Großräumige Rattenbekämpfung praktische Erfahrungen mit einem Leitfaden in Niedersachsen

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1 Großräumige Rattenbekämpfung praktische Erfahrungen mit einem Leitfaden in Niedersachsen Dr. J. F. Freise 1, Dr. S. Olbrich 2, Dr. M. Pulz 2 1 LAVES Oldenburg, TFV, FB Schädlingsbekämpfung; 2 Niedersächsisches Landesgesundheitsamt

2 Dargestellte Aspekte Kleinräumige Rattenbekämpfung Großräumige Rattenbekämpfung der Leitfaden; das Rad wurde nicht neu erfunden, sondern die Bauanleitung erneut aufgeschrieben 2

3 Schadnager, kommensale Wanderratte (Rattus norvegicus) Hausratte (Rattus rattus) Hausmaus (Mus musculus) 3

4 Rattenbekämpfung in überschaubaren Arealen (z.b. Betriebe, Kläranlagen, Wohngrundstücken, Häuser, landwirtschaftliche Betriebe) a) Vorköderung b) Bekämpfung c) Tilgungsnachweis Resistenzen können relativ schnell aufgedeckt werden Resistenztests können bei Bedarf durchgeführt werden großräumige Maßnahmen (i. d. R.) (z.b. Gemeinde/Stadt mit Oberfläche, Objekten und Kanalisation) a) Vorköderung entfällt i. d. R. b) Bekämpfung c) Tilgungsnachweis entfällt i. d. R. oft wird nur gemeldeter Befall bekämpft, teilweise nicht durch IHKgeprüfte / ausgebildete Schädlingsbekämpfer, sondern nur unter Beteiligung von z.b. Bauhöfen Resistenzen werden nicht bemerkt allerdings: Nachhaltigkeit begrenzt allerdings: bei richtiger Durchführung Nachhaltigkeit gegeben 4

5 Die gliedert sich grundsätzlich in: 1. Bekämpfung des akuten Befalls (v.a. bei Kommunen, die bisher keine Bekämpfungsmaßnahmen durchführen ließen). 2. Erhaltung eines aus der gesundheitlichen Fürsorgepflicht heraus tolerierbaren Zustandes. 5

6 1. Bekämpfung des akuten Befalls Oberflächenbefall Befall in der Kanalisation 6

7 Bekämpfung des akuten Befalls Oberflächenbefall Die wichtigsten Phasen in der Oberflächenbekämpfung 1. Befallserhebung 2. eventuell Vorköderung 3. Bekämpfung (Wirkstoffauslage mit regelmäßiger Kontrolle und Nachlegen von Ködern) 4. Erfolgskontrolle 5. Restebeseitigung 7

8 Bekämpfung des akuten Befalls Oberflächenbefall Befallserhebung 1. Registrierung der von der Bevölkerung bei der zuständigen Behörde eingegangenen Rattenmeldungen. 2. Die Befragung von Grundstücksnutzern. 3. Die Begehung innerhalb und außerhalb des Bebauungsgebietes zur Feststellung von Hinweisen auf Rattenbefall. 4. Befallskarte erstellen. 8

9 Bekämpfung des akuten Befalls Oberflächenbefall Bekämpfung 1. Die Köder mit Wirkstoff müssen verdeckt und gesichert ausgelegt werden, damit sie nicht verschleppt werden können und unzugänglich für Menschen, Haus- und Wildtiere ( Nicht-Ziel- Tiere ) sind. 2. Verbrauchte oder verdorbene Köder (feucht, verpilzt, verfärbt, verunreinigt durch Rattenkot und -urin) müssen ergänzt bzw. ausgetauscht werden. 9

10 Bekämpfung des akuten Befalls Oberflächenbefall Erfolgskontrolle 1. Es kann erst dann von einem Bekämpfungserfolg ausgegangen werden, wenn längere Zeit kein Köder mehr verbraucht wird und keine Spuren von Ratten in der Umgebung gefunden werden (Kontrollköder). 2. Eine Erfolgskontrolle kann von Mitarbeitern der beauftragenden Behörde oder von externen Gutachtern ggf. in Anwesenheit eines Vertreters des Auftragnehmers vorgenommen werden. In Kurorten / Luftkurorten in NI führt das LAVES die Kontrollen durch. 3. Bei Nachweis von Rattenaktivitäten werden Nacharbeiten seitens der Schädlingsbekämpfungsfirma notwendig (abhängig davon, ob ein Werk- oder ein Dienstleistungsvertrag abgeschlossen wurde). 10

