Kooperation Hochwasserschutz zwischen BMVIT und Ländern OÖ, NÖ und Wien an Donau und March

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1 Kooperation Hochwasserschutz zwischen BMVIT und Ländern OÖ, NÖ und Wien an Donau und March DI Dr. Leo Grill, BMVIT, Abt. Bundeswasserstrassen Kooperation Hochwasserschutz zwischen BMVIT und Ländern OÖ, NÖ und Wien an Donau und March Inhalt: Rechtliche Grundlagen Kooperative Projekte Hochwasserschutz Beispielvorhaben Wien, Oberösterreich, March

2 Rechtliche Grundlagen Bundesministeriengesetz Katastrophenfondsgesetz Wasserbautenförderungsgesetz 1985 DHK-Gesetz 1927 Wasserstraßengesetz 2004 Art. 15a B-VG Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern Niederösterreich, Oberösterreich und Wien über Vorhaben des Hochwasserschutzes im Bereich der österreichischen Donau (neu) Übertragungsverordnung Hochwasserschutz (neu) EU-Wasserrahmenrichtlinie EU-Hochwasserrichtlinie Rechtliche Grundlagen Bundesministeriengesetz 1986 Bundesministerium für Verkehr Innovation und Technologie Angelegenheiten des Wasserbaus hinsichtlich der schiffbaren Flüsse Donau und March und der Thaya von der Staatsgrenze in Bernhardsthal bis zur Mündung in die March und sonstiger Wasserstraßen sowie der Wasserversorgung und Kanalisation, soweit sie nicht in den Wirkungsbereich eines anderen Bundesministeriums fallen; Angelegenheiten der Verwaltung des Marchfeldkanals.

3 Rechtliche Grundlagen Katastrophenfondsgesetz (Auszug) 2. (1) Die Mittel des Fonds werden durch Anteile am Aufkommen an Einkommensteuer und Körperschaftsteuer aufgebracht. Sie betragen 2,29 vh des Aufkommens der veranlagten oder im Abzugsweg erhobenen Einkommensteuer und Körperschaftsteuer 3. (1) Die Fondsmittel gemäß 2 sind wie folgt zu verwenden: Zur Beseitigung eingetretener Hochwasser- und Lawinenschäden und zur Vorbeugung gegen künftige Hochwasser- und Lawinenschäden sowie zur Finanzierung von passiven Hochwasserschutzmaßnahmen im Sinne des Wasserbautenförderungsgesetzes, BGBl. Nr. 34/1948, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 120/1983. Rechtliche Grundlagen Wasserbautenförderungsgesetz (Auszug) Donau 7. (2) Für die Errichtung von Anlagen zum Schutz vor Donauhochwasser kann ein Beitrag des Bundes bis zu 50 vh der anerkannten Kosten gewährt werden, wenn der Beitrag des Landes mit mindestens 30 vh bemessen wird und der Beitrag der örtlichen Interessenten auf höchstens 20 vh beschränkt bleibtgrenzgewässer und sonstige vom Bund betreute Gewässer March 8. (1) Die Kosten für die Instandhaltung der Gewässer, welche die Grenze gegen das Ausland bilden oder für welche besondere internationale Vereinbarungen bestehen, einschließlich der Hauptbinnenkanäle, sowie die Herstellungs-, Instandhaltungs- und Betriebskosten von Schutz-, Regulierungs- und Hochwasserrückhaltemaßnahmen an diesen Gewässern sind aus Bundesmitteln zu bestreiten..

