Telefon-Nr /981-0 Fax-Nr / Parteiverkehr: Mo. - Fr Uhr. Jahrgang 30 Freitag, den 13. Dezember 2013 Nummer 25/26

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1 Mitteilungsblatt VerwaltungsgemeinschaftSTEINFELD Amtliches Bekanntmachungsorgan für die Verwaltungsgemeinschaft STEINFELD und die Mitgliedsgemeinden Königsfeld Stadelhofen Wattendorf Telefon-Nr /981-0 Fax-Nr / Parteiverkehr: Mo. - Fr Uhr Königsfeld Stadelhofen Wattendorf langer Behördentag: Montag Uhr Jahrgang 30 Freitag, den 13. Dezember 2013 Nummer 25/26 Zu Weihnachten feiern wir, dass Gott zu uns Menschen kommt und uns nahe sein will. Sich seinen Mitmenschen zuzuwenden und etwas für Bedürftige zu tun, das ist eins der Kernanliegen der Weihnachtsbotschaft. Wir sind sehr froh, dass es unter uns viele Bürgerinnen und Bürger gibt, die sich um ihre Mitmenschen kümmern und sich für das Gemeinwesen, in dem wir leben, verantwortlich fühlen. Ihnen allen möchten wir an dieser Stelle ein herzliches Wort des Dankes für dieses uneigennützige Engagement sagen. Wir wünschen Ihnen und Ihren Familien ein gesegnetes und friedvolles Weihnachtsfest und für das kommende Jahr 2014 Gesundheit und Glück. Gisela Hofmann Ludwig Göhl Rudolf Krapp 1. Bürgermeisterin 1. Bürgermeister 1. Bürgermeister Gemeinde Königsfeld Gemeinde Stadelhofen Gemeinde Wattendorf

2 Steinfeld Nr. 25/26 Weihnachtsgrüße 2013 Liebe Mitbürgerinnen, liebe Mitbürger, Albert Einstein sagte einmal: Mich interessiert nur die Zukunft, denn das ist die Zeit in der ich leben werde. Sich den Herausforderungen der Zukunft bewusst stellen, sie annehmen und damit umgehen, bestimmt seit jeher mein politisches Handeln. Dennoch gibt es Stationen im Leben, wo ein Blick zurück hilft, sich neu auf die Zukunft auszurichten. Heute ist so ein Moment. Es ist das letzte Mal, dass ich mich zum Jahreswechsel im Mitteilungsblatt Ihrer Gemeinde an Sie wende. Die vergangenen knapp 18 Jahre meiner Amtszeit als Landrat brachten zum Teil einschneidende Veränderungen mit sich. Nur in Stichworten lässt sich der rote Faden skizzieren, der in diesen drei Wahlperioden mein politisches Handeln bestimmte. Von Anfang an verfolgte ich vier Ziele, die stets aktuell blieben und bis heute nicht an Gültigkeit verloren haben: 1. Umbau des Landratsamtes zu einem Dienstleistungsunternehmen 1996 lag Aufbruchsstimmung in der Luft! Im Rahmen des neuen Leitbildes wurden im Landratsamt Führungsleitlinien erarbeitet, Mitarbeitergespräche und Führungsdialoge eingeführt. Ein Reformprozess, der auch bei Wirtschaftsverbänden und Unternehmen Anerkennung findet, wurde in Gang gesetzt. Insofern freut es mich besonders, dass wir 2013 den Führungsdialog erneut in Angriff nahmen. Bürgerfreundlichkeit, Serviceorientierung, lange Öffnungszeiten, Beschwerdemanagement und viele andere Angebote für den Bürger sind bei uns mittlerweile selbstverständlich, obwohl sie noch längst nicht überall üblich sind. 2. Bestehende Arbeitsplätze sichern, neue Arbeitsplätze schaffen Die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit einer Region bestimmt auch Ihre Stärke in sozialen, schulischen, kulturellen und anderen Bereichen. Geht es der Wirtschaft gut, geht es den in dieser Region lebenden Menschen gut! In den vergangenen 20 Jahren konnten wir die Beschäftigtenquote im Landkreis um 35,4 % (!) steigern. Die Arbeitslosenquote mit einer Spitze von 6,8 % im Jahr 1998 konnte auf 2,6 % reduziert werden, was mit Vollbeschäftigung gleichzusetzen ist. Verschiedene Rankings zählen uns immer wieder zu den TOP-Regionen Deutschlands. 3. Stadt und Land - Hand in Hand Landkreis und Stadt Bamberg lassen sich nicht isoliert betrachten und umgekehrt. Wir sind eine Region mit einer gemeinsamen Infrastruktur und Berührungspunkten in allen relevanten Lebensbereichen. Das Aufbrechen eines bis dato vorherrschenden Konkurrenz- und Kirchturmdenkens lag mir bei meinem Amtsantritt besonders am Herzen. Heute haben wir uns auf allen denkbaren Gebieten zusammengeschlossen. Schulische Zweckverbände, Kooperationen im Tourismus, Familien- und Gesundheitsregion, Kultur.Bamberg, Aktionen der Wirtschaftsförderungen von Stadt und Land, Klimaallianz, Regionalwerke sind Zeugnisse einer lebendigen und vielfältigen Zusammenarbeit. Überregional sind wir in der europäischen Metropolregion Nürnberg, der Wirtschaftsregion Bamberg-Forchheim, Oberfranken Offensiv, Tourismusverbänden und in vielen anderen Organisationen engagiert und vernetzt. 4. Stärkung des Ehrenamtes Die demographische Entwicklung bestärkt mein Anliegen, das Ehrenamt zu fördern, auszubauen und zu stärken. Wir haben uns daran gewöhnt, dass der Staat in alle Bereiche der Daseinsvorsorge eingreift und die gesellschaftliche Verantwortung jedes einzelnen minimiert. Dieses Modell ist, wenn es je so gewesen sein sollte, auf Dauer nicht aufrechtzuerhalten. Umso wichtiger ist das gesellschaftliche, kulturelle und soziale Engagement jedes Einzelnen in unserer Gesellschaft. Durch verschiedene Auszeichnungen besonders engagierter Mitbürgerinnen und Mitbürger erfolgt die gesellschaftliche Anerkennung der ehrenamtlichen Tätigkeit. Mit der von mir gegründeten Stiftung Helfen tut gut! verfolge ich seit 2008 das Ziel, Projekte auf ehrenamtlicher Basis zu unterstützen und Hilfestellung zu geben. Der sich abzeichnende Klimawandel und die demographischen Veränderungsprozesse sind in den letzten Jahren immer mehr in den Fokus meiner politischen Arbeit gerückt. Ein Sprichwort in China besagt, dass auch der längste Weg mit dem ersten Schritt beginnt. Abgewandelt auf unsere Situation bedeutet das für mich, dass auch globale Veränderungsprozesse auf lokaler und regionaler Ebene angegangen und bewältigt werden müssen. Wir sind in den vergangen Jahren hierbei bereits viele wichtige Schritte gegangen und nehmen anderen Gebietskörperschaften gegenüber Pilotcharakter ein. Ich wünsche Ihnen einen guten Jahresausklang, ein erfolgreiches, gesundes neues Jahr 2014 und freue mich auf die noch vor mir liegenden Monate als Landrat unseres Landkreises Bamberg! Dr. Günther Denzler Landrat

3 Steinfeld Nr. 25/26 Amtliche Bekanntmachungen Redaktionsschlussvorverlegung Wegen des Feiertags Hl. Drei Könige muss der Redaktionsschluss für die Ausgabe in Kalenderwoche 2 auf Freitag, 3. Januar 2014 vorverlegt werden. Bitte reichen Sie spätestens bis zu diesem Termin Ihre Texte und Anzeigen bei der Annahmestelle ein. Später eingehende Beiträge können leider nicht mehr berücksichtigt werden. Die Redaktion Stellenausschreibung Die Verwaltungsgemeinschaft Steinfeld, Landkreis Bamberg, (3 Mitgliedsgemeinden, Einwohner) sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/einen Arbeiter/-in für den gemeindlichen Bauhof (Vollzeit 39,00 Std./Woche oder Teilzeit 20 Std./Woche) mit folgenden Voraussetzungen Bereitschaft zum Winterdienst und Rufbereitschaft (Da Bereitschafts- und Winterdienst eine schnelle Verfügbarkeit erfordern, werden bei entsprechender Qualifizierung Bewerber/innen bevorzugt, die ihren Wohnsitz in der VG Steinfeld oder in der näheren Umgebung haben.) Erwartet wird eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem handwerklichen Beruf. Voraussetzung ist ferner ein Führerschein der alten Klasse 2 (Führerscheinklasse C, CE). Das Arbeitsverhältnis richtet sich nach dem TVöD, die Eingruppierung erfolgt nach Qualifikation. Die Verwaltungsgemeinschaft Steinfeld gewährt die üblichen Sozialleistungen des öffentlichen Dienstes. Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen richten Sie bitte bis spätestens an die Verwaltungsgemeinschaft Steinfeld, Steinfeld 86, Stadelhofen Für Auskünfte und Rückfragen steht Ihnen Herr Kühlwein, Tel.: / (auch unter kuehlwein@steinfeld-oberfranken.de) gerne zur Verfügung. Verwaltungsgemeinschaft Steinfeld, Steinfeld Stadelhofen vg@steinfeld-oberfranken.de Fax: 09207/98123 Mitgliedsgemeinden: Bürgermeister und VG-Vorsitzender Zimmer-Nr. Tel / 981 -? VG-Vorsitzender Herr Rudolf Krapp... Zi. 13/1.Stock Gemeinde Königsfeld Frau Gisela Hofmann... Zi. 14/1.Stock Gemeinde Stadelhofen Herr Ludwig Göhl... Zi. 11/1.Stock Gemeinde Wattendorf Herr Rudolf Krapp... Zi. 13/1.Stock Hauptverwaltung Zimmer-Nr. Tel / 981 -? Herr Mario Kühlwein, Geschäftsleitung, Kämmerer, Standesamt... Zi. 3/EG Herr Markus Neubauer, Bauamt, Beitragswesen... Zi. 12/1. Stock Frau Margarete Pitterich, Bürgerbüro, Ausweise, Einwohnermeldeamt... Zi. 5/EG Frau Cornelia Engert, Rentenanträge, Feuerwehrwesen... Zi. 4/EG Gemeinde Königsfeld Öffnungszeiten: Gemeinde Stadelhofen Montag 08:00 Uhr 12:00 Uhr 13:30 Uhr 18:00 Uhr Dienstag Freitag 08:00 Uhr 12:00 Uhr Gemeinde Wattendorf Finanzverwaltung Zimmer-Nr. Tel / 981 -? Frau Michaela Esselberger, Haushaltswesen... Zi. 2/EG Frau Birgit Lieb/Christine Löhrlein, Buchhaltung... Zi. 2/EG Frau Petra Hollfelder, Gemeindesteuern, Gebühren, Personalwesen... Zi. 15/1.Stock Frau Gundi Hofmann, Kassenverwaltung... Zi. 1/EG Bauhof Zimmer-Nr. Tel / 981 -? Herr Siegfried Pfeufer, Bauhofleiter Herr Thomas Handwerger, Mitarbeiter Forstamt Zimmer-Nr. Tel / 981 -? Herr Michael Bug... Zi. 16/1. Stock... 20

4 Steinfeld Nr. 25/26 Zugmaschinentermin am : Montag, den 17. Februar 2014 von: Uhr bis: Uhr Ort: Steinfeld, Gasthaus Keller Damit gelten im Landkreis Bamberg die gleichen Regelungen wie auch in anderen bayerischen Städten und Landkreisen, in denen eine Biotonne angeboten wird. Bei Fragen stehen die Mitarbeiter der Abfallwirtschaft des Landkreises Bamberg gerne unter folgenden Telefonnummern zur Verfügung: 0951/ oder SEPA-Zahlungsverkehr Liebe Bürgerinnen und Bürger! In den letzten Wochen haben wir die Bürger, deren vorhandene Einzugsermächtigung nicht den SEPA-Richtlinien entspricht und deshalb nicht in ein SEPA-Lastschriftmandat umgedeutet werden kann, angeschrieben und ein Formular einer neuen Einzugsermächtigung mit der Bitte zugeschickt, dieses ausgefüllt an die Gemeindeverwaltung zurück zu geben. Leider sind noch nicht alle Einzugsermächtigungen zurückgegeben worden. Wir möchten deshalb die Bürgerinnen und Bürger, welche die Einzugsermächtigung noch nicht an die Gemeindeverwaltung zurückgegeben haben, bitten, dieses in den nächsten Tagen noch zu tun. Ohne eine gültige Einzugsermächtigung kann ab dem keine Abbuchung mehr erfolgen. Herzlichen Dank Ihre Kassenverwaltung Tipps zur Biotonne im Winter 28. November 2013 Die Abfallwirtschaft des Landkreises Bamberg macht darauf aufmerksam, dass es bei eisigen Temperaturen besonders wichtig ist, sich um die Biotonne zu kümmern, denn bei strengem Frost kann der Inhalt festfrieren und der Behälter Risse bekommen. Die Gefahr ist dann besonders groß, wenn die braune Tonne bereits am Vorabend über Nacht zur Abholung bereitgestellt wird, der Bioabfall eingefriert und die Entsorgungsfirma versucht, den Inhalt locker zu rütteln. Manchmal lassen sich die Behälter trotz intensiver Bemühungen nicht vollständig leeren. Tipps der Abfallberatung: Damit es nicht so weit kommt, ist es wichtig, die braune Tonne während der Frostperiode in einer Garage, einem Schuppen oder zumindest an einer vor Kälte geschützten Hauswand aufzustellen und möglichst erst kurz vor der Leerung an die Straße zu stellen. Wichtigster Grundsatz: Möglichst wenig Flüssigkeit in die Biotonne! Bioabfälle (z.b. Kaffeefilter) deshalb in der Küche abtropfen und antrocknen lassen. Kompostierbare Abfälle nie lose in die Tonne werfen! In Zeitungspapier oder in Papiertüten wird überschüssige Feuchtigkeit gebunden. Kompostierbare Beutel, auf der Basis von Stärke hergestellt und dadurch biologisch abbaubar, sind eine Alternative zu Plastiktüten. Auch trockene Gartenabfällen können helfen, Feuchtigkeit zu reduzieren. Wellpappe oder zusammengeknülltem Zeitungspapier können ebenfalls verhindern, dass organische Abfälle festfrieren. Äste und andere Bioabfälle, die sich in der Tonne verkeilen könnten, bitte vorher zerkleinern. Zu stark verdichtete Bioabfällen und nasses Laub können eine vollständige Leerung der Biotonne erschweren. Sitzt der Inhalt der Bio-Tonne am Tag der Entleerung trotzdem fest, sollte man versuchen, ihn mit einem Besenstiel oder Spaten aufzulockern. Dies ist nicht Aufgabe des Entsorgers, sondern desjenigen, der die Tonne nutzt. Zu verkaufen VW-Bus Baujahr 97, 50 KW Diesel, KM ohne TÜV. Auskunft erteilt 09207/981-0 Öffnungszeiten der Wertstoffhöfe an Heilig Abend und Silvester Der Fachbereich Abfallwirtschaft macht darauf aufmerksam, dass die Wertstoffhöfe im Landkreis Bamberg an Heilig Abend geschlossen bleiben. Dagegen stehen die Einrichtungen an Silvester während den gewohnten Öffnungszeiten zur Abgabe von verwertbaren Abfällen zur Verfügung. Zentrum Bayern Familie und Soziales Region Oberfranken Außensprechtage im 1. Halbjahr 2014 in der Bibliothek des Rathauses Bamberg, Maxplatz 3 erster Dienstag im Monat, jeweils von Uhr Dienstag, den Die Beratungskräfte des Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) - Region Oberfranken - bieten an den Außensprechtagen folgende Dienstleistungen an: > allgemeine Auskünfte und Beratungen mit Schwerpunkt zum - Schwerbehindertenverfahren (Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch - SGB IX) - Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) - Landeserziehungsgeldgesetz (LErzGG) > umfangreichere Beratungen, spezielle Problembehandlungen die den Rückgriff auf eine Akte erfordern sowie Auskünfte zum - Bundesversorgungsgesetz (BVG) - Opferentschädigungsgesetz (OEG) - Soldatenversorgungsgesetz (SVG) - Zivildienstgesetz (ZDG) - Infektionsschutzgesetz (IfSG) - Bayerischen Blindengeldgesetz (BayBlindG) die über allgemeine Hilfestellungen hinausgehen, nach vorheriger Terminvereinbarung. > Aushändigen von Formularen und Hilfestellung beim Ausfüllen > Entgegennahme von Anträgen > Entgegennahme von Widersprüchen Sie erreichen das ZBFS - Region Ofr. - unter der Rufnummer 0921/ Verstorben ist aus der Verwaltungsgemeinschaft Steinfeld Edeltraud Kunigunda Stadter, geb. Dorsch Kotzendorf 25, Königsfeld

