FRIEDHOF Ewige Nachbarschaft : Betrieb eines eigenen Friedhofes (genossenschaftliche Friedfläche) für die Mieter einer Wohnungsgenossenschaft

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "FRIEDHOF Ewige Nachbarschaft : Betrieb eines eigenen Friedhofes (genossenschaftliche Friedfläche) für die Mieter einer Wohnungsgenossenschaft"

Transkript

1 FRIEDHOF 2030 Ewige Nachbarschaft : Betrieb eines eigenen Friedhofes (genossenschaftliche Friedfläche) für die Mieter einer Wohnungsgenossenschaft Neue Marketing-, Management- und Kulturkonzepte für Bestatter

2 Folie 2 Die Idee einer genossenschaftlichen Friedfläche entstammt: a) aus den Kreisen der Genossenschaftsmitglieder aa) Pflegeaufwand bb) monetäre Gründe cc) lange Wegstrecke zur letzten Ruhestätte b) auf der Basis der Satzung der Halleschen Wohnungsgenossenschaft FREIHEIT eg 2 Abs. 2 Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben und betreuen. Sie kann alle im Bereich der Wohnungswirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Beteiligungen sind zulässig.

3 Folie 3 Friedhof und privater Bestattungsort - Sarkasmus Ironie Widerstand Volksstimme.de Neues vom demografischen Wandel: Eine Hallenser Genossenschaft setzt auf Friedhof statt Wohnungen. Von Jörn Wegner Eigentlich verzeichnet Halle seit ein paar Jahren einen leichten Bevölkerungsanstieg. Es wird gebaut, und in einst leere Wohnungen kehrt wieder Leben ein. Doch nicht alle scheinen von der Nachhaltigkeit des Wachstums überzeugt. Die Wohnungsgenossenschaft Freiheit zum Beispiel scheint weiter mit Überalterung und Bevölkerungsrückgang zu rechnen und hat daher ein ganz neues Handlungsfeld entdeckt: Statt neuer Wohnungen für Familien, junge Singles und viele Kinder möchte sie einen Friedhof einrichten, exklusiv für Genossenschaftsmitglieder. Das ist sehr praktisch, denn der verblichene Freiheit-Genosse muss nicht einmal die übliche Gebühr für den Friedhof bezahlen. So würden die Angehörigen nicht belastet, sagt die Genossenschaft.

4 Folie 4 Die Friedhofspläne der Freiheit haben nun auch den Magdeburger Landtag auf den Plan gerufen. Linken-Abgeordnete Eva von Angern stellte die Anfrage, ob die Genossenschaft das überhaupt darf. Die Antwort der Landregierung: ein klares Jein. Das Gesetz über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen sieht nämlich in Paragraph 19 vor, dass das mit dem Genossenschaftsfriedhof nicht so einfach geht. Allerdings könne die Genossenschaft mit der Stadt Halle einen Deal aushandeln, wonach diese formal der Betreiber ist, Freiheit- Genossen aber trotzdem kostenlos die ewige Ruhe genießen können. Wie auch immer, der bei Genossenschaftswohnungen übliche Begriff Dauernutzungsvertrag könnte vielleicht bald eine ganz neue Bedeutung bekommen.

5 Folie 5 Die Auffassung der HWF zur FÜRSORGEVERANTWORTUNG für ihre Mitglieder Ganzheitliche Betrachtung des genossenschaftlichen Wohnens von der Geburt bis über den Tod hinaus. Die normative Zwecksetzung einer Genossenschaft: Eine organisatorisch und rechtlich verselbstständigte Selbsthilfeeinrichtung ihrer Mitglieder.

6 Folie 6 Die rechtliche Lage in Sachsen-Anhalt BestattG LSA 14 - Bestattungspflicht (1) Jede Leiche muss bestattet werden Zulässigkeit der Bestattung (1) Leichen werden in Särgen, Asche wird in Urnen auf FRIEDHÖFEN bestattet.

7 Folie 7 Die rechtliche Lage über das Friedhofs- und Bestattungswesen in der freien Hansestadt Bremen 4 Friedhofszwang, Bestattungsformen, Ausnahmen (1) Die Friedhöfe dienen der Bestattung und der Ehrung der Toten. Außerhalb von Friedhöfen sind Erdbestattungen nicht und Feuerbestattungen nur als Seebestattungen zulässig. Ausnahmen hiervon bedürfen in der Stadtgemeinde Bremen der Zustimmung des Umweltbetriebes Bremen, Eigenbetrieb der Stadtgemeinde Bremen und in der Stadtgemeinde Bremerhaven der Zustimmung des Magistrats. (1a) Als Ausnahme im Sinne von Absatz 1 Satz 3 ist auch ein Ausbringen der Asche auf dem Gebiet der Freien Hansestadt Bremen außerhalb von Friedhöfen zulässig, soweit eine Gemeinde dieses durch Ortsgesetz zulässt. Die Zustimmung ist zu erteilen, wenn

8 Folie 8 Die rechtliche Lage über das Friedhofs- und Bestattungswesen in der freien Hansestadt Bremen 1. die verstorbene Person ihren letzten Hauptwohnsitz im Lande Bremen hatte, in einer schriftlichen Verfügung einen Verstreuungsort nach Nummer 2 zur Ausbringung bestimmt und für diese Beisetzungsform eine Person für die Totenfürsorge bestimmt und damit beauftragt hat und 2. der Ausbringungsort sich a) in privatem Eigentum befindet, eine Zustimmungserklärung des Grundstückseigentümers beigebracht wird, die Nutzung des Grundstücks zur Ausbringung nicht gegen Entgelt erfolgt und die Ausbringung die Benutzung benachbarter Grundstücke nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigt,

9 Folie 9 Pluralistisches modernes Bestattungsrecht Die Beisetzung auf privaten Grundstücken sollte unter folgenden Prämissen (wie anderswo in Europa auch) möglich sein. FRIEDHÖFE sollen erhalten bleiben; es muss jedoch eine alternative Beisetzungskultur geben. o Jedermann sollte der Besuch auf dem Privatgrundstück möglich sein oder es sollte dem Willen des Verstorbenen zu Lebzeiten vorbehalten sein, wer ihn ohne Probleme besuchen kann (öffentlichen Zugang gibt es bei der Seebestattung allerdings schon jetzt nicht). o Die Bebaubarkeit der privaten Begräbnisstätte sollte beispielsweise mit Hilfe einer Baulast verhindert werden.

