Was tun bei Rattenbefall?

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1 Struktureinheit: Fachbereich Gesundheit Ansprechpartner: Team Hygiene, Frau Jacobi Telefon: Telefax: Internet: Was tun bei Rattenbefall? Wo kommen Ratten vor und welche Gefahren gehen von Ihnen aus? Ratten sind wahre Überlebenskünstler - Wo Menschen auf engem Raum leben, arbeiten und wohnen, siedeln sich Ratten zeitweilig oder dauernd als Kommensalen (von lat. commensalis - Tischgenosse) an. Am häufigsten tritt hierbei die extrem anpassungsfähige Wanderratte (Rattus norvegicus) auf. Die Hausratte (Rattus rattus) ist nur in deutlich geringerem Ausmaß zu finden. Beide Arten sind grundsätzlich Allesfresser und finden somit in von Menschen dicht besiedelten Gebieten ausreichende Nahrung. Wilde Müllansammlungen, Müll aus Containern, Tonnen oder Wertstoffsammlungen, Essenreste auf Komposthaufen sowie Essenreste in der Kanalisation sind für die Ratten ideale Nahrungsquellen. Abbildung 1: Ratte in der Kanalisation, Bildquelle: HWS GmbH Wenn Ratten, wie auch auf diesem Foto, wenig furchterregend aussehen, haben sie für den Menschen durch ihre Eigenschaft, weltweit über 100 Infektionskrankheiten übertragen zu können, ein hohes gesundheitsgefährdendes Potential. Nicht nur durch die Tiere selbst, sondern

2 2 auch durch ihre Ausscheidungen können Krankheitserreger verbreitet und übertragen werden. Daneben werden durch Ratten erhebliche Schäden an Vorräten und Materialien verursacht. Ratten vermehren sich sehr schnell. So bringt eine Wanderratte unter den geschilderten Bedingungen auf ca. 500 Nachkommen im Jahr zur Welt. Auch wenn von diesen Nachkommen nur ein Teil überlebt, ist das Ausmaß einer ungehinderten Vermehrung kaum vorstellbar. Nähere Informationen dazu gibt es hier: Rattenbekämpfung und Recht: Infektionsschutz: Entsprechend 17 Abs. 2 des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen in der jeweils gültigen Fassung hat die zuständige Behörde, wenn Gesundheitsschädlinge festgestellt werden und die Gefahr begründet ist, dass durch diese Krankheitserreger verbreitet werden, die zu ihrer Bekämpfung erforderlichen Maßnahmen anzuordnen. Die Bekämpfung umfasst Maßnahmen gegen das Auftreten, die Vermehrung und Verbreitung sowie zur Vernichtung von Gesundheitsschädlingen. Die Beurteilung der Notwendigkeit der Bekämpfung von Gesundheitsschädlingen sowie die Anordnung der entsprechenden Maßnahmen sind gemäß 6 Nr. 4 i. V. m. 19 des Gesetzes über den Öffentlichen Gesundheitsdienst und die Berufsausübung im Gesundheitswesen im Land Sachsen-Anhalt in der in der jeweils gültigen Fassung (GDG LSA) eine Aufgabe des Gesundheitsamtes. Die speziellen Anforderungen an die Bekämpfung von Gesundheitsschädlingen sind in Sachsen-Anhalt in der Verordnung über die Feststellung und Bekämpfung eines Befalls mit tierischen Schädlingen (SchädBekVO LSA) geregelt. Tierschutz: Ratten sind Wirbeltiere und unterliegen als solche den Bestimmungen des Tierschutzgesetzes. Demnach darf ein Wirbeltier nur töten, wer die dazu notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten hat. Im Rahmen zulässiger Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen, darf die Tötung nur vorgenommen werden, wenn dem Tier hierbei nicht mehr als unvermeidbare Schmerzen entstehen. Personen, die berufs- oder gewerbsmäßig (so auch Schädlingsbekämpfungsfirmen) regelmäßig Wirbeltiere betäuben oder töten, müssen über einen behördlichen Sachkundennachweis verfügen. Welche Unternehmen über einen Sachkundenachweis verfügen, kann beim Gesundheitsamt, Lebensmittelüberwachung und Veterinärwesen, Team Tierschutz/Futtermittelüberwachung unter den Telefonnummern oder erfragt werden. Rattenbefall und nun? Privatgrundstücke: Nach der SchädBekVO LSA ist jeder Grundstückseigentümer, Nutzungsberechtigte und sonstige Besitzer von u. a. Grundstücken zur Feststellung und Bekämpfung eines Befalls mit tierischen Schädlingen verpflichtet. Festgestellter Befall muss dem Fachbereich Gesundheit unverzüglich angezeigt werden.

