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1 Vorinformation für den beabsichtigten öffentlichen Dienstleistungsauftrag der Stadt Duisburg über Verkehrsleistungen im Stadtbahn-, Straßenbahnund Busverkehr --

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3 Inhaltsverzeichnis Einleitung... 4 Teil A Verkehrlicher Leistungsumfang... 5 A. 1 Erfasste Linien... 5 Linien im Regelverkehr... 5 Taxibuslinien... 9 A. 2 Generelle Anforderungen Verkehrszeiten Umsteigebeziehungen Linienüberlagerungen Fahrzeugkapazitäten Grenzüberschreitende Linien A. 3 Konkrete Anforderungen (Liniensteckbriefe) A. 4 Hinweise zum Verfahren zur Anpassung der Leistungen im beabsichtigten öffentlichen Dienstleistungsauftrag Teil B Qualitative Anforderungen an die Leistungen Fahrzeugplatzkapazitäten Fahrzeugqualität Betriebsdurchführung und Störungsmanagement Betriebshöfe/Abstellorte Aufgaben der Verkehrslenkung (Leitstelle, Verkehrsaufsicht, operative Fahrwegeplanung) Pünktlichkeit, Zuverlässigkeit, Anschlüsse Ticketvertrieb Kundencenter Vertriebspartner Kundenservice Fahrgastinformation Sicherheit Fahr- und Servicepersonal Infrastrukturen/Haltestellen Erscheinungsbild/Design Entlohnung des eingesetzten Personals Sonstige Anforderungen Seite 2 von 29

4 Teil C Qualitätssteuerung C.1 Anforderungen an Qualitätssicherung..23 Qualitätsbericht Gespräche zwischen Aufgabenträger und Verkehrsunternehmen, Anhörungsgespräche Steuerungskreis Sonstiges C.2 Messmethoden für Qualitätskriterien Messmethoden Qualitätskriterien Teil D Tarife, Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen 26 Teil E Weitergabe von Fahrplandaten und Echtzeitinformationen Teil F Verkehrsinfrastruktur 27 Teil G Investitionspflichten Anlage Liniensteckbriefe Seite 3 von 29

5 Einleitung Der Zweckverband Verkehrsverbund Rhein-Ruhr, vertreten durch die Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR, handelnd als Gruppe von Behörden im Sinne von Art. 5 Abs. 2 Satz 1 und Art. 2 lit. b) Verordnung (EG) Nr. 1370/2007, zugleich handelnd für die Stadt Duisburg und die mitbedienten Nachbarkommunen (Städte Oberhausen, Krefeld, Düsseldorf, Mülheim an der Ruhr), hat die Absicht der Direktvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags (ÖDA) über die zum Stadtverkehr Duisburg gehörenden öffentlichen Personenverkehrsdienste als Gesamtleistung für den Zeitraum vom bis zum gemäß Art. 7 Abs. 2 VO (EG) Nr. 1370/2007 sowie gemäß 8a Abs. 2 Satz 2 PBefG im EU-Amtsblatt bekannt gemacht. Die Vorabbekanntmachung definiert zugleich die mit dem beabsichtigten ÖDA verbundenen Anforderungen für Fahrplan, Beförderungsentgelt und Standards sowie die zur Gesamtleistung gehörenden Verkehrsdienste im Sinne von 8a Abs. 2 Sätze 3 und 4 PBefG. Die Vorabbekanntmachung verweist diesbezüglich gemäß 8a Abs. 2 Satz 5 PBefG auf dieses Dokument. In diesem Dokument werden gemäß 8a Abs. 2 Sätze 3 bis 5 i.v.m. 13 Abs. 2a Sätze 2 ff. PBefG Anforderungen festgelegt, die mit dem ÖDA verbunden sein werden und die nach Maßgabe von 13 Abs. 2a Sätze 2 ff. PBefG zur Ablehnung eines hiervon abweichenden eigenwirtschaftlichen Antrags führen können. Die nachstehenden Vorgaben enthalten wesentliche Anforderungen im Sinne von 13 Abs. 2a Sätze 3 5 PBefG. Seite 4 von 29

6 Teil A Verkehrlicher Leistungsumfang A. 1 Erfasste Linien Gegenstand der Vergabe ist das sämtliche Verkehrsträger des ÖPNV umfassende integrierte Gesamtnetz Stadtverkehr Duisburg gem. Nahverkehrsplan (NVP) vom 03. Juli 2017, Kap. 9.3, bestehend aus den nachfolgend dargestellten Verkehrsdiensten. Die Vergabe ist als Gesamtleistung beabsichtigt (vgl. 8 a Abs. 2 Satz 4 PBefG). Auf den Versagungsgrund des 13 Abs. 2a Satz 2 PBefG wird hingewiesen. Linien im Regelverkehr Die Linien im Regelverkehr werden nachfolgend im Einzelnen beschrieben: Linie von bis über Stadtbahn U79 Meiderich, Bahnhof Düsseldorf (D)- Bilk, Universität Mitte Wanheimerort Huckingen D-Wittlaer D- Mitte Linie von bis über Straßenbahn 901 Obermarxloh, Schleife Mülheim (MH), Hauptbahnhof Marxloh Beeck Ruhrort Stadtmitte Zoo/Uni MH- Speldorf Straßenbahn Walsum, Watereck Grunewald, Betriebshof Hamborn Meiderich Stadtmitte Straßenbahn 903 Dinslaken (DIN), Bahnhof Hüttenheim, Mannesmann Tor 2 Walsum Hamborn Meiderich Stadtmitte Hochfeld - Wanheim [ ] 1 Die Linie 902 verkehrt als ein- und ausfahrende Linie ab Platanenhof über die Bocksbarttrasse - Karl-Jarres-Straße (Linienweg U 79) zum Betriebshof Grunewald und als Veranstaltungsverkehr zur MSV-Arena. Seite 5 von 29

7 Linie von bis über Bus SB40 Walsum, Overbruch Stadtmitte, HBF Osteingang Walsum BAB 59 Bus 905 / 906 (Ringlinie im Zweirichtungsverkehr) Marxloh, Pollmann Marxloh, Pollmann Klinikum Nord OB- Holten DU-Wehofen Walsum Alt-Walsum Bus 907 Beeckerwerth, Godesberger Str. Oberhausen (OB), Holten Bf. Beeck Alt-Hamborn Hamborn Klinikum Nord Holten Bus 908 Alt-Hamborn, St.-Johannes- Hospital Oberhausen (OB), Sterkrade Bf. Hamborn Neumühl OB-Buschhausen OB- Sterkrade Bus 909 / 910 (Ringlinie im Zweirichtungsverkehr) Meiderich, Landschaftspark Nord Meiderich, Landschaftspark Nord Neumühl Röttgersbach Marxloh Hamborn Alt- Hamborn Meiderich Bus 916 Hochheide, Markt Obermeiderich, Sympher Str. Hochheide Homberg Ruhrort Laar Beeck - Mittelmeiderich Bus 917 Hochheide, Markt Meiderich, Oberhauser Str. Hochheide Homberg Ruhrort Mittelmeiderich Bus 920 Neudorf, Sportpark Kaldenhausen, Krölls 2 Neudorf Stadtmitte Hochfeld Rheinhausen - Bergheim Rumeln Bus DU-Stadtmitte, Hauptbahnhof Moers (MO), Königlicher Hof Hochfeld Rheinhausen Bergheim Asberg Bus 922 Friemersheim, Markt Beeckerwerth, Godesberger Str. Rheinhausen Asterlagen Homberg Bus 923 Friemersheim, Markt Baerl, Kirche Ruhrort Homberg Rheinhausen Bus 924 Winkelhausen, Bruchstraße Kaldenhausen, Krölls Asterlagen Rheinhausen Logport Friemersheim - Rumeln Bus 926 Neudorf, Uni Nord Homberg, Birkenstraße Duissern Neudorf HBF Stadtmitte BAB 40 Homberg [ ] 2 Im Schülerverkehr bis Moers (MO), Kapellen Friedhof Seite 6 von 29

