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1 BA CONTEMPORARY 2016 VIENNA Wien, 26. September 9. Oktober 2016 Bewerbung bis 15. Mai 2016 ANMELDEFORMULAR (bitte in Blockbuchstaben ausfüllen) 1 NAME.. STRASSE... STADT.. PLZ LAND WEBSITE.. UNTERSCHRIFT DATUM... Bitte beachten Sie: Nur unterzeichnete und vollständig ausgefüllte Bewerbungen werden akzeptiert. Mit Ihrer Unterschrift und Übermittlung dieses Dokuments stimmen Sie, als teilnehmender Künstler den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, wie im Anmeldeformular angeführt, zu. BA CONTEMPORARY 2016 VIENNA Die BIENNALE AUSTRIA OPEN CALLS bieten Künstlern die Möglichkeit an verschiedenen Orten in Europa ihre Arbeiten zu präsentieren. Die Ausstellung in Wien findet während der Vienna Design Week, der Lange Nacht der Museen und der Vienna fair statt, einige der wichtigsten Herbsttermine im Wiener Kulturbereich, und ein must sees für Galeristen, Sammler und Kunstliebhaber. AUSSTELLUNGSDAUER: vom 26. September bis 9. Oktober 2016 im Ausstellungsraum in 1060 Wien, im Herzen von Wien, in der Nähe des MuseumsQuartier, Semperdepot, Theater an der Wien und Wiener Secession.

2 AUSSCHREIBUNG Die Ausschreibung ist offen für Künstler, die in den Bereichen Malerei, Fotografie, Grafik-Design und Bildhauerei arbeiten. Die Teilnahme an der Ausschreibung ist kostenfrei. Die anteiligen Organisationskosten für die Ausstellung sind nur von den für die Ausstellung ausgewählten Künstlern zu bezahlen. Die Bewerbung zur Teilnahme inkludiert nicht das Recht auf Zulassung zur BA CONTEMPORARY 2016 VIENNA. Die Entscheidung über die Zulassung erfolgt ausschließlich durch das Auswahlkomitee des Vereins BIENNALE AUSTRIA. Die Teilnehmer werden in Übereinstimmung mit dem BIENNALE AUSTRIA CONTEMPORARY Konzept ausgewählt. Bitte beachten Sie, dass die Zahl der teilnehmenden Künstler begrenzt ist BEWERBUNG Die Bewerbung muss folgende Unterlagen beinhalten: Biographie, Artist statement, Fotos der Kunstwerke, die ausgestellt werden. Jeder Künstler kann mit einer Mindestanzahl von 2 Arbeiten (max. 100 x 100 cm pro Arbeit) bis zu 4 Arbeiten (weniger als 40 x 50 cm). Die Größen sind inclusive Rahmen anzuführen. Größe der Skulpturen: max 100 x 50 x 50 cm. Alle ausgestellten Kunstwerke müssen zum Verkauf zur Verfügung stehen. Der Verkaufspreis ist durch den Künstler festzulegen. Der Verein BIENNALE AUSTRIA behält sich 25 % Verkaufsprovision ein. Dies ist bei der Preisgestaltung zu beachten. Datenblatt (ausgefüllt und unterschrieben), Anmeldeformular (ausgefüllt und unterschrieben), Bewerbungen werden ausschließlich per (oder über WeTransfer) an office@biennaleaustria.org akzeptiert. Fotos sind als JPG Format (300 dpi) und alle schriftlichen Unterlagen sind in Word Format zu übermitteln. Nur vollständig ausgefüllte und unterfertigte Bewerbungen werden vom Auswahlkomitee berücksichtigt. 2. AUSWAHL Die Auswahl der ausstellenden Künstler erfolgt durch das Auswahlkomitee des Vereins BIENNALE AUSTRIA. Die zur Ausstellung ausgewählten Künstler werden per informiert. 3. TEILNAHMEGEBÜHR FÜR DIE AUSSTELLUNG: 700 Euro pro ausgewählten Künstler Jeder ausgewählte Künstler hat innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Zusage durch den Verein BIENNALE AUSTRIA, als verbindliche Teilnahmezusage, eine nicht rückzahlbare Anzahlung von 50 % der Teilnahmegebühr (350 Euro) auf das Konto des Vereins BIENNALE AUSTRIA zu überweisen. Abgelehnte Bewerbungen zahlen keinerlei Gebühren.

