Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

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1 Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Das Kulturlandschafts programm (KULAP) Herzstück bayerischer Agrarumweltpolitik Europäischer Landwirt schaftsfonds für die Ent wicklung des ländlichen Raums: Hier investiert Europa in die ländlichen Gebiete

2 Das Bayerische Kulturlandschaftsprogramm ist Bestandteil des Bayerischen Zukunftsprogramms Agrarwirtschaft und Ländlicher Raum (BayZAL). Dieses basiert auf Ver ordnungen der EU und wird von der EU, dem Bund und dem Freistaat Bayern gemeinsam finanziert. BAYERN DIREKT ist Ihr direkter Draht zur Bayerischen Staatsregierung. Unter Telefon oder per unter erhalten Sie Informationsmaterial und Broschüren, Auskunft zu aktu ellen Themen und Internetquellen sowie Hinweise zu Behörden, zuständigen Stellen und Ansprechpartnern. HERAUSGEBER Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMELF) Ludwigstraße 2, München Nr.: 2011/08, Februar 2011 Redaktion: Referat Öffentlichkeitsarbeit (StMELF) Bildnachweis: Archiv StMELF (5 Mitte, 7 links, 8, 9, 12, 13, 14, 15 oben, 16, 17, 18, 20, 23, 24, 25 unten, 27, 28), LfL (Titel, 6, 7 rechts, 11, 19, 21, 22, 26 unten, 29), LWG (5 rechts, 25 oben), Nowak (5 links, 10 oben), Dr. Oberle (26 oben), Willner (15 rechts) Grafik: Sainer Werbeagentur GmbH, Gräfelfing HINWEIS Diese Druckschrift wird kostenlos im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit der Bayerischen Staatsregierung herausgegeben. Sie darf weder von den Parteien noch von Wahlwerbern oder Wahlhelfern im Zeitraum von 5 Monaten vor einer Wahl zum Zweck der Wahlwerbung verwendet werden. Dies gilt für Landtags-, Bundestags-, Kommunal- und Europawahlen. Missbräuchlich ist während dieser Zeit insbesondere die Verteilung auf Wahlveranstaltungen, an Informationsständen der Parteien sowie das Ein legen, Aufdrucken und Aufkleben parteipolitischer Informationen oder Werbemittel. Untersagt ist gleichfalls die Weitergabe an Dritte zum Zweck der Wahlwerbung. Auch ohne zeitlichen Bezug zu einer bevorstehenden Wahl darf die Druckschrift nicht in einer Weise verwendet werden, die als Parteinahme der Staats regierung zugunsten einzelner politischer Gruppen verstanden werden könnte. Den Parteien ist es gestattet, die Druckschrift zur Unterrichtung ihrer eigenen Mitglieder zu verwenden. Bei publizistischer Verwertung auch von Teilen ist die Angabe der Quelle und Über sendung eines Belegexemplars erbeten. Das Werk ist urheberrechtlich ge schützt. Alle Rechte sind vorbehalten. Die Broschüre wird kostenlos abgegeben, jede entgeltliche Weitergabe ist untersagt. Diese Broschüre wurde mit großer Sorgfalt zusammengestellt. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit kann dennoch nicht übernommen werden. 2

3 Vorwort Neben der Erzeugung qualitativ hochwertiger Lebensmittel und der Produktion von Nachwachsenden Rohstoffen erbringen Bayerns Landwirte und Waldbesitzer umfangreiche Leistungen auf dem Gebiet des Natur- und Ressourcenschutzes sowie der Landschaftspflege. Diese wunderschöne Kulturlandschaft ist attraktiver Wohnort, Wirtschaftsstandort sowie Erholungsraum für uns und für jährlich rund eine Millionen Urlauber. Diese erbrachten Gemeinwohlleistungen werden der Landwirtschaft nicht durch den Produktpreis abgegolten und sind nicht als kostenlose Nebenleistung zu erbringen. Ihre Honorierung ist durch die Gesellschaft notwendig. Unsere abwechslungsreiche Kulturlandschaft und einzigartige Heimat sichern wir mit dem bayerischen Kulturlandschaftsprogramm (KULAP), dem mit Abstand größten und am besten ausgestatteten Agrar umweltprogramm in Deutschland. So schaffen wir auch die Grundlage für den Tourismus und tragen maßgeblich zur Vitalität der ländlichen Räume bei. Diese Broschüre gibt Ihnen einen Überblick über die derzeit laufenden Maßnahmen des KULAP, dem Herzstück der bayerischen Agrarumweltpolitik. Wir setzen damit das Leitbild einer nachhaltigen bäuerlichen Landwirtschaft um, die ressourcenschonend wirtschaftet, die Tiere artgerecht hält und durch den Anbau von Nachwachsenden Rohstoffen einen Beitrag zum Klimaschutz leistet. Das KULAP gibt auch Antwort auf die neuen Herausforderungen in den Bereichen Biodiversität, Klimaschutz sowie Gewässerschutz. Damit ist das KULAP ebenfalls ein wesentliches Element der Bayerischen Biodiversitätsstrategie. Weitere Informationen erhalten Sie bei den Ämtern für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten. Helmut Brunner Bayerischer Staatsminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Informationen im Internet unter: programme/foerderwegweiser 3

4 Inhalts verzeichnis Vorwort Seite 3 Inhaltsverzeichnis Seite 4 Das Kulturlandschaftsprogramm als Herzstück bayerischer Agrarumweltpolitik Seite 5 Gesamtbetriebliche Maßnahme Ökologischer Landbau im Gesamtbetrieb Seite 6 Maßnahmen für Grünland (Bedeutung der Grünlandwirtschaft in Bayern) Seite 8 betriebszweigbezogen Umweltorientierte Dauergrünlandnutzung Grünlandextensivierung durch Mineraldüngerverzicht Seite 9 einzelflächenbezogen Extensive Grünlandnutzung entlang von Gewässern und sonstigen sensiblen Gebieten Seite 11 Mahd von Steilhangwiesen Seite 12 Extensive Weidenutzung durch Schafe und Ziegen Seite 13 Extensivierung von Wiesen mit Schnittzeitpunktauflage Seite 14 Agrarökologische Grünlandnutzung Seite 15 Maßnahmen für Acker (Bedeutung des Ackerbaus in Bayern) Seite 16 betriebszweigbezogen Extensive Fruchtfolge Seite 16 Vielfältige Fruchtfolge Seite 17 einzelflächenbezogen Winterbegrünung und Mulchsaatverfahren Seite 18 Umwandlung von Acker in Grünland entlang von Gewässern und sonstigen sensiblen Gebieten Seite 19 Grünstreifen zum Gewässer- und Bodenschutz Seite 19 Agrarökologische Ackernutzung und Blühflächen Seite 20 Honorierung spezieller Bewirtschaftungsformen Sommerweidehaltung für Rinder (Weideprämie) Seite 22 Behirtungsprämie für anerkannte Almen und Alpen Seite 23 Streuobstbau Seite 24 Umweltgerechter Weinbau in Steil- und Terrassenlagen Seite 25 Extensive Teichwirtschaft Seite 26 Ausbringung flüssiger Wirtschaftsdünger durch Injektionsverfahren Seite 27 Pflege von Hecken und Feldgehölzen Seite 28 Verwaltungsvollzug, Begleitung und Bewertung Seite 30 Maßnahmenübersicht Seite 31 4

5 Das Kulturlandschaftsprogramm als Herzstück bayerischer Agrarumweltpolitik Bayerns unverwechselbare Kulturlandschaft ist einzigartig und wird durch den unermüdlichen Einsatz unserer heimischen Landwirte und Waldbesitzer seit Jahrhunderten ge prägt. Die Erhaltung dieser Kulturlandschaft hat der Freistaat Bayern bereits im Jahre 1970 mit dem Bayerischen Weg der Landwirtschaft zum agrarpolitischen Ziel erklärt und als erstes Land in Europa auch gesetzlich verankert. Auf dieser Grundlage wurde das bayerische Grünlandprogramm entwickelt, das erstmals Zahlungen für Maßnahmen in der Landschaftspflege vorsah. Im Jahre 1987 eröffnete die Europäische Union die Möglichkeit zur Gewährung zusätzlicher Ausgleichszahlungen für umweltschonende Landbewirtschaftungsmaßnahmen in besonders sensiblen Gebieten. Als erstes Land setzte Bayern bereits im Jahr 1988 die neuen Rahmenbedingungen mit dem Bayerischen Kulturlandschaftsprogramm (KULAP) um. Bayerns Landwirte erhielten damit zum ersten Mal eine Honorierung ihrer freiwilligen Umweltleistungen. Die EU hat schließlich 1992 auch die finanziellen Voraussetzungen für die flächendeckende Anwendung von Agrarumweltprogrammen geschaffen. Seither wurde das KULAP als Herzstück bayerischer Agrarumweltpolitik kontinuierlich weiterentwickelt und flächendeckend umgesetzt. Bayern bleibt damit europaweit ein Vorreiter bei den Agrarumweltprogrammen. In seiner heutigen Konzeption enthält das KULAP Extensivierungsmaßnahmen, die entweder den gesamten Betrieb einbeziehen oder auf einen Betriebszweig bzw. auf Einzelflächen ausgerichtet sind. Diese entsprechenden Bewirtschaftungsmaßnahmen tragen zum Erhalt der biologischen und landschaftsstrukturellen Vielfalt, zum Erhalt und zur Verbesserung der natürlichen Bodenfunktionen sowie zur weiteren Verringerung von stofflichen Belastungen von Boden, Luft und Wasser bei. Damit werden unsere natürlichen Lebensgrundlagen und die Umwelt geschützt sowie die Artenvielfalt erhalten. Die Landwirte werden so nach dem Grundsatz Freiwilligkeit vor Ordnungsrecht bei der Erfüllung dieser gesamtgesellschaftlichen Anforderungen unterstützt. Unvermeidbare Anpassungen Mit den Zahlungen aus dem KULAP dürfen nur die mit den Bewirtschaftungsauflagen verbundenen Einkommensverluste für die Landwirte ausgeglichen werden. Die Verpflichtung gegenüber der Europäischen Union, die Prämienhöhe im KULAP an die Marktlage anzupassen, eine deutliche Über bean spruchung beim KULAP und in der Einzelbetrieblichen Investitionsförderung sowie die Kürzung der GAK-Bundesmittel um jährlich 18,5 Millio nen Euro zwangen Bayern zu Korrekturen beim KULAP. In erster Linie sind von den Änderungen solche Maßnahmen be troffen, die 2008 deutlich erhöht wurden. Insgesamt liegen die neuen Prämien immer noch über dem Niveau des Jahres Für einige Maßnahmen ist derzeit keine Neu antragstellung möglich, laufende Verpflichtungen werden aber weiterhin ge för dert. Insgesamt konnte mit dem vorliegenden Programm eine akzeptable und sachlich sinnvolle Lösung gefunden werden. Sie erlaubt insbesondere auch die Ausgleichszulage für die Be triebe in den benachteiligten Re gio nen ungeschmälert zu erhalten und die Einzelbetriebliche Investitions för derung mit neuen Rahmenbedingungen wieder zu starten. Damit bleibt das Bayerische Kulturlandschafts programm mit einer Finanzmittelausstattung von über einer Milliarde Euro an Landes-, Bundes- und EU-Mitteln auch in der laufenden Förderperiode 2007 bis 2013 das finanzstärkste Programm der 2. Säule der Gemeinsamen EU-Agrarpolitik (GAP). 5

