Arbeitsmedizin (occupational medicine)

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1 Arbeitsmedizin (occupational medicine) Einführung Prof.Dr.med.habil.H.Meinel Facharzt Innere Medizin/Betriebsmedizin Wintersemester 2012/13 9.Fachsemester/3.Klinisches Jahr

2 Arbeitsmedizin 3.Klinisches Jahr Datum Themenkatalog Dozent Vorlesung Uhr Einführung, Grundlagen der Arbeitsmedizin, staatlicher Arbeits- und Gesundheitsschutz Gesetzliche Unfallversicherung Berufsgenossenschaften und ihr Regelwerk Organisation des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen Arbeitsmedizin im Gesundheits- und Sozialwesen, Biostoff-Verordnung, Impfungen in der Arbeitsmedizin, Infektionsschutzgesetz Prof.Meinel Prof.Meinel Prof.Meinel Weihnachtsferien Fortsetzung Vorlesungen Uhr Berufserkrankungen (Gesetzliche Regelungen, Verordnungen) Mutterschutz Berufliche Expositionen Berufskrankheiten - Klinik (Lösungsmittel, Lärm, Strahlung), Jugendarbeitsschutz Prof.Meinel Prof.Meinel

3 Arbeitsmedizin 3.Klinisches Jahr Datum Themenkatalog Seminare s.t Uhr ; , (3 Gruppen im Wechsel) Dozent Praktische Übungen zu gesetzlichen Grundlagen der Arbeitsmedizin (gemeinsame Erarbeitung einer Gefährdungsanalyse im Gesundheitswesen, praktische Übungen zum Mutterschutz, Hautschutz, Jugendarbeitsschutz), Vertiefung des Impfschutzes und Demonstration von Arbeitsschutzbildern = Zusammenfassung von Vorlesung und Seminaren Prof.Meinel Themen (N.N.) Prof.Chenow Dr.Napp Exkursionen ; ; s.t Uhr: Exkursionen (9 Gruppen) Energiewerke Nord Berufsfeuerwehr Diverses (Besuch einer Autowerkstatt) N.N. Herr Hering Dr.Albrod Selbststudium: Grundlagen der Ergonomie (Bildschirmarbeit) Klausur ( Uhr) Themen Arbeits- und Sozialmedizin, Klinische Umweltmedizin Prof.Meinel Prof.John

4 Definition der Arbeitsmedizin Arbeitsmedizin ist eine medizinische, vorwiegend präventiv orientierte Fachdisziplin in Forschung, Lehre und Praxis, die sich mit der Untersuchung, Bewertung, Begutachtung und Beeinflussung der Wechselbeziehungen zwischen Anforderungen, Bedingungen, Organisation der Arbeit einerseits sowie dem Menschen, seiner Gesundheit, seiner Arbeits- und Beschäftigungsfähigkeit und seinen Krankheiten andererseits befasst.

5 Ziele der Arbeitsmedizin Förderung, Erhaltung und Mitwirkung bei der Wiederherstellung von Gesundheit sowie der Arbeitsund Beschäftigungsfähigkeit der Menschen, Vorbeugung, Erkennung, Behandlung und Begutachtung arbeits- und umweltbedingter Erkrankungen und Berufskrankheiten, Verhütung arbeitsbedingter Gesundheitsgefährdungen einschließlich individueller und betrieblicher Gesundheitsberatung, Vermeidung von Arbeitserschwernissen sowie die berufsfördernde Rehabilitation (Eingliederung, Wiedereingliederung).

