PCR. PCR Schloss und Beschlag. Product Category Rules nach EN ISO und EN PCR Schloss und Beschlag PCR-SB-1.1

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1 PCR PCR Schloss und Beschlag PCR-SB-1.1 Januar 2013 Das Institut für Fenster und Fassaden, Türen und Tore, Glas und Baustoffe PCR Schloss und Beschlag Product Category Rules nach EN ISO und EN PCR lock and metal mount Product Category Rules as per EN ISO and EN Inhalt Verwendete Materialien Produktionsstadium Baustadium Nutzungsstadium Nachnutzungsstadium Ökobilanz Allgemeine Information zur EPD Literatur Product Category Rules durch das Lenkungsgremium freigegeben Januar 2013 ift Rosenheim

2 PCR Schloss und Beschlag Regeln für Umweltproduktdeklarationen nach EN ISO und EN für Schlösser und Beschläge Inhalt Seite 1 Produktdefinition 4 2 Grundstoffe 5 3 Produktionsstadium 5 4 Baustadium 6 5 Nutzungsstadium 6 6 Nachnutzungsstadium 7 7 Ökobilanz Festlegung des Ziels und des Untersuchungsrahmens Sachbilanz Wirkungsabschätzung Auswertung, Darstellung der Bilanzen und kritische Prüfung 14 8 Allgemeine Information zur EPD 17 9 Literatur 18 ift Rosenheim Seite 1 von 25

3 Inhalt Diese PCR definiert für spezifische Produktgruppen: - Regeln zur Erstellung von Umweltproduktdeklaration (EPD) für Schlösser und Beschläge von Fenstern, Türen und Tore nach, - Regeln zur Berechnung der Ökobilanz nach EN ISO und EN ISO und zur Erstellung deren Ökobilanzberichtes. Grundlage ist die EN Nachhaltigkeit von Bauwerken Umweltproduktdeklarationen für Produkte Grundregeln für Produktkategorien bei Bauprodukten. Verpflichtend sind darüber hinaus die Regeln in der ift-richtlinie NA- 01/1. Prüfung, Validierung und Freigabe der PCR Dieses PCR Dokument mit der Dokumentennummer PCR-SB-1.1 wurde im Januar 2013 vom SVA des ift Rosenheim GmbH validiert und freigegeben. Das PCR Dokument ist gemäß ISO 14025, EN und der ift-richtlinie NA-01/1 bis zum Januar 2018 gültig. Nachverfolgung der Bearbeitung/Revisionen: Lfd.Nr. Datum Bearbeitungskommentar SVA 1 11/2010 erstmalige Prüfung und Freigabe freigegeben 2 09/2011 Revision freigegeben Redaktionelle Änderungen freigegeben Revision der PCR freigegeben 3 5 Inhalt einer Umweltproduktdeklaration für Bauprodukte Titelblatt Auf dem Titelblatt der EPD sind folgende Elemente enthalten: Hinweis: Umweltproduktdeklaration nach EN ISO und nach EN ; Kurzversion/Langversion, Hinweis um welche Art von EPD es sich handelt: Durchschnitts- Umweltproduktdeklaration, Firmen-Umweltproduktdeklaration, Spezifische Umweltproduktdeklaration, Die Bezeichnung des Produktes/der Produkte, Name des Herstellers/der Hersteller, Name bzw. Logo des Programmbetreibers, ift-deklarationsnummer und Datum der Veröffentlichung, Aussagekräftige und produktbezogene Abbildung. Seite 2 von 25 ift Rosenheim

4 Kopfzeile In der Kopfzeile sind folgende Elemente enthalten: Bezeichnung der EPD, Bezeichnung der Produktgruppe, Deklarationsnummer gemäß ift-richtlinie NA-01/1, Erstellungsdatum. Kurzfassung Gemäß ift-richtlinie NA-01/1 ist eine Kurzfassung der EPD zu erstellen. Diese muss mindestens folgende Elemente enthalten: Titelblatt, Kopfzeile, Geltungsbereich und Impressum analog Langversion, Bezeichnung des deklarierten Bauprodukts/der deklarierten Bauprodukte Benennung der PCR, Voraussetzungen für die Gültigkeit und Angaben zur Gültigkeitsdauer der EPD (siehe ift-richtlinie NA-01/1), Vollständiger Name des unabhängigen, dritten Prüfers der EPD, Name und Unterschrift des Verantwortlichen der Zertifizierungsstelle oder des Institutsleiters, Beschreibung des Produktes und der Produkteinheit, auf die sich die EPD bezieht bzw. für die die EPD gültig ist, Beschreibung des Anwendungsbereiches der deklarierten Produkte, Beschreibung des Rahmens der Ökobilanz. Eine rein grafische Darstellung der (Teil-)Ergebnisse der Ökobilanz ist nicht zulässig. Folglich müssen die Ergebnisse (Umweltwirkungen und Einheiten gemäß EN ISO 14040) unter Nennung der funktionellen bzw. deklarierten Einheit in Tabellenform dargestellt werden Optional können Nachweise (z. B. Emissionen in die Innenraumluft) aufgeführt werden. Geltungsbereich Diese Produktkategorieregeln (PCR-SB-1.1) können auf Schlösser und Beschläge - aller Materialien und Materialkombinationen die im Fenster-, Türen und Torbau zum Einsatz kommen inkl. Aller notwendiger Zubehörteile, angewendet werden. Folgende Schlösser und Beschläge sind hierunter definiert:: Bänder, Schlösser, Schließzylinder, Fensterbeschläge, Türschlie- ift Rosenheim Seite 3 von 25