6 Gesamtbetriebliche Maßnahme Ökologischer Landbau im Gesamtbetrieb Der ökologische Landbau trägt durch seinen gesamtbetrieblichen Ansatz bei gleichzeitigem Verzicht auf chemischsynthetische Dünge- und Pflanzenschutzmittel in besonderer Weise zur nachhaltigen Verbesserung und Schonung der Umwelt, zur Er haltung des natürlichen Lebensraums und der natürlichen Ressourcen sowie zum Klimaschutz bei. Die ökologischen Landbaumethoden wollen stärker als andere Anbaumethoden einen möglichst geschlossenen betrieblichen Nährstoffkreislauf erreichen. Futterund Nährstoffgrundlage soll der eigene Betrieb sein. Weitere Zielsetzung des Ökolandbaus ist, die Bodenfruchtbarkeit insbesondere auch durch den Anbau von Leguminosen zu erhalten bzw. zu mehren und Tiere besonders artgerecht zu halten. Die Einhaltung der entsprechenden Auflagen, die auf EU-Ebene in der Verordnung (EG) 834/2007 (EU-Öko- Verordnung) festgelegt sind, unterliegt der strengen Aufsicht von amtlich beliehenen Kontrollstellen. Jeder Betrieb wird jährlich wenigstens einmal auf Einhaltung der Auflagen vor Ort geprüft. Bayern stellt dabei im Rahmen des Kulturlandschaftsprogramms weitergehende Anforderungen an seine Ökobetriebe als die EU-Öko-Verordnung. So er folgt keine Honorierung der ökologischen Wirtschaftsweise bei sogenannten teilumgestellten Be trieben. Die Ökoprämie wird im Sinne eines gesamt betrieblichen Ansatzes nur für die Einhaltung der Vorgaben für öko logischen Landbau im gesamten Betrieb gewährt. Insgesamt wirtschaftet fast ein Drittel aller Öko-Betriebe Deutschlands in Bayern. Dabei ist im Zeitraum von 2002 bis 2008 die ökologisch bewirtschaftete Fläche um fast ein Drittel, die Zahl der Öko-Betriebe um nahezu 23 Prozent gestiegen. Mit ca ha ökologisch bewirtschafteter Fläche, 6330 Biobetrieben und mehr als 2500 Öko-Lebensmittel verarbeitenden Unternehmen belegt Bayern bei der Erzeugung und Vermarktung ökologisch erzeugter Lebensmittel einen Spitzenplatz in Deutschland. 6

7 Derzeit besteht eine starke Nachfrage nach ökologischen Produkten, die vom heimischen Angebot nicht gedeckt wird. Ziel ist es, die Spitzenstellung Bayerns im Ökolandbau weiter auszubauen. Die Bereitstellung von Fördermitteln für Landwirte, die auf Ökolandbau umstellen und diese Wirt schaftsweise beibehalten, trägt zu einem weiteren Wachstum des Sektors und damit zu einer verbesserten Versorgung der Bevölkerung mit heimischen Öko-Erzeugnissen aus regionaler Produktion bei. Bayern gewährt für den Ökolandbau eine jährliche Prämie von 200 Euro/ Hektar für Acker- und Grünland. Gärtnerisch genutzte Flächen und landwirtschaftliche Dauerkulturen werden mit 400 Euro/Hektar gefördert. In den ersten zwei Jahren der Umstellungsphase eines Betriebes ist bei kostenintensiver Einhaltung der ökologischen Bewirtschaftungsauflagen grundsätzlich keine ökologische Vermarktung der Erzeugnisse möglich. Deshalb wird in dieser Zeit eine höhere Umstellungsprämie in Höhe von 285 Euro/Hektar Acker- und Grünland bzw. 475 Euro/Hektar gärtnerisch genutzter Flächen und für landwirtschaftliche Dauerkulturen angeboten. Damit fördert Bayern den Ökolandbau wie kein anderes Bundesland. 7

8 Bedeutung der Grünlandwirtschaft in Bayern Die Grünlandnutzung spielt in Bayern eine wichtige Rolle. Mit einer Gesamtfläche von rund 1,1 Millionen Hektar nimmt sie knapp 17 Prozent der gesamten Gebietsfläche bzw. rund 35 Prozent der landwirtschaftlich genutzten Fläche Bayerns ein. Der Futteraufwuchs von ertragsstärkeren Grünlandstandorten wird in Bayern hauptsächlich über die Milchviehhaltung verwertet. Weniger ertragreiche Grünlandflächen sind oftmals Futtergrundlage von extensiveren Tierhaltungsverfahren (Mutterkuhhaltung, Schaf- und Ziegenhaltung, landwirtschaftliche Wildhaltung). Somit prägt das Grünland maßgeblich das Bild der vielfältigen bayerischen Kulturlandschaften und trägt entscheidend zu deren Attraktivität bei. Dies ist vor allem im Voralpen-, Alpen- und Mittelgebirgsraum, aber auch in vielen Fluss- und Bachtälern der Fall. Wird die Grünlandnutzung aufgegeben, ändert sich das Landschaftsbild oft völlig. Es stellt sich zunehmende Verbuschung (Sukzession) ein, die letztendlich zu einem flächendeckenden Wald führt. Eigenart und Schönheit einer Landschaft sind aber eng mit dem Anteil von Wiesen und Weiden verknüpft. Mit der Grünlandwirtschaft wird die Landschaft vor allem im alpinen Raum und den Mittelgebirgsgegenden offen gehalten. Dies trägt maßgeblich zur Freizeitqualität und touristischen Attraktivität dieser Regionen bei. Grünland erfüllt aber insbesondere auch für den Umwelt- und Ressourcenschutz wichtige Funktionen. Grünland verhindert vor allem auf hängigen Flächen den Bodenabtrag (Bodenerosion). In der Nähe von Bächen, Flüssen und Seen wird damit die Gefahr vermindert, dass an das Bodenmaterial angelagerte Nährstoffe wie Phosphat die Wasser- qualität beeinträchtigen. Für die nachhaltige Sicherung und Neuschaffung von Räumen zur Wasserrückhaltung kommt neben Auwald nur Dauergrünland in Betracht. Bei Überflutungen verlangsamt sich hier die Strömungsgeschwindigkeit, mitgeführter Schlamm und damit Nährstoffe werden herausgefiltert und ein Teil des Wassers versickert. Auch der Grund- und Trinkwasserschutz ist ohne Grünlandnutzung nicht denkbar. Aufgrund der ganzjährigen Durchwurzelung des Bodens und der hohen Nährstofffestlegung im Aufwuchs wird hier weniger Stickstoff in das Grundwasser ausgewaschen als unter Ackernutzung. Viele Wasserschutzgebiete werden daher vorrangig als Dauergrünland genutzt. Das Grünland hat je nach Standort, Nutzungsart und -intensität auch eine hohe naturschutzfachliche Bedeutung. Die Artenzusammensetzung der Flächen wird von der Intensität der Nutzung entscheidend beeinflusst. Bei intensiver Nutzung durch mehrere Schnitte verringert sich die Artenvielfalt. Der Erhalt bzw. die Neuschaffung von artenreichen und ästhetisch reizvollen Grünlandökosystemen ist somit auf eine extensive Nutzungsweise angewiesen. Die grünlandbezogenen Elemente des Kulturlandschaftsprogramms umfassen Extensivierungsmaßnahmen, die entweder den gesamten Betriebszweig Grünland oder einzelne Grünlandflächen einbeziehen. 8

9 Grünland / betriebszweigbezogene Maßnahmen Umweltorientierte Dauergrünlandnutzung und Grünlandextensivierung durch Mineraldüngerverzicht Im Kulturlandschaftsprogramm werden mit der Umweltorientierten Dauergrünlandnutzung und der Grünlandextensivierung durch Mineraldüngerverzicht zwei be triebszweigbezogene Grünland maßnahmen angeboten. Beide Maßnahmen umfassen jeweils alle Grünlandflächen eines landwirtschaftlichen Betriebes. Der Landwirt verpflichtet sich bei Teilnahme an den Maßnahmen zum Verzicht auf den Umbruch des Grünlands (auch zur Grünlanderneuerung), was dem Klimawandel entgegenwirken kann, da Grünland das Klimagas Kohlendioxid (CO 2 ) speichert. Auch auf flächendeckenden chemischen Pflanzenschutzeinsatz wird verzichtet. Dadurch wird neben dem Ressourcen- schutz insbesondere auch ein Beitrag zur Erhaltung umweltorientierter traditioneller Wirtschaftsweisen geleistet. Gleichzeitig wirken diese Auflagen einer Intensivierung der Grünlandbewirtschaftung ent gegen. Zudem dürfen bei der Maßnahme Umweltorientierte Dauergrünlandnutzung mindestens fünf Prozent des Grünlandes eines Betriebs erst ab Mitte Juni genutzt werden. Eine spätere Nutzung von Dauergrünlandflächen fördert ein strukturreiches Landschaftsbild und leistet einen wichtigen Beitrag für die Artenvielfalt von Tieren und Pflanzen. Insbesondere Insekten einschließlich Bienen profitieren hierbei durch ein zeitlich gestrecktes Angebot von Nektar und Pollen. Auch bieten später genutzte Grünlandflächen Nahrung und Deckung für viele Wildtiere. 9