5 Steinfeld Nr. 25/26 Aufruf zur Großviehmeldung Auch dieses Jahr bitten wir die Bürger der Mitgliedsgemeinden Königsfeld, Stadelhofen und Wattendorf die Großviehmeldung für das Jahr 2013 bei der Verwaltungsgemeinschaft Steinfeld abzugeben. Für die Anrechnung der nachweislich gehaltenen Großviehstückzahlen im Jahr 2013 werden Angaben über die Tierart, das Alter bzw. das Gewicht von der durchschnittlich gehaltenen Viehzahl benötigt. Der Nachweis der verbrauchten Wassermengen durch die Großviehhaltung obliegt dem Gebührenpflichtigen. Eine Anrechnung der gehaltenen Großviehstückzahlen auf die Einleitungsgebühr des Jahres 2013 kann nur bei Rückgabe des unterschriebenen Vordruckes bis zum erfolgen. Nicht rechtzeitig eingereichte Unterlagen können bei der Endabrechnung 2013 nicht berücksichtigt werden! Für Rückfragen steht Ihnen Frau Hollfelder (09207/98116) während der Amtsstunden zur Verfügung. Hinweis: Die Gemeinde behält sich das Recht vor, die gemachten Angaben zu überprüfen Name, Vorname: Straße: PLZ, Wohnort: Die Richtigkeit der nachfolgend gemachten Angaben wird versichert: Ort, Datum Unterschrift Gehaltene Tierart Durchschnittliche Stückzahl 2013 GVE- Faktor 1 Ponys u. Kleinpferde 0,5 Pferde unter 1 Jahr 0,7 Pferde 1 3 Jahre 0,7 Pferde 3 14 Jahre 1,0 Pferde ab 14 Jahre 1,0 Pferde insgesamt GVE 2 Kälber unter ½ Jahr oder unter 220 kg 0,2 Jungrinder ½ bis unter 1 Jahr alt 0,3 Rinder 1 bis unter 2 Jahre alt 0,7 Rinder 2 Jahre und älter, Bullen 1,2 Milchkühe 1,0 Schlacht- und Mastkühe 1,0 Rinder insgesamt 3 Schafe unter 1 Jahr alt 0,05 Schafe 1 Jahr und älter 0,1 Schafe insgesamt 4 Ferkel 0,02 Jungschweine bis unter 50 kg 0,1 Mastschweine 50 bis unter 80 kg 0,15 Mastschweine 80 bis 110 kg 0,2 Mastschweine über 110 kg 0,3 Eber und Zuchtsauen über 50 kg 0,3 Schweine insgesamt

6 Steinfeld Nr. 25/26 5 Zweckverband zur Wasserversorgung der Drosendorfer-Voitmannsdorfer Gruppe Die Ablesung der Wasserzähler in Voitmannsdorf erfolgt nach Weihnachten ab dem 27. Dezember Beitragssatzung für die Verbesserung und Erneuerung der Wasserversorgungseinrichtung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung Treunitz-Wiesentfels Vom 05. November 2013 Auf Grund des Art. 5 des Kommunalabgabengesetzes erlässt der Zweckverband zur Wasserversorgung Treunitz-Wiesentfels folgende Beitragssatzung für die Verbesserung und Erneuerung der Wasserversorgungseinrichtung: 1 Beitragserhebung Der Zweckverband erhebt einen Beitrag zur Deckung seines Aufwandes für die Verbesserung und Erneuerung der Wasserversorgungseinrichtung durch folgende Maßnahme: Teilsanierung des Ortsnetzes Treunitz 1. Erneuerung der innerörtlichen Wasserversorgungsanlagen durch Einbau neuer Rohrleitungen aus dem Material Polyvinylchlorid in der Bundesstraße 22 (DN 125 : 345 m; DN 80 : 35 m) und der Kreisstraße BA 11 (DN 100 : 155 m; DN 80 : 30 m). 2. Erneuerung der Grundstücksanschlüsse in der Bundesstraße 22 (Länge 98 m) und der Kreisstraße BA 11 (Länge 75 m) bestehend aus Ventilanbohrbrücke und aufdimensionierter Anschlussleitungen von 1 Zoll und Zoll. 3. Erneuerung der vorhandenen Absperrarmaturen und Einbau zusätzlicher Absperrarmaturen. 4. Erneuerung der im Baubereich vorhandenen Hydranten und Optimierung der Hydrantenstandorte. 2 Beitragstatbestand Der Beitrag wird erhoben für 1. bebaute, bebaubare oder gewerblich genutzte oder gewerblich nutzbare Grundstücke, wenn für sie nach 4 WAS ein Recht zum Anschluss an die Wasserversorgungseinrichtung besteht oder 2. tatsächlich angeschlossene Grundstücke. 3 Entstehen der Beitragsschuld Die Beitragsschuld entsteht, wenn die Verbesserungs- und Erneuerungsmaßnahmen tatsächlich beendet sind. Wenn der in Satz 1 genannte Zeitpunkt vor dem Inkrafttreten dieser Satzung liegt, entsteht die Beitragsschuld erst mit Inkrafttreten dieser Satzung. 4 Beitragsschuldner Beitragsschuldner ist, wer im Zeitpunkt des Entstehens der Beitragsschuld Eigentümer des Grundstücks oder Erbbauberechtigter ist. Beitragsmaßstab (1) Der Beitrag wird nach der Grundstücksfläche und der Geschossfläche der vorhandenen Gebäude berechnet. Die beitragspflichtige Grundstücksfläche wird bei Grundstücken von mindestens m2 Fläche (übergroße Grundstücke) in unbeplanten Gebieten - bei bebauten Grundstücken auf das 3-fache der beitragspflichtigen Geschossfläche, mindestens jedoch1.500 m2, - bei unbebauten Grundstücken auf m2 begrenzt. (2) Die Geschossfläche ist nach den Außenmaßen der Gebäude in allen Geschossen zu ermitteln. Keller werden mit der vollen Fläche herangezogen. Dachgeschosse werden nur herangezogen, soweit sie ausgebaut sind. Gebäude oder selbständige Gebäudeteile, die nach der Art ihrer Nutzung keinen Bedarf nach Anschluss an die Wasserversorgung auslösen oder die nicht angeschlossen werden dürfen, werden nicht herangezogen; das gilt nicht für Gebäude oder Gebäudeteile, die tatsächlich an die Wasserversorgung angeschlossen sind. Balkone, Loggien und Terrassen bleiben außer Ansatz, wenn und soweit sie über die Gebäudefluchtlinien hinausragen. (3) Bei Grundstücken, für die nur eine gewerbliche Nutzung ohne Bebauung zulässig ist, sowie bei sonstigen unbebauten, aber bebaubaren Grundstücken wird als Geschossfläche ein Viertel der Grundstücksfläche in Ansatz gebracht. Grundstücke, bei denen die zulässige oder für die Beitragsbemessung maßgebliche vorhandene Bebauung im Verhältnis zur gewerblichen Nutzung nur untergeordnete Bedeutung hat, gelten als gewerblich genutzte unbebaute Grundstücke im Sinn des Satzes 1, Alternative 1. 6 Beitragssatz Der Beitrag beträgt a) pro m2 Grundstücksfläche 0,50 b) pro m2 Geschossfläche 3,42. 7 Fälligkeit Der Beitrag wird einen Monat nach Bekanntgabe des Beitragsbescheides fällig. 7 a Beitragsablösung Der Beitrag kann vor dem Entstehen der Beitragspflicht abgelöst werden. Der Ablösungsbetrag richtet sich nach der voraussichtlichen Höhe des Beitrags. Ein Rechtsanspruch auf Ablösung besteht nicht. 8 Mehrwertsteuer Zu den Beiträgen wird die Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe erhoben. 9 Pflichten der Beitragsschuldner Die Beitragsschuldner sind verpflichtet, dem Zweckverband für die Höhe der Abgabe maßgebliche Veränderungen unverzüglich zu melden und über den Umfang dieser Veränderungen - auf Verlangen auch unter Vorlage entsprechender Unterlagen - Auskunft zu erteilen. 10 Inkrafttreten (1) Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. (2) Gleichzeitig tritt die Beitragssatzung für die Verbesserung und Erneuerung der Wasserversorgungseinrichtung vom 1. März 2013 außer Kraft. Königsfeld 05. Nov Ort Datum Zweckverband zur Wasserversorgung Treunitz-Wiesentfels Hilduin Lang, Verbandsvorsitzender

7 Steinfeld Nr. 25/26 Veranstaltungen 2014 Datum und Uhrzeit Veranstaltung Ort der Veranstaltung Verein :00 Uhr Glühweinparty Parkplatz Jakobsberg Opelfreunde Königsfeld e. V Stärkantrinken mit Winterweizen Brauereigasthof Brauerei Grasser :00 Uhr Generalversammlung Gasthaus Grasser Schützenverein Edelweiß Huppendorf :00 Uhr Patronatsfest in Treunitz Pfarrei Königsfeld :30 Uhr Welche Heizung passt zu meinem Haus? Gasthaus Drei Kronen Dipl.-Bauing. Michael Fritsche Hausfasching mit Schugis Gasthaus Drei Kronen Familie Schleuppner-Stadter :00 Uhr Jahreshauptversammlung Gasthaus Schleuppner Gesangverein Liederkranz Königsfeld Pfarrgemeinderatswahlen Pfarrei Königsfeld :30 Uhr Faschingsveranstaltung FW-Haus Kotzendorf FFW Kotzendorf :00 Uhr Faschingstanz Schützenhaus Königsfeld Schützengilde Königsfeld Faschingstanz Schleuppner Saal DJK Königsfeld / Liederkranz Kö :30 Uhr Rosenmontagsball Schützenhaus Huppendorf Schützenverein Edelweiß Huppendorf :30 Uhr Faschingsumzug Königsfeld :00 Uhr Schnauzturnier Saal Gasthaus Drei Kronen Opelfreunde Königsfeld e. V Frühlingsflohmarkt des Kindergarten Königsfeld Kindergarten St. Jakobus :00 Uhr Kommunionkinder Elternabend Pfarrheim Pfarrei Königsfeld :30 Uhr Jahreshauptversammlung Gasthaus Schleuppnner Fränkischer Schweiz Verein Josefi-Bockbier Brauereigasthof Brauerei Grasser :45 Uhr Jahreshauptversammlung Schützenhaus Königsfeld Schützengilde Königsfeld ab 19:00 Uhr Königsschießen Schützenhaus Huppendorf Schützenverein Edelweiß Huppendorf ab 19:00 Uhr Königsschießen Schützenhaus Huppendorf Schützenverein Edelweiß Huppendorf ab 19:00 Uhr Königsschießen Schützenhaus Huppendorf Schützenverein Edelweiß Huppendorf ab 19:00 Uhr Königsschießen Schützenhaus Huppendorf Schützenverein Edelweiß Huppendorf Tag des Bieres Brauereigasthof Brauerei Grasser :00 Uhr Königsproklamation Schützenhaus Huppendorf Schützenverein Edelweiß Huppendorf :30 Uhr Weißer Sonntag in Königsfeld Pfarrei Königsfeld :00 Uhr Pfarrgottesdienst u. Fahrzeugseg. in Königsfeld Pfarrei Königsfeld Maifest in Huppendorf Ortsverein Huppendorf :00 Uhr Halbtagswanderung Treffpunkt Rathaus Fränkischer Schweiz Verein :00 Uhr Patronatsfest in Laibarös Pfarrei Königsfeld :15 Uhr Jubelkommunion in Königsfeld Pfarrei Königsfeld :00 Uhr Sternwallfahrt nach Königsfeld Pfarrei Königsfeld :00 Uhr Oldtimertreffen Feuerwehrhaus Treunitz FFW Treunitz Grillfest Poxdorf FFW Poxdorf :15 Uhr Gügelwallfahrt Pfarrei Königsfeld Sommerfest des Kindergartens Königsfeld Kindergarten St. Jakobus Grillfest Gemeinschaftshalle FFW Laibarös Spielplatzfest Spielplatz Königsfeld Opelfreunde Königsfeld e. V :30 Uhr Fronleichnam Königsfeld Pfarrei Königsfeld Johannisfeuer Huppendorf FFW Huppendorf :00 Uhr Johannisfeuer Feuerwehrhaus Treunitz FFW Treunitz Johannisfeuer Fußballplatz Laibarös Jugendfeuerwehr Laibarös Johannisfeuer in Königsfeld FFW Königsfeld :00 Uhr Patronatsfest mit VAM in Poxdorf Pfarrei Königsfeld Johannisfeuer Kotzendorf FFW Kotzendorf Johannisfeuer Poxdorf FFW Poxdorf :30 Uhr Flurprozession und Pfarrfest Königsfeld Pfarrei Königsfeld Pfarrausflug Pfarrei Königsfeld Jahreshauptversammlung Königsfeld Sportheim DJK Königsfeld Kirchweih FW-Haus Kotzendorf FFW Kotzendorf Ausflug der Kommunionkinder Pfarrei Königsfeld Uhr Kirchweih in Laibarös Pfarrei Königsfeld :30 Uhr Schulfest Schulgelände Grundschule Königsfeld Wallfahrt nach Vierzehnheiligen Pfarrei Königsfeld :00 Uhr Patronatsfest Königsfeld Pfarrei Königsfeld :00 Uhr Fischkerwa Schützenhaus Königsfeld Schützengilde Königsfeld Benefizkonzert Platz vor der Kirche Kindergarten St. Jakobus Brunnenfest Ortsmitte Brunnen Stammtisch Jurafreunde :00 Uhr Sommerfest Jakobsberg Opelfreunde Königsfeld e. V :00 Uhr Aufstellen des Kirchweihbaums Feuerwehrhaus Treunitz FFW Treunitz :00 Uhr Königsproklamation Schützenhaus Königsfeld Schützengilde Königsfeld Tag der offenen Tür bei Patrick Grasser FCN Fan Club Königsfeld u. Umgeb :00 Uhr Ewige Anbetung Hohenpölz Pfarrei Königsfeld :00 Uhr Ewige Anbetung Königsfeld Pfarrei Königsfeld Herbstflohmarkt Kindergarten Königsfeld Kindergarten St. Jakobus :00 Uhr Halbtagsausflug Treffpunkt Rathaus Fränkischer Schweiz Verein Erntedankfest mit Jurabauerntag in Königsfeld :00 Uhr Kirchweih mit VAM in Hohenpölz Pfarrei Königsfeld :00 Uhr Schnauzturnier Saal Gasthaus Drei Kronen Opelfreunde Königsfeld e. V.

