Geruchs-, Ammoniak-, Staub- und Keimimmissionen sowie Stickstoffdeposition mit Betrachtung des FFH-Gebietes

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1 Geruchs-, Ammoniak-, Staub- und Keimimmissionen sowie Stickstoffdeposition mit Betrachtung des FFH-Gebietes Gutachten zum Bau von einem zusätzlichen Hähnchenmaststall in Dingen am Standort in der Gemarkung Dingen, Flur 4, Flurstück 75 - Kreis Dithmarschen - Im Auftrag von Herrn Torge Weerts Friedrichshöfer Straße Dingen Tel Ingenieurbüro Prof. Dr. Oldenburg Immissionsprognosen Umweltverträglichkeitsstudien Landschaftsplanung Beratung und Planung in Lüftungstechnik und Abluftreinigung Bearbeiter: Dipl.-Ing. agr. (FH) Kai Kühlcke-Schmoldt kai.ks@ing-oldenburg.de Osterende Oederquart Tel Fax Prof. Dr. sc. agr. Jörg Oldenburg Von der IHK öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Emissionen und Immissionen sowie Technik in der Innenwirtschaft (Lüftungstechnik von Stallanlagen) Bestellungskörperschaft: IHK Neubrandenburg für das östliche Mecklenburg-Vorpommern Büro Niedersachsen: Osterende Oederquart Büro Mecklenburg-Vorpommern: Rittermannshagen Faulenrost Tel Fax Gutachten Juni 2017

2 Inhaltsverzeichnis Seite 1 Problemstellung 2 2 Aufgabe 2 3 Vorgehen 3 4 Das Vorhaben Bauliche Anlagen Nachbarliche Betriebe Das betriebliche Umfeld 8 5 Emissionen und Immissionen Geruchsemissionen Ausbreitungsrechnung Rechengebiet Winddaten Bodenrauigkeit Geruchsemissionspotential Emissionsrelevante Daten Zulässige Häufigkeiten von Geruchsimmissionen Beurteilung der Immissionshäufigkeiten Ergebnisse und Beurteilung Ammoniakimmissionen Mindestabstand nach TA-Luft Ausbreitungsrechnung Beurteilung der NH 3-Konzentration Ergebnisse und Beurteilung der Stickstoffdeposition Stickstoffdeposition im FFH-Gebiet Klev- und Donnlandschaft bei St. Michaelisdonn Vorsorge nach TA-Luft Staubimmissionen Staubemissionen aus dem Vorhaben Ausbreitungsrechnung Ergebnisse und Beurteilung Emissionen und Immissionen von Bioaerosolen Prüfung der Anhaltspunkte Abstandsprüfung Irrelevanzschwelle für Feinstaub PM 10 und PM 2, Zusammenfassende Beurteilung 69 7 Verwendete Unterlagen 71 8 Anhang Parameterdateien zur Berechnung der Geruchsimmissionen Parameterdateien zur Berechnung der Ammoniak- und Staubimmissionen 79 9 Anhang II 97 Projekt: Weerts, Dingen, Erweiterung Hähnchenmast Seite 1 von 97

3 1 Problemstellung Herr Torge Weerts betreibt am Standort seines landwirtschaftlichen Betriebes an der Friedrichshöfer Straße 6 eine Biogasanlage mit einer durchschnittlichen elektrischen Leistung von 500 kw el und einer Gasproduktion von maximal 2,3 Mio. Nm³ a -1. Neben der Biogasanlage sind zwei Hähnchenmastställe mit und Tierplätzen am Vorhabenstandort vorhanden. Herr Weerts plant die Masthähnchenhaltung mit einem zusätzlichen Stall für Masthähnchenplätze zu erweitern. In der immissionsrelevanten Nachbarschaft liegen keine weiteren landwirtschaftlichen Betriebe. Die aus der Tierhaltung des Betriebes Weerts sowie den dazu gehörenden Nebenanlagen stammenden Gerüche können im Umfeld des Vorhabens zu Belästigungen führen. Die aus der Tierhaltung und den dazu gehörenden Nebenanlagen stammenden Ammoniak-, Staub- und Bioaerosolemissionen werden im Sinne der TA-Luft 2002 hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf die Umwelt betrachtet. Abb. 1: Lage des Betriebes Weerts in Dingen. 2 Aufgabe Es soll gutachterlich Stellung genommen werden zu den Fragen: 1. Wie hoch ist die geruchliche Gesamtbelastung am betrachteten Standort? 2. Gibt es weitere Emissionsverursacher? Projekt: Weerts, Dingen, Erweiterung Hähnchenmast Seite 2 von 97

4 3. Ist das Vorhaben in der geplanten Form genehmigungsfähig? 4. Unter welchen technischen Voraussetzungen ist das Vorhaben evtl. genehmigungsfähig? 5. Wie stellen sich die zu erwartenden Ammoniakimmissionen im Umfeld der Anlage dar? 6. Sind an der umgebenden Vegetation zukünftig nachteilige Veränderungen oder Schäden zu erwarten? 7. Welche Staubemissionen und immissionen sind mit dem Vorhaben verbunden? 8. Sind durch Bioaerosolemissionen negative Auswirkungen zu erwarten? 3 Vorgehen 1. Die Ortsbesichtigung der betroffenen Flächen und Gebäude auf dem Betriebsgelände des landwirtschaftlichen Betriebes Weerts fand durch Herrn Prof. Dr. sc. agr. Jörg Oldenburg am 21. Januar 2012 und Herrn Dipl. Ing. agr. FH Kai Kühlcke-Schmoldt vom Ingenieurbüro Prof. Dr. Oldenburg am 24. März 2016 statt. Mit Herrn Weerts wurden der vorhandene Umfang der Tierhaltung (Bestandsgröße, Haltungsverfahren und Produktionsorganisation) und die Vorhaben besprochen. Die diesbezüglichen Aussagen von Herrn Weerts und die von ihm und seinem Planer, Herrn Falkenhagen vom Architekturbüro Falkenhagen + Falkenhagen, Remmels, zur Verfügung gestellten Unterlagen sind Grundlage dieses Gutachtens. 2. Aus dem Umfang der Tierhaltung, der technischen Ausstattung der Ställe und Lagerstätten und den transmissionsrelevanten Randbedingungen ergibt sich die Geruchsschwellenentfernung. Im Bereich der Geruchsschwellenentfernung ist ausgehend von den Emissionsquellen bei entsprechender Windrichtung und Windgeschwindigkeit mit Gerüchen zu rechnen. 3. Die Bewertung der Immissionshäufigkeiten für Geruch wurde im Sinne der Geruchs- Immissions-Richtlinie GIRL des Landes Schleswig-Holstein vom 4. September 2009 mit dem von den Landesbehörden der Bundesländer empfohlenen Berechnungsprogramm AUSTAL2000 austal_g Version WI-x und der Bedienungsoberfläche P&K_TAL2K, Version auf Basis der entsprechenden Ausbreitungsklassenstatistik für Wind nach KLUG/MANIER vom Deutschen Wetterdienst vorgenommen. 4. Die Bewertung der Ammoniak- und Staubimmissionen wurde nach der TA-Luft 2002 vorgenommen. 5. Die Bewertung der Bioaerosolemissionen wurde nach dem Erlass des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume vom 26. Juni V 64/V vorgenommen. Projekt: Weerts, Dingen, Erweiterung Hähnchenmast Seite 3 von 97

5 4 Das Vorhaben Herr Torge Weerts betreibt am Standort seines landwirtschaftlichen Betriebes an der Friedrichshöfer Straße 6 in der Flur 4 auf dem Flurstück 44 eine Biogasanlage mit einer maximalen Biogaskapazität von 2,3 Mio. Nm³ a -1. Neben der Biogasanlage sind zwei Hähnchenmastställe mit und Tierplätzen am Vorhabenstandort vorhanden resp. in Bau. Herr Weerts plant die Masthähnchenhaltung mit einem zusätzlichen Stall für Masthähnchenplätze zu erweitern. In der unmittelbaren immissionsrelevanten Nachbarschaft liegen keine weiteren landwirtschaftlichen Betriebe. Abb. 2: Lageplan der Anlage Weerts in Dingen im Planzustand (dunkelgrau = Bestand, hellgrau (Nr. 25) = Plan). Projekt: Weerts, Dingen, Erweiterung Hähnchenmast Seite 4 von 97

6 4.1 Bauliche Anlagen Der neu geplante Stall (25) soll zwischen den Ställen 19 und 23 errichtet werden (siehe hierzu Abb. 2). Die Zuordnung der Ordnungszahlen zu den Betriebsbereichen siehe Abb. 2: 1. Vorgrube: In diesem durch ein Zeltdach geschlossenen Behälter wird Gülle gelagert, die als Substrat intervallweise in den Fermenter gepumpt wird. 2. Feststoffdosierer: Westlich der Güllevorgrube befindet sich der Feststoffeintrag für die zu vergärenden Feststoff wie Maissilage und Hähnchenmist. 3. Fermenter mit gasdichter Abdeckung. 4. Gärrestebehälter mit gasdichter Abdeckung. 5/6. Vorhandene Blockheizkraftwerke: Die in geschlossenen und schallschutzgedämmten Räumen untergebrachten Blockheizkraftwerke (BHKW) mit einer Leistung von jeweils 400 kw el wandeln das Gas in elektrischen Strom und Wärme um. Die Abgase verlassen die Gebäude vertikal durch je einen Abgaskamin in einer Höhe von 12,5 m über Grund. Der elektrische Strom wird nur tagsüber in das öffentliche Stromnetz eingespeist. Die BHKW sind nur tagsüber (Hälfte des Tages) in Betrieb. Es wird eine durchschnittliche Jahresleistung der Biogasanlage von 500 kw el erreicht. Dies entspricht einer Biogasmenge von 2,3 Mio. Nm³ pro Jahr. Im Sinne einer Worst-Case- Annahme werden die zwei BHKW in den folgenden Ausbreitungsberechnungen im Dauerbetrieb über das ganze Jahr berücksichtigt. 7. Trafostation. 8. Gasfackel Vorhandene Silageplatten. Auf diesen Silageflächen mit einer Breite von jeweils 22 m wird Maissilage gelagert. Es wird eine mittlere Lagerhöhe von 5 m angenommen. Auf freien Bereichen der befestigten Lagerfläche wird der Hähnchenmist, bis zum Einbringen in die Biogasanlage, zwischengelagert. Hierfür wird in dieser Immissionsprognose zusätzlich zur Anschnittfläche der Maissilage eine emissionsaktive Fläche von ca. 100 m 2 für Hähnchenmist berücksichtigt. Da zukünftig mehr Hähnchenmist in die Anlage eingebracht werden soll, wird möglicherweise eine größere Menge auf der Anlage zwischengelagert. Als Emissionsminderungsmaßnahme wird berücksichtigt, dass die zusätzlichen Mistoberflächen mit einem diffusionsoffenen Projekt: Weerts, Dingen, Erweiterung Hähnchenmast Seite 5 von 97

7 Vlies abgedeckt und somit zusätzliche Emissionen verhindert werden. Er wird für den Planzustand daher weiterhin von einer maximalen aktiven Emissionsfläche von 100 m² ausgegangen. Somit wird die emissionsaktive Fläche gegenüber dem letzten Genehmigungsverfahren nicht erhöht. 12. evtl. geplantes gasdicht abgedecktes Gärrestelager zur Erhöhung der Lagerkapazität. 13. Schuppen. 14. Maschinen- und Lagerhalle. 15/16. Lagerhallen. 17. Wohnhaus. 18. Evtl. geplante Fahrzeugremise zum Unterstellen von Maschinen und Geräten. 19. Vorhandener Hähnchenstall: In diesem Stall werden Masthähnchen gehalten. Die Lüftung erfolgt durch eine Unterdrucklüftung mit Zuluft über Wandventile. Fast die gesamte Abluft verlässt das Stallgebäude über 6 zentrale Abluftkamine am östlichen Stallende vertikal in einer Höhe von ca. 11,5 m über Grund bei einer Firsthöhe von ca. 10 m über Grund. Zusätzlich befinden sich in der westlichen Giebelwand fünf Seitenwandlüfter, die nur an warmen Tagen im Sommer laufen. Aufgrund der sehr geringen Laufzeit der Seitenwandlüfter pro Jahr werden diese in den weiteren Berechnungen nicht weiter berücksichtigt. Die Tiere werden mit einem proteinangepassten Futtermittel gefüttert. 20. Futtersilos. 21. Gastank. 22. Kadaverbox. 23. Vorhandener Hähnchenmaststall: In diesem Stall werden Masthähnchen gehalten. Der Hähnchenmaststall hat eine Länge von ca. 95,7, einer Breite von ca. 21,7 m bei einer Höhe von ca. 7,9 m und hat somit eine Grundfläche von 2.080,21 m². Direkt angeschlossen an den Hähnchenmaststall ist ein Technikgebäude mit einer Länge von ca. 10,1 m, einer Breite von ca. 4,0 m und einer Höhe von ca. 2,95 m vorhanden. Die Lüftung wird durch eine Unterdrucklüftung mit Zuluft über Wandventile geregelt. Die gesamte Abluft verlässt das Stallgebäude über 14 zentrale Abluftkamine vertikal in einer Höhe von ca. 14 m über Grund in der Mitte des Gebäudes. Dieses entspricht einer Höhe von mehr als 3 m über dem höchsten im Umfeld liegenden Gebäude. Hierbei muss die Abluft mittels Ventilato- Projekt: Weerts, Dingen, Erweiterung Hähnchenmast Seite 6 von 97

8 ren vertikal mit einer Mindestabluftgeschwindigkeit von ebenfalls 10 m sec -1 aus dem Stall befördert werden. Die Tiere werden mit einem proteinangepassten Futtermittel gefüttert. 24. Futtersilos. 25. Geplanter Hähnchenmaststall: In diesem Stall sollen Masthähnchen gehalten werden können. Der Hähnchenmaststall ist mit einer Länge von ca. 80,6 m, einer Breite von ca. 21,7 m und einer Höhe von ca. 7,9 m geplant und wird somit 1.751,6 m² einnehmen. Direkt angeschlossen an den Hähnchenmaststall wird ein Technikgebäude mit einer Länge von ca. 10,1 m, einer Breite von 4,00 m und einer Höhe von 2,95 m geplant. Die Lüftung soll durch eine Unterdrucklüftung mit Zuluft über Wandventile geregelt werden. Die gesamte Abluft soll das Stallgebäude über 14 zentrale Abluftkamine vertikal in einer Höhe von ca. 14 m über Grund in der Mitte des Gebäudes verlassen. Dieses entspricht einer Höhe von mehr als 3 m über dem höchsten im Umfeld liegenden Gebäude. Hierbei muss die Abluft mittels Ventilatoren vertikal mit einer Mindestabluftgeschwindigkeit von ebenfalls 10 m/sec aus dem Stall befördert werden. Die Tiere sollen mit einem proteinangepassten Futtermittel gefüttert werden. 26. geplante Futtersilos. 27. Verkehrsfläche. 28. Verkehrsfläche. 29. geplante Verkehrsfläche. 30. vorhandene Verkehrsflächen. 31. Regenrückhaltebecken: In diesem Regenrückhaltebecken wird das schwach belastete Oberflächenwasser von den befestigten Flächen der Biogasanlage aufgefangen, gesammelt und bei Bedarf auf landw. Nutzflächen ausgebracht (Sickersäfte und belastete Abwässer der Silagelagerflächen werden auf den Lagerflächen getrennt von den schwach belasteten Oberflächenwassern erfasst und der Biogasanlage zugeleitet). Da es jedoch vorkommen kann, dass geringe Mengen organisches Material ( schwach belastet ) mit dem Wasser in das Regenrückhaltebecken gelangen, wird das Becken im Sinne einer worst-case-annahme in der Geruchsberechnung berücksichtigt. 32. Versickerungsbecken für die Regenwasserableitung der geplanten Hähnchenmastställe. Projekt: Weerts, Dingen, Erweiterung Hähnchenmast Seite 7 von 97

9 34/35. Löschwasserbrunnen 36. evtl. zukünftig geplante Verkehrsfläche vor der Remise. 37/38. Versickerungsmulden. Weitere als die hier genannten Vorhaben sind am betrachteten Standort derzeit nicht geplant. 4.2 Nachbarliche Betriebe Im direkten Umfeld des Betriebes Weerts befinden sich keine weiteren landwirtschaftlichen Betriebe. Die nächstgelegenen Betriebe liegen in südwestlicher Richtung in einer Entfernung von ca m zum Vorhaben resp. Betrieb Weerts. 4.3 Das betriebliche Umfeld Der Standort befindet sich planungsrechtlich betrachtet im Außenbereich von Dingen. Südlich liegt in ca. 500 m Entfernung zum Vorhaben die Ortschaft Friedrichshof. Nördlich befindet sich in ca. 800 m Abstand ein Wohngebäude im planungsrechtlichen Außenbereich. Ungefähr 400 m nordwestlich befindet sich das Flughafengelände des Dithmarscher Luftsportvereins e.v., 500 m westlich befindet sich ein Campingplatz und nördlich erstreckt sich der 18-Loch Golfplatz des dort ansässigen Golfclubs. Im immissionsrelevanten Umfeld befinden sich keine weiteren landwirtschaftlichen Betriebe. Die bisher in der Umgebung auftretenden Gerüche gehen von den vorhandenen Hähnchenställen des Betriebes Weerts und der Biogasanlage aus. In ca. 1 km Entfernung nordöstlich beginnt der Staatsforst Barlohe. Die weitere Umgebung ist durch landwirtschaftlich genutzte Flächen (Acker- und Grünland) geprägt. Westlich in einer Entfernung von ca. 240 m befindet sich ein Wald, der teilweise Bestandteil des weiter westlich liegenden FFH-Gebietes Klev- und Donnlandschaft bei St. Michaelisdonn ist. Projekt: Weerts, Dingen, Erweiterung Hähnchenmast Seite 8 von 97

