Rundschreiben des Bezirkspersonalrats Gymnasien beim Regierungspräsidium Stuttgart

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1 Rundschreiben des Bezirkspersonalrats Gymnasien beim Regierungspräsidium Stuttgart Rundschreiben 3 / Oktober A 14-Beförderungen a) Rückblick Oktober 2015 b) Ausblick Mai 2016 Stufenverfahren und Ausschreibungsverfahren 2. Beteiligung bei Stellenausschreibungen und Teilnahme an Bewerber- gesprächen 3. Stellenwirksame Änderungswünsche zum Schuljahr 2016 / Arbeits- und Gesundheitsschutz a) Zweite Erhebungsrunde zur Lehrergesundheit b) Coachinggruppen c) Fallbesprechungsgruppen 5. Weitere Informationen a) Stand MAU-Regelung b) Versorgungsauskünfte c) Fit für Führung d) Neuparagrafierung LPVG e) Personelle Veränderungen Geschäftsstelle: Postfach , Stuttgart Tel.: 0711 / (Sekretariat) oder (Vorsitzende), Fax Monja.Kambersky@rps.bwl.de oder Andrea.Wessel@rps.bwl.de Verteiler: je 6 Ex. an die Schulen (3 Ex. für den ÖPR, 1 Ex. Aushang, 1 Ex. Schulleitung, 1 Ex. BfC) je 3 Ex. an die Ausbildungspersonalräte an den Studienseminaren S, ES, HN je 12 Ex. an die BPRe an den RPen KA, FR, TÜ je 1 Ex an die ÖVP

2 Liebe Kolleginnen und Kollegen, Sie haben das Schuljahr hoffentlich erholt und mit neuer Kraft beginnen können, so dass Sie für den Fortgang gut gerüstet sind. In der Anfangsphase dieses neuen Schuljahres möchten wir Ihnen eine Reihe von Informationen zukommen lassen, die für Sie wichtig sein könnten. 1. A 14-Beförderungen a) Rückblick Oktober 2015 Zum konnten im Regierungspräsidium Stuttgart 66 Lehrkräfte im Stufenverfahren befördert (Beamte) bzw. höhergruppiert (Arbeitnehmer) werden. Dem Verfahren lagen folgende Kriterien zugrunde: Beförderungsmöglichkeiten A 14 und Höhergruppierungsmöglichkeiten nach E 14 zum Beförderungsjahrgang Erforderliche Note 1,0 1,5 2,0 bis bis Die Urkunden sind im Oktober ausgehändigt worden, damit die Beförderung fristgerecht in Kraft treten konnte. Die ÖPRe haben die PERS-Bögen zur Kenntnisnahme erhalten. Da mittlerweile Frauen auf A 14-Stellen nicht mehr unterrepräsentiert sind, werden diese nicht mehr bevorzugt befördert. Daher ist bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung das Lebensalter das nächste Kriterium. Schwerbehinderte sind bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung immer vorrangig zu berücksichtigen. b) Ausblick Mai 2016 Stufenverfahren und Ausschreibungsverfahren Die Zuweisung von Stellen für das A-14 Ausschreibungsverfahren zum durch das Kultusministerium ist bereits erfolgt. 134 Stellen werden durch das Regierungspräsidium auf die Gymnasien nach bestimmten, mit dem BPR besprochenen Kriterien verteilt. 9 Stellen Rückbehalt sind für RP, Seminare, LS usw. vorgesehen. Für das Stufenverfahren liegen noch keine Zahlen vor. 2