8 Linie von bis über Bus 928 Winkelhausen, Bruchstraße Bissingheim, Dorfplatz Businesspark BAB 40 Stadtmitte HBF Neudorf Bus 930 / 931 (Ringlinie im Zweirichtungsverkehr) Duissern, Schnabelhuck Duissern, Schnabelhuck Duissern HBF Stadtmitte Hochfeld Grunewald Neudorf - Bus 933 Neuenkamp, Rheindeich Neudorf, Uni Nord Kaßlerfeld Stadtmitte HBF Neudorf Bus 934 Kaßlerfeld, Betriebshof Unkelstein Großenbaum, Bahnhof Wedau Neudorf HBF Stadtmitte Bus 935 Oberhausen (OB), Sterkrade Bf. Oberhausen, (OB) Anne-Frank- Realschule Neumühl DU- Röttgersbach Hamborn Neumühl OB- Buschhausen Bus 939 Oberhausen, (OB) Anne- Frank- Realschule Stadtmitte, Hauptbahnhof OB-Mitte Lirich Altstaden DU- Obermeiderich Duissern - Neudorf Bus 940 Huckingen, St.-Anna- Krankenhaus Rahm, Bahnhof Angerhausen Wanheim Buchholz Großenbaum Bus 941 Mündelheim, Ehinger Berg 3 Wedau, Wolfssee Hüttenheim Sittardsberg Großenbaum Bus 942 Mündelheim, Ehinger Berg Bissingheim, Dorfplatz Serm Ungelsheim Huckingen Sittardsberg Buchholz Wedau Bus Neudorf, MSV-Arena Kaßlerfeld, Betriebshof Unkelstein HBF Stadtmitte [ ] 3 4 Im Schülerverkehr bis Krefeld (KR), Uerdingen Bf. Die Linie 945 verkehrt ausschließlich an Spieltagen des MSV Duisburg als Veranstaltungsverkehr zur MSV-Arena Seite 7 von 29

9 Nachtbus-Linien von bis über Bus NE 1 Neumühl, Buschhauser Str. Bus NE 2 Rumeln, Markt Bus NE 3 Dinslaken, Bahnhof Bus NE 4 Stadtmitte, HBF Ost Bus NE 5 Hochheide, Markt Bus NE 6 Stadtmitte, Hauptbahnhof Stadtmitte, HBF Osteingang Stadtmitte, HBF Osteingang Stadtmitte, HBF Osteingang Huckingen, St.-Anna- Krankenhaus Stadtmitte, HBF Osteingang Hüttenheim, Mannesmann Tor 2 Obermarxloh Marxloh Bruckhausen Beeck Laar Ruhrort Kaßlerfeld Bergheim Rheinhausen Trompet Hochfeld Vierlinden Walsum Marxloh Hamborn Meiderich BAB 59 Neudorf Wedau Buchholz - Sittardsberg Homberg BAB 40 Hochfeld Wanheimerort Wanheim Angerhausen Tabelle 1: Übersicht über den Stadtverkehr Duisburg Regelverkehr (Teil des Gesamtnetzes) Der Betrieb des Gesamtnetzes Stadtverkehr Duisburg erfordert (mit Ausnahme der nachfrageorientierten Leistungen im TaxiBus-Verkehr) einen Einsatz von mindestens 14,4 Mio. Nutzwagen-km p.a. Davon umfassen Nutzwagen-km die Einsatzwagen im Schülerverkehr und Sonderverkehre auf ggf. abweichenden Linienwegen als Baustellenverkehre, Messeverkehre, Veranstaltungsverkehre, Verkehre zu Stadtfesten, Kirmessen und dem Hafenfest. Diese Verkehrsdienste gehören ebenfalls zur Gesamtleistung. Der Einsatz der Fahrten im Schülerverkehr ist in Abstimmung mit dem Aufgabenträger, dem Schulträger und den Schulleitungen entsprechend der Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler zu disponieren. Seite 8 von 29

10 Taxibuslinien In Ergänzung zum Regelverkehr ist innerhalb des Gesamtnetzes Stadtverkehr Duisburg gem. NVP der Stadt Duisburg vom , Kap. 9.3 ein nachfrageorientierter Bedarf an TaxiBus-Fahrten sicherzustellen. Die Taxibuslinien werden nachfolgend im Einzelnen beschrieben: Linie von bis über Taxibus (Nachtnetz) TB 1 Alt-Walsum, Wardtstraße Vierlinden, Staufenbergstraße Overbruch Taxibus (Nachtnetz) TB 2 Walsum, Rathaus OB-Holten, Markt Wehofen Taxibus (Nachtnetz) TB 3 Meiderich, Bahnhof Obermeiderich, Hagenshof --- Taxibus (Nachtnetz) TB 4 Meiderich, Bahnhof Untermeiderich, Freihafen --- Taxibus (Nachtnetz) TB 5 Beeckerwerth, Godesberger Str. Ruhrort, Friedrichsplatz Laar Taxibus (Nachtnetz) TB 6 Baerl, Kirche Hochheide, Markt --- Taxibus (Nachtnetz) TB 7 Neuenkamp, Rheindeich Stadtmitte, Fr.-Wilhelm-Platz Kaßlerfeld Taxibus (Nachtnetz) TB 8 Winkelhausen, Bruchstraße Rheinhausen, Markt Asterlagen Taxibus (Nachtnetz) TB 9 Friemersheim, Markt Rumeln, Am Steinbrink Siedlung Borgschenhof Taxibus (Nachtnetz) TB 10 Buchholz, Münchner Str. Bissingheim, Dorfplatz Wedau Taxibus (Nachtnetz) TB 11 Hüttenheim, Mannesmann Tor 2 Mündelheim, Ehinger Berg Ungelsheim, Serm Tabelle 2: Übersicht über den Stadtverkehr Duisburg Taxibuslinien (Teil des Gesamtnetzes) Seite 9 von 29

11 A. 2 Generelle Anforderungen Die mit dem ÖDA verbundenen Anforderungen an den Leistungsumfang werden nachfolgend generell sowie unter A.3 konkret linienspezifisch in sog. Liniensteckbriefen funktional beschrieben. Es handelt sich hierbei um Anforderungen insbesondere an Linienwege und Haltestellen, an die Bedienungshäufigkeit und die Abstimmung der Fahrpläne i.s.v. 13 Abs. 2a Sätze 3 und 4 PBefG zum Zwecke der Sicherstellung einer ausreichenden Verkehrsbedienung. Eine Vorgabe eines konkreten Fahrplans erfolgt im Rahmen dieser Vorinformation nicht. Der gemäß diesen Anforderungen vom Betreiber aufzustellende Fahrplan muss den Vorgaben aus Kap. 5.2, 5.3 bzw. 6.3 des Nahverkehrsplans der Stadt Duisburg vom 03. Juli 2017 und darüber hinaus den in diesem Kapitel beschriebenen generellen Anforderungen entsprechen. Weitere linienspezifische Anforderungen sind unter A.3) beschrieben und in sogenannten Liniensteckbriefen im Anhang geregelt. Der erforderliche Fahrzeugbedarf ergibt sich aus der Durchführung des Fahrplans einschließlich einer angemessenen Reserve. Verkehrszeiten Die Verkehrszeiten werden einheitlich auf das gesamte Stadtgebiet angewandt. Bei den zum Gesamtnetz Stadtverkehr Duisburg zählenden Verkehrsdiensten werden unterschiedliche Takte angeboten, die, mit wenigen nachfrageorientierten Ausnahmen [SB40, 928] innerhalb einer Verkehrszeit stringent eingehalten werden müssen (vgl. Liniensteckbriefe). Als Einteilung der Verkehrszeiten für Duisburg ergeben sich: Hauptverkehrszeit Tagnetz (HVZ) Schwachverkehrszeit Tagnetz (SVZ) Nachtnetz (Nachtbus-Linien [NE] und Taxibus-Linien) Eine Nebenverkehrszeit (NVZ) im Tagnetz existiert in Duisburg nicht. Im Gesamtnetz Stadtverkehr Duisburg sind folgende Verkehrszeiten festgelegt: HVZ Mo-Fr Tagnetz 6:00-20:00 Uhr So/Mo- Do/Fr Nachtnetz 23:30-1:30 Uhr Sa 7:00-20:00 Uhr Fr/Sa 23:30-6:30 Uhr So Sa/So 23:30-7:30 Uhr SVZ Mo-Fr 4:00-6:00 Uhr 20:00-23:30 Uhr Sa So 8:00-23:30 Uhr 20:00-23:30 Uhr Tabelle 2: Verkehrszeiten im Gesamtnetz Stadtverkehr Duisburg Die Schwachverkehrszeit dauert an allen Tagen auf allen Linien bis 23:30 Uhr. Ab 23:30 Uhr geht das Angebot in den Nachtbusverkehr (Nachtbus-Linien [NE]) über. Der Übergang vom Seite 10 von 29