10 Grünland / betriebszweigbezogene Maßnahmen Viehbesatz (max. 1,76 bzw. 1,40 Groß vieheinheiten/hektar Hauptfutter- fläche) in zwei unterschiedlichen Extensivierungsstufen angeboten. Neben einer der Biodiver sität dienen der Verzicht auf Mineral- dünger bzw. Tierbesatzobergrenzen dem besonderen Schutz des Grund wassers vor unerwünschten Stoffeinträgen. Die Maßnahme Grünlandextensivierung durch Mineraldüngerverzicht zielt auf eine stärkere Extensivierung der Nutzung, indem auf mineralische Düngung und damit auf Futterertrag verzichtet wird. Zudem ist hier der Viehbesatz, also die durchschnittliche Tierzahl eines Jahres bezogen auf die Futterfläche, begrenzt. Die Maßnahme wird in Abhängigkeit vom Die Teilnahme an der Maßnahme Umweltorientierte Dauergrünlandnutzung wird mit einer jährlichen Prämie honoriert. Hinweis: Diese Maßnahme kann derzeit nicht neu beantragt werden. Die Einhaltung der Auflagen der Grünlandextensivierung durch Mineraldüngerverzicht wird abhängig von der gewählten Viehbesatzobergrenze jährlich mit 120 Euro/Hektar bei max. 1,76 Großvieheinheiten/Hektar Hauptfutterfläche bzw. 170 Euro/Hektar bei Begrenzung des Tierbesatzes auf höchstens 1,40 Großvieheinheiten/Hektar Hauptfutterfläche entschädigt. 10

11 Grünland / einzelflächenbezogene Maßnahmen Für spezifische Zielsetzungen des Gewässer- und Landschaftsschutzes werden neben den beiden betriebszweigbezogenen Maßnahmen fünf weitere Grünlandmaßnahmen angeboten, die auch jeweils für einzelne Grünlandflächen eines Betriebes angewandt werden können. Extensive Grünlandnutzung ent lang von Gewässern und sonstigen sensiblen Gebieten Mit der Maßnahme Extensive Grünlandnutzung entlang von Gewässern und sonstigen sensiblen Gebieten soll zielgerichtet der Eintrag von Düngeund Pflanzenschutzmitteln aus den Grünlandflächen in Oberflächengewässer oder sonstige sensible Gebiete verhindert werden. Sensible Gebiete sind in diesem Zusammenhang z. B. be sonders schützenswerte Biotope, Wasserschutzgebiete oder Flächen, die dem Wasserrückhalt dienen bzw. durch Hochwasser gefährdet sind. An der Maßnahme teilnehmende Landwirte verpflichten sich, bei den einbezogenen Flächen grundsätzlich auf jegliche organische und mineralische Düngung sowie auf die Anwendung chemischer Pflanzenschutz mittel zu verzichten. Auch ein Grünlandumbruch und die Beweidung sind mit Ausnahme der sehr extensiven Hüteschafhaltung auf diesen Flächen nicht zulässig. Dadurch werden Schäden an der Grasnarbe und in der Folge eine Belastung der Gewässer vermieden. Durch diesen weitreichenden Verzicht auf ertragsund qualitätssteigernde Produktionsverfahren leistet der Landwirt einen wertvollen Beitrag zur Um setzung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie. Teilnehmende Betriebe erhalten für Flächen, die sie in die Maßnahme Extensive Grünlandnutzung entlang von Gewässern und sonstigen sensiblen Gebieten einbeziehen, eine Honorierung von 350 Euro/Hektar und Jahr. 11

12 Grünland / einzelflächenbezogene Maßnahmen Mahd von Steilhangwiesen Die Maßnahme Mahd von Steilhangwiesen dient insbesondere der Offenhaltung der Landschaft und damit der Erhaltung des standortspezifischen Landschaftsbildes insbesondere im Berggebiet. Bei den Steilhangwiesen handelt es sich in der Regel um nährstoffarme exponierte Standorte mit einem großen Potenzial an verschiedenen Pflanzenarten. Der Nährstoffentzug, der mit einer Mähgutentfernung verbunden ist, führt zu einer verringerten Wuchsleistung wichtiger Futtergräser. Die hierdurch entstandenen Lücken können zahlreiche Kräuter und niedere Gräser nutzen, die auf diese Weise von der Mahd profitieren. Durch eine traditionell extensive Mahd- nutzung werden artenreiche Wiesen mit einem vergleichsweise hohen Anteil an Kräutern erhalten. Bei diesen Wiesen handelt es sich je nach Höhenlage und Exposition in erster Linie um verschiedene Typen von Goldhaferwiesen, in denen z. B. Schwarze und Kugelige Teufelskralle, Weichhaariger Pippau, Wiesen-Habichtskraut oder Büschel-Glockenblume als bedeutsame Pflanzenarten vorkommen. Gleichzeitig sind solche Wiesen artenreich und daher wertvolle Lebensräume für zahlreiche Insektenarten, wie z. B. Tagfalter, Heuschrecken, Laufkäfer und Wanzen. Aufgrund der in der Regel flachgründigen Böden würde eine Beweidung im Frühjahr bzw. in den Sommermonaten mit häufigen Starkniederschlagsereignissen oft zu Trittschäden an der Grasnarbe führen. Die Folgen wären ein reduziertes Wasserhaltevermögen und das Auftreten von Bodenerosionen. Die Pflege der Steilhangwiesen kann in der Regel nur mit Handmähern bzw. Sensen erfolgen und ist mit erheblichen körperlichen Anstrengungen verbunden. Der Freistaat Bayern versucht daher diese Flächen durch eine entsprechende finanzielle Honorierung in der Bewirtschaftung zu halten. Die jährlich gewährte Prämie bei der Maßnahme Mahd von Steilhangwiesen ist abhängig von der Geländebeschaffenheit. Das Prämienniveau begründet sich in der hohen (Hand-)Arbeits belastung bei der Mahd der Flächen. Hinweis: Diese Maßnahme kann derzeit nicht neu beantragt werden. 12

13 Grünland / einzelflächenbezogene Maßnahmen Extensive Weidenutzung durch Schafe und Ziegen Wacholderheiden, Trocken- und Halbtrockenrasen zählen zu den interessantesten Lebensräumen. Sie sind landschaftsprägend im Altmühltal, auf der Frankenalb und in der Rhön. Diese Lebensräume sind über Jahrhunderte hinweg durch extensive Schafbeweidung entstanden. Ihr einzigartiger Charakter hängt direkt mit der Nutzung zusammen. Mit einer Aufgabe der extensiven Schafbe weidung würden nicht nur diese charakteristischen Landschaftsbilder, sondern in der Konsequenz auch Lebensräume für seltene und schützenswerte Pflanzenund Tierarten verschwinden. Neben dem Verbiss, der das Überwuchern der botanischen Besonderheiten mit Büschen und Bäumen verhindert, trägt das Schaf auch durch Verbreitung von Samen in seiner Wolle und im Kot zum genetischen Austausch zwischen den Weideflächen bei. Die Bewirtschaftung der ertragsschwachen Flächen mit Schafen und Ziegen ist vielfach mit höherem Aufwand an Tierbetreuung, verringertem Tierbestand, erschwerten Bedingungen bei der Wasserversorgung und Weidepflege sowie längeren Marschwegen zu Pferchplätzen außerhalb der sensiblen Biotope verbunden. Dieser erhöhte Aufwand wird über die Maßnahme Extensive Weidenutzung durch Schafe und Ziegen entschädigt. Hinweis: Diese Maßnahme kann derzeit nicht neu beantragt werden. Schaf- und Ziegenhaltung hat in Bayern eine lange Tradition. Mit Tieren ist Bayern das Bundesland mit dem größten Schafbestand. Derzeit werden in Bayern rund Hektar landwirtschaftlicher Flächen als Hutungen und Hektar als Sommerweide für Wanderschafe genutzt. Die der Beweidung extensiver Flächen ist notwendig, um die Nutzung und damit den Erhalt dieser einzigartigen Landschaften Bayerns sicherzustellen. 13

14 Grünland / einzelflächenbezogene Maßnahmen Extensivierung von Wiesen mit Schnittzeitpunktauflage Die Maßnahme Extensivierung von Wiesen mit Schnittzeitpunktauflage honoriert eine späte Nutzung von Grünlandflächen und leistet damit einen Beitrag zur Sicherung ökologisch wichtiger Strukturen. Zum einen wird durch eine späte Mahd die Nahrungs- bzw. Lebensgrundlage für viele Insekten einschließlich Bienen geschaffen. Zum anderen bietet später genutztes Grünland gerade zu Zeiten der Jungenaufzucht wichtige Deckungs- und Rückzugsmöglichkeiten für verschiedenste Wildtiere. Ganz entscheidend ist auch, dass durch einen späteren Schnitt die verschiedenen Pflanzen zum Aussamen und damit zur Vermehrung kommen. Dadurch wird der Lebensraum zahlreicher an eine extensive Grünlandnutzung angepasster Arten (Flora und Fauna) ge sichert und verbessert. Durch die Auflage einer Schnittnutzung erst ab 1. Juli kann der Aufwuchs in der Regel nur noch als minderwertiges Heu verwertet werden. Zudem verschiebt sich der zweite Schnitt und eine dritte Schnitt nutzung ist somit oftmals gar nicht mehr möglich. Mit der Maßnahme Extensivierung von Wiesen mit Schnittzeitpunktauflage werden die Qualitätsverluste mit einer jährlichen Prämie entschädigt. Hinweis: Diese Maßnahme kann derzeit nicht neu beantragt werden. 14