5 ßer, Torbeschläge und Schließer, dekorative Beschläge. Hierunter fallen alle verfügbaren Öffnungsarten. Dieses PCR gilt nicht für Antriebe die unter die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG fallen. Es muss darauf hingewiesen werden um welche Art von EPD es sich handelt (z.b. spezifische EPD, Durchschnitts-EPD, ). Weiterhin muss angegeben werden, ob nur die Produktionsphase oder der komplette Lebenszyklus berücksichtigt wurde. 1 Produktdefinition Produktdefinition Deklarierte Produkte müssen beschrieben und optional grafisch dargestellt werden (z. B. CAD-Zeichnung). Hierbei muss eine funktionelle bzw. deklarierte Einheit angegeben werden, auf die sich die Daten der EPD beziehen. Folgende deklarierte Einheit ist anzugeben: Dabei ist zu beachten, dass stets die der zugrunde liegenden Einheit zu Charakterisieren ist (siehe Beispiel): Masse in kg, z.b. 1 kg Schloss Folgende funktionelle Einheit ist anzugeben: 1 Stück, z.b. ein Stück Türschloss Sollte eine andere Einheit gewählt werden, so ist dies zu begründen. Beispiel: Drehkipp-Beschlag für ein Fenster mit den Abmaßen 1,23 m x 1,48 m bestehend aus: Eck- und Scherenlager Winkelband Falzeckband Ecklagerbolzen Anwendung Kurze Beschreibung des Anwendungsbereiches der deklarierten Produkte. Beispiel: Drehkipp-Beschläge öffnen und verriegeln Fenster und Fenstertüren. Drehkipp-Beschläge werden verwendet, um Fenster und Fenstertüren durch Betätigung des Griffes zuerst in die Drehstellung (Drehlage) und anschließend in die Kippstellung (Scherendlage) zu bringen. Gütesicherung (optional) Um die Gütesicherung des Produktes zu gewährleisten, können Qualitäts- (QMS) und Umweltmanagementsysteme (UMS) zum Ein- Seite 4 von 25 ift Rosenheim

6 satz kommen. Im Rahmen der EPD können optional Angaben zur Gütesicherung gemacht, bzw. Informationen zu QMS und UMS bereitgestellt werden. Information: Vorhandene Daten durch z. B. UMS (Umweltbilanzen) können die Datenerfassung bei der Ökobilanzierung erleichtern. Zusätzliche Informationen Es sind für den Architekten die wesentlichen technischen Informationen zu dem/n Produkt/en anzugeben oder ein Verweis hierauf. Bei der Betrachtung des gesamten Lebenszyklus (cradle to grave) sind die Produkteigenschaften auf Basis der bauphysikalischen Eigenschaften anzugeben oder ein Verweis hierauf. Beispiel: Die bauphysikalischen Eigenschaften der Schlösser und Beschläge sind dem CE Kennzeichen oder der Begleitdokumentation zu entnehmen. 2 Grundstoffe Deklarationspflichtige Stoffe Für Stoffe und Zubereitungen gilt gemäß REACH-Verordnung: Anforderungen an Sicherheitsdatenblätter für Stoffe und Zubereitungen mit gefährlichem Inhalt, gemäß Artikel 31 Informationspflicht gegenüber den nachgeschalteten Akteuren der Lieferkette bei Stoffen als solchen und in Zubereitungen, für die kein Sicherheitsdatenblatt erforderlich ist, gemäß Artikel 32 Pflicht zur Weitergabe von Informationen über Stoffe in Erzeugnissen, gemäß Artikel 33 Kandidatenliste >0,1% (w/w) 3 Produktionsstadium Produktherstellung Die einzelnen Herstellungsschritte werden nachvollziehbar dokumentiert. Zur Veranschaulichung ist eine übersichtliche Grafik (z.b. Flussdiagramm) zu erstellen, aus dem die einzelnen Produktionsschritte ersichtlich sind. Ist die EPD gleichzeitig für mehrere Produktionsstandorte gültig, müssen die Herstellungsprozesse aller Standorte erläutert und veranschaulicht werden. ift Rosenheim Seite 5 von 25

7 Information: Nachfolgende Module sind zu beschreiben, falls die entsprechenden Phasen des Lebenszyklus betrachtet werden. 4 Baustadium Verarbeitungsempfehlungen Einbau Um eine normgerechte Verarbeitung bzw. Montage des Produktes zu gewährleisten, sind diesbezüglich Hinweise und Anleitungen nach dem Stand der Technik des jeweiligen Landes bereitzustellen. Es kann dabei auf die jeweiligen Regeln der Technik und des Arbeits- und Umweltschutzes hingewiesen werden. Beispiel: Es sind die Verarbeitungs- und Montagevorgaben des Herstellers zu beachten. Siehe hierzu die Begleitdokumentation der Schlösser und Beschläge. 5 Nutzungsstadium Emissionen an die Umwelt Referenz- Nutzungsdauer (RSL) Die Auswirkungen durch das Produkt auf die Umwelt und Gesundheit während der Nutzungsphase müssen beschrieben werden. Schadstoffgehalte oder mögliche Emissionen sind entsprechend zu dokumentieren. Emissionen in die Luft, Wasser und Boden sind obligatorisch. Insofern Grenzwerte vorhanden sind, müssen diese angegeben werden. Die rechnerische/angenommene Lebensdauer von Schlössern und Beschlägen sind bei sachgemäßem Gebrauch und entsprechender Instandhaltung wird auf eine bestimmte Zeit angesetzt (siehe Leitfaden Nachhaltiges Bauen). Alternativ gelten die Angaben des Herstellers. Für die Referenz-Nutzungsdauer sind folgende Anforderungen der EN zu beachten: Deklarierte Produkteigenschaften und Angaben zur Ausführung, Parameter für die geplante Anwendung inkl. Hinweise und Vorschriften Angenommene Ausführungsqualität Außenbedingungen Innenbedingungen, Nutzungsbedingungen, Instandhaltung. Seite 6 von 25 ift Rosenheim