10 Folie 10 Friedhof auf dem Friedhof Eine Interimslösung, die von der Stadt Halle nach ca. einem Jahr Bearbeitungszeit verworfen wurde. Obwohl über 1/3 der Friedhofsflächen sogenannte Überhangflächen sind, sollte die Genossenschaft für die Überlassung von ca m² Friedhofsfläche die Grabstätten- Nutzungsrechte zu den satzungsgemäßen Gebühren erwerben.

11 Folie 11 Ein (wirklich) neues Friedhof- und Kulturkonzept Machbarkeitsstudie genossenschaftliche Friedflächen Entwurf Memofriedum Möglichkeiten der Bestattung auf Grund und Boden der Halleschen Wohnungsgenossenschaft FREIHEIT eg

12 Folie 12 Ein (wirklich) neues Friedhofs- und Kulturkonzept Verortung Friedgarten, Friedpark

13 Folie 13 Ein (wirklich) neues Friedhofs- und Kulturkonzept Verortung Atrium

14 Folie 14 Ein (wirklich) neues Friedhofs- und Kulturkonzept Verortung Zeile

15 Folie 15 Ein (wirklich) neues Friedhofs- und Kulturkonzept Trichter/Schnitt Die Kugel läuft ins Licht und entschwindet dem Auge des Betrachters. Im Grunde des Trichters werden die Urnenkugeln gesammelt. Dieser Raum ist nur den Bestattern zugänglich.

16 Folie 16 Ein (wirklich) neues Friedhofs- und Kulturkonzept Sanduhr/Zeile In dieser Variante schließt sich ein gespiegelter Trichter an. Die Urnenkugel rollt langsam weiter, bis sie vor der Vorgänger-Urne zum Halten kommt. Der Raum der finalen Ankunft der Urne kann besichtigt werden. Die Besucher stehen hinter einer Glasscheibe.

17 Folie 17 Ein (wirklich) neues Friedhofs- und Kulturkonzept Die Schwitzhütte ist ein Reinigungsritual, welches u. a. die Kelten und indigene Völker unabhängig voneinander - praktizierten. Der Samen des Großvaters Sonne wird in Form von glühenden Steinen in die Gebärmutter der Erde, eine mit Decken umhüllte Kuppel aus Haselnussruten, eingebracht. Wir treten durch die Öffnung Richtung Westen ein in den Tod. Nach der vierteiligen Reinigungsoder Heilungszeremonie verlassen wir die Schwitzhütte neu geboren Richtung Osten.

18 Folie 18 Ein (wirklich) neues Friedhofs- und Kulturkonzept Die Schwitzhütte dient als Inspiration für den erweiterten Entwurf des Memofriedum. Die Trauergemeinde steigt hinab in eine flache Senke. Nach der Zeremonie verlassen die Trauernden die Senke auf der gegenüberliegenden Seite. Dort tragen sie ein Symbol für das Leben hinaus ins Licht. Mögliche Symbole können sein: eine Kerze, ein Schmetterling, ein Luftballon, ein aufkeimender Same etc.

19 Folie 19 Die erforderlichen Rahmenbedingungen für die kostenfreie Grabstättennutzung auf einer genossenschaftlichen Friedfläche o Gesetzliche Änderung des Bestattungsrechts (Aufhebung des Friedhofszwangs). o Genossenschaftsmitglied und Mindestwohndauer (10 Jahre). o Eine Fläche (auch mehrere Micro-Quartiers-Friedflächen sind vorstellbar) wird separiert, umfriedet, künstlerisch-pietätvoll gestaltet und ist jedermann zugänglich. o Die Erhaltung der Wegebeziehungen und die Pflege des Begleitgrüns obliegt der Genossenschaft und wird entsprechend fachlich versierten Dritten übertragen.

20 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/3934 18. Wahlperiode 29.02.2016 Gesetzentwurf der Fraktion der PIRATEN Gesetz zur Änderung des Bestattungsgesetzes Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:

Mehr

Der Senat verkündet das nachstehende von der Bürgerschaft (Landtag) beschlossene

Der Senat verkündet das nachstehende von der Bürgerschaft (Landtag) beschlossene Gesetz über das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Freien Hansestadt Bremen Vom 16. Oktober 1990 Stand: 01.01.2016 letzte berücksichtigte Änderung: Gesetz vom 15.12. 2015 (Brem.GBl. S. 607). Der Senat

Mehr

Gesetz zur Änderung des Gesetzes über das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Freien Hansestadt Bremen

Gesetz zur Änderung des Gesetzes über das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Freien Hansestadt Bremen BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drucksache 18/1581 Landtag 18. Wahlperiode 14.10.14 Mitteilung des Senats vom 14. Oktober 2014 Gesetz zur Änderung des Gesetzes über das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Freien

Mehr

Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen

Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen 507 2013 Verkündet am 27. September 2013 Nr. 75 Ortsgesetz zur Änderung der Gebührenordnung für die stadteigenen Friedhöfe in Bremen Vom 25. September 2013 Der

Mehr

Mitteilung des Senats vom 12. Mai Entwurf eines Ortsgesetzes zur Änderung der Gebührenordnung für die stadteigenen Friedhöfe in Bremen

Mitteilung des Senats vom 12. Mai Entwurf eines Ortsgesetzes zur Änderung der Gebührenordnung für die stadteigenen Friedhöfe in Bremen BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drucksache 17/323 S Stadtbürgerschaft 12.05.2009 17. Wahlperiode Mitteilung des Senats vom 12. Mai 2009 Entwurf eines Ortsgesetzes zur Änderung der Gebührenordnung für die stadteigenen

Mehr

Gesetz über das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Freien Hansestadt Bremen

Gesetz über das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Freien Hansestadt Bremen Gesetz über das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Freien Hansestadt Bremen Vom 16. Oktober 1990 (Brem.GBl. S. 303) SaBremR 2133-a-1 Zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. März 2009 (Brem.GBl. S. 87)

Mehr

Informationsveranstaltung zum Bürgerentscheid über einen Friedhof in Schenefeld

Informationsveranstaltung zum Bürgerentscheid über einen Friedhof in Schenefeld Informationsveranstaltung zum Bürgerentscheid über einen Friedhof in Schenefeld 14.5.2014 Bisherige und bestehende Situation Seit 1297 finden Bestattungen von Toten aus Schenefeld in Nienstedten statt.

