Herausforderungen für die. Zulassung - aus Sicht der
|
|
- Frieda Berg
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Künsebeck/pixelio.de Sabine Menge/pixelio.de Helmut J. Salzer/pixelio.de Petra Bork/pixelio.de Maret Hosemann/pixelio.de Herausforderungen für die Jessica Konrad/pixelio.de Zulassung - aus Sicht der Pharmako igilanz Dr. Cornelia Ibrahim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
2 Pharmako igilanz Definition und Aufgaben Pharmako igilanz Die Pharmakovigilanz (aus griechischφάρµακον pharmakon Heilmittel, Gift und lat. vigilantia Wachheit ) bedeutet die laufende und systematische Überwachung der Sicherheit eines Fertigarzneimittels für Mensch oder Tier mit dem Ziel, dessen unerwünschte Wirkungen zu entdecken, zu beurteilen und zu verstehen, um entsprechende Maßnahmen zur Risikominimierung ergreifen zu können. Für Tierarzneimittel umfassende Aufgabe Bild: Marianne J. / pixelio.de Schutz der Tiergesundheit, des Verbrauchers und der Umwelt
3 Pharmako igilanz Definition und Aufgaben Zulassung: Prüfung auf Qualität, Wirksamkeit, Unbedenklichkeit aber begrenzte Zahl von Versuchstieren in klinischen Studien und Feldstudien ( einige hundert tausend Tiere )
4 Pharmako igilanz Definition und Aufgaben Deshalb Überwachung nach der Zulassung, bei Anwendung in der Praxis Beispiel Statistik: Bild: jsh-artpoint.tumblr.com Nebenwirkung mit Frequenz von 1: für Entdeckung mit 95% Sicherheit müssen mind Tiere getestet werden!!!
5 Pharmako igilanz Definition und Aufgaben Aufgaben Pharmako igilanz: Sammlung und Bewertung klinischer Nebenwirkungen, zusätzlich Meldungen zu mangelnder Wirksamkeit off label use nicht ausreichender Wartezeit potentieller Auswirkungen auf die Umwelt Nebenwirkungen beim Menschen durch Tierarzneimittel
6 Pharmako igilanz Definition und Aufgaben Durch Meldung von Unerwünschten nschten Arzneimittelwirkungen (UAW) gibt es Verbesserte Wissensbasis über Arzneimittel nach der Zulassung, insbesondere Rasse-spezifische Reaktionen altersabhängige Reaktion seltene, aber schwerwiegende UAWs mögliche Reaktionen beim Menschen als Anwender Bild: Vera Winandy-Rang / pixelio.de geänderte Inzidenzen von bekannten Nebenwirkungen (periodische Berichte PSURs )
7 Pharmako igilanz Gesetzliche Basis Welche gesetzlichen Bestimmungen gibt es? AMG 4 (13), 62, 63a, 63h RL 2001/82/EC, Art geändert durch RL 2004/28/EC Leitlinien Volume 9B The Rules Governing Medicinal Products in the EU Bild: tarudeone / pixelio.de Recommendation on the evaluation of the Benefit-Risk Balance of Veterinary Medicinal Products EMEA/CVMP/248499/2007
8 Pharmako igilanz Meldewege, Meldesystem Tierarzt Meldewege, Meldesystem Pharmazeutischer Unternehmer - spontan - PSUR - Literatur BTK BVL PEI Tierhalter Postmarketing Studien Maßnahmen zur Risikoabwehr
9 Pharmako igilanz Meldewege, Meldesystem Formular für Tierärzte/Innen und pharmazeutische Unternehmen ist ein gemeinsames Projekt von: Paul-Ehrlich-Institut Bundesamt für Sera und Impfstoffe Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Referat Sicherheit veterinärmedizinischer Mittel & Tierschutz Paul-Ehrlich-Straße Langen Internet: Referat 304 Mauerstraße Berlin Internet: Bundestierärztekammer Französische Straße Berlin Internet:
10 Pharmako igilanz Meldewege, Meldesystem elektronisch Eingang UAW Prüfung Eingabe in Datenbank (Anonymisiert) Kausalität ABON Papier Eingangsbestätigung für den Tierarzt ggf. Melder kontaktieren weitere Informationen Benachrichtigung des pharmazeutischen Unternehmers Weitergabe an EMA/ EudraVigilance DB (Anonymisiert) Bild: EMA
11 Pharmako igilanz Risikomanagement Risikomanagement Bei Häufung ähnlicher Meldungen und etabliertem Kausalzusammenhang kann es notwendig werden, z.b. - Die Packungsbeilage zu ändern: Dosierung, Gegenanzeigen, Spezies, Indikation, Nebenwirkungen, Warnhinweise - Die Verkaufsabgrenzung zu ändern (selten) - Eine Zulassung ruhen zu lassen oder zu löschen (sehr selten, nur Einzelfälle)
12 Pharmako igilanz Herausforderungen 2014 Zukunftsperspektiven 2014 Neue Methoden etablieren : - Signal Detektion ( statistische Analyse ) - Risikobasiertes Vorgehen - Pharmakovigilanz- Auflagen für die Zulassung z.b. Post Authorisation Safety Studien ( PASS )
13 Pharmakovigilanz Herausforderungen 2014 Zum Zeitpunkt der Zulassung ist die Information zum Sicherheitsprofil aus klinischen Studien unvollständig seltene UAW Wechselwirkungen mit anderen Stoffen Lanzeitanwendung Keine Daten aus der Realität Das Nutzen-Risiko-Profil muss regelmäßig neu bewertet werden nach der Zulassung Pharmakovigilanz
14 Eudravigilance veterinary Datenbank (EMA) Elektronische Meldung von UAW seit November 2005 in EU Daten bestehen aus: Schwerwiegende UAW, aus EU/EEA UAW beim Menschen nicht-schwerwiegende Meldungen aus PSUR Unerwartete, schwerwiegende UAW bei Tieren aus Drittländern=USA, Canada, Japan, Australien etc. ca Fälle: Was können wir mit den Daten tun??