8 Darüber hinaus sollen Informationen über die Nutzungsdauer bei Gebrauch nach den Regeln der Technik angegeben werden. 6 Nachnutzungsstadium Nachnutzungsmöglichkeiten Entsorgungswege Strategien und Möglichkeiten zur Wiederverwendung, Weiterverwendung, Wiederverwertung bzw. Weiterverwertung des Produktes werden angegeben. Für die Zeit nach der Nutzung des Produktes werden Angaben zur Demontage, zur Trennbarkeit der einzelnen Komponenten und zu deren sortenreinen Erfassung gemacht. Die potenziellen Entsorgungswege beziehen sich entweder auf das Gesamtsystem oder auf die einzelnen Komponenten und sind dementsprechend zu nennen. Falls relevant können zur Veranschaulichung Grafiken verwendet werden. 7 Ökobilanz Zur Erstellung einer EPD wird eine Ökobilanz nach ISO und ISO eingereicht. Die Daten, die der Ökobilanz zugrunde liegen sollen präzise, vollständig und konsistent sein. Diese Ökobilanz muss repräsentativ für die in der Deklaration dargestellten Produkte sein. Modellannahmen mit relevantem Einfluss auf die deklarierten Ergebnisse sind in der EPD klar zu benennen. 7.1 Festlegung des Ziels und des Untersuchungsrahmens Ziel Gemäß EN ISO muss das Ziel der Ökobilanz definiert werden. Dabei müssen folgende Angaben gemacht werden: Beabsichtigte Anwendung, Gründe für die Durchführung der Studie, Angesprochene Zielgruppe, Verwendung der Studie für öffentliche Vergleiche. Datenqualität und Verfügbarkeit Die Datenqualität muss entsprechend ISO beschrieben werden. Die Daten müssen so aktuell wie möglich sein. Nach EN sollte die letzte Revision für produktionsspezifische Daten nicht länger als 5 Jahre und für generische Daten nicht länger als 10 Jahre zurückliegen. Weiterhin sind die Quellen der verwendeten Daten anzugeben. Bei vorhandenen Daten basierend auf Umweltmanagementsystemen können diese für die Ökobilanz verwendet werden. ift Rosenheim Seite 7 von 25

9 Geografische und zeitliche Systemgrenzen Für Datenlücken müssen entsprechende generische Daten verwendet werden. Generische Daten dürfen nur verwendet werden, falls der Hersteller keine Angaben zu spezifischen Daten machen kann. Hinweis: Sollten in der EPD Durchschnittsprodukte beschrieben werden, so muss mit Daten gerechnet werden, die einen repräsentativen Durchschnitt der deklarierten Produkte beschreibt. Werke und Standortländer, auf deren Daten die Ökobilanz beruht, sind anzugeben. Mindestens aufzuführen sind: Produktionsstandorte, Rohstoffherkunft und Bezugsländer der verwendeten Energie. Es ist der Bezugszeitraum für die Datenerhebung anzugeben. Beispiel: Bezugszeitraum Jahr Bezugsraum Europa Information: Die Gewichtung (Bewertung) der Daten bei mehreren bzw. verschiedenen betrachteten Produkten darf nicht in einer Ökobilanz angewendet werden, die für die Verwendung in zur Veröffentlichung vorgesehenen vergleichenden Aussagen (comparative assertions) bestimmt sind. Untersuchungsrahmen Systemgrenzen Ausgehend vom vordefinierten Ziel ist der Untersuchungsrahmen festzulegen. Dabei ist die Tiefe und Breite des Bilanzraumes zu definieren; d.h. es ist festzulegen, welche Prozesse in die Untersuchungen einbezogen bzw. welche davon ausgeschlossen sind. Für die Datenerhebung ist Umfang, Art (spezifisch, durchschnittlich) und Qualität anzugeben. Ebenfalls definiert werden müssen Abschneidekriterien und Allokationen sowie die funktionelle Einheit, wie im Modul Produktdefinition festgelegt. Beispiel Schlösser: Cradle to Gate: Die Systemgrenzen beinhalten die Rohstoffgewinnung, die Herstellung der Schlosskomponenten und die Montage der einzelnen Bauteile bis zum fertig verpackten Schloss am Werkstor (Gate). Cradle to Grave: Hierbei umfassen die Systemgrenzen zusätzlich die Nutzung und Demontage des Fensters, sowie die Deponierung und die stoffliche und energetische Verwertung der Bauteile, wie zum Beispiel Schlösser. Abschneidekriterien Mit Hilfe einer Sensitivitätsanalyse wird festgelegt, welche Stoffströme abgeschnitten werden können. Abschneidekriterien, deren Erfüllung verständlich belegt werden müssen, können sowohl Massen- und Energieströme, als auch umweltrelevante Kriterien sein. Werden Prozesse vernachlässigt, müssen diese genannt werden. Investitionsgüter, die für die Herstellung des Produkts benötigt werden, wie zum Beispiel Maschinen, Gebäude etc., werden nicht berücksichtigt. Seite 8 von 25 ift Rosenheim

