Anmeldeunterlagen. Karnevalszug Bensberg Vom Höhnerstall bes huh em All: Üvverall es Karneval!

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1 Anmeldeunterlagen Karnevalszug Bensberg 2017 Vom Höhnerstall bes huh em All: Üvverall es Karneval!

2 J. Wischert, Moureauxstraße 41, D Bergisch Gladbach An alle Zugteilnehmer Bensberger Karnevalszug 2017 Joachim Wischert Zugleiter Moureauxstraße Bergisch Gladbach Tel Fax "! # $%&$'() * +, -., " + /" 0 # " 1 / 2. #32 & ,/ + 3 5/3 67 * 5 / , $9'''+ * 0 83 / /.8 / 8: & / 0, ;" <2 * 28/,!! / 08 +! 5 &. 2 " #2*/" & " #2 < & / #2! , =, ; * " 0>+>-? 3, 33 + #32 5, 0.+! 5 4/$'(A Bankverbindungen Festkomitee Bensberger Karneval e.v.: VR Amtsgericht Köln Bensberger Bank e G BIC: GENODED1BGL IBAN: DE Gläubiger-ID: DE80 ZZZ Kreissparkasse Köln BIC: COKSDE33 IBAN: DE

3 Mit diesem Schreiben erhalten Sie die Unterlagen zur Zugteilnahme am Bensberger Karnevalszug 2017 mit dem Motto Vom Höhnerstall bes huh em All: Üvverall es Karneval! am Karnevalssamstag, den um 13:11 Uhr Aufstellung Bensberger Industriegebiet: Beethovenstraße / Kurt-Schumacher-Straße / Ernst-Reuter-Straße / Am Böttcherberg / Rathenaustraße. Bei Bedarf noch weitere Seitenstraßen. Die Unterlagen sind bitte bis zum an mich zurück zu senden. Bitte beachten Sie die beigefügten Sicherheitsbedingungen!!! Versammlung zur Ausgabe der Zugnummern ist voraussichtlich am um 19:30 im Haus Mödder. Hierbei werden weitere wichtige Informationen mitgeteilt. Die persönliche Anwesenheit eines Vertreters jeder Gruppierung ist zwingend erforderlich! Für Großfahrzeuge, die ein Gutachten und eine Bremsprüfung nachzuweisen haben, sind anliegende Erklärungen beigefügt, die ich mit der Zuganmeldung zurück haben muss. Fahrzeuge die für den Straßenverkehr zugelassen sind, haben eine Kopie des Fahrzeugscheines und der Betriebserlaubnis für das Fahrzeug beizufügen (PKW, Kleinbusse, Anhänger) und die dementsprechenden Erklärungen. Die Führerscheine aller Fahrer sind in Kopie beizufügen. Alle Unterlagen und Erklärungen sind zum an mich zu senden (Anschrift s. unten), sowie der Nachweis über die Zahlung der Versicherungsgebühr, die mit der Einreichung entrichtet sein muss! ACHTUNG: Alle die mit dem Programm Excel umgehen können, sollten sich die Anmeldeformulare von unserer Homepage in Excel-Version runterladen. Das erspart das mehrfache Ausfüllen der eigenen Anschrift und man muss das Ganze nur noch ausdrucken und unterschreiben. Hierfür gibt es eine gesonderte Anleitung. Schön wäre, wenn ich dann zusätzlich zur üblichen zweifachen Papierversion der Anmeldung auch noch die Excel-Datei bekomme, um nicht alles abtippen zu müssen! Danke! Bensberg, im Oktobert 2016 gez. Joachim Wischert Zugleiter Festkomitee Bensberger Karneval e.v. Anlagen: - Anmeldung zur Zugteilnahme (Anleitung, Anmeldung Blatt 1, Blatt 2, Anmeldg. Wagenengel, Sicherheits- u. Müll-Erklärung, Erklärung 1 (für einfache Transportfahrzeuge), Erklärung 2 (für Fest- u. Mottowagen usw.), Übersicht der abzugebenden Unterlagen) - A1. Merkblatt Genehmigungsverfahren Fahrzeuge - A2. Vorschriften Karnevalsanhänger - A3.Teilnahme und Sicherheitsbestimmungen Bitte von allen abzugebenden Unterlagen 2 Ausfertigungen an mich zurück senden, außer der Merkblätter A1 bis A3, die verbleiben beim Teilnehmer!! Joachim Wischert Moureauxstraße Bergisch Gladbach Bankverbindungen Festkomitee Bensberger Karneval e.v.: VR Amtsgericht Köln Bensberger Bank e G BIC: GENODED1BGL IBAN: DE Gläubiger-ID: DE80 ZZZ Kreissparkasse Köln BIC: COKSDE33 IBAN: DE

