Brandschutzmerkblatt Altenpflegeheime

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Brandschutzmerkblatt Altenpflegeheime"

Transkript

1 Brandschutzmerkblatt Altenpflegeheime Feuerw Heidelberg Abteilung Vorbeugender Brandschutz Januar 2013 WG

2 Inhaltsverzeichnis Vorwort... 3 Rechtliche Einordnung... 4 Anforderung... 4 Schutzziel... 4 Bauliche Anforderungen... Fehler! Textmarke nicht definiert. Anlagentechnische Anforderungen... 7 Betriebliche Anforderungen... 8 Kontakt...10 Literaturhinweise...11 Seite 2

3 Vorwort Das Merkblatt soll als Informationsquelle für Belange des Vorbeugenden Brandschutzes dienen. Die hier zusammengefassten Anforderungen geben Antwort auf häufig an die Feuerw Heidelberg gestellte Fragen bezüglich des Brandschutzes, gleichzeitig soll das Hintergrundwissen einer Maßnahme im Bereich des Vorbeugenden Brandschutzes vergrößert werden. Der Neu-, Um- und Erweiterungsbau von stationären Einrichtungen zur Betreuung und Pflege von älteren Menschen in Pflegeheimen orientiert sich zunehmend am demografische Wandel, sowie eine steigende Lebenserwartungen führen zu neuen Lebensformen im Alter, die in wachsendem Maße durch das Modell der Hausgemeinschaften geprägt sind. Auch in allgemein als Pflegeheime bezeichneten Einrichtungen zielen neue Konzepte der Betreuung und Pflege auf m Wohnlichkeit und Normalität der Lebenssituation und der Tagesgestaltung ab. Das Zusammenleben der Bewohner in betreuten Wohngruppen mit Gemeinschaftsbereichen (Nutzungseinheiten) bestimmt zunehmend das bauliche Konzept. Im Rahmen dieses Merkblattes werden unter stationären Einrichtungen solche Pflegeeinrichtungen verstanden, die Nutzungseinheiten mit Gruppenbetreuung vorhalten (nachfolgend Nutzungseinheiten). Die notwendige Vereinbarkeit der Gruppenbetreuung mit den Schutzzielen gemäß 3 (1) der Landesbauordnung (LBO) und fortführend gemäß 15 (1) der Landesbauordnung (LBO) führt zu Konflikten insbesondere beim vorbeugenden Brandschutz. Für Menschen, die auf Grund einer Mobilitätseinschränkung ihres hohen Alters und anderer Einschränkungen (Thema Demenz) in Gefahrensituationen nicht angemessen reagieren können, muss die Möglichkeit der Personenrettung im Brandfall als eindeutiges Schutzziel bestehen bleiben. Seite 3

4 Rechtliche Einordnung Einrichtungen zur Betreuung, Unterbringung oder Pflege von Kindern, behinderten oder alter Menschen, fallen laut Landesbauordnung (LBO) 38 (2) Nr. 6 unter Sonderbauten. Nach 39 (1) Nr. 1 und 2 der Landesbauordnung (LBO) fallen Altenpflegeheime unter Barriere freie Anlagen. Anforderung Dieses Merkblatt gilt nur für Nutzungseinheiten nach dem Heimgesetz für Baden- Württemberg. Heime im Sinne des Landesheimgesetz (LHeimG) sind Einrichtungen, die dem Zweck dienen, ältere Menschen oder volljährige pflegebedürftige, psychisch kranke oder behinderte Menschen aufzunehmen, ihnen Wohnraum zu überlassen sowie Betreuung und Verpflegung zur Verfügung zu stellen oder vorzuhalten. Nach VwV Brandverhütungsschau vom unter Punkt 2.3 fallen Einrichtungen zur Betreuung, Unterbringung oder Pflege von behinderten oder alten Menschen ohne betreutes Wohnen, das als Wohnung gewertet wird, unter die Pflicht zur Durchführung der Regelmäßigen Brandverhütungsschau durch Brandschutzsachverständige. Schutzziel Gemäß 15 (1) Landesbauordnung (LBO) sind Bauliche Anlagen so anzuordnen und zu errichten, dass der - Entstehung eines Brandes, - Ausbreitung von Feuer und Rauch (Brandausbreitung) vorgebeugt wird, - bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren - sowie wirksame Löscharbeiten möglich sind. Seite 4

5 Bauliche Anforderungen Rettungswege Von jeder Stelle eines Aufenthaltsraumes müssen mindestens zwei voneinander unabhängige bauliche Rettungswege, die unmittelbar oder über eine notwendige Treppe ins Freie führen, vorhanden sein. Mindestens einer dieser Rettungswege muss so beschaffen sein, dass das Freie oder ein Treppenraum mit einer notwendigen Treppe nach höchstens 30 Meter erreichbar ist. Soweit der erste Rettungsweg über eine notwendige Treppe führt, muss diese in einem Treppenraum angeordnet sein. Der zweite Rettungsweg sollte möglichst entgegengesetzt zum ersten Rettungsweg angeordnet sein. Er kann auch unmittelbar aus einem Großraumbereich zu einer notwendigen Treppe oder in eine gleichartige benachbarte Nutzungseinheit führen, sofern von dort ein weiterer Rettungsweg jederzeit erreichbar ist. Außentreppen sind als zweiter baulicher Rettungsweg zulässig, sofern sie im Brandfall sicher benutzbar sind. Für notwendige Treppenräume ist an der obersten Stelle eine Öffnung zur Rauchableitung mit einem freien Querschnitt von mindestens einem Quadratmeter erforderlich; sie muss vom Erdgeschoss sowie vom obersten Treppenabsatz aus geöffnet werden können und über Brandmelder automatisch öffnen. Treppen mit gewendeltem Lauf, Spindeltreppen oder Leitern sind als Rettungswege nicht geeignet. An Rettungswegen können Bereiche mit anderen Nutzungen, wie Empfangstheken oder Verkaufsräume, offen angeschlossen werden, wenn der Rettungsweg in Breite und Flucht unverändert fortgeführt wird, geeignete Maßnahmen den Rettungsweg als dauerhaft freizuhaltende Bewegungsfläche kennzeichnen und die mit anderen Nutzungen belegten Bereiche über eine automatische Löschanlage verfügen, die geeignet ist, die potentiellen Brandherde zu erreichen und eine Rauchschürze in Verbindung mit einem Rauchabzug den Raucheintrag in den Rettungsweg weitgehend verhindert. Tragende und aussteifende Bauteile Tragende und aussteifende Bauteile müssen folgendes Brandverhalten aufweisen: - mindestens feuerhemmend bei Gebäuden mit nicht m als einem oberirdischen Geschoss außer in Untergeschossen, bei denen keine Außenwand vollständig über der festgelegten Geländeroberfläche liegt, - feuerbeständig bei sonstigen Gebäuden und in Untergeschossen, - Keine Anforderungen bei obersten Geschossen, die weder Aufenthaltsräume, zugehörige Nebenräume noch Rettungswege enthalten. Außenwände Außenwände sind in den wesentlichen Teilen nichtbrennbar auszuführen Innenwände Seite 5