8 Steinfeld Nr. 25/ :30 Uhr Halloween Schützenhaus Königsfeld Schützengilde Königsfeld :00 Uhr Gedächtnis der Gefallenen am Kriegerdenkmal Pfarrei Königsfeld ab 19:00 Uhr Weihnachtsschießen Schützenhaus Huppendorf Schützenverein Edelweiß Huppendorf Bockbieranstich Brauereigasthof Brauerei Grasser :00 Uhr Feuerwehr-Gottesdienst Königsfeld Pfarrei Königsfeld ab 19:00 Uhr Weihnachtsschießen Schützenhaus Huppendorf Schützenverein Edelweiß Huppendorf ab 19:00 Uhr Weihnachtsschießen Schützenhaus Huppendorf Schützenverein Edelweiß Huppendorf :00 Uhr Weihnachtsfeier Schützenhaus Königsfeld Schützengilde Königsfeld :00 Uhr Adventsfeier der Senioren Königsfeld Pfarrei Königsfeld ab 19:00 Uhr Weihnachtsschießen Schützenhaus Huppendorf Schützenverein Edelweiß Huppendorf Weihnachtsfeier DJK Königsfeld Weihnachtsfahrt Opelfreunde Königsfeld e. V ab 19:00 Uhr Weihnachtsschießen Schützenhaus Huppendorf Schützenverein Edelweiß Huppendorf :00 Uhr Weihnachtsfeier Gasthaus Grasser Schützenverein Edelweiß Huppendorf :00 Uhr Wintersonnenwende Avena-Hof Voitmannsdorf Avena-Hof :00 Uhr Silvesterparty Dorfplatz FFW Voitmannsdorf Kirchweih Treunitz :00 Uhr Weihnachtsfeier VdK Königfeld Kathreinkerwa Brauereigasthof Brauerei Grasser Kirchweih Maschinenhalle in Voitmannsdorf FFW Voitmannsdorf Tagesfahrt Maria Alm VdK Königfeld Tagesfahrt Berchtesgadener Land VdK Königfeld Kirchweih Gasthaus Drei Kronen Familie Schleuppner-Stadter Sommerkerwa Gaststätte und Festzelt Brauerei Grasser Karpfenessen Gasthaus Drei Kronen Familie Schleuppner-Stadter WZV Poxdorfer Gruppe Zahlungstermin Abschlag Wassergebühren Am 15. Dezember 2013 ist ein Abschlag auf die Wassergebühren für das Jahr 2013 zur Zahlung fällig. Alle Steuerschuldner die nicht am Abbuchungsverfahren teilnehmen, bitten wir die Gebühren rechtzeitig zu überweisen. Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung Treunitz-Wiesentfels (BGS/WAS) Vom 05. November 2013 Auf Grund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes erlässt der Zweckverband zur Wasserversorgung Treunitz- Wiesentfels folgende Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung: 1 Beitragserhebung Der Zweckverband erhebt zur Deckung seines Aufwands für die Herstellung der Wasserversorgungseinrichtung einen Beitrag. 2 Beitragstatbestand Der Beitrag wird erhoben für 1. bebaute, bebaubare oder gewerblich genutzte oder gewerblich nutzbare Grundstücke, wenn für sie nach 4 WAS ein Recht zum Anschluss an die Wasserversorgungseinrichtung besteht oder 2. tatsächlich angeschlossene Grundstücke. 3 Entstehen der Beitragsschuld (1) Die Beitragsschuld entsteht mit Verwirklichung des Beitragstatbestandes. Ändern sich die für die Beitragsbemessung maßgeblichen Umstände im Sinn des Art. 5 Abs. 2 a KAG, entsteht die - zusätzliche - Beitragsschuld mit dem Abschluss der Maßnahme. (2) Wird erstmals eine wirksame Satzung erlassen und ist der Beitragstatbestand vor dem Inkrafttreten dieser Satzung erfüllt, entsteht die Beitragsschuld erst mit Inkrafttreten dieser Satzung. 4 Beitragsschuldner Beitragsschuldner ist, wer im Zeitpunkt des Entstehens der Beitragsschuld Eigentümer des Grundstücks oder Erbbauberechtigter ist. 5 Beitragsmaßstab (1) Der Beitrag wird nach der Grundstücksfläche und der Geschossfläche der vorhandenen Gebäude berechnet. Die beitragspflichtige Grundstücksfläche wird bei Grundstücken von mindestens m2 Fläche (übergroße Grundstücke) in unbeplanten Gebieten - bei bebauten Grundstücken auf das 3-fache der beitragspflichtigen Geschossfläche, mindestens jedoch m2, - bei unbebauten Grundstücken auf m2 begrenzt. (2) Die Geschossfläche ist nach den Außenmaßen der Gebäude in allen Geschossen zu ermitteln. Keller werden mit der vollen Fläche herangezogen. Dachgeschosse werden nur herangezogen, soweit sie ausgebaut sind. Gebäude oder selbstständige Gebäudeteile, die nach der Art ihrer Nutzung keinen Bedarf nach Anschluss an die Wasserversorgung auslösen oder die nicht angeschlossen werden dürfen, werden nicht herangezogen; das gilt nicht für Gebäude oder Gebäudeteile, die tatsächlich an die Wasserversorgung angeschlossen sind. Balkone, Loggien und Terrassen bleiben außer Ansatz, wenn und soweit sie über die Gebäudefluchtlinie hinausragen. (3) Bei Grundstücken, für die nur eine gewerbliche Nutzung ohne Bebauung zulässig ist, sowie bei sonstigen unbebauten, aber bebaubaren Grundstücken wird als Geschossfläche ein Viertel der Grundstücksfläche in Ansatz gebracht. Grundstücke, bei denen die zulässige oder für die Beitragsbemessung maßgebliche vorhandene Bebauung im Verhältnis zur gewerblichen Nutzung nur untergeordnete Bedeutung hat, gelten als gewerblich genutzte unbebaute Grundstücke im Sinn des Satzes 1, Alternative 1. (4) Ein zusätzlicher Beitrag entsteht mit der nachträglichen Änderung der für die Beitragsbemessung maßgeblichen

9 Beitragsablösung Der Beitrag kann vor dem Entstehen der Beitragspflicht abgelöst werden. Der Ablösungsbetrag richtet sich nach der voraussichtlichen Höhe des Beitrags. Ein Rechtsanspruch auf Ablösung besteht nicht. 8 Erstattung des Aufwands für Grundstücksanschlüsse (1) Der Aufwand für die Herstellung, Anschaffung, Verbesserung, Erneuerung, Veränderung und Beseitigung sowie für die Unterhaltung der Grundstücksanschlüsse im Sinn des 3 WAS ist mit Ausnahme des Aufwands, der auf die im öffentlichen Straßengrund liegenden Teile der Grundstücksanschlüsse entfällt, in der jeweils tatsächlichen Höhe zu erstatten. (2) Der Erstattungsanspruch entsteht mit Abschluss der jeweiligen Maßnahme. Schuldner ist, wer im Zeitpunkt des Entstehens des Erstattungsanspruchs Eigentümer des Grundstücks oder Erbbauberechtigter ist; mehrere Schuldner (Eigentümer bzw. Erbbauberechtigte) sind Gesamtschuldner. 7 gilt entsprechend. (3) Der Erstattungsanspruch kann vor seinem Entstehen abgelöst werden. Der Ablösungsbetrag richtet sich nach der voraussichtlichen Höhe des Erstattungsanspruchs. Ein Rechtsanspruch auf Ablösung besteht nicht. 9 Gebührenerhebung Der Zweckverband erhebt für die Benutzung der Wasserversorgungseinrichtung Grundgebühren ( 9 a) und Verbrauchsgebühren ( 10). 9 a Grundgebühr (1) Die Grundgebühr wird nach dem Nenndurchfluss der verwendeten Wasserzähler be rechnet. Befinden sich auf einem Grundstück nicht nur vorübergehend mehrere Wasseranschlüsse, wird die Grundgebühr nach der Summe des Nenndurchflusses der ein zelnen Wasserzähler berechnet. Soweit Wasserzähler nicht eingebaut sind, wird der Nenndurchfluss geschätzt, der nötig wäre, um die mögliche Was- Steinfeld Nr. 25/26 Umstände, soweit sich dadurch der Vorteil erhöht. Eine Beitragspflicht entsteht insbesondere serentnahme messen zu können. (2) Die Grundgebühr beträgt bei der Verwendung von Wasserzählern - im Fall der Vergrößerung eines Grundstücks für die zusätzlichen mit Nenndurchfluss bis 5 m3/h 7,00 /Jahr. Flächen, soweit für diese bisher noch keine Beiträge (3) Ab dem beträgt die Grundgebühr bei der Verwendung von Wasserzählern mit Nenndurchfluss bis 5 m 3 /h geleistet worden sind, - im Fall der Geschossflächenvergrößerung für die zusätzlich 16,00 /Jahr. geschaffenen Geschossflächen sowie im Fall des Abs Satz 2 für die sich aus ihrer Vervielfachung errechnende zusätzliche Grundstücksfläche, Verbrauchsgebühr - im Fall der Nutzungsänderung eines bisher beitragsfreien (1) Die Verbrauchsgebühr wird nach Maßgabe der nachfolgenden Absätze nach der Menge des aus der Wasserver- Gebäudes oder Gebäudeteils im Sinn des 5 Abs. 2 Satz 4, soweit infolge der Nutzungsänderung die Voraussetzungen sorgungseinrichtung entnommenen Wassers berechnet. für die Beitragsfreiheit entfallen. (5) Wird ein unbebautes, aber bebaubares Grundstück, für Die Gebühr beträgt 1,41 pro Kubikmeter entnommenen Wassers. das ein Beitrag nach Abs. 3 festgesetzt worden ist, später bebaut, wird der Beitrag nach Abzug der nach Abs. 3 Ab dem beträgt die Gebühr meter entnommenen Wassers. 1,65 pro Kubik- berücksichtigten Geschossflächen und den nach Abs. 1 (2) Der Wasserverbrauch wird durch geeichte Wasserzähler Satz 2 begrenzten Grundstücksflächen neu berechnet. ermittelt. Dieser Betrag ist nachzuentrichten. Ergibt die Gegenüberstellung ein Weniger an Geschossflächen, ist für die Er ist vom Zweckverband zu schätzen, wenn 1. ein Wasserzähler nicht vorhanden ist, Berechnung des Erstattungsbetrages auf den Beitragssatz abzustellen, nach dem der ursprüngliche Beitrag entrichtet 2. der Zutritt zum Wasserzähler oder dessen Ablesung nicht worden ist. ermöglicht wird oder 3. sich konkrete Anhaltspunkte dafür ergeben, dass ein Wasserzähler den wirklichen Wasserverbrauch nicht angibt. 6 Beitragssatz (4) Wird ein Bauwasserzähler oder ein sonstiger beweglicher (1) Der Beitrag beträgt a) pro m2 Grundstücksfläche ,50 Wasserzähler verwendet, beträgt die Gebühr 1,41 pro Kubikmeter entnommenen Wassers. b) pro m2 Geschossfläche ,13. Ab dem gilt: 7 Wird ein Bauwasserzähler oder ein sonstiger beweglicher Fälligkeit beträgt die Gebühr 1,65 pro Kubikmeter entnommenen Der Beitrag wird einen Monat nach Bekanntgabe des Beitragsbescheides Wassers. fällig a Entstehen der Gebührenschuld (1) Die Verbrauchsgebühr entsteht mit der Wasserentnahme. (2) Die Grundgebühr entsteht erstmals mit dem Tag, der auf den Zeitpunkt der betriebsfertigen Herstellung des Anschlusses folgt. Der Tag wird im erstmals ergehenden Bescheid bestimmt. Im Übrigen entsteht die Grundgebühr mit dem Beginn eines jeden Tages in Höhe eines Tagesbruchteils der Jahresgrundgebührenschuld neu. 12 Gebührenschuldner (1) Gebührenschuldner ist, wer im Zeitpunkt des Entstehens der Gebührenschuld Eigentümer des Grundstücks oder ähnlich zur Nutzung des Grundstücks dinglich berechtigt ist. (2) Gebührenschuldner ist auch der Inhaber eines auf dem Grundstück befindlichen Betriebs. (3) Mehrere Gebührenschuldner sind Gesamtschuldner. 13 Abrechnung, Fälligkeit, Vorauszahlung (1) Der Verbrauch wird jährlich abgerechnet. Die Grund- und die Verbrauchsgebühr werden einen Monat nach Bekanntgabe des Gebührenbescheides fällig. (2) Auf die Gebührenschuld sind zum 01. Juli und 01. November jeden Jahres Vorauszahlungen in Höhe eines Drittels der Jahresabrechnung des Vorjahres zu leisten. Fehlt eine solche Vorjahresabrechnung, setzt der Zweckverband die Höhe der Vorauszahlungen unter Schätzung des Jahresgesamtverbrauchs fest. 14 Mehrwertsteuer Zu den Beiträgen, Kostenerstattungsansprüchen und Gebühren wird die Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe erhoben. 15 Pflichten der Beitrags- und Gebührenschuldner Die Beitrags- und Gebührenschuldner sind verpflichtet, dem Zweckverband für die Höhe der Abgabe maßgebliche Veränderungen unverzüglich zu melden und über den Umfang die-

10 Steinfeld Nr. 25/26 ser Veränderungen - auf Verlangen auch unter Vorlage entsprechender Unterlagen - Auskunft zu erteilen. 16 Inkrafttreten (1) Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer amtlichen Bekanntmachung in Kraft. (2) Gleichzeitig tritt die Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung vom 20. März 1997 außer Kraft. Königsfeld, 05. Nov Ort Datum Zweckverband zur Wasserversorgung Treunitz-Wiesentfels Hilduin Lang Verbandsvorsitzender Haushaltssatzung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Poxdorfer Gruppe (Landkreis Bamberg) für das Haushaltsjahr 2013 Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Poxdorfer Gruppe hat am die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2013 beschlossen. Von der Haushaltssatzung wurde mit Schreiben des Landratsamtes Bamberg vom Nr Kenntnis genommen. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile und wird nachstehend gemäß Art. 24 Abs. 1 Satz 2 KommZG amtlich bekanntgemacht. Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen während des ganzen Jahres in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Steinfeld, Steinfeld 86, Zimmer Nr. 2, innerhalb der allgemeinen Geschäftsstunden, zur Einsicht bereit liegt ( 4 Bekanntmachungsverordnung) und der Haushaltsplan gemäß Art. 10 Abs. 2 VGemO, Art. 41 KommZG, Art. 65 Abs. 3 GO vom ? öffentlich ausliegt. Auf Grund der Art. 41 Abs. 1 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) und der Art. 65 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Zweckverband folgende Haushaltssatzung: 1 Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013 wird hiermit festgesetzt; er schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit ,00 und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit ,00 ab. 2 Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen. 3 Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt. 4 Umlagen Eine Betriebskostenumlage wird nicht erhoben. Eine Investitionsumlage wird nicht erhoben. 5 Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf ,00 festgesetzt. 6 Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen. 7 Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2013 in Kraft. Laibarös, den Zweckverband zur Wasserversorgung der Poxdorfer Gruppe Weiß, 1. Vorsitzender Aus der Gemeinderatssitzung vom Vollzug der Wassergesetze; Einleiten von behandeltem Abwasser aus der Kläranlage Schederndorf in das Grundwasser, sowie Einleiten von Niederschlagswasser aus dem Gemeindeteil Schederndorf in das Grundwasser durch die Gem. Stadelhofen, Landkr. Bamberg Mit Bescheid des Landratsamtes Bamberg vom 7. Dezember 2012, erhielt die Gemeinde Stadelhofen die wasserrechtliche Erlaubnis zum Einleiten behandeltem Abwasser aus der Kläranlage Schederndorf in das Grundwasser, sowie Einleiten von Niederschlagswasser aus dem Gemeindeteil Schederndorf in das Grundwasser. Da die vorhandene Kläranlage nicht mehr den Regeln der Technik entspricht, wurde die wasserrechtliche Erlaubnis bis zum 31. Dezember 2014 erteilt, um der Gemeinde Stadelhofen die Möglichkeit zur Sanierung der Kläranlage zu geben. Außerdem wurde in diesem Bescheid die Einleitung von Niederschlagswasser aus dem Gemeindeteil Schederndorf in das Grundwasser geregelt. Hierzu stellt Herr Zwirner, Ingenieurbüro Strunz, verschiedene Varianten für die Nachrüstung vor. Variante 1: SBR Teich Gesamtkosten ca , Variante 2: Unbelüfteter Teich Gesamtkosten ca , Variante 3: Baukastenlösung Gesamtkosten ca , Hier soll noch an ein Klärschlammvererdungsbeet gedacht werden. Der Gemeinderat beschließt, die Variante 3 (Baukastenlösung) den Vorzug zu geben. Die Planungsgruppe Strunz soll die o. a. Variante weiter ausbauen. Wenn die ansatzfähigen Kosten bekannt sind, soll eine Bürgerversammlung in Schederndorf statt finden. Vollzug des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Blm- SchG); Projekt Windenergieanlage Buckendorf Die Natur Strom Anlagen GmbH, Forchheim, stellte beim Landratsamt Lichtenfels den Antrag auf Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von einer Windenergieanlage auf den Grundstück Fl. Nr. 764 Gemarkung Buckendorf. Die Anlage hat eine Gesamthöhe über Grund von 199 m und eine Nabenhöhe von 139 m. Gemäß 9 Abs. 1 BImSchG werden Stellungnahmen der Behörden eingeholt, deren Aufgabenbereich durch die Anfrage berührt wird. Es wird gebeten, zu dem Vorhaben innerhalb eines Monats Stellung zu nehmen und evtl. notwendige Bedingungen und Auflagen sowie die Zustimmung zum o. g. Verfahren vorzulegen. Der Gemeinderat beschließt, die vorgeschlagene Stellungnahme von Rechtsanwalt Armin Brauns, Dießen, zu übernehmen und diese dem Landratsamt Lichtenfels zu übersenden. Die Gemeinde Stadelhofen wendet ein, dass bei Realisierung des Windkraftprojektes private und öffentliche Belange dem Vorhaben entgegenstehen ( 5 Abs. 1, 6 Abs. 1 BImSchG i. V. m. 35 Abs. 3 Satz 1 BauGB).

