Anpassung der Sorfaltspflichtverordnung SPV Praktische Schnittstellen zum AIA: Formulare und verfahrenstechnische Umsetzung

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1 Anpassung der Sorfaltspflichtverordnung SPV Praktische Schnittstellen zum AIA: Formulare und verfahrenstechnische Umsetzung Dr. Mark Steiner Bereichsleiter Operations/Projekte/Logistik LGT Bank AG Vaduz, 30. November

2 Zielsetzung Ziel ist ein gemeinsames Verständnis der Zusammenhänge zwischen der SPV-Anpassung und dem AIA/CRS Wo liegen die Zusammenhänge Dokumentation der «wirtschaftliche Berechtigten» und der «beherrschenden Personen» Zeitlicher Ablauf SPV-Übergangsfristen und AIA-Gesetz in Liechtenstein Was bedeutet das für die konkrete Anwendung Kombinierte Formulare SPV/AIA Beispiele für Anwendungsfälle Fokus auf Neukunden sowie Stufe 2 SPV Herausforderungen für bestehende Kunden (Stufe 1/2) 2

3 Agenda 1 Zusammenhänge SPV/AIA 2 Zeitlicher Ablauf 3 Kombinierte Formulare 4 Beispielhafte Anwendungsfälle Neueröffnungen 5 Spezielle Herausforderungen bestehende Konten 3

4 Zusammenhänge SPV/AIA AIA Übersicht: wie funktioniert der AIA/CRS? Kunden müssen auch gemäss Sorgfaltspflichten Identifiziert und dokumentiert werden «wirtschaftliche Berechtigte» Kunden müssen auch gemäss AIA-Gesetz Identifiziert und dokumentiert werden «beherrschende Personen» Gefahr von Doppelspurigkeiten und Ineffizienzen (2-Fache Identifikation derselben Personen, unklare, widersprechende Definitionen, Rückfragen, etc. 4

5 Zusammenhänge SPV/AIA Die begrifflichen Definitionen für Neueröffnungen per wurden zwischen SPV und AIA abgeglichen Körperschaften AIA-Gesetz Angepasste SPV Körperschaften Stiftungen/Trusts Stiftungen/Trusts 5

6 Zusammenhänge SPV/AIA Damit kann in Liechtenstein Formularchaos und Dokumentationsdiskussionen verhindert werden In anderen Ländern ist die Identifikation der beherrschenden Personen und der wirtschaftlich Berechtigten jeweils separat vorzunehmen obwohl die Rechtsgrundlagen und Definitionen den selben Internationalen Standards, den FATF-Vorschriften entsprechen müssen. Folglich müssen zumindest gegenüber der Bank bei passiven Rechtsträgern alle Informationen dupliziert werden Ebenfalls ist bei sich wiedersprechenden oder nicht gleichen Informationen mit Rückfragen der Bank zu rechen 6

7 Agenda 1 Zusammenhänge SPV/AIA 2 Zeitlicher Ablauf 3 Kombinierte Formulare 4 Beispielhafte Anwendungsfälle Neueröffnungen 5 Spezielle Herausforderungen bestehende Konten 7

8 Zeitlicher Ablauf SPV-Anpassungen erfolgen in zwei Stufen, der Abschluss der ersten Stufe erfolgt per Übergangsfrist Stufe 1 SPV Dokumentation für bestehender Rechtsträger welche noch nicht den FATF-Empfehlungen 2009 entsprechen Bei Körperschaften werden die Definitionen wie für neu Eröffnete Konten von Rechtsträgern identisch Für Stiftungen/Trust gilt es zu beachten, dass nichtkontrollierende Personen gemäss Art. 12 SPV keine kontrollierenden Personen nach AIA-Gesetz sind Übergangsfrist Stufe 2 SPV /2020 Dokumentation für bestehender Rechtsträger welche noch nicht den FATF-Empfehlungen 2012 entsprechen Alle gemäss SPV-identifizierten Personen unabhängig der effektiven Kontrolle gelten als kontrollierende Personen nach AIA-Gesetz 8

