Tarif Elektronik-Pauschalversicherung

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1 inter-makler.net Tarif INTER Elektronikversicherung Allgemeine Versicherung AG Underwriting Technische Versicherungen Service-Telefon: Fax: Tarif Elektronik-Pauschalversicherung Der INTER-Tarif Elektronik-Pauschalversicherung ist nur für Sie als Mitarbeiter oder Geschäftspartner unseres Unternehmens bestimmt und bleibt unser Eigentum. Jegliche Weitergabe an Dritte und Externe bedarf der Zustimmung durch die INTER-Direktion. Stand

2 Inhaltsverzeichnis Nr. Inhalt Seite 1. Vorbemerkung 3 2. Allgemeiner Teil Geltungs- und Anwendungsbereich Vertragsgrundlagen 6 3. Zeichnungsvoraussetzungen Allgemein Direktionsanfrage 6 4. Versicherungssummen 7 5. Versicherungsort 7 6. Deckungsumfang 8 7. Prämien Prämienzuschläge Prämiennachlässe Ratenzuschläge Versicherungsteuer Erläuterungen zum Versicherungsumfang Glossar Schadenbeispiele Summenermittlungsbogen Mindestsicherungen 16 Stand

3 1. Vorbemerkung Die Elektronik-Pauschalversicherung ist eine Allgefahrendeckung nach ABE Über die klassischen Gefahren wie z. B Feuer und Sturm inkl. Hagel hinaus gelten Ergänzende Gefahren versichert. Dies sind unvorhergesehene Schäden wie z. B. Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit, Überspannungen sonstiger Art, Feuchtigkeit, Tierverbiss, Vandalismus sowie Abhandenkommen durch Diebstahl. Die Elektronikversicherung kann zusätzlich um eine bedarfsgerechte Datenträger/Software-, Mehrkosten/Mehrkosten-BU-Deckung erweitert werden. Zusätzliche prämienfreie Kostenpositionen und diverse Leistungserweiterungen runden dieses Spezialprodukt ab. Stand

4 2. Allgemeiner Teil 2.1 Geltungs- und Anwendungsbereich Dieser Tarif gilt ausschließlich für in Deutschland ansässige Büro-, Verwaltungs-, Handels-, Gewerbebetriebe und Ärzte (keine Privatrisiken bzw. Privatkunden) bis zu einer Gesamtversicherungssumme in Höhe von Euro. Für Risiken mit einer höheren Versicherungssumme und für Einzelrisiken prüfen wir gerne die Erstellung eines individuellen Angebotes. Bitte reichen Sie uns hierzu einfach den ausgefüllten Summenermittlungsbogen für Elektronikversicherungen oder den Risikofragebogen Elektronik ein. Versichert werden können Anlagen und Geräte der Informations-, Kommunikationstechnik sowie sonstige elektrotechnische oder elektronische Anlagen und Geräte, inklusive deren Versorgungstechnik. Hierzu zählen folgende Anlagen und Geräte: Anlagengruppe 1: Daten- und Kommunikationstechnik, Bürotechnik Netzwerkanlagen, Personalcomputer, Bürocomputer, Textsysteme, EDV-Anlagen Laptops, Notebooks, Organizer, Tablet-PC s Digitalkameras CAD-, CAE-, CAM-Systeme Telefonanlagen mit Zusatzgeräten, Auto-/Mobiltelefone, Smartphones Telefax- und Telexgeräte Gegen- und Wechselsprechanlagen Alarm-, Brandmelde- und Zutrittskontrollanlagen Türschließanlagen, Warensicherungssysteme Personensuch- und Rufanlagen Funkanlagen Uhrenanlagen, Zeiterfassungsgeräte Vortrags- und Demonstrationsgeräte, Beamer Kopiergeräte, kleine Offsetgeräte, Mikrofi lmgeräte Diktiergeräte, elektrische Schreib- und Rechenmaschinen Post- und Papierbearbeitungsgeräte, Aktenvernichter Verkabelung, Vernetzung Klimaanlagen, unterbrechungsfreie Stromversorgung, Netzersatzanlagen und Frequenzumformer zusätzlich zur Gruppe 1: Anlagengruppe 2: Mess- und Prüftechnik, Prozessrechner, Kassen und Waagen Prüfautomaten, sonstige Mess- und Prüfgeräte Prozessrechner Geräte zur Materialprüfung (keine Röntgenanlagen) Kfz-, Mess- und Prüfeinrichtungen Elektronische Kassen und Waagen (keine Fahrzeugwaagen) Stand