Mehr

Gesetz über das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Freien Hansestadt Bremen

Gesetz über das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Freien Hansestadt Bremen Seite 1 von 10 [Gesetz über das [BestattG] Friedhofs- und Bestattungswesen] Verkündungsstand: 28.12.2015in Kraft ab: 01.01.2016 BRE Gesetz über das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Freien Hansestadt

Mehr

Bestattungs- und Friedhofreglement der Einwohnergemeinde Münchenstein

Bestattungs- und Friedhofreglement der Einwohnergemeinde Münchenstein Bestattungs- und Friedhofreglement der Einwohnergemeinde Münchenstein vom 24. Mai 1982 Änderung vom 8. Dezember 2003 Gesetzliche Bestimmungen Gestützt auf 13 des kantonalen Gesetzes über das Begräbniswesen

Mehr

S T A D T F R I E D R I C H S D O R F

S T A D T F R I E D R I C H S D O R F S T A D T F R I E D R I C H S D O R F H o c h t a u n u s k r e i s Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Stadt Friedrichsdorf Aufgrund der 5 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung i. d. F. der

Mehr

Reglement über das Bestattungs- und Friedhofswesen der Fraktionsgemeinde Davos Glaris

Reglement über das Bestattungs- und Friedhofswesen der Fraktionsgemeinde Davos Glaris Reglement über das Bestattungs- und Friedhofswesen der Fraktionsgemeinde Davos Glaris Angenommen durch die Gemeindeversammlung vom 23. Mai 997 A. Allgemeines 8.48 Art. Gestützt auf die Kantonale Verordnung

Mehr

Satzung über die Erhebung von Gebühren im Bestattungswesen - Bestattungsgebührenordnung -

Satzung über die Erhebung von Gebühren im Bestattungswesen - Bestattungsgebührenordnung - Satzung über die Erhebung von Gebühren im Bestattungswesen - Bestattungsgebührenordnung - vom 26. Juni 1972/6. Juli 1973 mit Änderungen zuletzt vom 24.07.2012 1 Erhebungsgrundsatz Für die Benutzung der

Mehr

Satzung. über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Ortsgemeinde Klein-Winternheim. vom

Satzung. über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Ortsgemeinde Klein-Winternheim. vom Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Ortsgemeinde Klein-Winternheim vom 22.02.2002 Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Klein-Winternheim hat aufgrund des 24 der Gemeindeordnung (GemO) vom 31.01.1994

Mehr

Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Erkrath. vom

Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Erkrath. vom Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Erkrath vom 23.12.1975 - in Kraft getreten am 01.01.1976 - Änderungen Nr. der Änderungen Datum der Änderung geänderte Paragraphen Art der Änderung in Kraft getreten

Mehr

Schriftliche Kleine Anfrage

Schriftliche Kleine Anfrage BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 20/9777 20. Wahlperiode 05.11.13 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Anjes Tjarks, Christa Goetsch und Martin Bill (GRÜNE) vom 30.10.13

Mehr

Stadt Gerlingen -Ortsrecht-

Stadt Gerlingen -Ortsrecht- Stadt Gerlingen -Ortsrecht- Satzung über die Erhebung von Gebühren im Bestattungswesen Rechtsgrundlagen: 4 und 11 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 581,

Mehr

MODERN UND MENSCHLICH

MODERN UND MENSCHLICH MODERN UND MENSCHLICH Standort Mainburg Allem Leben ist ewiges Sein gewiss. Wenn ich tot bin, darfst du gar nicht trauern. Meine Liebe wird mich überdauern... Abschied nehmen ... und in fremden Kleidern

Mehr

Das Kommunalunternehmen Stadtwerke Pfaffenhofen a. d. Ilm erlässt aufgrund der Art. 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes folgende Gebührensatzung:

Das Kommunalunternehmen Stadtwerke Pfaffenhofen a. d. Ilm erlässt aufgrund der Art. 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes folgende Gebührensatzung: SATZUNG ÜBER DIE ERHEBUNG VON GEBÜHREN FÜR DIE BENUTZUNG DER FRIEDHÖFE UND DER LEICHENHALLEN DES KOMMUNALUNTERNEHMENS STADTWERKE PFAFFENHOFEN A.D.ILM (FREIDHOFSGEBÜHRENSATZUNG VOM 25.01.2013 MIT ÄNDERUNG

Mehr

Friedhofssatzung der katholischen Kirchengemeinde St. Josef und Fronleichnam, Aachen

Friedhofssatzung der katholischen Kirchengemeinde St. Josef und Fronleichnam, Aachen Friedhofssatzung der katholischen Kirchengemeinde St. Josef und Fronleichnam, Aachen 1 Friedhofszweck (1) Die katholische Kirchengemeinde St. Josef und Fronleichnam betreibt in einem Teil der ehemaligen

Mehr

Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren. der Ortsgemeinde Kettig. vom 1. März 2007

Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren. der Ortsgemeinde Kettig. vom 1. März 2007 Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Ortsgemeinde Kettig vom 1. März 2007 1) 2) geändert durch die 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Ortsgemeinde

Mehr

Vom 6. Dezember Gebührenpflicht und Gebührenarten

Vom 6. Dezember Gebührenpflicht und Gebührenarten Satzung der Stadt Füssen über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung ihrer Bestattungseinrichtung sowie für damit in Zusammenhang stehende Amtshandlungen (Friedhofsgebührensatzung) Vom 6. Dezember

Mehr

Friedhof Willsbach. Im Kirchacker Obersulm

Friedhof Willsbach. Im Kirchacker Obersulm Friedhof Willsbach Im Kirchacker 74182 Obersulm Friedhofsplan Obersulm - Willsbach Aussegnungshalle Anonyme Gräber EINGANG Urnenstelen EINGANG Urnenblumenwiese Urnentafelwand EINGANG Aussegnungshalle Obersulm

Mehr

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe der Stadt Ingelheim am Rhein vom 13. Juli 2006*

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe der Stadt Ingelheim am Rhein vom 13. Juli 2006* Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe der Stadt Ingelheim am Rhein vom 13. Juli 2006* Der Stadtrat der Stadt Ingelheim am Rhein hat aufgrund des 24 der Gemeindeordnung

Mehr

Grabarten auf den Friedhöfen in Ludwigshafen

Grabarten auf den Friedhöfen in Ludwigshafen Grabarten auf den Friedhöfen in Ludwigshafen Auf den Friedhöfen in Ludwigshafen werden folgende Grabarten und Grabfelder angeboten: Reihengrabstätten für Erdbestattung und Urnenbeisetzung Familien- und

Mehr

Satzung. über die Gebühren im Friedhofs- und Bestattungswesen. (Friedhofsgebührensatzung)

Satzung. über die Gebühren im Friedhofs- und Bestattungswesen. (Friedhofsgebührensatzung) Satzung über die Gebühren im Friedhofs- und Bestattungswesen (Friedhofsgebührensatzung) vom 24. März 2010 Die Stadt Waldkraiburg erlässt aufgrund von Art. 2 und Art. 8 Kommunalabgabengesetz (KAG) vom 4.

