SCHULVERAN- STALTUNGEN
|
|
- Gisela Mareke Gerber
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 SCHULVERAN- STALTUNGEN
2 Schulveranstaltungen 3 SchUG, Schulveranstaltungenverordnung Als Schulveranstaltungen kommen insbesondere in Betracht: Eintägige Schulveranstaltungen / SchVV Lehrausgänge, Exkursionen Wandertage, Sporttage Berufspraktische Tage Dauer und Ausmaß, 5 SchVV Schulstufe bzw. Schulart Ausmaß (bis zu 5 Std.) Ausmaß (mehr als 5 Std.) Vorschulstufe. und. Schulstufe in dem unter Bedachtnahme auf die Anforderungen des Lehrplans erforderlichen Ausmaß 3. und 4. Schulstufe je Schulstufe 3 5. bis 8. Schulstufe je Schulstufe 9 je Schulstufe Polytechnische Schule 0 4 In der 3. und 4. Schulstufe darf jeweils der 3 Veranstaltungen länger als 5 Stunden dauern. Begleitpersonen, /4 SchVV Ein/e vom Schulleiter beauftragte/r Lehrer/in als Leiter. Zusätzlich zum Leiter: Lehrer oder geeignete Personen. a) bis zur 4. Schulstufe Schülerzahl Leiter zusätzliche Begleitperson bis 5 0 ab 5 b) ab der 5. Schulstufe Gleiche Regelung wie für mehrtägige Schulveranstaltungen (siehe Tabelle: Begleitpersonen mehrtägiger Schulveranstaltungen).
3 c) weitere zusätzliche Begleitpersonen, /4 SchVV Der Schulleiter kann im Hinblick auf Sicherheit und pädagogischen Ertrag abweichend Festlegungen treffen und weitere Begleitpersonen beistellen. Durchführung Ziel, Inhalt und Dauer: sind vom Schulleiter oder den von ihm bestimmten Lehrern festzulegen ( 6 SchVV). Erziehungsberechtigte: Information über Dauer, Kosten, etc. ( 7/ SchVV). Erste-Hilfe-Leistung: muss gewährleistet sein ( /6 SchVV). Mehrtägige Schulveranstaltungen / SchVV Berufspraktische Wochen Sportwochen (z.b. Sommersportwochen, Wintersportwochen) Projektwochen (z.b. Wien-Aktion, Musikwochen, Ökologiewochen, Intensivsprachwochen, Kreativwochen, Schüleraustausch, Fremdsprachenwochen) Dauer und Ausmaß, 8 SchVV Schulstufe / Schulart Ausmaß in Kalendertagen Vorschulstufe. und. Schulstufe und 4. Schulstufe insgesamt 7 5. bis 8. Schulstufe insgesamt 8 (an Schulen mit besonderer Berücksichtigung der musischen oder sportlichen Ausbildung ingesamt 35, davon mindestens 7 Tage mit Schwerpunktbezug Polytechnische Schule Von mehrtägigen Schulveranstaltungen ist im Zeitraum der 5. bis 8. Schulstufe mindestens Veranstaltung bewegungsorientiert durchzuführen. 3
4 Voraussetzung, 9 SchVV Für Schulveranstaltungen, die eine Klasse einbeziehen, ist die Teilnahme von zumindest 70 Prozent der Schüler der Klasse erforderlich. Bezieht sich die Veranstaltung auf Unterrichtsgegenstände in Schülergruppen, so ist die Teilnahme von zumindest 70 Prozent der Schüler der Schülergruppe Voraussetzung. Unterschreitung der 70-Prozent-Klausel: Bewilligung durch den Bezirksschulrat. Begleitperson, /4 SchVV Ein/e vom Schulleiter beauftragte/r Lehrer/in als Leiter. Zusätzlich zum Leiter: Lehrer oder geeignete Personen. Weitere zusätzliche Begleitpersonen, /4 Veranstaltung Schülerzahl Leiter Begleitperson mit überwiegend leibeserziehlichen Inhalten mit überwiegend projektbezogenen Inhalten mit überwiegend sprachlichen Inhalten bis ab ab 4 ab bis 6 ab 7 ab 34 ab 5... bis ab 3 ab 46 ab keine 3... keine 3... keine 3... Das Klassenforum (bei Veranstaltungen einer Klasse) oder das Schulforum (bei Veranstaltungen mehrerer Klassen) bzw. der Schulgemeinschaftsausschuss (PTS) kann im Hinblick auf Sicherheit und pädagogischen Ertrag abweichend Festlegungen treffen und weitere Begleitpersonen bestellen. 4
5 Durchführung, 9 und 0 SchVV Ziel, Inhalt und Dauer: Entscheidung durch das Klassen- oder Schulforum bzw. den Schulgemeinschaftsausschuss. Erziehungsberechtigte: Information über Dauer, Adresse, Ausrüstung, etc. Abgabe einer Erklärung durch die Erziehungsberechtigten, ob sie im Falle eines Ausschlusses ihr Kind alleine heimreisen lassen oder für eine Beaufsichtigung Sorge tragen. Erste-Hilfe-Leistung: muss gewährleistet sein. Ausschluss eines Schülers, 0/5 SchVV Bei schwerwiegender Störung des geordneten Ablaufes. Bei Gefährdung der eigenen oder der körperlichen Sicherheit der anderen Teilnehmer. Ausschluss durch den Leiter der Schulveranstaltung: Benachrichtigung der Erziehungsberechtigten und des Schulleiters. Bauschvergütungen für Schulveranstaltungen (pro Tag) Exkursionen, Projekttage und berufspraktische Tage innerhalb des Dienstortes mehr als 5 bis 8 Stunden EUR 06,86 mehr als 8 bis Stunden EUR 3,33 mehr als bis 4 Stunden EUR 0,05 Exkursionen, Projekttage außerhalb des Dienstortes mehr als 5 bis 8 Stunden EUR 06,86 mehr als 8 bis Stunden EUR 7,58 mehr als bis 4 Stunden EUR 6,37 Wandertage und Sporttage mehr als 5 bis 8 Stunden EUR, ganztägig und zusammengelegte Tage (über 8 Stunden) EUR 3,0 Berufspraktische Wochen pro Tag EUR 5,34 Projektwochen pro Tag EUR 5,34 5