15 Grünland / einzelflächenbezogene Maßnahmen Agrarökologische Grünlandnutzung geleistet, agrarökologische Verbund systeme zu schaffen. Durch die Maßnahme werden aber auch natürliche Ressourcen geschont und insbesondere Stoff einträge in das Grundwas ser und die Ober flächengewässer verringert. Im Rahmen spezieller agrarökologischer Konzepte, die die Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Fachzentrum Agrarökologie) erstellen, werden hierfür die entsprechenden Auf lagen hinsicht lich einer Einstellung bzw. starken Reduzierung der landwirtschaftlichen Produktion festgelegt. Mit der Maßnahme Agrarökologische Grünlandnutzung wird die Bereitstellung von Grünlandflächen für agrarökologische Zwecke für die Dauer von wenigstens fünf Jahren honoriert. So soll durch die Schaffung von extensiven Strukturelementen die Erhaltung bzw. Erhöhung der Artenvielfalt gefördert werden. Entsprechende Grünlandflächen bieten Nahrung und Deckung für Wildtiere. Dadurch wird ein wichtiger Beitrag zur Verbesserung der Lebensbedingungen wild lebender Tier- und Pflanzenarten mit der Zielsetzung Das Prämienniveau ist in Abhängigkeit von der Ertragsfähigkeit der Flächen so ausdifferenziert, dass die Vorzüglichkeit der Maßnahme auf Intensivstandorten entsprechend ansteigt. Damit sollen Grünlandflächen insbesondere in Regionen mit hohem Ertragsniveau und intensiver Produktion für agrarökologische Zwecke verfügbar gemacht werden. Hinweis: Diese Maßnahme kann derzeit nicht neu beantragt werden. 15

16 Acker / betriebs zweigbezogene Maßnahmen Bedeutung des Ackerbaus in Bayern Mit fast 2,1 Millionen Hektar oder knapp 65 Prozent der landwirtschaftlich genutzten Fläche ist die Ackernutzung eine tragen de Säule der bayerischen Landwirtschaft. Dabei gibt es große regionale Unterschiede. Während im Alpenvorland nahezu 100 Prozent der landwirtschaftlichen Fläche als Grünland genutzt werden, sind im Norden Bayerns Gebiete vorzufinden, die fast ausschließlich einer ackerbaulichen Nutzung unterliegen. In ackerbaulich begünstigten Lagen Süd bayerns hat sich der Anbau von Mais und Hackfrüchten stark konzentriert. Für einen nachhaltigen Ackerbau ist allerdings eine ausgewogene Fruchtfolge von großem Vorteil. Das heißt, auf dem gleichen Feldstück soll sich der Anbau verschiedener Früchte von Jahr zu Jahr abwechseln. Andererseits haben wirtschaftliche Zwänge viele Betriebe veranlasst, sich auf den Anbau weniger Kulturarten zu spezialisieren. Das wohl beste Beispiel hierfür ist der Anbau von Mais, der in den letzten vier Jahrzehnten eine enorme Ausbreitung in Bayern erfahren hat und in manchen Betrieben die dominierende Frucht geworden ist. Extensive Fruchtfolge Ein wirtschaftlich bedingter Intensivie- ist die Begrenzung des Maisanteils Fruchtfolge besteht darin, dass der rungsdruck in der Milchviehhaltung auf höchstens 20 Prozent der jährlichen Anteil aller Intensivkulturen (Mais, und der Boom bei den nachwachsen- Ackerfläche. Damit wird insbesondere Weizen, Rüben und Feldgemüse) in den Rohstoffen haben bei vielen in Hanglagen der Erosionsgefährdung der Fruchtfolge insgesamt maximal Betrieben zu höheren Maisanteilen und damit der Gefahr des Abtrags von 33 Prozent betragen darf. Diese Frucht - in der Fruchtfolge geführt. Auch die wertvollem Boden entgegengewirkt. arten benötigen bei einer wirtschaftzuletzt positive Preisentwicklung im Auch die weitere Ausbreitung von lichen Bestandsführung meist höhere Marktfruchtbau forciert eine grund- Pflanzenkrankheiten und -schädlingen, Pflanzenschutz- und Düngemittelaufsätzliche Intensivierung bei der Frucht- die mittlerweile insbesondere beim wendungen. Aus einer Einschränkung folgegestaltung. Mit der Maßnahme Maisanbau vorkommt, kann mit einer dieser Kulturen in der Fruchtfolge er ge Extensive Fruchtfolge soll diesem Rückführung des Maisanteils in der ben sich daher entsprechend positive Trend entgegengesteuert werden. Fruchtfolge eingeschränkt werden. Umweltwirkungen insbesondere auch Wesentliche Auflage der Maßnahme Eine tragende Auflage der Extensiven im Hinblick auf den Gewässerschutz. Bei einer extensiveren Fruchtfolgegestaltung werden geringere Um satzerlöse erzielt. Diese können durch einen etwas geringeren Bewirtschaftungsaufwand nur teilweise aufgefangen werden. Die Teilnahme an der Maßnahme Extensive Fruchtfolge wird deshalb kulturabhängig honoriert und kann mit reduzierten Fördersätzen mit der Maßnahme Ökologischer Landbau im Gesamtbetrieb kombiniert werden. Hinweis: Diese Maßnahme kann derzeit nicht neu beantragt werden. 16

17 Acker / betriebszweig bezogene Maßnahmen Vielfältige Fruchtfolge Bayerns Landwirte bauen auf ihren Feldern insgesamt eine breite Palette von Feldfrüchten an. Die meisten Betriebe haben sich aber wegen der Anforderungen des Marktes auf den Anbau weniger Kulturarten spezialisiert. Weizen und Mais sind die Kulturen mit der größten Nachfrage und deshalb auch mit der größten Anbaufläche. Die Maßnahme Vielfältige Fruchtfolge verfolgt die Zielsetzung, wieder weiter gestellte Fruchtfolgen mit mehreren Kulturen bei den Betrieben zu etablieren. Mit der Verpflichtung, jährlich mindestens fünf verschiedene Fruchtarten auf den Ackerflächen seines Betriebes anzubauen, leistet der Landwirt vielfältige Beiträge für die Umwelt. Weitgestellte Fruchtfolgen mit Leguminosen tragen dazu bei, den Krankheitsdruck auf die Kulturpflanzen zu verringern, die Ausbreitung von Unkräutern ein- zuschränken und damit auch Pflanzenschutzmittel einzusparen. Darüber hinaus kann aufgrund der Nachfruchtwirkung der Leguminosen auf zu sätzliche Stickstoffdüngergaben im Folgejahr mehr oder weniger verzichtet werden. Zugleich wird die Boden erosion durch einen reduzierten Maisanbau verringert. Gleichzeitig ist mit dieser Maßnahme eine der biologischen Vielfalt in der Agrarlandschaft verbunden. So bietet nahezu jede Kulturpflanzenart einer Vielzahl von Insektenarten Nahrung und Lebensraum. Durch die typische Bestandsstruktur, die kulturabhängig unterschiedlich ist, entstehen zahlreiche ökologische Nischen für Tiere und Wildpflanzen in der Ackerflur. Außerdem trägt der Anbau vieler Kulturen zu einem vielgestaltigen Landschaftsbild bei. Mit der Verpflichtung, mindestens fünf verschiedene Fruchtarten auf den Ackerflächen anzubauen, ist ein Verzicht auf Einkommen verbunden. Deshalb wird bei der Teilnahme an der Maßnahme Vielfältige Fruchtfolge eine Prämie in Höhe von 85 Euro/Hektar und Jahr gewährt. Bei Kombination mit der Maßnahme Ökologischer Landbau im Gesamtbetrieb beträgt das entsprechende Prämienniveau 42 Euro/Hektar und Jahr. 17

