Arbeits- und Gesundheitsschutz Unterweisungsunterlage

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Arbeits- und Gesundheitsschutz Unterweisungsunterlage"

Transkript

1 Arbeits- und Gesundheitsschutz Unterweisungsunterlage Unfallverhütung und Arbeitsschutz Gemäß Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 1 ergeben sich folgende Pflichten der Arbeitnehmer zur Unfallverhütung und Einhaltung der Arbeitssicherheit. Allgemeines Der Unternehmer hat die Versicherten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit zu unterweisen. Die Unterweisung muss erforderlichenfalls wiederholt werden, mindestens aber einmal jährlich erfolgen und dokumentiert Für bestimmte Einrichtungen, Tätigkeiten bzw. Stoffe wird in Unfallverhütungsvorschriften sowie in der Gefahrstoffverordnung gefordert, dass schriftliche Anweisungen oder Betriebsanweisungen erlassen werden, die Hinweise zu sicherheitlich richtigem Verhalten enthalten. Sie sind von jedem zu beachten. Ihre Ansprechpartner im Arbeitsschutz sind Verantwortlichkeiten und Unternehmensorganisation Für Fragen der Sicherheit steht Ihnen folgende Personen zur Verfügung: Verwaltungsleiter Herr Orbach Einrichtungsleitung Herr/Frau.. Sicherheitsbeauftragte(r) Herr/Frau.. Sicherheitsfachkraft Herr Dörscheln, TÜV Rheinland Betriebsarzt Fr. Dr. Feldkamp-Neidhart Durchgangsarzt... Berufsgenossenschaft BGW - Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege Alle Unfallverhütungsvorschriften und auslagepflichtige Gesetze befinden sich im. Die Arbeitnehmer haben alle der Arbeitssicherheit dienenden Maßnahmen zu unterstützen. Sie sind verpflichtet, Weisungen des Unternehmers bzw. Vorgesetzten zum Zweck der Unfallverhütung zu befolgen. Weisungen, die sicherheitswidrig sind, dürfen nicht befolgt Die Arbeitnehmer dürfen Einrichtungen nur zu dem Zweck verwenden, der vom Unternehmer bestimmt oder üblich ist. Wird vom Arbeitnehmer festgestellt, dass eine Einrichtung sicherheitstechnisch nicht einwandfrei ist, so muss er diesen Mangel unverzüglich beseitigen. Verfügt er nicht über die Sachkunde oder gehört dies nicht zu seiner Arbeitsaufgabe, so hat er den Mangel sofort seinem Vorgesetzten zu melden. Gleiches gilt für Unfälle, Beinaheunfälle, Schäden oder Gefahren. Alkohol und Drogen Der Mitbringen und der Genuss von Alkohol oder Rauschmitteln zur und während der Arbeit ist nicht gestattet. Ebenso ist es nicht gestattet alkoholisiert/berauscht zum Dienst zu erscheinen. Arbeitskleidung / Persönliche Schutzausrüstung Arbeitnehmer dürfen bei der Arbeit nur Kleidung tragen, durch die ein Arbeitsunfall nicht verursacht werden kann (z.b. Sicherheitsschuhe). Schmuck, Armbanduhren, Ringe oder ähnliche Gegenstände dürfen bei der Arbeit nicht getragen werden, wenn sie zu einer Gefährdung führen können _FO_DGUV V1 Unterweisung.doc

2 Seite 2 von 5 Persönliche Hygiene Auf Ordnung und Sauberkeit achten. Händehygiene. Geeignete Hautschutz-, Reinigungs-, Desinfektions- und Hautpflegemittel verwenden. Hautschutzplan beachten (Aushang) Keine Stückseife, keine Gemeinschaftshandtücher, keine Nagelbürsten verwenden. Sicherheitskennzeichnung Die Sicherheitskennzeichnung in den Einrichtungen ist zu beachten. Hierunter fallen u. a.: Fluchtwege/Rettungswege/Verkehrswege Verkehrsbereiche, insbesondere Flucht- oder Rettungswege, Zuwegungen zu Feuerlösch- oder Brandmeldeeinrichtungen, sind freizuhalten. Fluchttüren müssen frei und unverschlossen gehalten Fluchttüren dürfen nicht blockiert Flucht- und Rettungspläne sind zu beachten. Brandschutz Kerzen sind grundsätzlich verboten. Die betrieblichen Regelungen zum Rauchen am Arbeitsplatz sind zu beachten. Es gilt ein allgemeines Rauchverbot im Gebäude. Rauchen nur in Raucherzonen gestattet Die Standorte der Feuerlöscher und sonstigen Brandschutzeinrichtungen wurden erklärt. Im Not- oder Alarmfall kann von jedem Telefon aus unter der folgenden Nummer Hilfe angefordert werden: Notruf Angaben: WO ist es passiert WAS ist passiert WIEVIELE Verletzte WELCHE Art der Verletzung WARTEN auf Rückfragen Weitere Verhaltensweisen im Not- oder Alarmfall Arbeiten wenn möglich sofort einstellen! Geräte, Betriebsmittel soweit möglich ausstellen bzw. abschalten Wenn möglich Entstehungsbrand lokalisieren, wenn möglich mit Handfeuerlöscher oder fahrbaren Feuerlöscher bekämpfen. Gebäude über gekennzeichnete Fluchtwege verlassen und Sammelplätze aufsuchen Nicht rennen! Kontrollieren Sie beim Verlassen alle Nebenräume / Büros / Toiletten - rufen nachsehen; Beim Verlassen des Brandbereiches Türen schließen. Sammelplätze; Vollständigkeit feststellen. Anordnung der Einsatzleitung befolgen