6 Wände, die Rauchabschnitte, Brandschutzbereiche und Brandabschnitte bilden, müssen mindestens folgendes Brandverhalten aufweisen: - Feuerhemmend zwischen Rauchabschnitten, zur Abschnittsbildung sind notwendige Schotte rauchdicht auszuführen, - Feuerbeständig zwischen Brandschutzbereichen, Sonderbereichen, Großraumbereichen, notwendigen Treppenräumen und Treppenraumerweiterungen, - Brandwandeigenschaft zwischen Brandabschnitten. Raumabschlüsse zwischen notwendigen Fluren und anderen Räumen müssen in ihren Bauteilen und Baustoffen mindestens folgende Eigenschaften aufweisen: - bei Gebäuden mit nicht m als einem oberirdischen Geschoss nichtbrennbar, - bei sonstigen Gebäuden mindestens feuerhemmend und nichtbrennbar. Dämmstoffe Dämmstoffe innerhalb des Gebäudes müssen aus nichtbrennbaren Baustoffen bestehen Flure Flure in Pflegeheimen und vergleichbaren Einrichtungen müssen eine nutzbare Breite von 1,80 m aufweisen. Die Mindestbreite der Flure darf durch Einbauten nicht eingeschränkt werden. Einbauten müssen überwiegend aus nichtbrennbaren Baustoffen bestehen. Türen Türen von Bewohnerzimmern müssen eine lichte Breite von mindestens 1,20 m haben (Bettentransport). Türen von notwendigen Fluren, notwendigen Treppenräumen und Türen, die ins Freie führen, müssen in Fluchtrichtung aufschlagen und dürfen keine Schwellen haben. Schiebetüren sind in Rettungswegen unzulässig, dies gilt nicht für automatische Schiebetüren, die Rettungswege nicht beeinträchtigen (Zulassung für Rettungswege). Türen, die selbstschließend sein müssen, dürfen offen gehalten werden, wenn sie Einrichtungen haben, die bei Raucheinwirkung ein selbsttätiges Schließen der Türen bewirken; sie müssen auch von Hand geschlossen werden können (hochgesetzter Taster mit Beschriftung: Rauchschutztür schließen). Aufzüge Aufzüge müssen eine Brandfallsteuerung haben, die durch die Brandmeldeanlage ausgelöst wird. Die Brandfallsteuerung muss sicherstellen, dass die Aufzüge das Eingangsgeschoss anfahren und dort mit geöffneten Türen außer Betrieb gehen. Für Aufzüge werden gegebenenfalls Feuerwsteuerungen mit der Feuerwschließung erforderlich. Treppenraum In Treppenräumen kann ein Absturzschutz an Podesten installiert werden, welcher ohne zusätzliches Werkzeug, entfernt werden kann. Treppenanlagen sind grundsätzlich beidseitig mit Handläufen auszustatten. Seite 6

7 Anlagentechnische Anforderungen Brandmeldeanlagen Nutzungseinheiten sind mit einer flächendeckenden automatischen Brandmeldeanlage auszustatten, die zur zuständigen Feuerwleitstelle aufzuschalten ist. Rauchableitung Ist der Flurbereich als Atrium ausgebildet, so sind Rauchabzugsöffnungen (Auslegung nach LBOAVO oder DIN 18232) an oberster Stelle zu schaffen, die bei Auftreten von Rauch selbsttätig öffnen. Die Rauchabzugsöffnungen müssen einen freien Querschnitt von mindestens 1 m² bzw. 2% der Grundfläche haben. Die Bedienungsstellen (Farbe RAL 2011) des Rauchabzuges sind in der Nähe des Ausganges sowie in der oberen Ebene anzuordnen. An den Bedienungsstellen muss erkennbar sein, ob der Rauchabzug geöffnet oder geschlossen ist. Die Bedienungsstellen sind mit der Aufschrift Rauchabzug deutlich sichtbar und dauerhaft zu kennzeichnen. Die Bedienung muss von Hand auch bei Netzausfall möglich sein. Sicherheitsbeleuchtung Es muss eine Sicherheitsbeleuchtung in notwendigen Fluren, notwendigen Treppenräumen, in Räumen zwischen notwendigen Treppenräumen und Ausgängen ins Freie und für Sicherheitszeichen im Zug von Rettungswegen vorhanden sein. Unterbrechungsfreie Stromversorgung (USV) Einrichtungen müssen eine USV haben, die bei Ausfall der allgemeinen Stromversorgung den Betrieb der sicherheitstechnischen Anlagen und Einrichtungen übernimmt, hierzu gehören: - Sicherheitsbeleuchtung - Feuerwaufzüge - Rauchabzugsanlage - Alarmierungsanlage - Brandmeldeanlage - Gebäudefunkanlage - Feuerlöschanlage - Wandhydranten Leitungs- und Lüftungsanlagen Die Vorgaben aus den Leitungsanlagen- und Lüftungsanlagen Richtlinien sind einzuhalten und im Zuge von Bau- oder Umbaumaßnahmen gegebenenfalls mit der Feuerw abzustimmen. Blitzschutz Altenpflegeheime sind nach LBO 15 (2) mit einer Blitzschutzanlage auszustatten. Seite 7

8 Betriebliche Anforderungen Brandschutzordnung DIN Die Brandschutzordnung gliedert sich in drei Teile: Teil A richtet sich an alle Menschen, die sich in dem Gebäude des Betriebes aufhalten. Dieser Teil umfasst in der Regel nicht m als eine DIN A4 Seite, ist an meren Stellen gut sichtbar ausgehängt und enthält die wichtigsten Verhaltensregeln im Brandfall. Teil B richtet sich vor allem an die Mitarbeiter des Betriebes. Er enthält wichtige Regeln zur Verhinderung von Brand- und Rauchausbreitung, zur Freihaltung der Flucht- und Rettungswege und weitere Regeln, die das Verhalten im Brandfall betreffen. Teil B wird allen Mitarbeitern in schriftlicher Form ausgehändigt. Teil C richtet sich an die Mitarbeiter des Betriebes, die mit Brandschutzaufgaben betraut sind (Fachkraft für Arbeitssicherheit, Sicherheitsbeauftragter, Brandschutzwart, Brandschutzbeauftragter u. a.). In diesem Teil wird dieser Personenkreis mit der Durchführung von vorbeugenden brandschutztechnischen Maßnahmen betraut. Flucht- und Rettungswege Flucht- und Rettungswege sind entlang des Verlaufs mit ausreichenden und gut sichtbaren Rettungszeichen (ehem. BGV A8/DIN 4844) zu kennzeichnen. Diese müssen unmissverständlich zu den Ausgängen, Notausgängen, Treppenräumen, das Freie oder in einen anderen gesicherten Brandabschnitt hinführen. Es sind beleuchtete Hinweise zu verwenden und auf eine Sicherheitsbeleuchtung aufzuschalten, Akku- oder Batterieleuchten können verwendet werden gegebenenfalls können selbstleuchtenden Piktogrammen zu kennzeichnen verwendet werden. Fluchtwege dürfen weder verstellt noch verschlossen werden. Flucht- und Rettungspläne In den Geschossen sind Flucht- und Rettungspläne nach ASR 1.3. DIN ISO und DIN ISO 7010 aufzuhängen. Feuerlöscher Es sind geeignete, auf die Nutzung abgestimmte Feuerlöscher nach DIN EN 3, DIN vorzuhalten, es werden Schaumlöscher 6 Liter Brandklasse A und B empfohlen. Feuerlöscher sind gut sichtbar, griffbereit und leicht zugänglich an der Wand zu befestigen und zu kennzeichnen. Die Feuerlöscher sind auf die festgelegte Griffhöhe von 0,8 1,2 m nach DIN zu montieren. Brandschutzschulung Die Beschäftigten sind mindestens einmal pro Jahr über die Brandschutzordnung (DIN 14096), besonders über das Verhalten im Brandfall und erste Löschmaßnahmen zu belen diese Schulungen sind zu dokumentieren. Die Mitarbeiter/innen sollten an einer Brandschutzschulung teilnehmen, um bei Ausbruch eines Brandes erste Löschmaßnahmen und eine Evakuierung einer Nutzungseinheit einleiten zu können. Bei dieser Schulung sind vor allem auf folgende Punkte einzugehen: - Evakuierung von Bewohnern mit Evakuierungseinlagen Seite 8

