Open Educational Resources: Urheberrecht und freie Materialien mit CreativeCommons-Lizenzen

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1 Open Educational Resources: Urheberrecht und freie Materialien mit CreativeCommons-Lizenzen September 2017 RA Dr. Paul Klimpel Partner bei irights.law, Berlin

2 1 Warum? Urheberrecht und Digitalisierung 2 Schranken und UrheberrechtsWissensgesellschafts-Gesetz 3 Freie Lizenzen, Creative Commons 4 Wie wird CC angewandt 5 Eine bessere Welt?

3 Was ist Ihre Ausgangslage?

4

5 Urheber

6 Ihm und nur ihm steht das Urheberrecht an seiner Schöpfung zu

7 automatisch unwiderruflich unverzichtbar

8 Der Urheber allein entscheidet, was mit seinem Werk geschehen darf.

9 Nutzungsrechte können übertragen werden

10 Zeitlich beschränkt oder unbeschränkt Räumlich beschränkt oder unbeschränkt Ausschließlich oder nicht ausschließlich Für alle Nutzungsarten oder nur für bestimmte Nutzungsarten

11 Zweckübertragungslehre

12 Außerdem: Leistungsschutzrechte

13

14 Fotografienschutzgesetz 1876: 5 Jahre Kunsturhebergesetz 1907: 10 Jahre Reform 1940: 25 Jahre ab Erscheinen Urheberrecht 1966: 25 Jahre ab Erscheinen 1985: 70 Jahre post mortem auctoris 50 Jahre ab Erscheinen bei Lichtbildern*

15 Wiederaufleben von urheberrechtlichen Schutz bereits gemeinfreier Werke

16 Reproduktionsfotografie?

17 Was gemeinfrei ist, soll gemeinfrei bleiben Prof. Dr. Dr. hc. mult. H. Parzinger auf dem FAZ Forum 2015

18 Achtung: Die reine Werknutzung (ein Buch lesen, ein Bild betrachten, einen Song hören) ist urheberrechtlich nicht relevant

19 Erschöpfungsgrundsatz

20 Der Blick zurück

21 90er Jahre des letzten Jahrhunderts

22 Konnte man überhaupt gegen das Urheberrecht verstoßen?

23 In der digitalen Welt ist (fast) alles urheberrechtlich relevant.

24 Warum?

25 Alles ist Kopie

26 Jede Kopie ist grundsätzlich verboten, wenn sie nicht ausnahmsweise erlaubt ist.

27 Erlaubnis aufgrund von - einzelvertraglichen Regelungen - gesetzlichen Regelungen - freien Lizenzen, Jedermannlizenzen

28 1 Warum? Urheberrecht und Digitalisierung 2 Schranken und UrheberrechtsWissensgesellschafts-Gesetz 3 Freie Lizenzen, Creative Commons 4 Wie wird CC angewandt 5 Eine bessere Welt?

29 Schranken

30 Privatkopie Zitate

31 Auch für den Unterricht dürfen Kopien angefertigt werden

32 Enge Voraussetzungen

33 - Kleine Teile eines Werkes (10%) - Werke von geringem Umfang - einzelne Beiträge aus Zeitungen oder Zeitschriften - ausschließlich zur Veranschaulichung im Unterricht - in erforderlicher Anzahl - Quelle muss genannt werden

34 Verboten: Öffentliche Nutzung Onlinestellen Bearbeitung

35 UrheberrechtsWissensgesellschaftsGesetz

36 - Schranken neu systematisiert - Verständlichkeit - Pauschalvergütung statt Einzelabrechnung Schranken vor Lizenzen

