Studienreglement für die Bachelor-Ausbildung in Wirtschaftsinformatik an der Hochschule Luzern - Wirtschaft

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1 Studienreglement für die Bachelor-Ausbildung in Wirtschaftsinformatik an der Hochschule Luzern - Wirtschaft vom. September 0 Der Direktor der Hochschule Luzern - Wirtschaft, gestützt auf Artikel 6 Absatz Unterabsatz a der Studienordnung für die Ausbildung an der Hochschule Luzern, FH Zentralschweiz vom. September 0, beschliesst: I. Allgemeines Art. Grundsatz Das Reglement für die Bachelor-Ausbildung Wirtschaftsinformatik (nachfolgend Bachelor-Ausbildung) an der Hochschule Luzern - Wirtschaft enthält die Ausführungsbestimmungen zur Studienordnung für die Ausbildung an der Hochschule Luzern, FH Zentralschweiz. II. Organe Art. Leitung Bachelor-Ausbildung Die Leiterin oder der Leiter der Bachelor-Ausbildung ist für sämtliche Belange des Bachelor-Studiums zuständig. Insbesondere a. entscheidet sie oder er über die Zulassung zum Studium, b. entscheidet sie oder er über die Durchführung einzelner Module, c. koordiniert und organisiert sie oder er die Modulabschlüsse und d. entscheidet sie oder er über das Bestehen von Modulen. Art. Fachverantwortliche Den Fachverantwortlichen obliegt die fachliche und inhaltliche Koordination und Weiterentwicklung in den Fachbereichen sowie die fachliche und inhaltliche Abstimmung mit anderen Fachbereichen, soweit keine anderen Zuständigkeiten vorgesehen sind. Insbesondere a. setzen sie die Massnahmen zur Qualitätssicherung und -kontrolle in ihrem Fachbereich um, SRL Nr. SRL Nr.

2 b. organisieren sie die Validierung der Leistungsnachweise und der Resultate der Leistungsnachweise in ihrem Fachbereich und c. unterstützen sie die Leiterin oder den Leiter des Bachelor-Studiengangs bei der Weiterentwicklung des Studienangebots. Art. Modulverantwortliche Die Modulverantwortlichen sind für die formale Planung, Organisation und Durchführung eines oder mehrerer Module einschliesslich der Leistungsnachweise zuständig. Art. Dozierende Die Dozierenden unterrichten gemäss den didaktischen Qualitätsstandards der Hochschule Luzern. Ihre Lehrtätigkeit beinhaltet auch die fachliche Betreuung der Studierenden ausserhalb der eigentlichen Lehrveranstaltungen. Sie sind zur Zusammenarbeit bei der Konzeption und Durchführung von Modulen verpflichtet. Sie sind für die Konzeption, Beurteilung und Bewertung der Leistungsnachweise verantwortlich. Art. 6 Beurteilende Leistungsnachweise oder Teile von Leistungsnachweisen werden in der Regel von jenen Dozierenden durchgeführt, beurteilt und bewertet, welche die entsprechende Lerneinheit unterrichtet haben. Als ungenügend beurteilte Leistungsnachweise oder Teile davon werden von einer zweiten Dozentin oder einem zweiten Dozenten aus dem gleichen Fachbereich überprüft und validiert. Für folgende Arten von Leistungsnachweisen werden externe oder interne Expertinnen oder Experten beigezogen: a. die mündlichen Leistungsnachweise und b. die Bachelor-Arbeit. In diesen Fällen setzen die verantwortlichen Dozierenden die Leistungsbewertung im Einvernehmen mit den Expertinnen oder Experten fest. Bei Uneinigkeit entscheiden die verantwortlichen Dozierenden. Die Expertinnen oder Experten überwachen zudem den ordnungsgemässen Verlauf mündlicher Prüfungen. III. Bachelor-Studium Art. 7 Zweck der Ausbildung Das Bachelor-Studium an der Hochschule Luzern - Wirtschaft ist eine allgemeinbildende berufsbefähigende Ausbildung, die praxisorientiert und wissenschaftlich fundiert ist. Sie befähigt zum Übertritt in die entsprechenden Berufsfelder oder zum Weiterstudium auf Masterstufe.

