Arbeit und Erwerb Neuchâtel, 2013

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1 3 Arbeit und Erwerb Lohnentwicklung 212 Neuchâtel, 213

2 Die vom Bundesamt für Statistik (BFS) herausgegebene Reihe «Statistik der Schweiz» gliedert sich in folgende Fachbereiche: Statistische Grundlagen und Übersichten 1 Bevölkerung 2 Raum und Umwelt 3 Arbeit und Erwerb 4 Volkswirtschaft 5 Preise 6 Industrie und Dienstleistungen 7 Land- und Forstwirtschaft 8 Energie 9 Bau- und Wohnungswesen 1 Tourismus 11 Mobilität und Verkehr 12 Geld, Banken, Versicherungen 13 Soziale Sicherheit 14 Gesundheit 15 Bildung und Wissenschaft 16 Kultur, Medien, Informationsgesellschaft, Sport 17 Politik 18 Öffentliche Verwaltung und Finanzen 19 Kriminalität und Strafrecht 2 Wirtschaftliche und soziale Situation der Bevölkerung 21 Nachhaltige Entwicklung und Disparitäten auf regionaler und internationaler Ebene

3 Statistik der Schweiz Lohnentwicklung 212 Kommentierte Ergebnisse und Tabellen Bearbeitung Thérèse Jeanloz Herausgeber Bundesamt für Statistik (BFS) Office fédéral de la statistique (OFS) Neuchâtel, 213

4 IMPRESSUM Herausgeber: Bundesamt für Statistik (BFS) Auskunft: Sektion Löhne und Arbeitsbedingungen, Sekretariat, BFS, Tel Autor: Realisierung: Vertrieb: Thérèse Jeanloz Thérèse Jeanloz Bestellnummer: Preis: Reihe: Fachbereich: Originaltext: Übersetzung: Titelgrafik: Grafik/Layout: Bundesamt für Statistik, CH-21 Neuchâtel Tel / Fax / order@bfs.admin.ch Fr. 5. (exkl. MWST) Statistik der Schweiz 3 Arbeit und Erwerb Französisch Sprachdienste BFS BFS; Konzept: Netthoevel & Gaberthüel, Biel; Foto: jeremias münch Fotolia.com Sektion DIAM, Prepress/Print Copyright: BFS, Neuchâtel 213 Abdruck ausser für kommerzielle Nutzung unter Angabe der Quelle gestattet ISBN:

5 Inhaltsverzeichnis INHALTSVERZEICHNIS Inhaltsverzeichnis Das Wichtigste in Kürze 4 1 Einleitung 5 Lohnindizes , 1939=1 T 39 Entwicklung der Nominal- und Reallöhne und der Inflation 22 2 Ergebnisse Lohnentwicklung Langfristige Entwicklung der Nominal- und Reallöhne 1 3 Methodische Aspekte und Definitionen Lohnentwicklung bei unveränderter Struktur Methode Löhne Arbeitnehmende Periodizität Mathematische Anknüpfung an die frühere Indexreihe 17 Grafikverzeichnis G 1 Nominallohnentwicklung 212 nach Wirtschaftszweig: Veränderung in % gegenüber G 2.1 Reallohnentwicklung 212 nach Wirtschaftszweig: Veränderung in % gegenüber 211 Sekundärer Sektor 9 G 2.2 Reallohnentwicklung 212 nach Wirtschaftszweig: Veränderung in % gegenüber 211. Tertiärer Sektor 9 G 3 Nominal- und Reallohnentwicklung sowie Preisentwicklung (CPI) von 195 bis 212 (Basis 1939=1): Veränderung in % gegenüber dem Vorjahr 11 G 4 Nominal- und Reallohnentwicklung im Fünfjahresdurchschnitt, G 5 Reallohnentwicklung im Fünfjahresdurchschnitt nach Geschlecht von 195 bis G 6 Langfristige Lohnentwicklung und Lohnniveau nach Geschlecht Revision des Schweizerischen Lohnindexes Definitionen 18 Tabellenverzeichnis Lohnindizes , 21=1 T 1.1 Nominallohn- und Reallohnindex, Total 2 T Nominallohnindex nach Geschlecht 21 T Reallohnindex nach Geschlecht BFS LOHNENTWICKLUNG 212 3

6 Das DAS Wichtigste WICHTIGSTE IN in KÜRZE Kürze Das Wichtigste in Kürze Der Nominallohnindex stieg in der Schweiz im Jahr 212 gegenüber 211 um,8% und erreichte 11,8 Punkte (Basis 21=1). Unter Einbezug einer mittleren negativen Jahresteuerung von,7% ergab sich bei den Reallöhnen eine Erhöhung um 1,5% (12,3 Punkte gemessen an der Basis 21=1). Die Nominallöhne wiesen in den vergangenen drei Jahren ein vergleichbares Wachstum auf, das in den Rahmen der ungünstigen Weltwirtschaftslage passt. 21 hatten die Nominallöhne um,8% zugenommen, 211 um 1,% und 212 nochmals um,8%. In den Jahren 28 und 29, als die Auswirkungen der Finanzkrise, die 27 eingesetzt hatte, noch nicht spürbar waren, betrug das Wachstum noch 2,% bzw. 2,1%. Vor dem Hintergrund einer verlangsamten Weltwirtschaft im Jahr 211 und den Unsicherheiten in Bezug auf die künftige Entwicklung des Wirtschaftswachstums entschieden sich die Schweizer Unternehmen 212 in ihrer Politik für einen moderaten Lohnanstieg, der jedoch eine reale Lohnzunahme erahnen liess. Als Ende 211 Lohnentscheide gefällt wurden, wurde für das Jahr 212 von einer negativen Teuerung ausgegangen. Da die Teuerung schliesslich -,7% betrug, belief sich der Anstieg der Reallöhne 212 auf 1,5%. Der Nominallohnanstieg (+,8%) in der gesamten Schweizer Wirtschaft entsprach der generellen Effektivlohnerhöhung, die im Rahmen der Gesamtarbeitsverträge (GAV) 1 für 212 für rund eine halbe Million Arbeitnehmende vereinbart wurde. Bei diesen Lohnabschlüssen ergab sich dann auch ein nominaler Anstieg von,7%. Entwicklung der Nominallöhne nach Wirtschaftszweigen 212 Nominallöhne Reallöhne Gesamtwirtschaft,8% 1,5% Sektor 2,7% 1,4% Sektor 3,9% 1,6% Männer,8% 1,5% Frauen 1,% 1,7% Wirtschaftsbranchen mit den stärksten Entwicklungen 1 Gastgewerbe und Beherbergung 2,4% 3,1% 2 Kunst, Unterhaltung und Erholung, Erbringung von sonstigen Dienstleistungen 1,7% 2,4% 3 Post-, Kurier- und Expressdienste 1,5% 2,2% 4 Versicherungen 1,5% 2,2% Wirtschaftsbranchen mit den niedrigsten Entwicklungen 1 Metallerzeugung; Herstellung von Metallerzeugnissen,2%,9% 2 Informationstechnologie und Informationsdienstleistungen,2%,9% 3 Handel und Reparatur von Motorfahrzeugen,%,7% 4 Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden; Energie- und Wasserversorgung; Beseitigung von Umweltverschmutzungen,%,7% 1 wichtigste Gesamtarbeitsverträge: vgl. Definitionen in Kapitel LOHNENTWICKLUNG 212 BFS 213