3 Nach der neuen Beurteilungsverordnung vom sind die vorliegenden dienstlichen Beurteilungen maximal drei Jahre gültig. Die Beurteilungen aller Bewerber/innen in einem Bewerberverfahren müssen vergleichbar sein. Eine Vergleichbarkeit setzt voraus, dass das Enddatum der Beurteilungszeiträume nicht mehr als ein Jahr auseinanderliegt. Das heißt für das Stufenverfahren, dass alle Kolleg/innen mit einer Beurteilung, die älter als ein Jahr ist, ebenfalls eine neue Beurteilung benötigen. Wenn dabei die Beurteilung zum Zeitpunkt der Beförderung noch gültig ist, also jünger als drei Jahre, genügt es, wenn der/die Schulleiter/in formal eine neue DB erstellt (zur Beurteilungsverordnung s. Rundschreiben 1 / 2015). Die Modalitäten der Erstellung von dienstlichen Beurteilungen sollten vom ÖPR mit der Schulleitung besprochen werden, z.b. unter welchen Umständen Unterrichtsbesuche stattfinden. Liegt keine vergleichbare dienstliche Beurteilung für das Beförderungsverfahren vor, ist eine Beförderung nicht möglich. Das KM fordert über die Regierungspräsidien regelmäßig bei den Schulleitungen für bestimmte Jahrgänge Dienstliche Beurteilungen an. Dies bedeutet jedoch nicht automatisch, dass eine besuchte Lehrkraft selbst mit der Note sehr gut dann auch befördert wird (s. Rundschreiben 2 / 2015). Frühestens nach 12 Monaten der letzten Beurteilung kann von Seiten des Bewerbers/der Bewerberin eine neue Beurteilung beantragt werden. Arbeitnehmerlehrkräfte, die die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen für eine Verbeamtung erfüllern (sogenannte "Erfüller", E.R.L bzw. Anlage EntgO-L Abschnitt 1 zum TV EntgO-L) sowie Arbeitnehmerlehrkräfte, bei denen im Unterschied zu den "Erfüllern" nur das Referendariat fehlt (sogenannte "beste Nichterfüller", E.R.L bzw. EntgO-L Abschnitt 2 Ziffer 1) nehmen an den Verfahren, sofern sie die (fiktiven) beamtenrechtlichen Voraussetzungen erfüllen, ebenfalls teil. Bei erfolgreicher Teilnahme werden sie nach E 14 höhergruppiert. Mit der Höhergruppierung ändert sich die Jahressonderzahlung (35 Prozent statt 50 Prozent, 20 TV-L); ein eventueller persönlicher Strukturausgleich wird mit dem Höhergruppierungsgewinn verrechnet ( 12 (5) TVÜ-L). Bei der Gruppe der "besten Nichterfüller" ist die um fünf Jahre verlängerte beamtenrechtliche Beförderungswartezeit zu beachten (EntgO-L Abschnitt 2 Ziffer 1 Absatz 1 Satz 3). 2. Beteiligung bei Stellenausschreibungen und Teilnahme an Bewerbergesprächen Beteiligung bei Stellenausschreibungen Es soll nur eine - nicht zu umfangreiche (bis zu einer Stunde denkbar) - Aufgabe ausgeschrieben werden, nicht mehrere; die Aufgabe sollte auch von Teilzeitkräften bewältigt werden können. Vorschlag des BPR dazu: Mitarbeit bei....als Formulie- 3

4 rung. Die Vergabe von Anrechnungsstunden ist nicht ausgeschlossen (KM-Schreiben ), die GLK kann Empfehlungen dazu aussprechen, letztlich entscheidet allerdings die Schulleitung. Einzelne Fächer oder Fächerverbindungen sollten nur in Ausnahmefällen ausgeschrieben werden. Die BfC muss und der ÖPR, die Schwerbehindertenvertretung und die GLK sollten schon im Vorfeld beim Festlegen der ausgeschriebenen Aufgabe(n) und beim Formulieren der Ausschreibungstexte einbezogen werden. Teilnahme an Bewerbergesprächen Mit Inkrafttreten des neuen Landespersonalvertretungsgesetzes (LPVG) hat sich die Beteiligung des Personalrates ausgeweitet. Nach 71(3) LPVG hat der Personalrat nun ein Teilnahmerecht an den Bewerbergesprächen, die im Rahmen der Auswahl bei A14-Ausschreibungsstellen durchgeführt werden. Dem teilnehmenden Personalrat müssen auf Verlangen die Bewerbungsunterlagen aller Bewerber vorgelegt werden. Dasselbe gilt für die Schwerbehindertenvertretung, falls schwerbehinderte Lehrkräfte am Verfahren