10 5 Emissionen und Immissionen Gerüche, Ammoniak-, Staub- und andere Emissionen treten an Stallanlagen in unterschiedlicher Ausprägung aus drei verschiedenen Quellen aus: je nach Stallform und Lüftungssystem aus dem Stall selbst, aus der Futtermittel- und Reststofflagerung (Silage, Festmist, Gülle) und während des Ausbringens von Gülle oder Festmist. Auf die Emissionen während der Gülle- und Mistausbringung wird im Folgenden wegen ihrer geringen Häufigkeit und der wechselnden Ausbringflächen bei der Berechnung der Immissionshäufigkeiten nicht eingegangen. Die Gülle- und Mistausbringung ist kein Bestandteil einer Baugenehmigung und war bisher auch nicht Bestandteil von immissionsrechtlichen Genehmigungsverfahren, obwohl allgemein über diese Geruchsquellen immer wieder Beschwerden geäußert werden. Die Lästigkeit begüllter Felder ist kurzfristig groß, die daraus resultierende Immissionshäufigkeit (als Maß für die Zumutbar-, resp. Unzumutbarkeit einer Immission) in der Regel jedoch vernachlässigbar gering. Auch sieht die GIRL eine Betrachtung der Geruchsemissionen aus landwirtschaftlichen Düngemaßnahmen ausdrücklich nicht vor (siehe Ziff. 3.1 und der Geruchs-Immissions-Richtlinie GIRL), dies vor allem wegen der Problematik der Abgrenzbarkeit zu anderen Betrieben. 5.1 Geruchsemissionen Das Geruchsemissionspotential einer Anlage äußert sich in einer leeseitig auftretenden Geruchsschwellenentfernung. Gerüche aus der betreffenden Anlage können bis zu diesem Abstand von der Anlage, ergo bis zum Unterschreiten der Geruchsschwelle, wahrgenommen werden. 1. Die Geruchsschwelle ist die kleinste Konzentration eines gasförmigen Stoffes oder eines Stoffgemisches, bei der die menschliche Nase einen Geruch wahrnimmt. Die Messmethode der Wahl auf dieser Grundlage ist die Olfaktometrie (siehe DIN EN ). Hierbei wird die Geruchsstoffkonzentration an einem Olfaktometer (welches die geruchsbelastete Luft definiert mit geruchsfreier Luft verdünnt) in Geruchseinheiten ermittelt. Eine Geruchseinheit ist als mittlere Geruchsschwelle definiert, bei der 50 % der geschulten Probanden einen Geruchseindruck haben (mit diesem mathematischen Mittel wird gearbeitet, um mögliche Hyper- und Hyposensibilitäten von einzelnen Anwohnern egalisieren zu können). Die bei einer Geruchsprobe festgestellte Geruchsstoffkonzentration in Geruchseinheiten (GE m -3 ) ist das jeweils Vielfache der Geruchsschwelle. Projekt: Weerts, Dingen, Erweiterung Hähnchenmast Seite 9 von 97

11 2. Die Geruchsschwellenentfernung ist nach VDI Richtlinie 3940 definitionsgemäß diejenige Entfernung, in der die anlagentypische Geruchsqualität von einem geschulten Probandenteam noch in 10 % der Messzeit wahrgenommen wird. 3. Die Geruchsemission einer Anlage wird durch die Angabe des Emissionsmassenstromes quantifiziert. Der Emissionsmassenstrom in Geruchseinheiten (GE) je Zeiteinheit (z.b. GE s -1 oder in Mega-GE je Stunde: MGE h -1 ) stellt das mathematische Produkt aus der Geruchsstoffkonzentration (GE m -3 ) und dem Abluftvolumenstrom (z.b. m³ h -1 ) dar. Die Erfassung des Abluftvolumenstromes ist jedoch nur bei sog. "gefassten Quellen", d.h., solchen mit definierten Abluftströmen, z.b. durch Ventilatoren, möglich. Bei diffusen Quellen, deren Emissionsmassenstrom vor allem auch durch den gerade vorherrschenden Wind beeinflusst wird, ist eine exakte Erfassung des Abluftvolumenstromes methodisch nicht möglich. Hier kann jedoch aus einer bekannten Geruchsschwellenentfernung durch Beachtung der bei der Erfassung der Geruchsschwellenentfernung vorhandenen Wetterbedingungen über eine Ausbreitungsrechnung auf den kalkulatorischen Emissionsmassenstrom zurückgerechnet werden. Typische Fälle sind Gerüche aus offenen Güllebehältern oder Festmistlagern. Die Immissionsbeurteilung erfolgt anhand der Immissionshäufigkeiten nicht ekelerregender Gerüche. Emissionen aus der Landwirtschaft gelten in der Regel nicht als ekelerregend. Das Beurteilungsverfahren läuft in drei Schritten ab: 1. Es wird geklärt, ob es im Bereich der vorhandenen oder geplanten Wohnhäuser (Immissionsorte) aufgrund der Emissionspotentiale der vorhandenen und der geplanten Geruchsverursacher zu Geruchsimmissionen kommen kann. Im landwirtschaftlichen Bereich wird hierfür neben anderen Literaturstellen, in denen Geruchsschwellenentfernungen für bekannte Stallsysteme genannt werden, die TA-Luft 2002 eingesetzt. Bei in der Literatur nicht bekannten Emissionsquellen werden entsprechende Messungen notwendig. 2. Falls im Bereich der vorhandenen Immissionsorte nach Schritt 1 Geruchsimmissionen zu erwarten sind, wird in der Regel mit Hilfe mathematischer Modelle unter Berücksichtigung repräsentativer Winddaten berechnet, mit welchen Immissionshäufigkeiten zu rechnen ist (Vor-, Zusatz- und Gesamtbelastung). Die Geruchsimmissionshäufigkeit und -stärke im Umfeld einer emittierenden Quelle ergibt sich aus dem Emissionsmassenstrom (Stärke, zeitliche Verteilung), den Abgabebedingungen in die Atmosphäre (z.b. Kaminhöhe, Ab- Projekt: Weerts, Dingen, Erweiterung Hähnchenmast Seite 10 von 97

12 luftgeschwindigkeit) und den vorherrschenden Windverhältnissen (Richtungsverteilung, Stärke, Turbulenzgrade). 3. Die errechneten Immissionshäufigkeiten werden an Hand gesetzlicher Grenzwerte und anderer Beurteilungsparameter hinsichtlich ihrer Belästigungspotentiale bewertet. Die Immissionsprognose zur Ermittlung der zu erwartenden Geruchsimmissionen im Umfeld eines Vorhabens basiert 1. auf angenommenen Emissionsmassenströmen (aus der Literatur, unveröffentlichte eigene Messwerte, Umrechnungen aus Geruchsschwellenentfernungen vergleichbarer Projekte usw.. Falls keine vergleichbaren Messwerte vorliegen, werden Emissionsmessungen notwendig) und 2. der Einbeziehung einer Ausbreitungsklassenstatistik (AKS) für Wind nach KLUG/MANIER vom Deutschen Wetterdienst (DWD). Da solche Ausbreitungsklassenstatistiken, die in der Regel ein 10-jähriges Mittel darstellen, nur mit einem auch für den DWD relativ hohen Mess- und Auswertungsaufwand zu erstellen sind, existieren solche AKS nur für relativ wenige Standorte. 5.2 Ausbreitungsrechnung Insbesondere aufgrund der Größe des Vorhabens ist eine genauere Analyse der zu erwartenden Immissionshäufigkeiten notwendig. Die Ausbreitungsrechnung wurde mit dem von den Landesbehörden der Bundesländer empfohlenen Berechnungsprogramm AUSTAL2000 austal_g Version WI-x mit der Bedienungsoberfläche P&K_TAL2K, Version von Petersen & Kade (Hamburg) durchgeführt. Die Ausbreitungsrechnung erfolgte gemäß der Geruchs-Immissions-Richtlinie (GIRL) des Landes Schleswig-Holstein vom 4. September Die Immissionsprognose zur Ermittlung der zu erwartenden Immissionen im Umfeld eines Vorhabens (Rechengebiet) basiert 1. auf der Einbeziehung von meteorologischen Daten (Winddaten) unter 2. Berücksichtigung der Bodenrauigkeit des Geländes und 3. auf angenommenen Emissionsmassenströmen und effektiven Quellhöhen (emissionsrelevante Daten). Projekt: Weerts, Dingen, Erweiterung Hähnchenmast Seite 11 von 97

13 5.2.1 Rechengebiet Das Rechengebiet für eine Emissionsquelle ist nach Anhang 3, Nummer 7, TA-Luft 2002 das Innere eines Kreises um den Ort der Quelle, dessen Radius das 50fache der Schornsteinbauhöhe beträgt. Bei mehreren Quellen ergibt sich das Rechengebiet aus der Summe der einzelnen Rechengebiete. Gemäß Kapitel , TA-Luft 2002 beträgt der Radius des Beurteilungsgebietes bei Quellhöhen kleiner 20 m über Flur mindestens m. Im vorliegenden Fall beträgt die maximale Quellhöhe 14 m. Daher wurde um den zentralen Emissionsschwerpunkt mit den Gauß-Krüger-Koordinaten (Rechtswert) und (Hochwert) ein geschachteltes Rechengitter mit Kantenlängen von 10 m, 20 m, 40 m und 80 m gelegt. Die Maschenweite nimmt mit der Entfernung zum Emissionsschwerpunkt zu. Es wird ein Rechengebiet von m x m berücksichtigt. Aus hiesiger Sicht sind die gewählten Rasterweiten bei den gegebenen Abständen zwischen Quellen und Immissionsorten ausreichend, um die Immissionsmaxima mit hinreichender Sicherheit bestimmen zu können Winddaten Für den vorliegenden Standort wurde im Rahmen des Bauvorhabens des Betriebs Weerts vom Deutschen Wetterdienst in Hamburg eine Qualifizierte Prüfung zur Übertragbarkeit der am ehesten geeigneten Ausbreitungsklassenstatistik für Wind (QPR) durchgeführt. Diese Überprüfung hat ergeben, dass auf den genannten Standort nordöstlich von Dingen die Ausbreitungsklassenstatistik der Station Nordholz am ehesten übertragbar ist. Bei der Übertragbarkeitsprüfung wurden bodennahe Quellen zugrunde gelegt (QPR-Az.: KU 1 HA/ vom , erstellt durch Dipl. Meteorologin Frau Kirsten Heinrich): Auszug aus der Zusammenfassung der QPR: Für die Qualifizierte Prüfung wurden die Windrichtungsverteilungen und Jahresmittelwerte der Windgeschwindigkeit der Stationen Brunsbüttel, Büsum, Cuxhaven, Eidersperrwerk, Hohn, Itzehoe, Nordholz, Ruthenstrom und Störsperrwerk herangezogen. Die Extrema der am Planungsort zu erwartenden Windrichtungsverteilung gibt die Verteilung der Station Nordholz am ehesten wieder. Auf der Grundlage der Daten des Statistischen Windfeldmodells SWM werden am Zielort Jahresmittelwerte der Windgeschwindigkeit erwartet, denen die Werte der Stationen Nordholz sowie Ruthenstrom und bei Rückrechnung auf eine Anemometerhöhe von 10 m ü. Grund die Werte der Stationen Brunsbüttel und Störsperrwerk entsprechen. Projekt: Weerts, Dingen, Erweiterung Hähnchenmast Seite 12 von 97

14 Dem Erwartungsbereich der Schwachwindhäufigkeit kommen die Werte von Nordholz am nächsten. Aus den. genannten Gründen wird empfohlen die Daten der Station Nordholz auf den Standort bei Dingen zu übertragen. Die Station weist langjährige kontinuierliche Windmessungen auf.... Abb. 3: Beispielhafte Häufigkeitsverteilung der Winde am Standort Nordholz (7- Jahres-Mittel von 2007 bis 2013). Wie in der Norddeutschen Tiefebene allgemein üblich, so stellt die Windrichtung Südwest das primäre Maximum und die Windrichtung Nord das Minimum dar. Die Verfrachtung der Emis- Projekt: Weerts, Dingen, Erweiterung Hähnchenmast Seite 13 von 97

15 sionen erfolgt daher am häufigsten in Richtung Nordost (siehe Abb. 3). Im Folgenden wurde mit dem 7-Jahres-Mittel von 2008 bis 2014 gerechnet Bodenrauigkeit Die Bodenrauigkeit des Geländes wird durch eine mittlere Rauigkeitslänge z 0 bei der Ausbreitungsrechnung durch das Programm austal2000 berücksichtigt. Sie ist aus den Landnutzungsklassen des CORINE-Katasters (vgl. Tabelle 14 Anhang 3 TA-Luft 2002) zu bestimmen. Die Rauigkeitslänge ist für ein kreisförmiges Gebiet um den Schornstein festzulegen, dessen Radius das 10-fache der Bauhöhe des Schornsteines beträgt. Setzt sich dieses Gebiet aus Flächenstücken mit unterschiedlicher Bodenrauigkeit zusammen, so ist eine mittlere Rauigkeitslänge durch arithmetische Mittelung mit Wichtung entsprechend dem jeweiligen Flächenanteil zu bestimmen und anschließend auf den nächstlegenden Tabellenwert zu runden. Die Berücksichtigung der Bodenrauigkeit erfolgt i.d.r. automatisch mit der an das Programm austal2000 angegliederten, auf den Daten des CORINE- Katasters 2008 basierenden Software. Es ist zu prüfen, ob sich die Landnutzung seit Erhebung des Katasters wesentlich geändert hat oder eine für die Immissionsprognose wesentliche Änderung zu erwarten ist. In Abbildung Nr. 4.1 ist das Ergebnis aus dem CORINE-Kataster 2008 dargestellt. In der Abbildung Nr. 4.2 ist das Ergebnis aus der manuellen Berechnung der Rauigkeitslänge dargestellt. HARTMANN (LUA NRW 2006) empfiehlt bei Quellhöhen unter 20 m einen Mindestradius von 200 m um die Quellen zu legen, um die Rauigkeitslänge zu bestimmen. Wegen der durch die Biogasanlage bedingten großen räumlichen Ausdehnung der Anlage ist nachfolgend das Herleiten der Rauigkeitslänge entsprechend der Vorgehensweise nach HARTMANN (LUA NRW 2006) für einen Radius von 500 m dargestellt. Mit dieser Betrachtungsweise werden sowohl die Offenland- als auch die Waldflächen im relevanten Umfeld berücksichtigt (siehe Abb. 4.2). Projekt: Weerts, Dingen, Erweiterung Hähnchenmast Seite 14 von 97

16 Abb. 4.1: Rauigkeitsklasse aus dem CORINE-Kataster 2008 im Umfeld des Bauvorhabens Weerts mit der automatisch berechneten Rauigkeitslänge im 500 m Radius. Abb. 4.2: Rauigkeitsklassen entsprechend dem CORINE-Kataster im Umfeld des Bauvorhabens Weerts im 500 m Radius um die Anlage mit an die tatsächliche Situation angepassten spezifischen Rauigkeitslängen. Im CORINE-Kataster nach Abb. 4.1 ist im Vergleich zur Abbildung 4.2 ersichtlich, dass der westlich des Betriebes Weerts gelegene Wald mit einer Rauigkeitslänge von 0,2 m berücksichtigt ist. Die Rauigkeitslänge von 0,2 m wird z.b. für Straßen und Eisenbahnen oder für städtische Grünlandflächen angesetzt. Diese ist aus hiesiger Sicht eine deutliche Unterschät- Projekt: Weerts, Dingen, Erweiterung Hähnchenmast Seite 15 von 97

17 zung für den Wald, da es sich um einen Mischwald handelt, welcher mit einer Rauigkeitslänge von 1,5 m zu berücksichtigen ist. Daher wurde die Rauigkeitslänge mit Berücksichtigung der Landschaftsstrukturen am Vorhabenstandort berechnet (siehe Abb. 4.2) Tabelle 1: Rauigkeitsklassen entsprechend Abb. 4.2 CORINE-Code Klasse z 0 in m Fläche m² Produkt (z 0 *Fläche) 112 Bebauung Bebauung Ackerland Ackerland Ackerland Ackerland Wiesen Wiesen Wiesen Wald-Strauch-Übergang Wald-Strauch-Übergang Straßen Mischwald Gemittelte z 0 in m ((Σ z 0* Teilfläche)/Gesamtfläche) 0, Für die erforderliche Ausbreitungsrechnung in AUSTAL wird entsprechend Tabelle 1 die Rauigkeitslänge auf den nächstgelegenen Tabellenwert von 0,20 m abgerundet (nach TA-Luft 2002; Anhang 3, Punkt 5), entsprechend der CORINE-Klasse 5 (siehe Tab. 1 und Abb. 4.2). Nach den Angaben des Deutschen Wetterdienstes wurde für die Messstation Nordholz die Anemometerhöhe an diese Rauigkeitslänge angepasst und auf 8,1 m gesetzt. Berücksichtigung der Geländeunebenheiten Nach Anhang 3 Ziff. 11 der TA-Luft ist der Einfluss des Geländes bei Ausbreitungsrechnungen zu berücksichtigen, falls innerhalb des Rechengebietes Höhendifferenzen zum Emissionsort von mehr als dem 0,7-fachen der Schornsteinbauhöhe und Steigungen von mehr als 1:20 auftreten. Für den Vorhabenstandort bzw. im westlich gelegenen FFH-Gebiet ist dieses Kriterium erfüllt. Daher wurde den Berechnungen ein digitales Geländemodell für die Umgebung des Standortes im 10 m Raster, bezogen vom Landesamt für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein, hinterlegt. Projekt: Weerts, Dingen, Erweiterung Hähnchenmast Seite 16 von 97

18 Berücksichtigung der statistischen Unsicherheit Die statistische Unsicherheit überschreitet in diesen Berechnungen im Untersuchungsraum nicht 3 % der berechneten Jahres-Immissionswerte Geruchsemissionspotential Die Geruchsschwellenentfernungen hängen unter sonst gleichen Bedingungen von der Quellstärke ab. Die Quellstärken der emittierenden Stallgebäude und der Nebenanlagen sind von den Tierarten, dem Umfang der Tierhaltung in den einzelnen Gebäuden, den Witterungsbedingungen und den Haltungs- bzw. Lagerungsverfahren für Jauche, Festmist, Gülle und Futtermittel abhängig (siehe KTBL-Schrift 333, 1989 und VDI-Richtlinie 3894, Blatt 1, 2011). Hähnchenmast Die Emissionen aus der Hähnchenmast sind nicht wie bei anderen Haltungsformen der landwirtschaftlichen Nutztierhaltung über längere Zeit nahezu konstant, mit Ausnahme der tagesund jahreszeitlichen Schwankungen, sondern erreichen wegen der aus hygienischen und organisatorischen Gründen konsequent durchgeführten Rein-Raus-Haltung ("all in - all out") jeweils nur zum Ende jeder Mastperiode ein Maximum. Produktionsablauf Die Mastendgewichte richten sich ausschließlich nach den Wünschen der Verbraucher und damit nach den Erfordernissen des Marktes. Diese Ansprüche schwanken mittelfristig innerhalb eines bestimmten Rahmens in einer gewissen Bandbreite. Der maximale Tierbesatz je Stall ergibt sich aus der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (TierSchNutztV vom 22. August 2006, 18), wonach bis zu maximal 39 kg Lebendgewicht je m 2 Stallfläche gehalten werden dürfen; wird in drei aufeinander folgenden Mastdurchgängen das durchschnittliche Gewicht der Masthähnchen g nicht überschritten, so darf die Besatzdichte 35 kg/m 2 nicht überschreiten (TierSchNutztV vom 22. August 2006, 18). Je nach Markterfordernissen, d.h. Mastendgewichten, ergeben sich für einen vorhandenen Stall mit fest stehender Stallfläche daraus unterschiedliche maximale Tierbestände. Im Sinne der 4. BImSchV des BImSchG wird die Genehmigung einer Stallanlage in Bezug auf den maximalen Tierbestand (Anzahl) erteilt, nicht auf das im Stall vorhandene Tiergewicht. Die Emissionen einer Stallanlage ergeben sich innerhalb einer Bandbreite jedoch primär aus dem Tiergewicht und dem Tieralter (KTBL Schrift 333). Projekt: Weerts, Dingen, Erweiterung Hähnchenmast Seite 17 von 97