9 Zeitlicher Ablauf Auch die Überprüfung der bestehenden Kunden im AIA erfolgt in Liechtenstein zweistufig mit einer ersten Stufe per Kunden mit FL-Treuhänder Entweder FL-Stiftung oder ausländische Gesellschaft (z.b. Underlying) mit FL-Treuhänder als Intermediär AIA-Gesetz: Banken dürfen davon ausgehen, das FL- Stiftungen sowie von FL Treuhänder kontrollierte (ausländische) Strukturen als meldende Liechtensteinische FIs gelten ( Default-Ansatz ) Keine Mitteilung bis : Kunde (Struktur) gilt als FI uns ist für AIA/CRS-Pflichten verantwortlich Für Kunden, welche nicht FI sind: Einholung Dokumente - AIA/CRS Status -Informationen kontrollierende Personen (wenn nicht durch SPV-Formulare bereits bekannt) Kunden ohne FL-Treuhänder Offshore-Gesellschaften, ausländische Stiftungen ohne FL-Intermediäre Tätige/Kommerzielle Gesellschaften Versand Dokumente individuell durch Bank 2016 Bank ist verpflichtet zur Einholung der Dokumente - AIA/CRS Status - Informationen kontrollierende Personen (wenn nicht durch SPV-Formulare bereits bekannt)

10 Zeitlicher Ablauf Die zeitlichen Abläufe der SPV-Übergangsbestimmungen und der Überprüfung bestehender Kunden im AIA passen Kunden mit FL-Treuhänder Entweder FL-Stiftung oder ausländische Gesellschaft (z.b. Underlying) mit FL-Treuhänder als Intermediär AIA-Gesetz: Banken dürfen davon ausgehen, das FL- Stiftungen sowie von FL Treuhänder kontrollierte (ausländische) Strukturen als meldende Liechtensteinische FIs gelten ( Default-Ansatz ) Keine Mitteilung bis : Kunde (Struktur) gilt als FI uns ist für AIA/CRS-Pflichten verantwortlich Für Kunden, welche nicht FI sind: Einholung Dokumente - AIA/CRS Status -Informationen kontrollierende Personen (wenn nicht durch SPV-Formulare bereits bekannt) Übergangsfrist Stufe 1 SPV Dokumentation für bestehender Rechtsträger welche noch nicht den FATF-Empfehlungen 2009 entsprechen Bei Körperschaften werden die Definitionen wie für neu Eröffnete Konten von Rechtsträgern identisch Für Stiftungen/Trust gilt es zu beachten, dass nichtkontrollierende Personen gemäss Art. 12 SPV keine kontrollierenden Personen nach AIA-Gesetz sind Relevante Informationen können effizient eingeholt werden und es ist keine Duplikation der Informationen notwendig 10

11 Agenda 1 Zusammenhänge SPV/AIA 2 Zeitlicher Ablauf 3 Kombinierte Formulare 4 Beispielhafte Anwendungsfälle Neueröffnungen 5 Spezielle Herausforderungen bestehende Konten 11

12 Kombinierte Formulare Die kombinierten Formulare SPV/AIA muss für jede Person der Struktur ausgefüllt werden In diesem Beispiel 4x Formular «T»: Stifter A, Stiftungsrat X, Stiftungsrat Y, Begünstigter B 12

13 Kombinierte Formulare Die Formulare enthalten: Die Identifikation sowie Informationen zum betroffenen Rechtsträger 13

14 Kombinierte Formulare die Identifikation der wirtschaftlich berechtigen Personen nach SPV 14

15 Kombinierte Formulare die Informationen zu den der beherrschenden Personen nach AIA (steuerliche Ansässigkeit und ggf. TIN) TIN: XYZ

16 Kombinierte Formulare sowie die Erklärungen zur Richtigkeit und Vollständigkeit und die Unterschrift der unterzeichnungsberechtigten Person(en) 16

