Praxishilfe Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge - ArbMedVV -
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- Eike Bieber
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1 Seite 1 von 12 Praxishilfe Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge - ArbMedVV - Grundlagen Seite Einstellungsuntersuchungen 2 Eignungsuntersuchungen 2 Arbeitsmedizinische Vorsorge 2 Beispiele für Arbeitsmedizinische Vorsorge Büroarbeit 3 Pflege 4 Kinderbetreuung 5 Hauswirtschaft 7 Grünpflege 8 Auslandseinsatz 9 Anhänge Impfempfehlungen 10 Fristen der ArbMedVV 11 Belehrung nach IFSG 12 Verordnungstext - ArbMedVV x Anhang - ArbMedVV x Die hier gemachten Vorschläge dienen nur der Hilfestellung bei der Auswahl der notwendigen Pflichtvorsorge / Angebotsvorsorge nach ArbMedVV für die o.g. sbereiche. Grundlage muss immer eine Gefährdungsbeurteilung und eine schriftlich dokumentierte Arbeitsplatzbegehung sein! erstellt: Rainer Glogger, Fachkraft für Arbeitssicherheit Version: Entwurf Datum: _MRPD-ArbMedVV; 00a_Deckblatt
2 Seite 2 von 12 Einstellungsuntersuchung Einstellungsuntersuchungen dienen dem Nachweis des Gesundheitszustandes und der Arbeitsfähigkeit der einzustellenden Person und dürfen nicht mit der Erstvorsorge verwechselt werden. Sie werden vom Arbeitgeber beauftragt und die Fragen des Arztes/der Ärztin dürfen sich nur auf eine bestehende oder unmittelbar bevorstehende Arbeitsunfähigkeit, eine Erkrankung, die eine Gefahr für Dritte in sich birgt oder eine Erkrankung, die die Eignung für die vorgesehene auf Dauer oder in regelmäßig wiederkehrenden Abständen beeinträchtigt, beziehen. Das Fragerecht des Arbeitgebers ist insofern eingeschränkt Eignungsuntersuchungen Hierbei handelt es sich um Untersuchungen, bei denen der Arbeitgeber gezielt ein Anforderungsprofil einer bestimmten mit den gesundheitlichen Gegebenheiten seiner Mitarbeitenden abgleichen will. Auch diese Untersuchungen dienen in erster Linie dem Schutz Dritter und der Personaleinsatzplanung. Sie ent - halten jedoch Aspekte des Arbeitsschutzes, da durch die Eignungsfeststellung auch die Selbstgefährdung durch einen Arbeitsunfall reduziert werden kann. Eignungsuntersuchungen sind nur zulässig, wenn es eine entsprechende Rechtsvorschrift gibt (z. B. Gefahrstoffverordnung, Fahrerlaubnisverordnung, Druckluftverordnung). Beispiele: - Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten - Atemschutz - Absturzgefähr Arbeitsmedizinische Vorsorge Arbeitsmedizinische Vorsorge beinhaltet neben - der Beurteilung der Arbeitsbedingungen, Belastungen und Gefährdungen, - die Empfehlung von Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen, - die Aufklärung und Beratung der Beschäftigten, auch - spezielle arbeitsmedizinischen Untersuchungen zur Früherkennung von Berufskrankheiten und Gesundheitsstörungen. weitere Unterteilung: Pflichtvorsorge Angebotsvorsorge Wunschvorsorge Arbeitgeber muss Vorsorge veranlassen. Beschäftigter darf die gefährdende ohne die Pflichtvorsorge nicht ausführen. Arbeitgeber muss Vorsorgekartei über die Pflichtvorsorge führen und Kopie bei Beendigung des Beschäftigungsverhältnisse an Beschäftigten aushändigen. Arbeitgeber muss Vorsorge veranlassen. Beschäftigter kann Angebot ablehnen (Achtung: Arbeit-geber muss dann trotzdem regelmäßig anbieten!) Beschäftigter darf die gefährliche auch ohne die Vorsorge ausführen. Arbeitgeber ermöglicht Vorsorge auf Wunsch des Beschäftigten, sofern Zusammenhang zwischen