19 Abb. 5: Beispielhafte Gegenüberstellung der Geruchsemissionen der Hähnchenmast im Jahresablauf bei 38 Masttagen und 25 % Vorgriff am 30. Masttag (Basis Tiere über Jahresstunden) im Vergleich zu der Verwendung des Emissionsfaktors von 60 GE s -1 GV -1 ) gemäß VDI- Richtlinie 3894, Blatt 1 Die Tiere werden aus hygienischen und organisatorischen Gründen im all-in all-out-verfahren (sog. Rein-Raus-Verfahren) als Küken auf einer Strohdecke bzw. Strohpellets in Bodenhaltung eingestallt. Die Mast läuft in der Regel zweiphasig ab: Bei der zweiphasigen Mast auf dem Betrieb Weerts werden die Tiere mit einem Gewicht von etwa 45 g je Tier eingestallt. Ein Teil der Tiere (ca % der je Durchgang eingestallten Hähnchen) wird im Mittel innerhalb von 30 Tagen auf das Gewicht von ca g gemästet und ausgestallt. Die verbleibenden % der Tiere werden im Alter von 38 Tagen bei einem Mastendgewicht von ca. 2,4 kg ausgestallt. Es folgt die Entmistung der Stallanlage. Von der Ausstallung der Tiere bis zur Wiedereinstallung des nächsten Mastdurchganges verursacht eine solche Stallanlage keine Geruchsemissionen. In der Regel werden pro Jahr bis zu 7,3 Mastdurchgänge durchgeführt, wodurch sich eine maximale Emissionszeit von ca. 41 Wochen p.a. ergäbe (~79 % Belegungszeit). Die Leerzeiten sind als Mindestzeit zur Entmistung, Reinigung, Desinfektion, Trocknung und Vorbereitung des jeweils nächsten Mastdurchganges notwendig. Eine nennenswerte Verkürzung dieser Leerzeiten ist im Einzelfall möglich, auf Dauer aus hygienischen Gründen erfah- Projekt: Weerts, Dingen, Erweiterung Hähnchenmast Seite 18 von 97

20 rungsgemäß unrealistisch. Während der Leerphase treten keine Gerüche aus den Ställen aus, weil der Stall entmistet wurde und die nicht vorhandenen Tiere keinen Luftwechsel benötigen. Im Stall befindet sich kurz vor dem Einstallen nur frisches Stroh bzw. Strohpellets. Während der Vorheizphase vor dem Einstallen bleibt die Entlüftung ebenfalls geschlossen, damit keine Wärmeverluste auftreten. Tabelle 2: Aufgeschlüsselte Emissionswerte der Hähnchenmast als Beispiel auf Basis von eingestallten Tieren Tag Tiereinzelgewicht 1) Tierzahl 2) Tiermasse Stall 3) GV Emissionsfaktor 4) Emissionsstärke 5) Abluftvolumen 6) g kg GE/s*GV GE/s m³/s , ,5 0, , ,1 1, , , , ,2 1, , , , ,7 2, , , , ,9 3, , ,7 3, , ,1 4, , ,4 5, , ,6 5, , ,7 6, , ,4 7, , ,7 8, , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,4 Mittel: ,0 Legende: 1) Mittleres Einzeltiergewicht in kg zum jeweiligen Masttag. 2) Reduzierung der Tiere am 30. Masttag um ca. 25%. 3) Kalkulatorisches Tiergesamtmasse zum jeweiligen Termin unter Berücksichtigung von 2% Tierverlusten im Laufe der Mastperiode. Projekt: Weerts, Dingen, Erweiterung Hähnchenmast Seite 19 von 97

21 4) Spezifische Geruchs-Emission je GV (Großvieheinheit = 500 kg Tiergewicht) und Sekunde (GE s -1 GV -1 ) nach OLDENBURG (1989). 5) Angegeben als mittlere Emissionsstärke in Geruchseinheiten je Sekunde und Quelle (GE s -1 ) zum jeweiligen Termin. 6) Nach Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (TierSchNutztV 1.Okt. 2009) wird für Masthähnchen eine Mindestluftrate von 4,5 m³ h -1 je kg Körpergewicht vorausgesetzt. Die berechneten Abluftvolumina gehen von einer mittleren Auslastung der Lüftungsanlage von 30 % aus; (Lebendtiermasse * 5 * 0,3/3.600). In der ersten Mastwoche ist das Gewicht der einzelnen Tiere sehr gering, das Wärmebedürfnis hoch und der Anfall an abzuführenden Schadgasen (Kohlendioxid, Wasserdampf) niedrig. Die Lüftungsanlage wird mit einem minimalen Luftwechsel gefahren. Geruchsemissionen treten in dieser Phase in vernachlässigbarem Umfang auf. Zum Ende der zweiten Mastwoche nimmt die mittlere Tiermasse auf ca. 470 g/tier zu. Aus dem frischen Stroh wird zunehmend eine bekotete Oberfläche, der Frischluftbedarf steigt in der dritten Mastwoche spürbar an, die Strömungsgeschwindigkeiten im Bereich der bekoteten Oberflächen nehmen zu, die Zieltemperatur im Stall nimmt ab, der durch die Lüftungsanlage abzuführende Kohlendioxid-, Wärme- und Wasserdampfanfall der Tiere steigt deutlich. In der 4. Mastwoche steigen die Emissionen auf 50 % des Niveaus des letzten Masttages (OLDENBURG, 1989). In den letzten 2 Mastwochen nehmen die Geruchsemissionen exponentiell zu (siehe auch Abbildung 5). Das Tierwachstum beschleunigt sich, vor allem aber führen die biologischen Umsetzungen in der mittlerweile ganzflächig bekoteten Strohmatte zu einer starken geruchsbelasteten Abfuhr von Wasserdampf und Gerüchen aus der Einstreu. Erst zum Zeitpunkt der Ausstallung treten bei den dann höchsten Luftraten und dem höchsten Kotanteil in der Einstreu auch die höchsten Geruchsemissionen auf. Im letzten Mastdrittel führt die zunehmende Leibesfülle der einzelnen Hähnchen jedoch auch schon zu einem mittlerweile spürbaren "Zuwachsen" und damit Versiegeln der freien Bodenflächen. Dieser Effekt bremst eine sonst noch stärkere Emissionssteigerung. Wegen der innerhalb einer jeweiligen Mastperiode zum Ende hin erheblich steigenden Emissionen wird die Mastzeit in Tabelle 2 tagesspezifisch aufgelöst. Die Verwendung von Mastperioden übergreifenden Durchschnittswerten stellt erfahrungsgemäß im Gegensatz zur Aufschlüsselung der Emissionswerte auf eine wöchentliche bzw. tägliche Differenzierung eine deutliche Überschätzung der Emissionen dar. In der durchgeführten Ausbreitungsrechnung wird gemäß der VDI-Richtlinie 3894 Blatt 1 jedoch ein Durchschnittswert von 60 GE GV -1 s -1 verwendet. Dieses Vorgehen stellt eine Überschätzung der Immissionssituation dar. Projekt: Weerts, Dingen, Erweiterung Hähnchenmast Seite 20 von 97

22 Durch die Bereitstellung von Abwärme aus der Biogasanlage kommt es erfahrungsgemäß zu einer deutlichen Verbesserung des Stallklimas und damit einhergehend zu einer Verbesserung des Gesundheitszustandes der Tiere. Es werden höhere Abluftraten bei gleichen Temperaturen gefahren. Dies führt zu einer trockeneren Einstreu und verbesserten Luftqualitäten. Mistlagerung Der Festmist der Hähnchenstallanlage wird nach jedem Mastdurchgang aus den Ställen entfernt und auf der Silageplatte der Biogasanlage bis zur Einbringung in die Biogasanlage zwischengelagert. Beim Ausbringen des Festmistes werden die unter der abgetrockneten Oberfläche liegenden Bestandteile freigelegt. Es kommt kurzzeitig zu sehr starken Geruchsemissionen, die jedoch zeitlich befristet sind. Ein Tag p.a., an dem der Festmist bewegt wird, entspricht -ausgehend von 24 Stunden/d- 0,27 % der Jahreszeit. Die Emissionshäufigkeit ist mit der Häufigkeit der jeweils kritischen Windrichtung zu multiplizieren. Ausbringung der Gärsubstrate aus der Biogasanlage Erfahrungsgemäß ist das Geruchsemissionspotential von ausgefaulten Gärsubstraten aus nachwachsenden Rohstoffen deutlich geringer (bis vernachlässigbar gering) als die Geruchsemissionen von Rohgülle und Festmist. Die vollständige Vergärung der NaWaRos führt zu einer Veränderung des Emissionspotentiales. Im Auftrag der Farmatic Biotech Energy AG in Nortorf hat die ECOMA GmbH in Honigsee bei Kiel Untersuchungen zur Emissions- und Immissionsminderung beim Ausbringen ausgegaster Gülle aus einer Biogasanlage auf landwirtschaftliche Nutzflächen durchgeführt (Berichtsnr.: 5204/2002 vom 15. Februar 2002): Die Ergebnisse der Untersuchungen zeigen, dass für das Ausbringen der Gülle neben der etwa zehnfach geringeren Emission (Geruchsstoffkonzentration) auch noch eine außerordentliche Verbesserung der Geruchsqualität durch die Fermentierung in einer Biogasanlage entsteht. Beide Effekte zusammen ergeben nach einer überschlägigen Schätzung, dass beim Aufbringen von 100 m³ Rohgülle auf landwirtschaftliche Nutzflächen mit einer ebenso unangenehmen Wirkung im Immissionsbereich zu rechnen ist wie beim Aufbringen von m³ ausgegaster Gülle aus einer Biogasanlage, in der neben Gülle auch noch 20 bis 25 % Abfälle (Anmerkung: die i.d.r. kritischer zu betrachten sind als NaWaRos) verarbeitet werden. Unberücksichtigt ist dabei noch das extrem schnelle Abklingen der Emissionen nach Projekt: Weerts, Dingen, Erweiterung Hähnchenmast Seite 21 von 97

23 dem Ausbringen der ausgegasten Gülle. Wird das mit einbezogen, könnte das bedeuten, dass beim Ausbringen ausgegaster Gülle auch in vergleichsweise geringen Abständen von der Wohnbebauung die Immissionen vernachlässigbar werden gegenüber dem Ausbringen von Rohgülle, vorausgesetzt, es wird nur Biogasgülle in der Region ausgebracht.... Biogasanlage Es werden BHKW-Module mit Gas-Otto-Motoren eingesetzt. Ein Gasmotor verbrennt ausschließlich Biogas und verursacht auch ausschließlich entsprechende Abgasqualitäten. Im Falle der vorhandenen Anlage werden nachwachsende Rohstoffe sowie Festmist (und Gülle) vergoren. Die Daten über Geruchsstoffkonzentrationen im Abgas von Biogasanlagen die mittels eines Gasmotors das Biogas in elektrische Energie und Wärme umwandeln, in denen tierische Exkremente und NAWAROs vergoren werden, sind der Publikation der Schriftenreihe des Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie Sachsen, Heft 35/2008, MOCZIGEMBA et al., entnommen: Es wird im Folgenden von Geruchsstoffkonzentrationen im Abgas des Gas-Otto-Motor-BHKW im Normalbetrieb in Höhe von GE m -3 ausgegangen, weiterhin wird von einer Emissionszeit von 100 % ausgegangen. Dies ist eine worst case-annahme und sicher auch im Sinne des Anlagenbetreibers; nur so kann ständig unter Volllast elektrischer Strom produziert werden. Tatsächlich wird die Gas- Projekt: Weerts, Dingen, Erweiterung Hähnchenmast Seite 22 von 97

24 ausbeute je nach Qualität der eingebrachten Rohstoffe resp. Substrate und Anlagenführung im Jahresmittel immer geringer sein als maximal möglich. In letzter Konsequenz werden der Abgasvolumenstrom des BHKW-Moduls und damit auch der Emissionsmassenstrom immer unter dem maximal möglichen Werten liegen. Zu einer vergleichbaren Anlage liegen Messungen des TÜV Nord Umweltschutz vor. Danach beträgt der durchschnittliche Abgasvolumenstrom (normiert, feucht) bei drei Messungen 484,67 Nm³/h bei einer Nennleistung von 110 kw el. Dies entspricht einem spezifischen Abgasvolumenstrom in Höhe von 4,41 Nm 3 h -1 je 1 kw el -Leistung. Dieser Wert entspricht auch dem Mittelwert aller dem Unterzeichner zur Verfügung stehenden Motordaten, die für BHKW bekannt sind. Daher wird in dieser Ausbreitungsrechnung von einem spezifischen Abgasvolumenstrom in Höhe von 4,41 Nm 3 h -1 je 1 kw el -Leistung ausgegangen. Im Betrieb Weerts wird weiterhin die Einbringung von Festmist in die Biogasanlage erfolgen. Nach der Entmistung der Ställe zum jeweiligen Ende einer Mastperiode wird der Mist bis zur Einbringung in die Feststoffannahme auf der Silagelagerplatte zwischengelagert. Für Silage und Mist sind spezifische Emissionswerte in Geruchseinheiten je m² Lageroberfläche und Zeiteinheit in der Literatur vorhanden. Für die Lagerung von Hähnchenmist und Hühnertrockenkot führte die ECOMA GmbH in Kiel, Messstelle nach 26 BImSchG, am 30. Juli 2009 Messungen durch (siehe Messbericht 0951-EM-II/2009 der ECOMA GmbH). Der Mittelwert der Geruchsstoffkonzentration der Geruchsproben betrug beim Hähnchenmist GE m -3. Bei einem Volumenstrom in der belüfteten Probenahmehaube von 10 m 3 m -2 h -1 ergibt sich so ein Emissionsmassenstrom in Höhe von GE m - ² h -1 resp. von ~ 2,8 GE m -2 sec -1. Lüftungstechnik Für die vorhandenen und den geplanten Stall ist eine Unterdrucklüftung vorhanden bzw. geplant. Die Luft wird über Einlassventile in den Seitenwänden in die Ställe gelangen und dann über Abluftkamine in Höhen von ca. 11,5 m (vorhandener Stall 19 in Abb. 2) und ca. 14 m über Grund (vorhandener Stall 23 und geplanter Stall 25 in Abb. 2) wieder an die Umgebung abgegeben. Die Abluft wird nicht über Abluftreinigungen gereinigt. Es gibt derzeit drei von der DLG zertifizierte Abluftreinigungssysteme in der Hähnchenhaltung. Die Zertifizierungen beziehen sich auf die wirkungsvolle Reduzierung von Staub und Ammoniak. Für eine Wirkungsvolle Reduzierung von Gerüchen ist bisher kein System zertifiziert. Projekt: Weerts, Dingen, Erweiterung Hähnchenmast Seite 23 von 97

25 Aus immissionsschutzrechtlichen Gründen ist für den geplanten Stall eine Zentralentlüftung vorgesehen. Die gesamte Abluft soll die Stallgebäude über jeweils 14 zentrale Abluftkamine vertikal in einer Höhe von ca. 14 m über Grund in der Mitte des jeweiligen Gebäudes verlassen. Dieses entspricht einer Höhe von mehr als 3 m über dem höchsten im Umfeld liegenden Gebäude. Hierbei muss die Abluft mittels Ventilatoren vertikal mit einer Mindestabluftgeschwindigkeit von ebenfalls 10 m s -1 aus dem Stall befördert werden. Der vorhandene Stall 19 nach Abb. 2 ist nach der DIN mit einer Lüftungsanlage ausgestattet, die eine Austrittsgeschwindigkeit von 12 m s -1 bei maximaler Sommerluftrate erreichen muss. Daher ist bei dem vorhandenen Stall technisch bereits eine Mindestabluftgeschwindigkeit von 10 m s -1 möglich. Es kann davon ausgegangen werden, dass die Abluftgeschwindigkeit beim thermischen Auftrieb allein durch die Abwärme der Tiere in Kombination mit der Höhe der geplanten Abluftkamine eine Abluftgeschwindigkeit von bis zu ca. 3-4 m s -1 ermöglicht (Erfahrungswert). Daher dienen die geplanten Ventilatoren als Unterstützung bzw. Erhöhung des natürlichen Auftriebes. In den Immissionsschutzrechtlichen Anforderungen an Tierhaltungsanlagen und an Anlagen zur Lagerung von Gülle; hier: Erlass des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume vom 26. Juni V 64/V ist unter Punkt Stand der Technik bei Anlagen zur Haltung von Geflügel folgendes erläutert: Für zwangsbelüftete mittelgroße oder große Geflügelhaltungsanlagen steht dagegen derzeit nur eine von der DLG zertifizierte Abluftreinigungsanlage für die Geflügelhaltung zur Verfügung, die ihre Eignung und Langzeitfunktionsfähigkeit für die Reduzierung von Staub- und Ammoniakemissionen nachgewiesen hat. Weitere Anlagentypen befinden sich im Zertifizierungsverfahren. Das Umweltbundesamt beabsichtigt, im Rahmen eines Forschungsvorhabens die Frage nach dem Stand der Technik dieser Anlagen zu klären. Im Unterschied zu Abluftreinigungsanlagen für die Schweinehaltungsanlagen kann die Vertretbarkeit der Forderung nach einer Abluftreinigungsanlage bei zwangsbelüfteten Anlagen für die Geflügelhaltung gegenwärtig noch nicht allgemein vorausgesetzt werden. Weiterhin ist unter Punkt 1.3 Regelungen für immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren für mittelgroße und große Geflügelhaltungsanlagen folgendes erläutert: In immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren ist für mittelgroße und große Geflügelhaltungsanlagen im Einzelfall im Hinblick auf die konkreten örtlichen Gegebenheiten zu Projekt: Weerts, Dingen, Erweiterung Hähnchenmast Seite 24 von 97

