Regierungsrat des Kantons Schwyz

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1 Regierungsrat des Kantons Schwyz Beschluss Nr. 1205/2007 Schwyz, 11. September 2007 / ri BVD Ausrottungsprogramm; Änderung der kant. Vollzugsverordnung zum Tierseuchenpegel Bericht und Vorlage an den Kantonsrat 1. Übersicht Die Bovine Virus Diarrhoe (BVD) ist eine seit langem bekannte, viral bedingte Erkrankung der Rinder. Sie ist zurzeit eine der am weitesten verbreiteten und verlustreichsten Infektionskrankheiten des Rindes und verursacht der Schweizer Landwirtschaft jedes Jahr Einbussen von rund 8 bis 9 Mio. Franken. Das Bundesamt für Veterinärwesen hat auf Antrag der Schweizer Rindviehproduzenten ein Konzept zur Ausrottung der BVD ausgearbeitet. Die Kosten für das Ausrottungsprogramm und die erste Phase der Überwachung belaufen sich nach Schätzungen des Bundesamtes auf rund 60 Mio. Franken, wobei die Produzenten in den ersten drei Jahren rund 18 Mio. Franken an die BVD-Bekämpfung beitragen. Die restlichen Mittel sollen von den Kantonen übernommen werden. Nach Anhörung der Kantone und weiterer Kreise wird der Bundesrat voraussichtlich im Herbst dieses Jahres der BVD den Status als auszurottende Seuche im Sinne von Art. 1 des Tierseuchengesetzes (TSG; SR ) vom 1. Juli 1966 erteilen. Dadurch werden die Kantone zur Mitfinanzierung der BVD-Bekämpfung verpflichtet. Die Ausrottung der BVD verursacht im Kanton Schwyz Kosten von Fr im Jahr 2008 und Fr im Folgejahr. Im Jahre 2010 fallen dem Kanton, im Gegensatz zu den nachfolgenden Jahren, keine Kosten für die BVD-Ausrottung an. Zur Erhaltung des Bestandes des Viehkassafonds im bisherigen Umfang von rund einer halben Million Franken soll der jährliche Kantonsbeitrag pro Einwohner als zweckgebundene Einlage in den Viehkassafonds von derzeit Fr in den Jahren 2008 und 2009 vorübergehend um Fr auf je Fr erhöht werden. Dadurch resultiert während der nächsten beiden Jahre ein um je knapp eine Million Franken höherer Beitrag des Kanton von rund 2.1 Mio. Franken. 2. Ausgangslage 2.1 Krankheitsbild und Bekämpfungskonzept Die Bovine Virus Diarrhoe (BVD) ist eine seit langem bekannte, viral bedingte Erkrankung der Rinder. Sie kann neben Magendarmstörungen auch zu verminderter Fruchtbarkeit, vermehrten