Mehr

Vorwort: Es gibt keine falschen Fragen, darum fragen Sie! 13 NACHDEM JEMAND VERSTORBEN IST

Vorwort: Es gibt keine falschen Fragen, darum fragen Sie! 13 NACHDEM JEMAND VERSTORBEN IST INHALT Vorwort: Es gibt keine falschen Fragen, darum fragen Sie! 13 A GUT ZU WISSEN - FRAGEN, NACHDEM JEMAND VERSTORBEN IST Was muss ich tun, wenn jemand zu Hause gestorben ist? 16 Muss beim Tod eines

Mehr

1 Allgemeines. 2 Gebührenschuldner. 3 Entstehung der Ansprüche und Fälligkeit. 4 Stundung und Erlass von Gebühren. 5 Inkrafttreten

1 Allgemeines. 2 Gebührenschuldner. 3 Entstehung der Ansprüche und Fälligkeit. 4 Stundung und Erlass von Gebühren. 5 Inkrafttreten Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Ortsgemeinde Oberotterbach vom Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Oberotterbach hat aufgrund der 24 und 26 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO)

Mehr

Bestattung von Totgeburten

Bestattung von Totgeburten Bestattung von Totgeburten Die maßgeblichen Auszüge aus Landesgesetzen (zum Teil auch einzelne Paragraphen, um die für das vorliegende Thema nicht relevanten Absätze gekürzt): Baden-Württemberg: BestattG

Mehr

Gebührensatzung der Stadt Wiehl. für die Inanspruchnahme der Friedhöfe. vom

Gebührensatzung der Stadt Wiehl. für die Inanspruchnahme der Friedhöfe. vom Gebührensatzung der Stadt Wiehl für die Inanspruchnahme der Friedhöfe vom 13.12.2013 Aufgrund von 4 des Gesetzes über das Friedhofs- und Bestattungswesen (Bestattungsgesetz BestG NRW) in der Fassung der

Mehr

Satzung der Halle im Wandel eg

Satzung der Halle im Wandel eg Satzung der Halle im Wandel eg GenossenschaftsSatzung Halle im Wandel eg Seite 1 Ziele und Leitlinien der Genossenschaft Die Mitglieder dieser Genossenschaft verfolgen folgende Ziele:. Die Entwicklung

Mehr

Friedhofsgebührensatzung. der. Ev. Luth. Kirchengemeinde. Altenkrempe

Friedhofsgebührensatzung. der. Ev. Luth. Kirchengemeinde. Altenkrempe Friedhofsgebührensatzung der Ev. Luth. Kirchengemeinde Altenkrempe Friedhofsgebührensatzung für den Friedhof der Ev.- Luth. Kirchengemeinde Altenkrempe Nach Artikel 25 Abs. 3 Nummer 4 der Verfassung der

Mehr

Grabarten und Bestattungen auf dem Neuen Friedhof

Grabarten und Bestattungen auf dem Neuen Friedhof Grabarten und Bestattungen auf dem Neuen Friedhof Bestattungen auf dem Neuen Friedhof Erd-/ Urnenwahlgräber Erd-/ Urnenreihengräber Urnengemeinschaftsgrabanlage Baumbestattung Israelischer Friedhof Islamische

Mehr

Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Mannheim über die Erhebung von Gebühren im Bestattungswesen

Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Mannheim über die Erhebung von Gebühren im Bestattungswesen Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Mannheim über die Erhebung von Gebühren im Bestattungswesen Aufgrund 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg i. d. F. vom 24.07.2000 (Gesetzblatt S. 581,

Mehr

Gesetz zur Neuregelung von Zuständigkeiten für die Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege

Gesetz zur Neuregelung von Zuständigkeiten für die Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drucksache 19/70 Landtag 19. Wahlperiode 15.09.15 Mitteilung des Senats vom15. September 2015 Gesetz zur Neuregelung von Zuständigkeiten für die Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen

Mehr

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe im Stadtgebiet von Siegen - Friedhofsgebührensatzung -

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe im Stadtgebiet von Siegen - Friedhofsgebührensatzung - Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe im Stadtgebiet von Siegen - Friedhofsgebührensatzung - Ordnungsziffer Zuständigkeit Ratsbeschluss vom 67.011 Fachbereich 8 09.02.2011

Mehr

Arbeitsgruppe Soziale Wohnraumversorgung Bezahlbares Wohnen. Thema 2 Handlungserfordernisse

Arbeitsgruppe Soziale Wohnraumversorgung Bezahlbares Wohnen. Thema 2 Handlungserfordernisse Arbeitsgruppe Soziale Wohnraumversorgung Bezahlbares Wohnen Thema 2 Handlungserfordernisse Inputreferat Susann Schult Abteilungsleiterin Wohnungswirtschaft HWG Hallesche Wohnungsgesellschaft mbh 1 Was

Mehr

Informationen über islamische Bestattungen in Ingelheim am Rhein

Informationen über islamische Bestattungen in Ingelheim am Rhein 1 Informationen über islamische Bestattungen in Ingelheim am Rhein Vorwort In der Stadt Ingelheim am Rhein und Umgebung haben sich in den letzten Jahren viele Mitbürgerinnen und Mitbürger islamischen Glaubens

Mehr

Ratgeber für den Sterbefall

Ratgeber für den Sterbefall Ratgeber für den Sterbefall Bei einem Todesfall befinden sich Angehörige und Hinterbliebene in einer Ausnahmesituation und stehen unter Schock und tiefer Trauer. Trotzdem gilt es, in kurzer Zeit vieles

Mehr

NH 83. Text Andreas Leitgeber Fotos Birgit Fuder. Am Friedhof führt kein Weg. Urnenhaine bereichern die Bestattungskultur

NH 83. Text Andreas Leitgeber Fotos Birgit Fuder. Am Friedhof führt kein Weg. Urnenhaine bereichern die Bestattungskultur 62 NH 83 Text Andreas Leitgeber Fotos Birgit Fuder Am Friedhof führt kein Weg Urnenhaine bereichern die Bestattungskultur NH 83 63 Es gibt Menschen, die eine klare Vorstellung haben, wie und wo ihre sterblichen

Mehr

Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Gemeinde Rodenbach

Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Gemeinde Rodenbach Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Gemeinde Rodenbach Aufgrund der 5 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt

Mehr

Friedhofsgebührensatzung für den städtischen Friedhof Am Sausenhölzchen in Weißenfels (FriedhofsGebS-WSF) vom 27.November 2014

Friedhofsgebührensatzung für den städtischen Friedhof Am Sausenhölzchen in Weißenfels (FriedhofsGebS-WSF) vom 27.November 2014 Friedhofsgebührensatzung für den städtischen Friedhof Am Sausenhölzchen in Weißenfels (FriedhofsGebS-WSF) vom 27.November 2014 (WSF ABl. 12/2014, S.3), geändert durch Satzung vom 13.Oktober 2016 (WSF ABl.

