Wahlprüfsteine zur Bundestagswahl 2013

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1 Wahlprüfsteine zur Bundestagswahl 2013 Die Antworten auf die vom Vorstand des OWUS-Dachverbandes am 15. Mai 2013 an die Vorsitzenden der im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien sowie der Piratenpartei übermittelten Wahlprüfsteine (vollständiger Wortlauf siehe liegen nunmehr alle vor: 1 1. Förderung der Existenzgründung Wie stehen Sie zur Förderung der Existenzgründung? Werden Sie sich dafür einsetzen, dass der Existenzgründungszuschuss nach SGB III wieder zur Pflichtleistung wird? Mit der Kürzung der Mittel für den Gründungszuschuss und der Umwandlung von einer Pflicht- in eine Ermessensleistung hat Arbeitsministerin von der Leyen der bewährten Gründungsförderung für Arbeitslose faktisch den Garaus gemacht. Die Befürchtung der Arbeitsmarktforscher, dass eine restriktive Fördervergabe die positive Bilanz des Gründungszuschusses deutlich verändern könnte, ist schon jetzt bittere Realität. Wir wollen dieses Instrument der Gründungsförderung wieder stärken und eine verlässliche Gründungsförderung für Arbeitslose ermöglichen, denn in der Vergangenheit war dies ein Erfolgsrezept. CDU und CSU halten an der Förderung der Existenzgründung als Ermessensleistung durch die Arbeitsagenturen vor Ort fest. Diese können am besten beurteilen, ob eine Maßnahme als zielführend erscheint und damit förderwürdig ist oder nicht. Die LINKE unterstützt die öffentliche Gründungsförderung von KMU, insbesondere in strukturschwachen Regionen. Viele Studien zeigen, wie wichtig staatliche Unterstützung bei den ersten Schritten in die Selbständigkeit ist. Wer in freier Entscheidung den unternehmerischen Weg wählt, sollte mit einer angemessenen Starthilfe des Staates rechnen können. Wir unterstützen Gründerprogramme, die diesen Namen verdienen. Für den Fall des Scheiterns muss eine wirksame Vorsorge vorhanden sein. Deshalb sollten Kleinunternehmer/innen und Soloselbstständige in die sozialen Sicherungssysteme einbezogen werden. Dabei ist wichtig, dass die Beitragsbelastung insbesondere von Selbstständigen mit geringen Einkünften begrenzt wird. Wir fordern, dass in der Krankenversicherung die Mindestbeitragsbemessungsgrundlage für freiwillig gesetzlich versicherte Selbstständige erheblich reduziert wird. DIE LINKE wendet sich darüber hinaus gegen prekäre Selbstständigkeit ohne Perspektive. Arbeitslose werden mit Scheinselbstständigkeit und Subunternehmertum aus der Statistik heraus manipuliert, ohne auf die wirtschaftliche Basis der unternehmerischen Tätigkeit zu achten. Mehr als die Hälfte aller Firmen in Deutschland sind inzwischen Solo-Unternehmer/innen, die meistens nur über geringe Einkommen verfügen. 1 Piratenpartei Schreiben des Mitarbeiters der Bundesgeschäftsstelle Herrn Thomas Ganskow vom 28. Mai 2013 FDP Mail des Generalsekretärs Herrn Patrick Döring vom 21. Juni 2013 DIE LINKE Mail des Bundesgeschäftsführers Herrn Matthias Höhn vom 24. Juni 2013 CDU und CSU Mail des Bereiches Politische Programme & Analysen der CDU-Bundesgeschäftsstelle vom 09. Juli 2013 SPD Mail des Abt.-Ltr. Politik des Parteivorstands Herrn Thorben Albrecht vom 29. Juli Bündnis 90 / Die Grünen Mail vom Büro des Bundesvorsitzenden Herrn Cem Özdemir vom 30. Juli doc

2 Der Gründungszuschuss hat sich in vielen Fällen bewährt. Es hat sich jedoch auch gezeigt, dass viele Gründer und Gründerinnen den Schritt in die Selbständigkeit auch ohne Förderung gemacht hätten. Nicht selten hat sich die Gründungsidee zudem als nicht tragfähig für eine Einkommenssicherung erwiesen. Daher soll seit der Arbeitsmarktreform der Vermittler vor Ort entscheiden können, ob in jedem Einzelfall die Grundlage für eine Existenzgründung gegeben ist. Denn nur der Vermittler vor Ort kann neben der Tragfähigkeit des Geschäftskonzepts auch die persönliche Eignung der Gründerin oder des Gründers beurteilen. Wir wollen aber mehr Selbständigkeit in Deutschland. Deshalb werden wir durch eine Evaluation des veränderten arbeitsmarktpolitischen Instrumentes des Gründungszuschusses prüfen, ob auch ein solches niedrigschwelliges Förderprogramm aus Beitrags- oder Steuermitteln dazu wieder einen stärkeren Beitrag leisten kann. Mittelstand und Handwerk sind das Zentrum unserer Wirtschaft. Sie garantieren wirtschaftliche Stabilität und Nachhaltigkeit. Als kleine und mittlere Unternehmen sind sie flexibel, innovativ und ihrer Region stark verbunden. Gerade in Ostdeutschland prägen sie die regionalen Wirtschaftsstrukturen maßgeblich. Wir wollen die Rahmenbedingungen zur Entfaltung von Mittelstand, Selbstständigkeit und Existenzgründung verbessern. Der Gründungszuschuss ist vom IAB hervorragend evaluiert worden: 80 Prozent der Arbeitslosen, die von den Arbeitsagenturen mit einem Gründungszuschuss gefördert wurden, waren auch eineinhalb Jahre nach der Gründung noch selbständig. Weitere zehn Prozent waren sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Ja, die SPD will den Gründungszuschuss wieder als eine Pflichtleistung fortführen doc

3 2. Hilfen zum Lebensunterhalt für Unternehmer Wir stehen Sie zur Absicherung Selbständiger für den Fall des wirtschaftlichen Scheiterns? Welche Maßnahmen und Instrumente können Sie sich vorstellen? Mit dem sogenannten Beschäftigungschancengesetz haben Union und FDP die freiwillige Weiterversicherung in der Arbeitslosenversicherung (SGB III) für Selbstständige zwar entfristet, aber gleichzeitig auch die Beiträge drastisch erhöht. Damit wird der Versicherungsschutz für viele Selbstständige unerschwinglich und ihr ohnehin schon grobmaschiges Sicherheitsnetz noch löchriger. Klar ist: So wird es in Deutschland keinen Gründungs-Boom geben. Für viele der neuen Solo-Selbstständigen wird die Arbeitslosenversicherung viel zu teuer. Sie werden auf den Versicherungsschutz oder vielleicht sogar auf den Schritt in die Selbstständigkeit ganz verzichten. Wir setzen uns dafür ein, dass die Versicherungsoption für die Selbstständigen zu den alten Konditionen unbefristet fortgeführt wird und auch für diejenigen geöffnet wird, die direkt nach einem Hochschulabschluss oder aus der Grundsicherung heraus ihr Unternehmen gründen. Mit einer Änderung des Insolvenzrechts und Verbesserungen für die Schuldner haben wir die Grundlage geschaffen, dass auch im Falle des wirtschaftlichen Scheiterns besser als bisher eine neue Chance eröffnet wird. DIE LINKE will die bestehenden Grundsicherungssysteme durch eine armutsfeste und sanktionsfreie Mindestsicherung ablösen. Auf dem Weg dahin soll umgehend der Regelsatz auf 500 Euro angehoben werden und die Grundsicherung sanktionsfrei gestellt werden. Denn das staatlich zu garantierende menschenwürdige Existenzminimum darf nicht gekürzt werden. DIE LINKE betont, dass selbstverständlich auch Selbstständige Anspruch auf SGB II Leistungen haben, wenn ihr menschenwürdiges Existenzminimum unterschritten wird. Statt Selbstständige aus dem Leistungsbezug zu drängen, sollten Agentur für Arbeit und JobCenter Selbstständige in der Existenzgründung und konsolidierung durch Beratungs- und Qualifizierungsmaßnahmen (etwa: Gründungszuschuss) unterstützen. Leider ist ausgerechnet der Gründungszuschuss von der Bundesregierung zusammen gestrichen worden. In Zusammenhang mit der Neuregelung der Restschuldenbefreiung hat sich DIE LINKE außerdem für kürzere Fristen und niedrigere Befriedigungsquoten eingesetzt. Auch dies sind Instrumente, um gescheiterte Selbständige zu entlasten. In der Arbeitslosenversicherung gibt es für Selbstständige die Möglichkeit, sich freiwillig weiter zu versichern. Diese Regelung halten wir für sinnvoll, daher haben wir uns für ihre Beibehaltung eingesetzt. Die christlich-liberale Koalition hat 2010 die Möglichkeit der freiwilligen Weiterversicherung entfristet und gleichzeitig modifiziert. Während die Beiträge an die der Pflichtversicherten angepasst wurden, ist der Beitrag im ersten Jahr der Versicherung nun nur hälftig zu zahlen, um den besonderen Schwierigkeiten während der Startphase der Existenzgründung Rechnung zu tragen. Diese Regelung ist jedoch keine generelle Versicherung freiberuflich oder selbständig Tätiger gegen wirtschaftlichen Misserfolg. Ein solches Risiko wäre auch nicht über die Arbeitslosenversicherung versicherbar. Leistungen der Grundsicherung stehen hingegen allen zur Verfügung, schließlich ist die Sicherung des Existenzminimums durch den Staat eine zwingende Folge der verfassungsrechtlich geschützten Grundrechte doc