15 Warum Signal Detektion? Großes Datenvolumen besserer Überblick Flexible Monitoring Periode Schneller Vorgang Ziel: Gewinn von Information aus komplexen Datenbanken icmoscow.blogspot.com
16 Signal Detektion Methode Systematische standardisierte Analyse der spontanen Meldungen mit statistischen Methoden Berechnung eines correlation score einer Nebenwirkung und eines Arzneimittels Anwendung dieses score für die Entdeckung von Sicherheitsproblemen Monitoring von Arzneimitteln
17 Signal Detektion in EVVet Datawarehouse
18 Signal Detektion: Proportional Reporting Ratio (PRR) Disproportionalitäts Analyse to detect drug-adverse event combinations reported with a frequency that is disproportionately high with respect to some computed baseline Event x (VeDDRA) All other events (VeDDRA) Total VMP x A B A+B All other VMP C D C+D Total A+C B+D A+B+C+D VMP= Veterinary Medicinal Product A / (A+B) PRR = C / (C +D) GUIDELINE ON THE USE OF STATISTICAL SIGNAL DETECTION METHODS IN THE EUDRAVIGILANCE DATA ANALYSIS SYSTEM (EMEA/106464/2006 rev. 1)
19 Grenzen der Signal Detektion Globales Volumen der Daten noch eingeschränkt Meldungen in EVVET nicht komplett (Meldung von nicht-schwerwiegenden UAW nicht verpflichtend) Keine Verkaufsdaten keine Inzidenz Standard Abfrage keine individuelle komplexe Abfrage mit jetzigem System Datawarehouse Keine EU- Produktdatenbank ( nationale Zulassungen ) Ein Fall ein betroffenes Tier (Bestandsbehandlung)
20 Signal Detektion Status Signal Detektion wird zur Überwachung der zentral zugelassenen Arzneimittel (CAPs) genutzt In Veterinär- Pharmakovigilanz neue Methode zum Datenmanagement Häufigkeit von PRR keine direkte Information über die Höhe des Risikos Signal Validierung Kausalität etablieren Signal Management basiert auf Erfahrung
21 Herausforderungen 2014 Risikobasiertes Vorgehen Risiko - Einfach ausgedrückt ist es eine Ungewissheit des Ausgangs In der Postmarketing Phase wird durch Pharmakovigilanz Daten das Wissen erhöht und die Ungewissheit gesenkt. Verschiedene Kriterien können als Basis für die kontinuierliche Überwachung angewendet werden
22 Herausforderungen Risikobasiertes Vorgehen Arzneimittel unterteilt in Risiko-Gruppen Mögliche Kriterien: Art des Präparates Inzidenz der Nebenwirkungen Neue Spezies/ neue Indikation/ neue Applikationsart/ neue Formulierung Risiko für den Menschen Risiko für die Umwelt
23 Herausforderungen 2014-Risikobasiertes Vorgehen Punkte System z.b. > 5 Punkte: Überwachungsintervall 6 Monate 0-4 Punkte: Überwachungsintervall 3 Jahre Beispiel: - Produkt = Lebend-Vakzine = +1 Punkt - Risiko für Menschen: - Missbrauch der Substanz oder Produkt mit besonderem Risiko für Menschen = + 5 Punkte - Produkt = + 6 Punkte = Überwachung alle 6 Monate
24 Herausforderungen 2014-Risikobasiertes Vorgehen Konzentration auf relevante Probleme Detektion von neuen schwerwiegenden UAW mehr wissenschaftliche weniger administrative Arbeit effektiver Gebrauch der Ressourcen (EU- Work Share Projekte )
25 Herausforderungen 2014-Risikobasiertes Vorgehen Risiko eines Produktes muss in Beziehung zum therapeutischen Nutzen gesetzt werden, das bedeutet, höhere Risiken können akzeptabel sein, wenn der therapeutische Nutzen hoch ist. Akzeptanz von Häufigkeit und Schwere von UAW ist im Verhältnis zur Schwere der Krankheit und Risikomanagement zu sehen
26 Herausforderungen 2014-Risikobasiertes Vorgehen Pharmakovigilanz-Auflagen für die Zulassung Post Authorisation Safety Studien ( PASS ) -bisher wenig Erfahrung -Guideline aus Humanmedizin GVP Module VIII -in Volume 9B nur allgemeine Hinweise, sollte ergänzt werden, abgestimmt auf spezielle Bedürfnisse der Veterinärmedizin in Zukunft Studien häufiger nutzen, um potentielle oder identifizierte Risiken gleich nach der Zulassung abzuklären
27 Pharmako igilanz - Herausforderungen 2014 Pharmako igilanz Das Zusammentragen und Auswerten von Informationen. vom Tierarzt, Industrie, Tierbesitzer Bild: Thorben Wengert / pixelio.de
28 Pharmako igilanz Herausforderungen 2014 schafft sichere Arzneimittel für Tiere, Menschen und Umwelt auch 2014! T Bild: Thorben Wengert / pixelio.de
Pharmako igilanz. in der Tierarztpraxis. Warum? Dr. Constance McDaniel. Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
Künsebeck/pixelio.de Sabine Menge/pixelio.de Helmut J. Salzer/pixelio.de Petra Bork/pixelio.de Maret Hosemann/pixelio.de Pharmako igilanz Jessica Konrad/pixelio.de in der Tierarztpraxis Warum? Dr. Constance
MehrInhalt. Vorstellung. Historisches. Rechtliche Grundlagen. Meldung von Nebenwirkungen. Kontaktangaben
Inhalt Vorstellung Historisches Rechtliche Grundlagen Meldung von Nebenwirkungen Kontaktangaben 2 Wer sind wir Institut Pharmakovigilanz Gruppe KIVE (Kommunikation, Implementierung und Veterinär) 3 Definition
MehrCurriculum Entwicklungspsychopharmakologie: Arzneimittel in der Kinder- und Jugendpsychiatrie, Ulm 2017