4 Merkblatt über das Genehmigungsverfahren für den Betrieb von Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen bei Brauchtumsveranstaltungen I. Fahrzeuge, die unter die 2. Verordnung über Ausnahmen von straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften (2.Ausnahmeverordnung) fallen, d.h.zugmaschine bis max. 60 km/h Höchstgeschwindigkeit-und Anhänger dahinter I.1. Zugmaschinen und Anhänger ohne bisherige Zulassung bzw.betriebserlaubnis a) hier ist in jedem Falle ein TÜV-Gutachten zu erstellen b) die Zuteilung eines amtlichen Kennzeichens für die jeweilige Zugmaschine ist erforderlich( Die Erteilung von Kurzzeitkennzeichen für länger als 5 Tage ist möglich. Eine besondere Versicherungsbestätigung ist erforderlich, hier reicht ein entsprechendes Schreiben des Versicherers) I.2.1. Zugelassene bzw. mit Betriebserlaubnissen versehene Zugmaschinen und Anhänger Die o.g. Ausführungen über die Notwendigkeit eines Gutachtens finden Anwendung, wenn a) durch Um-, Auf- oder Erweiterungsbauten die zugelassenen Maße und Gewichte überschritten werden oder b) die Verkehrssicherheit in sonstiger Weise tangiert wird oder c) wenn Fahrzeuge wesentlich verändert werden und eine von der bisherigen Betriebserlaubnis/Zulassung nicht erfasste Personenbeförderung erfolgen soll Hinweis: Auf das Gutachten für einen Anhänger kann verzichtet werden, wenn die bauliche Veränderung allein darin besteht, dass an den Bracken lediglich Vorrichtungen (z.b.spanplatten) zur Abdeckung der Räder und zum seitlichen Anfahrschutz befestigt werden oder für einen vorgesehen Personentransport durch Anbringen einer entsprechenden Brüstung auf dem Anhänger sichergestellt werden soll, dass entsprechend den Vorgaben der 2. Ausnahmeverordnung für jeden Sitz- und Stellplatz eine ausreichende Sicherung gegen Verletzungen und Herunterfallen des Platzinhabers besteht (technische Vorgaben s.ziff.6 beigefügtes Merkblatt der TÜV Kraftfahr GmbH, Anlage I). In Zweifelsfragen ist immer die Entscheidung des amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfers einzuholen.

5 II. Fahrzeuge, bei denen ein Anhänger durch Zugtiere gezogen wird Sofern nicht bereits vorhanden, ist hier ein Gutachten analog den Richtlinien für den Bau und Betrieb pferdebespannter Fahrzeuge der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (2. Auflage Januar 1999, s.anlage II) erforderlich. III. Sonstige Fahrzeuge Hier gelten die normalen Vorschriften der StVZO/StVO, d.h. die Erforderlichkeit eines TÜV-Gutachten richtet sich hier nach 19 StVZO. Die für die Zulassung erforderliche Ausnahmegenehmigung erteilt für Fahrzeuge bis 3,5 t Gesamtgewicht die zuständige Zulassungsstelle bzw. für alle Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t die Bezirksregierung Köln. IV. Allgemeines: 1. Die jeweils erforderlichen Gutachten sind dem Antrag zur Erteilung der Erlaubnis gem. 29 StVO beizufügen. 2. Die Anerkennung der Gutachten richtet sich in der Regel nach der vom TÜV vorgegebenen Frist. Bei neuen Gutachten ist dies ein Jahr ab Ausstellung. Eine Verlängerung ist möglich bei Nachweis der Baugleichheit und erfolgreicher Feststellung der Verkehrssicherheit durch den amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer. Hinweis: Zur Zeit noch bestehende Vereinbarungen hinsichtlich einer längeren Gültigkeit von Gutachten haben i.d.r. Bestandsschutz. Die Verkehrssicherheit ist jedoch auch in diesen Fällen jährlich zu überprüfen. 3. Der Sachverständige hat im Gutachten Aussagen hinsichtlich der Mindestanforderungen an geeigneten Zugfahrzeuge zu treffen. 4. Die aufgrund der Gutachten erteilten Betriebserlaubnisse gelten jeweils nur zusammen mit der Veranstaltungsgenehmigung gem. 29 StVO für die darin beschriebene Veranstaltung bzw. die entsprechende An! und Abfahrt. 5. Für Fahrzeuge, für die kein Gutachten nach Ziff. I und II notwendig ist, hat der Veranstalter zu bestätigen, dass eine gültige Betriebserlaubnis vorhanden ist und keine der o.g.relevanten baulichen Veränderungen vorgenommen wurde. 6. Zu den notwendigen Fahrerlaubnissen verweise ich auf die generellen Vorschriften der Fahrerlaubnisverordnung bzw. die Ausnahmevorschriften der 2. Ausnahmeverordnung 2