26 entscheiden, ob die Installation einer Abluftreinigungsanlage ein geeignetes, erforderliches und wirtschaftlich vertretbares Mittel zur Vorsorge gegen schädliche Umwelteinwirkungen ist. Über die Festlegung einer allgemeinen Verpflichtung zur Installation von Abluftreinigungsanlagen wird nach Vorlage der Ergebnisse des Forschungsvorhabens des Umweltbundesamtes entschieden. Bei großen Geflügelhaltungsanlagen ist im Genehmigungsverfahren darauf hinzuweisen, dass Abluftreinigungen für Geflügelhaltungsanlagen zukünftig als Stand der Technik erklärt werden könnten und daher die Voraussetzungen geschaffen werden sollten, um den nachträglichen Einbau einer Abluftreinigungsanlage zu ermöglichen. Da es sich bei den vorhandenen und dem geplanten Stall um Einraumställe handelt, in denen die Luft auch zentral an den Giebelseiten abgesogen werden kann, ist es möglich, die Ställe nachträglich mit einer Abluftreinigung auszustatten. Projekt: Weerts, Dingen, Erweiterung Hähnchenmast Seite 25 von 97

27 5.2.5 Emissionsrelevante Daten Die Höhe der jeweiligen Emissionsmassenströme jeder Quelle ergibt sich aus der zugrunde gelegten Tierplatzzahl, den jeweiligen Großvieheinheiten und dem Geruchsemissionsfaktor (siehe Tabelle 3.1). Tabelle 3.1: Emissionsrelevante Daten, Geruch Nr. in 2) Berechnungsgrundlagen Quelle Abb. 2 1) Spezifische Emission 4.1) Gesamt Stärke 4.2) je Quelle Belästigungsfaktor 5) Temp. 6) Abluft- Volumen 7) Betrieb Weerts in der Istsituation: Gewicht kg GV 3) GE s -1 GV -1 GE s -1 C m³ s MH 1,1 **) 87, ,6 875,6 1, , MH 1,1 **) 103, ,0 443,1 1, ,3 Leistung GE/ m 3 Abluft 5/6 BHKW 400 kw el , ,44 BHKW 400 kw el , ,44 Oberfläche in m² GE m -2 2 Feststoff 40 4,5 8) 180-1, Silage 110 4,5 8) 495-1, Mist ) 300-1, Platzgeruch ,5 9) - 1, Regen- 3 *) rückhalte- becken 625 0,3 93,75-1, Betrieb Weerts im Planzustand: Gewicht kg GV 3) GE s -1 GV -1 GE s -1 C m³ s MH 1,1 **) 87, ,6 875,6 1, , MH 1,1 **) 103, ,0 443,1 1, , MH 1,1 **) 97, ,0 419,6 1, ,4 Leistung GE m -3 Abluft 5/6 BHKW 400 kw el , ,44 BHKW 400 kw el , ,44 Oberfläche in m² GE m -2 2 Feststoff 40 4,5 8) 180-1, Silage 110 4,5 8) 495-1, Mist ) 300-1, Platzgeruch ,5 9) - 1, Regen- 3 *) 31 rückhalte- becken ,75-1, ,3 Legende: 1) Quellenbezeichnung nach Kapitel 4. 2) Legende: MH = Masthähnchen, BHKW = Blockheizkraftwerk. 3) GV = Großvieheinheit, entsprechend 500 kg Lebendgewicht. 4.1) Spezifische Emission in Geruchseinheiten je Sekunde und Großvieheinheit nach VDI 3894 Bl.1, ) Angegeben als mittlere Emissionsstärke in Geruchseinheiten je Sekunde (GE s -1 ). 5) Zugeordneter Belästigungsfaktor lt. GIRL vom 4. September ) Geschätzte mittlere Jahres-Ablufttemperatur. Aufgrund der Besonderheiten der hier vorliegenden Quellen wurde im Sinne einer worst case-annahme bei allen Quellhöhen unter 10 m über Grund ohne thermischen Auftrieb gerechnet. 7) Geschätzter mittlerer Abluftvolumenstrom der einzelnen Quellen. In der Geflügelhaltung wird ein Wert von im Mittel maximal m 3 je Stunde und GV (in Anlehnung an DIN , 2004, bei einer maximalen Temperaturdifferenz von 3 Kelvin zwischen Außen- und Stallluft bei maximaler Sommerluftrate in Sommertemperaturzone II) und eine mittlere Auslastung der Projekt: Weerts, Dingen, Erweiterung Hähnchenmast Seite 26 von 97

28 8) 9) *) **) Lüftungsanlage von 47 % (interpoliert aus den Angaben bei SCHIRZ, 1989) angenommen. Da jedoch ohne thermischen Auftrieb gerechnet wird (siehe vorherige Anmerkung Nr. 6), hat die Angabe des Abluftvolumenstromes informativen Charakter, jedoch keine Auswirkungen auf das Berechnungsergebnis: Würde der thermische Auftrieb der Abluftfahne mit in die Berechnung einfließen, käme es wegen der Berücksichtigung des Abluftvolumenstromes mit der kinetischen Energie der Abluftfahne zu geringeren Immissionswerten. Im hier betrachteten Fall geht der mechanische Auftrieb in die Berechnung ein. Für das BHKW der Biogasanlage wurde der thermische Auftrieb berücksichtigt. Emissionsfaktor abgeleitet nach VDI 3894, Blatt 1, Im Mittel 6 GE m -2 s -1 bei Grassilage und 3 GE m -2 s -1 bei Maissilage und somit 4,5 GE m -2 s -1 bei gleichzeitigem Vorhandensein von Gras- und Maissilage. Der Platzgeruch ist mit einem Sicherheitszuschlag entsprechend einer Anmerkung aus der Liste für Geruchsemissionsfaktoren aus Tierhaltungs- und Biogasanlagen sowie Wirtschaftsdüngerlagerung (Stand: November veröffentlicht auf den Internetseiten des Ministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg) entnommen. Es wird ein pauschaler Zuschlag in Höhe von 10 % der diffusen Emissionen für Verschmutzungen, Transport und Umschlagsprozesse den Quellen hinzugefügt. Für die spezifischen Emissionen eines Regenrückhaltebeckens gibt es nach hiesiger Kenntnis keine Datengrundlage. Daher wird im Sinne einer worst-case-annahme ein Emissionswert aus der Silagelagerung abgeleitet, da sich evtl. sehr geringe Mengen Silagereste in diesem Becken befinden. Es wird eine 10 %-ige Restemission vom Ausgangswert für Maissilage angenommen. Diese Restemission berücksichtigt die starke Verdünnung durch das Wasser im Regenrückhaltebecken. Da diese Geruchsemissionen im Winter durch die kalten Temperaturen nicht entstehen, wird der Emissionswert ganzjährig auf die Hälfte reduziert. Bei dem durchschnittlichen Gewicht von 1,1 kg handelt es sich um einen Mittelwert über die gesamte Mastdauer. Nach ca. 29 Tagen findet ein Vorgreifen von einem Viertel des Bestandes mit einem Gewicht von ca. 1,4 kg statt. Der restliche Bestand verbleibt dann bis zum Endgewicht von ca. 2,4 kg im Stall. Die relative Lage der einzelnen Emissionsaustrittsorte (Abluftkamine) (Koordinaten Xq und Yq in Tabelle 3.2) ergibt sich aus der Entfernung von einem im Bereich der Betriebsstätte festgelegten Fixpunkt 1 und der Quellhöhe (Koordinate Hq in Tabelle 3.2). Entscheidend für die Ausbreitung der Emissionen ist die Form und Größe der Quelle. Da sowohl Güllebehälter als auch in der Regel Ställe die Anforderungen der TA-Luft Kapitel 5.5 bezüglich eines ungestörten Abtransportes mit der freien Luftströmung durch - eine Schornsteinhöhe von 10 m über Flur und - eine den Dachfirst um 3 m überragende Höhe aufgrund der spezifischen Bauweise nicht erfüllen können, wurde als Quellform eine stehende Linienquelle über die gesamte Gebäudehöhe mit Basis auf dem Boden eingesetzt. Durch diese Vorgehensweise können Verwirbelungen im Lee des Gebäudes näherungsweise berücksichtigt werden (vgl. hierzu HARTMANN et al., 2003). Freie Abströmung der Abluft / Abluftfahnenüberhöhung Eine Berücksichtigung der Abluftfahnenüberhöhung ist gemäß TA-Luft 2002, Kapitel 5.5 sowie VDI 3783, Blatt 13, Kapitel nur dann zulässig, wenn ein ungestörter Abtransport der Abluft mit der freien Luftströmung gewährleistet ist. Dies ist der Fall, wenn die Quellhöhe mindestens 10 m über Flur und 3 m über First beträgt und eine 1 Vgl. hierzu 3) in Legende zu Tabelle 3 Projekt: Weerts, Dingen, Erweiterung Hähnchenmast Seite 27 von 97

29 Abluftgeschwindigkeit von mindestens 7 m s -1 in jeder Betriebsstunde eingehalten wird. Weiterhin darf es durch umliegende Hindernisse (Gebäude, Vegetation usw.) nicht zu einer wesentlichen Beeinflussung der Luftströmung kommen. Gemäß Anhang 3, Nr. 10 der TA-Luft 2002 sind hierbei alle Gebäude zu berücksichtigen, deren Abstand zur Emissionsquelle geringer ist als das sechsfache der Schornsteinbauhöhe. Bei dem vorliegenden Bauvorhaben beträgt die Firsthöhe des geplanten Hähnchenstalles ca. 7 m über Flur und die Abluft verlässt die Stallgebäude über jeweils insgesamt 14 mittig des Stalles mit einem Durchmesser von jeweils 1,09 m und einer Höhe von 14 m über Flur und somit 7 m über First. Somit sind in die Beurteilung der Gebäudehöhen alle Gebäude einzubeziehen, die sich in einer Entfernung von weniger als 84 m zu einem der Abluftaustritte befinden. Gemäß den vorliegenden Lageplänen befindent sich in diesem Abstand die vorhandenen Hähnchenställe und die vorhandene Biogasanlage, welche westlich des geplanten Stalles liegt. Auf Grund der geringen Entfernung zwischen dem geplanten Stall und den vorhandenen von ca. 10 m kann in diesem Fall von einem zusammenhängenden Gebäudekomplex ausgegangen werden. Die vorhandenen Ställe haben eine Firsthöhe von ca. 7 m (Nr. 23 in Abb. 2) und ca. 10 m (Nr. 19 in Abb. 2) über Grund. Daher haben die Abluftkamine der geplanten Stallungen eine Höhe von 4 m über dem Stall des vorhandenen Firstes. Die kalottenförmigen Zeltdachabdeckungen der Biogasanlage stellen aufgrund ihrer kreisförmig spitz zulaufenden und damit leicht umströmbaren Form keine wesentlichen Hindernisse dar. Mit einer Entlüftung des geplanten Stalles über mehrere Kamine mit gleicher Abluftaustrittshöhe ist unter den dargestellten Bedingungen keine Beeinflussung der Luftströmung durch die Stallgebäude und die Biogasanlage zu erwarten. Fazit: Die Anforderungen an einen ungestörten Abtransport mit der freien Luftströmung gemäß TA- Luft 2002, Kapitel 5.5 und Anhang 3, Nr. 10 bzw. VDI 3783 Blatt 13 von 10 m über Flur und 3 m über First wird durch die Kaminhöhe von 14 m über Grund erfüllt. Mit einer solchen Kaminhöhe für das geplante Stallgebäude ist davon auszugehen, dass es zu keiner wesentlichen Beeinflussung der Luftströmung kommt. Projekt: Weerts, Dingen, Erweiterung Hähnchenmast Seite 28 von 97

30 Tabelle 3.2: Liste der Quelldaten, Koordinaten Nr. in Abb. 2 1) Quelle 2) Quellform 2.1) Betrieb Weerts in der Istsituation: MH MH 5/6 Koordinaten 3) Xq 3.1) Yq 3.2) Hq 3.3) Aq 3.4) Bq 3.5) Cq 3.6) Wq 3.7) Qq 3.8) Dq 3.9) [m] [m] [m] [m] [m] [m] [ ] [m/sec] [m] sl/ , , sl/ , , sl/ , , sl/ , , sl/ , , sl/ , , P ,09 P ,09 P ,09 P ,09 P ,09 P ,09 P ,09 P ,09 P ,09 P ,09 P ,09 P ,09 P ,09 P ,09 BHKW P , ,398 - BHKW P , ,398-2 Feststoff V ,6 3,9 3-5, Silage sf , ,1 0 0 Mist V , , Platzgeruch V ,1 25,6 29, Regenrückhaltebecken Betrieb Weerts im Planzustand: MH MH MH V , ,2 0 0 sl/ , , sl/ , , sl/ , , sl/ , , sl/ , , sl/ , , P ,09 P ,09 P ,09 P ,09 P ,09 P ,09 P ,09 P ,09 P ,09 P ,09 P ,09 P ,09 P ,09 P ,09 P ,09 P ,09 P ,09 Fortsetzung auf der Folgeseite: Projekt: Weerts, Dingen, Erweiterung Hähnchenmast Seite 29 von 97

31 Nr. in Abb. 2 1) Quelle 2) Quellform 2.1) 2 Koordinaten 3) Xq 3.1) Yq 3.2) Hq 3.3) Aq 3.4) Bq 3.5) Cq 3.6) Wq 3.7) Qq 3.8) Dq 3.9) [m] [m] [m] [m] [m] [m] [ ] [m/sec] [m] P ,09 P ,09 P ,09 P ,09 P ,09 P ,09 P ,09 P ,09 P ,09 P ,09 P ,09 BHKW P , ,398 - BHKW P , ,398-2 Feststoff V ,6 3,9 3-5, Silage sf , ,1 0 0 Mist V , , Platzgeruch V ,1 25,6 29, Regenrückhaltebecken V , ,2 0 0 Legende: 1) Quellenbezeichnung nach Kapitel 4. 2) Legende: MH = Masthähnchen, BHKW = Blockheizkraftwerk. 2.1) Legende: P = Punktquelle, L = Linienquelle, F = Flächenquelle, V = Volumenquelle, sl = stehende Linienquelle, sf = stehende Flächenquelle sl/2 = stehende Linienquelle mit halber Ausdehnung. 3) Für die Berechnung des Bauvorhabens wurde folgender Koordinaten-Nullpunkt festgelegt: Rechtswert ; Hochwert basierend auf dem Gauß-Krüger-Koordinatensystem. Der Mittelpunkt befindet sich in der Nähe des Bauvorhabens. 3.1) X-Koordinate der Quelle, Abstand vom Nullpunkt in m (Standardwert 0 m = Mitte des Rechengitters). 3.2) Y-Koordinate der Quelle, Abstand vom Nullpunkt in m (Standardwert 0 m = Mitte des Rechengitters). 3.3) Höhe der Quelle (Unterkante) über dem Erdboden in m. 3.4) X-Weite: Ausdehnung der Quelle in x-richtung in m. 3.5) Y-Weite: Ausdehnung der Quelle in y-richtung in m. 3.6) Z-Weite: vertikale Ausrichtung der Quelle in m. 3.7) Drehwinkel der Quelle um eine vertikale Achse durch die linke untere Ecke (Standardwert 0 Grad). 3.8) Wärmestrom des Abgases in MW zur Berechnung der Abgasfahnenüberhöhung nach VDI 3782 Blatt 3. Er berechnet sich aus der Abgastemperatur in Celsius und dem Abgasvolumenstrom. Wird nur der Wärmestrom vorgegeben und die Ausströmgeschwindigkeit nicht angegeben berechnet sich die Abgasfahnenüberhöhung nach VDI 3782 Blatt 3 nur mit dem thermischen Anteil. 3.9) Durchmesser der Quelle in m. Dieser Parameter wird nur zur Berechnung der Abgasfahnenüberhöhung nach VDI 3782 Blatt 3 verwendet. Der Einsatz eines Strömungsmodelles setzt voraus, dass alle Quellen im Nahbereich der modulierten Gebäude die o.g. Bedingungen erfüllen. Für den Fall, dass dieses nicht möglich ist, kann als Ersatzquelle für diese Quellen eine stehende Linienquelle mit Basis auf der halben Quellhöhe eingesetzt werden. Für Quellen, deren Höhe nicht das 1,2-fache der Gebäudehöhen erreicht, wird als Ersatzquelle eine stehende Linienquelle über die gesamte Gebäudehöhe mit Basis auf dem Boden eingesetzt. Durch diese Vorgehensweise können Verwirbelungen im Lee des Gebäudes näherungsweise berücksichtigt werden (vgl. hierzu HARTMANN et al., 2003). Wenn im Falle der geplanten Anlage eine Abluftgeschwindigkeit von mindestens 10 m s -1 dauerhaft erreicht werden kann, hat dies erhebliche Auswirkungen auf die Immissionssituati- Projekt: Weerts, Dingen, Erweiterung Hähnchenmast Seite 30 von 97

32 on im Umfeld der Anlage, insbesondere bei sonst immissionsträchtigen Schwachwindlagen. Werden zusätzlich die o.g. Bedingungen für eine freie Abströmung der Abluft erfüllt, so ist in diesen Fällen nach der VDI-Richtlinie 3783, Blatt 13 die kinetische Abluftfahnenüberhöhung bei den Berechnungen zu berücksichtigen Zulässige Häufigkeiten von Geruchsimmissionen Die Immissionshäufigkeit wird als Wahrnehmungshäufigkeit berechnet. Die Wahrnehmungshäufigkeit berücksichtigt das Wahrnehmungsverhalten von Menschen, die sich nicht auf die Geruchswahrnehmung konzentrieren, ergo dem typischen Anwohner (im Gegensatz zu z.b. Probanden in einer Messsituation, die Gerüche bewusst detektieren). So werden singuläre Geruchsereignisse, die in einer bestimmten Reihenfolge auftreten, von Menschen unbewusst in der Regel tatsächlich als durchgehendes Dauerereignis wahrgenommen. Die Wahrnehmungshäufigkeit trägt diesem Wahrnehmungsverhalten Rechnung, in dem eine Wahrnehmungsstunde bereits erreicht wird, wenn es in mindestens 6 Minuten pro Stunde zu einer berechneten Überschreitung einer Immissionskonzentration von 1 Geruchseinheit je Kubikmeter Luft kommt (aufgrund der in der Regel nicht laminaren Luftströmungen entstehen insbesondere im Randbereich einer Geruchsfahne unregelmäßige Fluktuationen der Geruchsstoffkonzentrationen, wodurch wiederum Gerüche an den Aufenthaltsorten von Menschen in wechselnden Konzentrationen oder alternierend auftreten). Die Wahrnehmungshäufigkeit unterscheidet sich damit von der Immissionshäufigkeit in Echtzeit, bei der nur die Zeitanteile gewertet werden, in denen tatsächlich auch Geruch auftritt und wahrnehmbar ist. In diesem Zusammenhang ist jedoch auch zu beachten, dass ein dauerhaft vorkommender Geruch unabhängig von seiner Art oder Konzentration von Menschen nicht wahrgenommen werden kann, auch nicht, wenn man sich auf diesen Geruch konzentriert. Ein typisches Beispiel für dieses Phänomen ist der Geruch der eigenen Wohnung, den man in der Regel nur wahrnimmt, wenn man diese längere Zeit, z.b. während eines externen Urlaubes, nicht betreten hat. Dieser Gewöhnungseffekt tritt oft schon nach wenigen Minuten bis maximal einer halben Stunde ein, z.b. beim Betreten eines rauch- und alkoholgeschwängerten Lokales oder einer spezifisch riechenden Fabrikationsanlage. Je vertrauter ein Geruch ist, desto schneller kann er bei einer Dauerdeposition nicht mehr wahrgenommen werden. Unter Berücksichtigung der kritischen Windgeschwindigkeiten, dies sind Windgeschwindigkeiten im Wesentlichen unter 2 m s -1, bei denen überwiegend laminare Strömungen mit gerin- Projekt: Weerts, Dingen, Erweiterung Hähnchenmast Seite 31 von 97

