Rundschreiben des Bezirkspersonalrats Gymnasien beim Regierungspräsidium Stuttgart
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- Dieter Lenz
- vor 7 Jahren
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1 Rundschreiben des Bezirkspersonalrats Gymnasien beim Regierungspräsidium Stuttgart Rundschreiben 3 / September ÖPR-Freistellungen 2. Geänderte Besetzung der Schulkonferenz 3. A14-Beförderungen im Stufenverfahren 4. A14- Ausschreibung Teilnahme an Bewerbergesprächen 5. Neuregelung Altersermäßigung ab August Arbeits- und Gesundheitsschutz 7. Wahlen der Örtlichen Schwerbehindertenvertretung Geschäftsstelle: Postfach , Stuttgart Tel.: 0711 / (Sekretariat) oder (Vorsitzende), Fax Monja.Kambersky@rps.bwl.de oder Andrea.Wessel@rps.bwl.de Verteiler: 6 Ex. an die Schulen (3 Ex. für den ÖPR, 1 Ex. Aushang, 1 Ex. Schulleitung, 1 Ex. BfC) 3 Ex. an die Ausbildungspersonalräte an den Studienseminaren S, ES, HN 12 Ex. an die BPRe an den RPen KA, FR, TÜ
2 Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Mitglieder des Bezirkspersonalrats Gymnasien beim Regierungspräsidium Stuttgart begrüßen Sie zum neuen Schuljahr. Wir hoffen, Sie hatten einen guten Start und wünschen Ihnen für den weiteren Verlauf dieses Schuljahres viel Kraft. Im Folgenden möchten wir Ihnen zu einigen Themen aktuelle Informationen zukommen lassen; diese sind auch unter folgendem Link zugänglich: 1. ÖPR-Freistellungen Es war erklärter Wille des Gesetzgebers, die Stellung der Personalräte gegenüber den Dienststellenleitern zu stärken, deshalb wurden im neuen Landespersonalvertretungsgesetz vom die Freistellungen für die ÖPRe deutlich erhöht. Es heißt dort (LPVG 47b): Mitglieder des Personalrats sind auf Antrag des Personalrats von ihrer dienstlichen Tätigkeit freizustellen, wenn und soweit es nach Umfang und Art der Dienststelle zur ordnungsgemäßen Durchführung ihrer Aufgaben erforderlich ist. Sie sind freizustellen in Personalräten mit fünf Mitgliedern für 12 Arbeitsstunden in der Woche, laut KM 7,5 DepStd sieben Mitgliedern für 24 Arbeitsstunden in der Woche, laut KM 15 DepStd Die Freistellungen werden dem ÖPR nur auf Antrag für ein Jahr gewährt. Diese Freistellung und die Verteilung auf die Mitglieder muss jedes Jahr neu beantragt werden. Diesem Antrag muss ein gemeinsamer, schriftlich dokumentierter Beschluss des ÖPR vorangehen. Im Falle der Nichtgewährung durch die Schulleitung kann sich der Personalrat an die nächsthöhere Dienststelle wenden, mit der Bitte im Dienstaufsichtsweg einzugreifen. Er kann auch das Verwaltungsgericht anrufen. (Vgl. Rooschüz/Bader S. 180, Anmerkung 5). Beantragt der ÖPR nur eine geringere Freistellung, kommen die Stunden nicht der Schule zugute, denn Freistellungen und Anrechnungen können nicht gegenseitig verrechnet werden. 