11 Bekämpfung des akuten Befalls Oberflächenbefall Befall in der Kanalisation 11

12 Bekämpfung des akuten Befalls Befall in der Kanalisation Die wichtigsten Phasen der Bekämpfung in der Kanalisation 1. Befallserhebung 3. Bekämpfung (Wirkstoffauslage und die Nachkontrolle mit Nachbelegung) 4. Erfolgskontrolle N.B.: Nicht-kommunale Wasserabführungen, wie z. B. weitläufige Kanalnetze auf Firmengrundstücken, müssen in die Bekämpfung mit einbezogen werden. 12

13 Bekämpfung des akuten Befalls Befall in der Kanalisation Befallserhebung 1. Die Befallserhebung erfolgt im Rahmen der Erstbelegung der Kanalschächte. 2. Werden bei der Belegung frische Rattenaktivitätsspuren festgestellt, so wird die Lage des befallenen Schachtes dokumentiert und anschließend eine Befallskarte erstellt. 13

14 Bekämpfung des akuten Befalls Befall in der Kanalisation Bekämpfung I 1. In einem Raster wird jeder zweite bis dritte Schacht im Bekämpfungsgebiet mit Köder belegt (Erstbelegung, s.o.). 2. In Gebieten, in denen die Oberflächenbefallserhebung Befallsschwerpunkte aufdeckt, sollte jeder Schacht belegt werden. 3. Ein in sich abgeschlossener Sielbezirk muss in seiner Gesamtheit in einem Arbeitsgang mit Ködern belegt werden. 14

15 Bekämpfung des akuten Befalls Befall in der Kanalisation Bekämpfung II 4. Nach ca. einer Woche erfolgt eine Nachkontrolle aller bei der Erstbelegung als befallen eingestuften Schächte. 5. Sollte der Köder angenommen oder auch weggeschwemmt worden sein, so muss in diesen Schächten ausreichend Köder nachgelegt werden. 6. Schächte, die eine Zweitbelegung erfahren haben, werden noch einmal nach ca. zwei Wochen kontrolliert und es werden ggf. Köder nachgelegt. 15

16 Bekämpfung des akuten Befalls Befall in der Kanalisation Bekämpfung III 7. Das Nachlegen von wirkstoffhaltigen Ködern wird in geeigneten Abständen solange wiederholt, bis kein Köder mehr angenommen wird. 8. Für jeden befallenen Schacht muss dessen Lage, Menge und Art (Wirkstoff) des eingesetzten Köders, Datum der Belegung, bzw. Belegungen dokumentiert werden (Kennzeichnung auch in der Befallskarte). 16

17 Bekämpfung des akuten Befalls Befall in der Kanalisation Erfolgskontrolle 1. In der Kanalisation sollte die Erfolgskontrolle mit der Erfolgskontrolle der Oberflächenbekämpfung gekoppelt sein. 2. Sollten Aktivitätsspuren von Ratten festgestellt werden (Einsatz von Kontrollköder), hat die beauftragte Schädlingsbekämpfungsfirma nachzuarbeiten (abhängig davon, ob ein Werk- oder ein Dienstleistungsvertrag abgeschlossen wurde). 17

18 Die gliedert sich grundsätzlich in: 1. Bekämpfung des akuten Befalls (v.a. bei Kommunen, die bisher keinen Bekämpfungsmaßnahmen durchführen ließen). 2. Erhaltung eines aus der gesundheitlichen Fürsorgepflicht heraus tolerierbaren Zustandes. 18

19 2. Erhaltung eines tolerierbaren Zustandes. Dauerbehandlung Bekämpfung in der Kanalisation 19

