Rundschreiben des Bezirkspersonalrats Gymnasien beim Regierungspräsidium Stuttgart

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Rundschreiben des Bezirkspersonalrats Gymnasien beim Regierungspräsidium Stuttgart"

Transkript

1 Rundschreiben des Bezirkspersonalrats Gymnasien beim Regierungspräsidium Stuttgart Rundschreiben 3 / September ÖPR-Freistellungen 2. Geänderte Besetzung der Schulkonferenz 3. A14-Beförderungen im Stufenverfahren 4. A14- Ausschreibung Teilnahme an Bewerbergesprächen 5. Neuregelung Altersermäßigung ab August Arbeits- und Gesundheitsschutz 7. Wahlen der Örtlichen Schwerbehindertenvertretung Geschäftsstelle: Postfach , Stuttgart Tel.: 0711 / (Sekretariat) oder (Vorsitzende), Fax Monja.Kambersky@rps.bwl.de oder Andrea.Wessel@rps.bwl.de Verteiler: 6 Ex. an die Schulen (3 Ex. für den ÖPR, 1 Ex. Aushang, 1 Ex. Schulleitung, 1 Ex. BfC) 3 Ex. an die Ausbildungspersonalräte an den Studienseminaren S, ES, HN 12 Ex. an die BPRe an den RPen KA, FR, TÜ

2 Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Mitglieder des Bezirkspersonalrats Gymnasien beim Regierungspräsidium Stuttgart begrüßen Sie zum neuen Schuljahr. Wir hoffen, Sie hatten einen guten Start und wünschen Ihnen für den weiteren Verlauf dieses Schuljahres viel Kraft. Im Folgenden möchten wir Ihnen zu einigen Themen aktuelle Informationen zukommen lassen; diese sind auch unter folgendem Link zugänglich: 1. ÖPR-Freistellungen Es war erklärter Wille des Gesetzgebers, die Stellung der Personalräte gegenüber den Dienststellenleitern zu stärken, deshalb wurden im neuen Landespersonalvertretungsgesetz vom die Freistellungen für die ÖPRe deutlich erhöht. Es heißt dort (LPVG 47b): Mitglieder des Personalrats sind auf Antrag des Personalrats von ihrer dienstlichen Tätigkeit freizustellen, wenn und soweit es nach Umfang und Art der Dienststelle zur ordnungsgemäßen Durchführung ihrer Aufgaben erforderlich ist. Sie sind freizustellen in Personalräten mit fünf Mitgliedern für 12 Arbeitsstunden in der Woche, laut KM 7,5 DepStd sieben Mitgliedern für 24 Arbeitsstunden in der Woche, laut KM 15 DepStd Die Freistellungen werden dem ÖPR nur auf Antrag für ein Jahr gewährt. Diese Freistellung und die Verteilung auf die Mitglieder muss jedes Jahr neu beantragt werden. Diesem Antrag muss ein gemeinsamer, schriftlich dokumentierter Beschluss des ÖPR vorangehen. Im Falle der Nichtgewährung durch die Schulleitung kann sich der Personalrat an die nächsthöhere Dienststelle wenden, mit der Bitte im Dienstaufsichtsweg einzugreifen. Er kann auch das Verwaltungsgericht anrufen. (Vgl. Rooschüz/Bader S. 180, Anmerkung 5). Beantragt der ÖPR nur eine geringere Freistellung, kommen die Stunden nicht der Schule zugute, denn Freistellungen und Anrechnungen können nicht gegenseitig verrechnet werden. 2. Geänderte Besetzung der Schulkonferenz Der 47, 9 des Schulgesetzes wurde dahingehend geändert, dass das Kollegium in Zukunft nicht mehr mit sechs, sondern nur noch mit drei Lehrkräften in der Schulkonferenz vertreten ist. Ab sofort sind alle drei Gruppen (Lehrkräfte, Eltern und Schülerschaft) mit einem Drittel vertreten. Trotzdem ist der Begriff paritätisch zumindest kritisch zu hinterfragen. Denn der/die gewählte Elternbeiratsvorsitzende und der/die gewählte Schülersprecher/in, beide so genannte geborene Mitglieder der Schulkonferenz, sind Vertreter der Eltern bzw. der Schülerschaft. Sie sind ja gewählt. Dem ÖPR als gewählte Vertretung des Kollegiums bleibt gleiches Recht versagt. Der/die Schulleiter/in, ebenfalls geborenes Mitglied und Vorsitzende/r der Schulkonferenz, kann nicht uneingeschränkt als Vertreter/in des Kollegiums angesehen werden. Aufgrund dieser Situation sollten Sie als ÖPR an der Schule darauf achten, dass nicht auch noch Mitglieder der Schulleitung in die Schulkonferenz gewählt werden. Geeignete Kandidat/innen sind sicher Personen, die in der Schulkonferenz die Interessen 2

3 der Lehrkräfte offensiv vertreten (können) und Einblick in schulübergreifende und bildungspolitische Zusammenhänge haben. 3. A 14-Beförderungen im Stufenverfahren Zum konnten im Regierungspräsidium Stuttgart 55 Lehrkräfte im Stufenverfahren befördert bzw. höhergruppiert werden. Die Beförderungen erfolgten nach folgenden Kriterien: Beförderungsmöglichkeiten A 14 zum Beförderungsjahrgang Erforderliche Note 1,0 1,5 2,0 Bis bis 2004 Da mittlerweile Frauen auf A 14-Stellen nicht mehr unterrepräsentiert sind, werden diese nicht mehr bevorzugt befördert. Daher ist bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung das Lebensalter das nächste Kriterium. Schwerbehinderte sind bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung immer vorrangig zu berücksichtigen. Die Urkunden müssen im Oktober ausgehändigt werden, damit die Beförderung fristgerecht in Kraft treten kann. Sie haben als ÖPR die PERS-Bögen zur Kenntnisnahme erhalten. Dienstliche Beurteilungen sind fünf Jahre gültig und können in diesem Zeitraum für weitere Beförderungsprogramme herangezogen werden; in diesen Fällen sind also keine weiteren Überprüfungen für das nächste Beförderungsprogramm im Mai 2015 erforderlich. Sofern die letzten dienstlichen Beurteilungen keine Gültigkeit mehr haben, werden für dieses Programm neue dienstliche Beurteilungen angefordert, und zwar für Lehrkräfte der Beförderungsjahrgänge bis einschließlich 1999 mit bisher mindestens Note 2,5, für 2000 bis einschließlich 2003 mit bisher mindestens 2,0 sowie für 2004 und 2005 mit bisher mindestens 1,5 in der letzten dienstlichen Beurteilung. Die Beurteilungen sollen dem RP bis zum vorliegen. 4. A14-Ausschreibung - Teilnahme an Bewerbergesprächen Mit Inkrafttreten des neuen Landespersonalvertretungsgesetzes (LPVG) hat sich die Beteiligung des Personalrates ausgeweitet, wie in unserem letzten Rundschreiben bereits angedeutet. Nach 68a LPVG hat der Personalrat nun ein Teilnahmerecht an den Bewerbergesprächen, die im Rahmen der Auswahl bei A14-Ausschreibungsstellen durchgeführt werden. Dem teilnehmenden Personalrat müssen auf Verlangen die Bewerbungsunterlagen aller Bewerber vorgelegt werden. Der BPR ist allerdings der Meinung, dass das Aushändigen der notwendigen Unterlagen auch ohne ausdrückliche Nachfrage eine Selbstverständlichkeit ist. Da die Beförderung vom RP verfügt wird, besteht dieses Teilnahmerecht für den Bezirkspersonalrat. Es wird in der Regel an Sie, die Örtlichen Personalräte an der Schule, delegiert. Zum einen könnte der BPR die Gespräche in der kurzen Zeitspanne gar nicht alle bewältigen, zum anderen kennen Sie die Verhältnisse vor Ort besser. Trotzdem behält sich der BPR eine Teilnahme im Einzelfall vor, z. B. wenn sich ein Mitglied des ÖPR auf eine ausgeschriebene A14-Stelle bewirbt. 3