33 ger Luftvermischung auftreten (Gerüche werden dann sehr weit in höheren Konzentrationen fortgetragen - vornehmlich in den Morgen- und Abendstunden-), und der kritischen Windrichtungen treten potentielle Geruchsimmissionen an einem bestimmten Punkt innerhalb der Geruchsschwellenentfernung einer Geruchsquelle nur in einem Bruchteil der Jahresstunden auf. Bei höheren Windgeschwindigkeiten kommt es in Abhängigkeit von Bebauung und Bewuchs verstärkt zu Turbulenzen. Luftfremde Stoffe werden dann schneller mit der Luft vermischt, wodurch sich auch die Geruchsschwellenentfernungen drastisch verkürzen. Bei diffusen Quellen, die dem Wind direkt zugänglich sind, kommt es durch den intensiveren Stoffaustausch bei höheren Luftgeschwindigkeiten allerdings zu vermehrten Emissionen, so z.b. bei nicht abgedeckten Güllebehältern ohne Schwimmdecke und Dungplätzen, mit der Folge größerer Geruchsschwellenentfernungen bei höheren Windgeschwindigkeiten. Die diffusen Quellen erreichen ihre maximalen Geruchsschwellenentfernungen im Gegensatz zu windunabhängigen Quellen bei hohen Windgeschwindigkeiten Beurteilung der Immissionshäufigkeiten Nach den Vorgaben der Geruchsimmissions-Richtlinie (GIRL) des Landes Schleswig-Holstein vom 4. September 2009 hat bei der Beurteilung von Tierhaltungsanlagen eine belästigungsabhängige Gewichtung der Immissionswerte zu erfolgen. Dabei tritt die belästigungsrelevante Kenngröße IG b an die Stelle der Gesamtbelastung IG. Um die belästigungsrelevante Kenngröße IG b zu berechnen, die anschließend mit den Immissionswerten für verschiedene Nutzungsgebiete zu vergleichen ist, wird die Gesamtbelastung Projekt: Weerts, Dingen, Erweiterung Hähnchenmast Seite 32 von 97

34 IG mit dem Faktor f gesamt multipliziert. Durch dieses spezielle Verfahren der Ermittlung der belästigungsrelevanten Kenngröße ist sichergestellt, dass die Gewichtung der jeweiligen Tierart immer entsprechend ihrem tatsächlichen Anteil an der Geruchsbelastung erfolgt, unabhängig davon, ob die über Ausbreitungsrechnung oder Rasterbegehung ermittelte Gesamtbelastung IG größer, gleich oder auch kleiner der Summe der jeweiligen Einzelhäufigkeiten ist. Grundlage für die Novellierung der GIRL sind die aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisse, wonach die belästigende Wirkung verschiedener Gerüche nicht nur von der Häufigkeit ihres Auftretens, sondern auch von der jeweils spezifischen Geruchsqualität abhängt (SUCKER ET AL., 2006 sowie SUCKER, 2006). Tabelle 4: Gewichtungsfaktoren für einzelne Tierarten Tierart 1) Gewichtungsfaktor f Mastgeflügel (Puten, Masthähnchen) 1,50 Legehennen/Sonstiges (z.b. Silage/Güllelagerung) 1,00 Mastschweine, Sauen (bis zu Tierplätzen) 0,75 Milchkühe mit Jungtieren (einschließlich Mastbullen und Kälbermast, sofern diese zur Geruchsbelastung nur unwesentlich beitragen) 0,50 1) Alle Tierarten, für die kein tierartspezifischer Gewichtungsfaktor ermittelt und festgelegt wurde, werden bei der Bestimmung von f gesamt so behandelt, als hätten sie den spezifischen Gewichtungsfaktor 1. Der Gewichtungsfaktor wird in einem zusätzlichen Berechnungsschritt immissionsseitig auf die errechneten Wahrnehmungshäufigkeiten aufgesattelt. In Dorfgebieten mit landwirtschaftlicher Nutztierhaltung darf nach der GIRL eine maximale Immissionshäufigkeit IG b von 15 % der Jahresstunden bei 1 Geruchseinheit (GE) nicht überschritten werden; bei Wohn- und Mischgebieten sind bis zu 10 % der Jahresstunden tolerierbar. Andernfalls handelt es sich um erheblich belästigende Gerüche. Im Außenbereich sind (Bau-)Vorhaben entsprechend 35 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) nur ausnahmsweise zulässig. Ausdrücklich aufgeführt werden landwirtschaftliche Betriebe. Wohnnutzungen im Außenbereich müssen daher mit Immissionen von dort privilegiert zulässigen Nutzungen rechnen, Wohnnutzungen sind daher mit einem immissionsschutzrechtlichen Schutzanspruch wie in einem Dorfgebiet verbunden. [ ] In begründeten Einzelfällen sind Überschreitungen des Immissionswertes von 0,15 möglich. Begründete Einzelfälle liegen z.b. vor, wenn die bauplanungsrechtliche Prägung der Situation stärkere Immissionen her- Projekt: Weerts, Dingen, Erweiterung Hähnchenmast Seite 33 von 97

35 vorruft (z.b. Vorbelastung durch gewachsene Strukturen, Ortsüblichkeit der Nutzungen), höhere Vorbelastungen sozial akzeptiert werden oder immissionsträchtige Nutzungen aufeinander treffen. Ein Immissionswert von 0,20 kann in besonders gelagerten Einzelfällen überschritten werden. Für den Außenbereich gelten die vorgenannten Ausnahmeregelungen entsprechend (siehe GIRL Schleswig-Holstein) Ergebnisse und Beurteilung Im Umfeld des Vorhabens kommen zwei verschiedene Immissionsbereiche vor: einmal die nächstgelegenen Wohnhäuser nördlich (800 m) und südlich (500 m) des Betriebes, zum anderen der Flugplatz (400 m nordwestlich), der Campingplatz (500 m westlich) und der Golfplatz (200 m nördlich) des Vorhabens (siehe Abb. 6 und Tabelle 5). Tabelle 5: Immissionshäufigkeiten an ausgewählten Immissionsorten im Umfeld des Vorhabens bei einer Immissionskonzentration von 1 Geruchseinheit je m³ Immissionsort nach Abb. 6 Häufigkeit in % der Jahresstunden bei 1 GE/m³ Szenarien AKS Nordholz Rauhigkeitslänge 0,2 m VB GB ZB 1 3,8 4,8 +1,0 2 Flugplatz 10,4 10,8 +0,4 3 2,2 2,5 +0,3 4 1,4 1,7 +0,3 5 1,5 1,8 +0,3 6 2,0 2,3 +0,3 7 Whs Weerts 13,7 14,4 +0,7 8 Campingplatz 8,0 8,9 +0,9 9 Golfplatz 18,5 19,0 +0,5 10 Golfplatz 16,1 16,4 +0,3 Legende: VB: GB: ZB: Vorbelastung durch den Betrieb Weerts Geruchsbelastung durch den Betrieb Weerts im Planzustand Zusatzbelastung durch den Betrieb Weerts im Planzustand (A-VB) 1. Die nächstgelegenen Wohnhäuser Nördlich und südlich des Betriebes Weerts befinden sich Wohnhäuser im Außenbereich. Die Häuser befinden sich nördlich in ca. 800 m Entfernung (Immissionsort 1) und südlich Projekt: Weerts, Dingen, Erweiterung Hähnchenmast Seite 34 von 97

36 in ca. 500 m (Immissionsorte 3 bis 6). Die prognostizierten Immissionshäufigkeiten liegen unter den dargestellten Bedingungen in der Istsituation an diesen Häusern deutlich unterhalb des Grenzwertes von 20 % Wahrnehmungshäufigkeiten der Jahresstunden. Wie in Tabelle 5/Spalte B dargestellt, kommt es unter den gegebenen Annahmen zukünftig nach der erfolgten Erweiterung des Betriebes Weerts zu einem proportionalen Anstieg der Geruchsemissionen und in der Folge zu zusätzlichen Geruchsimmissionen, jedoch nicht zu einem Überschreiten der hier relevanten Immissionsgrenzwerte. Abb. 6: Immissionsorte in der Umgebung des Vorhabens sowie Isolinien der belästigungsrelevanten Kenngrößen für Geruch im Istzustand des Betriebes Weerts (siehe auch Spalte VB der Tab. 5) bei Immissionswerten von 10 %, 15 % und 20 % der Jahresstunden Wahrnehmungshäufigkeit, interpoliert aus einem geschachteltem Rechengitter mit Maschenweiten von 20 m, 40 m und 80 m (Aks Nordholz ). Maßstab siehe Basislinie in Meter. Projekt: Weerts, Dingen, Erweiterung Hähnchenmast Seite 35 von 97

37 Abb. 7: Immissionsorte in der Umgebung des Vorhabens sowie Isolinien der belästigungsrelevanten Kenngrößen für Geruch im Planzustand des Betriebes Weerts (siehe auch Spalte GB der Tab. 5) bei Immissionswerten von 10 %, 15 % und 20 % der Jahresstunden Wahrnehmungshäufigkeit, interpoliert aus einem geschachteltem Rechengitter mit Maschenweiten von 20 m, 40 m und 80 m (Aks Nordholz ). Maßstab siehe Basislinie in Meter. 2. Der Flugplatz, der Campingplatz und der Golfplatz Die für den Flugplatz relevante Isolinie für eine Wahrnehmungshäufigkeit von 15 % der Jahresstunden (der für Dorfgebiete und Gewerbegebiete) reicht auch zukünftig im Planzustand (siehe Abb. 7) nicht bis an die Flugplatzgebäude heran. Der Betrieb verursacht im Planzustand unter den dargestellten Bedingungen kein Überschreiten des Immissionsgrenzwertes. Siehe Ziff. 3.1 der GIRL: Eine Geruchsimmission ist nach der Geruchs-Immissions- Richtlinie zu beurteilen, wenn sie gemäß Nr nach ihrer Herkunft aus Anlagen erkennbar, d. h. abgrenzbar ist gegenüber Gerüchen aus dem Kraftfahrzeugverkehr, dem Hausbrandbereich, der Vegetation, landwirtschaftlichen Düngemaßnahmen oder ähnli- Projekt: Weerts, Dingen, Erweiterung Hähnchenmast Seite 36 von 97

38 chem. Sie ist in der Regel als erhebliche Belästigung zu werten, wenn die Gesamtbelastung IG (Nr. 4.6) die in Tabelle 1 angegebenen Immissionswerte IW überschreitet. Bei den Immissionswerten handelt es sich um relative Häufigkeiten der Geruchsstunden (vgl. Nr. 4)....Sonstige Gebiete, in denen sich Personen nicht nur vorübergehend aufhalten, sind entsprechend den Grundsätzen des Planungsrechtes den einzelnen Spalten der Tabelle 1 zuzuordnen. Für den Campingplatz wird diesseits der gleiche Immissionswert wie für Wohngebiete in Ansatz gebracht. Die Flächen des Campingplatzes werden unter den gegebenen Annahmen in weniger als 10 % der Jahresstunden mit Gerüchen aus dem Betrieb Weerts beaufschlagt, gleichwohl werden bei entsprechenden Windverhältnissen (Schwachwinde aus Ost und Ost/Südost) in diesen Bereichen zukünftig wie auch schon bislang Gerüche aus dem Betrieb Weerts wahrnehmbar sein. Bei dem nördlich gelegenen Golfplatz handelt es sich um eine Sportfläche. Im Sinne der GIRL sind nach Ziff. 3.1 Sonstige Gebiete, in denen sich Personen nicht nur vorübergehend aufhalten, entsprechend den Grundsätzen des Planungsrechtes den einzelnen Spalten der Tabelle 1 zuzuordnen. Sportanlagen sind als Immissionsschutzflächen in der GIRL nicht aufgeführt, weil sich hier Menschen nur vorübergehend aufhalten. Unter den gegebenen Annahmen kommt es im Bereich der Sportflächen nördlich des Vorhabens zu belästigungsrelevanten Wahrnehmungshäufigkeiten von weniger als 20 % der Jahresstunden Wahrnehmungshäufigkeit (siehe Tab. 5 und Abb. 7). Die Sportflächen befinden sich im planungsrechtlichen Außenbereich. Damit wäre das Vorhaben, auch wenn sich hier Menschen ständig aufhalten würden, was nicht der Fall ist, im Sinne der GIRL genehmigungsfähig. Projekt: Weerts, Dingen, Erweiterung Hähnchenmast Seite 37 von 97

39 Abb. 7.1: Rasterwerte (20 m Raster) der belästigungsrelevanten Kenngrößen für Geruch im Planzustand des Betriebes Weerts (siehe auch Spalte GB der Tab. 5) in % der Jahresstunden Wahrnehmungshäufigkeit, interpoliert aus einem geschachteltem Rechengitter mit Maschenweiten von 20 m, 40 m und 80 m (Aks Nordholz ). Maßstab siehe Basislinie in Meter. 5.3 Ammoniakimmissionen Im Sinne des Kapitels 4.8 der TA-Luft 2002 ist zu prüfen, ob durch das Vorhaben schädliche Umwelteinwirkungen hervorgerufen werden können. Die Bewertung der möglichen Ammoniakimmissionen erfolgt gemäß Anhang 1 der TA-Luft 2002 in einem mehrstufigen Verfahren: 1. Es ist zu prüfen, ob sich innerhalb des Mindestabstandes nach Abbildung 4 im Anhang 1 der TA-Luft 2002 auf Basis der Datentabelle 11 der TA-Luft 2002 empfindliche Pflanzen und Ökosysteme befinden. Ist dies der Fall, muss geprüft werden, wie hoch die im Umfeld des Vorhabens berechneten Immissionskonzentrationen für Ammoniak im Jahresmittel sein werden. Projekt: Weerts, Dingen, Erweiterung Hähnchenmast Seite 38 von 97

40 2. Über eine Ausbreitungsrechnung nach Anhang 3 der TA-Luft 2002 ist unter Berücksichtigung der Haltungsbedingungen nachzuweisen, dass auch bei Unterschreiten des unter Schritt 1 bestimmten Abstandes der Anlagen zu empfindlichen Pflanzen und Ökosystemen die Zusatzbelastung für Ammoniak von 3 µg m -3 an keinem Beurteilungspunkt überschritten wird. Erst das Unterschreiten dieses neu ermittelten geringeren Abstandes gibt einen Anhaltspunkt für das Vorliegen erheblicher Nachteile. Ergo gilt eine Zusatzbelastung von weniger als 3 µg m -3 als unkritisch. 3. Anhaltspunkte für das Vorliegen erheblicher Nachteile sind dann nicht gegeben, wenn die Gesamtbelastung an Ammoniak an keinem Beurteilungspunkt 10 µg m -3 überschreitet (siehe Anhang 1 der TA-Luft 2002). Ergo gilt eine Gesamtbelastung von weniger als 10 µg m -3 als unkritisch. Die Höhe der Vorbelastung ist im Einzelfall festzustellen oder festzulegen. 4. Ergeben sich darüber hinaus Anhaltspunkte dafür, dass der Schutz vor erheblichen Nachteilen durch Schädigung empfindlicher Pflanzen und Ökosysteme durch Stickstoffdeposition nicht gewährleistet ist, ist in diesem Falle unter Berücksichtigung der Belastungsstruktur abzuschätzen, ob die Anlage maßgeblich zur Stickstoffdeposition beiträgt (Grenzwerte für eine vom Ökosystem abhängige maximal tolerierbare Stickstoffdeposition nennt die TA-Luft 2002 jedoch nicht) Mindestabstand nach TA-Luft Bei der Prüfung, ob der Schutz vor erheblichen Nachteilen durch Schädigung empfindlicher Pflanzen und Ökosysteme durch die Einwirkung von Ammoniak gewährleistet ist, ist der Anhang 1 mit der Abbildung 4 der TA-Luft 2002 heranzuziehen. Die zur Beurteilung heranzuziehenden spezifischen Emissionswerte liefert in diesem Beurteilungsverfahren die Tabelle 11 im Anhang 1 der TA-Luft Allerdings ist die dortige Unterscheidung der gängigen Tierhaltungsverfahren eher grob. Im Anhang 1 der TA-Luft 2002 heißt es daher auch: Weichen Anlagen zum Halten oder zur Aufzucht von Nutztieren wesentlich in Bezug auf Tierart, Nutzungsrichtung, Aufstallung, Fütterung oder Wirtschaftsdüngerlagerung von den in Tabelle 11 genannten Verfahren ab, können auf der Grundlage plausibler Begründungen (z. B. Messberichte, Praxisuntersuchungen) abweichende Emissionsfaktoren zur Berechnung herangezogen werden. Der in der TA-Luft sowie der VDI-Richtlinie 3894, Bl.1 genannte Ammoniakemissionsfaktor für Masthähnchen beträgt 0,0486 kg je Tierplatz (TP) und Jahr. Projekt: Weerts, Dingen, Erweiterung Hähnchenmast Seite 39 von 97

41 Tabelle 6: TA-Luft 202 konforme Ammoniakemissionen des Bauvorhabens im Planzustand Tierart, Nutzungsrichtung, Aufstallung, Wirtschaftsdüngerlagerung Ammoniakemissionsfaktor (kg Tierplatz -1 a -1 ) 1) Anzahl Plätze Ammoniakemission kg a -1 Masthähnchen 0,0486 1) ,2 Legende: 1) Emissionsfaktor nach TA-Luft 2002, Anhang 1, Tabelle 11 Summe: Bei einem TA-Luft 2002 konformen Ammoniakemissionsmassenstrom in Höhe von insgesamt 6.381,2 kg p.a. ergibt sich nach Anhang 1 der TA-Luft 2002 ein Mindestabstand von Anlagen zu empfindlichen Pflanzen und Ökosystemen in Höhe von ca. 516 m für die erweiterte Gesamtanlage (siehe Abb. 8). Abb. 8: Mindestabstand des Vorhabens als Gesamtanlage zu empfindlichen Ökosystemen wegen der mit der Anlage verbundenen Ammoniakemissionen gemäß Anhang 1 TA-Luft In diesem Bereich befindet sich westlich des Betriebes Weerts ein Wald. Nach Kapitel 4.8 der TA-Luft 2002 sind demnach Anhaltspunkte für das Vorliegen erheblicher Nachteile für empfindliche Ökosysteme vorhanden. Projekt: Weerts, Dingen, Erweiterung Hähnchenmast Seite 40 von 97

