Infektionshygienische Überwachung von Hausarztpraxen. Matthias Buntrock-Schweer Abteilung Infektions- und Umwelthygiene Gesundheitsamt Wuppertal

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1 Infektionshygienische Überwachung von Hausarztpraxen Abteilung

2 Rechtsgrundlagen Infektionsschutzgesetz (IfSG) Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen 1 Zweck dieses Gesetzes ist es, übertragbaren Krankheiten vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Weiterverbreitung zu verhindern.

3 Rechtsgrundlagen 4 Festlegung der Kompetenz des RKI bei der Erarbeitung der fachlichen Vorgaben 6 Meldepflichtige Krankheiten 7 Meldepflichtige Nachweise von Krankheitserregern 16 Allgemeine Maßnahmen der zuständigen Behörde 23 Erfassung von nosokomialen Infektionen, Resistenzen 31 Berufliches TätigkeitsverbotT 36 Einhaltung der Infektionshygiene Überwachung berwachung

4 Rechtsgrundlagen 16 Allgemeine Maßnahmen der zuständigen Behörde (1) Werden Tatsachen festgestellt, die zum Auftreten einer übertragbaren Krankheit führen können, oder ist anzunehmen, dass solche Tatsachen vorliegen, so trifft die zuständige Behörde die notwendigen Maßnahmen zur Abwendung der dem einzelnen oder der Allgemeinheit hierdurch drohenden Gefahren....

5 Rechtsgrundlagen 16 Allgemeine Maßnahmen der zuständigen Behörde Das Gesundheitsamt ist berechtigt, Grundstücke, Räume, Anlagen und Einrichtungen zu betreten, Bücher oder sonstige Unterlagen einzusehen sowie sonstige Gegenstände zu untersuchen oder Proben zur Untersuchung zu fordern oder zu entnehmen. Der Inhaber der tatsächlichen Gewalt ist verpflichtet, Grundstücke, Räume, Anlagen, Einrichtungen sowie sonstige Gegenstände zugänglich zu machen. auf Verlangen die erforderlichen Auskünfte insbesondere über den Betrieb und den Betriebsablauf einschließlich dessen Kontrolle zu erteilen.

6 Rechtsgrundlagen 36 Einhaltung der Infektionshygiene Gemeinschaftseinrichtungen, Krankenhäuser, Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen, Einrichtungen für ambulantes Operieren, Dialyseeinrichtungen, Tageskliniken, Entbindungseinrichtungen, Einrichtungen nach dem Heimgesetz, vergleichbare Behandlungs-, Betreuungs- oder Versorgungseinrichtungen sowie Obdachlosenunterkünfte, Gemeinschaftsunterkünfte sowie sonstige Massenunterkünfte und Justizvollzugsanstalten unterliegen der infektionshygienischen Überwachung durch das Gesundheitsamt.

7 Rechtsgrundlagen 36 Einhaltung der Infektionshygiene Zahnarztpraxen sowie Arztpraxen und Praxen sonstiger Heilberufe, in denen invasive Eingriffe vorgenommen werden, sowie sonstige Einrichtungen und Gewerbe, bei denen durch Tätigkeiten am Menschen durch Blut Krankheitserreger übertragen werden können, können durch das Gesundheitsamt infektionshygienisch überwacht werden.

8 Rechtsgrundlagen Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGDG)( , geändert am Mitwirkung bei Planungen 9 Gesundheitsschutz, Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten, Impfungen 17 Hygieneüberwachung 18 Erfassung und Überwachung der Berufe des Gesundheitswesens

9 Überprüfte Praxen Orthopädie ; 7 Zahnarzt; 5 Oralchirurgie ; 4 Mund-Kiefer- Gesichtschirurgie; 4 Kardiologie ; 3 Neurologie ; 1 Opthalmologie ; 8 Urologie ; 7 Dermatologie ; 13 Chirurgie ; 15 HNO ; Pädiatrie ; 22 Gynäkologie ; 43 Allgemeinmedizin ; 59 Stand: N = 206

10 Hygiene- / Reinigungs- und Desinfektionsplan 18% Hygieneplan nicht vorhanden 27% Hygieneplan ergänzungsbedürftig 7% Reinigungs- und Desinfektionsplan nicht vorhanden 29% Reinigungs- und Desinfektionsplan nur als Muster ohne Praxisbezug

11 Desinfektionsmittel 2% 7% 2% 27% Haut- und Händedesinfektionsmittel aus Großgebinden umgefüllt / unbeschriftet nicht VAH-gelistete Desinfektionsmittel z.t. fehlende Desinfektionsmittel (Hände, Haut, Flächen, Instrumente) 18% Arbeitsräume ohne Möglichkeit zur Händedesinfektion Seifenstücke statt Seifenspender 9% 9% Stoffhandtücher für die Hände zum x- fachen Gebrauch x-facher Gebrauch von nicht aufbereiteten Nagelbürsten

12 Händehygiene

13 Medikamente 48% 38% abgelaufene Medikamente / Kanülen / Desinfektionsmittel falscher Umgang mit Mehrdosisbehältnissen 20% fehlendes Thermometer im Medikamentenkühlschrank 48% fehlende / falsche Dokumentation der Kühlschranktemperaturen

14 Medikamente

15 Reinigung 29% 21% fehlende schriftliche Anweisungen für Reinigungspersonal unzureichende Menge Bodentücher/Wischbezüge Handhabung Wischbezüge / mehrmalige Nutzung 11% 27% mangelnde Aufbereitung der Wischbezüge 20% Teppichböden / unversiegelter Holzboden in Arbeitsräumen / ungeeigneter Wandanstrich

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