Allgemeine Grundlagen des Brandschutzes Teil 1

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1 Brandschutzforum Austria Allgemeine Grundlagen des Brandschutzes Teil 1 Referent: Univ.-Lektor OSR Dr. Otto Widetschek Der Referent Dr. Otto Widetschek (Owid), Physiker Strahlen- und Brandschützer Branddirektor der Stadt Graz a. D., OSR, ELFR, Feuerwehrmann, BFA Kontakt unter Tel. 0664/

2 Statistik & Brandschäden Traue keiner Statistik, die Du nicht selber gefälscht hast! copyright Dr. Otto Widetschek Jährliche Brandschäden (1) Millionen Euro Industrie Bäckerei Gewerbe Langjähriges Mittel nach Sparten Landwirtschaft Privatbereich 56 9 Sonstige 2

3 Jährliche Brandschäden (2) Brandschäden Brandfälle Prozent Industrie 7 Bäckerei 14 Gewerbe 22 Landwirtschaft Privatbereich Sonstige Zahl der Brände ca Brände pro Jahr in Österreich ca. alle 17 Minuten ein Brand davon die Hälfte H mit einem Schaden unter 100 Euro 3

4 Millionen Quelle: SCHUTZHAUS und Statistik Austria, Wien Tankwagen Graz 1964 Nationalbank Am Augarten Ortmann STATISTIK Gerngroß Loipersdorf Kaindl 1989 Leiner Rigips 1990 Hofburg 1992 Leykam 1994 Schlachthof Linz Palmers 1993 Wels 1998 Naßfeld Quelle Linz Neudörfl a.d.leitha 1997 Plansee 1996 Steyr Tauern 1999 Kaprun 2000 Sofiensäle Lilienfeld 2003 Lyocell MACO Brand- schäden Neusiedler X Zahl der Toten, Einzelschäden > 7 Mio copyright by Dr. Otto Widetschek, Graz ÖBAU 2005 WU Wien Leykam Egg 2008 Brandursachen Menschliches Versagen (95 %) Technische Ursachen (5 %) 4

5 Brandschutzkette VORBEUGENDER BRAND- SCHUTZ SCHUTZ (bauliche, technische und organisatorische Maßnahmen) (Freiwillige, Betriebs- oder Berufsfeuerwehr) SELBSTSCHUTZ (Richtiges Verhalten der betroffenen Menschen) Brandschutzmaßnahmen Vorbeugend (präventiv) vor einem Brand VORHER Abwehrend (repressiv) nach einem Brand NACHHER ABWEHRENDER BRAND- SCHUTZ (Freiwillige, Betriebs BRAND- AUS- BRUCH copyright Dr. Otto Widetschek 5

6 Einteilung Vorbeugender Brandschutz Baulich Technisch Organisatorisch Abwehrender Brandschutz (Feuerwehr) BF (Berufsfeuerwehr) BTF (Betriebsfeuerwehr) FF (Freiwillige Feuerwehr) copyright Dr. Otto Widetschek Vorbeugender Brandschutz BAULICHER BRANDSCHUTZ Brandabschnitte, Schottungen etc. TECHNISCHER BRANDSCHUTZ Brandmelde- und Löschanlagen etc. ORGANSATORISCHER BS Brandschutzbeauftragte, BS-Pläne etc. copyright Dr. Otto Widetschek 6

7 Feuerwehren BERUFSFEUERWEHREN (6) Wien, Graz. Linz, Salzburg, Innsbruck, Klagenfurt BETRIEBSFEUERWEHREN 329 in Österreich FREIWILLIGE FEUERWEHREN in Österreich Mitglieder (Stand 2004) copyright Dr. Otto Widetschek Aufgaben der Feuerwehr Menschen- rettung Umgebungs- brandschutz Objekt- schutz 7

8 Was ist ein Bauwerk? Ein Bauwerk ist eine von Menschen errichtete Konstruktion. Es ist in der Regel für eine langfristige Nutzungsdauer konzipiert. Jedes Bauwerk muss in all seine Teilen nach den Regeln der Technik und den bautechnischen Vorschriften so geplant sein, dass es nach seinem Verwendungszweck und den örtlichen Verhältnissen den folgenden Anforderungen entspricht (Stmk BauG, 43): REGELN DER TECHNIK: Die allgemeine Definition schließt die technische Entwicklung mit ein, ist also kein statischer Begriff. Bauwerk (Anforderungen) Mechanische Festigkeit und Standsicherheit Brandschutz Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz Nutzungssicherheit Schallschutz Energieeinsparung und Wärmeschutz Straßen-, Orts- und Landschaftsbild 8