7 Einleitung 1 Einleitung Gegenstand der Erhebung Die Lohnentwicklungsstatistik ist ein Bestandteil des vom Bundesamt für Statistik (BFS) ausgearbeiteten lohnstatistischen Gesamtsystems. Dazu gehören auch die Lohnstrukturerhebung, die Erhebung über die gesamtarbeitsvertraglichen Lohnabschlüsse, die Erhebung der Gesamtarbeitsverträge (GAV) in der Schweiz sowie die Statistik über die Arbeitskosten. Mit dem auf dieser Statistik beruhenden Lohnindex kann die Entwicklung der Löhne innerhalb eines Jahres nach Wirtschaftszweigen des sekundären und tertiären Sektors gemessen werden. Der Lohnindex ist ein konjunktureller Indikator, der zur Beurteilung der wirtschaftlichen Entwicklung herangezogen wird (beispielsweise in der Geldpolitik für die Nationalbank). Ausserdem wird er für die Berechnung der Kaufkraft der Löhne verwendet und stellt einen Schlüsselindikator für die Lohnverhandlungen dar. Der Lohnindex dient zudem als Berechnungsgrundlage für die Anpassung der AHV- und IV- Renten (Mischindex). Datenquelle Die Lohnentwicklungsstatistik wird jedes Jahr anhand der Daten in den Unfallmeldungen berechnet, welche die Sammelstelle für die Statistik der Unfallversicherung (SSUV) an das BFS übermittelt. 212 konnten rund 23 Einzeldaten ausgewertet werden. Inhalt der Publikation Die wichtigsten nominalen und realen Ergebnisse dieser Statistik werden in Kapitel 2 dieser Publikation vorgestellt und kommentiert. Sie sind nach Wirtschaftsbranchen auf der Basis der Allgemeinen Systematik der Wirtschaftszweige von 28 (NOGA) gegliedert. Die Berechnungsmethode und die Definitionen werden in Kapitel 3 detailliert beschrieben. Die Standardtabellen sind am Schluss der Publikation zu finden. 213 BFS LOHNENTWICKLUNG 212 5

8 Ergebnisse 2 Ergebnisse 2.1 Lohnentwicklung 212 Moderater Anstieg der Nominallöhne, deutliche Zunahme der Reallöhne Im Jahr 212 nahmen die Nominallöhne gegenüber 211 um,8% zu. Diese Entwicklung setzte den Trend einer schwächeren Zunahme fort, der 21 eingesetzt hatte. Nach einer aussergewöhnlichen Zunahme von 2,1% im Jahr 29, dem stärksten Anstieg in acht Jahren, sackte das Wachstum ab und hielt sich ab 21 zwischen,8% und 1,%. 212 hatte der schwache Anstieg der Nominallöhne jedoch keinen Rückgang der Kaufkraft der Löhne zur Folge, da die Inflation negativ war. Tatsächlich führte die Teuerung von -,7% zu einer Zunahme der Reallöhne um 1,5%. Nominallohnanstieg um,8% Der sekundäre Sektor wies 212 eine nominale Lohnentwicklung von +,7% auf, was gegenüber 211 (+1,%) einer leichten Abnahme entspricht. Die Verlangsamung der Produktion in der Industrie sowie der Rückgang der Auftragseingänge in der zweiten Hälfte des Jahres 211 liessen die Unternehmen bei den Lohnentscheiden für 212 vorsichtig werden. In der Branche «Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden, Energie- und Wasserversorgung, Abfallentsorgung» blieben die Löhne unverändert. Die verarbeitenden Industrien verzeichneten insgesamt eine Zunahme von,7%. Darunter fallen die chemische und pharmazeutische Industrie sowie der Maschinenbau, die mit 1,4% bzw.,9% die deutlichsten Lohnanstiege verbuchten. Diese Wirtschaftszweige zeichnen sich durch ihre ausgedehnte Forschung und Entwicklung und einen hohen Exportanteil aus. Die Nominalzunahme im Baugewerbe lag bei,7%. Der tertiäre Sektor verzeichnete ein Nominallohn wachstum von +,9%, womit der Anstieg ähnlich ausfiel wie 211 (+1,%) und 21 (+,9%), aber deutlich tiefer als 28 (+2,1%) und 29 (+2,%). Die Branche «Gastgewerbe und Beherbergung» registrierte mit 2,4% die grösste Lohnerhöhung des Jahres 212. Dieses starke Wachstum ist auf die Erhöhung der Minimallöhne um 2,9% und auf die Ausweitung des 13. Monatslohnes auf alle GAV-Unterstellten im Jahr 212 zurückzuführen. Es folgen die Branchen «Kunst, Unterhaltung und Erholung, sonstige Dienstleistungen» (+1,7%), «Post-, Kurier- und Expressdienste» (+1,5%) sowie «Versicherungen» (+1,5%). Demgegenüber mussten die Branchen «Handel und Reparatur von Motorfahrzeugen» (,%), «Informationstechnologie und Informationsdienstleistungen» (+,2%) und «Gesundheits- und Sozialwesen» (+,3%) eine tiefere Wachstumsquote hinnehmen. Die Lohnerhöhung im Bereich Finanzdienstleistungen und mit Finanz- und Versicherungsdienstleistungen verbundene Tätigkeiten ist mit,7% geringer als jene von 211 (+1,1%) und widerspiegelt die Unsicherheiten, die im Bankensektor seit der Krise von 28 zu spüren sind. Der Detailhandel verzeichnet eine Lohnerhöhung von 1,1% verglichen mit 1,7% im Jahr 211 (Tabelle T 1.1, Grafik G 1). 6 LOHNENTWICKLUNG 212 BFS 213

9 Ergebnisse Entwicklung der Nominallöhne nach Wirtschaftszweig: Veränderung in % gegenüber 211 G 1 Gastgewerbe und Beherbergung 2,4% Kunst, Unterhaltung und Erholung, sonst. Dienstleistungen 1,7% Post-, Kurier- und Expressdienste 1,5% Versicherungen 1,5% Herst. von chemischen und pharmazeutischen Erzeugnissen, Kokerei 1,4% Freiberufliche, wissenschaftliche u. technische Dienstleistungen 1,3% Detailhandel 1,1% Erziehung und Unterricht,9% Maschinenbau, Fahrzeugbau Herstellung von Gummi- und Kunststoffwaren und Produkten aus nichtmetallischen Mineralien Öffentliche Verwaltung,9%,9%,9% Sonstige wirtschaftliche Dienstleistungen,8% Gesamtheit der Branchen,8% Grosshandel,8% Baugewerbe/Bau Finanzdienstleistungen, mit Finanzu. Versicherungsdienstl. Verbundene Tätigkeiten Herst. von Holzwaren, Papier und Druckerzeugnissen,7%,7%,7% Verlagswesen, audiovisuelle Medien, Rundfunk, Telekommunikation,7% Verkehr und Lagerei Herst. von Möbeln u. sonst. Waren; Reparatur und Installation von Maschinen,6%,7% Herst. von Nahrungsmitteln und Getränken; Tabakverarbeitung Herst. von Datenverarbeitungsge., elektron. u. optischen Erz., Uhren, elektrischen Ausrüstungen Gesundheitswesen und Sozialwesen,3%,3%,4% Metallerzeugung; Herst. von Metallerzeugnissen,2% Informationstechnologie und Informationsdienstleistungen,2% Handel und Reparatur von Motorfahrzeugen Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden; Energie- und Wasserversorgung,%,%,%,5% 1,% 1,5% 2,% 2,5% 3,% Bundesamt für Statistik (BFS) 213 BFS LOHNENTWICKLUNG 212 7