42 5.3.2 Ausbreitungsrechnung Aus diesem Grund wird im Folgenden die Zusatzbelastung hinsichtlich Ammoniakkonzentration ermittelt und bewertet (entsprechend Schritt 2 des Vorgehens gemäß TA-Luft 2002). Die Berechnung der im Umfeld des Vorhabens im Jahresmittel wahrscheinlich zu erwartenden Ammoniakkonzentrationen erfolgte nach Anhang 3 der TA-Luft 2002 mit dem dort vorgeschriebenen Programm austal2000 Version WI-x, unter Verwendung der Bedienungsoberfläche P&K_TAL2K, Version Tabelle 7: Liste der Emissionsdaten für Ammoniak, Ausgangsdaten Nr. in Abb. 2 1) Quelle 2) Ammoniakemissionsfaktor 3) Spezifische Emission 4) je Quelle Temp. 5) Abluft- Volumen 6) Betrieb Weerts im Istzustand: kg TP -1 a -1 g s -1 m³ s MH 0, ) 0,0456 0, , MH 0, ) 0,0539 0, ,3 g m -2 d -1 5/6 Mist 100 m² 5 0, Betrieb Weerts im Planzustand: kg TP -1 a -1 g s -1 m³ s MH 0, ) 0,0456 0, , MH 0, ) 0,0539 0, , MH 0, ) 0,0510 0, ,4 g m -2 d -1 5/6 Mist 100 m² 5 0, Summe: 0,105 Legende: 1) Quellenbezeichnung nach Kapitel 4. 2) Legende: MH = Masthähnchen. 3) lt. TA-Luft 2002, Anhang 1, Tabelle 11 sowie VDI (2011). 4) angegeben als mittlere Emissionsstärke in Gramm Ammoniak je Sekunde. 5) Geschätzte mittlere Jahres-Ablufttemperatur. 6) Geschätzter mittlerer Abluftvolumenstrom der einzelnen Quellen 7) Emissionsfaktor nach VDI 3894 Bl.1, Tabelle 25. 8) Stärke des Emissionsmassenstroms auf Grundlage der Emissionswerte der TA-Luft 2002 bzw. Flessa, H. et. al. 2012, Tabelle , unter Berücksichtigung einer 20%-igen Emissionsminderung auf Grund rohproteinreduzierter bzw. angepasster Futtermittel. In der Hähnchenmast wird ein Mastverfahren praktiziert, bei dem die genehmigte Tierzahl eingestallt wird. Auf Grund der maximal möglichen Belegungsdichte (39 kg Lebendgewicht/m²), die aus der TierSchNutzTVO vom 1. Oktober 2009 resultiert, werden zum 31. Masttag ca. 25 % der Tiere aus dem Stall genommen (sogenanntes Vorgreifen). Die verbleibenden Tiere werden bis zum ca. 38. Masttag weiter gemästet. Somit ist die Mast als geteilte Mast zu bewerten. Zum einen als Kurzmast (für 25 % der eingestallten Tiere) mit einem Emissionsfaktor für Ammoniak in Höhe von 0,035 kg NH 3 TP -1 a -1 ; zum anderen als Langmast Projekt: Weerts, Dingen, Erweiterung Hähnchenmast Seite 41 von 97

43 (für 75 % der eingestallten Tiere) mit einem Emissionsfaktor von 0,0486 kg NH 3 TP -1 a -1. Nach entsprechender Gewichtung ergibt sich ein Ausgangswert für den Emissionsfaktor von 0,0452 kg NH 3 TP -1 a -1. Des Weiteren ist es geplant bzw. notwendig, dass die Masthähnchen auf dem Betrieb Weerts auch zukünftig mit einem Rohprotein angepasstem Futter gefüttert werden. Mittels dieser Fütterung können die Ammoniakemissionen pro Tierplatz und Jahr gegenüber der Standardfütterung um 20 % reduziert werden (Flessa, H. et. al., 2012). Die Lage der Quellen ergibt sich aus Tabelle 3.2. Weiterhin wurde analog zur Berechnung der Geruchsimmissionen vorgegangen, d.h. ein Emissionsmassenstrom ermittelt und die Ausbreitungsklassenstatistik der Station Nordholz verwendet Beurteilung der NH 3 -Konzentration Bei Realisierung des Bauvorhabens Weerts wird, wie in Abbildung 9 dargestellt, der Grenzwert für die anlagenbezogene Zusatzbelastung von 3 µg m -3 (nach Schritt 2 des Vorgehens) in keinem potenziell empfindlichen Ökosystem überschritten. Auf die Ausweisung der unter Beachtung der allgemeinen Vorbelastung resultierenden Gesamtbelastung wird gemäß Prüfschema der TA-Luft 2002 an dieser Stelle verzichtet. Projekt: Weerts, Dingen, Erweiterung Hähnchenmast Seite 42 von 97

44 Abb. 9: Anlagenbezogene Zusatzkonzentrationen in µg m -3 in 40 m Rastern für Ammoniak im Jahresmittel durch den Betrieb Weerts im Planzustand (interpoliert aus einem geschachtelten Rechengitter mit Maschenweiten von 20 m, 40 m und 80 m; Aks Nordholz ). Maßstab 1 : ~ Ergebnisse und Beurteilung der Stickstoffdeposition Nach Punkt 4.8 der TA-Luft 2002 liegen u.a. bei einer Gesamtbelastung durch luftgetragenen Ammoniak von mehr als 10 µg m -3 Anhaltspunkte dafür vor, dass in diesem Bereich der Schutz vor erheblichen Nachteilen durch Schädigung empfindlicher Pflanzen und Ökosysteme durch Stickstoffdeposition nicht gewährleistet ist. In diesem Falle ist unter Berücksichtigung der Belastungsstruktur abzuschätzen, ob die Anlage maßgeblich zur Stickstoffdeposition beiträgt. Zwar wird im vorliegenden Fall der in der TA-Luft 2002 angegebene Grenzwert für die Gesamtbelastung von 10 µg m -3 in den angrenzenden Ökosystemen nicht überschritten, im Sinne einer Einzelfallprüfung werden nachfolgend dennoch die Stickstoffeinträge durch Stickstoffdeposition im Umfeld des Bauvorhabens ermittelt und bewertet. Projekt: Weerts, Dingen, Erweiterung Hähnchenmast Seite 43 von 97

45 Da für die Beurteilung der anlagenbezogenen Stickstoffdeposition in der TA-Luft 2002 keine Grenzwerte genannt werden, kann für die sich anschließende Einzelfallprüfung der Grenzwert resp. sog. Abschneidekriterium von 5 kg ha -1 a -1 gemäß Vorschlag der Bund- /Länderarbeitsgemeinschaft-Immissionsschutz (LAI) in der Fassung des LAI- Abschlussberichtes vom 1. März 2012 herangezogen werden. In der Fußnote hierzu wird folgendes angemerkt: Beispielrechnungen haben gezeigt, dass bei einer Zusatzbelastung von < 5 kg ha -1 a -1 in der Regel nach Durchlaufen des gesamten Verfahrens kein Anhaltspunkt für erhebliche Nachteile gegeben ist. Abb. 10: Anlagenbezogene N-Deposition im Planzustand, dargestellt als Isolinie für 5 kg ha -1 a -1 N-Eintrag in Waldökosysteme bei einer Depositionsgeschwindigkeit von 0,02 m s -1 (Maschenweiten von 10 m, 20 m, 40 m und 80 m. Maßstab 1:~12.500). Gemäß LAI-Abschlussbericht vom 1. März 2012 ist bei Waldökosystemen in den Berechnungen eine Depositionsgeschwindigkeit von 0,02 m s -1 anzunehmen, für Offenlandbiotope gilt Projekt: Weerts, Dingen, Erweiterung Hähnchenmast Seite 44 von 97

46 eine Depositionsgeschwindigkeit von 0,01 m s -1. Die TA-Luft gibt hingegen eine allgemeine Depositionsgeschwindigkeit von 0,01 m s -1 an. Die Hinterlegung einer doppelten Depositionsgeschwindigkeit führt zu einer entsprechenden Erhöhung der berechneten Depositionen im Umfeld eines Bauvorhabens. Ausgehend von der Veröffentlichung von STRAUB et al. (2013) Ermittlung von Stickstoff- und Säureeinträgen in Wäldern mit Lagrange schen Ausbreitungsmodellen: Vergleich unterschiedlicher Berechnungsmethoden wird seitens der LAI vorgeschlagen, die N-Deposition in Waldgebieten aus der mit Austal 2000 in einer Ausbreitungsrechnung unter Verwendung einer mesoskaligen Depositionsgeschwindigkeit ermittelten N-Deposition durch Multiplikation der Modell-Deposition mit dem Faktor v dw v -1 dm zu errechnen (v dw = Depositiongeschwindigkeit Wald; v dm = mesoskalige Depositionsgeschwindigkeit). In vorliegender Betrachtung ist die mesoskalige Depositionsgeschwindigkeit, wie in Austal hinterlegt, mit 0,01 m s -1 angesetzt; die Depositionsgeschwindigkeit für Waldgebiete liegt gemäß der Empfehlung der LAI bei 0,02 m s -1. Zur Berechnung der N-Deposition ist somit eine Multiplikation der Ergebnisse aus der Ausbreitungsrechnung unter Verwendung der mesoskaligen Depositionsgeschwindigkeit von 0,01 m s -1 mit dem Faktor 2 notwendig. Wie in Abb. 10 dargestellt, wird das Abschneidekriterium gem. LAI-Leitfaden von 5 kg N ha -1 a -1 in den umliegenden kartierten Waldbeständen westlich des Betriebes nicht überschritten. Gemäß LAI-Vorgehen ist in der Folge die Erheblichkeit der Stickstoffeinträge in den nächsten Waldflächen nicht weiter zu beurteilen, weil unerheblich. Projekt: Weerts, Dingen, Erweiterung Hähnchenmast Seite 45 von 97

47 5.3.5 Stickstoffdeposition im FFH-Gebiet Klev- und Donnlandschaft bei St. Michaelisdonn, DE Abb. 11: Lage des FFH-Gebietes "Klev- und Donnlandschaft bei St. Michaelisdonn" zum Bauvorhaben Weerts in Dingen. Im westlichen Umfeld des Bauvorhabens in ca. 700 m Entfernung zum Vorhaben befinden sich Teile des nächstgelegenen FFH-Gebiets Klev- und Donnlandschaft bei St. Michaelisdonn (Gebiets-Nr.: DE ). Im Folgenden werden hierzu die gemäß Standarddatenbogen betroffenen Lebensraumtypen gemäß Anh. I FFH-RL in den betreffenden Teilgebieten hinsichtlich ihrer Toleranz gegenüber Stickstoff-Deposition betrachtet. Grundlage bilden dafür die empirischen critical loads der Stickstoffdeposition gem. der sog. Berner Liste der critical loads (vgl. LAI-Papier, BOBBINK ET AL. 2003, BOBBINK ET AL. 2010) sowie des FE-Vorhabens Untersuchung und Bewertung von straßenverkehrsbedingten Nährstoffeinträgen in empfindliche Biotope (FE-Vorhabensnr /2009, Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt)), verfasst von BALLA ET AL. (2013). Projekt: Weerts, Dingen, Erweiterung Hähnchenmast Seite 46 von 97

48 Das FFH-Gebiet ist in dem relevanten Bereich für die Erhaltung folgender Lebensraumtypen des Anhangs I und Arten des Anhangs II der FFH-Richtlinie a) von besonderer Bedeutung = prioritäre Lebensraumtypen: 4030 Trockene europäische Heiden 6230 Artenreiche montane Borstgrasrasen auf Silikatböden 7140 Übergangs- und Schwingrasenmoore 9190 Alte bodensaure Eichenwälder mit Quercus robur auf Sandebenen In der folgenden Tabelle 8 werden die Ökosysteme zusammengefasst, die den oben genannten Lebensraumtypen gemäß Anh. I FFH-RL entsprechen. Tabelle 8: Ausgewählte Empirische Critical loads der Stickstoff-Deposition Ökosystem gem. Berner Liste critical load (kg N ha -1 a -1 ) 7140 Übergangs- und Schwingrasenmoore Trockene europäische Heiden Artenreiche montane Borstgrasrasen auf Silikatböden Alte bodensaure Eichenwälder mit Quercus robur Gemäß geltender Erlasslage für das Land Schleswig-Holstein (Erlass vom , V und Erlass vom , V ) ist zu prüfen, ob das Vorhaben einzeln oder in Zusammenhang mit anderen Projekten oder Plänen geeignet ist, das FFH- Gebiet Klev- und Donnlandschaft bei St. Michaelisdonn erheblich zu beeinträchtigen. Hierbei ist als Zusatzbelastung die Summe aller Änderungen seit Gebietsmeldung zu definieren. Bei der Prüfung ist hierbei gemäß der aktuellen Erlasslage sowie der geltenden Rechtsprechung des BVerwG der beste verfügbare Stand des Wissens anzuwenden. Weitgehend unbestritten haben sich die empirischen Critical Loads als Kenngröße bei der Beurteilung der Stickstoffempfindlichkeit wissenschaftlich etabliert. Überschreiten der maßgeblichen ökosystemspezifischen Critical Loads in der Gesamtbelastung weisen auf eine mögliche langfristige Schädigung der betroffenen Biotope hin. In der Praxis überschreiten jedoch schon die Vorbelastungswerte der Stickstoffeinträge die maßgeblichen Critical Loads. So ist zunächst grundsätzlich ein Risiko für erhebliche Beeinträchtigungen stickstoffempfindlicher Ökosysteme anzunehmen. Projekt: Weerts, Dingen, Erweiterung Hähnchenmast Seite 47 von 97

49 Dies gilt jedoch nur, wenn das Vorhaben einen nachweisbaren und somit prüfungsrelevanten (erheblichen) Beitrag zur Gesamtbelastung leistet. Irrelevanzgrenze für vorhabenbezogene Stickstoff-Einträge: Bezug genommen wird im Folgenden auf den (Abschluss-) Forschungsbericht aus dem Forschungsprogramm des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen e.v. (Balla et al. 2013): In der o.g. sog. BAST-Studie wird zwischen Abschneidekriterium und Bagatellschwelle unterschieden (Zitat): Abschneidekriterium Ausgehend von der Fachdiskussion zum Thema hat das BVerwG anerkannt, dass sehr niedrige vorhabenbedingte Stickstoffeinträge in FFH-Lebensraumtypen nicht zu erheblichen Beeinträchtigungen führen müssen. Ein projektbezogen anwendbares unteres Abschneidekriterium wird hier bei 0,3 kg N ha -1 a -1 (.) angesetzt. Diese Schwelle ist aus der Nachweisgrenze für die Messung von Immissionskonzentrationen für NO X und NH 3 abgeleitet und liegt deutlich unterhalb nachweisbarer Wirkungen auf die Biodiversität. Bagatellschwelle Eine Bagatellschwelle bezeichnet eine quantitative Größe, die auf der Basis des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes die Grenze zwischen (potenziell) erheblichen Beeinträchtigungen und lediglich bagatellhaften Beeinträchtigungen definiert. In Fällen, in denen die Gesamtbelastung den Critical Load überschreitet, werden Bagatellschwellen für die Höhe eines zusätzlichen Stickstoffeintrags (= 3 % des maßgeblichen Critical Loads) und für den Flächenumfang davon betroffener FFH-Lebensraumtypen definiert (siehe Kap. 9). Im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr werden stickstoffhaltige Verbindungen in die Luft emittiert und führen zur Deposition von Stickstoffverbindungen vorwiegend aus Stickoxiden (Stickstoffmonoxid NO und Stickstoffdioxid NO 2, in der Summe NO X ) und - untergeordnet - aus Ammoniak (NH 3 ). Bei der wirkungsseitigen Betrachtung von Stickstoffeinträgen in Biotope bzw. Lebensraumtypen unter Berücksichtigung der empirischen Critical Loads für Stickstoffdeposition (CL) gem. Projekt: Weerts, Dingen, Erweiterung Hähnchenmast Seite 48 von 97

50 Berner Liste ist jedoch die den Stickstoff liefernde Verbindung und damit die Quelle (NO X bzw. NH 3 aus dem Straßenverkehr oder NH 3 aus der Tierhaltung) irrelevant. Es handelt sich bei der Argumentation zum 0,3 kg N ha -1 a -1 -Abschneidekriterium und dessen Ableitung nicht um eine für Straßenbauvorhaben spezifische Argumentation. Bei der Ableitung von wirkungsseitigen Irrelevanzschwellen wird davon ausgegangen, dass aus technischen Gründen sehr niedrige Modellwerte nicht mehr verifiziert werden können. In Kapitel der sog. BAST-Studie wird die Belastbarkeit sehr niedriger Modellwerte diskutiert: Vergleicht man berechnete Depositionswerte mit berechneten Immissionswerten, ist zu beachten, dass Stickstoffdepositionen kleiner 0,5 kg N ha -1 a -1 mit sehr niedrigen NO x - und NH 3 - Konzentrationen korreliert sind. Sehr niedrige Immissionskonzentrationen heißt, dass die Größenordnung nicht durch Messungen von der Hintergrund-Immissionsbelastung zu unterscheiden ist und unterhalb der jährlichen Schwankung von Messdaten an Hintergrundmessstationen liegt. Für ortsbezogene Beurteilungen haben Rechenwerte unterhalb von 0,5 kg N ha -1 a -1 somit nur eine eingeschränkte Aussagekraft. Aufgrund dieser Grenzen der Genauigkeit von Messung und Berechnung von Stickstoffeinträgen ist es sinnvoll, für die Depositionsberechnung der vorhabensbedingten Zusatzbelastung eine untere Schwelle zu definieren, ab der die Unsicherheiten als zu hoch eingeschätzt werden, um daraus einen belastbaren Beurteilungswert ableiten zu können. Im Folgenden wird diese untere Schwelle als unteres Abschneidekriterium bezeichnet. Die Bestimmung eines solchen Abschneidekriteriums ist, wie oben beschrieben, nicht mit einer statistischen Fehlerbetrachtung möglich. Um dennoch ein Abschneidekriterium herleiten zu können, wird vorgeschlagen, auf der Grundlage von Messunsicherheiten einen unteren Wert abzuleiten. Da es keine routinetaugliche Methode für die Messung der trockenen Deposition gibt (siehe Kap ), wird hier vorgeschlagen, die Messunsicherheiten primär auf Grundlage von Immissionskonzentrationsmessungen zu bestimmen. Eine Recherche zu den Angaben unterer Nachweisgrenzen von Konzentrationsmessgeräten für Außenluft oder Abgasluft für die Stoffe NO X bzw. NH 3 hat ergeben, dass die Werte je nach Messgerät für NO X bei 0,4-3 μg m - ³ und für NH 3 bei 0,14-3 μg m - ³ liegen. Berechnet man mit den in der VDI 3782 Bl. 5 definierten Depositionsgeschwindigkeiten für die jeweils niedrigste Nachweisgrenze die Depositionsrate für elementaren Stickstoff resultierend aus NO X und NH 3, ergibt sich in der Summe ein Wert von ca. 0,5 kg N ha -1 a -1. Setzt Projekt: Weerts, Dingen, Erweiterung Hähnchenmast Seite 49 von 97