6 7. Fahrzeuge, welche gem. Ziff.I Nr.1 genehmigt werden, haben bei der An- und Abfahrt die Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h und bei der Veranstaltung von 6 km/h einzuhalten. 8. Eine Personenbeförderung auf den Anhängern bei der An-und Abfahrt ist nicht gestattet 9. Für alle Fahrzeuge ist eine KFZ-Haftpflicht-versicherung bzw. bei Tiergespannen eine Tierhalterhaftpflichtversicherung nachzuweisen. 10. In analoger Anwendung des 21 Abs.2 S.1 StVZO ist die Beförderung von jeweils einer Person auf den sog. Bagagewagen(Wurfmaterial) erlaubnisfrei. 11. Es wird darauf hingewiesen, dass an den jeweiligen Veranstaltungstagen seitens der Genehmigungsbehörden eine stichprobenartige Kontrolle durchgeführt wird. 3

7 Anmerkungen und Auszüge aus dem Verkehrsblatt (Heft ) und den Unfallverhütungsvorschriften, die für Anhänger zum Einsatz auf Brauchtumsveranstaltungen (Karneval) Anwendung finden 1. Fahrgestell-Nummer Die Fahrgestell-Nummer (Rahmen-Nummer) ist zur eindeutigen Identifizierung des Fahrzeuges freizulegen. Sie ist üblicherweise vorne rechts im Rahmen oder im Bereich des Drehschemels eingeschlagen. Sollte sie fehlen (z.b. bei selbst hergestellten Fahrzeugen), so kann eine Rahmen-Nummer von der örtlichen TÜV- Prüfstelle zugeteilt werden. 2. Räder und Reifen Auf Beschädigungen der Räder, Radlager und Reifen ist zu achten. Die Radmuttern sind auf festen Sitz hin zu prüfen. 3. Bremsausrüstung Die Anhänger müssen mit einer funktionsfähigen Betriebsbremsanlage ausgerüstet sein. Defekte Bremsanlagen müssen instandgesetzt werden. Außerdem müssen Anhänger eine ausreichend dimensionierte Feststellbremsanlage (Handbremse) besitzen, deren Betätigungseinrichtung leicht zugänglich ist. Wird der Feststellbremshebel durch den Aufbau verdeckt, so ist an geeigneter Stelle eine Öffnung vorzusehen. Die sogenannte Fallbremse, die erst bei herunterfallender Zuggabel wirksam wird, ist keine Feststellbremse im Sinne der Vorschriften. Es wird unterstellt, dass die vorgeschriebene Bremsverzögerung bei einer Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h erreicht wird, wenn der Bremsweg vom Zeitpunkt der Bremsbetätigung bis zum Stillstand der Fahrzeugkombination 9,1 m nicht übersteigt. 4. Einschlagbegrenzung Besteht bei Fahrzeugen mit Drehschemellenkung Kippgefahr (Aufbauhöhe, Schwerpunkt, Aufbaugewicht usw.) oder werden Personen befördert, so ist der Lenkeinschlag auf 60 Grad bezogen auf die Geradeausstellung zu begrenzen. Die Schrauben des Drehkranzes sind auf festen Sitz hin zu prüfen. Die Federung der Achsen darf nicht gebrochen sein. 5. Verbindungseinrichtungen Die Verbindungseinrichtungen (Anhängerkupplung, Zugdeichsel oder Zuggabel) müssen sich im Originalzustand befinden. Ist dies aus aufbautechnischen Gründen nicht möglich, so sollte vor einer Änderung die nächstgelegene TÜV-Prüfstelle eingeschaltet werden. Die Zugeinrichtung ist auf festen Sitz hin zu prüfen. Verbogene oder gerissene Zugeinrichtungen müssen aus sicherheitstechnischen Gründen ausgetauscht werden. 6. Personenbeförderung Seite 1 von 2