6 Wintersportwochen pro Tag EUR 3,94 Sommersportwochen pro Tag EUR 7,7 Schüleraustausch (genehmigungspflichtig), Verrechnung nach den für das jeweilige Ausland gültigen Auslandssätzen der RGV. Zuzügliche Verrechnung zu den angeführten Wochen: Tatsächliche Fahrtauslagen und Nächtigungskosten (Originalbelege!). Zulage gemäß 63a GG für alle Lehrer für die Teilnahme an einer mindestens tägigen Schulveranstaltung mit Nächtigung pro Tag EUR 3,90 Meldung über JaNoS Schulfremde Personen: Reiserechnung ja, jedoch keine Zulage gemäß 63a GG. Leiter von mehrtägigen Schulveranstaltungen: Abgeltung in Form einer Belohnung: Antrag formlos im Dienstweg EUR 85,00 Meldung über JaNoS Zulage gemäß 63a GG bei Betreuung einer Schülergruppe pro Tag EUR 3,90 Schulbezogene Veranstaltungen 3a SchUG Veranstaltungen, die nicht Schulveranstaltungen im Sinne des 3 SchUG sind, können durch den Landesschulrat bzw. Bezirksschulrat zu schulbezogenen Veranstaltungen erklärt werden. Ebenso durch das Schulforum bzw. das Klassenforum ( 63a SchUG) oder den Schulgemeinschaftsausschuss (PTS, 64 SchUG), sofern die Veranstaltung einzelne Schulen betrifft und wegen der Veranstaltung für die betreffende(n) Klasse(n) eine Teilnahme am Unterricht an nicht mehr als insgesamt 3 Tagen im Unterrichtsjahr entfällt. 6
7 Beispiele: Wettkämpfe im Sportbereich, sonstige Wettbewerbe, kulturelle Veranstaltungen, Veranstaltungen auf Ortsebene, Veranstaltungen im Schulbereich. Voraussetzungen (festzustellen durch den Leiter) Bereitschaft des Lehrers (Freiwilligkeit) Sicherstellung der Finanzierung Allenfalls Einholung erforderlicher Zustimmungen anderer Stellen Teilnahme, 3a/ SchUG Anmeldung durch den Schüler Annahme der Anmeldung und Untersagung der Teilnahme (Angabe des Grundes) durch den Schulleiter (bzw. einen beauftragten Lehrer) Gruppengröße und Begleitlehrer In Analogie zur Schulveranstaltungenverordnung (siehe ein- und mehrtägige Schulveranstaltungen). 7
Schulveranstaltungen (SV) am BRG in der Au
Schulveranstaltungen (SV) am BRG in der Au Bedeutung von Schulveranstaltungen Projekttage, Lehrausgänge, Wandertage, Sport-, Projekt- und Sprachwochen sind wichtige Elemente des pädagogischen Konzeptes
MehrAntrag auf staatliche Förderung für Gruppen der Mittagsbetreuung. im Schuljahr 2015/2016
Antrag auf staatliche Förderung für Gruppen der Mittagsbetreuung im Schuljahr 2015/2016 Hinweis: Bei Schulen mit Mittagsbetreuungsangeboten von mehreren Trägern ist von jedem Träger gesondert ein Antrag
MehrInformationsblätter zum Schulrecht. Teil 5: Schulveranstaltungen
Informationsblätter zum Schulrecht Teil 5: Schulveranstaltungen Fachliche Beratung: Christine Kisser, Gerhard Münster, Erich Rochel, Angelika Schneider, Sepp Redl Text: Susanne Feigl Aktualisiert von Erich
MehrInformationsblätter zum Schulrecht. Teil 5: Schulveranstaltungen
Informationsblätter zum Schulrecht Teil 5: Schulveranstaltungen Fachliche Beratung: Christine Kisser, Gerhard Münster, Erich Rochel, Angelika Schneider, Sepp Redl Text: Susanne Feigl Aktualisiert von Erich
MehrPH OÖ - LEHRGANG SKI ALPIN
PH OÖ - LEHRGANG SKI ALPIN LEHRGANG SKI ALPIN Organisatorisches Rechtliches Informatives RECHTSGRUNDLAGEN Schulunterrichtsgesetz 13 (Fassung vom 28.03.2011) Schulveranstaltungenverordnung 1995 Richtlinien
MehrVerordnung des Bundesministers für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten über Schulveranstaltungen (Schulveranstaltungenverordnung SchVV)
Verordnung des Bundesministers für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten über Schulveranstaltungen (Schulveranstaltungenverordnung 1995 - SchVV) Auf Grund des 13 des Schulunterrichtsgesetzes, BGBl.
MehrAufsichtserlass Z 1.4:
Aufsichtserlass Z 1.4: Wenn anschließend an einen in der Schule stattfindenden Unterricht Unterrichtsstunden, Schulveranstaltungen oder schulbezogene Veranstaltungen an einem anderen Ort als in der Schule
MehrGrundsätze der Aufsichtspflicht und Aufsichtsführung. Wanderungen, Fahrten, Exkursionen und Schullandheimaufenthalte
Grundsätze der und Aufsichtsführung Wanderungen, Fahrten, Exkursionen und Schullandheimaufenthalte Stand: Februar 2011 Einleitender Hinweis Die nachfolgenden Informationen sind grundsätzlich Empfehlungen.