3 Seite 3 von 5 Verhalten bei Unfälle Alle Unfälle, auch Wege- und Beinaheunfälle sind sofort dem/der Vorgesetzten zu melden. Verletzte und Erkrankte haben sich sofort in ärztliche Behandlung zu begeben; wenn möglich nächstgelegenes Krankenhaus aufsuchen. Bei Unfällen ist immer der/die Vorgesetzte zu informieren: Notruf: = Jede Verletzung und Erste-Hilfe-Leitung ist im Verbandsbuch (Meldeblock) zu dokumentieren. Die ausgefüllten Blätter sind zeitnah in der Verwaltung abzugeben. Arbeits- und Betriebsmittel Arbeits- und Betriebsmittel dürfen nur eingesetzt werden, wenn der arbeitssichere Zustand gewährleistet ist. Geräte auch nur dort einsetzen, wo es erlaubt und gefahrlos möglich ist. Bei prüfpflichtigen Geräten etc. (z. B. ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel) müssen Prüfintervalle eingehalten sein. Achten Sie besonders auf mögliche Beschädigungen an Kabelverbindungen. Es liegt in der Verantwortung der Benutzers nur Arbeitsmittel benutzen, für die eine Beauftragung erteilt und oder eine Unterweisung erfolgt ist. Elektroleitungen sind so zu verlegen, dass sie keine Stolperfalle darstellen. Mehrfachsteckdosen dürfen nicht hintereinander geschaltet werden (kaskadieren verboten). Bildschirmarbeitsplätze Voraussetzungen: ausreichend Arbeitsraum bzw. genügend Arbeitsfläche ungehinderter Zugang zum Arbeitsplatz optimale Kabelverlegung? Stolpergefahr! gleichmäßige und ausreichende Beleuchtung vermeiden von Blendung und Reflexionen Luftfeuchte und Temperatur optimal, keine Zugluft Arbeitstisch muss ausreichende Arbeitsfläche (1,6m x 0,8m haben, die Tischhöhe (in Verbindung mit Bürostuhl) ausreichend Beinfreiheit bieten. Dabei sind ergonomische Gesichtspunkte zu beachten (Oberarm hängt locker herab, Unterarm und Oberschenkel etwa horizontal, Winkel zwischen Ober- u. Unterarm, bzw. von Ober- u. Unterschenkel mindestens 90, bei Tastatureinsatz: keine Überstreckung der Handgelenke). Anordnung der Arbeitsmittel - Bildschirm, Tastatur sollten so angeordnet werden, dass gesundheitsschädigende Körperhaltungen durch ständiges Verdrehen und Vorbeugen vermieden Es sollte eine Handballenauflage von mindestens 50 mm gewährleistet sein. Der Abstand Bildschirm - Auge, Tastatur soll mindestens 500 mm betragen. Ggf. ist eine Fußstütze zur Verfügung zu stellen. Arbeitsumgebung Es sollte eine freie, unverstellte Fläche am Arbeitsplatz von 1,50 m² zur Verfügung stehen, die freie Bewegungsfläche soll an keiner Stelle weniger als 1,00 m breit sein. Der Geräuschpegel am Arbeitsplatz darf bei überwiegend geistiger Tätigkeit maximal 55 db(a) betragen.

4 Seite 4 von 5 Gefahrstoffe Informieren Sie sich über die Gefahrstoffe, die gegebenenfalls in Ihrem Arbeitsbereich zum Einsatz kommen und die möglichen Gesundheitsgefahren. Sie erkennen Gefahrstoffe u. a. an diesen Zeichen: Beim Umgang mit Gefahrstoffen sind die Gefahrstoffbetriebsanweisungen in den Arbeitsbereichen zu beachten. Gefahrstoffe dürfen nicht in ungekennzeichneten Gebinden oder Lebensmittelbehältern umgefüllt Nur die für den täglichen Arbeitsbedarf notwendige Menge am Arbeitsplatz vorhalten. Ausgelaufene Gefahrstoffe mit geeignetem Bindemittel aufnehmen und fachgerecht entsorgen Essen und Trinken (incl. Aufbewahrung) nur in den ausgewiesenen Pausenbereichen. Entsorgung Mülltrennung beachten Abfallbehälter nicht überquellen lassen (regelmäßig leeren) Betriebsanweisungen zur Entsorgung von Gefahrstoffen beachten Elektrische Betriebseinrichtungen Vorsicht bei elektrischen Betriebsmitteln Das Arbeiten an elektrischen Betriebsmitteln ist nur Personen mit spezieller Erlaubnis, Ausbildung oder Unterweisung gestattet. Defekte elektrische Betriebsmittel dürfen nicht benutzt Defekte Geräte dem Vorgesetzten melden und instand setzen lassen. Keine privaten Geräte einsetzen. Nur Geräte verwenden, die entsprechend den Vorschriften (DGUV Vorschrift 3) geprüft sind. Die nächste fällige Prüfung oder die letzte durchgeführte kann den Prüfaufklebern entnommen

5 Arbeits- und Gesundheitsschutz Unterweisungsnachweis Einrichtung: Datum: Einrichtungsleiter/in: Unterweisender: Rechtliche Grundlage: 12 ArbSchG, 4 DGUV Vorschrift 1 Unterweisungsgrundlage: _FO_DGUV V1 Unterweisung Version 1.0, Stand 11/2016 Ich habe die mündliche und schriftliche Belehrung zur Kenntnis genommen und werde mich entsprechend verhalten! Teilnehmer Datum Unterschrift * Kopie an: Herr/Frau _FO_DGUV V1 Unterweisung.doc

Unterweisungsmodul. Arbeitsschutz & Unfallverhütung

Unterweisungsmodul. Arbeitsschutz & Unfallverhütung Unterweisungsmodul Arbeitsschutz & Unfallverhütung Unterweisungsinhalte - Beispiele Rechtliche Grundlagen Unterweisungsbestandteile Grundsätze des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung CD-ROM PRAXIS-Handbuch

Mehr

Die Brandschutzordnung richtet sich an alle Personen, die sich in den Gebäuden des BSZ Grimma aufhalten.

Die Brandschutzordnung richtet sich an alle Personen, die sich in den Gebäuden des BSZ Grimma aufhalten. Brandschutzordnung des Beruflichen Schulzentrums Grimma Allgemeines, Geltungsbereich Die Brandschutzordnung richtet sich an alle Personen, die sich in den Gebäuden des BSZ Grimma aufhalten. Fremdfirmen

Mehr

I. Checkliste Arbeitsschutzorganisation (ASO)

I. Checkliste Arbeitsschutzorganisation (ASO) 1.1. 1.2. 1.3. 1 Allgemeines Ist eine Gefährdungsbeurteilung (GBU) der einzelnen Arbeitsplätze vorhanden? ( 5,6 ArbSchG, 3 BetrSichV, 3 BGV A1, 6 GefStoffV, 4 BiostoffV,...) Werden die Mitarbeiter regelmäßig

Mehr

Allgemeine Unterstützungspflicht

Allgemeine Unterstützungspflicht Beschäftigte Allgemeine Unterstützungspflicht 15 (1) BGV A1 Nach ihren Möglichkeiten sowie gemäß Weisung des Arbeitgebers für ihre Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (Arbeitsschutz) zu sorgen. Auch

Mehr

Erst- und Folgeunterweisung. Arbeitssicherheit. Musterhausen, den

Erst- und Folgeunterweisung. Arbeitssicherheit. Musterhausen, den Erst- und Folgeunterweisung Arbeitssicherheit Musterhausen, den 13.01.2016 Die Erst- und Folgeunterweisungen sollen anhand folgender Themen durchgeführt werden: Gesetzliche Grundlagen Die Gefährdungsbeurteilung

Mehr

Mitarbeiterbelehrung nach BGV A1 - Unfallverhütung Allgemeine Vorschriften und Erste Hilfe

Mitarbeiterbelehrung nach BGV A1 - Unfallverhütung Allgemeine Vorschriften und Erste Hilfe Mitarbeiterbelehrung nach BGV A1 - Unfallverhütung Allgemeine Vorschriften und Erste Hilfe Durch die jeweilige Unterschrift wird bestätigt, daß die bzw. der Unterzeichnende gemäß BGV A1, 7 über die bei

Mehr

Unterweisungsbuch. .de. Bereich: Führungskraft: Angefangen: Abgeschlossen:

Unterweisungsbuch. .de. Bereich: Führungskraft: Angefangen: Abgeschlossen: Unterweisungsbuch Bereich: Führungskraft: Angefangen: Abgeschlossen:.de Inhaltsverzeichnis Rechtsgrundlagen Seite 1 Mustervordruck zur Übertragung Seite 2 von Unternehmerpflichten Fachkraft für Arbeitssicherheit,