3 Art. 8 Sprachliche Voraussetzungen Studierende, deren Muttersprache nicht mit der vorherrschenden Unterrichtssprache identisch ist, müssen sich über genügende Kenntnisse der Unterrichtssprache ausweisen. Der Nachweis erfolgt über eine Zulassungsprüfung oder ein stufengerechtes Diplom. Die Leiterin oder der Leiter der Bachelor-Ausbildung entscheidet über die Anerkennung solcher Diplome. Art. 9 Studienmodelle Das Bachelor-Studium kann vollzeitlich oder berufsbegleitend absolviert werden. Es besteht kein Anrecht auf entsprechende Angebote in allen Studienbereichen. In speziellen Fällen kann die Leiterin oder der Leiter des Bachelor-Studiengangs ein Teilzeitstudium ohne studienrelevante Berufstätigkeit bewilligen. Art. 0 Dauer und Umfang der Studienleistungen im Vollzeit- und Teilzeitstudium Im Vollzeitstudium beträgt die Studienleistung in der Regel 0 Credits pro Semester. Wird das Studium teilzeitlich absolviert, darf die durchschnittliche minimale Studienleistung 0 Prozent eines Vollzeitstudiums nicht unterschreiten. Als Zeiträume für die Bestimmung der durchschnittlichen Studienleistung gelten die Assessmentstufe beziehungsweise die Bachelorstufe. Art. Berufstätigkeit und deren Anrechnung im berufsbegleitenden Studium Studierende, die das Studium berufsbegleitend absolvieren, müssen nachweisen, dass ihre Berufstätigkeit mindestens 0 Prozent eines vollen Arbeitspensums beträgt und aus einer qualifizierten Tätigkeit in den Bereichen Informatik oder Betriebswirtschaft besteht. Die Grundlage zur Bestimmung der durchschnittlichen Berufstätigkeit ergibt sich aus der Anzahl der vollständigen Semester, während der die Studierenden an der Hochschule Luzern - Wirtschaft immatrikuliert sind. Im berufsbegleitenden Studium wird die Berufstätigkeit im Umfang von insgesamt Credits im Rahmen von Transfermodulen angerechnet. Eine zusätzliche Anrechnung der Berufstätigkeit im Umfang von Credits ist möglich, wenn die oder der Studierende nachweist, dass sie oder er über Kompetenzen, die normalerweise im Studium erworben werden, aufgrund der beruflichen Tätigkeit bereits verfügt oder sich diese vor Abschluss des Studiums aneignen wird. Art. Gliederung der Bachelor-Ausbildung Die Bachelor-Ausbildung gliedert sich ausserdem in eine Assessmentstufe im Umfang von 60 Credits und eine Bachelorstufe im Umfang von 0 Credits. Art. Assessmentstufe Das Bestehen der Assessmentstufe ist Voraussetzung für den Übertritt in die Bachelorstufe. Die Assessmentstufe umfasst die im Modulverzeichnis festgelegten Module. Wer die in Absatz erwähnten Module absolviert und dabei 60 Credits erworben hat, hat die Assessmentstufe definitiv bestanden. Wer die in Absatz erwähnten Module absolviert hat und dabei weniger als 60, aber mindestens Credits erworben hat, hat die Assessmentstufe bedingt bestanden. Die fehlenden Credits müssen innerhalb der in Absatz genannten Frist erworben werden.