5 Anlagengruppe 3: Satz- und Reprotechnik Elektronische Graviereinrichtungen für Druckvorlagen Farbauszugsanlagen, Graphische Gestaltungssysteme Foto- und Lichtsatzanlagen, Reprokameras Filmentwicklungsmaschinen Anlagengruppe 4: Bild- und Tontechnik Produktionstechnische Anlagen für Fernsehstudios, Rundfunksender und Tonstudios Fernseh- und Videoanlagen Industriefernsehanlagen Elektroakustische Anlagen Antennenanlagen Anlagengruppe 5: Medizintechnik Allg. Medizintechnik (z. B. EKG, CTG, Dialyse, Thermografi e) Medizinische Fernsehtechnik Elektromedizin (Geräte für Diagnostik und Therapie) Physikalisch medizinische Geräte Laborgeräte und Laborsysteme Sterilisations- und Desinfektionsanlagen Ultraschallgeräte (Diagnostik) Röntgenanlagen (Diagnose und Therapie) Endoskopiegeräte Strahlen- und Dosisleistungsmessgeräte Dentaleinrichtungen Stand

6 2.2 Vertragsgrundlagen Elektronikversicherung Bedingungswerk Klauseln Besondere Vereinbarungen (sofern vereinbart) Allgemeine Bedingungen für die Elektronikversicherung (ABE 2011) 1111 Röhren 1809 Sachen mit Geldinhalt oder geldwertem Inhalt 1819 Anerkennung 1820 Regressverzicht 1825 Makler 1909 Sachverständigenverfahren bei Zusammentreffen mit einer Feuerversicherung 9950 Elektronik-Pauschalversicherung Exklusiv 9951 Elektronik-Pauschalversicherung Premium 9952 Elektronik-Datenträgerversicherung Exklusiv 9953 Elektronik-Softwareversicherung Premium 9954 Elektronik-Mehrkostenversicherung Exklusiv 9955 Elektronik-Mehrkosten-/Betriebsunterbrechungsversicherung Premium 3. Zeichnungsvoraussetzungen 3.1 Allgemein Einzelrisiken bis Euro (höhere Summen sind anfragepfl ichtig) Serienmodelle (keine Prototypen oder Nullserien wie Versuchs- oder Erprobungsanlagen) ED-Mindestsicherungsanforderungen müssen erfüllt sein Vertragslaufzeit max. 3 Jahre (mit anschließender jährlicher Verlängerung) Keine Handelsware, Vorführgeräte, Haushaltsgeräte (z. B. Kaffeemaschinen, Kühlschränke) Risiken im unmittelbaren Gefahrenbereich von Hochwasser- oder Überschwemmungsgebieten (ZÜRS-Gefährdungsklasse GK 3 oder GK 4) sind grundsätzlich anfragepfl ichtig 3.2 Direktionsanfrage Bei nachfolgend aufgeführten Betriebsarten ist Direktionsanfrage inklusive Risikobeschreibung zu stellen: Risiken mit Vorschäden (Schadenquote über 60 % in den letzten 5 Jahren) Gewerblicher Verleih und Vermietung Versicherungsorte außerhalb Deutschlands Callcenter Händler, Hersteller, Lieferanten von Hardware/Medizintechnik Diskothek, Tanzlokal, Eroscenter Parkhaustechnik (Schrankenanlagen) Sonnenstudios Fotografen Filmproduktion Club-/Vereinshäuser Container/Baubude Stand