9 Brandschutz, Stmk BauG 43, Abs. 2, Pkt.2 Allgemeine Anforderungen 1. Tragfähigkeit des Bauwerks 2. Feuer & Rauch 3. Löscharbeiten 4. Fluchtwege 5. Einsatzkräfte Kommt aus EU-Recht 1. Tragfähigkeit 43, Abs. 2, Pkt.2 Allgemeine Anforderungen Das Bauwerk muss derart gebaut und ausgeführt sein, dass bei einem Brand Tragfähigkeit die Trag während eines bestimmten Zeitraumes erhalten bleibt.. 9

10 Sparkasse, Wels 1998 Teilweiser Einsturz 10

11 Zerstörte Dachkonstruktion Sofiensäle, Wien

12 Papierfabrik, Ulmerfeld 2001 Halleneinsturz 12

13 Chaos in Stahl Großdruckerei, Neudörfl

14 Dachkonstruktion Quelle Linz (1998) Brandstiftung 14

15 2. Feuer & Rauch 43, Abs. 2, Pkt.2 Allgemeine Anforderungen Das Bauwerk muss derart gebaut und ausgeführt sein, dass bei einem Brand die Ausbreitung von Feuer und Rauch innerhalb des Bauwerks begrenzt ist. Kriterium Rauchabzug 15

16 Ultragifte, Düsseldorf 1996 Folgeschäden nach Flashover Korrosionen, Trieben

17 Kamineffekt, Kaprun Tote 3. Löscharbeiten 43, Abs. 2, Pkt.2 Allgemeine Anforderungen Das Bauwerk muss derart gebaut und ausgeführt sein, dass bei einem Brand die Löscharbeiten scharbeiten wirksam durchgeführt werden können. 17

18 Zufahrten für Einsatzfahrzeuge Straße Breite: mind. 3,5 m Höhe: mind. 4,0 m ZUFAHRT > 25 m 9 Steiermärkisches Baugesetz (BG) 1995 Aufstellflächen ( 9 BG) Bei HOHEN HÄUSERN (> 12 m) auf einer Längsseite, Bei HOCHHÄUSERN (> 22 m) auf zwei Längsseiten. Aufstellflächen für Einsatzfahrzeuge: > 12 m > 22 m Bauwerk Schiebleiter Drehleiter - ständige Freihaltung - Kennzeichnung - Ausreichend befestigt und tragfähig mind. 3 m 3 bis 10 m 18

19 Aufstellflächen Straße r=11m 5,0m 3,5m TRVB F 134 4,0m Durchfahrt 4,0 m Breite 3,5 m Bauwerk Bauwerk Aufstellfläche Gebäudeabstand (3-7 m) Baugesetz: 3 bis 10 m! Auf der Anfahrt 19

20 TRVB 134 Aufstellflächen X... Abstand vom Gebäude nach TRVB bis 7 m 4m X Schiebleitereinsatz Egg, Vorarlberg 20

21 Drehleitereinsatz Angriffs- und Rettungsmittel Krankentrage - Korb 21

22 Rettungskapazität Zahl der Geretteten (10 min): Drehleitern (Abstieg)... 8 bis14 Drehleitern mit Korb, Gelenkbühne... hne... 5 bis 8 Leiterbühnen... bis 30 Abseilgeräte... 3 bis 4 Quelle: Peroutka, BF Wien VFDV-Tagung 1986, Wien 4. Rettungsmittel der Feuer- wehr (Drehleiter mit Korb) Aufenthalts- und Verzöge ge- rungskonzept in vier Phasen 1. Aufenthalt im Bauwerk 2. Räumung in der Horizontalen 3. Räumung in der Vertikalen VFDB-Tagung 1986 Wien-Oberlaa 22

23 4 Phasen-Konzept Aufenthalts- und Verzögerungskonzept Aufenthalt Räumung in der Horizontalen Rettungsmittel der Feuerwehr Räumung in der Vertikalen 4. Flucht 43, Abs. 2, Pkt.2 Allgemeine Anforderungen Das Bauwerk muss derart gebaut und ausgeführt sein, dass bei einem Brand Benützer das Gebäude unverletzt die Ben verlassen od. durch andere Maßnahmen gerettet werden können. 23

24 Terminologie Begriffe Flucht und Rettung! Flucht ist eine Selbstrettung! Rettung durch die Feuerwehr Rettungshauben 24

25 Zwei Fluchtwege GRUNDSATZ: Schaffung von zwei unabhängigen ngigen Fluchtwegen! WICHTIG: Fluchtweg = Rettungsweg! 1. und 2. Fluchtweg 1. Fluchtweg 2. Fluchtweg Baulicher Fluchtweg (Stiegenhaus) 2. Stiegenhaus Rettungsmittel (FW) 25

