Deutsch-niederländischer Feuerschutz auf der Bundeswasserstraße Ems und den niederländischen Häfen Delfzijl und Eemshaven
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- Dorothea Zimmermann
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1 Deutsch-niederländischer Feuerschutz auf der Bundeswasserstraße Ems und den niederländischen Häfen Delfzijl und Eemshaven von Dipl.-Ing. Stefan Ostermeier 1 Rechtliche Grundlagen und bestehende Vereinbarungen Das Bundeswasserstraßengesetz regelt die Zuständigkeit des verkehrsbezogenen Brandschutzes auf den Bundeswasserstraßen. Gemäß 35 Abs. 2 WaStrG ist der Bund zur Unterhaltung des Feuerschutzes nach Maßgabe einer mit den Ländern zu schließenden Vereinbarung zuständig, soweit Brände auf den Seewasserstraßen und den angrenzenden Mündungstrichtern der Binnenwasserstraßen den Verkehr behindern können. Für den allgemeinen Brandschutz und Hilfeleistungen, die auf den Schutz von Personen und Sachgütern gerichtet sind, liegt die Zuständigkeit bei den Ländern. Im Oktober 1992 ist eine Verwaltungsvereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Land Niedersachsen über den Brandschutz und Hilfeleistungen im Mündungstrichter der Binnenwasserstraße Ems und auf der angrenzenden Seewasserstraße geschlossen worden. Gemäß der Vereinbarung verpflichtet sich der Bund, für den verkehrsbezogenen und allgemeinen Brandschutz ein geeignetes Schiff mit seemännischer Besatzung zur Verfügung zu stellen. Zu diesem Zweck wird vom WSA Emden das Gasschutzschiff (GSS) "Gustav Meyer" eingesetzt. Da das Land Niedersachsen eigene Feuerwehren nicht vorhält, besteht zwischen dem Land Niedersachsen und der Stadt Emden eine Verwaltungsvereinbarung von 1995, in welcher festgelegt wurde, dass die Durchführung der Brandschutzaufgaben nach dem niedersächsischen Brandschutzgesetz im Mündungstrichter der Ems und auf der angrenzenden Seewasserstraße auf die Stadt übertragen wurden. Bezüglich des Verlaufs der Staatsgrenze zwischen dem Königreich der Niederlande und der Bundesrepublik Deutschland in der Emsmündung bestehen zwischen beiden Nachbarländern unterschiedliche Auffassungen. 78
2 Die niederländische und die deutsche Grenzauffassung ist aus der Karte (Abb. 1) zu entnehmen. Abb. 1: Emsmündungsgebiet nach dem Ems Dollart Vertrag Unter Aufrechterhaltung der beiderseitigen Rechtsstandpunkte über den Verlauf der Staatsgrenze ist ein Vertrag zwischen dem Königreich der Niederlande und der Bundesrepublik Deutschland über die Regelungen der Zusammenarbeit in der Emsmündung mit dem Ziel der Sicherstellung der seewärtigen Verbindung der Häfen geschlossen worden. Der Ems Dollart Vertrag beinhaltet u. a. Regelungen über die Zuständigkeiten bei der Ausführung von Wasserbauarbeiten, beim Setzen und Betreiben von Seezeichen und bei der Wahrnehmung strompolizeilicher Aufgaben. Die Zuständigkeiten bezüglich des Feuerschutzes in der Emsmündung werden durch den Ems Dollart Vertrag jedoch nicht abschließend geregelt. In einem privatrechtlichen Vertrag zwischen Rijkswaterstaat, der Stadt Emden und der Wasser- und Schifffahrtsdirektion Nordwest soll der gemeinsame Feuerschutz auf der Ems und in den niederländischen Häfen Delfzijl und Eemshaven geregelt werden. Rijkswaterstaat nimmt in den Niederlanden die Verwaltung der Wasserstraßen und Landstraßen wahr. 79