17 Kombinierte Formulare Wichtig ist: die AIA-relevanten Formularteile sind nicht immer zwingend auszufüllen Beispiel: Begünstigte B, steuerlich in Russland ansässig: Angaben zum AIA dürfen leer bleiben! 17

18 Agenda 1 Zusammenhänge SPV/AIA 2 Zeitlicher Ablauf 3 Kombinierte Formulare 4 Beispielhafte Anwendungsfälle - Neueröffnungen 5 Spezielle Herausforderungen bestehende Konten 18

19 Beispielhafte Anwendungsfälle - Neueröffnungen Neueröffnungen benötigen zwingend eine Klassifikation des Rechtsträgers sowie der kontrollierenden Personen Stiftung ABC Gesellschaft Z Kontoinhaber Jeder Rechtsträger muss ihren AIA/CRS- Status bekanntgeben (Ähnlich FATCA-Status), damit klar wird, wer für die AIA/CRS-Pflichten verantwortlich ist Rechtsträger/Strukturen Entity (Alle anderen Kunden, z.b. Fonds, offshore- Gesellschaften, Stiftungen, etc.) NFE Alle anderen The Bank ist für die AIA/CRS-Pflichten verantwortlich FI Finanzinstitute/ Finanzintermediäre Der Rechtsträger(der Bankkunde) ist für die AIA/CRS-Pflichten verantwortlich Kontrollierende Person 1 Kontrollierende Person 2 Kontrollierende Person 3 Ab sind das alle kontrollierenden Personen: Gesellschaften: Owner/Inhaber der Eigentumsrechte; (>25%)«Control»/Kontrolle über den Rechtsträger «Senior Managing Official», Geschäftsführer Trusts/Stiftungen: Settlor/Einbringer; Trustee/Stiftungsrat Protector Beneficiary/Begünstigter 19

20 Beispielhafte Anwendungsfälle - Neueröffnungen Konkret: Bei Rechtsträgern/Strukturen müssen neu ein AIA- Status Stiftung ABC Gesellschaft Z Kontoinhaber AIA-Angaben auf dem SPV/AIA-Formular nicht zwingend erforderlich AIA-Angaben auf dem SPV/AIA-Formular für Personen in teilnehmenden Staaten zwingend erforderlich 20

21 Beispielhafte Anwendungsfälle - Neueröffnungen sowie alle beherrschenden Personen und ihre Rolle dokumentiert werden die Rollen entsprechen dem SPG/SPV ab Gesellschaften (SPV-Formular C): Kontrollierende Person 1 Kontrollierende Person 2 Stiftungen/Trusts (SPV-Formular T ): Kontrollierende Person 3 Zusätzliche Information zur TIN: Rechtsträger ist FI => der Kunde selbst ist für die Meldung zuständig => die Bank braucht keine TIN Rechtsträger ist passive NFE => die Bank ist für die Meldung zuständig und benötigt die TIN (für kontrollierende Personen, welche in der EU ansässig sind) ABER: die meldepflichtige Partei (Kunde, Intermediär oder Bank) benötigt immer eine TIN (für EU) 21

22 Beispielhafte Anwendungsfälle - Neueröffnungen nicht zu vergessen sind bei diskretionärenstrukturen/ Rechtsträgern die Informationen bei Ausschüttungen Ausschüttungsempfänger von diskretionären Stiftungen (SPV-Formular D): «T»-Trust (Discretionary) (FL) Kontoinhaber Ausschüttungsempfänger 22

23 Beispielhafte Anwendungsfälle - Neueröffnungen Juristische Personen und Personengesellschaften: Fallbeispiel 1 Stiftung ABC Gesellschaft Z Kontoinhaber Entity Status: Financial Institution Investment Entity Kontrollierende Person 1 «Settlor» Kontrollierende Person 2 «Begünstigter» Frage: Für wen muss der AIA-Teil im Formular T ausgefüllt werden? Kontrollierende Person 3 «Trustee» 23