4 Da inzwischen keine Unterrepräsentanz von Frauen mehr bei A14-Stellen besteht, ist das Teilnahmerecht der BfC an den Bewerbergesprächen erloschen. Weiterhin muss die BfC und sollten der ÖPR und die GLK aber schon im Vorfeld beim Festlegen der ausgeschriebenen Aufgabe(n) und beim Formulieren der Ausschreibungstexte einbezogen werden. Dass dies so erfolgt ist, wird wie bisher von BfC und ÖPR auf dem Formular mit der Bewerberübersicht durch Ankreuzen und Unterschrift bestätigt. Falls es schwerbehinderte Bewerber/innen gibt, muss hier auch die Schwerbehindertenvertretung unterschreiben. Das neu gestaltete Formular ist diesem Rundschreiben angehängt. 5. Neuregelung Altersermäßigung ab August 2014 Die Neuregelung Altersermäßigung gilt für Lehrkräfte im Beamten- wie im Arbeitnehmerverhältnis. Es gibt keinen Bestandsschutz. Zu Beginn des Schuljahres, in dem eine vollbeschäftigte Lehrkraft ihr 60. Lebensjahr vollendet, erhält sie 1 Wochenstunde Altersermäßigung. Zu Beginn des Schuljahres, in dem eine vollbeschäftigte Lehrkraft ihr 62. Lebensjahr vollendet, erhält sie 2 Wochenstunden Altersermäßigung. Jede Reduzierung des Deputats wirkt sich ab dem Schuljahr 2014/15 auf die Altersermäßigung aus: Die Lehrkraft erhält die oben beschriebene Stundenzahl prozentual anteilig. Beispiel: Eine Lehrkraft, die ein Deputat von 20/25 hat, hat einen Beschäftigungsumfang von 80 %. Zu Beginn des Schuljahres, in dem sie das 60. Lebensjahr vollendet, erhält sie damit eine Altersermäßigung von 0,8 Wochenstunden. Zu Beginn des Schuljahres, in dem sie das 62. Lebensjahr vollendet, erhält sie eine Altersermäßigung von 1,6 Wochenstunden. An diesem und zahlreichen anderen Beispielen wird deutlich, dass der Anspruch auf anteilige Altersermäßigung zu einem Anspruch auf Stundenbruchteile führen kann. Bei schwerbehinderten Kolleg/innen werden die Stundenbruchteile von Schwerbehindertenermäßigung und Altersermäßigung addiert. Ganze und halbe Stunden Altersermäßigung werden im laufenden Schuljahr als Ermäßigung in Zeit gewährt. Restliche Bruchteile werden gesammelt, bis wieder eine halbe Stunde in Zeit gegeben werden kann. Diese Regelung gilt jetzt auch für Arbeitnehmer/innen. Eine Auszahlung in Geld ist für Beamte grundsätzlich nicht möglich. Arbeitnehmer/innen erhalten die restlichen Bruchteile bei Rentenantritt ausbezahlt. Achtung: Deshalb ist vor dem Eintritt in den Ruhestand darauf zu achten, dass im laufenden Schuljahr übrige Bruchteile (unter einer halben Stunde) durch eine schulinterne Lösung zurückgegeben werden. Bei Beamten verfallen sie ansonsten. Bitten Sie den ÖPR um Unterstützung. 6. Arbeits-und Gesundheitsschutz Es gibt ein großes Angebot an gesundheitsförderlichen Maßnahmen, auf die wir hinweisen wollen und bei denen wir um rege Beteiligung bitten: 1. Gesundheitstag an Schulen Es stehen in diesem Kalenderjahr noch Mittel für Workshops und Vorträge des B.A.D. zur Verfügung. Mithilfe des Formblatts (hinten angehängt) kann ein Gesundheitstag bis zum beantragt werden. Sie können auch versuchen, noch 4

5 später einen Antrag zu stellen. Die Schulleitungen wurden zum Schuljahresbeginn vom RP über die mögliche Beantragung von Gesundheitstagen informiert. 2. Gesundheitsmaßnahmen für einzelne Lehrkräfte und Schulleitungen Zum Schuljahresende haben alle Lehrkräfte aller Schularten in ganz Baden- Württemberg eine Broschüre zum Gesundheitsmanagement vom Kultusministerium erhalten. Sie können sich auf dem Vordruck S. 34 (hinten angehängt) für Workshopund Vortragsangebote anmelden. Schicken Sie das Anmeldeformular auf dem Dienstweg an das RP. 3. Regionaler Gesundheitstag Als Auftaktveranstaltung für die zweite Erhebungsrunde zum Arbeits- und Gesundheitsschutz bietet das Regierungspräsidium acht regionale Informationsveranstaltungen an, zu denen Lehrkräfte auf Antrag freigestellt werden können. Der erste Regionale Gesundheitstag findet am in der Hedwig-Dohm-Schule für die Stuttgarter Schulen statt. Das Programm entnehmen Sie bitte folgender Internetseite: 4. Konfliktmanagementschulungen Zwei weitere empfehlenswerte ÖPR-Schulungen zum Konfliktmanagement werden im November von den Psychologen des RPS angeboten: am in Heilbronn und am im RPS. Nur wenn wir positive Teilnehmerzahlen vorweisen können, ist es dem BPR möglich, weitere derartige Schulungen zu fordern. 7. Wahlen der Örtlichen Schwerbehindertenvertretungen Im Zeitraum vom finden die Wahlen für die Örtlichen Schwerbehindertenvertretungen statt. Schwerbehinderte Kolleg/innen an Gymnasien, bei denen am Wahltag fünf oder mehr Schwerbehinderte an der Schule sind, haben die Möglichkeit, eine eigene Vertretung zu wählen. Dies wird im Bereich des RP Stuttgart nur an ein bis zwei Schulen der Fall sein, mit denen die amtierenden ÖVPen in Kontakt sind. In allen anderen Gymnasien wird auf Ebene des Landkreises eine örtliche Vertretung gewählt. Die schwerbehinderten Kolleginnen und Kollegen werden schriftlich persönlich zur Wahl im jeweiligen Landkreis eingeladen. Schulleitungen und Örtliche Personalräte werden über die Termine informiert. Die Schwerbehindertenvertretung hofft auf eine hohe Wahlbeteiligung. Sie freut sich auch über die Unterstützung der Örtlichen Personalräte, z. B. durch die Übernahme der Wahlleitung. Die Wahlergebnisse müssen zwei Wochen in den Schulen ausgehängt werden. Die neugewählten ÖVPen werden sich auch durch einen Daueraushang an den Schulen bekanntmachen. Die SBV bittet die Personalräte in diesen Punkten um Unterstützung, damit der 93 und 99 SBG IX (enge Zusammenarbeit von Arbeitgeber, Personalrat und Schwerbehindertenvertretung) in der Praxis mit Leben gefüllt wird. In eigener Sache: Anbei senden wir Ihnen noch unsere aktualisierte Mitgliederliste. Bitte senden Sie uns, falls noch nicht geschehen, Ihre ÖPR-Liste mit Mail-Adressen. 5

6 Mit freundlichen Grüßen gez. Andrea Wessel (Vorsitzende) Ute Demko (stellvertretende Vorsitzende) Werner Baier Heiko Bluhm Martin Brenner Edelgard Jauch Ursula Kampf Waltraud Kommerell Ralf Scholl Liane Voß Dagmar Wenger-Morschett Bezirksvertrauenspersonen der Schwerbehinderten Effi Münchinger Sigrid Bilz 6

Rundschreiben des Bezirkspersonalrats Gymnasien beim Regierungspräsidium Stuttgart