8 Fahrzeuge, auf denen während der Veranstaltung Personen befördert werden sollen, müssen mit rutschfesten und sicheren Stehflächen, Haltevorrichtungen, Geländer bzw. Brüstungen und Ein- bzw. Ausstiegen in Anlehnung an die Unfallverhütungsvorschriften ausgerüstet sein. Die Brüstungsmindesthöhe beim Mitführen von stehenden Personen beträgt 1000 mm. Beim Mitführen von sitzenden Personen oder Kindern (z.b. Kinderprinzenwagen) ist eine Mindesthöhe von 800 mm ausreichend. Ein- und Ausstiege sollten möglichst hinten sein, auf keinen Fall jedoch an der Vorderseite eines Anhängers. Sie müssen fest am Fahrzeug angebracht sein. Leitern und Treppen sind mit ausreichenden Haltegriffen oder Geländern zu versehen und dürfen seitlich nicht über die Fahrzeugumrisse hinausragen. Nach Möglichkeit sollten folgende Richtwerte im Sinne der Unfallverhütungsvorschriften eingehalten werden: Stufenaufstiege: Leiteraufstiege: Abstand der untersten Stufe vom Boden:... max. 500 mm Abstand der Stufen:... max. 400 mm Auftrittstiefe (Stufenfläche) der Stufen:... mind. 80 mm Fußraumtiefe:... mind. 150 mm Auftrittsbreite der Stufen:... mind. 300 mm Grifflänge:... mind. 150 mm Abstand Oberkante Haltegriff von der obersten Stufe:... mind. 900 mm Abstand der untersten Sprosse vom Boden:... max. 500 mm Abstand der Sprossen:... max. 280 mm Auftrittstiefe der Sprossen:... mind. 20 mm Fußraumtiefe:... mind. 150 mm Holmabstand:... mind. 300 mm Haltemöglichkeit am oberen Leiterende, Höhe... mind mm 7. Zulässige Höchstgeschwindigkeit Die Fahrzeuge müssen hinten für die zulässige Fahrgeschwindigkeit (für An- und Abfahrt) gekennzeichnet sein. Sie kann auf 25 km/h oder auf 6 km/h (z.b. bei Fahrzeugen mit kritischem Aufbau) festgelegt werden. 8. Aufbau Alle Fahrzeugaufbauten müssen fest und sicher angebracht sein. Der Aufbau darf keine scharfkantigen Bauteile aufweisen. Kanten und Ecken müssen deshalb einen Abrundungsradius von 2.5 mm besitzen. Beträgt die Aufbaubreite mehr als 2,75 m, so ist diese vorne und hinten durch Warntafeln nach 51 c StVZO (423 mm x 423 mm) zu kennzeichnen. Damit keine Personen unter das Fahrzeug gelangen können, sollte der Seitenschutz nicht höher als 300 mm von der Fahrbahnoberfläche angebracht sein. Für die Sicherung der gelenkten vorderen Räder bietet sich eine am Drehkranz befestigte Verplankung an. 9. Zugmaschine Anhänger dürfen nur hinter solchen Zugfahrzeugen mitgeführt werden, die hierfür geeignet sind. Bei der Durchführung von Bremsproben im öffentlichen Straßenverkehr sind wenig frequentierte Straßen oder Flächen zu nutzen. 10. Technische Überprüfung Ein geeignetes Zugfahrzeug muß zur technischen Überprüfung zur Verfügung stehen. Eine Grube dient zur Besichtigung des Fahrgestells (Kurzinfo zu Brauchtumsfz.doc) Seite 2 von 2

9 Teilnahme- und Sicherheitsbestimmungen für den Karnevalszug in Bensberg Blatt A3 1. Verhalten a) Das Verlassen der Festwagen, während des Umzuges, ist verboten. b) Jeglicher ALKOHOLGENUSS ist den Fahrzeugführern, Ordnern und Zugteilnehmern auf den Festwagen/Pferden/Kutschen vor- während- und nach dem Umzug untersagt. c) Das Mitführen von Feuerwerkskörpern oder Gasflaschen, die zum Erwärmen von Getränken oder zum Erzeugung von Effekten vorgesehen sind, ist untersagt. d) Das mitgeführte Wurfmaterial darf nicht scharfkantig oder besonders schwer sein (z.b. Teppich-Messer, Feuerzeuge, Streichhölzer, Flaschen, Getränkedosen, Apfelsinen etc.) e) Gezieltes Werfen (z.b. Schokoladetafeln, Pralinenschachteln, Eier, Apfelsinen etc.) ist strengstens untersagt. f) Es wird ausdrücklich untersagt Leergut auf den Zugweg zu werfen. Leergut wird ausschließlich an den dazu vorgesehenen Stellen entsorgt oder auf dem Festwagen belassen. g) Jedes gewollte Anhalten im Zugweg ist untersagt. h) Die Fahrer der Zugmaschinen sowie Bagagewagen sind darauf hinzuweisen, der vorderen Gruppe zügig zu folgen. i) Im Auflösungsraum ist das Entladen der Festwagen verboten (Bereich Albert-Magnus Gymnasium). 2. Fahrzeuge a) Die Abmessungen der Fahrzeuge müssen den Vorschriften des 32 der StVO entsprechen. Werden die nachfolgenden Maße überschritten, ist das Fahrzeug TÜV-genehmigungspflichtig. Breite Max.: 3.00 m, Höhe Max.: 4.00 m, Länge Max.: m. b) Brüstungen, hinter denen Personen stehen, müssen eine Mindesthöhe von 1.00 m haben. Die Abnahme der Fahrzeuge erfolgt durch einen Beauftragten des Festkomitee Bensberger Karneval e.v. Hierzu ist der Standort des Fahrzeuges (Halle oder Garage etc.) spätestens 14 Tage vor dem Karnevalszug mitzuteilen. Erfolgt der Aufbau erst innerhalb der letzten Tage, so ist ein Abnahmezeitpunkt vorher telefonisch abzustimmen. Die Abnahme ist eine wesentliche Voraussetzung für die Gewährung des Versicherungsschutzes. Bei groben Verstößen gegen die Teilnahme- und Sicherheitsbestimmungen kann die Zugleitung die Teilnehmer noch unmittelbar vor Beginn oder auch während des Zuges von der weiteren Teilnahme ausschließen. c) Alle Teilnehmer die Musikbeschallung benutzen, sind für die GEMA-Gebühren selbst verantwortlich. An jedem Karnevalswagen muss vor der TÜV-Abnahme ein Schild 25 km/h auf der Rückseite des Wagens angebracht werden!! In Führerhäusern von LKW/PKW sowie Zugmaschinen darf kein Wurfmaterial gelagert und aus diesem heraus auch kein Wurfmaterial verteilt werden!! Für alle Tiergespanne oder Einzeltiere ist eine Bescheinigung der Versicherung über eine gültige Tierhaftpflichtversicherung der Zuganmeldung beizufügen. Anhänger, Kutschen, o.ä. Fahrzeuge die durch Zugtiere gezogen werden: Hier ist ein Gutachten analog den Richtlinien für den Bau und Betrieb pferdebespannter Fahrzeuge der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (2 Auflage Januar 1999, Anlage 2) erforderlich. Der TÜV Rheinland erstellt das Gutachten, was ebenfalls der Anmeldung zum Zug beigefügt werden muss!!! 3. Ordnungskräfte ( Wagenbegleiter/innen) a) Die Ordnungskräfte müssen von allen teilnehmenden Gruppen selbst gestellt werden (Mindestalter 14 Jahre). Namen und Anschrift aller Ordnungskräfte (Wagenbegleiter/innen und Pferdeführer/innen) sind der Anmeldung beizufügen. Bitte auf dem Blatt Nr. 1c eintragen. Bankverbindungen Festkomitee Bensberger Karneval e.v.: VR Amtsgericht Köln Bensberger Bank e G BIC: GENODED1BGL IBAN: DE Gläubiger-ID: DE80 ZZZ Kreissparkasse Köln BIC: COKSDE33 IBAN: DE