10 Ein Prozess, der bezogen auf die Masse und den Primärenergieverbrauch (erneuerbar und nicht erneuerbar) weniger als 1% zum Endergebnis beiträgt, kann vernachlässigt werden. Insgesamt darf die Summe der vernachlässigten Prozesse pro Lebenszyklusstadium gemäß EN nicht über 5 % der Masse und Primärenergie betragen. Die Anteile dürfen geschätzt werden, müssen allerdings entsprechend dokumentiert werden. 7.2 Sachbilanz Ziel Sämtliche Stoff- und Energieströme müssen über den gewählten Lebensweg erfasst werden (Systemgrenzen beachten). Die erfassten Prozesse werden als Input- und Outputgrößen festgehalten und beziehen sich auf die deklarierte bzw. funktionelle Einheit. Der Modellierung der Ökobilanz zu Grunde liegende Einheitsprozesse sind in transparenter Weise zu dokumentieren. Dies muss in tabellarischer und grafischer Darstellung, z. B. durch Flussdiagramme, erfolgen. Der gesamte Lebenszyklus kann über Szenarien wie folgt dargestellt werden. Die Indikatoren, die in den Informationsmodulen des Lebenszyklus eines Produktes A1 bis A5, B1 bis B7, C1 bis C4 und Modul D deklariert werden, dürfen in keiner Kombination der einzelnen Informationsmodule zu einer Summe oder Teilsumme der Phasen des Lebenszyklus A, B, C, oder D aufaddiert werden. Als Ausnahme dürfen die Module A1, A2, und A3 addiert werden. Herstellungsphase Folgende Szenarien des Produktionsstadiums sind gemäß EN obligatorisch anzugeben: A1: Rohstoffgewinnung, inkl. Wiederverwendung von Produkten/Materialien aus vorgelagerten Systemen, Verarbeitung von Sekundärstoffen, Extraktion von Strom, Dampf, Wärme aus primären Energiequellen einschließlich Extraktion, Raffinieren und Transport sowie Energierückgewinnung bzw. andere Arten von Rückgewinnung aus Sekundärbrennstoffen A2: Rohstofftransport, inkl. Transport zum Werkstor und werksintern A3: Herstellung von Hilfsstoffen, Vorprodukten, Produkten und Co- Produkten inkl. Verpackung sowie die Prozesse zur vollständigen Abfallbehandlung oder der Beseitigung von Restabfällen, einschließlich Verpackungsabfällen. Information: ift Rosenheim Seite 9 von 25

11 Nachfolgende Module sind zu beschreiben, falls die entsprechenden Phasen des Lebenszyklus betrachtet werden. Errichtungsphase Folgende Szenarien des Baustadiums sind gemäß EN optional anzugeben: A4: Transport (Werkstor zu Baustelle), inkl. Treibstofftyp und verbrauch und Fahrzeugtyp, Entfernung (inkl. Leerfahrten), Auslastung, Rohdichte (oder Gewicht und Volumen) der transportieren Produkte und Volumen-Auslastungsfaktor A5: Bau/Einbau, inkl. Hilfsstoffe, Süßwasserressourcen, sonstige Ressourcen, Energieträger und verbrauch, Abfallstoffe, Output-Stoffe sowie direkte Emissionen in die Umgebungsluft, Boden und Wasser. Nutzungsphase Folgende Szenarien des Nutzungsstadiums sind gemäß EN optional anzugeben: B1: Nutzung, B2: Instandhaltung, inkl. Instandhaltungszyklus, Hilfsstoffe, Abfälle, Süßwasserressourcen sowie dem Energieeinsatz (Art und Menge) B3: Reparatur, inkl. Reparaturzyklus, Hilfsstoffe, Abfallstoffe, Süßwasserreserven sowie Energieeinsatz (Art und Menge) B4: Ersatz, inkl. Ersatz-Zyklus, Energieeinsatz (Art und Menge) sowie Austausch von abgenutzten Teilen während des Lebenszyklus B5: Umbau/Erneuerung, inkl. Erneuerungszyklus, Energieeinsatz (Art und Menge), Stofflicher Einsatz (inkl. Hilfsstoffe), Abfallstoffe sowie weitere Annahmen für die Szenarienbildung B6: Betrieblicher Energieeinsatz, inkl. Hilfsstoffe, Süßwasserressourcen, Art des Energieträgers, Leistung der Ausrüstung, Leistungscharakteristik sowie weitere Annahmen für die Szenarienbildung B7: Betrieblicher Wassereinsatz, inkl. Hilfsstoffe, Süßwasserressourcen, Art des Energieträgers, Leistung der Ausrüstung, Leistungscharakteristik sowie weitere Annahmen für die Szenarienbildung Die durchschnittliche Nutzungsdauer der deklarierten Produkte ist dem Leitfaden Nachhaltiges Bauen (Hrsg.: Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen) zu entnehmen bzw. nach ISO zu deklarieren. Entsorgungsphase Folgende Szenarien des Nachnutzungsstadiums sind gemäß EN optional anzugeben: Seite 10 von 25 ift Rosenheim