MehrHäufig wiederkehrende Fragen zur mündlichen Ergänzungsprüfung im Einzelnen:
Mündliche Ergänzungsprüfung bei gewerblich-technischen und kaufmännischen Ausbildungsordnungen bis zum 31.12.2006 und für alle Ausbildungsordnungen ab 01.01.2007 Am 13. Dezember 2006 verabschiedete der
MehrInteGREATer e.v. Berlin vor Ort
InteGREATer e.v. Berlin vor Ort Gesundbrunnenschule Donnerstag, 26.10.2014 Was haben wir heute vor? Was ist InteGREATer e.v.? Unsere persönlichen Bildungswege Das Berliner Schulsystem: Wie ist es aufgebaut
MehrLAS PROGRAMM- ANPASSUNGEN
LAS PROGRAMM- ANPASSUNGEN Auf Basis der Änderungen des Reisekostenrechts zum 01.01.2014 Zum 1. Januar 2014 treten Änderungen zum steuerlichen Reisekostenrecht in Kraft, die im BMF Schreiben zur Reform
MehrVersetzungsregeln in Bayern
Grundschule Schüler der Jahrgangsstufen 1 und 2 rücken ohne besondere Entscheidung vor. Das Vorrücken in den Jahrgangsstufen 3 und 4 soll nur dann versagt werden, wenn der Schüler in seiner Entwicklung
MehrTextgegenüberstellung
713 der Beilagen XXIV. GP - Regierungsvorlage - Textgegenüberstellung 1 von 11 Textgegenüberstellung 8a. (1) Der zuständige Bundesminister hat für die öffentlichen Schulen 8a. (1) Der zuständige Bundesminister
MehrDie Anmeldung zum Prüfungsvorbereitungsportal von Westermann in fünf einfachen Schritten:
Die Anmeldung zum Prüfungsvorbereitungsportal von Westermann in fünf einfachen Schritten: Schritt 1: Westermann Shop-Zugang anlegen Schritt 2: Lizenz erwerben (und ggf. Codes an Auszubildende senden) Schritt
MehrCarl-Orff-Realschule plus
An die Erziehungsberechtigten der Schülerinnen und Schüler der 9. Klassen Betriebspraktikum der 9. Klassen Sehr geehrte Erziehungsberechtigte, die Carl-Orff-Realschule plus führt in der Zeit vom 18. Januar
MehrJugendschutzgesetz (JuSchG) Die Besonderheit der "erziehungsbeauftragten" Person am Beispiel Diskotheken- und Gaststättenbesuch
Jugendschutzgesetz (JuSchG) Die Besonderheit der "erziehungsbeauftragten" Person am Beispiel Diskotheken- und Gaststättenbesuch Einleitung Das Jugendschutzgesetz enthält im zweiten Abschnitt Reglementierungen
MehrUnsere Schule. Unsere Schule. Heinrich-Haus ggmbh. Christiane-Herzog-Schule
G R U P P E Heinrich-Haus Neuwied Unsere Schule Unsere Schule Heinrich-Haus ggmbh Christiane-Herzog-Schule Schule mit dem Förderschwerpunkt motorische Entwicklung in der Heinrich-Haus ggmbh Adresse: Christiane
MehrVertrag. über die1,5 jährige berufsbegleitende Fortbildung für langjährig berufserfahrene Psychotherapeuten in Essentieller Psychotherapie.
Institut für ESSENTIELLE PSYCHOTHERAPIE Leitung: Wolfgang Erhardt Eichkuhle 22, 53773 Hennef Fon: 02242/9175738 Fax: 02242/915285 info@essentielle-psychoherapie.de www.essentielle-psychotherapie.de Vertrag
MehrPENSIONSVERSICHERUNGSANSTALT
Alterspension 1 PENSIONSVERSICHERUNGSANSTALT 1021 Wien, Friedrich-Hillegeist-Straße 1 Telefon: 05 03 03 Ausland: +43 / 503 03 Fax: 05 03 03-288 50 E-Mail: pva@pensionsversicherung.at www.pensionsversicherung.at
MehrErgebnisse der forsa-umfrage: Wie stellt sich der Autokunde den Vertrieb der Zukunft vor?
Ergebnisse der forsa-umfrage: Wie stellt sich der Autokunde den Vertrieb der Zukunft vor? Untersuchungsziel Ziel der Untersuchung war es zu ermitteln, worauf die Autofahrer beim Kauf eines Autos besonderen
MehrRichtlinien für den Freiverkehr an der Börse München - Stand 29. Oktober 2010 -
Richtlinien für den Freiverkehr an der Börse München - Stand 29. Oktober 2010 - Börse München INHALT I. Abschnitt: Organisation 1 Träger 2 Organe 3 Mitgliedschaft, Vorsitz und Amtszeit des Freiverkehrsausschusses
Mehr152.52. Reglement über den Integrierten Aufgaben- und Finanzplan (IAFP-Reglement)
152.52 Reglement über den Integrierten Aufgaben- und Finanzplan (IAFP-Reglement) 27. August 2007 mit Änderungen bis 15. Januar 2016 Chronologie Erlass Beschluss des Parlaments vom 27. August 2007; Inkrafttreten
MehrBeschlußempfehlung des Rechtsausschusses der Volkskammer vom 20. Juni 1990. zum. Antrag des Ministerrates vom 6. Juni 1990 (Drucksache Nr.