37 Verleger: Enteignung

38 60a Unterricht und Lehre (1) Zur Veranschaulichung des Unterrichts und der Lehre an Bildungseinrichtungen dürfen zu nicht kommerziellen Zwecken bis zu 15 Prozent eines veröffentlichten Werkes vervielfältigt, verbreitet, öffentlich zugänglich gemacht und in sonstiger Weise öffentlich wiedergegeben werden 1. für Lehrende und Teilnehmer der jeweiligen Veranstaltung, 2. für Lehrende und Prüfer an derselben Bildungseinrichtung sowie 3. für Dritte, soweit dies der Präsentation des Unterrichts, von Unterrichts- oder Lernergebnissen an der Bildungseinrichtung dient. (2) Abbildungen, einzelne Beiträge aus derselben Fachzeitschrift oder wissenschaftlichen Zeitschrift, sonstige Werke geringen Umfangs und vergriffene Werke dürfen abweichend von Absatz 1 vollständig genutzt werden. (3) Nicht nach den Absätzen 1 und 2 erlaubt sind folgende Nutzungen: 1. Vervielfältigung durch Aufnahme auf Bild- oder Tonträger und öffentliche Wiedergabe eines Werkes, während es öffentlich vorgetragen, aufgeführt oder vorgeführt wird, 2. Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe eines Werkes, das ausschließlich für den Unterricht an Schulen geeignet, bestimmt und entsprechend gekennzeichnet ist, an Schulen sowie Einrichtungen der Berufsbildung oder der sonstigen Aus- und Weiterbildung.

39 Zeitungsartikel?

40 Ist das interessengerecht? Wo geht dieser Schutz zu weit?

41 OER

42 Drei Stufen von OER

43 Nutzung frei lizenzierter Inhalte Dritter

44 Erstellung von Materialien durch Lehrerinnen und Lehrer

45 Erstellung von Materialien durch Schülerinnen und Schüler als Teil des Lernprozesses

46 Blick über den nationalen Tellerrand

47 In Deutschland OERinfo JOINTLY OERCamps

48 1 Warum? Urheberrecht und Digitalisierung 2 Wissensgesellschaftsurheberreformgesetz 3 Freie Lizenzen, Creative Commons 4 Wie wird CC angewandt? 5 Eine bessere Welt?

49 Creative Commons

50 Namensnennung Einzig CC BY und CC BYSA sind als freie Lizenzen gemäß Definition der FSF anerkannt Namensnennung Weitergabe unter gleichen Bedingungen Namensnennung nur nicht-kommerzielle Nutzung Namensnennung keine Bearbeitungen Namensnennung nur nicht-kommerzielle Nutzung Weitergabe unter gleichen Bedingungen Namensnennung nur nicht-kommerzielle Nutzung keine Bearbeitungen

51 Gibt es auch andere Lizenzen für freie oder freiere Inhalte?

52 Allein auf ifross sind 57 Open Content Lizenzen gelistet, unter anderem: Digital Peer Publishing License Open Content License (OPL) GNU Free Documentation License (FDL) Lizenz "Freie Kunst" Lizenz für die nichtkommerzielle Nutzung von Inhalten an Schulen und Hochschulen (NRW) Open Content License (OPL) Public Documentation License (PDL)

53 Creative Commons hat sich international als Standard etabliert

54 3. Die CC Lizenzelemente - BY Lizenzelement Namensnennung (BY)

55 3. Die CC Lizenzelemente Wie hat die Namensnennung zu erfolgen? - Folgendes muss bei Nachnutzung genannt werden: Name des Urhebers bzw. Rechteinhabers Quelle des Werkes einschließlich URL Lizenz einschließlich ihrer URL (sofern vorhanden) Titel / Bezeichnung des Werkes (sofern vorhanden) URL für sonstige rechtliche Info

56 3. Die CC Lizenzelemente - BY und zwar in einer dem Medium angemessenen Art und Weise, z.b. bei einem Film im Abspann, bei einer CDPressung auf der Oberseite der CD, bei einem Foto direkt da-neben oder bei den Bildnachweisen etc. pp.

57 3. Die CC Lizenzelemente - SA Lizenzelement Share-Alike (SA)

58 3. Die CC Lizenzelemente - SA Was ist unter Share Alike zu verstehen? - Das ist in der Creative-Commons-Welt die Bezeichnung für das auch als Copyleft bekannte Prinzip.

59 3. Die CC Lizenzelemente - SA - CCPL mit dem Element SA erlauben die Veröffentlichung von Bearbeitungen des Ausgangswerkes, dies jedoch nur unter der Bedingung, dass sie auch unter derselben Lizenz wie beim Ausgangswerk erfolgt. - Dies soll eine Rückaneignung einmal freigegebenen Contents (mittels Bearbeitung) verhindern.