18 Acker / einzelflächenbezogene Maßnahmen Winterbegrünung und Mulchsaatverfahren Vor der Frühjahrsbestellung liegt der Ackerboden über die Wintermonate häufig brach. Der Anbau von Zwischen- früchten nach der Ernte der Vorfrucht schafft hier Abhilfe und gewährleistet eine Bedeckung des Bodens in der vegetationsarmen Zeit. Die am häufigsten angebaute Zwischenfrucht ist Senf, aber auch Ölrettich, Phazelia und andere Arten sind hierfür geeignet. Der Anbau von Zwischenfrüchten wird mit der Maßnahme Winterbegrünung gefördert. Mit dem Anbau von Zwischenfrüchten sind verschiedene positive Umwelteffekte verbunden. Zwischenfrüchte entziehen dem Boden Stickstoff, der von der vorausgegangenen Hauptfrucht nicht gebunden wurde. Nach dem Verrotten der abgestorbenen Zwischenfrüchte im Frühjahr steht der mineralisierte Stickstoff dann wieder der folgenden Hauptfrucht zur Verfügung. So wird die Stickstoffauswaschung in das Grundwasser während der Wintermonate verhindert. Gleichzeitig wird der Boden vor Erosion geschützt, da Regentropfen auf die Pflanzendecke und nicht auf den blanken Boden prallen. Auch das Wurzelwerk der Zwischenfrucht stabilisiert den Boden und schützt vor Abschwemmungen. Dadurch wird der Eintrag von Nährstoffen in Oberflächengewässer verhindert. Darüber hinaus kann der Anbau von Zwischenfrüchten einer Vielzahl von Wildtieren gerade in den vegetationsarmen Wintermonaten ausreichende Deckungsund Äsungsmöglichkeiten bieten. Die erosionsmindernde Wirkung der Winterbegrünung kann mit dem sogenannten Mulchsaatverfahren verlängert werden. Dieses wird über die Maßnahme Mulchsaatverfahren gefördert. Mulchsaat bedeutet, dass vor der Saat der Hauptfrucht die Pflanzenreste der Zwischenfrucht nur flach oder gar nicht in den Boden (d. h. Pflugverzicht, Einsatz von Grubber, Leichtgrubber, Scheibenegge usw.) eingearbeitet werden. Die Saat erfolgt mit einer Mulch- oder Direktsaatmaschine in den Mulch aus Pflanzenresten und Boden. Besonders wirksam ist dies bei Kulturen mit großem Reihen abstand wie Mais, Rüben und Kar toffeln, die erst spät im Frühjahr ein dichtes Blätterdach entwickeln. Niederschlagswasser kann in diesen Mulch gut einsickern. Kommt es bei starkem Regen dennoch zu Oberflächenabfluss, so bilden die Pflanzenreste immer wieder Sperren, die das abfließende Wasser bzw. darin gelöste Bodenteilchen zurückhalten. Damit leistet das Mulchsaatverfahren einen wichtigen Beitrag zum Boden- und Gewässerschutz. Die Winterbegrünung wird mit jährlich 80 Euro/Hektar gefördert. Der erhöhte Aufwand beim Mulchsaatverfahren wird mit 100 Euro/Hektar entschädigt. Förderfähig sind Mulchsaatverfahren bei Reihenkulturen (z. B. Mais, Rüben, Kartoffeln) und Mulchverfahren bei landwirtschaftlichen Dauerkulturen (z. B. Hopfen und Wein). Betriebe mit der Maßnahme Ökologischer Landbau im Gesamtbetrieb erhalten bei gleichzeitiger Teilnahme an der Winterbegrünung 50 Euro/Hektar und Jahr bzw. für das Mulchsaatverfahren jährlich 60 Euro/Hektar. 18

19 Acker / einzelflächenbezogene Maßnahmen Umwandlung von Acker in Grün land entlang von Gewässern und sonstigen sensiblen Gebieten In vielen Talbereichen sind überwiegend nährstoffreiche und fruchtbare Ackerböden anzutreffen, auf denen der Anbau anspruchsvoller Hackfrüchte überdurchschnittlich verbreitet ist. Aus Gewässerschutzgründen sollen Boden und Nährstoffe nicht in Oberflächengewässer gelangen. Wenn es Bodenabtrag zu unterbinden gilt, ist Grünland die Bodennutzung der Wahl. Deshalb soll der Grünlandanteil mit der Maßnahme Umwandlung von Acker in Grünland entlang von Gewässern und sonstigen sensiblen Gebieten erhöht werden. Das sind z. B. Flächen, die an Gewässer, Dolinen oder andere Biotope angrenzen, außerdem Überschwemmungsgebiete und Moore in einer Gebietskulisse. Damit leistet die Maßnahme Umwandlung von Acker in Grünland einen besonderen Umweltbeitrag insbesondere auch im Hinblick auf die Umsetzung der Vorgaben der europäischen Wasserrahmenrichtlinie. Grünstreifen zum Gewässer- und Bodenschutz Grünland kann nur über die Tierhaltung verwertet werden. Gleichzeitig verzichtet ein Landwirt bei der Umwandlung von Acker in Grün land auf die Einkommenserlöse aus dem Verkauf von Marktfrüchten. Umwandlung von Acker in Grünland wird deshalb fünf Jahre lang mit jährlich 370 Euro/ Hektar unterstützt. Ein Großteil Bayerns ist Hügelland. Dort kann Bodenabtrag durch Erosion ein Problem in der landwirtschaftlichen Bodennutzung darstellen. Umweltrelevanz erlangt die Bodenerosion mit dem Eintrag von Boden und den darin gebundenen Nährstoffen in Gewässer. Insbesondere zu hohe Phosphat-Kon zentrationen können dabei zu Belastungen in Gewässern führen. Innerhalb von Ackerflächen sind empfindliche Erosionsbereiche besonders dort, wo Wasser von zwei Seiten zusammen strömt. Es gewinnt dadurch an erosiver Kraft und kann auf seinem Weg talabwärts lockeren Boden mitreißen. Das Ziel der Maßnahme Grünstreifen zum Gewässerund Bodenschutz ist es, durch die dauerhafte Anlage von Grünstreifen an potenziell erosionsgefähr deten Stellen auch innerhalb einer Ackerfläche bereits frühzeitig einen beginnenden Bodenabtrag zu vermeiden. Die Einsaat eines dauerhaften Grünstreifens entlang der Abflussrinne hält den Boden zusammen und verhindert das Einreißen. Auf besonders erosionsgefährdeten Hängen kann Oberflächenabfluss auch durch begrünte Querstreifen im Hang gebremst werden. Letzte Möglichkeit, den Oberflächen abfluss zu filtern und soweit möglich versickern zu lassen, ist die Übertrittstelle ins Gewässer. Ein ausreichend breiter Grünstreifen entlang dem Gewässer kann diese Aufgabe erfüllen. Damit leistet die Anlage von Grünstreifen zum Gewässer- und Bodenschutz einen spürbaren Beitrag zur Umsetzung der Vorgaben der europäischen Wasserrahmenrichtlinie. Mit der Maßnahme Grünstreifen zum Gewässer- und Bodenschutz wird die dauerhafte Einsaat eines m breiten Grünstreifens auf Ackerflächen in den folgenden Situationen honoriert: entlang einer Ab flussrinne, quer zum Hang oder als Gewässerrandstreifen. Die beträgt jährlich 920 Euro je Hektar eingesätem Grünstreifen. 19

20 Acker / einzelflächenbezogene Maßnahmen Agrarökologische Ackernutzung und Blühflächen Mit verschiedenen Aktivitäten im Bereich der Agrarökologie, wie beispielsweise der Anlage von Blühflächen, Hecken, Streuobst oder Puffer- bzw. Randstreifen an Gewässern, lässt sich die Vielfalt in der Agrarlandschaft und damit auch die Biodiversität sichern oder gar verbessern. Hiervon profitieren Landwirtschaft und Naturschutz gleichermaßen. Die Bereitstellung von Ackerflächen für agrarökologische Zwecke bzw. für die Anlage von Blühflächen wird mit der Maßnahme Agrarökologische Ackernutzung und Blühflächen honoriert. Flächen für agrarökologische Zwecke bereitzustellen ist ein spürbarer Beitrag zum Gewässer- und Bodenschutz sowie für den Landschaftsschutz und den Erhalt der Biodiversität. Die Schonung der natürlichen Lebensgrund lagen wird z. B. durch die Verminderung der Düngemittel- und Herbizid ausbringung oder den Schutz vor Wind- und Wassererosion unterstützt. Die Anlage von Hecken, Säumen, Gewässern und Baumgruppen vergrößert zudem die Strukturvielfalt und schafft Lebensräume für die Bestandssicherung einer Vielzahl von Pflanzen- und Tierarten. Der Biotopverbund wird verbessert, die Attraktivität der Kulturlandschaft erhöht und damit auch ihr Erholungswert gesteigert. Blühende Wildpflanzen sind in unseren Feldern eher selten geworden. Honigbienen, aber auch andere Insekten finden deshalb zu bestimmten Zeiten kaum mehr ausreichend Nahrung. Blütenreiche Saatmischungen auf Ackerflächen können hier Abhilfe schaffen. Die auflaufende Pflanzenvielfalt bietet ein reichhaltiges Angebot an Nektar, von dem sich Bienen, Hummeln und Schmetterlinge ernähren. Der Pollen liefert gleichzeitig eine gute Eiweißversorgung der Brut. So braucht ein einziges Bienenvolk zur Ernährung von Larven und jungen Bienen im Laufe eines Jahres etwa 35 kg Blütenstaub. Nur bei ausreichendem und gleichmäßigem Nahrungsangebot lassen sich starke und leistungsfähige Bienenvölker aufbauen, auf deren Bestäubungsleistung die Natur nicht verzichten kann. 20

21 Für viele Wildarten wie z.b. Rebhuhn, Hase und Fasan können mehrjährige Blühflächen neben einem vielfältigen Äsungsangebot vor allem auch Deckungsmöglichkeiten bieten. Ge rade in den vegetationsarmen Herbst- und Winterzeiten sind Wildtiere in unserer Kulturlandschaft auf Rückzugsgebiete angewiesen. Spezielle Saatgutmischungen mit Beimischung von hochwüchsigen Stauden wie z. B. Sonnenblumen, Fenchel, Malven und Wegwarte garantieren über mehrere Jahre nicht nur im Sommer, sondern auch nach den ersten Frösten ausreichend Deckung. Mehrjährige Blühflächen mit einer breiten Palette an unterschiedlichsten Pflanzenarten bieten vielfältige Lebensräume auch innerhalb einer Fläche. So wechseln dicht geschlossene Partien mit Bereichen lockeren Pflanzenbewuchses ab und schaffen so reichhaltige Strukturen, die von einer Vielzahl von Wildarten, Vögeln und Insekten genutzt werden können. Zum Beispiel benötigt das Rebhuhn besonders während der Jungenaufzucht lockere, teils lückige und vor allem artenreiche Pflanzenbestände, in denen der Nachwuchs in den ersten Lebenswochen reichlich Insekten als Nahrungsgrundlage findet. Beutegreifer haben es zudem schwerer, in strukturreichen Beständen ihrer bevorzugten Beute nachzustellen. Die Maßnahmen werden ebenso wie die nötigen Pflegearbeiten in einem agrarökologischen Konzept gemeinsam vom Landwirt und vom Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Fachzentrum Agrarökologie) festgelegt. Die der agrarökologischen Ackernutzung ist abhängig von der einzelflächenbezogenen Ertragsmesszahl (EMZ). Somit steigt die Prämie mit der Ertragsfähigkeit der Fläche. Hinweis: Diese Maßnahme kann derzeit nicht neu beantragt werden. 21