4 Während der Assessmentstufe dürfen Module der Bachelorstufe nur dann absolviert werden, wenn dies gemäss Modulverzeichnis ausdrücklich zulässig ist. Credits, die in solchen Modulen oder in Modulen anderer Studiengänge der Hochschule Luzern erworben werden, werden für das Bestehen der Assessmentstufe nicht angerechnet. Wer die Assessmentstufe innerhalb von drei Jahren nach Studienbeginn nicht definitiv bestanden hat, wird vom Bachelor-Studium ausgeschlossen. In begründeten Ausnahmefällen kann die Leiterin oder der Leiter des Bachelor-Studiengangs eine Fristverlängerung für das Bestehen der Assessmentstufe über drei Jahre hinaus bewilligen. Art. Bachelorstufe Zur Bachelorstufe wird zugelassen, wer die Assessmentstufe definitiv oder bedingt bestanden hat. Die Bachelorstufe umfasst die im Modulverzeichnis festgelegten Module. Im Rahmen der Bachelorstufe ist eine Bachelor-Arbeit einzureichen. Um die Bachelor-Arbeit zu beginnen, müssen Module im Umfang von mindestens 0 Credits (einschliesslich Assessmentstufe) besucht worden sein. Der Antritt zur Bachelor-Arbeit ist auch dann möglich, wenn die Wiederholung von Leistungsnachweisen in solchen Modulen noch aussteht. Bereits während der Assessmentstufe erworbene Credits der Bachelorstufe werden angerechnet. Die Bachelorstufe ist abgeschlossen, wenn in den entsprechenden Modulen 0 Credits erworben worden sind. Zur Berechnung dieser Summe dürfen pro Modultyp nur so viele Module beziehungsweise Credits hinzugezogen werden, wie es der Gesamtstudienplan und die einzelnen Studienmodelle vorsehen. 6 Wer die notwendigen 0 Credits der Bachelorstufe innerhalb von fünf Jahren nach Bestehen der Assessmentstufe nicht erworben hat, wird vom Bachelor-Studium ausgeschlossen. In Fällen, in denen der Übertritt in die Bachelorstufe aufgrund des bedingten Bestehens der Assessmentstufe erfolgte, ist der Zeitpunkt des bedingten Übertritts für die Berechnung der maximalen Studiendauer massgebend. 7 In begründeten Ausnahmefällen kann die Leiterin oder der Leiter der Bachelor-Ausbildung eine Fristverlängerung für den Erwerb der Credits in der Bachelorstufe über fünf Jahre hinaus bewilligen. Art. Anrechnung von Studienleistungen an anderen Departementen der Hochschule Luzern Maximal 6 Credits, welche in Modulen anderer Departemente der Hochschule Luzern erworben worden sind, werden als M-Module an die Bachelorstufe angerechnet, sofern das gewählte Studienmodell M- Module vorsieht. Art. 6 Anrechnung von Studienleistungen an anderen Ausbildungsinstitutionen Auf Gesuch hin können Studienleistungen, die an anderen in- und ausländischen Hochschulen absolviert worden sind, anerkannt und angerechnet werden, sofern sie als gleichwertig eingestuft werden. Über die Gleichwertigkeit entscheidet der Leiter oder die Leiterin der Bachelor-Ausbildung. Studienleistungen, welche mit dem Diplom einer Höheren Fachschule in einem einschlägigen Bereich abgeschlossen wurden, können an Module der Assessment- und Bachelorstufe im Umfang von bis zu 60 Credits angerechnet werden. Beträgt die Anrechnung von Studienleistungen gemäss Absatz und weniger als 60 Credits, gilt Artikel sinngemäss. Beträgt die Anrechnung mindestens 60 Credits, gilt damit die Assessmentstufe als bestanden.

5 Um das Bachelor-Studium an der Hochschule Luzern - Wirtschaft abzuschliessen, müssen mindestens 60 Credits im Rahmen der Bachelorstufe an der Hochschule Luzern - Wirtschaft erworben worden sein. Leistungsnachweise, die während eines Gaststudiums an einer Partnerhochschule oder einer anderen Hochschule erbracht und mit genügend bewertet wurden, werden anerkannt und angerechnet, wenn: a. vor Antritt des Gaststudiums ein von der Leiterin oder dem Leiter der Bachelor-Ausbildung genehmigtes Learning Agreement abgeschlossen wurde und b. die während des Gaststudiums erbrachten Studienleistungen in einem von der Gasthochschule ausgestellten Transcript of Records nachgewiesen werden können. IV. Module Art. 7 Module Die Module umfassen Credits oder ein Mehrfaches davon. Ein Modul besteht aus einem oder mehreren Kursen. Module können in Deutsch oder Englisch durchgeführt werden. Art. 8 Modultypen Es gibt die folgenden Modultypen: a. C-Module (Core Courses oder Kernmodule) sind Pflichtmodule, die betriebsökonomische und studienrichtungsspezifische Kernkompetenzen in den Bereichen Fachkompetenz, Methodenkompetenz, sozial-kommunikative Kompetenz und Selbstkompetenz vermitteln, b. R-Module (Related Courses oder Erweiterungsmodule) sind Wahlpflichtmodule, welche die in den Kernmodulen vermittelten Kompetenzen erweitern oder unterstützen und c. M-Module (Minor Courses oder Ergänzungsmodule) sind Wahlpflichtmodule, welche Zusatzkompetenzen ausserhalb des Kernbereichs vermitteln. Die C-, R- und M-Module für das gesamte Bachelor-Studium und für die Studienmodelle sind in einem Modulverzeichnis festgehalten. Art. 9 Modulniveaus Module werden einem Niveau innerhalb der Bachelorausbildung zugeordnet. Die Eingangskompetenzen bestimmen die Zuordnung des Moduls zu einem Niveau. Es werden die folgenden Bezeichnungen verwendet: a. Basic (B), b. Intermediate (I), c. Advanced (A) und d. Specialised (S). Innerhalb einzelner Module können zusätzlich Leistungsgruppen gebildet werden.