60 3. Die CC Lizenzelemente - NC Lizenzelement NonCommercial (NC)

61 3. Die CC Lizenzelemente - NC Wie ist nicht-kommerziell im NC-Modul genau definiert? Es ist (bewusst) nicht sehr genau definiert:

62 3. Die CC Lizenzelemente - NC Handlungen, die nicht vorrangig auf einen geschäftlichen Vorteil oder eine geldwerte Vergütung gerichtet sind.

63 3. Die CC Lizenzelemente - NC - Es kommt wohl auf die Art der Verwendung an, nicht auf den Verwender - Schwierigkeiten gibt es schon dann, wenn Werbebanner, Ad Words u.ä. im Spiel sind. - Im Zweifel lieber von kommerzieller Nutzung ausgehen

64 3. Die CC Lizenzelemente - NC Es besteht ein großer Graubereich von Nutzungen, die nicht eindeutig als kommerziell einzuordnen sind. Nach strikter Lesart können sogar private Blogs als kommerziell einzuordnen sein, wenn der genutzte Blog-Hoster Werbebanner einblendet.

65 3. Die CC Lizenzelemente - NC Was ist das Problem mit NC?

66 3. Die CC Lizenzelemente - NC Häufig wird NC intuitiv gewählt, ohne das die damit verbundenen Folgen bedacht werden

67 3. Die CC Lizenzelemente - NC Die davon erfassten Inhalte können nicht so weit und nicht so leicht verbreitet werden.

68 3. Die CC Lizenzelemente NC Inhalte können dann nicht in die Wikipedia / Multimedia Commons eingehen und in viele andere Repositorien ebenfalls nicht.

69 3. Die CC Lizenzelemente NC Gerade in den Bereichen Bildung und Weiterbildung sind viele Institutionen, die nicht (ausschließlich) öffentlich finanziert sind, auf eigene Einnahmen angewiesen und können dann das Risiko einer Kontaminierung mit NC-Material nicht riskieren.

70 3. Die CC Lizenzelemente - NC Weitere Fragen zu NC

71 3. Die CC Lizenzelemente - NC Schützt das NC-Modul vor einer Nutzung durch Extremisten?

72 3. Die CC Lizenzelemente - NC Nein, denn Parteien und politische oder religiöse Initiativen sind typischerweise nicht-wirtschaftliche Vereine Sie werden durch NC sogar priviligiert.

73 3. Die CC Lizenzelemente - NC Einen gewissen Schutz vor ideologisch oder religiös vereinnahmender Nutzung bietet unabhängig vom NC-Modul die in allen CCLizenzen enthaltene no endorsement clause. Zudem kann ein Lizenzgeber spiegelbildlich zur Namensnennungspflicht auch immer verlangen (z.b. einzelnen Lizenznehmern gegenüber), dass sein Name bei der Nutzung nicht genannt wird.

74 3. Die CC Lizenzelemente - NC Ist das NC-Modul die einzige Möglichkeit, Big Business abzuschrecken?

75 3. Die CC Lizenzelemente - NC Nein, auch das Modul Share Alike hat einen deutlichen Abschreckungseffekt gerade auf große Unternehmen (bei weniger Nebenwirkungen).

76 3. Die CC Lizenzelemente - NC Das Share-Alike-Modul führt immer dann, wenn der betreffende Inhalt mit anderen zu einem neuen Werk vermischt wird (wenn also keine bloße Werkkombination vorliegt), dazu, dass diese anderen Inhalte mit dem Share Alike angesteckt werden. Das scheuen gerade große Unternehmen bspw. bei ihren Werbekampagnen, wo sonst ggf. die freigegebenen Inhalte übernommen würden.

77 3. Die CC Lizenzelemente - NC Weitere Fragen zu NC

78 3. Die CC Lizenzelemente - NC Einzelfragen Wo verläuft für öffentlichen Einrichtungen die Grenze zwischen kommerzieller und nicht-kommerzieller Nutzung?

79 3. Die CC Lizenzelemente - NC Es kommt stets auf die Kommerzialität der Nutzung an, nicht auf die des Nutzers insgesamt. Immer wenn öffentl. Einrichtungen sich am Markt bewegen und etwas gegen Entgelt anbieten, wie etwa kostenpflichtige Zweitstudiengänge, sollte man vorsichtshalber davon ausgehen, dass dies kommerziell im Sinne des NCModuls von CC-Lizenzen ist. Pflichtbeiträge für Studentenwerk, Mensa und Studierendenschaft dagegen haben grundsätzlich eher Gebührencharakter. Insgesamt ist diese Frage stark einzelfallbezogen und gibt es viele Fälle im Graubereich.