3 2 Gasschutzschiff "Gustav Meyer" Der Tonnenleger (TL) "Gustav Meyer" wurde 1967 in der Jadewerft in Wilhelmshaven gebaut. Technische Daten: Länge: 48,85 m Breite: V max : 9,25 m 14 Knoten Der Tonnenleger ist u. a. durch Montage entsprechender Feuerlöscheinrichtungen zum Gasschutzschiff (GSS) "Gustav Meyer" umgerüstet worden. Abb. 2: Gasschutzschiff (GSS) "Gustav Meyer" Zu den installierten Feuerlöscheinrichtungen gehören insbesondere die zwei Löschmonitore. Das Schiff kann im Schutzbetrieb fahren und die Brücke und Arbeitsräume von der Außenluft abriegeln. Im Schutzbetrieb ist das GSS "Gustav Meyer" in der Lage, in gefährliche Atmosphären hineinzufahren. Das Schiffsinnere kann über eine Schleuse im Bereich des Decks nach Anlegen von Schutzanzügen verlassen werden. 80
4 Abb. 3: Mannschaft des GSS "Gustav Meyer" mit Schutzanzügen bei der Bergung eines Fasses mit gefährlichen Gütern Bei einer Schiffsbrandbekämpfung stellt die Stadt Emden das feuerwehrtechnische Personal zur Verfügung. Wenn es die Umstände erfordern, ist es möglich, die Löschgruppe der Feuerwehr durch einen Helikopter auf das GSS "Gustav Meyer" abzusetzen. Abb. 4: Feuerwehrmann beim Abwinschen 81
5 Die Ausrüstung der Feuerwehr Emden wird in einem Schiffsbrandbekämpfungscontainer vorgehalten. Dieser kann durch den Kran des GSS "Gustav Meyer" an Deck des Schiffes gehoben werden. Der Container wird anschließend auf dem Deck lagestabil gesichert. Abb. 5: Schiffsbrandbekämpfungscontainer der Feuerwehr Emden an Bord des GSS "Gustav Meyer" 3 Privatrechtlicher Vertrag zum deutsch / niederländischen Feuerschutz auf der Ems Die niederländischen Behörden halten keine geeigneten Einrichtungen und Wasserfahrzeuge zur wasserseitigen Schiffsbrandbekämpfung vor. Die landseitige Brandbekämpfung, z. B. in den Häfen Delfzijl und Eemshaven, wird von der Brandweer Groningen wahrgenommen. Die Bundesrepublik Deutschland und die Stadt Emden sind grundsätzlich rechtlich verpflichtet, bei Unglücksfällen auf niederländischem Hoheitsgebiet Hilfe im Bereich des Feuerschutzes zu leisten, wenn der Notfall von niederländischer Seite nicht beherrscht werden kann. 82
6 Da diese Verpflichtung lediglich im Rahmen einer Hilfeleistung im Unglücksfall besteht, ist die personelle und sachliche Ausstattung der Einrichtungen des Feuerschutzes nur auf die gesetzlich geregelte Zuständigkeit des Bundes und der Stadt Emden ausgerichtet. Durch einen trilateralen privatrechtlichen Vertrag zwischen Rijkswaterstaat, der Stadt Emden und der Wasser- und Schifffahrtsdirektion Nordwest sollen Randbedingungen für einen gemeinsamen Feuerschutz auf der Ems und in den niederländischen Häfen Delfzijl und Eemshaven verbindlich vereinbart werden. Eine Arbeitsgruppe, bestehend aus Vertretern von Rijkswaterstaat, Groningen Seaports, Brandweer Groningen, Feuerwehr Emden und des Wasser- und Schifffahrtsamtes Emden, hat notwendige Voraussetzungen und Handlungsabläufe für einen gemeinsamen Feuerschutz erarbeitet. Die Ergebnisse der Arbeitsgruppe werden durch den privatrechtlichen Vertrag juristisch konkretisiert; insbesondere wird die Kostenbeteiligung der Niederländer an die Stadt Emden und das Wasser- und Schifffahrtsamt Emden für das Vorhalten der Brandbekämpfungseinrichtungen und des fachtechnischen Personals geregelt. Am 03. August 2004 ist der Vertrag "Deutsch / Niederländischer Feuerschutz auf der Ems" von Herrn Hoogland (Rijkswaterstaat), Herrn Oberbürgermeister Brinkmann (Stadt Emden) und Herrn Präsident Frerichs (WSD Nordwest) unterzeichnet worden. 83
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