Treten Sie keinesfalls als Reiseveranstalter oder Vermittler verbundener Reiseleistungen auf!!!
|
|
- Henriette Fischer
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Richtlinie des Schwäbischen Albverein e. V. Neues Reiserecht ab Die Umsetzung der neuen EU Pauschalreiserichtlinie führt dazu, dass die bisherigen Regelungen des Reisevertragsrechts grundlegend geändert wurden, mit dem Ziel ein einheitliches Reiserecht in allen EU-Mitgliedsstaaten zu erreichen. 1. Inkrafttreten Das neue Reiserecht tritt zum in Kraft und gilt für alle ab dem abgeschlossenen Verträge. Ausschlaggebend für die Anwendung des neuen Rechts ist der Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Rechtsgrundlage sind die 651a 651y BGB. Für Verträge, die vor dem abgeschlossen wurden, gilt noch das alte Reiserecht. 2. Handlungsempfehlung des Schwäbischer Albverein e.v.: Treten Sie keinesfalls als Reiseveranstalter oder Vermittler verbundener Reiseleistungen auf!!! Falls eine Mehrzahl von Reiseleistungen, darunter mindestens eine Übernachtung, angeboten werden sollen, bedienen sie sich eines Reiseunternehmens, das in der Lage ist, Ihnen die Leistungen aus einer Hand anzubieten (z. B. ein Busunternehmen, Reisebüro o. ä.), sodass Sie nur Reisevermittler sind! Die Ortsgruppe sollte nur als REISEVERMITTLER auftreten, d. h. sie organisiert nur die Buchungen einer Reise bei einem Reiseunternehmen, welches selbst als Reiseveranstalter handelt. Es entsteht lediglich ein Geschäftsbesorgungsvertrag ohne als Reiseveranstalter aufzutreten. Der Reisevermittler haftet nicht im Sinne des Reiserechts! Trotzdem kommen noch genug Pflichten im Sinne der Informationspflicht eines Reisevermittlers auf Sie zu. Klären Sie diese Informationspflicht und den Ablauf mit dem Reiseveranstalter direkt. Wichtig!!! Wenn Sie als Reiseveranstalter auftreten und ggf. durch eine Bus Panne das Hotel nicht beziehen können, müssen die Kosten für Hotel etc. von Ihnen als Reiseveranstalter getragen werden. Sie haften für die gesamte Reise. Auch für ggf. entstehende Körperschäden durch einen Unfall oder ähnliches. Verstöße gegen die Vorgaben der aktuellen Gesetze zum Reiserecht werden öffentlich geahndet. Es können ggf. Gerichtskosten und Strafen entstehen. Der GESAMTEREIN empfiehlt daher immer nur als REISEVERMITTLER aufzutreten und wird KEINERLEI entstehende Kosten übernehmen. Alle Kosten trägt der REISEVERANSTALTER (Ortsgruppe, Wanderführer, o. ä.) selber! 1I10
2 3. Ab wann benötigt man eine Reisepreissicherung (Insolvenzversicherung)? Reiseveranstalter sind gemäß BGB verpflichtet dem Reisenden einen Sicherungsschein zur Reisepreissicherung (Insolvenzversicherung) auszuhändigen. Hierbei handelt es sich um eine gesetzliche Versicherungspflicht, welche für alle Reiseveranstalter im Sinne des Gesetzes gilt. Nicht sicherungspflichtig sind Sie wenn: Die Reisen nicht länger als 24 Stunden dauert und keine Übernachtung einschließt und der Preis für die Reise unter 76,70 liegt. Veranstaltende, die erst nach Abschluss der Reise den Reisepreis kassieren sind ebenfalls nicht sicherungspflichtig. Trifft einer der Punkte nicht zu, müssen Sie eine Reisepreissicherung vornehmen! Auch daher empfehlen wir, nicht als Reiseveranstalter aufzutreten, sondern lediglich als Reisevermittler, wie in der Handlungsempfehlung des Schwäbischen Albverein e. V. beschrieben. 4. Abgrenzung Reiseveranstalter/Reisevermittler/Vermittler verbundener Reiseleistungen 4.1 Reiseveranstalter Reiseveranstalter ist jeder Unternehmer, der eine Pauschalreise zusammenstellt, unabhängig davon, ob er sich als Reiseveranstalter bezeichnet oder nicht. Damit kann nicht nur ein klassischer Reiseveranstalter wie TUI Reiseveranstalter sein, sondern auch beispielsweise ein Mietwagenunternehmen, ein Konzertveranstalter, ein Verein oder ein Reisebüro. Beispielsweise eine Ortsgruppe bietet Eine mehrtägige Busfahrt mit geführten Wanderungen im Wanderplan an, so ist sie Reiseveranstalter. 4.2 Reisevermittler Reisevermittler ist ein Unternehmer, der einem Reisenden fremde Reiseleistungen vermittelt. Dabei muss der Leistungserbringer für den Reisenden erkennbar sein. Beispielsweise eine Ortsgruppe ist Reisevermittler für den Busunternehmer Musterbus, dann muss erkennbar sein, dass der Busunternehmer Musterbus Reiseveranstalter ist und nicht die Ortsgruppe. 4.3 Vermittler verbundener Reiseleistungen Es liegt ein Vermittler verbundener Reiseleistungen vor, wenn mit diesem zwei verschiedenartige Reiseleistungen, abgeschlossen werden. 2I10
3 Wie kann man es vermeiden Reiseveranstalter zu sein? Die Reise nicht selbst veranstalten, sondern durch gewerblichen Reiseveranstalter, Reisebüro oder Busunternehmer organisieren und durchführen lassen. Die Reise nicht mit Pauschalreise, Pauschale, Package, Arrangement oder ähnlichen Begriffen bewerben. Achtung!!! Reisevermittler können in die Rolle des Reiseveranstalters geraten. Dies kann vermieden werden, indem man klar angibt, wer Reiseveranstalter ist und wenn darauf geachtet wird, weder online noch stationär einen "Warenkorb" anzubieten, in dem Leistungen kombiniert werden können. Außerdem müssen alle Einzelleistungen bei der Bestätigung sorgfältig getrennt werden, also eine getrennte Buchung der Einzelleistungen mit getrennten Rechnungen. Einheitliche Rechnung ohne Verwendung der Begriffe Gesamtpreis, Pauschalreise, Pauschale, Package oder Arrangement sind auch möglich. Eine Addition der Einzelpreise ist unschädlich. 5. Pflichten eines Reiseveranstalters/Reisevermittlers/Vermittlers verbundener Reiseleistungen 5.1 Reiseveranstalter Informationspflichten Die vorvertraglichen Informationspflichten eines Reiseveranstalters werden erheblich erweitert. Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, nach 651 d I 1 BGB den Reisenden bereits vor Vertragsschluss umfassend zu informieren. Neben Zeitpunkt und der Art und Weise der vorvertraglichen Unterrichtung auch, dass dem Reisenden ein nach gesetzlichen Vorgaben erstelltes Vorblatt zur Verfügung gestellt wird. Ein Musterformblatt steht zum Download auf unserer Homepage. Der Reiseveranstalter und gegebenenfalls auch der Reisevermittler tragen die Beweislast für die Erfüllung ihrer Informationspflichten. (Dokumentation!) 3I10