7 Kiosk (in Leichtbauweise) Verkaufsbude Verkaufswagen Verkehrssignal-/Überwachungsanlagen Musiktechnik (Musikanlagen und Musikinstrumente) und Unterhaltungselektronik 4. Versicherungssummen (VS) Elektroniksachversicherung: Neuwert (Listenpreis) der elektronischen Anlagen und Geräte zzgl. Bezugskosten Software-/Datenträgerversicherung: Rekonstruktionskosten der Daten und Kaufpreis der Programme Mehrkostenversicherung: Zeitabhängige Mehrkosten, d.h. Kosten, die fortlaufend anfallen, z. B. für: Benutzung anderer Anlagen Anwendung anderer Arbeits- oder Fertigungsverfahren Inanspruchnahme von Lohn-Dienstleistungen oder Lohn-Fertigungs - leistungen Bezug von Halb- oder Fertigfabrikaten 5. Versicherungsort Zeitunabhängige Mehrkosten, d.h. Kosten, die nur einmalig anfallen, z. B. für: Einmalige Umprogrammierung Umrüstung Behelfsmäßige oder vorläufi ge Wiederinstandsetzung Versicherungsschutz besteht innerhalb des Versicherungsortes. Versicherungsort ist das im Versicherungsvertrag bezeichnete Betriebsgrundstück in Deutschland. Sind weitere inländische Betriebsstätten vorhanden (z. B. Filialen, Zweigstellen, Niederlassungen oder auch Home-Offi ces), dann sind die versicherten Sachen an jedem dieser Standorte versichert (sog. Freizügigkeit). Mitversichert gelten dabei auch selbst durchgeführte Transporte von einer Betriebsstätte zur anderen. Stand

8 6. Deckungsumfang Tariflinien Übersicht der Leistungsmerkmale Exklusiv Premium Elektronikversicherung (auf Erstes Risiko) Wiederherstellung von Daten des Betriebssystems Schadenabwendungs- und Schadenminderungskosten Bei Gruppe 5 zusätzlich Daten- und Softwareversicherung (sofern vereinbart; auf Erstes Risiko) Aufräum-, Dekontaminations- und Entsorgungskosten Dekontaminations- und Entsorgungskosten für Erdreich Bewegungs- und Schutzkosten Erd-, Pfl aster-, Maurer-, Stemmarbeiten, Gerüsterstellung Luftfrachtkosten Bergungskosten Vorsorgeversicherung (in % der VS; ohne Maximierung) Sofortiger Reparaturbeginn bei Schäden bis Unterversicherungsverzicht Daten und Programme (Klausel 1911) Software (Klausel 1928) Mehrkosten durch Technologiefortschritt Vorzeitiger Deckungsbeginn ab Gefahrenübergang Erdbeben (bis zur Höhe der VS, max ) Mitversicherung von Ersatzgeräten im Schadenfall Werkstattaufenthalte und Transporte Anerkennung (Klausel 1819) Regressverzicht (Klausel 1820) Außenversicherung (in % der Versicherungssumme) Geltungsbereich Programmierkosten für Kassen und Kassensysteme Eichkosten für Wiegeeinrichtungen Selbstbeteiligung bei versichertem Abhandenkommen im Rahmen der Außendeckung (mind. die vereinbarte Selbst beteiligung) Schadensuchkosten Feuerlöschkosten inkl. Gebühren Freizügigkeit zwischen den Betriebsstätten (inkl. Homeoffi ce) Fundamente Innere Unruhen (Klausel 1236) Sachen im Gefahrenbereich (subsidiär) Wegfall der Restwertanrechnung im Versicherungsfall Leistungs-Upgrade-Garantie Bereitstellungskosten für Ersatzanlagen im Schadenfall Innere Betriebsschäden elektronischer Bauteile Mobiltelefone, Smartphones und Tablet-PC s Bestklausel Arzttaschen und deren Inhalt (subsidiär) Medikamentenverderb Bei Kühlschränken nach DIN Fehlerbeseitigungskosten in Programmen Korrektur von manuell fehlerhaft eingegebenen Daten Mehrkosten durch Änderungen oder Verbesserungen Softwareschutzmodule (Dongles, Kopierschutzstecker) Störung/Ausfall der EDV-, Klimaanlage, Stromversorgung Elektrostatische Aufl adung, elektromagnetische Stö rung Vorsätzliche Programm- oder Datenänderung durch Dritte Spannungsschwankungen, höhere Gewalt Computerviren 15 % der VS, min., max % 10 % 20 % Europa 20 % % der VS, min , max % % 30 % weltweit % Stand