4 Rechtliche Grundlagen DHK-Gesetz 1927(Auszug) Rechtliche Grundlagen DHK-Gesetz 1927

5 Rechtliche Grundlagen Wasserstraßengesetz 2004 Gründung der via donau Österreichische Wasserstraßen-Gesellschaftm. b. H zur Durchführung und Umsetzung von Aufgaben desbundes im Sinne von Planung, Vergabe und Kontrolle von Wasserbauarbeiten, Sammlung und Verwaltung für den Bund notwendiger Grundsatzdaten auf dem Gebiet der Wasserwirtschaft, Verwaltungsagenden der Donauhochwasserschutz-Konkurrenz sowie Entwicklungsaufgaben für die Binnenschifffahrt. Die strategische Planung, Steuerung und Kontrolle der Bundes-Wasserstraßenverwaltung soll auch weiterhin unmittelbar vom Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie wahrgenommen werden. Rechtliche Grundlagen Art. 15a B-VG-Vereinbarung Hochwasserschutz (Auszug) Artikel 1 Die Vertragsparteien kommen aufgrund der in Folge des Donauhochwassers des Jahres 2002 gewonnenen Erkenntnisse überein, die gegenständliche Vereinbarung über die Sonderfinanzierung von Projekten des Hochwasserschutzes im gesamten Bereich der österreichischen Donau zu schließen. Artikel 2 Die Vertragsparteien verpflichten sich, die zur Vervollständigung des Hochwasserschutzes im Bereich der österreichischen Donau erforderlichen Maßnahmen binnen 10 Jahren ab Abschluss dieser Vereinbarung durch die Gewährung von nicht rückzahlbaren Beiträgen gemäß den Bestimmungen des Wasserbautenförderungsgesetzes 1985 WBFG in der geltenden Fassung zu fördern. Die Projekte und Studien, auf Grundlage derer diese Vervollständigung des Hochwasserschutzes durchgeführt werden soll, finden sich in der Anlage zu dieser Vereinbarung

6 Rechtliche Grundlagen Art. 15a B-VG-Vereinbarung Hochwasserschutz (Anlage) Rechtliche Grundlagen Art. 15a B-VG-Vereinbarung Hochwasserschutz

7 Rechtliche Grundlagen Übertragungsverordnung Hochwasserschutz (Auszug) Dem Landeshauptmann von Niederösterreich,dem Landeshauptmann von Oberösterreich und dem Landeshauptmann von Wien und den ihnen jeweils unterstellten Behörden im Land wird die Durchführung von Förderungsmaßnahmen gemäß dem Wasserbautenförderungsgesetz, BGBl.Nr. 148/1985, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 82/2003, nach Maßgabe der Allgemeinen Rahmenrichtlinien für die Gewährung von Förderungen aus Bundesmitteln (ARR 2004),BGBl. II Nr. 51/2004, und der vom Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie erlassenen Richtlinien betreffend Förderungen von Hochwasserschutzmaßnahmen entlang der österreichischen Donau und diesbezüglicher Weisungen übertragen. Rechtliche Grundlagen EU-Wasserrahmenrichtlinie

8 Rechtliche Grundlagen EU-Hochwasser Richtlinie Kooperative Projekte HW-Schutz Grundlagenforschungen und Studien Passiver Hochwasserschutz Absiedelungen Aktiver Hochwasserschutz Deiche, Mauern, mobile Elemente bzw. Kombinationen, Hafenschutztore

9 Kooperative Projekte HW-Schutz Grundlagenforschungen und Studien an der Donau Zur vorausschauende Bewertung des Hochwasserrisikos, zur Erstellung von Hochwasserrisikokarten und Plänen für das Hochwasserrisikomanagement sowie deren Umsetzung sowie zur Information und Einbeziehung der Öffentlichkeit. Ausweisung der HW-30/100 Überflutungsflächen in NÖ (NÖ-,OÖLR, AHP, via donau, Arge SCIETEC, Donau Consult) Ausweisung der HW-30/100 Überflutungsflächen in OÖ (NÖ-,OÖLR, AHP, via donau, Arge SCIETEC, Donau Consult) Flood Risk 2 (BMLFUW, BMVIT, via donau, Uni BOKU, NÖ, OÖ, UBA ) Lessons learned Pro Floodplain (EU-Forschungsprojekt; Thematisiert u.a. HW-Schutz durch Renaturierung der Flussauen. BMLFUW, BMVIT, Uni BOKU.) Forschungsprojekt Gehölzstrukturen an Dämmen und Deichen (Vorteile ingenierbiolog. Bepflanzungen in Bezug auf Standsicherheit und Instandshaltung von Dämmen. BMLFUW, BMVIT, Uni BOKU, via donau ) Retentionsraumanalysen an der österreichischen Donau im Zusammenhang mit der EU Hochwasserrichtlinie (NÖLR, OÖLR;Land Wien, BMVIT, via donau, Uni BOKU, SCIETEC) - CEframe - Central European Flood Risk Assessment and Management in CENTROPE Harmonisierung von multilateralen HW-Schutzstrategien (NÖLR, BMVIT, SLO, CS, HU) - SEE-Projekt Danube FLOODRISK (Erstellung transnationaler HW-Risikokarten, Schaffung einer Grundlage für die Entwicklung von gesamtheitlichen HW-Schutzmaßnahmen, Erhalten von wichtigen Informationen für Raumplanung und Wirtschaft in HW- Risikogebieten) (Donauanrainerstaaten, BMLFUW, Umweltbundesamt, via donau Uni BOKU.) Kooperative Projekte HW-Schutz Grundlagenforschungen und Studien an der March INTERREG IIIa Projekt: Retentionsraumbewirtschaftung March Verbesserung Erfahrungs- und der bilateralen Datenlage und trilateraler Informationsaustausch im Bereich Hochwasser an der Unteren March (BMVIT, NÖLR, UBA, via donau, slowak., tschech. Republik.) INTERREG IIIa Projekt: Bilaterale Kooperation zum Aufbau eines hydraulischen 2-dimensionalen Abflussmodells. In Beantragung durch das Land NÖ (NÖLR, BMVIT, via donau, slowak. Umweltministerium, ARGE riocom ) Trilaterale Kurz- und Langfrist Abflussprognosemodelle Kooperation mit dem Land NÖ (NÖLR, BMVIT, via donau, SCIETEC, slowak., tschech. Republik ) INTERREG IIa Projekt: Bilaterales Gesamtprojekt March: Grundsatzuntersuchungen und Maßnahmenkatalog zur Umsetzung der EU-WRRL(NÖLR, via donau, BMVIT, slowak. Republik, NGOS, UBA.)