4 Über folgende Eigenschaften der Reise muss vor Vertragsschluss informiert werden: 1) wesentlichen Eigenschaften der Reiseleistungen - Bestimmungsort oder, wenn die Reise mehrere Aufenthalte umfasst, die einzelnen Bestimmungsorte sowie die einzelnen Zeiträume (neu: exakte Datumsangabe und Anzahl der Übernachtungen) - Reiseroute - Transportmittel (Merkmale und Klasse) - Ort, Tag und Zeit der Abreise und der Rückreise (wenn dies unmöglich ist: ungefähre Zeit der Abreise und Rückreise, ferner Orte und Dauer von Zwischenstationen sowie die dort zu erreichenden Anschlussverbindungen) - Unterkunft (Lage, Hauptmerkmale und ggf. touristische Einstufung der Unterkunft) - Mahlzeiten - Besichtigungen, Ausflüge, sonstige, im Reisepreis inbegriffene Leistungen - ggf. die Information, ob die Reiseleistung für den Reisenden als Teil einer Gruppe erbracht wird und falls ja, die Gruppengröße - wenn es erforderlich ist: die Sprache, in der die Reiseleistung erbracht wird - Angaben bzgl. Eignung der Reise für Personen mit eingeschränkter Mobilität 2) die Firma oder den Namen des Reiseveranstalters, die Anschrift des Ortes, an dem er niedergelassen ist, die Telefonnummer und gegebenenfalls die -Adresse; diese Angaben sind gegebenenfalls auch bezüglich des Reisevermittlers zu erteilen, 3) den Reisepreis einschließlich Steuern und gegebenenfalls aller zusätzlichen Gebühren, Entgelte und sonstigen Kosten, oder, wenn sich diese Kosten vor Vertragsschluss nicht bestimmen lassen, die Angabe der Art von Mehrkosten, für die der Reisende gegebenenfalls noch aufkommen muss, 4) die Zahlungsmodalitäten einschließlich des Betrags oder des Prozentsatzes des Reisepreises, der als Anzahlung zu leisten ist, sowie des Zeitplans für die Zahlung des Restbetrags oder für die Stellung finanzieller Sicherheiten durch den Reisenden, 5) die für die Durchführung der Pauschalreise erforderliche Mindestteilnehmerzahl sowie die Angabe, bis zu welchem Zeitpunkt vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn dem Reisenden die Rücktrittserklärung des Reiseveranstalters gemäß 651h Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BGB zugegangen sein muss, 4I10
5 6) allgemeine Pass- und Visumerfordernisse des Bestimmungslands, einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von Visa, sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten, 7) den Hinweis, dass der Reisende vor Reisebeginn gegen Zahlung einer angemessenen Entschädigung oder gegebenenfalls einer vom Reiseveranstalter verlangten Entschädigungspauschale jederzeit vom Vertrag zurücktreten kann, 8) den Hinweis auf den möglichen Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung oder einer Versicherung zur Deckung der Kosten einer Unterstützung einschließlich einer Rückbeförderung bei Unfall, Krankheit oder Tod weitere Pflichten des Reiseveranstalters Den Reiseveranstalter treffen weitere Pflichten, die hier nicht abschließend aufgeführt werden können. Wichtig sind jedoch insbesondere folgende Pflichten: 1) Dem Reisenden ist bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss eine Abschrift oder Bestätigung des Vertrags zur Verfügung zu stellen. 2) Zudem sind dem Reisenden rechtzeitig vor Reisebeginn die notwendigen Reiseunterlagen zu übermitteln. 3) Der Veranstalter ist verantwortlich für die Erbringung der Reiseleistungen. Bei Mängeln, Änderungen und Rücktritten hat dieser sämtliche Belange des Reisenden eigenverantwortlich zu regeln. 4) Der Veranstalter hat den Sicherungsscheins an den Reisenden zu übergeben, bevor dieser Zahlungen auf den Reisepreis leistet. 5I10
6 5.2 Reisevermittler Informationspflichten Den Reisevermittler von Pauschalreisen treffen dieselben vorvertraglichen Informationspflichten wie den Reiseveranstalter (vgl. unter 3.1.1). Auch muss er dem Reisenden das relevante Formblatt zur Verfügung stellen. ABER!!! Die Erfüllung der Informationspflichten durch einen der beiden Verpflichteten (Reiseveranstalter oder Reisevermittler) wirkt auch zugunsten des jeweils anderen weitere Pflichten des Reisevermittlers Der Reisevermittler von Pauschalreisen darf Zahlungen auf den Reisepreis nur entgegennehmen, wenn sichergestellt ist, dass dem Kunden der Sicherungsschein übergeben wurde. Der Vermittler von einzelnen Reiseleistungen, die nicht als verbundenen Reiseleistungen gelten, muss darauf achten, seinen Vermittlerstatus deutlich zu kennzeichnen und die Identität des vermittelten Leistungsträgers (vollständiger Name, Anschrift) bereits in der Bewerbung seiner Angebote kenntlich zu machen. Nimmt der Vermittler Zahlungen entgegen, muss dem Kunden unmissverständlich klar sein, dass dies für den vermittelten Leistungsträger geschieht. Eine Insolvenzabsicherungspflicht trifft ihn nicht. 5.3 Vermittler verbundener Reiseleistungen Den Vermittler verbundener Reiseleistungen treffen zusätzliche Pflichten, die über die allgemeinen Vermittlerpflichten hinausgehen, insbesondere eine Insolvenzabsicherungspflicht, wenn er das Inkasso des Reisepreises betreibt. Darüber hinaus treffen ihn gem. 651w Abs. 2 BGB Informationspflichten, die in der Verwendung unterschiedlicher Formblätter bestehen. Die entsprechenden 4 verschiedenen Muster der Formblätter stehen auf unserer Homepage zum Download (es ist zu unterscheiden, ob der Vermittler ein Beförderer ist oder nicht und ob die Verträge über die verschiedenen verbundenen Reiseleistungen beim selben Kontakt mit der Vertriebsstelle geschlossen wurden oder ob der zweite Vertrag später, aber innerhalb eines Zeitraums von 24 Stunden, geschlossen wurde). Wenn die Pflichten nicht erfüllt sind, haftet der Vermittler verbundener Reiseleistungen wie ein Reiseveranstalter. 6I10