9 Tariflinien Übersicht der Leistungsmerkmale Exklusiv Premium Mehrkostenversicherung (sofern vereinbart; auf Erstes Risiko) Zeitabhängige Mehrkosten (maximale Tagesentschädigung für fortlaufende Kosten) Zeitunabhängige Mehrkosten (einmalige Kosten z. B. für Umrüstung, Umprogrammierung oder vorläufi ge Wieder instandsetzung) Haftzeit (versicherter Zeitraum) % der VS, max. 1 Monat 10 % der VS, max Monate Wichtiger Hinweis: Die Leistungen sind nur verkürzt und auszugsweise wiedergegeben. Rechtsverbindlich ist ausschließlich der Wortlaut in den diesem Tarif zu Grunde liegenden Versicherungsbedingungen und Besonderen Vereinbarungen! 7. Prämiensätze netto (zzgl. 19 % gesetzlicher Versicherungsteuer) Exklusiv Versicherungssumme ( ) Elektronik Daten 2 Mehrkosten 2 (Gruppe 1 5) SB ( ) 1 Prämie ( ) SB ( ) Prämie ( ) SB (Tage) Prämie ( ) , ,55 1 4, , ,10 1 4, , ,50 2 3, , ,05 2 3, , ,60 3 2,75 Mindestprämie Die Selbstbeteiligung bei versichertem Abhandenkommen außerhalb des Versicherungsortes beträgt 20 %, mindestens jedoch den zur Versicherungssumme aufgeführten Betrag 2 Die Zusatzbausteine Daten und Mehrkosten können nur in Verbindung mit der Elektronikversicherung abgeschlossen werden Premium Versicherungssumme ( ) Elektronik Software 3 Mehrkosten/BU 3 (Gruppe 1 5) SB ( ) 1 Prämie ( ) SB ( ) 2 Prämie ( ) SB (Tage) Prämie ( ) , ,50 1 5, , ,00 1 4, , ,25 2 4, , ,75 2 4, , ,25 3 3,25 Mindestprämie Die Selbstbeteiligung bei versichertem Abhandenkommen außerhalb des Versicherungsortes beträgt 10 %, mindestens jedoch den zur Versicherungssumme aufgeführten Betrag 2 Die Selbstbeteiligung für sachschadenunabhängige Softwareschäden beträgt 10 %, mindestens 500 Euro 3 Die Zusatzbausteine Software und Mehrkosten/BU können nur in Verbindung mit der Elektronikversicherung abgeschlossen werden 7.1 Prämienzuschläge Zuschlags-Bezeichnung Elektronik Daten/Software Mehrkosten/BU Einschluss Gruppe 2 und/oder 3 10 % 10 % 10 % Einschluss Gruppe 4 20 % 20 % 20 % Einschluss Gruppe 5 30 % 30 % 30 % Erweiterter Geltungsbereich Klausel % Stand

10 7.2 Prämiennachlässe Nachlass-Bezeichnung Elektronik Daten/Software Mehrkosten/BU Dauernachlass (3 Jahre) 5 % 5 % 5 % Versorgungswerk-Mitgliedschaft* 10 % 10 % 10 % Verdoppelung der Selbstbeteiligung 10 % 10 % 10 % Schadenvorausrabatt (SVR) 20 % 20 % 20 % Gefahrenausschluss Feuer (Klausel 10 % 10 % 10 % 1210) Gefahrenausschluss ED (Klausel 1234) 5 % 5 % 5 % Gefahrenausschluss LW (Klausel 1233) 5 % 5 % 5 % Tägliche Datensicherung 10 % Gleichzeitiger Abschluss einer 10 % Geschäftsinhaltsversicherung Nachlass für Gesamtprämien über 10 % 10 % 10 % * Mitglieder in Versorgungswerken, die einen Kollektivrahmenvertrag mit der INTER Versicherungsgruppe haben, erhalten einen Prämiennachlass von 10 % auf die Gesamtprämie. Die Berechtigung für den Prämiennachlass durch Mitgliedschaft in einem Versorgungswerk ist vom Versicherungsnehmer nach zuweisen. Der Nachlass entfällt bei Beendigung der Mitgliedschaft im Versorgungswerk ab der auf den Austritt folgenden Hauptfälligkeit des Versicherungsvertrages 7.3 Ratenzuschläge Die Ratenzahlung ist aus der vollen Jahresprämie zu berechnen und beträgt bei Zahlungen in Halbjahresraten... 3 % Vierteljahresraten... 5 % Monatsraten % (Monatliche Zahlung ist nur bei Abbuchung im Lastschriftverfahren möglich) Die Mindestrate bei unterjähriger Zahlungsweise beträgt 50 Euro. 7.4 Versicherungsteuer Die jeweils gültige gesetzliche Versicherungsteuer ist aus der Gesamtprämie einschließlich Teilzahlungszuschlag zu berechnen. Die gesetzliche Versicherungsteuer beträgt zur Zeit 19 %. Stand