80 3. Die CC Lizenzelemente - NC Einzelfragen Was ist mit Materialien, die auch in kostenpflichtigen (Master-) Studiengängen genutzt werden gilt die Nutzung dann als kommerziell? Oder als teil-kommerziell?

81 3. Die CC Lizenzelemente - NC Teil-kommerziell gibt es hier nicht. Soweit die Nutzung in kostenpflichtigen Studiengängen erfolgt, sollte man hier von Kommerzialität ausgehen, auch wenn manche Urheber / Lizenzgeber das liberaler sehen dürften. Die Nutzung derselben Materialien in grundständigen nicht-kostenpflichtigen Studiengängen wäre dagegen anders zu bewerten und ohne weitere Erlaubnis zulässig.

82 3. Die CC Lizenzelemente - NC Weitere Fragen zu NC

83 3. Die CC Lizenzelemente - NC Lizenzelement NoDerivatives (ND)

84 3. Die CC Lizenzelemente - ND Was bedeutet keine Bearbeitungen? - Bearbeitungen anzufertigen kann gesetzlich gar nicht untersagt werden. - ND bedeutet daher (nur), dass angefertigte Bearbeitungen nicht ohne Zustimmung des Urhebers des Originals veröffentlicht werden dürfen.

85 3. Die CC Lizenzelemente - ND Das entfällt und der Bereich der Bearbeitung wird verlassen sobald das Original nicht mehr erkennbar ist im neuen Werk (sogenannte freie Benutzung ).

86 3. Die CC Lizenzelemente - CC+

87 3. Die CC Lizenzelemente CC 0

88 3. Die CC Lizenzelemente - PDM Die Public Domain Mark (PDM)

89 Auch dafür ein Beispiel:

90 Nicht verwechseln! = Ist eine Erklärung, die etwas verändert (nämlich einen Zustand ähnlich der Gemeinfreiheit erzeugt) PDM Ist nur eine Markierung für einen bereits bestehenden Zustand (nämlich den der echten Gemeinfreiheit)

91 Ist denn ohne diese ganzen Werkzeuge und Freigaben alles irgendwie rechtlich geschützt?

92 Nein! Fakten und sonstige nicht schöpferische Informationen wie etwa Wetterdaten sind gar nicht schutzfähig zum Glück

93 Fragen zu diesem Abschnitt?

94 1 Warum? Urheberrecht und Digitalisierung 2 Wissensgesellschaftsurheberreformgesetz 3 Freie Lizenzen, Creative Commons 4 Wie wird CC angewandt? 5 Eine bessere Welt?

95 Wie wird CC angewandt? - Creative Commons liefert nur die Lizenztexte als Vorlage, die verlässlich (für immer) auf den Webservern von CC liegen - Der Rechteinhaber verknüpft das Werk (oft einfach per verlinktem Lizenz-Button auf der jeweiligen Website) mit der Vorlage * und fertig! * Je genauer erkennbar ist, worauf sich die angegebene Lizenz bezieht, desto besser

96 Lorem ipsum nutzt in Kenntnis der Lizenzhinweises Lizenzvertrag

97 Commons Deed

98 eigentlicher Lizenztext mehrere Seiten

99 RDFa-Layer

100 Cobweb-Mechanismus

101 4. Wie wird CC angewandt? - Alle Varianten fordern Namensnennung (BY) des Urhebers und erlauben jedem zumindest die nicht-kommerzielle Vervielfältigung Weitergabe / Verbreitung öffentliche Zugänglichmachung sonstige Nutzung wie Aufführung, Sendung, (und lassen selbstverständlich alle urheberrechtlichen Schranken unangetastet) - Varianten ohne NC erlauben all dies auch für kommerzielle Zwecke - Varianten ohne ND erlauben es zusätzlich, Bearbeitungen zu veröffentlichen

102 4. Wie wird CC angewandt? Was passiert, wenn man Material kombiniert, das unter verschiedenen Versionen (z.b. 3.0 vs. 4.0) der CCLizenz steht?