10 Ergebnisse Reallohnzunahme von 1,5% Der Reallohnindex ergibt sich durch Deflationierung des Nominallohnindexes mit dem Landesindex der Konsumentenpreise im Jahresmittel, der die Inflation misst. Steigen die Nominallöhne schneller als die Konsumentenpreise, erhöhen sich die Reallöhne der Arbeitnehmenden. Nehmen dagegen die Preise stärker zu als die Nominallöhne, führt dies zu tieferen Reallöhnen. Da die Teuerung im Jahresmittel einen negativen Wert aufwies (-,7%), stiegen die Reallöhne um 1,5% an. Im Vergleich zu den Jahren 21 (+,1%) und 211 (+,2%) hat die Kaufkraft der Löhne 212 somit deutlich zugenommen. Der Anstieg der Kaufkraft der Löhne betrug 1,4% im sekundären Sektor und 1,6% im tertiären Sektor. Im sekundären Sektor belief sich die reale Zunahme zwischen +,7% (Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden, Energie- und Wasserversorgung und Abfallentsorgung) und +2,1% (chemische und pharmazeutische Industrie). Sehr ähnlich sieht die Verteilung im tertiären Sektor aus: Die Zunahmen in den verschiedenen Wirtschaftszweigen reichen von +,7% (Handel und Reparatur von Motorfahrzeugen) bis +2,2% (Post-, Kurier- und Expressdienste). Einzig in der Branche «Gastgewerbe und Beherbergung» betrug der Anstieg 3,1%. Die Lohnentscheide werden basierend auf den Nominallöhnen und im Hinblick auf den angestrebten Reallohn gefällt. Der Reallohn ergibt sich einerseits aus dem für die folgende Periode (in der Regel ein Jahr) gewählten Nominallohn und andererseits aus der Inflation der folgenden Periode. Dies bedeutet, dass der angestrebte Reallohn erreicht wird, wenn die Inflation richtig geschätzt wurde. Die Reallohnerhöhung des Jahres 212 hängt vor allem mit den Lohnentscheiden vom Herbst 211 zusammen. Im September 211 ging das BFS für das Jahr 212 von einer durchschnittlichen jährlichen Teuerung von -,5% aus. Das allgemeine Nominallohnwachstum von +,8% wies für das Jahr 212 bereits auf eine Zunahme der Kaufkraft der Löhne in allen Branchen hin (Tabelle T 1.1, Grafiken G 2.1 und G 2.2). Lohnentwicklung bei den Männern und Frauen Zwischen 211 und 212 betrug die Nominallohnzu nahme 1,% bei den Frauen und,8% bei den Männern. Das Reallohnwachstum lag bei 1,7% bzw. 1,5% (Tabellen T und T 1.2.1). Seit 26 werden bei der Indexberechnung Daten von Frauen mit Teilzeitbeschäftigung berücksichtigt. Somit wird der Tertiärisierung der Wirtschaft mit all ihren Folgen vermehrte Berufstätigkeit der Frauen, Entwicklung der Teilzeitarbeit Rechnung getragen. Männer mit Teilzeitbeschäftigung wurden erst 211 in die Berechnung aufgenommen. 8 LOHNENTWICKLUNG 212 BFS 213

11 Ergebnisse Reallohnentwicklung 212 nach Wirtschaftszweig: in % gegenüber 211 Sektor 2 Produktion G 2.1 Herst. von chemischen und pharmazeutischen Erzeugnissen, Kokerei 2,1% Maschinenbau, Fahrzeugbau Herstellung von Gummi- und Kunststoffwaren und Produkten aus nichtmetallischen Mineralien 1,6% 1,6% Baugewerbe/Bau 1,4% Herst. von Holzwaren, Papier und Druckerzeugnissen 1,4% SEKTOR 2 PRODUKTION Herst. von Möbeln u. sonst. Waren; Reparatur und Installation von Maschinen 1,3% 1,4% Herst. v. Nahrungsmitteln und Getränken; Tabakverarbeitung Herstellung von Datenverarbeitungsge., elektron. u. optischen Erz., Uhren, elektrischen Ausrüstungen Metallerzeugung; Herst. von Metallerzeugnissen,9% 1,% 1,1% Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden; Energie- und Wasserversorgung,7%,%,5% 1,% 1,5% 2,% 2,5% 3,% Bundesamt für Statistik (BFS) Reallohnentwicklung 212 nach Wirtschaftszweig: in % gegenüber 211 Sektor 3 Dienstleistungen G 2.2 Gastgewerbe und Beherbergung 3,1% Post-, Kurier- und Expressdienste Versicherungen Freiberufliche, wissenschaftliche u. technische Dienstleistungen Detailhandel Gesundheitswesen und Sozialwesen SEKTOR 3 DIENSTLEISTUNGEN Öffentliche Verwaltung Sonstige wirtschaftliche Dienstleistungen Grosshandel Finanzdienstl., mit Finanz- u. Versicherungsdienstl. Verbund. Tätigk. Verlagswesen, audiovisuelle Medien, Rundfunk, Telekommunikation Verkehr und Lagerei Kunst, Unterhaltung und Erholung, sonst. Dienstleistungen Informationstechnologie und Informationsdienstleistungen Handel und Reparatur von Motorfahrzeugen,7% 1,%,9% 2,2% 2,2% 2,% 1,8% 1,7% 1,6% 1,6% 1,5% 1,5% 1,4% 1,4% 1,4%,%,5% 1,% 1,5% 2,% 2,5% 3,% 3,5% 4,% Bundesamt für Statistik (BFS) 213 BFS LOHNENTWICKLUNG 212 9

12 Ergebnisse 2.2 Langfristige Entwicklung der Nominal- und Reallöhne Lohnentwicklung und wirtschaftlicher Kontext seit 195 Mit Ausnahme des Jahres 1951 wuchsen die Nominallöhne von 195 bis 1978 stärker als die Konsumentenpreise, wodurch die Kaufkraft der Löhne jedes Jahr erhöht wurde. Ab 1976 erlitten diese Wachstumsraten als Folge der ersten Erdölkrise von 1973 Einbussen. Die Löhne orientierten sich stärker an der Preisentwicklung als in den Jahren zuvor. Die Verlaufskurve der Reallöhne folgte nun einem unregelmässigen Zickzack-Kurs um den Nullwert. 1979, im Jahr der zweiten Ölkrise, sank die Kaufkraft der Löhne erstmals seit 3 Jahren mit Ausnahme von 1951, was auf die Erhöhung des Preisniveaus (+5%) zurückzuführen war. Die Auswirkungen dieser zweiten Ölkrise bremsten das Wirtschaftswachstum zu Beginn der Achtzigerjahre. Eine generelle Konsumentenpreiserhöhung in dieser Periode hatte einen Rückgang der Reallöhne zur Folge. Ab 1984 und bis zum Ende des Jahrzehnts bewegte sich die Schweizer Wirtschaft wieder auf dem Wachstumspfad. Lohnentwicklung in den 199er-Jahren Zu Beginn der Neunzigerjahre führte die instabile internationale Lage (Invasion und Krieg in Kuwait, Auflösung der Sowjetunion, Explosion der Erdölpreise, Entwicklung der EU) zu einer Verlangsamung des globalen Wachstums mit negativen Konsequenzen auch für die Schweizer Wirtschaft. Als Folge musste sich die Schweiz sieben Jahre lang mit einer Stagnation der Wirtschaft auseinandersetzen ( ). Die Rezession von 199 bis 1993 schlug sich in einer hohen Inflationsrate nieder und zog einen Verlust der Kaufkraft der Löhne nach sich. Von 1994 bis 1996 wurde die Inflation eingedämmt und das BIP verzeichnete ein leichtes Wachstum. Die Nominallohnentwicklungsrate erreichte den tiefsten Stand seit den 195er-Jahren und die Reallohnentwicklungsrate bewegte sich um den Nullwert herum. Im Jahr 1997 ging das wirtschaftliche Tief für die Schweiz schliesslich zu Ende. Der Wirtschaftsaufschwung hielt 1998 an, wenn auch etwas verlangsamt, denn die 1997 entfachte Krise in Asien wirkte sich über die Finanzmärkte auf das westliche Wirtschaftssystem aus. Beeinflusst durch Preiserhöhungen bei den Energieerzeugnissen und durch eine Anhebung der Mehrwertsteuer um 1% schwächte sich 1999 das Wirtschaftswachstum mit einem BIP-Wachstum von nur noch +1,3% (+2,8% im Vorjahr) und einer höheren Inflationsrate wieder ab. Von 1997 bis 1999 verharrte das Nominallohnwachstum unter +1% und die Reallöhne blieben praktisch unverändert. Die ersten konkreten Auswirkungen des 1997 aufgetretenen Wirtschaftsaufschwungs zeigten sich erst im Jahr 2. Lohnentwicklung in den 2er-Jahren Zwischen 2 und 29 erhöhten sich die Nominallöhne über die ganze Wirtschaft hinweg gesehen um durchschnittlich 1,6% pro Jahr. Über diesen Zeitraum von zehn Jahren haben die Reallöhne durchschnittlich um,6% pro Jahr zugelegt. Im sekundären Sektor wird die Lohnentwicklung am stärksten von den sogenannten «Medium- und High-Tech-Branchen» 2 beeinflusst. Es sind dies insbesondere die chemische Industrie (nominal +23,5%, real +12,3%) sowie die Herstellung elektrischer und elektronischer Geräte und die Feinmechanik (nominal +18,6%, real +7,9%). Im tertiären Sektor registrierten das Finanzgewerbe (Kreditgewerbe [nominal +21,3%, real +1,4%] und Versicherungen [nominal +19,7%, real +8,9%]) sowie die Nachrichtenübermittlung (nominal +2,9%, real +1,%) die stärksten Zunahmen. Die Schweizer Wirtschaft erlebte im Jahr 2 einen deutlichen Aufschwung. Das BIP erreichte mit 3,6% den höchsten Wert seit zehn Jahren. Zusammen ergaben das Nominallohnwachstum von 1,3% und die Inflation von 1,6% jedoch einen Reallohnrückgang von,3%. Im Jahr 21 wurde im Vergleich zu den Vorjahren ein ausserordentliches Lohnwachstum verzeichnet (Nominallöhne: +2,5%, Reallöhne: +1,5%). 22 (+1,8%), 23 (+1,4%) und 24 (+,9%) legten die Nominallöhne weiter zu, auch wenn sich die Entwicklung zwischen 21 und 23 aufgrund eines Konjunkturrückgangs verlangsamte. Dank der niedrigen Inflationsrate stiegen die Reallöhne in den Jahren 22, 23 und 24 um 1,1%,,8% bzw.,1%. Ab 25 nahmen die Nominallöhne regelmässig zu (25: +1,%; 26: +1,2%; 27: +1,6%; 28: +2,% und 29: +2,1%). Von 25 bis 28 schwankten die Reallöhne zwischen -,4% und +,9%. Die Nominallöhne verzeichneten 29 eine Zunahme von 2,1% und damit das stärkste Wachstum seit acht Jahren. Die Arbeitnehmenden konnten von dieser Nominallohnerhöhung vollumfänglich profitieren, da die Reallöhne, unter Berücksichtigung der negativen Inflation von -,5%, um 2,6% angestiegen sind. 2 Mittleres und hohes Technologieniveau (MHT): vgl. Definition in Kapitel LOHNENTWICKLUNG 212 BFS 213