11 Steinfeld Nr. 25/26 Der Gemeinderat lehnt das geplante Windkraftprojekt ab. Planfeststellung nach 43 ff. Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) und dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG); Umstellung Hochspannungsleitung von 220 auf 380 kv (Gem. Schederndorf) Der Vorsitzende gibt dem Gemeinderat das Schreiben der Regierung von Oberfranken bekannt. Die Unterlagen liegen im Rathaus der VG Steinfeld aus. Die Bürger können sich anschließend dazu äußern. Der Punkt wird auf die nächste Sitzung verschoben. Bedarfsmeldung, Naturpark Fränkische Schweiz, Veldensteiner Forst Mit Schreiben vom 26. September 2013 erbittet der Naturpark- Arbeitstrupp die Einsatzwünsche für das Jahr 2014 bis zum 31. Oktober 2013 mitzuteilen. Die Einsatzkosten belaufen sich auf 700 Euro pro Tag (Maximalkosten bei 3 Mann), und somit einen Stundensatz von 20 bis 25 Euro. Der Gemeinderat beschließt, den äußeren Zwirnstein (den ersten von der Straße aus gesehen) bei der o. g. Maßnahme zu melden. Sanierung Rathausvorplatz Der Vorsitzende stellt dem Gemeinderat den Vorentwurf, bestehend aus fünf Varianten, des Architekturbüros Georg Dietz, Weismain, zur Sanierung des Rathausvorplatzes, vor. Der Gemeinderat beschließt, die Variante 2 wie vorgeschlagen. Aus der Gemeinderatssitzung vom Bauantrag Sanierung und Anbau an ein Zweifamilienwohnhaus in Wotzendorf auf der Fl. Nr. 1117/3 der Gemarkung Stadelhofen Der Vorsitzende gibt den o. a. Bauantrag dem Gemeinderat bekannt. Der Gemeinderat stimmt dem Bauantrag zu. Bauantrag Umbau- und Erweiterung des Wohnhauses auf der Fl. Nr. 191 der Gemarkung Schederndorf Der Vorsitzende gibt den o. a. Bauantrag dem Gemeinderat bekannt. Der Gemeinderat stimmt dem Bauantrag zu. Die beantragten Befreiungen und Abweichungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans werden erteilt. Antrag auf Erteilung einer Erstaufforstungserlaubnis Der Vorsitzende gibt den Antrag auf Erteilung einer Erstaufforstungserlaubnis dem Gemeinderat bekannt. Der Gemeinderat stimmt der Erstaufforstung auf der Fl. Nr der Gemarkung Schederndorf zu. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Stadelhofen Den Gemeinderatsmitgliedern wurde mit der Ladung der Satzungsentwurf zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung einschließlich der Gebührenkalkulation zur Verfügung gestellt. Der Gemeinderat beschließt den vorliegenden Entwurf einer Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS/EWS) der Gemeinde Stadelhofen als Satzung. Der Satzungsentwurf, der dem Original dieser Sitzungsniederschrift als Anlage beigefügt wird, ist Bestandteil dieses Beschlusses. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Gemeinde Stadelhofen Den Gemeinderatsmitgliedern wurde mit der Ladung der Satzungsentwurf zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung einschließlich der Gebührenkalkulation zur Verfügung gestellt. Der Gemeinderat beschließt den vorliegenden Entwurf einer Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS/WAS) der Gemeinde Stadelhofen als Satzung. Der Satzungsentwurf, der dem Original dieser Sitzungsniederschrift als Anlage beigefügt wird, ist Bestandteil dieses Beschlusses. Zustimmung des Trägers der Wegebaulast entsprechend dem TKG für die Durchführung einer unterirdischen Baumaßnahme in Stadelhofen, Wölkendorfer Straße Der Gemeinderat stimmt dem Öffnen der Montagegruben sowie dem Einziehen eines Kabelrohres HDPE 50 mit einem Telekommunikationskabel zu. Am Dorfplatz soll die Baumaßnahme nicht in offener Bauweise durchgeführt werden. Die Gewährleistung soll von 2 auf 5 Jahre verlängert werden. Ausbau der Kreisstraße BA 31 in der Ortsdurchfahrt von Hohenhäusling; Abrechnung der gemeinsamen Baumaßnahme Dem Gemeinderat liegt auf Grund der gemeinsamen Baumaßnahme Ausbau der Kreisstraße BA 31 (vorhandene zugestimmte Vereinbarung) eine Rechnung des Landratsamtes Bamberg in Höhe von ca , vor. Der Gemeinderat nimmt dies zur Kenntnis und stimmt dem zu. Bestellung eines Gemeindewahlleiters sowie dessen Stellvertreter für die Kommunalwahl 2014 Für die Kommunalwahl 2014 müssen der Gemeindewahlleiter und sein Stellvertreter vom Gemeinderat bestellt werden. Der Gemeinderat bestellt als Gemeindewahlleiter den Geschäftsleiter Herrn Mario Kühlwein und als seine Stellvertreterin Frau Margareta Pitterich, Wölkendorf. Verschiedenes Nächste Gemeinderatssitzung: Die nächste Gemeinderatssitzung soll am mit einem Jahresabschlussessen in der Gastwirtschaft Keller in Steinfeld stattfinden. Ländliche Entwicklung Flurneuordnung Roßdorf a. Berg Gemeinde Stadelhofen, Landkreis Bamberg Verwendungsnachweis der Teilnehmergemeinschaft Roßdorf a. Berg Bekanntgabe Das oben genannte Verfahren soll abgeschlossen werden. Der Flurbereinigungsplan steht unanfechtbar fest. Die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen sind fertig gestellt und abgerechnet. Die Förderung mit öffentlichen Mitteln ist abgeschlossen. Die Teilnehmergemeinschaft Roßdorf a. Berg hat am einen Verwendungsnachweis mit Sachbericht über die Finanzierung der Ausführungskosten erstellt. Er ist in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Steinfeld, Zi.Nr. 12, Steinfeld 86, Stadelhofen, vom mit ausgelegt und kann dort während der Dienststunden eingesehen werden. Steinfeld, Ludwig Göhl, 1. Bürgermeister Anlegen eines Baulücken- und Leerstandskatasters Der Gemeinderat Stadelhofen hat in seiner Sitzung am beschlossen, ein Baulücken- und Leerstandskataster für den Gemeindebereich anzulegen. In nächster Zeit werden daher die Eigentümer von Baulücken, leerstehenden Gebäuden bzw. nur geringfügig bebauten Grundstücken von der Verwaltung angeschrieben und mit-

12 Steinfeld Nr. 25/26 tels Fragebogen um Auskunft gebeten. Das Ausfüllen dieser Fragebögen ist natürlich freiwillig, auch einer späteren Veröffentlichung bzw. Weitergabe der Daten kann widersprochen werden, wenn dies nicht gewünscht wird. Mit dem Sammeln der Informationen über Baulücken und Leerstände kommt die Gemeinde Stadelhofen ihrer Pflicht nach, vor Ausweisung von neuen Gewerbe- bzw. Baugebieten, zu versuchen, die bestehenden Lücken zu schließen. Aus Kostengründen und um den demografischen Wandel Rechnung zu tragen ist eine derartige Erfassung im Gemeindegebiet sehr zu unterstützen. Im ersten Schritt wurden in der Verwaltung die betroffenen Eigentümer erfasst und nun wird im zweiten Schritt die schriftliche Befragung durchgeführt. Sollten Sie bis Ende Dezember keine Fragebögen erhalten, aber dennoch Interesse an einem Verkauf Ihrer Immobilie haben, melden Sie sich bitte in der Verwaltung bei Herrn Patrick Dippold, Tel / Als Ergebnis steht danach für Bauwillige bzw. Wohnungssuchende eine Informationsbörse in der Verwaltung zur Verfügung, aber auch verkaufswilligen Eigentümern wird ein kostenloser Service geboten, ihre Immobilie anzubieten. Sollten noch irgendwelche offenen Fragen bestehen, wenden Sie sich bitte an Ihr örtliches Gemeinderatsmitglied bzw. an den Ersten Bürgermeister Ludwig Göhl. Jura-Bücherei - Öffnungszeiten Am Montag, 23. Dezember 2013, bleibt die Bücherei geschlossen. Veranstaltungen 2014 Beitragssatzung für die Verbesserung und Erneuerung der Entwässerungseinrichtung (VES-EWS) der Gemeinde Wattendorf vom Auf Grund des Art. 5 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) erlässt die Gemeinde Wattendorf (Gemeinde) folgende Beitragssatzung für die Verbesserung und Erneuerung der Entwässerungseinrichtung: 1 Beitragserhebung 1Die Gemeinde erhebt einen Beitrag zur Deckung ihres Aufwandes für die Verbesserung und Erneuerung der Entwässerungseinrichtung für die Gemeindeteile Bojendorf, Mährenhüll durch folgende Maßnahmen: Datum und Uhrzeit Veranstaltung Ort der Veranstaltung Verein :00 Uhr VdK Weihnachtsfeier Gasthaus Will Wölkendorf VdK-OV Wölkendorf ab 18:00 Uhr Glühweinparty Vereinsheim SC Jura Steinfeld Lokalschau Schrauder Steinfeld Kleintierzuchtverein Steinfeld Taubenmarkt am Donnerstag Brauerei Hübner Steinfeld Kleintierzuchtverein Steinfeld Second-Hand-Basar Musikheim Stadelhofen Kindertagesstätte Juraparadies Patronatsfest Schederndorf Faschingstanz Kegelhalle Eichenhüll SKC Adler Eichenhüll ab 19:00 Uhr Faschingstanz Saal der Gastwirtschaft Schrauder SC Jura Steinfeld ab 18:30 Uhr Fischessen Vereinsheim SC Jura Steinfeld :00 Uhr Kirche f. Verstorbene Pfarrkirche St. Martin SC Jura Steinfeld :00 Uhr Jahreshauptversammlung Gastwirtschaft Schrauder SC Jura Steinfeld :00 Uhr Schafkopfrennen Vereinsheim SC Jura Steinfeld ab 13:00 Uhr Oster-Grillfest Osterbrunnen Steinfeld SC Jura Steinfeld Wallfahrt d. Würgauer Kreuzkapelle Steinfeld Pfarrei Steinfeld Maifeier mit Maibaum aufstellen Kegelhalle Eichenhüll SKC Adler Eichenhüll Sommerfest Kindergarten Stadelhofen Kindertagesstätte Juraparadies Grillfest Hübner Steinfeld Kleintierzuchtverein Steinfeld Kirchweih Wölkendorf 14./ Wallfahrt nach Gößweinstein Pfarrei Steinfeld Fronleichnam / Pfarrfest Steinfeld Pfarrei Steinfeld Kirchweih Wotzendorf ab 14:30Uhr Kirchweihbaum aufstellen neben Landmetzgerei Rudrof SC Jura Steinfeld Kirchweih Steinfeld Pfarrei Steinfeld 29./ Kirchweih Pfaffendorf Dorfgemeinschaft Pfaffendorf Kirchweih Feuerwehrhaus Hohenhäusling FFW Hohenhäusling Kirchweih Hohenhäusling Pfarrei Steinfeld Kirchweih Gaststätte SKC Adler SKC Adler Eichenhüll Schlaraffenfest am Sportplatz DJK SG Stadelhofen Dorffest Eichenhüll Dorfgemeinschaft Eichenhüll Kirchweih Stadelhofen ab 14:00 Uhr Sommernachtsfest Vereinsheim SC Jura Steinfeld 30./ Wallfahrt nach Vierzehnheiligen Pfarrei Steinfeld Fischessen Pfaffendorf Dorfgemeinschaft Pfaffendorf Fest Kreuzerhöhung Kreuzkapelle Steinfeld Pfarrei Steinfeld Kirchweih Schederndorf ab 19:00 Uhr Griechischer Weinabend Vereinsheim SC Jura Steinfeld Herbstkirchweih Stadelhofen Herbstkirchweih Wölkendorf Martinsumzug Kindergarten Stadelhofen Kindertagesstätte Juraparadies Patronatsfest Steinfeld Pfarrei Steinfeld 23./ Patronatsfest Pfaffendorf Dorfgemeinschaft Pfaffendorf Weihnachtsfeier Gasthaus Schrenker DJK SG Stadelhofen ab 19:00 Uhr Weihnachtsfeier Saal der Gastwirtschaft Schrauder SC Jura Steinfeld :00 Uhr Weihnachtsfeier Jugend Gastwirtschaft Schrauder SC Jura Steinfeld Lokalschau Schrauder Steinfeld Kleintierzuchtverein Steinfeld November Karpfenessen Gaststätte SKC Adler SKC Adler Eichenhüll

13 Bei der Kläranlage Bojendorf wurde der Verteilerteich (Schönungsteich) saniert, die Abdichtung erfolgte mittels Folie und als mechanischer Schutz wurde ein Betonpflaster im Mörtelbett aufgebracht. Die Abdichtung und Befestigung des Schönungsteiches Bojendorf stellt eine Verbesserung der Abwasserbeseitigung dar, da durch die Abdichtung nunmehr verhindert wird, dass Wässer im Schönungsteich in den Untergrund versickern und durch die Befestigung eine ordnungsgemäße Räumung mit entsprechender Maschinentechnik möglich ist. In der Ortschaft Mährenhüll wurde am Pumpwerk RÜB Mährenhüll die gesamte Pumpenanlage mit Steuerung erneuert. Nach dem häufigen Ausfall der Pumpen in Mährenhüll stellt nunmehr mit der eingebauten Steuerung die neue Anlage eine wesentliche Verbesserung, die zudem die Anlage betriebssicher macht. 2 Beitragstatbestand Der Beitrag wird für bebaute, bebaubare oder gewerblich genutzte oder gewerblich nutzbare Grundstücke erhoben sowie für Grundstücke und befestigte Flächen, die keine entsprechende Nutzungsmöglichkeit aufweisen, auf denen aber tatsächlich Abwasser anfällt, wenn 1. für sie nach 4 EWS ein Recht zum Anschluss an die Entwässerungseinrichtung besteht, oder 2. sie - auch aufgrund einer Sondervereinbarung - an die Entwässerungseinrichtung tatsächlich angeschlossen sind. 3 Entstehen der Beitragsschuld (1) 1Die Beitragsschuld entsteht, wenn die Verbesserungs- und Erneuerungsmaßnahmen tatsächlich beendet sind. 2 Wenn der in Satz 1 genannte Zeitpunkt vor dem Inkrafttreten dieser Satzung liegt, entsteht die Beitragspflicht erst mit Inkrafttreten dieser Satzung. (2) Wenn die Baumaßnahme bereits begonnen wurde, kann die Gemeinde schon vor dem Entstehen der Beitragsschuld Vorauszahlungen auf die voraussichtlich zu zahlenden Beiträge verlangen. 4 Beitragsschuldner Beitragsschuldner ist, wer im Zeitpunkt des Entstehens der Beitragsschuld Eigentümer des Grundstücks oder Erbbauberechtigter ist. 5 Beitragsmaßstab (1) Der Beitrag wird nach der Grundstücksfläche und der Geschossfläche der vorhandenen Gebäude berechnet. Die beitragspflichtige Grundstücksfläche wird bei Grundstücken in unbeplanten Gebieten von mindestens m 2 Fläche (übergroße Grundstücke) bei bebauten Grundstücken auf das 5-fache der beitragspflichtigen Geschossfläche, mindestens jedoch 2500 m 2, bei unbebauten Grundstücken auf 2500 m 2 begrenzt. (2) Die Geschossfläche ist nach den Außenmaßen der Gebäude in allen Geschossen zu ermitteln. Keller werden mit der vollen Fläche herangezogen. Dachgeschosse werden nur herangezogen, soweit sie ausgebaut sind. Gebäude oder selbstständige Gebäudeteile, die nach der Art ihrer Nutzung keinen Bedarf nach Anschluss an die Schmutzwasserableitung auslösen oder die nicht angeschlossen werden dürfen, werden nicht herangezogen; das gilt nicht für Gebäude oder Gebäudeteile, die tatsächlich an die Schmutzwasserableitung angeschlossen sind. Balkone, Loggien und Terrassen bleiben außer Ansatz, wenn und soweit sie über die Gebäudefluchtlinie hinausragen. (3) Bei Grundstücken, für die eine gewerbliche Nutzung ohne Bebauung zulässig ist, sowie bei sonstigen unbebauten Grundstücken wird als Geschossfläche ein Viertel der Grundstücksfläche in Ansatz gebracht. Grundstücke, bei denen die zuläs- Steinfeld Nr. 25/26 sige oder für die Beitragsbemessung maßgebliche vorhandene Bebauung im Verhältnis zur gewerblichen Nutzung nur untergeordnete Bedeutung hat, gelten als gewerblich genutzte unbebaute Grundstücke i. S. d. Satzes 1. 6 Beitragssatz (1) Der Beitrag beträgt: a) pro m 2 Grundstücksfläche 0,07 /qm b) pro m 2 Geschossfläche 2,43 /qm (2) Für Grundstücke, von denen kein Niederschlagswasser eingeleitet werden darf, wird der Grundstücksflächenbeitrag nicht erhoben. 7 Fälligkeit 1Der Beitrag wird einen Monat nach Bekanntgabe des Beitragsbescheides fällig. 2Entsprechendes gilt für Vorauszahlungen. 7a Beitragsablösung 1Der Beitrag kann vor dem Entstehen der Beitragspflicht abgelöst werden. 2Der Ablösungsbetrag richtet sich nach der voraussichtlichen Höhe des Beitrags. 3Ein Rechtsanspruch auf Ablösung besteht nicht. 8 Pflichten des Beitragsschuldners Die Beitragsschuldner sind verpflichtet, der Gemeinde für die Höhe der Abgabe maßgebliche Veränderungen unverzüglich zu melden und über den Umfang dieser Veränderungen - auf Verlangen auch unter Vorlage entsprechender Unterlagen -Auskunft zu erteilen. 9 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am in Kraft. Wattendorf, den Gemeinde Wattendorf Krapp, Erster Bürgermeister Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Wattendorf Auf Grund geänderter Rechtslage und Vorschriften wird die u. a. Satzung von 1994 aktualisiert und der neuen Rechtsprechung angepasst. Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Wattendorf (BGS/EWS) Vom Auf Grund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die Gemeinde Wattendorf folgende Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung: 1 Beitragserhebung 1. Gemeindeteile Bojendorf und Mährenhüll Die Gemeinde Wattendorf erhebt zur Deckung ihres Aufwandes zur Herstellung der Entwässerungsanlage mit einer biologischen Kläranlage für die Gemeindeteile Bojendorf und Mährenhüll einen Beitrag. 2. Gemeindeteil Wattendorf Die Gemeinde Wattendorf erhebt zur Deckung ihres Aufwandes zur Herstellung der Entwässerungsanlage mit einer biologischen Kläranlage für den Gemeindeteil Wattendorf einen Beitrag.