Curriculum Entwicklungspsychopharmakologie: Arzneimittel in der Kinder- und Jugendpsychiatrie, Ulm 2017 Welche Nebenwirkungen sollten gemeldet werden? Erläuterung und Diskussion anhand von Fallbeispielen
MehrTierarzneimittel im Fokus Nutzen,
Tierarzneimittel im Fokus Nutzen, Risiken, Resistenzen Klinische Wirksamkeit von Tierarzneimitteln, Nutzen-Risiko Abwägung für das Tier BVL Symposium Herausforderungen 2014 Gesine Hahn, BVL 7. November
MehrStellungnahme der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft
Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft Fachausschuss der Bundesärztekammer Stellungnahme der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft Zu den Änderungsvorschlägen der Europäischen Kommission
MehrImpfstoffsicherheit in Deutschland
Impfstoffsicherheit in Deutschland Eine Standortbestimmung 1. Nationale Konferenz für differenziertes Impfen Wuppertal, 2. Oktober 2010 Dr. med Klaus Hartmann, Wiesbaden Arzneimittelsicherheit in Deutschland
MehrRisiken bei Arzneimitteln und Medizinprodukten Maßnahmen in der Apotheke
Leitlinie Kommentar Arbeitshilfe Leitlinie der Bundesapothekerkammer zur Qualitätssicherung Risiken bei Arzneimitteln und Medizinprodukten Maßnahmen in der Apotheke Stand der Revision: 23.11.2016 Inhaltsverzeichnis
MehrPharmakovigilanz: Risiken erfassen und kontrollieren
Pharmakovigilanz: Risiken erfassen und kontrollieren Dr. Norbert Paeschke Dr. Norbert Paeschke Risiken erfassen und kontrollieren 15./16.9.2015 Seite 1 Prozess von der Risikoerfassung zur Risikokontrolle
MehrDie Aufgaben des Pharmacovigilance Risk Assessment Committee (PRAC)
Die Aufgaben des Pharmacovigilance Risk Assessment Committee (PRAC) November 2012 Hintergrund Verordnung (EU) Nr. 1235/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Dezember 2010 (8) Um sicherzustellen,
MehrRisikoüberwachung von Arzneimitteln - Aktuelle Situation
Risikoüberwachung von Arzneimitteln - Aktuelle Situation U. Hagemann Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte Abteilung Pharmakovigilanz Fortbildung für den Öffentlichen Dienst Berlin, 2. April
MehrMangelnde Wirksamkeit auch eine unerwünschte Arzneimittelwirkung!
626 Mitteilungen und Meinungen Serie Pharmakovigilanz BVL/PEI Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittel sicherheit (BVL), Abteilung Tierarzneimittel Mauerstraße 39 42, 10117 Berlin, Tel. +49 30
MehrZulassung von Tierarzneimitteln für Bienen in der EU
Zulassung von Tierarzneimitteln für Bienen in der EU Gesine Hahn, BVL Berlin 18. September 2014 Seite 1 Gesetzliche Grundlagen Ein Tierarzneimittel darf in einem EU Mitgliedsstaat erst dann in Verkehr
MehrVerfahren wie entstehen Empfehlungen
Verfahren wie entstehen Empfehlungen Dr. med. Johannes Bruns Arbeiter- 26. Krebskongress Berlin 2004 Vorgehen der Expertengruppe Off-Label BSG Urteil Ministererlass Expertengruppe Konstituierende Sitzung
MehrKompetenzprofil: Pharmacovigilance Manager Fokus: Humanarzneimittel in EUROPA
Kompetenzprofil: Pharmacovigilance Manager Fokus: Humanarzneimittel in EUROPA Erstellt auf Basis von PharmaTrain The Pharmaceutical Information and Pharmacovigilance Association (PIPA) Arzneimittelgesetz
MehrSchwerpunkte zur Verbesserung der Arzneimittelsicherheit im Versorgungsprozess
Schwerpunkte zur Verbesserung der Arzneimittelsicherheit im Versorgungsprozess Ministerialrat a. D. Dr. Horst Möller, ehem. Leiter des Referates Arzneimittelsicherheit des BMG, Außerordentliches Mitglied
MehrStand arzneimittelrechtlicher Regelungen zur Minimierung des Antibiotikaeinsatzes
Stand arzneimittelrechtlicher Regelungen zur Minimierung des Antibiotikaeinsatzes Bernhard Kühnle Leiter der Abteilung Ernährung, Lebensmittelsicherheit, Tiergesundheit Berlin, 11. November 2013 Ziele
MehrAntrag auf Entlassung aus der Verschreibungspflicht. -Praziquantel-
Antrag auf Entlassung aus der Verschreibungspflicht AMVV Antrag der Firma: Erweiterung des Eintrags um Punkt c Praziquantel ausgenommen zur Anwendung a) bei Hunden und Katzen b) bei Zierfischen der Ordnungen
MehrSymposium Anforderungen an neue Rezepturbestandteile für Dermatika und Kosmetika
Symposium Anforderungen an neue Rezepturbestandteile für Dermatika und Kosmetika - Unterlagenschutz bei topisch angewendeten Produkten und Hilfsstoffen Markus Ambrosius ANWALTSKANZLEI STRÄTER Kronprinzenstraße
MehrPermethrin Antrag des BVL auf Aufhebung der Ausnahme von der Verschreibungspflicht für den Hund Josa Preuß
Permethrin Antrag des BVL auf Aufhebung der Ausnahme von der Verschreibungspflicht für den Hund Josa Preuß Abteilung 3 Tierarzneimittel BVL-Berlin Josa Preuß 30. Juni 2009 Seite 1 Problem-Arzneimittelsicherheit:
MehrGo-live EudraVigilance und nationale Umstellung auf das zentrale Meldewesen
Go-live EudraVigilance und nationale Umstellung auf das zentrale Meldewesen 81. Routinesitzung am 16.11.2017 16.11.2017 Seite 1 Scharfschaltung EudraVigilance 16.11.2017 Seite 2 Go-live -Plan der EMA 3.7.