12 Tag- zum Nachtnetz und umgekehrt ist ohne Bedienungslücken zu planen. Etwaige Taxibusleistungen im Nachtnetz sind gem. den Vorgaben des NVP der Stadt Duisburg vom 3. Juli 2017 in Kap nachfrageorientiert zu erbringen. Umsteigebeziehungen Als Bestandteil des integrierten Gesamtnetzes Stadtverkehr Duisburg haben alle Linien an bestimmten Verknüpfungspunkten Beziehungen zu anderen Linien. Verknüpfungen bestehen aber nicht nur innerhalb des Stadtverkehrs Duisburg zwischen den einzelnen, zum Stadtverkehr gehörenden Linien, sondern auch zwischen den Linien des Stadtverkehrs Duisburg und anderen ÖPNV-Angeboten im Stadtgebiet Duisburg (z.b. VRR-Linien des Schienenpersonennahverkehrs). Hier sind entsprechende Umsteigebeziehungen und Anschlüsse sicherzustellen. Die zentralen Umsteigepunkte sind im NVP der Stadt Duisburg vom 3. Juli 2017 in Kap. 6.5 festgelegt. Eine linienscharfe Nennung von Verknüpfungspunkten erfolgt in den sog. Liniensteckbriefen unter A.3. Linienüberlagerungen Die in den einzelnen Liniensteckbriefen angegebenen Takte auf den dort genannten Linienabschnitten geben teilweise nicht die vollständige Bedienung des Linienabschnittes aus Sicht des Fahrgastes an. Durch Linienüberlagerungen verschiedener Linien ergeben sich auf stark nachgefragten Abschnitten Taktverdichtungen. Die Taktverdichtungen durch Überlagerung sind in folgender Tabelle dargestellt. Der Betreiber hat dafür zu sorgen, dass durch Überlagerung ein möglichst gleichmäßiger Takt über alle Linien auf dem entsprechenden Abschnitt entsteht (Beispiel: zwei Linien mit jeweils 30-Minuten-Takt sollen auf dem gemeinsamen Abschnitt möglichst einen 15-Minuten-Takt erzeugen). Im Tunnelabschnitt zwischen Meiderich Bf und Platanenhof ist ein für den Fahrgast möglichst gleichmäßiger und enger Takt auf Grundlage des Fahrplanangebots der Linien U79 und 903 zu gewährleisten. Streckenabschnitte mit parallelem und getaktetem Linienverkehr in Duisburg Strecke Marxloh, Pollmann Krankenhaus Nord Holten, Markt Stadtmitte, Hauptbahnhof Ost Rheinhausen, Markt Rheinhausen Markt Homberg, Bismarckplatz Betroffene Linien 905, , , 923, Takt in Minuten ( = überlagert) Mo-Fr Sa So je je je Linie Linie Linie ,5 15 7, Bemerkungen Seite 11 von 29

13 Fahrzeugkapazitäten Der entsprechende Fahrzeugeinsatz auf der jeweiligen Linie ist dem einzelnen Liniensteckbrief zu entnehmen. Grundsätzlich sind folgende Fahrzeugkapazitäten vorzuhalten: Fahrzeugart Stadtbahnwagen 1 in Traktion Straßenbahnwagen 5 Gelenkniederflurbus 6 Standardniederflurbus Mindestfahrzeugkapazität 212 Plätze, davon mindestens 72 Sitzplätze 172 Plätze, davon mindestens 62 Sitzplätze 144 Plätze, davon mindestens 45 Sitzplätze 100 Plätze, davon mindestens 31 Sitzplätze Tabelle 3: Mindestfahrzeugkapazitäten einzusetzender Fahrzeuge Grenzüberschreitende Linien Im Gesamtnetz Stadtverkehr Duisburg verkehren Linien, die grenzüberschreitende Verkehre darstellen, d.h. die aus dem Gebiet der Stadt Duisburg hinaus- oder nach Duisburg hineinführen. Während die Verkehrsdienste auf einigen dieser Linien vollumfänglich Gegenstand dieses ÖDA werden, werden die Verkehrsleistungen auf einigen Linien nur anteilig Gegenstand dieses ÖDA. Im letzteren Fall handelt es sich um sog. Gemeinschaftslinien (dazu näher am Ende von A.3). Linie U79 Beteiligte Aufgabenträger Stadt Duisburg / Landeshauptstadt Düsseldorf 901 Stadt Duisburg / Stadt Mülheim/Ruhr 903 Stadt Duisburg / Kreis Wesel 905/906 Stadt Duisburg / Stadt Oberhausen 907 Stadt Duisburg / Stadt Oberhausen 908 Stadt Duisburg / Stadt Oberhausen 920 Stadt Duisburg / Kreis Wesel (nur Fahrten Schülerverkehr) Stadt Duisburg / Kreis Wesel 935 Stadt Duisburg / Stadt Oberhausen 939 Stadt Duisburg / Stadt Oberhausen 941 Stadt Duisburg / Stadt Krefeld (nur Fahrten Schülerverkehr) 7 NE 3 TB 2 Stadt Duisburg / Kreis Wesel Stadt Duisburg / Stadt Oberhausen 5 bei Neubeschaffung von Stadtbahnfahrzeugen ist ein entsprechender Ersatz mit der genannten 6 7 Fahrzeugkapazität Mindestvoraussetzung bei Neubeschaffung Mindeststandard Fahrzeug NF4 Mit der Stadt Krefeld abgestimmt, vorbehaltlich des Ermächtigungsbeschlusses des Rates der Stadt Krefeld Seite 12 von 29

14 Tab. 4: Grenzüberschreitende Linien im Stadtverkehr Duisburg und zuständige Aufgabenträger Der hiesige Betreiber wird zur Durchführung der Verkehre auch in anderen Gebietskörperschaften verpflichtet. Der Aufgabenträger Stadt Duisburg hat hierzu mit den Nachbar- Aufgabenträgern entsprechende Absprachen getroffen. In obenstehender Tabelle werden die grenzüberschreitenden Linien, die (anteilig oder vollumfänglich) Gegenstand des hier beschriebenen ÖDA werden, dargestellt. A. 3 Konkrete Anforderungen (Liniensteckbriefe) Der Fahrplan für die nach dem ÖDA zu erstellende Verkehrsleistung (siehe Übersicht oben A.1) muss den Anforderungen aus den Liniensteckbriefen im Anhang genügen. Die Liniensteckbriefe (siehe Anhang zu diesem ergänzenden Dokument) enthalten pro Linie folgende Informationen: Liniennummer und grober Linienverlauf mit zu bedienenden Haltepunkten oder bedienten Bezirken Anzubietendes Produkt Stadt-, Straßenbahn, Schnell- oder Stadtbus, NachtExpress oder TaxiBus Funktion der Linie Beschreibung des Zwecks der Linie Linienabschnitte bei Bedarf Beschreibung der speziellen Charakteristika bestimmter Abschnitte auf dem Linienweg, die sich durch eine unterschiedliche Bedienung auszeichnen, z.b. in der Häufigkeit durch Taktsprünge oder durch eine hohe Anzahl an ein- bzw. aussetzenden Fahrten an den Brechpunkten Gesamtlänge in Km Gesamtangabe Streckenlänge für Linie und/oder für einzelne Abschnitte für eine Richtung Ungefähre Gesamtfahrzeit in Minuten Gesamtangabe für Linie und/oder für einzelne Abschnitte für eine Richtung Anzahl der anzufahrenden Haltestellen eine Haltestelle kann ggf. aus mehreren Steigen/Gleisen bestehen; werden mehrere Steige/Gleise von einer Linie bedient, wird nur eine Haltestelle gezählt Seite 13 von 29