Mehr

BRANDSCHUTZORDNUNG DIN Teil A und B

BRANDSCHUTZORDNUNG DIN Teil A und B DIN 14096 Teil A und B Für Personen ohne besonderen Brandschutzaufgaben Unternehmen XYZ-Firma B-straße 54321 Muster-Stadt Aufsteller Dipl.-Ing. Thomas Hankel Hannah-Arendt-Straße 3-7 35037 Marburg INHALTSVERZEICHNIS

Mehr

Arbeitskreis erstellt durch: Datum. Tabelle A - Grundsätzliches

Arbeitskreis erstellt durch: Datum. Tabelle A - Grundsätzliches Arbeitskreis erstellt durch: Datum Anzahl der Beschäftigten Unterschrift der/des Fachverantwortlichen Tabelle A - Grundsätzliches A.1 Es werden alle notwendigen Maßnahmen für die sichere Bereitstellung

Mehr

Vorbeugender Brandschutz Feuerwehr Allersberg

Vorbeugender Brandschutz Feuerwehr Allersberg Allgemeine Maßnahmen der Brandverhütung Offenes Feuer und Kerzen (z. B. Adventszeit) sind verboten Rauchen ist nur in dafür zugelassenen Bereichen erlaubt Aschenbecher benutzen und Inhalte nur in nicht

Mehr

Sicherheitskennzeichnung. Sicherheitsunterweisung

Sicherheitskennzeichnung. Sicherheitsunterweisung Sicherheitskennzeichnung Sicherheitsunterweisung Lektion 1 Gebotszeichen Schreibt ein bestimmtes Verhalten vor, z. B. Benutzung von Gehörschutz Lagerung Sicherheitskennzeichnung Seite 2 Lektion 2 Verbotszeichen

Mehr

Bestandsaufnahme AMS Arbeitsschutz mit System

Bestandsaufnahme AMS Arbeitsschutz mit System Bestandsaufnahme AMS Arbeitsschutz mit System Bestandsaufnahme kurzer erster Check der betrieblichen Situation mit der VBG-Praxishilfe Quelltext: http://www.vbg.de/bt/index.html?url1=amsonline/amsdienst/2_fragebog/bestandsaufnahme.htm

Mehr

1.1 Organisationscheck zum Arbeitsschutz

1.1 Organisationscheck zum Arbeitsschutz Besonders wichtige Forderungen, die sich auf gesetzliche Grundlagen beziehen, sind in diesem Organisations-Check grau hinterlegt. Erläuterung: : : : : Bearbeitet am: Maßnahmen wurden bereits durchgeführt.

Mehr

Arbeits- und Gesundheitsschutz an der Universität Augsburg Gebäude N

Arbeits- und Gesundheitsschutz an der Universität Augsburg Gebäude N Informationen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz an der Universität Augsburg Gebäude N Inhalt 1. Grundlagen zur Ersten Hilfe... 2 2. Vorbeugender Brandschutz... 5 3. Büro- und Bildschirmarbeitsplätze......

Mehr

Die Azubi-Formel: sicher + richtig + gut = TOP AUSBILDUNG. Kopiervorlage Arbeitsblatt A1

Die Azubi-Formel: sicher + richtig + gut = TOP AUSBILDUNG. Kopiervorlage Arbeitsblatt A1 Kopiervorlage Arbeitsblatt A1 Die Azubi-Formel: sicher + richtig + gut = TOP AUSBILDUNG d. h. so arbeiten, dass der oder die Auszubildende sich nicht verletzt oder erkrankt d. h. nach den geltenden Gesetzen

Mehr

Allgemeine Sicherheitsunterweisung

Allgemeine Sicherheitsunterweisung Allgemeine Sicherheitsunterweisung Unterweisungsthemen Allgemeines Verhalten bei Brand- und Gefahrenfall Verhalten im Labor und Umgang mit gefährliche Stoffen Spezielle Anlagen und Geräte, besondere Gefährdungen

Mehr

Unterweisungskurzgespräch Brandschutz

Unterweisungskurzgespräch Brandschutz Unterweisungskurzgespräch Brandschutz Lektion 1: Alarmplan Lektion 2: Verhalten im Brandfall Lektion 3: Brandbekämpfung Lektion 4: Brandverhütung Informationen für Unterweisende Wissenstest mit Lösung

Mehr

Informationen zum Arbeitsschutz an der Universität Augsburg (Stand 07/2012)

Informationen zum Arbeitsschutz an der Universität Augsburg (Stand 07/2012) Informationen zum Arbeitsschutz an der Universität Augsburg (Stand 07/2012) 1) Erste Hilfe Abb.1: Hinweise zur Ersten Hilfe (1) 1 Abb.2: Hinweise zur Ersten Hilfe (2) Die Hinweise zur Ersten Hilfe wurden

Mehr

III. A Sichere Einrichtung der Betriebsstätte

III. A Sichere Einrichtung der Betriebsstätte III. A Sichere Einrichtung der Betriebsstätte III. A-Anlage-01 Checkliste rechtssicherer Betrieb orientiert am Arbeitsschutz Zusammenfassung Haftungsrisiken erkennen und minimieren. Organisation des betrieblichen

Mehr

KURZUNTERWEISUNG FÜR GÄSTE STANDORT: OSKAR MORGENSTERN PLATZ 1

KURZUNTERWEISUNG FÜR GÄSTE STANDORT: OSKAR MORGENSTERN PLATZ 1 KURZUNTERWEISUNG FÜR GÄSTE STANDORT: OSKAR MORGENSTERN PLATZ 1 INHALTE: ERSTE HILFE/UNFÄLLE, BRANDSCHUTZ, ERGONOMIE BILDSCHIRMARBEITSPLATZ Dienstleistungseinrichtung Raum und Ressourcenmanagement Abteilung

Mehr

III. A Sichere Einrichtung der Betriebsstätte

III. A Sichere Einrichtung der Betriebsstätte III. A Sichere Einrichtung der Betriebsstätte III. A1 Gefährdungsbeurteilung (GeBu) Zusammenfassung Verpflichtung des Arbeitgebers, alle potenziellen Gefährdungen im Betrieb zu ermitteln und zu dokumentieren

Mehr

Dienstvorschrift Jährliche Unterweisungen in der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (DV Jährliche Unterweisungen)

Dienstvorschrift Jährliche Unterweisungen in der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (DV Jährliche Unterweisungen) Dienstvorschrift Jährliche Unterweisungen in der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (DV Jährliche Unterweisungen) Herausgeber: Bundesanstalt Technisches Hilfswerk Referat Z 4 Provinzialstraße 93 53127

Mehr

Arbeitsschutzkonzept für

Arbeitsschutzkonzept für Arbeitsschutzkonzept für abwassertechnische Anlagen Vorstellung der Informationsbroschüre für Führungskräfte im Abwasserbereich 44. Lehrer- und Obleutebesprechung 2016 Kanal- und Kläranlagennachbarschaften