10 Es gelten folgende Richtwerte: PKW/Bagagewagen LKW 7,5 t Festwagen 2 Wagenbegleiter/innen 2 4 Wagenbegleiter/innen 4 6 Wagenbegleiter/innen Blatt A3 Am Zug teilnehmende Pferde sind je Pferd durch eine erfahrene Aufsichtsperson zu begleiten, diese muss mindestens 16 Jahre alt sein. Pferdewagen müssen durch 2 geeignete Aufsichtspersonen abgesichert werden. Auch hier gilt das Mindestalter 16 Jahre! 4. Bremsprüfung a) Den Nachweis einer Bremsprüfung müssen nur Zugteilnehmer vorlegen, die mit einem Festwagen oder einem Anhänger am Karnevalszug teilnehmen, der nicht im Straßenverkehr zugelassen ist. b) PKW s, LKW s, Bagagewagen und Anhänger die im Straßenverkehr zugelassen sind mit einer TÜV-Abnahme, brauchen den Nachweis nicht beizubringen. Sie müssen jedoch, wenn notwendig, den Fahrzeugschein oder die Betriebserlaubnis vorlegen, also beim Zug mitführen. Die Bremsprüfung hat jährlich zu erfolgen und ist auch jeweils der Zuganmeldung beizufügen. 5. Gutachten a) Sollten jedoch Veränderungen am Aufbau des Festwagens oder Anhänger vorgenommen werden, welche das Gewicht, die Breite oder die Länge beeinflussen bzw. verändern, so muss ein Gutachten erstellt werden. b) Gesetzlich vorgeschrieben und von der Genehmigungsbehörde Stadt Bergisch Gladbach als Auflage in der Zuggenehmigung verlangt. c) Es ist ein TÜV-Gutachten vorzulegen. Die Gültigkeitsdauer wird durch den TÜV-Beauftragten festgelegt. 6. Versicherungsgebühr Das Gutachten ist der Zuganmeldung beizufügen!! a) Eine Versicherungsgebühr wird für jeden Zugteilnehmer erhoben, der nicht Mitglied des Festkomitee Bensberger Karneval e.v. ist. b) Die Gebühr beträgt bis zum 17 Lebenshr 1,00 EUR, ab dem 18. Lebenshr 2,00 EUR. c) Für Motto-und Festwagen wird auch von den Mitgliedern des Festkomitee Bensberger Karneval e.v. eine Gebühr von 30,00 EUR erhoben, bei Nicht-Mitgliedern beträgt die Gebühr 40,00 EUR. d) Zuzüglich für Pferde eine Gebühr von 20,00 EUR pro Pferd. Der Versicherungsanteil ist mit der Zuganmeldung zu entrichten. Ist dies nicht geschehen, ist der Zugleiter berechtigt die Zugteilnahme mit allen ihm gerechtfertigt erscheinenden Mitteln zu unterbinden. (Beschluss des Festkomitee Bensberger Karneval e.v. vom Oktober 2012). Wer die Versicherungsgebühr nicht bezahlt hat, ist auch nicht versichert und trägt im Schadensfall sämtliche Kosten selbst! Der Betrag ist zu überweisen (unbedingt auch den Gruppennamen mit auf die Überweisung schreiben!) auf das Konto des Festkomitee Bensberger Karneval e.v. (Bankverbindungen siehe Fußzeile). 7. Aufstellungszeit Großfahrzeuge (Festwagen) müssen spätestens um Uhr (frühestens 09:00 Uhr) und alle andere Fahrzeuge und Gruppen um Uhr (frühestens um 11:00 Uhr) am Aufstellungsort sein. ACHTUNG ZUGBEGINN UHR!!! Bitte Erklärungen, Führerscheine, Kfz-Papiere, Sicherheits- und Müllerklärung, sowie Anmeldungen Jeweils in 2 Ausfertigungen an den Zugleiter senden!!!!!!! Dieses Schreiben (Teilnahme und Sicherheitsbestimmungen) verbleibt beim Teilnehmer, bitte nicht kopieren und nicht mir zusenden.!!!! Bankverbindungen Festkomitee Bensberger Karneval e.v.: VR Amtsgericht Köln Bensberger Bank e G BIC: GENODED1BGL IBAN: DE Gläubiger-ID: DE80 ZZZ Kreissparkasse Köln BIC: COKSDE33 IBAN: DE