MehrFachinformation in Form der Zusammenfassung der Merkmale des Tierarzneimittels (Summary of Product Characteristics)
1 Fachinformation in Form der Zusammenfassung der Merkmale des Tierarzneimittels (Summary of Product Characteristics) 1. Bezeichnung des Tierarzneimittels: URSOFERRAN 150 mg/ml per os Lösung zum Eingeben
Mehr1. Hamburger Pharma Tag 17. April 2012. Pharmakovigilanzregelungen Ein wirkliches Plus für die Arzneimittelsicherheit?
1. Hamburger Pharma Tag 17. April 2012 Pharmakovigilanzregelungen Ein wirkliches Plus für die Arzneimittelsicherheit? Simone Winnands Agenda Definitionen zur Pharmakovigilanz Pharmakovigilanz im Zulassungsumfeld
MehrAnhang I. Wissenschaftliche Schlussfolgerungen und Gründe für die Änderung der Bedingungen der Genehmigung(en) für das Inverkehrbringen
Anhang I Wissenschaftliche Schlussfolgerungen und Gründe für die Änderung der Bedingungen der Genehmigung(en) für das Inverkehrbringen 1 Wissenschaftliche Schlussfolgerungen Unter Berücksichtigung des
MehrPflanzliche und traditionelle Arzneimittel
Pflanzliche und traditionelle Arzneimittel Dr. Friederike Stolte BfArM, Bonn Phytopharmaka Vollantrag (klinische Prüfungen und neue Tests) Bibliographischer Antrag (well-established, 10 Jahre) Mixed application
MehrOrphan Drugs. Arzneimitteltherapie seltener Krankheiten
Orphan Drugs Arzneimitteltherapie seltener Krankheiten Seltene Krankheiten 30 Millionen Europäer, davon etwa 4 Millionen Deutsche, leiden an seltenen Krankheiten. Als selten gilt hier eine Krankheit, wenn
Mehrimedication Identifizierung und Überwachung von unerwünschten Arzneimittelwirkungen
imedication Identifizierung und Überwachung von unerwünschten Arzneimittelwirkungen DI Manuela Plößnig, MSc Salzburg Research 21. November 2012 Heilen ist eine Frage der Zeit, mitunter aber auch eine Frage
MehrBedürfnisse der Überwachung
Arbeitsgruppe Tierarzneimittel (AG TAM) der Länderarbeitsgruppe Verbraucherschutz (LAV) Bedürfnisse der Überwachung Tierarzneimittelrecht in der Europäischen Gemeinschaft nach 2010 Dr. Christine Höfer
MehrAntrag auf Freistellung aus der Verschreibungspflicht für Omeprazol 20 mg
Antrag auf Freistellung aus der Verschreibungspflicht für Omeprazol 20 mg Sachverständigen-Ausschuss für Verschreibungspflicht 13. Januar 2009 Rationale des Antrags Omeprazol ist eine der effektivsten
MehrAntrag auf Entlassung aus der Verschreibungspflicht. -Diclazuril-
Antrag auf Entlassung aus der Verschreibungspflicht Antrag der Firma: Erweiterung des Eintrags in der AMVV von derzeit Diclazuril in Diclazuril ausgenommen zur Anwendung bei Bartagame und Leopardgecko
MehrPharmaLex International
PharmaLex International Rent a Stufenplanbeauftragten oder: Arzneimittelsicherheit als Dienstleistung PharmaLex International, Mannheim Dr. Holger Maria Rohde BPI Hintergrundgespräch, 23.Januar 2008 2008
MehrZUR ORALEN ANWENDUNG VON TIERARZNEIMITTELN IM NUTZTIERBEREICH ÜBER DAS FUTTER ODER DAS WASSER
LEITFADEN DES BUNDESMINISTERIUMS FÜR ERNÄHRUNG UND LANDWIRTSCHAFT ZUR ORALEN ANWENDUNG VON TIERARZNEIMITTELN IM NUTZTIERBEREICH ÜBER DAS FUTTER ODER DAS WASSER Dr. Helga Vergara Orale Medikation Bedeutung
MehrPSURs sind für ALLE ZUGELASSENEN ARZNEISPEZIALITÄTEN vorzulegen (s. 1 u. 14 PhVO 2006)
PSURs sind für ALLE ZUGELASSENEN ARZNEISPEZIALITÄTEN vorzulegen (s. 1 u. 14 PhVO 2006) Die grundsätzliche Verpflichtung zur PSUR-Vorlage ist o UNABHÄNGIG VOM DATUM DER ZULASSUNG o UNABHÄNGIG VOM VERMARKTUNGSTATUS
Mehr12th DGRA Annual Congress
12th DGRA Annual Congress Pharmacovigilance - PharmaPackage Introduction and general overview Professor Dr. Barbara Sickmüller Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) 15. / 16. Juni 2010 Bonn
MehrAnhang I. Wissenschaftliche Schlussfolgerungen und Gründe für die Änderung der Bedingungen der Genehmigung(en) für das Inverkehrbringen
Anhang I Wissenschaftliche Schlussfolgerungen und Gründe für die Änderung der Bedingungen der Genehmigung(en) für das Inverkehrbringen 1 Wissenschaftliche Schlussfolgerungen Unter Berücksichtigung des
MehrProbleme der Bewertung und Meldung von unerwarteten schwerwiegenden Nebenwirkungen
Probleme der Bewertung und Meldung von unerwarteten schwerwiegenden Nebenwirkungen PD Dr. med. Thomas Sudhop Abteilung Wissenschaftlicher Service Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM),
