Was tun bei Rattenbefall?
|
|
- Regina Biermann
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Struktureinheit: Fachbereich Gesundheit Ansprechpartner: Team Hygiene, Frau Jacobi Telefon: Telefax: Internet: Was tun bei Rattenbefall? Wo kommen Ratten vor und welche Gefahren gehen von Ihnen aus? Ratten sind wahre Überlebenskünstler - Wo Menschen auf engem Raum leben, arbeiten und wohnen, siedeln sich Ratten zeitweilig oder dauernd als Kommensalen (von lat. commensalis - Tischgenosse) an. Am häufigsten tritt hierbei die extrem anpassungsfähige Wanderratte (Rattus norvegicus) auf. Die Hausratte (Rattus rattus) ist nur in deutlich geringerem Ausmaß zu finden. Beide Arten sind grundsätzlich Allesfresser und finden somit in von Menschen dicht besiedelten Gebieten ausreichende Nahrung. Wilde Müllansammlungen, Müll aus Containern, Tonnen oder Wertstoffsammlungen, Essenreste auf Komposthaufen sowie Essenreste in der Kanalisation sind für die Ratten ideale Nahrungsquellen. Abbildung 1: Ratte in der Kanalisation, Bildquelle: HWS GmbH Wenn Ratten, wie auch auf diesem Foto, wenig furchterregend aussehen, haben sie für den Menschen durch ihre Eigenschaft, weltweit über 100 Infektionskrankheiten übertragen zu können, ein hohes gesundheitsgefährdendes Potential. Nicht nur durch die Tiere selbst, sondern
2 2 auch durch ihre Ausscheidungen können Krankheitserreger verbreitet und übertragen werden. Daneben werden durch Ratten erhebliche Schäden an Vorräten und Materialien verursacht. Ratten vermehren sich sehr schnell. So bringt eine Wanderratte unter den geschilderten Bedingungen auf ca. 500 Nachkommen im Jahr zur Welt. Auch wenn von diesen Nachkommen nur ein Teil überlebt, ist das Ausmaß einer ungehinderten Vermehrung kaum vorstellbar. Nähere Informationen dazu gibt es hier: Rattenbekämpfung und Recht: Infektionsschutz: Entsprechend 17 Abs. 2 des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen in der jeweils gültigen Fassung hat die zuständige Behörde, wenn Gesundheitsschädlinge festgestellt werden und die Gefahr begründet ist, dass durch diese Krankheitserreger verbreitet werden, die zu ihrer Bekämpfung erforderlichen Maßnahmen anzuordnen. Die Bekämpfung umfasst Maßnahmen gegen das Auftreten, die Vermehrung und Verbreitung sowie zur Vernichtung von Gesundheitsschädlingen. Die Beurteilung der Notwendigkeit der Bekämpfung von Gesundheitsschädlingen sowie die Anordnung der entsprechenden Maßnahmen sind gemäß 6 Nr. 4 i. V. m. 19 des Gesetzes über den Öffentlichen Gesundheitsdienst und die Berufsausübung im Gesundheitswesen im Land Sachsen-Anhalt in der in der jeweils gültigen Fassung (GDG LSA) eine Aufgabe des Gesundheitsamtes. Die speziellen Anforderungen an die Bekämpfung von Gesundheitsschädlingen sind in Sachsen-Anhalt in der Verordnung über die Feststellung und Bekämpfung eines Befalls mit tierischen Schädlingen (SchädBekVO LSA) geregelt. Tierschutz: Ratten sind Wirbeltiere und unterliegen als solche den Bestimmungen des Tierschutzgesetzes. Demnach darf ein Wirbeltier nur töten, wer die dazu notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten hat. Im Rahmen zulässiger Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen, darf die Tötung nur vorgenommen werden, wenn dem Tier hierbei nicht mehr als unvermeidbare Schmerzen entstehen. Personen, die berufs- oder gewerbsmäßig (so auch Schädlingsbekämpfungsfirmen) regelmäßig Wirbeltiere betäuben oder töten, müssen über einen behördlichen Sachkundennachweis verfügen. Welche Unternehmen über einen Sachkundenachweis verfügen, kann beim Gesundheitsamt, Lebensmittelüberwachung und Veterinärwesen, Team Tierschutz/Futtermittelüberwachung unter den Telefonnummern oder erfragt werden. Rattenbefall und nun? Privatgrundstücke: Nach der SchädBekVO LSA ist jeder Grundstückseigentümer, Nutzungsberechtigte und sonstige Besitzer von u. a. Grundstücken zur Feststellung und Bekämpfung eines Befalls mit tierischen Schädlingen verpflichtet. Festgestellter Befall muss dem Fachbereich Gesundheit unverzüglich angezeigt werden.