12 C1: Ausbau, C2: Transport (zur Sammelstelle/MVA/Deponie), C3: Abfallbewirtschaftung, C4: Deponierung. Für den Entsorgungsprozess müssen außerdem Angaben zu Sammelverfahren, Rückholverfahren, zur Beseitigung; jeweils spezifiziert nach Art und Annahmen für die Szenarienentwicklung gemacht werden. Vorteile und Belastungen außerhalb der Systemgrenzen Folgende Gutschriften sind gemäß EN optional anzugeben: D: Wiederverwendungs-, Rückgewinnungs-, Recyclingpotenzial Allokationsverfahren Allokationen von Co- Produkten Sollten Allokationen in der Herstellung auftreten, so sind diese anzugeben. Informationen: Allokationen treten auf, sobald im untersuchten System Co-Produkte auftreten. Unter diesen werden Produktionsprozesse verstanden, in denen neben den gewünschten Outputs weitere Produkte entstehen, die in anderen Prozessen Anwendung finden können. Die Allokation des Aufwands und der Umwelteinträge (Emissionen) der jeweiligen Prozesskette erfolgt nach dem ökonomischen Wert der Produkte oder anderer einen Wert darstellenden Outputs. Die Allokationen der Ressourcen erfolgt nach physikalischer Zuordnung. Generell gilt der Grundsatz, dass die Allokation das Ziel des Prozesses widerspiegeln soll. Allokationen für Wiederverwertung und Recycling Die Allokationsgrundsätze und -verfahren sind auch für Wiederverwertung und Recycling anzugeben. Information: Verschiedene Produkte werden innerhalb eines Prozesses gemeinsam verwertet, wie z. B. in einer Müllverbrennungsanlage oder einem Blockheizkraftwerk. Die Allokation erfolgt auf Basis einer physikalischen Zuordnung der Stoffströme. Gegebenenfalls werden die Umweltauswirkungen, die mit den Inputs verknüpft sind, entsprechend der Art verteilt, wie sie den folgenden Produktionsprozess beeinflussen. Allokationen über Lebenszyklusgrenzen Bei der Verwendung von Recyclingmaterial (z. B. Altglas) in der Herstellung ist die heutige marktspezifische Situation anzusetzen. Parallel dazu kann ein Recyclingpotenzial dargestellt werden, das den ökonomischen Wert des Produktes nach einer Aufbereitung (Rezyklat) widerspiegelt. Die Systemgrenze von Recyclingmaterial ist beim Einsammeln zu ziehen. Sekundärstoffe Sekundärstoffe sind anzugeben. ift Rosenheim Seite 11 von 25

13 Open-loop Recycling: Abfälle, die zu neuen Produkten führen, sind anzugeben, Closed-loop Recycling: wiederverwendete Produkte sind anzugeben. Sekundärstoffe sind in der jeweiligen Lebenszyklusphase darzustellen. Inputs Energie Der verwendete Strommix bzw. thermische Energiemix sind anzugeben (z.b. Strommix Deutschland). Eine prozentuale Darstellung der Zusammensetzung der nicht erneuerbaren, bzw. erneuerbaren Primärenergie kann optional tabellarisch oder grafisch dargestellt werden. Beispiele nicht erneuerbarer Energieträger: Braunkohle (11 %), Steinkohle (13 %), Erdöl (33 %), Erdgas (22 %), Atomenergie (12 %) Beispiele erneuerbarer Energieträger: Wasserkraft (0,8 %), Windkraft (1,6 %), Biomasse (6,1 %), restliche Energieträger z. B. Solarenergie oder Geothermie (0,5 %) Dabei ist sowohl auf elektrische, als auch auf thermische Energie Bezug zu nehmen. Wasser Der Wasserverbrauch inklusive Vorketten ist anzugeben. Rohmaterial/Vorprodukte Rohstoffe, Rohmaterialien und Vorprodukte, die bei der Produktherstellung verwendet werden, sind anzugeben. Es muss zwischen erneuerbaren und nicht erneuerbaren Rohstoffen unterschieden werden. Flächennutzung Versiegelte Flächen bzw. die Naturraum-Beanspruchung können optional angegeben werden. Weitere Angaben Weitere Inputs können beispielsweise Druckluft, Kraftstoffe oder Hilfsstoffe sein. Diese sind ebenfalls anzugeben. Erneuerbare (z. B. Biodiesel) und nicht erneuerbare Kraftstoffe (z. B. Heizöl) sind voneinander getrennt anzugeben. Seite 12 von 25 ift Rosenheim

14 Outputs Alle Outputs müssen angegeben werden. Diese sind Abwärme, Emissionen in Luft, Wasser und Boden, anfallendes Abwasser, Abfälle und erzeugte Produkte sowie Nebenprodukte (siehe Allokationen). Darüber hinaus muss die thermisch und elektrisch erzeugte Energie pro Energieträger in MJ angegeben werden (siehe folgende Tabelle). Abfälle müssen in gefährlicher Abfall zur Deponierung, Entsorgung nicht gefährlicher Abfall zur Deponierung und Entsorgung radioaktiver Abfall untergliedert werden. 7.3 Wirkungsabschätzung Ziel Ziel der Wirkungsabschätzung ist gemäß EN ISO 14040/44 das Erkennen und Beurteilen der Größe und Bedeutung von potenziellen Umweltwirkungen eines Produktsystems über den Verlauf der in der Ökobilanz berücksichtigten Lebenszyklusphasen. Dazu muss Bezug auf Inputs und Outputs der Sachbilanz genommen werden. Wirkungskategorien Folgende Wirkungskategorien sind gemäß EN tabellarisch im Bezug auf die deklarierte bzw. funktionelle Einheit darzustellen und hinsichtlich der wichtigsten Beiträge zu jeder Bilanzgröße zu interpretieren. Optional können diese auch zusätzlich grafisch dargestellt werden. Umweltwirkungen: Treibhauspotenzial (GWP), Ozonabbaupotenzial (ODP), Versauerungspotenzial von Boden und Wasser (AP), Eutrophierungspotenzial (EP), Potenzial für die Bildung von tropospährischem Ozon (POCP), Potenzial für die Verknappung von abiotischen Ressourcen nicht fossile Ressourcen (ADP - Stoffe), Potenzial für die Verknappung von abiotischen Ressourcen fossile Brennstoffe (ADP fossile Energieträger). Ressourceneinsatz Einsatz erneuerbarer Primärenergie ohne die erneuerbaren Primärenergieträger, die als Rohstoffe verwendet werden, Einsatz der als Rohstoffe verwendeten, erneuerbaren Primärenergieträger (stoffliche Nutzung), Gesamteinsatz erneuerbarer Primärenergie (Primärenergie und die als Rohstoff verwendeten erneuerbaren Primärenergieträger) (energetische + stoffliche Nutzung), ift Rosenheim Seite 13 von 25