Mehr

Erst-, und Grundunterweisung

Erst-, und Grundunterweisung Erst-, und Grundunterweisung 1 1. Organisation / Struktur der Arbeitsicherheit - allgemeine Informationen Bereichs- / Betriebsleiter: Abteilungsleiter: Schichtführer: - Wer ist Vorgesetzter? Diese Informationen

Mehr

Einführung Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz für Studierende im ersten Semester. Stabsstelle Arbeitssicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz

Einführung Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz für Studierende im ersten Semester. Stabsstelle Arbeitssicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz Einführung Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz für Studierende im ersten Semester Stabsstelle Arbeitssicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz Stabsstelle Arbeitssicherheit Team, Aufgaben Ralf Kühl

Mehr

Vorschriften Vorschriften nach neuer Nummer sortiert, aufsteigend. Regeln Regeln nach neuer Nummer sortiert, aufsteigend

Vorschriften Vorschriften nach neuer Nummer sortiert, aufsteigend. Regeln Regeln nach neuer Nummer sortiert, aufsteigend Vorschriften Vorschriften nach bisheriger Nummer sortiert, aufsteigend Vorschriften Vorschriften nach neuer Nummer sortiert, aufsteigend BGV/GUV-V A1 DGUV Vorschrift 1 Grundsätze der Prävention DGUV V2

Mehr

MEDIZINISCHER BEREICH. Stabsstelle Arbeitssicherheit, Tier- und Umweltschutz

MEDIZINISCHER BEREICH. Stabsstelle Arbeitssicherheit, Tier- und Umweltschutz MEDIZINISCHER BEREICH Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz umfasst u.a. folgende Themen: Biologische Sicherheit Gefahrstoffe Elektrische Sicherheit Strahlenschutz Hautschutz Ansprechpartner: Sicherheitsbeauftragter

Mehr

Büro- und Bildschirmarbeitsplatz-Checkliste (Quellenangaben)

Büro- und Bildschirmarbeitsplatz-Checkliste (Quellenangaben) Büro- und Bildschirmarbeitsplatz-Checkliste (Quellenangaben) Büro- und Bildschirmarbeitsplatzelemente JA NEIN ENTF 1 Arbeitsplatz, Arbeitsraum 1.1 Bietet der Arbeitsraum genügend Arbeitsfläche pro Arbeitsplatz?

Mehr

Handlungshilfe Selbstcheck Sicherheit und Gesundheit - Schule -

Handlungshilfe Selbstcheck Sicherheit und Gesundheit - Schule - Handlungshilfe Selbstcheck Sicherheit und Gesundheit - Schule - Stand: Juni 2015 2 Unfälle und Krankheiten haben für die Betroffenen und die Schule oft schwer wiegende Folgen. Dies ist einer der Gründe,

Mehr

Nur ein sicherer und gesunder Bibliothekar ist ein guter Bibliothekar?! - Bausteine für Arbeits- und Gesundheitsschutz in Bibliotheken

Nur ein sicherer und gesunder Bibliothekar ist ein guter Bibliothekar?! - Bausteine für Arbeits- und Gesundheitsschutz in Bibliotheken Nur ein sicherer und gesunder Bibliothekar ist ein guter Bibliothekar?! - Bausteine für Arbeits- und Gesundheitsschutz in Bibliotheken Milena Pfafferott Universitätsbibliothek Ilmenau Kleine Vorschau Definition

Mehr

Checkliste Modul III. Büro- und. Erstellt durch: Datum: Nein. Erstbeurteilung: erfülltt. entfällt. leuchten und. betragen. Hintergrund). 8.

Checkliste Modul III. Büro- und. Erstellt durch: Datum: Nein. Erstbeurteilung: erfülltt. entfällt. leuchten und. betragen. Hintergrund). 8. ARBEITSSICHERHEIT Gefährdungsbeurteilung gemäß Arbeitsschutzgesetz Büro- und Bildschirmarbeitsplätze I Organisationseinheit (Abteilung / Klinik / Institut): Verantwortliche Leitung: Erstellt durch: Datum:

Mehr

III. B Gefährdungen am Arbeitsplatz durch Qualifikation und Einsatzfähigkeit vermeiden

III. B Gefährdungen am Arbeitsplatz durch Qualifikation und Einsatzfähigkeit vermeiden III. B Gefährdungen am Arbeitsplatz durch Qualifikation und Einsatzfähigkeit vermeiden III. B1 Unterweisungen Zusammenfassung Unterweisungspflicht für Arbeitgeber (nach 12 ArbSchG) verständliche Form der

Mehr

1 Allgemeines 2 Schutzmaßnahmen 3 Organisation

1 Allgemeines 2 Schutzmaßnahmen 3 Organisation Allgemeine Fragen Prüfdatum: Abteilung/Arbeitsbereich: Maschinen-/Anlagenhersteller: Baujahr: Prüfer: Vorgesetzte(r): Aufsichtsführende(r): Sicherheitsbeauftragte(r): Maschinen-/Anlagenbediener(in): Kostenstelle:

Mehr

Baustellenordnung. gilt für sämtliche Bau-, Reparatur-, und Montagearbeiten bei den Firmen: Rudolf Flender GmbH & Co. KG

Baustellenordnung. gilt für sämtliche Bau-, Reparatur-, und Montagearbeiten bei den Firmen: Rudolf Flender GmbH & Co. KG Seite 1 von 5 Stand : Dez. 2009 Baustellenordnung gilt für sämtliche Bau-, Reparatur-, und Montagearbeiten bei den Firmen: Hans Flender GmbH & Co. KG so wie Rudolf Flender GmbH & Co. KG Für alle Arbeiten

Mehr

Arbeitsschutzbelehrung für Praktikumsteilnehmerinnen und - teilnehmer

Arbeitsschutzbelehrung für Praktikumsteilnehmerinnen und - teilnehmer Arbeitsschutzbelehrung für Praktikumsteilnehmerinnen und - teilnehmer Aufsichtsperson Verantwortung für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz Vorbildfunktion Sicheres Arbeit im Praktikum Sorgfaltspflicht

Mehr

Landesversicherungsanstalt Oberfranken und Mittelfranken

Landesversicherungsanstalt Oberfranken und Mittelfranken Landesversicherungsanstalt Oberfranken und Mittelfranken - Arbeitsschutz und Sicherheit - Beurteilung der Bildschirm- und Büroarbeitsplätze Mit diesem Beurteilungsbogen sollen Mitarbeiter die Qualität

Mehr

Brandschutzordnung nach DIN 14096

Brandschutzordnung nach DIN 14096 Brandschutzordnung Medienpaket für den professionellen Brandschutz: Vorlagen und Checklisten - Sicherheitsaushänge - Berechnungstool nach ASR A2.2 Bearbeitet von Klaus Meding 2016 2016. Buch. 104 S. ISBN

Mehr

III. A1 Gefährdungsbeurteilung

III. A1 Gefährdungsbeurteilung III. A1 Gefährdungsbeurteilung III. A1-Anlage-01 Checkliste für die Erstellung einer SHK-branchenspezifischen GeBu Zusammenfassung Verpflichtung des Arbeitgebers, alle potenziellen Gefährdungen im Betrieb