13 Ergebnisse Entwicklung der Reallöhne von 195 bis 212 (Basis 1939=1): Veränderung in % gegenüber dem Vorjahr G 3 14% 12% 1% 8% 6% 4% 2% % -2% Reallöhne Nominallöhne Konsumentenpreise Bundesamt für Statistik (BFS) Entwicklung der Nominal- und Reallöhne im Jahresdurchschnittle von 195 bis 212 G ,%,9%,7%,5%,8%,6%,6% 1,1% 1,1%,9%,8% 1,6% 1,6% 2,3% 2,5% 3,% 3,6% 3,7% 3,5% 3,3% 3,7% 4,3% 5,% % 1% 2% 3% 4% 5% 6% 7% 8% 9% 1% 11% 12% 6,4% 6,7% 11,4% Nominallöhne Reallöhne Bundesamt für Statistik (BFS) 213 BFS LOHNENTWICKLUNG

14 Ergebnisse Seit 21 Die Lohnentwicklung für das Jahr 21 wurde vor dem Hintergrund einer weltweiten Rezession infolge der Krise von 28 vereinbart. Die Nominallöhne nahmen verglichen mit 29 um,8% zu, was dem schwächsten Anstieg seit 1999 entsprach. Bei den Reallöhnen ergab sich eine Erhöhung um,1%. Aufgrund der nach wie vor instabilen internationalen Wirtschaftslage und insbesondere der europäischen Schuldenkrise und des starken Schweizer Frankens rechneten die Arbeitgeber 211 mit einer langsamen Wirtschaftserholung und neigten zur Vorsicht. Die Nominallöhne nahmen gegenüber dem Jahr 21 um 1,% zu. Unter Einbezug einer durchschnittlichen Jahresteuerung von,2% ergab sich bei den Reallöhnen eine Steigerung um,7%. Im Jahr 212 schliesslich nahmen die Nominallöhne um,8% zu. Infolge der negativen Inflationsrate (-,7%) in diesem Jahr stiegen die Reallöhne um 1,5% an.(tabelle T 39, Grafiken G 3 und G 4). Lohnentwicklung nach Geschlecht Der stärkere Anstieg des Nominallohnindexes bei den Frauen entspricht einer langfristigen Tendenz, die seit Mitte der 196er-Jahre zu beobachten ist. So stand der Nominallohnindex für die Frauen im Jahr 212 bei 263 (Basis 1939=1) und für die Männer bei Das stärkere Lohnwachstum bei den Frauen ist jedoch zu relativieren. Der höhere Lohnzuwachs lässt sich teilweise durch die Variationsberechnung erklären, die auf den allgemein tieferen Löhnen der Frauen basiert. Die Schweizerische Lohnstrukturerhebung (LSE) 21 zeigte, dass die Frauen in der Gesamtwirtschaft durchschnittlich 18,4% weniger verdient haben als die Männer. Diese Diskrepanz beruht sowohl auf objektiv erklärbaren Faktoren wie strukturellen Unterschieden in Bezug auf den Bildungsstand, das Dienstalter, den Tätigkeits bereich oder das Anforderungsniveau als auch auf unerklärten oder diskriminierenden Faktoren. 62,4% des Lohnunterschieds zwischen den Geschlechtern sind auf erklärbare Faktoren zurückzuführen. 37,6% basieren auf diskriminierenden Faktoren 3. Der Medianlohn der Frauen betrug 21 insgesamt 5221 Franken, jener der Männer 6397 Franken. Zur Erinnerung: Das in der LSE ausgewiesene Lohnniveau entspricht dem Median der erfassten Löhne, d.h. 5% der Arbeitnehmenden verdienen mehr und 5% weniger (Tabelle T 39, Grafiken G 5 und G 6). 3 Vgl. Broschüre «Auf dem Weg zur Lohngleichheit: Tatsachen und Trends», 213, BFS, EBG, EDI. 12 LOHNENTWICKLUNG 212 BFS 213

15 Ergebnisse Reallohnentwicklung im Jahresdurchschnitt nach Geschlecht, G ,%,8% ,4% 2,7% ,5% 2,8% ,6% 3,3% ,5% 3,9% ,% 1,3% ,7%,8% ,1% 1,4% ,2%,5% ,1%,2% 2 24,6%,9% 25 29,6%,6% ,7%,9% -,5%,%,5% 1,% 1,5% 2,% 2,5% 3,% 3,5% 4,% Männer Frauen Bundesamt für Statistik (BFS) Nominalentwicklung und Lohnniveau nach Geschlecht Zentralwert der Löhne, total (inkl. Kader) von 1994 bis 21 (linke Skala) Lohnindex 1976 à 212 (Basis 1939=1 rechte Skala) G 6 7 Lohnniveau (Zentralwert) in Franken Nominallohnentwicklung Basis 1939 = Lohnniveau (Zentralwert) der Männer Lohnniveau (Zentralwert) der Frauen Lohnindex Männer Lohnindex Frauen Bundesamt für Statistik (BFS) 213 BFS LOHNENTWICKLUNG