6 Art. 0 Kontakt- und Selbststudium Module und Kurse bestehen aus Kontaktstudium und Selbststudium. Das Selbststudium kann in begleitetes Selbststudium und autonomes Selbststudium unterteilt werden. Die Modulbeschreibungen enthalten Angaben zum zeitlichen Anteil des Kontakt- und des Selbststudiums pro Modul und/oder Kurs. V. Leistungsnachweise und Vergabe von Credits Art. Bewertung von Leistungsnachweisen Die Qualität der Leistungsnachweise von Modulen wird sowohl in Bewertungen als auch in numerischen Noten ausgewiesen. Die numerische Beurteilung wird in den folgenden ganzen oder den dazwischen liegenden halben Noten ausgedrückt: 6 = sehr gut = gut = genügend = ungenügend = schwach = unbrauchbar Die Note entspricht 60 Prozent der möglichen Höchstleistung. Die numerische Bewertung von Teilnachweisen eines Moduls wird gemäss den Noten in Absatz und den dazwischen liegenden Zehntelsnoten ausgedrückt. Die Bewertungen gemäss ECTS werden wie folgt vergeben: a. Die besten 0 Prozent der Studierenden mit einer genügenden Note erhalten die beste Bewertung A, die folgenden Prozent die Bewertung B, die nächsten 0 Prozent erhalten die Bewertung C, die darunter liegenden Prozent die Bewertung D und die letzten 0 Prozent die Bewertung E. Ungenügende Leistungen werden mit FX (Verbesserungen erforderlich) oder F (nicht bestanden) bewertet. b. Bei Leistungsnachweisen, in welchen weniger als Studierende eine genügende Leistung erreichen, können die ECTS-Bewertungen linear zu den numerischen Noten vergeben werden. Art. Vergabe der Credits Die Credits für ein Modul werden vergeben, wenn die Bewertung des Leistungsnachweises beziehungsweise der gewichtete Durchschnitt der Bewertungen aus den Teilnachweisen des Moduls mindestens der numerischen Note entspricht. In Modulen, welche aus mehreren Kursen bestehen, besteht der Leistungsnachweis aus den Bewertungen der Teilnachweise in den einzelnen Kursen. Die Gewichtung der Teilnachweise entspricht der Verteilung der Credits auf die einzelnen Kurse. Besteht ein Teilnachweis seinerseits aus mehreren Leistungen, legt die oder der Modulverantwortliche deren Gewichtung in Absprache mit der oder dem Fachverantwortlichen fest. Leistungsnachweise in Modulen mit nur einem Kurs können ebenfalls aus Teilnachweisen bestehen. In diesen Fällen legt die oder der Modulverantwortliche die Gewichtung in Absprache mit der oder dem Fachverantwortlichen beziehungsweise der oder dem Studienrichtungsverantwortlichen fest. Bei nicht genügend erbrachten Leistungsnachweisen, die sich aus zwei oder mehr Teilnachweisen zusammensetzen, wird die Bewertung F gesetzt. 6