9 - Verwendung und Inbetriebnahme von Wandhydranten und Handfeuerlöschern - Notwendigkeit von Feuerwzufahrten sowie Flucht- und Rettungswege und Aufstellflächen für Löschfahrzeuge - Sichere Nutzung von Flucht- und Rettungswege Dekoration Bei der Verwendung von Materialien zur Dekoration und Vorhängen ist darauf zu achten, dass diese möglichst aus nichtbrennbaren bzw. schwerentflammbaren Materialien bestehen. Kunststoffe bzw. Kunstfasern sollten vor allem in Bereichen der Decken nicht verwendet werden, da diese bei einer Wärmeeinwirkung schnell in Brand geraten, dabei brennend abtropfen und so zu einer schnellen Brandausbreitung beitragen können. Für großflächige Dekorationen, an Decken und Wänden oder auf dem Fußboden, sollten grundsätzlich nur schwerentflammbare Materialien verwendet werden. Küchen Um die Entstehung von Bränden in Küchen zu verhindern, ist die Stromversorgung der wärmeerzeugenden Geräte (Herd, Kochgeräte) gegen unbefugtes Benutzen durch einen Schlüsselschalter zu sichern und nur unter Aufsicht zu nützen. Elektrogeräte Elektrogeräte sind jährlich zu prüfen (E Check) und sicher zu betreiben. Desweiteren dürfen hintereinandergeschaltete Steckdosen (Mfachsteckdosen) nicht verwendet werden. Kerzen Kerzen sind grundsätzlich nur unter Aufsicht zu nutzen, Teelichter sind nur in Gläsern, oder anderen nichtbrennbaren Gegenständen zu verwenden. Evakuierungseinlage Für Bettlägerige Bewohner sind Evakuierungseinlagen ein Muss, es wird jedoch empfohlen diese Tücher für alle Bewohner zu beschaffen und zu verwenden. Fluchthauben Es wird empfohlen je Station 2 Fluchthauben nach DIN EN 403-M vorhaltzuhalten. Rettungsstühle (Evac Chair) Für jede Pflegeinrichtung wird seitens der Feuerw empfohlen einen Evac Chair vorhaltzuhalten. Mit diesem ist die Rettung von Personen sitzend über Treppen schnell und sicher durchführbar. Seite 9

10 Kontakt Adresse Feuerw Heidelberg Abteilung Vorbeugender Brandschutz Baumschulenweg Heidelberg Tel: 06221/ Fax: 06221/ Ansprechpartner: Herr Jürgen Jost Tel: 06221/ juergen.jost@heidelberg.de Herr Frank Löb Tel: 06221/ frank.loeb@heidelberg.de Herr Hans Peter Sauer Tel: 06221/ hans-peter.sauer@heidelberg.de Internetadresse für weiteres Informationsmaterial unter Vorbeugender Brandschutz stehen weitere Informationen zur Verfügung. Seite 10

11 Literaturhinweise Land Baden-Württemberg: Landesbauordnung 2010 Land Baden-Württemberg: Landesbauordnung allgemeine Ausführungsverordnung 2010 Land Baden-Württemberg: Verwaltungsvorschrift - Brandverhütungsschau 2012 Land Baden- Württemberg: Hinweise über den baulichen Brandschutz in Krankenhäusern Feuerw Frankfurt a. M.: Handlungsempfehlungen zum Vorbeugenden Brandschutz für den Bau und Betrieb von Nutzungseinheiten mit Gruppenbetreuung in Altenpflegeheimen 2007 Ministerium für Verk, Bau und Landesentwicklung Mecklenburg-Vorpommern Handlungsempfehlungen zum Vorbeugenden Brandschutz für den Bau und Betrieb von vollstationären Pflegeeinrichtungen 2009 Hinweis über Rauchmelder und Gefahren siehe: Seite 11

Brandschutzmerkblatt Schulen

Brandschutzmerkblatt Schulen Brandschutzmerkblatt Schulen Feuerwehr Heidelberg Abteilung Vorbeugender Brandschutz Januar 2013 WG Inhaltsverzeichnis Vorwort... 3 Rechtliche Einordnung... 4 Anforderung... 4 Schutzziel... 4 Bauliche

Mehr

Brandschutztechnische Anforderungen an Flucht- und Rettungswege

Brandschutztechnische Anforderungen an Flucht- und Rettungswege Brandschutztechnische Anforderungen an Flucht- und Rettungswege Als Fluchtwege werden üblicherweise Wege (z. B. Flure, Treppen) und Ausgänge ins Freie bezeichnet, über die Menschen und Tiere im Gefahrenfall

Mehr

Fachstudium M.Sc. Brandschutz I

Fachstudium M.Sc. Brandschutz I Fachstudium M.Sc. Brandschutz I Bauliche Anlagen besonderer Art oder Nutzung Pflege- oder Betreuungseinrichtungen Landesgesetz über Wohnform und Teilhabe (LWTG) Pflege- oder Betreuung Pflege- oder Betreuung

Mehr

F R E I E U N D H A N S E S T A D T H A M B U R G Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt - Amt für Bauordnung und Hochbau

F R E I E U N D H A N S E S T A D T H A M B U R G Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt - Amt für Bauordnung und Hochbau F R E I E U N D H A N S E S T A D T H A M B U R G Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt - Amt für Bauordnung und Hochbau B a u p r ü f d i e n s t (BPD) 1/2010 Anforderungen an den Bau von Betriebsräumen

Mehr

Bauaufsichtliche Anforderungen an Schulen Rundschreiben des Ministeriums der Finanzen vom 18. März 2004 (13 208-4535),

Bauaufsichtliche Anforderungen an Schulen Rundschreiben des Ministeriums der Finanzen vom 18. März 2004 (13 208-4535), Bauaufsichtliche Anforderungen an Schulen Rundschreiben des Ministeriums der Finanzen vom 18. März 2004 (13 208-4535), Fundstelle: MinBl. 2004, S. 156 Das Rundschreiben erfolgt in Abstimmung mit dem Ministerium

Mehr

Verordnung. über den Bau und Betrieb von Verkaufsstätten. (Verkaufsstättenverordnung - VkVO) *)

Verordnung. über den Bau und Betrieb von Verkaufsstätten. (Verkaufsstättenverordnung - VkVO) *) VkVO Nichtamtliche Lesefassung Stand: 05.08.2003 Verordnung über den Bau und Betrieb von Verkaufsstätten (Verkaufsstättenverordnung - VkVO) *) Vom 5. August 2003 Auf Grund von 80 Absatz 1 Nummer 14 sowie

Mehr

Bauordnung NRW 48, 49 und 50. Anna-Lena Bininda Melina Luig Marie Höing

Bauordnung NRW 48, 49 und 50. Anna-Lena Bininda Melina Luig Marie Höing Bauordnung NRW 48, 49 und 50 Anna-Lena Bininda Melina Luig Marie Höing 48 (1) Aufenthaltsräume müssen für die Benutzung: ausreichende Grundfläche haben eine lichte Höhe von min. 2,40 m haben (im Einzelfall

Mehr

Fluchtwege und Notausgänge, Flucht und Rettungsplan (ASR A2.3)

Fluchtwege und Notausgänge, Flucht und Rettungsplan (ASR A2.3) Fluchtwege und Notausgänge, Flucht und Rettungsplan (ASR A2.3) Arbeitsschutzfachtagung 2014 der Arbeitsschutzverwaltung des Landes Brandenburg am 9. Dezember 2014 in Potsdam Dipl.-Ing. Andreas Zapf Inhalt

Mehr

Fachkommission Bauaufsicht - 1 - Muster-Hochhaus-Richtlinie Projektgruppe MHHR Fassung April 2008

Fachkommission Bauaufsicht - 1 - Muster-Hochhaus-Richtlinie Projektgruppe MHHR Fassung April 2008 Fachkommission Bauaufsicht - 1 - Muster-Hochhaus-Richtlinie Muster-Richtlinie über den Bau und Betrieb von Hochhäusern (Muster-Hochhaus-Richtlinie - MHHR) Fassung April 2008 zuletzt geändert durch Beschluss

Mehr

-> Baustellen so einrichten, dass errichtet, geändert oder abgebrochen werden kann, ohne, dass Gefahren oder vermeidbare Belästigungen entstehen.