15 Betriebsleistung gesamt Verkehrsvolumen in Nutzwagen-Km Angabe der auf der Linie insgesamt mindestens zu erbringenden Nutzwagen-km im Jahr, bei grenzüberschreitenden Gemeinschaftslinien (d.h. bei zwei Betreibern) mit Ergänzung des prozentualen Anteils an der Verkehrsleistung, der im Rahmen des hiesigen ÖDA zu erbringen ist Linienband graphische Darstellung der Abfolge der anzufahrenden Haltestellen Relevante Kennwerte für das mindestens zu erbringende Leistungsangebot: Tagesart zur Differenzierung des Angebots: Kategorien: Montag bis Freitag, Samstag Sonn-/Feiertag Betriebszeit; erste/letzte Fahrt erwartete späteste Abfahrtszeit der ersten Fahrt an der ersten Haltestelle Ankunftszeit der frühesten letzten Fahrt an der letzten Haltestelle; frühere erste Fahrten und spätere letzte Fahrten sind zulässig; dabei können die Ankunfts- und Abfahrtszeiten um maximal +/- 10 Minuten variiert werden Verkehrszeiten Takt typische Betriebszeiträume laut Nahverkehrsplan, unterschieden nach Haupt-, Schwach- und Nachtverkehrszeit sowie nach Tagesart mindestens erforderliche Takte in Minuten pro Linienabschnitt unterschieden nach Verkehrszeiten und Tagesart; der im Liniensteckbrief für eine Verkehrszeit angegebene Takt ist in der im Liniensteckbrief jeweils genannten ggf. über die Verkehrszeit hinaus gehenden Betriebszeit einzuhalten (die Betriebszeit geht im Zweifel der Verkehrszeit vor) Fahrtenpaare Anzahl von Fahrtenpaaren (hin und rück), die in der Verkehrszeit mindestens einzusetzen sind Betriebsleistung in Nutzwagen-Km/Jahr Seite 14 von 29

16 pro Jahr mindestens zu erbringende km-leistung unterteilt nach Tagesarten (als Vorgabe unabhängig von und zusätzlich zu den Takt- und Betriebszeiten) Fahrzeugtyp, der in der genannten Betriebszeit mindestens einzusetzen ist, unterschieden nach: Stadtbahn: Traktion B-80 (bei Vorgabe Solofahrzeug darf auch eine Traktion eingesetzt werden) Straßenbahn: N-Wagen GT 10 NC-DU, Niederflurwagen NF (bei Neubeschaffung); alles Einzelfahrzeuge Busse: Gelenkbus, Standardbus (bei Vorgabe Standardbus darf auch ein Gelenkbus eingesetzt werden), Minibus oder Taxen (alternativ zu einem Taxi kann auch ein Kleinbus eingesetzt werden) Wichtige Umsteigebeziehungen Nennung der Haltestellen, an denen Umstiege gewährleistet werden müssen gem. ihrer Priorisierung nach 1. und 2. Ordnung im NVP der Stadt Duisburg vom 3. Juli 2017 Bemerkungen optional ausgefüllt; hier handelt es sich um linienspezifische Bemerkungen nicht allgemeiner Art Bei einigen der grenzüberschreitenden, d.h. in benachbarte Städte führenden Linien im Gesamtnetz Stadtverkehr Duisburg handelt es sich um sog. Gemeinschaftslinien. Bei diesen Linien erbringt der mit dem hier in Rede stehenden ÖDA betraute Betreiber die Verkehrsdienste auf der Linie gemeinsam mit einem vom Nachbar-Aufgabenträger betrauten Betreiber. Diese Gemeinschaftslinien werden in den Liniensteckbriefen als solche gekennzeichnet unter Bemerkungen. Der Steckbrief stellt jeweils die Linie in ihrer Gesamtheit mit allen zugehörigen Fahrten und Abschnitten bis zum Linienende dar. Hinsichtlich aller Gemeinschaftslinien gilt, dass der hiesige ÖDA den Betreiber zur Durchführung eines prozentual bestimmten, im Steckbrief angegebenen Anteils der Leistungen auf der jeweiligen Gemeinschaftslinie sowie dazu verpflichten wird, durch geeignete Regelungen mit dem vom Nachbar-Aufgabenträger betrauten Betreiber für einen durchgebundenen grenzüberschreitenden Betrieb der Linie zu sorgen, der insgesamt den Anforderungen des Liniensteckbriefs entspricht. Innerhalb des durch die Liniensteckbriefe und die generellen Anforderungen (oben A.2) gesteckten Rahmens kann das Verkehrsunternehmen die genauen Abfahrtszeiten im eigenen Ermessen festlegen. Seite 15 von 29

17 A. 4 Hinweise zum Verfahren zur Anpassung der Leistungen im beabsichtigten öffentlichen Dienstleistungsauftrag Der ÖDA umfasst für seine Laufzeit die Versorgung der Allgemeinheit mit öffentlichen Personenverkehrsdiensten gleich welcher Art im gesamten von ihm abgedeckten Verkehrsgebiet. Der ÖDA wird daher mit der Anforderung verbunden sein, das Bedienungsangebot nach den Vorgaben des Aufgabenträgers fortlaufend an die jeweiligen öffentlichen Belange und veränderten Rahmenbedingungen anzupassen. Der ÖDA wird hierfür auch Regelungen beinhalten, wonach das Verkehrsangebot auf Verlangen des Aufgabenträgers oder unter Berücksichtigung des Nahverkehrsplans innerhalb eines bestimmten Korridors auch durch den Betreiber selbst an sich ändernde Verkehrsbedürfnisse, eine geänderte Nahverkehrsplanung oder andere veränderte Umstände wie z.b. technische Entwicklungen, Belange des Umwelt- oder Klimaschutzes, der Stadtentwicklung o.a. anzupassen ist. Demzufolge können sich Änderungen sowohl hinsichtlich des Bestands und Verlaufs der Linien als auch hinsichtlich des Fahrplan- und Tarifangebots sowie der Qualitätsstandards und sonstigen Anforderungen ergeben. Beispielsweise können neue Linien hinzukommen oder heutige Linien wegfallen, Verknüpfungen der Linien(-äste) an den Knotenpunkten infolge von Umlaufoptimierungen und/oder infolge von Anpassungen an die Nachfrageentwicklung anders festgelegt, Bedienzeiten und Takte verändert werden usw. Teil B Qualitative Anforderungen an die Leistungen Der beabsichtigte ÖDA wird zur Sicherstellung der ausreichenden Verkehrsbedienung mit der Anforderung verbunden sein, dass die folgenden Qualitätsstandards einzuhalten sind. Soweit der Betreiber nach dem ÖDA berechtigt ist, die Durchführung von Verkehrsleistungen an Subunternehmer zu übertragen, trägt er für eine ordnungsgemäße Leistungserbringung der beauftragten Subunternehmer nach Maßgabe des ÖDA Sorge. Der Betreiber stellt sicher, dass ihm erteilte Weisungen des Aufgabenträgers insbesondere in Bezug auf die Erbringung von Personenverkehrsleistungen und die Inhalte des ÖDA auch gegenüber den Subunternehmern durchgesetzt werden. Grundsätzlich sind alle Standards und Richtlinien des Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) einzuhalten. ( Das Verkehrsunternehmen hält darüber hinaus die folgenden Qualitätsstandards ein: Fahrzeugplatzkapazitäten Die Mindeststandards aus dem Nahverkehrsplan der Stadt Duisburg, Abschnitt (Qualitätsstandards zur Angebotsqualität), sind einzuhalten. Seite 16 von 29