VOLKSKAMMER der Deutschen Demokratischen Republik 10. Wahlperiode Drucksache Nr. 66 a Beschlußempfehlung des Rechtsausschusses der Volkskammer vom 20. Juni 1990 zum Antrag des Ministerrates vom 6. Juni
MehrGA Seite 1 (04/2012) 154. Änderungen
GA Seite 1 (04/2012) 154 Aktualisierung, Stand 04/2012 Wesentliche Änderungen Änderungen Die Weisungen zum Arbeitslosengeld werden im Hinblick auf das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen
MehrRUNDSCHREIBEN Nr. 88/1993
GZ 40.088/1-111/13/93 Sachbearbeiterin: MR Dr. Astrid Neumüller Tel.: 53120/4223 DW RUNDSCHREIBEN Nr. 88/1993 Verteiler: VII;N Sachgebiet: Gesundheitsvorsorge Inhalt: HIV-Infektion, Richtlinien Geltung:
MehrKonzept Hausaufgabenbegleitung
Konzept Hausaufgabenbegleitung 1. Formelle Voraussetzungen 1.1 Umschreibung der Thematik Zum Schuljahresbeginn wurde seitens Lehrpersonen erneut der Wunsch nach einer Hausaufgabenbegleitung geäussert.
MehrWie nutze ich den Einheitlichen Ansprechpartner?
Wie nutze ich den Einheitlichen Ansprechpartner? Leitfaden zum österreichischen Einheitlichen Ansprechpartner für EU/EWR Dienstleister Sie sind Staatsangehörige/r eines EU- bzw. EWR-Staates oder für eine
MehrPENDLERPAUSCHALE PENDLEREURO PENDLERRECHNER
PERSONALVERTRETUNG ZENTRALAUSSCHUSS der Landeslehrer an Berufsschulen beim Amt der NÖ Landesregierung Vorsitz: Mag. Belinda Kalab 3109 St. Pölten, Landhausplatz 1 Tor z.landhaus 02742/9005/16520, Fax:
MehrHaus sanieren profitieren! 27. Februar 2014
27. Februar 2014 Gliederung Untersuchungsdesign Bekanntheit der Kampagne Der Energie Check aus Sicht der Handwerker Die Zufriedenheit der Hausbesitzer mit dem Energie Check Energie Check und kostenpflichtige
MehrIGH Primarstufe Info Klasse 4 Verfahren Grundschulempfehlung Schuljahr 2013-14
Schuljahr 2013-14 Grundschulempfehlung Verordnung des Kultusministeriums vom 8.11.2011 pädagogische Gesamtwürdigung des Kindes schulische Leistungen Lern- und Arbeitsverhalten bisherige Entwicklung des
MehrDie Bachelorarbeit muss laut Prüfungsordnung nicht mehr thematisch dem gewählten Schwerpunktmodul zuzuordnen sein.
Bachelor of Science BWL: Studierende, welche im Sommersemester 2012 die Bachelorarbeit schreiben möchten, müssen sich im Zeitraum 10.01. bis 23.01.2012 in FlexNow voranmelden. Aufgrund der Voranmeldung
Mehr1.11 Religiöse Übungen und Veranstaltungen: Erlass des LSR f. NÖ vom 22. April 1981, Zl. l - 1205/45-1981; Diözesanblatt Nr. 7/1981.
1.11 Religiöse Übungen und Veranstaltungen: Erlass des LSR f. NÖ vom 22. April 1981, Zl. l - 1205/45-1981; Diözesanblatt Nr. 7/1981. 1.11.1 Allgemein: Die Teilnahme an den von den gesetzlich anerkannten
MehrOnline-Bestellung Tageskarten für Mitglieder des FC St. Pauli, die nicht im Besitz einer Dauer- oder Saisonkarte sind.
Online-Bestellung Tageskarten für Mitglieder des FC St. Pauli, die nicht im Besitz einer Dauer- oder Saisonkarte sind. 1. Anmeldung Soweit noch nicht geschehen, muss im Vorfeld (vor Verkaufsstart am 21.07.)
MehrRichtlinie. 1. Zuwendungszweck. 2. Fördervoraussetzung. 3. Zuwendungsempfänger. 4. Art und Umfang, Höhe der Zuwendung. 5.
Richtlinie zur Unterstützung von mehrtägigen Klassenfahrten für Grundschülerinnen und -schüler sowie für Kinder in einer Kindertageseinrichtung im Landkreis Barnim 1. Zuwendungszweck 2. Fördervoraussetzung
MehrTelefon. Fax. Internet. E-Mail
2.1. ANMELDEBOGEN SCHLESWIG-HOLSTEIN Wir haben Interesse, können aber zurzeit keine Zusage machen. Wir möchten teilnehmen! Name der Schule/ Schulart Wir streben eine Auszeichnung mit... Sternen an. Die
MehrDie Online-Meetings bei den Anonymen Alkoholikern. zum Thema. Online - Meetings. Eine neue Form der Selbsthilfe?