Rundschreiben des Bezirkspersonalrats Gymnasien beim Regierungspräsidium Stuttgart Rundschreiben des Bezirkspersonalrats Gymnasien beim Regierungspräsidium Stuttgart Rundschreiben 2 / 2015 18. Juni 2015 1. Beförderungen / Höhergruppierungen zum Mai 2015 2. Hinweise für befristet Beschäftigte

Mehr

Rundschreiben des Bezirkspersonalrats Gymnasien beim Regierungspräsidium Stuttgart

Rundschreiben des Bezirkspersonalrats Gymnasien beim Regierungspräsidium Stuttgart Rundschreiben des Bezirkspersonalrats Gymnasien beim Regierungspräsidium Stuttgart Rundschreiben 2014 / Nr. 1 3. Februar 2014 1. Altersermäßigung / Arbeitszeitverordnung 2. Schriftliches Abitur 3. Beförderungen

Mehr

Rundschreiben des Bezirkspersonalrats Gymnasien beim Regierungspräsidium Stuttgart

Rundschreiben des Bezirkspersonalrats Gymnasien beim Regierungspräsidium Stuttgart Rundschreiben des Bezirkspersonalrats Gymnasien beim Regierungspräsidium Stuttgart Rundschreiben 1 / 2016 10. März 2016 1. A-14 Beförderungen zum 01. Mai 2016 (konventionell) 2. Schriftliches Abitur 2016

Mehr

Rundschreiben des Bezirkspersonalrats Gymnasien beim Regierungspräsidium Stuttgart

Rundschreiben des Bezirkspersonalrats Gymnasien beim Regierungspräsidium Stuttgart Rundschreiben des Bezirkspersonalrats Gymnasien beim Regierungspräsidium Stuttgart Rundschreiben 4 / 2014 19. November 2014 1. Neuregelung Mehrarbeitsunterricht (MAU) / neue Abrechnungspraxis 2. Stellenwirksame

Mehr

Rundschreiben des Bezirkspersonalrats Gymnasien beim Regierungspräsidium Stuttgart

Rundschreiben des Bezirkspersonalrats Gymnasien beim Regierungspräsidium Stuttgart Rundschreiben des Bezirkspersonalrats Gymnasien beim Regierungspräsidium Stuttgart Rundschreiben 2 / 2016 23. Juni 2016 1. A14- Beförderungen / Höhergruppierungen zum 1. Mai 2016 2. Verschwiegenheitspflicht

Mehr

BPR-Info 9 vom Juli 2014

BPR-Info 9 vom Juli 2014 BEZIRKSPERSONALRAT FÜR LEHRKRÄFTE AN BERUFLICHEN SCHULEN BEIM REGIERUNGSPRÄSIDIUM TÜBINGEN An die Lehrerinnen und Lehrer an Beruflichen Schulen beim Regierungspräsidium Tübingen Bitte verteilen: 1 Exemplar:

Mehr

Nr. XI/16 September 2013

Nr. XI/16 September 2013 Hauptpersonalrat Berufliche Schulen beim Kultusministerium Baden-Württemberg Nr. XI/16 September 2013 1. Personelle Veränderung im HPR BS 2. Zweites Beförderungsprogramm - konventionelles Verfahren für

Mehr

Hauptpersonalrat Berufliche Schulen beim Kultusministerium Baden-Württemberg. Nr. XI/20 Juli 2014

Hauptpersonalrat Berufliche Schulen beim Kultusministerium Baden-Württemberg. Nr. XI/20 Juli 2014 Hauptpersonalrat Berufliche Schulen beim Kultusministerium Baden-Württemberg Nr. XI/20 Juli 2014 1. Konstituierung des HPR BS für die XII. Amtsperiode 2. VwV "Anrechnungsstunden und Freistellungen" Hinweise

Mehr

Hauptpersonalrat Berufliche Schulen beim Kultusministerium Baden-Württemberg. Nr. XII/4 Mai 2015

Hauptpersonalrat Berufliche Schulen beim Kultusministerium Baden-Württemberg. Nr. XII/4 Mai 2015 Hauptpersonalrat Berufliche Schulen beim Kultusministerium Baden-Württemberg Nr. XII/4 Mai 2015 1. Landespersonalvertretungsgesetz (LPVG) - Neufassung vom 12. März 2015 2. Lehrerarbeitszeit: Mehrarbeitsregelungen

Mehr

BPR-Info Nr. 6 vom Juli 2016

BPR-Info Nr. 6 vom Juli 2016 BEZIRKSPERSONALRAT FÜR LEHRKRÄFTE AN BERUFLICHEN SCHULEN BEIM REGIERUNGSPRÄSIDIUM TÜBINGEN An die Lehrerinnen und Lehrer an Beruflichen Schulen beim Regierungspräsidium Tübingen Bitte verteilen: 1 Exemplar:

Mehr

Rundschreiben des Bezirkspersonalrats Gymnasien beim Regierungspräsidium Stuttgart

Rundschreiben des Bezirkspersonalrats Gymnasien beim Regierungspräsidium Stuttgart Rundschreiben des Bezirkspersonalrats Gymnasien beim Regierungspräsidium Stuttgart Rundschreiben 1 / 2015 02. März 2015 1. A 14 - Beförderungen im Stufenverfahren zum 01.05.2015 2. Gültigkeit der Dienstlichen

Mehr

Geplante Neuregelung der Deputatsermäßigung für schwerbehinderte Teilzeitbeschäftigte im GHWRGS - Bereich

Geplante Neuregelung der Deputatsermäßigung für schwerbehinderte Teilzeitbeschäftigte im GHWRGS - Bereich Geplante Neuregelung der Deputatsermäßigung für schwerbehinderte Teilzeitbeschäftigte im GHWRGS - Bereich Das Kultusministerium hat im Dezember 2013 den Hauptpersonalräten und den Hauptvertrauenspersonen

Mehr

Nr. XII/6 Oktober 2015

Nr. XII/6 Oktober 2015 Hauptpersonalrat Berufliche Schulen beim Kultusministerium Baden-Württemberg Nr. XII/6 Oktober 2015 1. Personelle Änderungen im HPR BS 2. Beförderungen nach A 14/Höhergruppierung E 14 - Zweites Beförderungsprogramm

Mehr

Rundschreiben des Bezirkspersonalrats Gymnasien beim Regierungspräsidium Stuttgart

Rundschreiben des Bezirkspersonalrats Gymnasien beim Regierungspräsidium Stuttgart Rundschreiben des Bezirkspersonalrats Gymnasien beim Regierungspräsidium Stuttgart Rundschreiben 3 / 2016 17. Oktober 2016 1. A14-Beförderungen / Höhergruppierungen zum 1. Oktober 2016 2. Hinweise für

Mehr

Rundschreiben Nr. 3 / 2015

Rundschreiben Nr. 3 / 2015 Albert-Ludwigs-Universität Freiburg. 79085 Freiburg Albert-Ludwigs-Universität Freiburg Rundschreiben Nr. 3 / 2015 Dienstvereinbarung Stellenausschreibung - universitätsinterne Ausschreibung von Stellen

Mehr

Dienstvereinbarung Versetzungen und Abordnungen aus dienstlichen Gründen Seite 1 von 5

Dienstvereinbarung Versetzungen und Abordnungen aus dienstlichen Gründen Seite 1 von 5 Versetzungen und Abordnungen aus dienstlichen Gründen Dienstvereinbarung zwischen dem Örtlichen Personalrat und dem Staatlichen Schulamt Künzelsau für den Bereich der Grund-, Haupt-, Werkreal-, Real- und

Mehr

Nr. XII/13 März 2017

Nr. XII/13 März 2017 Hauptpersonalrat Berufliche Schulen beim Kultusministerium Baden-Württemberg Nr. XII/13 März 2017 1. Lehrereinstellung 2017 2. Korrekturzeit im Abitur 2017 3. Erstes Beförderungsprogramm für das Jahr 2017

