Vermittlungsvertrag. und. Firmensitz: Postleitzahl: Gründungsdatum: Ort der Gründung: Handelsregisternummer: Geschäftsführer: Gesellschafter:

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1 Vermittlungsvertrag Zwischen First Quant GmbH, Peterstrasse Kalbach (Germany) 0049 (0) (0) backoffice@firstquant.de Antragsteller und Firmenname: Firmensitz: Postleitzahl: Land: Gründungsdatum: Ort der Gründung: Handelsregisternummer: Geschäftsführer: Gesellschafter: Geschäftliche Tätigkeiten: Telefon: Fax:

2 Präambel: Die FIRST QUANT GmbH ist ein Finanzdienstleistungsinstitut, das über eine Erlaubnis für die Anlagevermittlung und Abschlussvermittlung, die Anlageberatung sowie die Finanzportfolioverwaltung nach 32 des Kreditwesengesetzes verfügt. Als Wertpapiernebendienstleistung wird die Finanzanalyse durchgeführt. Die zuständige Aufsichtsbehörde ist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ( BaFin ), Lurgiallee 12, Frankfurt am Main, Homepage: Mit Abschluss dieses Vertrages beauftragt der Kunde die FIRST QUANT GmbH mit der Vermittlung von Finanzinstrumenten nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen: 1. Vertragsgegenstand, Kommunikation 1.1. Gegenstand des Vertrages ist die Vermittlung der Anlagegeschäfte des Kunden durch die FIRST QUANT GmbH. Dabei handelt es sich nicht um gewöhnliche Anlagen, sondern um hochspekulative Börsengeschäfte, insbesondere um die Vermittlung von spekulativen Devisen- und CFD Geschäften. Die FIRST QUANT GmbH ist nur befugt, auf Weisung des Kunden oder eines von ihm beauftragten Dritten zu handeln. Sie vermittelt lediglich für den Kunden dessen Aufträge. Die Dienstleistung der FIRST QUANT GmbH beschränkt sich auf Risikogeschäfte. Die FIRST QUANT GmbH übernimmt mit diesem Vermittlungsvertrag ausdrücklich keine Vermögensverwaltung oder Anlageberatung. Hierzu ist eine gesonderte Vereinbarung erforderlich Die Geschäftssprache ist Deutsch und Englisch. Der Kunde kann sich mit der FIRST QUANT GmbH über die angegebenen Kommunikationsmittel in Verbindung setzen. Sofern der Kunde eine Adresse angibt, kann die FIRST QUANT GmbH davon ausgehen, dass der Kunde über einen Zugang zum Internet verfügt, sie kann ihm daher bestimmte generelle Informationen auch über ihre Homepage zur Kenntnis bringen und ihn Informationen per zur Verfügung stellen. 2. Auftragserteilung 2.1. Die FIRST QUANT GmbH ist bevollmächtigt, nach vorheriger interner Anweisung durch den Kunden die Handels- und Anlageentscheidungen des Kunden für und mit Wirkung gegen den Kunden auszuführen. Der Kunde wird der FIRST QUANT GmbH hierzu gegenüber anderen Finanzdienstleistern soweit erforderlich entsprechende Vollmachten erteilen.