-> Baustellen so einrichten, dass errichtet, geändert oder abgebrochen werden kann, ohne, dass Gefahren oder vermeidbare Belästigungen entstehen. 14: Baustellen (1) Baustellen sind so einzurichten, dass bauliche Anlagen sowie andere Anlagen und Einrichtungen im Sinne des 1 Abs. 1 Satz 2 ordnungsgemäß errichtet, geändert oder abgebrochen werden können

Mehr

Musterverordnung über den Bau und Betrieb von Verkaufsstätten ) (Muster-Verkaufsstättenverordnung MVKVO)

Musterverordnung über den Bau und Betrieb von Verkaufsstätten ) (Muster-Verkaufsstättenverordnung MVKVO) Fachkommission Bauaufsicht der Bauministerkonferenz Musterverordnung über den Bau und Betrieb von Verkaufsstätten ) (Muster-Verkaufsstättenverordnung MVKVO) Fassung September 1995 (geändert gemäß den Empfehlungen

Mehr

BauR 6.5 Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen 1 (Leitungsanlagen-Richtlinie - LAR)

BauR 6.5 Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen 1 (Leitungsanlagen-Richtlinie - LAR) Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen 1 (Leitungsanlagen-Richtlinie - LAR) Vom 29. November 2006 (GABl. 2006, Nr. 13, S. 859) Inhalt: 1 Geltungsbereich 2 Begriffe 2.1 Leitungsanlagen

Mehr

K33. Allgemeine Informationen zum Brandschutz Rechtsgrundlagen. Bayerische Bauordnung (BayBO)

K33. Allgemeine Informationen zum Brandschutz Rechtsgrundlagen. Bayerische Bauordnung (BayBO) Allgemeine Informationen zum Brandschutz Rechtsgrundlagen Bayerische Bauordnung (BayBO) Am 1. Januar 2008 trat die neue Bayerische Bauordnung (BayBO) in Kraft. Die bisherige Systematik im vereinfachten

Mehr

Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen (Leitungsanlagen-Richtlinie - LAR NRW) *)

Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen (Leitungsanlagen-Richtlinie - LAR NRW) *) 1 Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen (Leitungsanlagen-Richtlinie - LAR NRW) *) - Fassung März 2000 - RdErl. v. 20.8.2001 (MBl. NRW. S. 1253) Inhalt 1 Geltungsbereich

Mehr

Schulung. Feuerwehr. Brandschutz in Heimeinrichtungen für Senioren

Schulung. Feuerwehr. Brandschutz in Heimeinrichtungen für Senioren Schulung Feuerwehr Brandschutz in Heimeinrichtungen für Senioren Inhaltsverzeichnis Fakten Aktuelle Meldungen Besonderheiten Wohnformen Einsatzbeispiel Konsequenzen Brandschutzspezifische Fakten ca. 2-3

Mehr

Verkaufsstätten. Dipl.- Ing.(FH) M.Eng.(TU) Thomas Höhne 17.12.2015

Verkaufsstätten. Dipl.- Ing.(FH) M.Eng.(TU) Thomas Höhne 17.12.2015 n Vorlesungsinhalte: - ungeregelte VkStätt - geregelte VkStätt - Brandabschnitte (Brandwände / Ladenstraßen) - Decken - geregelte VkStätt, Bsp. K in KL 1 n Wesentliche geregelte Sonderbauten; LBauO 50

Mehr

Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen 1. (Leitungsanlagen-Richtlinie LAR)

Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen 1. (Leitungsanlagen-Richtlinie LAR) Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen 1 () - Fassung November 2006 - Inhalt: 1 Geltungsbereich 2 Begriffe 2.1 Leitungsanlagen 2.2 Elektrische Leitungen mit verbessertem

Mehr

Flucht,- und Rettungswege

Flucht,- und Rettungswege Flucht,- und Flucht- und Rettung Wenn die Flucht- und sicher sind, dann. 04/13 1 BGV A 8 Teil VI. Prüfungen 20 Prüfungen (1) Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass der bestimmungsgemäße Einsatz und

Mehr

Sonderbau Evakuierung Feuerwehreinsatz am Beispiel eines Krankenhauses

Sonderbau Evakuierung Feuerwehreinsatz am Beispiel eines Krankenhauses Sonderbau Evakuierung Feuerwehreinsatz am Beispiel eines Krankenhauses Rechtsgrundlagen für Krankenhäuser Landes Bauordnung Krankenhaus- Pflegeheimverordnung Brandenburg Richtlinie VdS/VfdB (informativ)

Mehr

Brandschutzordnung nach DIN 14096 Teil A / B / C der

Brandschutzordnung nach DIN 14096 Teil A / B / C der Brandschutzordnung nach DIN 14096 Teil A / B / C der von Angehörigen selbstverwaltet organisierten ambulant betreuten Wohngemeinschaft für Menschen mit Demenz, Stephensonstr. 24-26, 14482 Potsdam Stand:

Mehr

BSR 16-15 Flucht- und Rettungswege. Georg Kenel Leiter Abteilung Brandschutz Amt für Militär, Feuer- und Zivilschutz Kt. Schwyz

BSR 16-15 Flucht- und Rettungswege. Georg Kenel Leiter Abteilung Brandschutz Amt für Militär, Feuer- und Zivilschutz Kt. Schwyz BSR 16-15 Flucht- und Rettungswege Georg Kenel Leiter Abteilung Brandschutz Amt für Militär, Feuer- und Zivilschutz Kt. Schwyz 06.03.2015 Schulung Planer 2015 1 Inhalt Inhalt: Wesentliche Änderungen Begriffe

Mehr

Bauordnungsamt und Feuerwehr. Merkblatt. Empfehlungen für. Brandschutztechnische. Anforderungen an Kindergärten

Bauordnungsamt und Feuerwehr. Merkblatt. Empfehlungen für. Brandschutztechnische. Anforderungen an Kindergärten Bauordnungsamt und Feuerwehr Merkblatt Empfehlungen für Brandschutztechnische Anforderungen an Kindergärten Herausgeber: Der Oberbürgermeister der Stadt Hamm, Bauordnungsamt und Feuerwehr Stand Dezember

Mehr

DER RAUCH MUSS RAUS! Aber sicher! Der Ratgeber zum Thema: Funktionserhalt von RWA- Anlagen. Beratung Projektierung Lieferung Montage Service

DER RAUCH MUSS RAUS! Aber sicher! Der Ratgeber zum Thema: Funktionserhalt von RWA- Anlagen. Beratung Projektierung Lieferung Montage Service DER RAUCH MUSS RAUS! Beratung Projektierung Lieferung Montage Service Brandschutz-Technik und Rauchabzug GmbH Langbehnstraße 13 22761 Hamburg Telefon (040) 89 71 200 Telefax (040) 89 02 373 Internet www.btr-hamburg.de

Mehr

Begründung und Erläuterung zur. Verordnung über den Bau und Betrieb von Beherbergungsstätten (Beherbergungsstättenverordnung - BeVO)

Begründung und Erläuterung zur. Verordnung über den Bau und Betrieb von Beherbergungsstätten (Beherbergungsstättenverordnung - BeVO) 1 Begründung und Erläuterung zur Verordnung über den Bau und Betrieb von Beherbergungsstätten (Beherbergungsstättenverordnung - BeVO) I. Allgemeines Die Überarbeitung der bisherigen Gaststättenbauverordnung

Mehr

Vorbeugender Brandschutz an Schulen

Vorbeugender Brandschutz an Schulen Vorbeugender Brandschutz an Schulen Rechtliche Anforderungen und Umsetzung an Beispielen Bernd Gammerl Regierungsbaumeister Ziele im Brandfall Außenbereich Inhalte Rettungswege und Aufstellflächen Flächen