Mehr

Nr. XII/8 Februar 2016

Nr. XII/8 Februar 2016 Hauptpersonalrat Berufliche Schulen beim Kultusministerium Baden-Württemberg Nr. XII/8 Februar 2016 1. Erstes Beförderungsprogramm für das Jahr 2016 für Studienrätinnen und Studienräte sowie für Lehrkräfte

Mehr

Funktionsstellen Besetzungsverfahren

Funktionsstellen Besetzungsverfahren Seite 1 Besetzung von Funktionsstellen und Überprüfung von Funktionsstellenbewerberinnen und -bewerbern im schulischen Bereich Verwaltungsvorschrift vom 5. Dezember 2001 (K.u.U. 2002 S. 68) geändert durch

Mehr

Versetzungen und Abordnungen aus dienstlichen Gründen Dienstvereinbarung

Versetzungen und Abordnungen aus dienstlichen Gründen Dienstvereinbarung Versetzungen und Abordnungen aus dienstlichen Gründen Dienstvereinbarung zwischen dem Örtlichen Personalrat und dem Staatlichen Schulamt Künzelsau für den Bereich der Grund-, Haupt-, Werkreal-, Real-,

Mehr

Bezirkspersonalrat für Lehrkräfte an Beruflichen Schulen beim Regierungspräsidium Stuttgart

Bezirkspersonalrat für Lehrkräfte an Beruflichen Schulen beim Regierungspräsidium Stuttgart BPR BS Bezirkspersonalrat für Lehrkräfte an Beruflichen Schulen beim Regierungspräsidium Stuttgart RUNDSCHREIBEN Nr. 4korr Dez. 2015 Themen: 1. Beförderungen nach A11 zum August 2015 2. Mitarbeitergespräch

Mehr

16. Wahlperiode Drucksache 16/

16. Wahlperiode Drucksache 16/ Bayerischer Landtag 16. Wahlperiode Drucksache 16/10133 14.12.2011 Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Florian Streibl FREIE WÄHLER vom 19.09.2011 Umfang der Anrechnungsstunden im Schulbereich Ich frage

Mehr

Stellenübersicht 2015 und Vergleich

Stellenübersicht 2015 und Vergleich Stellenübersicht 2015 und Vergleich Quellen: Staatshaushaltsplan-Entwurf 2015/16, Stat. Landesamt Daten 10/2013, Organisationerlass 2014, Stundentafel Stand 2014 GHWRGS GY BS Zahl der Schulen (öff. 2012/13)

Mehr

Örtlicher Personalrat Ö P R

Örtlicher Personalrat Ö P R Örtlicher Personalrat Ö P R für Grund-, Haupt-, Werkreal-, Real-, Gemeinschafts- und Sonderschulen beim Staatlichen Schulamt Offenburg Mehrarbeitsunterricht (MAU) Richtlinien zur Regelung des Mitbestimmungsrechtes

Mehr

Neuregelung der Deputatsermäßigung für schwerbehinderte Teilzeitbeschäftigte

Neuregelung der Deputatsermäßigung für schwerbehinderte Teilzeitbeschäftigte Neuregelung der Deputatsermäßigung für schwerbehinderte Teilzeitbeschäftigte im GHWRGS - Bereich Mit Schreiben vom 26.06.2014 hat das Kultusministerium den Hauptpersonalräten und den Hauptvertrauenspersonen

Mehr

Bezirkspersonalrat für Lehrkräfte an Beruflichen Schulen beim Regierungspräsidium Stuttgart

Bezirkspersonalrat für Lehrkräfte an Beruflichen Schulen beim Regierungspräsidium Stuttgart BPR BS Bezirkspersonalrat für Lehrkräfte an Beruflichen Schulen beim Regierungspräsidium Stuttgart RUNDSCHREIBEN Nr. 1 März 2010 Themen: 1. Personalratswahlen 2010 - bitte gehen Sie zur Wahl! 2. Bewährungsaufstieg

Mehr

Bekanntgabe der Mitglieder des Wahlvorstandes für die Personalratswahlen ( 1 Absatz 5 WOLPersVG) 1

Bekanntgabe der Mitglieder des Wahlvorstandes für die Personalratswahlen ( 1 Absatz 5 WOLPersVG) 1 Bitte unbedingt ausfüllen Formular Nr. 1 Bekanntgabe der Mitglieder des Wahlvorstandes für die Personalratswahlen ( 1 Absatz 5 WOLPersVG) 1 (Schule/Studienseminar mit Adresse oder Schulstempel). (ggf.

Mehr

Schwerbehinderte Lehrkräfte

Schwerbehinderte Lehrkräfte Schwerbehinderte Lehrkräfte Handreichung der Schwerbehindertenvertretung für Schulleitungen, Personalräte und Betroffene Stand: Februar 2016 Die örtliche Vertrauensperson der schwerbehinderten Lehrkräfte

Mehr

und dem Link Personalvertretung

und dem Link Personalvertretung Bezirkspersonalrat im Geschäftsbereich des Staatlichen Schulamtes Schmalkalden 2 Info-Blatt November 2010 Inhalt: Worüber jeder informiert sein sollte! Aus der GerIchteküche Sonstiges Neue Erreichbarkeit

Mehr

Amtliche Abkürzung: LPVG Gliederungs-Nr.: 2035 Normtyp: Gesetz. Zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 6. Oktober 2015 (GBl. S.

Amtliche Abkürzung: LPVG Gliederungs-Nr.: 2035 Normtyp: Gesetz. Zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 6. Oktober 2015 (GBl. S. Landespersonalvertretungsgesetz (LPVG) Landesrecht Baden-Württemberg Titel: Landespersonalvertretungsgesetz (LPVG) Normgeber: Baden-Württemberg Amtliche Abkürzung: LPVG Gliederungs-Nr.: 2035 Normtyp: Gesetz

Mehr

BPR-Info Nr. 9 vom Juli 2017

BPR-Info Nr. 9 vom Juli 2017 BEZIRKSPERSONALRAT FÜR LEHRKRÄFTE AN BERUFLICHEN SCHULEN BEIM REGIERUNGSPRÄSIDIUM TÜBINGEN An die Lehrerinnen und Lehrer an Beruflichen Schulen beim Regierungspräsidium Tübingen Bitte verteilen: 1 Exemplar:

Mehr

Informationen rund um das Chancengleichheitsgesetz für Schulleitungen im Bereich der Staatlichen Schulämter des Regierungsbezirks Stuttgart

Informationen rund um das Chancengleichheitsgesetz für Schulleitungen im Bereich der Staatlichen Schulämter des Regierungsbezirks Stuttgart Informationen rund um das Chancengleichheitsgesetz für Schulleitungen im Bereich der Staatlichen Schulämter des Regierungsbezirks Stuttgart Jutta Bähre (Hrsg.) Fachliche Beraterin für die Beauftragte für

Mehr

Integrationsvereinbarung

Integrationsvereinbarung Integrationsvereinbarung zur Eingliederung behinderter und schwerbehinderter Lehrerinnen und Lehrer sowie pädagogischer Assistentinnen und Assistenten nach 83 SGB IX zwischen dem Regierungspräsidium Karlsruhe,

Mehr

I. Allgemeine Grundsätze

I. Allgemeine Grundsätze Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums Anrechnungsstunden und Freistellungen für Lehrkräfte an öffentlichen Schulen (VwV Anrechnungsstunden und Freistellungen) I. Allgemeine Grundsätze 1. Anrechnungen,

Mehr

BPR BS Bezirkspersonalrat für Lehrkräfte an Beruflichen Schulen beim Regierungspräsidium Stuttgart

BPR BS Bezirkspersonalrat für Lehrkräfte an Beruflichen Schulen beim Regierungspräsidium Stuttgart BPR BS Bezirkspersonalrat für Lehrkräfte an Beruflichen Schulen beim Regierungspräsidium Stuttgart RUNDSCHREIBEN Nr. 4 Dez. 2016 Themen: 1. Personelle Veränderungen in der Geschäftsstelle 2. Neue E-Mail-Adresse

Mehr

Bildungs- und Förderwerk des Verbandes der Lehrer an beruflichen Schulen in Bayern e.v.