18 Fahrzeugqualität Die Mindeststandards aus dem Nahverkehrsplan der Stadt Duisburg, Abschnitt (Qualitätsstandards zum Betrieb im Unterpunkt Fahrzeugausstattung für Stadtbahn, Straßenbahn und Bus) sind einzuhalten. Betriebsdurchführung und Störungsmanagement Die Mindeststandards aus dem Nahverkehrsplan der Stadt Duisburg, Abschnitt (Qualitätsstandards zum Betrieb im Unterpunkt Störungsmanagement) sind einzuhalten. Darüber hinaus sind folgende Anforderungen zu erfüllen: Es ist ein Betriebsmeldungserfassungssystem vorzuhalten, in dem Störungen des täglichen Betriebsablaufes festgehalten werden. Informationen über Störungen sind unverzüglich an die Fahrgäste weiterzuleiten. Die Weitergabe der Informationen erfolgt über Ansagen, Internetinformation, mobile Endgeräte (Apps) und, wenn vorhanden, die dynamische Fahrgastinformation. Betriebshöfe/Abstellorte Um den ordnungsgemäßen Betrieb zu gewährleisten, hat der Betreiber einen Betriebshof und eine Werkstatt in angemessener Größe und mit angemessener Ausstattung vorzuhalten. Der Betriebshof muss mindestens so dimensioniert sein, dass alle erforderlichen Kraftomnibusse und Schienenfahrzeuge sicher abgestellt werden können. Bemessen an dem aktuellen Leistungsangebot hält der bisherige Betreiber derzeit einen Betriebshof in Duisburg mit einer Werkstatt zur Instandhaltung (Wartung und Instandsetzung) und Fahrzeugunterstellhallen vor. Ein vergleichbarer Betriebshof ist auch von dem neuen Betreiber vorzuhalten. Die Lage des Betriebshofes ist so zu wählen, dass ein zeitnaher Einsatz der Fahrzeuge auch im Störungsfall gesichert ist. Die Kapazität der Fahrzeugunterstellhallen ist so vorzuhalten, dass sämtliche Fahrzeuge dort untergestellt werden können. Derzeit können auf dem Betriebshof in Duisburg 202 Buseinheiten, bemessen an einem Solobus mit dem Wert 1 und einem Gelenkbus mit dem Wert 1,5 aufgestellt werden. Die Kapazität sinkt in Relation zur Anzahl der- Gelenkbusse, da diese eine größere Abstellfläche benötigen. Aufgaben der Verkehrslenkung (Leitstelle, Verkehrsaufsicht, operative Fahrwegeplanung) Die Leitstelle des Betreibers hat im Rahmen der Steuerung und Durchführung der mobilen und stationären Betriebs- bzw. Verkehrslenkung zu erfüllen: Steuerung und Durchführung eines ordnungsgemäßen Fahrbetriebes Planung und Umsetzung von Maßnahmen bei Abweichungen vom Regelfahrplan Steuerung und Durchführung der Verkehrsüberwachung (mobile Verkehrsaufsicht) Sicherstellung aktueller Fahrgastinformation bei Störungen Einrichtung und Verlegung von Haltestellen bei Umleitungen Seite 17 von 29

19 Überwachung und Koordination des internen und extern beauftragten Sicherheitspersonals auf Bahnhöfen/U-Bahnhöfen Einbindung des/der Betriebsleiter/s bei Auswahl, Ausbildung und Beaufsichtigung von Betriebsbediensteten Beteiligung des/der Betriebsleiter/s bei Entscheidungen, die die Betriebsführung beeinflussen Koordination von Verkehren bei Sonderveranstaltungen/Baumaßnahmen einschließlich notwendiger Abstimmungen mit Polizei, Ordnungsamt bzw. sonstigen städtischen Ämtern Pflege, Weiterentwicklung und Neueinrichtung der eingesetzten Systeme (Betriebslagedatenbank, Stellwerk, Fahrgastinformationssysteme, Intermodal Transport Control System etc. in Zusammenarbeit mit technischen Bereichen) Kommunikation zum Fahrpersonals mittels digitalem Funk Unfallaufnahme und das Einleiten von Sofortmaßnahmen vor Ort bei Störungen im Betriebsablauf und bei Unfällen Einleiten von verkehrssicheren Maßnahmen an der Störungsstelle; Leisten von Erster Hilfe; Sichern von Unfallspuren Besetzen eines Entstördienstes zur schnelleren Abwicklung von Vor-Ort-Reparaturen auf der Strecke Durchführung von dispositiven Maßnahmen auf der Strecke, Personaleinsatz und Wagentausch Überwachen von Fahrstraßenbildung und Eingreifen in den Stellbetrieb von Weichen und Signalen bei Erfordernis Durchführung aller Zugfahrten im Zugsicherungs- und Stellwerksbereich mittels Zuglenksystem und Stellbetrieb sowie über die Stellwerkfernsteuerung Auswertungen von Videodateien im Zuge von Unfallermittlungen und Beweissicherungen im Nachgang von Straftaten Pünktlichkeit, Zuverlässigkeit, Anschlüsse Die Mindeststandards aus dem NVP der Stadt Duisburg, Kap (Qualitätsstandards zum Betrieb, Unterpunkt Pünktlichkeit) sind einzuhalten. Ticketvertrieb Die Mindeststandards aus dem NVP der Stadt Duisburg Abschnitt (Qualitätsstandards zum Betrieb, Unterpunkt Ticketvertrieb) sind einzuhalten. Darüber hinaus gilt: Seite 18 von 29

20 Kundencenter Es ist mindestens ein Kundencenter vorzuhalten, das an Werktagen mindestens 10 und an Samstagen mindestens 5 Stunden geöffnet haben soll. Folgende Dienstleistungen müssen im Kundencenter erbracht werden: Informationen zu Abfahrtszeiten und Tarifen Fahrpläne Verkauf Monatswertmarken für Ticket2000, Ticket1000, YoungTicket und SozialTicket sowie Kundenkarten-Neuausstellungen Verkauf von EinzelTickets, 4erTickets, TagesTickets, ZusatzTickets Verkauf von NRW-Tickets Neuausstellung, Änderung oder Kündigung aller Abonnements Umtausch und Rückerstattung von Tickets aufgrund von Tarifwechsel Informationen zum erhöhten Beförderungsentgelt Annahme und Aushändigen von Fundsachen Ein Fundbüro ist zentral vom Auftragnehmer vorzuhalten Vertriebspartner Gesamtstädtisch sind mindestens 40 Partner vorzuhalten. Die Vertriebspartner sind vom Verkehrsunternehmen auszuwählen, zu schulen, mit Material und Informationen zu versorgen und abzurechnen. Die Vertriebspartner sollen in den Stadtteilen Anlaufstellen den Kunden zur Verfügung stellen (mindestens ein Vertriebspartner je Stadtbezirk) Zu den Leistungen der Vertriebspartner gehören: Vertrieb des VRR-Ticketsortiments Abo-Annahme (bis drei Werktage vor Monatsende) Fahrplanauskünfte (auch Ausdruck) Verkauf verschiedener KombiTickets Bestehende Kooperationen mit Vertriebspartnern, die aber nur über ein eingeschränktes Ticketsortiment verfügen, sind fortzuführen und ggf. auszuweiten. Kundenservice Die Mindeststandards aus dem NVP der Stadt Duisburg Kap (Qualitätsstandards zum Betrieb, Unterpunkte Kundencenter und Telefonische Kundenbetreuung) sind einzuhalten. Darüber hinaus gelten folgende Anforderungen: Begleitservice Seite 19 von 29