15 Einsatz nicht erneuerbarer Primärenergie ohne die als Rohstoff verwendeten nicht erneuerbaren Primärenergieträger, Einsatz der als Rohstoff verwendeten nicht erneuerbaren Primärenergieträger (stoffliche Nutzung), Gesamteinsatz nicht erneuerbarer Primärenergie (Primärenergie und die als Rohstoff verwendeten nicht erneuerbaren Primärenergieträger) (energetische + stoffliche Nutzung), Einsatz von Sekundärstoffen, Einsatz von erneuerbaren Sekundärbrennstoffen, Einsatz von nicht erneuerbaren Sekundärbrennstoffen, Nettoeinsatz von Süßwasserressourcen. Abfallindikatoren: Gefährlicher Abfall zur Deponierung Entsorgter nicht gefährlicher Abfall, Entsorgter radioaktiver Abfall. Output Stoffflüsse: Komponenten für die Weiterverwendung Stoffe zum Recycling, Stoffe für die Energierückgewinnung, Exportierte Energie. Optional können in der Langfassung Angaben zu weiteren Umweltwirkungen, wie z. B. zum Verbrauch abiotischer Ressourcen, Ökooder Humantoxizität, Naturraum-Inanspruchnahme etc., gemacht werden. 7.4 Auswertung, Darstellung der Bilanzen und kritische Prüfung Auswertung Schlussfolgerungen aus den Ergebnissen der Sachbilanz und Wirkungsabschätzung sind zu ziehen. Nach EN ISO ist die Auswertung wie folgt zu untergliedern: Identifizierung signifikanter Parameter, Beurteilung, Schlussfolgerung, Einschränkungen, Empfehlungen. Bericht Gemäß EN ISO und EN ISO sowie EN ist ein Bericht zu erstellen. Art und Ausführung ist bei der Festlegung des Ziels und des Untersuchungsrahmens vorzugeben. Dabei muss der Bericht mindestens folgende Elemente enthalten: Allgemeine Aspekte: Seite 14 von 25 ift Rosenheim

16 Auftraggeber der Ökobilanz, interner oder externer Ersteller der Ökobilanzstudie; Berichtsdatum; Erklärung, dass die Ökobilanzstudie in Übereinstimmung mit den Anforderungen der EN durchgeführt wurde. Ziel der Studie: Gründe zur Durchführung der Studie und ihre beabsichtigte Anwendung und Zielgruppe, das heißt, ob die Informationen und Daten für eine EPD zur business-to-business - und/oder zur business-to-consumer -Kommunikation gedacht sind; Umfang der Studie: Deklarierte/funktionale Einheit, einschließlich o Definition, inklusive aller relevanten technischen Spezifikationen; o Rechenregeln für Durchschnittsdaten, z. B. wenn die deklarierte/funktionale Einheit definiert wurde für: eine Gruppe gleichartiger Produkte von verschiedenen Herstellern oder das gleiche Produkt aus unterschiedlichen Produktionsstandorten; Systemgrenzen in Übereinstimmung zur modularen Herangehensweise, einschließlich: o Auslassungen von Phasen des Lebenszyklus, Prozessen oder Datenanforderungen; o Quantifikation von In- und Outputs an Energie und Material, wobei berücksichtigt wird, wie einzelne Werksdaten dem deklarierten Produkt zugeordnet werden; o Annahmen über Stromerzeugung und andere relevante Hintergrunddaten; Abschneidekriterien der erstmaligen Einbeziehung von Inputs und Outputs, inklusive o Beschreibung der Anwendung von Abschneidekriterien und Annahmen; o Aufzählung der unberücksichtigten Prozesse. Sachbilanz: Qualitative und quantitative Beschreibung der Einheitsprozesse, die notwendig sind, um die einzelnen Phasen des Lebenszyklus der deklarierten Einheit zu modellieren, unter Berücksichtigung der EN ISO hinsichtlich der Be- ift Rosenheim Seite 15 von 25

17 stimmungen zur Vertraulichkeit von Daten; Quellen generischer Daten oder benutzte Literatur, um die Ökobilanz durchzuführen; Validierung der Daten, inklusive o Beurteilungen zur Datenqualität; o Behandlung fehlender Daten; Allokationsregeln und verfahren, einschließlich o Dokumentation und Begründung der Allokationsverfahren; o der einheitlichen Anwendung der Allokationsverfahren. Wirkungsabschätzung: die Wirkungsabschätzungsverfahren, -berechnungen, - ergebnisse der Ökobilanz; das Verhältnis von Sachbilanzergebnissen und Wirkungsabschätzungsergebnissen; Verweis auf alle verwendeten Charakterisierungsmodelle und faktoren, wie in dieser Europäischen Norm festgelegt; eine Erklärung, dass die Wirkungsabschätzungsergebnisse nur relative Aussagen sind, die keine Aussagen über Endpunkte der Wirkungskategorien, Überschreitungen von Schwellenwerten, Sicherheitsmargen oder über Risiken enthalten. Interpretation: die Ergebnisse; Annahmen und Einschränkungen in Bezug auf die Ergebnisinterpretation in der EPD, sowohl methoden-, als auch datenbezogen; die Abweichung vom Durchschnitt der Wirkungsabschätzungsergebnisse muss dargestellt werden, wenn generische Daten aus mehreren Quellen angegeben werden oder sich auf eine Anzahl ähnlicher Produkte beziehen; Beurteilung der Datenqualität; umfassende Transparenz in Bezug auf Werteentscheidungen, Begründungen und Expertenurteile. Dokumentation: Dokumentationen zu den weiteren Umweltauswirkungen entsprechend EN 15804, die in der EPD enthalten sind. Zusätzlich sind folgende Angabe zu machen: Seite 16 von 25 ift Rosenheim