7 Bei nicht genügend erbrachten Leistungsnachweisen, die sich nicht aus zwei oder mehr Teilnachweisen zusammensetzen, wird bei einer gerundeten numerischen Note oder. die Bewertung FX gesetzt. Für mit FX bewertete Leistungsnachweise wird eine Kompensationsmöglichkeit gewährt, welche mit dem ursprünglichen Leistungsnachweis vergleichbar ist. In diesem Fall errechnet sich die Modulbewertung aus dem Durchschnitt der mit FX bewerteten Leistung und der auf halbe Noten gerundeten Bewertung der Kompensationsleistung. 6 Eine Kompensationsleistung im Falle der Bewertung FX ist nur einmal möglich. Sie muss bis spätestens am Ende des folgenden Semesters erbracht werden. Die verantwortliche Dozentin oder der verantwortliche Dozent bestimmt den Zeitpunkt. Art. Zeitpunkt der Leistungsnachweise Leistungsnachweise, mit Ausnahme von Kompensationsleistungen, müssen zum selben Zeitpunkt wie das Modul absolviert werden. Die Leiterin oder der Leiter des Bachelor-Studiengangs kann auf begründeten Antrag hin Ausnahmen von dieser Regelung bewilligen. Art. Wiederholung von Leistungsnachweisen Ist die Voraussetzung für die Vergabe der Credits in einem Modul nicht erfüllt, müssen nur so viele Teilnachweise wiederholt werden wie nötig sind, um einen genügenden Durchschnitt gemäss Artikel zu erreichen. Art. Kriterien der Leistungsbeurteilung Die Anforderungen an Leistungsnachweise, die Beurteilungskriterien und die Bewertung richten sich nach den in den Modulbeschreibungen definierten Lernzielen. Art. 6 Hilfsmittel Allfällige Hilfsmittel werden den Studierenden in der Regel zu Beginn des Semesters, spätestens aber sechs Wochen vor dem Termin, an dem der Leistungsnachweis oder ein Teil davon stattfindet beziehungsweise beginnt, bekannt gegeben. Art. 7 Informationspflicht Die Studierenden sind verpflichtet, sich bei Unklarheiten aktiv um Informationen über die Ziele, Inhalte und Modalitäten von Leistungsnachweisen zu bemühen. Art. 8 Datenabschrift Für jedes Semester erhalten die Studierenden eine Datenabschrift (Transcript of Records) der im betreffenden Semester absolvierten Leistungsnachweise. Diese enthält eine Zusammenstellung der absolvierten Module mit den dafür vergebenen Bewertungen und Credits. 7

8 Art. 9 Verhinderung oder Abmeldung Ist eine Kandidatin oder ein Kandidat durch einen zwingenden Grund daran gehindert, einen Leistungsnachweis zu absolvieren, so teilt sie oder er dies der Leiterin oder dem Leiter der Bachelor-Ausbildung umgehend mit und reicht ein schriftliches Abmeldegesuch ein. Tritt ein solcher Verhinderungsgrund unmittelbar vor oder während eines Leistungsnachweises ein, hat die Kandidatin oder der Kandidat den Rücktritt unverzüglich der Leiterin oder dem Leiter der Bachelor- Ausbildung beziehungsweise dem oder der verantwortlichen Dozierenden wenn möglich schriftlich mitzuteilen. Das Abmeldegesuch beziehungsweise die schriftliche Mitteilung ist zusammen mit den entsprechenden Bestätigungen der Leiterin oder dem Leiter der Bachelor-Ausbildung einzureichen. Ausgeschlossen ist die Geltendmachung von Gründen, die sich auf einen bereits absolvierten Leistungsnachweis beziehen, sofern diese Gründe für die Kandidatin oder den Kandidaten vor oder während der Absolvierung des Leistungsnachweises erkennbar waren. Werden medizinische Gründe geltend gemacht, ist ein ärztliches Zeugnis vorzulegen. Im Zweifelsfall kann die Hochschule Luzern Wirtschaft einen Arzt ihres Vertrauens beiziehen. Über die Genehmigung einer Abmeldung oder eines Abbruchs des Leistungsnachweises entscheidet die Leiterin oder der Leiter der Bachelor-Ausbildung. Falls ein Nichtbestehen des Leistungsnachweises aufgrund der vor Abbruch erzielten Teilleistungen feststand, gilt der Leistungsnachweis als nicht bestanden. 6 Wird ein Leistungsnachweis von einer Kandidatin oder einem Kandidaten ohne genehmigte Abmeldung oder ohne zwingenden Verhinderungs- oder Abbruchsgrund nicht absolviert oder wird ein begonnener Leistungsnachweis nicht fortgesetzt, gilt der Leistungsnachweis als nicht bestanden. Art. 0 Einsichtsrecht Die Fach- und Studienrichtungsverantwortlichen können zusätzlich und unabhängig von der Modulbewertung bei einzelnen Teilnachweisen aus ihrem Verantwortlichkeitsbereich ein Einsichtsrecht gewähren, wenn sie dies als didaktisch sinnvoll oder notwendig erachten. VI. Angebot und Durchführung von Modulen Art. Angebotsrhythmus von Modulen Module werden in der Regel jährlich einmal angeboten, falls die in Artikel erwähnten Voraussetzungen für die Durchführung erfüllt sind. Art. Durchführung von Modulen Module werden durchgeführt, wenn genügend Anmeldungen vorliegen und dies im Rahmen der Gewährleistung eines ordnungsgemässen Studienbetriebs möglich ist. Über die Durchführung der Module entscheidet die Leiterin oder der Leiter der Bachelor-Ausbildung. Kann ein Modul nicht durchgeführt werden, wird dies den betroffenen Studierenden mitgeteilt. Diese können sich bis zu dem von der Leiterin oder dem Leiter der Bachelor-Ausbildung festgelegten Termin für andere Module des entsprechenden Studienjahrs anmelden. Die Nachmeldungen werden im Rahmen der Gewährleistung eines ordnungsgemässen Studienbetriebs so weit wie möglich berücksichtigt. 8