4 Selbständige müssen unter den gleichen Voraussetzungen wie andere Personen auch Zugang zu den Sozialleistungen des SGB III und des SGB II haben und dürfen dabei weder benachteiligt noch besser gestellt werden als andere Gruppen Arbeitsuchender. Wir setzen uns für einen besseren Zugang zur Arbeitslosenversicherung im Rahmen des Versicherungspflichtverhältnisses auf Antrag ein. Wir wollen schrittweise die Arbeitslosenversicherung in eine Arbeitsversicherung weiterentwickeln und dafür die Arbeitsmarktdividende nutzen. Durch sinkende Arbeitslosigkeit freiwerdende Mittel werden wir für den Aufbau der Arbeitsversicherung nutzen. Denn Arbeitslosigkeit soll nicht nur schnell beendet werden, sondern möglichst von vornherein vermieden werden. Qualifizierung und Weiterbildung über den gesamten Verlauf des Erwerbslebens sind zentral für den Erhalt der individuellen Beschäftigungsfähigkeit doc

5 3. Soziale Absicherung von Unternehmern Wir stehen Sie zu diesen elementaren Fragen sozialer Sicherheit auch für Unternehmer? Wie wollen Sie sich für die Verbesserung der sozialen Absicherung Selbständiger einsetzen? Was muss Ihrer Meinung nach getan werden, um den veränderten Erwerbsbiografien auch im Bereich der sozialen Absicherung gerecht zu werden? Einkommen von Gering- und Durchschnittsverdienern sind in Deutschland so hoch mit Sozialabgaben belastet wie in kaum einem anderen Land der OECD. Deshalb wollen wir, dass die Sozialabgaben insbesondere für diejenigen gesenkt werden, deren Einkommen vor allem von hohen Sozialversicherungsbeiträgen aufgezehrt werden. Ein wichtiger Beitrag dazu ist die grüne Bürgerversicherung in der Kranken- und Pflegeversicherung, die eine strikte Einkommensbezogenheit der Beiträge bis zur (erhöhten) Beitragsbemessungsgrenze vorsieht. Gerade Selbstständige mit geringen Einkünften würden hierdurch deutlich entlastet. Darüber hinaus prüfen wir weitere Maßnahmen zur Entlastung im unteren Einkommensbereich und wie verhindert werden kann, dass Menschen aufgrund ihrer Sozialversicherungsbeiträge auf ergänzendes ALG II angewiesen sind. Die Einbeziehung in die Sozialversicherung muss so ausgestaltet sein, dass sie die Versicherten nicht überfordert. Die Mitgliedschaft in den Sozialversicherung darf auch für Selbstständige nicht nur auf dem Papier bestehen, sondern muss real möglich sein - auch beim Blick ins Portemonnaie. Hohe Beiträge zur Sozialversicherung, die in keinem Verhältnis zu den Einkommen stehen, sind dazu nicht der geeignete Weg. Auf Einkommen, das nicht erzielt wird, kann auch kein Beitrag erhoben werden. Deshalb gilt für uns: Auch Selbstständige zahlen Beiträge in Abhängigkeit von ihren Einkommen. In Deutschland gibt es rund 2,6 Millionen Selbstständige ohne eigene Mitarbeiter. Viele von ihnen sind in der Tat oft nicht ausreichend für das Alter oder Krankheitsfälle abgesichert. CDU und CSU wollen ihren sozialen Schutz verbessern und eine Altersvorsorgepflicht für alle Selbstständigen einführen, die nicht bereits anderweitig abgesichert sind. Dabei sollen sie zwischen der gesetzlichen Rentenversicherung und anderen Vorsorgearten wählen können. Wir werden Lösungen entwickeln, die auf bereits heute selbstständig Tätige Rücksicht nehmen und Selbstständige in der Existenzgründungsphase nicht überfordern. Alle Menschen bedürfen des Schutzes vor den sozialen Risiken. Nur öffentliche und umfassende Sozialversicherungen können zuverlässig soziale Sicherheit garantieren nicht Banken oder Versicherungskonzerne. Nur öffentliche Sozialversicherungen können sozialen Ausgleich organisieren. Auch weil die Erwerbsbiografien immer häufiger durch Wechsel zwischen abhängiger Beschäftigung und Selbständigkeit gekennzeichnet sind, ist eine durchgehende Absicherung in den öffentlichen Sozialversicherungssystemen die bessere Lösung. Wir wollen deshalb Selbständige und Freiberuflerinnen und Freiberufler in diese Systeme einbeziehen. Diese Einbindung eröffnet ihnen den Zugang zu den Leistungen der Sozialversicherungen, organisiert Solidarität zwischen den verschiedenen gesellschaftlichen Gruppen und stärkt die finanzielle Basis der Sozialversicherungen. Die Bedingungen für diese Einbeziehung müssen aber für die Selbständigen tragbar sein. Die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung sollen deshalb einkommensabhängig erhoben und bis zu einer bestimmten Einkommenshöhe teilweise vom Staat übernommen werden. Zur Refinanzierung dieses Steuerzuschusses wird beim Öffentlichen Dienst, bei Unternehmen und Organisationen, die als Auftraggeberinnen und Auftraggeber agieren, eine abzuführende Sonderabgabe auf die Honorare erhoben. Außerdem wollen wir das Rentenniveau anheben, damit die gesetzliche Rente den Lebensstandard im Alter wieder sichern und langjährigen Beitragszahlenden armutsfeste Renten gewährleisten kann. Mit einer einkommens- und vermögensgeprüften solidarischen Mindestrente von Euro netto sollen geringe Renten auf doc