26 Gebäudehöhe Höhe Stiegenhäuser Höhe des Gebäudes bis 12 m ( Niedere Häuser ) >12 22 m (Hohe Häuser) >22 30 m (Hochhäuser I) >30 75 m (Hochhäuser II) Tiefster Punkt des Geländes bis Fußboden boden- Oberkante des obersten Aufenthaltsraumes Stiegenhäuser Gesetzl. Regelung H 53, Abs. 1 H-B 53, Abs. 5 1 SH 99, Abs. 2 2 SH 99, Abs. 2 26

27 Sicherheitsstiegenhaus Beispiel 1: Wohnung Nr. 1 Wohnung Nr. 2 mind. 3 m Freie Wegstrecke Sicherheitsstiegenhaus Beispiel 2: Freie Wegstrecke mind. 1,5 m 3,0 m 1,5 m Sicherheits- stiegenhaus Wohnung Nr. 1 Sicherheits- stiegenhaus Wohnung Nr.2 27

28 Innenstiegenhaus (Berlin) Fluchtweganforderungen Fluchtweglänge (max. 40 m) Fluchtwegbreite (mind. 1,0 m) Fluchttüren (Größe, Verschluss, Aufschlagrichtung etc.) Beleuchtung Kennzeichnung copyright Dr. Otto Widetschek 28

29 Fluchtweg max. 40 Meter d Gesicherter Bereich c a + b + c + d 40 m a b Lageplan Flucht- und Rettungsplan Verhalten bei Unfällen Ruhe bewahren 1. Unfall melden 2. Erste Hilfe 3. Weitere Maßnahmen Verhalten im Brandfall Ruhe bewahren 1. Brandl melden 2. In Sicherheit bringen 3. Löschversuch unternehmen Legende : Standort Brandmelder Rettungsweg Gebäude A Erdgeschoß Löschdecke Feuerlöscheinrichtung Hydrant Erste Hilfe Sammelpunkt copyright Dr. Otto Widetschek Gesicherter Bereich Stiegenhaus 29

30 Kein Fluchtweg Rolltreppen und Fahrsteige Kein Fluchtweg Aufzüge 30

31 Rauchfalle Aufzug Der Aufzug im Brandfall Fall 1: Lichtschranke wird durch Rauch unterbrochen! Fall 2: Aufzug steckt im Liftschacht (Rauchfalle)! Liftkabine ist nicht rauchdicht! Lift kann nicht weiterfahren! copyright by Dr. Otto Widetsc hek, Graz 31

32 Sicherheitslift exemplarisch 1 EI 2 30-C (fr. T 30) E 30 (fr. R 30) 2 FW 1 2 Stiegen- haus Sicherheits- Lift (Feuerwehraufzug) Feuerschutztüre Rauchschutztüre Wohnung 1 Wohnung 2 Gang Lifte FW Feuerwehraufzug (ÖNORM EN 81-72, TRVB A 150) Feuerwehraufzug Schutz vor Brandeinwirkung (Schleuse)! Weitere Nutzung bei Stromausfall (mind. 90 Minuten) Rauchfreiheit im Lift Kommunikationsmöglichkeiten Feuerwehr hat Vorrang! Möglichkeit der Selbstbefreiung und Rettung von außen 32

33 5. Einsatzkräfte 43, Abs. 2, Pkt.2 Allgemeine Anforderungen Das Bauwerk muss derart gebaut und ausgeführt sein, dass bei einem Brand die Sicherheit der Rettungsmann- schaft berücksichtigt ist. Stiegenhaus = Rettungsweg 33

34 Stiegenhausabschluß Die Wendeltreppe 34

35 Gebäude- und Inhaltsrisiko Risiko Menschen Lagerun- Geräte gen Maschinen Gebäude Inhalt Risikofeld und Restrisiko KLEIN Gebäuderisiko GROSS Keine Maß- nahmen KLEIN Risikofeld Restrisiko Inhaltsrisiko GROSS 35

36 KLEIN Gebäuderisiko GROSS Abdeckung des Risikos Brandschutzmanagement (BM) Betriebsfeuerwehr (BTF) Automatische Löschanlage (EAL, SPA) BA KLEIN BBS RWA Frühwarn hwarn- und automatische Löschanlage (Doppelschutz) Inhaltsrisiko GROSS LEGENDE: Keine Maß- nahmen Frühwarn hwarn- anlage (BMA) BA = Brandabschnitt RWA = Rauch- und Wärmeabzug BBS = Betriebsbrand- schutz BMA = Brandmeldeanlage SPA = Sprinkleranlage BTF = Betriebsfeuerwehr BM = Brandschutz- management Quelle: PURT, Einführung in die Brandlehre, Rentsch-Verlag, Zürich, Stuttgart, 1969 PAUSE 36

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