Mindestangaben bei der Beantragung von Notifizierungen

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1 Darmstadt Gießen Kassel Mindestangaben bei der Beantragung von Notifizierungen Angabe im Notifizierungsbogen Händler und Makler müssen eine Ermächtigung des Notifizierenden oder Erzeugers mit vorlegen

2 Angabe 3 Notifizierungsnummer 3 Einzel- / Sammelnotifizierung 3 Angabe, ob es sich um eine Beseitigung oder Verwertung handelt 3 Vorab-Genehmigung Vorgesehene Gesamtzahl der Verbringungen Vorgesehene Gesamtmenge in Tonnen / m³ Vorgesehener Zeitpunkt der Verbringungen 7 Vorgesehene Verpackungsart 7 Besondere Handhabungsvorschriften Geschätzte Höchst- und Mindestmenge Vorgesehener Zeitpunkt für den Beginn und Ende der Verbringungen Trommel, Fass, Holzfass, Kanister, Kisten, Kasten, Sack, Beutel, Verbundpackung, Druckbehälter, Schüttgut, sonstige Bei mehr als einem Angaben Der Nachweis der Registrierung des s für Abfalltransporte ist vorzulegen

3 Angabe Bei mehr als einem Angaben Bei mehr als einem Angaben Bei mehr als einem Angaben Bei mehr als einem Angaben Bei mehr als einem Angaben Bei mehr als einem Angaben Transportmittel St, Sc, Se, Lu, Bw Ort und Art der Abfallentstehung Beschreibung des Prozesses der Abfallentstehung 3

4 Angabe Ort der tatsächlichen Beseitigung / Verwertung Beschreibung des Behandlungsprozesses Angabe des Verwertungs- bzw. Beseitigungsverfahrens a) Bei vorläufigen Entsorgungen sind diese b) Eine gültige Genehmigung ist nachzuweisen. Beschreibung des Behandlungsprozesses in der Anlage, die die Abfälle entgegennimmt R -R 3, D -D 5 4

5 Angabe Bezeichnung und Zusammensetzung des Abfalls Chemische Analyse 3 Physikalische Eigenschaften 4 Basel-Code 4 OECD-Code, falls abweichend vom Basel-Code 4 EU-Code Bezeichnung der Abfälle auf einer entsprechenden Liste, Anfallorte, Beschreibung, Zusammensetzung und alle Gefahreneigenschaften. Bei Abfällen aus verschiedenen Quellen auch ein detailliertes Verzeichnis der Abfälle Chemische Analyse der Zusammensetzung des Abfalls Staub-, pulverförmig, fest, pastös / breiig, schlammig, flüssig, gasförmig, andere Erscheinungsform A -A 460, B -B 4030 GB 040, GC 0-030,GC 050, GE 00 GF 0, GG , GH 03, GN AA 0, AA 060, AA 0, AB 030, AB 070 AB 0, AB 30, AB 50, AC , AC 50-70, AC 50-70, AD 00-0, AD 0, AD 50, RB Nationaler Code im Ausfuhrland 4 Nationaler Code im Einfuhrland 4 sonstige 4 Y-Code, wenn zutreffend Y -Y 47 4 H-Code, wenn zutreffend H - H 3 4 UN-Klasse, wenn zutreffend - 4 UN-Kennnummer, wenn zutreffend z. B. 3 klinischer Abfall 4 UN-Lieferbezeichnung, wenn zutreffend 4 Zollnummer 5 Ausfuhrstaat und betroffene Behörde ISO-Code 5 Durchfuhrstaaten und betroffene Behörde(n), wenn zutreffend ISO-Code 5

6 Angabe 5 Einfuhrstaat und betroffene Behörde 5 Code-Nummer der zuständigen Behörden 5 Ein- und Ausfuhrorte ISO-Code z. B. DE 0 (RP-Darmstadt) Zwischen den Mitgliedstaaten 6 Eingangs- und / oder Ausfuhrzollstelle, wenn zutreffend Eingang, Ausgang, Ausfuhr 7 Erklärung des Notifizierenden Unterschrift des Notifizierenden Zu +5 Vorgesehener Transportweg Zu Transportentfernung Zu Kosten des Transports Dass die Informationen nach seinem besten Wissen vollständig sind und der Wahrheit entsprechen Wenn der Notifizierende nicht der Erzeuger gemäß Artikel Nr. 5 Buschstabe a Ziffer ist, sorgt der Notifizierende dafür, dass auch der Erzeuger oder eine der in Art. Nr. 5 Buchstabe a Ziffer II oder III genannten Person, sofern dies durchführbar ist, das Notifizierungsformular nach Anhang IA unterzeichnet. Transportweg vom Verladeort bis zum Entladeort einschließlich möglicher Grenzein- und -ausgangsorte, einschließlich möglicher Alternativstrecken für den Fall unvorhersehbarer Umstände, beim Transport im kombinierten Verkehr auch die Angabe der Umladeorte Transportweg vom Verladeort bis zum Entladeort, einschließlich möglicher Alternativstrecken für den Fall unvorhersehbarer Umstände, beim Transport im kombinierten Verkehr auch die Angabe der Umladeorte Informationen über die Kosten des Transports vom Notifizierenden zur Anlage Zu Registrierung des Transportunternehmens Kopie der Anzeige bzw. Erlaubnis des bzw. der Transportunternehmen(s) für den Abfalltransport nach 53, 54 KrWG 6

7 Zu 3+ Zu, + Zu + Zu Angabe Angaben zu Verwertungsabfällen Bei Verwertungsabfällen geplante Methode zur Beseitigung des nicht verwertbaren Anteils nach der Verwertung Bei Verwertungsabfällen Menge der verwerteten Stoffe im Verhältnis zum nicht verwertbaren Abfall Bei Verwertungsabfällen geschätzter Wert der verwerteten Stoffe Bei Verwertungsabfällen Kosten der Verwertung und der Beseitigung des nicht verwertbaren Anteils Versicherungsnachweise Vertrag Nachweis der Sicherheitsleistung Nachweis einer Versicherung für Schäden gegenüber Dritten, Informationen über Nachweise, die zur Sicherung der Transportsicherheit erforderlich sind zwischen dem Notifizierenden und dem zwischen dem Erzeuger, Neuerzeuger oder Einsammler und dem Makler oder Händler, falls der Makler oder Händler als Notifizierender auftritt Nachweis der Sicherheitsleistung oder entsprechender Versicherungen (oder Erklärung, mit der deren Bestehen bestätigt wird, sofern die zuständige Behörde dies gestattet), die gemäß Artikel 4 Absatz Nummer 5 und Artikel 6 bei der Notifizierung, oder falls die zuständige Behörde, die die Sicherheitsleistung oder entsprechenden Versicherungen genehmigt, dies gestattet, spätestens bei Beginn der Verbringung hinterlegt bzw. abgeschlossen wurde und wirksam sind. 7

8 Zu Zu Zu Angabe Berechnung der Sicherheitsleistung Art und Gültigkeitsdauer der Genehmigung der Verwertungsoder Beseitigungsanlage Anlagengenehmigung Sonstige Informationen, die für die Beurteilung der Notifizierung nach dieser Verordnung und den nationalen Rechtsvorschriften sachdienlich sind Informationen (Nachweise) über die Berechnung der Sicherheitsleistung Kopie der gemäß Artikeln 4 und 5 der RL 00//EG erteilten Genehmigung

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