103 4. Wie wird CC angewandt? Sofern die kombinierten Einzelteile eigenständig nebeneinander stehen bleiben, gelten entsprechend getrennt auch die verschiedenen Versionen weiter (und sind entsprechend unterschiedlich zu kennzeichnen). Nur wenn ein einheitliches neues Werk entsteht was ja nur zulässig ist, wenn alle kombinierten Teile zur Bearbeitung freigegeben sind muss man sich für eine Version entscheiden. Die Lizenzen erlauben es in diesem Fall, für das neue Gesamtwerk die jeweils neueste Lizenzversion zu nehmen.

104 4. Wie wird CC angewandt? - Das Ergebnis, wenn Material aus unterschiedlichen Quellen kombiniert wird, kann rechtlich gesehen zweierlei sein: A. Ein einheitliches neues Werk, an dem ein einheitliches neues Bearbeiterurheberrecht entsteht und bei dem alle Beteiligten ShareAlike-Regeln (SA) sind zu beachten B. Eine bloße Werkverbindung = d.h. nur die bisherigen Rechte bestehen unabhängig und nebeneinander Teile bleiben so lizenziert, wie sie waren (ergibt viele Lizenzhinweise)

105 4. Wie wird CC angewandt? Wie kombiniert man verschiedene CC-Lizenzen korrekt? Zum einen die verschiedenen Bestandteile, zum anderen mehrere bearbeitbare Werke mit unterschiedlichen Lizenzregelungen.

106 4. Wie wird CC angewandt? Solange die Bestandteile eigenständig bleiben, siehe die vorigen beiden Folien. Dann spielen weder verschiedene Versionen noch Lizenztypen eine Rolle. Sofern ein neues einheitliches Werk entsteht, siehe hinsichtlich Lizenzversionen ebenfalls die vorigen Folien. Was die unterschiedlichen Lizenztypen angeht, gibt die Matrix auf der folgenden Folie Auskunft darüber, welche mit welchen zu neuen Werken kombinierbar sind.

107 Vermischbarkeit

108 4. Wie wird CC angewandt? Wie genau bindet man korrekt den Link zu einer CC-Lizenz ein, wenn man beispielsweise ein CClizenziertes Bild aus Flickr in seiner Präsentation verwendet?.

109 4. Wie wird CC angewandt? Siehe dazu die Bildunterschrift auf der folgenden Folie. Da der Link bei Folien nicht in jedem Falle klickbar ist, muss er die Form einer ausgeschriebenen Internetadresse haben. Ein Verstecken dieser Internetadresse in Meta-Tags wie <mouseover> ist auch bei elektronischen Medien nicht anzuraten, da touch-basierte Geräte wie Tablets üblicherweise keine MouseOver-Funktion bieten.

110 4. Wie wird CC angewandt? Ist das mit den CC-Lizenzhinweisen immer schlank und praktisch? leider Nein von CC BY 2.0,

111 4. Wie wird CC angewandt? Wo stehen die CC-Lizenzen bei einer größeren Lerneinheit? Im Impressum? Hat eine Lerneinheit überhaupt ein eigenes Impressum? Oder sind Lizenzhinweise etc. unter jedem Bild, in jedem Textabschnitt nötig?

112 4. Wie wird CC angewandt? Unter jedem Bild und Textabschnitt ist immer korrekt, aber oft nicht praktikabel. Je nach Medium können die Lizenzhinweise daher auch anderweitig untergebracht werden, und zwar so, wie das für das Medium auch sonst üblich ist bei einem Video bspw. im Abspann, bei einem Buch im Impressum oder in einem Abbildungsverzeichnis. Man verhält sich korrekt, solange die Hinweise leicht auffindbar sind, wenn man danach sucht.

113 4. Wie wird CC angewandt? Ich erstelle aus drei Texten mit verschiedenen Lizenzen einen neuen Text / oder ich schneide aus drei kurzen Videos ein neues. Wo und in welcher Form muss ich angeben, was ich geändert habe? Muss ich nur grundlegende Änderungen angeben?

114 4. Wie wird CC angewandt? Man muss angeben a) dass Veränderungen vorgenommen wurden und b) welcher Natur diese sind. Bsp.: Es ist anzugeben, dass es sich um die Übersetzung in Sprache X handelt, oder bei einem Bild, dass es sich um eine zugeschnittene Fassung handelt. En detail müssen und können die Veränderungen oft nicht angegeben werden.