MehrRisiken bei Arzneimitteln und Medizinprodukten Maßnahmen in der Apotheke
Leitlinie Kommentar Arbeitshilfe Leitlinie der Bundesapothekerkammer zur Qualitätssicherung Risiken bei Arzneimitteln und Medizinprodukten Maßnahmen in der Apotheke Stand der Revision: 13.11.2013 Inhaltsübersicht
MehrMeldung von Serious Adverse Events (SAE) innerhalb von klinischen Studien
Meldung von Serious Adverse Events (SAE) innerhalb von klinischen Studien Marga Lang-Welzenbach Strahlenklinik Warum dieses Thema beim Studientreffen? Ethikkommissionen empfehlen einen Qualifikationsnachweis
MehrEingänge zu UAW-Berichten Sachstand BVL
BVL_Heimberg Eingänge zu UAW-Berichten Sachstand BVL 76. Routinesitzung, Bonn, 21.04.2015 12. April 2015 Seite 1 UAWs in DE und Drittländern 7000 6626 Anzahl der Gesamtmeldungen 6000 5000 4000 3000 2000
MehrAnhang I. Wissenschaftliche Schlussfolgerungen und Gründe für die Änderung der Bedingungen der Genehmigung(en) für das Inverkehrbringen
Anhang I Wissenschaftliche Schlussfolgerungen und Gründe für die Änderung der Bedingungen der Genehmigung(en) für das Inverkehrbringen 1 Wissenschaftliche Schlussfolgerungen Unter Berücksichtigung des
MehrEnrofloxacin oral, Wirksamkeit gegen bestimmte Keime bei Hühnern und Puten, Wartezeiten
BVL_Heimberg Enrofloxacin oral, Wirksamkeit gegen bestimmte Keime bei Hühnern und Puten, Wartezeiten Verfahren nach Art. 35(3) der RL 2001/82/EG 11. November 2014 Seite 1 Hintergrund Referrals Kontinuierliche
MehrFühren einer tierärztlichen Hausapotheke in der Kleintierpraxis
Führen einer tierärztlichen Hausapotheke in der Kleintierpraxis Dr. Anke Litwicki, Dr. Nadine Werth Inhaltsübersicht A Gesetzliche Grundlagen B Allgemeines Verfahren (Ablauf einer Kontrolle) C Schwerpunkte
MehrVersorgungsforschung Erfahrung mit Netzwerken in Österreich. Dr. Christian Baumgartner
Versorgungsforschung Erfahrung mit Netzwerken in Österreich Dr. Christian Baumgartner Fahrplan Definition Traumstudie Realität Herausforderungen Praxiserfahrung Regulatorisches Lösungsansätze - Zukunftsperspektiven
MehrTherapeutische Indikationen. Anwendungsfälle in europäischen Bereichen
Therapeutische Indikationen Anwendungsfälle in europäischen Bereichen Dr. med. Hans-Peter Dauben Mannheim, 09.Sep 2010 Inhalt Therapeutische Indikationen - die medizinische und die autorisierte Indikation
MehrAusblick auf die Medizinprodukte Verordnung - Klinische Prüfungen
Ausblick auf die Medizinprodukte Verordnung - Klinische Prüfungen Dr. Ilona Reischl Institute Überwachung BASG/AGES Austrian Agency for Health and Food Safety GmbH Medizinprodukte Die bisher unterschiedlichen
MehrNutzen-Schaden-Bewertung von Arzneimitteln nach der Zulassung
Nutzen-Schaden-Bewertung von Arzneimitteln nach der Zulassung U. Hagemann Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte BfArM Abteilung Pharmakovigilanz IQWiG im Dialog Köln, 19. Besuchen Sie unsere
MehrIntegration der gesetzlich authorisierten Arzneimittelinformation in rechnergestützte klinische Arbeitsplatzsysteme
Integration der gesetzlich authorisierten Arzneimittelinformation in rechnergestützte klinische Arbeitsplatzsysteme unter Verwendung der ICD und der Alpha-ID Manfred Criegee-Rieck Ein paar Zahlen: Blick
MehrDiskrepanzen zwischen Zulassung und früher Nutzenbewertung Prof. Dr. Karl Broich
Diskrepanzen zwischen Zulassung und früher Nutzenbewertung Prof. Dr. Karl Broich Gliederung Aufgaben der Zulassung Aktuelle und neue Zulassungswege Rolle des BfArM national/europäisch bei der Zusatznutzenbewertung
MehrRechtliche Aspekte der Patientenaufklärung vor medizinischen Eingriffen
Prof. Dr. Dieter Hart Rechtliche Aspekte der Patientenaufklärung vor medizinischen Eingriffen Vortrag auf dem IQWiG- Symposium am 23.11.2007 in Köln Überblick 2 I. Ärztliche Aufklärungspflichten: Das Problem
MehrEuropäische Verfahren
Europäische Verfahren Zur Zeit existieren 3 verschieden Zulassungsverfahren in der EU: Verfahren der gegenseitigen Anerkennung (MRP) dezentrales Verfahren (DCP) zentrales Verfahren Alle Biotech Produkte
MehrAbgrenzung klinischer Prüfungen Phase III und IV gegenüber nichtinterventionellen
Abgrenzung klinischer Prüfungen Phase III und IV gegenüber nichtinterventionellen Studien Studien PHIII und IV versus Nichtinterventionelle Studien 1 Welche Aussagen sind richtig?? -1- Klinische Studien
MehrRisk Management Plans & PSURs. Was könnte die Zukunft bringen?