3 2.2. Bevollmächtigt der Kunde einen Dritten gegenüber der FIRST QUANT GmbH, bedarf es zur Legitimation des Dritten der Vorlage einer schriftlichen Vollmacht gegenüber der FIRST QUANT GmbH. Diese Vollmacht muss beglaubigt sein oder vor einem zuständigen Mitarbeiter der FIRST QUANT GmbH erteilt werden Die Aufträge werden an die FIRST QUANT GmbH unter Angabe der erforderlichen Spezifikationen erteilt. Die Auftragserteilung hat gegenüber der FIRST QUANT GmbH kann schriftlich, elektronisch oder telefonisch erfolgen. Telefonisch erteilte Aufträge sind schriftlich nachzureichen. Die FIRST QUANT GmbH kann andere Formen der Auftragserteilung festlegen. Die Weisung des Kunden erlangt erst dann Geltung, nachdem sie von der FIRST QUANT GmbH bestätigt worden ist Aufträge sollen mindestens die folgenden Angaben beinhalten: eindeutige Identifizierung des Auftraggebers (ggf. anhand von der FIRST QUANT GmbH verlangten persönlichen Angaben); die Angaben des Finanzinstrumentes; die Art des Geschäftes (Kauf oder Verkauf) und ggf. der Ausführungskurs; die Dauer, während der Auftrag gültig sein soll; weitere Angaben, wie sie von der FIRST QUANT GmbH vorgesehen werden. Die FIRST QUANT GmbH behält sich das Recht vor, einen Auftrag, der nicht sämtliche vorstehenden Angaben enthält, nicht zu akzeptieren Die Aufträge des Kunden sind ausschließlich über die Kontaktmöglichkeiten der FIRST QUANT GmbH zu erteilen, die dem Kunden von der FIRST QUANT GmbH mitgeteilt worden sind. Die FIRST QUANT GmbH kann die dort angegebenen Möglichkeiten jederzeit ändern. Sie hat dies dem Kunden mindestens eine Woche zuvor mitzuteilen Der Kunde ist sich des Umstandes bewusst, dass die Ausführung der Aufträge des Auftraggebers aufgrund der Marktverhältnisse nicht immer möglich sein kann. In diesem Fall bestehen keinerlei Ansprüche des Kunden gegenüber der FIRST QUANT GmbH. 3. Grundsätze der Auftragsausführung Bestmögliche Ausführung 3.1. Diese Grundsätze erfassen die Durchführung von Aufträgen, die der Kunde der FIRST QUANT GmbH zum Erwerb oder Verkauf von Finanzinstrumenten erteilt.

4 3.2. Die FIRST QUANT GmbH arbeitet im Rahmen der Anlage- und Abschlussvermittlung und der Finanzportfolioverwaltung zurzeit nur mit der FXCM Ltd., London, zusammen. Die FXCM Ltd. führt die Aufträge nach den für sie geltenden Ausführungsbestimmungen aus Die FIRST QUANT GmbH geht aufgrund ihrer Einschätzung davon aus, dass die Durchführung der Aufträge über FXCM Ltd. unter Berücksichtigung aller Faktoren in der Regel für den Kunden zu einer bestmöglichen Ausführung führt. Hier werden nicht der Preis der Dienstleistung der FXCM Ltd., sondern auch die Möglichkeiten und Gegebenheiten des Geschäftsumfanges und der Ausführungen berücksichtigt. Die FIRST QUANT GmbH wird jedoch jährlich überprüfen, ob bei FXCM Ltd.. die Voraussetzungen einer bestmöglichen Ausführung weiter gegeben sind. Zudem wird sie eine Überprüfung vornehmen, wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass wesentliche der Auswahl zu Grunde liegende Kriterien in Bezug auf das ausgewählte Wertpapierdienstleistungsunternehmen keine Gültigkeit mehr besitzen. Über Änderungen wird die FIRST QUANT GmbH den Kunden informieren Die Aufträge des Kunden werden an das kontenführende Institut des Kunden zur Ausführung weitergeleitet. Das kontenführende Institut wird dann die Aufträge gemäß seinen Ausführungsregeln ausführen. Aufträge werden dabei über die Handelsplattform von FXCM abgewickelt und können in unterschiedlicher Art und Weise (z.b. Festpreis oder Finanzkommissionsgeschäft) durchgeführt werden Der Kunde kann zur Durchführung seines Auftrages bestimmte Weisungen erteilen, die dann beachtet werden müssen und den allgemeinen Ausführungsgrundsätzen vorgehen. Im Falle einer Kundenweisung ist jedoch eine Ausführung nicht gemäß den jeweiligen Grundsätzen zur bestmöglichen Ausführung gewährleistet. 4. Informationen über den Umgang mit Interessenkonflikten 4.1. Interessenkonflikte lassen sich insbesondere bei einem Finanzdienstleistungsunternehmen, das für seine Kunden eine Vielzahl von Wertpapierdienstleistungen erbringt, nicht immer ausschließen. Wir informieren daher nachfolgend über unsere Vorkehrungen zum Umgang mit diesen Interessenkonflikten Der Geschäftsablauf und angebotene Vermögensanlagen und Dienstleistungen werden auf mögliche Interessenkonflikte überprüft und diese festgehalten. Diese können z.b. sein:

5 - das eigene Umsatzinteresse der FIRST QUANT GmbH - der Erhalt von Vergütungen von Dritten im Zusammenhang mit der Dienstleistung (z.b. Vertriebsprovisionen, Bestandsprovisionen, andere Geldwerte Vorteile.) - Auf den Erfolg oder vermittelten Umsatz bezogene Vergütungen von Mitarbeitern oder anderer von der FIRST QUANT GmbH eingeschaltete Personen - Aus anderer Geschäftstätigkeit der FIRST QUANT GmbH - Aus Beziehungen der FIRST QUANT GmbH mit kontenführenden Instituten, Emittenten oder Anbietern - Erstellung von Finanzanalysen - Erlangung von nicht öffentlichen Informationen - Persönliche Beziehungen mit dem kontenführenden Institut oder den Anbietern - Halten eigener Positionen in diesem Wert Eine Kollision von Interessen kann in der Beziehung zum Kunden nicht von vorneherein ausgeschlossen werden. Die FIRST QUANT GmbH ist bestrebt, die Interessenkonflikte zu erkennen, zu vermeiden und Prozedere aufzustellen und durchzuführen, die verhindern sollen, dass Interessenkonflikte zu Nachteilen für den Kunden führen. Die FIRST QUANT GmbH führt insbesondere folgende Maßnahmen durch: - Erstellung organisatorischen Verfahren zum Erkennen und zur Vermeidung von Interessenkonflikten - Schaffung von organisatorischen Maßnahmen zum Schutze der Kundeninteressen - Regelungen über Zuwendungen - Transparenz in der Kostenstruktur - Schulung der Mitarbeiter - Offenlegung nicht vermeidbarer Interessenkonflikte 4.4. Identifizierte mögliche Interessenkonflikte werden den betroffenen Kunden mitgeteilt. Dies erfolgt ggf. schon vor Aufnahme der Geschäftsbeziehung Das Bestehen von Interessenkonflikten und die Einhaltung der Richtlinien werden regelmäßig überprüft. Die Tätigkeit von Mitarbeitern wird dahingehend überprüft, ob bei ihrer Tätigkeit sich Interessenkonflikte ausgewirkt haben. Sofern dies der Fall ist, werden entsprechende Maßnahmen getroffen. Der Komplex Interessenkonflikte ist Teil der Mitarbeiterschulungen.