seiner und einem Gesundheitsschaden möglich (ArbMedVV i.v.m. 11 ArbMedVV). Arbeitgeber erhält Mitteilung über Pflichtvorsorge vom Arzt (Vorsorgebescheinigung). Arbeitgeber erhält Mitteilung über Angebotsvorsorge vom Arzt (Vorsorgebescheinigung). Beurteilung/Ergebnis der Vorsorge wird dem Arbeitgeber nicht mitgeteilt. Beschäftigter erhält Vorsorgebescheinigung. Er wird beraten und es kann ihm auf Wunsch das Ergebnis zur Verfügung gestellt werden. Beurteilung/Ergebnis der Vorsorge wird dem Arbeitgeber nicht mitgeteilt. Beschäftigter erhält Vorsorgebescheinigung. Er wird beraten und es kann ihm auf Wunsch das Ergebnis zur Verfügung gestellt werden. Beurteilung/Ergebnis der Vorsorge wird dem Arbeitgeber nicht mitgeteilt. Beschäftigter erhält Vorsorgebescheinigung. Er wird beraten und es kann ihm auf Wunsch das Ergebnis zur Verfügung gestellt werden _MRPD-ArbMedVV; 00b_Grundlagen
3 Seite 3 von 12 Büroarbeit In allen Bereichen, in denen am Schreibtisch oder mit dem Computer gearbeitet wird, sind gesundheitliche Belastungen durch diese en möglich. Langes und ununterbrochenes Sitzen, eine ungünstige Anordnung der Arbeitsmittel (Bildschirm, Tastatur, Maus), nicht auf die Körpergröße abgestimmte Büromöbel und fehlende Bewegung können gesundheitliche Probleme, wie z. B. Verspannungen im Nacken und Rücken, auslösen. Weiterhin belastet das ständige Schauen auf Bildschirmgeräte die Augen. Den Mitarbeitenden an Bildschirmarbeitsplätzen hat der Arbeitgeber die Vorsorge der Sehfähigkeit anzubieten. Sollte sich bei der Vorsorge zeigen, dass eine spezielle Sehhilfe für die Bildschirmarbeit notwendig ist, so hat der Arbeitgeber diese bereitzustellen. Der Betriebsarzt /die Betriebsärztin und die Fachkraft für Arbeitssicherheit beraten zur ergonomischen Einrichtung des Büroarbeitsplatzes und bei gesundheitlichen Beschwerden im Zusammenhang mit dem Arbeitsplatz. Bildschirmtätigkeit Belastungen der Augen, insbesondere bei Fehlsichtigekit Untersuchung der Sehkraft > 2 Stunden pro Tag Die hier gemachten Vorschläge dienen nur der Hilfestellung bei der Auswahl der notwendigen Pflichtvorsorge / Angebotsvorsorge nach ArbMedVV für die o.g. sbereiche. Grundlage muss immer eine Gefährdungsbeurteilung und eine schriftlich dokumentierte Arbeitsplatzbegehung sein! Eignungsuntersuchungen: Sollte das Führen von Dienstfahrzeugen zum Aufgabenbereich des Mitarbeiters gehören, so ist eine Eignungsuntersuchung für Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeit vor Aufnahme der und in regelmäßigen Abständen durchführen zu lassen _MRPD-ArbMedVV; 01_Büroarbeit
4 Seite 4 von 12 Pflege Im Bereich der ambulanten und stationären Pflege und medizinischen Versorgung besteht die Gefahr der Übertragung von Infektionserregern bei regelmäßigem und direktem Kontakt mit Körperflüssigkeiten, z.b. beim Blutabnehmen, Spritzen oder Wechseln von Inkontinenzmaterial. Zur Entscheidung über eine Vorsorge sollte der Umfang der pflegerischen und der Gesundheitszustand der zu pflegenden Personen berücksichtigt werden. Bildschirmtätigkeit en mit Infektionsgefährdung [Pflege] en mit Muskel- und Skelettbelastung [Pflege] Feuchtarbeit Belastungen der Augen, insbesondere bei Fehlsichtigekit Untersuchung der Sehkraft ggf. Impfangebot bzgl. Hepatitis A und Hepatitis B ggf. Untersuchung auf Hepatitis C Regelmäßiges schweres Heben und Tragen Fehlbelastung durch ungünstige Körperhaltung, heben und Tragen schwerer Lasten Hautbelastung Häufiges Händewaschen