3 3 Die Anzeigen dienen dazu, dass der Fachbereich Gesundheit frühzeitig erkennen kann, ob z. B. in einem Gebiet gehäufte Befälle auftreten und dann entsprechende Gegenmaßnahmen einleiten kann. Außerdem kann Hilfestellung durch fachliche Beratung gegeben werden. Bei festgestelltem Befall und begründeter Gefahr, dass durch die Gesundheitsschädlinge (u. a. Ratten) Krankheitserreger verbreitet werden, hat der Fachbereich Gesundheit die zur Bekämpfung erforderlichen Maßnahmen anzuordnen. Unter dem Begriff Bekämpfung sind Maßnahmen gegen das Auftreten, die Vermehrung, die Verbreitung und die Vernichtung der Gesundheitsschädlinge zu verstehen. Für Mieter ist bei Rattenbefall des Wohngrundstückes immer der Vermieter oder dessen beauftragte Hausverwaltung der erste Kontakt. Vermieter nutzen für Ihre Meldung an den Fachbereich Gesundheit bitte das Formular Anzeigebogen SchädlbekVOLSA Stadt Halle. Abbildung 2: Ratte im Straßeneinlauf, Bildquelle: Stadt Halle, FB Gesundheit städtische Grün- und Freiflächen sowie Abwasserkanalisation: Mitteilungen über den Befall öffentlicher Grundstücke sowie der Abwasserkanalisation auf dem Gebiet der Stadt Halle (Saale) können dem Fachbereich Gesundheit telefonisch ( ), schriftlich, per Fax ( ) oder über eine -Nachricht an übermittelt werden. Für die Mitteilung kann das Formular Mitteilungsbogen Rattenbefall genutzt werden.
4 4 Tipps zur Vorbeugung von Rattenbefall und zur Unterstützung von Bekämpfungsmaßnahmen: Ratten sind bei der Wahl ihrer Nahrung nicht wählerisch und finden fast überall Zutritt. Mit den folgenden vorbeugenden und unterstützenden Maßnahmen können Sie einer ungehinderten Vermehrung vorbeugen sowie einen wichtigen Beitrag zur erfolgreichen Rattenbekämpfung leisten: Müllentsorgung: - konsequentes Sauberhalten der Müllcontainerplätze und müllboxen, - regelmäßige Kontrolle des Bodenablaufs an den großen Müllcontainern, - Deckel der Müllbehälter stets geschlossen halten, - keine gekochten Speise-, Fisch- oder Fleischreste auf den Kompost entsorgen, - keine Speisereste über Abfluss oder Toilette entsorgen Abbildung 3: Ratte in einer Mülltonne, Bildquelle: Stadt Halle (Saale), FB Gesundheit Abbildung 4: Müll und Rattenkot in einer Müllbox, Bildquelle: HWS
5 5 Grünflächen: - Gehölzflächen und mit Bodendeckern bewachsene Bereiche regelmäßig säubern und pflegen, - in Risikobereichen möglichst ganz auf Bodendecker verzichten Abbildung 5: Ratten auf einem Stadtplatz, Bildquelle: Stadt Halle (Saale), FB Gesundheit Füttern wildlebender Tiere (z.b. Katzen, Tauben, Nutrias) in Vorgärten o. ä.: - Es ist gemäß 11 Abs. 5 der Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Halle (Saale) verboten, im Stadtgebiet frei lebende Tiere zu füttern. Ausnahmen sind die Winterfütterung von Singvögeln an Futterhäusern und die Fütterung freilebender Katzen von an Tierschutzvereinen betreuten und von der Stadtverwaltung bestätigten Katzenfutterstellen. Maßnahmen in den Gebäuden: - Haus-, Wohnungs- und Kellertüren sollten dicht schließen und geschlossen gehalten werden - Kellerfenster, Fensterschächte, ins Freie führende Lüftungsschächte und Kanäle sollten mit Metallgittern verschlossen und sauber gehalten werden - Defekte Lüftungssteine und Mauerwerk mit Rissen und Undichtigkeiten sollten instand gesetzt werden - Durchtrittsstellen von Installationsrohren und Kabelkanälen sollten vollständig abgedichtet werden - Lagern von Müll in Kellerräumen unterbinden - auf einwandfreie Funktion sanitärer Anlagen achten - regelmäßige Sichtkontrollen und bei wiederkehrenden Befallssituationen ein regelmäßiges Monitoring durch einen Fachbetrieb für Schädlingsbekämpfung - Futtermittel für Haus- und Nutztiere geruchsdicht verpackt aufbewahren
6 6 Wo bekomme ich Rat und Hilfe? Fachbereich Gesundheit Team Hygiene Halle (Saale) Beratungstelefon: Entgegennahme und Bearbeitung von Befallsanzeigen, Mitteilungen sowie Beschwerden