115 4. Wie wird CC angewandt? Habe ich einen Einfluss darauf, dass die Materialien "richtig" verwendet werden, also nicht plötzlich eine sachlich falsche Darstellung irgendwo im Internet vorhanden ist, unter der auch mein Name steht?

116 4. Wie wird CC angewandt? Sofern Bearbeitungen erlaubt sind, kann es passieren, dass eine sachlich falsche Fassung entsteht. Die Verpflichtung zur Angabe, dass etwas verändert wurde, macht aber deutlich, dass es sich nicht mehr um die Fassung handelt, die der Lehrende veröffentlicht hatte.

117 4. Wie wird CC angewandt? Sofern Bearbeitungen erlaubt sind, kann es passieren, dass eine sachlich falsche Fassung entsteht. Die Verpflichtung zur Angabe, dass etwas verändert wurde, macht aber deutlich, dass es sich nicht mehr um die Fassung handelt, die der Lehrende veröffentlicht hatte.

118 4. Wie wird CC angewandt? Kann ich einschränken, in welchem Kontext meine Materialien genutzt werden (also z.b. nicht im Kontext von Fremdenfeindlichkeit etc.)

119 4. Wie wird CC angewandt? Grundsätzlich nicht, allerdings kann man aufgrund der sog. No-endorsement-Klausel verlangen, dass bei einer Nutzung nicht der Eindruck erweckt wird, man habe diese gesondert erlaubt, um den jeweiligen Nutzer zu unterstützen. Vielmehr muss stets deutlich sein, dass die Nutzung aufgrund einer Jedermannlizenz erfolgt, also jedem/jeder erlaubt ist und keine Rückschlüsse auf ein Gutheißen des Nutzungszwecks zulässt. Zudem kann stets verlangt werden, dass der eigene Name bei der Nutzung entfernt wird.

120 Einzelfragen zum 4. Abschnitt Kann der Urheber eine CC-Lizenz "widerrufen"?

121 Einzelfragen zum 4. Abschnitt Nein!

122 4. Wie wird CC angewandt? (grobe) Checkliste Rechte prüfen / klären Lizenz aussuchen Lizenzhinweis anbringen Content online stellen

123 4. Wie wird CC angewandt? Rechte prüfen / klären Lizenz aussuchen Lizenzhinweis anbringen

124 4. Wie wird CC angewandt? Rechtestatus nach Möglichkeit bereits vor Beginn von Digitalisierungsmaßnahmen bzw. vor der Erstellung neuer Materialien ermitteln/festlegen

125 4. Wie wird CC angewandt? Sofern das wg. mangelnder Ressourcen nicht möglich ist, sollte spätestens vor dem Online-Stellen von Beständen zumindest eine Risikoabschätzung erfolgen

126 4. Wie wird CC angewandt? Soweit es um Urheberrecht geht: Mehrere Beitragende sind Miturheber = alle müssen zustimmen

127 Digitalisierung durch automatisierte Verfahren (Scannen) erzeugt in der Regel keine eigenen Rechte der digitalisierenden Institution

128 4. Wie wird CC angewandt? Rechte prüfen / klären Lizenz aussuchen Lizenzhinweis anbringen Content online stellen

129 4. Wie wird CC angewandt? Vorbedingungen ermitteln Wenn eine Institution nur einfache Nutzungsrechte hat, können ohne ausdrückliche Erlaubnis keine Unterlizenzen (= auch keine CCLizenzen) vergeben werden, bei ausschließlichen Nutzungsrechten dagegen im Zweifel schon

130 4. Wie wird CC angewandt? Lizenzwahlkriterium I Hinsichtlich Daten besteht ein deutlicher Wirkungsunterschied zw. CC-Lizenzversionen 3.0 und 4.0 (3.0 enthält einen umfassenden Verzicht auf Datenbankenschutz, 4.0 nicht mehr)

131 Lizenzwahlkriterium II Die Einschränkung NC hat Auswirkungen, die nicht immer ganz im Sinne des Verwenders sind... siehe Broschüre von Wikimedia, CC Deutschland und irights.info

132 4. Wie wird CC angewandt? Lizenzwahlkriterium III Nur solche Beschränkungen vorsehen, die man notfalls auch durchsetzen will, sonst werden rechtstreue Nutzer unnötig abgeschreckt

133 4. Wie wird CC angewandt? Rechte prüfen / klären Lizenz aussuchen anbringen CoLizenzhinweisntent online stellen

134 4. Wie wird CC angewandt? Möglichst eindeutig kennzeichnen, was genau Gegenstand welcher Art von Freigabe (Lizenz) ist

135 4. Wie wird CC angewandt? Lizenzhinweis im Impressum eines Buches: Lizenz: Creative Commons Namensnennung 3.0 de ( Licenses/by/3.0/de/), anzu geben sind Autor, Titel und Herausgeberin.