und Umgang mit Desinfektionsmitteln, Tragen flüssigkeitsdichter Handschuhe > 2 Stunden pro Tag Umsetzen/Umlagern von Personen ohne Hilfsmittel > 14 mal pro Tag Regelmäßiger Kontakt mit Körperflüssigkeiten und Ausscheidungen größeren Umfangs > 2 Stunden pro Tag > 4 Stunden pro Tag Die hier gemachten Vorschläge dienen nur der Hilfestellung bei der Auswahl der notwendigen Pflichtvorsorge / Angebotsvorsorge nach ArbMedVV für die o.g. sbereiche. Grundlage muss immer eine Gefährdungsbeurteilung und eine schriftlich dokumentierte Arbeitsplatzbegehung sein! Prüfung, ob Belehrung nach IFSG nortwendig ist! siehe Informationen im Anhang _MRPD-ArbMedVV; 02_Pflege
5 Seite 5 von 12 Kinderbetreuung In Kindergärten, Kindertagesstätten, Kinderkrippen, Waldkindergärten, allgemeinbildenden Schulen sowie weiteren ähnlichen gemeindlichen Einrichtungen: In diesen Einrichtungen können verschiedene Infektionsgefährdungen für die Mitarbeitenden bestehen. Eine Übertragung ist möglich durch Tröpfcheninfektion (z.b. Masern, Mumps, Röteln, Windpocken) oder durch Kontakt mit infektiösen Körperflüssigkeiten wie Urin und Stuhl. Ausschlaggebend für eine arbeitsmedizinische Vorsorge sind die Enge des Kontakts zu dem möglicherweise kranken Kind oder Jugendlichen sowie dessen Alter. Die vorschulische Kinderbetreuung birgt die Gefahr der Ansteckung an den oben aufgelisteten sogenannten Kinderkrankheiten. Küchenpersonal in Kindergärten muss für eine Vorsorge berücksichtigt werden, wenn es intensiv in die pädagogische Arbeit einbezogen wird. Weitere Erklärungen zu den erforderlichen Impfungen befinden sich im Anhang. Der längere Aufenthalt in der freien Natur, beispielsweise in Waldkindergärten, birgt im Sommer die Gefahr von Infektionen durch Zeckenbisse und kann auch ein Anlass für eine Vorsorge sein. Die Betreuung schulpflichtiger Kinder durch Lehrerinnen und Lehrer, bei der Betreuung in offenen Ganztagsschulen und bei Jugendfreizeitmaßnahmen Bei diesen en sind in der Regel Dauer und Enge des Kontakts nicht so ausgeprägt, dass daraus ein gegenüber der Allgemeinbevölkerung erhöhtes Infektionsrisiko besteht. Folgende Ausnahmen sind möglich: Betreuung eines mit Hepatitis B infizierten Kindes oder regelmäßige Hilfestellung beim Toilettengang und dem Wechsel von Inkontinenzmaterial. Für Lehrkräfte besteht ein erhöhtes Risiko, an Windpocken und Masern zu erkranken. Außerdem ist im Falle einer Schwangerschaft von einem erhöhten Risiko für Mutter und Kind gegenüber Windpocken (Umgang mit Kindern bis zum 10. Lebensjahr) und gegenüber Röteln (Umgang mit Jugendlichen bis zum 18. Lebensjahr) auszugehen. Daher ist es sinnvoll, Lehrerinnen eine einmalige Angebotsvorsorge mit Impfangebot anzubieten. Wiederkehrende Vorsorgen sind nicht erforderlich. Bildschirmtätigkeit Feuchtarbeit en mit Infektionsgefährdung [Kinderbetreuung] in der vorschulischen Kinderbetreuung in Waldkindergärten Belastungen der Augen, insbesondere bei Fehlsichtigekit Untersuchung der Sehkraft Hautbelastung Häufiges Händewaschen und Umgang mit Desinfektionsmitteln, Tragen flüssigkeitsdichter Handschuhe Kinderkrankheiten wie Masern, Mumps, Röteln, Keuchhusten, Windpocken, ggf. Impfangebot Hepatitis A ggf. Impfangebot Hepatitis B ggf. Impfangebot Beratung zu Borreliose und FSME, ggf. Impfangebot Angebot für alle Mitarbeitenden in sbereichen mit Infektionsgefährdung > 2 Stunden pro Tag > 2 Stunden pro Tag > 4 Stunden pro Tag Beim Ausscheiden aus der / bei Arbeitgeberwechsel