MERKBLATT. Ratten sind wahre Überlebenskünstler
Struktureinheit: FB Gesundheit Ansprechpartner: Silke Jacobi Telefon: 0345 221 3247 Telefax: 0345 221 3223 Internet: www.halle.de E-Mail: Gesundheitsamt@halle.de MERKBLATT Ratten sind wahre Überlebenskünstler
MehrKreisverordnung über die Feststellung und die Bekämpfung von Gesundheitsschädlingen im Kreis Herzogtum Lauenburg
Kreisverordnung über die Feststellung und die Bekämpfung von Gesundheitsschädlingen im Kreis Herzogtum Lauenburg Auf Grund des 17 Abs. 5 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) vom 20.07.2000 (BGBl I S. 1045),
MehrWissenswertes über unsere ungeliebten Nachbarn
Ihre Gemeindeverwaltung informiert Hilfe! Ratten Wissenswertes über unsere ungeliebten Nachbarn 1 Überall, wo der Mensch ihnen Nahrung und Nistmöglichkeiten bietet, siedeln seit alters her auch diese vermehrungsfreudigen
MehrMonitoring und Bekämpfung von Stechmücken als Gesundheitsschädlinge. Gesetzliche Grundlagen
Monitoring und Bekämpfung von Stechmücken als Gesundheitsschädlinge Gesetzliche Grundlagen Schutz vor Organismen (außer Mikroorganismen) Schutzobjekt und Schutzziel Schutz der menschlichen Gesundheit vor
MehrSTADT FRECHEN EINE INFORMATION DER STADT FRECHEN
STADT FRECHEN RATTENBEFALL EIN HAUSGEMACHTES PROBLEM?! EINE INFORMATION DER STADT FRECHEN Stand: November 2018 D I E R A T T E Ratten sind intelligente Tiere und gehören zu der Gruppe der Nagetiere. Die
MehrLiebe Bürgerinnen und Bürger,
Liebe Bürgerinnen und Bürger, das Thema Ratten ist stets ein unliebsames Thema. An dieser Stelle möchten wir Sie darüber informieren, wie die Stadt Recklinghausen versucht, dieses Problem einzudämmen,
MehrAmtsblatt Kreis Nordfriesland
Kreis Nordfriesland Amt für Zentrale Dienste Postfach 11 40 25801 Husum Amtsblatt Kreis Nordfriesland W Sonder-Ausgabe 15 vom 14. November 2010 Inhalt Seite Einladung zur Sitzung des Zweckverbandes Hamburger
MehrGroßräumige Rattenbekämpfung praktische Erfahrungen mit einem Leitfaden in Niedersachsen
Großräumige Rattenbekämpfung praktische Erfahrungen mit einem Leitfaden in Niedersachsen Dr. J. F. Freise 1, Dr. S. Olbrich 2, Dr. M. Pulz 2 1 LAVES Oldenburg, TFV, FB Schädlingsbekämpfung; 2 Niedersächsisches
MehrRattenbekämpfung bei den Berliner Wasserbetrieben 2013/14. Sascha Kokles AE-K/AB
Rattenbekämpfung bei den Berliner Wasserbetrieben 2013/14 Sascha Kokles AE-K/AB Umsetzung von Gesetzesänderungen EU-Biozid- Verordnung Fachpersonal Minimierung der Giftstoffe Zeitintervalle einhalten giftfreie
MehrNagerbekämpfung gemäß 4 (1) Tierschutzgesetz
Sachkunde gemäß 4(1) Tierschutzgesetz zum Töten/ Bekämpfen von Mäusen und Ratten Einleitung Das IfSG fordert gemäß 17,18: Alle Unternehmen so zu betreiben, daß der fachgerechte, bestimmungsgemäße Betrieb
MehrAuszug Tierschutzgesetz (TierSchG)
Auszug Tierschutzgesetz (TierSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. Mai 2006 (BGBl. I,S. 1206, 1313), zuletzt geändert durch das Dritte Gesetz zur Änderung des Tierschutzgesetzes (BGBl. I. S.
MehrSteffen Hartmann. Alter : 40. seit 2001 selbstständiger Schädlingsbekämpfer seit Oktober 2004 Fortbildung im VföS Jagdschein: seit Mai 2005
Steffen Hartmann Alter : 40 Fam. Stand: verheiratet 1Kind Beruf: seit 2001 selbstständiger Schädlingsbekämpfer Fangjagdschein: seit Oktober 2004 Fortbildung im VföS Jagdschein: seit Mai 2005 Fangjagd aus
MehrWer mehrere Hunde auf demselben Grundstück hält, hat sie
Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung Friesenstr. 30 26789 Ansprechpartner: Tierarzt Herr Flegler Telefon: 0491 926 1491 bzw. 1458 Herr Warntjes Fax: 0491 926 1374 Merkblatt zur Haltung von
MehrProtec Protec. Schädlingsbekämpfung in der Haus- und Wohnungswirtschaft VORBEUGEN ABWEHREN SCHÜTZEN.