11 Name der Gruppe / des Vereins Name des Leiters Kontaktadresse Telefon / Mobiltelefon Mobiltelefon während des Zuges Mailadresse Anmeldung zur Teilnahme am Bensberger Karnevalszug am: Samstag, 06. Februar 2016 Start 13:11 Uhr Närrische Verbeinigung Bensberg von 222 e. V. Juppi Fröhlich Auf der Höhe 11, GL / / j.f@narren.de ausfüllen wird ermittelt FBK-Mitglied 1=; 0=nein 0 Versicherungs- Gebühr: 830,00 Wir melden an: Amtl. Kennz. Anz. Fahrer Anz. Wagenengel Musik Anz. Erw. Anz. Kinder bis 17J Bagagewagen 1 A GL-FB x Fußgruppe 1 a 2 10 Bagagewagen 2 B GL-ZZ Fußgruppe 2 b 15 8 Bagagewagen 3 C GL-MA Fußgruppe 3 c 30 0 Festwagen 1 D K-LA x Rat + Senat 20 0 Festwagen 2 E GL-KK Gäste 15 2 Mottowagen 1 F GL-ZB x UFO 15 0 Mottowagen 2 G Horoskope 12 0 Kutsche 1 H SU-JJ Otto Reiter 10 1 Kutsche 2 I Anz. Begleiter Pferd 1 J Esther 1 Harry Hirsch 1 0 Pferd 2 K Ofarim 1 Harry Hirsch 0 1 weitere Pferde L extra Blatt 7 Harry Hirsch 3 4 gewünschte Reihenfolge: Name Pferd N-M-A-a-F-B-b-D-J-K-L-E-C-c-H-O-o-P-p-q-R-T Sontiges (Schilder, Standarde, was oben noch fehlt, ): Name Fahrer: Name Pferdehalter: Standarde M 1 0 Schild N 0 1 weitere Angaben ggf. auf gesondertem Blatt Bezeichnung / Motto Angaben zur Zugkommentierung (Motto, Kostüme, Jubiläum, Besonderheiten): Bei Platzmangel bitte Extrablatt verwenden Wir greifen nach den Sternen Großes Gefolge der Närrischen Vereinigung Bensberg Kostüme: Sternendeuter, Vereinsuniformen Datum Unterschrift Name des Unterzeichners in Blockschrift FRÖHLICH Nr. 01a