2. Geänderte Besetzung der Schulkonferenz Der 47, 9 des Schulgesetzes wurde dahingehend geändert, dass das Kollegium in Zukunft nicht mehr mit sechs, sondern nur noch mit drei Lehrkräften in der Schulkonferenz vertreten ist. Ab sofort sind alle drei Gruppen (Lehrkräfte, Eltern und Schülerschaft) mit einem Drittel vertreten. Trotzdem ist der Begriff paritätisch zumindest kritisch zu hinterfragen. Denn der/die gewählte Elternbeiratsvorsitzende und der/die gewählte Schülersprecher/in, beide so genannte geborene Mitglieder der Schulkonferenz, sind Vertreter der Eltern bzw. der Schülerschaft. Sie sind ja gewählt. Dem ÖPR als gewählte Vertretung des Kollegiums bleibt gleiches Recht versagt. Der/die Schulleiter/in, ebenfalls geborenes Mitglied und Vorsitzende/r der Schulkonferenz, kann nicht uneingeschränkt als Vertreter/in des Kollegiums angesehen werden. Aufgrund dieser Situation sollten Sie als ÖPR an der Schule darauf achten, dass nicht auch noch Mitglieder der Schulleitung in die Schulkonferenz gewählt werden. Geeignete Kandidat/innen sind sicher Personen, die in der Schulkonferenz die Interessen 2
3 der Lehrkräfte offensiv vertreten (können) und Einblick in schulübergreifende und bildungspolitische Zusammenhänge haben. 3. A 14-Beförderungen im Stufenverfahren Zum konnten im Regierungspräsidium Stuttgart 55 Lehrkräfte im Stufenverfahren befördert bzw. höhergruppiert werden. Die Beförderungen erfolgten nach folgenden Kriterien: Beförderungsmöglichkeiten A 14 zum Beförderungsjahrgang Erforderliche Note 1,0 1,5 2,0 Bis bis 2004 Da mittlerweile Frauen auf A 14-Stellen nicht mehr unterrepräsentiert sind, werden diese nicht mehr bevorzugt befördert. Daher ist bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung das Lebensalter das nächste Kriterium. Schwerbehinderte sind bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung immer vorrangig zu berücksichtigen. Die Urkunden müssen im Oktober ausgehändigt werden, damit die Beförderung fristgerecht in Kraft treten kann. Sie haben als ÖPR die PERS-Bögen zur Kenntnisnahme erhalten. Dienstliche Beurteilungen sind fünf Jahre gültig und können in diesem Zeitraum für weitere Beförderungsprogramme herangezogen werden; in diesen Fällen sind also keine weiteren Überprüfungen für das nächste Beförderungsprogramm im Mai 2015 erforderlich. Sofern die letzten dienstlichen Beurteilungen keine Gültigkeit mehr haben, werden für dieses Programm neue dienstliche Beurteilungen angefordert, und zwar für Lehrkräfte der Beförderungsjahrgänge bis einschließlich 1999 mit bisher mindestens Note 2,5, für 2000 bis einschließlich 2003 mit bisher mindestens 2,0 sowie für 2004 und 2005 mit bisher mindestens 1,5 in der letzten dienstlichen Beurteilung. Die Beurteilungen sollen dem RP bis zum vorliegen. 4. A14-Ausschreibung - Teilnahme an Bewerbergesprächen Mit Inkrafttreten des neuen Landespersonalvertretungsgesetzes (LPVG) hat sich die Beteiligung des Personalrates ausgeweitet, wie in unserem letzten Rundschreiben bereits angedeutet. Nach 68a LPVG hat der Personalrat nun ein Teilnahmerecht an den Bewerbergesprächen, die im Rahmen der Auswahl bei A14-Ausschreibungsstellen durchgeführt werden. Dem teilnehmenden Personalrat müssen auf Verlangen die Bewerbungsunterlagen aller Bewerber vorgelegt werden. Der BPR ist allerdings der Meinung, dass das Aushändigen der notwendigen Unterlagen auch ohne ausdrückliche Nachfrage eine Selbstverständlichkeit ist. Da die Beförderung vom RP verfügt wird, besteht dieses Teilnahmerecht für den Bezirkspersonalrat. Es wird in der Regel an Sie, die Örtlichen Personalräte an der Schule, delegiert. Zum einen könnte der BPR die Gespräche in der kurzen Zeitspanne gar nicht alle bewältigen, zum anderen kennen Sie die Verhältnisse vor Ort besser. Trotzdem behält sich der BPR eine Teilnahme im Einzelfall vor, z. B. wenn sich ein Mitglied des ÖPR auf eine ausgeschriebene A14-Stelle bewirbt. 3