Protec Schädlingsbekämpfung in der Haus- und Wohnungswirtschaft VORBEUGEN ABWEHREN SCHÜTZEN www.protec-schaedlingsbekaempfung.de Wir sichern Immobilien vor Schädlingsbefall Für Immobilienverwalter sind
MehrLeitfaden. Meine Abrechnung
Leitfaden. Meine Abrechnung Die Hausabrechnung Jedes Jahr im Juni bekommen Sie die Hausabrechnung. Darin finden Sie die Abrechnung der Betriebskosten und auch die Abrechnung des Hauptmietzinses für ein
MehrMindestanforderungen an die Haltung von Säugetieren im Hinblick auf das Tierschutzgesetz (TierSchG)
Mindestanforderungen an die Haltung von Säugetieren im Hinblick auf das Tierschutzgesetz (TierSchG) - Sachstand - 2008 Deutscher Bundestag WD 5-3000 - 163/08 Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages
MehrBewilligung für Ausstellungen, an denen mit Tieren gehandelt wird, für Kleintiermärkte und Tierbörsen
Fachinformation Tierschutz Nr. 12.2_(1)_d Mai 2009 Bewilligung für Ausstellungen, an denen mit Tieren gehandelt wird, für Kleintiermärkte und Tierbörsen Geltungsbereich Ausstellungen, an denen mit Tieren
MehrMerkblatt Wohnungsaufsicht Ratgeber für Mieterinnen und Mieter
Der Magistrat Amt für Soziale Arbeit Kommunaler Wohnungsservice Merkblatt Wohnungsaufsicht Ratgeber für Mieterinnen und Mieter In Ihrer Wohnung schließen die Fenster nicht richtig, die Wände sind feucht,
MehrInfektionshygienische Überwachung von Hausarztpraxen. Matthias Buntrock-Schweer Abteilung Infektions- und Umwelthygiene Gesundheitsamt Wuppertal
Infektionshygienische Überwachung von Hausarztpraxen Abteilung Rechtsgrundlagen Infektionsschutzgesetz (IfSG) 01.01.2001 Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen 1 Zweck
MehrTierschutzaspekte bei der Nottötung Oldenburg, Dez. 33, Dr. Cora Kolk
Tierschutzaspekte bei der Nottötung Oldenburg, 05.12.2017 Dez. 33, Dr. Cora Kolk 1 Angemessene Unterbringung u. Versorgung Beseitigung Tierkontrolle Methoden Nottötung Transportfähigkeit Anforderungen
MehrZusammenstellung rechtlicher Regelungen für das Veterinärwesen und die Lebensmittelüberwachung des Landes Brandenburg
1 Nur die Originaltexte sind rechtsverbindlich! Zusammenstellung rechtlicher Regelungen für das Veterinärwesen und die Lebensmittelüberwachung des Landes D Tierschutz 1 Tierschutzgesetz in der jeweils
MehrB e k a n n t m a c h u n g Gemeinde Goosefeld Eckernförde, 29. September 2014 Am Donnerstag, dem , findet um Uhr in der Gemeind
Amtsblatt des Amtes Schlei-Ostsee Kreis Rendsburg-Eckernförde Jahrgang 2014 07.10.2014 Nr. 23 Das Amtsblatt erscheint nach Bedarf und ist kostenlos beim Amt Schlei-Ostsee, Holm 13, 24340 Eckernförde und
MehrÜbersicht zu den gesetzlichen Regelungen zur Fangjagd in den Bundesländern
Übersicht zu den gesetzlichen Regelungen zur Fanggd in den Bundesländern Stand: 08.06.2015 Alle Angaben ohne Gewähr. Autoren: Friedrich von Massow Stephan Wunderlich Der Deutsche Jagdverband ist eine anerkannte
MehrAntrag auf Erteilung einer Erlaubnis gemäß 11 des Tierschutzgesetzes vom (BGBl. I S. 1206) in der aktuell gültigen Fassung
Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis gemäß 11 des Tierschutzgesetzes vom 18.05.2006 (BGBl. I S. 1206) in der aktuell gültigen Fassung I Bezeichnung und Anschrift des Betriebes/der Einrichtung Zutreffendes
MehrWirbeltiere oder Kopffüßer, die dazu bestimmt sind, in Tierversuchen verwendet zu werden, oder ( 11 Abs. 1 Nr. 1 a TierSchG)
KREIS PLÖN - Amt für Sicherheit und Ordnung, Veterinärwesen und Kommunalaufsicht Hamburger Str. 17/18, 24306 Plön Telefon: 04522/743-535, Fax: 04522/743-236 Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach 11
MehrVerordnung zum Schutz freilebender Katzen
Verordnung zum Schutz freilebender Katzen Auf Grund von 13b des Tierschutzgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. Mai 2005 (BGBl. I S. 1206, 1313), zuletzt geändert durch Artikel 141 des Gesetzes
MehrFragenkatalog Sachkundenachweis für Züchter des ZDRK
Seite 1 von 5 Prüfungsbogen Sachkundennachweis Landesverband: Sachsen Kreisverband: Name Prüfling:. katalog Sachkundenachweis für Züchter des ZDRK Seite 2 von 5 A) Bedarfsgerechte Versorgung der Kaninchen
MehrInformationsveranstaltung für Jäger Afrikanische Schweinepest
Informationsveranstaltung für Jäger Afrikanische Schweinepest beim Hausschwein Landratsamt Schmalkalden-Meiningen Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung Amtstierärztin Claudia Debernitz Telefon:
MehrDer Senat von Berlin GesUmV I F 14 Telefon: 9028-1537 Intern: (928) 1537 An das Abgeordnetenhaus von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - V o r l a g e - zur Kenntnisnahme - gemäß Artikel 64 Absatz 3 der
MehrWildtierhandel - Reptilien in Privathand. Vollzug Artenschutz - Tierschutz. Berlin, 11/2014 Jochen Weins, Stolberg
Wildtierhandel - Reptilien in Privathand Vollzug Artenschutz - Tierschutz Berlin, 11/2014 Jochen Weins, Stolberg Schlange in Kall gefunden 11.03.2014 Ungewöhnlicher Fund in Kall. Gestern wurde dort eine
MehrTierschutz 11 Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach 11 Abs. 1 Tierschutzgesetz - TierSchG -
Kreis Offenbach Der Landrat FD Veterinärwesen und lebensmittelrechtlicher Verbraucherschutz Gottlieb Daimler Straße 10 63128 Dietzenbach Eingangsstempel: Tel.: 06074/ 8180 63900 Fax: 06074/ 8180 63910
MehrSchädlingsbekämpfer Schädlingsbekämpferin Ausbildungsrahmenplan
Schädlingsbekämpfer Schädlingsbekämpferin Zu vermittelnde Fähigkeiten und Kenntnisse 1 Berufsausbildung, Arbeits- und Tarifrecht ( 4 Abs. 1 1) 2 Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes ( 4 Abs.