21 Das Verkehrsunternehmen hat einen für die Nutzer kostenlosen Begleitservice vorzuhalten. Der Begleitservice hat die Aufgabe mobilitätseingeschränkte Fahrgäste sicher an ihr Ziel zu bringen. Die Begleiter helfen bei der Nutzung des ÖPNV, insbesondere bei: Verlassen der Wohnung zur vereinbarten Zeit Sichere Begleitung auf dem Weg zur Haltestelle Unterstützung bei der Wahl der Fahrtlinie Unterstützung bei Ein- und Ausstieg in das Fahrzeug Unterstützung beim Kauf der Fahrkarte Begleitung bis zum vereinbarten Ziel Der Begleitservice des Verkehrsunternehmensmuss mindestens einen Tag vorher telefonisch oder schriftlich (Fax/ ) bei der Servicezentrale des Verkehrsunternehmens bestellt werden. Der Einsatz der Mitarbeiter des Begleitservice erfolgt nach Verfügbarkeit. Fahrgastinformation Die Mindeststandards aus dem Nahverkehrsplan der Stadt Duisburg Abschnitt (Qualitätsstandards zum Betrieb, Unterpunkt Fahrgastinformation) sind einzuhalten. Des Weiteren sind folgende Fahrgastinformationen durchzuführen: Durchführung von akustischen Ansagen in Fahrzeugen und an Haltestellen zur Information zur Wegeführung der Kunden und Störungsmitteilung Pflege von Störungen in einem Content-Management-System zur Weiterleitung der Informationen an die Webseite des Betreibers, der Webseite bzw. der App des VRR und der regionalen und örtlichen Radiostationen Erstellung von Aushängen, insbesondere bei planbaren Abweichungen vom Regelfahrplan (Veranstaltungen und Baumaßnahmen mit mittlerer und langer Bauzeit) Besetzen eines Infotelefons und der Notrufanfrage von Haltestellen Bei Änderungen des Fahrplans und Neuauflage eines Fahrplanbuches sind die Vorgaben der entsprechenden Richtlinie des VRR ( Die Fahrplanbücher und Produktfahrpläne für den Verkehrsverbund Rhein-Ruhr ) zu entnehmen. ( Seite 20 von 29

22 Sicherheit Die Mindeststandards aus dem Nahverkehrsplan der Stadt Duisburg Kap (Qualitätsstandards zum Betrieb, Unterpunkt Sicherheitspersonal) sind einzuhalten. Tagsüber sind mindestens 3 Sicherheitsteams für akute Vorfälle vorzusehen. Mit Beginn des Nachtnetzes sind mindestens 2 Sicherheitsteams zu besetzen. Alle Sicherheits- und Aufsichtspersonale sind mit Kommunikationsmitteln (Funkgeräte/ Smartphone) auszustatten. Folgende Ausstattungen an Bahnhöfen und Straßenbahnhaltestellen sind vorzuhalten: Videoüberwachung (mindestens an Stadtbahnhaltestellen) Notruf-Anlage/ Gegensprechanlage zur Leitstelle (mindestens an Stadtbahnhaltestellen) Sicherheitsinsel; auffällige Fläche mit Notruf-Anlage/ Gegensprechanlage zur Leitstelle sowie Videoüberwachung (mindestens an Stadtbahnhaltestellen) Notbeleuchtung (mindestens an Stadtbahnhaltestellen) Fahr- und Servicepersonal Die Mindeststandards aus dem NVP der Stadt Duisburg Kap (Qualitätsstandards zum Betrieb, Unterpunkt Fahrpersonal und Kundenservice) sind einzuhalten. Infrastrukturen/Haltestellen Die Ausstattung der Haltestellen in Duisburg erfolgt mindestens nach der Richtlinie zur ÖSPV-Haltestellenausstattung im VRR (Stand: ). Ausnahmen sind nur unter besonderen Voraussetzungen möglich und durch den Aufgabenträger zu genehmigen. ( 10_richtlinie_haltestellenausstattung.pdf) Erscheinungsbild/Design Die Mindeststandards aus dem NVP der Stadt Duisburg Kap (Qualitätsstandards zum Betrieb, Unterpunkt Erscheinungsbild und Design) sind einzuhalten. Entlohnung des eingesetzten Personals Die Mindeststandards aus dem Nahverkehrsplan der Stadt Duisburg Kap (Qualitätsstandards zum Betrieb, Unterpunkt Personal) sind einzuhalten. Seite 21 von 29

23 Sonstige Anforderungen Das Pünktlichkeitsversprechen, die Anschlussgarantie und die NRW Mobilitätsgarantie sind zwingend anzuwenden: Pünktlichkeitsversprechen Das Pünktlichkeitsversprechen wird in die Tarifbestimmungen aufgenommen und gilt für alle Verkehrsunternehmen im VRR-Raum. Es greift ab einer Zielankunftsverspätung von zehn und mehr Minuten. Betroffenen Fahrgästen wird auf Basis der lokalen Angebote der Fahrpreis der Preisstufe A erstattet. Zur Abwicklung stellt der VRR den teilnehmenden Verkehrsunternehmen eine entsprechende Software zur Verfügung. Anschlussgarantie Täglich ab 20 Uhr und ganztägig an Sonn- und Feiertagen gilt eine Anschlussgarantie an bestimmten Haltestellen bzw. zu bestimmten Anschlussfahrten, die von den Verkehrsunternehmen bekanntgegeben werden. Wird die Anschlussfahrt nicht erreicht, so erstattet das Verkehrsunternehmen Taxikosten in Höhe von bis zu 15 Euro (bei Inhabern eines Ticket2000 oder BärenTickets bis zu 30 Euro). NRW Mobilitätsgarantie Die Mobilitätsgarantie des VRR ist Bestandteil der Tarifbestimmungen. Sie tritt bei einer Abweichung von der fahrplanmäßigen Abfahrt des zur Fahrt geplanten Nahverkehrsmittels von mehr als 20 Minuten an der Einstiegshaltestelle in Kraft. Der Fahrgast kann alternativ zu seinem gewählten Verkehrsmittel ein Taxi oder einen Fernverkehrszug nutzen, um sein Ziel zu erreichen. Bei Nutzung von Fernverkehrszügen werden die hierdurch entstehenden zusätzlichen Kosten erstattet. Bei Nutzung eines Taxis beläuft sich die Obergrenze bei einer planmäßigen Abfahrtszeit zwischen 5:00 Uhr und 20:00 Uhr auf 25 Euro je Fahrgast, bei einer planmäßigen Abfahrtszeit zwischen 20:00 Uhr und 5:00 Uhr auf 50 Euro je Fahrgast. Bei höherer Gewalt, also durch eine nicht vom Verkehrsunternehmen beeinflussbare Verspätung wie Streik, Sturm etc., kommt die Mobilitätsgarantie jedoch nicht zur Geltung. Betriebsleiter Der Betreiber hat zwingend einen Betriebsleiter nach BOStrab und BOKraft zu stellen. Teilnahme und Mitarbeit an Gremien des ÖPNV Der Betreiber ist verpflichtet an folgenden, durch den Aufgabenträger koordinierten Gremien teilzunehmen: AK Barrierefreiheit der Stadt Duisburg Gremien der Nachbar-Aufgabenträger (bei Bedarf) VRR-Gremien Ratsgremien der Stadt Duisburg (bei Bedarf) AK ÖPNV der Stadt Duisburg Seite 22 von 29