Mehr

Brandschutz an Windenergieanlagen

Brandschutz an Windenergieanlagen Brandschutz an Großräschen, 16. April 2013 Heinz Rudolph Dezernent Ausbildung Landesschule und Technische Einrichtung für Brand- und Katastrophenschutz Abwehrender Brandschutz an Mögliche Einsätze in/an

Mehr

Anforderungen des. Brandschutzes. an landwirtschaftliche Gebäude. Markus Weber Feuerwehr Schwäbisch Gmünd

Anforderungen des. Brandschutzes. an landwirtschaftliche Gebäude. Markus Weber Feuerwehr Schwäbisch Gmünd Anforderungen des Brandschutzes an landwirtschaftliche Gebäude Dipl. Ing. (FH) - Studium der Landwirtschaft - Elterlicher Betrieb, Milchvieh - Werksbeauftragter Deutschland Zuidberg BV - Feuerwehrmann

Mehr

Anforderungen des Brandschutzes an landwirtschaftliche Gebäude

Anforderungen des Brandschutzes an landwirtschaftliche Gebäude Anforderungen des Brandschutzes an landwirtschaftliche Gebäude Der Umstand, dass in vielen Gebäuden jahrzehntelang h kein Brand ausbricht, beweist nicht, dass keine Gefahr besteht, sondern stellt für die

Mehr

Die Brandkatastrophe von Titisee-Neustadt am 26.11.2012 Vorbeugender Brandschutz bei Menschen mit Handicap

Die Brandkatastrophe von Titisee-Neustadt am 26.11.2012 Vorbeugender Brandschutz bei Menschen mit Handicap Die Brandkatastrophe von Titisee-Neustadt am 26.11.2012 Vorbeugender Brandschutz bei Menschen mit Handicap Peter Bachmeier Vorsitzender der Arbeitskreises Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz des DFV

Mehr

Brandschutznachweise Brandschutzkonzepte für Sonderbauten

Brandschutznachweise Brandschutzkonzepte für Sonderbauten Brandschutznachweise Brandschutzkonzepte für Sonderbauten Qualitätsanforderungen an die Prüfgrundlagen des PrüfSV Dr. Bernhard Ziemann bziemann@tuev-nor.de 1 Inhalt 1. Allgemeine Schutzziele des Brandschutzes

Mehr

Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) in Parkhäusern und Einstellräumen für Motorfahrzeuge

Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) in Parkhäusern und Einstellräumen für Motorfahrzeuge Kantonale Feuerpolizei GVZ Gebäudeversicherung Kanton Zürich Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) in Parkhäusern und Einstellräumen für Motorfahrzeuge Der Erlass dieses Merkblattes erfolgt gestützt auf

Mehr

Anforderungen an Gebäuden in der Landesbauordnung

Anforderungen an Gebäuden in der Landesbauordnung Nordrhein-Westfalen geringer Höhe nforderungen an n in der Landesbauordnung Nach 2 bs. 3 Satz 1 BauO NW sind geringer Höhe aller Nutzungsarten, bei denen die OKFB keines Geschosses, in denen ufenthaltsräume,

Mehr

Gestaltung von Flucht- und Rettungsplänen

Gestaltung von Flucht- und Rettungsplänen Gestaltung von Flucht- und Rettungsplänen Uwe Tschirner F-Plan GmbH Berlin Geschäftsführer 1 Flucht- und Rettungsplan Rechtliche Grundlagen Baurecht Arbeitssicherheit (ArbStättV) Flucht- und Rettungsplan

Mehr

Hinweise und Anregungen zur Erstellung von Flucht- und Rettungsplänen in ArCon + 2004 und höher

Hinweise und Anregungen zur Erstellung von Flucht- und Rettungsplänen in ArCon + 2004 und höher Hinweise und Anregungen zur Erstellung von Flucht- und Rettungsplänen in ArCon + 2004 und höher 1. Anforderungen an Flucht- und Rettungspläne Die Anforderungen an Flucht- und Rettungspläne sind in der

Mehr

Sicherheitskennzeichnung Fluchtwegkennzeichnung

Sicherheitskennzeichnung Fluchtwegkennzeichnung Arbeitssicherheit Sicherheitskennzeichnung Fluchtwegkennzeichnung Langnachleuchtende Sicherheitskennzeichnung Ier öfter hören wir Berichte von Katastrophen und Notsituationen. In solchen Fällen muss unsere

Mehr

Kinderkrippen und -horte

Kinderkrippen und -horte Kantonale Feuerpolizei GVZ Gebäudeversicherung Kanton Zürich Kinderkrippen und -horte Auszug der wichtigsten im Normalfall geltenden feuerpolizeilichen Anforderungen für den Ausbau von Kinderkrippen und

Mehr

Brandschutz in Gründerzeithäusern - Probleme und Lösungen aus der Praxis

Brandschutz in Gründerzeithäusern - Probleme und Lösungen aus der Praxis Brandschutz in Gründerzeithäusern - Probleme und Lösungen aus der Praxis Datum: 27.05.2009 Vortrag von: Brandrat Thorsten Ante, Stadt Leipzig, Branddirektion 1 Gliederung des Vortrages Charakteristika

Mehr

Brandschutz im Baudenkmal

Brandschutz im Baudenkmal Brandschutz im Baudenkmal Wie viel Feuerwehr braucht die Feuerwehr? Dipl.-Ing. (FH) Michael Schwabe Inhalt Schutzziele des Brandschutzes Grundprinzipien des baulichen Brandschutzes Standsicherheit der

Mehr

Kassel. Fachblatt. Sicherheitskennzeichnung am Arbeitsplatz. Stand 12/2014. Vorbeugender Brand- und Umweltschutz

Kassel. Fachblatt. Sicherheitskennzeichnung am Arbeitsplatz. Stand 12/2014. Vorbeugender Brand- und Umweltschutz Fachblatt Sicherheitskennzeichnung am Arbeitsplatz Stand 12/2014 Kassel Ihr Ansprechpartner: Vorbeugender Brand- und Umweltschutz Torsten Krone Wolfhager Straße 25 torsten.krone@kassel.de 34117 Kassel

Mehr

teamsync Kurzanleitung

teamsync Kurzanleitung 1 teamsync Kurzanleitung Version 4.0-19. November 2012 2 1 Einleitung Mit teamsync können Sie die Produkte teamspace und projectfacts mit Microsoft Outlook synchronisieren.laden Sie sich teamsync hier

Mehr

Brandschutzordnung. für. Teil C nach DIN 14096-3. für Personen mit besonderen Brandschutzaufgaben. Brandschutzordnung-Teil C.pdf

Brandschutzordnung. für. Teil C nach DIN 14096-3. für Personen mit besonderen Brandschutzaufgaben. Brandschutzordnung-Teil C.pdf Brandschutzordnung für Teil C nach DIN 14096-3 für Personen mit besonderen Brandschutzaufgaben Brandschutzordnung Teil C - 2 - Inhaltsverzeichnis 1 Geltungsbereich...2 2 Besondere Aufgaben im Brandschutz...2

Mehr

Praktische Lösungsansätze

Praktische Lösungsansätze Objektive Bewertung des brandschutztechnischen Zustands einer Immobilie Praktische Lösungsansätze Marijana Poburski, Dipl.-Ing. Bureau Veritas Construction Services GmbH 1 Schutzziele der Bauordnung Bauliche

Mehr

Wohnformen im Alter. Ein Vortrag im Rahmen des Seniorenfrühstücks von Frank Ulrich & Michael Meibohm

Wohnformen im Alter. Ein Vortrag im Rahmen des Seniorenfrühstücks von Frank Ulrich & Michael Meibohm Wohnformen im Alter Ein Vortrag im Rahmen des Seniorenfrühstücks von Frank Ulrich & Michael Meibohm Wohnen im Alter - Welche Formen unterscheidet man? da denken die meisten an ein Wohnen zu Hause, vielleicht