Risk Management Plans & PSURs Was könnte die Zukunft bringen? 1 Strategy to better protect public health by strengthening and rationalising EU pharmacovigilance There is an established link between pharmacovigilance
MehrEinleitung und Leseanweisung
VII Einleitung und Leseanweisung Für wen ist dieses Buch? Der Pocket Guide ist für alle klinisch tätigen Psychiater geschrieben, denen das Kompendium der Psychiatrischen Pharmakotherapie für die Kitteltasche
MehrBeteiligung von Patienten an der Bewertung von Arzneimitteln bei der Zulassung und der Nutzen-Schaden- Bewertung
Beteiligung von Patienten an der Bewertung von Arzneimitteln bei der Zulassung und der Nutzen-Schaden- Bewertung U. Hagemann Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, Bonn Gesundheit e.v. 10.
MehrZweites Gesetz zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften
KKS Kolloquium WS 2012/2013 Zweites Gesetz zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften Auswirkungen bei klinischen Prüfungen Guido Scharf Gesundheitsamt Düsseldorf Düsseldorf, 14. Januar
MehrSTUDIENBRIEF ARZNEIMITTELZULASSUNG UND RECHT MODUL 3.3
STUDIENBRIEF ARZNEIMITTELZULASSUNG UND RECHT MODUL 3.3 Modul im geplanten weiterbildenden Masterstudiengang Biopharmazeutisch-Medizintechnische Wissenschaften (BM-Wiss) der Fakultät für Biotechnologie
MehrAusbildungsinhalte zum Sonderfach Pharmakologie und Toxikologie. Sonderfach Grundausbildung (36 Monate)
Ausbildungsinhalte zum Sonderfach Pharmakologie und Toxikologie Anlage 24 Sonderfach Grundausbildung (36 Monate) 1. Standardisierungsmethoden und biologische Tests 2. Biometrische Methoden 3. Medikamente,
MehrColchicinhaltige Arzneimittel, Risiko von Medikationsfehlern und Missbrauch, Anhörung nach dem Stufenplan zur Begrenzung der Packungsgröße
Colchicinhaltige Arzneimittel, Risiko von Medikationsfehlern und Missbrauch, Anhörung nach dem Stufenplan zur Begrenzung der Packungsgröße 80. Routinesitzung am 16. Mai 2017 80. Routinesitzung 16. Mai
MehrEMPFEHLUNG DES PAUL-EHRLICH-INSITUTES ZUR VORLAGE VON PERIODISCHEN SICHERHEITSBERICHTEN (Periodic Safety Update Report - PSUR)
EMPFEHLUNG DES PAUL-EHRLICH-INSITUTES ZUR VORLAGE VON PERIODISCHEN SICHERHEITSBERICHTEN (Periodic Safety Update Report - PSUR) IM ZUSAMMENHANG MIT BLUTKOMPONENTEN nach 63i Abs. 4 AMG Allgemeines: Durch
MehrIQWiG Herbstsymposium / Unterschied zwischen Risiko-Nutzenabwägung (nach AMG) und Nutzen-Schadenabwägung (nach SGB V)
IQWiG Herbstsymposium 19.11./20.11.2010 Unterschied zwischen Risiko-Nutzenabwägung (nach AMG) und Nutzen-Schadenabwägung (nach SGB V) Referent: Maximilian Grüne, Justiziar Gemeinsamer Bundesausschuss Seite
MehrAusbildungsinhalte zum Sonderfach Pharmakologie und Toxikologie. Sonderfach Grundausbildung (36 Monate)
Ausbildungsinhalte zum Sonderfach Pharmakologie und Toxikologie Anlage 24 Sonderfach Grundausbildung (36 Monate) A) Kenntnisse absolviert 1. Standardisierungsmethoden und biologische Tests 2. Biometrische
MehrGute Klinische Praxis : Prüfungsmaßstäbe für die Ethik-Kommission
Gute Klinische Praxis : Prüfungsmaßstäbe für die Ethik-Kommission ass. iur. Jan Paus, LL.M. Rechtsreferent Ethik-Kommission der Ärztekammer Westfalen-Lippe und der Medizinischen Fakultät der WWU Münster
MehrPosition der Tierärzte
10. BfR-Forum Verbraucherschutz: Antibiotika-Resistenzen Standortbestimmung und Perspektiven Position der Tierärzte Dr. Thomas große Beilage Vorsitzender des Ausschusses für Arzneimittel- und Futtermittelrecht
MehrIhr Partner für Drug Regulatory Affairs
Ihr Partner für Drug Regulatory Affairs pharmadocs stellt sich vor Das sind wir - Unternehmen Unsere Kompetenz Vision und Mission Ihre Vorteile als Partner Kontaktdaten 2 Gründung 2009 Standort in Lichtenfels
MehrRMP Erste Erfahrungen, Highlights & Stolpersteine
RMP Erste Erfahrungen, Highlights & Stolpersteine Dr. Susanne Wolf Institut für Pharmakovigilanz AGES Gespräche Wien, 13.05.2013 Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH Gesetzliche
MehrTÜV SÜD Product Service GmbH Medical and Health Services Safely and successfully on the health market.
TÜV SÜD Product Service GmbH Medical and Health Services Safely and successfully on the health market. TÜV SÜD Product Service GmbH Prof. Dr. Sabine Kloth 1 Arzneimittel/Medizinprodukt-Kombinationen: Die
MehrBundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte. und. Paul-Ehrlich-Institut Bundesamt für Sera und Impfstoffe. 5.
Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte und Paul-Ehrlich-Institut Bundesamt für Sera und Impfstoffe 5. Bekanntmachung zur Anzeige von Nebenwirkungen und Arzneimittelmissbrauch nach 63b Abs.
MehrEU-Richtlinie 2001/83/EG Definitionen zur Pharmakovigilanz und Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) Dr. Horst Möller Ministerialrat a. D.