MehrVerordnung über Kennkarten.
Verordnung über Kennkarten. [913 Vom 22. Juli 1938. Auf Grund des Gesetzes über das Paß-, das Ausländerpolizei- und das Meldewesen sowie über das Ausweiswesen vom 11. Mai 1937 (Reichsgesetzbl. I S. 589)
MehrTierhilfe Lefkas e.v.
Verein zur Förderung des Tierschutzes Sehr geehrte Tierfreunde, wir freuen uns, dass Sie Interesse für eines unserer Tiere zeigen. Ein großer Teil dieser Tiere hat kein leichtes Schicksal hinter sich.
MehrDer tierschutzrelevante Rechtsrahmen für Zoos
Der tierschutzrelevante Rechtsrahmen für Zoos Dr. C. Jäger Vortrags- und Diskussionsveranstaltung am 13.11.2015 in Karlsruhe Tierschutz, Naturschutz, Zoopädagogik - Zukunftsperspektiven des Karlsruher
MehrMerkblatt für den Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach 11 Tierschutzgesetz (Stand Mai 2017)
Kreisveterinäramt Rollinstr. 17 88400 Biberach Telefon: 07351/52-6180 Telefax: 07351/52-6186 E-mail: vetamt@biberach.de Merkblatt für den Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach 11 Tierschutzgesetz (Stand
MehrMitteilungs-, anzeige- oder genehmigungspflichtiges Tierversuchsvorhaben (TVV)
Mitteilungs-, anzeige- oder genehmigungspflichtiges Tierversuchsvorhaben (TVV) Zunächst ist zu klären, in welche Kategorie Ihr Vorhaben fällt. Es gibt 3 Einstufungen: Das Vorhaben ist: genehmigungspflichtig:
Mehr6 Meldepflichtige Krankheiten: 1.Namentlich ist zu melden, bei Krankheitsverdacht, die Erkrankung sowie der Tod an
Institut für Medizinische Mikrobiologie und Hygiene Seite 1 von 5 Infektionsschutzgesetz IfSG 1 Zweck des Gesetzes: (1) Zweck des Gesetzes ist es, übertragbaren Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionen
MehrDie EU-Verordnung über invasive Arten im deutschen Recht. Dr. Carolin Kieß BMUB, Referat N I 3 - Artenschutz
Die EU-Verordnung über invasive Arten im deutschen Recht Dr. Carolin Kieß BMUB, Referat N I 3 - Artenschutz Die EU-Verordnung 1143/2014 Verbote (Haltung, Zucht, Inverkehrbringen, Freisetzung ) Art. 7 Abs.
MehrInhalt: Verordnung zur Durchführung der Energieeinsparverordnung (EnEV- Durchführungsverordnung - EnEV-DVO)
Inhalt: Verordnung zur Durchführung der Energieeinsparverordnung (EnEV- Durchführungsverordnung - EnEV-DVO) Drucken Erlass vom 1 Zuständigkeit 2 Zu errichtende Gebäude 3 Bestehende Gebäude und Anlagen
MehrGemeinde Seeheim-Jugenheim
Gemeinde Seeheim-Jugenheim Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet der Gemeinde Seeheim-Jugenheim Satzung vom: Betroffene : Veröffentlicht am: In Kraft getreten: Ursprüngliche Fassung vom
MehrSatzung über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet der Gemeinde Stockstadt am Rhein
Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet der Gemeinde Stockstadt am Rhein Aufgrund der 5 und 51 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl.
Mehr(Benutzungssatzung Gemeinschaftshäuser BenSGemH)
Stadt Zwingenberg Der Magistrat Aufgrund der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 1. April 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15. November 2007 (GVBl. I S. 757) und
MehrAntrag auf Erteilung einer Erlaubnis gemäß 11 des Tierschutzgesetzes in der zur Zeit gültigen Fassung:
Antragsteller: Name, Vorname Geb.-Datum Straße PLZ, Wohnort Telefon- Nr.: E-Mail-Adresse Landrat Fachbereich 5 Gesundheits- und Veterinärverwaltung Nassauerallee 16 47533 Kleve über Bürgermeister Antrag
MehrVom 6. Mai 2003 (GBl. S. 228)
Verordnung der Landesregierung und des Wirtschaftsministeriums zur Durchführung der Energieeinsparverordnung und zur Änderung der Verfahrensverordnung zur Landesbauordnung Vom 6. Mai 2003 (GBl. S. 228)
MehrVerordnung nach 13b des Tierschutzgesetzes für das Gebiet der Landeshauptstadt Erfurt (Katzenschutzverordnung) vom 13.
Verordnung nach 13b des Tierschutzgesetzes für das Gebiet der Landeshauptstadt Erfurt (Katzenschutzverordnung) vom 13. Oktober 2016 Aufgrund des 13b Satz 1 bis 3 des Tierschutzgesetzes in der Fassung vom
MehrHier steht ein schöner
Für Mensch & Umwelt Hier steht ein schöner Veranstaltungstitel Hier steht ein schöner Präsentationstitel Bettwanzen Flyer für Wanderer Name Autor/in 1 Fachgebiet X X.X / FG-Bezeichnung Name Autor/in 2
MehrGrundlagen I. Institute of Molecular Psychiatry University of Bonn
Grundlagen I Institute of Molecular Psychiatry University of Bonn Wozu Tierversuche? Grundlagenforschung Dazu gehört auch die Erforschung von Krankheits-ursachen und Pathomechanismen Angewandte Forschung
MehrTrinkwasserhygiene aus amtsärztlicher Sicht. Dr. Birgit Trattler, MSc. Gesundheitsamt, Magistrat der Stadt Klagenfurt a.