12 Anmeldung (Fortsetzung) zur Teilnahme am Bensberger Karnevalszug am: Samstag, 06. Februar 2016 Start 13:11 Uhr Name der Gruppe / des Vereins Närrische Verbeinigung Bensberg von 222 e. V. Name des Leiters Kontaktadresse Telefon / Mobiltelefon / Mobiltelefon während des Zuges 0177 / Mailadresse Juppi Fröhlich Auf der Höhe 11, GL j.f@narren.de ausfüllen wird berechnet FBK-Mitglied 1=; 0=nein 0 Versicherungs- Gebühr: 255,00 Wir melden an: Amtl. Kennz. Anz. Fahrer Anz. Wagenengel Musik Anz. Erw. Anz. Kinder bis 17J Bagagewagen 4 O GL-FB x Fußgruppe 4 o 2 10 Bagagewagen 5 P GL-ZZ Fußgruppe 5 p 15 8 Bagagewagen 6 Q Fußgruppe 6 q 30 0 Festwagen 3 R K-LA x verdiente Mitglieder 20 0 Festwagen 4 S Mottowagen 3 T SU-SY Sterntaler 10 3 Mottowagen 4 Kutsche 3 Kutsche 4 gewünschte Reihenfolge: U V W X Y Z N-M-A-a-F-B-b-D-J-K-L-E-C-c-H-O-o-P-p-q-R-T Sontiges (Schilder, Standarde, was oben noch fehlt, ): Bezeichnung / Motto Name Fahrer: weitere Angaben ggf. auf gesondertem Blatt Angaben zur Zugkommentierung (Motto, Kostüme, Jubiläum, Besonderheiten): Bei Platzmangel bitte Extrablatt verwenden Kostüme: Sternendeuter, Vereinsuniformen Datum Unterschrift Name des Unterzeichners in Blockschrift FRÖHLICH Nr. 01b

13 Anmeldung Wagenengel zur Teilnahme am Bensberger Karnevalszug am: Samstag, 06. Februar 2016 Start 13:11 Uhr ausfüllen wird berechnet Name der Gruppe / des Vereins Närrische Verbeinigung Bensberg von 222 e. V. Name des Leiters Juppi Fröhlich Kontaktadresse Auf der Höhe 11, GL Telefon / Mobiltelefon / Mobiltelefon während des Zuges 0177 / Mailadresse j.f@narren.de Folgende Wagenengel / Pferdeführer/innen nehmen teil: Mindestalter Wagenengel 14 Jahre Mindestalter Pferdeführer 16 Jahre Name Vorname Straße, Hausnr. Ort Rosenberg Juliane Hecke 8 GL Brand Willy Auf der Mauer 10 Berlin Alter Datum Unterschrift Name des Unterzeichners in Blockschrift FRÖHLICH Nr. 01c

14 Sicherheitsbestimmungen + Müllerklärung zur Teilnahme am Bensberger Karnevalszug am: Samstag, 06. Februar 2016 Start 13:11 Uhr ausfüllen wird berechnet Name der Gruppe / des Vereins Närrische Verbeinigung Bensberg von 222 e. V. Name des Leiters Juppi Fröhlich Kontaktadresse Auf der Höhe 11, GL Telefon / Mobiltelefon / Mobiltelefon während des Zuges 0177 / Mailadresse j.f@narren.de X X Hiermit bestätigen wir, dass wir die Sicherheitsbestimmungen des Bensberger Karnevalszuges erhalten haben und akzeptieren Und!... unseren Müll ordnungsgemäß in die dafür vorgesehenen Müllcontainer entsorgen. Datum Unterschrift Name des Unterzeichners in Blockschrift Bitte unterschreiben und davon, 2 Kopien an den Zugleiter senden!!! Nr. 02

15 Erklärung (1) zur Teilnahme am Bensberger Karnevalszug am: Samstag, 06. Februar 2016 Start 13:11 Uhr ausfüllen wird berechnet Name der Gruppe / des Vereins Närrische Verbeinigung Bensberg von 222 e. V. Name des Leiters Juppi Fröhlich Kontaktadresse Auf der Höhe 11, GL Telefon / Mobiltelefon / Mobiltelefon während des Zuges 0177 / Mailadresse j.f@narren.de Erklärung (1) für einfache Transportfahrzeuge, nicht für Fest- und Mottowagen Im Sinne der Ziffer IV.5 des Merkblattes über die Genehmigungsverfahren für den Betrieb von Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen bei Brauchtumsveranstaltungen Hiermit erkläre ich, Juppi Fröhlich Auf der Höhe 11, GL (Name, Vorname, Anschrift, jeweils in Druckbuchstaben ) als Verantwortlicher für das Fahrzeug mit dem amtlichen Kennzeichen bzw. der Fahrgestellnummer MSP-E 5327 dass für dieses Fahrzeug eine Betriebserlaubnis beziehungsweise Zulassung vorliegt und kein TÜV Gutachten im Sinne der Ziffer I.2.1 des Merkblattes über das Genehmigungsverfahren für den Betrieb von Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen bei Brauchtumsveranstaltungen erforderlich ist. Die bauliche Veränderung an dem Fahrzeug besteht allein darin, dass an den Bracken lediglich Vorrichtungen (z. B. Spanplatten) zur Abdeckung der Räder und zum seitlichen Anfahrschutz befestigt werden oder für einen vorgesehenen Personentransport entsprechende Brüstungen auf dem Anhänger angebracht werden. Mit diesen soll entsprechend den Vorgaben der 2. Ausnahme-verordnung für jeden Sitz- und Stehplatz eine ausreichende Sicherung gegen Verletzungen und Herabfallen des Platzinhabers bestehen (im Sinne der technischen Vorgaben gemäß Nummer 6 des Merkblattes der TÜV Kraftverkehr GmbH). Unterschrift des Verantwortlichen Nr. 03