Enger Körperkontakt zu Kindern, Gefahr durch Tröpfcheninfektion Regelmäßiges Windelwechseln und Begleitung zur Toilette, Gefahr durch Schmierinfektion Betreuung eines mit Hepatitis B infizierten Kindes Regelmäßiger Aufenthalt in Wäldern und Freigeländen, Gefahr durch Zeckenbisse in Schulen, Jugenfreizeiteinrichtungen, usw. en mit Muskel- und Skelettbelastungen [Kindergrippen] Ausschließlich für Frauen im gebährfähigen Alter Regelmäßiges schweres Heben und Tragen Beratung zu Windpocken, Masern und Röteln, ggf. Impfung Heben und Tragen Frauen 5-10 kg > 100 mal pro Tag kg > 50 mal pro Tag Männer kg > 100 mal pro Tag kg > 50 mal pro Tag Kinderkrankheiten durch Tröpfcheninfektion Arbeiten im Lärm Bitte beachten: > 5 Sek. Dauer: Anzahl halbieren Schieben über kurze Diszanz > 40 pro Tag Belastung durch Lärm Gefahr durch sehr laute Kinder > 80 db(a) über 8 Stunden pro Tag > 85 db(a) über 8 Stunden pro Tag Die hier gemachten Vorschläge dienen nur der Hilfestellung bei der Auswahl der notwendigen Pflichtvorsorge / Angebotsvorsorge nach ArbMedVV für die o.g. sbereiche. Grundlage muss immer eine Gefährdungsbeurteilung und eine schriftlich dokumentierte Arbeitsplatzbegehung sein! Prüfung, ob Belehrung nach IFSG nortwendig ist! siehe Informationen im Anhang _MRPD-ArbMedVV; 03_Kinderbetreuung
6 Seite 6 von 12 Hausmeister Bei der Pflege der Gebäude, bei Unterhaltsarbeiten, dem Vorbereiten der Räumlichkeiten für Veranstaltungen sowie bei der Reinigung können vielfältige Belastungen und Gefährdungen auftreten. Bildschirmtätigkeit Feuchtarbeit en mit Muskel- und Skelettbelastungen [Hausmeister] Belastungen der Augen, insbesondere bei Fehlsichtigekit Untersuchung der Sehkraft Hautbelastung Häufiges Händewaschen und Umgang mit Desinfektionsmitteln, Tragen flüssigkeitsdichter Handschuhe Regelmäßiges schweres Heben und Tragen > 2 Stunden pro Tag > 2 Stunden pro Tag > 4 Stunden pro Tag Heben und Tragen Frauen 5-10 kg > 100 mal pro Tag kg > 50 mal pro Tag Männer kg > 100 mal pro Tag kg > 50 mal pro Tag > 5 Sek. Dauer: Anzahl halbieren Schieben über kurze Diszanz > 40 pro Tag Die hier gemachten Vorschläge dienen nur der Hilfestellung bei der Auswahl der notwendigen Pflichtvorsorge / Angebotsvorsorge nach ArbMedVV für die o.g. sbereiche. Grundlage muss immer eine Gefährdungsbeurteilung und eine schriftlich dokumentierte Arbeitsplatzbegehung sein! Der Umgang mit Gefahrstoffen (z.b. Lacke) führt in der Regel nicht zu einer Pflicht- oder Angebotsvorsorge, da nur sehr geringe Mengen eingesetzt werden, die nicht oder unwesentlich über den Belastungen des Alltags liegen. Anmerkung 3: Eignungsuntersuchungen: Sollte das Führen von Dienstfahrzeugen zum Aufgabenbereich des Mitarbeiters gehören, so ist eine Eignungsuntersuchung für Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeit vor Aufnahme der und in regelmäßigen Abständen durchführen zu lassen _MRPD-ArbMedVV; 04_Hausmeister
7 Seite 7 von 12 Hauswirtschaft Feuchtarbeit en mit Muskel- und Skelettbelastungen [Hauswirtschaft] Hautbelastung Häufiges Händewaschen und Umgang mit Desinfektionsmitteln, Tragen flüssigkeitsdichter Handschuhe Regelmäßiges schweres Heben und Tragen Bitte beachten: > 2 Stunden pro Tag > 4 Stunden pro Tag Heben und Tragen Frauen 5-10 kg > 100 mal pro Tag kg > 50 mal pro Tag Männer kg > 100 mal pro Tag kg > 50 mal pro Tag > 5 Sek. Dauer: Anzahl halbieren Schieben über kurze Diszanz > 40 pro Tag Eignungsuntersuchungen: Sollte das Führen von Dienstfahrzeugen zum Aufgabenbereich des Mitarbeiters gehören, so ist eine Eignungsuntersuchung für Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeit vor Aufnahme der und in regelmäßigen Abständen durchführen zu lassen. Prüfung, ob Belehrung nach IFSG nortwendig ist! siehe Informationen im Anhang _MRPD-ArbMedVV; 05_Hauswirtschaft