6 dieses Niveau angehoben und so sicher gestellt werden, dass jede/r im Alter frei von Armut und in Würde leben kann. In der Gesundheit und Pflege wollen wir Selbstständige mit geringen Einkommen durch die deutliche Reduzierung der Mindestbeiträge kurzfristig entlasten. Langfristig will DIE LINKE eine solidarische Neuorganisation der Gesundheits- und Pflegepolitik durch die Einführung einer solidarischen Bürgerinnen- und Bürgerversicherung. Jeder in Deutschland lebende Mensch wird in einer gesetzlichen Kasse versichert. Alle entrichten den gleichen Prozentsatz ihres gesamten Einkommens für die Gesundheits- und Pflegeversorgung Die Private Krankenversicherung als Vollversicherung wird abgeschafft. Selbstständige erlangen Zugang zu einer umfassenden und solidarischen Gesundheitsversorgung für alle und einer Pflege, die sich am Bedarf orientiert. Durch die Einbeziehung aller Bürgerinnen und Bürger und aller Einkommensarten reduziert sich der zu leistende Beitragssatz nach Modellrechnungen von 15,5% auf 10,5%. Ein Mindestbeitrag für Selbstständige entfällt, die Beiträge werden zeitnah nach dem tatsächlichen Einkommen entrichtet. Selbstständige müssen auch gegen Erwerbslosigkeit abgesichert werden. Alle Personen, die eine selbstständige Erwerbstätigkeit aufnehmen, werden in der Arbeitslosenversicherung pflichtversichert. Für langjährig Selbstständige wird die Mitgliedschaft auf Antrag eröffnet. Die Beitragsregeln insbesondere die Beitragshöhe - und die Leistungsansprüche sollen sich zunächst an den Regeln der aktuellen Mitgliedschaft, die auf Antrag erfolgt, orientieren. So schaffen wir einen verlässlichen Sozialstaat für Selbständige, der in allen Lebenslagen umfassend gegen die Risiken des Erwerbslebens absichert. In der Diskussion über die Einführung einer Rentenversicherungspflicht für Selbständige sprechen wir uns grundsätzlich gegen eine gründungs- und innovationsfeindliche Zwangslösung aus. Diese bedroht die Existenz von Selbständigen und die Entstehung von Arbeitsplätzen: Wer heute schon vorsorgt, wird seine Vorsorge gegebenenfalls mit massiven Verlusten umstrukturieren müssen und diejenigen, die sich aufgrund fehlender Gewinne eine Altersvorsorge noch nicht leisten können, werden in die Insolvenz und in die Abhängigkeit von staatlichen Transfersystemen getrieben. In der Krankenversicherung haben wir mit dem Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden gerade auch für Kleinunternehmer, die sich wegen der drohenden finanziellen Belastung bisher nicht bei ihrer Krankenversicherung gemeldet haben, durch den Erlass von Beitragsschulden und Säumniszuschlägen deutliche Erleichterungen geschaffen. Weitergehende Regelungen zur Beitragsbemessung waren zwar in der Diskussion, konnten aber insbesondere aus Gründen der Beitragsgerechtigkeit nicht umgesetzt werden. Die SPD teilt die Auffassung, dass die hergebrachte Trennung einer Pflichtversicherung für abhängig Beschäftigte und einer weitgehend freiwilligen Versicherung für Selbständige in den Sozialversicherungen der modernen Arbeitswelt des 21. Jahrhunderts nicht mehr entspricht. Neben dem besseren Zugang in die Arbeitslosenversicherung (vgl. Antwort zu Frage 2) steht für die SPD die Einbeziehung von Selbständigen ohne obligatorische Altersvorsorge in die gesetzliche Rentenversicherung unmittelbar auf der Tagesordnung: Nur die gesetzliche Rentenversicherung ermöglicht im Unterschied zu privaten, kapitalgedeckten Formen der Altersvorsorge einen günstigen Schutz für alle der verschiedenen Risiken. Zudem sind so Wechsel zwischen selbständiger und abhängiger Tätigkeit möglich, ohne dass jeweils neue Anwartschaften in unterschiedlichen Systemen aufgebaut werden müssen doc

7 Bei der Beitragshöhe sind einkommensgerechte Beiträge notwendig, da diese weder die Selbständigen mit niedrigem Einkommen überfordern (wie dies bei Pauschalbeiträgen der Fall sein kann), noch bei Selbständigen mit höherem Einkommen Sicherungslücken entstehen lassen. Dabei sind bei der Beitragszahlung Modalitäten sinnvoll, die der besonderen Einkommenssituation Selbständiger (im Zeitablauf stark schwankende Einkommen) Rechnung tragen doc

8 4. Mindestlohn Wie stehen Sie zu einem gesetzlichen Mindestlohn? Wie hoch sollte dieser nach Ihren Erfahrungen sein? Wie können Ihrer Meinung nach Kleinunternehmer bei der Einführung des Mindestlohnes konkret unterstützt werden? Was halten Sie generell von so genannten sachfremden Vorgaben im Vergaberecht? BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fordern einen allgemeinen, gesetzlichen Mindestlohn von mindestens 8,50 Euro pro Stunde in Ost- und Westdeutschland, um Beschäftigte vor Niedriglöhnen zu schützen und einen fairen Wettbewerb sicherzustellen. Eine Mindestlohnkommission aus Vertretern der Gewerkschaften, der Arbeitgeber und der Wissenschaft wird für die Festlegung und die Anpassung des Mindestlohnes verantwortlich sein. Allgemeinverbindliche, tarifliche Branchenmindestlöhne oberhalb des gesetzlichen Mindestlohns sollen für die Tarifpartner in Zukunft einfacher zu erreichen sein. Wir begrüßen, dass immer mehr Bundesländer Tariftreuegesetze verabschieden und die Vergabe öffentlicher Aufträge an soziale und Umweltkriterien koppeln. Das ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Ohne derartige Tariftreue-Vorschriften erhalten im Wettbewerb um öffentliche Aufträge die Unternehmen den Zuschlag, die die schlechtesten Löhne zahlen. Für CDU und CSU gilt: Wer hart arbeitet, muss ordentlich bezahlt werden. Deshalb haben wir mit den Tarifpartnern Mindestlöhne in zahlreichen Branchen mit insgesamt vier Millionen Beschäftigten geschaffen und wollen für die Bereiche, in denen es keine Tarifverträge gibt, die Tarifpartner gesetzlich in die Pflicht nehmen. Sie sollen gemeinsam in einer Kommission einen tariflichen Mindestlohn festlegen, wobei die unterschiedlichen Situationen in den Regionen und Branchen berücksichtigt werden können. Eine Lohnfestsetzung durch die Politik auch über das Vergaberecht lehnen CDU und CSU ab. Aber es ist Sache der Politik, Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die Menschen überall in Deutschland die Chance auf einen ordentlichen Lohn für ihre Arbeit haben. DIE LINKE setzt sich für einen flächendeckenden, gesetzlichen Mindestlohn in Höhe von 10 Euro pro Stunde ein. Erst ab diesem Wert sichert ein Mindestlohn für einen alleinstehenden Vollzeitbeschäftigten die Existenz und ermöglicht eine Rente oberhalb der Grundsicherung im Alter. Zur Unterstützung von Kleinunternehmen schlagen wir vor, dass für einen Übergangszeitraum im Einzelfall wirtschaftliche Hilfen erbracht werden. Über die Höhe und Dauer der Gewährung soll ein Mindestlohnrat (Gewerkschaften, Arbeitgeber, Wissenschaft) entscheiden, der sowohl die wirtschaftliche Lage des einzelnen Unternehmens als auch die Branchensituation sowie die regionalen Bedingungen überprüft. Es soll vermieden werden, dass Unternehmen gefördert werden, die auch auf anderem Wege (Arbeitsorganisation, Reduzierung der Gewinne, o.ä.) in der Lage wären, einen Mindestlohn einzuführen. Auch dürfen Unternehmen nicht gefördert werden, die lediglich aufgrund von Dumpinglöhnen konkurrenzfähig sind, obwohl in der Branche höhere Löhne üblich sind. Zudem erachten wir es als sinnvoll, dass es einen gewissen zeitlichen Vorlauf bei der Einführung des Mindestlohns gibt, damit sich die Unternehmen darauf einstellen können. Ebenfalls halten wir eine professionelle Beratung der Unternehmen für notwendig, bei der anhand ihrer konkreten Situation Möglichkeiten zur Verbesserung der Arbeitsorganisation, der Produkte, des Kundenkontaktes oder auch anderweitiger Kostenanpassungen erörtert werden. Nicht zuletzt sollte die Einführung des Mindestlohns durch eine Weiterbildungsoffensive begleitet werden. Die Linke kritisiert die Begrifflichkeit der sachfremden oder oft auch vergabefremden Aspekte bei öffentlichen Aufträgen. Wir betonen die Vorbildfunktion von Bund, Ländern und Kommunen bei der Verwendung von Steuergeldern für die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen. Die Linke hat in Berlin und Brandenburg dafür gesorgt, dass ökologische und soziale Kriterien wie die doc