11 8. Erläuterungen zum Versicherungsumfang Kurzdarstellung des Versicherungsumfangs Versicherte Versichert sind die im Versicherungsvertrag bezeichneten elektrotechnischen Sachen und elektronischen Anlagen und Geräte Nicht versicherte Prototypen oder Nullserien wie Versuchs- oder Erprobungsanlagen Sachen Hilfs- und Betriebsstoffe, Verbrauchsmaterialien und Arbeitsmittel Werkzeuge aller Art Wechseldatenträger Sonstige Teile, die während der Lebensdauer der versicherten Sachen erfahrungs gemäß mehrfach ausgewechselt werden müssen Verschleißteile (z. B. Sicherungen, Lichtquellen, Batterien) Versicherte Schäden und Gefahren Ausgeschlossene Schäden und Gefahren Entschädigung im Schadenfall Unvorhergesehen eintretende Beschädigungen oder Zerstörungen, z. B. durch Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung) Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit und Fahrlässigkeit Vorsatz Dritter, Sabotage, Vandalismus und Böswilligkeit Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler Kurzschluss, Überstrom oder Überspannung Schwelen, Glimmen, Sengen, Glühen oder Implosion Hochwasser, Überschwemmung sowie Wasser und Feuchtigkeit aller Art Höhere Gewalt (z. B. Frost, Eisgang, Schneedruck, etc.) Sturmschäden (unabhängig von der Windstärke) Abhandenkommen versicherter Sachen durch Diebstahl Einbruchdiebstahl Raub oder Plünderung Vorsatz des Versicherungsnehmers oder dessen Repräsentanten Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Bürgerkrieg, Revolution, Rebellion, Aufstand Kernenergie, nukleare Strahlung oder radioaktive Substanzen Vorhandene Mängel oder Garantieschäden Betriebsbedingte Abnutzung, Korrosion oder Ablagerungen Teilschaden Anfallende Reparaturkosten (Wiederherstellungskosten)* Totalschaden Neuwertersatz* * Bei Nichtwiederherstellung bzw. -wiederbeschaffung ist die Entschädigung auf den Zeitwert begrenzt Wichtiger Hinweis: Der Versicherungsumfang ist nur verkürzt und auszugsweise wiedergegeben. Rechtsverbindlich ist ausschließlich der Wortlaut in den diesem Tarif zu Grunde liegenden Versicherungsbedingungen und Besonderen Vereinbarungen! Stand