22 Honorierung spezieller Bewirtschaf tungsformen Spezielle Bewirtschaftungsformen zum Erhalt der Kulturlandschaft Das Erscheinungsbild vieler Regionen Bayerns ist untrennbar mit ganz speziellen Formen der Landnutzung verbunden. So prägen die Alm- bzw. Alpwirtschaft das Alpengebiet, der Weinbau bestimmt weite Teile Unterfrankens und in einigen Gegenden der Oberpfalz und Mittelfrankens sind die Teiche die landschaftsprägenden Elemente. Auch Heckenlandschaften und Streuobstgebiete sind kennzeichnend für einzelne Regionen. Um diese typischen Kulturlandschaften und Landschaftsstrukturen in ihrem Erscheinungsbild und ihrer Artenvielfalt zu erhalten, werden die hierfür notwendigen Bewirtschaftungsformen gefördert. Hierzu zählt nicht zuletzt auch die Weidehaltung. Das Kulturlandschafts pro gramm unterstützt aber nicht nur den Erhalt und die Weiterführung traditioneller Bewirtschaftungsformen. Zum Schutz und zum Erhalt der natürlichen Ressourcen wird mittlerweile auch der Einsatz besonders innovativer Techniken gefördert. Sommerweidehaltung für Rinder (Weideprämie) Weidegang ermöglicht es Rindern, bewirtschaftbaren Flächen. Dies ist in höheren Kosten werden aber über ihre arttypischen Verhaltensweisen touristisch geprägten Gebieten von die Preise für Milch und Fleisch nicht im Freien auszuleben. Der zusätz besonderer Bedeutung. entlohnt. Mit der Maßnahme Somliche Bewegungsfreiraum sowie die merweidehaltung für Rinder (Weidedamit einhergehende reizstärkere Generell besteht in rinderhaltenden prämie) soll deshalb erreicht werden, Um gebung fördern Gesundheit und Betrieben jedoch die Tendenz, die tra dass der Weidegang bayernweit Wohlbefinden der Tiere. Gleichzeitig ditionelle Weidehaltung aufzugeben. wieder eingeführt wird bzw. erhalten spielt die Weidehaltung für das Dabei sind betriebswirtschaftliche und bleibt. Die wird gewährt, Er scheinungsbild und die Pflege arbeitswirtschaftliche Überlegungen wenn die Tiere im Zeitraum zwischen einer attraktiven Kulturlandschaft ausschlaggebend. Die Weidehaltung dem 15. Mai und dem 15. November eine große Rolle. So unterstützt die ist arbeitsintensiver und hat im Ver zusammenhängend mindestens Be weidung gerade auch die Offen gleich zur ganzjährigen Stallhaltung drei Monate lang täglich auf der haltung von maschinell schwer einen höheren Flächenbedarf. Diese Weide sind. Fördervoraussetzung für die jährliche Weideprämie ist die Einhaltung einer Tierbesatzobergrenze im Betrieb von maximal 2,40 Großvieheinheiten/Hektar landwirtschaftlich genutzter Fläche. Ausnahmen vom Weidegang für beantragte Rinder sind möglich und auch nicht prämienschädlich, wenn der physiologische Zustand (z. B. Brunst, Kalbung) bzw. eine Krankheit eines Tieres oder Witterungsextreme (nachhaltige Schädigung der Weidefläche) einen Weidegang ausschließen. Hinweis: Diese Maßnahme kann derzeit nicht neu beantragt werden. 22

23 Honorierung spezieller Bewirtschaf tungsformen Behirtungsprämie für anerkannte Almen und Alpen Die Bedeutung der Landwirtschaft für die Gesellschaft zeigt sich im Alpenraum in besonderer Weise. Es sind die bäuerlichen Familienbetriebe in den Alm- und Alpgebieten Bayerns, die hier nicht nur hochwertige Nahrungsmittel erzeugen, sondern auch unverzichtbare Leistungen für die Kulturlandschaft, den Schutz von Wasser und Boden sowie die Artenvielfalt erbringen. Um Almen/Alpen mit ihrer einzigartigen Artenvielfalt und -zusam mensetzung zu erhalten, ist die Be wei dung mit Tieren und deren professio nelle Betreuung durch Hirten unerlässlich. Das Almpersonal bzw. der Hirte auf der Alm/Alpe begleitet durch seine Arbeit die ökologischen Prozesse des Hochgebirges. Durch den Hirten wird der Weidebetrieb zeitlich und räumlich gesteuert. Das vom Hirten gewählte Weidesystem bestimmt die Dynamik und Verteilung der Weidetiere ( wann weiden wie viele Tiere an welchem Ort ). Je nach Art und der Besatzdichte der gehaltenen Tiere, der Form der Tierhaltung, der Ertragsfähigkeit des Bodens, der Geländeform und der Struktur des Almbetriebs werden mehrere Weideformen oder -systeme praktiziert. Da durch werden Trittschäden, Folge erosion oder auch lokale Unterbe weidung vermieden und im Sinne der Biodiversität wertvolle und schützenswerte Biotope wie z.b. Moore und Magerrasen bei der Be weidung berücksichtigt. Die Gewährung der Behirtungsprämie stellt sicher, dass es zu keinem nennens werten Rückgang des erforderlichen Alm-/Alppersonals kommt. Damit wird die Voraussetzung für eine ordnungsgemäße Weidepflege ge schaffen, mit der das Verfilzen der Almweiden verhindert und die Artenvielfalt erhalten wird. Die Betreuung einer Alm/Alpe mit ständigem Personal wird mit einer Prämie honoriert. Bei nichtständigem Personal halbiert sich der entsprechende Fördersatz. Hinweis: Diese Maßnahme kann derzeit nicht neu beantragt werden. 23

24 Honorierung spezieller Bewirtschaf tungsformen Streuobstbau Streuobst sind großwüchsige Baumarten verschiedener Obstsorten und -arten und unterschiedlicher Altersstufen mit einer Stammhöhe ab 160 cm und mindestens drei Meter Kronendurchmesser. Man findet Streu obstbäume mit weiten Pflanzabständen an Wegen, Ortsrändern, in Feldern, Wiesen und Weiden oft verstreut als Einzelbaum, Baumreihe oder Baumgruppe. Streuobstbe stände prägen in vielen Regionen die bayerische Kultur landschaft. Mit un ter schiedlichen regio nalen Schwerpunkten sind Streuobstflächen ein wichtiger Bestandteil der traditionellen Bodennutzung, z.b. in der Fränkischen Schweiz oder den unterfränkischen Streuobstgebieten. Augenfällig ist in diesen Gebieten die Symbiose von Natur- und Kulturlandschaft, von Landschaftsästhetik und Artenvielfalt, von ökologischem und ökonomischem Nutzen. So zählen Streuobstwiesen mit etwa bis Tier- und Pflanzenarten zu den arten reichsten Lebensräumen Mitteleuropas. Durch den häufig hohen Anteil an Blütenpflanzen sind hier Insekten meist in großer Artenvielfalt vertreten. Viele hochgradig gefährdete Vogelarten wie Steinkauz, Neuntöter, Ortolan, Wiedehopf, Wendehals und verschiedene Würger- und Spechtarten zählen zu den Charakterarten dieses Lebensraumes. Diese Vogelarten finden hier in Nachbarschaft zum Nest ein aus reichendes Futterangebot zur Jungenaufzucht. Streuobstbestände sind aber nicht nur von hoher ökologischer und ästhetischer Bedeutung, sondern dienen darüber hinaus der gesunden Ernährung. Streuobst wird frisch verzehrt und ist Ausgangsprodukt für Säfte, Brände, Marmeladen, Dörrobst und viele weitere Produkte. Die wichtigsten Streuobstarten sind Äpfel, Birnen, Kirschen, Zwetschgen und Walnüsse. Trotz der vielfältigen Funktionen und der großen Bedeutung für die Kulturlandschaft sind Streuobstbestände heute durch Nutzungsaufgabe stark gefährdet. Deren Erhaltung kann nur gelingen, wenn Landwirte und Grundeigentümer bereit sind, diese Flächen zu bewirtschaften und zu pflegen. Deshalb sollen mit der Maßnahme Streuobstbau besonders landschaftsbildprägende Streuobstbestände in ihrem Bestand gesichert werden. Gesichert wird dadurch auch ein kostbares Genreservoir für die Züchtung neuer Obstsorten. Streuobst wird mit einer jährlichen Prämie pro Baum gefördert. Hinweis: Diese Maßnahme kann derzeit nicht neu beantragt werden. 24