9 Tariftreue oder die Lebensdauer von Produkten in der öffentlichen Beschaffung beachtet werden müssen und wird sich auch weiterhin auf allen Ebenen dafür einsetzen. Unser Arbeitsmarktmodell ist erfolgreich, weil es auf Tarifautonomie und flexiblen Tarifpartnerschaften von Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften basiert. Wir bekennen uns zur Tarifautonomie. Pauschale Lohnfestsetzung durch die Politik wird auch der differenzierten Arbeitsmarktlage und den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in Deutschland nicht gerecht. Deshalb lehnen wir einen allgemeinen, flächendeckenden Mindestlohn strikt ab. Er politisiert die Lohnfindung und verhindert, dass Menschen, insbesondere jüngere und diejenigen mit geringer Qualifizierung, in den Arbeitsmarkt einsteigen können. Außerdem fördert er Umgehungen wie die Schwarzarbeit. Der Mindestlohn wird damit zu einem sozialpolitischen Bumerang: Die Gruppe der Arbeitnehmer, die durch einen einheitlichen Mindestlohn geschützt werden soll, steht am Ende ohne Arbeitsplatz und mit schlechteren Einstiegschancen da. Wer sich anstrengt, soll entsprechend seiner Leistung fair entlohnt werden, gerade auch am unteren Ende der Lohnskala. Bereits heute gibt es in Deutschland nach Tarifvertragsgesetz, Arbeitnehmerentsendegesetz und Mindestarbeitsbedingungengesetz die Möglichkeit, in einzelnen Branchen Tarifverträge für allgemeinverbindlich zu erklären oder eine Lohnuntergrenze festzulegen. Deshalb haben wir in dieser Legislaturperiode für weit über zwei Millionen Beschäftigte die von Tarifparteien ausgehandelten Tarifverträge neu für allgemeinverbindlich erklärt und damit eine Lohnuntergrenze in der jeweiligen Branche gesetzt. Diesen Weg wollen wir im Sinne der Sozialen Marktwirtschaft weitergehen und die Möglichkeit für weitere Lohnuntergrenzen schaffen im Einklang mit der Tarifautonomie. Wir werden hierfür die bestehenden Regelungen für Mindestlöhne überarbeiten und besser aufeinander abstimmen. Ansatzpunkt sind die Löhne, die von Gewerkschaften und Arbeitgebern in Tarifverträgen ausgehandelt werden. Das ist der Kern der erfolgreichen deutschen Tarifautonomie. Auch zukünftig soll die Höhe der Lohnuntergrenzen Branche für Branche festgelegt werden dezentral und differenziert. Damit wollen wir auch die Rolle von Gewerkschaften und Arbeitgebern weiter stärken. Wir wollen deshalb insbesondere im Arbeitnehmerentsendegesetz für alle Branchen die Möglichkeit schaffen, auf gemeinsamen Antrag der Tarifpartner und bei Zustimmung des Tarifausschusses die Lohnuntergrenze eines repräsentativen Tarifvertrags allgemeinverbindlich erklären zu lassen. Zudem wollen wir für Branchen, in denen ein repräsentativer Tarifvertrag nicht existiert, das subsidiäre Verfahren nach dem Mindestarbeitsbedingungengesetz praktikabler gestalten. Der unbestimmte Rechtsbegriff der sozialen Verwerfungen kann wegfallen. Den Hauptausschuss wollen wir stärken und politischer Einflussnahme entziehen. Wie in allgemeinverbindlichen Tarifverträgen sind regionale Unterschiede zu berücksichtigen und sinnvolle Ausnahmeregelungen vorzusehen, etwa für Auszubildende. Die Nachwirkung von Tarifverträgen sollte zeitlich befristet werden. Um zu verhindern, dass sich Monopole oder Kartelle über den Umweg des Tarifrechts bilden, soll in Zukunft das Bundeskartellamt in jedem Verfahren zu Allgemeinverbindlichkeitserklärungen nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz und Verfahren nach dem Mindestarbeitsbedingungengesetz eine Stellungnahme abgeben, die in besonderem Maß berücksichtigt, ob durch einen für allgemeinverbindlich zu erklärenden Tarifvertrag in den Wettbewerb zugunsten eines marktbestimmenden Unternehmens eingegriffen wird, wie das am Beispiel der Deutschen Post AG der Fall war. Die SPD will die Menschen vor unfairen Bedingungen schützen. Beschäftigte die vollschichtig arbeiten, müssen von ihrem Einkommen ohne staatliche Zuschüsse leben können. Einheitliche Mindeststandards sind Voraussetzung für fairen Wettbewerb. Unserer Auffassung nach haben die Menschen Anspruch auf faire Löhne und gute Arbeit auch in Kleinunternehmen. Deshalb halten wir Sozialdemokraten an unserer Forderung nach einem flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn fest, um wirksam gegen Missstände vorzugehen und wirkungsvoll soziale Verwerfungen zu verhindern. Man darf im Übrigen nicht vergessen, dass Mindeststandards nicht nur Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor Lohndumping schützen. Sie schützen auch die Unternehmen und zwar doc

10 insbesondere kleine und mittlere Betriebe vor einem Vernichtungswettbewerb durch Konkurrenten, die mit Dumpinglöhnen arbeiten. Mindestlöhne sichern die Konkurrenzfähigkeit und das Überleben heimischer Betriebe. Ein allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn in Höhe von mindestens 8,50 Euro hätte den Effekt von erheblichen Mehreinnahmen bei den Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen. Gleichzeitig käme es zur deutlichen Verringerung von Staatsausgaben. Ihre Überlegung Kleinunternehmen aus dem Mindestlohn auszunehmen würde zu einer Subventionierung der schlecht zahlenden Kleinunternehmen zu Lasten der Allgemeinheit darstellen. Es kann aber nicht Aufgabe des Staates sein, den Niedriglohnsektor mit Steuermitteln zu subventionieren und damit zu verfestigen. Die Forscher belegen klar, dass die bestehenden Branchen-Mindestlöhne in der Bundesrepublik nicht zu Arbeitsplatzverlusten geführt haben. Die Einkommenssituation hat sich in vielen der betroffenen Branchen verbessert, die Personalfluktuation hat tendenziell abgenommen und viele Arbeitgeber begrüßen, dass die Wettbewerbssituation sich positiv entwickelt hat, weil die Konkurrenz nun stärker über Qualität als über Lohndrückerei läuft. Mindestlöhne vernichten keine Arbeit, sondern sichern den Wert der Arbeit. Die SPD fordert ein Vergaberecht, um die Vergabe von öffentlichen Aufträgen wieder an die Einhaltung von Tarifstandards zu koppeln. Weiter müssen Spielräume für soziale Kriterien ausgelotet und festgelegt werden, um bei der öffentlichen Vergabe faire Wettbewerbsbedingungen herzustellen. Mittelständischen Unternehmen und Handwerksbetrieben, die ihre Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer fair entlohnen, darf daraus kein Wettbewerbsnachteil entstehen doc

11 5. Ermäßigte Umsatzsteuer für arbeitsintensive Dienstleistungen Wie stehen Sie zur Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes auf arbeitsintensive und Reparaturdienstleistungen? Wie könnten Sie sich eine Reparaturoffensive für das Handwerk vorstellen? Eine Umsatzsteuerermäßigung für arbeitsintensive Dienstleistungen lehnen wir ab. Wir halten das Instrument der Umsatzsteuerermäßigungen für nicht geeignet, um zielgenaue Wirtschaftsförderung zu betreiben. Die Kosten einer Ermäßigung wären sehr hoch und eine zielgenaue Förderung bestimmter Projekte wäre nicht gesichert. Wir haben uns für eine Erhöhung der Ist-Besteuerungsgrenze bei der Umsatzsteuer erfolgreich eingesetzt und sehen in einer besseren Finanzierung der Energiewende enormes Potenzial für das Handwerk. Diese zielgenaue Förderung sehen wir sinnvoller, als umsatzsteuerliche Maßnahmen. Eine weitere Ausdifferenzierung im Bereich der Mehrwertsteuer streben wir nicht an. Vielmehr erscheint es uns zielführender, mit einer Stabilisierung der Lohnzusatzkosten die Kosten des Faktors Arbeit unmittelbar, als über die Mehrwertsteuer zu begrenzen. Auch im Bereich der Einkommensteuer würden weitere Ausnahmetatbestände zu einer weiteren Verkomplizierung führen. DIE LINKE fordert bereits seit Jahren einen ermäßigten Umsatzsteuersatz für arbeitsintensive Dienstleistungen im Handwerk. Um Verkehr von der Straße auf die Schiene zu verlagern, fordern wir auch für den Schienenpersonenfernverkehr den ermäßigten Satz von sieben Prozent. Gleichzeitig sollte Flugbenzin endlich mit einer Umsatzsteuer belegt werden. Der ermäßigte Steuersatz für Beherbergungsleistungen (Mövenpick-Steuer) muss zurückgenommen werden. Wichtig ist auch: Kleine Unternehmen und Selbständige sollten die Umsatzsteuer erst nach dem Zahlungseingang abführen müssen. Für die FDP war die Einführung der steuerlichen Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen grundsätzlich ein Erfolg. Die Regelung hat die Nachfrage privater Haushalte nach Handwerkerdienstleistungen stützen können und dabei geholfen, Schwarzarbeit zu bekämpfen. Die steuerliche Absetzbarkeit von Handwerksleistungen belastet nach dem 23. Subventionsbericht die öffentlichen Haushalte mit mehr als 1,5 Mrd.. Auch die Einführung eines ermäßigten Mehrwertsteuersatzes für Handwerksleistungen, was im Übrigen nicht europarechtskonform wäre, würde die öffentlichen Haushalte mit hohen Milliardenbeträgen belasten. Die Vorgaben unserer Verfassung aus der so genannten Schuldenregel und der sich daraus ergebenden Haushaltskonsolidierung erfordern eine permanente Abwägung zwischen dem, was nötig und geboten erscheint und dem, was haushälterisch machbar ist. Dass der Weg zu ausgeglichenen öffentlichen Haushalten richtig ist, hat die Schuldenkrise im Euroraum gezeigt. Vor diesem Hintergrund ist demgemäß jeder Bereich aufs Neue zu bewerten. Zur Förderung des Binnenmarktes wurde vor Jahrzehnten das Umsatzsteuerrecht auf europäischer Ebene harmonisiert. Die damaligen Festlegungen über die Steuerbelastung einzelner Waren und Dienstleistungen stellen Verbraucher wie Unternehmer im Zuge der gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Entwicklung zunehmend in Frage doc

