Freising München Cham Tölz- Wolfratshausen Regensburg Pfaffenhofen Rosenheim Bernau Gera Regen Deggendorf Berchtesgadener Land

36 Flensburg. Kreis Schleswig Flensburg Kiel Und wer noch Segeberg Lübeck Bremen Stade Berlin Wedding alles Interesse Ludwigslust Hamburg Burg Lehrte zeigt: Hildesheim Springe Brandenburg/Havel Verden Helmstedt Hannover Schaumburg Wolfsburg Chemnitz. Herne Meißen Cottbus Recklinghausen Dresden Ennepe-Ruhr-Kreis Kassel Hof Bautzen Trier Vogelsbergkreis Würzburg Wunsiedel Kulmbach Wiesbaden Waldbröl Schweinfurt Siegen Mannheim. Amberg Neumarkt Bad Kreuznach. Leonberg Aichach/Friedberg Stuttgart Landshut Rastatt Esslingen Ortenaukreis Göppingen Reutlingen Traunstein Baden-Baden Neuburg-Schrobenhausen Memmingen Miesbach

37 Fixierungsgenehmigungen bundesweit bundesweit

38 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und auf ein gutes Gelingen!

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