Mehr

Vorschriften aus dem Arbeitsschutz i. V. mit Baurechtsfragen

Vorschriften aus dem Arbeitsschutz i. V. mit Baurechtsfragen 2012 JAHRESFACHTAGUNG 11. Mai 2012 Vorschriften aus dem Arbeitsschutz i. V. mit Baurechtsfragen Nils Unterberg Agenda Vorschriften Arbeitsschutz / Bauordnung Unterschiedliche Anforderungen Flucht- und

Mehr

Verordnung des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur

Verordnung des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur Merkblatt Nr. 597 Verordnung des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur über den Bau und Betrieb von Verkaufsstätten (Verkaufsstättenverordnung - VkVO) Vom 11. Februar 1997 (GBl. S. 84), geändert durch

Mehr

Brandschutz alter-nativ

Brandschutz alter-nativ Brandschutz alter-nativ Selbstbestimmt und gut betreut? Wie wohnen wir morgen? Vortrag zum 2. Berliner Brandschutz-Fachgespräch 30. August 2012 Reinhard Eberl-Pacan Architekten Ingenieure Brandschutz Stubenrauchstraße

Mehr

Bericht für Menschen mit Gehbehinderung und Rollstuhlfahrer

Bericht für Menschen mit Gehbehinderung und Rollstuhlfahrer Bericht für Menschen mit Gehbehinderung und Rollstuhlfahrer Barrierefreiheit geprüft Bericht Ephraim-Palais 1/9 Abbildung 1: Ephraim-Palais Ephraim-Palais Anschrift Ephraim-Palais Poststraße 16 10178 Berlin

Mehr

Verhalten im Brandfall

Verhalten im Brandfall Verhalten im Brandfall FLUCHTWEG - ORIERTIERUNGSPLAN Die natürliche Reaktion des Menschen gegenüber einer lebensbedrohenden Gefahr ist die Flucht. Die Flucht muss daher aus jedem Betriebs-, Anstalts- oder

Mehr

Anforderungen an Arbeitsstätten

Anforderungen an Arbeitsstätten Anforderungen an Arbeitsstätten Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR) Karlsruhe, den 08. Juli 2015 ASR A1.2 Raumabmessungen und Bewegungsflächen Allgemeines (1) Arbeitsräume ausreichende Grundfläche,

Mehr

Barrierefreie Arbeitsstätten Mit dem Arbeitsschutz zur Inklusion? Statements aus baurechtlicher Sicht. 23. September 2013

Barrierefreie Arbeitsstätten Mit dem Arbeitsschutz zur Inklusion? Statements aus baurechtlicher Sicht. 23. September 2013 Mit dem Arbeitsschutz zur Inklusion? Statements aus baurechtlicher Sicht 23. September 2013 Hans-Jürgen Jäger Referent für Bauordnungsrecht Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr Freie Fallgruppen gesetzlicher

Mehr

Nicht über uns ohne uns

Nicht über uns ohne uns Nicht über uns ohne uns Das bedeutet: Es soll nichts über Menschen mit Behinderung entschieden werden, wenn sie nicht mit dabei sind. Dieser Text ist in leicht verständlicher Sprache geschrieben. Die Parteien

Mehr

Ingenieurbüro S c h l ü t e r. www. ingenieurbuero-schlueter.de

Ingenieurbüro S c h l ü t e r. www. ingenieurbuero-schlueter.de Ingenieurbüro S c h l ü t e r www. ingenieurbuero-schlueter.de Architekt In meiner Eigenschaft als Dipl.-Ing.(FH) Architekt übernehme ich sämtliche Planungs- und Bauleitungsaufgaben für Sie. Ihre Vorstellungen

Mehr

Wohnbauten Vollzugshilfe für den kommunalen Brandschutz in Wohnbauten und Einstellräumen für Motorfahrzeuge

Wohnbauten Vollzugshilfe für den kommunalen Brandschutz in Wohnbauten und Einstellräumen für Motorfahrzeuge Abteilung Brandschutz Januar 2015 Wohnbauten Vollzugshilfe für den kommunalen Brandschutz in Wohnbauten und Einstellräumen für Motorfahrzeuge AGV Aargauische Gebäudeversicherung Bleichemattstrasse 12/14

Mehr

Hinweise in Leichter Sprache zum Vertrag über das Betreute Wohnen

Hinweise in Leichter Sprache zum Vertrag über das Betreute Wohnen Hinweise in Leichter Sprache zum Vertrag über das Betreute Wohnen Sie möchten im Betreuten Wohnen leben. Dafür müssen Sie einen Vertrag abschließen. Und Sie müssen den Vertrag unterschreiben. Das steht

Mehr

Merkblatt 9. Ofenbank. Technischer Ausschuss (Österreichischer Kachelofenverband)

Merkblatt 9. Ofenbank. Technischer Ausschuss (Österreichischer Kachelofenverband) Merkblatt 9 Technischer Ausschuss (Österreichischer Kachelofenverband) : Seite 2 / 8 Inhalt 1 Anwendungsbereich... 3 2 Literaturhinweise... 3 3 Begriffe... 4 3.1... 4 3.1.1 Gemauerte Sitzbank... 4 3.1.2

Mehr

Für Selbstständigkeit und Sicherheit im Alter!

Für Selbstständigkeit und Sicherheit im Alter! Für Selbstständigkeit und Sicherheit im Alter! Das Betreute Wohnen der GSG Bauen & Wohnen in und um Oldenburg Das Betreute Wohnen der GSG Zuhause ist es stets am schönsten! Hier kennt man sich aus, hier

Mehr

Brandschutz. Welche Ziele sollten Sie erreichen? Welche Anforderungen müssen Sie erfüllen? Brandschutzkonzept. Unternehmer

Brandschutz. Welche Ziele sollten Sie erreichen? Welche Anforderungen müssen Sie erfüllen? Brandschutzkonzept. Unternehmer Brandschutz Welche Ziele sollten Sie erreichen? Durch bauliche und organisatorische Maßnahmen wird die Entstehung und Ausbreitung von Bränden verhindert. Alle Personen können sich im Brandfall sicher verhalten.

Mehr

Arbeitssicherheit für Biologie-Studierende im 1. Semester WS 2011/12

Arbeitssicherheit für Biologie-Studierende im 1. Semester WS 2011/12 Arbeitssicherheit für Biologie-Studierende im 1. Semester WS 2011/12 Mo, 31. 10. 13.00-14.00 Brandschutz (Theorie) 14.00-14.45 Löschübung 1. Gruppe 14.45-15.30 Löschübung 2. Gruppe Mo, 07.11. 13.00 14.30

Mehr

Brandschutz in Deutschland

Brandschutz in Deutschland Gliederung I. die Säulen der Brandschutzorganisation II. III. IV. das föderale Prinzip Mustervorschriften/ Sonderbauverordnungen Schutzziele V. materielle Anforderungen, beispielhaft VI. Genehmigungsverfahren,

Mehr

Informationen zur DIN EN 81-70 Zugänglichkeit von Aufzügen für Personen mit Behinderungen

Informationen zur DIN EN 81-70 Zugänglichkeit von Aufzügen für Personen mit Behinderungen Informationen zur DIN EN 81-70 Zugänglichkeit von Aufzügen für Personen mit Behinderungen Schindler Aufzüge Kabinengröße Aufzugsanlagen von Schindler eignen sich auch für den barrierefreien Gebäudezugang.

Mehr

Vor dem Hausbau an Sicherheit denken!