3 3 Die Anzeigen dienen dazu, dass der Fachbereich Gesundheit frühzeitig erkennen kann, ob z. B. in einem Gebiet gehäufte Befälle auftreten und dann entsprechende Gegenmaßnahmen einleiten kann. Außerdem kann Hilfestellung durch fachliche Beratung gegeben werden. Bei festgestelltem Befall und begründeter Gefahr, dass durch die Gesundheitsschädlinge (u. a. Ratten) Krankheitserreger verbreitet werden, hat der Fachbereich Gesundheit die zur Bekämpfung erforderlichen Maßnahmen anzuordnen. Unter dem Begriff Bekämpfung sind Maßnahmen gegen das Auftreten, die Vermehrung, die Verbreitung und die Vernichtung der Gesundheitsschädlinge zu verstehen. Für Mieter ist bei Rattenbefall des Wohngrundstückes immer der Vermieter oder dessen beauftragte Hausverwaltung der erste Kontakt. Vermieter nutzen für Ihre Meldung an den Fachbereich Gesundheit bitte das Formular Anzeigebogen SchädlbekVOLSA Stadt Halle. Abbildung 2: Ratte im Straßeneinlauf, Bildquelle: Stadt Halle, FB Gesundheit städtische Grün- und Freiflächen sowie Abwasserkanalisation: Mitteilungen über den Befall öffentlicher Grundstücke sowie der Abwasserkanalisation auf dem Gebiet der Stadt Halle (Saale) können dem Fachbereich Gesundheit telefonisch ( ), schriftlich, per Fax ( ) oder über eine -Nachricht an übermittelt werden. Für die Mitteilung kann das Formular Mitteilungsbogen Rattenbefall genutzt werden.

4 4 Tipps zur Vorbeugung von Rattenbefall und zur Unterstützung von Bekämpfungsmaßnahmen: Ratten sind bei der Wahl ihrer Nahrung nicht wählerisch und finden fast überall Zutritt. Mit den folgenden vorbeugenden und unterstützenden Maßnahmen können Sie einer ungehinderten Vermehrung vorbeugen sowie einen wichtigen Beitrag zur erfolgreichen Rattenbekämpfung leisten: Müllentsorgung: - konsequentes Sauberhalten der Müllcontainerplätze und müllboxen, - regelmäßige Kontrolle des Bodenablaufs an den großen Müllcontainern, - Deckel der Müllbehälter stets geschlossen halten, - keine gekochten Speise-, Fisch- oder Fleischreste auf den Kompost entsorgen, - keine Speisereste über Abfluss oder Toilette entsorgen Abbildung 3: Ratte in einer Mülltonne, Bildquelle: Stadt Halle (Saale), FB Gesundheit Abbildung 4: Müll und Rattenkot in einer Müllbox, Bildquelle: HWS

5 5 Grünflächen: - Gehölzflächen und mit Bodendeckern bewachsene Bereiche regelmäßig säubern und pflegen, - in Risikobereichen möglichst ganz auf Bodendecker verzichten Abbildung 5: Ratten auf einem Stadtplatz, Bildquelle: Stadt Halle (Saale), FB Gesundheit Füttern wildlebender Tiere (z.b. Katzen, Tauben, Nutrias) in Vorgärten o. ä.: - Es ist gemäß 11 Abs. 5 der Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Halle (Saale) verboten, im Stadtgebiet frei lebende Tiere zu füttern. Ausnahmen sind die Winterfütterung von Singvögeln an Futterhäusern und die Fütterung freilebender Katzen von an Tierschutzvereinen betreuten und von der Stadtverwaltung bestätigten Katzenfutterstellen. Maßnahmen in den Gebäuden: - Haus-, Wohnungs- und Kellertüren sollten dicht schließen und geschlossen gehalten werden - Kellerfenster, Fensterschächte, ins Freie führende Lüftungsschächte und Kanäle sollten mit Metallgittern verschlossen und sauber gehalten werden - Defekte Lüftungssteine und Mauerwerk mit Rissen und Undichtigkeiten sollten instand gesetzt werden - Durchtrittsstellen von Installationsrohren und Kabelkanälen sollten vollständig abgedichtet werden - Lagern von Müll in Kellerräumen unterbinden - auf einwandfreie Funktion sanitärer Anlagen achten - regelmäßige Sichtkontrollen und bei wiederkehrenden Befallssituationen ein regelmäßiges Monitoring durch einen Fachbetrieb für Schädlingsbekämpfung - Futtermittel für Haus- und Nutztiere geruchsdicht verpackt aufbewahren

6 6 Wo bekomme ich Rat und Hilfe? Fachbereich Gesundheit Team Hygiene Halle (Saale) Beratungstelefon: Entgegennahme und Bearbeitung von Befallsanzeigen, Mitteilungen sowie Beschwerden

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