25 Honorierung spezieller Bewirtschaf tungsformen Umweltgerechter Weinbau in Steil- und Terrassenlagen Die Steil- und Terrassenlagen des fränkischen Weinbaus sind die herausragenden landschaftsprägenden Kulturlandschaftselemente im Weinbau. Ohne die markanten Steilhänge des Mains und seiner Seitenflüsse, die Schichtstufen des Steigerwaldes oder die kilometerlangen Mauern und Steigen der Buntsandsteinterrassen am bayerischen Untermain hätte die Landschaft nicht diese Ausstrahlung auf die Besucher und Weinfreunde. Daneben wachsen in diesen Lagen mit die besten Weine Frankens, die so berühmte Namen tragen wie Würzburger Stein, Iphöfer Julius- Echter-Berg, Escherndorfer Lump oder Klingenberger Schlossberg. Gerade diese Lagen mit ihren großen Weinen begründen die überaus hohe Wertschätzung und das internationale Renommee Frankens in der Weinwelt. Bodenerosion und die damit verbundenen Probleme treten im Weinbau vermehrt in Steil- und Terrassenlagen auf. Vordringliches Ziel einer des umweltgerechten Weinbaus in Steil- und Terrassenlagen ist es deshalb, die Bodenstruktur entsprechend zu stabilisieren. Gleichzeitig sollen etablierte Lebensgemeinschaften erhalten werden. So konnten sich gerade an den Steilhängen des Maintales kleine Populationen wärmeliebender Arten (z.b. Reptilien, Weinbergstulpe, Zikaden und verschiedene Sedumarten) über die letzte Eiszeit retten. Als Folge der Rodung für weinbauliche Nutzung und aufgrund des geringen Mechanisierungsgrades der Bewirtschaftung konnten sich diese versprengten Populationen wieder Der umweltgerechte Weinbau in Steil- und Terrassenlagen wird abhängig vom Ausmaß der standortbedingten Arbeitserschwernisse (direktzugfähige Kleinterrassen, erschwerter Seilzug bzw. erschlossene Kleinterrassen, Seilzuglagen, direktzugfähige Steillagen) und abhängig vom Herbizideinsatz (vollständiger Verzicht oder Teilflächenbehandlung) unterschiedlich hoch gefördert. Hinweis: Diese Maßnahme kann derzeit nicht neu beantragt werden. vernetzen und zu einer vielfältigen ökologisch besonders wertvollen Begleitflora und -fauna entwickeln. Ein höherer Mechanisierungsgrad würde die Bodenstabilität verschlechtern und ein verstärkter Einsatz von Pflanzenschutzmitteln die typischen Lebensgemeinschaften gefährden. Würden die Rebflächen in Steil- und Terrassenlagen nicht mehr bewirtschaftet, wären diese besonderen Ökosysteme in ihrem Bestand gefährdet. Nur eine langfristig gesicherte Bewirtschaftung der Steil- und Terrassenlagen Frankens gewährleistet, dass die Artenvielfalt dieser einzigartigen Kulturlandschaft erhalten bleibt. 25

26 Honorierung spezieller Bewirtschaf tungsformen Extensive Teichwirtschaft Mit ha Teichfläche liegt in Bayern etwa die Hälfte aller Teiche Deutschlands. Die bayerische Karpfenteichwirtschaft hat eine tausendjährige Tradition. Sie konzentriert sich besonders in Mittelfranken mit dem Aischgrund und der Region um Ansbach, aber auch in der Oberpfalz um Tirschenreuth und Schwandorf. Dort prägen die vielen Teiche die Kulturlandschaft, die ihre Reize aus dem Wechsel von Land- und Wasserfläche, aber auch aus der Vielzahl seltener Pflanzen- und Tierarten schöpft. Manche dieser Teiche existieren schon seit über 500 Jahren. Eine solche Kulturlandschaft kann nur weiter erhalten bleiben, wenn die traditionelle Wirtschaftsweise fortgeführt wird. Bis heute hat sich die ur sprüngliche, naturnahe Methode der Karpfenaufzucht erhalten. Im soge nannten dreisömmerigen Um trieb werden die Karpfen vom Ei bis zum 1,3 kg schweren Speisefisch aufge zogen. Der Karpfen wächst dabei zweieinhalb Jahre ( drei Sommer ) völlig in freier Natur auf und ist dem Wechsel der Jahreszeiten ausgesetzt. Die Teichwirte leisten bei diesem Pro duktionsverfahren schwere Handarbeit. Bei der Maßnahme Extensive Teichwirtschaft werden Besatzobergrenzen festgelegt. Dadurch kann der ge samte Eiweißbedarf der Fische aus der im Teich entstehenden Naturnahrung (Zooplankton etc.) gedeckt werden. Als Futtermittel sind nur unverarbeitete Ackerfrüchte (z. B. Getreide) zugelassen. Dies minimiert die Phosphorzufuhr in den Teich. Mit der Kombination dieser Vorgaben ist eine Verbesserung der Wasserqualität, der Fischgesundheit und der gesamten Teichökologie verbunden. Gefördert wird der klassische dreisömmerige Umtrieb zur Karpfenund Schleienerzeugung, wenn alters- und regionalspezifische Besatzobergrenzen eingehalten werden; in der Oberpfalz z. B. 500 zweisömmerige Karpfen pro Hektar. Der Teichwirt verpflichtet sich hierbei auch, im Frühjahr auf Branntkalk zur Teichdesinfektion zu verzichten. Hinweis: Diese Maßnahme kann derzeit nicht neu beantragt werden. 26

27 Honorierung spezieller Bewirtschaf tungsformen Ausbringung flüssiger Wirtschaftsdünger durch Injektionsverfahren Während und nach der Ausbringung von Gülle können hohe Verluste an Ammoniumstickstoff in die Luft und bei Starkregenereignissen auch von Phosphat in Oberflächengewässer auftreten. Phosphat ist als limitierender Nährstoff der hauptverantwortliche Faktor im Hinblick auf die Gewässereutrophierung. Wesentliche Phosphatquelle sind dabei u. a. auch Wirtschaftsdünger aus der Landwirtschaft. Projektuntersuchungen in Bayern haben gezeigt, dass eine Ausbringung von Gülle mit geeigneten Geräten direkt in den Boden z. B. über Schlitze, die während des Ausbringvorgangs gezogen werden entsprechende Verluste bzw. Austräge deutlich vermindern kann. Aufgrund der Klimaproblematik besteht gleichzeitig die Herausforderung, auch Stickstoffverluste in die Luft so weit wie möglich zu minimieren. Bei direktem Einbringen der Gülle in den Boden können auch auftretende Ammoniumstickstoffverluste auf ein Minimum reduziert werden. Der Einsatz dieser innovativen Ausbringungstechniken (Gülledrill, Güllegrubber) ist jedoch mit vergleichsweise höheren Kosten verbunden und deshalb in der Praxis bislang noch in zu geringem Umfang ver breitet. Mit der Maßnahme Ausbringung flüssiger Wirtschaftsdünger durch Injektionsverfahren soll ein verstärkter Einsatz dieser Technik insbesondere in sensiblen Bereichen, wie zum Beispiel an Hängen und in der Nähe von Oberflächengewässern, unterstützt werden. Gefördert wird die Ausbringung flüssiger Wirtschaftsdünger durch In jektionsverfahren beim Einsatz einer genau definierten Technik mit 1,50 Euro/m 3 und max. 22,50 Euro je Großvieheinheit und Jahr oder max. 45 Euro/Hektar LF und Jahr. Dabei ist eine Honorierung der Ausbringung sowohl des gesamten flüssigen Wirtschaftsdüngers des Betriebes mit eigener Technik als auch von Teilmengen der betrieblichen Wirtschaftsdüngermenge im Falle der überbetrieblichen Maschinenverwendung möglich. Fördervoraussetzung ist, dass in jedem Fall jährlich mindestens eine Laboruntersuchung des flüssigen Wirtschaftsdüngers auf Gesamtstickstoff- und Ammoniumstickstoffgehalt durchgeführt wird. 27

28 Pflege von Hecken und Feldgehölzen Natürlich entstandene Feldhecken sind aus Resten ursprünglichen Waldes hervorgegangen oder haben sich durch Sameneintrag auf Wegrändern, Böschungen und Lesesteinwällen angesiedelt. Vom Menschen wurden Hecken oft als Grenzmarkierung oder zum Windschutz angepflanzt. Hecken und Feldgehölze zählen zu den traditionellen Struktur- und Biotopelementen der bäuerlichen Kulturlandschaft und erfüllen vielfältige Funktionen im Naturhaushalt. Sie dienen dem Schutz des Bodens vor Abtrag und sind Lebensraum für eine Vielzahl von Pflanzenarten sowie Brut-, Nahrungs- und Rückzugsraum für verschiedenste Tierarten in landwirtschaftlich genutzten Landschaften. Hecken und Feldgehölze dienen aber nicht nur dem Schutz einzelner Arten wie Neuntöter oder Goldammer, sondern auch der Erhaltung und dem Aufbau ganzer Lebensgemeinschaften. Diese wiederum erfüllen wichtige Aufgaben, wie z. B. im integrierten Pflanzenschutz. Neben ihrer ästhetischen Wirkung haben Hecken und Feldgehölze somit auch einen stabilisierenden Einfluss auf die Landschaft. Ziel ist es, intakte und funktionsfähige Hecken zu erhalten bzw. wiederherzustellen. Um diese vielfältigen Funktionen dauerhaft erfüllen zu können, müssen Hecken regelmäßig gepflegt werden. Früher wurden die Hecken zur Brennholzgewinnung genutzt, eine sachkundige Pflege bewahrt die Hecken vor Überalterung und sichert so ihren langfristigen Bestand. Die Pflege muss im gesetzlich vorgegeben Zeitraum vom 1. Oktober bis 28. Februar erfolgen. Damit ist gewähr leistet, dass die Tierwelt möglichst wenig beeinträchtigt wird. 28

29 Honorierung spezieller Bewirtschaf tungsformen Die der Heckenpflege einschließlich Feldgehölzen soll zur Erhaltung der naturraum- und regionaltypischen Biodiversität und zur Sicherung von Vielfalt und Schönheit der Kulturlandschaft beitragen. Für die Pflegearbeiten erstellt das jeweils zuständige Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten ein individuelles Pflegekonzept für einen Dreijahreszeitraum. Die geförderten Hecken und Feldgehölze sind wie im Pflegekonzept beschrieben zu pflegen. Je Ar gepflegter Hecke wird der Förderbetrag nur einmal während der Dauer des Pflegekonzepts gewährt. Anträge auf Förder mittel mit einem jährlichen Fördervolumen von unter 200 Euro Fördermittel werden nicht bewilligt. Neben Inhabern von landwirtschaftlichen Betrieben sind auch Landschaftspflegeverbände und anerkannte Naturschutzverbände antragsberechtigt. Hinweis: Gesonderte Antragstellung. 29