Mehr

Umgang mit Gefahrstoffen. Sicherheitsunterweisung

Umgang mit Gefahrstoffen. Sicherheitsunterweisung Umgang mit Gefahrstoffen Sicherheitsunterweisung Lektion 1 Wo gibt es Gefahrstoffe? Gefahrstoffe gibt es am Arbeitsplatz und im Privatbereich Gefahrstoffe können fest, flüssig, gasförmig und staubförmig

Mehr

Verantwortung im Arbeits- und Gesundheitsschutz. - Technischer Direktor und Stellvertreter -

Verantwortung im Arbeits- und Gesundheitsschutz. - Technischer Direktor und Stellvertreter - Verantwortung im Arbeits- und Gesundheitsschutz - Technischer Direktor und Stellvertreter - Der Technische Direktor und seine Stellvertreter sind für die Einhaltung von Vorschriften im Arbeits- und Gesundheitsschutz

Mehr

Gefährdungsbeurteilung

Gefährdungsbeurteilung Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus Abteilung II, Ref II/5 Sifa-Support Gefährdungsbeurteilung Arbeitsschutzgesetz UVV Richtlinien des Freistaates Vorlagen zu Gefährdungsbeurteilungen

Mehr

1 Arbeitsunfall / Wegeunfall

1 Arbeitsunfall / Wegeunfall 1 Arbeitsunfall / Wegeunfall Unfälle sind zeitlich begrenzte, von außen auf den Körper einwirkende Ereignisse, die zu einem Gesundheitsschaden oder zum Tod führen. Arbeitsunfall Unfallereignis mit einem

Mehr

Gefährdungsbeurteilung

Gefährdungsbeurteilung Gefährdungsbeurteilung Alfred Wrede Fachkraft für Arbeitssicherheit im Auftrag des Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus Wissenschaft und Kunst Grundlagen Durchführung Vorlagen zu Gefährdungsbeurteilungen

Mehr

Das Baustellenhandbuch für den Brandschutz

Das Baustellenhandbuch für den Brandschutz FORUM VERLAG HERKERT GMBH Mandichostraße 18 86504 Merching Telefon: 08233/381-123 E-Mail: service@forum-verlag.com www.forum-verlag.com Das Baustellenhandbuch für den Brandschutz Liebe Besucherinnen und

Mehr

BÜROARBEITSPLÄTZE. Stabsstelle Arbeitssicherheit, Tier- und Umweltschutz

BÜROARBEITSPLÄTZE. Stabsstelle Arbeitssicherheit, Tier- und Umweltschutz BÜROARBEITSPLÄTZE Bildschirmposition Optimale Position von Bildschirm und Tastatur Bewegungsräume am Büroarbeitsplatz Vor dem Schreibtisch mindestens 1 m. Mit der Einführung von Flachbildschirmen ist das

Mehr

Unterweisen Allgemeines. Brandschutz. Arbeitshilfe für die betriebliche Unterweisung

Unterweisen Allgemeines. Brandschutz. Arbeitshilfe für die betriebliche Unterweisung Unterweisen Allgemeines Brandschutz Arbeitshilfe für die betriebliche Unterweisung Brandschutz geht alle an Fakten Brände kosten in Deutschland zwischen 600 und 800 Menschen pro Jahr das Leben. Die meisten

Mehr

Interessantes zu Arbeitssicherheit

Interessantes zu Arbeitssicherheit Interessantes zu Arbeitssicherheit Stand 12.05.2014 Wer MUSS wann benannt, engagiert, oder beauftragt werden? Sicherheitsbeauftragter (Sib): Ab 21 Mitarbeiter (mehr als 20) sind Unternehmen verpflichtet

Mehr

K O N V E K T A. Am Nordbahnhof D Schwalmstadt. Verfahrensanweisung. Arbeitsschutz, Abfälle, Gefahrstoffe und Gefahrgut

K O N V E K T A. Am Nordbahnhof D Schwalmstadt. Verfahrensanweisung. Arbeitsschutz, Abfälle, Gefahrstoffe und Gefahrgut K O N V E K T A A G Am Nordbahnhof D - 34613 Schwalmstadt Verfahrensanweisung Arbeitsschutz, Abfälle, Gefahrstoffe und Gefahrgut Geltungsbereich : Konvekta AG VA 06 04 02 00 Revisionsstand: 01 vom Freigabedatum

Mehr

Verantwortung im Arbeitsschutz

Verantwortung im Arbeitsschutz Verantwortung im Arbeitsschutz Rechtspflichten Wer hat Pflichten? Rechtsfolgen Welche rechtlichen Konsequenzen können sich ergeben? Wer hat Rechtspflichten? Unternehmerbegriff im Arbeitsschutz Unternehmensform

Mehr

Gesunde Bildschirmarbeitsplätze. TL Tag Donaueschingen, Manfred Franz

Gesunde Bildschirmarbeitsplätze. TL Tag Donaueschingen, Manfred Franz Gesunde Bildschirmarbeitsplätze TL Tag Donaueschingen, Manfred Franz 2015-1 - Negativbeispiel TL Tag Donaueschingen, Manfred Franz 2015-2 - Gesetzliche Grundlagen TL Tag Donaueschingen, Manfred Franz 2015-3

Mehr

Verantwortung im Arbeitsschutz 25.10.2011. Verantwortung im Arbeitsschutz. Inhalt. 1. Rechtspflichten

Verantwortung im Arbeitsschutz 25.10.2011. Verantwortung im Arbeitsschutz. Inhalt. 1. Rechtspflichten Verantwortung im Arbeitsschutz Referent: Gerhard Wenger Inhalt Wer hat Pflichten im Arbeitsschutz? - Inhalt, Umfang, Grenzen 2. Rechtsfolgen Welche rechtlichen Konsequenzen können sich aus Pflichtverletzungen

Mehr

Muster. Brandschutzordnung für. Schulen in Schleswig Holstein

Muster. Brandschutzordnung für. Schulen in Schleswig Holstein Muster Brandschutzordnung für Schulen in Schleswig Holstein In Zusammenarbeit mit dem Landesfeuerwehrverband S-H und der Gemeindefeuerwehr Norderstedt Stand: Dez. 2006 1. Allgemeines 1.1. Die bei Brandausbruch

Mehr

Brandschutzordnung Teil A, B und C nach DIN 14096

Brandschutzordnung Teil A, B und C nach DIN 14096 Teil A, B und C nach DIN 14096 Zur Verhütung und zur Bekämpfung von Bränden wird für das Ortenau Klinikum Lahr-Ettenheim nachfolgende Brandschutzordnung (Teile A bis C) erlassen. Diese Brandschutzordnung

Mehr

Sicherheitsunterweisung für das Labor Maschinenelemente und Tribologie

Sicherheitsunterweisung für das Labor Maschinenelemente und Tribologie Sicherheitsunterweisung für das Labor Maschinenelemente und Tribologie Arbeitsschutzrecht Unfallverhütungsrecht Gefahrstoffverordnung - Arbeitsstättenverordnung - Arbeitsschutzrichtlinien - Unfallverhütungsvorschriften