teilnehmen. Die Schwerbehindertenvertretung kann nicht durch den ÖPR ersetzt werden, auch nicht bei den Bewerbergesprächen. Da die Beförderung vom RP verfügt wird, besteht dieses Teilnahmerecht (eigentlich) für den Bezirkspersonalrat. Dieses wird in der Regel an die Örtlichen Personalräte der Schule delegiert. Zum einen könnte der BPR die Gespräche in der Kürze der Zeit gar nicht alle bewältigen und zum anderen kennt der ÖPR die Verhältnisse vor Ort besser. Trotzdem behält sich der BPR eine Teilnahme im Einzelfall vor, z. B. wenn sich ein Mitglied des ÖPR auf eine ausgeschriebene A14-Stelle bewirbt. Da inzwischen keine Unterrepräsentanz von Frauen mehr bei A14-Stellen besteht (s.o.), ist das Teilnahmerecht der BfC an den Bewerbergesprächen erloschen. Das Procedere wird wie bisher von BfC und ÖPR auf dem Formular mit der Bewerberübersicht durch Ankreuzen und Unterschrift bestätigt. Falls es schwerbehinderte Bewerber/innen gibt, muss hier auch die Schwerbehindertenvertretung unterschreiben. Weitere Hinweise: Wer sich bei einer anderen Schule erfolgreich beworben hat, wird zum Ende des laufenden Schuljahres versetzt. Die Beförderung erfolgt trotzdem bereits zum , wenn die Entscheidung zu diesem Termin feststeht. Teilzeitbeschäftigte können sich genauso wie Vollbeschäftigte bewerben ( Jobsharing ) Das KM hat entschieden, dass die übernommene Aufgabe nur noch für die Dauer von fünf Jahren aktiv ausgeübt werden muss. Dies gilt auch für Lehrkräfte, die in den vergangenen Ausschreibungsverfahren zum Zuge gekommen sind. Wer eine A14- Ausschreibungsstelle hat, kann dennoch (frühestens 1 Jahr später) einen Versetzungsantrag an eine andere Schule stellen und muss dort 4

5 diese oder eine vergleichbare Aufgabe übernehmen, bis die Dauer von fünf Jahren erreicht ist. Wer bereits eine A14-Stelle innehat, kann sich nicht mehr auf eine ausgeschriebene A14-Stelle bewerben, um z.b. versetzt zu werden, da es sich bei einer A14-Stelle um eine Beförderungsstelle handelt. 3. Stellenwirksame Änderungswünsche zum Schuljahr 2016 / 2017 Wie in den vergangenen Jahren möchten wir Sie rechtzeitig auf das Verfahren bei stellenwirksamen Versetzungswünschen aufmerksam machen. Diese müssen spätestens am ersten Tag nach den Weihnachtsferien abgegeben werden, d. h. am 11. Januar Der Termin sollte keinesfalls intern auf die Zeit vor den Weihnachtsferien vorgezogen werden. Zu den stellenwirksamen Änderungswünschen gehören: - Antrag auf Teilzeitbeschäftigung (auch Freistellungsjahr) sowie Verlängerung, Änderung, Beendigung der Teilzeit - Beurlaubung (z. B. familiäre Gründe, Privatschuldienst) - Ruhestand (Beendigung des Dienstverhältnisses vor der gesetzlichen Altersgrenze, d. h. Antragsruhestand, sowie Hinausschieben des Ruhestands) - Versetzung aus persönlichen Gründen - Altersteilzeit (nur für Schwerbehinderte) Ausgenommen vom o. g. Termin sind Anträge auf Änderungen aus familiären Gründen, sofern die Gründe zum entsprechenden Zeitpunkt noch nicht vorhersehbar waren (z. B. Elternzeit, Pflegezeit). Für Arbeitnehmerlehrkräfte sind die Kündigungsfristen und -termine gemäß 34 TV- L maßgeblich, falls sie, bevor das Arbeitsverhältnis nach 44 Nr. 4 TV-L endet, in Rente gehen wollen. Das Arbeitsverhältnis endet nach 44 Nr. 4 TV-L mit Ablauf des