Die Online-Meetings bei den Anonymen Alkoholikern zum Thema Online - Meetings Eine neue Form der Selbsthilfe? Informationsverhalten von jungen Menschen (Quelle: FAZ.NET vom 2.7.2010). Erfahrungen können
MehrMediationsordnung des Berufsverbands Deutscher Psychologinnen und Psychologen. (MedO) in der Fassung vom 24.11.2013
Mediationsordnung 1 Mediationsordnung des Berufsverbands Deutscher Psychologinnen und Psychologen (MedO) in der Fassung vom 24.11.2013 1 (1) Der BDP kann in geeigneten Fällen den jeweiligen Parteien vorschlagen
MehrFORUM: Produktionsschule als Teil des Schulsystems
FACHTAGUNG 2015 24. September 2015 Hattingen (Ruhr) FORUM: Produktionsschule als Teil des Schulsystems Im Schuljahr 2013/14 gab es 5.692 Privatschulen (Ersatzschulen). Diese unterteilen sich in 3.527 allgemeinbildende
MehrBildung und Teilhabe. Allgemeine Informationen
Bildung und Teilhabe Allgemeine Informationen Bildung und Teilhabe Zum Bildungs- und Teilhabepaket gehören: Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf Erforderliche Fahrtkosten der Schülerbeförderung Angemessene
MehrGeschäftsordnung. Sie ergänzt und ist Bestandteil der Satzung des Tourismusvereins.
Geschäftsordnung 1 Zweck Die Geschäftsordnung regelt den Geschäftsvorgang. Sie ergänzt und ist Bestandteil der Satzung des Tourismusvereins. 2 Pflichten und Aufgaben des Vorstandes Alle Vorstandsmitglieder
MehrProjektsteuerung Projekte effizient steuern. Welche Steuerungsinstrumente werden eingesetzt?
1.0 Projektmanagement Mitarbeiter, die Projekte leiten oder zukünftig übernehmen sollen Vermittlung von Grundwissen zur erfolgreichen Durchführung von Projekten. Die Teilnehmer erarbeiten anhand ihrer
MehrGesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden. (gültig ab 01.08.2013)
Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden (gültig ab 01.08.2013) Markus Schwab, CC Freiwillige Mitglieder, AOK Die Gesundheitskasse Stuttgart-Böblingen Praktikerforum Gesetz zur
MehrGesetzesänderungen «Nominee», Entwurf
Gesetzesänderungen «Nominee», Entwurf 25. August 2008 Die folgenden Änderungen beziehen sich auf das geltende Obligationenrecht unter der Annahme, dass die Änderungen gemäss Botschaft des Bundesrates vom
MehrHinweise für die Teilnahme an der Gläubigerversammlung und die Ausübung des Stimmrechts (Angaben i.s. des 12 Abs. 3 Schuldverschreibungsgesetz
Hinweise für die Teilnahme an der Gläubigerversammlung und die Ausübung des Stimmrechts (Angaben i.s. des 12 Abs. 3 Schuldverschreibungsgesetz vom 31. Juli 2009) Im Zusammenhang mit den Gläubigerversammlungen
MehrAnhang FAR. Personalvorsorgestiftung edifondo. gültig ab 1.1.2012
Personalvorsorgestiftung edifondo Anhang FAR gültig ab 1.1.2012 Der sprachlichen Vereinfachung halber werden die personenbezogenen männlichen Bezeichnungen in diesem Reglement für beide Geschlechter verwendet.
MehrDas Girokonto: In drei Schritten zum Produktabschluss
Das Girokonto: In drei Schritten zum Produktabschluss Beim Girokonto-Abschluss hilft Ihnen ein Online-Assistent zum übermitteln der erforderlichen Informationen an die Kreissparkasse. So funktioniert der
MehrGesetzlicher Unfallversicherungsschutz für Schülerinnen und Schüler
Gesetzlicher Unfallversicherungsschutz für Schülerinnen und Schüler Schülerinnen und Schüler sind gesetzlich unfallversichert: während des Unterrichts in den Pausen bei Schulveranstaltungen bei Ausflügen
MehrGesetz vom, mit dem die Kärntner Landarbeitsordnung 1995 und die Kärntner Land- und Forstwirtschaftliche Berufsausbildungsordnung 1991 geändert werden
26. Jänner 2009 zu Zl. -2V-LG-1276/3-2009 (Begutachtungsentwurf) Gesetz vom, mit dem die Kärntner Landarbeitsordnung 1995 und die Kärntner Land- und Forstwirtschaftliche Berufsausbildungsordnung 1991 geändert
MehrGrundsätze für die Überprüfung der besonderen Sachkunde von Sachverständigen
Hrsg. Institut für Sachverständigenwesen e.v. Seite 1/5 Grundsätze für die Überprüfung der besonderen Sachkunde von Sachverständigen Grundsätze.doc Erstmals: 01/2000 Stand: 01/2000 Rev.: 0 Hrsg. Institut
MehrArbeitsbehelf für die. LEITUNG der SVA. Abrechnung von Schulveranstaltungen lt. Muster
Arbeitsbehelf Arbeitsbehelf für die LEITUNG der SVA Abrechnung von Schulveranstaltungen lt. Muster - Es dürfen keine Trinkgelder eingesammelt und verrechnet werden. - Für Zahlungen im Inland über 7.000,--
MehrTeilzeitausbildung in Hamburg. Ausbildung in Teilzeit Für junge Mütter, Väter und für Betriebe. Tipps und Informationen.