12 Die Einführung zusätzlicher Begünstigungen für ausgewählte Branchen verschärft die öffentliche Kritik an der Umsatzbesteuerung, wie die anhaltende Diskussion um die von CDU/CSU und FDP im Jahr 2010 beschlossene Steuerermäßigung für Beherbergungsleistungen ( Mövenpick-Steuer ) belegt. Die SPD hält eine grundlegende Neukonzeption des Anwendungsbereichs des ermäßigten Umsatzsteuersatzes in Deutschland für sinnvoll. Allerdings zeigen die langjährigen Erfahrungen in der Europäischen Union, dass die Endverbraucherpreise nach Umsatzsteuersenkungen nicht dauerhaft zurückgingen. Eine Steigerung der Nachfrage etwa nach Reparaturleistungen lässt sich auf diesem Weg also nicht erreichen. Im Bereich der Arbeits-, Sozial- und Wirtschaftspolitik gibt es wesentlich effektivere Instrumente zur Förderung kleiner und mittelständischer Unternehmen, wie unsere Antworten auf Ihre übrigen Fragen zeigen doc

13 6. Kredithilfen für KMU Wie stehen Sie zum Hausbankprinzip bei der Vergabe von Krediten an Unternehmen? Welche geeigneten Schritte Ihrer Partei zum spürbaren Abbau bürokratischer Hemmnisse bei der Vergabe von Kleinkrediten sind denkbar? Wir wollen den Zugang zu Finanzierungs- und Fördermitteln verbessern. Ohne zusätzliches Kapital werden viele Existenzgründungen scheitern. Die Ausreichung geförderter Kredite scheitert häufig an der Notwendigkeit, die Hausbanken einzubeziehen. Wir wollen das Hausbankenprinzip so gestalten, dass Microlender die Möglichkeit haben, Kredite auszureichen. Dazu wollen wir eine Ausnahmeregelung im Kreditwesengesetz für die Vergabe von Mikrodarlehen der KfW durch zertifizierte Gründungsinitiativen schaffen. CDU und CSU stehen nach wie vor zum Hausbankprinzip, da die Hausbanken in der Regel am ehesten in der Lage sind, die wirtschaftliche und finanzielle Situation und Perspektive eines einzelnen Unternehmens zu beurteilen. Würde man diese Beurteilung allein auf staatliche Einrichtungen übertragen, wäre das nicht zielführend. Der Zugang zu Krediten und Kapital ist für viele, vor allem kleine Mittelständler nach wie vor schlecht. Kreditanträge von Kleinunternehmen mit weniger als einer Million Euro Jahresumsatz werden deutlich öfter abgelehnt als die von Unternehmen mit mehr als 50 Millionen Umsatz. Die LINKE will, dass sich das ändert. Die regionale Wirtschaft muss umfassend mit Krediten versorgt werden. Weil sich private Großbanken aus dem normalen Geschäft zurückgezogen haben, ist der gesetzliche Auftrag von Sparkassen zu erneuern und zu erweitern. Stärker als bisher ist der öffentliche Finanzsektor auf die Finanzierung des Mittelstandes zu verpflichten. Staatliche Programme haben bei der Finanzierung des Mittelstandes mit einer verlässlichen Ausstattung zur Seite zu stehen. Die Finanzierungsprogramme müssen passfähig sein. Mittelstandsanleihen oder Beteilungskapital sind für sehr kleine Unternehmen kaum von Bedeutung. Hier helfen Mikrokredite und ähnliche kleinvolumige Finanzierungsinstrumente. Es ist nicht die Aufgabe des Staates, die Spekulationsverluste privater Finanzinstitute zu übernehmen. Die Mittel dafür müssen so weit wie möglich vom privaten Finanzsektor selbst aufgebracht werden. Die Sicherung von Finanzdienstleistern ist grundlegend zu reformieren. Als Prinzip sollte gelten: Privat sichert Privat. Der Staat hat prinzipiell, aber auch wegen seiner Letzthaftung, das Recht, den Finanzsektor einer strikteren Regulierung zu unterwerfen und unverantwortliche Geschäfte zu verbieten. Der Finanzsektor muss nicht nur transparenter werden, wie heute jeden Tag angemahnt wird. Er muss auch wesentlich strikter kontrolliert werden. Transparenz ist gut. Transparenz plus Kontrolle plus Verbote (wo nötig) sind besser. Wir brauchen in Deutschland eine Rückeroberung von wirtschafts- und finanzpolitischen Spielräumen für die Binnenmärkte und nicht zuletzt auch für die öffentliche Hand. Unternehmen erforderlichen vielfältigen Finanzdienstleistungen, von der Kontoführung über den Zahlungsverkehr, Krediten für Warenbestand oder Investitionen, im Einzelfall bis hin zu Sicherungsgeschäften, kann die Hausbank in besonderer Kenntnis des Unternehmens in aller Regeln die beste Beratung und gangbare Lösungen anbieten. Zu jeder Finanzierung oder sonstigen Risikoübernahme seitens der Bank oder eines anderen Kreditgebers gehört ein angemessenes Risikomanagement. Dazu gehört auch die Prüfung der Kreditwürdigkeit des Kunden, mithin sein Eigenkapital und die aktuellen Geschäftsaussichten. KMU machen hier keine Ausnahme. Förderbanken fehlt es regelmäßig an der laufenden Geschäftsbeziehung, um hierzu eine vernünftige Bewertung im angemessenen Aufwand machen zu können. Die spezialisierte Hausbank ist für die Risikobewertung der erfahrenere Partner. Aus doc