12 9. Glossar Anwendersoftware Aufräumungs-, Dekontaminations- und Entsorgungskosten Betriebssysteme Bewegungs- und Schutzkosten BIOS Datenträger Dekontaminations- und Entsorgungskosten für Erdreich Dongle Elektrostatische Entladung Feuerlöschkosten Firewall Hardware Innere Unruhen Luftfrachtkosten Software, die angewendet wird, um eine nützliche oder gewünschte nicht systemtechnische Funktionalität zu bearbeiten oder zu unterstützen, um bestimmte Benutzerprobleme zu lösen (z. B. zur Buchhaltung). Typische Beispiele für diesbezügliche Anwendungsgebiete sind Bild- oder Videobearbeitung, Textverarbeitung. Tabellenkalkulation oder Computerspiele. Kosten, die der Versicherungsnehmer infolge eines dem Grunde nach versicherten Schadens aufwenden muss, um versicherte und nicht versicherte Sachen, deren Teile oder Reste, die sich innerhalb des Versicherungsortes befi nden aufzuräumen und nötigenfalls zu dekontaminieren; zu vernichten oder in die nächstgelegene geeignete Abfallbeseitigungsanlage zu transportieren und dort zu beseitigen. Ein Betriebssystem ist die Software, die die Verwendung (den Betrieb) eines Computers erst ermöglicht. Es verwaltet Betriebsmittel wie Speicher, Ein- und Ausgabegeräte und steuert die Ausführung von Programmen. Hierzu zählen MS-DOS, Windows, Unix, OS/2 und ähnliche Systeme. Kosten, die der Versicherungsnehmer infolge eines dem Grund nach versicherten Schadens aufwenden muss, wenn zum Zwecke der Wiederherstellung oder Wieder beschaffung der versicherten Sache andere Sachen bewegt, verändert oder geschützt werden müssen, insbesondere Aufwendungen für De- und Remontage, für Durchbruch, Abriss oder Wiederaufbau von Gebäudeteilen oder für das Erweitern von Öffnungen. Ein Basic Input Output System (BIOS) ist bei x86-pcs die Basis-Software, die der Computer direkt nach dem Einschalten lädt und ausführt. Das griechische Wort ßióç bedeutet zu Deutsch Leben und könnte im übertragenen Sinne bedeuten, dass dem Rechner durch BIOS das Leben eingehaucht wird. Diese Software wird dazu in einem nichtfl üchtigen Speicher abgelegt und steht dem Steuerwerk der CPU (Hauptprozessor) direkt zur Verfügung. Medium zur dauerhaften Speicherung von Daten. Darunter fallen Disketten, CD-ROM, Festplatten, Speicherkarten, USB-Sticks, Blue-Ray Discs u.a. Kosten, die der Versicherungsnehmer aufgrund behördlicher Anordnungen infolge einer Kontamination durch einen Versicherungsfall aufwenden muss, um Erdreich zu unter suchen, zu entgiften oder auszutauschen sowie den Aushub in die nächstgelegene geeignete Deponie zu transportieren und dort abzulagern oder zu vernichten. Kopierschutzstecker, der ein Verschlüsselungssystem für eine bestimmte Software enthält. Elektrostatische Entladung ist ein durch große Potenzialdifferenz in einem elektrisch isolierenden Material entstehender Funke oder Durchschlag, der einen sehr kurzen hohen elektrischen Stromimpuls verursacht. Ursache der Potenzialdifferenz ist meist eine Aufl adung durch Reibungselektrizität. Feuerlöschkosten sind Aufwendungen, die der Versicherungsnehmer zur Brandbekämpfung für erforderlich halten durfte, einschließlich der Kosten für Brandwachen und deren Gerät nach einem Brand. System aus Software- und Hardwarekomponenten, das den Zugriff zwischen verschiedenen Rechnernetzen beschränkt, um ein Sicherheitskonzept umzusetzen (z. B. die Regelung des Datenverkehrs zwischen LAN und Internet). Sammelbegriff, zu dem alle Baugruppen und Peripheriegeräte eines Computers gezählt werden (physische Bestandteile eines Computers). Innere Unruhen sind gegeben, wenn zahlenmäßig nicht unerhebliche Teile der Bevölkerung in einer die öffentliche Ruhe und Ordnung störenden Weise in Bewegung geraten und Gewalt gegen Personen oder Sachen verüben. Luftfrachtkosten sind Mehrkosten für Luftfracht, die der Versicherungsnehmer infolge eines dem Grunde nach versicherten Teilschadens zum Zwecke der Wiederherstellung der versicherten Sache aufwenden muss. Stand