16 Methodische Aspekte und Definitionen 3 Methodische Aspekte und Definitionen 3.1 Lohnentwicklung bei unveränderter Struktur Die Lohnentwicklung wird mithilfe eines Jahresindikators des Schweizerischen Lohnindexes (SLI) gemessen. Mit dem SLI kann ein entsprechendes Jahr direkt mit einem Basisjahr verglichen werden. Bei der letzten Revision des SLI wurde anhand der neuesten Arbeitsmarktdaten die Indexbasis für 21 festgelegt. Der SLI ist ein Indikator für die Lohnentwicklung bei unveränderter Struktur. Er misst die Entwicklung der mittleren Löhne ohne Berücksichtigung der Veränderungen, denen die Bestände der homogenen Arbeitnehmergruppen im Laufe der Zeit unterworfen sind. Die Arbeitnehmergruppen werden gemäss den folgenden Variablen zusammengesetzt: Wirtschaftsbranchen gemäss NOGA 28 des sekundären und des tertiären Sektors (26 Branchen oder Branchengruppen). Der primäre Sektor wird von den Berechnungen ausgeschlossen. Geschlecht Die Berechnung des SLI klammert somit zumindest teilweise die Lohnentwicklungen aus, die auf eine Veränderung der Arbeitnehmerstruktur zurückzuführen sind. Solche Veränderungen sind beispielsweise der Wechsel von Personen meistens nach einer Beförderung von einer Gruppe zu einer anderen sowie die Zu- und Abgänge von Arbeitnehmenden aufgrund von Neueinstellungen oder der Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Da sich die Struktur der Arbeitnehmerbestände im Laufe der Zeit verändert, wird ein Lohnvergleich immer unzuverlässiger, je länger die Zeitspanne zwischen dem Basisjahr und der damit verglichenen Periode ist. Deshalb sollte die Basisstruktur regelmässig, wenn möglich alle fünf Jahre, aktualisiert werden. 3.2 Methode Der SLI ist ein Laspeyres-Preisindex. Die Laspeyres-Indexformel mit fester Gewichtung erlaubt einen Vergleich zwischen dem definierten Jahr und dem Basisjahr, für das die Gewichtung (oder die Arbeitnehmerstruktur) festgelegt wurde. Die SLI-Berechnungsmethode geht von der Annahme aus, dass die Arbeitnehmerstruktur im Laufe der Zeit unverändert bleibt und sich nur die Löhne entwickeln. Mit der SLI-Berechnungsformel lässt sich die Summe für die einzelnen Arbeitnehmergruppen anhand der Methode des Verhältnisses der Durchschnittslöhne multipliziert mit dem Gewicht der Gruppe, das aufgrund der Struktur der Lohnmasse im Referenzzeitraum bestimmt wird, ermitteln. SLI n i1 VDL* p * q n i1 o i i i p * q i Die Basisaggregation zur Berechnung des Lohnindexes erfolgt nach der Methode des Verhältnisses der Durchschnittslöhne (VDL) der einzelnen Arbeitnehmergruppen. Es handelt sich um das Verhältnis zwischen dem Durchschnittslohn der Gruppe j in der laufenden Periode zu jenem in der definierten Basisperiode. VDL i Wobei: P t i P o i m 1 * t m p j j1 m 1 m * p j j1 i = Anzahl Arbeitnehmergruppen, i=1 bis n j = Anzahl Arbeitnehmende der entsprechenden Gruppe, j=1 bis m p j = Lohn der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers j im Referenzzeitraum 14 LOHNENTWICKLUNG 212 BFS 213

17 Methodische Aspekte und Definitionen p j t = Lohn der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers j im Zeitraum t p i = Durchschnittslohn der Gruppe i im Referenzzeitraum p i t = Durchschnittslohn der Gruppe i im Zeitraum t q i = Arbeitnehmerbestand der Gruppe i im Referenzzeitraum Gewichtung: Die Gewichtung wird bezogen auf die Lohnsumme des definierten Basisjahres berechnet. Die Lohnkoeffizienten beruhen auf der Lohnsumme einer Gruppe, gemessen an der Gesamtlohnsumme für alle Gruppen in der Basisperiode. Jeder bzw. jede in der Datenbank aufgeführte Arbeitnehmende wird in eine Arbeitnehmergruppe eingeteilt, die gemäss den beiden folgenden Merkmalen gebildet wird: Wirtschaftszweig und Geschlecht. Das relative Gewicht der Lohnsumme jeder Gruppe wird gestützt auf die Arbeitnehmerbestände und auf die Löhne der Arbeitnehmenden in der Schweiz im Basisjahr t berechnet. Die Arbeitnehmergruppen werden anhand dieser relativen Gewichte gewichtet. Für die Arbeitnehmerbestände basiert die neue SLI-Gewichtung auf den aktuellsten Daten der Schweizer Lohnerhebung 21 des BFS, für die Löhne stützt sie sich auf die Angaben der Sammelstelle für die Statistik der Unfallversicherung (SSUV) für das Jahr 21. n p i1 o i p * q i Wobei: i * q i i = Anzahl Arbeitnehmergruppen, i=1 bis n p i = Durchschnittslohn der Gruppe i im Referenzzeitraum 3.3 Löhne Die für die SLI-Berechnungen verwendeten Lohndaten werden den Unfallmeldungen entnommen, die im Namen der verunfallten Arbeitnehmenden an Versicherer wie die SUVA, private Versicherungseinrichtungen, öffentliche Versicherungskassen und Krankenkassen weitergeleitet werden. Diese Daten werden via SSUV in Luzern an das BFS übermittelt; dies geschieht auf elektro nischem Wege und in anonymisierter Form. o Die für die letzte Gewichtung ( p i ) verwendeten Lohndaten entstammen den Unfallmeldungen für das Jahr 21. Definition des Lohns: Der erhobene Lohn entspricht dem Lohn am Umfalltag. Folgende Lohndaten stehen auf dem Unfallmeldeformular und werden bei der Definition des individuellen Lohns, der für die Berechnung des Lohnindexes verwendet wird, berücksichtigt: der im Vertrag festgehaltene Bruttolohn einschliesslich Teuerungsausgleich der 13. Monatslohn und regelmässig ausbezahlte Gratifikationen Es handelt sich dabei um den Lohn vor Abzug der Sozialversicherungsbeiträge, Steuern usw. Die unregelmässig gewährten Lohnkomponenten wie unregelmässig ausbezahlte Prämien und Kommissionen werden in der Berechnung nicht berücksichtigt. Auch Familienzulagen, Ferienzulagen und Naturalleistungen sind ausgeklammert. Um Extremwerte auszuschliessen, die einen zu grossen Einfluss auf den Durchschnittslohn der Arbeitnehmergruppen hätten, werden die Löhne über dem Perzentil P99 (2 Franken) und jene unter dem Perzentil P1 (295 Franken) bei der Berechnung des Indexes nicht berücksichtigt. Diese Werte entstammen der Lohnverteilung gemäss der Schweizerischen Lohnstrukturerhebung 21. q i = Arbeitnehmerbestand der Gruppe i im Referenzzeitraum 213 BFS LOHNENTWICKLUNG

18 Methodische Aspekte und Definitionen Umrechnung auf Monatslöhne: Der SLI wird auf der Grundlage des Monatslohns berechnet. Die Stunden- und Jahreslöhne werden für die Berechnung daher in Monatslöhne umgewandelt. Der Jahreslohn wird dabei durch 12 geteilt, der Stundenlohn wird mithilfe der folgenden Formel auf einen Monatslohn hochgerechnet: Stundenlohn*wöchentliche Arbeitsstunden *(52 Wochen/12 Monate) Vereinheitlichung der Lohnbasis: Damit die Teilzeitangestellten in die Berechnungen des Lohnindexes einbezogen werden können, muss die Lohnbasis vereinheitlicht werden, das heisst, ihr Lohn muss auf eine mit der Vollzeitarbeit vergleichbare Dauer hochgerechnet werden. Die Hochrechnung einer Teilzeitbeschäftigung auf ein Vollpensum muss passend für jede Lohnauszahlungsart erfolgen. Der Lohn für eine Teilzeitbeschäftigung wird gestützt auf die betriebsübliche Wochenarbeitszeit (BUA) auf ein Vollpensum hochgerechnet. Beschäftigungsgrad: Die Definition von Vollzeit- und Teilzeitpensum hängt vom Beschäftigungsgrad der Arbeitnehmenden ab. Ein Vollzeitpensum entspricht 9% oder mehr der BUA, ein Teilzeitpensum liegt demnach bei 89% oder darunter. 3.4 Arbeitnehmende Als Arbeitnehmerin bzw. Arbeitnehmer gilt jede Person, die gegen Entlöhnung bei einem Arbeitgeber tätig ist. Bei der Berechnung des Lohnindexes wird folgende Definition der Arbeitnehmerin bzw. des Arbeitnehmers berücksichtigt: Männer/Frauen Vollzeit/Teilzeit 19- bis 65-jährige Männer und 19- bis 64-jährige Frauen Berufslernende, Selbstständigerwerbende, Mitarbeitende im Familienbetrieb, Praktikantinnen und Praktikanten sowie Handelsreisende werden ausgeklammert. Gemäss Inlandkonzept Das «Inlandkonzept» umfasst die innerhalb des schweizerischen Wirtschaftsgebietes geleistete produktive Tätigkeit durch: die Wohnbevölkerung (Schweizerinnen und Schweizer sowie niedergelassene Ausländerinnen und Ausländer) nicht in der Schweiz wohnhafte Personen Personen mit beschränkter Aufenthaltsbewilligung das Personal der Schweizer Botschaften und Konsulate, Schweizer Hochseeflotte Von der Definition des Inlandkonzeptes ausgeschlossen sind: das Personal ausländischer Botschaften und Konsulate in der Schweiz die internationalen Beamtinnen und Beamten die in der Schweiz wohnhaften Personen, die im Ausland arbeiten 16 LOHNENTWICKLUNG 212 BFS 213