Mehr

Ordnungs-Nr.: 7/0. Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Goslar

Ordnungs-Nr.: 7/0. Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Goslar Ordnungs-Nr.: 7/0 Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Goslar Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Goslar Aufgrund der 10, 58 und 110 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes

Mehr

SATZUNG. über die. Friedhofs- und Bestattungsgebühren der Stadt Zeil a. Main. vom

SATZUNG. über die. Friedhofs- und Bestattungsgebühren der Stadt Zeil a. Main. vom SATZUNG über die Friedhofs- und Bestattungsgebühren der Stadt Zeil a. Main vom 01.01.2009 veröffentlicht im Zeiler Wochenblatt Nr. 47 vom 20. November 2008 in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 01.04.2016

Mehr

ORTSRECHT DER STADT KORBACH / Seite 1. Gebührenordnung für die Friedhöfe der Kreis- und Hansestadt Korbach.

ORTSRECHT DER STADT KORBACH / Seite 1. Gebührenordnung für die Friedhöfe der Kreis- und Hansestadt Korbach. ORTSRECHT DER STADT KORBACH 67 60 02 / Seite 1 Gebührenordnung für die Friedhöfe der Kreis- und Hansestadt Korbach Gebührenordnung für die Friedhöfe der Kreis- und Hansestadt Korbach vom 01.10.2013, in

Mehr

Der Evangelische Friedhof Wengern

Der Evangelische Friedhof Wengern Der Evangelische Friedhof Wengern Trägerin des Friedhofs ist die Ev. Kirchengemeinde Wengern Der Evangelische Friedhof Wengern Auf den folgenden Seiten erhalten Sie einen Einblick in unser vielfältiges

Mehr

Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Bernburg (Saale) (Friedhofsgebührensatzung)

Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Bernburg (Saale) (Friedhofsgebührensatzung) Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Bernburg (Saale) (Friedhofsgebührensatzung) Satzung Beschlossen / Ausfertigung Öffentliche Bekanntmachung Inkrafttreten Gebührensatzung für die Friedhöfe der

Mehr

GEBÜHRENORDNUNG ZUR FRIEDHOFS- UND BESTATTUNGSORDNUNG DER STADT GRÜNBERG

GEBÜHRENORDNUNG ZUR FRIEDHOFS- UND BESTATTUNGSORDNUNG DER STADT GRÜNBERG GEBÜHRENORDNUNG ZUR FRIEDHOFS- UND BESTATTUNGSORDNUNG DER STADT GRÜNBERG Aufgrund der 5 Nr. 6 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) i. d. F. der Bekanntmachung vom 7.3.2005 (GVBl. I S. 142),

Mehr

Verband Deutscher Bestattungsunternehmen e.v. (VDB) Stephan Hadraschek Fürstenbrunner Weg 10-12, Berlin

Verband Deutscher Bestattungsunternehmen e.v. (VDB) Stephan Hadraschek Fürstenbrunner Weg 10-12, Berlin Verband Deutscher Bestattungsunternehmen e.v. (VDB) Stephan Hadraschek Fürstenbrunner Weg 10-12, 14059 Berlin An den Sozialausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtages Per E-Mail Sozialausschuss@landtag.ltsh.de

Mehr

SATZUNG: Vom Aufgrund von Art. 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes und Art. 20 des Kostengesetzes erlässt die Stadt Ansbach folgende

SATZUNG: Vom Aufgrund von Art. 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes und Art. 20 des Kostengesetzes erlässt die Stadt Ansbach folgende SATZUNG DER STADT ANSBACH ÜBER DIE ERHEBUNG VON GEBÜHREN FÜR DIE BENUTZUNG IHRER BESTATTUNGSEINRICHTUNGEN SOWIE FÜR DAMIT IN ZUSAMMENHANG STEHENDE AMTSHANDLUNGEN (FRIEDHOFSGEBÜHRENSATZUNG) Vom 08.05.2006

Mehr

Reglement über das Bestattungswesen und den Friedhof

Reglement über das Bestattungswesen und den Friedhof Reglement über das Bestattungswesen und den Friedhof vom 0. Juni 000 Inhaltsverzeichnis A. Allgemeine Grundsätze... Ziel... Inhalt... Geltungsbereich... 4 Organisation / Zuständigkeit... Meldepflicht...4

Mehr

Deputationsvorlage für die Sondersitzung der Deputation für Umwelt, Bau, Verkehr, Stadtentwicklung und Energie (L) am

Deputationsvorlage für die Sondersitzung der Deputation für Umwelt, Bau, Verkehr, Stadtentwicklung und Energie (L) am Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr -30- -16- Bremen, den 24.07.2014 Tel. 361 2575 (Herr Dr. Lampe) Tel. 361 9570 (Frau Slaby) Tel. 361 4136 Deputation für Umwelt, Bau, Verkehr, Stadtentwicklung und

Mehr

Gebührentarif. (1) Die Stadt erhebt Friedhofsgebühren nach dem Gebührentarif, der Bestandteil dieser Gebührenordnung ist.

Gebührentarif. (1) Die Stadt erhebt Friedhofsgebühren nach dem Gebührentarif, der Bestandteil dieser Gebührenordnung ist. - 1 - F r i e d h o f s g e b ü h r e n o r d n u n g der Stadt Bocholt vom 27.03.1978, in Kraft getreten am 01.04.1978, unter Berücksichtigung der Änderungen vom 15.12.1981, 08.12.1982, 17.12.1985, 23.12.1987,

Mehr

Amtliche Bekanntmachung. Gebührenordnung zur Friedhofsordnung

Amtliche Bekanntmachung. Gebührenordnung zur Friedhofsordnung Amtliche Bekanntmachung Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Gemeinde Beselich Aufgrund des 5 der Hessischen Gemeindeordnung i. d. F. der Bekanntmachung vom 01.04.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert

Mehr

Satzung der Stadt Plauen über die Friedhofsgebühren (Friedhofsgebührensatzung)

Satzung der Stadt Plauen über die Friedhofsgebühren (Friedhofsgebührensatzung) Satzung der Stadt Plauen über die Friedhofsgebühren (Friedhofsgebührensatzung) Vom 02.02.2012 Vermerke Beschluss Ausfertigung Mitteilungsblatt Inkrafttreten Datum Nr. Datum Nr. Datum Nr. Seite Satzung