4 Da inzwischen keine Unterrepräsentanz von Frauen mehr bei A14-Stellen besteht, ist das Teilnahmerecht der BfC an den Bewerbergesprächen erloschen. Weiterhin muss die BfC und sollten der ÖPR und die GLK aber schon im Vorfeld beim Festlegen der ausgeschriebenen Aufgabe(n) und beim Formulieren der Ausschreibungstexte einbezogen werden. Dass dies so erfolgt ist, wird wie bisher von BfC und ÖPR auf dem Formular mit der Bewerberübersicht durch Ankreuzen und Unterschrift bestätigt. Falls es schwerbehinderte Bewerber/innen gibt, muss hier auch die Schwerbehindertenvertretung unterschreiben. Das neu gestaltete Formular ist diesem Rundschreiben angehängt. 5. Neuregelung Altersermäßigung ab August 2014 Die Neuregelung Altersermäßigung gilt für Lehrkräfte im Beamten- wie im Arbeitnehmerverhältnis. Es gibt keinen Bestandsschutz. Zu Beginn des Schuljahres, in dem eine vollbeschäftigte Lehrkraft ihr 60. Lebensjahr vollendet, erhält sie 1 Wochenstunde Altersermäßigung. Zu Beginn des Schuljahres, in dem eine vollbeschäftigte Lehrkraft ihr 62. Lebensjahr vollendet, erhält sie 2 Wochenstunden Altersermäßigung. Jede Reduzierung des Deputats wirkt sich ab dem Schuljahr 2014/15 auf die Altersermäßigung aus: Die Lehrkraft erhält die oben beschriebene Stundenzahl prozentual anteilig. Beispiel: Eine Lehrkraft, die ein Deputat von 20/25 hat, hat einen Beschäftigungsumfang von 80 %. Zu Beginn des Schuljahres, in dem sie das 60. Lebensjahr vollendet, erhält sie damit eine Altersermäßigung von 0,8 Wochenstunden. Zu Beginn des Schuljahres, in dem sie das 62. Lebensjahr vollendet, erhält sie eine Altersermäßigung von 1,6 Wochenstunden. An diesem und zahlreichen anderen Beispielen wird deutlich, dass der Anspruch auf anteilige Altersermäßigung zu einem Anspruch auf Stundenbruchteile führen kann. Bei schwerbehinderten Kolleg/innen werden die Stundenbruchteile von Schwerbehindertenermäßigung und Altersermäßigung addiert. Ganze und halbe Stunden Altersermäßigung werden im laufenden Schuljahr als Ermäßigung in Zeit gewährt. Restliche Bruchteile werden gesammelt, bis wieder eine halbe Stunde in Zeit gegeben werden kann. Diese Regelung gilt jetzt auch für Arbeitnehmer/innen. Eine Auszahlung in Geld ist für Beamte grundsätzlich nicht möglich. Arbeitnehmer/innen erhalten die restlichen Bruchteile bei Rentenantritt ausbezahlt. Achtung: Deshalb ist vor dem Eintritt in den Ruhestand darauf zu achten, dass im laufenden Schuljahr übrige Bruchteile (unter einer halben Stunde) durch eine schulinterne Lösung zurückgegeben werden. Bei Beamten verfallen sie ansonsten. Bitten Sie den ÖPR um Unterstützung. 6. Arbeits-und Gesundheitsschutz Es gibt ein großes Angebot an gesundheitsförderlichen Maßnahmen, auf die wir hinweisen wollen und bei denen wir um rege Beteiligung bitten: 1. Gesundheitstag an Schulen Es stehen in diesem Kalenderjahr noch Mittel für Workshops und Vorträge des B.A.D. zur Verfügung. Mithilfe des Formblatts (hinten angehängt) kann ein Gesundheitstag bis zum beantragt werden. Sie können auch versuchen, noch 4