8 Seite 8 von 12 Grünpflege Bei der Arbeit auf Friedhöfen, z.b. mit motorisierten Grünpflegegeräten wie Rasenmähern, Heckenscheren, Freischneidegeräten und Motorsägen oder beim Besteigen von Bäumen sowie bei der Pflege der Außenanlagen können vielfältige Belastungen und Gefährdungen auftreten. Bildschirmtätigkeit Feuchtarbeit en mit Infektionsgefährdung [bei längerem Aufenthalt im Freien] en mit Muskel- und Skelettbelastungen [Grünflächenpflege] Arbeiten im Lärm Anmerkung 3: Belastungen der Augen, insbesondere bei Fehlsichtigekit Untersuchung der Sehkraft Hautbelastung Häufiges Händewaschen und Umgang mit Desinfektionsmitteln, Tragen flüssigkeitsdichter Handschuhe Beratung zu Borreliose und FSME, ggf. Impfangebot gegen FSME in Endemiegebieten Regelmäßiges schweres Heben und Tragen Arbeiten mit motorisierten Grünpflegegeräten, täglich und Bitte beachten: > 2 Stunden pro Tag > 2 Stunden pro Tag > 4 Stunden pro Tag Ganzkörpervibrationen, Hand-Arm-Vibrationen Heben und Tragen Frauen 5-10 kg > 100 mal pro Tag kg > 50 mal pro Tag Männer kg > 100 mal pro Tag kg > 50 mal pro Tag > 5 Sek. Dauer: Anzahl halbieren Schieben über kurze Diszanz > 40 pro Tag Regelmäßiger Aufenhalt in Wäldern und Freigelände, Gefahr durch Zeckenbisse Belastung durch Lärm Gefahr durch sehr laute Maschinen > 80 db(a) über 8 Stunden pro Tag > 85 db(a) über 8 Stunden pro Tag Die hier gemachten Vorschläge dienen nur der Hilfestellung bei der Auswahl der notwendigen Pflichtvorsorge / Angebotsvorsorge nach ArbMedVV für die o.g. sbereiche. Grundlage muss immer eine Gefährdungsbeurteilung und eine schriftlich dokumentierte Arbeitsplatzbegehung sein! Der Umgang mit Gefahrstoffen (z.b. Kraftstoffe) führt in der Regel nicht zu einer Pflicht- oder Angebotsvorsorge, da nur sehr geringe Mengen eingesetzt werden, die nicht oder unwesentlich über den Belastungen des Alltags liegen. Beim Beschneiden und Fällen von Bäumen ab einem Stammumfang von 20 cm in Brusthöhe handelt es sich um gefährliche Baumarbeiten. Für sie ist vor Aufnahme der eine Eignungsuntersuchung im Zusammenhang mit dem Erwerb des Motorsägenscheins erforderlich. Die Auslösemerkmale finden sich in der Unfallverhütungsvorschrift VSG 4.2. Eignungsuntersuchungen: Sollte das Führen von Dienstfahrzeugen zum Aufgabenbereich des Mitarbeiters gehören, so ist eine Eignungsuntersuchung für Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeit vor Aufnahme der und in regelmäßigen Abständen durchführen zu lassen _MRPD-ArbMedVV; 06_Grünpflege
9 Seite 9 von 12 Auslandseinsatz Reisen in Regionen mit besonderen klimatischen Bedingungen, Infektionsrisiken (z.b. Malaria), Hygienedefiziten sowie eingeschränkter medizinischer Versorgung können mit einer erhöhten gesundheitlichen Gefährdung der Mitarbeitenden einhergehen. Zu beachten sind die besonderen Arbeits- und Einsatzbedingungen der entsandten Beschäftigten (Reisen zu Konferenzen; weltweite Sozialarbeit). Somit ist eine Beratung zu den besonderen klimatischen Gegebenheiten, zur Sonneneinstrahlung, Hygiene, Infektionsgefahren und zur medizinischen Versorgung vor Ort erforderlich. Die Notwendigkeit für eine