Mehr

S A T Z U N G. 1 Gebührenerhebung

S A T Z U N G. 1 Gebührenerhebung S A T Z U N G über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Bestattungseinrichtungen der Stadt Kolbermoor - Bestattungsgebührensatzung zuletzt geändert durch Satzung vom 2. Dez. 2015 1 Gebührenerhebung

Mehr

Wadern. Friedhöfe der Stadt Wadern

Wadern. Friedhöfe der Stadt Wadern Wadern Friedhöfe der Stadt Wadern Friedhöfe sind ganz besondere Orte. Man kann dort nicht nur trauern und Trost finden Friedhöfe bieten Ruhe und Raum zum Entspannen, lassen Menschen Hoffnung schöpfen und

Mehr

Satzung. über die Erhebung von Gebühren im Bestattungswesen. (Bestattungsgebührenordnung) Inhaltsverzeichnis

Satzung. über die Erhebung von Gebühren im Bestattungswesen. (Bestattungsgebührenordnung) Inhaltsverzeichnis Satzung über die Erhebung von Gebühren im Bestattungswesen () Inhaltsverzeichnis 1 Erhebungsgrundsatz... 2 2 Gebührenschuldner... 2 3 Entstehung und Fälligkeit der Gebühren... 2 4 Verwaltungsgebühren...

Mehr

39/12 Bericht und Antrag

39/12 Bericht und Antrag Gemeinderat 39/1 Bericht und Antrag betreffend Teilrevision des Reglements über das Friedhof- und Bestattungswesen der Gemeinde Emmen Herr Präsident Sehr geehrte Damen und Herren 1 Einleitung Der Einwohnerrat

Mehr

Friedhofsgebührenordnung der Stadt Gelnhausen

Friedhofsgebührenordnung der Stadt Gelnhausen Friedhofsgebührenordnung der Stadt Gelnhausen Aufgrund der 5, 51 Nr. 6 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 07.03.2005 (GVBI. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel

Mehr

Widerspruch oder Selbstverständlichkeit?

Widerspruch oder Selbstverständlichkeit? Wohnungsgenossenschaften und Nachhaltigkeit Widerspruch oder Selbstverständlichkeit? Friedhelm Deuter Vorstandsvorsitzender Bauverein zu Lünen Bauverein zu Lünen Anschrift Telefon Telefax E-Mail Internet

Mehr

Neufassung der Gebührensatzung zur Friedhofssatzung der Stadt Hirschberg (Friedhofsgebührensatzung /Fassung in Euro)

Neufassung der Gebührensatzung zur Friedhofssatzung der Stadt Hirschberg (Friedhofsgebührensatzung /Fassung in Euro) Neufassung der Gebührensatzung zur Friedhofssatzung der Stadt Hirschberg (Friedhofsgebührensatzung /Fassung in Euro) Auf Grund des 19 Abs. 1 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fasunug der Bekanntmachung

Mehr

Gebührenordnung zur Friedhofsordnung

Gebührenordnung zur Friedhofsordnung Friedhofsgebührensatzung vom 05.03.2008 (AmtBl. 10/2008) I. Gebührenpflicht 1 Gebührenerhebung Für die Benutzung der Friedhöfe und ihrer Einrichtungen und Anlagen im Rahmen der Friedhofsordnung der Marktgemeinde

Mehr

Mögliche Bestattungsformen und ihre Kosten

Mögliche Bestattungsformen und ihre Kosten Mögliche Bestattungsformen und ihre Kosten Leonberg 2014 Mögliche Bestattungsformen In diesem Heft möchten wir Ihnen aufzeigen, welche Bestattungsformen derzeit in Leonberg möglich sind und wieviel sie

Mehr

2 Gebührenschuldner (1) Schuldnerin oder Schuldner der Gebühren für Leistungen nach der Friedhofsordnung sind:

2 Gebührenschuldner (1) Schuldnerin oder Schuldner der Gebühren für Leistungen nach der Friedhofsordnung sind: Gebührenordnung zur Friedhofsordnung für die Stadt Oestrich-Winkel Rechtsgrundlagen 5 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung i. d. F. der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert

Mehr

GEBÜHRENORDNUNG ZUR FRIEDHOFSORDNUNG DER STADT HAIGER

GEBÜHRENORDNUNG ZUR FRIEDHOFSORDNUNG DER STADT HAIGER GEBÜHRENORDNUNG ZUR FRIEDHOFSORDNUNG DER STADT HAIGER Aufgrund der 5 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch

Mehr

Friedhof- und. Bestattungsverordnung. die Gemeinde Langwies

Friedhof- und. Bestattungsverordnung. die Gemeinde Langwies Friedhof- und Bestattungsverordnung für die Gemeinde Langwies - Seite 2 - INHALTSÜBERSICHT Artikel: I. Allgemeines Aufsicht 1 Recht auf Bestattung 2 Ordnung 3 II. Bestattungsvorschriften Fristen 4 Grabanlage

Mehr

Mein Abschied nach Wunsch

Mein Abschied nach Wunsch Mein Abschied nach Wunsch Vereinbaren Sie einen Termin: Für ein persönliches Beratungs gespräch steht unser bestens geschultes Personal gerne zur Verfügung. Ein Abschied nach Wunsch Ein glückliches und

Mehr

S A T Z U N G über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Stadt Worms vom

S A T Z U N G über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Stadt Worms vom S A T Z U N G über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Stadt Worms vom 02.04.90 Der Stadtrat hat aufgrund des 24 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz und der 16, 18 Abs. 3, 32, 33 Abs. 1 und 38 des Kommunalabgabengesetzes

Mehr

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der städtischen Bestattungseinrichtungen

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der städtischen Bestattungseinrichtungen Auf Grund von Art. 8 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes (Bay RS 2024-1-I), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21. Juli 1989 (GVBl. S. 361) und Art. 20 Abs. 1 des Kostengesetzes (BayRS 2013-1-I) erläßt die

Mehr

2015 Verkündet am 22. Mai 2015 Nr. 74. Ortsgesetz zur Änderung der Friedhofsordnung für die städtischen Friedhöfe in Bremerhaven. Vom 30.