6 5. Kein Zugriff auf Kundenvermögen Die FIRST QUANT GmbH ist nicht befugt, auf Vermögenswerte des Kunden Zugriff zu nehmen. Sie darf daher auch keine Zahlungen des Kunden, außer auf ihre Vergütung, entgegennehmen oder sonst Vermögenswerte des Kunden (z.b. Aktien). Zahlungen des Kunden im Rahmen der Durchführung seiner Aufträge sind daher an die hierfür eingeschalteten Finanzdienstleister direkt zu leisten. Die im Rahmen der Durchführung der Aufträge des Kunden erworbenen Finanzinstrumente werden daher nicht bei der FIRST QUANT GmbH gehalten, sondern in einem Konto des Kunden bei einem kontenführenden Institut. Die FIRST QUANT GmbH wird keine Zahlungen oder Vermögenswerte des Kunden und / oder der weiteren eingeschalteten Finanzdienstleister für Rechnung des Kunden annehmen. Mitarbeiter der FIRST QUANT GmbH sind ebenfalls nicht befugt, Zahlungen des Kunden entgegen zu nehmen. 6. Einsicht in Unterlagen, Abrechnung, Einwendungen 6.1. Die FIRST QUANT GmbH ist für die Dauer der Geschäftsbeziehung berechtigt, in alle Unterlagen und Konten des Kunden auch bei Dritten, die im Zusammenhang mit der Durchführung der Aufträge und den dabei erworbenen Finanzinstrumenten stehen Einsicht zu nehmen. Der Kunde wird eingeschaltete Dritte soweit erforderlich anweisen, der FIRST QUANT GmbH diese Einsicht zu gewähren und ihr von jedem Auszug oder Abrechnung eine Durchschrift zur Verfügung zu stellen Der Kunde erhält vom, bei der Durchführung der Aufträge, eingeschalteten Finanzdienstleistern Abrechnungen, Auszüge und andere mit den durchgeführten Geschäften verbundene Dokumente. Diese Mitteilungen und Abrechnungen sind vom Kunden sorgfältig zu prüfen Eine Abrechnung ist endgültig und gilt auch gegenüber der FIRST QUANT GmbH als genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb von 10 Geschäftstagen nach Zugang der Abrechnung schriftlich widerspricht. Die Frist wird nur gewahrt, wenn der Widerspruch innerhalb der Frist bei der FIRST QUANT GmbH oder dem das Dokument erstellende Finanzdienstleister eingeht. Einwendungen wegen Nichtausführung eines Auftrages sind innerhalb des gleichen Zeitraumes zu erheben, wobei die Frist mit dem Zeitpunkt beginnt, zu dem der Kunden eine Ausführungsmitteilung im gewöhnlichen Postlauf hätte zugehen müssen.

7 7. Informationen Soweit die FIRST QUANT GmbH dem Kunden Informationen Dritter zur Verfügung stellt handelt es sich um eine reine Weitergabe von Informationen Dritter, die keinerlei Haftung der FIRST QUANT GmbH begründen soll. Die FIRST QUANT GmbH hat solche Informationen nicht geprüft. Es soll durch Weitergabe von Informationen oder Informationen im Rahmen der Vermittlung kein Beratungsverhältnis begründet werden. 8. Vergütung 8.1. Vergütung bei Termingeschäften: Die FIRST QUANT GmbH erhält von dem Kunden für ihre Vermittlungstätigkeit folgende Vergütung: - Kommission Kommission: Die FIRST QUANT GmbH erhält von dem Kunden für ihre Vermittlungstätigkeit bei der Durchführung von Devisengeschäften oder Geschäften von CFDs eine Kommission pro Kontrakt und Round - Turn (d.h. für Eröffnung und Glattstellung). Die Round-turn Kommission der FIRST QUANT GmbH ist in einer eigenen Vereinbarung mit FXCM niedergelegt, Sie ist nach oben hin begrenzt und wird mit Unterzeichnung des Kunden Gegenstand dieses Vertrages. Grundsätzlich kann ein Geschäft mehrere Kontrakte umfassen. Hinzukommen können Fremdspesen des kontenführenden Institutes. Eine genaue Übersicht der Fremdkosten sind dem Vertrag mit FXCM zu entnehmen Der Kunde ist damit einverstanden, dass das kontenführende Institut die nach diesem Vertrag geschuldete Kommissionsvergütung aus dem Guthaben des Kunden erhebt und direkt an die FIRST QUANT GmbH auszahlt. Er weist hiermit das kontenführende Institut dazu an. Er bevollmächtigt ebenfalls die FIRST QUANT GmbH zum Einzug der geschuldeten Vergütung und wird dem kontenführenden Institut die entsprechenden Weisungen erteilen. Sofern die Vergütung der FIRST QUANT GmbH zusammen mit der Vergütung des kontenführenden Institutes berechnet wird, handelt es sich lediglich um einen vereinfachten Buchungsvorgang 8.3. Für in dem Preisverzeichnis nicht aufgeführte Tätigkeiten, die im Auftrag des Kunden, oder in dessen mutmaßlichem Interesse erbracht werden und die üblicherweise nur gegen Vergütung zu erwarten sind, kann die FIRST QUANT GmbH die Höhe der Vergütung nach billigem Ermessen festlegen ( 315 BGB) Neben den Kosten der FIRST QUANT GmbH können Kosten anderer bei der Durchführung des Auftrages beteiligte Dritte zusätzlich anfallen.