Vor dem Hausbau an Sicherheit denken! Vor dem Hausbau an Sicherheit denken! Ein Ratgeber zum Einbruchschutz für den Haus- und Wohnungsbau Erstellt durch das Landeskriminalamt Bregenz Sicherheitstechnische Empfehlungen zum Schutz gegen Einbruch

Mehr

Pflegeleistungen 2015

Pflegeleistungen 2015 Leicht & verständlich erklärt Pflegeleistungen 2015 Wir informieren Sie über alle Neuerungen des Pflegestärkungsgesetzes 2015 Liebe Leserinnen und Leser, der Bundestag hat im Oktober 2014 den 1. Teil des

Mehr

POCKET POWER. Qualitätsmanagement. in der Pflege. 2. Auflage

POCKET POWER. Qualitätsmanagement. in der Pflege. 2. Auflage POCKET POWER Qualitätsmanagement in der Pflege 2. Auflage Datenschutz (BDSG) 19 sonals sind dabei die häufigste Übertragungsquelle von Krankheitserregern. Die Mitarbeiter sollten daher gut geschult sein,

Mehr

Fluchtwege, Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan (ASR A2.3)

Fluchtwege, Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan (ASR A2.3) Fluchtwege, Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan (ASR A2.3) Dr. Olaf Gémesi Abteilung Sicherheit und Gesundheit Referat Handel und Arbeitsstätten DGUV FASI - Veranstaltung Neuerungen der ArbStättV und

Mehr

Bei Feuerschutztüren können Minuten entscheidend sein.

Bei Feuerschutztüren können Minuten entscheidend sein. Oensingen, November 2015 Bei Feuerschutztüren können Minuten entscheidend sein. Im Zuge der neuen Produktnorm EN 16034 müssen sich Hersteller von Feuerschutztüren auf die neuen Anforderungen einstellen

Mehr

Brandschutz in öffentlichen Gebäuden

Brandschutz in öffentlichen Gebäuden Brandschutz in öffentlichen Gebäuden Brandrisiken verhindern um im Ernstfall den Schaden gering zu halten Gerade in Gebäuden mit viel Publikumsverkehr kann das Thema Brandschutz nicht auf die leichte Schulter

Mehr

23213 Richtlinie über bauaufsichtliche Anforderungen an Schulen Schulbaurichtlinie - SchulBauR - *) Anwendungsbereich

23213 Richtlinie über bauaufsichtliche Anforderungen an Schulen Schulbaurichtlinie - SchulBauR - *) Anwendungsbereich 23213 Richtlinie über bauaufsichtliche Anforderungen an Schulen Schulbaurichtlinie - SchulBauR - *) Rd. Erl. des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr v. 05.11.2010 - X.1 170-1

Mehr

Wohnfläche nach der II.BVO

Wohnfläche nach der II.BVO Wohnfläche nach der II.BVO 1 Wohnflächenberechnung ( 42, 44 II BV) Wohnfläche Summe der anrechenbaren Grundflächen der Räume, die ausschließlich zu der Wohnung gehören. Zur Wohnfläche gehört nicht die

Mehr

Die Online-Meetings bei den Anonymen Alkoholikern. zum Thema. Online - Meetings. Eine neue Form der Selbsthilfe?

Die Online-Meetings bei den Anonymen Alkoholikern. zum Thema. Online - Meetings. Eine neue Form der Selbsthilfe? Die Online-Meetings bei den Anonymen Alkoholikern zum Thema Online - Meetings Eine neue Form der Selbsthilfe? Informationsverhalten von jungen Menschen (Quelle: FAZ.NET vom 2.7.2010). Erfahrungen können

Mehr

Pflegefall wer bezahlt, wenn es ernst wird?

Pflegefall wer bezahlt, wenn es ernst wird? Pflegefall wer bezahlt, wenn es ernst wird? Schützen Sie sich und Ihre Angehörigen rechtzeitig vor den finanziellen Folgen im Pflegefall. Kunden und Rating-Agenturen empfehlen die Württembergische Krankenversicherung

Mehr

Informationen zur Tagespflege

Informationen zur Tagespflege Informationen zur spflege Die pflegerische Versorgung älterer Menschen stützt sich auf verschiedene Bausteine, die sich jeweils ergänzen sollen: 1. Häusliche Pflege durch Angehörige 2. Ambulante Pflege

Mehr

PFLEGELEISTUNGEN AB 1. JANUAR 2015

PFLEGELEISTUNGEN AB 1. JANUAR 2015 PFLEGELEISTUNGEN AB 1. JANUAR 2015 Durch das Erste Gesetz zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften - Erstes Pflegestärkungsgesetz - wurden die Pflegeleistungen zum

Mehr

F R E I E U N D H A N S E S T A D T H A M B U R G Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt - Amt für Bauordnung und Hochbau

F R E I E U N D H A N S E S T A D T H A M B U R G Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt - Amt für Bauordnung und Hochbau F R E I E U N D H A N S E S T A D T H A M B U R G Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt - Amt für Bauordnung und Hochbau B a u p r ü f d i e n s t (BPD) 2/2008 "Besondere Wohnformen für behinderte und

Mehr

Ziel- und Qualitätsorientierung. Fortbildung für die Begutachtung in Verbindung mit dem Gesamtplanverfahren nach 58 SGB XII

Ziel- und Qualitätsorientierung. Fortbildung für die Begutachtung in Verbindung mit dem Gesamtplanverfahren nach 58 SGB XII Ziel- und Qualitätsorientierung Fortbildung für die Begutachtung in Verbindung mit dem Gesamtplanverfahren nach 58 SGB XII Qualität? In der Alltagssprache ist Qualität oft ein Ausdruck für die Güte einer

Mehr

Moderne Behandlung des Grauen Stars

Moderne Behandlung des Grauen Stars Katarakt Moderne Behandlung des Grauen Stars Sehr geehrte Patientin, sehr geehrter Patient, Bei Ihnen wurde eine Trübung der Augenlinse festgestellt, die umgangssprachlich auch Grauer Star genannt wird.

Mehr

Hinweise zur Erstellung von Brandschutznachweisen und Brandschutzkonzepten im Landkreis Biberach. Landratsamt Biberach Kreisfeuerwehrstelle

Hinweise zur Erstellung von Brandschutznachweisen und Brandschutzkonzepten im Landkreis Biberach. Landratsamt Biberach Kreisfeuerwehrstelle Hinweise zur Erstellung von Brandschutznachweisen und Brandschutzkonzepten im Landkreis Biberach Landratsamt Biberach Kreisfeuerwehrstelle Stand: August 2014 Inhaltsverzeichnis 1. Geltungsbereich und Zweck

Mehr

Was tun, wenns brennt. Prävention Brandschutz

Was tun, wenns brennt. Prävention Brandschutz Was tun, wenns brennt Prävention Brandschutz Richtig vorbereitet sein Ein Feuer kann überall ausbrechen. Merken Sie sich die Fluchtwege und Standorte der Löschgeräte. Im Notfall ist es dafür zu spät. Wenn

Mehr

D i e n s t e D r i t t e r a u f We b s i t e s

D i e n s t e D r i t t e r a u f We b s i t e s M erkblatt D i e n s t e D r i t t e r a u f We b s i t e s 1 Einleitung Öffentliche Organe integrieren oftmals im Internet angebotene Dienste und Anwendungen in ihre eigenen Websites. Beispiele: Eine

Mehr

Arbeitsgruppe 1 Individuelle Wohnsituation

Arbeitsgruppe 1 Individuelle Wohnsituation 2. Magdeburger Seniorenforum Wohnen im Alter am liebsten im Stadtquartier Arbeitsgruppe 1 Individuelle Wohnsituation vorgestellt von der Gesellschaft für Prävention im Alter (PiA) e.v. 30. September 2010

Mehr

Anbringen von brennbaren Geweben an Gebäuden

Anbringen von brennbaren Geweben an Gebäuden Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen Association des établissements cantonaux d assurance incendie Associazione degli istituti cantonali di assicurazione antincendio Anbringen von brennbaren Geweben

Mehr

Das ändert sich ab 1. Januar 2015

Das ändert sich ab 1. Januar 2015 Die Pflegeleistungen Das ändert sich ab 1. Januar 2015 Quelle: Bundesministerium für Gesundheit Pflegegeld für die Pflege zu Hause Pflegestufe 0 (mit Demenz) 120,00 123,00 Pflegestufe I 235,00 244,00 Pflegestufe