Bildungs- und Förderwerk des Verbandes der Lehrer an beruflichen Schulen in Bayern e.v. Bildungs- und Förderwerk des Verbandes der Lehrer an beruflichen Schulen in Bayern e.v. An die örtlichen Personalvertretungen Beruflicher Schulen E-Mail-Adresse: goetzke@vlb-bayern.de --- --- 2014-01-03

Mehr

Neuregelung der Deputatsermäßigung für schwerbehinderte Teilzeitbeschäftigte

Neuregelung der Deputatsermäßigung für schwerbehinderte Teilzeitbeschäftigte Neuregelung der Deputatsermäßigung für schwerbehinderte Teilzeitbeschäftigte im GHWRGS - Bereich Am 01.08.2014 trat die neue "Verordnung der Landesregierung über die Arbeitszeit der beamteten Lehrkräfte

Mehr

Schriftliche Kleine Anfrage

Schriftliche Kleine Anfrage BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 19/5064 19. Wahlperiode 26.01.10 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Ties Rabe (SPD) vom 15.01.10 und Antwort des Senats Betr.: A14-Stellen

Mehr

Nr. XI/10 Juli Zweites Beförderungsprogramm Studienrätinnen und Studienräte (zum )

Nr. XI/10 Juli Zweites Beförderungsprogramm Studienrätinnen und Studienräte (zum ) Hauptpersonalrat Berufliche Schulen beim Kultusministerium Baden-Württemberg Nr. XI/10 Juli 2012 1. Lehrereinstellung zum Schuljahr 2012/13 2. Genehmigungspflicht von Bugwellenstunden 3. Zweites Beförderungsprogramm

Mehr

Bekanntmachung über die Zusammensetzung des Wahlvorstandes für die Wahl des Schulpersonalrates ( 1 Abs 5 WOLPersVG)

Bekanntmachung über die Zusammensetzung des Wahlvorstandes für die Wahl des Schulpersonalrates ( 1 Abs 5 WOLPersVG) Muster 1 D e r W a h l v o r s t a n d d e s, den (Name der Schule/des Seminars) (Ort) (Datum) Bekanntmachung über die Zusammensetzung des Wahlvorstandes für die Wahl des Schulpersonalrates ( 1 Abs 5 WOLPersVG)

Mehr

Informationsblatt zur Einführung eines Lebensarbeitszeitkontos (LAK)

Informationsblatt zur Einführung eines Lebensarbeitszeitkontos (LAK) Informationsblatt zur Einführung eines Lebensarbeitszeitkontos (LAK) (Derzeit nur gültig für Beamtinnen und Beamte, die nicht unter das lehrende Personal an Hochschulen fallen.) LAK bei der 42-Stunden-Woche

Mehr

28. Arbeitsmedizinischer Qualitätszirkel: Was gibt es Neues bei persönlichen Schutzausrüstungen?

28. Arbeitsmedizinischer Qualitätszirkel: Was gibt es Neues bei persönlichen Schutzausrüstungen? REGIERUNGSPRÄSIDIUM STUTTGART STAATLICHER GEWERBEARZT Regierungspräsidium Stuttgart Postfach 10 29 42 70025 Stuttgart Stuttgart 12.10.2011 Name Dr. Müller-Barthelmeh/Edi Durchwahl 0711 904-39610 Aktenzeichen

Mehr

Ordnung zur Verbesserung der beruflichen Gleichstellung von Frauen und Männern im kirchlichen Dienst (Gleichstellungsordnung)

Ordnung zur Verbesserung der beruflichen Gleichstellung von Frauen und Männern im kirchlichen Dienst (Gleichstellungsordnung) Ordnung zur Verbesserung der beruflichen Gleichstellung von Frauen und Männern im kirchlichen Dienst (Gleichstellungsordnung) Zur Verwirklichung des Zieles einer beruflichen Gleichstellung von Frauen und

Mehr

Ausschreibung von Funktionsstellen;

Ausschreibung von Funktionsstellen; Ausschreibung von Funktionsstellen; Grundsätzliches: Ausschreibung, Voraussetzungen, Bewerbung auf dem Dienstweg - Verfahren 1. Wo sind Funktionsstellen ausgeschrieben? KMS - Eingang über das bayerische

Mehr

Besetzung der Stellen der Schulleitung an den öffentlichen allgemein bildenden und berufsbildenden Schulen im Land Sachsen-Anhalt

Besetzung der Stellen der Schulleitung an den öffentlichen allgemein bildenden und berufsbildenden Schulen im Land Sachsen-Anhalt Besetzung der Stellen der Schulleitung an den öffentlichen allgemein bildenden und berufsbildenden Schulen im Land Sachsen-Anhalt RdErl. des MK vom 26. Mai 2005-13.84010 Bezug: RdErl. des MK vom 4. November

Mehr

Verordnung über die Arbeitszeit der Lehrkräfte an öffentlichen Schulen (ArbZVO-Lehr).

Verordnung über die Arbeitszeit der Lehrkräfte an öffentlichen Schulen (ArbZVO-Lehr). Verordnung über die Arbeitszeit der Lehrkräfte an öffentlichen Schulen (ArbZVO-Lehr). geändert durch Achte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Arbeitszeit für Lehrkräfte an öffentlichen Schulen

Mehr

Betriebliches Eingliederungsmanagement nach 84 Abs. 2 Sozialgesetzbuch

Betriebliches Eingliederungsmanagement nach 84 Abs. 2 Sozialgesetzbuch Entwurf/erstellt von: Datum Az.: Bearb.: Raum: Tel.: Bearb.2: Raum: Tel.: E-Mail: Fax: Haus: Kopf: BRAllg 1) Frau / Herrn Name der Lehrkraft Privatanschrift der Lehrkraft Betriebliches Eingliederungsmanagement

Mehr

Förderung von Frauen, in den Bereichen, in denen sie unterrepräsentiert sind.

Förderung von Frauen, in den Bereichen, in denen sie unterrepräsentiert sind. Förderung von Frauen, in den Bereichen, in denen sie unterrepräsentiert sind. Prof. Dr. Gudrun Perko Die Verantwortung für die Umsetzung gleichstellungspolitischer Maßnahmen und Förderung von Frauen, an

Mehr

Der Personalrat stellt sich vor

Der Personalrat stellt sich vor Der Personalrat stellt sich vor Örtlicher Personalrat Grund-, Haupt-, Werkreal-, Real-, Gemeinschafts- und Sonderschulen beim Staatlichen Schulamt Heilbronn Personalräte gibt es in allen Einrichtungen/Verwaltungen

Mehr

Az.: 1B5/0348 Erfurt, den 16. Juni Ministerialerlass zur Mehrarbeit von Lehrkräften an staatlichen Schulen

Az.: 1B5/0348 Erfurt, den 16. Juni Ministerialerlass zur Mehrarbeit von Lehrkräften an staatlichen Schulen Die Ministerin Az.: 1B5/0348 Erfurt, den 16. Juni 2015 Ministerialerlass zur Mehrarbeit von Lehrkräften an staatlichen Schulen 1. Zuständigkeit für die Anordnung/Genehmigung von Mehrarbeit Die Zuständigkeit

Mehr

I n f o r m a t i o n e n des Bezirkspersonalrats Gymnasien beim Regierungspräsidium Tübingen

I n f o r m a t i o n e n des Bezirkspersonalrats Gymnasien beim Regierungspräsidium Tübingen I n f o r m a t i o n e n des Bezirkspersonalrats Gymnasien beim Regierungspräsidium Tübingen Nr. 2/2013 November 2013 An die Lehrkräfte an den Gymnasien im Regierungspräsidium Tübingen - über die Örtlichen

Mehr

Mehrarbeitsunterricht - was tun?

