Antrag. Sächsischer Landtag 6. Wahlperiode DRUCKSACHE 6/3220. AfD-Fraktion. Pilotprojekt Rückführung / Landkreis Meißen. Der Landtag möge beschließen:
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1 Sächsischer Landtag 6. Wahlperiode DRUCKSACHE 6/3220 Antrag der AfD-Fraktion Thema: Pilotprojekt Rückführung / Landkreis Meißen Der Landtag möge beschließen: Die Sächsische Staatsregierung wird ersucht, umfassend und detailliert über ihr Pilotprojekt Rückführung zu berichten. Dabei soll es insbesondere darum gehen, welche Erkenntnisse und Erfahrungen sie bislang im Rahmen des Projektes gewonnen hat und inwieweit eine Optimierung der Zusammenarbeit der im Freistaat Sachsen für aufenthaltsbeendende Maßnahmen zuständigen Behörden gekommen ist. Konkret möge die Staatsregierung berichten: 1. welche Dienststellen welcher Behörden im Rahmen des Pilotprojektes zusammenarbeiten; 2. wie sich die Zusammenarbeit im Detail gestaltet, ob sie eher personenbezogen oder sachbezogen ist; 3. welche neuen Erkenntnisse die Staatsregierung bislang durch das Pilotprojekt gewonnen hat; 4. wie sich die Zahl der monatlichen Abschiebungen im Landkreis Meißen verändert hat im Unterschied zu anderen Landkreisen; 5. ob es eine Zusammenarbeit mit der vom Staatsminister des Innern gegen Ende des Jahres 2014 angekündigten neuen Form der Arbeitsorganisation bei der Polizeidirektion Dresden zur täterorientierten Bearbeitung von mehrfach/intensiv tatverdächtigen Asylbewerbern (Antwort auf Kleine Anfrage 6/371) gibt, und welche Schnittmengen und personellen Überschneidungen sich insoweit ergeben; 6. in wie vielen Fällen aufgrund der verbesserten Zusammenarbeit im Rahmen des Pilotprojektes der Strafverfolgungsanspruch des Staates zugunsten einer Rückführung zurückgestellt wurde; Dresden, 06/11/2015 Dr. Frauke Petry, MdL und Fraktion i.v. Uwe Wurlitzer, MdL Unterzeichner: Uwe Wurlitzer Datum: Eingegangen am: Ausgegeben am:
2 7. ob sich durch die zum 1. August 2015 in Kraft getretenen Änderungen des Aufenthaltsgesetzes Auswirkungen auf das Pilotprojekt Rückführung ergeben; 8. ob sich durch das im Oktober durch Bundestag und Bundesrat verabschiedete Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz Auswirkungen auf das Pilotprojekt Rückführung ergeben; 9. welchen Zeitplan die Staatsregierung zur Verwirklichung der zu Frage 3. der Kleinen Anfrage 6/2756 angekündigten Maßnahmen hat. Begründung: In Beantwortung der Kleinen Anfrage 6/1704 der Abgeordneten Verena Maiwald (Linke) teilte der Sächsische Staatsminister des Innern mit Schreiben vom 12. Juni 2015 mit, das Pilotprojekt Rückführung diene der Optimierung der Zusammenarbeit der im Freistaat Sachsen für aufenthaltsbeendende Maßnahmen zuständigen Behörden und damit der effektiven Durchsetzung bestehender gesetzlicher Regelungen. Unter Einbeziehung der beteiligten Stellen solle die Rückführungspraxis begleitet und beobachtet sowie Erfahrungen ausgetauscht werden, um die dort gemachten Erkenntnisse sachsenweit umzusetzen. Über die zwangsweise Rückführung als ultima ratio hinaus sollten auch Formen der überwachten und der freiwilligen Ausreise der Betroffenen betrachtet werden. An dem Projekt seien arbeitsteilig mehrere Behörden beteiligt, die gemeinsam die Verantwortung dafür tragen. Eingebunden seien die Landesdirektion Sachsen in ihrer Funktion als Zentrale Ausländerbehörde, der Landkreis Meißen, die dortige Ausländer- und Unterbringungsbehörde, sowie die Behörde des öffentlichen Gesundheitsdienstes und der Polizeivollzugsdienst. Der Projektprozess werde von der Stabsstelle Asyl des Sächsischen Staatsministeriums des Innern begleitet. In Beantwortung der Kleinen Anfrage 6/2756 der Abgeordneten Juliane Nagel (Linke) hat der Sächsische Staatsminister des Innern einige weitere Einzelheiten zu dem Pilotprojekt mitgeteilt. Gleichwohl liegt es nahe, mehr über das Pilotprojekt erfahren zu wollen, zumal da es im Freistaat Sachsen bekanntermaßen einen nicht unerheblichen Bearbeitungsstau bei zu vollziehenden Rückführungen gibt. Die konsequente Rückführung von Menschen ohne Aufenthaltsberechtigung, insbesondere nach Ablehnung ihres Asylantrages, ist eine wesentliche Voraussetzung, um die Akzeptanz in der Bevölkerung für die Aufnahme von politisch Verfolgten und Bürgerkriegsflüchtlingen aufrecht zu erhalten.
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STAATSMINISTERIUM DES INNERN = Freistaat SACHSEN Der Staatsminister SACHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von
Mehrnamens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt:
STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau
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STAATSMIN1STERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau
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