136 4. Wie wird CC angewandt? Beispiel für einen seitengenauen Lizenzhinweis bei Nachnutzung:

137 ... oder man lässt sich helfen:

138 4. Wie wird CC angewandt? Bei Nachnutzung CC-lizenzierter Inhalte muss stets zumindest angegeben werden (so der Lizenzgeber das denn selbst mitteilt, man muss also nicht hinterher recherchieren): - Name des/der Urheber - Titel des Werkes (entfallen seit Version 4.0) - Lizenztyp (ggf. Abkürzung) - Lizenz-URL (bei Offline-Nutzung ausschreiben)

139 4. Wie wird CC angewandt? sofern man Veränderungen vorgenommen hat: - dass das geschehen ist und... - welcher Art die Veränderungen sind

140 4. Wie wird CC angewandt? Hinsichtlich Internetadressen (Lizenz-URL, Quellen-URL) kann man zumindest bei OnlineSzenarien notfalls auch mit Link Shortenern wie bit.ly arbeiten, läuft dann aber das Risiko der Abhängigkeit von der dauerhaften Verfügbarkeit des jeweiligen Dienstes.

141 Ein Verbergen von Lizenzhinweis(teil)en unter <mouseover> und ähnlichem macht die Angaben wirkungslos auf allen touchbasierten Endgeräten, bei denen es keinen Mauszeiger gibt. Bei Nachnutzung fremder Inhalte liegt darin also ein Lizenzverstoß.

142 4. Wie wird CC angewandt? Die Auszeichnung mit etwas wie MMKH 2015 direkt neben dem CC-Lizenzhinweis ist zwar juristisch korrekt, wirkt auf Nutzer jedoch bisweilen verwirrend, weil mit Alle Rechte vorbehalten assoziiert wird

143 4. Wie wird CC angewandt? Allgemein gilt: Wenn man sich bei Nachnutzung fremder Inhalte nicht sicher ist, ob man alle Lizenzbedingungen einhält (ob man ausreichende Angaben gemacht hat, ob man als nicht-kommerziell gilt bei Lizenzen mit NC-Einschränkung etc.), sollte man einfach beim Rechteinhaber nachfragen

144 4. Wie wird CC angewandt? Auch hier kann und sollte man sich helfen lassen

145 4. Wie wird CC angewandt?

146 4. Wie wird CC angewandt? Lizenz aussuchen Lizenzhinweis anbringen Content online stellen

147 4. Wie wird CC angewandt? Beim Online-Stellen in jedem Falle den Rechtestatus nochmals kurz reflektieren, sonst droht (versehentliche) Rechtsanmaßung

148 4. Wie wird CC angewandt? Was macht man als Institution oder Firma, wenn man Werke Dritter unter eine CC Lizenz stellen will?

149 Rechteflussvariante 1 Öffentlichkeit Institution Sondervertrag Künstler Institution erwirbt alle erdenklichen Nutzungsrechte, und dies entweder exklusiv oder mit ausdrücklicher Erlaubnis der Unterlizenzierung, und tritt dann selbst als CC-Lizenzgeberin auf. Problem: Dies läuft auf einen Total Buy-Out hinaus, der oft im Ergebnis lückenhaft bleibt, was dann auf die CCLizenz weiterwirkt.

150 Rechteflussvariante 2 Öffentlichkeit Institution Sondervertrag Künstler Institution erwirbt nur die für sich selbst benötigten Nutzungsrechte, im Übrigen tritt gegenüber allen anderen Nutzern der Künstler als CC-Lizenzgeber auf. Hier können für die Institution Sonderregeln vereinbart werden, unabhängig vom CC-Ansatz.