Mehrarbeitsunterricht - was tun? ÖPR-Info Berufsschullehrerverband Juni 2015 Mehrarbeitsunterricht - was tun? Grundsätzliches Seit dem Schuljahr 2014/15 gilt landesweit die Regelung, dass erst am Ende eines Schuljahres die Mehrarbeitsunterrichtsstunden

Mehr

Bestehende Arbeitszeitregelungen für Lehrkräfte und ihre Änderungsmöglichkeiten K AT J A M E T Z I G

Bestehende Arbeitszeitregelungen für Lehrkräfte und ihre Änderungsmöglichkeiten K AT J A M E T Z I G Bestehende Arbeitszeitregelungen für Lehrkräfte und ihre Änderungsmöglichkeiten 1 FACHTAG ARBEITSZEIT DER LEHRKRÄFTE 21.04.2016 K AT J A M E T Z I G Rechtsgrundlagen Arbeitnehmer*innen I 2 Arbeitszeitgesetz

Mehr

Nicht behindert zu sein, ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jederzeit genommen werden kann. Richard von Weizsäcker

Nicht behindert zu sein, ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jederzeit genommen werden kann. Richard von Weizsäcker Hauptschwerbehindertenvertretung / Schulen im Niedersächsischen Kultusministerium und Bezirksschwerbehindertenvertretungen / Schulen bei der Niedersächsischen Landesschulbehörde Stand: 12.10.2012 Nicht

Mehr

Amtliche Mitteilungen der Westfälischen Hochschule

Amtliche Mitteilungen der Westfälischen Hochschule Amtliche Mitteilungen der Westfälischen Hochschule Ausgabe Nr. 7 2. Jahrgang Gelsenkirchen, 29.04.2016 Inhalt: Wahlausschreiben für die Wahl zur Besetzung des Personalrates und der Jugend- und Auszubildendenvertretung

Mehr

die Personalratsvorsitzende oder den Personalratsvorsitzenden 1 und ein weiteres Personalratsmitglied in Kraft.

die Personalratsvorsitzende oder den Personalratsvorsitzenden 1 und ein weiteres Personalratsmitglied in Kraft. 1 Hochschule Bochum Personalrat Technik und Verwaltung Geschäftsordnung des Personalrats Technik und Verwaltung für die Amtszeit 1. Juli 2008 bis 30. Juni 2012 Der Personalrat Technik und Verwaltung der

Mehr

Staatliches Schulamt Albstadt HERZLICH WILLKOMMEN

Staatliches Schulamt Albstadt HERZLICH WILLKOMMEN HERZLICH WILLKOMMEN zur Dienstbesprechung für Beauftragte für Chancengleichheit (BfC) und Ansprechpartner/Innen(AfC) an Schulen des sbezirks Das neue Chancengleichheitsgesetz und der Chancengleichheitsplan

Mehr

Wahlausschreiben für die Wahl der Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) ( 31 i. V. m. 6 WOLPersVG)

Wahlausschreiben für die Wahl der Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) ( 31 i. V. m. 6 WOLPersVG) Der Wahlvorstand bei der/dem Dienststelle Ort, TU Kaiserslautern Kaiserslautern, 26.04.16 Wahlausschreiben für die Wahl der Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) ( 31 i. V. m. 6 WOLPersVG) Gemäß 58

Mehr

Bezirkspersonalrat Berufliche Schulen beim Regierungspräsidium Karlsruhe. Nr. XII/5 November 2016

Bezirkspersonalrat Berufliche Schulen beim Regierungspräsidium Karlsruhe. Nr. XII/5 November 2016 BPR BS Info Bezirkspersonalrat Berufliche Schulen beim Regierungspräsidium Karlsruhe Nr. XII/5 November 2016 1. Personelle Veränderungen im BPR BS für das SJ 2016/17 2. Beförderung nach A 11 / Höhergruppierung

Mehr

zur Fortbildung für Religionspädagogen und Religionspädagoginnen in den ersten Dienstjahren (FRED)

zur Fortbildung für Religionspädagogen und Religionspädagoginnen in den ersten Dienstjahren (FRED) Religionspädagogisches Zentrum Heilsbronn der Evang.-Luth. Kirche in Bayern RPZ Heilsbronn Postfach 1143, 91556 Heilsbronn Fortbildung in den ersten Dienstjahren (FRED) - Supervision - Kollegiale Beratung

Mehr

- 1 - Datum: Neubesetzung der Stelle als Leiterin / Leiter der Staatlichen

- 1 - Datum: Neubesetzung der Stelle als Leiterin / Leiter der Staatlichen - 1 - IV.9 BS4305.5 6a. 25 592 ABD Datum: 17.03.17 Neubesetzung der Stelle als Leiterin / Leiter der Staatlichen Kirchmeir_M Schulberatungsstelle für Niederbayern Aktenvermerk: In das Beiblatt zum Amtsblatt

Mehr

An die Bezirksregierungen in Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln und Münster

An die Bezirksregierungen in Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln und Münster Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen Ministerium für Schule und Weiterbildung NRW, 40190 Düsseldorf An die Bezirksregierungen in Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln und

Mehr

Nr. XI/5 Mai Zweites Beförderungsprogramm für das Jahr 2011 für Technische Lehrerinnen und Lehrer zum

Nr. XI/5 Mai Zweites Beförderungsprogramm für das Jahr 2011 für Technische Lehrerinnen und Lehrer zum Hauptpersonalrat Berufliche Schulen beim Kultusministerium Baden-Württemberg Nr. XI/5 Mai 2011 1. Zweites Beförderungsprogramm für das Jahr 2011 für Technische Lehrerinnen und Lehrer zum 01.08.2011 2.

Mehr

SMV-Satzung der Pestalozzi-Schule Rastatt

SMV-Satzung der Pestalozzi-Schule Rastatt SMV-Satzung der Pestalozzi-Schule Rastatt I. Aufgabe der SMV Die SMV ist Sache aller Schüler. Nur wenn alle Schüler die SMV unterstützen und mitmachen, kann sie Erfolg haben. Jeder Schüler kann mit der

Mehr

Ausschreibungsrichtlinien

Ausschreibungsrichtlinien Ausschreibungsrichtlinien Ausschreibungsrichtlinien A. Besetzung von Dienstposten/Arbeitsplätzen und Ausbildungsplätzen 1. Die Besetzung von Dienstposten/Arbeitsplätzen und Ausbildungsplätzen bei der Freien

Mehr

Nr. XII/11 Oktober 2016

Nr. XII/11 Oktober 2016 Hauptpersonalrat Berufliche Schulen beim Kultusministerium Baden-Württemberg Nr. XII/11 Oktober 2016 1. Frühzeitige Bekanntgabe von stellenwirksamen Änderungswünschen der Lehrerinnen und Lehrer für Sommer

Mehr

Einladung zur Grundschulung für Schulpersonalräte an den Gymnasien und Berufsbildenden Schulen

Einladung zur Grundschulung für Schulpersonalräte an den Gymnasien und Berufsbildenden Schulen Treuhand- und Servicegesellschaft der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Sachsen-Anhalt mbh Treuhand- und Servicegesellschaft der GEW Sachsen-Anhalt mbh Markgrafenstraße 6. 39114 Magdeburg Magdeburg,

Mehr

Sehr geehrte Frau / geehrter Herr,

Sehr geehrte Frau / geehrter Herr, Thüringer Finanzministerium Postfach 90 04 61 99107 Erfurt Information zum Tarifvertrag über die Eingruppierung und die Entgeltordnung für die Lehrkräfte der Länder (TV EntgO-L) vom 28. März 2015 zwischen