2015 Verkündet am 22. Mai 2015 Nr. 74. Ortsgesetz zur Änderung der Friedhofsordnung für die städtischen Friedhöfe in Bremerhaven. Vom 30. 312 2015 Verkündet am 22. Mai 2015 Nr. 74 Ortsgesetz zur Änderung der Friedhofsordnung für die städtischen Friedhöfe in Bremerhaven Vom 30. April 2015 Der Magistrat verkündet das nachstehende, von der

Mehr

8. Toten- und Begräbnisbuch

8. Toten- und Begräbnisbuch 8. Toten- und Begräbnisbuch 8.1 Die Bedeutung des kirchlichen Begräbnisses Das Begräbnis und die entsprechende liturgische Feier ist die Gelegenheit, die christliche Botschaft von Tod und Auferstehung

Mehr

Friedhofsgebührensatzung für die Friedhöfe

Friedhofsgebührensatzung für die Friedhöfe Stand 01.09.2015 Friedhofsgebührensatzung für die Friedhöfe Hochstraße 4 Hochstraße 13 Hainstraße 114 Krummacherstraße 25 des Verbandes Evangelischer Kirchengemeinden in Wuppertal-Elberfeld vom 20. Mai

Mehr

Friedhofsgebührenordnung (FriedhGO)

Friedhofsgebührenordnung (FriedhGO) Friedhofsgebührenordnung (FriedhGO) für die Friedhöfe der Ev.-Luth. Kirchgemeinde Malschwitz-Guttau in Malschwitz und Guttau. Aufgrund von 2 Absatz 2 in Verbindung mit 13 Absatz 2 Buchstabe a und 43 der

Mehr

Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Stadt Usingen

Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Stadt Usingen Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Stadt Usingen Aufgrund der 5 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung i. d. F. der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz

Mehr

Aufgrund des Art. 8 Kommunalabgabengesetz (KAG) (Bay RS I), erlässt die Stadt Selbitz folgende. Satzung

Aufgrund des Art. 8 Kommunalabgabengesetz (KAG) (Bay RS I), erlässt die Stadt Selbitz folgende. Satzung Aufgrund des Art. 8 Kommunalabgabengesetz (KAG) (Bay RS 2024-1-I), erlässt die Stadt Selbitz folgende Satzung über die Friedhofsgebühren der Stadt Selbitz 1 Allgemeines (1) Die Stadt Selbitz erhebt für

Mehr

zur Friedhofs- und Bestattungsordnung der Gemeinde S t e f f e n b e r g Landkreis Marburg-Biedenkopf (in der z.zt. gültigen Fassung Stand 02/2009)

zur Friedhofs- und Bestattungsordnung der Gemeinde S t e f f e n b e r g Landkreis Marburg-Biedenkopf (in der z.zt. gültigen Fassung Stand 02/2009) 1 GEBÜHRENORDNUNG zur Friedhofs- und Bestattungsordnung der Gemeinde S t e f f e n b e r g Landkreis Marburg-Biedenkopf (in der z.zt. gültigen Fassung Stand 02/2009) Auf Grund der gesetzlichen Ermächtigung

Mehr

Ilvesheim Mitte und Ilvesheim Nord. Ansprechpartner Friedhofsverwaltung: Frau Bauer, Tel.: 0621/

Ilvesheim Mitte und Ilvesheim Nord. Ansprechpartner Friedhofsverwaltung: Frau Bauer, Tel.: 0621/ Gemeinde Ilvesheim Gärtnergepflegtes Grabfeld Friedhof-Mitte Zusammenstellung der wichtigsten Bestattungsarten und Gebühren für die Friedhöfe Ilvesheim Mitte und Ilvesheim Nord Ansprechpartner Friedhofsverwaltung:

Mehr

Satzung über die Bestattungsgebühren für gemeindliche Bestattungseinrichtungen in der Gemeinde Graben (mit Änderungen 2014 und 2015)

Satzung über die Bestattungsgebühren für gemeindliche Bestattungseinrichtungen in der Gemeinde Graben (mit Änderungen 2014 und 2015) Satzung über die Bestattungsgebühren für gemeindliche Bestattungseinrichtungen in der Gemeinde Graben (mit Änderungen 2014 und 2015) Inhaltsverzeichnis 1 Gebührenerhebung 2 Grabgebühren 3 Bestattungsgebühren

Mehr

Friedhofssatzung für den FriedWald Lauterbach der Stadt Lauterbach vom

Friedhofssatzung für den FriedWald Lauterbach der Stadt Lauterbach vom Friedhofssatzung für den FriedWald Lauterbach der Stadt Lauterbach vom 27.02.2007.2007 Aufgrund der 5 und 51 Nr. 6 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005

Mehr

Gebührensatzung der Stadt Trostberg über das Friedhofs- und Bestattungswesen

Gebührensatzung der Stadt Trostberg über das Friedhofs- und Bestattungswesen Gebührensatzung der Stadt Trostberg über das Friedhofs- und Bestattungswesen Gebührensatzung zur Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen der Stadt Trostberg vom 19.11.2015(Amtsblatt der Stadt

Mehr

Komplettangebot für das Bundesland Baden-Württemberg Waldbestattung

Komplettangebot für das Bundesland Baden-Württemberg Waldbestattung Komplettangebot für das Bundesland Baden-Württemberg Waldbestattung Übersicht Grundleistungen, Artikel und Gebühren für alle Bestattungsvarianten: Abholung des / der Verstorbenen im Bundesland Baden-Württemberg

Mehr

Friedhofsgebührensatzung für die Benutzung der von der Stadt Sandersdorf-Brehna verwalteten Friedhöfe

Friedhofsgebührensatzung für die Benutzung der von der Stadt Sandersdorf-Brehna verwalteten Friedhöfe Stadt Sandersdorf-Brehna Fachbereich Zentrale Dienste und Recht Friedhofsgebührensatzung für die Benutzung der von der Stadt Sandersdorf-Brehna verwalteten Friedhöfe in der Fassung vom 24.09.2015 Veröffentlichung:

Mehr

vom 11. Dezember 2007 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 19. Dezember 2007) und Antwort

vom 11. Dezember 2007 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 19. Dezember 2007) und Antwort Drucksache 16 / 11 546 Kleine Anfrage 16. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Susanne Kitschun (SPD) vom 11. Dezember 2007 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 19. Dezember 2007) und Antwort Islamische

Mehr

Die letzte Ruhestätte in einem blühenden Garten

Die letzte Ruhestätte in einem blühenden Garten Die letzte Ruhestätte in einem blühenden Garten Memoriam-Gärten sind wunderschön gestaltete blühende Inseln der Ruhe, die es mittlerweile auf immer mehr Friedhöfen gibt. Eingebettet zwischen üppiger Pflanzenpracht

Mehr

Satzung über die Erhebung von Gebühren und Entgelten im Friedhofswesen - Friedhofsgebührensatzung - vom 01.01.2015

Satzung über die Erhebung von Gebühren und Entgelten im Friedhofswesen - Friedhofsgebührensatzung - vom 01.01.2015 Satzung über die Erhebung von Gebühren und Entgelten im Friedhofswesen - Friedhofsgebührensatzung - vom 01.01.2015 Aufgrund von 15 Abs. 1 des Gesetzes über das Friedhofs- und Leichenwesen (BestattG) i.v.m.