24 Runder Tisch ÖPNV der Stadt Duisburg. Teil C Qualitätssteuerung Die Stadt Duisburg hat als zuständige Behörde die grundsätzlichen Anforderungen an die Qualitätssteuerung des ÖPNV in ihrem NVP vom in Kap.8 niedergelegt. Ihr ist wichtig, einen Prozess in Gang zu setzen, der eine ständige Überprüfung der Leistungserbringung und Qualitätsstandards im ÖPNV nach sich zieht. Hierzu dokumentiert der Betreiber die erbrachte Leistung in Leistungs- und Qualitätsberichten und nimmt regelmäßige Abstimmungen mit dem Aufgabenträger über Entwicklungsmöglichkeiten der Qualitätsstandards wahr. Die grundsätzlichen Anforderungen an die Qualitätssicherung sind im Abschnitt C.1) zu finden. Der beabsichtigte ÖDA setzt diese Anforderungen genauer um. Zum Nachweis der Einhaltung der o.g. Qualitätsstandards führt das Verkehrsunternehmen regelmäßig Qualitätserhebungen und Qualitätsmessungen durch diese Qualitätssteuerung im öffentlichen Dienstleistungsauftrag wird mit den zugehörigen Zielwerten und Messmethoden im Folgenden unter C.2) genauer beschrieben. Hierzu soll eine zentrale Qualitätsvereinbarung zwischen Aufgabenträger und Unternehmen abgeschlossen werden. Grundsätzliche Aufgabe der Vereinbarung ist es, Verbindlichkeit herzustellen. Der ÖDA wird mit der justiziablen Verpflichtung verbunden sein, die Anforderungen an Qualitätsstandards und -steuerung einzuhalten. C.1 Anforderungen an Qualitätssicherung Anforderungen an die Qualitätssicherung und -steuerung sind: Qualitätsbericht In einem Qualitätsbericht werden durch das Verkehrsunternehmen die Qualitätsleistungen bezogen auf einen bestimmten Zeitraum dargestellt. Die Ergebnisse sämtlicher Qualitätsmessungen werden mit den vereinbarten Zielwerten verglichen und dokumentiert. Bei signifikanten Abweichungen sind Erläuterungen anzufügen. Die zeitliche Betrachtung ermöglicht die Beschreibung von Entwicklungen: In einem jährlichen Leistungs- und Qualitätsbericht sind neben den Leistungsdaten (Fahrplan-km Ist gegenüber Soll) die Leistungs- und Qualitätsmängel aus dem betrachteten Jahr aufzuführen. Diese Mängel können sich auf nicht erbrachte Leistungen (z.b. Fahrtausfälle) oder auf Qualitätsmängel im Hinblick auf die Anforderungen des Verkehrsvertrages bzw. der Vorabbekanntmachung beziehen. Grundlage des Berichtes sind u.a. die Ergebnisse, die auf der Basis der Messmethoden zu den definierten Qualitätskriterien (siehe C.2) aufgezeigt werden können. Seite 23 von 29

25 Gespräche zwischen Aufgabenträger und Verkehrsunternehmen, Anhörungsgespräche Es finden regelmäßige Besprechungen zwischen Aufgabenträger und Verkehrsunternehmen über die Qualitätsentwicklung und möglicherweise zu ergreifende Maßnahmen statt. Zusätzlich können bei akuten gravierenden Mängeln auf Initiative des Verkehrsunternehmens o- der/und Aufgabenträgers anlassbezogene und lösungsorientierte Gespräche stattfinden. Da sich die Verkehrsbedürfnisse über die Dauer der Vertragslaufzeit bzw. Genehmigungsdauer weiterentwickeln werden, ist dem Aufgabenträger an einer regelmäßigen Kommunikation zwischen Verkehrsunternehmen und Aufgabenträger gelegen ( Anhörungsgespräche ). Er ist der Überzeugung, dass eine Weiterentwicklung sinnhaft nur gemeinsam angegangen werden kann. Dafür ist Folgendes zu gewährleisten: Zur Information und zur Abstimmung bzgl. der Verkehrsleistung im Bedienungsgebiet sind regelmäßige Gespräche zwischen dem Unternehmen und dem Aufgabenträger obligatorisch. Der Unternehmer benennt hierzu einen zentralen Ansprechpartner. Verkehrsunternehmen und Aufgabenträger verpflichten sich, sich zum Zwecke der gegenseitigen Information über Ziele und Maßnahmen in Bezug auf ÖPNV sowie zur Weiterentwicklung des Verkehrs regelmäßig im Rahmen einer Arbeitsgruppe auszutauschen. Im Fall akuter Mängel, die ein Abweichen von den Mindeststandards der Vorabbekanntmachung bedeuten, kann der Aufgabenträger weiterführende Erläuterungen, Berichte oder Daten vom Verkehrsunternehmen verlangen, sofern sie der Nachvollziehbarkeit des Sachverhaltes dienen eine Arbeitsgruppe mit Vertretern von Unternehmen und Aufgabenträger und ggf. Genehmigungsbehörde ins Leben rufen, welche Maßnahmen zur Wiederherstellung der Mindeststandards erarbeitet bzw. der verbindlichen Zusicherungen; das Verkehrsunternehmen ist zu einer aktiven Teilnahme verpflichtet. Steuerungskreis Neben den bilateralen und anlassbezogenen Gesprächen wird ein jährlicher Steuerungskreis gebildet, in dem die Stadt Duisburg als Aufgabenträger mit dem Verkehrsunternehmen und ggf. benachbarten Aufgabenträgern das Qualitätsmanagementsystem überprüft und weiterentwickelt. Sonstiges Der Aufgabenträger oder von diesem beauftragte Dritte sind berechtigt, etwa durch Stichproben im Verkehrsgebiet die angegebenen Daten zu verifizieren (Instrument: Testkunden/Qualitätssurfer). Die Nachweispflicht trifft in jedem Fall das Verkehrsunternehmen. Seite 24 von 29

26 Der Aufgabenträger oder von diesem beauftragte Dritte sind berechtigt, Fahrgastbefragungen und -zählungen auf den genehmigten Linien durchzuführen. C.2 Messmethoden für Qualitätskriterien Die Grundlage bildet Kap. 8.2 des NVP der Stadt Duisburg vom In der Qualitätsvereinbarung zum ÖDA werden zwischen dem Aufgabenträger und dem Verkehrsunternehmen Messverfahren und konkrete Qualitätsziele/Erfüllungsgrade festgelegt sowie notwendige Anpassungen und Konkretisierungen für den weiteren Prozess dokumentiert. Messmethoden Als Messmethoden werden die Direkte Leistungsmessung (Direct Performance Measures DPM), die Leistungsmessung durch Testkunden (Mystery Shopping Surveys MSS) und die Messung der Kundenzufriedenheit durch Umfragen (Customer Satisfaction Surveys CSS) entsprechend der Norm DIN EN angewendet. Ergänzt werden die so gewonnenen Messergebnisse durch die Erfassung von Beschwerden und Kundengarantien, die ebenfalls Indikatoren für die Kundenzufriedenheit sind, wenn auch nicht repräsentativ für alle Fahrgäste. Messmethode 1: Direkte Leistungsmessung Mit der direkten Leistungsmessung wird die tatsächliche Ausführung einer Leistung unter Nutzung geeigneter technischer Messsysteme nachgewiesen. Die so erhaltenen Datenmengen werden mit entsprechender Auswertesoftware anhand festgelegter Parameter ausgewertet bzw. für weitere Berechnungen genutzt, z. B. Messung der Verkehrsleistung mit Hilfe eines Systems zur Betriebsmeldungserfassung oder eines RBL für Pünktlichkeitsmessungen. Vorgehen: Monatliche und jährliche Auswertung, Durchschnittswerte, Angaben in Prozent Messmethode 2: Messung der Leistung durch Testkunden Qualitätsmessungen auf der Grundlage objektiver Beobachtungen durch unabhängig arbeitende, geschulte, interne oder externe Erhebungsteams. Als Testkunden ermitteln die Teams auf der Basis definierter Merkmale und Maßstäbe vor allem Funktion/Zustand von Fahrzeug- und Haltestellenausstattungen sowie Fahrzeug- und Haltestellensauberkeit. Vorgehen: Angaben in Prozent Erwartung erfüllt. Messmethode 3: Umfragen zur Kundenzufriedenheit (KZM) Durch dieses Verfahren wird der Grad der Zufriedenheit der Fahrgäste mit der durch das Verkehrsunternehmen erbrachten Leistung ermittelt. Die Ergebnisse sind durch die subjektive Einschätzung der befragten Personen geprägt und dadurch nicht mit den objektiven Ergebnissen der Leistungsmessung gleichzusetzen. Durch die Erhebungsmethodik und Stichprobengröße ergeben sich repräsentative Aussagen zur Kundenzufriedenheit. Vorgehen: Stichprobe ca , Angaben in Prozent Zufriedene Kunden. Seite 25 von 29