Mehr

Bekanntgabe der Wählerinnenliste ( 7 Abs. 3 Verordnung der Landesregierung über die Wahl der Beauftragten für Chancengleichheit)

Bekanntgabe der Wählerinnenliste ( 7 Abs. 3 Verordnung der Landesregierung über die Wahl der Beauftragten für Chancengleichheit) Vordrucke zur Durchführung der Wahl der Beauftragten für Chancengleichheit gemäß der Verordnung der Landesregierung über die Wahl der Beauftragten für Chancengleichheit in der Fassung vom 8. November 2005

Mehr

Bekanntgabe der Wählerinnenliste ( 7 Abs. 3 Verordnung der Landesregierung über die Wahl der Beauftragten für Chancengleichheit)

Bekanntgabe der Wählerinnenliste ( 7 Abs. 3 Verordnung der Landesregierung über die Wahl der Beauftragten für Chancengleichheit) Vordrucke zur Durchführung der Wahl der Beauftragten für Chancengleichheit gemäß der Verordnung der Landesregierung über die Wahl der Beauftragten für Chancengleichheit in der Fassung vom 8. November 2005

Mehr

Vom 8. Dezember Örtliche Zuständigkeit

Vom 8. Dezember Örtliche Zuständigkeit Verordnung des Sozialministeriums zur Durchführung schulärztlicher Untersuchungen sowie zielgruppenspezifischer Untersuchungen und Maßnahmen in Kindertageseinrichtungen und Schulen (Schuluntersuchungsverordnung)

Mehr

Im nächsten Schuljahr werden die Veranstaltungen den Schwerpunkt digitale Medien (graphikfähiger Taschenrechner, interaktives Whiteboard) behandeln:

Im nächsten Schuljahr werden die Veranstaltungen den Schwerpunkt digitale Medien (graphikfähiger Taschenrechner, interaktives Whiteboard) behandeln: Kompetenzteams NRW Geschäftsstelle Rathausmarkt 3 14747 Viersen An die Schulleiterinnen und Schulleiter der weiterführenden Schulen im Kreis Viersen Kompetenzteams NRW Geschäftsstelle Rathausmarkt 3 41747

Mehr

Unterrichtspflichtzeit der Lehrer und Fachlehrer an Grundschulen und Hauptschulen

Unterrichtspflichtzeit der Lehrer und Fachlehrer an Grundschulen und Hauptschulen Unterrichtspflichtzeit der Lehrer und Fachlehrer an Grundschulen und Hauptschulen Unterrichtspflichtzeit der Lehrer und Fachlehrer an Grundschulen und Hauptschulen KWMBl. I 1994 S. 136 2030.5.1-UK Unterrichtspflichtzeit

Mehr

MINISTERIUM FÜR KULTUS, JUGEND UND SPORT BADEN-WÜRTTEMBERG. Informationsblatt. zum Betriebs- oder Sozialpraktikum

MINISTERIUM FÜR KULTUS, JUGEND UND SPORT BADEN-WÜRTTEMBERG. Informationsblatt. zum Betriebs- oder Sozialpraktikum MINISTERIUM FÜR KULTUS, JUGEND UND SPORT BADEN-WÜRTTEMBERG Informationsblatt zum Betriebs- oder Sozialpraktikum für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst für das Lehramt Gymnasium gemäß 2 Abs. 1 Nr. 6

Mehr

Geschäftsordnung. der Schülervertretung der Max Klinger Schule

Geschäftsordnung. der Schülervertretung der Max Klinger Schule Geschäftsordnung der Schülervertretung der Max Klinger Schule Präambel Die Schülervertretung (SV) der Max Klinger Schule ist die demokratisch legitimierte Vertretung der Schülerschaft unserer Schule. Sie

Mehr

Ordnung zur Verbesserung der beruflichen Gleichstellung von Frauen und Männern im kirchlichen Dienst (Gleichstellungsordnung)

Ordnung zur Verbesserung der beruflichen Gleichstellung von Frauen und Männern im kirchlichen Dienst (Gleichstellungsordnung) Ordnung zur Verbesserung der beruflichen Gleichstellung von Frauen und Männern im kirchlichen Dienst (Gleichstellungsordnung) Zur Verwirklichung des Zieles einer beruflichen Gleichstellung von Frauen und

Mehr

Schwerbehinderteneinstellungsverfahren für 2016 und Beratung

Schwerbehinderteneinstellungsverfahren für 2016 und Beratung DIE HAUPTVERTRAUENSPERSON DER SCHWERBEHINDERTEN LEHRKRÄFTE AN GRUND-, HAUPT-, WERKREAL-, REAL-, GEMEINSCHATSSCHULEN UND SONDERPÄDAGOGISCHEN BILDUNGS- UND BERATUNGSZENTREN BEIM MINISTERIUM FÜR KULTUS, JUGEND

Mehr

Abschnitt 1 Geltungsbereich

Abschnitt 1 Geltungsbereich Richtlinien über die dienstliche Beurteilung der Rechtspfleger und Amtsanwälte des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Beurteilungsrichtlinien Rechtspfleger - BeurtRL RPfl) Bekanntmachung des Justizministeriums

Mehr

Schulungsveranstaltungen. Wahlvorstände Jan./Febr. 2012

Schulungsveranstaltungen. Wahlvorstände Jan./Febr. 2012 1 Schulungsveranstaltungen für Wahlvorstände Jan./Febr. 2012 2 Inhalte 1. Rechtliche Grundlagen 2.Der Wahlvorstand 3.Das Wahlausschreiben 4.Das Wählerverzeichnis 5.Wahlvorschläge 6.Durchführung der Wahl

Mehr

Dienstliche Beurteilung

Dienstliche Beurteilung - 1 - Dienstliche Beurteilung Zutreffendes bitte ankreuzen für Frau / Herrn ggf. akademischer Grad, Vorname, Name, Geburtsname Amtsbezeichnung Geburtstag und -ort Schwerbehindert Nein Ja ( Grad der Behinderung:

Mehr

dem Tag des In-Kraft-Tretens und dem Ende der Amtszeit am 30. Juni 2016.

dem Tag des In-Kraft-Tretens und dem Ende der Amtszeit am 30. Juni 2016. 1 Geschäftsordnung des Personalrats Technik und Verwaltung für die Amtszeit 1. Juli 2012 bis 30. Juni 2016 Der Personalrat Technik und Verwaltung der Hochschule Bochum hat in seiner 1. ordentlichen Sitzung

Mehr

Ausblick auf die SBV-Wahlen 2018/2019

Ausblick auf die SBV-Wahlen 2018/2019 Ausblick auf die SBV-Wahlen 2018/2019 Herbsttagung des ver.di-landesarbeitskreises Behindertenpolitik in Baden-Württemberg am 16. Oktober 2017 in Stuttgart Gotthold R. Secker Stellv. Vorsitzender des ver.di-landesarbeitskreises

Mehr

Antrag auf Teilzeitbeschäftigung in Form des Sabbatjahres

Antrag auf Teilzeitbeschäftigung in Form des Sabbatjahres Antrag auf Teilzeitbeschäftigung in Form des Sabbatjahres Vorname Name: Dienstbezeichnung: Schule: Ich beantrage meine Arbeitszeit nach folgendem Sabbatjahrmodell ab dem 01. 08. auf der Grundlage von Vollzeitbeschäftigung

Mehr

Aktuelles aus dem HPR - März 2015

Aktuelles aus dem HPR - März 2015 Aktuelles aus dem HPR - März 2015 Wirksamkeit der neuen Beurteilungen - Beförderungschancen Nach den aktuellen Richtlinien waren die Beurteilungen bis Mitte Februar (bzw. in Ausnahmefällen bis Anfang März)