19 Methodische Aspekte und Definitionen 3.5 Periodizität Der schweizerische Lohnindex ist ein Jahresindex. Er erscheint jeweils im April des Folgejahres in Form einer Medienmitteilung. Die SSUV übermittelt dem BFS die Daten vierteljährlich. Die Daten werden im Laufe des Jahres in die Berechnungen miteinbezogen. Somit ergibt sich eine erste Schätzung im Mai anhand der Daten des ersten Quartals. Im August erfolgt eine zweite Schätzung auf der Basis des ersten Halbjahres und im November eine dritte Schätzung basierend auf den ersten neun Monaten des Jahres. Die Schätzungen für die gesamte Schweizer Wirtschaft sind auf der folgenden BFS-Seite verfügbar: 4/blank/data/2.html 3.6 Mathematische Anknüpfung an die frühere Indexreihe Eine bereits seit 1942 bestehende Statistikreihe gibt Auskunft über die Indizes und die Real- und Nominallohnentwicklung auf der Basis 1939=1. Seit der 1994 erfolgten Revision existiert eine Serie mit den Zahlen von 1994 bis 21 nach Wirtschaftszweig NOGA 22 auf der Basis 1993=1. Im Rahmen der Allgemeinen Systematik der Wirtschaftszweige NOGA 28 erfolgte im Jahr 211 eine neue Indexreihe auf der Basis 21=1. Diese wird aufgrund der Einführung der neuen NOGA mathematisch nur an das Total, die Wirtschaftssektoren und das Baugewerbe der Serie 1993=1 angeknüpft. 213 BFS LOHNENTWICKLUNG

20 Methodische Aspekte und Definitionen 3.7 Revision des Schweizerischen Lohnindexes Aus der im Jahr 21 durchgeführten Revision des Schweizerischen Lohnindexes ergaben sich folgende Änderungen: Einführung der neuen Allgemeinen Systematik der Wirtschaftszweige (NOGA 28). Genauere Informationen zu dieser Systematik sind auf der folgenden Internetseite zu finden: portal/de/index/infothek/nomenklaturen/blank/ blank/noga/revision_noga_27.html Einführung eines neuen Gewichtungsmodells für die Lohnmasse, das sich auf die Bestände der Schweizerischen Lohnstrukturerhebung 21 und die Löhne der Sammelstelle für die Statistik der Unfallversicherung stützt. Neue Basis des Indexes ist somit das Jahr 21. Einbezug der angestellten Männer mit Teilzeitbeschäftigung. Die nächste Revision des Schweizerischen Lohnindexes dürfte 215 erfolgen. 3.8 Definitionen Mittleres und hohes Technologieniveau (MHT): Ein Wirtschaftszweig wird aufgrund des Ausgabenanteils für Forschung und Entwicklung an der Bruttowertschöpfung als von mittlerem und hohem Technologieniveau (MHT) definiert. In diese Gruppe fallen die Branchen Herstellung von chemischen Erzeugnissen (Noga 2), Herstellung von elektrischen Geräten (Noga 26), Herstellung von Präzisionsinstrumenten, optischen Geräten und Uhren (Noga 27) sowie Maschinenbau und Einrichtungen, Herstellung von Automobilen und sonstiger Fahrzeugbau (Noga 28 3). Wichtigste Gesamtarbeitsverträge (GAV): Ein Gesamtarbeits vertrag ist ein zwischen Arbeitnehmervertretern und Arbeitgebervertretern ausgehandelter und unterzeichneter Vertrag zur Regelung der Arbeitsbedingungen und der Sozialleistungen. Ein Gesamtarbeitsvertrag enthält einen Basistext sowie Anhänge, die die Bestimmungen des Arbeitsrechts ergänzen und den spezifischen Situationen eines Tätigkeitsbereichs oder eines Unternehmens anpassen. Als wichtigste GAV gelten jene mit mindestens 15 unterstellten Arbeitnehmenden. Vertraglich ausgehandelte Effektivlöhne: Effektivlöhne sind tatsächlich an die einem GAV unterstellten arbeitnehmenden Person ausbezahlte Bruttolöhne. Werden diese Löhne kollektiv ausgehandelt, erhalten alle Arbeitnehmenden dieselbe Erhöhung (Prozentsatz oder Summe). 18 LOHNENTWICKLUNG 212 BFS 213

21 tabellen Tabellen

22 Methodische Aspekte und Definitionen T 1.1 Nominal- und Reallohnindex, Wirtschaftszweige (NOGA8) Nominallöhne Reallöhne Index (Basis 21 = 1) Veränderung gegenüber dem Vorjahr in % Index (Basis 21 = 1) Veränderung gegenüber dem Vorjahr in % B S 5 96 TOTAL 11, 11,8 1,,8 1,7 12,3,7 1,5 B F 5 43 SEKTOR 2 PRODUKTION 11, 11,6 1,,7 1,7 12,1,7 1,4 B, D, E 5 9/ Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden; Energie- und Wasserversorgung 11,5 11,5 1,5, 11,3 12, 1,3,7 C 1 33 Verarbeitendes Gewerbe/Herst. v. Waren 1,9 11,6,9,7 1,7 12,,7 1,4 CA 1 12 Herst. v. Nahrungsmitteln und Getränken; Tabakverarbeitung CC Herst. v. Holzwaren, Papier und Druckerzeugnissen CD, CE, CF Kokerei, Herst. v. chemischen und pharmazeutischen Erzeugnissen CG 22/23 Herstellung von Gummi- und Kunststoffwaren und Produkten aus nichtmetallischen Mineralien 1,2 1,6,2,4 1, 11,1, 1,1 1,8 11,5,8,7 1,6 12,,6 1,4 11,4 12,9 1,4 1,4 11,2 13,4 1,2 2,1 11,1 12, 1,1,9 1,9 12,5,9 1,6 CH 24/25 Metallerzeugung; Herst. v. Metallerzeugnissen 1,9 11,1,9,2 1,6 11,6,6,9 CI CJ 26/27 Herstellung von Datenverarbeitungsge., elektron. u. optischen Erz., Uhren, elektrischen Ausrüstungen 1,6 1,9,6,3 1,4 11,4,4 1, CK, CL 28 3 Maschinenbau, Fahrzeugbau 11,1 12, 1,1,9 1,8 12,5,8 1,6 CM Herstellung von Möbeln und sonst. Waren, Reparatur-Installation 11,5 12,1 1,5,6 11,3 12,6 1,3 1,3 F Baugewerbe/Bau 11, 11,7 1,,7 1,8 12,2,8 1,4 G S SEKTOR 3 DIENSTLEISTUNGEN 11, 11,9 1,,9 1,7 12,3,7 1,6 G Handel;Instandhaltung und Reparaturen von Motorfahrzeuge 11,4 12,2 1,4,9 11,1 12,7 1,1 1,6 G 45 Handel und Repar. V. Motorfahrz. 11, 11, 1,, 1,8 11,5,8,7 G 46 Grosshandel 11, 11,8 1,,8 1,8 12,3,8 1,5 G 47 Detailhandel 11,7 12,8 1,7 1,1 11,5 13,3 1,5 1,8 H Verkehr und Lagerei 1,6 11,5,6,8 1,4 12,,4 1,5 H Verkehr und Lagerei 1,7 11,4,7,7 1,4 11,8,4 1,4 H 53 Post-, Kurier- und Expressdienste 1,6 12,1,6 1,5 1,3 12,5,3 2,2 I 55/56 Gastgewerbe und Beherbergung 1, 12,4, 2,4 99,8 12,9 -,2 3,1 J Information und Kommunikation 11,7 12,1 1,7,4 11,5 12,6 1,5 1,1 JA, JB Verlagswesen, audiovisuelle Medien, Rundfunk, Telekommunikation 1,8 11,4,8,7 1,5 11,9,5 1,4 JC Informationstechnologie und Informationsdienstl. 12,5 12,6 2,5,2 12,2 13,1 2,2,9 K Finanz- u. Versicherungsdienstleistungen 11,4 12,3 1,4,9 11,2 12,8 1,2 1,6 K 64/66 Finanzdienstl., mit Finanz- u. Versicherungsdienstl. Verbund. Tätigk. 11,1 11,9 1,1,7 1,9 12,3,9 1,4 K 65 Versicherungen 12,3 13,8 2,3 1,5 12, 14,2 2, 2,2 M Freiberufliche, wissenschaftliche u. technische Dienstl. 1,8 12,1,8 1,3 1,6 12,6,6 2, N Sonst. wirtschaftliche Dienstleistungen 1,6 11,5,6,8 1,4 12,,4 1,5 O 84 Öffentliche Verwaltung 1, 1,9,,9 99,8 11,4 -,2 1,6 P 85 Erziehung und Unterricht 11, 12, 1,,9 1,8 12,4,8 1,7 Q Gesundheits- u. Sozialwesen 1,9 11,2,9,3 1,6 11,6,6 1, R, S 9 96 Kunst, Unterhaltung und Erholung, sonst. Dienstl. 1,4 12,1,4 1,7 1,2 12,5,2 2,4 Lohnkomponenten: Bruttogrundlohn, Teuerungszulage, 13. Monatslohn. Akkord- und Provisionszahlungen, Familienzulagen sowie Naturallöhne sind von der Berechnung ausgeklammert. Quelle: Bundesamt für Statistik, Schweizerischer Lohnindex aufgrund der Daten der Sammelstelle für die Statistik der Unfallversicherung (SSUV) 2 LOHNENTWICKLUNG 212 BFS 213