7 6. Arten von Reiseleistungen Reiseleistungen können z. B. sein: 6.1 Beförderung von Personen 6.2 Beherbergung von Personen unabhängig von der Art der Unterkunft (Hotel, Pension, Ferienwohnung, Wanderheim) 6.3 Vermietung von Autos oder Krafträdern 6.4 Jede weitere touristische Leistung, die nicht unter fällt Beispiele: Konzertkarten, Museumsführungen, Stadtführungen, Sportveranstaltungen, geführte Wanderungen, Verleih von Sportausrüstung, Seilbahnkarten, Skipässe und ähnliches. Eine Reiseversicherung stellt keine Reiseleistung dar. 7. Unterscheiden der Reisekategorien/Arten von Reisen Das neue Reiserecht unterscheidet 4 wesentliche Reisekategorien. 4.1 Anbieten/Veranstalten einer eigenen Pauschalreise 4.2 Vermittlung/Anbieten verbundenen Reiseleistungen 4.3 Vermittlung/Angebot von Einzelreiseleistung 4.4 Reisevermittlung fremder Reiseleistungen 7I10
8 7.1 Pauschalreise Der Reisevertrag wird in Pauschalreisevertrag umbenannt. Unter Pauschalreisen fallen Reisen, die - z. B. in einem Prospekt oder Katalog (z. B. im Wanderplan) im Voraus durch den Reiseveranstalter zusammengestellten Angebote. oder - vom Reisenden bei einem Reiseveranstalter (z. B. einer Ortsgruppe) zusammengestellten Bausteine für ein und dieselbe Reise. Es macht somit keinen Unterschied mehr, ob ein fertiges Angebot zur Verfügung gestellt wird oder ob sich der Reisende online verschiedene Bausteine des Reiseveranstalters zusammenstellt und erst nachträglich die Zustimmung des Reiseveranstalters zu diesem Vertragsabschluss holt. Es handelt sich um eine Pauschalreise wenn mindestens 2 verschiedenen Arten von Reiseleistungen in einer Reise angeboten werden, z.b. - Transport und Unterkunft oder - Unterkunft und Fahrzeugvermietung oder - Transport und Fahrzeugvermietung oder - Unterkunft und geführte Wanderung Die Kombination mehrerer Leistungen einer Art z.b. - Vermietung eines Motorrades und eines Wohnmobils oder - Vermittlung einer geführten Wanderung und eines Museumsbesuchs stellt keine Pauschalreise dar. Wichtig! Es ist für die Beurteilung, ob eine Pauschalreise vorliegt, nicht ausschlaggebend, ob der Reiseveranstalter auch den Begriff Pauschalreise verwendet. Wichtig ist nur, dass zwei verschiedene Arten von Reiseleistungen zusammengestellt werden. Aber! Verwendet der Reiseveranstalter Begriffe wie Pauschalreise, Pauschale, Package oder Arrangement, liegt unabhängig von der Zusammensetzung der Reiseleistungen eine Pauschalreise vor.!!! Wird beispielsweise ein Museumsbesuch sowie eine geführte Wanderung ohne Personenbeförderung angeboten, stellt dies keine Pauschalreise nach dem neuen Reiserecht dar. Wenn der Verein diese Veranstaltung allerdings als Herbstarrangement anbietet, liegt unabhängig von den angebotenen Reiseleistungen eine Pauschalreise vor.!!! 8I10
9 7.1.1 Ausnahme zur Pauschalreise Tagesreise ohne Übernachtungen Das Pauschalreiserecht ist nicht für Tagesreisen ohne Übernachtungen bis zu EUR 500,00 anzuwenden. 7.2 Vermittlung verbundenen Reiseleistungen Dies ist eine neu eingefügte Kategorie ( 651 w BGB). Es werden zwei verschiedenartige Reiseleistungen für den Zweck derselben Reise, die keine Pauschalreise ist, abgeschlossen. Dies kann wie folgt geschehen: - Dem Reisenden werden vor Ort mindestens 2 verschiedene Arten von Reiseleistungen mit anderen Unternehmern vermittelt, er wählt diese Leistungen getrennt aus und zahlt getrennt. oder - Es wird ein Vertrag mit dem Reisenden über eine Reiseleistung (z.b. Flug) geschlossen und dann gezielt ein Vertrag mit einem anderen Unternehmer über eine andere Art der Reiseleistung (z.b. Hotel) vermittelt innerhalb von 24 Stunden. 7.3 Vermittlung/Angebot von Einzelreiseleistung Wenn der Vermittler die zweite Leistung anlässlich eines späteren, weiteren Kontakts mit dem Kunden vermittelt, so entsteht weder eine Pauschalreise und noch eine verbundene Reiseleistung, sondern es handelt sich um die Vermittlung von zwei Einzelleistungen. 7.4 Reisevermittlung fremder Reiseleistungen Auch im neuen Reiserecht soll grundsätzlich weiter eine Reisevermittlung möglich sein. So sieht der neue 651 b) I 2 Nr. 1 BGB vor, dass bei getrennter Auswahl und getrennter Zahlungsverpflichtung, bei einem einheitlichen Bezahlvorgang noch keine Pauschalreise vorliegt. 9I10
10 8. Sonstige Änderungen durch das neue Gesetz - Der Reisende ist nicht mehr verpflichtet, Ansprüche gegen den Reiseveranstalter innerhalb eines Monats nach Reiseende geltend zu machen; die zwei-jährige Frist reicht aus. Aber eine Mängelrüge ist weiterhin während der Er-bringung der Reiseleistungen beim Reiseveranstalter anzuzeigen, um die Abhilfemöglichkeit zu schaffen. - Ist die Rückbeförderung bei einem Reisemangel aufgrund von unvermeidbaren außergewöhnlichen Umständen nicht möglich, hat der Veranstalter gem. 651 k grundsätzlich nur die Kosten für eine notwendige Beherbergung des Reisenden für höchstens 3 Nächte möglichst in einer gleichwertigen Unterkunft zu tragen. - Es besteht eine Haftung für techn. Fehler im Buchungssystems des Reiseveranstalters, Reisevermittlers, Vermittlers verbundener Reiseleistungen ( 651x BGB). 10I10