Trinkwasserhygiene aus amtsärztlicher Sicht Dr. Birgit Trattler, MSc Gesundheitsamt, Magistrat der Stadt Klagenfurt a. Wörthersee Kaltwasser Lebensmittel Kein Leben ohne Wasser! Kein Wasser ohne Leben!
MehrVerordnung über die Reinhaltung der Wasserversorgungen und Wohnstätten
Verordnung über die Reinhaltung der Wasserversorgungen und Wohnstätten Vom 4. Juli 1964 (Stand 1. Januar 1999) Der Landrat, gestützt auf Artikel 32 des Gesetzes vom 5. Mai 1963 über das Gesundheitswesen
MehrGesetz- und Verordnungsblatt
145 Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil I Gesetze 12. Jahrgang Potsdam, den 15. Oktober 2001 Nummer 13 Datum Inhalt Seite 8.10. 2001 Gesetz zur Änderung veterinär- und lebensmittelrechtlicher
MehrAktuelle Informationen zur Afrikanischen Schweinepest (ASP)
Aktuelle Informationen zur Afrikanischen Schweinepest (ASP) - gekürzte Version - Altötting, 29. März 2014 Landesjägertag 2014 Afrikanischen Schweinepest (ASP) virale Infektionskrankheit Erreger: Asfivirus
MehrQuelle: Fundstelle: BGBl I 2014, 1054 FNA: FNA Verordnung über kosmetische Mittel Kosmetik-Verordnung
juris Das Rechtsportal Gesamtes Gesetz juris-abkürzung: KosmetikV 2014 Ausfertigungsdatum: 16.07.2014 Gültig ab: 24.07.2014 Dokumenttyp: Rechtsverordnung Quelle: Fundstelle: BGBl I 2014, 1054 FNA: FNA
MehrSatzung über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet der Stadt Obertshausen. 1 Steuergegenstand
Aufgrund der 5 und 51 der Hessischen Gemeindeordnung i. d. F. der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16.12.2011 (GVBl. I S. 786), der 1, 2 und 7 des Gesetzes
MehrRechtliche Grundlagen der chem. Bekämpfung von Neophyten in Sachsen-Anhalt
Seminar Neophytenmanagement in Schutzgebieten Sachsen-Anhalts 15.09.2011 Katrin Schneider Rechtliche Grundlagen der chem. Bekämpfung in Sachsen-Anhalt Naturschutzgesetz Maßnahmen gegen Neophyten in FFH-Gebieten
MehrDie allgemein anerkannten Regeln der Technik für den Sanierungsfall
Die allgemein anerkannten Regeln der Technik für den Sanierungsfall Franz-Josef Heinrichs Stellvertretender Geschäftsführer Technik ZVSHK St. Augustin Gesetz, Richtlinie, Verordnung Gesetz zur Verhütung
MehrAuftreten von Xylella fastidiosa in Sachsen Februar 2017 Dr. Maureen Möwes
Auftreten von Xylella fastidiosa in Sachsen 1 15. Februar 2017 Dr. Maureen Möwes Pflanzenschutz im Gartenbau Auftreten von Xylella fastidiosa Was ist Xylella fastidiosa? Wo kommt das Bakterium vor und
MehrGASTRONOMIEBETRIEBE. Schädlingsmanagement in der Gastronomie. Schutz vor ungebetenen Gästen
GASTRONOMIEBETRIEBE Schädlingsmanagement in der Gastronomie Schutz vor ungebetenen Gästen PROFESSIONELLES SCHÄDLINGSMANAGEMENT Eine vorbeugende Schädlingskontrolle (Monitoring) ist in vielen Betrieben
MehrDr. Julia Stubenbord Landestierschutzbeauftragte Fortbildung Herdenschutzhunde Veranstaltung SLT und LTK am
Der Kangal im Schrebergarten Dr. Julia Stubenbord Landestierschutzbeauftragte Fortbildung Herdenschutzhunde Veranstaltung SLT und LTK am 11.10.2017 Rechtsgrundlagen Hundehaltung 1. TierSchG 2. Tierschutz-Hundeverordnung
MehrMerkblatt zum Umgang mit besonderen Vorkommnissen in betriebserlaubnispflichtigen Einrichtungen für Minderjährige
Merkblatt zum Umgang mit besonderen Vorkommnissen in betriebserlaubnispflichtigen Einrichtungen für Minderjährige (Stand: Januar 2017) Besondere Vorkommnisse Meldewesen Dieses Merkblatt gibt eine erste
MehrSTADT PEINE Satzung über die Benutzung der städtischen Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünfte SATZUNG
Seite 1 von 5 SATZUNG über die Benutzung der städtischen Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünfte in der Fassung vom. (siehe Chronologie) Der Rat der Stadt Peine hat aufgrund der 4, 10 und 58 des Niedersächsischen
MehrFestvortrag beim Bund gegen den Missbrauch von Tieren (BMT) am 7. Oktober 2012 in Pfullingen
Festvortrag beim Bund gegen den Missbrauch von Tieren (BMT) am 7. Oktober 2012 in Pfullingen Präsentation von Dr. Maisack - Stabsstelle Landestierschutzbeauftragte - Entwurf der Bundesregierung für ein
MehrWegnahme von Hunden Sachstandsbericht zu einem Tierschutzfall in Schermbeck
Wegnahme von Hunden Sachstandsbericht zu einem Tierschutzfall in Schermbeck Gewerbsmäßige Hundezucht Tierschutzgesetz (TSchG) 11 i.v. mit Allg. Verwaltungsvorschrift zum TSchG: ERLAUBNISPFLICHT für bestimmte
MehrHeilpraktikergesetz. (1) Wer die Heilkunde, ohne als Arzt bestallt zu sein, ausüben will, bedarf dazu der Erlaubnis.