Familie mit Kind Ausbildung in Teilzeit Für junge Mütter, Väter und für Betriebe Tipps und Informationen Teilzeitausbildung in Hamburg Einklinker DIN lang Logo Gewusst wie - Ausbildung in Teilzeit Ausbildung
MehrAnmeldung zum Triathlon Camp 2014 auf Fuerteventura Seite 1
Anmeldung zum Triathlon Camp 2014 auf Fuerteventura Seite 1 Name: Adresse: Telefonnummer: E-Mail: Geburtsdatum: Bitte vollständig in Blockschrift ausfüllen! Pro Person eine Anmeldung ausfüllen! Ich buche
MehrWEGE IN DEN RUHESTAND
WEGE IN DEN RUHESTAND Regelaltersgrenze für Lehrkräfte Ende des Schulhalbjahres, in dem die gesetzliche Altersgrenze erreicht wird das bedeutet: Ende des Monats, in dem das 65. Lebensjahr vollendet wird
MehrBEITRAGSORDNUNG DES BUNDESARBEITGEBERVERBANDES DER PERSONALDIENSTLEISTER E.V. (BAP)
BEITRAGSORDNUNG DES BUNDESARBEITGEBERVERBANDES DER PERSONALDIENSTLEISTER E.V. (BAP) Stand: 18. Juni 2015 INHALT 1 Ordentliche Mitglieder 1 1a) Grundbeitrag 1 1b) Umsatzbezogener Beitrag 1 1c) Umsatzsteuer
MehrInnovativ gründen? Pro-Ideenfonds. Förderung technologieorientierter Existenzgründungen in Hamburg
Innovativ gründen? Pro-Ideenfonds Förderung technologieorientierter Existenzgründungen in Hamburg Gute Geschäftsideen mit Aussicht auf Erfolg dürfen nicht am Geld scheitern. Ambitionierte Gründer mit
MehrGA Seite 1 (09/2012) 136. Änderungen
GA Seite 1 (09/2012) 136 Aktualisierung, Stand 09/2012 Wesentliche Änderungen Änderungen Die Weisung wird um eine Regelung zur Ermittlung des Lebensalters bei Nachweis eines unvollständigen Geburtsdatums
MehrVolleyballverband Mecklenburg-Vorpommern e.v. Lehrordnung (LO) Stand: 01.04.2010
Volleyballverband Mecklenburg-Vorpommern e.v. Lehrordnung (LO) Stand: 01.04.2010 1 S e i t e Lehrordnung des VMV 1. Allgemeines Auf der Grundlage der Satzung des VMV, der Lehrordnung des DVV einschließlich
MehrLeitfaden zur Ermittlung der Anzahl der Sicherheitsbeauftragten im öffentlichen Dienst
Leitfaden zur Ermittlung der Anzahl der Sicherheitsbeauftragten im öffentlichen Dienst -Stand: Dezember 2013-1. Einleitung 2. Vorgehensweise im Betrieb 3. Praxisbeispiel 1. Einleitung In 22 Sozialgesetzbuch
MehrGebührensatzung zur Satzung der Gemeinde Brechen über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen
Gebührensatzung zur Satzung der Gemeinde Brechen über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen (aktuelle Fassung unter Berücksichtigung der 1. Änderungssatzung zum 01.01.2015) 1 Allgemeines Für die Benutzung
Mehrsga Die selbstgestellte Aufgabe
sga Die selbstgestellte Aufgabe in der Vorstufe Oberstufe Die selbstgestellte Aufgabe Rahmenbedingung Die sga ist für alle SchülerInnen der Oberstufe verbindlich. Die sga ist eine eigenständige und individuelle
MehrAnhang A Service Abonnement
Anhang A Service Abonnement zum Dienstleistungs-Rahmenvertrag Nr.: 9999-151009 1 Gegenstand 1.1 Zweck und Inhalt Das Service Abonnement bietet dem Kunden die Möglichkeit, Dienstleistungen zu günstigeren
MehrDer Englisch-Sprachwettbewerb für Schulen mit Sekundarstufe I & II 16. - 27.11.2015 BERLIN WIEN ZÜRICH
Der Englisch-Sprachwettbewerb für Schulen mit Sekundarstufe I & II 16. - 27.11.2015 BERLIN WIEN ZÜRICH Lieber Go4Goal! Teilnehmer, um den organisatorischen Aufwand für Sie so gering wie möglich zu halten,
MehrSatzung des Fördervereins der Grundschule an der Klenzestr. 48 in München e.v. mit dem Sitz in München. 1 Name, Sitz
Satzung des Fördervereins der Grundschule an der Klenzestr. 48 in München e.v. mit dem Sitz in München 1 Name, Sitz Der Verein führt den Namen Freunde GS Klenze 48 e. V. Nach Eintragung im Vereinsregister
MehrEmil-von-Behring-Gymnasium Spardorf Naturwissenschaftlich-technologisches und Sprachliches Gymnasium
Emil-von-Behring-Gymnasium Spardorf Naturwissenschaftlich-technologisches und Sprachliches Gymnasium Emil-von-Behring-Gymnasium, Buckenhofer Str. 5, 91080 Spardorf Tel.: 09131/ 53 69-0, Fax: 09131/53 69
MehrBildungs- und Teilhabepaket. Eine Information des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Bildungs- und Teilhabepaket Eine Information des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen 1 Allgemeines Sicherlich haben Sie auch schon von dem neuen Bildungsund
MehrBUDGETIERUNG IM WÜRTH ONLINE-SHOP
BUDGETIERUNG IM WÜRTH ONLINE-SHOP WUSSTEN SIE SCHON, DASS Sie im Würth Online-Shop ein Budget vergeben können, bis zu dessen Betrag ihre Mitarbeiter selbstständig eine Bestellung auslösen können? Und so
MehrPflegeneuausrichtungsgesetz: Pflegebedürftige und Menschen mit Demenz sind die Gewinner!
Pflegeneuausrichtungsgesetz: Pflegebedürftige und Menschen mit Demenz sind die Gewinner! Die Änderungen in der Pflegeversicherung beruhen auf dem Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz (PNG). Dieses ist in weiten
MehrReglement des Elternrates Ottenbach. Reglement. Elternrat. Ottenbach
Reglement Elternrat Ottenbach Reglement Elternrat Ottenbach_2011.doc 1 Erstelldatum 22.3.2012 Inhaltsverzeichnis 1 Einführung... 3 2 Ziel... 3 3 Abgrenzung... 3 4 Elterndelegierte... 3 5 Organisation...