Mitteilungen der Juristischen Zentrale
Mitteilungen der Juristischen Zentrale VERTRAGSANWÄLTE Nr. 39/2016 17.03.2016 IL Neue Pauschalreiserichtlinie: Abgrenzung Veranstalter- / Vermittlertätigkeit Dynamic Packaging / Dynamic Bundling Sehr geehrte
MehrInformationen zur Kundengeldabsicherung
Informationen zur Kundengeldabsicherung Bestehend aus Allgemeine Hinweise Das sollten Sie vorher wissen Was wir von Ihnen benötigen Auszug aus den gesetzlichen Vorschriften Bei Rückfragen stehen wir Ihnen
MehrReisebüro. Rechts- und Versicherungsfragen. von Dr. Irmtraud Nies. 3. Auflage. Reisebüro Nies ist ein Produkt von beck-shop.de
Reisebüro Rechts- und Versicherungsfragen von Dr. Irmtraud Nies 3. Auflage Reisebüro Nies ist ein Produkt von beck-shop.de Thematische Gliederung: Reisevertragsrecht Sonstige Verlag C. H. Beck München
MehrEuropäisches Institut für das Ehrenamt
Europäisches Institut für das Ehrenamt Vereine im Dschungel des Reiserechts Dr. Frank Weller www.ehrenamt-europa.eu Wir auf der Autobahn fahrn fahrn fahrn Unsere Themen: Reiserecht: Überblick Vereine als
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen der Fa. marbet Marion & Bettina Würth GmbH & Co. KG für die Vermittlung von Reiseleistungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Fa. marbet Marion & Bettina Würth GmbH & Co. KG für die Vermittlung von Reiseleistungen Die Fa. marbet Marion & Bettina Würth GmbH & Co. KG (nachfolgend marbet genannt)
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen Profil Cuba-Reisen, Manfred Sill e.k., Güglingen, (im Text: Profil Cuba-Reisen )
Allgemeine Geschäftsbedingungen Profil Cuba-Reisen, Manfred Sill e.k., Güglingen, (im Text: Profil Cuba-Reisen ) 1. Abschluss des Reisevertrages. Mit Übermittlung der Reisean-meldung bzw. des Buchungsauftrages
MehrAllgemeine Reisebedingungen
Allgemeine Reisebedingungen Hierin werden die Reisebedingungen der Vermittlungsgeschäfte für Buchungen aus dem Programm von www.seychelles-info.com, die über das Reisebüro Bunte Urlaubswelt Harald Schobesberger
MehrReisebedingungen der Rautenberg Reisen ohg a) Abschluss des Reisevertrages Mit der Anmeldung, die schriftlich, mündlich, per Internet oder telefonisch vorgenommen werden kann, bietet der Kunde der Firma
Mehr1.2 Die Buchung kann schriftlich, mündlich, telefonisch, per Telefax oder auf elektronischem Weg (E- Mail, Internet) erfolgen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen Die hier veröffentlichten Reisen werden veranstaltet von Schöne FFO Welt Reisen GmbH. Die Firma arbeitet auf Basis der Reisebedingungen, die nachfolgend vollständig abgedruckt
MehrUnsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Vermittlung von Reisen von Partnerveranstaltern
Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Vermittlung von Reisen von Partnerveranstaltern Diese Reise wird von Biketeam vermittelt und es gelten die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Reisebedingungen Sehr geehrte Gäste, mit der Buchung (Reiseanmeldung) erkennen Sie diese allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma Fukuchan Ryoko, Inhaber Olivier
MehrIhre geleisteten Zahlungen sind gem. 651 k BGB insolvenzgesichert. Der Sicherungsschein wird Ihnen mit der Reisebestätigung/Rechnung übersandt.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der BigXtra Touristik GmbH Für die Erbringung von Reiseleistungen durch die BigX-tra Touristik GmbH gelten die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sie
MehrHäufig gestellte Fragen: Kommission stärkt Verbraucherrechte für 120 Millionen Urlauber
EUROPÄISCHE KOMMISSION MEMO Brüssel, 9. Juli 2013 Häufig gestellte Fragen: Kommission stärkt Verbraucherrechte für 120 Millionen Urlauber Aus welchem Grund legt die Kommission diesen Vorschlag vor? Immer
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen des Veranstalters
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Veranstalters 1 Abschluss des Reisevertrages (a) Mit Ihrer Reiseanmeldung bieten Sie One World Reisen mit Sinnen Pardon/Heider OHG ( OW ) den Abschluss eines Reisevertrages
MehrAllgemeine Reisebedingungen lernen und helfen sprachreisen
Allgemeine Reisebedingungen lernen und helfen sprachreisen Diese Allgemeinen Reisebedingungen von lernen und helfen sprachreisen gelten für alle Reiseleistungen, die bei lernen und helfen gebucht werden.
MehrAllgemeine Reisebedingungen der Schnurr Reisen GmbH. 1 Allgemeines
Allgemeine Reisebedingungen der Schnurr Reisen GmbH 1 Allgemeines (1) Die Firma Schnurr Reisen GmbH, Steinenfeld 4, 77736 Zell am Hammersbach (nachfolgend Schnurr Reisen genannt) bietet als Reiseveranstalter
MehrA-Frame Surf-Yogacamp SL ES7521002674010210064284 ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN AGB. Reiseveranstalter: a-frame surf-yogacamp S.L.
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN AGB Reiseveranstalter: a-frame surf-yogacamp S.L. 1. Abschluß eines Vertrages Mit der Anmeldung bietet der Teilnehmer (Anmelder) a-frame surf-yogacamp S.L.(Veranstalter),
MehrInformationspflichten für Reisebüros
Informationspflichten für Reisebüros (gemäß den Ausübungsvorschriften, der Reisebürosicherungsverordnung und den EU-Verordnungen im Flugbereich) Welche Informationen werden verlangt? Man unterscheidet
MehrAllgemeine Geschäfts- und Vermittlungsbedingungen von
Allgemeine Geschäfts- und Vermittlungsbedingungen von www.travelcowboy.de Die Internetseite www.travelcowboy.de vermittelt Ihnen Aufenthalte in Hotels, Gastfamilien, bei Forschungsinstituten sowie Reisen
MehrHerr Muster Berliner Alle 36 Telefon: +49 211 /635568 47 1 1450687 Berlin Fax: +49 211 /635568 47 9 E- mail: info@tangosaires.com www. tangosaires.