8 8.6. Die Vergütung kann durch die FIRST QUANT GmbH mit Wirkung für zukünftige Geschäfte nach billigem Ermessen geändert werden. Die Änderung ist dem Kunden vorab schriftlich mitzuteilen. Der Kunde kann in diesem Fall, sofern nichts anderes vereinbart ist, innerhalb von sechs Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen mit sofortiger Wirkung kündigen. Im Falle einer Kündigung findet das geänderte Preisverzeichnis keine Anwendung. 9. Risikohinweise 9.1. Bei den von der FIRST QUANT GmbH vermittelten Anlagen, insbesondere den Devisen Geschäften und den Geschäften in CFDs, handelt es sich um Risikoanlagen, bei der Anleger sein gesamtes eingesetztes Kapital verlieren kann (Risiko des Totalverlustes) 9.2 Handel mit CFDs und der Devisenhandel auf Margin ist mit einem hohen Risiko verbunden und ist daher nicht für jeden Anleger geeignet. Bevor Sie den Devisenhandel oder der Handel in CFDs in Erwägung ziehen, sollten Sie sorgfältig Ihre Investitionsziele, finanziellen Umstände, Bedürfnisse sowie Ihren Erfahrungsstand und Ihre Sachkenntnis in Betracht ziehen. Durch den Handel und die Spekulation mit Devisen oder CFDs, könnten Sie einen Teil oder den kompletten Verlust Ihrer hinterlegten Geldeinlage erleiden und sollten deshalb nicht mit Kapital spekulieren, dessen Verlust Sie sich nicht leisten können. Seien Sie sich aller Risiken bewusst die mit dem Devisenhandel oder dem Handel mit CFDs verbunden sind. Bitte beachten Sie, dass der Devisenhandel den Wert- und Kursschwankungen der entsprechenden Devisen unterliegt. Bitte beachten Sie, dass der Handel mit CFDs den Wert- und Kursschwankungen der entsprechenden Basiswerte (Rohstoffe, Indices, Aktien oder Zinsprodukten) unterliegt. Diese Schwankungen können durch die Hebelwirkung überproportional ausfallen und ein überproportionales Verlustrisiko erzeugen, durch das auch ein Totalverlust des eingesetzten Kapitals möglich ist. Beachten Sie zudem, dass es für die Preisbildung eines außerbörslichen Devisengeschäfts oder eines CFDs Geschäftes keine Börsennotierung und keine börsenaufsichtsrechtliche Überwachung gibt Die durch die FIRST QUANT GmbH und die eingeschalteten Finanzdienstleister erhobenen Kosten haben erhebliche negative wirtschaftliche Auswirkungen auf das Ergebnis der Geschäfte. Vor Erreichung der Gewinnzone müssen erst die erhobenen Kosten verdient werden. Der Börsenfachhandel berücksichtigt bei der Bestimmung des Börsenpreises, der die spekulativen Erwartungen des Börsenfachhandels hinsichtlich des Wertes wiedergibt, Kosten nicht, so dass Kosten hier negativ anzusetzen sind.