10 Kooperative Projekte HW-Schutz Passiver Hochwasserschutz Absiedelung Machland Nord (OÖ) Absiedelung Neustadtl (NÖ) Absiedelung Ardagger, Strengberg, Wallsee (NÖ) Kooperative Projekte HW-Schutz Machland Nord OÖ Hochwasser 2002 Passiver Hochwasserschutz

11 Kooperative Projekte HW-Schutz Machland Nord OÖ Hochwasser 2002 Passiver Hochwasserschutz Mettensdorf HW 2002 Kooperative Projekte HW-Schutz Passiver Hochwasserschutz Machland Nord OÖ Europas größtes Absiedelungsprojekt

12 Beispielvorhaben Wien Aktiver Hochwasserschutz Verbesserter HW-Schutz Wien Beispielvorhaben Wien Verbesserter HW-Schutz Wien Hafenumschliessungsdamm Lobau (mixed in place)

13 Beispielvorhaben Wien Verbesserter HW-Schutz Wien Hafenumschliessungsdamm Lobau Beispielvorhaben Wien Aktiver Hochwasserschutz HW-Schutztor Hafen Freudenau

14 Beispielvorhaben Wien Aktiver Hochwasserschutz HW-Schutztor Hafen Freudenau Beispielvorhaben Wien Aktiver Hochwasserschutz Trimodaler Knoten Hafen Freudenau

15 Beispielvorhaben March Hochwasser 2006, Dürnkrut Beispielvorhaben March Prioritätenreihung (via donau)

16 Beispielvorhaben March Dammumprofilierung (via donau) Beispielvorhaben March Kiessäuleneinbringung (via donau)

17 Beispielvorhaben March Mixed in place Dichtwand Beispielvorhaben March kulturelles Erbe Bernsteinstraße Bundesdenkmalamt 1500 Jahre alte Tongefässe

18 Beispielvorhaben March kulturelles Erbe Bernsteinstraße, Bundesdenkmalamt Alte, müde Knochen Ende kommt bald Beispielvorhaben Oberösterreich Aktiver Hochwasserschutz Mobiler Hochwasserschutz Linz

19 Beispielvorhaben Oberösterreich Aktiver Hochwasserschutz Mobiler Hochwasserschutz Linz Beispielvorhaben Oberösterreich Aktiver Hochwasserschutz Mobiler Hochwasserschutz Linz

20 Beispielvorhaben Oberösterreich Aktiver Hochwasserschutz HW-Schutz Hafen Enns/Enghagen Beispielvorhaben Oberösterreich Aktiver Hochwasserschutz Mauthausen

21 Beispielvorhaben Oberösterreich Aktiver Hochwasserschutz Mauthausen Kooperation Hochwasserschutz zwischen BMVIT und Ländern OÖ, NÖ und Wien an Donau und March Herzlichen Dank für die Kooperation und Aufmerksamkeit

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