- Helena-Rubinstein-Str 3-40699 Erkrath Helena-Rubinstein-Str 3 40699 Erkrath Germany Herr Muster Berliner Alle 36 Telefon: +49 211 /635568 47 1 1450687 Berlin Fax: +49 211 /635568 47 9 E- mail: info@tangosaires.com
Mehr1. Veranstalter und Vermittler
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Pauschalangebote und sonstige touristische Leistungen der Fremdenverkehrsgemeinschaft Schwäbischer Wald e. V. Die nachfolgenden Bedingungen für Pauschalarrangements
MehrAllgemeine Reisebedingungen Wikinger Reisen GmbH
Allgemeine Reisebedingungen Wikinger Reisen GmbH 1. ABSCHLUSS DES REISEVERTRAGES 1.1 Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bietet der Kunde der Wikinger Reisen GmbH (im Folgenden Reiseveranstalter ) den Abschluss
Mehr5. Rücktritt durch den RV
1. Abschluß des Reisevertrages Mit der Reiseanmeldung, die mündlich, schriftlich, mit E-Mail oder über das Internet erfolgen kann, bietet der Reisende dem in der jeweiligen Reiseausschreibung als Reiseveranstalter
MehrDie Rechtswahl in Reiseverträgen: Rom I Verordnung und Günstigkeitsabwägung
17. Reiserechtstag Münster 2009 Forschungsinstitut für Europafragen Die Rechtswahl in Reiseverträgen: Rom I Verordnung und Günstigkeitsabwägung Dr. LL.M. 1 Gliederung I. Allgemeiner Teil 1. Anwendungsbereich
MehrFür diese Reise benötigen Sie einen gültigen Reisepass.
Für diese Reise benötigen Sie einen gültigen Reisepass. Für diese Reise benötigen Sie einen gültigen Reisepass. Für diese Reise benötigen Sie einen gültigen Reisepass. Für diese Reise benötigen Sie einen
MehrDTV-Reihe: Recht in der Praxis
DTV-Reihe: Recht in der Praxis 9. Mindestanforderungen für Allgemeine Reisebedingungen für Pauschalreiseangebote folgende Angaben sollte ein Pauschalreisevertrag beinhalten Wer einen Pauschalreisevertrag
MehrAllgemeine Reisebedingungen der Fa. aquamonte Outdoorsport & Touristik GmbH
Allgemeine Reisebedingungen der Fa. aquamonte Outdoorsport & Touristik GmbH 1. Abschluss des Reisevertrages 1.1 Mit Ihrer Reiseanmeldung bieten Sie uns den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an,
MehrBGB IV Reisevertrag, 651a BGB
BGB IV Reisevertrag, 651a BGB Prof. Dr. Monika Schlachter WS 2007/2008 Der Reisevertrag, 651a BGB = Vertrag über die Erbringung von Reiseleistungen gegen Entgelt, 651a BGB Gesamtheit von Reiseleistungen,
Mehr01. Abschluss des Reisevertrages
Sehr geehrter Reisegast, bitte beachten Sie folgende Allgemeine Reisebedingungen, die das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und uns als Reiseveranstalter regeln. Mit Ihrer Buchung erkennen Sie diese an.
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen der Ventura TRAVEL GmbH
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Ventura TRAVEL GmbH 1. Anmeldung und Bestätigung 1.1 Mit der Anmeldung zu einer Reise bietet der Anmelder der viventura GmbH den Abschluss eines Reisevertrages mündlich,
MehrGästehaus Bad Bevensen der Fürst Donnersmarck- Stiftung
Gästehaus Bad Bevensen der Fürst Donnersmarck- Stiftung Kurzbeschreibung Das barrierefreie Gästehaus Bad Bevensen der Fürst Donnersmarck-Stiftung bietet beste Voraussetzung für einen erholsamen und abwechslungsreichen
MehrNorderney. Kinderfreizeit. vom 10. bis 16. Oktober Veranstalter
An- & Abreise Mit der Bahn reisen wir von Wanne-Eickel HBF bis Norddeich-Mole (direkte Zugverbindung) und setzen von dort mit der Fähre nach Norderney über. Rückreise entsprechend. Unterbringung Geld Die
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) 1. Die nachstehenden AGB gelten für sämtliche Veranstaltungen, die das Helene-Weber- Haus (nachfolgend: HWH) als Weiterbildungseinrichtung für Erwachsene und Familien
Mehra) einen Geschäftsbesorgungsvertrag über die Vermittlung von Reisen bzw. Reiseleistungen mit GTHC und
German Travel and Health Care AGBs Diese Reisebedingungen und weitere Hinweise regeln die Rechtsbeziehung zwischen German Travel & Health Care (nachstehend GTHC) als Reiseveranstalter und Ihnen als Kunde.
MehrAnmeldung. Das 5. Deutsch-Marokkanische Wirtschaftsforum 17. bis 20. Februar 2015
Hiermit melde ich mich verbindlich für das 5. Deutsch-Marokkanische Wirtschaftsforum vom 17. bis 20. Februar 2015 an: Titel/Anrede:... Name:....Vorname:.... Firma:.... Position:........ Straße:...... PLZ:..Stadt:
MehrDeutscher Industrie- und Handelskammertag
29.07.2016 Deutscher Industrie- und Handelskammertag 3 Stellungnahme zum Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung reiserechtlicher Vorschriften Wer wir sind: Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag
MehrAllgemeine Reisebedingungen Reise Mission GmbH
Allgemeine Reisebedingungen Reise Mission GmbH 1. Abschluss des Reisevertrages 1.1. Mit der Reiseanmeldung bietet der Kunde Reise Mission GmbH (nachfolgend RM genannt) den Abschluss des Reisevertrages
MehrAllgemeine Reisebedingungen von gentilcore touristik
Allgemeine Reisebedingungen von gentilcore touristik Die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen dem Kunden und gentilcore touristik (Reiseveranstalter) zu Stande
MehrDie nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen dem Reisegast und Djoser zustande kommenden Reisevertrages.
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN Die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen dem Reisegast und Djoser zustande kommenden Reisevertrages. 1. Abschluss des Reisevertrages/Verpflichtung
Mehr1.3 Sie erhalten einen Sicherungsschein im Sinne von 651 k Abs. 3 BGB entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen.
Allgemeine Reisebedingungen Da wir alle wissen, von welcher Bedeutung ein gelungener Urlaub ist, haben wir hierfür alle notwendigen Voraussetzungen geschaffen. Dazu gehören auch klare rechtliche Regeln,
MehrLieber Gast, die folgenden Hinweise und Bedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen als Urlauber und uns als Reiseveranstalter.