Mehr

I n f o r m a t i o n e n des Bezirkspersonalrats Gymnasien beim Regierungspräsidium Tübingen

I n f o r m a t i o n e n des Bezirkspersonalrats Gymnasien beim Regierungspräsidium Tübingen I n f o r m a t i o n e n des Bezirkspersonalrats Gymnasien beim Regierungspräsidium Tübingen Nr. 1/2014 Juni 2014 An die Lehrkräfte an den Gymnasien im Regierungspräsidium Tübingen - über die Örtlichen

Mehr

Bekanntgabe der Wählerinnenliste ( 7 Abs. 3 Verordnung der Landesregierung über die Wahl der Beauftragten für Chancengleichheit)

Bekanntgabe der Wählerinnenliste ( 7 Abs. 3 Verordnung der Landesregierung über die Wahl der Beauftragten für Chancengleichheit) Vordrucke zur Durchführung der Wahl der Beauftragten für Chancengleichheit gemäß der Verordnung der Landesregierung über die Wahl der Beauftragten für Chancengleichheit in der Fassung vom 8. November 2005

Mehr

Staatliches Schulamt für den Landkreis Darmstadt-Dieburg und die Stadt Darmstadt

Staatliches Schulamt für den Landkreis Darmstadt-Dieburg und die Stadt Darmstadt Staatliches Schulamt für den Landkreis Darmstadt-Dieburg und die Stadt Darmstadt An alle öffentlichen Schulen im Aufsichtsbereich Darmstadt, 27. Oktober 2006 Bearbeiterin: Frau Lettau Tel.: 06151-3682-411

Mehr

Wahlausschreiben für die Wahl des Personalrats in Gruppenwahl ( 6 WOLPersVG)

Wahlausschreiben für die Wahl des Personalrats in Gruppenwahl ( 6 WOLPersVG) Der Wahlvorstand bei der Dienststelle Fachhochschule Trier Standorte Trier u. Idar-Oberstein Ort, 10.03.2009 Wahlausschreiben für die Wahl des Personalrats in Gruppenwahl ( 6 WOLPersVG) Gemäß 12 LPersVG

Mehr

Einladung zur Teilnahme am Betrieblichen Eingliederungsmanagement (nach 84 II SGB IX)

Einladung zur Teilnahme am Betrieblichen Eingliederungsmanagement (nach 84 II SGB IX) Fachhochschule Kiel, Sokratesplatz 1, 24149 Kiel Frau M. Mustermann Das Präsidium Der Kanzler Personalabteilung Sokratesplatz 1 24149 Kiel Telefon: 0431/210-1341 Telefax: 0431/210-61341 E-Mail: dagmar.scheffler@fh-kiel.de

Mehr

Drucksache 17 / Kleine Anfrage Wahlperiode. der Abgeordneten Thomas Birk und Özcan Mutlu (GRÜNE)

Drucksache 17 / Kleine Anfrage Wahlperiode. der Abgeordneten Thomas Birk und Özcan Mutlu (GRÜNE) Drucksache 17 / 11 839 Kleine Anfrage.17. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Thomas Birk und Özcan Mutlu (GRÜNE) vom 26. März 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. März 2013) und Antwort

Mehr

Ihr Zeichen, Ihre Nachricht vom Mein Zeichen (Bei Antwort angeben) Durchwahl (0511) 120- Hannover /1/1-6/

Ihr Zeichen, Ihre Nachricht vom Mein Zeichen (Bei Antwort angeben) Durchwahl (0511) 120- Hannover /1/1-6/ Niedersächsisches Kultusministerium, Postfach 1 61, 30001 Hannover Niedersächsisches Kultusministerium ProReKo-Schulen nur per Mail: nachrichtlich: Bezirksregierungen Bearbeitet von Frau Baumann e-mail:

Mehr

INFORMATIONSBLATT ZUM VERSETZUNGSVERFAHREN

INFORMATIONSBLATT ZUM VERSETZUNGSVERFAHREN Bayerisches Staatsministerium Stand: Februar 2014 für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst Salvatorstraße 2 80333 München www.km.bayern.de INFORMATIONSBLATT ZUM VERSETZUNGSVERFAHREN FÜR DEN BEREICH

Mehr

TECHNISCHE UNIVERSITAT DARMSTADT

TECHNISCHE UNIVERSITAT DARMSTADT Technische Universität Dannstadt I Dezernat VII I Karolinenplatz 5 I 64269 Darmstadt Änderung der Hessischen Arbeitszeitverordnung vom07.07.2009 Hier: Richtlinien über das Lebensarbeitszeitkonto vom 14.07.2009

Mehr

Arbeitszeit alte und neue drängende Fragen und Probleme!

Arbeitszeit alte und neue drängende Fragen und Probleme! Personalversammlung für Schulleitungen an GHWRGS-Schulen im SSA Biberach Ulm-Wiblingen, 25.6.2015 Arbeitszeit alte und neue drängende Fragen und Probleme! 1 Regelstundenmaßerlass gültig bis 31.7.2014 Entscheidung

Mehr

Landtag von Baden-Württemberg. Antrag. Stellungnahme. Drucksache 15 / Wahlperiode. der Abg. Georg Wacker u. a. CDU.

Landtag von Baden-Württemberg. Antrag. Stellungnahme. Drucksache 15 / Wahlperiode. der Abg. Georg Wacker u. a. CDU. Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 5287 02. 06. 2014 Antrag der Abg. Georg Wacker u. a. CDU und Stellungnahme des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Plant der Kultusminister

Mehr

I n f o r m a t i o n e n des Bezirkspersonalrats Gymnasien beim Regierungspräsidium Tübingen

I n f o r m a t i o n e n des Bezirkspersonalrats Gymnasien beim Regierungspräsidium Tübingen I n f o r m a t i o n e n des Bezirkspersonalrats Gymnasien beim Regierungspräsidium Tübingen Nr. 2/2014 November 2014 An die Lehrkräfte an den Gymnasien im Regierungspräsidium Tübingen - über die Örtlichen

Mehr

Allgemeine Informationen zum Einstellungsprozess an der Goethe-Universität

Allgemeine Informationen zum Einstellungsprozess an der Goethe-Universität Allgemeine Informationen zum Einstellungsprozess an der Goethe-Universität Herausgegeben von der Abteilung Personalservices (April 2011) Inhalte 1. Hintergrund für die Erstellung eines Informationspaketes

Mehr

Versetzung von Förderschullehrkräften an Schwerpunktschulen Rechtliche und organisatorische Fragen

Versetzung von Förderschullehrkräften an Schwerpunktschulen Rechtliche und organisatorische Fragen Versetzung von Förderschullehrkräften an Schwerpunktschulen Rechtliche und organisatorische Fragen Fragen Antworten Versetzungsverfahren Welche gesetzlichen Grundlagen gibt es für Versetzungen von Förderschullehrkräften

Mehr

Quelle: Gliederungs-Nr: Fundstelle: GABl. 2017, 410. Gesamtvorschrift in der Gültigkeit zum bis Inhaltsverzeichnis

Quelle: Gliederungs-Nr: Fundstelle: GABl. 2017, 410. Gesamtvorschrift in der Gültigkeit zum bis Inhaltsverzeichnis Landesrecht BW Gesamte Vorschrift Normgeber: Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Aktenzeichen: 1-0311.4/131/3 Erlassdatum: 09.08.2017 Fassung vom: 09.08.2017 Gültig ab: 01.10.2017 Gültig

Mehr

Mission Impossible. Gute, gesunde Arbeit

Mission Impossible. Gute, gesunde Arbeit Mission Impossible Gute, gesunde Arbeit Konstanze Hügel 1 Kommentar/Ergänzung: Gute und gesunde Arbeit beinhaltet vieles. Unter anderem eben auch, keine finanziellen Sorgen zu haben. Seit Jahren beschäftigt

Mehr