2 Fehl- und Missgeburten, frühzeitigem Abgang von Zuchttieren und verminderter Mastleistung führen. Die BVD ist zurzeit eine der am weitesten verbreiteten und verlustreichsten Infektionskrankheiten des Rindes und verursacht der Schweizer Landwirtschaft jedes Jahr Einbussen von rund 8 bis 9 Mio. Franken. Das Bundesamt für Veterinärwesen hat auf Antrag der Schweizer Rindviehproduzenten ein Konzept zur Ausrottung der BVD ausgearbeitet. Dieses Konzept ist in Zusammenarbeit mit den Branchenorganisationen der Rindviehproduzenten an Informationsveranstaltungen schweizweit kommuniziert worden und fand bei den Betroffenen breite Unterstützung. Die Schweizer Rindviehproduzenten und ihre Mitgliedorganisationen haben denn auch an ihrer Delegiertenversammlung 2006 beschlossen, sich im Sinne einer Selbsthilfemassnahme während der ersten drei Jahre finanziell an der Bekämpfung zu beteiligen. 2.2 Kosten Die Kosten für das Ausrottungsprogramm und die erste Phase der Überwachung belaufen sich nach Schätzungen des Bundesamtes für Veterinärwesen auf rund 60 Mio. Franken, wobei die Kosten für die Diagnostik auf rund 36.5 Mio. Franken, für die Probenahme auf rund 14.3 Mio. Franken und für die Entschädigungen auf rund. 9.2 Mio. Franken geschätzt werden. Aufgrund der beschlossenen Beiträge der Rindviehproduzenten von Fr pro Tier und Jahr während dreier Jahre werden die Produzenten in den ersten drei Jahren rund 18 Mio. Franken an die BVD-Bekämpfung beitragen. Die restlichen Mittel sollen von den Kantonen übernommen werden. Dem Bund entstehen Kosten für den Ausbau der vorhandenen Datenbanken. Ausserdem stellt er personelle Ressourcen für die Koordination zur Verfügung. 2.3 Änderung der Tierseuchenverordnung Das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement (EVD) hat den Kantonsregierungen den Entwurf für eine Änderung der Tierseuchenverordnung (TSV; SR ) vom 27. Juni 1995 zur Anhörung unterbreitet. Mit der vorgeschlagenen Teilrevision soll unter anderem die Grundlage für die Ausrottung der BVD geschaffen werden. Bis heute war die BVD lediglich meldepflichtig. Durch die Schaffung von Art. 3 Bst. g bis wird sie der Kategorie der auszurottenden Tierkrankheiten im Sinne von Art. 1 des Tierseuchengesetzes (TSG; SR ) vom 1. Juli 1966 zugeordnet. Dadurch werden die Kantone zur Mitfinanzierung der BVD-Bekämpfung verpflichtet. Der Bundesrat wird voraussichtlich im Herbst dieses Jahres Beschluss fassen. 3. Durchführung des Ausrottungsprogramms im Kanton Schwyz 3.1 Nach Berechnungen des Kantonstierarztes der Urkantone (Veterinärdienst der Urkantone) verursacht die Ausrottung der BVD im Kanton Schwyz, nach Abzug der Beiträge der Rindviehhalter von je rund Fr. in den Jahren 2008 bis 2010, Kosten von Fr im Jahr 2008 und Fr im Folgejahr. Im Jahre 2010 fallen dem Kanton keine Kosten für die BVD-Ausrottung an, da in diesem Jahr die Beiträge der Rindviehhalter die Aufwendungen der Ausrottungsmassnahmen übertreffen. Im Jahre 2011 wird noch mit Kosten von Fr gerechnet. 3.2 Nach 21 Kantonale Vollzugsverordnung zum Bundesgesetz über die Bekämpfung von Tierseuchen (KVVzTSG; SRSZ ) vom 28. November 1991 werden die Kosten des Kantons für die Bekämpfung von Tierkrankheiten durch eine Spezialfinanzierung (Viehkassafonds) gedeckt. Die zweckgebundenen Einnahmen nach 22 KVVzTSG werden heute vollumfänglich für die Finanzierung des Konkordatsbeitrages an den Veterinärdienst der Urkantone benötigt

3 Ohne einnahmeseitige Änderung würden die Kosten der den Viehkassafonds tief ins Minus bringen wie Tabelle 1 zeigt. Tabelle 1 (Fondsbestand ohne Zusatzeinnahmen) Fondsbestand am 31. Dezember Einnahmen 2007: Ausgaben 2007 (Konkordatsbeitrag gemäss Globalkredit ) Fondsbestand am 31. Dezember Einnahmen 2008: Ausgaben 2008 (Konkordatsbeitrag gemäss Globalkredit ) Fondsbestand am 31. Dezember Einnahmen 2009: - Tierkörperentsorgung Ausgaben 2009 (Konkordatsbeitrag gemäss Globalkredit ) Fondsbestand am 31. Dezember Zur Erhaltung des Bestandes des Viehkassafonds im bisherigen Umfang von rund einer halben Million Franken soll der jährliche Kantonsbeitrag, der gemäss 22 Bst. c pro Einwohner Fr beträgt, in den Jahren 2008 und 2009 vorübergehend um Fr auf je Fr erhöht werden (Tabelle 2). Hierzu ist eine Anpassung der kantonsrätlichen Verordnung notwendig. Im Jahre 2010 fallen dem Kanton keine Kosten aufgrund der BVD-Ausrottung an, da in diesem Jahr die Beiträge der Rindviehhalter die Aufwendungen der BVD-Ausrottung übertreffen. Zudem ist ab 2010 davon auszugehen, dass ein neues Veterinärrecht in den vier Urkantonen in Kraft gesetzt werden kann, in der auch die Finanzierungsfrage neu geregelt wird