24 Beispielhafte Anwendungsfälle - Neueröffnungen Juristische Personen und Personengesellschaften: Fallbeispiel 2 Stiftung ABC Gesellschaft Z Kontoinhaber Entity Status: Passive NFE Kontrollierende Person 1 «Settlor» Kontrollierende Person 2 «Begünstigter» Frage: Für wen muss der AIA-Teil im Formular T ausgefüllt werden? Kontrollierende Person 3 «Trustee» 24

25 Beispielhafte Anwendungsfälle - Neueröffnungen Wer und was wird gemeldet Rechtsträger/Strukturen Beispiel «stand-alone» Offshore-Gesellschaft Meldeinhalte Rechtsträger passive NFE Name Rechtsträger Adresse Rechtsträger TIN Rechtsträger (wo vorhanden) Vor- und Nachname meldepflichtige Person TIN meldepflichtige Person Geburtsdatum meldepflichtige Person Adresse meldepflichtige Person Kontostand (immer 100%) Bruttoeinkünfte (immer 100%) auf Bankkonto Beherrschende Personen (die relevanten BO- Rollen gemäss geltendem SPG/SPV) Meldepflichtige Person z.b. Inhaber (z.b. Domizil Deutschland) Nicht-meldepflichtige Person z.b. Inhaber (z.b. Domizil Russland) Meldeinhalte Rechtsträger aktive NFE (tätige Gesellschaft) Name Rechtsträger Adresse Rechtsträger TIN Rechtsträger (wo vorhanden) Kontostand (immer 100%) Bruttoeinkünfte (immer 100%) auf Bankkonto BVI Ltd.ABC Kontoinhaber 25

26 Beispielhafte Anwendungsfälle - Neueröffnungen Wer und was wird gemeldet: NEUES Konto diskretionäre(fl-) Stiftung (Stufe 2 SPV, Neueröffnungen ab ) Meldeinhalte Rechtsträger passive NFE Name Rechtsträger Adresse Rechtsträger TIN Rechtsträger (wo vorhanden) Vor-und Nachname meldepflichtige Person TIN meldepflichtige Person Geburtsdatum meldepflichtige Person Adresse meldepflichtige Person Kontostand (immer 100%) Bruttoeinkünfte (immer 100%) auf Bankkonto Immer kontrollierende Person/BO gemäss SPV Nicht-meldepflichtige Pers. Corp. Trustee Immer kontrollierende Person/BO gemäss SPV Settlor/Einbringerist immer meldepflichtige Person Begünstigtenkreis Kontrolle für das Jahr der Ausschüttung Meldepflichtige Person bei Aussch. Nicht-melde pflichtige Pers. «T»-Trust (Discretionary) (FL) Kontoinhaber 26

27 Agenda 1 Zusammenhänge SPV/AIA 2 Zeitlicher Ablauf 3 Kombinierte Formulare 4 Beispielhafte Anwendungsfälle Neueröffnungen 5 Spezielle Herausforderungen bestehende Konten 27

28 Spezielle Herausforderungen bestehende Konten Wichtig gegenüber der Bank: Klar dokumentieren, welche Stufe des SPV angewendet wird Stifter A (effektiver, nicht treuhänderischer) Formular für Person X Stufe 2 SPV Formular für Person Y Stufe 2 SPV Formular für Person B Stufe 1 SPV «T»-Trust Kontoinhaber Stiftungsrat X Stiftungsrat Y Formular für Person A Stufe 1 SPV Begünstigter B (mit Rechtsanspruch) Für jedes Formular (bzw. jede Person) muss eindeutig dokumentiert werden, nach welcher SPV-Stufe dokumentiert wird! => Stempel auf Formular, Begleitschreiben etc. 28