Lieber Gast, die folgenden Hinweise und Bedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen als Urlauber und uns als Reiseveranstalter. Der Reisevertrag 1. Abschluss des Reisevertrages a) Der Reisevertrag
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen 2009 für die Vermittlung von touristischen Leistungen
1 Abschluss des Reisevertrages 1.1 Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bietet der Kunde Best Western Hotels Deutschland GmbH den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Grundlage dieses Angebots sind
Mehra) Sämtliche Zahlungen des Reisenden sind erst nach erbrachter Leistung vor der Abreise vor Ort zu leisten.
Reisebedingungen der BASF Wohnen + Bauen GmbH (Haus Westerland) 1. Abschluss des Reisevertrages a) Der Reisevertrag soll schriftlich mit unseren Formularen (Reservierungswunsch, Reiseanmeldung und Reisebestätigung)
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von Willms- Reisen- Touristik
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von Willms- Reisen- Touristik 1. Abschluss des Reisevertrages Mit der Anmeldung bietet der Kunde dem Reiseveranstalter den Abschluß eines Reisevertrages verbindlich
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen für Reiseverträge
1.Abschluss des Reisevertrages a) Der Reisevertrag soll schriftlich mit den Formularen des Reiseveranstalters (Reiseanmeldung und Reisebestätigung) abgeschlossen werden. Sämtliche Abreden, Nebenreden und
MehrAllgemeine Vertrags- und Reisebedingungen ( AVRB )
AGB Crystal Travel AG ( Allgemeine Geschäftsbedingungen ) und Allgemeine Vertrags- und Reisebedingungen ( AVRB ) Die folgenden Bestimmungen bilden einen festen Bestandteil des zwischen Crystal Travel AG
MehrAllgemeine Reisebedingungen 1. Abschluss des Reisevertrages 2. Zahlung 3. Leistungen, Preisänderung vor Vertragsschluss
Allgemeine Reisebedingungen Sehr geehrter Reisegast, wir setzen unser ganzes Wissen und Können ein, um Ihre Reise sorgfältig vorzubereiten und so reibungslos wie möglich abzuwickeln. Die nachfolgenden
MehrAllgemeine Reisebedingungen
Allgemeine Reisebedingungen 1. Abschluss des Reisevertrages Mit der Anmeldung bietet der Kunde dem Reiseveranstalter den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich (mittels
MehrEVB-IT Überlassungsvertrag Typ A (Langfassung ohne Pflege)Seite 1 von 5 Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer
EVB-IT Überlassungsvertrag Typ A (Langfassung ohne Pflege)Seite 1 von 5 Vertrag über die Überlassung von Standardsoftware* auf Dauer Inhaltsangabe 1 Gegenstand, Vergütung und Bestandteile des Vertrages
MehrLageB LANDESARBEITSGEMEINSCHAFT EVANGELISCHER BILDUNGSWERKE IN WÜRTTEMBERG
Evangelische Erwachsenen- und Familienbildung in Württemberg LageB LANDESARBEITSGEMEINSCHAFT EVANGELISCHER BILDUNGSWERKE IN WÜRTTEMBERG Ecklenstraße 20 70184 Stuttgart fon 0711/480725 fax 0711/4807270
MehrAnmeldeformular Das 2. Deutsch-Tunesische Wirtschaftsforum
Anmeldeformular Das 2. Deutsch-Tunesische Wirtschaftsforum Unter der Leitung von EMA-Präsident Christian Wulff 02. 05. Dezember 2015 Tunis Sousse Verbindliche Anmeldung bitte per Fax an: +49 (0)40 609-455
MehrNeues Verbraucherrecht und SHK-Handwerk
Neues Verbraucherrecht und SHK-Handwerk Verbraucherrechterichtlinie 2011/83 Umsetzungsgesetz seit 13. Juni 2014 in Kraft Ziel: EU will hohen, einheitlichen Verbraucherschutz und Hindernisse in grenzüberschreitenden
MehrEvangelische Jugend Röthenbach
Evangelische Jugend Röthenbach in der Evangelisch-Lutherischen Kirchengemeinde Röthenbach a.d.p. Bahnhofstraße 10 90552 Röthenbach 0911/3944670 Allgemeine Reisebedingungen der Evangelischen Jugend Röthenbach
MehrDTV-Reihe: Recht in der Praxis
DTV-Reihe: Recht in der Praxis 19. Neue Informationspflichten für Dienstleister nach der Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung Am 17. Mai 2010 ist die Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen für Klassenfahrten der Hotel Sport s.r.o.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Klassenfahrten der Hotel Sport s.r.o. Stand: 01. 10. 2013 1. Vertragspartner, Anreise 1.1 Die Hotel Sport s.r.o. veranstaltet Klassenfahrten in das Hotel Sport Klatovy/Tschechische
MehrAllgemeine Geschäfts- und Reisebedingungen der Firma Bayern-Park Freizeitparadies GmbH
Allgemeine Geschäfts- und Reisebedingungen der Firma Bayern-Park Freizeitparadies GmbH An dieser Stelle möchten wir Sie über unsere Allgemeinen Geschäfts- und Reisebedingungen informieren, die die gesetzlichen
MehrReisebedingungen für die Vermittlung von Übernachtungsleistungen
Reisebedingungen für die Vermittlung von Übernachtungsleistungen Der Buchungsservice Sachsen vermittelt als Reservierungssystem Hotelzimmer (eingeschlossen sind Übernachtungsleistungen in Pensionen, Gasthöfen
MehrVerordnung über Informations- und Nachweispflichten nach bürgerlichem Recht (BGB-Informationspflichten-Verordnung - BGB- InfoV)
Verordnung über Informations- und Nachweispflichten nach bürgerlichem Recht (BGB-Informationspflichten-Verordnung - BGB- InfoV) BGB-InfoV Ausfertigungsdatum: 02.01.2002 Vollzitat: "BGB-Informationspflichten-Verordnung
MehrÜbersicht über die anzuwendenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
Übersicht über die anzuwendenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) Inhaltsverzeichnis A) Vorbemerkung B) Nutzungsverhältnis zur Nutzung dieser Website C) Vermittlungsbedingungen Geltungsbereich Vermittlung
MehrTeilnahmebedingungen des Vereins VisionOutdoor - Natursportverein für blinde, sehbehinderte und sehende Menschen Kassel e.v.