23 Methodische Aspekte und Definitionen T Nominallohnindex nach Geschlecht, Wirtschaftszweige (NOGA8) Männer Frauen Index (Basis 21 = 1) Veränderrung gegenüber dem Vorjahr in % Index (Basis 21 = 1) Veränderrung gegenüber dem Vorjahr in % B S 5 96 TOTAL 11, 11,7 1,,8 11, 12, 1, 1, B F 5 43 SEKTOR 2 PRODUKTION 1,9 11,6,9,6 11,1 12, 1,1,9 B, D, E 5 9/ Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden; Energie- und Wasserversorgung 11,5 11,5 1,5, C 1 33 Verarbeitendes Gewerbe/Herst. v. Waren 1,9 11,5,9,6 11,1 12, 1,1,9 F Baugewerbe/Bau 11, 11,7 1,, G S SEKTOR 3 DIENSTLEISTUNGEN 11, 11,8 1,,8 1,9 11,9,9 1, G Handel;Instandhaltung und Reparaturen von 11,2 11,9 1,2,7 11,6 12,7 1,6 1,1 Motorfahrzeuge H Verkehr und Lagerei 1,5 11,4,5,9 11,3 11,9 1,3,6 I 55/56 Gastgewerbe und Beherbergung 1, 11,9, 1,9 1, 12,9, 2,9 J Information und Kommunikation 11,8 12,2 1,8,3 1,8 11,6,8,8 K Finanz- u. Versicherungsdienstleistungen 12,1 13,1 2,1 1, 12,5 14,8 2,5 2,2 M Freiberufliche, wissenschaftliche u. technische 1,8 12,,8 1,2 1,9 12,3,9 1,3 Dienstl. N Sonst. wirtschaftliche Dienstleistungen 1,5 11,3,5,8 1,9 11,8,9,9 O 84 Öffentliche Verwaltung 1, 11,, 1, 1, 1,7,,6 P 85 Erziehung und Unterricht 11,3 12,2 1,3,9 1,7 11,7,7 1, Q Gesundheits- u. Sozialwesen 11,2 11,5 1,2,3 1,7 11,,7,3 R, S 9 96 Kunst, Unterhaltung und Erholung, sonst. Dienstl. 1,7 12,3,7 1,5 1,1 11,9,1 1,8 Lohnkomponenten: Bruttogrundlohn, Teuerungszulage, 13. Monatslohn. Akkord- und Provisionszahlungen, Familienzulagen sowie Naturallöhne sind von der Berechnung ausgeklammert. Quelle: Bundesamt für Statistik, Schweizerischer Lohnindex aufgrund der Daten der Sammelstelle für die Statistik der Unfallversicherung (SSUV) T Reallohnindex nach Geschlecht, Wirtschaftszweige (NOGA8) Männer Frauen Index (Basis 21 = 1) Veränderrung gegenüber dem Vorjahr in % Index (Basis 21 = 1) Veränderrung gegenüber dem Vorjahr in % B S 5 96 TOTAL 1,7 12,2,7 1,5 1,7 12,4,7 1,7 B F 5 43 SEKTOR 2 PRODUKTION 1,7 12,,7 1,3 1,9 12,5,9 1,6 B, D, E 5 9/ Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden; Energie- und Wasserversorgung 11,3 12, 1,3, C 1 33 Verarbeitendes Gewerbe/Herst. v. Waren 1,6 11,9,6 1,3 1,9 12,5,9 1,6 F Baugewerbe/Bau 1,8 12,2,8 1, G S SEKTOR 3 DIENSTLEISTUNGEN 1,7 12,3,7 1,5 1,7 12,4,7 1,7 G Handel;Instandhaltung und Reparaturen 11, 12,4 1, 1,4 11,4 13,2 1,4 1,8 von Motorfahrzeuge H Verkehr und Lagerei 1,2 11,9,2 1,6 11, 12,3 1, 1,3 I 55/56 Gastgewerbe und Beherbergung 99,8 12,3 -,2 2,6 99,8 13,4 -,2 3,6 J Information und Kommunikation 11,6 12,7 1,6 1, 1,6 12,1,6 1,5 K Finanz- u. Versicherungsdienstleistungen 11,9 13,6 1,9 1,7 12,3 15,3 2,3 2,9 M Freiberufliche, wissenschaftliche u. technische 1,6 12,5,6 1,9 1,7 12,8,7 2, Dienstl. N Sonst. wirtschaftliche Dienstleistungen 1,3 11,8,3 1,5 1,7 12,3,7 1,6 O 84 Öffentliche Verwaltung 99,8 11,5 -,2 1,7 99,8 11,1 -,2 1,3 P 85 Erziehung und Unterricht 11, 12,7 1, 1,6 1,5 12,2,5 1,7 Q Gesundheits- u. Sozialwesen 11, 12, 1, 1, 1,5 11,5,5 1, R, S 9 96 Kunst, Unterhaltung und Erholung, sonst. Dienstl. 1,5 12,7,5 2,2 99,8 12,4 -,2 2,5 Lohnkomponenten: Bruttogrundlohn, Teuerungszulage, 13. Monatslohn. Akkord- und Provisionszahlungen, Familienzulagen sowie Naturallöhne sind von der Berechnung ausgeklammert. Quelle: Bundesamt für Statistik, Schweizerischer Lohnindex aufgrund der Daten der Sammelstelle für die Statistik der Unfallversicherung (SSUV) 213 BFS LOHNENTWICKLUNG