13 Mehrkosten Schadensuchkosten Systemsoftware Technologiefortschritt Tools Überspannung Unterversicherungsverzicht Kosten für Überbrückungsmaßnahmen zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebes im Schadenfall. Zeitabhängige Mehrkosten (laufende Kosten) sind Kosten für die Anmietung von Ersatzgeräten, Inanspruchnahme von Fremddienstleistungen, eigene Mehraufwendungen sowie das Ausweichen auf andere Anlagen. Zeitunabhängige Kosten (einmalige Kosten) entstehen für Umrüstungen, Umprogrammierungen oder behelfsmäßige bzw. vorläufi ge Wiederinstandsetzungen. Mitversichert gelten im Rahmen der hierfür vereinbarten Versicherungssumme auf Erstes Risiko die infolge eines Versicherungsfalles anfallenden Kosten, um die Schadenursache zu lokalisieren bzw. aufzuspüren. Sie bildet die Grundlage für die darauf basierende Anwendersoftware (siehe dort). Systemsoftware ist die Gesamtheit aller Programme und Dateien, die sämtliche Abläufe beim Betrieb eines Rechners steuern. Sie stellt eine Verbindung zur Hardware her und steuert die Verwendung dieser Ressourcen. Sie verwaltet sowohl die internen als auch die externen Hardwarekomponenten und kommuniziert mit diesen. Mehrkosten durch Technologiefortschritt sind Kosten für die Wiederbeschaffung oder Wiederherstellung von versicherten und vom Schaden betroffenen Sachen, wenn die Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung der Sachen in der selben Art und Güte in folge des technischen Fortschritts nicht möglich ist. Dies ist besonders häufi g bei technisch schnell überholten IT-Anlagen der Fall. Werkzeuge (Englisch). Als Tool bezeichnet man häufi g nützliche Zusatzprogramme (Hilfsprogramme). Unter Überspannung versteht man das Auftreten von elektrischen Spannungen, die den Wert der Nennspannung in elektrischen Systemen überschreiten. Infolge dieser Überschreitung der Nennspannung kann es zu Schäden an elektrischen oder elektrotech nischen Anlagen kommen. Als Versicherungssumme gilt der jeweils gültige Listenpreis im Neuzustand (Neuwert) zuzüglich der Bezugskosten (z. B. Kosten für Verpackung, Fracht, Zölle und Montage). Rabatte und Preiszugeständnisse bleiben dabei stets unberücksichtigt. In Abänderung zu den dem Vertrag zugrunde liegenden Versicherungsbedingungen verzichtet der Versicherer auf den Einwand der Unterversicherung dann, wenn die Abweichung nicht mehr als 20 % beträgt und weder vorsätzlich noch arglistig herbeigeführt wurde. Stand

14 10. Schadenbeispiele Durch einen Blitzschlag entsteht eine Überspannung, der diverse Platinen der vorhandenen Rechner zum Opfer fallen. Schadenhöhe: Euro Unbekannte Täter dringen in die versicherten Räumlichkeiten ein und entwenden das vorhandene elektronische Equipment. Schadenhöhe: Euro Durch außergewöhnlich starke Regenfälle werden die unteren Etagen eines Einkauf centers überfl utet und die dort befi ndlichen Server erheblich beschädigt. Schadenhöhe: Euro Ein durch einen Kabelbrand ausgelöstes Feuer zerstört die gesamte Einrichtung eines Bürobetriebes inklusive der vorhandenen elektronischen und elektrotechnischen Anlagen und Geräte. Schadenhöhe: Euro Stand