20 Erhaltung eines tolerierbaren Zustandes. Oberflächenbefall 1. Bei Punkten, die sich bei der Bekämpfung an der Oberfläche als Befallsschwerpunkte erwiesen haben, sollten Dauerköderstationen eingerichtet werden, die mit wirkstoffhaltigen Ködern versehen werden. So werden ansteigende Rattenaktivitäten registriert, um rechtzeitig Bekämpfungsmaßnahmen einleiten zu können. 2. Die Dauerköderstationen müssen regelmäßig kontrolliert und gewartet werden. 3. Lage der Station, Köderart, Termine des Nachlegens und Beobachtungen zum Köderverzehr müssen dokumentiert werden. 20

21 Erhaltung eines tolerierbaren Zustandes. Bekämpfung in der Kanalisation 1. Eine Kanalbelegung nach dem beschriebenen Muster sollte ein Mal im Jahr erfolgen, bei Bedarf auch öfter. Befallskarten ermöglichen die Reduktion der eingesetzten Ködermenge. 2. Zusätzlich können Schächte, die bei der letzten Bekämpfungsaktion als befallen festgestellt wurden, in größeren Abständen mit wirkstofffreien Kontrollködern belegt werden, um erneute Rattenaktivität frühzeitig erkennen zu können. 3. Durch diese Beobachtung lassen sich Verlagerungen von Befallsschwerpunkten und weitere Veränderungen in der Befallsentwicklung verfolgen. 21

22 Erhaltung eines tolerierbaren Zustandes. Oberflächenbefall und Bekämpfung in der Kanalisation Erfolgskontrolle 1. In der Kanalisation sollte die Erfolgskontrolle (z.b. alle drei Jahre) mit der Erfolgskontrolle der Bekämpfung des Oberflächenbefalls gekoppelt sein. 2. Sollten Aktivitätsspuren von Ratten festgestellt werden, hat die beauftragte Schädlingsbekämpfungsfirma nachzuarbeiten (Werkoder Dienstleistungsvertrag?). 3. Eine Erfolgskontrolle kann von Mitarbeitern der beauftragenden Behörde oder von externen Gutachtern ggf. in Anwesenheit eines Vertreters des Auftragnehmers vorgenommen werden. In Kurorten / Luftkurorten in NI führt das LAVES die Kontrollen durch. 22

23 Erhaltung eines tolerierbaren Zustandes. Allgemein I: 1. Es muss eine zentrale und klar zugeordnete Eingangs- und Bearbeitungsstelle für Rattenmeldungen bei der zuständigen Behörde existieren, an die alle Rattenmeldungen aus der Bevölkerung gehen. Eine Dauerbehandlung kann auf lange Sicht helfen, umfangreiche und wesentlich teurere akute 2. Diesen Meldungen sollte möglichst unverzüglich sachkundig nachgegangen werden. Befallsbekämpfungen zu 3. Die Zusammenarbeit zwischen Ausführenden und Behörde sollte möglichst direkt sein. vermeiden! Umweltbelastung wird verringert! 23

24 Erhaltung eines tolerierbaren Zustandes. Allgemein II: Prävention, Hinweise für Städte / Gemeinden / Bevölkerung (Beispiele) 1. Keine Essensreste über die Toilette entsorgen. 2. Müllcontainer geschlossen halten. 3. Lagerung der gelben Säcke. 4. Biotonnen und Komposter richtig warten und befüllen. 5. Auf Bodendecker verzichten. 6. Vogelfütterung an offenen Gewässern und auf Plätzen untersagen.. 24

25 Kontrollergebnisse: Kurorte, Bekämpfung nach Leitfaden 14 Gemeinde A Gemeinde B 14 Gemeinde C Befallstellen Befallsstellen a) Jan 05 Mai Sep Jan 06 Mai Monat Sep Jan 07 Mai b) Jan 05 Mai Sep Jan 06 Mai Monat Sep Jan 07 Mai 25

26 Anzahl der Kontrollen des FB SBK A n z a h l Jahr Anzahl Kontrollen in Luftkur-/Kurorten Anzahl Kontrollen außerhalb von Luftkur-/Kurorten 26

27 Anteil der kontrollierten Fläche an der Gesamtfläche Niedersachsens Jahr 27 A n teil d er ko n tro llieretn F läch e an G esam tfläch e N ied ersach sen s (in % )

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