14 Steinfeld Nr. 25/26 3. Gemeindeteil Gräfenhäusling Die Gemeinde Wattendorf erhebt zur Deckung ihres Aufwandes zur Herstellung der Entwässerungsanlage einer biologischen Kläranlage für den Gemeindeteil Gräfenhäusling einen Beitrag. 4. Gemeindeteil Schneeberg Die Gemeinde Wattendorf erhebt zur Deckung ihres Aufwandes zur Herstellung der Entwässerungsanlage mit einer biologischen Kläranlage für den Gemeindeteil Schneeberg einen Beitrag. 2 Beitragstatbestand Der Beitrag wird für bebaute, bebaubare oder gewerblich genutzte oder gewerblich nutzbare Grundstücke erhoben sowie für Grundstücke und befestigte Flächen, die keine entsprechende Nutzungsmöglichkeit aufweisen, auf denen aber tatsächlich Abwasser anfällt, wenn 1. für sie nach 4 EWS ein Recht zum Anschluss an die Entwässerungseinrichtung besteht oder 2. sie - auch aufgrund einer Sondervereinbarung - an die Entwässerungseinrichtung tatsächlich angeschlossen sind. 3 Entstehen der Beitragsschuld (1) Die Beitragsschuld entsteht mit Verwirklichung des Beitragstatbestandes. Ändern sich die für die Beitragsbemessung maßgeblichen Umstände im Sinne des Art. 5 Abs. 2a KAG, entsteht die - zusätzliche - Beitragsschuld mit dem Abschluss der Maßnahme. (2) Wird erstmals eine wirksame Satzung erlassen und ist der Beitragstatbestand vor dem In-Kraft-Treten dieser Satzung erfüllt, entsteht die Beitragsschuld erst mit In-Kraft-Treten dieser Satzung. 4 Beitragsschuldner Beitragsschuldner ist, wer im Zeitpunkt des Entstehens der Beitragsschuld Eigentümer des Grundstücks oder Erbbauberechtigter ist. 5 Beitragsmaßstab (1) Der Beitrag wird nach der Grundstücksfläche und der Geschossfläche der vorhandenen Gebäude berechnet. Die beitragspflichtige Grundstücksfläche wird bei Grundstücken in unbeplanten Gebieten von mindestens m 2 Fläche (übergroße Grundstücke) bei bebauten Grundstücken auf das 5-fache der beitragspflichtigen Geschossfläche, mindestens jedoch 2500 m 2, bei unbebauten Grundstücken auf 2500 m 2 begrenzt. (2) Die Geschossfläche ist nach den Außenmaßen der Gebäude in allen Geschossen zu ermitteln. Keller werden mit der vollen Fläche herangezogen. Dachgeschosse werden nur herangezogen, soweit sie ausgebaut sind. Gebäude oder selbstständige Gebäudeteile, die nach der Art ihrer Nutzung keinen Bedarf nach Anschluss an die Schmutzwasserableitung auslösen oder die nicht angeschlossen werden dürfen, werden nicht herangezogen; das gilt nicht für Gebäude oder Gebäudeteile, die tatsächlich an die Schmutzwasserableitung angeschlossen sind. Balkone, Loggien und Terrassen bleiben außer Ansatz, wenn und soweit sie über die Gebäudefluchtlinie hinausragen. (3) Bei Grundstücken, für die eine gewerbliche Nutzung ohne Bebauung zulässig ist, sowie bei sonstigen unbebauten Grundstücken wird als Geschossfläche ein Viertel der Grundstücksfläche in Ansatz gebracht. Grundstücke, bei denen die zulässige oder für die Beitragsbemessung maßgebliche vorhandene Bebauung im Verhältnis zur gewerblichen Nutzung nur untergeordnete Bedeutung hat, gelten als gewerblich genutzte unbebaute Grundstücke i. S. d. Satzes 1. (4) Ein zusätzlicher Beitrag entsteht mit der nachträglichen Änderung der für die Beitragsbemessung maßgeblichen Umstände, soweit sich dadurch der Vorteil erhöht. Eine Beitragspflicht entsteht insbesondere, - im Fall der Vergrößerung eines Grundstücks für die zusätzlichen Flächen, soweit für diese bisher noch keine Beiträge geleistet wurden, - im Falle der Geschossflächenvergrößerung für die zusätzlich geschaffenen Geschossflächen sowie im Falle des Absatzes 1 Satz 2 für die sich aus ihrer Vervielfachung errechnende zusätzliche Grundstücksfläche, - im Falle der Nutzungsänderung eines bisher beitragsfreien Gebäudes oder Gebäudeteils i. S. d. 5 Abs. 2 Satz 4, soweit infolge der Nutzungsänderung die Voraussetzungen für die Beitragsfreiheit entfallen. (5) Wird ein unbebautes Grundstück, für das ein Beitrag nach Absatz 3 festgesetzt worden ist, später bebaut, so wird der Beitrag nach Abzug der nach Absatz 3 berücksichtigten Geschossflächen und den nach Abs. 1 Satz 2 begrenzten Grundstücksflächen neu berechnet. Dieser Betrag ist nach zu entrichten. Ergibt die Gegenüberstellung ein Weniger an Geschossflächen, so ist für die Berechnung des Erstattungsbetrages auf den Beitragssatz abzustellen, nach dem der ursprüngliche Beitrag entrichtet wurde. 6 Beitragssatz (1) Der Beitrag beträgt für a) Gemeindeteile Bojendorf und Mährenhüll pro m 2 Grundstücksfläche 1,30 pro m 2 Geschossfläche 15,72 b) Gemeindeteil Wattendorf pro m 2 Grundstücksfläche 1,49 pro m 2 Geschossfläche 17,80 c) Gemeindeteil Gräfenhäusling pro m 2 Grundstücksfläche 1,64 pro m 2 Geschossfläche 15,34 d) Gemeindeteil Schneeberg pro m 2 Grundstücksfläche 0,65 pro m 2 Geschossfläche 6,50 (2) Für Grundstücke, von denen kein Niederschlagswasser eingeleitet werden darf, wird der Grundstücksflächenbeitrag nicht erhoben. Fällt diese Beschränkung weg, wird der Grundstücksflächenbeitrag nacherhoben. 7 Fälligkeit Der Beitrag wird einen Monat nach Bekanntgabe des Beitragsbescheides fällig. 7 a Beitragsablösung Der Beitrag kann vor dem Entstehen der Beitragspflicht abgelöst werden. Der Ablösungsbetrag richtet sich nach der voraussichtlichen Höhe des Beitrags. Ein Rechtsanspruch auf Ablösung besteht nicht. 8 Erstattung des Aufwands für Grundstücksanschlüsse (1) Der Aufwand für die Herstellung, Anschaffung, Verbesserung, Erneuerung, Veränderung und Beseitigung sowie für die Unterhaltung der Grundstücksanschlüsse i.s.d. 3 EWS ist mit Ausnahme des Aufwands, der auf die im öffentlichen Straßengrund liegenden Teile der Grundstücksanschlüsse entfällt, in der jeweils tatsächlichen Höhe zu erstatten. (2) Der Erstattungsanspruch entsteht mit Abschluss der jeweiligen Maßnahme. Schuldner ist, wer im Zeitpunkt des Entstehens des Erstattungsanspruchs Eigentümer des Grundstücks oder Erbbauberechtigter ist; mehrere Schuldner (Eigentümer bzw. Erbbauberechtigte) sind Gesamtschuldner. Der Erstattungsanspruch wird einen Monat nach Bekanntgabe des Erstattungsbescheids fällig. (3) Der Erstattungsanspruch kann vor seinem Entstehen abge-

15 Steinfeld Nr. 25/26 löst werden. Der Ablösungsbetrag richtet sich nach der voraussichtlichen Höhe des Erstattungsanspruchs. Ein Rechtsanspruch auf Ablösung besteht nicht. 9 Gebührenerhebung Die Gemeinde erhebt für die Benutzung der Entwässerungsein-richtungen in den in 1 der Entwässerungssatzung (EWS) beschriebenen Gebieten Grundgebühren und Einleitungsgebühren. 9a Grundgebühr (1) Die Grundgebühr wird nach dem Nenndurchfluss der verwendeten Wasserzähler berechnet. Befinden sich auf einem Grundstück nicht nur vorübergehend mehrere Wasseranschlüsse, so wird die Grundgebühr nach der Summe des Nenndurchflusses der einzelnen Wasserzähler berechnet. Soweit Wasserzähler nicht eingebaut sind, wird der Nenndurchfluss geschätzt, der nötig wäre, um die mögliche Wasserentnahme messen zu können. (2) Die Grundgebühr beträgt bei der Verwendung von Wasserzählern mit Nenndurchfluss bis 5 cbm/h 24,00 /Jahr bis 10 cbm/h 30,00 /Jahr bis 20 cbm/h 37,00 /Jahr bis 30 cbm/h 43,00 /Jahr. 10 Einleitungsgebühr (1) Die Einleitungsgebühr wird nach Maßgabe der nachfolgenden Absätze nach der Menge der Abwässer berechnet, die der Entwässerungseinrichtung von den angeschlossenen Grundstücken zugeführt werden. Die Gebühr beträgt: 1. Gemeindeteil Mährenhüll und Bojendorf 4,80 /cbm Abwasser 2. Gemeindeteil Wattendorf 3,70 /cbm Abwasser 3. Gemeindeteil Gräfenhäusling 2,48 /cbm Abwasser 4. Gemeindeteil Schneeberg 3,70 /cbm Abwasser (2) Als Abwassermenge gelten die dem Grundstück aus der Wasserversorgungseinrichtung und aus der Eigengewinnungsanlage zugeführten Wassermengen abzüglich der nachweislich auf dem Grundstück verbrauchten oder zurückgehaltenen Wassermengen, soweit der Abzug nicht nach Abs. 4 ausgeschlossen ist. Die Wassermengen werden durch geeichten Wasserzähler ermittelt. Sie sind von der Gemeinde zu schätzen, wenn 1. ein Wasserzähler nicht vorhanden ist, oder 2. der Zutritt zum Wasserzähler oder dessen Ablesung nicht ermöglicht wird, oder 3. sich konkrete Anhaltspunkte dafür ergeben, dass ein Wasserzähler den wirklichen Wasserverbrauch nicht angibt. Werden die Wassermengen nicht vollständig über Wasserzähler erfasst, werden als dem Grundstück aus der Eigengewinnungsanlage zugeführte Wassermenge pauschal 15 m 3 pro Jahr und Einwohner, der zum Stichtag mit Hauptwohnsitz auf dem heranzuziehenden Grundstück gemeldet ist, neben der tatsächlich aus der öffentlichen Wasserversorgung abgenommenen angesetzt, insgesamt aber nicht weniger als 35 m 3 pro Jahr und Einwohner. In begründeten Einzelfällen sind ergänzende höhere Schätzungen möglich. Es steht dem Gebührenpflichtigen frei, den Nachweis eines niedrigeren Wasserverbrauchs zu führen; Abs. 3 Satz 2 gilt entsprechend. (3) Der Nachweis der verbrauchten und der zurückgehaltenen Wassermengen obliegt dem Gebührenpflichtigen. Er ist grundsätzlich durch geeichte und verplombte Wasserzähler zu führen, die der Gebührenpflichtige auf eigene Kosten fest zu installieren hat. Bei landwirtschaftlichen Betrieben mit Viehhaltung gilt für jedes Stück Großvieh bzw. für jede Großvieheinheit eine Wassermenge von 18 m 3 /Jahr als nachgewiesen. Maßgebend ist die im Vorjahr durchschnittlich gehaltene Viehzahl. Der Nachweis der Viehzahl obliegt dem Gebührenpflichtigen; er muss durch Vorlage der Großviehmeldung erbracht werden. (4) Vom Abzug nach Absatz 3 sind ausgeschlossen a) Wassermengen bis max. 12 m 3 jährlich, b) das hauswirtschaftlich genutzte Wasser und c) das zur Speisung von Heizungsanlagen verbrauchte Wasser. (5) Im Fall des 10 Abs. 3 Sätze 3 bis 5 ist der Abzug auch insoweit begrenzt, als der Wasserverbrauch 30 m 3 pro Jahr und Einwohner, die zum Ende des Jahres mit Hauptwohnsitz auf dem heranzuziehenden Grundstück gemeldet sind, unterschreiten würde. In begründeten Einzelfällen sind ergänzende höhere betriebsbezogene Schätzungen möglich. 11 Gebührenzuschläge (1) Für Abwässer i.s.d. 10 dieser Satzung, deren Beseitigung Kosten verursacht, die die durchschnittlichen Kosten der Beseitigung von Hausabwasser von mehr als 30% übersteigen, wird ein Zuschlag bis zur Höhe des den Grenzwert übersteigenden Prozentsatzes des Kubikmeterpreises für die Einleitungsgebühr erhoben. 12 Entstehen der Gebührenschuld (1) Die Einleitungsgebühr entsteht mit jeder Einleitung von Abwasser in die Entwässerungsanlage. (2) Die Grundgebühr entsteht erstmals mit dem Tag, der auf den Zeitpunkt der betriebsfertigen Herstellung des Anschlusses folgt. Der Tag wird im erstmals ergehenden Bescheid bestimmt. Im Übrigen entsteht die Grundgebühr mit dem Beginn eines jeden Tages in Höhe eines Tagesbruchteils der Jahresgrundgebührenschuld neu. 13 Gebührenschuldner (1) Gebührenschuldner ist, wer im Zeitpunkt des Entstehens der Gebührenschuld Eigentümer des Grundstücks oder ähnlich zur Nutzung des Grundstücks dinglich berechtigt ist. (2) Gebührenschuldner ist auch der Inhaber eines auf dem Grundstück befindlichen Betriebs. (3) Mehrere Gebührenschuldner sind Gesamtschuldner; dies gilt auch soweit Wohnungseigentümer gemeinsam haften. 14 Abrechnung, Fälligkeit, Vorauszahlung (1) Die Einleitung wird jährlich abgerechnet. Die Grund- und die Einleitungsgebühr werden einen Monat nach Bekanntgabe des Gebührenbescheides fällig. (2) Auf die Gebührenschuld sind zum , , und jedes Jahres Vorauszahlungen in Höhe eines Viertels der Jahresabrechnung des Vorjahres zu leisten. Fehlt eine solche Vorjahresabrechnung, so setzt die Gemeinde die Höhe der Vorauszahlungen unter Schätzung der Jahresgesamteinleitung fest. 15 Pflichten der Beitrags- und Gebührenschuldner Die Beitrags- und Gebührenschuldner sind verpflichtet, der Gemeinde für die Höhe der Abgabe maßgebliche Veränderungen unverzüglich zu melden und über den Umfang dieser Veränderungen - auf Verlangen auch unter Vorlage entsprechender Unterlagen - Auskunft zu erteilen. 16 In-Kraft-Treten (1) Diese Satzung tritt am in Kraft. (2) Gleichzeitig tritt die Satzung vom außer Kraft. Wattendorf, GEMEINDE WATTENDORF Krapp Erster Bürgermeister