Schulhalbjahres ( oder ), in dem die Lehrkraft i. A. das gesetzlich festgelegte Alter zum Erreichen der Regelaltersgrenze vollendet hat. Die Anträge sind online über (Lehrer online Baden-Württemberg) unter stewi online zu stellen. Am Ende der Dateneingabe muss ein Belegausdruck ausgedruckt und unterschrieben bis zum genannten Termin bei der Schulleitung abgegeben werden. Wünschen Sie, dass der BPR Ihren Antrag auf Versetzung unterstützt, dann schicken Sie bitte eine Kopie des Belegausdrucks sowie entweder ein formloses Schreiben mit dem Wunsch nach Beteiligung des BPR oder das Formular, das Sie am Ende dieses Rundschreibens finden, ausgefüllt an den BPR. Sie können gerne noch ein Schreiben mit weiteren Begründungen beilegen, das selbstverständlich vertraulich behandelt wird. 5

6 Schicken Sie uns ggf. Ihre Unterlagen bitte vollständig und zeitnah, spätestens bis Ende Februar 2016 zu. Bei später eingehenden Beteiligungswünschen ist es für uns oft schwierig, noch Einfluss zu nehmen, da die Gespräche mit den Personalreferenten über Versetzungen schon frühzeitig beginnen. Handelt es sich um einen Versetzungswunsch in einen anderen Regierungsbezirk, dann ist es empfehlenswert, auch den aufnehmenden BPR einzubeziehen. Wünsche auf Ländertausch schicken Sie bitte auch an den HPR. 4. Arbeits- und Gesundheitsschutz a) Zweite Erhebungsrunde zur Lehrergesundheit Seit 01.Dezember 2014 ist die zweite Erhebungsrunde der personenbezogenen Gefährdungsbeurteilung angelaufen, die die psychomentale Belastungssituation von Lehrkräften untersucht. Sie wird nach und nach die einzelnen Schulamtsbezirke erreichen, in denen jeweils nach einem Regionalen Gesundheitstag, der als Auftaktveranstaltung fungiert, die Online-Befragung zur Lehrergesundheit (COPSOQ- Fragbogen der Freiburger Forschungsstelle für Arbeitswissenschaften ) durchgeführt wird. Für die Gymnasien, die auf dem Gebiet des Staatlichen Schulamtes Heilbronn liegen, ist das Online-Portal vom November 2015 geöffnet. Die Lehrkräfte erhalten die Zugangscodes über die Schulleitungen, nachdem diese ihre Kollegien zuvor in einer GLK ausreichend über Verfahren und Ziel der Befragung informiert haben. Anonymität und datenschutzrechtliche Sicherheit sind gewährleistet. Der BPR wirbt für eine breite Teilnahme aller Lehrkräfte und ruft alle Kolleginnen und Kollegen dazu auf, die für die Beantwortung nötigen ca. 25 Minuten zu investieren. Unmittelbar im Anschluss erhält jede Lehrkraft eine Rückmeldung über ihre individuellen Belastungsspitzen. Je mehr Personen teilnehmen, desto genauer kann auch die schulspezifische Situation vor Ort erfasst werden und mit anderen Schulen bzw. Schularten sowie mit den Ergebnissen der ersten Erhebungsrunde verglichen werden. Die Zusammensetzung der Kollegien und die Belastungsfaktoren haben sich in den zurückliegenden fünf, sechs Jahren zum Teil erheblich verändert. Um daraus konkrete Maßnahmen für den Arbeits- und Gesundheitsschutz vor Ort ableiten zu können, aber auch um eine belastbare Argumentationshilfe gegenüber den Schulträgern und der Kultusverwaltung zu gewinnen, ist eine möglichst breite Datenbasis erforderlich. b) Coachinggruppen Für dieses und das nächste Schuljahr werden für baden-württembergische Lehrkräfte vom Kultusministerium wieder Mittel von Euro zur Teilnahme an den Coachinggruppen nach dem Freiburger Modell zur Verfügung gestellt. Pro Jahr sollen ca Lehrkräfte an den Coachinggruppen teilnehmen können, deren Zielsetzung im Bereich des Gesundheitsschutzes und der Burnout-Prävention liegt. Die medizinisch-wissenschaftliche Leitung liegt bei Prof. Joachim Bauer vom Uniklinikum Freiburg. 6