Mehr

Dipl.-Ing. Herbert Schmolke, VdS Schadenverhütung

Dipl.-Ing. Herbert Schmolke, VdS Schadenverhütung 1. Problembeschreibung a) Ein Elektromonteur versetzt in einer überwachungsbedürftigen Anlage eine Leuchte von A nach B. b) Ein Elektromonteur verlegt eine zusätzliche Steckdose in einer überwachungsbedürftigen

Mehr

Unfallkasse Nord Träger der gesetzlichen Unfallversicherung Körperschaft des öffentlichen Rechts

Unfallkasse Nord Träger der gesetzlichen Unfallversicherung Körperschaft des öffentlichen Rechts Unfallkasse Nord Standort Hamburg Postfach 76 03 25 22053 Hamburg Informationsmaterial zum Thema Risiko und Prävention ein Widerspruch? Vortrag beim Landeselternausschuss am 03.02.2016 Abteilung Prävention

Mehr

Einrichten eines Postfachs mit Outlook Express / Outlook bis Version 2000

Einrichten eines Postfachs mit Outlook Express / Outlook bis Version 2000 Folgende Anleitung beschreibt, wie Sie ein bestehendes Postfach in Outlook Express, bzw. Microsoft Outlook bis Version 2000 einrichten können. 1. Öffnen Sie im Menü die Punkte Extras und anschließend Konten

Mehr

Sicherheitsbeleuchtungsanlage

Sicherheitsbeleuchtungsanlage Gesetzliche Grundlagen, Verordnungen, Richtlinien Wann ist eine Sicherheitsbeleuchtungsanlage erforderlich? Wer regelt für die Sicherheitsbeleuchtung die: Erfordernisse Nationales Baurecht ASchG ArbStättV

Mehr

Lagerung von Reifen und ihren Folgeprodukten

Lagerung von Reifen und ihren Folgeprodukten Kantonale Feuerpolizei GVZ Gebäudeversicherung Kanton Zürich Lagerung von Reifen und ihren Folgeprodukten Auszug der wichtigsten im Normalfall geltenden feuerpolizeilichen Anforderungen für die Lagerung

Mehr

Installation des Authorware Webplayers für den Internet Explorer unter Windows Vista

Installation des Authorware Webplayers für den Internet Explorer unter Windows Vista Installation des Authorware Webplayers für den Internet Explorer unter Windows Vista Allgemeines: Bitte lesen Sie sich diese Anleitung zuerst einmal komplett durch. Am Besten, Sie drucken sich diese Anleitung

Mehr

Einrichtung eines VPN-Zugangs

Einrichtung eines VPN-Zugangs Einrichtung eines VPN-Zugangs Einleitung Die nachfolgende Anleitung zeigt die Einrichtung eines VPN-Zugangs zum Netzwerk des Unternehmensverbundes Evangelisches Johannesstift. Diese Anleitung ist auf Basis

Mehr

Merkblatt: Alarmierungsanlagen. Alarmierungsanlagen in Sonderbauten

Merkblatt: Alarmierungsanlagen. Alarmierungsanlagen in Sonderbauten Amt für Brandschutz und Rettungswesen SG Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz Merkblatt: Alarmierungsanlagen Alarmierungsanlagen in Sonderbauten Allgemeines Die Notwendigkeit zur Vorhaltung einer Alarmeinrichtung

Mehr

Anlegen eines SendAs/RecieveAs Benutzer unter Exchange 2003, 2007 und 2010

Anlegen eines SendAs/RecieveAs Benutzer unter Exchange 2003, 2007 und 2010 1 von 6 Anlegen eines SendAs/RecieveAs Benutzer unter Exchange 2003, 2007 und 2010 ci solution GmbH 2010 Whitepaper Draft Anleitung Deutsch Verfasser: ci solution GmbH 2010 Manfred Büttner 16. September

Mehr

Hinweis für die Brandschutzdienststellen:

Hinweis für die Brandschutzdienststellen: Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier, 22.04.2015 Az.: 30 612 Hinweis für die Brandschutzdienststellen: Vorrübergehende Unterbringung von Asylbegehrenden in Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes

Mehr

Installation und Inbetriebnahme von SolidWorks

Installation und Inbetriebnahme von SolidWorks Inhaltsverzeichnis FAKULTÄT FÜR INGENIEURWISSENSCHAFTEN I Prof. Dr.-Ing. Frank Lobeck Installation und Inbetriebnahme von SolidWorks Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis... I 1. Einleitung... 1 2. Installation...

Mehr

Subpostfächer und Vertretungen für Unternehmen

Subpostfächer und Vertretungen für Unternehmen SCHRITT-FÜR-SCHRITT Seite 1 von 7 Subpostfächer und Vertretungen für Unternehmen Organisationsstruktur 1:1 abbilden Individuelle Postfächer für Abteilungen und/oder Mitarbeiter Unterschiedliche Berechtigungen

Mehr

4.5.1 Anlass zur Erstellung des Energieausweises. Ausstellung und Verwendung von Energieausweisen

4.5.1 Anlass zur Erstellung des Energieausweises. Ausstellung und Verwendung von Energieausweisen Seite 1 4.5.1 4.5.1 s Ausstellung und Verwendung von n Die Anlässe zur Ausstellung von n werden in 16 geregelt. Der Energieausweis dokumentiert die energetische Qualität eines Gebäudes. Dabei gilt er als

Mehr

KNX BAOS Gadget. Installations- und Bedienanleitung. WEINZIERL ENGINEERING GmbH. DE-84508 Burgkirchen E-Mail: info@weinzierl.de Web: www.weinzierl.

KNX BAOS Gadget. Installations- und Bedienanleitung. WEINZIERL ENGINEERING GmbH. DE-84508 Burgkirchen E-Mail: info@weinzierl.de Web: www.weinzierl. Installations- und Bedienanleitung DE-84508 Burgkirchen E-Mail: info@weinzierl.de Web: www.weinzierl.de 2013-08-12 Seite 1/6 Inhaltsverzeichnis 1. BESCHREIBUNG... 3 2. SYSTEMVORAUSSETZUNGEN... 3 3. INSTALLATION...

Mehr

ASR A1.3. Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung. - Aktuelle Veränderungen in der Sicherheitskennzeichnung. Seite 1

ASR A1.3. Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung. - Aktuelle Veränderungen in der Sicherheitskennzeichnung. Seite 1 ASR A1.3 Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung - Aktuelle Veränderungen in der Sicherheitskennzeichnung Seite 1 Der Geltungsbereich der Arbeitsstättenverordnung entsprach nicht dem Geltungsbereich

Mehr

M u s t e r einer Verordnung über den Bau und Betrieb von Garagen (Muster-Garagenverordnung M-GarVO) 1

M u s t e r einer Verordnung über den Bau und Betrieb von Garagen (Muster-Garagenverordnung M-GarVO) 1 Fachkommission Bauaufsicht M u s t e r einer Verordnung über den Bau und Betrieb von Garagen (Muster-Garagenverordnung M-GarVO) 1 Fassung Mai 1993, geändert durch Beschlüsse vom 19.09.1996, 18.09.1997

Mehr

BRANDSCHUTZ UND ARBEITSSTÄTTENRECHT

BRANDSCHUTZ UND ARBEITSSTÄTTENRECHT 12 4 2014 GESETZE / VORSCHRIFTEN BRANDSCHUTZ UND ARBEITSSTÄTTENRECHT Mit der Neuordnung des Baurechts (in Berlin ab September 2005) werden die Belange des Arbeitsschutzes nicht mehr im Rahmen des bauaufsichtlichen

Mehr

Überprüfung der digital signierten E-Rechnung

Überprüfung der digital signierten E-Rechnung Überprüfung der digital signierten E-Rechnung Aufgrund des BMF-Erlasses vom Juli 2005 (BMF-010219/0183-IV/9/2005) gelten ab 01.01.2006 nur noch jene elektronischen Rechnungen als vorsteuerabzugspflichtig,

Mehr