51 man die obere Nachweisgrenze von 3 μg m - ³ an, die auch jährlichen meteorologie-bedingten Schwankungen entsprechen, kommt man auf einen berechneten Wert von ca. 9 kg N ha -1 a -1. Für die weitere Betrachtung wird konservativ der niedrigere Wert von 0,5 kg N ha -1 a -1 verwendet. Liegen Berechnungswerte unterhalb von Nachweis- bzw. Bestimmungsgrenzen, wird in der Messpraxis aus Konservativitätsbetrachtungen heraus häufig die Hälfte des Nachweiswertes angesetzt (siehe LABO 2003, S. 25 und Oberflächengewässerverordnung 2011, Abs ). Unter dieser Prämisse kann man einen gerundeten Wert von 0,3 kg N ha -1 a -1 als unteres Abschneidekriterium ansetzen. Aus dem bisher zitierten wird deutlich, dass bereits die Ableitung des vorhabenbezogenen 0,3 kg N ha -1 a -1 -Abschneidekriteriums einem sehr konservativen Ansatz folgt. Es wird nicht davon ausgegangen, dass entsprechende Werte keine Wirkung hervorrufen, sondern dass die Realität nicht hinreichend abgebildet wird, um einen Ursache-Wirkungs-Zusammenhang abzuleiten. Insbesondere ist in diesem Zusammenhang auch wichtig, dass es sich bei der oben beschriebenen Ableitung um einen Summenwert für NO X und NH 3 handelt. Bei Tierhaltungsanlagen ist jedoch lediglich NH 3 relevant. Dazu heißt es im weiteren Text des Kapitels 6.4.3: Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) beschreibt in einem Vermerk (LANUV 2012a) eine ähnliche Herleitung eines Abschneidekriteriums. Das LANUV geht von einer Messunsicherheit für Außenluft im Jahresmittelwert von 1 μg m - ³ aus. Nach der Umrechnung der Konzentrationen mittels der Depositionsgeschwindigkeiten der VDI 3782 Bl. 5 und der Anwendung der Gaußschen Fehlerfortpflanzung auf NO und NO 2 kommt das LANUV auf Werte von 0,3 kg N ha -1 a -1 für NO 2 und 3 kg N ha -1 a -1 für NH 3 und schließt daraus auf eine Konvention für die Messunsicherheit von 0,3 kg N ha -1 a -1. Somit stellt das im Zusammenhang mit Straßenbauvorhaben abgeleitete, vorhabenbezogene Abschneidekriterium von 0,3 kg N ha -1 a -1 für die Betrachtung von Stallbauvorhaben, bei denen lediglich Ammoniakemissionen relevant sind, einen überaus scharfen Wert dar. Mögliche Betrachtung der Vorbelastung Für den Betrieb Weerts liegen Informationen über den Tierbestand vor dem Jahr 2004 vor. Bis zum Jahr 2009 wurden auf dem Betrieb Weerts 400 Mastschweine und 20 Sauen in zwei Projekt: Weerts, Dingen, Erweiterung Hähnchenmast Seite 50 von 97

52 Ställen gehalten. Zusätzlich befand sich ein Güllebehälter mit einem Durchmesser von 10 m auf der Hofstelle. Im Jahr 2009 wurde auf dem Betrieb der jetzt vorhandene Stall für Masthähnchen genehmigt. Im Zuge des Genehmigungsverfahrens für diesen Stall wurden die Schweinehaltung und die Güllelagerung auf dem Hof eingestellt. Der Schweinemaststall und der Güllebehälter wurden im Zuge des Baues des Hähnchenstalles abgerissen. Die Sauenhaltung in einem weiteren Altgebäude wurde ebenfalls eingestellt. Tabelle 9: Ammoniakemissionsvergleich des Betriebes Weerts vor und nach dem Jahr 2009 Tierart, Nutzungsrichtung, Aufstallung, Wirtschaftsdüngerlagerung Ammoniakemissionsfaktor Anzahl Plätze/ Oberfläche in m² Ammoniakemission kg a -1 vor 2009 Mastschweine 3,64 (kg Tierplatz -1 a -1 ) ,0 Sauen 7,29 (kg Tierplatz -1 a -1 ) ,8 Güllebehälter 10 (g/m²*d) 78,5 286,52 Summe: 1.888,32 nach 2009 Masthähnchen 0,03616 (kg Tierplatz -1 a -1 ) ,2 Emissionsseitig verursachen die Masthähnchen mit kg NH 3 a -1 weniger Ammoniakemissionen als die damals genehmigte Schweinehaltung mit den Nebenanlagen mit 1.888,32 kg NH 3 a -1. Der Masthähnchenstall hat mit 11,5 m hohen Abluftkaminen über Grund bessere Ableitbedingungen der Abluftfahne als die bodennahen Emissionsquellen des ehemaligen Schweinestalles mit ca. 6 m und des Güllebehälters mit ca. 2 m. In Tabelle 9 ist die Stickstoffdeposition durch die vor 2009 vorhandene Schweinehaltung der derzeit vorhandenen Hähnchenhaltung gegenübergestellt. Es ist ersichtlich, dass es durch den Bau des ersten Hähnchenstalles bei gleichzeitigem Rückbau der Schweinehaltung und der Güllelagerung zu keiner Zunahme der Ammoniakfracht aus dem Betrieb Weerts gekommen ist. Aus Sicht der Ammoniakemissionen wurden die Emissionen aus der Schweinehaltung durch die Emissionen aus der Hähnchenhaltung teilweise ersetzt. Daher wird der vorhandene Hähnchenstall in Bezug auf die Betrachtung des FFH-Gebietes nicht berücksichtigt, da Emissionen in Höhe dieses Stalles im Umkehrschluss bereits vor der Nennung bzw. Ausweisung des FFH-Gebietes im Jahr 2004 vorhanden und damit bereits Bestandteil der damals durchgeführten Kartierungen und der Ausweisung des FFH-Gebietes waren. Projekt: Weerts, Dingen, Erweiterung Hähnchenmast Seite 51 von 97

53 Ermittlung der vorhabenbezogenen Stickstoffeinträge in umliegende FFH-Gebiete In einer von STRAUB ET AL. 2 veröffentlichten Untersuchung über den Vergleich von unterschiedlichen Berechnungsmethoden für die Ermittlung von Stickstoffeinträgen im Wald wird anhand von Beispielen gezeigt, dass die Modell-Konzentration bei Betrachtung des vertikalen Ausbreitungsprofils zunächst zum Boden hin zunimmt und mit Annäherung an die Oberfläche in eine Abnahme übergeht. Diese Abnahme begründet sich in der Abreicherung der Konzentration durch die Deposition an der Oberfläche: Auf Grund des Massenerhaltungssatzes wird vom Modell austal2000 genau so viel Masse aus der bodennahen Atmosphäre entnommen, wie durch die Deposition an der Oberfläche abgelagert wird. Dieser Zusammenhang wird in der VDI-Richtlinie 3945 Blatt 3 ausführlich dargestellt und verifiziert. Wird nun die Deposition nachträglich aus der Modell-Konzentration errechnet, so wird die beschriebene Abreicherung der Konzentration durch die deponierte Masse (Modell- Deposition) fälschlicherweise nicht berücksichtigt. Ein solches Verfahren stellt somit eine nicht zu begründende Verletzung der Massenbilanz des Modells dar (vgl. STRAUB ET AL., 2013). In der Folge wird durch ein solches Verfahren die Deposition aus einer zu hohen Modell- Konzentration berechnet, wodurch sich im Vergleich mit der durch austal2000 errechneten Deposition höhere Werte für die Deposition ergeben. Aus den oben genannten Gründen führt die mit der höheren Depositionsgeschwindigkeit von 0,02 m s -1 durchgeführte Ausbreitungsrechnung auch nur zu einer um ca. 15 % erhöhten Konzentration, aber zu einer um ca. 63 % höheren Deposition. Dieses in STRAUB ET AL. als Methode 4 beschriebene Verfahren führt allerdings zu einer stärkeren Abreicherung der bodennahen Modell-Konzentration, insbesondere auf der Strecke zwischen Emissionsquelle und Wald, wodurch die Deposition auf dieser Strecke überschätzt und in der Folge die Deposition an der Waldkante unterschätzt wird. Nach STRAUB ET AL. kann die Deposition über Wald nur durch Anwendung des Ausbreitungsmodell LASAT unter Beachtung der örtlichen Gegebenheiten korrekt wiedergegeben wer- 2 vgl. STRAUB, W., HEBBINGHAUS, H., SOWA, A., WURZLER, S., Ermittlung von Stickstoff- und Säureeinträgen in Wäldern mit Lagrange schen Ausbreitungsmodellen: Vergleich unterschiedlicher Berechnungsmethoden, in: Immissionsschutz 13, Nr. 1 (2013), S Projekt: Weerts, Dingen, Erweiterung Hähnchenmast Seite 52 von 97

54 den, da das Modell durch Angabe verschiedener Depositionsgeschwindigkeiten die Abreicherung der bodennahen Konzentration durch die zu deponierende Masse korrekt berechnen kann. Die Anwendung dieses Modells stellt jedoch hohe qualitative Anforderungen an die Datengrundlage (z.b. Digitalisierung von Wald und der örtlichen Gegebenheiten), was sich in einem im Verhältnis zur Anwendung von austal2000 deutlich höheren zeitlichen und fachlichen Aufwand niederschlägt. Abb. 12.1: Vorhabenbezogene Stickstoffdeposition als Isolinien für 0,3 kg ha -1 a -1 bei einer Depositionsgeschwindigkeit von 0,01 m s -1 mit einer Multiplizierung von 0,01 m s -1 (dunkelblaue Linie) im Offenland (hellviolett = LRT 4030, braun = LRT 6230, violett = LRT 7140) und von 0,02 m s -1 (hellblaue Linie) im Wald (grün = LRT 9190), interpoliert aus einem geschachtelten Rechengitter. AKS Nordholz , M 1 : ~ Als praktikable, belastbare und ausreichend konservative Methode 3 wird von STRAUB ET AL. deswegen folgendes Verfahren vorgeschlagen: Projekt: Weerts, Dingen, Erweiterung Hähnchenmast Seite 53 von 97

55 Die Deposition wird mit dem gemäß TA-Luft 2002 zu verwendenden Modell austal2000 unter Verwendung der hinterlegten Depositionsgeschwindigkeit (0,01 m s -1 ) errechnet und diese in einem zweiten Schritt mit dem Verhältnis der Depositionsgeschwindigkeit von Wald (0,02 m s -1 ) zu Mesoskala (0,01 m s -1 ) multipliziert (ebd., Methode 3). Abb. 12.2: Vorhabenbezogene Stickstoffdeposition als Isolinien für 0,3 kg ha -1 a -1 bei einer Depositionsgeschwindigkeit von 0,02 m s -1 mit einer Multiplizierung von 0,01 m s -1 (dunkelblaue Linie) im Offenland (hellviolett = LRT 4030, braun = LRT 6230, violett = LRT 7140) und von 0,02 m s -1 (hellblaue Linie) im Wald (grün = RT 9190), interpoliert aus einem geschachtelten Rechengitter. AKS Nordholz , M 1 : ~ Die Darstellung in Abb erfolgt im FFH-Gebiet mit dieser Methode 3 unter Berücksichtigung des jetzt geplanten Stalles, des in Bau befindlichen Stalles und der vorhandenen Mistlagerung auf der Silageplatte. Projekt: Weerts, Dingen, Erweiterung Hähnchenmast Seite 54 von 97

56 In den Abbildungen 12.1 bis 12.3 sind die Isolinien für eine vorhabenbezogene Stickstoffdeposition von 0,3 kg N ha -1 a -1 dargestellt. Als Alternative zu der oben beschriebenen Methode 3 der Errechnung der Stickstoffdeposition soll nach Forderung des Zuständigen Behörde zusätzlich eine Ausbreitungsberechnung mit einer Depositionsgeschwindigkeit von 0,02 m s -1 durchgeführt werden (sog. Methode 4 nach STRAUB ET AL.). Es kommt hierdurch jedoch ab Emissionsaustritt aus den Kaminen zu höheren Depositionswerten. Dieses in STRAUB ET AL. als Methode 4 beschriebene Verfahren führt allerdings zu einer stärkeren Abreicherung der bodennahen Modell-Konzentration, insbesondere auf der Strecke zwischen Emissionsquelle und Wald, wodurch die Deposition auf dieser Strecke überschätzt und in der Folge die Deposition an der Waldkante unterschätzt wird. Da in dieser Berechnung eine Depositionsgeschwindigkeit von 0,02 m s -1 ab der Emissionsquelle berücksichtigt wird, ist es aus hiesiger Sicht nicht notwendig das Ergebnis in einem zweiten Schritt mit dem Verhältnis der Depositionsgeschwindigkeit von Wald (0,02 m s -1 ) zu multiplizieren. Dieses würde eine sehr deutliche Überschätzung der Stickstoffdeposition in den umliegenden Waldflächen verursachen. Diese Betrachtung ist jedoch seitens der Genehmigungsbehörde gefordert (aus diesseitiger gutachterlicher Sicht wird dieser Ansatz der Behörde aus fachlichen Gründen als nicht sinnvoll angesehen). Die Ergebnisse der von der Behörde geforderten Berechnung sind in Abb dargestellt. Die Ergebnisse der Berechnungen ohne diese von der Behörde geforderten zusätzlichen Multiplizierungen sind in Abb dargestellt. Projekt: Weerts, Dingen, Erweiterung Hähnchenmast Seite 55 von 97

57 Abb. 12.3: Vorhabenbezogene Stickstoffdeposition dargestellt als Isolinien für 0,3 kg ha -1 a -1 bei einer berechneten Depositionsgeschwindigkeit von 0,02 m s -1 ohne eine zusätzliche Multiplizierung von 0,02 m s -1 in den Waldflächen, dargestellt in 50 m-rastern im FFH-Gebiet, interpoliert aus einem geschachtelten Rechengitter. AKS Nordholz , M 1 : ~ Fazit: Durch das Bauvorhaben Weerts kommt es im Bereich des betreffenden FFH-Gebietes zu einem vorhabenbezogenen Eintrag von über 0,3 kg N ha -1 a -1. Nach BALLA ET AL. (2013) sind vorhabenbezogene Einträge von 0,3 kg N ha -1 a -1 weder empirisch nachweisbar noch zeigt sich ein wirkungsseitiger Einfluss solcher Einträge. Daher sind durch die Ammoniakemissionen aus dem Vorhaben Weerts Auswirkungen auf die Erhaltungsziele (Erhaltung oder Wiederherstellung der vorhandenen Lebensraumtypen) des FFH- Gebietes nicht auszuschließen. Eine Verträglichkeit der Vorhaben mit den Erhaltungszielen des FFH-Gebietes wird daher in einer gesonderten FFH-Verträglichkeitsstudie geprüft. Projekt: Weerts, Dingen, Erweiterung Hähnchenmast Seite 56 von 97

58 Verfahrensalternativen mit einer Abluftreinigung Als Alternative zu der Ableitung der Abluft des geplanten Hähnchenstalles über die 14 m hohen Abluftkamine mit einer Mindestabluftgeschwindigkeit von 10 m s -1 soll die Berücksichtigung von einer Abluftreinigung für den geplanten Stall berechnet werden. Derzeit gibt es zwei zertifizierte Abluftreinigungen für die Hähnchenmast. In der Berechnung wird eine Reinigungsleistung von 70 % für Ammoniak unterstellt und es wird ebenfalls die Fütterung von RAM-Futter berücksichtigt. Die Abluft verlässt die Abluftreinigung über Abluftkamine in einer Höhe von 8,5 m über Grund. Weiterhin wurden der Stall mit Masthähnchen mit der genehmigten Kaminentlüftung und eine Mistlagerfläche von 100 m² berücksichtigt. Diese Alternativprüfung wird für die Varianten aus den Abbildungen 12.1 und 12.2 dargestellt. Die vorhabenbezogenen Stickstoffeinträge bzw. die Isolinien von 0,3 kg N ha -1 a -1 im Umfeld der Anlage liegen mit Berücksichtigung der Abluftreinigung am geplanten Stall in einem ähnlichen Bereich wie mit Berücksichtigung der Abluftkamine (vgl. Abb. 12 und 13). Somit würde eine Abluftreinigung keine deutliche Reduzierung der vorhabenbezogenen Stickstoffdepositionen im Umfeld verursachen. In der Berechnungsvariante 2 kommt es im Bereich des betreffenden FFH-Gebietes noch zu einem vorhabenbezogenen Eintrag von über 0,3 kg N ha -1 a -1. Projekt: Weerts, Dingen, Erweiterung Hähnchenmast Seite 57 von 97

59 Abb. 13.1: Vorhabenbezogene Stickstoffdeposition dargestellt als Isolinien für 0,3 kg ha -1 a -1 bei einer Depositionsgeschwindigkeit von 0,01 m s - 1 mit einer Multiplizierung mit 0,01 m s -1 (dunkelblaue Linie) im Offenland (violett = LRT 4030, braun = LRT 6230, violett = LRT 7140) und von 0,02 m s -1 (hellblaue Linie) im Wald (grün = LRT 9190) dargestellt mit Berücksichtigung der Abluftreinigung an dem geplanten Stall (vgl. Abb. 12.1), interpoliert aus einem geschachtelten Rechengitter. AKS Nordholz , M 1 : ~ Projekt: Weerts, Dingen, Erweiterung Hähnchenmast Seite 58 von 97