7 Für Lehrkräfte ohne und mit Leitungsfunktion werden getrennte Gruppen angeboten. Die Gruppenstärke beträgt maximal ca. 12 Lehrkräfte. Wohnortnah sollen zwei verschiedene Modelle der Coachinggruppen angeboten werden: Modell Nr. 1 mit sechs Sitzungen von je 130 Minuten Dauer, bestehend aus einer Einführungssitzung plus fünf Sitzungen zu den fünf thematischen Modulen. Modell Nr. 2 mit einem eintägigen Gruppentag im Sinne eines Kompaktkurses mit einem halbtägigen Nachtreffen. Die Teilnehmenden bekommen über Drive-BW ihre Reisekosten erstattet. c) Fallbesprechungsgruppen Falls an Ihrer Schule der Wunsch nach einer Fallbesprechungsgruppe besteht, wenden Sie sich bitte auf dem Dienstweg an Referat Weitere Informationen a) Stand MAU-Regelung Als das RP Stuttgart im vergangenen Schuljahr die Abrechnungspraxis für angefallene MAU-Stunden veränderte, verstand der BPR Gymnasien dies als eine Neuregelung, die eine mitbestimmungspflichtige Maßnahme darstellt. Das RP Stuttgart verweigerte jedoch eine personalvertretungsrechtliche Beteiligung und verwies darauf, dass es sich bei der neuen Abrechnungspraxis um eine Initiative des Kultusministeriums handle, die landesweit umgesetzt werden müsse. Damit fiel die Maßnahme in den Zuständigkeitsbereich des Hauptpersonalrats beim Kultusministerium. Auch dem HPR wurde durch das KM eine personalvertretungsrechtliche Beteiligung verweigert. Das KM kündigte an, die Ausgestaltung der zukünftigen Abrechnung von MAU-Stunden landesweit über eine noch zu erlassende Verordnung zu regeln. Die angekündigte Verordnung gibt es allerdings bis heute nicht. Es ist auch nicht abzusehen, wann bzw. ob überhaupt eine Verordnung kommen wird. Das bedeutet, von MAU betroffene verbeamtete wie Arbeitnehmerlehrkräfte müssen die Abrechnung ihrer Ansprüche bis auf Weiteres zum Schuljahresende vornehmen. Der BPR beobachtet angesichts der gegebenen Umstände eine große Unsicherheit an den Schulen über die genauen Modalitäten bei der Geltendmachung von MAU. Der BPR rät sämtlichen Lehrkräften, genauestens über die eigene geleistete Mehrarbeit Buch zu führen, um eventuelle Ansprüche geltend machen zu können. b) Versorgungsauskünfte Die für 2016 geplante Versorgungsauskunft, die allen Beamt/innen und Beamten zur Verfügung gestellt werden soll, wurde nach einem Landtagsbeschluss im Juli 2015 auf das Jahr 2017 verschoben. Zuletzt wurden Daten im Jahr 2012 eingefordert, die jedoch nur von einem Teil der Beamt/innen beigebracht wurden. 7