24 Methodische Aspekte und Definitionen T 39 Entwicklung der Nominallöhne, der Konsumentenpreise und der Reallöhne, (1/2) Jahr Nominallöhne 1 Konsumentenpreise 2 Reallöhne Index (basis 1939 = 1) Veränderung gegenüber dem Vorjahr Veränderung gegenüber dem Vorjahr Index (basis 1939 = 1) Veränderung gegenüber dem Vorjahr Total Männer Frauen Total Männer Frauen Total Männer Frauen Total Männer Frauen ,8 3 12, , ,1 6,5 8,6 3, ,2 2,7 4, ,3 5,6 7,7 1, ,6 3,9 6, ,5 6,1 1,2, ,4 6, 1, ,4 9,7 11,6 1, ,7 8, 9, , 7,6 8,6 5, ,6 2,3 3, ,5 5,3 5,8, ,3 5,1 5, , 1,2,7 -, ,9 2, 1, ,1 1,1,9 -, ,4 1,5 1, ,4 4,4 4,4 5, ,2-1,2-1, ,9 3,1 2,8, ,2 2,3 2, ,4 1,2 1,6 -, ,8 1,7 2, ,6 1,9 1,1 1, ,4,7 -, ,8 3,1 2,3, ,3 2,6 1, ,2 4,1 4,3 1, ,3 2,2 2, ,4 4,3 4,5 2, ,2 2,1 2, ,6 4,1 2,8 1, ,3 2,8 1, ,8 2,8 2,9 -, ,6 3,6 3, ,9 4,9 4,9 1, ,9 2,9 2, ,2 6,2 6,1 1, ,2 4,2 4, ,2 7,6 6,5 4, , 3,4 2, ,5 7,5 7,3 3, ,6 3,6 3, ,6 7,8 7,4 2, ,7 4,8 4, ,2 7,1 7,3 4, ,1 3, 3, ,3 7,2 7,9 4, ,2 3, 3, ,4 6,4 6,6 4, ,3 2,3 2, ,9 4,8 5,1 2, ,6 2,5 2, ,1 4,6 6,4 2, ,7 2,2 4, ,5 9,2 1,4 4, ,4 4,2 5, ,4 12,4 12,6 6, ,4 5,5 5, , 11,1 11, 7, ,4 3,5 3, , 11,9 12,4 9, ,3 2,2 2, ,2 12,1 12,4 9, ,2 2,2 2, ,4 7,4 7,5 4, ,5 2,4 2,5 1 Bis 1993: aufgrund der Resultate aus der Lohn- und Gehaltserhebung des Monats Oktober. Ab 1994: aufgrund der Daten der Sammelstelle für die Statistik der Unfallversicherung (SSUV). 2 Bis 1993: Konsumentenpreisindex des Monats Oktober. Ab 1994: Jahresdurchschnittliche Veränderung in % : Jahresdurchschnittliche Veränderung in %. Quelle: Bundesamt für Statistik, Schweizerischer Lohnindex, Landesindex der Konsumentenpreise 22 LOHNENTWICKLUNG 212 BFS 213

25 Methodische Aspekte und Definitionen T 39 Entwicklung der Nominallöhne, der Konsumentenpreise und der Reallöhne, (2/2) Jahr Nominallöhne 1 Konsumentenpreise 2 Reallöhne Index (basis 1939 = 1) Veränderung gegenüber dem Vorjahr Veränderung gegenüber dem Vorjahr Index (basis 1939 = 1) Veränderung gegenüber dem Vorjahr Total Männer Frauen Total Männer Frauen Total Männer Frauen Total Männer Frauen ,2 1,9 2,9 1, ,2,8 1, ,4 2,6 2, 1, ,8 1,, ,1 3, 3,8, ,7 2,5 3, ,4 3,3 3,5 5, ,5-1,6-1, ,3 5,2 5,6 3, ,6 1,6 1, ,3 6,2 6,6 7, , -1, -, , 7,1 6,7 6, ,8,9, ,8 3,8 3,8 1, ,3 2,3 2, ,7 2,7 2,9 3, ,4 -,4 -, ,1 3,1 3,4 3, ,2,1, ,6 3,5 3,9, ,2 3,2 3, ,4 2,3 2,7 2, ,4,3, ,4 3,4 3,7 1, ,7 1,6 1, ,8 3,8 4, 3, ,2,2, ,9 5,9 5,7 6, ,5 -,5 -, , 7,2 6,3 5, ,8 1,9 1, ,8 4,9 4,3 3, ,2 1,3, ,7 2,6 2,8 3, ,7 -,7 -, ,5 1,5 1,4, ,5,6, ,3 1,1 1,8 1, ,5 -,6, ,3 1,2 1,4, ,5,4, ,5,4,6, , -,1, ,7,7,5, ,6,7, ,3,1,7, ,5 -,7 -, ,3 1,2 1,6 1, ,3 -,4, ,5 2,5 2,5 1, ,5 1,5 1, ,8 1,6 2,3, ,1 1, 1, ,4 1,3 1,7, ,8,7 1, ,9,9 1,1, ,1,1, ,,9 1,1 1, ,2 -,3 -, ,2 1,1 1,3 1, ,1,1, ,6 1,6 1,5, ,9,9, , 2,2 1,8 2, ,4 -,2 -, ,1 2,1 2,1 -, ,6 2,6 2, ,8,7 1,1, ,1,, , 1, 1,, ,7,7, ,8,8 1, -, ,5 1,5 1,7 1 Bis 1993: aufgrund der Resultate aus der Lohn- und Gehaltserhebung des Monats Oktober. Ab 1994: aufgrund der Daten der Sammelstelle für die Statistik der Unfall versicherung (SSUV). 2 Bis 1993: Konsumentenpreisindex des Monats Oktober. Ab 1994: Jahresdurchschnittliche Veränderung in %. Quelle: Bundesamt für Statistik, Schweizerischer Lohnindex, Landesindex der Konsumentenpreise 213 BFS LOHNENTWICKLUNG

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27 Publikationsprogramm BFS Das Bundesamt für Statistik (BFS) hat als zentrale Stati stikstelle des Bundes die Aufgabe, statistische Informationen breiten Benutzer kreisen zur Verfügung zu stellen. Die Verbreitung der statistischen Information geschieht ge gliedert nach Fachbereichen (vgl. Umschlagseite 2) und mit ver schiedenen Mitteln: Diffusionsmittel Kontakt Individuelle Auskünfte info@bfs.admin.ch Das BFS im Internet Medienmitteilungen zur raschen Information der Öffentlichkeit über die neusten Ergebnisse Publikationen zur vertieften Information order@bfs.admin.ch Online-Datenrecherche (Datenbanken) Nähere Angaben zu den verschiedenen Diffusionsmitteln im Internet unter der Adresse DienstleistungenPublikationen Statistik Schweiz Statistik der Lohnentwicklung Die Resultate zur Lohnentwicklung gehören zum Bereich 3 «Arbeit und Erwerb». Die ersten Resultate werden der Öffentlichkeit jeweils anfangs Jahr in Form einer Pressemitteilung vorgestellt. Weitere Informationen zu den Arbeitsbedingungen werden durch verschiedene Sektionen des BFS geliefert: Sektion Löhne und Arbeitsbedingungen: Resultate der Lohnstrukturerhebung (LSE), Statistiken über die Gesamtarbeitsverträge (GAV). Sektion Erwerbsleben und Arbeitsmarkt: Resultate der Schweizerischen Arbeitskräfteerhebung (SAKE) und Statistiken der betriebsüblichen Arbeitszeit.

Medienmitteilung. 3 Arbeit und Erwerb Nr D. Anstieg der Nominallöhne um 0,4%, Reallohnrückgang um 0,1% Lohnentwicklung im Jahr 2017

Medienmitteilung. 3 Arbeit und Erwerb Nr D. Anstieg der Nominallöhne um 0,4%, Reallohnrückgang um 0,1% Lohnentwicklung im Jahr 2017 Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Statistik BFS Medienmitteilung Sperrfrist: 11.6.2018, 9.15 Uhr 3 Arbeit und Erwerb Nr. 2018-0243-D Lohnentwicklung im Jahr 2017 Anstieg der Nominallöhne

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