29 Spezielle Herausforderungen bestehende Konten Speziell bei diskretionärenstrukturen/rechtsträgernist auf die Dokumentation von bestehenden Kunden zu achten! Dokumentation der Personen nach SPV Für bestehende Konten müssen Strukturen/Rechtsträger bis zum nach Stufe 1 dokumentiert werden Dies hat bei den Meldepflichten entsprechende Konsequenzen, da die BO-Rollen im SPV für die Rollen gemäss AIA/CRS ausschlaggebend sind Corp. Trustee Einbringer/Settlor nach Stufe 1 Keine beherrschende Person gemäss AIA-Gesetz, wenn nach Art. 12 keine Kontrolle über den Rechtsträger (Stufe 1) Ausschüttungsempfänger (bei Ausschüttungen) Beherrschende Person gemäss AIA-Gesetz Corporate Trustees als wirtschaftlich Berechtigte und beherrschende Personen in Liechtenstein möglich «T»-Trust (Discretionary) (FL) Kontoinhaber 29

30 Spezielle Herausforderungen bestehende Konten Beispielhafte Meldung: BESTEHENDES Konto diskretionäre(fl-) Stiftung (Stufe 1 SPV, bis 2018/20) Meldeinhalte Rechtsträger passive NFE Name Rechtsträger Adresse Rechtsträger TIN Rechtsträger (wo vorhanden) Vor-und Nachname meldepflichtige Person TIN meldepflichtige Person Geburtsdatum meldepflichtige Person Adresse meldepflichtige Person Kontostand (immer 100%) Bruttoeinkünfte (immer 100%) auf Bankkonto Keine Kontrollierende Person/BO gemäss SPV Nicht-meldepflichtige Pers. Corp. Trustee Keine kontrollierende Person/BO gemäss SPV Nicht meldepflichtig, da gemäss Art. 12 SPV keine Kontrolle Begünstigtenkreis Kontrolle für das Jahr der Ausschüttung Meldepflichtige Person bei Aussch. Nicht-meldepflichtige Pers. «T»-Trust (Discretionary) (FL) Kontoinhaber 30

31 Spezielle Herausforderungen bestehende Konten Beispielhafte Meldung: BESTEHENDES Konto diskretionäre(fl-) Stiftung (Stufe 2 SPV, ab 2018/20) Meldeinhalte Rechtsträger passive NFE Name Rechtsträger Adresse Rechtsträger TIN Rechtsträger (wo vorhanden) Vor-und Nachname meldepflichtige Person TIN meldepflichtige Person Geburtsdatum meldepflichtige Person Adresse meldepflichtige Person Kontostand (immer 100%) Bruttoeinkünfte (immer 100%) auf Bankkonto Immer kontrollierende Person/BO gemäss SPV Nicht-meldepflichtige Pers. Corp. Trustee Immer kontrollierende Person/BO gemäss SPV Settlor/Einbringerist immer meldepflichtige Person Begünstigtenkreis Kontrolle für das Jahr der Ausschüttung Meldepflichtige Person bei Aussch. Nicht-melde pflichtige Pers. «T»-Trust (Discretionary) (FL) Kontoinhaber 31