8 Nun gab es eine neue Frist, um fehlende Daten einzureichen. Diese Frist ist jedoch keine gesetzliche Ausschlussfrist. Es entstehen keine Nachteile bei einem späteren Einreichen von berechnungsfähigen Dienstzeiten. Jedoch dient es dem Interesse des einzelnen Beamten, wenn er 2017 eine vollständige Auskunft möchte. Korrekturen können zu gegebener Zeit noch vorgenommen werden. c) Fit für Führung Interesse an Führungsaufgaben, an einer Funktionsstelle in der Schule? Wenn Sie diese Frage mit Ja oder nur mit einem Vielleicht beantworten, ist die an allen RPs geplante mehrteilige Veranstaltungsreihe Fit für Führung ein gutes Angebot. Die Veranstaltungsreihe beginnt zunächst mit Informationsveranstaltungen und anschließend sind sog. Orientierungsmodulen sowie Vertiefungsmodule und weitere Formate in Planung, die schulartenübergreifend in verschiedenen Regionen stattfinden sollen. Folgende Termine werden für die Informationsveranstaltungen noch angeboten: Gottlieb Daimler Schule 2 Sindelfingen (SSA-Bezirke Stuttgart und Böblingen) Harmonie Heilbronn und Mönchsee-Gymnasium Heilbronn (SSA-Bezirke Heilbronn und Künzelsau) Quadrium Wernau (SSA-Bezirke Nürtingen und Göppingen) Bei den Orientierungsmodulen handelt es sich um niederschwellige Angebote, die regional vor Ort stattfinden sollen. Die Veranstaltungen dienen neben einer Information und Orientierung für interessierte Lehrkräfte auch der Schulverwaltung zur Erweiterung ihrer Personalkenntnis. Fragen Sie Ihre Schulleitung nach den Ausschreibungen der für Sie passenden Veranstaltung. Zuständig für die allgemeinbildenden Gymnasien sind die Referate 75 und 77 am RP Stuttgart, Abteilung 7. Informationen finden Sie auch unter folgendem Link: d) Neuparagrafierung LPVG (Landespersonalvertretungsgesetz) Am 24. April 2015 erschien im Gesetzblatt Baden-Württemberg (Ausgabe 7, ab Seite 221) eine Neufassung des LPVG (Fassung vom 12. März 2015) mit der zugehörigen Wahlordnung (LPVGWO). Gegenüber der älteren Fassung wurden die Inhaltsübersicht und die Paragrafierung verändert. Der Inhalt des Gesetzes blieb gleich. Das vollständige LPVG in der Fassung vom 12. März 2015 ist im Internet verfügbar unter 8

9 e) Personelle Veränderungen Werner Baier ist zum Ende des vergangenen Schuljahres in den Ruhestand getreten. Daher ist er zu diesem Zeitpunkt auch aus dem Bezirkspersonalrat der Gymnasiallehrkräfte beim Regierungspräsidium Stuttgart ausgeschieden. Er war seit 1987 Mitglied dieses Gremiums, in das er als Ersatzglied nachgerückt war und in dem er viele Jahre auch Vorstandstätigkeit übernommen hat. Beinahe 30 Jahre lang hat er sich für die Belange der Kolleginnen und Kollegen mit seinen Kenntnissen mit Elan eingesetzt. Wir danken ihm für sein Engagement und wünschen ihm für seinen Ruhestand gute Gesundheit und Freude bei den Tätigkeiten, denen er sich in Zukunft widmen möchte. Als Nachrückerin ist seit Beginn dieses Schuljahres Silvana Stärr Mitglied des BPR. In diesem Schuljahr befindet sich Waltraud Kommerell im Sabbatjahr, für das wir ihr alles Gute wünschen. Walter Nollenberger ist für diesen Zeitraum als Ersatzmitglied in den BPR nachgerückt. Wir hoffen, wir konnten Ihnen mit diesen Informationen eine Hilfestellung bei Ihrer Arbeit geben, und wünschen Ihnen für dieses Schuljahr die nötige Energie sowie Freude bei Ihrer Arbeit. Mit freundlichen Grüßen gez. Andrea Wessel (Vorsitzende) Ute Demko (stellv. Vorsitzende) Heiko Bluhm Martin Brenner Edelgard Jauch Ursula Kampf Walter Nollenberger Ralf Scholl Silvana Stärr Liane Voß Dagmar Wenger-Morschett Bezirksvertrauenspersonen der Schwerbehinderten Effi Münchinger Sigrid Bilz 9

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