14 Sicht der FDP sorgt das Hausbankprinzip an der Stelle auch dafür, dass Steuerzahler vor politisch motivierten, wirtschaftlich jedoch zu riskanten Kreditrisiken geschützt werden. Die Hausbank ist politisch unabhängig, die Förderbank aufgrund der jeweiligen Eigentümer- und Aufsichtsstruktur häufig nicht. Das Anliegen, mit den Förderkrediten verbundene Bürokratie zu minimieren ist gleichwohl völlig berechtigt. Es ist vor allem Sache der Förderbanken, effizientere Strukturen und leicht handhabbare Prüfungskriterien zur Verfügung zu stellen. An der Stelle sind die Hausbanken, gemessen an ihrem Gewinnanteil bi der Darlehensvergabe, häufig unangemessen stark belastet. Um aus diesem Grunde vorhandenes Desinteresse an der Vermittlung kleiner Förderkredite zu beseitigen, bedarf es einer grundsätzlichen Überprüfung des Förderwesens, auch was die Höhe der Garantieübernahme des Institutes bei Zahlungsausfällen angeht. Hier sind allerdings vor allem die Länder bzw. jeweiligen Eigentümer der Förderbanken in der Pflicht. So sind je nach Programm und Branche unterschiedliche Gewichtungen denkbar. Ein Zuschuss zu Verwaltungskosten der Hausbank sollte für bestimmte Branchen und Kreditvolumen sinnvoller sein als 10% mehr Garantieanteil. Hier kann für bestimmte KMU mehr getan werden. Vereinfachte Verfahren werden regelmäßig wegen der nicht verzichtbaren Risikoprüfung abgelehnt. Gleichwohl herrscht hier bei vielen Instituten insbesondere der Länder noch erheblicher Nachholbedarf bei der Zeiteffizienz. Eine Modernisierung der Vergabeverfahren könnte es für die Hausbanken kostengünstiger und attraktiver machen, Förderkredite zu vermitteln. An anderen Stellen im Zuständigkeitsbereich des Bundes hat die FDP viel für KMU erreicht. Im Rahmen der Basel III-Regeln wurde mit Blick auf die Kreditversorgung des Mittelstandes ein großer Erfolg erzielt, weil Kredite bis zu 2 Mio. Euro einen hälftigen Abschlag beim Risikogewicht erhalten, so dass KMU Kredite für Banken attraktiv bleiben. Zusätzlich existiert eine Reihe von Mittelstandsprogrammen bei den Förderbanken, von den Landesförderbanken über die KfW bis hin zur Europäischen Investitionsbank. Die SPD will für gute Finanzierungsbedingungen des Mittelstands sorgen. Dazu kann die KfW mit ihrem Kreditprogramm einen effektiven Beitrag leisten. Gegen eine Abschaffung des Hausbankenprinzips haben wir Bedenken. Die Hausbanken erfüllen bei der Durchleitung der KfW- Kredite wichtige Aufgaben. Sie bringen das Kreditangebot der KfW für den Mittelstand an den Markt. Aufgrund ihrer langjährigen Geschäftsbeziehungen verfügen sie über umfassende Kenntnisse der finanziellen Situation ihrer mittelständischen Kunden. Außerdem tragen sie einen Teil des Kreditrisikos. Die SPD setzt sich deshalb für eine enge Kooperation zwischen KfW und Hausbanken ein. Im Interesse des Mittelstands treten wir für einen Abbau der Bürokratie ein. Die Vergabeverfahren für Kredite müssen besser auf die Bedürfnisse des Mittelstands ausgerichtet werden und, wo möglich, Verwaltungswege verkürzt werden doc

15 7. Insolvenzschutz Wie stehen Sie zu einem wirksamen Insolvenzschutz bei Zahlungsunfähigkeit infolge ausbleibender Zahlungen der Auftraggeber? Welche Maßnahmen könnten Sie sich vorstellen, die Position insbesondere kleiner Unternehmen gegenüber den Auftraggebern zu stärken? Wir begrüßen die Reform des Insolvenzrechtes. Um den Schutz von kleinen Unternehmen gegen Übervorteilung durch große Auftraggeber noch besser zu gewährleisten, setzen wir uns außerdem dafür ein, dass die Regelungen zur Überprüfung von allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) erhalten bleiben und nicht durch die Forderung nach einer vermeintlich verstärkten internationalen Wettbewerbsfähigkeit verwässert werden. Außerdem wollen wir die Richtlinie zur Bekämpfung des Zahlungsverzugs im Geschäftsverkehr unter Berücksichtigung der Anliegen der kleinen und mittelständischen Unternehmen umsetzen und hierbei insbesondere dem Ausreizen von Höchstfristen für Zahlungen entgegenwirken. Gesetzliches Leitbild in Deutschland ist laut Bürgerlichem Gesetzbuch, dass Leistungen einschließlich Abschlagszahlungen im Zweifel sofort zu erbringen sind, sofern nichts anderes bestimmt ist, beispielsweise durch Vereinbarung der Parteien. CDU und CSU werden darauf achten, dass auch bei der Umsetzung der EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr die Kultur der unverzüglichen Zahlung gewahrt und weiter verbessert wird. Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen sollen durch die Umsetzung der EU-Richtlinie künftig weniger Nachteile infolge einer schlechten Zahlungsmoral ihrer Schuldner erleiden. So sind unter anderem die Erhöhung von Verzugszinsen und die Einführung eines pauschalen Verzugsschadenersatzes angedacht Allgemeine Geschäftsbedingungen müssten sich auch künftig u. a. daran messen lassen, ob sie mit den wesentlichen Grundgedanken dieser Regelung vereinbar sind. Auch in Zukunft können Bestimmungen über Fristen unterhalb der genannten Höchstgrenzen für Zahlungsfristen von 60 bzw. 30 Tagen unwirksam sein. DIE LINKE befürwortet eine umfassende Revision der Insolvenzordnung, um die Risiken für kleinere Unternehmen deutlich zu mindern. Das betrifft vor allem das ungleiche Machtverhältnis von kleinen und mittleren Unternehmen gegenüber gewerblichen und öffentlichen Auftraggebern. Um zu verhindern, dass Generalunternehmen beziehungsweise Auftraggeber Gelder unberechtigter Weise zurück halten, soll der Zahlungsvollzug vom Auftraggeber abgekoppelt werden. Konkret heißt das, dass die Auftragsgelder bei einer Bank hinterlegt werden und bei einer ordnungsgemäßen Erledigung des Auftrages auszuzahlen sind. Damit wird das Problem, dass der Auftraggeber die Gelder für ausgeführte Arbeiten grundlos zurückhält, nachhaltig behoben. Um Probleme bei der Bezahlung von Aufträgen schnell und kompetent zu lösen, sollten transparent arbeitende Schiedsstellen eingerichtet werden. Das bisher geltende Forderungssicherungsgesetz ist völlig unzureichend und sollte grundlegend novelliert werden. Das Ziel der FDP ist, die Zahlungsmoral zu stärken. Dazu hat das Bundesministerium der Justiz den Gesetzentwurf zur Bekämpfung des Zahlungsverzugs im Geschäftsverkehr vorgelegt. Den sich aus der Sachverständigenanhörung ergebenden Änderungsbedarf wollen wir umsetzen, um das Gesetz zeitnah umsetzen zu können. Um die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für die Sanierung notleidender Unternehmen zu verbessern, hat die FDP neue Maßstäbe gesetzt: Sanierungen werden künftig einfacher, effektiver und schneller erfolgen. Durch die Reform der Unternehmensinsolvenz wurde die bestehende Rechtslage stärker auf die Sanierung überlebensfähiger Unternehmen ausgerichtet, um sicherzustellen, dass das Insolvenzverfahren künftig als echte "Chance zur Sanierung" doc

16 verstanden wird. Um auch den Schuldnern eine zweite Chance zu geben und gleichzeitig die Situation der Gläubiger zu verbessern haben ein Anreizsystem geschaffen haben. Zentrales Elemente ist die Verkürzung der Restschuldbefreiung von 6 auf 3 Jahre, wenn eine Befriedigungsquote von 35% (bisher werden nur 10% erreicht) geschafft wird. Davon profitieren Gläubiger und Schuldner! Es ist richtig, dass die wirtschaftliche Lage einiger Unternehmen vor allem auch in der Baubranche aufgrund von Forderungsausfällen häufig schwierig ist. Um die Situation von Werkunternehmern zu verbessern, haben wir in der 16. Wahlperiode das Forderungssicherungsgesetz verabschiedet. Dieses Gesetz hatte zum Ziel, durch eine Reihe von gesetzgeberischen Maßnahmen (z.b. Bauhandwerkersicherung) möglichen Forderungsausfällen von Auftragnehmern durch Insolvenzen oder verzögerte Zahlungen auf Seiten des Auftraggebers entgegenzuwirken. Wir werden in der kommenden Legislaturperiode zu prüfen haben, inwieweit die Regelungen ihr Ziel erreicht haben und ggf. Nachbesserungen vornehmen doc