9 9.3. Bei hohen Kosten, die in der Regel bei einem Kostenanteil von über 5% vorliegen, ist ein Gewinn bei der Durchführung von Devisengeschäften und bei Geschäften in CFDs allein aufgrund des Kostenanteils letztlich ausgeschlossen und der Anleger im Ergebnis chancenlos. Ein kurzfristig positiver Verlauf ändert nichts daran, dass der Anleger im Endeffekt sicher verlieren wird Es besteht wegen der umsatzabhängigen Kosten (insb. Provisionen und Kommissionen) ein Interessenkonfliktes zwischen dem Kunden und der FIRST QUANT GmbH, da diese mit jedem Geschäft eine Vergütung verdient. Wird eine hohe Anzahl von Kontrakten für den Kunden vermittelt, führt dies, da immer die Kosten anfallen, zu einer erheblichen Kostenbelastung. Dieser Interessenkonflikt besteht insbesondere bei Erteilung einer Handlungsvollmacht Bei vereinbarten Rückvergütungen besteht ein zusätzlicher Interessenkonflikt zwischen dem Kunden und der FIRST QUANT GmbH. Sie hat ein Interesse Anlagen zu vermitteln, bei der sie möglichst hohe Rückvergütungen erhält, auch wenn diese nicht im besten Interesse des Kunden sind Sofern die Verpflichtung auf eine ausländische Währung oder Rechnungseinheit lautet oder das Konto in ausländischer Währung geführt wird, erhöht sich das Verlustrisiko nochmals um das Währungsrisiko Sofern die Spekulation auf Kredit vorgenommen wird, erhöht sich das Verlustrisiko nochmals neben den Marktrisiken um die Kreditkosten. Devisengeschäften oder Geschäfte in CFDs sollten in keinem Fall durch Kredite finanziert werden Die Tätigkeit der FIRST QUANT GmbH beschränkt sich auf die Vermittlung von spekulativen Devisen und CFD Geschäften, es wird keine allgemeine Vermögensberatung durchgeführt. Der Kunde sollte daher über angemessene Rücklagen in anderen Anlagen verfügen und nur einen überschaubaren Teil seines Vermögens, dessen Verlust er verkraften kann, in Risikoanlagen investieren. Bitte beachten Sie die Ausführungen zu den Risiken von Devisengeschäften und Geschäften in CFDs.

10 10. Haftung Die Haftung der FIRST QUANT GmbH für einen bestimmten Geschäftserfolg ist ausgeschlossen Im Übrigen haften die FIRST QUANT GmbH sowie deren Erfüllungsgehilfen nur für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz, gleich aus welchem Rechtsgrund. Im Falle leichter Fahrlässigkeit wird nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten gehaftet Die FIRST QUANT GmbH haftet nur für die ordnungsgemäße Weiterleitung des Kundenauftrages. Verzögerungen der Durchführung des Auftrages, die auf Ursachen im Bereich Dritter beruhen, sind der FIRST QUANT GmbH nicht zurechenbar und können nicht zu einer Haftung führen. Im Rahmen der Ausführung ihres Auftrages haftet die FIRST QUANT GmbH insbesondere nicht in den folgenden Fällen: für Schäden, die durch höhere Gewalt Aufruhr, Kriegs- und Naturereignisse oder durch sonstige von ihr nicht zu vertretende Vorkommnisse (zum Beispiel Streik, Aussperrung, Verkehrsstörung, Verfügungen von hoher Hand im Inoder Ausland) eintreten; Entscheidungen der Aufsichtsbehörden, die zur Folge haben, dass die FIRST QUANT GmbH gegenüber dem Auftraggeber ihre Verpflichtungen nicht erfüllen kann; Störungen im Funktionieren der Märkte, wie z. B. durch Streik, Aussperrung, Ausfall der Börsennotierungen, etc. Zwischenfälle, die die Übermittlung oder Ausführung von Aufträgen auf diesen Märkten betreffen, wie z. B. Verspätung, Unterbrechung, Streik der Angehörigen der Telekommunikationsanlagen, die von der FIRST QUANT GmbH oder je nach Fall von deren Auftragnehmer benutzt werden und alle ähnlichen Fälle derselben Natur.