EU-Richtlinie 2001/83/EG Definitionen zur Pharmakovigilanz und Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) Dr. Horst Möller Ministerialrat a. D. Änderung der Richtlinie 2001/83/EG Artikel 1 (alt): 11. Nebenwirkung:
MehrArzneimittelrechtliche Bestimmungen bei der Behandlung von Bienen. Dr. Daniela Pietsch
Arzneimittelrechtliche Bestimmungen bei der Behandlung von Bienen Dr. Daniela Pietsch Überblick Arzneimittelbegriff Verkaufsabgrenzung von Arzneimitteln (AM) und Bezugsmöglichkeiten für Tierhalter Anwendungsmöglichkeiten
MehrNutzenbewertung und unabhängige Arzneimittelinformationen
Gemeinsame Fortbildungs- und Informationsveranstaltung der AkdÄ und der AMK Berlin, 11. Juli 2015 Nutzenbewertung und unabhängige Arzneimittelinformationen Dr. med. Katrin Bräutigam Geschäftsführerin der
MehrBeschluss. I. Die Anlage XII wird in alphabetischer Reihenfolge um den Wirkstoff Daratumumab wie folgt ergänzt:
Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL): Anlage XII - Beschlüsse über die Nutzenbewertung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen nach 35a SGB
MehrVorlesung Medizinrecht
Vorlesung Medizinrecht Angewandte Gesundheitswissenschaften Teil 4: Arzneimittel- und Medizinprodukterecht Rechtsanwalt Wolfgang Wiefelspütz Fachanwalt für Medizinrecht Inhaltsangabe A. Einführung B. AMG
MehrWAS SIE ÜBER RIXATHON (RITUXIMAB) WISSEN SOLLTEN
WAS SIE ÜBER RIXATHON (RITUXIMAB) WISSEN SOLLTEN WICHTIGE SICHERHEITSINFORMATIONEN FÜR PATIENTEN, DIE MIT RIXATHON BEHANDELT WERDEN Dieses Informationsmaterial zur Anwendung von Rixathon (Rituximab) wurde
MehrGVP Module V Risk Management Systems
GVP Module V Risk Management Systems Dr. Susanne Wolf Institut für Pharmakovigilanz AGES Gespräche Wien, 26.04.2012 Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH Guideline on good
MehrAntrag auf Entlassung aus der Verschreibungspflicht. -Doramectin-
Antrag auf Entlassung aus der Verschreibungspflicht Antrag auf Entlassung von Doramectin aus der Verschreibungspflicht für die topische Anwendung bei Königspython, Abgottschlange und Bartagame bei einem
MehrStandardarbeitsanweisung (SOP) zur (Nicht)Einstufung von Studienvorhaben als klinische Prüfung nach AMG
Standardarbeitsanweisung (SOP) zur (Nicht)Einstufung von Studienvorhaben als klinische Prüfung nach AMG Die folgende SOP basiert auf dem EU-Guidance Dokument vom März 2010 mit seinem Decision Tree (siehe
MehrAnhang I. Wissenschaftliche Schlussfolgerungen und Gründe für die Änderung der Bedingungen der Genehmigung(en) für das Inverkehrbringen
Anhang I Wissenschaftliche Schlussfolgerungen und Gründe für die Änderung der Bedingungen der Genehmigung(en) für das Inverkehrbringen 1 Wissenschaftliche Schlussfolgerungen Unter Berücksichtigung des
MehrWozu ein Gesetz, das Arzneimittel behandelt? Arzneimittelgesetz (AMG)
Gesetzliche Regelungen für Arzneimittel Wozu ein Gesetz, das Arzneimittel behandelt? Arzneimittelgesetz (AMG) 1 Zweck des Gesetzes Es ist der Zweck dieses Gesetzes, im Interesse einer ordnungsgemäßen Arzneimittelversorgung
MehrGEBRAUCHSINFORMATION PRACETAM 100 mg/g, Arzneimittelvormischung zur Herstellung von Fütterungsarzneimittel für Schweine
GEBRAUCHSINFORMATION PRACETAM 100 mg/g, Arzneimittelvormischung zur Herstellung von Fütterungsarzneimittel für Schweine 1.NAME UND ANSCHRIFT DES ZULASSUNGSINHABERS UND WENN UNTERSCHIEDLICH DES HERSTELLERS,
MehrZulassung von Arzneimitteln. Klinische Untersuchungen. Katalin Müllner
Zulassung von Arzneimitteln. Klinische Untersuchungen Katalin Müllner Arzneimittel In gesetzlicher Definition sind Arzneimittel Stoffe oder Zubereitungen aus Stoffen, die vom Hersteller, der sie in den
MehrMeldeprozesse beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) Matthias Frost, BVL, Referat Datenmanagement und Datenanalyse
Meldeprozesse beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) Matthias Frost, BVL, Referat Datenmanagement und Datenanalyse Gliederung Überblick Rechtsgrundlagen Beispiele Technische
MehrAMNOG-Fachtagung des G-BA Besondere Therapiesituationen Bedingte Zulassung, Kinderarzneimittel und Orphan Drugs
AMNOG-Fachtagung des G-BA Besondere Therapiesituationen Bedingte Zulassung, Kinderarzneimittel und Orphan Drugs Martin Völkl, Director Market Access & Public Affairs, Celgene GmbH Warum forschen Pharmaunternehmen?
MehrDokumentationspflichten bei Erwerb und Anwendung von Arzneimitteln
Dokumentationspflichten bei Erwerb und Anwendung von Arzneimitteln Unterer Lindenhof Neues aus dem Hühnerstall, 23.03.2011 Dr. Dagmar Duda-Spiegel, Stabsstelle Ernährungssicherheit (SES) 1. Vorstellung
MehrInspektion am Prüfzentrum Gute Vorbereitung = Gutes Ergebnis?