18 Beziehung zu den Sachbilanzergebnissen, Beschreibung der Datenqualität, Zu schützende Wirkungsendpunkte, Auswahl von Wirkungskategorien, Charakterisierungsmodelle, Faktoren und Umweltwirkungsmechanismen, Profil der Indikatorwerte, Modifikation des anfänglichen Untersuchungsrahmens zusammen mit ihrer Begründung, Einschließende Systemgrenzen, Beschreibung der Prozessmodule einschließlich Entscheidungen über die Allokation, Daten (Entscheidungen, Einzelheiten, Qualität), Auswahl von Wirkungskategorien und Wirkungsindikatoren. Ergebnisse und Schlussfolgerungen müssen der Zielgruppe vollständig, korrekt, unvoreingenommen und verständlich mitgeteilt werden. Sollte sich der Bericht an Dritte wenden, so müssen vertrauliche Informationen auch vertraulich behandelt werden. Kritische Prüfung Die kritische Prüfung der Ökobilanz erfolgt durch einen unabhängigen ift-verifizierer bzw. -Zertifizierer. Beispiel: Die Ökobilanz wurde entsprechend EN ISO 14040/44 von einem sachkundigen ift-zertifizierer auf seine Richtigkeit geprüft. 8 Allgemeine Information zur EPD Vergleichbarkeit Beschreibung, dass die EPD nach der EN erstellt wurde und daher nur mit anderen EPDs, die den Anforderungen der EN vergleichbar sind. Für einen Vergleich von EPDs für Bauprodukte gelten die Regeln nach EN (Kap. 5.3). Kommunikation Hinweis falls zutreffend, dass die EPD dem Kommunikationsformat der EN dient und damit als Grundlage zur B2B Kommunikation geeignet ist. Verifizierung Die Überprüfung der Umweltproduktdeklaration ist entsprechend der ift-richtlinie NA-01/1 in Übereinstimmung mit den Anforderungen von EN ISO und EN zu dokumentieren. ift Rosenheim Seite 17 von 25

19 Die der Umweltproduktdeklaration zu Grunde liegenden Produktkategorieregeln sind inkl. Version zu nennen. Beispiel: Diese Deklaration beruht auf dem ift-pcr-dokument Schloss und Beschlag, PCR-SB-1.1: Die Europäische Norm EN dient als Kern-PCR a Unabhängige Verifizierung der Deklaration nach EN ISO 14025:2010 intern extern Unabhängige(r), dritte(r) Prüfer(in): XXX 9 Literatur Die in der Umweltproduktdeklaration verwendete Literatur ist vollständig zu zitieren (siehe hierzu auch Referenzen in diesem Dokument). Die in der Umweltproduktdeklaration verwendeten Normen und Gesetzestexte sind korrekt zu zitieren (siehe dazu z. B. oder Referenzen in diesem Dokument). Normen, Gesetze und Nachweise [1] Ökologische Bilanzierung von Baustoffen und Gebäuden Wege zu einer ganzheitlichen Bilanzierung. Hrsg.: Eyerer, P., Reinhardt, H.-W. Birkhäuser Verlag, Basel, 2000 [2] Leitfaden Nachhaltiges Bauen. Hrsg.: Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen. Berlin, 2001 [3] GaBi 4: Software und Datenbank zur ganzheitlichen Bilanzierung. Hrsg.: IKP Universität Stuttgart und PE Europe GmbH. Leinfelden-Echterdingen, [4] Klöpffer, W.; Grahl, B.: Ökobilanzen (LCA). Wiley-VCH-Verlag, Weinheim, 2009 [5] Leitfaden zur Planung und Ausführung der Montage von Fenstern und Haustüren. Hrsg.: RAL-Gütegemeinschaft Fenster und Haustüren e.v. Frankfurt, 2010 [6] ISO :2001 Indoor air Part 3: Determination of formaldehyde and other carbonyl compounds; Active sampling method. Seite 18 von 25 ift Rosenheim

20 [7] ISO :2004 Indoor air - Part 6: Determination of volatile organic compounds in indoor and test chamber air by active sampling on Tenax TA sorbent, thermal desorption and gas chromatography using MS/FID. [8] EN ISO 14025:2010 Environmental labels and declarations - Type III environmental declarations - Principles and procedures. [9] EN ISO 14040:2006 Environmental management - Life cycle assessment - Principles and framework. [10] EN ISO 14044:2006 Environmental management - Life cycle assessment - Requirements and guidelines. [11] EN 15942:2011 Nachhaltigkeit von Bauwerken Umweltproduktdeklarationen Kommunikationsformate zwischen Unternehmen [12] EN 15804:2012 Sustainability of construction works - Environmental product declarations - Product category rules. [13] pren 16034: Pedestrian doorsets, industrial, commercial, garage doors and windows - Product standard, performance characteristics - Fire resistance and/or smoke control characteristics. [14] EN :2002 Characterization of waste - Leaching; Compliance test for leaching of granular and sludges - Part 1: One stage batch test at a liquid to solid ration of 2 l/kg with particle size below 4 mm (without or with size reduction). [15] EN :2002 Characterization of waste - Leaching; Compliance test for leaching of granular and sludges - Part 2: One stage batch test at a liquid to solid ratio of 10 l/kg with particle size below 4 mm (without or with size reduction). [16] EN :2002 Characterization of waste - Leaching; Compliance test for leaching of granular waste materials and sludges - Part 3: Two stage batch test at a liquid to solid ratio of 2 l/kg and 8 l/kg for materials with high solid content with particle size below 4 mm (without or with size reduction). [17] EN :2002 Characterization of waste - Leaching; Compliance test for leaching of ift Rosenheim Seite 19 von 25