17 8. Transparenz in den Kammern und Pflichtmitgliedschaft Wie stehen Sie zu einer Modernisierung und zugleich Demokratisierung der Kammern? Um das Für und Wider des deutschen Kammerwesens möglichst breit zu erörtern, haben wir 2010 die wichtigsten Akteure zu einem Fachgespräch in den Deutschen Bundestag eingeladen. Neben den Vertretern der Kammerorganisationen und den Gewerkschaften waren auch Vertreter des Bundesverbandes für freie Kammern (bbfk) sowie Verfassungsrechtler anwesend. Als Ergebnis haben wir ein Positionspapier erarbeitet und darin unsere wesentlichen Kritikpunkte und Forderungen in Sachen Kammerwesen formuliert. Das Papier finden Sie auf unserer Internetseite unter Wir erwarten allerdings eine grundlegende Reformierung der Kammern und haben dies auch in unserem Positionspapier ausführlich formuliert. Dazu gehört mehr Transparenz, echte Interessenwahrnehmung, eine Aufwertung der Vollversammlung und eine Modernisierung und Entbürokratisierung der inneren Organisationsstruktur. Nur so lässt sich aus unserer Sicht das System der Pflichtmitgliedschaft auch weiterhin legitimieren. Handwerkskammern leben davon, dass sie das Gesamtinteresse der zugehörigen Kammermitglieder wahrnehmen, für die Förderung der gewerblichen Wirtschaft eintreten und dabei die wirtschaftlichen Interessen einzelner Gewerbetreibender, Betriebe oder Unternehmen berücksichtigen. Zusätzlich nehmen sie hoheitliche Aufgaben wahr und bieten Serviceleistungen an. Diese Interessenvertretung kann durch eine Kammer besser, wirtschaftlicher und ausgewogener als durch den Staat selbst wahrgenommen werden, weil die Kammermitglieder selbst über ihre Aufgabengestaltung entscheiden. Für die Wahrnehmung dieser Aufgaben braucht es ein hohes Maß an Vertrauenswürdigkeit, Sachkunde und Objektivität der Kammern. Hierfür ist die Pflichtmitgliedschaft hilfreich. CDU und CSU halten die jetzige Situation für die grundsätzlich richtige, wobei die Kammern ständig gefordert sind, sich verändernden Herausforderungen zu stellen. Gleichsam müssen sie ihren Mitgliedsunternehmen nicht zuletzt in eigenem Interesse hinreichende Möglichkeiten der Mitsprache einräumen. Auch die Fraktion DIE LINKE ist der Auffassung, dass es bei den Industrie- und Handelskammern (IHK) gravierende Mängel und Fehlentwicklungen gibt. Die IHK-Beiträge belasten in Relation zum jeweiligen Gewerbeertrag Kleinst- und Kleinbetriebe ungleich stärker als Großkonzerne. Die IHK orientieren sich zu sehr am Bedarf der Großunternehmen, obwohl gerade diese die Mittel hätten, um ihre Probleme selbst zu lösen. Auf einigen Gebieten, wie etwa bei Lehrgängen und Gutachten, tritt die IHK in Konkurrenz zu den eigenen Mitgliedern auf bisweilen zu nicht kostendeckend kalkulierten Preisen. Ausbildungsbetriebe beklagen ungerechtfertigt hohe Registrierungs- und Prüfungsgebühren. Entgegen dem IHK-Gesetz, das eine abwägende und ausgleichende Vertretung von Gesamtinteressen der Kammermitglieder verlangt, werden von IHK-Vorständen häufig einseitige Interessen vertreten. Unangemessene Repräsentanzkosten und unsinnige Werbekampagnen widersprechen dem gesetzlichen Auftrag ebenso wie unnötig hohe Ausgaben für Mehrfachbesetzungen von Geschäftsführerposten. Die in den IHK-Satzungen enthaltenen Transparenz- und Demokratiegebote haben sich in der Praxis häufig ins Gegenteil verkehrt, in Intransparenz und Klüngelwesen. Die Fraktion DIE LINKE fordert die Befreiung von IHK-Beiträgen für Kleinst- und Kleinbetriebe bis zu Euro Gewerbeertrag und eine Reform der Industrie- und Handelskammern. Für DIE LINKE sind bei einer grundlegenden Reform des IHK-Gesetzes von 1956 folgende Eckpunkte zu berücksichtigen: Die IHK werden verpflichtet, ausschließlich im Sinne ihrer Kernaufgaben der Dienstleistungen für die Mitgliedsfirmen tätig zu werden und auf diese Weise die Mindereinnahmen, die aus einer neuen Beitragsregelung resultieren, zu kompensieren doc

18 Die IHK werden zu umfassender und strikter politischer Neutralität verpflichtet, da jede Stellungnahme zu politischen Themen die Interessen bestimmter Kammermitglieder verletzen kann. Die Nutzung von Kammereinrichtungen als einseitige Interessenvertretung der Arbeitgeber ist ebenso zu unterbinden wie die Verflechtung von Arbeitgeberverbänden mit den Kammern. Um Kostenbewusstsein, Demokratie und Transparenz zu befördern, werden für Geschäftsführung, Veröffentlichungspflichten, Rechenschaftslegung sowie für die Teilhabe und die Repräsentanz der Kammermitglieder strenge Mindeststandards festgelegt. Den IHK ist jeglicher Wettbewerb mit den eigenen Mitgliedern zu untersagen. Bei den Industrie- und Handelskammern wird eine qualifizierte Mitbestimmung eingeführt. Alle Organe der Kammern sind paritätisch durch Betriebsinhaber- und Arbeitnehmervertreter zu besetzen. Die Kammern als Selbstverwaltungsorgane der Wirtschaft erfüllen auch wichtige gesamtwirtschaftliche Funktionen, die über die Information und Beratung einzelner Mitgliedsunternehmen hinausgehen. In diesem Sinne sind die Kammern im Grundsatz ein Beispiel für gelungenes public-private-partnership. Gäbe es sie nicht, müssten wichtige Aufgaben hoheitlich erbracht werden. Ob dies kostengünstiger und passgenauer auf die Interessen der Unternehmen vor Ort bewerkstelligt werden könnte ist eine absolut offene Frage. Zugleich sind die Kammern aufgefordert, sich stetig neuen Entwicklungen anzupassen. Eine ausreichende durch Wahlen abgesicherte Legitimation liegt im wohlverstandenen Eigeninteresse der Kammern. Die Vertretung des Handwerks gegenüber dem Staat und die den Kammern übertragenen Aufgaben wie Ausbildung und Abnahme von Prüfungen sind von hohem öffentlichem Interesse. Eine Abschaffung der Pflichtmitgliedschaft könnte Folgekosten für Steuerzahler und Unternehmen haben. Zudem haben die Handwerkskammern als Interessenvertretung aller Unternehmen eine große Bedeutung für die regionalen Wirtschaftsstandorte. Daher stehen wir einer Abschaffung der gesetzlichen Mitgliedschaft äußerst skeptisch gegenüber. Die Kammern sind aufgefordert, Effizienz und Transparenz ihrer Tätigkeit zu steigern. Dazu gehören der Abbau kammerinterner Bürokratie, mehr Öffentlichkeit bei den Vollversammlungen und die stärkere Einbindung möglichst aller Mitglieder in die Selbstverwaltung. Die Kammern müssen selbst einen spürbaren Beitrag zur Stärkung ihrer Akzeptanz bei den Mitgliedsunternehmen leisten, indem sie noch stärker am Gedanken der Selbstverwaltung, der Interessenwahrnehmung sowie der Dienstleistung für die Mitgliedsunternehmen, vor allem für kleine und mittlere Unternehmen, orientieren. Transparenz von Entscheidungen ist dabei ein wichtiger Bestandteil des demokratischen Prinzips. Wir sind allerdings der Auffassung, dass eine mögliche Reform der Kammern innerhalb der Institution selbst erarbeitet und nicht von der Politik diktiert werden sollte doc