6 Ziele der Arbeitsmedizin Das Ziel der Arbeitsmedizin/Betriebsmedizin in der täglichen Praxis ist erreicht, wenn: "Arbeitnehmer nach der Arbeit "gesünder" nach Hause gehen, als sie zur Arbeit gekommen sind"

7 Ziele der Arbeitsmedizin Ärztliche Beratung von - Arbeitgebern, - Arbeitnehmern und - Personalvertretungen zu allen Fragen der Wechselwirkungen zwischen Arbeit und Mensch. Die Arbeitsmedizin stützt sich dabei auf eine ganzheitliche Betrachtung des arbeitenden Menschen unter Berücksichtigung aller - somatischen, - psychischen und - sozialen Prozesse. Unterstützung durch die Teilgebiete - Arbeitshygiene, - Arbeitstoxikologie, - Arbeitspsychologie, - Berufspathologie und - Arbeitsphysiologie

8 Arbeitsmedizin in der Praxis/Betriebsmedizin Voraussetzungen für eine erfolgreiche Arbeit in der Praxis sind: Medizinische Kenntnisse in zahlreichen Fachdisziplinen zur ganzheitlichen Betrachtung und Bewertung Mensch/Arbeit/Umwelt/Krankheit Umfangreiche Kenntnisse im Gesetzes- und Regelwerk - staatlicher Vorschriften, - berufsgenossenschaftlicher Vorschriften Unabhängigkeit in der Berufsausübung trotz vertraglicher Regelungen mit den Unternehmen (Arbeitgeber) Wahrung der ärztlichen Schweigepflicht

9 Interdisziplinäre Zusammenarbeit Medizinische Kenntnisse in zahlreichen Fachdisziplinen zur ganzheitlichen Betrachtung sind Voraussetzung für eine erfolgreiche Arbeit in der Praxis (Auswahl): - Innere Medizin (Funktionsdiagnostik, Toxikologie, Infektiologie uvm) - Chirurgie (Arbeitsunfälle) - HNO (Lärmarbeitsplatz) - Augenheilkunde (Fahreignung, Bildschirmarbeit) - Dermatologie (Berufsdermatosen) - Neurologie und Psychiatrie (Mobbing, Psychosen, Depressionen, Burn-out-Syndrom) - Orthopädie (Heben und Tragen, Belastungen von Gelenken, Erschütterungen, WS uam) - Pharmakologie (Drogen, Medikamente, Wirkungen von Gefahrstoffen usw) - Kinder- und Jugendmedizin (Jugendarbeitsschutz) - Gynäkologie (Mutterschutz)

10 Weiterbildung im Fach Arbeitsmedizin Facharzt/Fachärztin für Arbeitsmedizin (Arbeitsmediziner/Arbeitsmedizinerin) 60 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Weiterbildungsstätte gemäß 5 Abs.1 Satz 1 der Weiterbildungsordnung, davon o o o 24 Monate Innere Medizin und Allgemeinmedizin 36 Monate Arbeitsmedizin, davon können bis zu - 12 Monate in anderen Gebieten angerechnet werden 360 Stunden Kurs-Weiterbildung gemäß 4 Abs.8 der Weiterbildungsordnung in Arbeitsmedizin, die während der 60 Monate Weiterbildung abgeleistet werden sollen

11 Weiterbildung im Fach Arbeitsmedizin Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin Voraussetzung: Facharztanerkennung in einem Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung 36 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Weiterbildungsstätte gemäß 5 Abs.1 Satz 1 der Weiterbildungsordnung, davon o o o 12 Monate Innere Medizin und Allgemeinmedizin 24 Monate Betriebsmedizin/Arbeitsmedizin 360 Stunden Kurs-Weiterbildung gemäß 4 Abs.8 der Weiterbildungsordnung in Arbeitsmedizin, die während der 24 Monate in betriebsmedizinischer/arbeitsmedizinischer Weiterbildung abgeleistet werden sollen

12 Weiterbildung im Fach Arbeitsmedizin Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin Curriculum 107.Deutscher Ärztetag (2004) Weiterbildung Betriebsmedizin von 36 Monaten, davon 12 Monate Innere Medizin oder Allgemeinmedizin Durch die Hoheit der Landesärztekammern variiert die Dauer der Ausbildung in Betriebsmedizin (Quelle : ) ( ) Monate Baden-Württemberg, Bayern, Niedersachsen, Nordrhein und Schleswig-Holstein Monate Westfalen-Lippe Monate Bremen, Mecklenburg/Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt und Thüringen 4. 0 Monate Berlin ( ), Brandenburg, Hamburg, Hessen und Sachsen (keine Ausbildung möglich)

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