27 Qualitätskriterien Mit den drei Messmethoden wird im ÖDA die Erfüllung der Qualitätskriterien Leistung, Personal, Vertrieb/Vertriebswege, Fahrzeuge, Haltestellen, Information und Sicherheit überwacht. Teil D Tarife, Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen Anzuwenden sind die Tarifangebote des Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr (VRR). Es handelt sich dabei um Anforderungen zur Anwendung verbundener Beförderungstarife und - bedingungen i.s.v. 13 Abs. 2a Satz 5 PBefG. Damit verbunden sind die Verpflichtung des Verkehrsunternehmens zur Teilnahme an der Einnahmenaufteilung im Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (vgl. die Finanzierungsrichtlinie des Verkehrsverbunden, abrufbar unter: und zum Abschluss eines Grundvertrages mit dem Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (entsprechend dem Muster unter Ferner sind die geltenden Allgemeinen Beförderungsbedingungen des Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr anzuwenden und an entsprechenden Gremien teilzunehmen ( Die Beförderungsbedingungen sind dem VRR-Handbuch für Tarif und Vertrieb, Teil A Beförderungsbedingungen NRW, zu entnehmen. ( Seite 26 von 29

28 Teil E Weitergabe von Fahrplandaten und Echtzeitinformationen Die Mindestanforderungen aus der zukünftigen Richtlinie zur Datenpflege und Qualität im Fahrplanauskunftssystem vom VRR sind einzuhalten. Hierzu sind die erforderlichen technischen Systeme und jeweiligen Inhalte vorzuhalten und an den VRR zu übermitteln. Es besteht zusätzlich die Anforderung, dass dem Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) sowohl Soll- als auch Ist-Daten in einem entsprechenden Datenformat, Vorgabe durch den VRR, zugesendet werden. Teil F Verkehrsinfrastruktur Zu den mit dem ÖDA verbundenen Betriebspflichten gehört auch der Betrieb der für die Verkehrsdienste erforderlichen Anlagen und Einrichtungen (Verkehrsinfrastruktur), insbesondere auch der Anlagen und Einrichtungen der schienengebundenen Verkehrsmittel (Stadtbahn/U-Bahn, Tram/Straßenbahn), vgl. 9 Abs. 1 Nr. 1 PBefG. Die Verkehrsinfrastruktur der schienengebundenen Verkehrsmittel befindet sich teilweise im Eigentum der Duisburger Verkehrsgesellschaft AG als heutigem Betreiber der Verkehre und teilweise im Eigentum der Stadt Duisburg. Zur Infrastruktur der schienengebundenen Verkehrsmittel gehören insbesondere folgende Anlagen bzw. Einrichtungen: Gleisanlagen Brückenbauwerke Tunnelbauwerke Gleichrichterunterwerke und Stromversorgungsanlagen Fahrleitungsanlagen Ersatz- bzw. Notstromanlagen Streckenausrüstung Ortsfeste Zugsicherungsanlage, mit Stand 2017 bestehend aus der Innen- und Außenanlage des Relaisstellwerks Duisburg HBF und dem Ersatzstellwerk Meiderich Haltestellen und Stationen (vgl. auch Liniensteckbriefe) für schienengebundene Verkehrsmittel Der ÖDA wird mit der Anforderung verbunden sein, Anlagen der Schienenverkehrsinfrastruktur, die im Eigentum der Stadt Duisburg liegen, von der Stadt gegen Entgelt zu pachten, und im Übrigen die Infrastruktur selbst vorzuhalten. Ferner erfordert der Betrieb der schienengebundenen Verkehrsdienste den Abschluss einer Vereinbarung über die Benutzung der öffentlichen Verkehrsflächen nach 31 PBefG; hierzu gehört auch die Vereinbarung eines Entgelts i.s.v. 31 Abs. 2 PBefG. Nähere Auskünfte zur anzupachtenden Verkehrsinfrastruktur sowie zur Nutzung öffentlicher Verkehrsflächen erteilt die Stadt Duisburg, Amt für Stadtentwicklung und Projektmanagement Seite 27 von 29

29 Zum Betrieb der Anlagen gehören insbesondere die Wartung, Instandsetzung, Anpassungen und Pflege der Anlagen: Instandhaltung, Dokumentation ( 57 BOStrab) sowie Betrieb der ortsfesten und der mobilen Zugsicherungsanlagen einschließlich des zugehörigen Fernsteuerungssystems C900 und des Zuglenksystems bei der Straßenbahn und der Stadtbahn in Duisburg incl. der Pachtobjekte, im Sichtfahrbereich gilt dies ebenfalls für die Fahrsignalanlagen, Weichensteuerungen, Meldungsübertragungssysteme, LSA-Anforderungen etc. alle erforderlichen Arbeiten an den Signal- und Zugsicherungsanlagen einschließlich deren Erneuerung und Entfernung auf eigene Kosten, soweit die Arbeiten nicht durch Dritte zu deren Lasten veranlasst worden sind Sicherstellung einer effizienten Entstörungsstrategie bei den Signal- und Zugsicherungsanlagen, Gewährleistung von Instandhaltungspersonal, Material und den entsprechenden Entstörungsfahrzeugen, Einsatz von Personal im 3-Schichtdienst an 365 Tagen über 24h, Einhaltung der darüber hinausgehenden Festlegungen des NVP der Stadt Duisburg vom 3. Juli Bau und Erweiterung der oben aufgeführten Betriebsanlagen nach Bedarf. Der Betrieb der Infrastruktur muss den geltenden gesetzlichen Anforderungen und technischen Standards und auch künftig dem jeweiligen Stand der Technik entsprechen. Der Betreiber hat zu gewährleisten, dass der Betrieb des Unternehmens sowie die Ausrüstung und Beschaffenheit der Anlagen den besonderen Anforderungen genügt, die sich aus dem Vertrauen in eine sichere und ordnungsgemäße Beförderung ergeben. Der Betreiber hat hierzu die gesetzlichen Vorgaben, insbesondere Regelungen aus dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG), der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft) und der Verordnung über den Bau und Betrieb der Straßenbahnen (BOStrab) einzuhalten. Der Betreiber hat dafür Sorge zu tragen, dass sich die Betriebsanlagen stets in einem ordnungsgemäßen Zustand befinden. Bei den hierzu notwendigen Maßnahmen (Instandhaltungen, Erneuerungen etc.) sind die einschlägigen Regelwerke (bspw. Gesetze, Verordnungen, DIN- und EN-Normen, Herstellerangaben, TAB-Vorgaben) zu beachten. Der Betreiber hat im Zusammenhang mit den von ihm durchzuführenden Arbeiten die erforderlichen behördlichen oder privaten Genehmigungen einzuholen. Für die Änderung von Anlagen, wie z.b. Neubau, Rückbau und/oder Stilllegung, sind die vorgeschriebenen Verwaltungsverfahren einzuhalten. Seite 28 von 29

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