16 Steinfeld Nr. 25/26 Veranstaltungen 2014 Datum und Uhrzeit Veranstaltung Ort der Veranstaltung Verein Jan 2014 Flutlichtschlitten fahren Schlittenhang FFW Wattendorf Feb Seniorenfasching Wattendorf Pfarrei Wattendorf :00 Uhr Preisschafkopf Feuerwehrhaus Bojendorf FFW Bojendorf :30 Uhr Jahresversammlung mit Neuwahlen Wattendorf Soldaten- u. Kameradschaftenv. Wattendorf Jahreshauptverwaltung Gastwirtschaft Hübner FFW Wattendorf Erstkommunion Wattendorf Pfarrei Wattendorf Mai 2014 Jubelkommunion Wattendorf Pfarrei Wattendorf Bittprozession Pfarrei Wattendorf Aufstellen des Kirchweihbaumes Ortsmitte FFW Wattendorf Kirchweih St. Barbara Wattendorf Pfarrei Wattendorf Wallfahrt nach Gößweinstein Pfarrei Wattendorf Fronleichnam - Pfarrfest St. Barbara Wattendorf Pfarrei Wattendorf Johannisfeuer Schneeberg Johannisfeuerplatz Stammtisch "Die lustigen Schneehüpfer" :30 Uhr Kirchweihfreitag Feuerwehrhaus Bojendorf FFW Bojendorf 05./ Kirchweih Schneeberg Kapellenbauverein Schneeberg Wallfahrt nach Vierzehnheiligen Pfarrei Wattendorf :00 Uhr Kirchweihmontag Feuerwehrhaus Bojendorf FFW Bojendorf Patronatsfest Gräfenhäusling Kirchenstiftung Gräfenhäusling Grillfest am Feuerwehrhaus FFW Wattendorf Ewige Anbetung St. Barbara Wattendorf Pfarrei Wattendorf Kirchweih in Gräfenhäusling Kirchenstiftung Gräfenhäusling Weihnachtsbasar Feuerwehrhaus Gräfenhäusling Kirchenstiftung Gräfenhäusling Patronatsfest St. Barbara St. Barbara Wattendorf Pfarrei Wattendorf Dez Adventsfeier d. Senioren Wattendorf Pfarrei Wattendorf Die Gemeinde Königsfeld gratuliert: Zum Geburtstag Stieg Liselotte Hauptstr. 18 zum 66. Geburtstag Stenglein Anna Kotzendorf 13 zum 70. Geburtstag Neuberger Margareta Treunitz 15 zum 72. Geburtstag Grasser Margareta Hollfelder Str. 3 zum 73. Geburtstag Schleuppner Johann Raiffeisenplatz 8 zum 74. Geburtstag Dorsch Barbara Poxdorf 1 zum 74. Geburtstag Grasser Michael Huppendorf 33 zum 74. Geburtstag Stadter Georg Poxdorf 13 zum 75. Geburtstag Arnold Otto Laibarös 1 zum 77. Geburtstag Grasser Georg Kotzendorf 6 zum 78. Geburtstag Stadter Andreas Poxdorf 30 zum 79. Geburtstag Keller Johann Huppendorf. Str. 4 zum 79. Geburtstag Schmidtlein Rosina Treunitz 22 zum 80. Geburtstag Böhm Liselotte Voitmannsd. 25 zum 80. Geburtstag Nüßlein Ottilie Poxdorf 3 zum 81. Geburtstag Weidner Rosa Poxdorf 23 zum 83. Geburtstag Kunzelmann Andreas Birkenweg 4 zum 86. Geburtstag Neuner Maria Treunitz 13 zum 86. Geburtstag Zur silbernen Hochzeit Rosemarie und Gerhard Manfred Meiser, Treunitz 32, Königsfeld Die Gemeinde Stadelhofen gratuliert: Zum Geburtstag Trumpp Werner Steinfeld 69 zum 66. Geburtstag Eberlein Maria Wölkendorf 1 zum 67. Geburtstag Gunzelmann Elfriede Hollfelder Str. 7 zum 68. Geburtstag Hübner Mathilde Roßdorf a.berg 13 zum 73. Geburtstag Linz Johann Steinfeld 52 zum 75. Geburtstag Knippert Helga Schedernd. 11 1/2 zum 75. Geburtstag Dauer Wilhelm Pfaffendorf 10 zum 78. Geburtstag Tempel Friedrich Wölkend. Str. 3 zum 80. Geburtstag Linz Margareta Wölkendorf 12 zum 82. Geburtstag Hennemann Kunigunda Schederndorf 4 zum 82. Geburtstag Rauch Rita Wölkendorf 5 zum 82. Geburtstag Schmitt Maria Schederndorf 43 zum 86. Geburtstag Schmitt Margareta Pfaffendorf 8 zum 87. Geburtstag Die Gemeinde Wattendorf gratuliert: Zum Geburtstag Schickentanz Ryszarda Schneeberg 6 zum 66. Geburtstag Dremel Adelgunde Hauptstr. 21 zum 66. Geburtstag Düthorn Stefanus Mährenhüll 10 zum 66. Geburtstag Zeis Helga Mährenhüll 12 zum 67. Geburtstag Beil Georg Mährenhüll 4 zum 70. Geburtstag Schütz Christoph Hauptstr. 6 zum 73. Geburtstag Linz Erhard Hauptstr. 29 zum 73. Geburtstag Zeis Georg Mährenhüll 14 zum 75. Geburtstag Sandner Katharina Bojendorf 10 zum 80. Geburtstag Düthorn Barbara Gräfenhäusling 7 zum 83. Geburtstag Krapp Philipp Hauptstr. 34 zum 91. Geburtstag Ärztlicher Bereitschaftsdienst Feuerwehreinsätze und Notarzteinsätze Rettungsleitstelle Bamberg, Tel. 112 Für den ärztlichen Bereitschaftsdienst die Telefonnummer verwenden. Welche(r) Kinderarzt/ärztin Notdienst hat, erfahren Sie über den Anrufbeantworter Ihres Kinderarztes oder über die Rufnummer Bereitschaftspraxis Scheßlitz (Oberend 29, Scheßlitz), Tel /

17 Steinfeld Nr. 25/26 Öffnungszeiten: Mi Uhr bis Uhr Fr Uhr bis Uhr Vorfeiertag Uhr bis Uhr Sa. und So Uhr bis Uhr Feiertage Uhr bis Uhr Tel / Zahnärztlicher Bereitschaftsdienst Der zahnärztliche Notdienst erstreckt sich auf die Behandlungszeit in der Praxis von Uhr Uhr und von Uhr sowie Rufbereitschaft in der Zeit von 0:00 Uhr - 24:00 Uhr. Am 14./ Dr.med.dent. Vormann-Pfeifer Joelle, Schlüsselbergerstr.1, Bamberg, Tel. 0800/ Dr. Wagner Max-Josef, Bamberger Str. 19, Stegaurach Tel. 0800/ Am 21./ Dr. Wagner Matthias, Herzog-Max-Str. 9, Bamberg, Tel. 0800/ Dr. Weidmann-Lissok Simone, Siedlungsstr. 43, Tel. 0800/ Am 23./ ZA Wais Volker, Josephstr. 17, Bamberg, Tel. 0800/ Dr. Schmittinger Thomas, Pickelsgasse 4, Hirscheid, Tel. 0800/ Am Dr. Zebunke Nicole, Geisfelder Str. 14, Bamberg, Tel. 0800/ Dr. Weiß Frank, Am Marktplatz 6, Baunach, Tel. 0800/ Am Dr. Banzhaf Eberhard, Lange Str. 1, Bamberg, Tel. 0800/ ZA Wich Otto, Wiesenweg 1a, Gundelsheim, Tel. 0800/ Am 27./ Dr. Nagengast Matthias, Obstmarkt 5, Bamberg, Tel. 0800/ Dr. Wicht Roland, Bamberger Str. 13, Zapfendorf, Tel Am 29./ Dr. Schuler Jens, Heinrichstr. 2, Bamberg, Tel. 0800/ Dr. Wunschik Gabriele, Bamberger Str. 33, Tel. 0800/ Am Dr. Bidlingmaier Jörg, Luitpoldstr. 26, Bamberg, Tel. 0800/ Dr. zech Stefan, Burgebrach, Försdorfer Str. 7, Burgebrach, Tel. 0800/ Am Dr. Bogojevic Dusan, Zollnerstr. 165, Bamberg, Tel Am 02./ Dr. Bollerhoff Stephan, Friedrichstr. 11, Bamberg, Tel Am 04./ Dr. Bruck Henning, Schützenstr. 18, Bamberg, Tel Am ZA Burkhard Stefan, Promenadestr. 18, Bamberg, Tel Tierärztlicher Notdienst für den Raum Scheßlitz: Wochenende von Samstag, 12:00 Uhr bis Montag 06:00 Uhr Dr. Michael Blossei, Tel /505 Die Bereitschaftspraxis in Scheßlitz erweitert die Öffnungszeiten Im Januar 2014 wird die Bereitschaftspraxis in Scheßlitz ihren dritten Geburtstag feiern und ist bereits schon jetzt nicht mehr aus der ärztlichen Versorgungslandschaft des Landkreises Bamberg wegzudenken. Die Bereitschaftspraxis Scheßlitz, ebenso wie die Bereitschaftspraxen in Bamberg und Burgebrach, stellt die ärztliche Versorgung außerhalb der normalen Sprechzeiten, an Wochenenden und Feiertagen sowie Mittwoch- und Freitagnachmittag sicher. Während der großzügigen Öffnungszeiten werden Menschen mit akuten medizinischen Problemen ohne Voranmeldung vom anwesenden Dienstarzt behandelt. Die feste Anlaufstelle für medizinische Notfälle und die kurzfristige Behandlung durch einen erfahrenen Arzt war bereits für viele Patienten eine wertvolle Hilfe. In der Bereitschaftspraxis, neben der Juraklinik Scheßlitz gelegen, werden zum Zeitpunkt des dreijährigen Bestehens knapp Notfallbehandlungen durchgeführt worden sein. Die zunehmende Akzeptanz der Bereitschaftspraxis führte jedoch auch vereinzelt zu längeren Wartezeiten für die Patienten. Der Betreiber der Praxis, das Gesundheitsnetz Jura, erweitert daher ab dem 1. Januar 2014 die Öffnungszeiten und verbessert dadurch die Inanspruchnahme des ärztlichen Dienstes für die Bevölkerung im östlichen Landkreises Bamberg. Die neuen Öffnungszeiten sind: Feiertag, Wochenende...09:00-21:00 Uhr Mittwoch, Freitag...16:00-20:00 Uhr Vorabend eines Feiertages...18:00-20:00 Uhr Am und ist die Bereitschaftspraxis von 9:00-21:00 geöffnet Kindergarten Arnstein bedankt sich Ein herzliches Vergelt s Gott im Namen der Aktion Geschenke mit Herz für die tolle Unterstützung. Aufgrund der zahlreichen Beteiligung der gesamten Bevölkerung konnte der Kindergarten Arnstein als offizielle Sammelstelle der Organisation humedica auch in diesem Jahr wieder zahlreiche Pakete für Kinder in Not weitergeben. Voll Stolz beluden die Kindergartenkinder den Hilfs-Lkw und wünschten den Päckchen gute Reise. Apothekendienst Zu erfragen beim ärztlichen Bereitschaftsdienst.

18 Steinfeld Nr. 25/26 Voranzeige!!! An alle Interessierten, der Elternbeirat der Kindertagesstätte Juraparadies in Stadelhofen veranstaltet am Sonntag, von Uhr wieder einen Second-Hand-Basar. Schwangere (mit Mutterpass) haben schon um Uhr Einlass. Veranstaltungsort: Neues Musikheim hinter der Grundschule in Stadelhofen Zum Verkauf werden Kinderbekleidung Größe , Babyausstattung, Faschingskostüme, Schuhe, Spielsachen, Bücher, CD s, DVD s, Kinderwägen, Autositze, Fahrräder etc. angeboten. Keine Hygieneartikel! (z. B. Unterwäsche, Töpfchen) Beteiligen können sich alle, die gut erhaltene Sachen zum Verkauf anbieten möchten. Pro Verkäufernummer werden max. 50 Klamottenartikel, 5 Paar Schuhe angenommen Spielsachen sind unbegrenzt. Spiele und Puzzle nur vollständig und mit Spielanleitung, ansonsten muss dies auf den Etiketten vermerkt sein. Keine Kleidung etc. mit kaputten Reisverschlüssen, Knöpfen. Die Anlieferung im Musikheim der gut sichtbar mit Etiketten gekennzeichneten Ware (Verkaufsnummer in rot, Artikelnr., Größe, Preis) ist am Samstag, den von 9.30 Uhr bis Uhr. Bitte kennzeichnen Sie auch Ihre Kartons, Kisten, Körbe (keine Tüten) außen gut lesbar mit Verkaufsnummer. Bitte verwenden sie zum befestigen der Verkaufsetiketten keine Stecknadeln. Bei Verwendung von Sicherheitsnadeln erhalten Sie diese auch wieder zurück. Verkaufsbetrag nur in 50 Cent-Schritten!!! Wir behalten uns vor bestimmte Artikel, die in einem nicht guten Zustand sind, nicht auszulegen, sowie Artikel die nicht mit einer Artikelnummer oder mit Stecknadeln versehen wurden (Verletzungsgefahr). Ihre Verkaufsnummern und Listen sowie einen Zettel mit allen wichtigen Informationen erhalten Sie ab in der Kindertagesstätte. (Weitere Auskünfte erhalten Sie unter der Tel. Nr: ) Während der Verkaufszeit werden Kaffee, Kuchen (auch zum Mitnehmen) angeboten. Vom Verkaufserlös werden 20% einbehalten, den die Kindertagesstätten-Kids erhalten. Nicht verkaufte Ware kann am Sonntag, den von Uhr bis Uhr abgeholt werden. Nicht abgeholte Ware wird gespendet! Für verloren gegangene Ware übernehmen wir keine Haftung! Auf Ihr Kommen freut sich Der Elternbeirat der Kindertagesstätte Juraparadies Stadelhofen Neues aus der Kindertagesstätte Juraparadies, Stadelhofen Wir bedanken uns bei Familie Heidenreich für die Geldspende, die sie bei ihrer Adventsausstellung in Pfaffendorf, Blumenladen Rose & Co, eingenommen haben. Des Weiteren bedanken wir uns bei ALLEN SPENDERN, die uns das ganze Jahr mit Sach- und Geldspenden unterstützt haben. Wir wünschen allen ein friedvolles Weihnachtsfest und einen guten Rutsch ins Jahr Kooperation GS Stadelhofen - GS Königsfeld Am Donnerstag, besuchten die Grundschule Stadelhofen und die Grundschule Königsfeld im Rahmen der Gesundheits-und Sozialerziehung das Aqua-Riese Hallenbad in Bad Staffelstein. Unter Aufsicht der Klassenlehrer und -lehrerinnen schwammen, tauchten und tobten die Kinder mit großer Begeisterung und Freude. Es war für viele ein besonderer Spaß mit Freunden, Bekannten und Verwandten der Nachbarschule im Wasser zu spielen. Frisch geduscht und nach der Leerung der gefüllten Brotzeitdosen waren sich auf der Heimfahrt im Bus alle einig: Das war ein wunderschönes, gemeinsames Badeerlebnis!