Teilnahmebedingungen des Vereins VisionOutdoor - Natursportverein für blinde, sehbehinderte und sehende Menschen Kassel e.v. 1. Abschluss eines Reisevertrages Mit der Anmeldung bietet der/die Anmeldende/r
MehrHinweise und Reisebedingungen des Evangelischen Jugendwerks Schwäbisch Hall
Hinweise und Reisebedingungen des Evangelischen Jugendwerks Schwäbisch Hall 1. Anmeldung/Vertragsschluss 1.1 Mit der Anmeldung, die ausschließlich schriftlich erfolgen kann (soweit dieser minderjährig
MehrINFORMATIONEN ZUM WIDERRUFSRECHT
INFORMATIONEN ZUM WIDERRUFSRECHT Sofern ein außerhalb von Geschäftsräumen geschlossener Vertrag vorliegt, also ein Vertrag, 1. der bei gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit des Verbrauchers und des Unternehmers
MehrHaftpflichtversicherung für Reiseveranstalter
Haftpflichtversicherung für Reiseveranstalter für alle Maßnahmeträger und Einrichtungen aus den Bereichen Jugend, Kultur, Bildung, Freizeit und sonstige gemeinnützige Vereine, Verbände, Stiftungen und
MehrBasiswissen Reiserecht
Basiswissen Reiserecht Grundriss des Reisevertrags- und Individualreiserechts von Prof. Dr. Ernst Führich 2., überarbeitete Auflage Basiswissen Reiserecht Führich schnell und portofrei erhältlich bei beck-shop.de
MehrAllgemeine Reise- und Stornierungsbedingungen der FriendShip Cruises OHG
Allgemeine Reise- und Stornierungsbedingungen der FriendShip Cruises OHG Lieber Gast, herzlich willkommen bei der FriendShip Cruises OHG. Damit Sie genau wissen, was Sie von uns erwarten dürfen, lesen
MehrAGBs. Buchungsbestätigung zum Herunterladen [pdf]
AGBs Buchungsbestätigung zum Herunterladen [pdf] Jede Anfrage an uns ist für Sie unverbindlich und verpflichtet nicht zur Buchung einer Safari oder einer anderen Leistung. Anfragen werden von uns schnellstmöglich
Mehr1. Abschluss des Reisevertrages, Verpflichtungen der Buchungsperson
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) - Reisevereinbarungen Sehr geehrte Damen und Herren, bitte lesen Sie aufmerksam die nachfolgenden Bestimmungen durch. Sie werden, soweit wirksam einbezogen, Inhalt
MehrAllgemeine Reisebedingungen
Allgemeine Reisebedingungen Wenn es sich lediglich um ein Vermittlungsgeschäft einer Pauschalreise oder Nur Flug Buchung handelt, so gelten die Allgemeinen Reisebedingungen des entsprechenden Veranstalters.
MehrOcean24 verweist insofern auf die entsprechenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Beförderer.
AGBs 1. Allgemeines 2. Leistungsumfang/Buchungsmöglichkeiten 3. Buchungsanfrage 4. Buchungsauftrag 5. Zahlung des Beförderungsentgelts und Lieferung der Reiseunterlagen 6. Umbuchung 7. Stornierung 8. Pass-,
Mehr2.2 Die Restzahlung ist spätestens 30 Tage vor Reiseantritt ohne nochmalige Aufforderung zu leisten.
1. Reisevertrag 2. Zahlung 3. Reisedokumente 4. Umbuchung, Leistungs- u. Preisänderungen 5. Rücktritt seitens des Reisenden 6. Rücktritt seitens des Reiseveranstalters 7. Aufhebung des Vertrages wegen
MehrAllgemeine Reise- und Geschäftsbedingungen der IndochinaTravels- EUVIBUS GmbH
Allgemeine Reise- und Geschäftsbedingungen der IndochinaTravels- EUVIBUS GmbH In Ergänzung der 651 a ff. BGB der allgemeinen Bedingungen des Reisevertragsgesetzes, werden die nachfolgenden Bedingungen
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen für Südslawische Sprach- und Kulturreisen
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Südslawische Sprach- und Kulturreisen Die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter zu Stande
Mehr0.935.222.49. Verständigungsprotokoll
Übersetzung 1 0.935.222.49 Verständigungsprotokoll zwischen dem Staatssekretariat für Wirtschaft der Schweizerischen Eidgenossenschaft im Auftrag des Schweizerischen Bundesrates und der Staatlichen Tourismusverwaltung
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen Bevor Sie Eine Leistung aus dem Programm der FeriDe buchen, empfehlen wir, dass Sie sich einen Moment Zeit nehmen unsere Geschäftsbedingungen zu lesen. Wir möchten, dass
MehrWillst du mit mir wohnen?
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für Dienstleistungen des,, Stand: Januar 2013 1. Geltungsbereich Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte des,, nachstehend Dienstleister
MehrFlugpauschalreisen Kombinierte Ecuador - Festland / Galapagos Reisen Anschlussprogramme & Reisebausteine Galapagos-Inseln
Allgemeine Reisebedingungen Wikinger Reisen GmbH 1. ABSCHLUSS DES REISEVERTRAGES 1.1 Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bietet der Kunde der Wikinger Reisen GmbH (im Folgenden Reiseveranstalter ) den Abschluss
Mehreinige von Ihnen kennen die Bernhard Assekuranzmakler GmbH bereits als unseren Partner in Sachen Versicherungen.
Information Körperschaft des öffentlichen Rechts Versicherungsschutz bei Jugendreisen und -freizeiten Liebe Kolleginnen und Kollegen, einige von Ihnen kennen die Bernhard Assekuranzmakler GmbH bereits
Mehrlindemann thermo- line
Die neue EnEV 2014 fordert Energieausweis-Angaben in kommerziellen Immobilien-Anzeigen: Was sollten Makler, Verkäufer, Vermieter und ihre Kunden wissen?. Kurzinfo: Ab 1. Mai 2014 tritt die neue Energieeinsparverordnung
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen der TUI 4U GmbH ( AGB ) Liebe Kunden,
Allgemeine Geschäftsbedingungen der TUI 4U GmbH ( AGB ) Liebe Kunden, nachstehend finden Sie unsere AGB, die das Verhältnis zwischen der TUI 4U GmbH, Otto- Lilienthal-Straße 17, 28199 Bremen (nachfolgend
Mehr7. Rücktrittskosten vor Reisebeginn / Umbuchung
1. Buchung der Reise / Anforderungen an den Reiseteilnehmer / Vertragsschluss 1.1 Mit der Reiseanmeldung (Buchung) bietet der Kunde FUN RIDE Surfcamp & Surfschool verbindlich den Abschluss eines Reisevertrages
MehrGeschäftsbedingungen für eigenveranstaltete Reisen: Topspin Touristik
Geschäftsbedingungen für eigenveranstaltete Reisen: Topspin Touristik Diese Reise- und Zahlungsbedingungen werden Bestandteil des mit uns geschlossenen Reisevertrages. Bei Reiseangeboten werden zum Teil
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen Die nachfolgenden Bestimmungen gelten für Verträge über die Vermittlung von touristischen Einzelleistungen zwischen dem Kunden und dem Betriebsinhaber Diplom- Kaufmann Univ.