15 11. Summenermittlungsbogen INTER Allgemeine Versicherung AG Direktion Erzbergerstraße Mannheim Summenermittlungsbogen für die Versicherungssumme zur Elektronik-Pauschal-Versicherung 1. Versichert sind alle nachstehend aufgeführten Anlagen und Geräte. Dies gilt auch für gemietete, geleaste oder unter Eigentumsvorbehalt gekaufte Anlagen, soweit der Versicherungsnehmer dafür die Gefahr trägt. 2. Summenermittlungsbogen Die Versicherungssumme wird einschließlich für die Elektronik-Pauschalversicherung der Verkabelung/Vernetzung, Montage, Fracht, Zölle und Verpa- In ckung der Elektronik Pauschalversicherung gebildet. müssen für die beantragten Gruppen alle Anlagen und Geräte der versicherbaren Techniken, jeweils einschließlich Verkabelung/Vernetzung (Innen- und Außenleitungen) versichert werden Versichert sind ist alle nachstehend jeweils auch aufgeführten die Anlagen dazugehörige und Geräte. Dies Versorgungstechnik gilt auch für gemietete, geleaste oder für unter die Eigentumsvorbehalt Elektronikanlagen (wie Klimaanlagen, gekaufte Anlagen, soweit der Versicherungsnehmer dafür die Gefahr trägt. unterbrechungsfreie Stromversorgung, Netzersatzanlagen und Frequenzumformer). 2. Die Versicherungssumme wird einschließlich der Verkabelung/Vernetzung, Montage, Fracht, Zölle und Verpackung gebildet. SummenermittlungElektronikversicherung Versicherte Geräte/Anlagen je Gruppe Anlagengruppe 1 Daten-, Kommunikations- und Bürotechnik Netzwerkanlagen, Personalcomputer, Bürocomputer, Textsysteme, EDV-Anlagen Laptops, Notebooks, Organizer und Tablet-PC Digitalkameras CAD-, CAE-, CAM-Systeme Telefonanlagen mit Zusatzgeräten, Auto-/Mobiltelefone und Smartphones Telefax- und Telexgeräte Gegen- und Wechselsprechanlagen Alarm- und Brandmeldeanlagen, Zutrittskontrollanlagen Türschließanlagen, Warensicherungssysteme Personensuch- und Rufanlagen Funkanlagen Uhrenanlagen, Zeiterfassungsanlagen Vortrags- und Demonstrationsgeräte, Beamer Kopiergeräte, kleine Offsetgeräte, Mikrofilmgeräte Diktiergeräte, elektrische Schreib- und Rechenmaschinen Post- und Papierbearbeitungsgeräte, Aktenvernichter Verkabelung, Vernetzung Klimaanlagen, unterbrechungsfreie Stromversorgung, Netzersatzanlagen und Frequenzumformer Summe Gruppe 1 Anlagengruppe 2 Mess- und Prüftechnik, Prozessrechner, Kassen und Waagen Prüfautomaten, sonstige Mess- und Prüfgeräte Prozessrechner Geräte zur Materialprüfung (keine Röntgenanlagen) Kfz-, Mess- und Prüfeinrichtungen Versicherte Elektronische Geräte/Anlagen Kassen und Waagen je Gruppe Summe Gruppe 2 Anlagengruppe 3 Satz- und Reprotechnik Elektronische Graviereinrichtungen für Druckvorlagen Farbauszugsanlagen, Graphische Gestaltungssysteme Foto- und Lichtsatzanlagen, Reprokameras Filmentwicklungsmaschinen Summe Gruppe 3 Anlagengruppe 4 Bild- und Tontechnik Produktionstechnische Anlagen für Fernsehstudios, Rundfunksender und Tonstudios Gewerblich genutzte Fernseh- und Videoanlagen Industriefernsehanlagen Elektroakustische Anlagen Antennenanlagen (ohne Gemeinschaftsantennenanlagen) Summe Gruppe 4 Anlagengruppe 5 Medizintechnik Röntgenanlagen Medizinische Fernsehtechnik Elektromedizin Geräte für Diagnostik und Therapie Physikalisch medizinische Geräte Laborgeräte und Laborsysteme Sterilisations- und Desinfektionsanlagen Thermographieanlagen Ultraschallgeräte Strahlen- und Dosisleistungsmessgeräte Dentaleinrichtungen Endoskopiegeräte Summe Gruppe 5 Versicherungssumme (in EUR) EUR Versicherungssumme (in EUR) EUR EUR Seite 1 von 2 EUR EUR Gesamtsumme EUR Stand

16 12. Mindestsicherungen Einbruchdiebstahl Sämtliche Außentüren, d.h. alle aus den Versicherungsräumlichkeiten herausführenden Türen bzw. sonstige Ausgänge verfügen über bündig abschließende Zylinderschlösser (mind. 5 Stiftpaare) mit von außen nicht abschraubbaren Beschlägen bzw. über Zuhaltungsschlösser (mind. 6 Zuhaltungen). Ganzglastüren sind mit zwei Schlössern der vorbezeichneten Art versehen, deren Riegel in Boden und Decke greifen. Sicherheitsbeschläge Einbruchhemmendes, von außen nicht abschraubbares Türschild (Schließzylinder müssen außen bündig abschließen) zulässig Zylinderschloss mindestens 5 Stiftpaare = Stiftpaare Schließzylinder Außenschild (von innen verschraubt) Zuhaltungsschloss mindestens 6 Zuhaltungen = 7 abzüglich 1 = 6 Zuhaltungen Schließzylinder nicht zulässig Sonstige Schlösser, z. B. einfache Schlösser, Vorhängeschlösser Zylinder ohne Sicherheitsbeschlag, Zylinderbeschlag/ Rosette von außen abschraubbar oder Zylinder außen überstehend. bro m ko elektronik -tarif 1507 gü pdf aa Es gelten bei Abschluss die jeweils aktuellen Prämien und Allgemeinen Versicherungsbedingungen, die wir Ihnen auf Wunsch gerne zusenden. INTER Allgemeine Versicherung AG Direktion Erzbergerstraße Mannheim Stand

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