Heilpraktikergesetz "Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung (Heilpraktikergesetz)" vom 17.02.1939 (RGBL. I S. 251), geändert durch Art. 53 des EGStGB vom 02.03.1974 (BGB1.
MehrMerkblatt. für Schaf- und Ziegenhalter
Berliner Veterinär- und Lebensmittelüberwachung Merkblatt für Schaf- und Ziegenhalter 1. Anzeige und Registrierung Wer Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Einhufer, Hühner, Enten, Gänse, Fasane, Perlhühner,
MehrTOP Klassische Schweinepest - Status und Rechtsrahmen
Fortbildungsveranstaltung der für Tierseuchenbekämpfung zuständigen obersten Landesbehörden und der Tierärztekammern der Länder Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen 1. Falldefinition 2. Problemkreis vor
MehrSchlachtung. Infopool: Tierschutz l. Schlachtung. Wir, die Geflügelwirtschaft für Deutschland.
Die von Geflügel ist in Deutschland streng geregelt und wird in allen Schritten tierschutzgesetzkonform durchgeführt. Das beinhaltet insbesondere, dass die Tiere vor der immer betäubt werden. Speziell
MehrVerordnung zum Schutz gegen den Milzbrand und den Rauschbrand
Verordnung zum Schutz gegen den Milzbrand und den Rauschbrand MilzbRbV Ausfertigungsdatum: 23.05.1991 Vollzitat: "Verordnung zum Schutz gegen den Milzbrand und den Rauschbrand vom 23. Mai 1991 (BGBl. I
MehrAnforderungen an die Qualifikation von Experimentatoren an der Eberhard Karls Universität Tübingen
1 TSchB 22.03.2016 Anforderungen an die Qualifikation von Experimentatoren an der Eberhard Karls Universität Tübingen Die folgenden Anforderungen gelten sowohl für genehmigungs- als auch für anzeigepflichtige
MehrInfektionsschutzgesetz Belehrung nach 42 u. 43 IfSG
Infektionsschutzgesetz Belehrung nach 42 u. 43 IfSG Infektionsschutzgesetzbelehrung 1. Anwendungsbereiche des IfSG 2. Hygienegebote 3. Gefährliche Krankheitserreger 4. Übertragungswege 5. Tätigkeits- und
Mehr15. Österreichische Jägertagung 2009 Hund & Co Tierische Helfer bei der Jagd
15. Österreichische Jägertagung 2009 Hund & Co Tierische Helfer bei der Jagd Rechtliche Rahmenbedingungen für die tierischen Helfer Tierschutz- und Jagdgesetz Zitate Ein Leben ohne Hund ist ein Irrtum.
MehrNeufassung der. Benutzungsordnung für die Vereinsräume Schulstraße 8
Neufassung der Benutzungsordnung für die Vereinsräume Schulstraße 8 Der Gemeinderat der Gemeinde Tuningen hat am 9. November 2017 aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) und der
MehrAntrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach 11 Tierschutzgesetz
Absender Eingangsvermerk/-stempel Straße, Nr. Der Oberbürgermeister der Stadt Offenbach Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz Berliner Str. 60 63065 Offenbach am Main Antrag auf Erteilung einer
MehrUnterrichtseinheit 4. Betreiben von Ausgabestellen
Unterrichtseinheit 4 Betreiben von Ausgabestellen 53 Helfergrundausbildung Betreuungsdienst Folie 4-1 Helfergrundausbildung Betreuungsdienst Folie 4-2 Abbildungen Methoden/Medien Betreiben von Ausgabestellen
MehrS a t z u n g. 1 Regelung des ruhenden Verkehrs; erforderliche Garagen und Stellplätze
Stadt Oberlungwitz Landkreis Chemnitzer Land AZ: 630.552 S a t z u n g über die Ablösung der Verpflichtung zur Herstellung von Stellplätzen und Garagen durch Zahlung eines Geldbetrages an die Stadt Oberlungwitz
MehrSchriftliche Anfrage. des Abgeordneten Frank Scholtysek (AfD) Wilde Tiere in Berlin. Drucksache 18 / Wahlperiode
Drucksache 18 / 15 701 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Frank Scholtysek (AfD) vom 21. Juli 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. Juli 2018) zum Thema: Wilde
MehrTierschutzrichtlinie der Humboldt-Universität zu Berlin
Tierschutzrichtlinie der Humboldt-Universität zu Berlin Zur Umsetzung des Tierschutzgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 18.05.2006 (BGBl. I, S. 1206, 1313), zuletzt geändert durch Art. 4 Abs.