19 Steinfeld Nr. 25/26 Nikolausbesuch in der Grundschule Königsfeld Auch dieses Jahr besuchte der Nikolaus wieder die Kinder der Grundschule Königsfeld. Jede Klasse erfreute ihn durch Gedichte oder Liedvorträge. Anschließend lobte der heilige Nikolaus jedes einzelne Kind persönlich und überreichte kleine Nikolauspäckchen. Liebevoll hatte der Elternbeirat Mandarinen, Schokonikolaus und ein kleines Buchgeschenk für jedes Kind verpackt. Schüler, Lehrerkollegium und Schulleitung bedanken sich herzlich. Volkshochschule Bamberg-Land e.v. Außenstelle Wattendorf Am Donnerstag, , findet um Uhr in der Gastwirtschaft Dremel in Wattendorf ein Vortrag statt. Thema: Walliser Täler und Berge - mehr als Zermatt und Matterhorn Referent: Edgar Krapp Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger sind herzlich eingeladen. Andreas Kraus, Außenstellenleiter Wieder ist ein Jahr wie im Flug vergangen, das gefüllt war mit interessanten, aber auch anstrengenden Ereignissen und das uns viele neue Eindrücke beschert hat! Die Schulleitung, das Kollegium und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Grundschule Königsfeld danken den Eltern und allen, die sich wohlwollend für unsere Schule eingesetzt haben, sehr herzlich für die gemeinsame und konstruktive Arbeit im vergangenen Jahr. In diesem Sinne wünschen wir ein gesegnetes Weihnachtsfest und ein glückliches, erfolgreiches und gesundes Jahr Katja Prediger, Schulleiterin Gymnasium Fränkische Schweiz Ebermannstadt Einführungsklasse für das Schuljahr 2014/15 Der individuelle Weg zum Abitur Auch für das kommende Schuljahr 2014/15 biete das GFS eine Einführungsklasse in Ebermannstadt an. Ziel dieser besonderen 10. Klasse mit einer eigenen Stundentafel ist es, für Schülerinnen und Schüler mit mittlerem Schulabschluss den Übergang an das Gymnasium und in die Qualifikationsstufe der Oberstufe zu erleichtern und letztendlich zur Allgemeinen Hochschulreife zu führen. Angesprochen werden alle Absolventen der mittleren Reife der Realschule, Wirtschaftsschule und des M-Zuges der Mittelschule. Ein bestimmter Notendurchschnitt ist nicht erforderlich, da mit der 10. Klasse des Gymnasiums die gezielte sowie individuelle Förderung auf die verbindlichen Abiturfächer (Mathematik, Deutsch, Fremdsprache) neu beginnt. Als verbindliche 2. Fremdsprache wird Spanisch bzw. Französisch angeboten, wobei Spanisch neu beginnt. Deswegen lädt das Gymnasium Fränkische Schweiz zu einem Informationsabend am Donnerstag, dem 23. Januar 2014, Uhr, in den Mehrzweckraum des Gymnasiums in Ebermannstadt ein, auf dem ergänzende Informationen und persönliche Fragestellungen umfassend thematisiert werden. Samstag, Uhr Rorateamt, anschließend Frühstück im Pfarrhaus Uhr Beichtgelegenheit Sonntag, , 3. Adventssonntag - Adveniat - Sonntag Uhr Eucharistiefeier für Leb. und Verst. der Familie Linz, Steinfeld 52 Mittwoch, Uhr Eucharistiefeier für verst. Margareta Kühnel, Steinfeld Sonntag, , 4. Adventssonntag Uhr Pfarrgottesdienst Dienstag, , Heiligabend Uhr Kindermette mit Weltmissionskollekte der Kinder Uhr Christmette mit Adveniatkollekte Eucharistiefeier für verst. der Familien Dippold, Bauer, Sonauer und Lindner, Steinfeld 55 und 57 b Anschließend froher Ausklang bei Blasmusik und Punsch Mittwoch, , Weihnachten - Hochfest der Geburt des Herrn 10.15Uhr Festgottesdienst Kollekte Adveniat Uhr Weihnachtsandacht Donnerstag, , Hl. Stephanus Uhr Eucharistiefeier für verst. Familien Neuberger - Schauer und Kraus, Steinfeld 19 und 42 Sonntag, , Fest der Heiligen Familie Uhr Familiengottesdienst mit Kindersegnung Dienstag, , Silvester Uhr Festliche Jahresschlussandacht Mittwoch, , Hochfest der Gottesmutter Maria - Neujahr Uhr Eucharistiefeier für verst. Amalie und Josef Lindner und Familie Preißinger, Hohenhäusling 3 und 14 Kollekte für Maximilian-Kolbe-Werk Freitag, , Herz-Jesu-Freitag Uhr Herz-Jesu-Amt mit Eucharistischem Segen für verst. Familien Hübner, Gunzelmann und Krappmann, Roßdorf 13 und 16

20 Steinfeld Nr. 25/26 Sonntag, , 2. Sonntag nach Weihnachten Uhr Eucharistiefeier für verst. Adam und Katharina Bleier und Kunigunda und Fritz Deinhard, Steinfeld 14 und 75 Montag, , Erscheinung des Herrn - Hl. Dreikönig Uhr Festgottesdienst Weihe von Dreikönigswasser, Weihrauch und Kreide Segnung und Aussendung der Sternsinger Kollekte für die afrikanischen Missionen Dienstag, , Gottesdienst in Hohenhäusling Uhr Eucharistiefeier für verst. Stadter - Löhrlein, Hohenhäusling 16 Mittwoch, Uhr Eucharistiefeier für die Senioren, anschließend Plauderstündchen Sonntag, , Taufe des Herrn Uhr Eucharistiefeier für verst. Johann Deinhard und Familie - Betz, Steinfeld und 61 Katholische Landvolkbewegung (KLB) Erzdiözese Bamberg Wie man dem Altern mit Wasser ein Schnippchen schlägt Bildungsnachmittag der KLB in Königsfeld Die Kath. Landvolkbewegung der Erzdiözese Bamberg lädt herzlich ein zum Bildungsnachmittag am Dienstag, 14. Januar 2014, um 14:00 Uhr im Gasthaus Schleuppner in Königsfeld. Referentin ist die Apothekerin und Fachberaterin Jennifer Pock- Baier. Entscheidende Prozesse beim Altern hängen mit Übersäuerung und ungesunden Oxidationsprozessen im Zellstoffwechsel zusammen. Im Vortrag wird deutlich, welche störenden Umwelt- und Lebenseinflüsse dieses innere Rosten begünstigen und welche probaten Gegenspieler bereitstehen. Lassen Sie uns gemeinsam dem Altern ein Schnippchen schlagen und freuen Sie sich mit uns auf einen fröhlichen Nachmittag und gute Begegnungen! Blutspendedienst des Bayerischen Roten Kreuzes Donnerstag, von 17:00-20:30 Uhr in der Volksschule Königsfeld, Schulstr. 6 Donnerstag, von 16:00-20:30 Uhr in der Grundschule Scheßlitz, Ostlandstr. 1 Bitte unbedingt den Spendeabstand von 56 Tagen einhalten! Der Blutspendedienst weist darauf hin! Bitte bringen Sie zu jeder Spende unbedingt Ihren Blutspenderpass mit. Zumindest aber einen Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass oder Führerschein). Freie Wähler Königsfeld Einladung FWK Zur Aufstellungsversammlung der Wählergruppe Freie Wähler Königsfeld Ort, Datum Königsfeld, Gastwirtschaft Thein, , 19:30 Themen: 1) Begrüßung 2) Vorstellung der Kandidaten 3) Behandlung evtl. Änderungsanträge zur Wahlvorschlagsliste 4) Bildung eines Wahlausschusses 5) Beschluss über das Wahlverfahren zur Kandidatenaufstellung 6) Wahl der Kandidaten 7) Beschluss über evtl. Mehrfachnennung von Bewerbern 8) Beschluss über die Reihenfolge der Bewerber auf der Wahlvorschlagsliste 9) Beschluss über evtl. Ersatzbewerber und deren Art und Weise des Nachrückens 10) Schlusswort Klaus Bezold Ottmar Grasser Stefan Brehm 2. Bgm. und Gemeinderat Gemeinderat Gemeinderat SC Jura Steinfeld 1975 e.v. Zum Ende des Jahres lädt der SC Jura Steinfeld zur Weihnachtsfeier in den Saal der Gastwirtschaft Schrauder ein, u.a. mit der traditionellen Christbaumversteigerung. Datum: Samstag, Zeit: 19:00 Uhr Ort: Saal der Gastwirtschaft Schrauder Herzliche Einladung ergeht an alle Aktive, Mitglieder, Gönner und Anhänger des SC Jura Steinfeld. Weitere Informationen finden Sie unter: Katholischer Frauenbund Steinfeld Vorweihnachtliche Feier Der Kath. Frauenbund lädt alle Mitglieder mit Männern am Sonntag, um Uhr zur vorweihnachtlichen Feier in den Saal der Gastwirtschaft Lindner herzlich ein. Kath. Frauenbund Stadelhofen Am Samstag, , feiern wir um Uhr in der Gastwirtschaft Höfner unsere Adventsfeier. Alle Mitglieder sind hierzu herzlich eingeladen. SKC Adler Eichenhüll 1965 e. V. Der SKC Adler Eichenhüll 1965 e.v. lädt ein zum 23. Stammtisch-Hobby-Preiskegel-Turnier vom 16. Dezember 2013 bis 06. Januar Kurzinfo: - Saubere Turnschuhe mitbringen!!! - Eine Mannschaft besteht aus 4 Spielern, jeder Spieler macht 50 Schub in die Vollen - Mehrfachstarts sind möglich, für die Einzelwertung zählt aber nur der erste Start. - Es wird in folgenden Klassen gekegelt: a) Damenmannschaft b) Herrenmannschaft c) Mixmannschaft (2 Damen und 2 Herren sind zwingend) d) Jugendmannschaft U 16

21 Steinfeld Nr. 25/26 - Pokale für die 5 besten Mannschaften jeder Klasse und Einzelbesten Damen und Herren, sowie viele weitere Preise. Jugend die 3 besten Mannschaften. - Startgebühr 10,00 / Mannschaft Die Siegerehrung und Preisverleihung findet am Sonntag, um 17:00 Uhr statt. Die Gewinner werden telefonisch benachrichtigt. Anmeldung bei der Kegelbahn (ab 18:00 Uhr) unter Tel / 337. Spieltage: am 16. Dezember 2013, ab 16:00 Uhr, vom 17. bis 20. Dezember 2013, ab 16:00 Uhr, vom 22. Dezember 2013, ab 10:00 Uhr, am 23. Dezember 2013, ab 16:00 Uhr, vom 27. bis 28. Dezember 2013, ab 16:00 Uhr, am 29. Dezember 2013, ab 10:00 Uhr, am 30. Dezember 2013, ab 16:00 Uhr, am 02. Januar 2014, ab 16:00 Uhr, am 04. Januar 2014, ab 16:00 Uhr, vom 05. bis 06. Januar 2014, ab 10:00 Uhr. Termine sind auch evtl. außerhalb der angegebenen Zeiten nach Rücksprache möglich. Auf rege Teilnahme freut sich der SKC Adler Eichenhüll und wünscht allen Teilnehmer Gut Holz! Opelfreunde Königsfeld e.v. 5. Glühweinparty der Opelfreunde Königsfeld e.v. am ab 18 Uhr Parkplatz unterhalb der Kirche (Jakobsberg) im beheizten Zelt Livemusik mit Ronny und Falk Es gibt Bratwürste und Steaks vom Holzkohlegrill. Außerdem gibt es wieder unsere beliebten heißen Liköre sowie den leckeren Schneezauber und Glühwein. Auf Eurer Kommen freuen sich die Opelfreunde Königsfeld e.v. DJK SG Stadelhofen Weihnachtsfeier Samstag, , 19:00 Uhr Gottesdienst für lebende und verstorbene Mitglieder der DJK SG Stadelhofen in der Pfarrkirche Stadelhofen. Anschließend findet im Gasthaus Schrenker unsere traditionelle Weihnachtsfeier statt. Hierzu laden wir alle aktiven und passiven Mitglieder, alle Mannschaften und Abteilungen, Freunde und Gönner unseres Vereins herzlich ein. Aufstellungsversammlung des Wahlvorschlags der ÜWG Am Freitag den 3. Januar 2014 findet in der Gastwirtschaft Schrenker in Stadelhofen um 19:30 Uhr die Nominierungsversammlung der Überparteilichenwählergemeinschaft statt. Tagesordungspunkte: Begrüßung Bildung eines Wahlausschusses Wahl des Bürgermeisterkandidaten Aufstellung der Gemeinderatskandidaten Beschluss über Listen oder Einzelabstimmung Benennung eines Beauftragten des Wahlvorschlags Herzliche Einladung ergeht an alle Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Stadelhofen. Weiterhin werden noch Bürgerinnen und Bürger gesucht die Interesse haben, sich auf die Liste der ÜWG als Gemeinderatskandidaten zu Verfügung zu stellen. Bitte melden sie sich bis zum bei ihren örtlichen Gemeinderäten oder Ortssprechern. Impressum Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Steinfeld Amtliches Bekanntmachungsorgan für die Verwaltungsgemeinschaft Steinfeld und die Mitgliedsgemeinden Königsfeld - Stadelhofen - Wattendorf Das Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Steinfeld erscheint 14täglich jeweils freitags in den geraden Wochen und wird an alle erreichbaren Haushalte des Verbreitungsgebietes verteilt. Herausgeber, Druck und Verlag: Verlag + Druck LINUS WITTICH KG, Peter-Henlein-Straße 1, Forchheim, Telefon 09191/ P.h.G.: E. Wittich Verantwortlich für den amtlichen Teil: Der Gemeinschaftsvorsitzende der Verwaltungsgemeinschaft Steinfeld Rudolf Krapp, Hauptstr. 9, Wattendorf für den sonstigen redaktionellen Inhalt und den Anzeigenteil: Peter Menne in Verlag + Druck LINUS WITTICH KG. Im Bedarfsfall Einzelexemplare durch den Verlag zum Preis von 0,40 zzgl. Versandkostenanteil Namentlich gekennzeichnete Artikel geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen und die z.z. gültige Anzeigenpreisliste. Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur Ersatz des Betrages für ein Einzelexemplar gefordert werden. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadenersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen. Aufseßtaler Blaskapelle Königsfeld e.v. Weihnachtliches Konzert am 3. Advent ( ) ab 17 Uhr Wir laden alle dazu ein, für eine besinnliche Stunde an der Königsfelder Krippe zu verweilen. Lasst euch bei Glühwein und Lebkuchen von den weihnachtlichen Klängen auf die Festtage einstimmen. Auf zahlreichen Besuch freut sich die Aufseßtaler Blaskapelle Königsfeld. Elke Grasser 1. Vorsitzende

22 Steinfeld Nr. 25/26 In den Stunden des Abschieds von meiner lieben Frau, unserer lieben Mutter und Oma Kuni Stadter durften wir große Anteilnahme, Mitgefühl und Verbundenheit erfahren. Dies gab uns Trost in der Trauer. Auf diesem Wege möchten wir allen ein herzliches Danke sagen. Unser besonderer Dank gilt Herrn Pfarrer Herrmann für die würdevolle Trauerfeier, dem Liederkranz Königsfeld und dem Fränkische Schweiz-Verein für die liebevollen Grabesworte mit Kranzniederlegungen, dem Klinikum Kulmbach für die fürsorgliche Betreuung und dem Bestattungsinstitut von Lipinski für die einfühlsame Begleitung. Anton Stadter und Kinder mit Familien Kotzendorf, im November Anzeige- Betongold präsentiert die 12. Immobilienmesse Franken am 25. und 26. Januar 2014 Mit dem Sonderthema Modernisieren, Renovieren & Sanieren Die 12. Immobilienmesse Franken bietet ihren Besuchern am 25. und 26. Januar 2014, in der Brose Arena Bamberg, einen Querschnitt durch die Welt des modernen und nachhaltigen Bauens. Unter dem Motto Modernisieren, Renovieren & Sanieren informieren weit über 150 Aussteller in verschiedenen Ausstellungsbereichen über zukunftsgerechtes Bauen und Wohnen und über alle Aspekte des Modernisierens, Renovierens und Sanierens. Die zwölfte Immobilienmesse Franken will Immobilienbesitzern, Kapitalanlegern und angehenden Bauherren ein Wegweiser sowie eine richtungsweisende Hilfe für die vielfältigen Herausforderungen zwischen Energieeffizienz und altersgerechtem Wohnen, zwischen Klimafreundlichkeit und aktuellen Sicherheitsstandards sein. Neben zahlreichen Ausstellern, aus allen Bereichen rund um die Immobilie, prägt die Ausstellung an beiden Tagen vor allem ein serviceorientiertes und vielfältiges Vortragsprogramm. In der großen Haupthalle der Arena, dem eigentlichen Teil der Immobilienmesse, findet der Besucher die verschiedenen Anbieter wie Makler, Bauträger, Projektentwickler, Fertighaushersteller, Baustoffhändler, Banken, Bausparkassen, Baufinanzierer, Immobilienberater, Hausverwaltungen, Gutachter, Architekten, Vereine und Verbände. In den angrenzenden Foyers informieren die Aussteller über das Sonderthema, Modernisieren, Renovieren & Sanieren. Dazu zählen Mauertrockenlegung, Photovoltaik, Sonnenund Windenergie, Sicherheit in den eigenen vier Wänden, Küchensanierung, Fenster, Türen, Wintergärten, Baustoffe aller Art und die verschiedensten Heizsysteme, Dachdeckung, Holzbau, Stukkateur- und Malerarbeiten, Fliesenhandel und vieles mehr. Kostenlos Parken für alle Messebesucher Kinderbetreuung: Für Eltern, die mit ihren Kleinen die Messe besuchen bietet das Messeteam Bamberg auch wieder eine Kinderbetreuung an. Details erfahren Sie an der ausgeschilderten Infothek. Öffnungszeiten: Samstag / Sonntag: 10:00 Uhr 18:00 Uhr Informationen erhalten Besucher sowie Aussteller im Internet unter oder telefonisch beim Messeteam Bamberg unter 09505/ S t a t t Karten - Familienanzeigen