11 11. Mitarbeiterbefugnisse, Handeln über gebundene Agenten Die Erfüllungsgehilfen der FIRST QUANT GmbH sind nicht befugt, von dem schriftlichen Informationsmaterial abweichende Aussagen oder Versprechungen zu machen. Im Fall einer Diskrepanz ist der Kunde gehalten, einen etwaigen Widerspruch durch Rückfrage bei der Geschäftsleitung der FIRST QUANT GmbH aufzuklären Die Mitarbeiter der FIRST QUANT GmbH sind nicht zur Entgegennahme von Zahlungen des Kunden berechtigt Die FIRST QUANT GmbH arbeitet mit sog. gebundenen Agenten nach 2 Abs.10 KWG zusammen. Wenn ein solcher gebundener Agent gegenüber dem Kunden auftritt, wird er den Kunden auf die Haftungsübernahme durch die FIRST QUANT GmbH hinweisen. Insofern ein Agent, für den die FIRST QUANT GmbH die aufsichtsrechtliche Haftung nach 2 Abs. 10 KWG übernommen hat, Anlage- und Abschlussvermittlungen und die Anlageberatung erbringt und dabei etwaige Pflichtverletzungen vorkommen, ist der gebundene Agent wie ein Mitarbeiter der FIRST QUANT GmbH zu behandeln. 12. Zugehörigkeit zu einer Entschädigungseinrichtung Die FIRST QUANT GmbH gehört der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen ( EdW ), Postfach , Berlin an. Die EdW ist eine durch das Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz vom 16. Juli 1998 geschaffene Einrichtung zur Sicherung der Ansprüche von Anlegern, die im öffentlichen Auftrag die Entschädigung von Anlegern nach dem genannten Gesetz vornimmt und Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften bis zu 90% ihres Wertes, maximal jedoch jeweils ,00 EURO pro Gläubiger schützt. Der Entschädigungsanspruch besteht nicht, soweit Gelder nicht auf die Währung eines Staates Europäischen Wirtschaftsraumes oder auf EURO lauten. Von der FIRST QUANT GmbH ausgegebene Inhaber- und Orderschuldverschreibungen sowie Verbindlichkeiten aus eigenen Wechseln werden von der EdW nicht geschützt. Auch Ansprüche auf Schadensersatz aus Beratungsfehlern sind nicht abgedeckt. Soweit die Entschädigungseinrichtung oder ein von ihr Beauftragter Zahlungen an einen Kunden leistet, gehen dessen Forderungen gegen die FIRST QUANT GmbH in entsprechender Höhe Zug um Zug auf die Entschädigungseinrichtung über. Entsprechendes gilt, wenn die Entschädigungseinrichtung die Zahlungen mangels Weisung eines Kunden auf ein Konto leitet, dass zu seinen Gunsten eröffnet wird. Die FIRST QUANT GmbH ist befugt, der Entschädigungseinrichtung oder einem von ihr Beauftragten alle in diesem Zusammenhang erforderlichen Auskünfte zu erteilen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Nicht geschützt sind Anleger wie beispielsweise Kreditinstitute und Finanzdienstleister, Versicherungsunternehmen, mittlere und große

12 Kapitalgesellschaften sowie Unternehmen der öffentlichen Hand ( vgl. hierzu 3 des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes ) Im Ergebnis greift damit die EdW in Bezug auf die FIRST QUANT GmbH nur im Ausnahmefall ein, wenn wir in Überschreitung unserer Erlaubnis Kundengelder selbst entgegennehmen würden, da wir selbst nicht Kundenmittel halten. Hinsichtlich der kontenführenden Institute bestehen eigene Entschädigungseinrichtungen. 13. Datenschutz, Weitergabe von personenbezogenen Daten Der Kunde willigt ein, dass die FIRST QUANT GmbH die im Rahmen der Geschäftsbeziehung bekannt gewordenen Daten des Kunden elektronisch erfasst und im Rahmen der Geschäftsbeziehung benutzt. Die Daten werden dabei soweit erforderlich zusammengefasst und elektronisch verarbeitet. Die Daten werden an Dritte nur unter Wahrung der Vertraulichkeit der Daten weitergegeben, sofern dies im Rahmen der Geschäftsbeziehung erforderlich ist. Die Daten dürfen insbesondere an Errichtung des Transaktionskontos und zur Abwicklung der Geschäfte an andere Finanzdienstleister weitergegeben werden. 14. Telefonmitschnitt Der Kunde ist einverstanden, dass Telefonate zwischen der FIRST QUANT GmbH und ihm zu Beweiszwecken mitgeschnitten werden können. Dies begründet keine Verpflichtung zum Mitschnitt und zur Aufbewahrung der Aufzeichnungen. 15. Anwendbares Recht, Abtretungsverbot, Verzicht auf Zugang, Es ist deutsches Recht anwendbar Der ausschließliche Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen den Parteien in Bezug auf diese Vereinbarung und deren Durchführung liegt bei den Gerichten im Landgerichtsbezirk Frankfurt am Main Die Abtretung, Veräußerung und Verpfändung etwaiger Rechte und Ansprüche des Kunden gegen die FIRST QUANT GmbH bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch die FIRST QUANT GmbH Der Kunde verzichtet auf den Zugang der Annahme seines Antrages auf Abschluss dieses Vertrages durch die FIRST QUANT GmbH. Sofern die Annahmeerklärung durch die FIRST QUANT GmbH mitgeteilt wird, kann diese Mitteilung auch durch Übersendung einer Durchschrift oder einer Kopie des von beiden Seiten unterschriebenen Vermittlungsvertrages erfolgen. Sie gilt ansonsten mit der Durchführung der ersten Vermittlung als erfolgt.