21 granular waste materials and sludges - Part 4: One stage batch test at a liquid to solid ratio of 10 l/kg for materials with particle size below 10 mm (without or with limited size reduction). [18] CEN ENV :2001 Building Products. Determination of the emission of volatile organic compounds Part 1: Emission test chamber method. European Committee for Standardisation, Brüssel [19] CEN ENV :2001 Building Products. Determination of the emission of volatile organic compounds Part 1: Emission test cell method. European Committee for Standardisation, Brüssel [20] EN : Fire classification of construction products and building elements - Part 1: Classification using test data from reaction to fire tests. [21] EN :2006+A1:2010 Windows and doors - Product standard, performance characteristics - Part 1: Windows and external pedestrian doorsets without resistance to fire and/or smoke leakage characteristics. [22] DIN : Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen Teil 1: Baustoffe; Begriffe, Anforderungen und Prüfungen. [23] OENORM S 5200: Radioaktivität in Baumaterialien. [24] CEN TS 14405:2004 Characterization of waste - Leaching behaviour tests - Up-flow percolation test (under specified conditions). [25] VDI 2243: Recycling-oriented product development. [26] Richtlinie 2009/2/EG der Kommission zur 31. Anpassung der Richtlinie 67/548/EWG des Rates zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung gefährlicher Stoffe an den technischen Fortschritt (15. Januar 2009) [27] ift-richtlinie NA-01/1 Allgemeiner Leitfaden zur Erstellung von Typ III Umweltproduktdeklarationen. ift Rosenheim, Dezember 2012 [28] Arbeitsschutzgesetz ArbSchG Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit, 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160, 270) Seite 20 von 25 ift Rosenheim

22 [29] Bundesimmissionsschutzgesetz BImSchG Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnlichen Vorgängen, 26. September 2002 (BGBl. I S. 3830) [30] Chemikaliengesetz ChemG Gesetz zum Schutz vor gefährlichen Stoffen Unterteilt sich in Chemikaliengesetz und eine Reihe von Verordnungen; hier relevant: Gesetz zum Schutz vor gefährlichen Stoffen, 2. Juli 2008 (BGBl. I S.1146) [31] Chemikalien-Verbotsverordnung ChemVerbotsV Verordnung über Verbote und Beschränkungen des Inverkehrbringens gefährlicher Stoffe, Zubereitungen und Erzeugnisse nach dem Chemikaliengesetz, 21. Juli 2008 (BGBl. I S. 1328) [32] Gefahrstoffverordnung GefStoffV Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen, 23. Dezember 2004 (BGBl. I S. 3758) [33] ift PCR Türen und Tore, PCR-TT-1.1 Regeln für Umweltproduktdeklarationen nach EN ISO und EN ift Rosenheim, November 2010 [34] ift PCR Fenster, PCR-FE-1.1 Regeln für Umweltproduktdeklarationen nach EN ISO und EN ift Rosenheim, November 2010 [35] Forschungsvorhaben EPDs für transparente Bauelemente, ift Rosenheim, 2011 [36] ECHA: Candidate List of Substances of Very High Concern for authorisation. Helsinki, ift Rosenheim Seite 21 von 25

23

24 Impressum Bei der Erarbeitung dieses PCR Dokumentes wurde u.a. auf Ergebnisse des Forschungsprojektes EPDs für transparente Bauelemente zurück gegriffen. Folgend genannte Parteien waren an dem Forschungsprojekt beteiligt. Projektführende Stelle: ift gemeinnützige Forschungs- und Entwicklungsgesellschaft mbh Theodor-Gietl-Straße Rosenheim Projektpartner: Bundesverband Flachglas e.v. Mülheimerstraße Troisdorf Fachverband Schlösser und Beschläge e.v. Offerstraße Velbert Qualitätsverband Kunststofferzeugnisse e.v. Am Hofgarten Bonn Verband Fenster + Fassade Walter-Kolb-Straße Frankfurt am Main Institut Bauen und Umwelt e.v. Rheinufer Königswinter

25 PE International GmbH Hauptstraße Leinfelden-Echterdingen Das Forschungsprojekt wurde mit Mitteln der Forschungsinitiative Zukunft Bau des Bundesinstitutes für Bau-, Stadt- und Raumforschung gefördert. (Aktenzeichen: SF /II3 F ) Forschungsinitiative Zukunft Bau Bundesinstitut für Bau-, und Stadt- und Raumforschung (BBSR) im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR) Deichmanns Aue Bonn Herausgeber ift Rosenheim GmbH Theodor-Gietl-Str Rosenheim Telefon: /261-0 Telefax: / info@ift-rosenheim.de Publikation PCR Schloss und Beschlag PCR-SB-1.1 Product Category Rules nach EN ISO und EN Bibliografische Information der Deutschen Bibliothek. Die Deutsche Bibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über: abrufbar. Layout ift Rosenheim GmbH ift Rosenheim, 2013

26 ift Rosenheim GmbH Theodor-Gietl-Straße Rosenheim Telefon: +49 (0) / Telefax: +49 (0) / info@ift-rosenheim.de

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