Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland
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- Lena Klein
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1 Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland
2 2 Agenda 1. Einführung 2. Eckpunkte der Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur 3. Vorgehensweise 4. Fördergegenstand 5. Technische Anforderungen 6. Weitere Anforderungen 7. Empfehlungen 8. Förderhöhe 9. Verteilung der Ladeinfrastruktur 10. Antragsverfahren
3 FAHRZEUGE LIS Ladeinfrastruktur und Elektrofahrzeuge SACHSTAND ZIEL öffentlich zugängliche Normalladepunkte (BDEW-Erhebung, Stand ) davon 230 Schnellladepunkte Planungen für ca Schnelladepunkte liegen vor öffentlich zugängliche Schnellladepunkte öffentlich zugängliche Normalladepunkte batterieelektrische Fahrzeuge BEVs PHEVs (KBA-Daten, Stand ) 1 Million elektrisch betriebene Fahrzeuge. Erwartung: 25-35% batterieelektrische Fahrzeuge 65-75% Plug-In-Hybride 3
4 Marktanreizpaket Elektromobilität (Kabinettsbeschluss ) KAUFPRÄMIE LADEINFRA- STRUKTUR STEUERLICHE FÖRDERUNG ÖFFENTLICHE FLOTTEN Umweltbonus für BEVs für PHEVs Finanzierung zu je 50% durch Bund und OEMs Förderung für Fahrzeuge mit einem maximalen Kaufpreis von Gesamtbudget: 1,2 Mrd. maximal bis 2019 Gesamtbudget: 300 Mio. 200 Mio. für Schnellladung 100 Mio. für Normalladung Mindestens 15,000 Ladestationen sollen aufgebaut werden normal schnell Laden am Arbeitsplatz für den Arbeitnehmer steuerfrei Verlängerung der Kfz-Steuer- Befreiung für Elektrofahrzeuge von 5 auf 10 Jahre 20 % Elektrofahrzeuge in der bundeseigenen Fahrzeugflotte Gesamte Investitionskosten: 100 Mio. 4
5 Eckpunkte der Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur Gesamtbudget: 300 Mio. ca. 200 Mio. für Schnellladung ca. 100 Mio. für Normalladung Mindestens Ladestationen sollen aufgebaut werden ca normal ca schnell Laufzeit:
6 Vorgehensweise Förderrichtlinie definiert Rahmen für 4 Jahre Konkrete Ausgestaltung durch regelmäßige Calls Darin Festlegungen möglich zu: - Förderhöhe - Standortanforderungen - Ergänzende technische Standards 6
7 Gegenstand der Förderung Leistungsklasse Zugänglichkeit Normalladung bis 22 kw öffentlich zugänglich Schnellladung ab 22 kw öffentlich zugänglich Schnellladung ab 100 kw öffentlich zugänglich 7
8 Technische Anforderungen aus FRL Aktuelle Ladesäulenverordnung definiert Mindeststandard Mindeststandard Ladestecker Registrierung BNetzA Remotefähige Ladeinfrastruktur / Anbindung an Backend Roaming für statische und dynamische Daten, Authentifizierung und Bezahlung Vorgaben des Mess- und Eichrechts 8
9 Technische Anforderungen aus 1. Call LSV Steckerstandards gelten immer Punktuelles / ad Hoc Aufladen RFID ab 3,7 kw Smartphone-App Remotefähigkeit über übergreifenden Systeme möglich Betrieb + Wartung obliegt Betreiber Netzanschlussbedingungen An Bundesautobahnen mind. 630 kw Netzanschluss 9
10 Weitere Anforderungen aus FRL Mindestbetriebsdauer 6 Jahre Nutzung Erneuerbaren Stroms Zugänglichkeit der Ladeinfrastruktur mind. 12 h werktags wenn nicht 24/7, Kürzung der Förderung um 50% Vorhabenlaufzeit bis zur Inbetriebnahme 12 Monate Halbjährliche Berichte an NOW, Erfolgskontrolle 10
11 Weitere Anforderungen aus 1. Call Kennzeichnung durch Bodenmarkierung Im öffentlichen Straßenraum im nicht-öffentlichen Straßenraum Sinnbilder in weiß 11
12 Empfehlungen aus FRL Vorbereitung für Umsetzung ISO Angeschlagenes Kabel Im Dunkeln gut sichtbare Farbe Frei zugängliches WLAN Kennzeichnung 12
13 Förderhöhe pro Ladepunkt nach FRL 1. Call: 40 % mit gleichen max. Fördersummen 13
14 Förderhöhe Netzanschluss pro Standort nach FRL 1. Call: 40 % mit gleichen max. Fördersummen 14
15 Förderhöhe pro Antragsteller 20 % der gesamten Fördersumme von 300 Mio. Euro = 60 Mio. Euro 1. Call: 5 Mio. Euro 15
16 1. Call Verteilung N-LIS / S-LIS Normalladeinfrastruktur: 10 Mio. Euro Schnellladeinfrastruktur: Ladepunkte 16
17 1. Call Regionale Verteilung 17
18 1. Call Antragsverfahren Antragsbeginn: 1 März 12 Uhr Antragsfrist: bis 28. April 12 Uhr Windhundverfahren Elektronischer Eingangsstempel + unterschriebener Antrag innerhalb einer Woche Nachforderung nach Ermessen 18
19 Ausblick 2. Call in 2017? 19
20 Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Kontakt: BMVI - Referat G 21 Elektromobilität ref-g21@bmvi.bund.de 20
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