4 Tabelle 2 (Fondsbestand mit Zusatzeinnahmen) Fondsbestand am 31. Dezember Einnahmen 2007: Ausgaben 2007 (Konkordatsbeitrag gemäss Globalkredit ) Fondsbestand am 31. Dezember Einnahmen 2008: - Tierseuchenbeitrag Kanton (Fr pro Einwohner) Ausgaben 2008 (Konkordatsbeitrag gemäss Globalkredit ) Fondsbestand am 31. Dezember Einnahmen 2009: - Tierseuchenbeitrag Kanton (Fr pro Einwohner) - Tierkörperentsorgung Ausgaben 2009 (Konkordatsbeitrag gemäss Globalkredit ) Fondsbestand am 31. Dezember Begründung der vorgeschlagenen Finanzierungslösung Die vorübergehende Erhöhung des Kantonsbeitrages pro Einwohner erscheint sachgerecht, da der Veterinärdienst der Urkantone in den letzten Jahren sehr viele neue Aufgaben übernommen hat, die nicht im eigentlichen Sinne der Spezialfinanzierung nach 21 KVVzTSG zuzuordnen sind. Seit der Schaffung des gemeinsamen Veterinärdienstes der Urkantone verursachten die Aufwendungen für Tätigkeiten in den Bereichen Heim- und Hobbytierhaltung sowie für Schutzmassnahmen zur Vermeidung der Übertragung der gefährlichen Vogelgrippe auf den Menschen Kosten von insgesamt mehr als 1.86 Mio. Franken. Heim-, Hobby- sowie Geflügelhalter leisten - im Gegensatz zu den Haltern von Rindvieh, Schweinen, Schafen und Ziegen - keine spezifischen Beiträge in den Viehkassafonds ( 22 Bst. a KVVzTSG). Demgemäss ist es gerechtfertigt, die zur Ausrottung der BVD erforderlichen Zusatzmittel, die der Förderung der Tier- und Volksgesundheit dienen, durch eine vorübergehende Erhöhung des Kantonsbeitrages bereitzustellen, zumal die Rindviehhalter zusätzlich einen spezifischen Beitrag von Fr pro Rindvieh und Jahr während den Jahren 2008 bis 2010, total je rund Fr., leisten

5 4. Erläuterungen zur neuen Bestimmung 29 (neu) Da die Erhöhung des Kantonsbeitrages nur vorübergehend, d.h. für die Jahre 2008 und 2009 erfolgt, ist sie in den Schlussbestimmungen in einem neuen 29 zu regeln. 22 Bst. c bleibt hingegen unverändert, sodass sich der jährliche Kantonsbeitrag pro Einwohner ab 2010 wieder auf Fr beläuft. 5. Personelle und finanzielle Auswirkungen Die Bekämpfung der BVD fällt vollumfänglich in den Kompetenzbereich des Veterinärdienstes der Urkantone. Die durch die BVD-Bekämpfungsmassnahmen verursachten Kosten werden den Urkantonen belastet. Das Laboratorium der Urkantone muss unter anderem deshalb den Leistungsauftrag und den Globalkredit 2006 bis 2009 ergänzen und durch die vier Regierungen der Urkantone genehmigen lassen. Dem Kanton Schwyz fallen für die zusätzliche Kosten von Fr im Jahr 2008 und Fr im Folgejahr an. Im Jahre 2010 fallen dem Kanton keine Kosten an. Im Folgejahr wird noch mit Kosten von Fr gerechnet. Es wird mit keinen langfristigen, personellen Veränderungen gerechnet. Beschluss des Regierungsrates 1. Dem Kantonsrat wird beantragt, die beiliegende Vorlage anzunehmen. 2. Zustellung: Mitglieder des Kantons- und Regierungsrates; Staatskanzlei; Volkswirtschaftsdepartement (2); Landwirtschaftsamt; Veterinäramt der Urkantone (VdU), Föhneneichstrasse 15, Postfach 363, 6440 Brunnen. Im Namen des Regierungsrates: Alois Christen, Landammann Peter Gander, Staatsschreiber - 5 -

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