30 Verwaltungsvollzug Begleitung und Bewertung Die Antragstellung für das Kulturlandschaftsprogramm erfolgt in der Regel im Herbst bei den Ämtern für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten. Der Verpflichtungszeitraum umfasst mindestens fünf Jahre und endet üblicherweise zum 31. Dezember. Die Kontrolle der Einhaltung eingegangener Verpflichtungen erfolgt entsprechend den EU-Vorgaben jährlich bei einer Stichprobe von mindestens fünf Prozent aller teilnehmenden Betriebe vor Ort durch Prüfteams der Landwirtschaftsverwaltung. Gleich zeitig werden die Antragsdaten aller teilnehmenden Betriebe regelmäßig über einen EDV- Abgleich auf Plausibilität geprüft. bes serung der Umwelt und Ressourcen schonenden Landbewirtschaftung sowie zur Bewahrung der Kulturland schaft beiträgt. Durch die breite Maßnahmenpalette von gesamtbetrieb- lichen, betriebszweigbezogenen und einzelflächenbezogenen Maßnahmen kann eine vielfältige und spezialisierte Extensivierung der landwirtschaft lichen Produktion erreicht werden. Mit den entsprechenden Verpflich tungen ist ein langfristiger Schutz der Umweltgüter (Boden, Wasser, Arten, Lebensräume, Landschaft) verbunden. Betriebe, die am Kulturlandschafts- programm teilnehmen, erreichen entsprechend ihren umgesetzten Maßnahme(n) gute bis sehr gute Ergebnisse bei der Bewertung ihrer umwelteffizienten Wirtschaftsweise. Dabei erbringen Betriebe des ökologischen Landbaus die insgesamt umfänglichsten Umweltleistungen. Auch die Wirksamkeit der einzel flächen bezogenen Maßnahmen für die angestrebten Ressourcenschutz- ziele konnte belegt werden. Das Bayerische Kulturlandschaftsprogramm ist Bestandteil des Bayerischen Zukunftsprogramms Agrarwirtschaft und Ländlicher Raum (BayZAL). Mit dem Zukunftsprogramm setzt Bayern die Vorgaben der EU Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 zur der Entwicklung des ländlichen Raums (ELER-Verordnung) um. In diesem Zusammenhang bestehen umfangreiche Vorgaben der EU-Kommission zur Begleitung und Bewertung der einzelnen Maßnahmen. Auch das Kulturlandschaftsprogramm unterliegt daher einem kontinuierlichen Evaluierungsprozess, in dem die einzelnen Maßnahmen begleitet und auf ihre Wirksamkeit hin überprüft werden müssen. Diese Aufgabe wird in der laufenden Förderperiode von der Forschungsgruppe Agrar- und Regionalentwicklung Triesdorf (ART) wahrgenommen. Auch in der ersten Hälfte der aktuellen Förderperiode wurden die Umweltwirkungen der einzelnen Maßnahmen des Kulturlandschafts programms untersucht (Halbzeitbewertung des BayZAL ). Die Evaluierung wird auch Grundlage für die Weiterentwicklung des Programms für die EU-Förderperiode 2014 bis 2020 sein. Die Evaluierungsergebnisse haben bestätigt, dass das Kulturlandschaftsprogramm zu einer deutlichen Ver Anhand geeigneter Messgrößen wird die Qualität des Kulturlandschaftspro gramms weiterhin ständig überwacht. Bedarfsorientiert wird das Programm an die aktuellen Entwicklungen und ggf. neue Rahmenbedingungen ange passt. Damit ist ein effizienter Mittel einsatz gewährleistet. 30

31 Bayerisches Kulturlandschaftsprogramm (KULAP) Maßnahmenübersicht 1. Gesamtbetriebliche 2. Grünland 3. Acker 4. Spezielle Bewirtschaf- Maßnahme tungsformen zum Erhalt der Kulturlandschaft 1.1 Ökologischer Landbau im Gesamtbetrieb A 11 Ackerland/Grünland 1) 200E/ha Gärtnerisch genutzte Flächen und landwirtschaftliche Dauerkulturen 400E/ha Für max. 15ha LF wird bei Maßnahme 1.1 eine von 35f/ha LF für die verpflichtende Teilnahme am Kontrollverfahren gewährt. Für Neueinsteiger in den Ökolandbau im Gesamtbetrieb wird während der Umstellungsphase in den ersten beiden Verpflichtungsjahren folgende gewährt: Ackerland/Grünland 1) 285E/ha Gärtnerisch genutzte Flächen und landwirtschaftliche Dauerkulturen 475E/ha 1) Bei Betrieben mit mehr als 50% Hauptfutterfläche muss jährlich ein Mindestviehbesatz (Durchschnittsbestand) im Betrieb von 0,3 GV/ha Hauptfutterfläche (HFF) eingehalten werden. betriebszweigbezogen 2.1 Umweltorientierte Dauergrünlandnutzung A 21 Nutzung von mind. 5% der Dauergrünlandfläche erst ab dem 15. Juni Auf allen Dauergrünlandflächen gilt: generelles Umbruchverbot Verzicht auf flächendeckenden chemischen Pflanzenschutz Aufzeichnungspflicht für Gülleausbringung (Zeitpunkt, Menge, Fläche) 50E/ha 2.2 Grünlandextensivierung durch Mineraldüngerverzicht Auf allen Dauergrünlandflächen gilt: Verzicht auf mineralische Düngung und flächendeckenden chemischen Pflanzenschutz generelles Umbruchverbot max. 1,76 GV/ha HFF A E/ha max. 1,40 GV/ha HFF A E/ha einzelflächenbezogen 2.3 Extensive Grünlandnutzung entlang von Gewässern und sonstigen sensiblen Gebieten A 24 mit Verzicht auf jegliche Düngung und chemische Pflanzenschutzmittel 350E/ha 2.4 Mahd von Steilhangwiesen 35 49% A E/ha ab 50% A E/ha 2.5 Extensive Weidenutzung durch Schafe und Ziegen A 27 max. 1,20 GV/ha LF 110E/ha 2.6 Extensivierung von Wiesen mit Schnittzeitpunktauflage A 28 Weide in der vegetationsarmen Zeit bis 15. März möglich Schnittzeitpunkt ab dem 1. Juli 280E/ha 2.7 Agrarökologische Grünlandnutzung A 29 Umsetzung agrarökologischer Konzepte auf Grünlandflächen Höhe der abhängig von der EMZ bis EMZ E/ha je weitere 100 EMZ 20E/ha betriebszweigbezogen 3.0 Extensive Fruchtfolge A 30 (gesamte Ackerfläche) max. 20% Mais an der Fruchtfolge Begrenzung der Intensivkulturen Mais, Weizen, Rüben, Feldgemüse auf 33% der Ackerfläche Staffelung der Zuwendung je nach Fruchtart 42 bis 152 E/ha bei Kombination mit bis 76 E/ha 3.1 Vielfältige Fruchtfolge A 31 (gesamte Ackerfläche) Anbau von mindestens fünf verschiedenen Früchten in jedem Verpflichtungsjahr 85E/ha bei Kombination mit E/ha einzelflächenbezogen 3.2 Winterbegrünung A E/ha bei Kombination mit E/ha 3.3 Mulchsaatverfahren A E/ha bei Kombination mit E/ha 3.4 Umwandlung von Ackerland in Grünland entlang von Gewässern u. sonstigen sensiblen Gebieten A E/ha 3.5 Grünstreifen zum Gewässerund Bodenschutz A 35 Einsaat bzw. Beibehaltung von 10 bis 30m breiten Grünstreifen auf Ackerflächen 920E/ha Grünstreifen 3.6 Agrarökologische Ackernutzung und Blühflächen A 36 Umsetzung agrarökologischer Konzepte auf Ackerflächen Höhe der abhängig von der EMZ bis EMZ E/ha je weitere 100 EMZ 20 E/ha 4.1 Behirtungsprämie für anerkannte Almen und Alpen bei ständigem Personal A 41/A 42 je ha Lichtweide 90 E/ha je Alm/Alpe mind. 675E je Hirte max. 2750E nichtständigem Personal A 43/A 44 je ha Lichtweide 45 E/ha je Alm/Alpe mind. 335E max. 1375E 4.2 Streuobstbau A 45 (5f/Baum, f max. 100 Bäume je ha) max. 500 E/ha 4.3 Umweltgerechter Weinbau in Steil- und Terrassenlagen A 46/A 47 Höhe der abhängig vom standortbedingten Grad der Arbeitserschwernis 360 bis 2250 E/ha 4.4 Extensive Teichwirtschaft A E/ha Teichfläche 4.5 Sommerweideprämie für Rinder A 49 Weidehaltung von Kühen, Rindern zur Aufzucht sowie von Mastrindern mind. 3-monatige Weidezeit am Stück innerhalb des Zeitraums 15. Mai bis 15. November mit täglichem Weidegang max. 2,40 GV/ha LF 30 E/GV 4.6 Ausbringung flüssiger Wirtschaftsdünger durch Injektionsverfahren A 62/A 63 1,50E/m³ und max. 22,50E je GV/Jahr; max. 45 E je ha LF/Jahr 5. Investive Maßnahmen zur Pflege von Hecken 5.1 Heckenpflegeprämie A 51 Investive Fördermaßnahme für Pflegeschnitte im Rahmen eines Pflegekonzepts 100E/Ar Gesonderte Antragstellung Erläuterungen: Die Begrenzung auf 2,00 GV/ha LF gilt für die Maßnahmen 1.1, 2.1, 3.0 und 3.1. en unter 250 f je Betrieb und Jahr werden grundsätzlich nicht gewährt. Die ist in den Maßnahmenblöcken 1 bis 4 auf max f je Betrieb und Jahr begrenzt. Die einbezogenen Flächen müssen sowohl nach ortsüblichen Normen bewirtschaftet (z. B. Ansaat, Pflege) als auch beerntet (Mulchverbot, Ausnahmen bei 2.7, 3.2, 3.5 und 3.6) werden. Bei den Maßnahmen 2.1, 2.2 und 2.6 muss jährlich ein Mindestbesatz (Durchschnittsbestand) an Raufutterfressern von 0,3 RGV/ha HFF eingehalten werden. Der Einsatz von bestimmten organischen Düngern (z. B. Klärschlamm) ist auf den in das KULAP einbezogenen Flächen verboten. Hinweis: Bei den hell unterlegten Programmen ist eine Neuantragstellung derzeit nicht möglich. Stand: Januar

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