5 später einen Antrag zu stellen. Die Schulleitungen wurden zum Schuljahresbeginn vom RP über die mögliche Beantragung von Gesundheitstagen informiert. 2. Gesundheitsmaßnahmen für einzelne Lehrkräfte und Schulleitungen Zum Schuljahresende haben alle Lehrkräfte aller Schularten in ganz Baden- Württemberg eine Broschüre zum Gesundheitsmanagement vom Kultusministerium erhalten. Sie können sich auf dem Vordruck S. 34 (hinten angehängt) für Workshopund Vortragsangebote anmelden. Schicken Sie das Anmeldeformular auf dem Dienstweg an das RP. 3. Regionaler Gesundheitstag Als Auftaktveranstaltung für die zweite Erhebungsrunde zum Arbeits- und Gesundheitsschutz bietet das Regierungspräsidium acht regionale Informationsveranstaltungen an, zu denen Lehrkräfte auf Antrag freigestellt werden können. Der erste Regionale Gesundheitstag findet am in der Hedwig-Dohm-Schule für die Stuttgarter Schulen statt. Das Programm entnehmen Sie bitte folgender Internetseite: 4. Konfliktmanagementschulungen Zwei weitere empfehlenswerte ÖPR-Schulungen zum Konfliktmanagement werden im November von den Psychologen des RPS angeboten: am in Heilbronn und am im RPS. Nur wenn wir positive Teilnehmerzahlen vorweisen können, ist es dem BPR möglich, weitere derartige Schulungen zu fordern. 7. Wahlen der Örtlichen Schwerbehindertenvertretungen Im Zeitraum vom finden die Wahlen für die Örtlichen Schwerbehindertenvertretungen statt. Schwerbehinderte Kolleg/innen an Gymnasien, bei denen am Wahltag fünf oder mehr Schwerbehinderte an der Schule sind, haben die Möglichkeit, eine eigene Vertretung zu wählen. Dies wird im Bereich des RP Stuttgart nur an ein bis zwei Schulen der Fall sein, mit denen die amtierenden ÖVPen in Kontakt sind. In allen anderen Gymnasien wird auf Ebene des Landkreises eine örtliche Vertretung gewählt. Die schwerbehinderten Kolleginnen und Kollegen werden schriftlich persönlich zur Wahl im jeweiligen Landkreis eingeladen. Schulleitungen und Örtliche Personalräte werden über die Termine informiert. Die Schwerbehindertenvertretung hofft auf eine hohe Wahlbeteiligung. Sie freut sich auch über die Unterstützung der Örtlichen Personalräte, z. B. durch die Übernahme der Wahlleitung. Die Wahlergebnisse müssen zwei Wochen in den Schulen ausgehängt werden. Die neugewählten ÖVPen werden sich auch durch einen Daueraushang an den Schulen bekanntmachen. Die SBV bittet die Personalräte in diesen Punkten um Unterstützung, damit der 93 und 99 SBG IX (enge Zusammenarbeit von Arbeitgeber, Personalrat und Schwerbehindertenvertretung) in der Praxis mit Leben gefüllt wird. In eigener Sache: Anbei senden wir Ihnen noch unsere aktualisierte Mitgliederliste. Bitte senden Sie uns, falls noch nicht geschehen, Ihre ÖPR-Liste mit Mail-Adressen. 5
6 Mit freundlichen Grüßen gez. Andrea Wessel (Vorsitzende) Ute Demko (stellvertretende Vorsitzende) Werner Baier Heiko Bluhm Martin Brenner Edelgard Jauch Ursula Kampf Waltraud Kommerell Ralf Scholl Liane Voß Dagmar Wenger-Morschett Bezirksvertrauenspersonen der Schwerbehinderten Effi Münchinger Sigrid Bilz 6
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