9 Art. Anmeldung zu einem Modul Um ein Modul zu besuchen, müssen grundsätzlich die in der Modulbeschreibung festgelegten Voraussetzungen erfüllt sein. Ist dies nicht der Fall, können Studierende vom weiteren Besuch sowie von den Leistungsnachweisen des Moduls ausgeschlossen werden. Ein Modul kann auch dann besucht werden, wenn vorausgesetzte Module zwar absolviert wurden, aber aufgrund eines ungenügenden Leistungsnachweises noch keine Credits vergeben wurden. Für den Übertritt von der Assessment- in die Bachelorstufe gilt diese Bestimmung unter Vorbehalt von Artikel. Es besteht kein Anspruch auf einen Platz in einem bestimmten Modul oder in einer bestimmten Durchführung eines Moduls. Art. Abmeldung von einem Modul Abmeldungen sind jeweils bis zu dem von der Leiterin oder dem Leiter der Bachelor-Ausbildung festgesetzten Termin möglich. Sie sind zu begründen. Über die Zulässigkeit der Begründung entscheidet die Leiterin oder der Leiter der Bachelor-Ausbildung. Abmeldungen mit als zulässig erachteten Begründungen werden berücksichtigt, sofern der ordnungsgemässe Studienbetrieb dadurch nicht beeinträchtigt wird. Bei einer als zulässig erklärten Abmeldung ist bis zu dem von der Leiterin oder dem Leiter der Bachelor- Ausbildung festgelegten Termin eine nachträgliche Anmeldung zum Besuch anderer Module möglich. Art. Termine und Fristen Termine und Fristen im Zusammenhang mit der gesamten Ausbildung oder Teilen davon (einschliesslich An- und Abmeldungen für Module und Leistungsnachweise) sind einzuhalten. Wer einen Termin oder eine Frist aus nachvollziehbaren Gründen (z. B. Krankheit) nicht einhalten kann, muss die für den Termin oder die Frist verantwortliche Person vor dem Termin beziehungsweise vor Ablauf der Frist informieren. Werden Fristen oder Termine unbegründet nicht eingehalten, gelten die betreffenden An- oder Abmeldungen als nicht erfolgt bzw. die betreffenden Leistungsnachweise als nicht erbracht. VII. Schlussbestimmungen Art. 6 Rechtsmittel Verfügungen gemäss diesem Studienreglement werden den Betroffenen schriftlich und mit einer Rechtsmittelbelehrung mitgeteilt. Gegen Verfügungen im Zusammenhang mit diesem Studienreglement kann gemäss den Bestimmungen der Studienordnung für die Ausbildung an der Hochschule Luzern, FH Zentralschweiz, bei der Leitung Bachelor-Ausbildung schriftlich und begründet Einsprache eingereicht werden. Die Einsprachefrist beträgt 0 Tage. SRL Nr. 9

10 Art. 7 Aufhebung bisherigen Rechts Das Studienreglement für die Bachelor-Ausbildung in Wirtschaftsinformatik an der Hochschule Luzern - Wirtschaft vom. September 0 wird aufgehoben. Art. 8 Inkrafttreten Dieses Studienreglement tritt unter Vorbehalt der Genehmigung durch den Fachhochschulrat der Hochschule Luzern rückwirkend auf den. September 0 in Kraft. Es gilt für alle Studierenden der Bachelor-Ausbildung in Wirtschaftsinformatik. Luzern,. September 0 Der Direktor: Xaver Büeler Die Leiterin Rechtsdienst: Marija Bucher-Djordjevic Vom Fachhochschulrat der Hochschule Luzern am. September 0 genehmigt. 0

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