MehrVom 11. November 2016 Az.:
Allgemeinverfügung des Landratsamtes Ortenaukreis zur Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen in Geflügelhaltungen in einem festgelegten Gebiet zu präventiven Zwecken Vom 11. November 2016 Az.: 522-9122.20
MehrAntrag auf Erteilung einer Erlaubnis gemäß 11 des Tierschutzgesetzes vom (BGBl. I S. 1206) in der aktuell gültigen Fassung
Kontakt: Moltkestraße 42 51643 Gummersbach Telefon 02261 88-3903 Fax 02261 88-3939 Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis gemäß 11 des Tierschutzgesetzes vom 18.05.2006 (BGBl. I S. 1206) in der aktuell gültigen
MehrPraktikumsvereinbarung für das studienintegrierte Praxissemester des Präsenz-Studiengangs Bachelor Soziale Arbeit (BASA-P)
Praktikumsvereinbarung für das studienintegrierte Praxissemester des Präsenz-Studiengangs Bachelor Soziale Arbeit (BASA-P) Zwischen Träger Name und der/dem Studierenden der Hochschule Fulda Vor- und Nachname
MehrVorbeugen Abwehren Schützen Schädlingsbekämpfung in der Haus- und Wohnungswirtschaft
Vorbeugen Abwehren Schützen R R R Schädlingsbekämpfung in der Haus- und Wohnungswirtschaft Preventa sichert Immobilien vor Schädlingsbefall Für Immobilienverwalter sind der Schutz der Bausubstanz, die
MehrBaden-Württemberg-Verordnung der Landesregierung und des Sozialministeriums zur Verhütung übertragbarer Krankheiten (Hygiene-Verordnung)
Baden-Württemberg-Verordnung der Landesregierung und des Sozialministeriums zur Verhütung übertragbarer Krankheiten (Hygiene-Verordnung) Vom 11. Juni 2002 Es wird verordnet auf Grund von 1. 17 Abs. 4 des
MehrC 7 Benutzung der Obdachlosenunterkünfte C 7
Satzung über die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte in der Stadt Fallingbostel vom 26.09.1979 gültig ab dem 29.09.1979 Inhaltsverzeichnis 1 Zweck und Benutzerkreis 2 Einweisung 3 Verlegung 4 Meldepflicht
MehrAntrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach 11 Tierschutzgesetz (TierSchG)
Absender Empfänger Stadt Ulm - Veterinäramt Steinbeisstraße 13 89079 Ulm Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach 11 Tierschutzgesetz (TierSchG) 1. Antragsteller/in Firma / Name, Vorname Ansprechpartner
MehrSatzung über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet der Stadt Steinau an der Straße
Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet der Stadt Steinau an der Straße 1 vom 16. Dezember 1998 in der Fassung der dritten Nachtragssatzung vom 01. Februar 2012 Aufgrund der 5 und 51 der
MehrVom Az.31.41
Allgemeinverfügung der Stadt Mannheim zur Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen in Geflügelhaltungen in einem festgelegten Gebiet zu präventiven Zwecken Vom 11.11.2016 Az.31.41 Auf Grund von 65 der Geflügelpest-Verordnung
MehrAnmeldung der Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen und Durchführung feuergefährlicher Handlungen in Versammlungsstätten
Empfehlungen der Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren und des Deutschen Feuerwehrverbandes Anmeldung der Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen und Durchführung feuergefährlicher Handlungen
MehrBUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2015 Ausgegeben am 23. Dezember 2015 Teil II
1 von 5 BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 2015 Ausgegeben am 23. Dezember 2015 Teil II 460. Verordnung: Tierversuchs-Kriterienkatalog-Verordnung TVKKV [CELEX-Nr.: 32010L0063] 460.
MehrS.V. Germania Schale 63 -Nutzungsordnung für das Sportheim des S.V. Germania Schale- (Stand: )
-Nutzungsordnung für das Sportheim des S.V. Germania Schale- (Stand: 04.11.2015) Seite 1 von 8 Grundsätzliches Für das Vereinsheim und die dazugehörenden Außenanlagen des gilt folgende Nutzungsordnung,
MehrSchutz vor Hochwasser
Schutz vor Hochwasser Allgemeines Hochwasser, ausgelöst durch Stark-, Dauerregen oder Schneeschmelze, sind Naturprozesse, die an allen Fließgewässern auftreten können und denen der Mensch immer ausgesetzt
MehrRattenbekämpfung in niedersächsischen Städten und Gemeinden- Auswertung der Fragebogenaktion 2008
Rattenbekämpfung in niedersächsischen Städten und Gemeinden- Auswertung der Fragebogenaktion 2008 1. Einleitung, Material und Methoden Im Rahmen einer Fragebogenaktion im Sommer 2008 wurden die Städte
MehrSchutzmaßnahmen gegen Rückstau. Unsere Hinweise zur Vermeidung von Kellerüberflutungen
Schutzmaßnahmen gegen Rückstau Unsere Hinweise zur Vermeidung von Kellerüberflutungen Rückstau Was ist das eigentlich? Der Begriff Rückstau bezeichnet den Anstieg des Abwasserspiegels im öffentlichen Kanal,
Mehr