23 Steinfeld Nr. 25/26 Frohe Weihnachten Wir wünschen all unseren zahnärztlichen Kollegen und allen Patienten ein gesegnetes Weihnachtsfest und ein gesundes und glückliches neues Jahr 2014! Koch, Praxis Prof. Dr. Praxis für Kieferorthopädie Prof. Dr. Rolf Koch Dr. Valerie Weiler Fachzahnärzte für Kieferorthopädie Breitenbacher Str. 20 a Ebermannstadt Tel Herzlichen Dank sagen wir unseren Kindern, Enkelkindern, Verwandten, Nachbarn, Freunden und Bekannten die uns zu unserer goldenen Hochzeit mit Glückwünschen, Blumen und Geschenken eine große Freude bereitet haben. Ein besonderer Dank gilt Herrn Pfarrer Michael Herrmann für den festlichen Dankgottesdienst, 1. Bürgermeisterin Gisela Hofmann, Gemeinderatsmitglied Wolfgang Stieg, Landrat Dr. Günther Denzler, Mdl Heinrich Rudrof sowie Gesangverein und Seniorengruppe. Bernadette & Edmund Hohner Königsfeld, im November 2013 Dr. Peter Landendörfer Lehrbeauftragter für Allgemeinmedizin an der Technischen Universität München Facharzt für Allgemeinmedizin, Geriatrie, Betriebsmedizin, Sportmedizin Akademische Lehrpraxis der TU München Helmut-Schatzler-Str Heiligenstadt Tel.: / Fax: / 8118 dr.landendoerfer@gmx.net Liebe Patienten, unsere Praxis ist vom bis zum geschlossen. Ab dem sind wir wieder für Sie da. Achtung! Die Montag-Abend-Sprechstunde, am entfällt. Die Vertretung übernimmt Herr Dr. Schöppner, Marktplatz in Heiligenstadt. Praxis Dr. Steinbach Praxisurlaub vom bis einschließlich Praxisbeginn: Vertretung haben alle anwesenden Allgemeinärzte in Scheßlitz. Praxis Dr. Tzschentke Unsere Praxis bleibt von Mo., den bis einschließlich Mo., wegen Urlaubs geschlossen. Ab Dienstag, den sind wir wieder für Sie da! Vertretung durch die ortsansässigen Kollegen! Mitarbeiter gesucht für die Reinigung von Autobahn-WC-Anlagen, Paradiestal. - 1 x täglich - Telefon: Telefon: Buchhaltungskraft / Steuerfachangestellte/n für überwiegend Buchhaltung und Steuererklärungen in Vollzeit/Teilzeit gesucht. Bewerbungen an Steuerberater Dipl.-Ing. Karl Schmitt, Kulistr. 14, Königsfeld, kanzlei@stb-schmitt.net Praxis Dr. Gutsch - Scheßlitz Urlaub vom bis ! Ab Mo., und ab sind wir wieder für Sie da! Hollfeld, 2- Zi.- Whg., OG, ca. 61 qm, mit Einbauküche, Balkon, Kellerabt., Stellplatz, zu vermieten. Tel

24 Steinfeld Nr. 25/26 Schuh- Sport- Orthopädie-Schuhtechnik Hollfeld Langgasse Gößweinstein Pezoldstraße 4 Frohe Weihnachten und alles Gute für 2014 wünschen wir all unseren Kunden und bedanken uns herzlich für Ihr entgegengebrachtes Vertrauen. Schuhe - Stiefel - Textilien 20 % Wir danken unseren Kunden für das entgegen gebrachte Vertrauen. Wir wünschen frohe Weihnachten und alles Gute für das neue Jahr. Niemetz Torsysteme GmbH Hollfelder Str. 11 Königsfeld Internet: Telefon: Danke für die gute Zusammenarbeit. Danke für die geschätzten Aufträge. Danke für Ihre Treue. Wir wünschen Ihnen und Ihren Lieben eine ruhige Weihnachtszeit und einen guten Rutsch ins neue Jahr Andreas Einwich Schlosserei - Metallbau Sicherheitstechnik - Einbruchschutz Lindenallee Strullendorf Tel.: / Handy / Bamberger Str. 9, Scheßlitz Tel.: / Fax / Ein besinnliches Weihnachtsfest und alles Gute für das Jahr 2014 wünschen wir allen Gästen, Freunden und Bekannten. Gasthof Drei Kronen Königsfeld Tel Fam. Schleuppner - Stadter Vom bis einschließlich geschlossen. Sonntag, u. Drei-König, jew. ab Uhr geöffnet. Buch & Medienhaus seit 1868 Lesen macht hübscher! Grüner Markt Bamberg - Tel.:0951/

25 Steinfeld Nr. 25/26 Gasthof Lindner * Lindner s Laube * Pils- und Cocktailbar * Biergarten * Steinfeld 56 - Tel /275 Hl. Abend bis Uhr geöffnet! Im Straßenverkauf: Hähnchen, Karpfen, Schnitzel, Cordon bleu, Pizza (Karpfen bis vorbestellen!) 1. und 2. Weihnachtsfeiertag, Silvester und Neujahr geöffnet! Silvesterabend: Buffet p.p. 16,90 (all you can eat) Reservierung erbeten! Frohe Weihnachten und viel Glück im neuen Jahr wünscht Fam. Lindner Der Kosmetiksalon! Jetzt auch! Stein- Massagen Geschenkgutscheine für Weihnachten und vieles mehr... gibt es bei Fachkosmetikerin Doris Lang Steinfeld 9, Stadelhofen, Tel Allen meinen Kunden wünsche ich ein frohes Weihnachtsfest und einen guten Start ins neue Jahr! BIKE Fahrschule TRUCK CAR Gerhard Rudroff Top Ausbildung Wir wünschen allen ein frohes Weihnachtsfest und für 2014 viel Gesundheit und Glück. Vom bis machen wir eine kurze Pause. Anmeldung jederzeit unter / oder 0178 / Frohe Weihnachten und ein glückliches Jahr 2014 wünscht allen Mitgliedern, Freunden und Gönnern Spielgemeinschaft 1971 Stadelhofen e. V Stadelhofen Wir wünschen allen unseren Kunden und Freunden unseres Hauses gesegnete Weihnachten und ein glückliches neues Jahr. M. Dusella Zimmerei u. Holzhausbau Weiher 41 b Hollfeld - Tel /378 Gerne sind wir auch im nächsten Jahr wieder für Sie da. gez. Martina u. Frank Fischer faire Preise

26 Steinfeld Nr. 25/26 rohe F WEIHNACHTEN und ein glückliches Jahr 2014, verbunden mit dem Dank für das entgegengebrachte Vertrauen, wünscht herzlichst Ein besinnliches Weihnachtsfest und alles Gute für das Jahr 2014 wünschen wir allen Kunden, Freunden und Bekannten.

27 Steinfeld Nr. 25/26 system. familientherapie Hirtengasse Thurnau Telefon Ich wünsche Ihnen und Ihren Familien erfüllte und gesegnete Weihnachten und ein gesundes 2014 Für Ihr Vertrauen in diesem Jahr danke ich Ihnen von Herzen. Wir machen Urlaub! Vom ist die Praxis geschlossen! Ab dem sind wir wieder zu den gewohnten Sprechzeiten für Sie da. Schöne Feiertage und einen guten Rutsch ins neue Jahr wünscht Ihre Praxis Dres. Mitariu I mmer d ann... wenn die Liebe nicht ganz reicht, wünsche ich Dir Großherzigkeit. wenn Du verständlicherweise auf Revanche sinnst, wünsche ich Dir Mut zum Verzeihen. wenn sich bei Dir das Misstrauen rührt, wünsche ich Dir einen Vorschuss an Vertrauen. wenn Du Dich über die Dummheit anderer ärgerst, wünsche ich Dir ein herzhaftes Lachen. wenn Du gerade aufgeben willst, wünsche ich Dir Kraft zum nächsten Schritt. wenn Du Dich von Gott und der Welt verlassen fühlst, wünsche ich Dir eine unverhoffte Begegnung, vielleicht ein Klingeln an der Haustür. wenn Gott für Dich weit weg scheint, wünsche ich Dir seine spürbare Nähe. Diese Ausgabe enthält eine Beilage der Firma Georg Schütz GmbH. Wir bitten unsere Leser um Beachtung!

28 Steinfeld Nr. 25/26

29 Steinfeld Nr. 25/26 Frohe Weihnachten und ein erfolgreiches neues Jahr wünschen wir allen unseren Kunden, Freunden und Bekannten. Hauptstr. 9, Plankenfels Tel.: / , Fax: / Öffnungszeiten: Mo. / Di. / Mi. / Sa., Uhr Do. / Fr Uhr, So. (nur in Plankenfels) Uhr Schulstraße Mistelgau Tel.: / Wir wünschen ein frohes Weihnachtsfest und ein glückliches und erfolgreiches Jahr 2014 Weihnachten steht vor der Tür. Die festliche Jahreszeit beginnt. Vergessen Sie für ein paar Tage die Hektik des Alltags und genießen Sie eine schöne Zeit im Kreise Ihrer Lieben. In diesem Sinne wünschen wir Ihnen und Ihrer Familie besinnliche Weihnachten! Raiffeisenbank Hollfeld-Waischenfeld-Aufseß eg Allianz Hauptvertretung Bamberger Str.3b, Hollfeld raiba.hollfeld@allianz.de Tel Fax Tag der offenen Tür Massivholztreppen, Stahltreppen, Treppengeländer, Treppenbeläge qm Ausstellung - Samstag, den von Uhr Bienenweg Königsfeld Tel.: info@boehlein.de... ein besonderer Auftritt

30 Steinfeld Nr. 25/26 Freude und Besinnlichkeit für die Festtage, Gesundheit, Glück und Erfolg fürs neue Jahr Einwich Naturstein Bamberger Straße Scheßlitz Tel.: 09542/578 Einwich.Naturstein@t-online.de Frohe Weihnachten und ein erfolgreiches neues Jahr wünscht Ihnen Winbeck Auto-Design Autolackierung Unfallinstandsetzung Autoglas Oldtimer-Restaurierung Poxdorf 27, Königsfeld Telefon , Telefax , Mobil winbeck@gmx.de Frohe Weihnachten und ein glückliches Jahr info@stieg-grabmale.de Ihr Partner, wenn Sie fachmännische Beratung und Verarbeitung erwarten!

31 Steinfeld Nr. 25/26 Bestattungsinstitut von Lipinski Überführung vom Sterbeort zu allen Friedhöfen Inga u. Alfred von Lipinski Soforthilfe im Trauerfall Tag und Nacht erreichbar Scheßlitz, Brandäcker 2 (hinter Rewe) % / Litzendorf, Bachstraße 6 % / F R O H E W E I H N A C H T E N verbunden mit dem Dank für das entgegengebrachte Vertrauen im vergangenen Geschäftsjahr. Wir wünschen alles Gute! Fliegengitter und Lichtschachtabdeckungen nach Maß Fliegengitter-Hersteller Winterrabatt bis Türen Fenster Rollläden Fliegengitter Markisen Wintergärten Mail: info@boehlein-montagen.de U N D G U T E N R U T S C H!!!

32 Steinfeld Nr. 25/26 Angebote gültig vom bis Hochstahler Lagerbier Kasten 20 x 0,5 l (1 ltr. = 1.05 P) P Pfand Mineralwasser Spritzig/Sanft Medium Kasten 12 x 0,7 l 3.79 (1 ltr. = 0.45 P) P Pfand Pils/Dunkel Festbier Kasten 16 x 0,5 l 9.49 (1 ltr. = 1.19 P) P Pfand Alkoholfrei Kasten 20 x 0,5 l (1 ltr. = 1.30 ) + 3,10 Pfand oder Spezi Zero Kasten 20 x 0,5 l 6.99 (1 ltr. = 0.70 P) P Pfand Neu im Sortiment: - Held-Bräu Oberailsfeld - Brauerei Ott Oberleinleiter Besinnliche Weihnachten Wir bedanken uns für Ihr Vertrauen und die angenehme Zusammenarbeit und wünschen Ihnen besinnliche Feiertage und für das neue Jahr Gesundheit, Glück und Erfolg

33 Steinfeld Nr. 25/26 Frohe Weihnachten und ein gesundes neues Jahr wünscht Ludwag Tel. ( ) Lichterfest Pottenstein Tagesfahrt Altötting Muttertagsfahrt in die goldene Stadt PRAG 4**** Hotel, 1 x ÜF, Moldau-Schifffahrt mit Abendessen/Musik, 2 x 3 x Std. Stadtführung Schnupperkreuzfahrt Schweden / Dänemark Busfahrt, 2 x HP mit Getränken am Schiff, Stadtführung Kopenhagen p. P Tage Altötting, 4**** Hotel, HP p. P Tage NEVERS, Lourdes, Ars p. P. 530 Fordern Sie unsere Reiseprogramme an! 4

34 Steinfeld Nr. 25/26 Frohe Weihnachten und ein gutes neues Jahr verbunden mit dem Dank für Ihr Vertrauen im vergangenen Geschäftsjahr Tel , Fax Mehrfachgeneralagentur Andreas Beiergrößlein Frohe Weihnacht und ein gesundes neues Jahr 2014 Ich bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen und bin auch im Jahr 2014 als ihr zuverlässiger Ansprechpartner in allen Versicherungssparten für Sie da. Auch für 2014 gilt Wir vergleichen. Sie sparen. So einfach ist das. Versicherungsservice Andreas Beiergrößlein Partner im ADMINOVA-Verbund Unteres Gewend Heiligenstadt Tel.: Mobil: andreas.beiergroesslein@adminova.de

35 Steinfeld Auto-Service Gießner e. K. Bamberger Str Hollfeld Telefon 09274/320 FROHE WEIHNACHTEN Herzlichen Dank für die vertrauensvolle Zusammenarbeit! Wir wünschen Ihnen besinnliche Weihnachten, einen guten Rutsch ins Jahr 2014 und dass alle Ihre Wünsche in Erfüllung gehen! Wir haben Betriebsurlaub vom und sind ab dem Wir haben Betriebsurlaub vom wieder für Sie da. und sind ab dem wieder für Sie da. Hafenstraße 26 Bamberg Tel.: (0951) Wir wünschen allen ein fröhliches Weihnachtsfest und ein glückliches, erfolgreiches neues Jahr. Nr. 25/26

36 Steinfeld Nr. 25/26 Frohe Weihnachten und ein erfolgreiches neues Jahr wünschen wir allen unseren Kunden, Freunden und Bekannten friseure kosmetik Hauptstr Litzendorf herbstsommer bauer Tel.: / friseure-litzendorf.de Vertrauen in Menschen und Ihre Fähigkeiten Schenken bringt Herzen zum Lachen Wohlfühlen heißt: Momente der Entspannung Ruhe fernab vom Weihnachtsstress Frieden für Sie und Ihre Familie Danke für die Momente, die wir mit Ihnen verbringen durften Ein Gutschein von uns lädt zum Verwöhnen ein. Eine frohe und besinnliche Adventszeit, wünschen Ihnen und Ihrer Familie Gundi Herbstsommer-Bauer und Manfred Bauer, mit Agata Thiem, Michelle Cegla, Bettina Hofmann, Tanja Glas, Eva Günthner und Daniela Ollenhauer Ein frohes Weihnachtsfest und ein gesundes Jahr 2014 wünschen wir unseren Mitgliedern, Freunden und Gönnern. Fränkische Schweiz-Verein Königsfeld Aufseß Tel / Sie haben noch nicht alle Geschenke unterm Christbaum? Wie wär s mit... Mords Trubel unter m Kerwabaum Oberfränkische Kriminalkomödie mit 4-Gänge-Bier-Menü Von und mit dem Fränkischen Theatersommer &

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