Mehr

Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Stadt Bürstadt

Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Stadt Bürstadt Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Stadt Bürstadt Aufgrund der 5 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch

Mehr

Gebührenordnung für die landeseigenen Friedhöfe Berlins (Friedhofsgebührenordnung - FriedGebO)

Gebührenordnung für die landeseigenen Friedhöfe Berlins (Friedhofsgebührenordnung - FriedGebO) Gebührenordnung für die landeseigenen Friedhöfe Berlins (Friedhofsgebührenordnung - FriedGebO) Vom 17. November 2003 (GVBl. S. 546), zuletzt geändert durch Verordnung vom 11. Januar 2011 (GVBl. S. 9) Auf

Mehr

Beschlussvorlage 2012/13/0021 Datum:

Beschlussvorlage 2012/13/0021 Datum: TOP 1 Beschlussvorlage 2012/13/0021 Datum: 23.07.2012 Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen Müller, Michael FB2 TOP 1 Beratung und Beschlussfassung über den Erlass einer Satzung zur Begründung eines besonderen

Mehr

A n g e b o t. für eine einfache Feuerbestattung o h n e Trauerfeier

A n g e b o t. für eine einfache Feuerbestattung o h n e Trauerfeier A n g e b o t für eine einfache Feuerbestattung o h n e Trauerfeier Gehrmann Bestattungen netto : 1. 500, 00 19 % UsSt : 285, 50 brutto : 1. 785, 00 + 1. 785, 00 Fremdkosten Gebühren : 186, 57 Einäscherung

Mehr

GROSSE KREISSTADT WALDSHUT-TIENGEN

GROSSE KREISSTADT WALDSHUT-TIENGEN GROSSE KREISSTADT WALDSHUT-TIENGEN S A T Z U N G über die Erhebung von Gebühren im Bestattungswesen für die städtischen Friedhöfe (Bestattungsgebührenordnung) vom 28.06.2010 einschließlich Änderung vom

Mehr

Vom 18. Mai zuletzt geändert durch Satzung vom

Vom 18. Mai zuletzt geändert durch Satzung vom S a t z u n g ü b e r d i e B e s t a t t u n g s - u n d F r i e d h o f s g e b ü h r e n d e r S t a d t H o f ( F r i e d h o f s g e b ü h r e n s a t z u n g ) Vom 18. Mai 2001 zuletzt geändert durch

Mehr

Friedhofsgebührensatzung. für die von der Landeshauptstadt Schwerin verwalteten Friedhöfe

Friedhofsgebührensatzung. für die von der Landeshauptstadt Schwerin verwalteten Friedhöfe Friedhofsgebührensatzung für die von der Landeshauptstadt Schwerin verwalteten Friedhöfe Aufgrund des 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg- Vorpommern (Kommunalverfassung KV M-V), der 1, 2,

Mehr

Gebührenordnung zur Friedhofsordnung

Gebührenordnung zur Friedhofsordnung Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Gemeinde Ottrau Aufgrund der 5 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung i. d. F. der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch

Mehr

Satzung der Gemeinde Hildrizhausen über die Erhebung von Gebühren im Bestattungswesen -Bestattungsgebührenordnung-

Satzung der Gemeinde Hildrizhausen über die Erhebung von Gebühren im Bestattungswesen -Bestattungsgebührenordnung- Satzung der Gemeinde Hildrizhausen über die Erhebung von Gebühren im Bestattungswesen -Bestattungsgebührenordnung- Aufgrund der 12 Abs. 1, 13 Abs. 1, 15 Abs. 1, 39 Abs. 2 und 49 Abs. 3 des Gesetzes über

Mehr

FRIEDHOFREGLEMENT DER STADTGEMEINDE BRIG-GLIS

FRIEDHOFREGLEMENT DER STADTGEMEINDE BRIG-GLIS FRIEDHOFREGLEMENT DER STADTGEMEINDE BRIG-GLIS DIE URVERSAMMLUNG VON BRIG-GLIS Eingesehen die kantonale Verordnung über die Todesfeststellung und die Eingriffe an Leichen vom 7. März 999 Eingesehen den

Mehr

Gemeinde Seeheim-Jugenheim GEBÜHRENORDNUNG. zur Friedhofs- und Bestattungsordnung der Gemeinde Seeheim-Jugenheim

Gemeinde Seeheim-Jugenheim GEBÜHRENORDNUNG. zur Friedhofs- und Bestattungsordnung der Gemeinde Seeheim-Jugenheim Gemeinde Seeheim-Jugenheim GEBÜHRENORDNUNG zur Friedhofs- und Bestattungsordnung der Gemeinde Seeheim-Jugenheim Satzung vom: Betroffene : Veröffentlicht am: In Kraft getreten: Ursprüngliche Fassung vom

Mehr

Mögliche Bestattungsformen und ihre Kosten

Mögliche Bestattungsformen und ihre Kosten Mögliche Bestattungsformen und ihre Sterben ist nur ein Umziehen in ein schöneres Haus. Elisabeth Kübler-Ross 2 Mögliche Bestattungsformen In diesem Heft möchten wir Ihnen aufzeigen welche Bestattungsformen

Mehr

Merkblatt. für Todesfälle. Friedhofkommission. Januar 2012

Merkblatt. für Todesfälle. Friedhofkommission. Januar 2012 Merkblatt für Todesfälle Januar 2012 Friedhofkommission Nach Friedhofvereinbarung 19 sind bei einem Todesfall sämtliche zu treffende Vorbereitungen, wie Meldung an die zuständige Behörde und das entsprechende

Mehr

7/2. Gebührenordnung für die Benutzung der öffentlichen Abfallbeseitigung in der Stadtgemeinde Bremerhaven

7/2. Gebührenordnung für die Benutzung der öffentlichen Abfallbeseitigung in der Stadtgemeinde Bremerhaven 7/2 Gebührenordnung für die Abfallbeseitigung Stadtgemeinde Bremerhaven Die Gebührenordnung für die Abfallbeseitigung Stadtgemeinde Bremerhaven in dem ursprünglichen Wortlaut vom 7. Mai 1981 (Brem. GBI.

Mehr

Friedhofsverwaltung. Friedland Bresewitz Ramelow

Friedhofsverwaltung. Friedland Bresewitz Ramelow 1 Friedhofsverwaltung Friedland Bresewitz Ramelow 1. Satzung zur Änderung der Friedhofssatzung der Stadt Friedland 2 Präambel Auf der Grundlage von 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern

Mehr