32 Fragen 32

33 Rechtliche Hinweise Die vorliegende Dokumentation ist ausschliesslich für den Empfänger bestimmt und darf weder in elektronischer noch in andererform vervielfältigt, weitergeleitet oder veröffentlicht werden. Sie dient ausschliesslich zu Ihrer Information und stellt kein Angebot, keine Offerte oder Aufforderung zur Offertstellung, kein öffentliches Inserat und keine Empfehlung zum Kauf oder Verkauf von Anlage-oder anderen spezifischen Produkten dar. Der Inhalt ist von unseren Mitarbeitenden verfasst und beruht auf Informationsquellen, welche wir als zuverlässig erachten. Wir können aber keine Zusicherung oder Garantie für dessen Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität abgeben. Die Umstände und Grundlagen, die Gegenstand der in dieser Publikation enthaltenen Informationen sind, können sich jederzeit ändern. Einmal publizierte Informationen dürfen daher nicht so verstanden werden, dass sich die Verhältnisse seit der Publikation nicht geändert haben oder dass die Informationen seit ihrer Publikation immer noch aktuell sind. Die Informationen in dieser Publikation stellen weder Entscheidungshilfen für wirtschaftliche, rechtliche, steuerliche oder andere Beratungsfragen dar, noch dürfen alleine aufgrund dieser Angaben Anlage-oder sonstige Entscheide getroffen werden. Eine Beratung durch eine qualifizierte Fachperson wird empfohlen. Anleger sollten sich bewusst sein, dass der Wert von Anlagen sowohl steigen als auch fallen kann. Eine positive Performance in der Vergangenheit ist daher keine Garantie für eine positive Performance in der Zukunft. Das Risiko von Kursverlusten sowie von Fremdwährungsverlustenund Renditeschwankungen aufgrund einer für den Anleger ungünstigen Entwicklung der Wechselkurse kann nicht ausgeschlossen werden. Es besteht die Möglichkeit, dass Anleger nicht den vollen, von ihnen investierten Betrag zurückerhalten. Wir schliessen uneingeschränkt jede Haftung für Verluste bzw. Schäden irgendwelcher Art aus -sei er für direkte, indirekte oder Folgeschäden -, die sich aus der Verwendung dieser Publikation ergeben sollten. Diese Publikation ist nicht für Personen bestimmt, die einer Rechtsordnung unterstehen, welche die Verteilung dieser Publikation verbieten oder von einer Bewilligung abhängig machen. Personen, in deren Besitz diese Publikation gelangt, müssen sich daher über etwaige Beschränkungen informieren und diese einhalten. Potentielle Investoren haben sich selbst im Heimat-, Wohnsitz-oder Sitzland bezüglich der gesetzlichen Anforderungen sowie allfälligen steuerlichen Konsequenzen, Fremdwährungsrestriktionen oder Fremdwährungskontrollen und anderen Aspekten, welche vor dem Entscheid über die Zeichnung, den Erwerb, den Besitz, den Austausch, die Rückgabe oder eine andere Handlung in Bezug auf solche Anlagen relevant sind, umfassend zu informieren und sich angemessen beraten zu lassen. Die in dieser Dokumentation erwähnten Wertpapiere und -rechte dürfen nicht von Anlegern oder für Anleger mit Domizil und/oder Nationalität USA erworben oder gehalten und auch nicht an sie übertragen werden. 33

34 Bildbeschreibung «Der Erntewagen», 1837 FRIEDRICH GAUERMANN Zum Erntewagen von Gauermann ist eine Beschreibung des Künstlers in dessen Einnahmebuch erhalten: «Ein Wagen mit Korn beladen, fährt in Eile über einen Hügel hinauf; ein Schimmel und ein Fuchs ziehen in grösster Anstrengung; auf dem ersten sitzt ein Bursche, der antreibt; eines ist losgespannt, das von einem Buben geführt wird. Auf dem Hügel links stehen Bäume vom Sturm gebogen, unter denen ein Bauernhaus steht. Ein Gewitter wälzt sich über hohe Gebirge im Hintergrund hervor; im Mittelgrund der Zellersee; viele Landsleute kommen den Hügel herauf; der Wind nimmt einem Buben den Hut, zwei Männer halten am Wagen an.» Im Gegensatz zu der etwas nüchternen Beschreibung besticht das Bild durch seinen atmosphärischen Stimmungsgehalt. Die Gewitterluft, die Gauermann einmal als seinen Lieblingsgegenstand bezeichnet hat, ist förmlich spürbar. Auch die für ein herannahendes Unwetter charakteristische, fast gespenstische Lichtstimmung trägt zur gelungenen Inszenierung bei. Die hektische Eile der Menschen, die ihre Ernte noch in Sicherheit bringen wollen, wirkt glaubwürdig. Es entsteht der Eindruck, als ob sich die Dynamik des Naturschauspiels auf die Menschen übertragen würde. Das eigentliche Thema des Bildes ist somit das elementare Erlebnis der Naturgewalt, die das Schicksal der Menschen bestimmt. LIECHTENSTEIN. The Princely Collections, Vaduz-Vienna 34

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