3 Die Teilnahmegebühr unterstützt die Ausgaben für die Organisation und Logistikkosten der Ausstellung. Folgende Leistungen werden gedeckt: Miet- und Betriebskosten für Ausstellungsraum, Ausstellungsauf- und abbau, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit inkl. Social media Kampagnen und Newsletterversand (global und local), Print- und Digital-Ausstellungskatalog (veröffentlicht auf der BIENNALE AUSTRIA website, issuu und diversen webkanälen), Eröffnungsorganisation, Ausstellungsbetreuung, spezielle Sammlerbetreuung während der Ausstellungsdauer, Verpackung der Kunstwerke nach Ausstellungsende und Vorbereitung für den Rücktransport. 4. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN Die Restzahlung in voller Höhe ist vor dem 10. August 2016 zu entrichten. Die Teilnahmegebühr wird nicht zurückerstattet. In der Teilnahmegebühr ist keine Mehrwertsteuer enthalten. Die Bezahlung der Teilnahmegebühr ist ausschließlich in Euro zu bezahlen. Alle Bankgebühren gehen zu Lasten des ausstellenden Künstlers. Die Zahlungsbestätigung erfolgt nach Zahlungseingang per . 3 Banküberweisung an Name: BIENNALE AUSTRIA, Verein zur Förderung zeitgenössischer KünstlerInnen Bank: ERSTE BANK IBAN: AT BIC/SWIFT: GIBAATWW Der Verein BIENNALE AUSTRIA akzeptiert und übernimmt keine Bank- oder Überweisungsgebühren. (Bitte geben Sie den kompletten Namen auf der Überweisung an, damit wir die Zahlung zuordnen können.) 5. AUSSTELLUNGSKATALOG AND WEBS SITE EINTRAG Für die Ausstellung wird ein Print- und Digital-Ausstellungskatalog herausgegeben. Jeder ausstellende Künstler erhält eine Seite und ist im Katalog mit einer Abbildung eines ausgestellten Kunstwerkes, der website-adresse, Kontaktinformationen und einer Kurzinformation (artist statement ca. 70 Wörter, in englischer Sprache) vertreten. Jeder Künstler erhält zwei Kopien des Print- Katalogs. Der digitale Ausstellungskatalog wird auf der BIENNALE AUSTRIA website integriert und im world wide web und social media Kanälen beworben. Schadenersatz für fehlerhafte oder unvollständige Eintragung ist ausgeschlossen. Für den Inhalt der Eintragung und eventuell daraus resultierenden Schäden ist allein der ausstellende Künstler verantwortlich. Der Verein BIENNALE AUSTRIA haftet nicht gegenüber Dritten.

4 6. VERKAUF Alle ausgestellten Kunstwerke müssen zum Verkauf zur Verfügung stehen, der Verkaufspreis wird vom Künstler festgelegt. Der Verein BIENNALE AUSTRIA erhält bei Verkauf eine Verkaufsprovision von 25 %. Die Verkaufsprovision und eventuelle Steuern, Zölle und Gebühren sind in den Verkaufspreis zu inkludieren. Künstler aus Ländern der EU sind verpflichtet die UID Nummer bekanntzugeben. Künstler außerhalb der EU müssen sich über die Steuerpflichten, die auf Grund der Ausstellungsbeteiligung auftreten, informieren. Mit der Unterzeichnung des Anmeldeformulars wird bestätigt, dass der Verein BIENNALE AUSTRIA von allen Ansprüchen in Bezug auf die Pflicht des ausstellenden Künstlers der Steuerzahlungen oder Zollgebühren befreit ist AUTHENTIZITÄT Der teilnehmende Künstler bestätigt durch die Certificate of Origin die Echtheit der Kunstwerks, welche in der Ausstellung gezeigt und verkauft werden. Ohne ordnungsgemäß ausgefülltes Certificate of Origin wird das Kunstwerk nicht zum Verkauf angeboten. 8. WERBUNG / COPYRIGHT Der Verein BIENNALE AUSTRIA ist berechtigt, Fotografien oder Filmaufnahmen vom Ausstellungsgeschehen, vom Ausstellungsaufbau und den ausgestellten Kunstwerken anfertigen zu lassen und diese für Werbung und Presseveröffentlichungen, dieser oder anderer, durch den Verein BIENNALE AUSTRIA durchgeführten, Ausstellungen, zu verwenden. Dies umfasst alle Veröffentlichungen, Drucksachen, Werbeanzeigen in Print- oder elektronischen Medien. Das Urheber- und alle anderen Rechte bleiben beim ausstellenden Künstler. 9. VERSAND Alle Kunstwerke müssen Originale sein. Den An- und Abtransport und die Kosten für den Anund Abtransport hat der Künstler eigenständig zu organisieren und zu bezahlen. Der Transport erfolgt auf eigenes Risiko des Künstlers. Sollten für die Ausstellung besondere Ein- oder Ausfuhrpapiere notwendig sein, so hat der ausstellende Künstler einen Spediteur für die Abwicklung zu beauftragen. Für die fachgerechte Verpackung hat der Künstler Sorge zu tragen. Auf Besonderheiten hinsichtlich der Verpackung muss vorab hingewiesen werden. Für Schäden, die aus falscher oder unsachgemäßer Verpackung oder fehlenden Hinweisen resultieren, übernimmt der Verein BIENNALE AUSTRIA keine Haftung. Alle Kunstwerke müssen hängefertig geliefert werden. Es werden keine Deckenhalterungen oder Einbauanforderungen akzeptiert, außer es wurde bereits bei der Anmeldung mit der Ausstellungsorganisation Verein BIENNALE AUSTRIA vereinbart.