151 Rechteflussvariante 3 Öffentlichkeit Institution Künstler Institution nutzt wie alle anderen Nutzer die Inhalte gemäß der CC-Lizenz. Diese Variante ist die simpelste.

152 Fragen zu diesem Abschnitt?

153 1 Warum? Urheberrecht und Digitalisierung 2 Wissensgesellschaftsurheberreformgesetz 3 Freie Lizenzen, Creative Commons 4 Wie wird CC angewandt? 5 Eine bessere Welt?

154 5. Eine bessere Welt? CC steht für viele für eine bessere Welt. Eine trügerische Illusion.

155 5. Eine bessere Welt? Was ist das Synonym für die Schlechtigkeit unseres Rechtssystems geworden? Was hat die Legitimität des Urheberrechts nachhaltig erschüttert? Was hat das Ansehen des Anwaltstandes in Bodenlose sinken lassen?

156 5. Eine bessere Welt? Abmahnungen

157 5. Eine bessere Welt? Abmahnungen bei der Nutzung CC-lizenzierter Inhalte?

158 5. Eine bessere Welt? Ja!

159 5. Eine bessere Welt? Lizenzen sind Lizenzen Wer gegen die Lizenzbestimmungen verstößt, gegen den kann der Rechteinhaber vorgehen CC umschreibt keinen rechtfreien Raum der open content community Abmahnungen sind ein legitimes Mittel, um gegen Lizenzverstöße vorzugehen

160 5. Eine bessere Welt? Typologie der CC-Abmahner Rechteinhaber mit Geschäftsmodell, dass auf NC beruht Rechteinhaber mit inhaltlichen Gründen Prinzipienreiter, die die Lizenz durchsetzen wollen Politische Akteure Abzocker

161 5. Eine bessere Welt? Nicht alle Abmahnungen sind illegitim! aber Abzocker erschüttern das Vertrauen in CC.

162 5. Eine bessere Welt? Was tun?

163 5. Eine bessere Welt? Korrekte Lizenzhinweise das geht! Lizenzhinweisgenerator Nicht zahlen zumindest nicht ungeprüft Bei reiner Abzocke juristische Gegenwehr

164 5. Eine bessere Welt? Obacht: Open Licenses regeln wirklich nur Urheberrecht und verwandte Schutzrechte

165 5. Eine bessere Welt? Marken Urheberrecht verwandte Schutzrechte (Leistungsschutzrechte etc.) Patentrecht Geschmacksmuster Gebrauchsmuster

166 5. Eine bessere Welt? ganz anderer Bereich: Persönlichkeitsrechte

167 5. Eine bessere Welt? Wann wird's problematisch? Eine Verletzung von Persönlichkeitsrechten kann nur passieren, wenn... eine bestimmte Person oder eine sehr kleine Gruppe von Personen direkt oder indirekt auf Aufnahmen (Bilder, Ton) oder Zeichnungen erkennbar ist Achtung: Auch aus dem Kontext kann jemand manchmal indirekt erkennbar werden!

168 5. Eine bessere Welt? Personen auf Bildern nur mit Erlaubnis Bilder, auf denen Personen wiedererkannt werden können... dürfen grundsätzlich nur mit deren Erlaubnis veröffentlicht werden nur bei Agenturbildern kann man einigermaßen blind annehmen, dass diese Erlaubnis vorher eingeholt wurde oder wenn die erkennbaren Personen nur unwesentliches Beiwerk eines dominierenden anderen Motivs sind Achtung: Eine CC-Lizenzierung sagt hierzu noch nichts! Die Veröffentlichungserlaubnis (englisch Model Release ) muss ggf. zusätzlich zur Lizenz vorliegen!

169 Weitere Fragen? Dann fragen! Dr. Paul Klimpel irights.law Almstadtstr. 9/11, Berlin Mit Ausnahme enthaltener Grafiken ist diese Präsentation freigegeben unter der CC-Lizenz Namensnennung 4.0 International, siehe Für Grafiken gilt: Logos/Kennzeichen von Creative Commons dürfen nach den Nutzungsregeln unter weitergegeben werden. Sonstige Logos dürfen als Teil dieser Präsentation weiterverbreitet werden, sofern darin keine markenmäßige Benutzung liegt. Sonstige Grafiken sind rechtefrei (teils gemeinfrei, teils mittels CC0 rechtefrei gestellt).

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