MehrReiseanmeldung. An die DRK-Reisen für Senioren Baden-Württemberg ggmbh Badstraße 39-41 70372 Stuttgart. oder an Ihren DRK-Kreisverband:
Reiseanmeldung An die DRK-Reisen für Senioren Baden-Württemberg ggmbh Badstraße 39-41 70372 Stuttgart oder an Ihren DRK-Kreisverband: Hiermit buche ich folgende Reise: Reiseziel Reisedatum (von/bis) Doppelzimmer
MehrTOUREN & ADD-ON S WIE FOLGT
REISEANMELDUNG Hiermit melde ich mich/uns zu folgender Reise an: Dr-Hammacher-Straße 22 47119 Duisburg Telefon 0203 / 395 102 80 E-Mail mail@blueelephants.de Internet www.blueelephants.de GEMÄSS ANGEBOT
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen Ski-Nordamerika eine Abteilung der ARGUS REISEN GmbH (im folgenden ARGUS REISEN genannt) 1. Abschluss des Reisevertrages 1.1 Mit der Anmeldung bietet der Kunde ARGUS REISEN
Mehr-1- Die Buchung von Reiseleistungen der FTI Touristik GmbH (im folgenden FTI) erfolgt auf Grundlage der nachfolgenden
Die Buchung von Reiseleistungen der FTI Touristik GmbH (im folgenden FTI) erfolgt auf Grundlage der nachfolgenden Reise- und Zahlungsbedingungen für FTI Gruppenreisen Eine Gruppenreise liegt vor, wenn
MehrÜbersicht der anzuwendenden, allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
Übersicht der anzuwendenden, allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) Inhaltsverzeichnis A) Vorbemerkung B) Nutzungsverhältnis zur Nutzung dieser Website C) Vermittlungsbedingungen 1. Geltungsbereich 2.
MehrÎle de France. 31. Mai - 5. Juni Besuchen Sie mit uns die schönsten Schlösser und Gärten. in Paris und der Île de France.
Île de France Besuchen Sie mit uns die schönsten Schlösser und Gärten in Paris und der Île de France 31. Mai - 5. Juni 2016 www.viadellarte.de Île de France Tour zu den schönsten Schlössern & Gärten der
MehrNachfolgend finden Sie die wichtigsten Neuerungen, die sich durch die Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie ergeben.
Informationen über die wichtigsten Änderungen für den Handel im Fernabsatz mit Waren einschließlich elektronischem Handel (Onlinehandel) nach der Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie (VRRL) mit Inkrafttreten
MehrMakler, Bauträger, Baubetreuer nach 34 c GewO. Makler- und Bauträgerverordnung
MERKBLATT Makler, Bauträger, Baubetreuer nach 34 c GewO Makler- und Bauträgerverordnung Stand: März 2015 Ansprechpartner: Nora Mehlhorn +49 371 6900-1350 +49 371 6900-1333 nora.mehlhorn@chemnitz.ihk.de
MehrÜbersicht über die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) Good Times Berlin Inhaltsverzeichnis:
Übersicht über die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) Good Times Berlin Inhaltsverzeichnis: A) Vorbemerkung B) Nutzungsverhältnis zur Nutzung dieser Website C) Vermittlungsbedingungen 1. Geltungsbereich
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen Reisebedingungen VINJE CYCLING GbR. Oktober I. Abschluss des Reisevertrages / Verpflichtung des Buchenden
Allgemeine Geschäftsbedingungen Reisebedingungen VINJE CYCLING GbR Oktober 2014 I. Abschluss des Reisevertrages / Verpflichtung des Buchenden 1. VINJE CYCLING GbR gilt als Reiseveranstalter für die auf
MehrSchuldrecht I (Vertragsschuldverhältnisse) 33 - (Pauschal )Reisevertrag
Schuldrecht I (Vertragsschuldverhältnisse) 33 - (Pauschal )Reisevertrag Prof. Dr. Michael Beurskens, LL.M. (Gew. Rechtsschutz), LL.M. (University of Chicago), Attorney at Law (New York) Was behandeln wir
Mehr312a Allgemeine Pflichten und Grundsätze bei Verbraucherverträgen; Grenzen der Vereinbarung von Entgelten
312a Allgemeine Pflichten und Grundsätze bei Verbraucherverträgen; Grenzen der Vereinbarung von Entgelten (1) Ruft der Unternehmer oder eine Person, die in seinem Namen oder Auftrag handelt, den Verbraucher
MehrBundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Ref. IB3 z. Hd. Herrn Sebastian Schade Mohrenstraße Berlin
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Ref. IB3 z. Hd. Herrn Sebastian Schade Mohrenstraße 37 11015 Berlin Stellungnahme des Deutschen Tourismusverbandes e.v. (DTV) zum Referentenentwurf
MehrVertrag über die Koordinierung von Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen - SiGeKo-Vertrag -
SiGeKo-Vertrag RifT-Muster L220 Land Fassung: April 2004 «Massnahme» «AktenzBez» «Aktenz» Vertrags-Nr.: «VertragNr» «SAPBez1» «SAP1» «SAPBez2» «SAP2» «SAPBez3» «SAP3» «SAPBez4» «SAP4» «SAPBez5» «SAP5»
MehrReisebedingungen für Pauschalangebote der Firma Knorr-Reisen. Sehr geehrte Kunden,
Reisebedingungen für Pauschalangebote der Firma Knorr-Reisen Sehr geehrte Kunden, die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen Ihnen und der Firma Knorr-Reisen,
MehrReise- und Geschäftsbedingungen
Reise- und Geschäftsbedingungen Lieber Reiseteilnehmer, bitte lesen Sie die unter stehenden Bedingungen und Hinweise, die das Vertragverhältnis zwischen Planeta Verde und Sie regeln, sorgfältig durch.
MehrGesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
Handels- und Gesellschaftsrecht Dieses Dokument finden Sie unter www.ihk-berlin.de unter der Dok-Nr. 51952 Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) Inhalt: Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)... 1 1.
MehrInformations-, Beratungs- und Dokumentationspflichten der Finanzanlagenvermittler / Honorar-Finanzanlagenberater nach 34f GewO
Informations-, Beratungs- und Dokumentationspflichten der Finanzanlagenvermittler / Honorar-Finanzanlagenberater nach 34f GewO Gemäß Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) hat der Finanzanlagenvermittler
Mehr