5 Die Kunstwerke müssen mit einem Etikett auf der Rückseite versehen sein (in Blockbuchstaben beschriftet) mit Name des Künstlers, Nationalität, Titel der Arbeit, Entstehungsjahr, Abmessungen und Technik. Zusätzlich muss für jedes Kunstwerk ein Certificate of Origin bei der Lieferung beigepackt und unterzeichnet sein. Detaillierte Lieferanweisungen (Liefertermin und Lieferadresse) werden nach der Auswahl mitgeteilt. 10. VERSPÄTETE ANLIEFERUNG UND RETOURNIERUNG Der Verein BIENNALE AUSTRIA behält sich das Recht ein Kunstwerk abzulehnen, wenn die Anlieferung zu spät erfolgte, bei der Anlieferung das Kunstwerk beschädigt, beim Ausstellungsaufbau instabil erscheint oder sich vom digital eingereichten Bild unterscheidet. Retournierungskosten gehen allein zu Lasten des Künstlers RÜCKSENDUNG Nach Ausstellungsende werden die Kunstwerke versandbereit in das gleiche Verpackungsmaterial verpackt in denen sie angeliefert wurden. Die Abholung von Ausstellungsort ist vom ausstellenden Künstler zu organisieren. Detaillierte Lieferanweisungen (Liefertermin und Lieferadresse) werden nach der Auswahl mitgeteilt. Die dementsprechenden Daten und Informationen sind der Ausstellungsorganisation per mitzuteilen. 12. HAFTUNG Der Verein BIENNALE AUSTRIA versichert, dass die ausgestellten Kunstwerke mit äußerster Sorgfalt und Sachgemäß behandelt werden. Für Personen- oder Sachschäden durch Elementarereignisse beim Zu- und/oder Abtransport, beim Auf- und/oder Abbau der Ausstellung und während der Ausstellung sowie Diebstahl oder Vandalismus wird keine Haftung übernommen. Die ausstellenden Künstler nehmen an der Ausstellung auf Eigene Gefahr teil und verzichten auf alle Ansprüche gegenüber dem Verein BIENNALE AUSTRIA, deren Mitarbeiter oder Aushilfskräften. 13. VORBEHALTE Sollte die Ausstellung aus welchen Gründen und in welcher Sphäre der jeweilige Umstand auch immer gelegen sein mag, abgesagt oder auf einen anderen Termin verschoben werden müssen, so kann der ausstellende Künstler hieraus keinen Schadenersatzanspruch ableiten. Die ausstellenden Künstler haben in begründeten Ausnahmefällen, wie überhaupt in sämtlichen Fällen höherer Gewalt keinen Anspruch auf Rücktritt oder Minderung der Ausstellungsgebühr.

6 14. ALLGEMEIN Diese Vereinbarung ist bindend und kann nicht einseitig vom ausstellenden Künstler geändert oder aufgehoben werden. Eine Änderung oder Veränderung der Vereinbarung, auch nur teilweise oder Aufhebung der Vereinbarung, von einer der beiden Vertragsparteien, bedarf einer schriftlichen Form. Mit seiner Unterschrift auf dem Anmeldeformular und nach Auswahl der Jury zur Ausstellungsbeteiligung anerkennt der ausstellende Künstler für sich und seine Beauftragten die Teilnahmebedingungen des Vereins BIENNALE AUSTRIA als Organisator und Veranstalter der BA CONTEMPORARY als verbindlich und verpflichtet sich ferner, auch die Vorschriften des Vereins BIENNALE AUSTRIA in allen Teilen einzuhalten SCHLUSSBESTIMMUNGEN Nur schriftliche Vereinbarungen zwischen ausstellenden Künstler und des Vereins BIENNALE AUSTRIA haben Gültigkeit. Es gilt das in deutscher Sprache verfasste Anmeldeformular. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle gegenseitigen Verpflichtungen ist Wien. Es gilt österreichisches Recht. Unterschrift.. Datum... Bitte beachten Sie: Das Anmeldeformular muss unterschrieben sein ansonsten hat es keine Gültigkeit. Mit der Unterschrift und Einreichung des Anmeldeformulars erklärt sich der teilnehmende Künstler mit den Geschäftsbedingungen und Regeln, wie im Anmeldeformular angeführt, unwiderruflich einverstanden.

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