60 Abb. 13.2: Vorhabenbezogene Stickstoffdeposition dargestellt als Isolinien für 0,3 kg ha -1 a -1 bei einer Depositionsgeschwindigkeit von 0,01 m s - 1 mit einer Multiplizierung mit 0,01 m s -1 (dunkelblaue Linie) im Offenland (violett = LRT 4030, braun = LRT 6230, violett = LRT 7140) und von 0,02 m s -1 (hellblaue Linie) im Wald (grün = LRT 9190) dargestellt mit Berücksichtigung der Abluftreinigung an dem geplanten Stall (vgl. Abb. 12.2), interpoliert aus einem geschachtelten Rechengitter. AKS Nordholz , M 1 : ~ Vorsorge nach TA-Luft Nach Ziff TA-Luft 2002 ist zur Vorsorge vor Umweltbelastungen bei Ammoniak a) ein Massenstrom der Emissionen von max. 0,15 kg h -1 oder b) eine Massenkonzentration der Emissionen von max. 30 mg m -3 einzuhalten. Nach Umrechnung der Daten der o. g. Tabelle 7 beträgt der Emissionsmassenstrom der Gesamtanlage im Planzustand 0,1563 g NH 3 s -1 resp. 0,563 kg h -1 Ammoniak bei einer mittleren Ammoniakkonzentration von 2,8 mg m -3 (156 mg NH 3 s -1 dividiert durch einen Abgasvolu- Projekt: Weerts, Dingen, Erweiterung Hähnchenmast Seite 59 von 97

61 menstrom in Höhe von 55,5 m³ s -1 ). Die Anforderungen der Ziff TA-Luft 2002 werden damit eingehalten. 5.4 Staubimmissionen Nach Ziff und Tabelle 7 der TA-Luft 2002 ist im Genehmigungsverfahren die Bestimmung der Immissionskenngrößen für Staub nicht erforderlich, wenn die nach Nummer 5.5 abgeleiteten Emissionen (Massenströme) die in Tabelle 7 der TA-Luft 2002 festgelegten Bagatellmassenströme nicht überschreiten und die nicht nach Nummer 5.5 abgeleiteten Emissionen (diffuse Emissionen) 10 vom Hundert der in Tabelle 7 festgelegten Bagatellmassenströme nicht überschreiten (gefasste Quelle < 1 kg Staub/h, diffuse Quelle < 0,1 kg Staub/h). Nach Ziff der TA-Luft 2002 soll ein Schornstein mindestens eine Höhe von 10 m über der Flur und eine den Dachfirst um 3 m überragende Höhe haben, um als gefasste Quelle zu gelten. Alle Quellen, die diese Anforderungen nicht erfüllen, gelten nach allgemeiner Lesart als diffuse Quellen. Die Abluftführungen des geplanten und des vorhandenen nördlichen Stallgebäudes können als gefasste Quellen eingestuft werden, da die Abluft mittels Kamine abgeführt wird. Tabelle 10: Mittlere Emissionsraten von Staub für die Tierhaltung Tierart Mittlere Emissionsrate für einatembaren Staub (Gesamtstaub) nach NESER (2006) mg TP -1 h -1 kg TP -1 a -1 Milchvieh (Laufstall mit Flüssigmist) 68,5 0,6 Mastschweine 68,5 0,6 Legehennen (bel. Kotband) 30,0 0,27 Masthähnchen (Bodenhaltung, Festmist) 3,42 0,03 Quelle: KTBL Schrift 449, Seite 99, Auszug aus Tabelle 3 sowie VDI Richtlinie 3894, Blatt1. Geht man nach der o.g. Tabelle 10 von einer Staubfracht in der Geflügelhaltung von 3,42 mg TP -1 h -1 aus, so emittiert der geplante Stall bei insgesamt Masthähnchen eine Staubfracht in Höhe von 313 g h -1. Diese liegt unter dem oben angegebenen Bagatellmassenstrom in Höhe von 1000 g h -1. Die Abluftführung des vorhandenen Stallgebäudes muss als diffuse Quellen eingestuft werden, da die Abluft mittels Kamine und teilweise durch Seitenwandlüfter abgeführt wird. Projekt: Weerts, Dingen, Erweiterung Hähnchenmast Seite 60 von 97

62 Die vorhandene Anlage emittiert bei insgesamt Masthähnchen eine Staubfracht in Höhe von 136 g h -1. Diese liegt über dem oben angegebenen Bagatellmassenstrom in Höhe von 100 g h Staubemissionen aus dem Vorhaben Gemäß NESER (2006; Tabelle 4 auf Seite 99) in KTBL 449 bewegt sich der PM 10-Anteil am Gesamtstaub entsprechend der ausgewerteten Quellen bei Masthähnchen zwischen 0,4 und 0,58. Geht man wie in diesem Fall von Bodenhaltung aus, besteht die Hälfte des emittierten Gesamtstaubes aus Feinstaub. Im Umkehrschluss kann man davon auszugehen, dass die Staubfraktion mit einem aerodynamischen Durchmesser von > 10 µm (PM-U) in etwa dem Wert des Feinstaubs in der Fraktion < 10 µm (PM 10) entspricht. Diese Werte werden in der VDI-Richtlinie 3894, Blatt 1 bestätigt. Somit stellen sich die Emissionsraten aus dem Vorhaben wie in Tabelle 11 aufgeführt dar. Die Lage der Quellen entspricht den Angaben aus Tabelle 3.2. Tabelle 11: Liste der Emissionsdaten, Staub Nr. Abluftin Quelle 2) Staubemissionsfaktor 3) Spezifische Emission 4) Volumen 6) Abb. Temp. 5) m³ sec ) Betrieb Weerts im Planzustand: PM10 kg TP -1 a -1 PM-U kg TP -1 a MH 0,015 0,015 PM10 g sec -1 0,0189 (je Kamin 0,00315) PM-U g/sec 0,0189 (je Kamin 0,00315) 25 13, MH 0,015 0,015 0,0223 (je Kamin 0,00159) 0,0223 (je Kamin 0,00159) 25 16, MH 0,015 0,015 0,0211 (je Kamin 0,0015) 0,0211 (je Kamin 0,0015) 25 15,4 Legende: 1) Quellenbezeichnung nach Kapitel 4. Grafische Darstellung siehe Abb. 2. 2) MH = Masthähnchen. 3) Spezifische Emission in mg/tierplatz und Stunde nach VDI 3894, Blatt 1 sowie KTBL-Schrift ) Angegeben als mittlere Emissionsstärke in Gramm je Sekunde (g sec -1 ). 5) Geschätzte mittlere Jahres-Ablufttemperatur. Aufgrund der Besonderheiten der hier vorliegenden Quellen wurde im Sinne einer worst case-annahme bei allen Quellhöhen unter 10 m über Grund ohne thermischen Auftrieb gerechnet. 6) Geschätzter mittlerer Abluftvolumenstrom der einzelnen Quellen. Projekt: Weerts, Dingen, Erweiterung Hähnchenmast Seite 61 von 97

63 5.4.2 Ausbreitungsrechnung Die Ausbreitungsrechnung der im Umfeld des Vorhabens im Jahresmittel wahrscheinlich zu erwartenden Staubkonzentrationen erfolgte nach Anhang 3 der TA-Luft 2002 mit dem dort vorgeschriebenen Berechnungsprogramm AUSTAL2000 Version mit der Bedienungsoberfläche P&K_-TAL2K, Version , von Petersen & Kade (Hamburg) Ergebnisse und Beurteilung Nach Tabelle 1 in Kapitel der TA-Luft 2002 beträgt der Grenzwert für Schwebstaub (PM 10) im Jahresmittel maximal 40 µg m -3 und im 24-Stunden-Mittel maximal 50 µg m -3, wobei maximal 35 Überschreitungen p.a. zugelassen sind. Irrelevant ist nach TA-Luft 2002 Ziff Abs. a eine Zusatzbelastung, die geringer als 3 % des Grenzwertes (Jahresmittelwert der Schwebstaubkonzentration) von 40 µg m -3 ist. Dieser Wert liegt bei 1,2 µg m -3. Abb. 14.1: Rasterwerte in 40 m Rastern für die Konzentration des Feinstaubs (PM10-Fraktion) der Gesamtanlage im Planzustand in µg m -3. M 1 : ~ Projekt: Weerts, Dingen, Erweiterung Hähnchenmast Seite 62 von 97

64 Für die nächstgelegenen Wohnhäuser bzw. für den Flugplatz und den Campingplatz, die sich im westlichen des Betriebes Weerts befinden, wird unter den dargestellten Bedingungen bezüglich der Jahresmittelwerte für die Zusatzbelastung durch Feinstaub der Fraktion PM10 aus der Gesamtanlage ein Wert von maximal 0,2 µg m -3 prognostiziert (siehe Abb. 14.1). Somit wird an keinem der gewählten Aufpunkte der Irrelevanzwert für Schwebstaub von 1,2 µg m -3 erreicht bzw. überschritten. Abb. 14.2: Deposition anlagenbezogenen Staubes (PM U-Fraktion) der Gesamtanlage im Planzustand in mg m -2. M 1 : ~ Der Grenzwert für die Gesamtstaubdeposition beträgt 0,35 g m -2 d -1 ; entsprechend 350 mg m -2 d -1. Dementsprechend beträgt die Irrelevanzgrenze nach TA-Luft 2002, Punkt 4.3.2, 10,5 mg m -2 d -1. Die maximale Zusatzdeposition für Gesamtstaub aus der vorhandenen und geplanten Anlage am Flugplatz und dem Campingplatz, die sich im westlichen des Betriebes Projekt: Weerts, Dingen, Erweiterung Hähnchenmast Seite 63 von 97

65 Weerts befinden, liegt bei maximal 1,0 mg m -2 d -1. Der Irrelevanzwert von 10,5 mg m -2 d -1 wird im Umfeld deutlich unterschritten Vorsorge nach TA-Luft Der Massenstrom von 0,20 kg h -1 für Gesamtstaub nach TA-Luft, Punkt 5.2.1, wird mit 449 g h -1 von der geplanten Anlage überschritten, die maximale Massenkonzentration von 20 mg m - ³ wird mit 2,74 mg m - ³ deutlich eingehalten (124,7 mg s -1 dividiert durch 45,5 m³ s -1 ; siehe Tabelle 11). 5.5 Emissionen und Immissionen von Bioaerosolen Prüfung der Anhaltspunkte In den Immissionsschutzrechtlichen Anforderungen an Tierhaltungsanlagen und an Anlagen zur Lagerung von Gülle; hier: Erlass des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume vom 26. Juni V 64/V ist unter Punkt 3. Bioaerosole folgendes erläutert: Die von Tierhaltungsanlagen emittierten luftgetragenen Partikel wie Pilzsporen, Bakterien, Viren, Zellwandbestandteile und Stoffwechselprodukte, können grundsätzlich geeignet sein, nachteilig auf die Gesundheit der benachbarten Anwohner einer Anlage einzuwirken. In der TA Luft sind Immissionswerte zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen hinsichtlich Bioaerosole nicht festgelegt. Im Hinblick auf Vorsorgeanforderungen bei der Errichtung von Tierhaltungsanlagen wird in Nr der TA Luft ausgeführt: Die Möglichkeiten, die Emissionen an Keimen und Endotoxinen durch dem Stand der Technik entsprechende Maßnahmen zu vermindern, sind zu prüfen. Nach derzeitigem Kenntnisstand kann daher eine Risikobewertung und die Festlegung möglicherweise erforderlicher Maßnahmen bezüglich Bioaerosolemissionen aus immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftigen Tierhaltungsanlagen nur auf der Basis der Umstände des konkreten Einzelfalls im Rahmen einer Sonderfallprüfung nach Nr. 4.8 TA Luft erfolgen. Im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren für Anlagen zur Haltung von Schweinen und Geflügel ist in Bezug auf Bioaerosole wie folgt vorzugehen: Projekt: Weerts, Dingen, Erweiterung Hähnchenmast Seite 64 von 97

66 Zunächst ist festzustellen, ob hinreichende Anhaltspunkte für eine mögliche gesundheitliche Beeinträchtigung durch Bioaerosole vorliegen. Hinweise für das Erfordernis einer Prüfung potenzieller Bioaerosolbelastungen können z.b. sein: Der Abstand zwischen der nächsten Wohnbebauung bzw. dem nächsten Aufenthaltsort, an dem sich Menschen nicht nur vorübergehend aufhalten, und einer Schweinehaltung beträgt weniger als 350 m. Der Abstand zwischen der nächsten Wohnbebauung bzw. dem nächsten Aufenthaltsort, an dem sich Menschen nicht nur vorübergehend aufhalten, und einer Geflügelhaltung beträgt weniger als 500 m. Es liegen ungünstige Ausbreitungsbedingungen vor. Weitere bioaerosolemittierende Anlagen befinden sich in der Nähe (1.000 m-radius). Es bestehen empfindliche Nutzungen in der Nachbarschaft. Es liegen gehäufte Beschwerden der Anwohner wegen nachgewiesener gesundheitlicher Beeinträchtigungen (spezifische Erkrankungsbilder) vor, die durch Emissionen aus Tierhaltungsanlagen verursacht werden können. Ergeben sich anhand der oben genannten Kriterien Anhaltspunkte, ist durch eine Ausbreitungsrechnung der Gesamtstaubanteil als PM 10 zu bestimmen und der Irrelevanzwert der TA Luft (1,2 µg m -3 ) als Bewertungsmaßstab heranzuziehen Abstandsprüfung Gemäß VDI-Richtlinie 4250, Blatt 1, Weißdruck 2014 bzw. dem Erlass vom 26. Juni 2014 (Immissionsschutzrechtliche Anforderungen an Tierhaltungsanlagen und an Anlagen zur Lagerung von Gülle) ist gegenüber den Wohn- bzw. Aufenthaltsorten von Personen gegenüber Geflügelhaltungsanlagen ein Abstand von 500 m einzuhalten. Projekt: Weerts, Dingen, Erweiterung Hähnchenmast Seite 65 von 97

67 Abb. 15: Abstände des Vorhabens nordöstlich von Dingen zu Wohn- und Aufenthaltsorten von Personen und zu benachbarten Tierhaltungsanlagen. Bei der Prüfung der Mindestabstände nach dem Erlass des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume vom 26. Juni V 64/V ergibt sich Folgendes: - Innerhalb des Radius von 500 m um den Emissionsschwerpunkt der geplanten Anlage befinden sich keine Wohnhäuser, jedoch befinden sich die Gebäude des Flugplatzes innerhalb des Radius. Somit ergeben sich hieraus evtl. Hinweise auf mögliche schädliche Umwelteinflüsse durch Bioaerosole für Wohn- bzw. Aufenthaltsorten von Personen. - Innerhalb der Abstandsradien von 500 m bzw m befinden sich keine empfindlichen Nutzungen wie z. B Krankenhäuser. - Aufgrund der geringen Geländeneigung im näheren Umfeld der Anlage sind keine Kaltluftflüsse zu erwarten. - Innerhalb des Abstandes von m befinden sich keine weiteren Bioaerosol emittierenden Anlagen. Projekt: Weerts, Dingen, Erweiterung Hähnchenmast Seite 66 von 97

68 - Ein einzelnes Wohnhaus im Außenbereich liegt in Hauptwindrichtung (nordöstlich) dichter als m von der emittierenden Anlage entfernt. Da die genannten Vorsorgeabstände nicht vollständig eingehalten werden, ergeben sich hiernach evtl. Hinweise für das Erfordernis einer weiteren Prüfung. Hierzu ist durch eine Ausbreitungsrechnung der Gesamtstaubanteil als PM 10 zu bestimmen und der Irrelevanzwert der TA Luft (1,2 µg m -3 ) als Bewertungsmaßstab heranzuziehen Irrelevanzschwelle für Feinstaub PM 10 und Schwebstaub PM 2,5 Erst wenn eines oder mehrere der genannten Kriterien erfüllt wären, wird gem. der aktuellen Erlasslage in einem nächsten Schritt die Zusatzbelastung hinsichtlich Staub, bestimmt als PM 10, ermittelt und geprüft, ob das Irrelevanz-Kriterium gem. Nr der TA-Luft von 1,2 µg m -3 für PM 10 eingehalten wird. Gemäß Erlass ist hierbei als Eingangsgröße für die Staubbelastung nicht nur der lungengängige Feinstaubanteil heranzuziehen, sondern es werden die Emissionen hinsichtlich Gesamtstaub zu Grunde gelegt, wodurch es zu einer deutlichen Überschätzung der tatsächlichen Immissionssituation kommt (sog. worst case -Ansatz). Die Emissionsfaktoren für die Geflügelhaltung für Gesamtstaub wurden der VDI-Richtlinie 3894 Blatt 1 entnommen; die Emissionsdaten sind nachfolgend dargestellt. Tabelle 12: Liste der Emissionsdaten, Staub Nr. in Abb. 2 1) Quelle 2) Betrieb Weerts im Planzustand Spezifische Emission 4) Abluft- Staubemissionsfaktor 3) Volumen 6) gesamt je Quelle Temp. 5) m³ s -1 mg TP -1 h -1 PM 10 g s MH 3,42 0,0379 0, , MH 3,42 0,0447 0, , MH 3,42 0,0423 0, ,4 Legende: 1) Quellenbezeichnung nach Kapitel 4. 2) Legende: MH = Masthähnchen. 3) Spezifische Emission in mg/tierplatz und Stunde nach VDI , Tabelle 26 bzw. KTBL-Schrift ) Angegeben als mittlere Emissionsstärke in Gramm je Sekunde (g s -1 ). 5) Geschätzte mittlere Jahres-Ablufttemperatur. 6) Geschätzter mittlerer Abluftvolumenstrom der einzelnen Quellen. Die Ausbreitungsrechnung erfolgte analog zu den Angaben in Kapitel 5.4 mit dem von den Landesbehörden der Bundesländer empfohlenen Berechnungsprogramm AUSTAL2000 aus- Projekt: Weerts, Dingen, Erweiterung Hähnchenmast Seite 67 von 97

69 tal_g Version mit der Bedienungsoberfläche P&K_-TAL2K, Version , von Petersen & Kade (Hamburg). Ergebnis: Im Bereich des westlich des Betriebes Weerts gelegenen Campingplatzes und des Flugplatzes wird unter den dargestellten Bedingungen im Jahresmittel eine maximale anlagenbezogene Zusatzbelastung durch Feinstaub (PM 10 ) von 0,5 µg m -3 prognostiziert (siehe Abb. 16). Somit wird an keinem der gewählten Aufpunkte der Irrelevanz-Kriterium gem. Nr der TA-Luft von 1,2 µg m -3 für PM 10 überschritten. Eine weitergehende Prüfung führt gem. der geltenden Erlasslage somit nicht zu weiteren Erkenntnissen. Abb. 16: Gesamtstaubkonzentration (dargestellt als PM 10 ) im Umfeld des Bauvorhabens im Jahresmittel als Rasterwerte in µg m -3 und als Isolinie für 1,2 µg m -3, dargestellt als Rasterwerte mit Kantenlängen von 40 m, interpoliert aus einem geschachtelten Rechengitter mit Maschenweiten von 20 m, 40 m und 80 m, AKS Nordholz, Maßstab 1 : ~ Projekt: Weerts, Dingen, Erweiterung Hähnchenmast Seite 68 von 97

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