Vorsorge und eventuelle Schutzimpfungen hängt vom Reiseziel, der Aufenthaltsdauer und der ab. en im Ausland ggf. Impfangebot z.b. Hepatitis A, Gelbfieber und Malariaprophylaxe Beratung zu den im Reiseland verbreiteten Erkrankungen und zu Hygienemaßnahmen Die hier gemachten Vorschläge dienen nur der Hilfestellung bei der Auswahl der notwendigen Pflichtvorsorge / Angebotsvorsorge nach ArbMedVV für die o.g. sbereiche. Grundlage muss immer eine Gefährdungsbeurteilung und eine schriftlich dokumentierte Arbeitsplatzbegehung sein! _MRPD-ArbMedVV; 07_Auslandseinsatz
10 Seite 10 von 12 Impfempfehlungen Erreger Vorsorge Serologie Imfung (bei fehlender Immunität) Bemerkung MMR Impass, Gespräch mit Betriebsarzt nein 2 mal Windpocken Impass, Gespräch mit Betriebsarzt wenn keine Impfung dokumentiert oder bei Berufstätigkeit unter 10 Jahre 2 mal bei Berufstätigkeit über 10 Jahre in Kinderbetreuungseinrichtungen und bei mehrfachem Kontakt zu an Windpocken erkrankten Kindern ist Immunität anzunehmen Heuchhusten Hepatitis A Impass, Gespräch mit Betriebsarzt Impass, Gespräch mit Betriebsarzt nein im Ausnahmefall 1 mal alle 10 Jahre Die oben genannten Impfempfehlungen gelten in der vorschulischen Kinderbetreuung. Lehrerinnen im gebährfähigen Alter erhalten eine Angebotsvorsorge mit Impfangebot für Röteln und Windpocken. 2 mal Inpfangebot nur in Verbindung mit einer Tetanusimpfung möglich bei häufigem und regelmäßigem Umgang mit Windelkindern _MRPD-ArbMedVV; 20_Impfempfehlungen
11 Seite 11 von 12 Fristen für die arbeitsmedizinischen Vorsorgen Bitte beachten: maßgeblich ist die vom Arzt gesetzte Frist in der Vorsorgebescheinigung Arbeiten am Bildschirm en mit Infektionsgefährdung: Feuchtarbeiten: Muskel-/Skelettbelastung: Arbeiten mit Lärm: Vorsorgeabstand alle 5 Jahre für Mitarbeitende jünger als 40 Jahre. Vorsorgeabstand alle 3 Jahre für Mitarbeitende älter als 40 Jahre. Kindertagesstätten: Vorsorgeabstand in der Regel alle 10 Jahre Vorsorgeabstand zur ersten Vorsorge 1 Jahr, anschließend in der Regel alle 3 Jahre Vorsorgeabstand in der Regel alle 2 Jahre Vorsorgeabstand in der Regel alle 3 Jahre Angebotsvorsorgeabstand in der Regel alle 5 Jahre _MRPD-ArbMedVV; 21_Fristen ArbMedVV
12 Seite 12 von 12 Belehrung nach Infektionsschutzgesetz (IFSG) Gesundheitsinformation für den Umgang mit Lebensmitteln Personen, die gewerbsmäßig folgende Lebensmittel herstellen, behandeln oder inverkehrbringen : 1. Fleisch, Geflügelfleisch und Erzeugnisse daraus 2. Milch und Erzeugnisse auf Milchbasis 3. Fische, Krebse oder Weichtiere und Erzeugnisse daraus 4. Eiprodukte 5. Säuglings- oder Kleinkindernahrung 6. Speiseeis und Speiseeishalberzeugnisse 7. Backwaren mit nicht durchgebackener oder durcherhitzter Füllung oder Auflage 8. Feinkost-, Rohkost- und Kartoffelsalate, Marinaden, Mayonnaisen, andere emulgierte Soßen, Nahrungshefen 9. Sprossen und Keimlinge zum Rohverzehr sowie Samen zur Herstellung von Sprossen und Keimlingen zum Rohverzehr und dabei mit ihnen direkt (mit der Hand) oder indirekt über Bedarfsgegenstände (z.b. Geschirr, Besteck und andere Arbeitsmaterialien) in Berührung kommen oder in Küchen von Gaststätten, Restaurants, Kantinen, Cafés oder sonstigen Einrichtungen mit und zur Gemeinschaftsverpflegung tätig sind, benötigen vor erstmaliger Ausübung dieser en eine Bescheinigung gemäß 43 Abs.1 Infektionsschutzgesetz durch das Gesundheitsamt _MRPD-ArbMedVV; 22_IFSG
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