MehrReglement über die Ausgaben- und Vertragskompetenzen srs 181.2 der Direktionen und Verwaltungsstellen (Delegationsreglement) vom 8.
Reglement über die Ausgaben- und Vertragskompetenzen srs 181.2 der Direktionen und Verwaltungsstellen (Delegationsreglement) vom 8. März 2005 1 Der Stadtrat erlässt gestützt auf Art. 18 Abs. 3 des Geschäftsreglements
MehrÜber den Link https://www.edudip.com/academy/dbv erreichen Sie unsere Einstiegsseite:
Anmeldung und Zugang zum Webinar Über den Link https://www.edudip.com/academy/dbv erreichen Sie unsere Einstiegsseite: Dort finden Sie die Ankündigung unserer Webinare: Wenn Sie auf den Eintrag zum gewünschten
MehrSchiedsrichterordnung
1 Gültigkeit Stand: 19.08.2015 (Vereinheitlichung C-+B-Schein-Gültigkeit mit DSQV-Schiriordnung) Die HSQV-Schiedsrichterordnung tritt ab dem 26.04.2003 in Kraft. Alle früheren Schiedsrichterordnungen und
MehrAmtsblatt für die Stadt Zossen. 8. Jahrgang Zossen, 21. Dezember 2011 Nr. 21
für die Stadt Zossen 8. Jahrgang Zossen, 21. Dezember 2011 Nr. 21 Inhaltsverzeichnis zum Amtsblatt für die Stadt Zossen 21. Dezember 2011 Stadt Zossen mit ihren Ortsteilen: Glienick, Horstfelde, Schünow,
Mehr1. Anmeldung von Konten für das elektronische Postfach
1. Anmeldung von Konten für das elektronische Postfach Für die Registrierung zum Elektronischen Postfach melden Sie sich bitte über die Homepage der Sparkasse Schweinfurt (www.sparkasse-sw.de) mit Ihren
MehrAnlage zur Deputationsvorlage L 30/17. Änderung der Verordnungen zur Umgestaltung des fünften Prüfungselements. Zeugnisordnung AP-V 2008
Änderung der Verordnungen zur Umgestaltung des fünften Prüfungselements Anlage zur Deputationsvorlage L 30/17 Zeugnisordnung Geltender Verordnungstext Zeugnisordnung vom 4.11.2002 4 Inhalt des Zeugnisses
MehrReglement zur Verordnung über das Übersetzungswesen
40.6 Reglement zur Verordnung über das Übersetzungswesen Vom 7. September 04 (Stand. Januar 05) Die Fachgruppe Übersetzungswesen (kurz: Fachgruppe), gestützt auf Absatz der Verordnung vom 7. Mai 0 ) über
MehrWeiterbildung mit Kind Informationen zur Nutzung der Kindertagesstätte in der Sparkassenakademie. Stuttgart, Juni 2014
Informationen zur Nutzung der Kindertagesstätte in der Sparkassenakademie Stuttgart, Juni 2014 NEU: ab September 2014 ? Ja klar! Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie gehört zu den Top-Themen der heutigen
MehrInformationen zur Abrechnung von Reisekosten bei Schulwanderfahrten
Informationen zur Abrechnung von Reisekosten bei Schulwanderfahrten Der Erstattungsanspruch in Bezug auf die Reisekosten bei Wanderfahrten bezieht sich insbesondere auf: 1. Fahrtkosten 2. Übernachtungskosten
MehrWas ist das Budget für Arbeit?
1 Was ist das Budget für Arbeit? Das Budget für Arbeit ist ein Persönliches Geld für Arbeit wenn Sie arbeiten möchten aber nicht mehr in einer Werkstatt. Das gibt es bisher nur in Nieder-Sachsen. Und in
MehrMit suchmaschinenoptimierten Übersetzungen erfolgreich mit fremdsprachigen Webseiten
1 Mit suchmaschinenoptimierten Übersetzungen erfolgreich mit fremdsprachigen Webseiten 2 Für das Auffinden im Internet spielt die Suchmaschinenoptimierung eine wichtige Rolle. Je besser die Texte auf der
MehrKONFERENZ HF KINDERERZIEHUNG Mit der Lancierung der Oltner Initiative für eine professionelle Kindererziehung
KONFERENZ HF KINDERERZIEHUNG Mit der Lancierung der Oltner Initiative für eine professionelle Kindererziehung 5. November 2015 Stadtrat Gerold Lauber, Vorsteher des Schul- und Sportdepartements Zürich
MehrWelche Bereiche gibt es auf der Internetseite vom Bundes-Aufsichtsamt für Flugsicherung?