Mehr

Unterweisungskonzept für Auszubildende

Unterweisungskonzept für Auszubildende Unterweisungskonzept für Auszubildende Erforderliche Unterweisung Vorschrift Inhalte Unterweisung durch Form 1 Allgemein 12 ArbSchG 4 BGV A1 29 JArbSchG -Verhalten bei Unfällen -Erste Hilfe -Verhalten

Mehr

Hilfsmittel für die Praxis. Verbandbuch Erste Hilfe

Hilfsmittel für die Praxis. Verbandbuch Erste Hilfe Hilfsmittel für die Praxis Verbandbuch Erste Hilfe Vom Betrieb auszufüllen: Tabelle ergänzen Betriebsarzt: Telefon: Anschrift: Ersthelfer: Telefon: im Bereich: der Abteilung: Ggf. weitere Telefon: Ersthelfer

Mehr

SICHERHEITSMERKBLATT für Arbeiten im AWP - Betriebsgelände

SICHERHEITSMERKBLATT für Arbeiten im AWP - Betriebsgelände ADRIA-WIEN PIPELINE GmbH St. Ruprechter Str. 113 9020 Klagenfurt am Wörthersee SICHERHEITSMERKBLATT für Arbeiten im AWP - Betriebsgelände AWP - Tel.Nr.: +43 (0)800 / 21 00 15 (0-24 Uhr) +43 (0)4718 / 315-0

Mehr

Gefährdungsbeurteilung Büro- und Bildschirmarbeitsplätze

Gefährdungsbeurteilung Büro- und Bildschirmarbeitsplätze An der Leibniz Universität Hannover arbeiten Menschen in den unterschiedlichsten Arbeitsbereichen und mit unterschiedlichsten Tätigkeiten. Deshalb ist es notwendig, die mit diesen Tätigkeiten verbundenen

Mehr

Arbeitssicherheit. Sicherheitsbelehrung

Arbeitssicherheit. Sicherheitsbelehrung Arbeitssicherheit durch wen? Verpflichtung Inhalt der Belehrung was ist zu beachten Regelungen am FHI Gefährdungen Prüfungen BGV A1 7 (2): Der Unternehmer hat die Versicherten über die bei ihren Tätigkeiten

Mehr

Verantwortung. Gefährdungsbeurteilung

Verantwortung. Gefährdungsbeurteilung Herzlich Willkommen SSI Verantwortung Wer trägt welche Verantwortung? Gefährdungsbeurteilung Was ist das? Stabsstelle Sicherheit (SSI) Dr. Bernadette Lippok Wer ist verantwortlich? Der Arbeitgeber hat

Mehr

Erfüllt? ja/nein. Gem. DGUV V.2 ja nein Teilnahme Unternehmermodell-AP. Gem. DGUV V.2 ja nein Teilnahme. Gem. DGUV V.2 nein alle 5 Jahre Wiederholung*

Erfüllt? ja/nein. Gem. DGUV V.2 ja nein Teilnahme Unternehmermodell-AP. Gem. DGUV V.2 ja nein Teilnahme. Gem. DGUV V.2 nein alle 5 Jahre Wiederholung* Basischeck Arztpraxen: Grundlegende Anforderungen Arbeits-/ Gesundheitsschutz Arbeitshilfe für Teilnehmer der DGUV V.2 MIM-Schulung der Ärztekammer Nordrhein, ohne Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit.

Mehr

Brände verhüten. Verhalten im Brandfall

Brände verhüten. Verhalten im Brandfall Brände verhüten Offenes Feuer verboten Verhalten im Brandfall Ruhe bewahren Brand melden Feuerwehr 112 Wo brennt es (Anschrift u. Ort)? Was brennt? Sind Menschen in Gefahr? Wer meldet den Brand? In Sicherheit

Mehr

Brandschutz. Arbeitshilfe für die betriebliche Unterweisung

Brandschutz. Arbeitshilfe für die betriebliche Unterweisung Brandschutz Arbeitshilfe für die betriebliche Unterweisung Brandschutz geht alle an Brände kosten in Deutschland zwischen 600 und 800 Menschen pro Jahr das Leben. Die meisten sterben dabei nicht durch

Mehr

Orientierung der Mitarbeitenden (Beilage zum Vertrag)

Orientierung der Mitarbeitenden (Beilage zum Vertrag) Muster Orientierung der Mitarbeitenden (Beilage zum Vertrag) Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Wir sind verpflichtet, die EKAS-Spezialrichtlinie 6508 über den Beizug von Arbeitsärzten und anderen

Mehr

Alcointerlocks in der Logistik. Ulrich Süßner, Fachtagung Warenlogistik 2015

Alcointerlocks in der Logistik. Ulrich Süßner, Fachtagung Warenlogistik 2015 Alcointerlocks in der Logistik Ulrich Süßner, Fachtagung Warenlogistik 2015 Ein Fall aus der Praxis in Bildern: + = Problem: 2,65 Promille Und was jetzt? Fragen über Fragen Ist es ein Arbeitsunfall? Wer

Mehr

1. Sächsisches Arbeitsschutzforum Dresden, 13. Oktober Aus der Praxis einer Fachkraft für Arbeitssicherheit

1. Sächsisches Arbeitsschutzforum Dresden, 13. Oktober Aus der Praxis einer Fachkraft für Arbeitssicherheit 1. Sächsisches Arbeitsschutzforum Aus der Praxis einer Fachkraft für Arbeitssicherheit Inhalt 1. Zur Person 2. Ziele des Arbeitsschutzes 3. Gesetze und Verordnungen 4. Bewertungsinstrumente - Gefährdungsbeurteilungen

Mehr

Brandschutzordnung DIN Teil B für EC-Landesjugendverband Hessen-Nassau e.v. Knüll-House Heimbachweg Neukirchen

Brandschutzordnung DIN Teil B für EC-Landesjugendverband Hessen-Nassau e.v. Knüll-House Heimbachweg Neukirchen Brandschutzordnung DIN 14096- Teil B für EC-Landesjugendverband Hessen-Nassau e.v. Knüll-House Heimbachweg 20 34626 Neukirchen Stand 08/2007 Brände Verhüten Feuer, offenes Licht und Rauchen verboten! Ruhe

Mehr

Betriebsordnung für Fremdfirmen. an allen Standorten innerhalb der Müller-BBM Gruppe.

Betriebsordnung für Fremdfirmen. an allen Standorten innerhalb der Müller-BBM Gruppe. Bitte aufmerksam lesen und vollständig ausfüllen Betriebsordnung für Fremdfirmen an allen Standorten innerhalb der Müller-BBM Gruppe www.mbbm-gruppe.de Betriebsordnung für Fremdfirmen In dieser Betriebsordnung

Mehr

Sicherheit kommt an. Regeln für Fremdfirmen

Sicherheit kommt an. Regeln für Fremdfirmen Sicherheit kommt an. Regeln für Fremdfirmen Hauptzufahrt Uferstrasse 3 33 5 6 33 3 4 4 5 8 7 3 4 6 7 4 3 50 60 70 Tor 4 Ihre Sicherheit liegt uns am Herzen. Herzlich willkommen bei Voith Turbo Lokomotivtechnik!