13 16. Schlussbestimmungen Einfache Mitteilungen der FIRST QUANT GmbH, die an die letzte vom Kunden gegenüber der FIRST QUANT GmbH schriftlich angegebene Adresse versandt wurden, gelten dem Kunden als innerhalb der gewöhnlichen Postlaufzeit als zugegangen. Als gewöhnliche Postlaufzeit wird eine Laufzeit von maximal fünf Werktagen vereinbart Das Schriftformerfordernis gilt auch durch Telex, Telekopie oder Telegramm gewahrt Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für ein Abgehen von der Schriftform Teilnichtigkeit bewirkt nicht Gesamtnichtigkeit. Im Falle der Unwirksamkeit einer Bestimmung sind sich die Vertragsparteien darüber einig, dass an die Stelle einer unwirksamen oder lückenhaften Regelung eine Regelung tritt, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen oder lückenhaften Regelung in gesetzlich zulässiger Weise am nächsten kommt. 17. Bestätigung nach den Geldwäschevorschriften: Ich bin der wirtschaftlich Berechtigte im Rahmen dieser Vereinbarung. Sofern ich nicht der wirtschaftlich Berechtigte bin, gebe ich diesen wie folgt an: Ort und Datum: Unterschrift des Kunden

14 BESTÄTIGUNG: Der Kunde bestätigt folgende Unterlagen der FIRST QUANT GmbH erhalten zu haben: - Risikohinweis Devisengeschäfte & CFDs - Preisverzeichnis First Quant & FXCM - Kommissionsvereinbarung FXCM - Kontaktdaten - Widerrufsbelehrung Ort und Datum: Unterschrift des Kunden : Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht: Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.b. Brief, Fax, ) widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist an folgende Adresse zu richten: FIRST QUANT GmbH, Peterstrasse 8, Kalbach Widerrufsfolgen: Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.b. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangenen Leistungen ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren. müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen Sie innerhalb von 30 Tagen nach Absendung Ihrer Widerrufserklärung erfüllen. Besondere Hinweise: Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag vollständig erfüllt ist und Sie dem ausdrücklich zugestimmt haben. Ort und Datum Unterschrift des Kunden

Titel, Vorname, Name Geburtsdatum Beruf / Tätigkeit. E-Mail-Adresse Telefonnummer Faxnummer. Bank (für Zahlungen an mich) Bankleitzahl Kontonummer

Titel, Vorname, Name Geburtsdatum Beruf / Tätigkeit. E-Mail-Adresse Telefonnummer Faxnummer. Bank (für Zahlungen an mich) Bankleitzahl Kontonummer Original K & S FRISIA. Annahmebestätigung K & S FRISIA. Kopie für Berater K & S FRISIA. Kopie für Anleger K & S FRISIA. Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht Sie können Ihre Beitrittserklärung innerhalb von

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