Welche Bereiche gibt es auf der Internetseite vom Bundes-Aufsichtsamt für Flugsicherung? BAF ist die Abkürzung von Bundes-Aufsichtsamt für Flugsicherung. Auf der Internetseite gibt es 4 Haupt-Bereiche:
MehrStudienordnung für die Lehramtsstudiengänge an der Humboldt-Universität zu Berlin
Studienordnung für die Lehramtsstudiengänge an der Humboldt-Universität zu Berlin Teil IV B 11 Fachspezifische Bestimmungen zur Fachdidaktik des Prüfungsfaches Informatik Auf der Grundlage des Berliner
MehrWichtige Bestimmungen des Kultusministeriums: INTERNATIONALER SCHÜLERAUSTAUSCH
Wichtige Bestimmungen des Kultusministeriums: INTERNATIONALER SCHÜLERAUSTAUSCH Bek des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht, Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 26. Januar 1995 (KWMBl I S. 100),
MehrZentraler Veranstaltungskalender der Hochschule Landshut
Zentraler Veranstaltungskalender der Hochschule Landshut 1. Verwaltung des Kalenders 2. Vorbereitende Schritte 3. Art des Termins 4. Anlegen eines Termins 5. Terminweitergabe an den Veranstaltungskalender
MehrDFG-Vordruck 52.14 10/11 Seite 1 von 3. Chancengleichheitsmaßnahmen in Forschungsverbünden
DFG-Vordruck 52.14 10/11 Seite 1 von 3 Modul Chancengleichheitsmaßnahmen in Forschungsverbünden Die Beantragung eines Moduls ist nur im Rahmen eines entsprechenden Programms möglich. I. Ziel Die Förderung
MehrVerwaltungsvorschrift des Ministeriums für Soziales und Gesundheit
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Mittagsverpflegung von bedürftigen Kindern in Kindertageseinrichtungen und in Tagespflege bis zum Eintritt in die Schule (Richtlinie Mittagsverpflegung)
MehrDas Aufzugsdrama Erfahrungen des StAfA Wuppertal über die Erreichbarkeit von Aufzugswärtern. Staatliches Amt für Arbeitsschutz Wuppertal
Das Aufzugsdrama Erfahrungen des StAfA über die Erreichbarkeit von Aufzugswärtern Problemlage Problemlage Bestellung, Aufgaben, Pflichten von Aufzugswärtern; Vorschriften, Technische Regeln Amtsprogramm
MehrName Praktikumsbetreuer: Unterschrift für den Betrieb: Unterschrift Klassenlehrer:
1 Praktikumsmappe Dauer des Betriebspraktikums: vom _bis _ Name des Schülers: Straße: Postleitzahl/Wohnort: Telefon: Name der Lehrkraft:: Telefon: Schulstempel: Betrieb: Name Praktikumsbetreuer: Unterschrift
MehrGleichwertigkeitsanerkennung nach Art. 119b AVIV
Gleichwertigkeitsanerkennung nach Art. 119b AVIV Anleitung 23. Dezember 2014 www.vsaa.ch www.aost.ch www.ausl.ch info@vsaa.ch info@aost.ch info@ausl.ch Genfergasse 10 3011 Bern 031 310 0890 Inhalt 1 Einleitung...
MehrHauswirtschaftlich-sozialpädagogische Schule Albstadt
Erzieherinnenausbildung Anmeldung zur Schulfremdenprüfung HWS Albstadt Johannesstraße 6 72458 Albstadt Tel: 07431 121 151 FAX: 07431 121 158 Email: info@hws-albstadt.de Die Meldung zur Prüfung muss bis
MehrJahrgang 1995 Ausgegeben am 4. August Stück
6629 Jahrgang 1995 Ausgegeben am 4. August 1995 162. Stück 498. Verordnung: Schulveranstaltungenverordnung 1995 SchW 499. Kundmachung: Aufhebung des 102 Abs. 2 Z 2 letzter Satz des Einkommensteuergesetzes
MehrEMPFEHLUNG DER KOMMISSION. vom 13.1.2010
EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 13.1.2010 K(2010)19 endgültig EMPFEHLUNG R KOMMISSION vom 13.1.2010 für den sicheren elektronischem Datenaustausch zwischen den Mitgliedstaaten zur Überprüfung der Einzigkeit
MehrVereinbarung zur Sicherstellung des Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdung gem. 8a SGB VIII
Die Senatorin für Bildung und Wissenschaft Vereinbarung zur Sicherstellung des Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdung gem. 8a SGB VIII zwischen dem Amt für Soziale Dienste / Jugendamt und der Senatorin
Mehrergeht an alle Neuen Mittelschulen, Allgemeinbildenden Sonderschulen, Polytechnischen Schulen und Fachmittelschulen
ergeht an alle Neuen Mittelschulen, Allgemeinbildenden Sonderschulen, Polytechnischen Schulen und Fachmittelschulen MERKBLATT des Stadtschulrats für Wien 1. Schulveranstaltung Berufspraktische Tage/Wochen
MehrDer Mittlere Schulabschluss (MSA) B. Hölzner
Der Mittlere Schulabschluss (MSA) B. Hölzner Voraussetzung für den Übergang in die Gymnasiale Oberstufe: MSA und Versetzung in die 11. Klasse Schriftliche Prüfungen: - Deutsch (180 Min.) am 04.05.2016
MehrR i c h t l i n i e n zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit. in der Sportart Fußball. gemäß 2 der Vereinssatzung WIR e.v.
R i c h t l i n i e n zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit in der Sportart Fußball gemäß 2 der Vereinssatzung WIR e.v. Frankfurt (Oder) Allgemeine Förderungsvoraussetzungen: 1. Antragsteller (Oder),
MehrSichere E-Mail Anleitung Zertifikate / Schlüssel für Kunden der Sparkasse Germersheim-Kandel. Sichere E-Mail. der
Sichere E-Mail der Nutzung von Zertifikaten / Schlüsseln zur sicheren Kommunikation per E-Mail mit der Sparkasse Germersheim-Kandel Inhalt: 1. Voraussetzungen... 2 2. Registrierungsprozess... 2 3. Empfang
MehrWAS UNS DIE GANZTÄGIGE SCHULE BRINGT:
WAS UNS DIE GANZTÄGIGE SCHULE BRINGT: mehr Förderung der Talente. mehr Zeit füreinander. mehr Flexibilität im Job. mehr Spaß. mehr Erfolg. MEHR VORTEILE FÜR ALLE. mehrmiteinander. mehr Wissen. mehr Bildung.
Mehr