SÄCHSISCHER LANDKREISTAG
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1 SÄCHSISCHER LANDKREISTAG Geschäftsführendes Präsidialmitglied Geschäftsstelle Käthe-Kollwitz-Ufer 88, Dresden Landräte im Freistaat Sachsen Bearbeiter: Herr Groneberg Tel.: (0351) Fax: (0351) slkt@landkreistag-sachsen.de Homepage: Aktenzeichen: / / Gro Datum: Landräte-Rundschreiben Nr. 024/2014 Unterbringung von Asylbewerbern in Kommunalen Einrichtungen Erstellung eines Unterbringungs- und Kommunikationskonzepts Zusammenfassung Mit dem beigefügten Schreiben vom 09. März 2014 hat Herr Staatsminister Ulbig den Präsidenten der Kommunalen Landesverbände offiziell das von SMI, Landkreisen, Kreisfreien Städten und Kommunalen Landesverbänden gemeinsam erarbeitete Unterbringungs- und Kommunikationskonzept für Asylbewerber im Freistaat Sachsen übermittelt und sich bei den Kommunalen Landesverbänden für die gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit bedankt. Sehr geehrter Herr Landrat, im Zusammenhang mit den Verhandlungen zu finanziellen Übergangshilfen im Asylbewerberbereich für die Jahre 2013 und 2014 wurde mit der Staatsregierung auch die gemeinsame Erarbeitung eines Unterbringungs- und Kommunikationskonzepts als Empfehlung für die unteren Unterbringungsbehörden vereinbart. Dieses Vorhaben wurde vom SMI zusammen mit Vertretern aller Landkreise und Kreisfreien Städte sowie den Kommunalen Landesverbänden ab November 2013 bis unmittelbar vor Weihnachten energisch vorangetrieben. Ergebnis waren ein Konzept zur Unterbringung von Asylbewerbern im Freistaat Sachsen, ein Eckpunktepapier zur dezentralen Unterbringung sowie ein Kommunikationskonzept im Zusammenhang mit der Unterbringung von Asylbewerbern im Freistaat Sachsen. Diese Ausarbeitungen wurden zwischen SMI, den Vertretern der Landkreise und Kreisfreien Städten sowie den Kommunalen Landesverbänden in intensiven Beratungen abgestimmt und waren letztendlich Mitte Januar 2014 fertig gestellt.
2 2 Wie sich aus der von den Kommunalen Landesverbänden gestalteten Vorbemerkung zum Unterbringungskonzept ergibt, handelt es sich bei diesem Konzept um Empfehlungen an die Landkreise und Kreisfreien Städte als untere Unterbringungsbehörden, die diesen als Hilfestellung bei der Erfüllung ihrer Aufgaben dienen sollen. Eine rechtliche Bindung oder eine Erweiterung der derzeitigen Rechtsgrundlagen ist damit nicht verbunden. Je nach den spezifischen Verhältnissen im Bereich der einzelnen Unterbringungsbehörden können auch abweichende Maßnahmen oder Vorgehensweisen geboten sein. Eine Standarderhöhung ist mit den Empfehlungen nicht bezweckt, sondern eine Optimierung der Unterbringung und der dabei erforderlichen Kommunikation im Rahmen der geltenden rechtlichen Vorgaben. Die einzige Ausnahme hiervon ist eine Standarderhöhung im Bereich der Sozialarbeit, zu der ein Betreuungsschlüssel von 1 Sozialarbeiter zu 150 Asylbewerbern vorgeschlagen wird. Dieser Vorschlag wird aber ausdrücklich unter Haushaltsvorbehalt gestellt. Seitens des SMI ist hierzu die Erarbeitung einer Förderrichtlinie angedacht, in welcher der Freistaat eine Förderung der dadurch entstehenden Kosten zu mindestens 90 % in Aussicht stellt. Zu der Förderrichtlinie liegt ein erster vertraulicher Entwurf vor, der aber innerhalb der Ressorts noch nicht abgestimmt ist. Zwischenzeitlich hat Herr Staatsminister Ulbig das gemeinsame Unterbringungs- und Kommunikationskonzept der Öffentlichkeit vorgestellt. Mit dem als Anlage 1 beigefügten Schreiben vom 09. März 2014 hat der Innenminister das dreiteilige Unterbringungs- und Kommunikationskonzept mit den Eckpunkten zur dezentralen Unterbringung (Anlagen 2-4) den Präsidenten der Kommunalen Landesverbände nochmals offiziell zugeleitet und sich bei ihnen für die gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit bei der Erstellung dieser Konzepte bedankt. Über Entstehung und Inhalt der Konzepte wurde bereits ausführlich anlässlich der 101. Landrätekonferenz am 06. Februar 2014 unter TOP 7 berichtet. Wegen der Einzelheiten wird auf die zu diesem Tagesordnungspunkt erstellte Informationsvorlage sowie auf die dem Rundschreiben nochmals beigefügten Konzepte in der Endfassung verwiesen. Wir bitten um Kenntnisnahme und Weiterleitung an ihre zuständigen Ausländerämter. Mit freundlichen Grüßen Jacob Anlagen
3 Landräte-Rundschreiben Nr. 024/2014 Anlage 1
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5 Landräte-Rundschreiben Nr. 024/2014 Anlage 2
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15 Landräte-Rundschreiben Nr. 024/2014 Anlage 3
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19 Landräte-Rundschreiben Nr. 024/2014 Anlage 4
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SÄCHSISCHER LANDKREISTAG
SÄCHSISCHER LANDKREISTAG Geschäftsstelle Geschäftsstelle Käthe-Kollwitz-Ufer 88, 01309 Dresden Landratsämter in Sachsen Bearbeiter: Herr Neumann Tel.: (0351) 3 18 01 27 Fax: (0351) 3 18 01 44 E-Mail: slkt@landkreistag-sachsen.de
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