19 9. Bürokratieabbau und Verwaltungsvereinfachung Wie stehen Sie zu einer wirksamen Entlastung der KMU von bürokratischem Aufwand? Wie wollen Sie verhindern, dass immer mehr Verwaltungsaufgaben auf die Betriebe abgewälzt werden? Können Sie sich dabei ein gleichberechtigtes Nebeneinander von elektronischen und konventionellen Verwaltungsverfahren vorstellen? Bürokratische Notwendigkeiten wollen wir optimieren. Besonders kleine und mittlere Unternehmen profitieren von einer modernen und effizienten Verwaltung. Bürokratische Notwendigkeiten müssen immer so geregelt werden, dass sie möglichst geringe Belastungen mit sich bringen. So sollten beispielsweise Kleinstunternehmen generell von der Bilanzierungspflicht befreit werden. Darüber hinaus sollten kleine Unternehmen Sozialabgaben immer erst nach dem Monatsende feststellen und bezahlen müssen. Die Vorabbezahlung bedeutet einen doppelten bürokratischen Aufwand und kostet Liquidität. Das Steuerrecht muss handhabbarer werden: Die Regeln für die Abschreibung von geringwertigen Wirtschaftsgütern sind hochkompliziert. Die Poolabschreibung soll abgeschafft und die Abschreibungsgrenze auf mindestens 750 Euro angehoben werden. Die Umsatzsteuer muss dringend im Hinblick auf Administrierbarkeit und Betrugsanfälligkeit überarbeitet werden. Das ist gerade für kleine Unternehmen wichtig, die im Gestrüpp unterschiedlicher europäischer Regelungen einen nicht zu rechtfertigende bürokratischen Aufwand ausgesetzt sind. Eine leistungsfähige und bürgernahe öffentliche Verwaltung ist ein wesentlicher Standortvorteil. Überzogene Bürokratie aber ist eine Wachstumsbremse. CDU und CSU wollen, dass die Unternehmen ihr Geld für neue Ideen und Arbeitsplätze ausgeben und nicht für Bürokratie. Wir wollen deshalb überflüssige Bürokratie weiter abbauen. Seit 2006 wurden unsere Unternehmen von Bürokratiekosten in Höhe von jährlich 12 Milliarden Euro entlastet und damit das Ziel erreicht, die Bürokratiekosten der Wirtschaft um 25 Prozent zu verringern. Das ist ein Wachstumsprogramm zum Nulltarif. Einfachere, zielgenaue Gesetze ohne neue Bürokratielasten helfen allen. Wir wollen den Normenkontrollrat als bewährten Bürokratie-TÜV stärken. Wir werden neue konkrete Abbauziele festlegen. Künftig sollen auch die Bürokratiekosten der Kommunen und der öffentlichen Verwaltung einbezogen werden. Ebenso wollen wir die Belastung durch die Umsetzung von Gesetzen verringern. So werden wir die Aufbewahrungsfristen für Steuerunterlagen verkürzen, statistische Meldepflichten abbauen und im Vergaberecht für schnellere Verfahren sorgen. Auch auf europäischer Ebene wollen wir eine Bürokratie-Überprüfung verankern. Die Europäische Union soll sich gerade bei Fragen der Bürokratie selbst begrenzen und unnötige Regelungen und Vorschriften vermeiden. Die Industrie, kleine und mittlere Unternehmen, landwirtschaftliche Betriebe, die Freien Berufe und das Handwerk müssen von unnötigen Regulierungen entlastet werden. Hierzu brauchen wir ein Frühwarnsystem auf europäischer Ebene, insbesondere für Maßnahmen, die den Mittelstand betreffen. Darüber hinaus setzen wir uns dafür ein, dass in allen künftigen EU-Gesetzgebungen geprüft wird, ob kleine und mittlere Unternehmen von bestimmten Regelungen ausgenommen werden. CDU und CSU sind der Auffassung, dass ein dauerhaftes Nebeneinander von elektronischen und konventionellen Verfahren im Sinne von mehr Effizienz in der Regel wenig Sinn macht. Nach hinreichenden Übergangsfristen erscheint es daher u. a. bei technischer und datenschutzrechtlicher Umsetzbarkeit sinnvoll, zu einer Ablösung des konventionellen Verfahrens durch ein elektronisches Verfahren zu kommen. Niemand braucht Gesetze und Verwaltungsvorschriften, die nicht sachgerecht sind, die einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordern oder die in Gänze widersinnig sind. Wir brauchen keinen Obrigkeitsstaat, der die Bürgerinnen und Bürger gängelt und bevormundet. Einen doc

20 Bürokratieabbau in diesem Sinne begrüßen wir. In Gesetzgebungsverfahren oder bei der Verabschiedung von Vorschriften sollte von vornherein die Praxistauglichkeit als wesentliches Kriterium berücksichtigt werden. Zu diesem Zweck sollten deutlich mehr als bisher die Interessen von kleinen und mittleren Unternehmen, von Beschäftigten, von Bürgerinnen und Bürgern in die Anhörungen und generell in die Meinungsbildung von Legislative und Exekutive einfließen. Für eine vernünftige Wirtschaftspolitik sind Daten zur Lage der kleinen und mittleren Unternehmen notwendig. Datenschutzbeauftragte und der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) haben alternative Vorschläge unterbreitet, wie kleine Unternehmen durch staatliche Meldepflichten weniger belastet, aber gleichzeitig gesellschaftlich sinnvolle Regeln erhalten werden können. Bürokratieabbau heißt auch: das bürokratische Monster Hartz IV gehört auf den Prüfstand. Durch Hartz IV werden die Menschen durch unzählige Vorschriften und Regelungen gegängelt. Die FDP sieht im Bürokratieabbau gerade für den Mittelstand eine Daueraufgabe von hoher Priorität. Steuervereinfachung, Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren bis zur Realisierung von Vorhaben, Frühwarnsystem für mittelstandsrelevante EU-Regulierungen und anwenderfreundliche elektronische Behördendienste sind wichtige Schwerpunkte. Insbesondere sollte die E-Bilanz möglichst unternehmensfreundlich ausgestaltet werden und sollten in der Umstellungsphase mögliche Zusatzbelastungen der Unternehmen infolge der Art und Weise der verwaltungstechnischen Umsetzung vermieden werden. Hindernisse für die elektronische Kommunikation mit der Verwaltung sind abzubauen und dadurch einfachere, nutzerfreundliche und effizientere elektronische Verwaltungsdienste zu ermöglichen. Ein großes Hindernis für medien- bruchfreie E-Government-Lösungen ist das vielfach gesetzlich vorgesehene Schriftformerfordernis. Die qualifizierte elektronische Signatur als bisher einzige elektronische Alternative zur handschriftlichen Unterschrift hat sich leider in der Fläche nicht durchgesetzt. Hier sollten neben der qualifizierten elektronischen Signatur auch andere sichere Verfahren, z. B. Webanwendungen der Verwaltung in Verbindung mit der elektronischen Identitätsfunktion des neuen Personalausweises und gegebenenfalls Verfahren wie z. B. D als Ersatz der Schriftform, zugelassen werden. Fortgeschrittene elektronische Organisationszertifikate für juristische Personen im Sinne des Signaturgesetzes für die elektronische Identität und Authentifizierung von Unternehmen zu ermöglichen: Der elektronische Rechts- und Geschäftsverkehr braucht Sicherheit und Vertrauen. Unternehmen brauchen einfach zu verwaltende Instrumente, die dieses Ziel für das Unternehmen als Organisation erreichen. Die Ermöglichung von Organisationszertifikaten sind dafür ein geeigneter Weg. Der Gesetzgeber sollte hier für im Signaturgesetz Weichen stellen. Organisationszertifikate entlasten Unternehmen, weil sie die Verwaltung elektronischer Geschäftsvorgänge rechtssicher ermöglichen, ohne dass jeweils eine qualifizierte elektronische Signatur einer natürlichen Person erforderlich ist. Die Bewältigung bürokratischer Pflichten gehört für kleine und mittlere Unternehmen nach wie vor zu den gröbsten Herausforderungen. Wenngleich mittelständische Unternehmen im Rahmen ihrer Informationspflichten in den letzten Jahren entlastet wurden, so sind sie dennoch durch den Erfüllungsaufwand gesetzlicher Vorgaben im Vergleich zu Großunternehmen überproportional belastet. Viele mittelständische Unternehmen holen sich für Aufgaben dieser Art externe Unterstützung, was aber wiederum Kosten verursacht, die für Investitionen nicht mehr zur Verfügung stehen. Zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für KMU war 2008 von der Europaischen Kommission der Small Business Act eingeführt worden. Inzwischen liegt eine Weiterentwicklung des Regelwerks vor. Ziel ist es, die europäische Mittelstandspolitik an die neuen Prioritäten der Europa 2020-Strategie für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum anzupassen. Es ist unser Ziel, Informationspflichten und Erfüllungsaufwand für Unternehmen und Verwaltung transparenter zu machen und den bürokratischen Aufwand für den Mittelstand spürbar zu reduzieren. Folgende Maßnahmen stehen für uns zur Erreichung dieser Ziele im Vordergrund: Wir streben eine engere Zusammenarbeit zwischen Bund, Ländern und Kommunen an, um den ebenenübergreifenden Verwaltungsaufwand zu erfassen. Wir werden die Dienstleistungskultur doc

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