D A CH Symposium für klinische Prüfungen 07. und 08. März 2016, Freiburg Inspektion am Prüfzentrum Gute Vorbereitung = Gutes Ergebnis? Alexander Mion, Leiter GCP/GVP Inspektorat - Abteilung Klinische Versuche,
MehrEntwurf der Bekanntmachung zur Anzeige von AWBs und nichtinterventionellen PASS 75. Routinesitzung Bonn, 11. November 2014
Entwurf der Bekanntmachung zur Anzeige von AWBs und nichtinterventionellen PASS 75. Routinesitzung Bonn, 11. November 2014 Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte Das BfArM ist ein Bundesinstitut
MehrGebrauchsinformation: Information für Patienten. Osanit Blähungskügelchen Wirkstoff: Matricaria recutita (Chamomilla) D12
Seite 1 von 5 Gebrauchsinformation: Information für Patienten Osanit Blähungskügelchen Wirkstoff: Matricaria recutita (Chamomilla) D12 Lesen Sie die gesamte Packungsbeilage sorgfältig durch, bevor Sie
MehrPharmakologie 1 Allgemeine Prinzipien Spezielle Arzneistoffgruppen 78
Pharmakologie 1 Allgemeine Prinzipien 20 2 Spezielle Arzneistoffgruppen 78 I Allgemeine Prinzipien 1 Allgemeine Prinzipien 1.1 Arzneimittelherkunft Am Anfang der Entwicklung steht die Synthese neuer chemischer
MehrRisikomanagement bei neuartigen Arzneimitteln
Risikomanagement bei neuartigen Arzneimitteln IQWiG Herbst - Symposion Köln, 28. November Ulrich Hagemann Abteilung Pharmakovigilanz im BfArM, Bonn Besuchen Sie unsere Webseite: www.bfarm.de/pharmakovigilanz
MehrDer Leitfaden zur Beratung. Informations- und Beratungshinweise in öffentlichen Apotheken
Informations- und shinweise in öffentlichen Apotheken Dieser Leitfaden dient zur Eigen- und Fremdbeurteilung der und Information bei der Abgabe von Arzneimitteln auf ärztliche Verordnung sowie im Rahmen
MehrAnhang III. Änderungen der Entsprechenden Abschnitte der Zusammenfassung der Merkmale des arzneimittels und der Packungsbeilage
Anhang III Änderungen der Entsprechenden Abschnitte der Zusammenfassung der Merkmale des arzneimittels und der Packungsbeilage Hinweis: Diese Zusammenfassung der Merkmale, Etikettierung und Packungsbeilage
MehrFachinformation in Form der Zusammenfassung der Merkmale des Tierarzneimittels (Summary of Product Characteristics)
1 Fachinformation in Form der Zusammenfassung der Merkmale des Tierarzneimittels (Summary of Product Characteristics) 1. Bezeichnung des Tierarzneimittels: URSOVIT D 3, wässrig per os 20000 IE/ml Lösung
MehrRECHTLICHE GRUNDLAGEN DER ARZNEIMITTELREGULIERUNG
RECHTLICHE GRUNDLAGEN DER ARZNEIMITTELREGULIERUNG Dr. Katharina Kern Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung Department Umwelt- und Planungsrecht Statusseminar Arzneistoffe in der Umwelt 7. und 8. September
MehrAnhang II. Wissenschaftliche Schlussfolgerungen und Begründung der EMA für die Aussetzung des Inverkehrbringens und der Anwendung der Arzneimittel
Anhang II Wissenschaftliche Schlussfolgerungen und Begründung der EMA für die Aussetzung des Inverkehrbringens und der Anwendung der Arzneimittel 14 Wissenschaftliche Schlussfolgerungen Komplette Zusammenfassung
MehrFrühe Nutzenbewertungen nach AMNOG: Einblicke in die aktuellen Verfahren und mögliche Auswirkungen für Ärzte und Patienten
Frühe Nutzenbewertungen nach AMNOG: Einblicke in die aktuellen Verfahren und mögliche Auswirkungen für Ärzte und Patienten Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG) 35a Bewertung des Nutzens von Arzneimitteln
MehrPflanzliche Arzneimittel Tradition und Zukunft aus regulatorischer Sicht Prof. Dr. Werner Knöss
Pflanzliche Arzneimittel Tradition und Zukunft aus regulatorischer Sicht Prof. Dr. Werner Knöss Bundesinstitut für Arzneimittel, Bonn Das BfArM ist ein Bundesinstitut im Geschäftsbereich des Bundesministeriums
MehrFachinformation in Form der Zusammenfassung der Merkmale des Tierarzneimittels (Summary of Product Characteristics)
Fachinformation in Form der Zusammenfassung der Merkmale des Tierarzneimittels (Summary of Product Characteristics) 1. Bezeichnung des Tierarzneimittels Bisolvon 3 mg/ml Injektionslösung für Rinder, Schweine,
MehrKombinationsprodukte im Kontext der Revision der RL 93/42/EWG. Tamara Bauer
Kombinationsprodukte im Kontext der Revision der RL 93/42/EWG Tamara Bauer Inhalt Definitionen Richtlinien Kombinationsprodukte 2 Fallbeispiele: Medizinprodukt/Arzneimittel Medizinprodukt/Arzneimittel
MehrBiosimilars- Die Sicht der Patienten
Ähnlich, aber eben doch nicht gleich - Biopharmazeutika: Der Unterschied liegt im Detail Biosimilars- Die Sicht der Patienten 27. November 2012 Ludwigshafen Renate Haidinger Medozinjournalistin 1.Vorsitzende
MehrZentrale Arzneimittelüberwachung Bayern GCP- Fortbildungsveranstaltung am in München Qualität in klinischen Arzneimittelstudien am Menschen
Zentrale Arzneimittelüberwachung Bayern GCP- Fortbildungsveranstaltung am 17.09.2009 in München Qualität in klinischen Arzneimittelstudien am Menschen Findings bei der Inspektion klinischer Prüfungen durch
Mehr