Mehr

GUV-I 8541. Unterweisungsbuch. Unternehmen/Betrieb: Bereich: Verantwortliche. Januar 2006

GUV-I 8541. Unterweisungsbuch. Unternehmen/Betrieb: Bereich: Verantwortliche. Januar 2006 8541 GUV-I 8541 Unterweisungsbuch Unternehmen/Betrieb: Bereich: Verantwortliche Führungskraft: Angefangen: Funktion: Abgeschlossen: Januar 2006 Herausgeber: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.v.

Mehr

Definierte Arbeitsabläufe Prozesse Vorsorgeuntersuchungen Unterbrechung der Tätigkeit am Bildschirm/Arbeitsplatz

Definierte Arbeitsabläufe Prozesse Vorsorgeuntersuchungen Unterbrechung der Tätigkeit am Bildschirm/Arbeitsplatz Unterweisung zur Gefährdungsanalyse Definierte Arbeitsabläufe Prozesse Vorsorgeuntersuchungen Unterbrechung der Tätigkeit am Bildschirm/Arbeitsplatz Name.ppt Seite 1 Der Arbeitgeber unterzieht die Arbeitsplätze

Mehr

Leseprobe zum Download

Leseprobe zum Download Leseprobe zum Download Eisenhans / fotolia.com Sven Vietense / fotlia.com Picture-Factory / fotolia.com Liebe Besucherinnen und Besucher unserer Homepage, tagtäglich müssen Sie wichtige Entscheidungen

Mehr

Checklisten für die Arbeitssicherheit

Checklisten für die Arbeitssicherheit Checklisten für die Arbeitssicherheit 5.5 Fremdfirmen 5.5.1: Einsatz von Fremdfirmen Download (Word, 265 KB) Checkliste: Einsatz von Fremdfirmen Frage Ja Nein Bemerkung 1. Organisation Sind Aufgaben und

Mehr

508 BGI 508. Übertragung von Unternehmerpflichten

508 BGI 508. Übertragung von Unternehmerpflichten 508 BGI 508 Übertragung von Unternehmerpflichten Mai 2005 2 Die materiellrechtlichen Voraussetzungen der Pflichtenübertragung sind dem 9 Abs. 2 Nr. 2 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) zu entnehmen.

Mehr

Das neue Vorschriften- und Regelwerk der DGUV 2014 Umsteigehilfe der wichtigsten Vorschriften, Informationen, Regeln und Grundsätze auf einen Blick

Das neue Vorschriften- und Regelwerk der DGUV 2014 Umsteigehilfe der wichtigsten Vorschriften, Informationen, Regeln und Grundsätze auf einen Blick Das neue Vorschriften- und Regelwerk der DGUV 2014 Umsteigehilfe der wichtigsten Vorschriften, Informationen, Regeln und Grundsätze auf einen Blick Das Vorschriften- und Regelwerk der DGUV richtet sich

Mehr

5 + 5 lebenswichtige Regeln im Umgang mit Elektrizität Für Elektrofachleute

5 + 5 lebenswichtige Regeln im Umgang mit Elektrizität Für Elektrofachleute 5 + 5 lebenswichtige Regeln im Umgang mit Elektrizität Für Elektrofachleute 1. Wir arbeiten mit klarem Auftrag und wissen, wer die Verantwortung trägt. Arbeitnehmer: Ich beginne erst mit der Arbeit, wenn

Mehr

Verhalten bei Bränden und Unfällen. Erstinformation und Aushänge

Verhalten bei Bränden und Unfällen. Erstinformation und Aushänge Verhalten bei Bränden und Unfällen Erstinformation und Aushänge Ausgabe 2010 1 Herausgeber : Rektor der Kunstakademie Münster Leonardo Campus 2, 48149 Münster Redaktion : Tino Stöveken, Dez. 1 Stand :

Mehr

BRANDSCHUTZORDNUNG - Teil C nach DIN

BRANDSCHUTZORDNUNG - Teil C nach DIN Seite 1 von 7 BRANDSCHUTZORDNUNG - Teil C nach DIN 14096-3. für Personen mit besonderen Brandschutzaufgaben Für das Unternehmen: MUSTERMANN GMBH & CO. KG Rheinstrasse 40 45478 Mülheim Stand: 05 / 2015

Mehr

ARBEITS- UND An der Hasenquelle 6. Seit dem ist die neue Betriebssicherheitsverordnung BetrSichV in Kraft.

ARBEITS- UND An der Hasenquelle 6. Seit dem ist die neue Betriebssicherheitsverordnung BetrSichV in Kraft. Die neue Betriebssicherheitsverordnung Seit dem 01.06.2015 ist die neue Betriebssicherheitsverordnung BetrSichV in Kraft. Diese Verordnung heißt in der Langversion eigentlich Verordnung über Sicherheit

Mehr

KTF SSU- Management Plan

KTF SSU- Management Plan KTF-Berlin GmbH Josef-Orlopp-Str. 101 KTF SSU- Management Plan Sicherheit Ziel: Einhaltung und Überwachung der gesetzlichen Bestimmungen (Arbeitssicherheitsgesetz - ASiG) hinsichtlich Sicherheit am Arbeitsplatz

Mehr

Herzlich Willkommen zur Unterweisung Verwaltungsangestellte/Verkäufer

Herzlich Willkommen zur Unterweisung Verwaltungsangestellte/Verkäufer Verwaltungsangestellte/Verkäufer Willkommen Herzlich Willkommen zur Unterweisung Verwaltungsangestellte/Verkäufer Verwaltungsangestellte/Verkäufer Kapitel Präsentation Anordnung von Bildschirmarbeitsplätzen

Mehr

SGU. "Sicherheits-, Gesundheits- und Umweltschutzvorschriften für Fremdfirmen" Vorschriften, Richtlinien und Informationen

SGU. Sicherheits-, Gesundheits- und Umweltschutzvorschriften für Fremdfirmen Vorschriften, Richtlinien und Informationen SGU "Sicherheits-, Gesundheits- und Umweltschutzvorschriften für Fremdfirmen" Vorschriften, Richtlinien und Informationen Wichtige Telefonnummern im Werk Notrufnummer Unfall/Brand 7112 oder 0112 Betriebsärztlicher

Mehr

Die Berücksichtigung von Genderaspekten in der Gefährdungsbeurteilung Beispiel: Begehungen

Die Berücksichtigung von Genderaspekten in der Gefährdungsbeurteilung Beispiel: Begehungen Die Berücksichtigung von Genderaspekten in der Gefährdungsbeurteilung Beispiel: Begehungen Christian Janßen Lena Kleinitz v.bodelschwinghsche Anstalten Bethel - Gesamtmitarbeitendenvertretung 1 Gefährdungsbeurteilung

Mehr

Arbeitshilfe. Verbandbuch Erste Hilfe

Arbeitshilfe. Verbandbuch Erste Hilfe Arbeitshilfe Verbandbuch Erste Hilfe Vom Betrieb auszufüllen: Tabelle ergänzen Betriebsarzt: Ersthelfer: Ersthelfer: Notruf: Durchgangsarzt: Krankenhaus: Verbandbuch Erste Hilfe der Firma: Bereich/Abteilung:

Mehr

Arbeitsunfälle. Wegeunfälle

Arbeitsunfälle. Wegeunfälle Arbeitsunfälle Wegeunfälle Berufskrankheiten Quelle: DGUV Dipl.-Ing. (FH) Martina Hefner, Stabsstelle Sicherheitsingenieur 1 Wer ist während seiner Arbeitszeit versichert? Kraft Gesetz sind all diejenigen

Mehr

Arbeitsblatt: Gefährdungen und Schutzziele

Arbeitsblatt: Gefährdungen und Schutzziele Regel 11-191 Erte Gefährdungen Fußverletzungen durch Herabfallen schwerer Teile Schutzziele / Anforderungen aus dem Regelwerk (nicht vollständig) Handlungsbedarf Risiko ja Sicherheitsschuhe zur Verfügung

Mehr

Arbeitssicherheit & Umweltschutz an der Philipps Universität Marburg

Arbeitssicherheit & Umweltschutz an der Philipps Universität Marburg & Umweltschutz an der Philipps Universität Marburg Eine Kurzdarstellung im April 2014 von Dr. Annette Biederbick, Zentrale Referentin für, Umweltschutz & Brandschutz Gesetzl. Verantwortung: Pflichtenübertragung

Mehr

Unterweisung am Beispiel von Tätigkeiten mit Gefahrstoffen

Unterweisung am Beispiel von Tätigkeiten mit Gefahrstoffen Unterweisung am Beispiel von Tätigkeiten mit Gefahrstoffen So sind Sie auf der sicheren Seite! Gemeinsame Veranstaltung der IHK Bremerhaven, der Handelskammer, der Handwerkskammer und der Arbeitnehmerkammer

Mehr

Brandschutzordnung nach DIN 14096 Teil A / B / C der

Brandschutzordnung nach DIN 14096 Teil A / B / C der Brandschutzordnung nach DIN 14096 Teil A / B / C der von Angehörigen selbstverwaltet organisierten ambulant betreuten Wohngemeinschaft für Menschen mit Demenz, Stephensonstr. 24-26, 14482 Potsdam Stand:

Mehr

DGUV Vorschrift 1 Grundsätze der Prävention Hrsg. von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e.v. (DGUV)

DGUV Vorschrift 1 Grundsätze der Prävention Hrsg. von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e.v. (DGUV) DGUV Vorschrift 1 Grundsätze der Prävention Hrsg. von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e.v. (DGUV) vom 1.11.2013 Erstes Kapitel Allgemeine Vorschriften 1 Geltungsbereich von Unfallverhütungsvorschriften

Mehr

Sicherheitsunterweisung

Sicherheitsunterweisung Sicherheitsunterweisung Univ.-Prof. Dr. rer.nat. Karl-Heinz Glaßmeier 7. Juni 2016 Inhalt der Sicherheitsunterweisung Richtiges Verhalten bei Unfällen Richtiges Verhalten bei Bränden Wo befindet sich der

Mehr

ITC Control Card. Arbeitsschutz & Arbeitssicherheit. Heinle Energie- und Automationstechnik GmbH Stand: 11 / 2015 (Datum: 06.

ITC Control Card. Arbeitsschutz & Arbeitssicherheit. Heinle Energie- und Automationstechnik GmbH Stand: 11 / 2015 (Datum: 06. ITC Control Card Arbeitsschutz & Arbeitssicherheit Heinle Energie- und Automationstechnik GmbH Stand: 11 / 2015 (Datum: 06. November 2015) mit SICHERHEIT erfolgreich! Inhalt Umsetzungsstand Arbeitsschutz

Mehr

Acht lebenswichtige Regeln für Maler und Gipser

Acht lebenswichtige Regeln für Maler und Gipser Acht lebenswichtige Regeln für Maler und Gipser Leben und Gesundheit der Menschen haben absolute Priorität. Für mich als Arbeitnehmer/Arbeitnehmerin heisst das: Mein Vorgesetzter ist verantwortlich für

Mehr

Gefährdungsbeurteilung

Gefährdungsbeurteilung Gefährdungsbeurteilung Gemäß 5 und 6 des Arbeitsschutzgesetzes Gemäß 3 Betriebssicherheitsverordnung Teil 2: Arbeitsplatzgestaltung Gefährdungsbeurteilung Nummer Fakultät/Institut/Seminar/Einrichtung Gebäude/Adresse

Mehr

Verhalten im Brandfall

Verhalten im Brandfall Verhalten im Brandfall Allgemeine Hinweise: Ruhe bewahren Schnell handeln Panik vermeiden Keine Aufzüge benutzen Gebäude unverzüglich über die Treppenhäuser verlassen Alarmierung: Brandmeldung an die Feuerwehr:

Mehr

Arbeitsschutzbestimmungen für Fremdfirmen

Arbeitsschutzbestimmungen für Fremdfirmen Arbeitsschutzbestimmungen für Fremdfirmen Einleitung Diese "Arbeitsschutzbestimmungen für Fremdfirmen" sind Vertragsbestandteil und somit verbindlich. Die Firma Atotech stellt höchste Anforderungen an

Mehr

HERZLICH WILLKOMMEN Erfahrungsaustausch & Weiterbildung für Bauhofleiter in Leidersbach / Volkersbrunn

HERZLICH WILLKOMMEN Erfahrungsaustausch & Weiterbildung für Bauhofleiter in Leidersbach / Volkersbrunn HERZLICH WILLKOMMEN Erfahrungsaustausch & Weiterbildung für Bauhofleiter 19.4.2012 in Leidersbach / Volkersbrunn Michael Birkhorst Inhalte Die gesetzliche Unfallversicherung Rechtsvorschriften im Arbeits-

Mehr

Arbeitssicherheit bei Eigenbauarbeiten

Arbeitssicherheit bei Eigenbauarbeiten Arbeitssicherheit bei Eigenbauarbeiten Die VBG Berufsgenossenschaft ist gesetzliche Unfallversicherung (Krankenkasse ist gesetzliche Krankenversicherung,...) Alle Unternehmen müssen alle Arbeitnehmer bei

Mehr

> Fragebogen zur Bestandsaufnahme im Unternehmen

> Fragebogen zur Bestandsaufnahme im Unternehmen Firmenlogo Bestandsaufnahme im Unternehmen (AMS BAU) Fragebogen verfasst von: Stand: > Fragebogen zur Bestandsaufnahme im Unternehmen Führen Sie, bevor Sie sich an die Umsetzung der 11 Arbeitsschritte

Mehr

Verantwortung bei der Montage von Photovoltaik- und Thermosolaranlagen

Verantwortung bei der Montage von Photovoltaik- und Thermosolaranlagen Verantwortung bei der Montage von Photovoltaik- und Thermosolaranlagen 1 Verantwortung und Haftung VERANTWORTUNG HAFTUNG Pflicht zum Tätig werden (Einhaltung von Regeln) Rechtsfolgen aus Pflichten bei

Mehr