16 Erklärung (2) zur Teilnahme am Bensberger Karnevalszug am: Samstag, 06. Februar 2016 Start 13:11 Uhr ausfüllen wird berechnet Name der Gruppe / des Vereins Närrische Verbeinigung Bensberg von 222 e. V. Name des Leiters Juppi Fröhlich Kontaktadresse Auf der Höhe 11, GL Telefon / Mobiltelefon / Mobiltelefon während des Zuges 0177 / Mailadresse j.f@narren.de Erklärung (2) für Fest- und Mottowagen und vergleichbare im Sinne des Merkblattes über das Genehmigungsverfahren für den Betrieb von Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen bei Brauchtumsveranstaltungen. Hiermit erkläre ich, Juppi Fröhlich Auf der Höhe 11, GL (Name, Vorname, Anschrift, jeweils in Druckbuchstaben ) als Verantwortlicher für das Fahrzeug mit dem amtlichen Kennzeichen bzw. der Fahrgestellnummer 2222 dass für dieses Fahrzeug das als Anlage beigefügte TÜV Gutachten im Sinne der Ziffer I.1 beziehungsweise I.2.1 des Merkblattes über das Genehmigungsverfahren für den Betrieb von Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen bei Brauchtumsveranstaltungen vorliegt und das Fahrzeug nach Erstellung des Gutachtens nicht mehr baulich verändert wurde. Anlage: - Gutachten Unterschrift des Verantwortlichen Nr. 04

17 Erklärung (2) zur Teilnahme am Bensberger Karnevalszug am: Samstag, 06. Februar 2016 Start 13:11 Uhr ausfüllen wird berechnet Name der Gruppe / des Vereins Närrische Verbeinigung Bensberg von 222 e. V. Name des Leiters Juppi Fröhlich Kontaktadresse Auf der Höhe 11, GL Telefon / Mobiltelefon / Mobiltelefon während des Zuges 0177 / Mailadresse j.f@narren.de Erklärung (2) für Fest- und Mottowagen und vergleichbare im Sinne des Merkblattes über das Genehmigungsverfahren für den Betrieb von Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen bei Brauchtumsveranstaltungen. Hiermit erkläre ich, Juppi Fröhlich Auf der Höhe 11, GL (Name, Vorname, Anschrift, jeweils in Druckbuchstaben ) als Verantwortlicher für das Fahrzeug mit dem amtlichen Kennzeichen bzw. der Fahrgestellnummer dass für dieses Fahrzeug das als Anlage beigefügte TÜV Gutachten im Sinne der Ziffer I.1 beziehungsweise I.2.1 des Merkblattes über das Genehmigungsverfahren für den Betrieb von Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen bei Brauchtumsveranstaltungen vorliegt und das Fahrzeug nach Erstellung des Gutachtens nicht mehr baulich verändert wurde. Anlage: - Gutachten Unterschrift des Verantwortlichen Nr. 04

18 Übersicht der Anmeldeunterlagen zur Teilnahme am Bensberger Karnevalszug am: Samstag, 06. Februar 2016 Start 13:11 Uhr ausfüllen wird berechnet Name der Gruppe / des Vereins Närrische Verbeinigung Bensberg von 222 e. V. Name des Leiters Juppi Fröhlich Kontaktadresse Auf der Höhe 11, GL Telefon / Mobiltelefon / Mobiltelefon während des Zuges 0177 / Mailadresse j.f@narren.de Welche Unterlagen sind an den Zugleiter des FBK zurückzusenden? Damit nichts vergessen wird, eine Aufstellung zum Abarbeiten, die bitte als Bestätigung beigefügt wird: Bitte von jedem Exemplar 2 Ausfertigungen!!! Bezeichnung: unterschrieben beigefügt 1 Anmeldung zur Zugteilnahme 2 Kenntnisnahme Sicherheitsbestimmungen - Müllentsorgung 3 Erklärungsbogen (1) 4 Erklärungsbogen (2) 5 Kopien KFZ Scheine (für alle Fahrzeuge, Wagen usw.) 6 Kopien der Führerscheine aller Fahrer(innen) 7 TÜV-Gutachten der Mottowagen / Festwagen 8 Kopie Versicherungspolice für TIERE 9 Kopie des Zahlbelegs der Versicherungsgebühr 830, Aufstellung der beigefügten Unterlagen (= dieses Blatt) Unterschrift des Verantwortlichen Nr. 09.1

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